HYGIENEPLAN Grundschule Ostrau gültig ab 31.05.2021
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Grundschule Ostrau Ernst-Thälmann-Straße 29, 04749 Ostrau Telefon 034324-21867 / Telefax 034324-21594 E-Mail Sekretariat : info@grundschuleostrau.de E-Mail Schulleiterin: jurczyk@grundschuleostrau.de Internet: www.grundschuleostrau.de HYGIENEPLAN Grundschule Ostrau gültig ab 31.05.2021 TEIL A: Vorbereitende Maßnahmen Maßnahme Verantwortlichkeit SL 1. Frühhort ab 6:30 Uhr in den Klassenzimmern aufsichtsführende Lehrer Die SuS betreten das Schulgebäude über den Haupteingang mit einem Mund-Nasen-Schutz, gehen zur Garderobe und danach sofort in ihr Klassenzimmer. Dort waschen sie sich gleich die Hände bzw. desinfizieren sich diese. Erst jetzt darf die MNS abgenommen werden! Für Schüler: Mund-Nasen-Schutz : OP-MNS ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig; keine Verpflichtung zum Tragen eines MNS: - innerhalb der Klassenräume, - im Schulgebäude, auf den Gängen wenn der Mindestabstand 1,5m eingehalten wird, - auf dem Außengelände, wenn feste Klassen beibehalten werden sachgerechter Umgang unter: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukt e/DE/schutzmasken.html SL 2. Testpflicht Beschäftigte in der Schule, Eltern Jeweils Montagmorgen und Donnerstagmorgen müssen jeder Schüler und Lehrer sowie sonstiges schulisches Personal einen negativen Coronatest vorlegen. Folgende Testmöglichkeiten gibt es: - Sie nutzen das Testzentrum an der Grundschule. Folgende Öffnungszeiten wurden für unsere Schule eingerichtet: sonntags von 14 Uhr bis 17 Uhr; montags von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr; mittwochs von 9 Uhr bis 17 Uhr; donnerstags von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr (entfällt ab 29.04.2021) Test darf nicht älter als 24 Stunden sein! (Test gilt bis 72 Stunden nach erfolgter Testung)
- Montags und donnerstags testen sich die Schüler unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst mit einem Nasenabstrichtest in der Schule im Speiseraum. Hinweis: gründliches Händewaschen ist ausreichend Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig Die Schüler erhalten ein Bestätigungsformular. alle Personen - Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz, als geimpft gelten: a) Personen mit erforderlicher Anzahl Impfdosen (ein oder mehrere Impfstoffe möglich) und mindestens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b) genesenen Person mit einer verabreichten Impfdosis Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR-Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR- Testung beruht) Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis auf SARS-CoV-2, (Ausnahme: keine Testpflicht für Begleitpersonen zum Bringen und Abholen bei Betreten des Geländes, aber MNS) Anzuerkennen sind: # Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten # Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fassung
3. Anpassung der Beschulung /Maßnahmen in Abhängigkeit der Schulleitung, Inzidenzwerte (gemäߧ 28 b Absatz 3 IfSG) Beschäftigte in der Schule, Eltern Siebentage-Inzidenz < 50 Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Siebentage-Inzidenz ≤ 100 Grundschulen Eingeschränkter Regelbetrieb: Unterricht in festen Klassen / Gruppen, mit festen Bezugspersonen, in festgelegten Räumen oder Bereichen - ab Inzidenzwert ≤ 100: schulischer Schwimmunterricht möglich Hort Prinzp der Konstanz der Klassen / Gruppen sicher stellen Siebentage-Inzidenz > 100 Schulleitung, Wechselunterricht wo immer möglich Beschäftigte in der Abstände von 1,5 m gewährleisten Schule, Eltern Notbetreuung nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen Notbetreuung getrennt von den Lerngruppen in der Präsenzphase des Wechselunterrichts organisieren zur Betreuung weitere Räume nutzen (falls vorhanden), Schulträger bzgl. Raumkapazitäten mit einbeziehen Einbindung externer Kräfte zur Unterstützung der Betreuung entsprechend der geltenden Zugangsregelungen (ggf. Nutzung von GTA-Mitteln) erforderliche Testkits von Schule aus deren Kontingent anfordern sofern Betreuungspersonal und Räume nicht gewährleistet werden können, kann im Ausnahmefall auch in der anwesenden Lerngruppe der eigenen Klasse betreut werden Hort eingeschränkter Regelbetrieb, alle Kinder mit Hortvertrag werden betreut wenn Schüler/innen in Schule nicht im Rahmen des Unterrichtes an Testung auf SARS-CoV-2 teilnehmen können, müssen die erforderlichen Testkits zur Testung an Hort übergeben werden; gesonderte Gruppen für Schüler/innen aus Notbetreuung und aus Wechselunterricht
Siebentage-Inzidenz > 165 Kein Präsenzunterricht häusliche Lernzeit Wechselunterricht für Klassenstufe 4 Notbetreuung / Hort nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen 4. Unterricht in den Fächern Sport und Musik Fachlehrer Schulsport möglich keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden) wenn möglich im Freien durchführen Händehygiene ermöglichen Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume # nach jeder Sportstunde mind. 5 min # mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht geeignet Sportgeräte nach Benutzung desinfizieren schulischer Schwimmunterricht möglich (Organisation s. Schulleiterschreiben vom 18.05.2021) Bewegungsmöglichkeiten in Pausen und im Unterricht nutzen schulischer Schwimmunterricht möglich für Grundschulen ab Inzidenzwert < 165 (Organisation s. Schulleiterschreiben vom 18.05.2021 - Schwimmunterricht für die Klassen 2 und 3 wieder möglich gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien erlaubt bei Gesang von Einzelpersonen Mindestabstand von 2 m zur nächsten Person (s. Handlungsleitfaden „Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 beim Singen im Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020) Leihinstrumente desinfizieren 5. Abmeldung von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung SL, Eltern Personensorgeberechtigte können ihr Kind von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abmelden. Die Anordnung häuslicher Lernzeit nach Maßgabe des Schulrechts bleibt zulässig. 6. weitere Corona-Schutzmaßnahmen Sächs. Staatsministerium für Soziales und kann in Anhängigkeit der Erkrankungsfälle an der Schule für Gesellschaftlichen Klassen, Jahrgangsstufen, Schulen das Wechselmodell Zusammenhalt mit anordnen: Sächs. Staatsministerium kann vorübergehende, teilweise oder vollständige Schließungen für Kultus von Schulen anordnen
TEIL B: Tägliche Maßnahmen Maßnahme Verantwortlichkeit Schulleitung, an Schule Beschäftigte Betretungsverbot Aufenthaltsverbot, für Personen, die ohne entsprechendes Attest keinen medizinischen MNS tragen Betretungsverbot bei: # nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion, # mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten) (Atemnot, neu auftretender Husten) # persönlicher Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierter Person in den letzten 14 Tagen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe) Zugangsregelungen für schulisches Personal und Schüler - Betretungsverbot bei o. g. Risiken - Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligen Auftreten Personensorgeberechtigte eines Symptoms gestattet Schulleitung - Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test) 1. Räumlichkeiten sind mehrfach täglich gründlich zu lüften. 6.00 Uhr HM während des Unterrichts, in 2. Unterrichtsräume sollen darüber hinaus mindestens einmal der Hofpause KL, FL während der Unterrichtsstunde, spätestens 30 Minuten nachmittags Firma Rach nach deren Beginn, gründlich gelüftet werden. 3. Papierhandtücher, Seife, Desinfektionsmittel nachfüllen HM 4. Speiseräume Tische abwischen, Erzieher, Lehrer professionelle Reinigung am Nachmittag Firma Rach 5. Am Vortag werden jeweils Räume und insbesondere die Firma Rach Tische, auch im Speiseraum und Werkraum, professionell gereinigt! (Siehe Rahmenhygieneplan gemäß §36 Infektionsschutzgesetz für Schulen von 2008, Ab. 3.2 (Stühle nicht hochstellen!) 6. Tägliche eingehende Reinigung der Toiletten Firma Rach 7. Tablet- und PC-Tastaturen sind nach jeder Nutzung FL gründlich zu reinigen.
8. Nach Unterrichtsschluss übernehmen die Erzieher die Erzieher Schüler im Klassenzimmer und gehen zum Mittagessen. Vorher waschen sich die Schüler im Klassenzimmer die Hände. 9. Kein Zutritt für Eltern ins Schulgebäude! Eltern (Festgelegt vom Schulleiter, der das Hausrecht ausübt!) Medizinischer Mund-Nasen-Schutz für einrichtungsfremde SL, Sekretärin Personen auf dem Schulgelände! Betreten des Schulgebäudes nur nach Anmeldung im Sekretariat und mit einem Medizinischen Mund-Nasen-Schutz unter Vorlage des Nachweises von einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder das mit einer qualifizierten Selbstauskunft nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Das Schulgelände dürfen Eltern zum Abholen ihrer Kinder betreten. Sie achten auf den Abstand von 1,5 m und tragen einen MNS! 10. Tägliche Dokumentation der Anwesenheit von Schülern KL und Lehrern im Klassenbuch 11. Tägliche Dokumentation der Anwesenheit von SL, Sekretärin, HM schulfremden Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Schule aufgehalten haben, Dokumentation ist 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation unverzüglich zu löschen Aktenkundige Schülerbelehrungen am 31.05.2021 1. Aushang in den Klassenzimmern! - Händehygiene - Abstand halten zu anderen Klassen - Toilettenbenutzung (Plaketten) - Husten- und Schnupfenhygiene 2. Alle Türen bleiben offen! So vermeiden wir das Anfassen der Türklinken! 3. Alle Schüler tragen beim Eintreffen in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz! 4. Sofort nach Eintreffen in der Schule ziehen wir uns in der Garderobe zügig um, gehen ins Klassenzimmer, waschen uns gründlich die Hände und, wer möchte, desinfiziert sich diese! Erst dann kann der MNS abgenommen werden! 5. Jeder Schüler bleibt immer in seinem Klassenzimmer! Keiner darf sich von seinem Klassenverband entfernen! 6. Zur Toilette gehen wir einzeln mit der Plakette! Wir tragen einen MNS! Wir bummeln nicht und treffen keine anderen Schüler auf dem Gang! Klassen 1 und 2 benutzen die Toiletten im Erdgeschoss, Klassen 3 und 4 benutzen die Toiletten im Obergeschoss! 7. Zur Hofpause gehen wir im Klassenverband mit dem Lehrer bis zur Garderobe! Zum Spielen auf dem Schulhof nutzen wir nur den Bereich des Außengeländes, der der Klasse zugeteilt wurde!
Wir entfernen uns nicht von der Klasse! Die Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer werden sofort befolgt! Nach der Hofpause gehen wir wieder mit dem Lehrer zur Garderobe und dann sofort ins Klassenzimmer! 8. Im Schulbus müssen wir einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie beim Eintreffen in der Schule bis zum Erreichen des Klassenzimmers! 9. Auch im Nachmittagsbereich entfernen wir uns nicht von unserer Gruppe! Dieser Hygieneplan wurde am 30.5.2021 aktualisiert! Angela Jurczyk Grundschulrektorin
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