HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft - Eisenstadt Offenlegung gemäß CRR (Art. 431-455)
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HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Eisenstadt Offenlegung gemäß CRR (Art. 431-455) für das Geschäftsjahr 2020
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................... 3 Einleitung ...................................................................................................................... 4 Art. 435 (1) Risikomanagementziele und Politik .................................................................. 5 Art. 435 (2) Unternehmensführung...................................................................................11 Art. 436 Anwendungsbereichsbezogene Informationen ........................................................14 Art. 437 Eigenmittelstruktur ............................................................................................17 Art. 438 Eigenmittelanforderungen ...................................................................................24 Art. 439 Gegenparteiausfallsrisiko ....................................................................................25 Art. 440 Kapitalpuffer .....................................................................................................26 Art. 441 Systemrelevanz .................................................................................................26 Art. 442 Kreditrisikoanpassungen .....................................................................................26 Art. 443 Unbelastete Vermögenswerte ..............................................................................30 Art. 444 Inanspruchnahme von ECAI ................................................................................32 Art. 445 Marktrisiko ........................................................................................................33 Art. 446 Operationelles Risiko ..........................................................................................33 Art. 447 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen ........................33 Art. 448 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen ....................................34 Art. 449 Risiko aus Verbriefungspositionen ........................................................................34 Art. 450 Vergütungspolitik ...............................................................................................35 Art. 451 Verschuldung ....................................................................................................38 Art. 452 Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken .....................................................40 Art. 453 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken .................................................40 Art. 454 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken ........................41 Art. 455 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko ...................................................41 Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen..........................................42 Anhang I – Hauptmerkmale und Bedingungen der Kapitalinstrumente ..................................45 Anhang II – COVID-19 bezogene Offenlegung von Risikopositionen ......................................49 Seite 2
Abkürzungsverzeichnis A-SRI Andere systemrelevante Institute Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft APK Aktiv-Passiv-Komitee AR Aufsichtsrat Art. Artikel Bank Burgenland HYPO-BANK BURGENLAND AG BIP Bruttoinlandsprodukt BWG Bankwesengesetz CRR Capital Requirements Regulation EBA European Banking Authority EU Europäische Union ff folgend G-SRI Global systemrelevante Institute iSd im Sinne des iVm in Verbindung mit KI-Gruppe Kreditinstitutsgruppe KI-RMV Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung KMA Kapitalmarktausschuss MIO Million NR Nummer PZV Pensions-Zukunfts-Vorsorge TEUR Tausend Euro UGB Unternehmensgesetzbuch VaR Value at Risk Z Ziffer Seite 3
Einleitung Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft, Eisenstadt (Bank Burgenland), ist das Spitzeninstitut der Bank Burgenland Kreditinstitutsgruppe (KI-Gruppe) und für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen auf Ebene der KI-Gruppe verantwortlich. Die Bank Burgenland ist außerdem Mitglieder der GRAWE-Gruppe, welche 100 % der Anteile an der Bank Burgenland hält. Die Bank Burgenland erstellt ihren Konzernabschluss zum 31.12.2020 nach österreichischem Recht (Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) und Unternehmensgesetzbuches (UGB)). Seit 2018 wird von dem Wahlrecht für nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen Gebrauch gemacht, den Konzernabschluss auf Basis UGB oder International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) zu erstellen. Die Offenlegung für das Jahr 2020 erfolgt gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation „CRR). Gemäß Art. 13 (2) CRR erfolgt die Offenlegung durch die Bank Burgenland als übergeordnetes Kreditinstitut für die konsolidierte KI-Gruppe. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Merkmale der Geschäftstätigkeit der KI-Gruppe gemäß Art. 433 CRR erfolgt die Offenlegung einmal jährlich. Medium der Offenlegung ist gemäß Art. 434 CRR die Homepage der Bank Burgenland http://www.bank-bgld.at. Ziel der Offenlegung ist, den Markteilnehmern qualitative sowie quantitative Informationen über die Eigenmittel, die eingegangenen Risiken und das Risikomanagementverfahren zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit COVID-19 erfolgt zum 31.12.2020 eine Offenlegung gemäß Abs. 18 der EBA Leitlinien zur Meldung und Offenlegung von Risikopositionen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise unterliegen (EBA/GL/2020/07). Im Anhang II dieses Dokuments finden sich Informationen über Risikopositionen, die in den Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise fallen, und Informationen über neu entstandene Risikopositionen, die staatlichen Garantieregelungen unterliegen. Auch die Offenlegung im Zusammenhang mit COVID-19 erfolgt durch die Bank Burgenland als übergeordnetes Kreditinstitut für die konsolidierte KI-Gruppe. Die Zahlenangaben erfolgen in Tausend Euro (TEUR), sofern in der jeweiligen Position nicht ausdrücklich etwas Abweichendes festgehalten ist. Bei der Summierung von gerundeten Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Seite 4
Art. 435 (1) Risikomanagementziele und Politik Art. 435 (1) lit. a bis f CRR Die gezielte Übernahme bzw. Transformation von Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil im Bankgeschäft. Ein qualitativ angemessenes Risikomanagement wird daher in der KI-Gruppe als wesentlicher Erfolgsfaktor für die nachhaltig erforderliche Entwicklung des Unternehmens gesehen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat des übergeordneten Kreditinstituts Bank Burgenland bestätigt, dass die Risikomanagementsysteme und –verfahren insbesondere in Bezug auf das Risikoprofil und die Risikostrategie der KI-Gruppe angemessen und wirksam sind. Die im Einsatz befindlichen Risikomesssysteme entsprechen den gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit im Going-Concern-Ansatz nachhaltig sicherzustellen. Zielsetzung des bankinternen Risikomanagements ist es, auf Basis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, dass entsprechend dem individuellen Risikoprofil genügend "internes Kapital" zur Abdeckung der Risiken vorliegt. Hierzu werden geeignete interne Verfahren und Systeme verwendet, welche die angemessene Eigenkapitalausstattung langfristig sicherstellen. Jedes wesentliche Risiko wird identifiziert, quantifiziert und aktiv überwacht. Weiters wird für jedes dieser Risiken das benötigte ökonomische Kapital berechnet oder dort, wo eine Berechnung nicht möglich ist, ein entsprechender Kapitalpuffer eingeplant. Der Vorstand des übergeordneten Kreditinstituts beschließt in der Gesamtrisikostrategie die Aufteilung des verfügbaren Risikodeckungspotentials auf die einzelnen Risikoarten und Organisationseinheiten. Ziel der Risikotragfähigkeitsrechnung ist es, eine Übersicht zu geben, inwieweit sich die KI-Gruppe die Übernahme von Risiken leisten kann, d.h. Deckung des Gesamtrisikos gegeben ist. Um dies zu errechnen, wird das Risikopotential aus allen Geschäftsbereichen aggregiert und den zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die Ermittlung der Deckungsmassen erfolgt auf Basis der Eigenmittel, wo neben den gesetzlichen Eigenmitteln auch stille Reserven sowie der erwartete Gewinn des laufenden Geschäftsjahres angesetzt werden. Zur Ermittlung der Risiken werden die wesentlichen Risiken quantifiziert, wobei je nach verfügbarem Instrumentarium und Marktdaten unterschiedliche Messmethoden zur Anwendung kommen. Für die Risikotragfähigkeitsrechnung wird in der ökonomischen Betrachtung ein Konfidenzniveau von 99,9 %, in der Going-Concern-Betrachtung von 95 % bei einer Haltedauer von einem Jahr verwendet. Das ökonomische Kapital für das Kreditrisiko wird in Anlehnung an den IRB-Ansatz berechnet. Obligo, Besicherung und Bonität eines Schuldners sind hier die Hauptkriterien. Die Marktrisiken des Handelsbuchs und des Bankbuchs werden mittels Value-at-Risk-Methodik berechnet. Das sich aus dem Risiko von erhöhten Refinanzierungskosten ergebende Liquiditätsrisiko wird durch eine Erhöhung des Risikoaufschlages simuliert und in das Gesamtbankrisiko im Zuge der Risikotragfähigkeitsrechnung eingerechnet. Das operationelle Risiko wird aufsichtsrechtlich gemäß dem Basisindikatoransatz gemessen. Die Bemessung des operationellen Risikos in der Säule II erfolgt auf Basis der Daten der internen OpRisk-Schadensfalldatenbank unter Berücksichtigung eines Puffers für Betrugsrisiken. Die Risikomessung des Beteiligungsrisikos für wesentliche Beteiligungen erfolgt unter Berücksichtigung der Eigenmittel, der Beteiligungsansätze sowie der geschätzten Marktwerte der Beteiligungen. Die Quantifizierung des Immobilienrisikos geschieht durch ein Value at Risk Modell, bei welchem die gestressten Marktwerte der Immobilien den Buchwerten gegenübergestellt werden. Ein allfälliger negativer Differenzbetrag wird als Risikobetrag angesetzt. Für sonstige Risiken wird ein Eigenkapitalpuffer vorgesehen. Zur Ermittlung des Gesamtrisikos werden die einzelnen Risiken ohne Berücksichtigung von Korrelationseffekten aggregiert. Seite 5
Die Risikotragfähigkeitsrechnung ist Grundlage zur Definition des Risikoappetits und ermöglicht den Aufbau eines konsistenten Limitsystems. Die so ermittelten Risikolimite werden zumindest quartalsmäßig überwacht und sichern die Deckung der eingegangenen Risiken. Die folgende Tabelle zeigt die Risikotragfähigkeitsrechnung zum 31.12.2020: in Mio. EUR 31.12.2020 in % Kreditrisiko 159,0 20% Marktrisiken WP-Handelsbuch 0,0 0% Marktrisiken Bankbuch aus Kapitalgarantien 32,4 4% Marktrisiken Bankbuch (exkl. Kapitalgarantien) 73,3 9% Operationelles Risiko 13,8 2% Liquiditätsrisiko 11,1 1% Makroökonomisches Risiko 30,9 4% Beteiligungsrisiko 3,3 0% Immobilienrisiko 0,9 0% Sonstige Risiken 17,9 2% Gesamtbankrisiko 342,7 44% Risikodeckungsmassen 787,0 100% Risikopuffer 444,3 56% Risikomanagement und Organisationsstruktur Die Risikostrategie in der KI-Gruppe ist es, bankübliche Risiken in einem definierten Rahmen einzugehen und die sich daraus ergebenden Ertragspotentiale zu nutzen. Das Risikomanagement stellt dabei eine zentrale Einheit dar, welche neben den regulatorischen Rahmenbedingungen, basierend auf dem Bankwesengesetz sowie diversen Richtlinien und Leitfäden, ebenso Art, Umfang und Komplexität der für die Bank spezifischen Geschäfte und die daraus resultierenden Risiken für die Bank berücksichtigt. Die Risikostrategie der KI-Gruppe wird jährlich im Rahmen des Risk-Assessment evaluiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. In die Gesamtbetrachtung miteinbezogen werden die Bank Burgenland, die Bankhaus Schelhammer & Schattera AG inkl. Tochtergesellschaften, die Capital Bank inkl. Tochtergesellschaften, die BB Leasing sowie die Sopron Bank als nachgelagertes Kreditinstitut im EU-Ausland. Das Risikomanagement wird auf Konzernebene durch das übergeordnete Kreditinstitut Bank Burgenland wahrgenommen. Die Vorgaben werden konsequent in den einzelnen Töchtern umgesetzt. Die Risikosteuerung erfolgt im vierteljährlich stattfindenden Gesamtbankrisikoausschuss unter der Leitung des Gesamtvorstandes des übergeordneten Kreditinstitutes. Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung nimmt der Gesamtbankrisikoausschuss folgende Aufgaben wahr: Entscheidungen über strukturelle und strategische Risikofragen Festlegung der unternehmensweiten Risikopolitik Allokation der Eigenmittel und Festlegung der Limite auf Gesamtbankebene Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit sowie der wesentlichen Einzelrisiken Die Risiken in der KI-Gruppe werden durch ein System von Risikogrundsätzen, Risikomessverfahren, Limitstrukturen sowie Überwachungsverfahren kontrolliert und gesteuert. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Risikodisposition, Risikobeurteilung und Risikoüberwachung organisatorisch getrennt. Die Risikomanagementfunktionen sind bei dem für das Risikomanagement zuständigem Vorstandsmitglied zusammengefasst. Entsprechend den Grundsätzen der Proportionalität entspricht die Organisation des Risikomanagements qualitativ und quantitativ den bankinternen Erfordernissen. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Chancen und Risiken in Form eines standardisierten Produktgenehmigungsprozesses voraus. Neue Produkte müssen in der internen Risikomessung abbildbar sein. Seite 6
Die Strategien, Verfahren und Vorgehensweisen zum Management von Risiken sind schriftlich in entsprechenden Handbüchern, die allen Mitarbeiter/-innen zugänglich sind, dokumentiert. Diese werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Grundlage für die Richtigkeit und Plausibilität der dabei verwendeten Daten stellt das Interne Kontrollsystem dar. Laufende Prüfungen durch die Interne Revision runden den Risikomanagementprozess ab. Risikomanagement spezieller Risikoarten Kreditrisiko Unter Kreditrisiko wird die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften durch Bonitätsverschlechterung oder Insolvenz verstanden. Die Grundlage jeder Kreditentscheidung bildet eine fundierte Analyse des Kreditengagements inklusive einer Bewertung aller relevanten Einflussfaktoren. Dabei werden Kreditengagements gegenüber einer Kreditnehmergruppe auf gruppenweit konsolidierter Basis zusammengefasst. Die im Kreditrisikohandbuch dokumentierten Grundsätze und Richtlinien stellen eine wesentliche Grundlage dar. Kreditentscheidungen werden im Vier-Augen-Prinzip getroffen. Für jeden Bereich liegen Regelungen vor, die rating- und volumensabhängige Pouvoirs für Markt und Marktfolge festlegen. Bankintern basiert die Bonitätsprüfung auf nach Geschäftssegmenten differenzierten Ratingverfahren. Die internen Ratingsysteme weisen 20 Ratingstufen für nicht ausgefallene Kunden und eine Ratingstufe für ausgefallene Kunden auf. Nach der Erstkreditvergabe werden Kreditengagements in der Regel einmal jährlich überwacht. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität sind kürzere Überwachungsfrequenzen bindend. Besonderes Augenmerk wird im Kreditrisikomanagement auf die Früherkennung und systematische Bearbeitung von Risikofällen gelegt. Banken stellen unter anderen im Geld- und Derivathandel wichtige Geschäftspartner dar, an die großvolumige Ausleihungen mit teilweise sehr kurzer Laufzeit vergeben werden. Daher wird diese Kundengruppe mit eigenen Volumslimiten versehen, die einer täglichen Kontrolle unterzogen werden. Im Bereich der Treasury Asset Allocation wird das Kreditrisiko operativ durch entsprechende Limite geregelt. Zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken bestehen Volumslimite für bestimmte Assetklassen. Die angeführten Treasury Asset Allocation–Kreditrisikolimite werden sowohl auf Konzern - als auch auf Einzelebene definiert und werden täglich überwacht. Die Überwachung des Kreditrisikos aus dem Kundengeschäft erfolgt auf quartalsweiser Basis, wobei das Portfolio nach verschiedenen Strukturmerkmalen (Risikokategorien, Länder, Branchen, Währungen) dargestellt wird. Entsprechende Berichte werden im Gesamtbankrisikoausschuss präsentiert und diskutiert. Generell werden Limite zumindest einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und über deren Auslastung berichtet. Marktrisiko Als wesentlichste Risikofaktoren im Bereich des Marktrisikos sind das Zinsänderungsrisiko, das Wechselkursrisiko, das Kursrisiko nicht fest verzinslicher Wertpapiere und durch Credit Spreads bedingte Kursrisiken bei verzinslichen Wertpapieren zu nennen. Das Management der Marktrisiken erfolgt im Konzern-Treasury, im Asset-Liabilty-Committe (ALCo), im Kapitalmarktausschuss (KMA) und durch das Risikomanagement, welches für die Identifikation, Messung, Überwachung und Steuerung der Marktrisiken im Handels- und Bankbuch verantwortlich ist. Wesentliche bestehende Risiken werden sowohl entsprechend dem aufsichtsrechtlichen Erfordernis (z.B. Zinsänderungsrisiko) als auch durch alternative Messmethoden (VaR) gemessen. Seite 7
Liquiditätsrisiko Die KI-Gruppe hat im Zuge des Liquiditätsrisikomanagements neben der kurzfristigen Liquiditätssteuerung zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ebenso die Steuerung bzw. die Absicherung der langfristigen Liquidität zu gewährleisten. Insbesondere ist dem Liquiditätsrisiko vor allem bei der Ausweitung bzw. Neugestaltung von Geschäftsbereichen besondere Beachtung zu schenken, da in diesen Fällen neuer Liquiditätsbedarf entstehen kann. Um somit den laufenden Liquiditätsbedarf sicherzustellen und etwaigen Liquiditätsengpässen vorzubeugen, werden in der KI-Gruppe verschiedene Maßnahmen zum Liquiditätsmanagement eingesetzt und es sind Limite zur Risikoüberwachung implementiert. Darüber hinaus sind in erster Linie alle gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Liquidität zu beachten und umzusetzen. Grundlagen für das Liquiditätsrisikomanagement bilden einerseits die Geschäfts- und Risikostrategie sowie andererseits die rechtlichen Bestimmungen gemäß §§ 39 Abs 2 und Abs 2b BWG und § 39 Abs 4 Z 7 BWG in Verbindung mit § 12 KI-RMV. Unter Liquiditätsrisiko werden das Zahlungsunfähigkeitsrisiko und das Liquiditäts- Fristentransformationsrisiko zusammengefasst. Durch die Steuerung des Liquiditätsrisikos soll sichergestellt werden, dass die KI-Gruppe ihre Zahlungen jederzeit zeitgerecht erfüllen kann, ohne dabei unannehmbar hohe Kosten in Kauf nehmen zu müssen. Zur Steuerung bzw. Minderung des Liquiditätsrisikos wird in der KI-Gruppe folgende Strategie verfolgt: Ausbau und Optimierung des Deckungsstocks sowie das Emittieren von Pfandbriefen. Veröffentlichung eines Deckungsstockrating für den hypothekarischen Deckungsstock, das von einer aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagentur auf Auftrag der Bank Burgenland erstellt wird. Generierung von Liquidität in allen Geschäftsbereichen der GRAWE Bankengruppe im Rahmen des Cash-Poolings Ausbau des Anlagegeschäfts in Form der Fokussierung auf Primärmittel und Retailemissionen Teilnahme an Tendern der EZB Die Konzern-Treasury-Funktion samt Cash-Pooling für die gesamte Bankengruppe wird vom Bereich Konzern-Treasury wahrgenommen. Die Steuerung der kurzfristigen Liquidität erfolgt im Bereich Konzern-Treasury in der Gruppe Liquiditätssteuerung & Emissionen. Für den Fall unerwartet hoher kurzfristiger Liquiditätsabflüsse werden vom Bereich Konzern-Treasury ausreichend liquide Assets als Liquiditätspuffer gehalten. Zur laufenden Überwachung der aktuellen Liquiditätssituation werden Berichte über die operative Liquidität als auch die strukturelle Liquidität und die langfristige Refinanzierung über eigene Emissionen erstellt und regelmäßig dem ALCo zur Verfügung gestellt. Die Höhe der erforderlichen Liquiditätspuffer wird für zwei Basisszenarien und drei Stressszenarien (Namenskrise, Marktkrise, kombinierte Krise) berechnet. Für jedes Szenario wird der Liquiditätsbedarf bzw. -überschuss entsprechend den definierten Laufzeitbändern dem vorhandenen Liquiditätspuffer unter Berücksichtigung der Liquidationsdauer gegenübergestellt. Die Absicherung der langfristigen Liquidität ist in der Geschäftsstrategie verankert und spiegelt sich in den mehrjährigen Planrechnungen wider. Unten angeführte Tabelle zeigt die quantitativen Informationen über die LCR zum 31.12.2020 Konsolidierungsumfang konsolidiert Ungewichteter Gesamtwert Gewichteter Gesamtwert Währung und Einheiten (Durchschnitt) (Durchschnitt) Mio EUR Quartal endet am 31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020 Anzahl der bei der Berechnung der Durchschnittswerte verwendeten Datenpunkte 3 3 3 3 Bereinigter Gesamtwert 21 Liquiditätspuffer 986,77 1.136,47 1.193,20 1.081,41 22 Gesamte Nettomittelabflüsse 657,83 683,55 662,28 704,35 23 Liquiditätsdeckungsquote (%) 150,00 166,26 180,17 153,53 Seite 8
Operationelles Risiko Das Management der operationellen Risiken fällt in der KI-Gruppe unter die Verantwortung des Risikomanagements. Die Aufgaben liegen in der Kategorisierung der Risiken, der Erstellung KI- gruppenweiter einheitlicher Richtlinien und der Verantwortung für die Inhalte der OpRisk- Datenbank, der Analyse der Verlustereignisse sowie der Erstellung von Berichten für Geschäftsleitung und diverse Gremien. Aufbauend auf den KI-gruppenweiten Standards werden Schadensfälle aus operationellen Risiken stets in einer Datenbank KI-gruppenweit gesammelt, um somit auf deren Basis Schwachstellen in den Systemen und Prozessen zu entdecken und in weiterer Folge entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das operationelle Risiko wird in der KI-Gruppe analog zu den gesetzlichen Vorschriften als das „Risiko von unerwarteten Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten“ definiert. So sollen z.B. Ausfälle in IT-Systemen, Sachschäden, Fehlverarbeitungen, Betrugsfälle, Natur- oder sonstige Katastrophen sowie Änderungen im externen Umfeld einer genaueren und vor allem konsolidierten Risikomessung und Risikosteuerung unterliegen. Unter dem operationellen Risiko werden zudem auch Cyber Risiken definiert. Der Begriff Cyberrisiko bezeichnet im Wesentlichen das Risiko, das beim Navigieren in einer digitalen und vernetzten Welt (dem Cyberraum) entsteht. Cyber-Risiken bestehen zum einen durch die Möglichkeit vorsätzlicher, zielgerichteter IT-gestützter Angriffe auf Daten und IT- Systeme. Diese Angriffe sind geeignet, die folgenden Konsequenzen hervorzurufen: Verletzung der Vertraulichkeit von Daten (z.B. Datenverluste, Ausspähen von Daten), Verletzung der Integrität des Systems oder der Daten (z.B. Datenverfälschungen, u.U. mittels Schadsoftware), schnell, in großer Menge, kostengünstig und weitreichend zu verbreiten (z.B. E-Mail-Kampagnen gegen Unternehmen, Boykottaufrufe über soziale Medien) sowie durch „Social Hacking“. Zur Minderung des operationellen Risikos werden zudem interne Kontrollsysteme inkl. Überwachung durch die Interne Revision, klare und dokumentierte interne Richtlinien („Arbeitsanweisungen“), Funktionstrennung („Vier-Augen-Prinzip“), Zuordnung und Limitierung von Entscheidungskompetenzen sowie eine laufende Qualifikationssicherung und -erhöhung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung („Personalentwicklung“) eingesetzt. Diese in den Geschäftsprozessen integrierten internen Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sollen einen angemessenen und akzeptierten Risikolevel im Unternehmen sicherstellen. Für die Eigenkapitalunterlegung des operationellen Risikos wird gem. CRR in der KI-Gruppe der Basisindikatoransatz angewendet. Beteiligungs- und Immobilienrisiko Das Beteiligungsrisiko stellt eine Sonderform des Kreditrisikos dar und umfasst das Risiko eines Abschreibungs- oder Abwertungsbedarfs auf den Buchwert von Beteiligungen. Es beschreibt die Gefahr, dass die eingegangenen Beteiligungen zu potenziellen Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten oder Verminderung der stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder aus Haftungsrisiken (z. B. Patronatserklärungen) führen können. Im Konzern werden unter dem Begriff Beteiligungsrisiko nur Risiken aus so genannten kreditähnlichen Beteiligungen behandelt. Risiken aus Aktien, Investmentfondsanteilen und sonstigen Beteiligungswertpapieren hingegen werden unter den Marktrisiken ausgewiesen. Das Immobilienrisiko erwächst aus den Schwankungen der Marktpreise für Immobilien. Die Beteiligungen des Konzerns werden in Form von regelmäßig stattfindenden Beirats- bzw. Aufsichtsratssitzungen laufend überwacht und gesteuert und können folgenden Portfolien zugeordnet werden. Operative Beteiligungen Die operativen Beteiligungen des Konzerns decken auf regionaler bzw. produktpolitischer Ebene Spezialgebiete des Bankgeschäfts ab und stellen eine wesentliche Ergänzung zur Geschäftstätigkeit dar. Strategische Beteiligungen Zu den strategischen Beteiligungen zählen sämtliche Beteiligungen, welche der Konzern über die Bank Burgenland als Mitglied des Verbandes der österreichischen Landes- Hypothekenbanken aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu halten verpflichtet ist. Seite 9
Darüber hinaus werden Beteiligungen gehalten, bei denen die Interessen der Gesellschafter über den Landes-Hypothekenverband vertreten werden. Darunter fallen auch Minderheitsbeteiligungen, die hauptsächlich aus Kooperationsüberlegungen von Seiten des Vertriebes bzw. des EDV-Bereiches gehalten werden. Immobilien- und Projektbeteiligungen Dieses Beteiligungssegment dient der optimalen Abwicklung bzw. Verwertung von Immobilien, wie die der HLVV (Hypo Liegenschafts- Vermietungs- und Verwaltungsges.m.b.H.) eigenen Liegenschaften. Das Bankhaus Schelhammer & Schattera ist über eine Tochtergesellschaft direkt am Wiener Immobilienmarkt engagiert. Sowohl das Beteiligungsportfolio als auch das Immobilienportfolio des Bankhauses Schelhammer & Schattera sind historisch gewachsen und werden von einer eigenen Abteilung in enger Abstimmung mit den Konzernvorgaben gesteuert. Makroökonomisches Risiko Um im Falle von wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Verschlechterungen über ausreichende Risikodeckungsmassen zu verfügen, wird ein makroökonomisches Risiko berücksichtigt. Die Quantifizierung unterstellt einen BIP-Rückgang, der sich in einer Bonitätsverschlechterung der Kunden äußert. Sonstige Risiken Unter sonstige Risiken fallen insbesondere Geschäftsrisiken sowie strategische Risiken aber auch Reputationsrisiken. Diese Risiken werden in Form eines Kapitalpuffers in Abhängigkeit eines erwarteten Ergebnisrückgangs in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Als Geschäftsrisiken werden die Gefahren eines Verlustes aus der negativen Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes und der Geschäftsbeziehung der Bank angesehen. Geschäftsrisiken können vor allem aus einer deutlichen Verschlechterung der Marktbedingungen sowie Veränderungen in der Wettbewerbsposition oder dem Kundenverhalten hervorgerufen werden. In der Folge können sich nachhaltige Ergebnisrückgänge und damit eine Verringerung des Unternehmenswertes einstellen. Die Steuerung der Geschäftsrisiken liegt in der Verantwortung der Geschäftseinheiten. Strategische Risiken bezeichnen die Gefahr von Verlusten aus Entscheidungen zur grundsätzlichen Ausrichtung und Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Bank. In der Folge kann es in Bezug auf die Erreichung der langfristigen Unternehmensziele zu unvorteilhaften Entwicklungen bis hin zu vollständigen Verfehlungen kommen. Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung obliegt dem Gesamtvorstand der Bank Burgenland. Nicht-finanzielle Risiken In der GRAWE Bankengruppe werden Risiken im nichtfinanziellen Bereich sowie deren Auswirkungen berücksichtigt. Im Rahmen eines Risk-Assessments werden die Themengebiete Kunden und Produkte, Compliance, MitarbeiterInnen, Umwelt und gesellschaftliches Engagement analysiert. Seite 10
Art. 435 (2) Unternehmensführung Art. 435 (2) lit. a und b CRR Folgende Aufstellungen zeigen für das übergeordnete Kreditinstitut der Kreditinstitutsgruppe, die Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie deren einschlägigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Christian JAUK, MBA, MAS Funktion in der Bank Burgenland Vorstandsvorsitzender Anzahl der bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen gem. Art 435 (2) a CRR Aufsichtsfunktionen: 5 Leitungsfunktionen: 6 Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gem. Art 435 (2) b CRR MBA in Finance, University of Wales Ausbildung MAS post graduate der Donau Universität Krems Seit 2000 Vorstand der Capital Bank – GRAWE Gruppe AG (seit 2002 Vorsitzender) 2004 – 2013 Vorstandsvorsitzender der Brüll Kallmus Bank AG Seit 2008 Vorstandsvorsitzender der HYPO-BANK BURGENLAND AG Seit 2012 Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Erfahrung für das Bankwesen 2013 - 2019 Aufsichtsratsvorsitzender der Brüll Kallmus Bank AG Seit 2015 Aufsichtsratsvorsitzender der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrates der bank99 AG (ehem. Brüll Kallmus Bank AG) Gerhard NYUL Funktion in der Bank Burgenland Vorstandsmitglied Anzahl der bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen gem. Art 435 (2) a CRR Aufsichtsfunktionen: 4 Leitungsfunktionen: 2 Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gem. Art 435 (2) b CRR Matura (Handelsakademie) Absolvierung des Ausbildungsprogrammes der Ausbildung damaligen Landeshypothekenbank Burgenland inkl. Bankprüfung Seit 2004 Vorstandsmitglied der HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Seit 2006 Aufsichtsrat Sopron Bank Burgenland ZRt. Seit 2010 Spartenobmann-Stv. Wirtschaftskammer Erfahrung Burgenland; Sparte „Bank und Versicherung“ Seit 2015 Aufsichtsrat Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft Seite 11
Mag. Andrea MALLER-WEISS Funktion in der Bank Burgenland Vorstandsmitglied Anzahl der bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen gem. Art 435 (2) a CRR Aufsichtsfunktionen: 0 Leitungsfunktionen: 2 Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gem. Art 435 (2) b CRR Ausbildung Studium der Betriebswirtschaftslehre (Mag.) 2002 – 2007 Prokuristin/Direktorin/stv. Vorstands- vorsitzende Hypo Alpe-Adria-Bank AG Seit 2008 Vorstandsmitglied HYPO-BANK Erfahrung BURGENLAND Aktiengesellschaft Seit 2012 Vorstandsvorsitzende Sopron Bank Burgenland ZRt. Ernst Huber, MBA Funktion in der Bank Burgenland Vorstandsmitglied Anzahl der bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen gem. Art 435 (2) a CRR Aufsichtsfunktionen: 1 Leitungsfunktionen: 3 Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gem. Art 435 (2) b CRR Universitätslehrgang Executive MBA in General Ausbildung Management 1995 Bestellung zum Gesamtprokuristen der Salzburger Kredit- und Wechsel- Bank (heute Schoellerbank) 9/1999 – 7/2012 Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der direktanlage.at AG (heute BNP Paribas – Hellobank) 2007 – 2008 Vorstand der DAB Bank AG, München Erfahrung 8/2012 – 6/2015 Vorstandssprecher (CEO) der DAB Bank AG, München 7/2015 – 4/2016 Vorstandsvorsitzender Hellobank BNP Paribas Austria AG Seit 9/2016 Vorstand Bankhaus Schelhammer & Schattera Aktiengesellschaft; CEO DADAT Bank Seit 4/2020 Vorstand HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Seite 12
Art. 435 (2) lit. b CRR Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Die Auswahl und die Beurteilung der tatsächlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung erfolgt in der Bank Burgenland auf Basis einer schriftlichen Fit & Proper Policy. Dabei werden Kriterien für die Beurteilung der Eignung, die erforderlichen Unterlagen und der Prozess für die Sicherstellung der Eignung sowie der anlassbezogenen Reevaluierung dokumentiert. Zuständig für die Auswahl und Beurteilung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank Burgenland ist der Aufsichtsrat als Kollektivorgan. Für vom Betriebsrat delegierte Mitglieder des Aufsichtsrates gelten die regulatorischen Sonderbestimmungen. Art. 435 (2) lit. c CRR Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans Die Diversitätsstrategie der Bank Burgenland ist in der schriftlichen Fit & Proper Policy zugrunde gelegt. Dabei wird festgelegt, dass darauf zu achten ist, einen breit gefächerten Bestand an Fähigkeiten, Eigenschaften und Kompetenzen einzubinden, um eine Vielzahl an Ansichten und Erfahrungen zu erreichen und unabhängige Meinungsbildung sowie effiziente und ausgewogene Entscheidungsfindung in Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zu erleichtern. Die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Aufsichtsrates werden im Rahmen der Besetzung in Bezug auf den Bildungshintergrund und beruflichen Hintergrund, Branchenwissen, Geschlecht und Alter beurteilt, um ein angemessenes Maß an Diversität sicherzustellen. Da die Bank Burgenland kein Kreditinstitut von erheblicher Bedeutung gem §§ 29 iVm 5 Abs 4 BWG ist, ist ein quantitatives Ziel für die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan nicht festzulegen. Art. 435 (2) lit. d CRR Risikoausschuss Da die Bank Burgenland kein Kreditinstitut von erheblicher Bedeutung gem §§ 39d iVm 5 Abs 4 BWG ist, ist kein Risikoausschuss eingerichtet. Art. 435 (2) lit. e CRR Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos In der KI-Gruppe der Bank Burgenland besteht eine umfassende Struktur an Sitzungen und standardisierten Reports, die einen ausreichenden Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos sicherstellt. Die zum Teil institutsübergreifenden Sitzungen werden unter Teilnahme des Managements auf 1. und 2. Ebene abgehalten. Die Steuerung der Kreditinstitutsgruppe, auch hinsichtlich der Risikoaspekte, erfolgt daher in wesentlichen Bereichen unter direkter Teilnahme des Managements der 1. und 2. Ebene in der Bank Burgenland, der Capital Bank, des Bankhaus Schelhammer & Schattera und der GBG Service GmbH sowie der Vorstandsvorsitzenden der Sopron Bank. Das Risikomanagement folgt nicht einer einzelnen Aufgabe, sondern einem mehrstufigen Prozess. Die einzelnen Managementfunktionen und die daraus abzuleitenden Einzelaufgaben werden von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrgenommen. Besonderes Augenmerk wird auf die aufbau- und ablauforganisatorische Trennung von miteinander unvereinbaren Funktionen gelegt. Insbesondere wird Wert auf die Trennung der Risikosteuerung und der Risikoüberwachung gelegt. Seite 13
Art. 436 Anwendungsbereichsbezogene Informationen Art. 436 lit. a – d CRR Anwendungsbereich Die Bank Burgenland als übergeordnetes Kreditinstitut der KI-Gruppe gemäß Art. 11 iVm Art. 18 CRR, erstellt einen Konzernabschluss zum 31.12.2020 unter Einhaltung der Vorschriften des BWG und UGB. Der Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke richtet sich nach den Regelungen des § 247 und § 249 UGB sowie § 30 BWG. Alle wesentlichen direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Bank Burgenland stehen, werden in den Konzernabschluss vollkonsolidiert. Nicht konsolidiert werden Tochterunternehmen, deren Einfluss nach Einzel- und Gesamtbetrachtung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der einbezogenen bzw. nicht einbezogenen Unternehmen in den UGB- Konzernabschluss und in die aufsichtsrechtliche Kreditinstitutsgruppe zum 31.12.2020. Anteil am Kapital Art des Einbezug in den UGB- Einbezug in die CRR- durchgerechnet in % Instituts 2 Konzernabschluss KI-Gruppe Gesellschaftsname, Ort Kreditinstitute CAPITAL BANK - GRAWE GRUPPE AG, Graz 100,00% KI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung SOPRON BANK BURGENLAND ZRt, Sopron 100,00% KI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Bankhaus Schelhammer & Schattera 100,00% KI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Aktiengesellschaft, Wien At-Equity At-Equity bank99, Wien 20,00% KI Konsolidierung Konsolidierung Finanzinstitute Security Kapitalanlage AG, Graz 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung BANK BURGENLAND Immobilien Holding GmbH, Eisenstadt 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung BB LEASING HOLDING GmbH, Eisenstadt 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung BB Leasing GmbH, Eisenstadt 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung CB Family Office Service GmbH, Graz 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung "Communitas" Holding Gesellschaft mbH, Wien 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Corporate Finance - GRAWE Gruppe GmbH, Graz 100,00% FI Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Sonstige Unternehmen Hypo - Liegenschafts-Vermietungs- und 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Verwaltungsgesellschaft mbH, Eisenstadt SB-Immobilien Beruházó Tanácsadó és 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Szolgáltató Kft., Sopron SB-Real Ingatlanforgalmazó Kft, Sopron 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung BBIV 1 GmbH, Eisenstadt 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung BBIV ZWEI GmbH, Eisenstadt 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung GBG Service GmbH, Eisenstadt 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung (vormals: BCI GmbH, Eisenstadt) Security Finanz- Software GmbH, Graz 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung CENTEC.AT Softwareentwicklungs u. 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Dienstleistungs GmbH, Graz Hypo - Liegenschaftserwerbsgesellschaft mbH, Eisenstadt 99,52% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung KBAW Liegenschaftsverwertung GmbH, Eisenstadt 99,52% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung mysafe GmbH, Wien 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Bau- u. Betriebs-Förderungsgesellschaft m.b.H, Wien 100,00% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung LEO II Immobilienverwaltungs GmbH, Eisenstadt 67,33% ANDL Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Legende: 1) Neugründung/Erwerb 2020 2) KI = Kreditinstitut, FI = Finanzinstitut, ANDL = Anbieter von Nebendienstleistungen, SU = Sonstiges Unternehmen, VU = Versicherungsunternehmen Seite 14
Folgende Unternehmen wurden zum 31.12.2020 weder für aufsichtsrechtliche noch für Rechnungslegungszwecke konsolidiert: Anteil am Kapital Art des Einbezug in den UGB- Einbezug in die CRR- durchgerechnet in % Instituts 2 Konzernabschluss KI-Gruppe Gesellschaftsname, Ort Kreditinstitute Hypo-Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien 12,50% KI Kein Einbezug Kein Einbezug Bausparkasse Wüstenrot AG, Salzburg 0,04% KI Kein Einbezug Kein Einbezug Finanzinstitute/Versicherungsunternehmen Hypo-Banken-Holding Gesellschaft m.b.H., Wien 12,50% FI Kein Einbezug Kein Einbezug Scope SE & Co. KGaA, Berlin 1,30% FI Kein Einbezug Kein Einbezug UNIQA Insurance Group AG, Wien 0,66% VU Kein Einbezug Kein Einbezug Sonstige Unternehmen VIVERE Bauprojekte GmbH, Graz 100,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug BK Immo Vorsorge GmbH, Graz 100,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Hypo Giroc InvestmentsS.R.L., Arad 99,00% ANDL Kein Einbezug Kein Einbezug BB-Real Ingatlanfejlesztö Kft, Sopron 99,99% ANDL Kein Einbezug Kein Einbezug BBR-ORO Ingatlanforgalmi Korlátolt (BBR-ORO Kft.) 99,99% ANDL Kein Einbezug Kein Einbezug BBR-SALGO Ingatlanforgalmi Korlátolt (BBR-SALGO Kft). 99,99% ANDL Kein Einbezug Kein Einbezug Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH, Wien 100,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug BSS Immo GmbH, Wien 100,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug ELZ-Verwertungs GmbH, Eisenstadt 49,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug IVB-Immobilienvermarktung und Bauträger GmbH, Eisenstadt 33,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Real 2000 Immobilienbeteiligungsgesellschaft 33,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug m.b.H., Eisenstadt IEB Immobilien Entwicklung & Bauträger GmbH, Eisenstadt 33,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug CLS Beteiligungs GmbH, Wien 23,48% SU Kein Einbezug Kein Einbezug HP-IT Solutions GmbH, Innsbruck 22,86% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Steirischer Technologie-und Wachsumsfonds 14,81% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Beteiligungen GmbH,Graz Hypo-Bildung GmbH, Wien 15,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Casinos Austria AG, Wien 1,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug EZE-Einkaufszentrum Eisenstadt GmbH, Eisenstadt 8,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug IEE Immobilienerwerb u. Entwicklung GmbH, Eisenstadt 8,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Lotto-Toto Holding GmbH, Wien 6,36% SU Kein Einbezug Kein Einbezug FMZ Eisenstadt Mattersburgerstraße 8,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Betriebs-GmbH, Eisenstadt Garage "Am Hof" GesmbH, Wien 5,40% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Einlagensicherung Austria GmbH, Wien 0,62% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Valida Holding AG, Wien 2,50% SU Kein Einbezug Kein Einbezug PSA Payment Service GmbH, Wien 2,33% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H., Wien 1,66% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Casa Leben im Alter gemeinnützige GmbH, Wien 2,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Wiener Börse AG, Wien (vormals: CEESEG AG, Wien) 1,20% SU Kein Einbezug Kein Einbezug AVITA Resort GmbH & Co KG, Bad Tatzmannsdorf 0,58% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Die Furche GmbH & Co KG, Wien 0,43% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Garantiqa Hitelgarancia Zrt, Budapest 0,13% SU Kein Einbezug Kein Einbezug ARZ Allgem. Rechenzentrum GmbH, Innsbruck 0,08% SU Kein Einbezug Kein Einbezug BWA Beteiligungs- und Verwaltungs AG, Salzburg 0,04% SU Kein Einbezug Kein Einbezug VB Verbund-Beteiligung eG, Wien 0,02% SU Kein Einbezug Kein Einbezug Sparkassen IT Holding AG, Wien 0,00% SU Kein Einbezug Kein Einbezug "Neufelder" Hypo - Liegenschafts-Vermietungs- und pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug VerwaltungsgmbH&CoKG, Eisenstadt Seite 15
Anteil am Kapital Art des Einbezug in den UGB- Einbezug in die CRR- durchgerechnet in % Instituts 2 Konzernabschluss KI-Gruppe Gesellschaftsname, Ort Sonstige Unternehmen BVG Beteiligungs- und VerwaltungsgmbH&CoKG, Eisenstadt pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug BK Immo Vorsorge Projekt Bodenfeldg. 8, 8a pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt 1230 Wien, In der Klausen 2 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Myrtheng. 16 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Steyrergasse 45 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Grazbachgasse 54 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Harmsdorfgasse 44 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Baiernstraße 2 - Nothelferweg 1 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Hubert-Hoffmann-Ring pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG BK Immo Vorsorge Projekt Karl-Schönherr-Gasse 3 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG BK Immo Vorsorge Projekt Grazbachgasse 58 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Leonhardstraße 108a pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Stiftingtalstraße 144 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt St. Peter Hauptstraße 77-79 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Degengasse 49 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Hanns-Koren-Ring pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Grasbergerstraße 39 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Gerhart-Hauptmann-Gasse 30-32 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG,Graz BK Immo Vorsorge Projekt Rotenmühlgasse 29 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG,Graz BK Immo Vorsorge Projekt Gebler-Vero pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Albrechtskreithgasse 38 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Schoygasse 7a pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG Graz BK Immo Vorsorge Projekt Esserweg 7 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Haberlandtweg 22 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Kendlerstraße 6-8 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Neufeldweg 34 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Petersgasse 120-122 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH&CoKG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Keesgasse pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz BK Immo Vorsorge Projekt Mauerbachstraße 17 pers Haftung SU Kein Einbezug Kein Einbezug GmbH & Co KG, Graz 1) Seewinkeltherme Besitz GmbH, Eisenstadt atyp. st. Beteiligung SU Kein Einbezug Kein Einbezug Legende: 1) Neugründung/Erwerb 2020 2) KI = Kreditinstitut, FI = Finanzinstitut, ANDL = Anbieter von Nebendienstleistungen, SU = Sonstiges Unternehmen, VU = Versicherungsunternehmen Derzeit sind keine Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder regulatorischem Eigenkapital innerhalb des Konzerns bekannt. Ebenso sind keine Kapitalfehlbeträge bei Gesellschaften, die nicht konsolidiert, sondern abgezogen werden, bekannt. Seite 16
Art. 437 Eigenmittelstruktur Art. 437 (1) lit. a und f CRR Anrechenbare Eigenmittel Die anrechenbaren Eigenmittel der aufsichtsrechtlichen Kreditinstitutsgruppe stellen sich zum 31.12.2020 wie folgt dar: Anrechenbare Eigenmittel Stand in TEUR 31.12.2020 Grundkapital 18.700 Rücklagen 643.796 Minderheitsbeteiligungen 0 Abzugsposten -1.508 Aufsichtliche Korrekturposten 0 Hartes Kernkapital 660.988 Zusätzliches Kernkapital 0 Kernkapital 660.988 Ergänzungskapital 16.099 Abzugsposten vom Ergänzungskapital 0 Ergänzungskapital 16.099 Gesamt 677.087 Die Gegenüberstellung der anrechenbaren Eigenmittel mit dem Gesamtrisikobetrag ergibt folgende Kapitalquoten: Gesamtrisikobetrag 4.230.172 Kernkapitalquote (hart) bezogen auf das Gesamtrisiko 15,6% Eigenmittelquote bezogen auf das Gesamtrisiko 16,0% Der Konsolidierungskreis für Rechnungslegungszwecke und der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entsprechen einander. Hinsichtlich der Eigenmittelbestandteile ergeben sich daher keine Unterschiede. Art. 437 (1) lit. b und c CRR Hauptmerkmale und Bedingungen der Kapitalinstrumente Zur Auflistung der Hauptmerkmale und Bedingungen der Kapitalinstrumente siehe Anhang I. Seite 17
Art. 437 (1) lit. d und e CRR Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Nach Anhang VI gemäß Durchführungsverordnung sind folgende Eigenmittel während der Übergangszeit aufzulisten: Betrag Verweis Art. CRR in TEUR 31.12.2020 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 18.700 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Art. 26 (3) davon Stammaktien 0 Verzeichnis der EBA gemäß Art. 26 (3) 2 Einbehaltene Gewinn 207.494 26 (1) c 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung 436.302 26 (1) d und e nicht realsisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 26 (1) f 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 (3) zuzüglich des mit ihnen 0 486 (2) verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Jänner 2018 0 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479, 480 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller 0 26 (2) vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 662.496 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -215 34, 105 8 Immaterialle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) -1.293 36 (1) b, 37, 472 (4) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, 0 36 (1) c, 38, 472 (5) ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 (3) erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften 0 33 a zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) d, 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer 0 32 (1) Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus 0 33 b dem beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 36 (1) e, 41, 472 (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des 0 36 (1) f, 42, 472 (8) harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der 0 36 (1) g, 44, 472 (9) Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des harten 0 36 (1) h, 43, 45, 46, 49 Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine (2) und (3), 79, 472 (10) wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des 0 36 (1) i, 43, 45, 47, 48 (1) harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanbranche, an denen das Institut b, 49 (1) bis (3), 79, 470, eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer 472 (11) Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Seite 18
20 In der EU: leeres Feld 0 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % 0 36 (1) k zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligung außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) k) i, 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) k) ii, 243 (1) b, 244 (1) b, 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) k) iii, 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, 0 36 (1) c, 38, 48 (1) a, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem 470, 472 (5) Schwellenwert von 10 % verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 (3) erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten 0 36 (1) i, 48 (1) b, 470, Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine 472 (11) wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 0 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die 0 36 (1) c, 38, 48 (1) a, aus temporären Differenzen resultieren 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) a, 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastungen auf Posten des harten Kernkapitals 0 36 (1) l (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die 0 der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten 0 Gewinnen und Verlusten gemäß Art. 467 und 468 davon: …Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467 davon: …Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag 0 481 in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor- CRR-Behandlung erorderliche Abzüge davon:… 0 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu 0 36 (1) j bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernk apitals (CET1) insgesamt -1.508 29 Hartes Kernkapital (CET1) 660.988 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital 0 eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva 0 eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 (4) zuzüglich des mit ihnen 0 486 (3) verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Jänner 2018 0 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des 0 85, 86, 480 qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternhemen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begeene Instrumente, deren Anrechnung 0 486 (3) ausläuft 36 Zusätzliches Kernk apital (AT1) vor regualtorischen Anpassungen 0 Seite 19
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