Große Kreisstadt Coswig - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG zum B-Plan Wohngebiet Kiefernstraße in 01640 Coswig

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Große Kreisstadt Coswig - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG zum B-Plan Wohngebiet Kiefernstraße in 01640 Coswig
Große Kreisstadt Coswig

    Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
              nach § 44 BNatSchG

      zum B-Plan Wohngebiet Kiefernstraße
                in 01640 Coswig

                                       18.05.2021

Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                1
Große Kreisstadt Coswig - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG zum B-Plan Wohngebiet Kiefernstraße in 01640 Coswig
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 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                               Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Planungsträger:                          Stadtverwaltung Coswig

                                         Karrasstraße 2

                                         01640 Coswig

Erschließungsträger:                     Wohnungsgenossenschaft Coswig/Sachsen eG

                                         Pappelstraße 13 a

                                         01640 Coswig

Bearbeitung B-Plan:                      WERKplan GmbH

                                         Burgwartstraße 77 A

                                         01705 Freital

Bearbeitung SaP:                         Schulz UmweltPlanung

                                         Schössergasse 10

                                         01796 Pirna

                                         Tel.: 03501 46005-0

                                …………………………

Pirna, 18.05.2021               i.A. Dipl.-Ing. J. Schulz

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                  2
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Inhalt

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................5
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................5
1.      Einleitung ....................................................................................................................................6
     1.1 Lage des Vorhabenstandortes ...................................................................................................6
     1.2 Beschreibung des Areals und des geplanten Vorhabens ............................................................7
2.      Rechtliche Bestimmungen und methodische Umsetzung.............................................................8
     2.1 Gesetze und Vorschriften ..........................................................................................................8
     2.2 Artenschutzrechtliche Verbotsbestände ....................................................................................9
     2.3 Methodische Grundlagen ........................................................................................................ 10
2.3.1 Quellenangaben ....................................................................................................................... 10
     2.3.2 Ablauf der artenschutzrechtlichen Prüfung ........................................................................... 11
     2.3.3 Datenrecherche.................................................................................................................... 12
     2.3.4 Arterhebung ......................................................................................................................... 12
3.      Erfassung der Habitatstrukturen ............................................................................................... 13
4.      Prüfung des Artenbestandes und Ausschluss nicht relevanter Arten .......................................... 16
     4.1 Untersuchungsmethodik ......................................................................................................... 16
     4.2 Potenziell vorkommende Arten ............................................................................................... 16
     4.3 Tatsächlich vorkommende Arten ............................................................................................. 20
     4.3.1 Säugetiere ............................................................................................................................ 20
     4.3.2 Reptilien ............................................................................................................................... 20
     4.3.3 Amphibien............................................................................................................................ 22
     4.3.4 Krebstiere............................................................................................................................. 22
     4.3.5 Weichtiere ........................................................................................................................... 22
     4.3.6 Insekten (Tagfalter, Käfer, Libellen, etc.) ............................................................................... 23
     4.3.7 Farn- und Samenpflanzen ..................................................................................................... 24
     4.3.8 Vögel .................................................................................................................................... 25
5.      Konfliktanalyse – Beschreibung der möglichen Wirkfaktoren..................................................... 26
     5.1 Baubedingte Wirkfaktoren ...................................................................................................... 26
     5.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren.................................................................................................. 27
     5.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................................................................... 28
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6.      Artspezifische Betroffenheitsabschätzung ................................................................................. 29
     6.1 Brutvögel ................................................................................................................................ 29
     6.1.1 Brutvogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung ............................. 29
     6.1.2 Häufige Brutvogelarten ........................................................................................................ 30
     6.2 Reptilien.................................................................................................................................. 31
     6.3 Weitere Arten und Artgruppen ................................................................................................ 33
     6.3.1 Weichtiere ........................................................................................................................... 33
     6.3.2 Wildbienen........................................................................................................................... 33
     6.3.3 Nachtkerzenschwärmer ........................................................................................................ 33
     6.3.4 Farn- und Samenpflanzen ..................................................................................................... 34
7.      Artenschutzrechtliche Maßnahmen .......................................................................................... 35
     7.1 Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen .................................................................... 35
     7.2 Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen......................................................................... 38
     7.3 Hinweise für die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 45 Abs. 7
     BNatSchG ...................................................................................................................................... 40
8.      Zusammenfassung .................................................................................................................... 40
9.      Fotodokumentation .................................................................................................................. 42
10.             Anhang .............................................................................................................................. 43
     Karten ........................................................................................................................................... 43
     Abschichtung nach „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) 2.0“ ....................... 44
     Abschichtung der Arten nach der Tabelle „In Sachsen auftretende Vogelarten, Version 2.0“ ......... 58

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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Baumerfassung im Untersuchungsgebiet .......................................................................... 15
Tabelle 2: Abschichtung der Arten nach der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer
Vögel) 2.0“ [10] ................................................................................................................................. 17
Tabelle 3: Wetterverhältnisse bei den Geländebegehungen .............................................................. 20
Tabelle 4: Gefundene Weichtiere im Untersuchungsgebiet ............................................................... 23

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Räumliche Lage des Untersuchungsraums (Topografische Karte - ohne Maßstab) [1] .....6
Abbildung 2: Luftbild des Untersuchungsraumes Kiefernstraße in Coswig (ohne Maßstab) [1] ............7
Abbildung 3: Ruderalflur trockenwarmer Standorte mit leichtem Gehölzaufwuchs im westlichen Teil
des Plangebietes ............................................................................................................................... 13
Abbildung 4: Staudenflur trockenwarmer Standorte ......................................................................... 13
Abbildung 5: Offene Sandflächen ...................................................................................................... 14
Abbildung 6: Blick auf die bereits begonnen Erdarbeiten im nördlichen Teil des Plangebietes ........... 14
Abbildung 7: Wald-Kiefer im Untersuchungsgebiet ........................................................................... 14
Abbildung 8: Zauneidechsen (weiblich) im Südwesten des Planungsgebiets ...................................... 22
Abbildung 9: Weinbergschneckengehäuse im Süden des Plangebietes .............................................. 23
Abbildung 10: Primula veris (links) und Anchusa officinalis agg. (rechts) im Süden des
Untersuchungsgebietes .................................................................................................................... 25
Abbildung 11: Umsiedlung der Zauneidechsen auf eine Teilfläche von Flurstück 585/37 ................... 37
Abbildung 12: Aufstellen des höhlenreichen Totholzstammes auf dem Flurstück 919 ....................... 39
Abbildung 13: Untersuchungsgebiet bereits durch Erdarbeiten und Baumfällarbeiten verändert ...... 42
Abbildung 14: Einzelbäume im Untersuchungsgebiet ........................................................................ 42
Abbildung 15: Bereits gefällte Bäume ............................................................................................... 42

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1.       Einleitung

Die Wohnungsgenossenschaft Coswig eG plant auf einer Fläche in der Kiefernstraße in 01640 Coswig
den Neubau eines Wohngebietes. Dabei sollen 4 Mehrfamilienhäuser einschließlich Parkplätzen, Tief-
garagen und Verkehrswegen sowie Grünflächen entstehen. Im Plangebiet wird eine spezielle Arten-
schutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durchgeführt. Dabei sind alle relevanten Arten nach dem
Bundesnaturschutzgesetz zu bewerten. Aufgrund des Standortes wird eine spezielle Erfassung auf
mögliche Vorkommen der Zauneidechse durchgeführt.

1.1 Lage des Vorhabenstandortes

Der Untersuchungsraum befindet sich im nordöstlichen Teil der Stadt Coswig an der Kiefernstraße. Die
Große Kreisstadt Coswig liegt im sächsischen Landkreis Meißen. Coswig liegt nordwestlich von Dresden
an der Elbe. Bei dem Grundstück handelt es sich um das Flurstück 586/42 der Gemarkung Coswig
(Sachsen). Das Gebiet befindet sich auf einer mittleren Höhenlage von 130 m über NN.

Abbildung 1: Räumliche Lage des Untersuchungsraums (Topografische Karte - ohne Maßstab) [1]

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1.2 Beschreibung des Areals und des geplanten Vorhabens

Das Flurstück 586/42 ist größtenteils unbebaut. Im südöstlichen Teil des Grundstücks befindet sich
eine Fernwärmestation. An das derzeit unbebaute Areal grenzen Ein- und Zweifamilienhäuser an. Das
Gebiet ist größtenteils durch einen Zaun begrenzt und kann über eine Zufahrt im Norden erreicht wer-
den. Auf dem Gebiet stehen einige größere Nadelbäume. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die
Gewöhnliche Kiefer und Gemeine Fichte. Es gibt auch drei Walnussbäume, die über das gesamte Ge-
biet verteilt sind. Auf dem Grundstück sind bereits mehrere große Bäume gefällt worden, und erste
Baubewegungen sind durchgeführt worden. Besonders im südwestlichen und westlichen Teil des
Grundstücks ist dies an den aufgeschütteten Sandhaufen zu erkennen. Diese Sandhaufen bzw. Kies-
haufen sind teilweise durch einige Pionierpflanzenarten, wie zum Beispiel Klatschmohn oder Korn-
blume bewachsen; hier wachsen auch Arten wie Königskerzen und Nachtkerzen, die für einige Insek-
tenarten eine besondere Rolle spielen können. Auf dem Gelände treten Fahrspuren von größeren Fahr-
zeugen in Erscheinung. Sehr charakteristisch für das Gebiet ist die trockene Ruderal- und Staudenflur.
Im nördlichen Teil sind teilweise offene, vegetationslose Sandflächen, durch Bautätigkeiten entstan-
den. Zuletzt wurde das Areal als Erdstoffzwischenlager der Baustelle vom „Jungen Wohnen“ genutzt.
An einigen Stellen wachsen durch Sukzession bedingt einige junge Gehölze empor; der Hauptcharakter
entsteht jedoch durch die überwiegend älteren großen Gehölze. Der Baumbestand wurde im Zuge der
Bestandsaufnahme mit erfasst, s. Tabelle 1.

Abbildung 2: Luftbild des Untersuchungsraumes Kiefernstraße in Coswig (ohne Maßstab) [1]

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Die Planung sieht eine Bebauung mit 4 Mehrfamilienhäusern vor, wobei 24 Wohneinheiten entstehen.
Angestrebt wird die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nach §4 BauNVO mit dem Ziel
der überwiegenden Wohnnutzung. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Flurstück 586/42 und
umfasst eine Fläche von 4.561 m2. Die geplante Traufhöhe der Wohngebäude liegt bei maximal ca.
10,50 m über dem Gelände. Dabei ist für die Flachdächer eine Begrünung vorgesehen.
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 mit einer maximalen Über-
schreitung von 0,2 festgesetzt. Dabei orientiert sich die GRZ an der ortsüblichen Obergrenze des WA
und der umgebenden Bebauung.
Für die Wohnanlage ist eine Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern (Hecken) vorgesehen.

2.        Rechtliche Bestimmungen und methodische Umsetzung

2.1 Gesetze und Vorschriften

Als Grundlage für die Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung dient §44 des Bundesnaturschutz-
gesetzes (BNatSchG) in der aktuellen Fassung.

Dazu sind in einer Relevanzprüfung die potenziell betroffenen Arten der besonders und streng ge-
schützten Arten zu erfassen sowie Verbotstatbestände und ggf. naturschutzfachliche Ausnahmevo-
raussetzungen (Artenschutzmaßnahmen) darzustellen.

Der § 7 BNatSchG definiert, welche Tier- und Pflanzenarten besonders bzw. streng geschützt sind.

Nach § 7 Abs. 2, Nr. 13 BNatSchG sind folgende Arten besonders geschützt:

-    Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzverordnung (EG338/97),
-    Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
-    europäische Vogelarten,
-    besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Weiterhin sind gemäß § 7 Abs. 2, Nr. 14 BNatSchG folgende Arten streng geschützt:

- Tier- und Pflanzenarten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (EG 338/97),
- Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
- streng geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Im Rahmen dieser speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle vorkommenden
Arten der folgenden Gruppen innerhalb der o.g. Arten zu berücksichtigen und damit planungsrelevant:

- Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
- europäische Vogelarten entsprechend Artikel 1 VRL
- Arten nach Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG

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Nach § 44 Abs. 1 des BNatSchG ist es verboten:
„1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu
 töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fort-
  pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erheb-
  liche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
  einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der
  Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
  zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“

2.2 Artenschutzrechtliche Verbotsbestände

Man unterscheidet bei den geschützten Tierarten Tötungs- und Verletzungsverbote, Störungsverbote
und den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bei unvermeidbaren Tötungen oder Verletzun-
gen geschützter Tiere handelt es sich dann um Verbotstatbestände, wenn das Eintrittsrisiko der Tötung
oder Verletzung in signifikanter Weise erhöht wird. Dies ist im Einzelfall in Bezug auf die Lage der ge-
planten Maßnahme, die jeweiligen Artvorkommen und die Biologie der Arten zu bewerten.

Bei dem in Nummer 2 geregelten Störungsverbot werden statt bestimmter Orte bestimmte für die
Arten überlebensnotwendige Zeiten, in denen eine Störung verboten ist, zugrunde gelegt. Bei einigen
Arten können sie den gesamten phänologischen Lebenszyklus abdecken. Eine Störung kann grundsätz-
lich durch Beunruhigungen und Scheuchwirkungen, z.B. durch Bewegungen, Erschütterungen, Lärm
oder Licht, eintreten. Werden geschützte Tiere an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört, kann
dies zur Folge haben, dass diese Stätten für sie nicht mehr nutzbar sind. Nicht jede störende Handlung
löst jedoch zwangsläufig einen Verbotstatbestand aus, sondern nur solche erheblichen Störungen,
durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Dies ist der Fall, wenn so
viele Individuen betroffen sind, dass sich die Störung auf die Überlebenschancen, die Reproduktions-
fähigkeit und den Fortpflanzungserfolg der lokalen Population auswirkt. Deshalb kommt es in beson-
derem Maße auf die Dauer und den Zeitpunkt der störenden Handlung an. Eine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der lokalen Population ist immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Stö-
rung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verrin-
gert. Beispiel für lokale Populationen sind z.B. nachgewiesene Wochenstuben und Winterquartiere ge-
schützter Fledermäuse. Störungen lassen sich ggf. durch geeignete Maßnahmen abwenden oder redu-
zieren.

Nach Nummer 3 als Fortpflanzungsstätte geschützt sind alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres,
die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden. Die Ruhestätten umfassen alle Orte,
die ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufsucht oder an die es sich zu Zeiten längerer Inak-
tivität zurückzieht. Dazu zählen z.B. auch Sommer- und Winterquartiere von Fledermäusen.

Nahrungs- und Jagdgebiete sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche nicht dem
Verbot des § 44 BNatSchG. Störungen können hier dennoch einen Verbotstatbestand auslösen, wenn
dadurch die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte vollständig entfällt.
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Bei nicht standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln, ist die Zerstörung ei-
ner Fortpflanzungs- und Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten kein Verstoß gegen die artenschutz-
rechtlichen Vorschriften. Bei standorttreuen Tieren kehren Individuen zu einer Lebensstätte regelmä-
ßig wieder zurück, auch wenn diese während bestimmter Zeiten im Jahr nicht von Ihnen bewohnt ist.
Solche regelmäßig genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten unterliegen auch dann dem Arten-
schutz, wenn sie gerade nicht besetzt sind.

Entscheidend für das Vorliegen einer Beschädigung ist die Feststellung, dass eine solche Verminderung
des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglichkeiten des betroffenen Individuums oder der betroffe-
nen Individuengruppe wahrscheinlich ist.

§ 44 Abs. 5 BNatSchG enthält im Hinblick auf baurechtlich zulässige Vorhaben eine wichtige Präzisie-
rung bzw. Einschränkung der o. g. artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Danach handelt es sich
trotz des Eintretens der o. g. Störungen dann um keinen Verbotstatbestand, wenn sichergestellt ist,
dass „... die ökologische Funktion, der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird ...“. Das bedeutet, dass an der öko-
logischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick auf seine Funktion
als Fortpflanzungs- und Ruhestätte keine Verschlechterung eintreten darf. Mit der Formulierung „im
räumlichen Zusammenhang“ sind dabei ausschließlich Flächen gemeint, die in einer engen funktiona-
len Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen und entsprechend dem artspezifischen Aktionsra-
dius erreichbar sind. Im Ergebnis darf es dabei – auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnah-
men – nicht zur Minderung des Fortpflanzungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten der Bewohner der
Fortpflanzungs- und Ruhestätte kommen. Vermeidbare Tötungen, Verletzungen oder erhebliche Be-
einträchtigungen geschützter Arten sind jedoch auf jeden Fall zu unterlassen.

2.3 Methodische Grundlagen

2.3.1 Quellenangaben

[1] Landkreis Meißen, „Geoportal des Landkreises Meißen,“ 2018. [Online]. Available:
    http://www.kreis-meissen.org/48.html. [Zugriff am April 2020].

[2] Stadtrat Coswig, „Satzung der Großen Kreisstadt Coswig- Gehölzschutzsatzung-,“ Coswig,
    29.04.2018.

[3] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft, „Ablaufschema zur Prüfung
    des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V. m. Abs 5 BNatSchG,“ 2010.

[4] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, „Tabelle: In Sachsen
    auftretende Vogelarten, Version 2.0 (Stand: 30.03.2017),“ 2017.

[5] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, interdisziplinäre Daten und Auswertung
    von Umweltdaten und Kartenbeständen (iDA), 2020.

[6] Landratsamt Meißen / Kreisumweltamt/ Untere Naturschutzbehörde, „Auszug aus der
    MultiBase- Artdatenbank des Freistaates Sachsen,“ 2020.

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[7] S. Hauer, H. Ansorg und Z. U., „Atlas der Säugetiere Sachsens,“ Sächsisches Landesamt für
    Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2009.

[8] U. Zöphel und S. R., „Atlas der Amphibien Sachsens,“ Sächsisches Landesamt für Umwelt und
    Geologie, 2002.

[9] R. Steffens, W. Nachtigall, S. Rau, H. Trapp und J. Ulbricht, „Brutvögel in Sachsen,“ 2013.

[10] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Tabelle: Streng geschützte
     Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0 (Bearbeitungsstand 12.05.2017).

[11] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Artensteckbriefe online:
     https://www.artensteckbrief.de/, eingesehen am 27.08.2020, 2020.

[12] A. F. G. S. S. S. Südbeck, „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands,“ 2005.

[13] Burger, F. (Hrsg.) Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005): Rote Liste Wildbienen.

[14] A. Meyer, g. Dušej, J.-C. Monney, H. Billing, M. Mermod, K. Jucker und M. Bovey, „Praxismerkblatt
     Kleinstrukturen- Steinhaufen und Steinwälle,“ Neuenburg, 2011.

2.3.2 Ablauf der artenschutzrechtlichen Prüfung

Im Rahmen der Erstellung der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung werden Vorgaben der Natur-
schutzbehörde in Anlehnung an das „Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes“ des SMUL Sach-
sens berücksichtigt. Hierzu ist es notwendig, die artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Abs. 1 Nr.
1 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG abzuarbeiten:

1. Bestandsaufnahme durch Kartierung der Arten bzw. Erhebung der potenziell vorkommenden be-
sonders und streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten,

2. Prüfung der Betroffenheit / Eingrenzung der vom Vorhaben betroffenen Arten (relevanten Arten),

3. Prüfung der Beeinträchtigung / Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5
BNatSchG, ob unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und ggfs. funktionserhaltenden
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, z. B. Umsiedlung) Verbotstatbestände er-füllt sind,

4. Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme entsprechend § 45 Abs. 7
BNatSchG soweit dies erforderlich ist.

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Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                          Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

2.3.3 Datenrecherche

Um das Artenspektrum des Untersuchungsgebietes einschätzen zu können, wurde eine Datenrecher-
che durchgeführt. Im Zuge der Recherche wurden Artdaten im Umkreis von 500 m um den Mittelpunkt
des Eingriffsbereichs sowie die Arten der Messtischblatterfassung beim Landratsamt Meißen (UNB)
aus der Artdatenbank abgefragt. Darüber hinaus wurden für besonders geschützte Arten die Verbrei-
tungskarten der Atlaswerke (s. 2.3.1 Quellenangaben) ausgewertet und die daraus gewonnenen Er-
kenntnisse ergänzt.

2.3.4 Arterhebung

Bei den Begehungen des Untersuchungsraumes von April bis August 2020 wurden alle nachweisbaren
Arten erfasst bzw. die Habitate der in der Datenrecherche genannten Arten geprüft. Ausgehend von
den örtlichen Gegebenheiten und den Begehungen der Flächen wurden somit auch die potenziell vor-
kommenden Arten und insbesondere das Vorkommen von Zauneidechsen bewertet. Dabei wurden
artspezifische Verhaltensweisen sowie die jeweiligen Lebensraumansprüche berücksichtigt.

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Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                         Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

3.       Erfassung der Habitatstrukturen

Die nachfolgend beschriebenen Biotop- und Nutzungsstrukturen weisen teilweise Lebensraumpoten-
tiale für geschützte Tierarten auf:

07.03.100 Ruderalflur trockenwarmer Standorte mit leichtem Gehölzaufwuchs

Ruderalflur auf sandigem Boden einer Brachfläche im Siedlungsbereich mit teilweise großem Aufwuchs
von Ackerunkräutern wie Klatschmohn, Kornblume und auch wärmeliebenden Pflanzenarten.

Abbildung 3: Ruderalflur trockenwarmer Standorte mit leichtem Gehölzaufwuchs im westlichen Teil des Plan-
gebietes

07.01.300 Staudenflur trockenwarmer Standorte

Kleinflächiger Standort, der vor allem durch Sedum/Fetthennen-Arten geprägt ist. Dieser befindet sich
im westlichen Teil des Untersuchungsraums.

Abbildung 4: Staudenflur trockenwarmer Standorte

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Große Kreisstadt Coswig:
Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                     Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

                                 09.05.000 Offene vegetationsarme Flächen

                                 Auf der Planfläche findet sich auch ein Teil offene vegetationsarme
                                 Fläche aus größtenteils sandigem Material.

                                 Abbildung 5: Offene Sandflächen

                                     11.05.100 Baufläche

                                     Teilweise bearbeitete Flächen im nördlichen Teil des Plangebietes.

                                     Abbildung 6: Nördlicher Teil des Plange-
                                     bietes

                                           02.02.430 Einzelbaum

                                           Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 20 Bäume (ver-
                                           gleiche Baumliste) erfasst. Nach geltender Gehölzschutzsat-
                                           zung der Großen Kreisstadt Coswig vom 29.04.2018 sind große
                                           Bäume als Teile von Natur und Landschaft besonders zu schüt-
                                           zen und zu pflegen.

                                           In der Bestandsaufnahme sind demnach folgende Bäume nach
                                           der Gehölzschutzsatzung der Großen Kreisstadt Coswig (Stand
                                           29.04.2018) geschützt:

                                          Abbildung 7: Wald-Kiefer im Untersuchungsgebiet

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Große Kreisstadt Coswig:
    Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                               Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Tabelle 1: Baumerfassung im Untersuchungsgebiet
                                                  St.-     St.-     § 2 Gehölzschutz-
    Nr.      Deutsch          Wiss. Name         Umf.    Durchm.      satzung Stadt         Bemerkung
                                                 (cm)     (cm)           Coswig
     1    Gewöhnliche      Pinus sylvestris     80 cm    25,5 cm              -
          Kiefer
     2    Sandbirke        Betula pendula       40 cm    13 cm                -
     3    Abendländi-      Thuja occidentalis   10 cm    3 cm                 -
          scher Lebens-
          baum
     4    Gewöhnliche      Pinus sylvestris     50 cm    16 cm                -
          Kiefer
     5    Gemeine          Picea abies          60 cm    19 cm                -
          Fichte
     6    Abendländi-      Thuja occidentalis   10 cm    3 cm                 -
          scher Lebens-
          baum
     7    Bergahorn        Acer pseudoplata-    10 cm    3 cm                 -           Mehrstämmiger
                           nus                                                               Strauch
     8    Kirsche          Prunus spec.         20 cm    6 cm                 -           Mehrstämmiger
                                                                                             Strauch
     9    Walnuss          Juglans regia        60 cm    19 cm            geschützt
    10    Sandbirke        Betula pendula       40 cm    13 cm                -             2-stämmig
    11    Schwarze         Morus nigra          15 cm    5 cm                 -            mehrstämmig
          Maulbeere
    12    Walnuss          Juglans regia        70 cm    22 cm            geschützt
    13    Gewöhnliche      Pinus sylvestris     60 cm    19 cm                -
          Kiefer
    14    Kultur Birne     Pyrus communis       30 cm    9,5 cm               -         Teilweise abgestor-
                                                                                        ben mit Höhle, ge-
                                                                                         setzl. geschütztes
                                                                                            Biotop §21
                                                                                           SächsNatSchG
    15    Kultur Kirsche   Prunus avium         40 cm    13 cm                -
    16    Blaufichte       Picea     pungens    70 cm    22 cm                -
                           glauca
    17  Gemeine            Picea abies    40 cm   13 cm                       -
        Fichte
  18 Walnuss           Juglans regia      60 cm   19 cm                   geschützt
  19 Gemeine           Picea abies        50 cm   16 cm                       -
        Fichte
  20 Gemeine           Picea abies        50 cm   16 cm                       -
        Fichte
St.-Umf.: Stamm-Umfang, St.-Durchm.: Stammdurchmesser
1
    Gehölzschutzsatzung vom 29.04.2018 der Großen Kreisstadt Coswig [2]

Eine Bestandskarte der genauen Lage der Bestandsbäume befindet sich im Anhang.

    Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                 15
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                             Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

4.     Prüfung des Artenbestandes und Ausschluss nicht relevanter Arten

4.1 Untersuchungsmethodik

Für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sind die folgenden Arten zu betrachten [3]

1.     Arten, die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt sind,

2.     europäische Vogelarten nach Art. 1 VSchRL,

3.      Arten, die nach der Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG unter Schutz stehen
(eine solche Rechtsverordnung gibt es derzeit noch nicht).

Auf Grundlage dessen wurden projektspezifisch Arten abgeschichtet bzw. herausgefiltert, wenn deren
Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht vollständig ausgeschlossen werden konnte. Die Abschich-
tung erfolgte dabei nach dem „Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes“ (§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.
5 BNatSchG).

Folgende Kriterien kamen zur Anwendung:

1.     Art entsprechend den Roten Listen Sachsens ausgestorben / verschollen, nicht vorkommend;

2.     Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Sachsen;

3.     Erforderlicher Lebensraum / Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend
(Lebensraum-Grobfilter, z. B. Wälder, Feuchtgrünland, Trockenrasen);

4.        Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabenspezifisch so gering, dass mit hinreichender Si-
cherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können
(i. d. R. nur europäische, weitverbreitete, ungefährdete Arten oder bei Vorhaben mit geringer Wir-
kungsintensität) [3]

Basis der Abschichtung sind die Tabellen „In Sachsen auftretende Vogelarten 2.0“ und „Streng ge-
schützte Arten außer Vögel“ [4]. Für diese Arten besteht weiterer Prüfbedarf (=relevante Arten). Zu-
sätzlich wird als Datenquelle der Auszug der Artdatenbank im Messtischblatt-Quadrat 4847 SO [5] ge-
nutzt sowie eine Artdatenbankabfrage aus der MultiBase Artdatenbank des Freistaates Sachsens im
Umkreis von 500 m um den Eingriffspunkt gestellt.

Zur Erhebung der tatsächlich vorkommenden Arten im Untersuchungsgebiet erfolgten Begehungen
am 16.04.2020, 06.05.2020, 19.06.2020, 10.07.2020 und 05.08.2020 durch Herrn Andreas Raffelt
(Schulz UmweltPlanung). Die Untersuchungsmethodik der Arterfassung wird unter der jeweiligen Ar-
tengruppe beschrieben.

4.2 Potenziell vorkommende Arten

Die Ergebnisse der Abschichtung sind in Tabelle 1 aufgelistet. Ergänzt wird diese durch Angaben zur
Bestandssituation, welche sowohl eine kurze Einschätzung der Lebensraumansprüche der Art (außer
bei den häufigen Brutvogelarten) als auch Nachweise der jeweiligen Art aus folgenden Quellen:

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Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                           Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

    -    Messtischdatenblatt 4847 SO [5];
    -    Nachweis aus der zentralen Artdatenbank des Freistaates Sachsen mit einem 500 m Radius um
         den Mittelpunkt des Eingriffsbereichs (bereit gestellt durch das Landratsamt Meißen) [6]);
    -    Nachweis durch Geländebegehung

miteinschließen.

Brutvögel werden zusätzlich nach Art ihres Brutverhaltens in Gilden eingeteilt, um später eine Ein-
schätzung möglicher Betroffenheit je Gilde geben zu können.

Neben den vorliegenden Artdaten wurden auch Daten aus den verschiedenen Atlaswerken Sachsens
für Säugetiere [7], Amphibien [8] sowie für Brutvögel [9] ausgewertet.

Tabelle 2: Abschichtung der Arten nach der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) 2.0“ [10]

                                     Art

                                                                                          Bestandssituation
         Deutsch                           Wissenschaftlich

 Säugetiere (Mammalia)
 Abendsegler           Nyctalus noctula                                       Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                              Nachweis Multi Base Artdatenbank
                                                                              (Umkreis 500m vom Plangebiet)

                                                                              Habitatkomplexe: Gebäude, Siedlun-
                                                                              gen, Baumbestand

 Fischotter                  Lutra lutra                                      Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                              Nachweis Multi Base Artdatenbank
                                                                              (Umkreis 500m vom Plangebiet)

                                                                              Habitatkomplexe: Fließgewässer, Still-
                                                                              gewässer

 -> auf Grund fehlender Habitatbedingungen kann ein Vorkommen von streng geschützten Säugetierarten im
 Plangebiet ausgeschlossen werden

 Reptilien (Reptilia)
 Glattnatter                  Coronella austriaca                             Habitatkomplexe: Offenlandbiotop, Ge-
                                                                              hölze, Baumbestand, Ruderalflur
 Zauneidechse                 Lacerta agilis                                  Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                              Nachweis bei der Begehung

                                                                              Habitatkomplexe vorhanden: Offen-
                                                                              landbiotop, Gehölze, Baumbestand, Ru-
                                                                              deralflur

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                                   17
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                               Art

                                                                             Bestandssituation
       Deutsch                       Wissenschaftlich

Amphibien (Amphibia)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Amphibienarten im
Plangebiet ausgeschlossen werden

Krebstiere (Crustacea)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Krebstierarten im Plan-
gebiet ausgeschlossen werden

Weichtiere (Mollusca)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Weichtierarten im
Plangebiet ausgeschlossen werden,

Schmetterlinge (Lepidoptera)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Schmetterlingsarten
im Plangebiet ausgeschlossen werden

Libellen (Odonata)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Libellenarten im Plan-
gebiet ausgeschlossen werden

Käfer (Coleoptera)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Käferarten im Plange-
biet ausgeschlossen werden

Spinnen (Araneae)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Spinnenarten im Plan-
gebiet ausgeschlossen werden

Farn- und Samenpflanzen (Tracheophyta/ Spermatophyta)
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen von streng geschützten Farn- und Samenpflan-
zenarten im Plangebiet ausgeschlossen werden

Vögel (Aves)

… mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung
Haubenlerche             Galerida cristata                           Habitatkomplexe:      Offenbodenbio-
                                                                     tope, Ruderalflur, Brachflächen, Sied-
                                                                     lungsgebiete

                                                                     Keine Nachweise

Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                   18
Große Kreisstadt Coswig:
Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                  Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

                                Art

                                                                               Bestandssituation
        Deutsch                       Wissenschaftlich

Heidelerche                Lullula arborea                            Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                      Nachweis Multi Base Artdatenbank
                                                                      (Umkreis 500m vom Plangebiet)

                                                                    Habitatkomplexe: Offenbodenbioto-
                                                                    tope, Magerrasen, Baumgruppen,
                                                                    Brachflächen, Waldrand
-> auf Grund fehlender Habitatstrukturen kann ein Vorkommen der Heidelerche im Plangebiet ausgeschlossen
werden

… häufige Brutvogelarten / Gastvogelarten
Die nachfolgende Liste führt die im Gebiet vorkommenden, ungefährdeten / häufigen Arten, sog. „Allerwelts-
arten“, auf. Diese Arten haben meist nur geringe Lebensraumansprüche und sind daher weit verbreitet. Um
der grundsätzlichen rechtlichen Anforderung zu genügen, dass alle europäischen Vogelarten in eine arten-
schutzrechtliche Prüfung einzubeziehen sind, werden die Arten nach ihrer Brutgilde zusammengefasst. Die Prü-
fung erfolgt anschließend für die jeweilige Brutgilde.
F = Freibrüter; HHN = Höhlen-/ Halbhöhlen-/ Nischenbrüter; B = Bodenbrüter
Bodenbrüter
Goldammer                 Emberiza citrinella                          Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                      Nachweis Multi Base Artdatenbank
                                                                      (Umkreis 500m vom Plangebiet)

                                                                      Habitatkomplexe: Gehölze, Magerra-
                                                                      sen, Ruderalflur

Höhlen-/ Halbhöhlen-/ Nischenbrüter

Erlenzeisig               Carduelis spinus                            Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                      Nachweis Multi Base Artdatenbank
                                                                      (Umkreis 500m vom Plangebiet)

                                                                      Habitatkomplexe: Gehölze

-> trotz Nachweisen aus den Artdatenbanken fehlen geeignete Strukturen zur Reproduktion

Haussperling              Passer domesticus                           Nachweise im ADB im MTB-Q 4847 SO

                                                                      Habitatkomplexe: Gehölze, Ruderal-
                                                                      flur, Siedlungsgebiete

Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                    19
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

4.3 Tatsächlich vorkommende Arten

In den Monaten April bis August 2020 erfolgten 5 Geländebegehungen durch Herrn Andreas Raffelt
sowie eine weitere Geländebegehung durch Frau Marlene Hoppe (20.08.2020). In Tabelle 2 werden
die Wetterverhältnisse bei den Geländebegehungsterminen dargestellt. Alle Strukturen wurden auf
Säugetiere, Vögel, Reptilien und weitere Arten kontrolliert.
Unter den nachfolgenden Punkten werden die Methoden sowie die nachgewiesenen Individuen der
jeweiligen Artengruppe beschrieben.
Tabelle 3: Wetterverhältnisse bei den Geländebegehungen

                             16. April 2020      06. Mai 2020   19. Juni 2020   10. Juli 2020   05. August
                                                                                                   2020
 Maximum              [°C]        + 21,8             +16,4         + 22,2          + 31,8         + 25,0
 Temperatur
 Minimum              [°C]        + 1,5               - 0,8        + 15,2          + 13,3         + 16,0
 Temperatur
 Sonnenstun-           [h]         13,2                   5,6       9,2             0,3            15,0
 den
 Niederschlag       [mm]          0,0                 0,0           2,0             1,5            0,0
 Windverhält-                  Schwacher           Schwacher     Schwacher        Mäßiger       Schwacher
 nisse                           Wind                Wind          Wind            Wind           Wind

4.3.1 Säugetiere

Untersuchungsmethoden im Gelände

Zu den verschiedenen Begehungszeitpunkten erfolgte eine visuelle Kontrolle auf Säugetierarten und
deren Spuren. Insbesondere wurden begutachtet: das Trafohaus und seine Traufbereiche hinsichtlich
seiner Eignung als Quartiersplatz für beispielsweise Fledermäuse oder Siebenschläfer. Kontrolle auf
Schlupflöcher, Schlafplätze, Kot etc.

Ergebnisse und Bewertung

Die Begehungen ergaben keine Nachweise auf streng geschützte Säugetiere. Auf Grund fehlender Ha-
bitatstrukturen ist ein Auftreten von streng geschützten Säugetierarten nicht zu erwarten. Sieben-
schläfer haben beispielsweise in der Region um Coswig keinen Verbreitungsschwerpunkt [7], zumal
der Untersuchungsraum mitten im Wohngebiet liegt und keinen Anschluss zu waldbestandenen Berei-
chen mit felsigen Hängen, die es in Coswig und Radebeul durchaus gibt, hat.

4.3.2 Reptilien

Untersuchungsmethoden im Gelände

Zu den verschiedenen Begehungszeitpunkten erfolgte eine visuelle Kontrolle auf Reptilienarten und
deren Spuren. Dabei wurde das Gelände an den relevanten Lebensraumstrukturen bei geeigneter
 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                      20
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                           Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Witterung (ca. +25 Grad, sonnig – leicht bewölkt, kein Wind) mehrfach abgeschritten. Die jungen Ei-
dechsen bevorzugen die lockerwüchsige Vegetation auf den sandigen Flächen und sind darin gut aus-
zumachen.

Ergebnisse

Die bestehenden Lebensraumstrukturen sind ein potenzieller Lebensraum für Reptilien. Das Gebiet
beinhaltet einige Flächen mit wenig Vegetation als potenzielle Eiablageplätze. Auch die trockenen,
warmen Brachflächen mit offenen Bodenflächen eignen sich als potenzielle Sonnenplätze. Die angren-
zende Vegetation ist deckungsreich und teilweise hochwüchsig und bietet gute Versteckmöglichkeiten.

Bei den 5 Begehungen zwischen April und August wurden zwei Zauneidechsen (weiblich, trächtig) fest-
gestellt. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Lebensraum noch weitere Individuen vorkommen.
Ein weiteres Jungtier wurde während der Begehung am 20.08.2020 gesichtet (Zufallsbeobachtung).

Mit derzeitigem Stand wird von einer kleinen Population von 10-20 Individuen der Zauneidechse
ausgegangen.

Art                                     Rote Liste                   Rote Liste                        Art der FFH
                                                                                             BNatSchG³ – Richtlinie
Deutsch (wissenschaftlich)              Sachsen1                     Deutschland2                      (1992)

                                                                     V (zurückgehende        b
Zauneidechse                            Gefährdet (3)                                                     Anhang IV
                                                                     Art lt. Vorwarnliste)   sg
(Lacerta agilis)
1Rote   Liste Sachsen: u = ungefährdet, 3 = gefährdet
2Rote   Liste Deutschland: u = ungefährdet, V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet

³§7 Abs. 2 Nr 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetz: ng = nicht geschützt, bg = besonders geschützt

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                             21
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                               Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Abbildung 8: Zauneidechsen (weiblich) im Südwesten des Planungsgebiets

4.3.3 Amphibien
Auf Grund fehlender Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet ist ein Auftreten von streng geschütz-
ten Amphibienarten nicht zu erwarten.

4.3.4 Krebstiere
Auf Grund fehlender Habitatstrukturen ist ein Auftreten von streng geschützten Krebstierarten nicht
zu erwarten.

4.3.5 Weichtiere

Untersuchungsmethoden im Gelände

An den oben genannten Geländebegehungen erfolgte eine visuelle Kontrolle auf weitere Arten bzw.
deren Spuren.

Ergebnisse und Bewertung

Das Gebiet weist ein Vorkommen von Weinbergschnecken insbesondere im südlichen Teil des Plange-
bietes auf. Im Gelände wurden leere Gehäuse der Weinbergschnecke festgestellt. Die Art zählt zu den
besonders geschützten Arten.

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                 22
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                            Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Tabelle 4: Gefundene Weichtiere im Untersuchungsgebiet
                             Art                                  Rote Liste           Rote Liste
                                                                                                         BNatSchG³
                Deutsch (wissenschaftlich)                         Sachsen1          Deutschland2

 Gewöhnliche Weinbergschnecke                                                                               bg
                                                                       u                   u
 (Helix pomatia)

1Rote   Liste Sachsen: u = ungefährdet, 3 = gefährdet
2Rote   Liste Deutschland: u = ungefährdet, V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet

³§7 Abs. 2 Nr 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetz: ng = nicht geschützt, bg = besonders geschützt

Abbildung 9: Weinbergschneckengehäuse im Süden des Plangebietes

Auf Grund fehlender Habitatstrukturen ist ein Auftreten von streng geschützten Weichtierarten nicht
zu erwarten.

4.3.6 Insekten (Tagfalter, Käfer, Libellen, etc.)

Untersuchungsmethoden im Gelände

Die Insekten wurden durch Sichtbeobachtungen sowie gezielte Suche nach den Futterpflanzen erfasst.
Eine systematische Erfassung war jedoch nicht Gegenstand der Beauftragung. Somit konnte lediglich
überblickshalber ein Eindruck gewonnen werden, welche Rolle das untersuchte Areal für die Insekten
hat. Augenscheinlich von Bedeutung sind die Rohbodenbereiche sowie die Ruderal- und Wildblumen-
fluren, die überwiegend trockenwarm geprägt sind. Die Fläche wurde daher intensiv begangen und
Sichtbeobachtungen wurden dokumentiert.

Ergebnisse und Bewertung

Während der Begehung am 20.08.2020 wurde auf den Sandhaufen im südwestlichen Bereich des Un-
tersuchungsraumes ein Vorkommen von Nachtkerzen (Oenothera biennis) festgestellt (siehe Bestands-
karte). Die Pflanzenart zählt neben dem Weidenröschen (Epilobium spec.) zu den wichtigsten
 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                              23
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                          Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Futterpflanzen des Nachtkerzenschwärmers, einer streng geschützten Falterart (FFH Anhang IV-Art,
RLD: V, RLS: 2 [11]). Larven des Nachtkerzenschwärmers konnten nicht festgestellt werden. Jedoch
kann ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers an diesem Standort nicht ausgeschlossen werden.

Auffällig war zudem eine ausgeprägte Aktivität von Wildbienen im Untersuchungsgebiet. Eine spezielle
Erfassung von Wildbienenarten wurde nicht beauftragt, aber es waren augenscheinlich mehrere ver-
schiedene Arten in den Ruderalfluren unterwegs. Am 20.08.2020 fiel vor allem die Gewöhnliche
Graukresse auf, die als Nahrungsquelle von verschiedenen Arten angeflogen wurde. An dem Tag wurde
auch eine Hornisse auf der Fläche gesichtet. Die Fläche scheint aufgrund ihrer Ausstattung an Pflan-
zenarten sowie strukturell geeignet, um Wildbienen Habitate anzubieten. Möglicherweise haben auch
die sich randlich anschließenden Gärten Potentiale, wie zum Beispiel sog. Bienenhotels, die das Vor-
kommen von Wildbienen auf dem Areal fördern.

4.3.7 Farn- und Samenpflanzen

Untersuchungsmethoden im Gelände

Zu den verschiedenen Begehungszeitpunkten erfolgte eine visuelle Kontrolle auf Farn- und Samen-
pflanzen.

Ergebnisse

(1) Im Plangebiet wurde folgende geschützte Pflanzenart gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (DE)
festgestellt:

Echte Schlüsselblume (Primula veris): besonders geschützte Art nach BNatSchG

Es wird vermutet, dass es sich um keine Wildbestände handelt, sondern um aus den umliegenden Gär-
ten ausgewilderte Pflanzen.

(2) Im Plangebiet wurden geschützte Pflanzenarten der Roten Liste Deutschland (DE) festgestellt:

Echte Schlüsselblume (Primula veris): Vorwarnliste

Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis agg.): Vorwarnliste

(3) Im Plangebiet wurden geschützte Pflanzenarten der Roten Liste Sachsen (SN) festgestellt:

Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis agg.): Vorwarnliste, Bestände zurück gehend

Verwendete Abkürzungen: DE Deutschland, SN Sachsen, FFH- Richtlinie Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, Rote Listen Kategorien
(nach BfN) [8] Tab. 1: Übersicht über die Rote-Liste-Kategorien in Deutschland. Symbol Kategorie: 0 Ausgestorben oder ver-
schollen, 1 Vom Aussterben bedroht, 2 Stark gefährdet, 3 Gefährdet, G Gefährdung unbekannten Ausmaßes, R extrem selten,
V Vorwarnliste, D Daten unzureichend, ? Ungefährdet, * Nicht bewertet

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Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                                           Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Abbildung 10: Primula veris (links) und Anchusa officinalis agg. (rechts) im Süden des Untersuchungsgebietes

Auf Grund fehlender Habitatstrukturen ist ein Auftreten von streng geschützten Farn- und Samenpflan-
zenarten nicht zu erwarten.

4.3.8 Vögel

Untersuchungsmethode im Gelände

Die Aufnahme der Vogelarten im Untersuchungsgebiet erfolgte an den verschiedenen Terminen visu-
ell, akustisch und fotodokumentarisch. Es wurden alle Objekte im Gebiet und die Gehölzstrukturen,
auf mögliche Vorkommen untersucht. Als Grundlage der Erfassung wurde das Methodenhandbuch von
SÜDBECK et al genutzt [12].

Ergebnisse

Die bestehenden Lebensraumstrukturen sind ein potenzieller Lebensraum für einige bodenbrütende
Vögel. Die angrenzende Vegetation ist reich bewachsen und teilweise hochwüchsig. Strukturen, die
Höhlen-, Halbhöhlen- oder Nischenbrüter benötigen, sind nicht vorhanden. Auch für Freibrüter gibt es
im Untersuchungsgebiet keine geeigneten Strukturen. Zum Zeitpunkt der Untersuchung konnte im Pla-
nungsgebiet kein Vorkommen von Brutvogelarten festgestellt werden.

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                                             25
Große Kreisstadt Coswig:
 Wohngebiet Kiefernstraße in Coswig                           Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

5.     Konfliktanalyse – Beschreibung der möglichen Wirkfaktoren

Hier werden die potentiell möglichen Wirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten beschrieben.

5.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Bei den baubedingten Wirkfaktoren handelt es sich um Beeinträchtigungen, die während der Bauzeit
entstehen und kurz- bzw. mittelfristig wirken können.

Flächeninanspruchnahme

Im Zuge der geplanten Neuordnung des Untersuchungsgebietes werden Gehölzstrukturen teilweise
gerodet. Teilflächen werden vorübergehend als Baustellenfläche genutzt. Die Nutzung der Flächen ist
zeitlich auf die Bauphase und räumlich auf die betreffenden Abschnitte im Untersuchungsraum be-
schränkt. Es erfolgt die Neuerrichtung von Gebäuden. Dabei gehen die erfassten Strukturen teilweise
als Lebensraum für Tiere verloren bzw. werden beeinträchtigt. Weiterhin gehen durch das Vorhaben
Standorte geschützter Pflanzenarten in den Baufeldern verloren. Zu beseitigende Gehölzstrukturen
können danach teilweise im Baufeld ersetzt werden.

Lärmimmissionen

Durch die Bautätigkeiten wird eine Lärmimmission durch den Betrieb von Baufahrzeugen und -maschi-
nen erwartet. Dies kann zu einer Vergrämung von lärmempfindlichen Tierarten und zu einer Beein-
trächtigung von deren Lebensräumen führen.

Hierzu zählen z. B. Fledermäuse, die durch ihre Form der Jagd mittels Gehörsinnes (Echoortung) ein
besonders weites Hörspektrum aufweisen. Auch einige Vogelarten gelten als lärmempfindlich. Auf-
grund der siedlungsnahen Lage sind jedoch die im Umfeld des Untersuchungsgebietes vorkommenden
Fledermausarten und Vögel an ein gewisses Maß von Lärmimmissionen gewöhnt. Durch ein generelles
Nachtbauverbot sind weitere Auswirkungen zu vermeiden.

Schadstoffimmissionen

Die Immission von Stäuben und z. T. toxischen Fremdstoffen kann Lebensräume stark beeinträchtigen,
wobei die Wirkungen dabei nicht immer sofort offensichtlich sind. So kann beispielsweise das Über-
stäuben von blütenreichen Säumen, diese für Insekten unattraktiv machen und diesen Lebensraum
damit auch für die Prädatoren der Insekten (z. B. Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Vögel) ent-
werten. Abgase von Baufahrzeugen und Baumaschinen können temporär zu einer erhöhten Schad-
stoffbelastung auf dem Untersuchungsgebiet führen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Stäube an-
grenzende Gehölzstrukturen für die Nistplätze der Brutvögel unbrauchbar machen oder eine Aufgabe
der bereits vorhandenen Nistplätze bewirken.

Erschütterungen

Während der Bautätigkeiten kann es zu Erschütterungen durch den Betrieb großer, schwerer Bauma-
schinen bzw. Transportfahrzeuge kommen. Diese können eine vergrämende Wirkung auf bodenbe-
wohnende Tierarten haben.

 Schulz UmweltPlanung, Pirna, 05/2021                                                             26
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