HYGIENEPLAN Grundschule Ostrau gültig ab 31.05.2021

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HYGIENEPLAN Grundschule Ostrau gültig ab 31.05.2021
Grundschule Ostrau
  Ernst-Thälmann-Straße 29, 04749 Ostrau
  Telefon 034324-21867 / Telefax 034324-21594
  E-Mail Sekretariat : info@grundschuleostrau.de
  E-Mail Schulleiterin: jurczyk@grundschuleostrau.de
  Internet: www.grundschuleostrau.de

  HYGIENEPLAN Grundschule Ostrau                        gültig ab    31.05.2021

   TEIL A: Vorbereitende Maßnahmen
                              Maßnahme                                     Verantwortlichkeit
                                                                                  SL
1. Frühhort ab 6:30 Uhr in den Klassenzimmern                          aufsichtsführende Lehrer

Die SuS betreten das Schulgebäude über den Haupteingang mit einem
Mund-Nasen-Schutz, gehen zur Garderobe und danach sofort in ihr
Klassenzimmer. Dort waschen sie sich gleich die Hände bzw.
desinfizieren sich diese.
Erst jetzt darf die MNS abgenommen werden!
            Für Schüler: Mund-Nasen-Schutz :
                         OP-MNS ausreichend,
                         keine FFP2/KN95 Maske notwendig;
                         keine Verpflichtung zum Tragen eines MNS:
                   - innerhalb der Klassenräume,
                   - im Schulgebäude, auf den Gängen wenn
                     der Mindestabstand 1,5m eingehalten wird,
                   - auf dem Außengelände, wenn feste
                     Klassen beibehalten werden

 sachgerechter Umgang unter:
  https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukt
  e/DE/schutzmasken.html

                                                                          SL
2. Testpflicht                                                         Beschäftigte in der
                                                                       Schule, Eltern
Jeweils Montagmorgen und Donnerstagmorgen müssen jeder Schüler
und Lehrer sowie sonstiges schulisches Personal einen negativen
Coronatest vorlegen.
Folgende Testmöglichkeiten gibt es:
- Sie nutzen das Testzentrum an der Grundschule.
  Folgende Öffnungszeiten wurden für unsere Schule eingerichtet:
  sonntags von 14 Uhr bis 17 Uhr;
  montags von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr;
  mittwochs von 9 Uhr bis 17 Uhr;
  donnerstags von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr (entfällt ab 29.04.2021)
 Test darf nicht älter als 24 Stunden sein!
 (Test gilt bis 72 Stunden nach erfolgter Testung)
- Montags und donnerstags testen sich die Schüler unter
   Aufsicht einer Lehrkraft selbst mit einem Nasenabstrichtest in
   der Schule im Speiseraum.

  Hinweis:
 gründliches Händewaschen ist ausreichend
 Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig

 Die Schüler erhalten ein Bestätigungsformular.

                                                                         alle Personen
 - Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für
   Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz, als geimpft
   gelten:
   a) Personen mit erforderlicher Anzahl Impfdosen (ein oder mehrere
      Impfstoffe möglich) und mindestens 14 Tage nach letzter Impfung
      vergangen sind
   b) genesenen Person mit einer verabreichten Impfdosis
                               Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs
                               Monate nach positiven PCR-Test/mit
                               ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-
                               Testung beruht)

 Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes /
  Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis auf
  SARS-CoV-2,
  (Ausnahme: keine Testpflicht für Begleitpersonen zum Bringen und
  Abholen bei Betreten des Geländes, aber MNS)
  Anzuerkennen sind:
  # Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten
  # Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des
    Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht
Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen
Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der
Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden
Fassung
3. Anpassung der Beschulung /Maßnahmen in Abhängigkeit der            Schulleitung,
   Inzidenzwerte (gemäߧ 28 b Absatz 3 IfSG)                          Beschäftigte in der
                                                                      Schule, Eltern
Siebentage-Inzidenz < 50
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Siebentage-Inzidenz ≤ 100
Grundschulen
Eingeschränkter Regelbetrieb:
 Unterricht
 in festen Klassen / Gruppen,
 mit festen Bezugspersonen,
in festgelegten Räumen oder Bereichen

- ab Inzidenzwert ≤ 100: schulischer Schwimmunterricht möglich

Hort
Prinzp der Konstanz der Klassen / Gruppen sicher stellen

Siebentage-Inzidenz > 100
                                                                      Schulleitung,
Wechselunterricht wo immer möglich                                    Beschäftigte in der
Abstände von 1,5 m gewährleisten                                      Schule, Eltern

Notbetreuung
 nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen
 Notbetreuung getrennt von den Lerngruppen in der Präsenzphase des
  Wechselunterrichts organisieren
 zur Betreuung weitere Räume nutzen (falls vorhanden), Schulträger
  bzgl. Raumkapazitäten mit einbeziehen
 Einbindung externer Kräfte zur Unterstützung der Betreuung
  entsprechend der geltenden Zugangsregelungen (ggf. Nutzung von
  GTA-Mitteln)
 erforderliche Testkits von Schule aus deren Kontingent anfordern
  sofern Betreuungspersonal und Räume nicht gewährleistet werden
  können, kann im Ausnahmefall auch in der anwesenden
  Lerngruppe der eigenen Klasse betreut werden

Hort
 eingeschränkter Regelbetrieb, alle Kinder mit Hortvertrag werden
  betreut
 wenn Schüler/innen in Schule nicht im Rahmen des Unterrichtes an
  Testung auf SARS-CoV-2 teilnehmen können, müssen die
  erforderlichen Testkits zur Testung an Hort übergeben werden;
  gesonderte Gruppen für Schüler/innen aus Notbetreuung und aus
  Wechselunterricht
Siebentage-Inzidenz > 165

Kein Präsenzunterricht        häusliche Lernzeit

Wechselunterricht für Klassenstufe 4

Notbetreuung / Hort      nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen

4. Unterricht in den Fächern Sport und Musik                                   Fachlehrer

 Schulsport möglich
   keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS, wenn der
   Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird
 keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt
   vermeiden)
 wenn möglich im Freien durchführen
 Händehygiene ermöglichen
 Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume
  # nach jeder Sportstunde mind. 5 min
  # mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft)
    über Fenster/ Türen
 sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht
   geeignet
 Sportgeräte nach Benutzung desinfizieren
 schulischer Schwimmunterricht möglich (Organisation s.
  Schulleiterschreiben vom 18.05.2021)
 Bewegungsmöglichkeiten in Pausen und im Unterricht nutzen
 schulischer Schwimmunterricht möglich
            für Grundschulen ab Inzidenzwert < 165
    (Organisation s. Schulleiterschreiben vom 18.05.2021

- Schwimmunterricht für die Klassen 2 und 3 wieder möglich

 gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien erlaubt
 bei Gesang von Einzelpersonen Mindestabstand von 2 m zur
  nächsten Person (s. Handlungsleitfaden „Empfehlungen zur
  Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 beim Singen im
  Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020)
 Leihinstrumente desinfizieren

5. Abmeldung von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung                        SL, Eltern
       Personensorgeberechtigte können ihr Kind von der Teilnahme an
       der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Anordnung
       häuslicher Lernzeit nach Maßgabe des Schulrechts bleibt
       zulässig.
6. weitere Corona-Schutzmaßnahmen                                              Sächs. Staatsministerium
                                                                               für Soziales und
       kann in Anhängigkeit der Erkrankungsfälle an der Schule für             Gesellschaftlichen
       Klassen, Jahrgangsstufen, Schulen das Wechselmodell
                                                                               Zusammenhalt mit
       anordnen:
                                                                               Sächs. Staatsministerium
       kann vorübergehende, teilweise oder vollständige Schließungen
                                                                               für Kultus
       von Schulen anordnen
TEIL B: Tägliche Maßnahmen
Maßnahme                                                                     Verantwortlichkeit
                                                                       Schulleitung, an Schule
                                                                       Beschäftigte
Betretungsverbot

 Aufenthaltsverbot, für Personen, die ohne entsprechendes Attest
 keinen medizinischen MNS tragen
 Betretungsverbot bei:
  # nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion,
  # mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (allgemeines
   Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall,
   Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, nicht nur
   gelegentlicher Husten) (Atemnot, neu auftretender Husten)
 # persönlicher Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2
   infizierter Person in den letzten 14 Tagen (ausgenommen
   Gesundheits- und Pflegeberufe)

Zugangsregelungen für schulisches Personal und Schüler

       - Betretungsverbot bei o. g. Risiken
       - Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligen Auftreten
                                                                       Personensorgeberechtigte
         eines Symptoms gestattet
                                                                       Schulleitung
       - Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten
         von SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche
         Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag
         durchgeführter Corona-Test)

   1. Räumlichkeiten sind mehrfach täglich gründlich zu lüften.        6.00 Uhr HM
                                                                       während des Unterrichts, in
   2. Unterrichtsräume sollen darüber hinaus mindestens einmal         der Hofpause KL, FL
      während der Unterrichtsstunde, spätestens 30 Minuten             nachmittags Firma Rach
      nach deren Beginn, gründlich gelüftet werden.
   3. Papierhandtücher, Seife, Desinfektionsmittel nachfüllen          HM
   4. Speiseräume Tische abwischen,                                    Erzieher, Lehrer
      professionelle Reinigung am Nachmittag                           Firma Rach
   5. Am Vortag werden jeweils Räume und insbesondere die              Firma Rach
      Tische, auch im Speiseraum und Werkraum, professionell
      gereinigt!
      (Siehe Rahmenhygieneplan gemäß §36
      Infektionsschutzgesetz für Schulen von 2008, Ab. 3.2
      (Stühle nicht hochstellen!)
   6. Tägliche eingehende Reinigung der Toiletten                      Firma Rach
   7. Tablet- und PC-Tastaturen sind nach jeder Nutzung                FL
      gründlich zu reinigen.
8. Nach Unterrichtsschluss übernehmen die Erzieher die          Erzieher
        Schüler im Klassenzimmer und gehen zum Mittagessen.
        Vorher waschen sich die Schüler im Klassenzimmer die
        Hände.
     9. Kein Zutritt für Eltern ins Schulgebäude!                    Eltern
        (Festgelegt vom Schulleiter, der das Hausrecht ausübt!)

        Medizinischer Mund-Nasen-Schutz für einrichtungsfremde       SL, Sekretärin
        Personen auf dem Schulgelände! Betreten des
        Schulgebäudes nur nach Anmeldung im Sekretariat und mit
        einem Medizinischen Mund-Nasen-Schutz unter Vorlage
        des Nachweises von einer für die Abnahme des Tests
        zuständigen Stelle oder das mit einer qualifizierten
        Selbstauskunft nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit
        SARS-CoV-2 besteht.

        Das Schulgelände dürfen Eltern zum Abholen ihrer
        Kinder betreten. Sie achten auf den Abstand von 1,5 m
        und tragen einen MNS!
     10. Tägliche Dokumentation der Anwesenheit von Schülern         KL
         und Lehrern im Klassenbuch
     11. Tägliche Dokumentation der Anwesenheit von                  SL, Sekretärin, HM
         schulfremden Personen, die sich länger als 15 Minuten in
         der Schule aufgehalten haben,
         Dokumentation ist 4 Wochen nach dem Tag der
         Dokumentation unverzüglich zu löschen

     Aktenkundige Schülerbelehrungen am 31.05.2021
1.     Aushang in den Klassenzimmern! - Händehygiene
                                      - Abstand halten zu anderen Klassen
                                      - Toilettenbenutzung (Plaketten)
                                      - Husten- und Schnupfenhygiene
2.     Alle Türen bleiben offen! So vermeiden wir das Anfassen der Türklinken!
3.     Alle Schüler tragen beim Eintreffen in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz!
4.     Sofort nach Eintreffen in der Schule ziehen wir uns in der Garderobe zügig um, gehen ins
       Klassenzimmer, waschen uns gründlich die Hände und, wer möchte, desinfiziert sich diese!
       Erst dann kann der MNS abgenommen werden!
5.     Jeder Schüler bleibt immer in seinem Klassenzimmer!
       Keiner darf sich von seinem Klassenverband entfernen!
6.     Zur Toilette gehen wir einzeln mit der Plakette! Wir tragen einen MNS!
       Wir bummeln nicht und treffen keine anderen Schüler auf dem Gang!
       Klassen 1 und 2 benutzen die Toiletten im Erdgeschoss,
       Klassen 3 und 4 benutzen die Toiletten im Obergeschoss!
7.     Zur Hofpause gehen wir im Klassenverband mit dem Lehrer bis zur Garderobe!
       Zum Spielen auf dem Schulhof nutzen wir nur den Bereich des Außengeländes,
       der der Klasse zugeteilt wurde!
Wir entfernen uns nicht von der Klasse!
        Die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer werden sofort befolgt!
        Nach der Hofpause gehen wir wieder mit dem Lehrer zur Garderobe und dann sofort
        ins Klassenzimmer!
8.      Im Schulbus müssen wir einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie beim Eintreffen in der
        Schule bis zum Erreichen des Klassenzimmers!
9.      Auch im Nachmittagsbereich entfernen wir uns nicht von unserer Gruppe!

     Dieser Hygieneplan wurde am 30.5.2021 aktualisiert!

     Angela Jurczyk
     Grundschulrektorin
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