HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN
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Überblick • Grundlagen • Meldungen bei Infektionen und Verdachtsfällen • Krankheitssymptome und Schulbesuch • Übergreifende Hygieneregeln • Aufenthalt im Gebäude und im Unterricht • Sonstiges
Grundlagen • Gesetzliche Vorschrift IfSG von 2001 • Ziel Infektionskrankheiten vermeiden • Schulischer Hygieneplan berücksichtigt • Rahmen-Hygieneplans des niedersächsischen Kultusministeriums • Verordnungen des regionalen Landesamts für Schule und Bildung (RLSB) • Hygienehinweise Gesundheitsamt • Ausführlicher Hygieneplan in der Schulordnung Homepage
Grundregel Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.
Banaler Infekt Ohne deutliche Schulbesuch Beeinträchtigung des Wohlbefindens z.B. nur Schnupfen, leichter Husten oder aufgrund von Vorerkrankungen (Heuschnupfen, Pollenallergie) Beginnende Erkrankung Hals-/Kopf/- Danach 48h Gliederschmerzen Kein Genesung ohne auch bei negativem Schulbesuch abwarten Selbsttest Symptome Schulbesuch
Danach 48h Genesung Kein PCR-Test ohne Schule abwarten Symptome Fieber > 38° ODER trockener Husten ODER erhebliche Bauchschmerzen Danach 48h ODER Störung Arzt aufsuchen Negativer ohne Schule PCR-Test ??? PCR-Test Symptome Geruch/Geschmack auch bei negativem Selbsttest Meldung an Positiver PCR-Test ISOLATION info@mmbbs.de Gesundheitsamt entscheidet
Positive Testung auf SARS-Cov-2 (Schnelltest oder Selbsttest) Arzt aufsuchen Negativer Schule PCR-Test ??? PCR-Test Meldung an Pers. Kontakt mit Positiver PCR-Test ISOLATION info@mmbbs.de bestätigtem Corona- Fall Gesundheitsamt entscheidet
Kein Schulbesuch für Reiserückkehrer Ungeimpfte Nach 5 Tagen Personen aus 10-tägige PCR-Test und ggf. einem Quarantäne Verkürzung Hochrisikogebiet Alle Personen aus einem 14-tägige Meldung an Virusvarianten- Quarantäne info@mmbbs.de gebiet
Schulbesuch ja
Hauptregeln • Zutritt in das Gebäude der MMBbS nur mit negativem Corona- Testergebnis, mit vollständigem Impfschutz oder vollständig genesen (3G-Regel). Für alles gilt eine Nachweispflicht. • Im Ausnahmefall kann ein Selbsttest durchgeführt werden. • Laufwege im Gebäude beachten • Beachten Sie beim Bewegen im Gebäude die üblichen Regeln: + + 1,50 m
Testpflicht • Tägliche Testungen für nicht vollständig geimpfte bzw. nicht genesene Personen • bis 10.9. Tägliche Testungen • ab 13.9. 3x pro Woche Testung
Im Unterricht 1. Die Sitzordnung wird festgelegt und sollte möglichst beibehalten werden. 2. Das Tragen der „Maske“ ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann ODER die aktuellen Regeln dieses einfordern. 3. Regelmäßig lüften „20 / 5 / 20“ (20 Min. Unterricht, 5 Min. lüften, 20 Min. Unterricht) - auch in den Pausen. 4. Die Lehrkraft kontrolliert den CO2-Gehalt. 5. Nur die eigenen Materialien und Stifte verwenden. 6. Gemeinsam genutztes Schulequipment (Kameras etc.) muss nach der Nutzung desinfiziert werden. Hierfür stehen Desinfektionstücher – ggf. im Sekretariat - zur Verfügung.
Außerhalb der MMBbS 1,50 m Raucher Expo Plaza in Richtung ZAG-(TUI)-Arena
Pausen 1. Schüler:innen können im Raum verbleiben 2. Alle Fenster sind zu öffnen; die Tür wird / bleibt geöffnet 3. Raum verlassen Maske aufsetzen / aufgesetzt lassen 4. Laufwege beachten, d.h. im Uhrzeigersinn durch die einzelnen Etagen laufen (Ausnahmen: EG, UG) 5. In den Sanitärräumlichkeiten bitte nur mit max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
Kiosk (falls geöffnet) / Essen 1. Bitte wie vorgesehen mit ausreichendem Abstand anstellen und nach dem Kauf zügig weggehen. 2. Kein Austausch oder Probieren von Speisen, Lebensmitteln und Trinkflaschen untereinander.
Sonstiges • Impfaktion vom 30.08. – 06.09.2021 besondere Aktion zur Impfung junger Menschen in allen Impfzentren des Landes • Masken mit Ventil (Ausatemventil) sind nicht zulässig • Für Praktika gelten die Hygieneregeln des jeweiligen Unternehmens. • Installieren Sie die Corona-Warn-App • Eine Schule ist nicht befugt, den Unterricht aufgrund einer Infektion einzustellen; dieses wird durch das Gesundheitsamt veranlasst.
Befreiung vom Unterricht wegen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes - vom Gesundheitsamt Härtefall aus medizinischen Schüler mit verhängte Gründen keine sonderpädagogischem Infektionsschutz- Impfung möglich Förderbedarf maßnahme Attest plus Härtefallantrag an Klassenlehrkraft und info@mmbbs.de Dauer Bis Infektionsschutzmaßnahme In der Regel 14 Tage bis durch das Gesundheitsamt max. 6 Monate abläuft Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Härtefall - Befreiung von der Präsenzpflicht für Schülerinnen / Schüler • Auch möglich für Schülerinnen/Schüler, die mit Angehörigen zusammenleben, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben. • Schülerinnen und Schüler verletzen ihre Schulpflicht, wenn sie weder vollständig geimpft / genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch nehmen können und den Corona-Test verweigern. • Ein Formular ist auf der Webseite der MMBbS im Bereich Corona hinterlegt.
Jeder von uns trägt eine hohe Verantwortung. Lassen Sie sich impfen, verringern Sie Ihr und unser aller Risiko.
Viel Freude an der MMBbS Es wird Ihnen – trotz der Regeln – gut gefallen.
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