HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN

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HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN
Hygieneregeln
an der MMBbS

 Basis Hygieneplan
HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN
Überblick
• Grundlagen
• Meldungen bei Infektionen und Verdachtsfällen
• Krankheitssymptome und Schulbesuch
• Übergreifende Hygieneregeln
• Aufenthalt im Gebäude und im Unterricht
• Sonstiges
HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN
Grundlagen
• Gesetzliche Vorschrift  IfSG von 2001
• Ziel  Infektionskrankheiten vermeiden
• Schulischer Hygieneplan berücksichtigt 
  • Rahmen-Hygieneplans des niedersächsischen Kultusministeriums
  • Verordnungen des regionalen Landesamts für Schule und Bildung
    (RLSB)
  • Hygienehinweise  Gesundheitsamt
• Ausführlicher Hygieneplan in der Schulordnung  Homepage
HYGIENEREGELN AN DER MMBBS - BASIS HYGIENEPLAN
Schulbesuch
ja oder nein?
Grundregel

Personen, die Fieber haben oder
eindeutig krank sind, dürfen unabhängig
von der Ursache die Schule nicht
besuchen.
Banaler Infekt
  Ohne deutliche                 Schulbesuch
 Beeinträchtigung
des Wohlbefindens
z.B. nur Schnupfen, leichter Husten
oder aufgrund von Vorerkrankungen
(Heuschnupfen, Pollenallergie)

Beginnende Erkrankung
     Hals-/Kopf/-
                                                               Danach 48h
  Gliederschmerzen                       Kein       Genesung
                                                                  ohne
 auch bei negativem                   Schulbesuch   abwarten
      Selbsttest                                               Symptome

                                                               Schulbesuch
Danach 48h
                                         Genesung
                    Kein PCR-Test                            ohne                   Schule
                                         abwarten
                                                          Symptome
Fieber > 38° ODER
 trockener Husten
 ODER erhebliche
 Bauchschmerzen                                           Danach 48h
   ODER Störung      Arzt aufsuchen       Negativer         ohne                   Schule
                       PCR-Test ???        PCR-Test       Symptome
Geruch/Geschmack
     auch bei
    negativem
    Selbsttest
                                                                      Meldung an
                    Positiver PCR-Test        ISOLATION            info@mmbbs.de

                                                                       Gesundheitsamt
                                                                         entscheidet
Positive Testung auf
    SARS-Cov-2
 (Schnelltest oder
     Selbsttest)

                        Arzt aufsuchen      Negativer   Schule
                          PCR-Test ???       PCR-Test

                                                            Meldung an
 Pers. Kontakt mit
                       Positiver PCR-Test   ISOLATION    info@mmbbs.de
bestätigtem Corona-
         Fall

                                                         Gesundheitsamt
                                                           entscheidet
Kein Schulbesuch für Reiserückkehrer

  Ungeimpfte
                                   Nach 5 Tagen
 Personen aus        10-tägige
                                 PCR-Test und ggf.
    einem           Quarantäne
                                    Verkürzung
Hochrisikogebiet

Alle Personen aus
      einem          14-tägige          Meldung an
 Virusvarianten-    Quarantäne       info@mmbbs.de
      gebiet
Schulbesuch
     ja
Hauptregeln
• Zutritt in das Gebäude der MMBbS nur mit negativem Corona-
  Testergebnis, mit vollständigem Impfschutz oder vollständig genesen
  (3G-Regel). Für alles gilt eine Nachweispflicht.
• Im Ausnahmefall kann ein Selbsttest durchgeführt werden.
• Laufwege im Gebäude beachten
• Beachten Sie beim Bewegen im Gebäude die üblichen Regeln:

                     +                +      1,50 m
Testpflicht
• Tägliche Testungen für nicht vollständig geimpfte bzw. nicht genesene
  Personen
   • bis 10.9.  Tägliche Testungen
   • ab 13.9.  3x pro Woche Testung
Im Unterricht
1. Die Sitzordnung wird festgelegt und sollte möglichst beibehalten werden.
2. Das Tragen der „Maske“ ist erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht
   eingehalten werden kann ODER die aktuellen Regeln dieses einfordern.
3. Regelmäßig lüften „20 / 5 / 20“ (20 Min. Unterricht, 5 Min. lüften,
   20 Min. Unterricht) - auch in den Pausen.
4. Die Lehrkraft kontrolliert den CO2-Gehalt.
5. Nur die eigenen Materialien und Stifte verwenden.
6. Gemeinsam genutztes Schulequipment (Kameras etc.) muss nach der
   Nutzung desinfiziert werden. Hierfür stehen Desinfektionstücher – ggf.
   im Sekretariat - zur Verfügung.
Außerhalb der MMBbS

   1,50 m

Raucher    Expo Plaza in Richtung ZAG-(TUI)-Arena
Pausen
1. Schüler:innen können im Raum verbleiben
2. Alle Fenster sind zu öffnen; die Tür wird / bleibt geöffnet
3. Raum verlassen  Maske aufsetzen / aufgesetzt lassen
4. Laufwege beachten, d.h. im Uhrzeigersinn durch die einzelnen
   Etagen laufen (Ausnahmen: EG, UG)
5. In den Sanitärräumlichkeiten bitte nur mit max. 3 Personen
   gleichzeitig aufhalten.
Kiosk (falls geöffnet) / Essen
1. Bitte wie vorgesehen mit ausreichendem Abstand anstellen und
   nach dem Kauf zügig weggehen.
2. Kein Austausch oder Probieren von Speisen, Lebensmitteln und
   Trinkflaschen untereinander.
Sonstiges
• Impfaktion vom 30.08. – 06.09.2021  besondere Aktion zur
  Impfung junger Menschen in allen Impfzentren des Landes
• Masken mit Ventil (Ausatemventil) sind nicht zulässig
• Für Praktika gelten die Hygieneregeln des jeweiligen Unternehmens.
• Installieren Sie die Corona-Warn-App
• Eine Schule ist nicht befugt, den Unterricht aufgrund einer Infektion
  einzustellen; dieses wird durch das Gesundheitsamt veranlasst.
Befreiung vom Unterricht wegen Risiko
           eines schweren Krankheitsverlaufes -
        vom Gesundheitsamt Härtefall
                            aus medizinischen Schüler mit
             verhängte
                                           Gründen keine                   sonderpädagogischem
         Infektionsschutz-
                                          Impfung möglich                      Förderbedarf
            maßnahme

                                                Attest plus
                                            Härtefallantrag an
                                           Klassenlehrkraft und
                                             info@mmbbs.de

Dauer    Bis Infektionsschutzmaßnahme     In der Regel 14 Tage bis
         durch das Gesundheitsamt         max. 6 Monate
         abläuft
                      Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Härtefall - Befreiung von der Präsenzpflicht
für Schülerinnen / Schüler
• Auch möglich für Schülerinnen/Schüler, die mit Angehörigen
  zusammenleben, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben.
• Schülerinnen und Schüler verletzen ihre Schulpflicht, wenn sie weder
  vollständig geimpft / genesen sind noch die Härtefallregelung in Anspruch
  nehmen können und den Corona-Test verweigern.
• Ein Formular ist auf der Webseite der MMBbS im Bereich Corona
  hinterlegt.
Jeder von uns trägt eine hohe
           Verantwortung.
Lassen Sie sich impfen, verringern Sie
      Ihr und unser aller Risiko.
Viel Freude an der MMBbS
         Es wird Ihnen
– trotz der Regeln – gut gefallen.
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