Alle Leistungen zum Nachschlagen - Wir stärken die Pflege: Die Pflegestärkungsgesetze
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Wir stärken die Pflege: Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen www.wir-stärken-die-pflege.de
Alle Leistungen zum Nachschlagen 3 Inhalt ›› Neue Pflegegrade ab 2017 6 ›› Alle Leistungen ab 2017 im Ü berblick 7 ›› Pflegegeld für häusliche Pflege 8 ›› Pflegesachleistungen für häusliche Pflege 9 ›› Pflegehilfsmittel 10 ›› Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson 11 ›› Kurzzeitpflege 12 ›› Zusätzliche Leistungen für flegebedürftige in ambulant P „Viele ältere Men- betreuten Wohngruppen 14 schen wünschen sich ›› Wohnumfeldverbessernde Zuwendung und Maßnahmen 16 persönliche Worte.“ ›› Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege 17 Jenny Peschel weiß, was wichtig ›› Leistungen bei ist. Die 33-jährige Pflegedienst vollstationärer Pflege 18 leiterin ist froh, dass sie durch das erste Pflegestärkungsgesetz auf ›› Zusätzliche Betreuungs- mehr Unterstützung durch zu- und Entlastungsleistungen – sätzliche Betreuungskräfte zäh- Entlastungsbetrag 20 len kann. Bis zu 45.000 Betreue- ›› Pflege in vollstationären rinnen und Betreuer sollen allen Einrichtungen der Hilfe für Bewohnerinnen und Bewohnern behinderte Menschen 21 von Pflegeeinrichtungen zur Ver- fügung stehen. ›› Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe Die ganze Geschichte von Jenny bzw. Pflegegrad22 Peschel finden Sie unter: www.wir-stärken-die-pflege.de ›› Weitere Publikationen 23 ›› Weitere Informationsangebote 26
Liebe Leserin, lieber Leser, wer einen Angehörigen pflegt oder stützungsmöglichkeiten zu bieten, informieren und auf einen Blick auf- selbst Pflege benötigt, ist oft auf fremde sind in dieser Broschüre alle wichtigen zeigen, wie Sie von den Verbesserun- Hilfe angewiesen. Die Leistungen aus Leistungen der Pflegeversicherung gen profitieren können. Damit jeder der Pflegeversicherung sind dabei eine kompakt zusammengefasst. Mensch die Unterstützung bekommt, wichtige Unterstützung für die Betrof- die ihm zusteht. fenen. Durch das am 1. Januar 2015 in Dabei sind die Neuerungen aus dem ers- Kraft getretene erste Pflegestärkungs- ten und zweiten Pflegestärkungsgesetz gesetz sind diese deutlich angehoben hervorgehoben, sodass Sie nachvollzie- Ihr worden. Das am 1. Januar 2016 in Kraft hen können, was sich für Sie geändert getretene zweite Pflegestärkungsgesetz hat. Es wurden nicht nur Leistungen setzt diesen Weg entschlossen fort. ausgebaut, sondern diese können auch besser miteinander kombiniert wer- Denn jede Pflegesituation ist unter- den, um Ihnen noch besser zugeschnit- schiedlich. Und so ist auch die Förde- tene Hilfsmöglichkeiten anzubieten. Hermann Gröhe rung in jedem einzelnen Fall eine Bundesminister für Gesundheit andere. Um Ihnen einen genauen Mit der vorliegenden Broschüre Überblick über die jeweiligen Unter- wollen wir Sie über die Neuerungen
6 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 7 Neue Pflegegrade ab 2017 Alle Leistungen ab 2017 im Überblick Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die w urden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt. Fünf neue Pflegegrade werden die deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unab gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind. hängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchti- gungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch. Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungs Leistungs ambulant ambulant betrag a mbulant betrag (zweckgebunden) vollstationär Bei Menschen mit ausschließlich Bei Menschen mit erheblich körperlichen Einschränkungen gilt eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro die Regel „+1“. gilt die Regel „+2“. Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro In Pflegestufen In Pflegegraden In Pflegestufen In Pflegegraden bis 2016 ab 2017 bis 2016 ab 2017 Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro 0 1 1 Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro I 2 0 2 Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro II 3 I 3 III 4 II 4 III (Härtefall) 5 III 5
8 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 9 Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegesachleistungen für häusliche Pflege Pflege Leistungen Pflege Leistungen Pflege Leistungen Pflege Leistungen bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 in Stufen pro Monat in Graden pro Monat in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen pro Monat pro Monat - - Pflegegrad 1 ** - - Pflegegrad 1 ** sog. „Pflegestufe 0“ sog. „Pflegestufe 0“ 123 Euro 231 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 2 316 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 2 698 Euro Pflegestufe I 244 Euro Pflegestufe I 468 Euro Pflegestufe I Pflegestufe I 689 Euro 316 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 3 1.298 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 3 545 Euro Pflegestufe II 1.144 Euro Pflegestufe II 458 Euro Pflegestufe II 1.298 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegestufe II 545 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 4 728 Euro Pflegestufe III 1.612 Euro Pflegestufe III 728 Euro Pflegestufe III 1.612 Euro (mit Demenz*) Pflegestufe III Härtefall 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro (mit Demenz*) (mit Demenz*) Härtefall 1.995 Euro Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder (mit Demenz*) Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulan- ten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestärkungs Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambu- gesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen. lanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Zuge der Pflegestär- kungsgesetze erhalten fast alle Pflegebedürftigen zumeist höhere Leistungen. Mehr Geld für die häusliche Pflege * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – = fast alle Pflegebedürftigen erhalten höhere Leistungen das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. ** Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.
10 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 11 Pflegehilfsmittel Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorüber Pflege Leistungen Pflege Leistungen gehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 einer Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann etwa durch in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich pro Monat pro Monat Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. - - Pflegegrad 1 40 Euro Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege von bis zu sechs Wochen pro Kalen- derjahr möglich. Außerdem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für sog. „Pflegestufe 0“ Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungs- (mit Demenz*) 40 Euro Pflegegrad 2–5 40 Euro pflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf maximal Pflegestufe I–III 150 Prozent des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinde- rungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungs- betrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Seit dem 1. Januar 2016 wird auch Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sach die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr mittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern oder fortgewährt. Ab 1. Januar 2017 stehen die Leist ungen der Verhinderungspflege dazu beitragen, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder den Versicherten der P flegegrade 2 bis 5 zu. ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflege- hilfsmittel werden in der Regel teilweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfü- gung gestellt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte in Höhe von bis zu 40 Euro Pflege Leistungen Pflege Leistungen pro Monat w erden von der Pflegekasse erstattet. Dazu gehören z. B. Einmal- bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 handschuhe oder Betteinlagen. in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen pro Monat pro Monat Ab 1. Januar 2017 haben auch Versicherte im neuen Pflegegrad 1 Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. - - Pflegegrad 1 ** 1.612 Euro für 1.612 Euro für sog. „Pflegestufe 0“ Kosten einer Kosten einer (mit Demenz*) notwendigen Pflegegrad 2–5 notwendigen Pflegestufe I–III Ersatzpflege bis Ersatzpflege bis zu sechs Wochen zu sechs Wochen * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – Bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. = mehr Erholung für Pflegende ** Bei Pflegegrad 1 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen nach § 28a SGB XI.
12 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 13 Kurzzeitpflege Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege Pflege Leistungen Pflege Leistungen angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhaus in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen aufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären pro Monat pro Monat Einrichtungen. bis zu 125 Euro Seit dem 1. Januar 2015 ist gesetzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr - - Pflegegrad 1 einsetzbarer bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel 1.612 Euro für 1.612 Euro für kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von vier auf bis zu acht Wochen Kosten der sog. „Pflegestufe 0“ Kosten der ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Er Kurzzeitpflege bis (mit Demenz*) Pflegegrad 2–5 Kurzzeitpflege höhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege an- zu vier Wochen Pflegestufe I–III bis zu acht gerechnet. Seit dem 1. Januar 2016 besteht auch ohne Inanspruchnahme des bzw. acht Wochen Wochen Leistungsbetrages der Verhinderungspflege generell ein Anspruch auf acht seit 1.1.2016 Wochen Kurzzeitpflege. Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen im Jahr ausge- weitet. Diese Ansprüche gelten ab 1. Januar 2017 für Pflegebedürftige der Pflege- grade 2 bis 5. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege = doppelter Anspruch (Dauer und Betrag) durch Umwidmung aus der Verhinderungspflege * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
14 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 15 Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Neue Wohnformen wie Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, die bestimmte Mindest Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in derselben Lebenssituation anforderungen erfüllen, haben unter bestimmten Voraussetzungen z usätzlich zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenstän- zu den anderen Leistungen Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzu- digkeit zu verzichten. Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, schlag. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG zum sogenannten Pflege-WGs, sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzie- Beispiel organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten rung vor, die es ab 2017 auch für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 gibt. übernimmt. Der Wohngruppenzuschlag wird ab 2017 erhöht und steht auch Pflegebedürftigen im neuen Pflegegrad 1 zu. Pflege Leistungen Pflege Leistungen bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 Pflege Leistungen Pflege Leistungen in Stufen einmaliger in Graden einmaliger bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 Höchstbetrag Höchstbetrag in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen pro Monat pro Monat 2.500 Euro pro Person - - Pflegegrad 1 214 Euro - - Pflegegrad 1 10.000 Euro sog. „Pflegestufe 0“ pro Wohngruppe (mit Demenz*) 205 Euro Pflegegrad 2–5 214 Euro Pflegestufe I–III 2.500 Euro 2.500 Euro sog. „Pflegestufe 0“ pro Person pro Person (mit Demenz*) Pflegegrad 2–5 Pflegestufe I–III 10.000 Euro 10.000 Euro pro Wohngruppe pro Wohngruppe Stärkere Unterstützung von Pflege-WGs = Leistungen auch schon für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
16 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 17 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen. Hierfür leistet die Pflege Leistungen Pflege Leistungen Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Diese wur- bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 den zum 1. Januar 2015 deutlich angehoben. Ab 1. Januar 2017 haben auch Leis- in Stufen max. Leistungen in Graden max. Leistungen tungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im neuen Pflegegrad 1 Anspruch pro Monat pro Monat auf diese Zuschüsse. bis zu 125 Euro - - Pflegegrad 1 einsetzbarer Ent- Pflege Leistungen Pflege Leistungen lastungsbetrag bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 sog. „Pflegestufe 0“ in Stufen max. Zuschuss in Graden max. Zuschuss 231 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 2 689 Euro je Maßnahme je Maßnahme Pflegestufe I 468 Euro - - Pflegegrad 1 4.000 Euro Pflegestufe I 689 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 1 wenn mehrere Pflegestufe II 1.144 Euro - - 16.000 Euro Antragsberechtigte Pflegestufe II zusammenwohnen 1.298 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 4 1.612 Euro sog. „Pflegestufe 0“ Pflegestufe III 1.612 Euro (mit Demenz*) 4.000 Euro Pflegegrad 2–5 4.000 Euro Pflegestufe III Pflegestufe I–III 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro (mit Demenz*) sog. „Pflegestufe 0“ (mit Demenz*) Pflegegrad 2–5 Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die Pflegestufe I–III wenn mehrere zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. 16.000 Euro 16.000 Euro wenn mehrere Antragsberechtigte Anspruchsberechtigte zusammenwohnen Seit dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben zusammenwohnen der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in An- spruch genommen werden, eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nicht mehr. Zudem wurde der Anspruch auf Versicherte in der sogenannten „Pflegestufe 0“ erweitert. Ab 1. Januar 2017 haben Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – auf Tages- und Nachtpflege. Personen im Pflegegrad 1 können i hren Entlastungs- das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. betrag hierfür einsetzen.
18 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 19 Leistungen bei vollstationärer Pflege Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, unterstützt. Pflege Leistungen Pflege Leistungen bedürftigkeit seit 2015 bedürftigkeit ab 2017 Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden die Leistungsbeträge in Stufen pro Monat in Graden pro Monat neu gestaffelt, weil auf das System der Pflegegrade umgestellt wird. Um Einbu- Zuschuss in Höhe ßen, die sich aus der Umstellung ergeben könnten, zu vermeiden, haben betrof- - - Pflegegrad 1 von 125 Euro fene Pflegebedürftige Bestandsschutz: Sie erhalten künftig einen Zuschlag auf monatlich den Leistungsbetrag, wenn ihr selbst zu tragender Eigenanteil am Pflegesatz ab 1. Januar 2017 höher ist als im Dezember 2016. Der Zuschlag gleicht die Diffe- sog. „Pflegestufe 0“ 0 Euro renz aus. Außerdem erhalten erstmals auch Pflegebedürftige mit Demenz, die (mit Demenz*) Pflegegrad 2 770 Euro bisher unter die sogenannte „Pflegestufe 0“ gefallen sind, Anspruch auf Leistun- Pflegestufe I 1.064 Euro gen zur vollstationären Pflege. Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zu- schuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Pflegestufe I 1.064 Euro (mit Demenz*) Pflegegrad 3 1.262 Euro Darüber hinaus wird künftig ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil der Pflegestufe II 1.330 Euro Versicherten in vollstationärer Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 festgeschrieben. Bisher stieg im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit zwar die Leis- Pflegestufe II 1.330 Euro tung der Pflegeversicherung an, gleichzeitig aber nahm auch der pflegebedingte (mit Demenz*) Pflegegrad 4 1.775 Euro Eigenanteil zu. Dieser Eigenanteil wird künftig nicht mehr steigen, wenn Pflegestufe III 1.612 Euro jemand in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Pflegestufe III 1.612 Euro (mit Demenz*) Härtefall 1.995 Euro Pflegegrad 5 2.005 Euro Härtefall 1.995 Euro (mit Demenz*) Bestandsschutz für Pflegebedürftige = keine bereits zuvor pflegebedürftige Person erhält weniger Leistungen * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
20 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 21 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe leistungen – Entlastungsbetrag für behinderte Menschen Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Wenn Pflegebedürftige sich in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die behinderte Menschen aufhalten, beteiligt sich die Pflegeversicherung in An- Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel zur lehnung an die in den Einrichtungen erbrachten Pflegeleistungen pauschal in Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der haus- Höhe von zehn Prozent des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 266 Euro mo- wirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags. natlich an den Heimkosten. Die Pflegebedürftigen haben darüber hinaus An- spruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambu- häuslicher Pflege befinden. lant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pau- Pflegebedürftigkeit Leistungen seit 2015 schale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung in Stufen bzw. Graden max. Leistungen pro Monat einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstatio- nären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pfle- Pflegestufe I, II oder III gegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) 266 Euro bzw. ab 2017 Pflegegrad 2 bis 5 verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflege- versicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungs- ansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauf- folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Einheitlicher Entlastungsbetrag + 10 Euro pro Monat für alle Pflegegrade (1 bis 5) = mehr Leistungen für Menschen mit Behinderung
22 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 23 Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe Weitere Publikationen bzw. Pflegegrad Kostenlose Bestellung von Publikationen unter: E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Telefon: 030/18 272 2721 Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach Fax: 030/18 10 272 2721 einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bis- Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, her hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Postfach 48 10 09, 18132 Rostock Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen. Seit 1. Januar 2016 haben Versicherte für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Broschüre „Die Pflegestärkungsgesetze – häuslichen Krankenpflege sowie auf eine Haushaltshilfe. Befinden sich Kinder Das Wichtigste im Überblick 1 Das Wichtigste im Überblick“ im Haushalt, die bei Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann die Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen Was hat sich durch die Pflegestärkungsgesetze geän- verlängert werden. Reichen diese Leistungen nicht aus, besteht ein Anspruch dert für Pflegebedürftige, was für deren Angehörige auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je und die Pflegekräfte? Diese Broschüre gibt Antworten K alenderjahr. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreu- und bietet Informationen rund um die Einführung des ung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich 1.612 Euro. neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Pflegestärkungsgesetze Das Wichtigste im Überblick Bestell-Nr.: BMG-P-11019 www.wir-stärken-die-pflege.de Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausge- geben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Broschüre „Ratgeber zur Pflege“ Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunal- wahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Der Pflege-Ratgeber bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Ratgeber zur Pflege Bestell-Nr.: BMG-P-07055 Ratgeber zur Pflege Alles, was Sie zur Pflege und zum neuen Pflegestärkungsgesetz wissen müssen. www.bundesgesundheitsministerium.de www.pflegestärkungsgesetz.de
Neuerungen aus dem ersten Pflegestärkungsgesetz Die Pflegestärkungsgesetze hervorgehoben. Informationen für die häusliche Pflege 24 Die Pflegestärkungsgesetze Alle Leistungen zum Nachschlagen 25 Bestell-Nr.: BMG-P-11007 www.wir-stärken-die-pflege.de BMG_PSG_I_Kurzbroschuere_RZ.indd 1 19.04.16 17:27 Broschüre „Ratgeber Demenz – Informationen für GUTE PFLEG Darauf kommt E es an Faltblatt „Pflegebedürftig. Faltblatt „Pflegebedürftig.Was Wasnun?“ nun?“ die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz“ Pflegebedürftig. Was nun? Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe www.pflegestaerkungsgesetz.de Das Faltblatt Das Faltblatt „Pflegebedürftig. „Pflegebedürftig.Was Wasnun?“ nun?“hilft hilftbei beiden Dieser Ratgeber informiert rund um die Pflege von Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäg- Eine zweiwöchige Bearbeitungsfrist gilt, wenn sich die betroffene Person in häuslicher Umgebung befindet, ohne palliativ versorgt zu werden, und die Inanspruchnahme von den ersten Schritten im Pflegefall. ersten Schritten im Pflegefall. Menschen mit Demenz, beantwortet häufige Fragen lichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt oder Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen eine Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart kann – dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs wurde. Monate. Ist dies der Fall, sollten Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse wenden, wenn Sie gesetzlich krankenver- Was sind die Pflegestufen? sichert sind. Der individuelle Anspruch auf Pflegeberatung Die Gutachter des MDK oder andere unabhängige Gutachter und stellt die Leistungen der Pflegeversicherung vor. Bestell-Nr.: BMG-P-07053 BMG-P-07053 ist gesetzlich verankert. Die Pflegekasse hat dem Antrag- prüfen im Auftrag der Pflegekassen, welche Stufe der Pfle- Bestell-Nr.: stellenden entweder einen Beratungstermin innerhalb von gebedürftigkeit vorliegt, und ermitteln gleichzeitig, ob eine zwei Wochen, auf Wunsch auch zu Hause, anzubieten oder erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz besteht. Dies einen Gutschein auszustellen, der bei einer qualifizierten kann Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, Beratungsstelle zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen dieser Frist eingelöst werden kann. Den ersten Schritt kann betreffen. auch ein bevollmächtigter Familienangehöriger oder guter Bekannter machen. Privat Krankenversicherte sollten sich an Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürfti- ihre private Krankenversicherung wenden. ge) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) für wenigstens zwei Verrich- Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest? tungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens Bestell-Nr.: BMG-P-11021 Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die angemel- einmal täglich Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in dete Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 1,5 Gutachter meist zu Hause. Bevor der Gutachter kommt, soll- Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 ten Sie ein Pflegetagebuch mit genauen Zeitangaben führen Minuten entfallen. Ratgeber Demenz und aufschreiben, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versiche- Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) rung; die Begutachtung übernimmt MEDICPROOF. sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens dreimal täglich zu Informationen für die häusliche Pflege von Wie lange dauert es, bis Antragsteller einen Bescheid ihrer verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich Menschen mit Demenz gesetzlichen Pflegekasse erhalten? mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Bei einem Aufenthalt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpfle- im Krankenhaus, einer stationären Rehabilitationseinrich- ge mindestens zwei Stunden entfallen. tung, einem Hospiz oder während einer ambulant-palliati- ven Versorgung ist die Begutachtung innerhalb einer Woche Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürf- durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren tige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körper- Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von pflege, Ernährung oder Mobilität) täglich rund um die Uhr, Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. auch nachts, Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in www.wir-stärken-die-pflege.de Poster „So stärken wir die Pflege – Für Pflegebe- Weitere Informationen zu dürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte“ den Pflegestärkungsgesetzen finden Sie auch unter: Mit den Pflegestärkungsgesetzen stellt die Bundes regierung die Versorgung pflegebedürftiger www.wir-stärken-die-pflege.de Menschen auf eine neue Grundlage. Das Poster gibt einen verständlichen Überblick darüber, warum, für wen und wie die Pflegeversicherung ausgebaut So stärken wir die Pflege. und modernisiert wurde. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. www.wir-stärken-die-pflege.de Bestell-Nr.: BMG-P-11020
26 Die Pflegestärkungsgesetze Weitere Informationsangebote Der Pflegeleistungs-Helfer pflegeleistungs-helfer.de Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Er zeigt, welche Pflegeleistungen Sie in Ihrer persönlichen Situation nutzen können, und gibt Hilfestellung, wenn sich die Frage nach der Pflege Ihrer Angehörigen zum ersten Mal stellt. Das Bürgertelefon 030/340 60 66-02 Herausgeber: Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung bietet ebenfalls eine erste Orientierung. Bundesministerium für Gesundheit Sie erreichen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von montags bis Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Gehörlose und Hörge 11055 Berlin schädigte erreichen unseren Beratungsservice unter Fax 030/340 60 66-07 oder Gestaltung: per E-Mail an info.gehoerlos@bmg.bund.de. Scholz & Friends Berlin GmbH, www.s-f.com Fotos: Titel, Seite 2 & 3: Monika Höfler Seite 4 & 24: BMG/Jochen Zick (action press) Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG 2. aktualisierte Auflage: Stand August 2016 Wenn Sie diese Broschüre bestellen möchten: Bestell-Nr.: BMG-P-11005 E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Telefon: 030/18 272 2721 Fax: 030/18 10 272 2721 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministe- riums für Gesundheit kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
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