Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht - Konzept der Waldschule Schwafheim zur

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Stand: August 2021

       Konzept der Waldschule Schwafheim zur

            Verknüpfung von
              Präsenz- und
            Distanzunterricht

Seit diesem Schuljahr 2021/22 wird der Unterricht unter Berücksichtigung der aktuellen
Hygienemaßnahmen in Präsens durchgeführt. Trotzdem kann es im Fall von
Quarantäneanordnung zu Distanzunterricht für Teile von Klassen oder für ganze Klassen
kommen.

Die Kriterien, die für den Präsenzunterricht gelten, müssen grundsätzlich auch für den
Distanzunterricht angestrebt werden. Das MSB gibt dazu vor: „Plane den Unterricht stets so,
dass er mit möglichst wenig Änderungen sowohl im Präsenz- als auch im reinen
Distanzunterricht oder im Blended Learning lernförderlich ist.“

In unserem Konzept werden folgende Situationen des Distanzlernens erfasst:

      Distanzlernen einzelner Schüler*innen aufgrund angeordneter Quarantäne
      Distanzlernen aufgrund einer Teilschließung der Schule
      Distanzlernen aufgrund einer kompletten Schulschließung

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Stand: August 2021

Rechtliche Grundlage
Im Schuljahr 2020/21 wurden die rechtlichen Grundlagen durch die Zweite Verordnung zur
befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß §§52 SchulG ergänzt.

Diese Verordnung soll den Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht rechtlich
verankern. Der Distanzunterricht gilt somit als eine gleichwertige Unterrichtsform neben dem
Präsenzunterricht. Der Distanzunterricht muss weiterhin ein von den Lehrerinnen und Lehrern
begleitetes Lernen sein, was auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW
beruht.

Der Distanzunterricht beruht auf einem Konzept, das aus einem pädagogischen und einem
organisatorischen Plan besteht. Im Bedarfsfall wird der Distanzunterricht von der Schulleitung
eingerichtet und diese informiert die zuständige Schulaufsicht und Schulkonferenz darüber.

Die am Distanzunterricht beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des
Distanzunterrichts und die regelmäßige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer
Schülerinnen und Schüler.

Ausgangslage der häuslichen Lernumgebung
Der Schulträger (Stadt Moers) sowie der Förderverein der Waldschule hat digitale Endgeräte
(iPads) angeschafft, so dass Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über kein technisches
Endgerät verfügen, diese als Leihgabe zur Verfügung gestellt bekommen können. So soll
gewährleistet werden, dass jedes Kind an einem digital gestalteten Distanzunterricht
teilnehmen kann. Darüber hinaus stehen auch den Lehrkräften dienstliche Endgeräte zur
Verfügung.

Die meisten Haushalte unserer Schüler*innen verfügen über digitale Endgeräte, die die Kinder
zum Lernen auf Distanz nutzen können. Aus diesem Grund erfolgt das Lernen auf Distanz
verbindlich für alle über eine Padletseite der jeweiligen Klasse, auf der die Arbeitsmaterialien
von den Lehrkräften eingestellt werden. Darüber hinaus kann jede Lehrkraft den Kindern
digitale Tools, Apps und Lernplattformen zur Verfügung stellen.

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Stand: August 2021

Ausgangslage der Schule
Im Schuljahr 2021/22 stehen alle an unserer Schule Beteiligten für den Distanzunterricht zur
Verfügung.

Ein Sonderpädagoge unterstützt die Kinder mit Förderbedarf einen Tag pro Woche und
gestaltet die Arbeitspläne für diese Kinder.

Das Kollegium arbeitet in Jahrgangsteams.

Zu den verfügbaren technischen Ressourcen gehören:

      Computerraum mit 15 PCs und einem Smartboard
      Eine Leinwand in der Aula mit festinstalliertem Beamer
      1-2 Computer pro Klassenraum
      1 Kopierer
      1 Digitalkamera
      2 Laptops
      25 I-Pads für Schüler*innen
      Pro Kollegin 1 I-Pad

Jede Kollegin verfügt über eine Schul-E-Mail-Adresse, mit der sie in regelmäßigem Austausch
mit den Erziehungsberechtigten steht. Das Anwendungstool Logineo NRW und Logineo
messenger sind beantragt, Logineo LMS soll im Anschluss eingeführt werden. Hierzu soll es
auch Fortbildungen für das Kollegium geben.

Distanzlernen
Um einen möglichst fließenden Übergang vom Präsenzunterricht in den Distanzunterricht zu
ermöglichen, ist es wichtig, dass den Schüler*innen der Umgang mit dem Padlet vertraut ist.
Daher werden die Erstklässler möglichst schnell an das Arbeiten damit herangeführt. Alle
weiteren Klassen festigen den selbstständigen Umgang mit dem PC und mit dem Padlet im
Klassenunterricht. So gewährleisten wir, dass unsere Schüler*innen bei einer Schulschließung
in der Lage sind, ihren Arbeitsplatz selbstständig zu organisieren und an den Aufgaben zu
arbeiten.

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Stand: August 2021

Distanzlernen einzelner Schüler*innen aufgrund
angeordneter Quarantäne
Muss sich ein Schüler oder eine Schülerin in Quarantäne begeben, erstellt die Klassenlehrerin
einen Arbeitsplan und lässt es dem Kind auf postalischem bzw. digitalem Wege zukommen.
Für etwaige Fragen steht die zuständige Lehrkraft zur Verfügung (E-Mail/Telefon). Den
bearbeiteten Arbeitsplan bringt das Kind nach der Quarantäne wieder mit in die Schule.

Gleiches gilt für eine angeordnete Quarantäne, die eine oder mehrere Lerngruppen betrifft.

Distanzlernen aufgrund einer Teilschließung der Schule
Wird die Schule teilweise geschlossen, so dass Schüler*innen nicht mehr täglich am
Präsenzunterricht teilnehmen können (Wechselunterricht), erstellen die zuständigen
Lehrkräfte Arbeitspläne. An Präsenztagen bekommen alle Schüler*innen wichtige Inputs und
Erklärungen, um ihre Aufgaben von zu Hause aus bearbeiten zu können. Die Kontrolle bzw.
der Austausch über das Gelernte erfolgt an den jeweiligen Präsenstagen.

Der Unterricht findet bei einer Teilschließung im rollierenden System statt. Jede Klasse ist in
zwei Gruppen aufgeteilt, die im 14-tägigen Rhythmus tageweise versetzt am
Präsensunterricht teilnehmen:

Gruppe 1 – Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag

Gruppe 2 – Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Freitag

Distanzlernen aufgrund einer kompletten
Schulschließung
Sollte es zu einer kompletten Schulschließung kommen, so erhalten alle Schüler*innen
Arbeitsaufgaben über die Klassenpadletseite.

Der Unterricht findet in Form von täglichen Videokonferenzen über die Plattform Big Blue
Button statt.

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Stand: August 2021

Möglichkeiten der Kommunikation
Folgende Möglichkeiten stehen zum Austausch mit den Familien und mit dem Kollegium zur
Verfügung:

      Telefonische oder digitale Sprechzeiten
      Padlet
      Videokonferenztool „Bigbluebutton“
      Antolin
      Anton App

Notbetreuung
      Kinder, die nicht anders betreut werden können und deshalb in der Notbetreuung
       angemeldet sind, bringen ihre Aufgaben zur Bearbeitung mit zur Notbetreuung.
      Teilzeitkräfte / LAA unterstützen in der Notbetreuung bzw. die Klassenlehrer.

Erkrankung
Falls eine Kollegin oder ein Kollege erkrankt, greift der Vertretungsplan. Die Teamkollegin der
Jahrgangsstufe bereitet den Unterricht oder gegebenenfalls die Arbeitspläne für den
jeweiligen Distanzunterricht vor.

Anhang
    Pausenplan

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