I. Eilmeldung - strafrecht-online.org

Die Seite wird erstellt Heinrich Reuter
 
WEITER LESEN
LSH-Newsletter vom 27.05.2022
Herzlich willkommen zum NL der flämischen Talkshows. Wir haben es noch nicht aus-
probiert, Josef Kelnberger von der Süddeutschen Zeitung hat uns aber definitiv neugierig
gemacht. Diese Talkshows nämlich sind seine Lieblingssendungen. „Er versteht kein
Wort, fühlt sich aber gut unterhalten.“

https://sz.de/1.5585667 [kostenloses Probeabo]

https://strafrecht-online.org/nl-2022-05-27 [NL im pdf-Format]

I. Eilmeldung
< Es wird weitergezählt >

Nachdem wir im letzten NL über eine Enttäu-           also mal wieder gezählt. Wie die Steinmarder
schung im Institutsgarten zu berichten hatten, ließ   eben, womit wir beim Problem wären. Denn wäh-
uns eine Nacherhebung nun aufatmen: Ein Igel          rend erstere Gegenstand wissenschaftlichen Inte-
wurde gesichtet!                                      resses sind (Wildtiere in der Stadt), sehen sich
                                                      letztere jedenfalls zum Teil in ihrer Würde herab-
https://strafrecht-online.org/igel                    gesetzt. Sie haben Zweifel, dass nur eine derartige
                                                      Erhebung die Voraussetzung für Angebote sein
Und offensichtlich kam er jede Nacht vorbei und       kann.
gab sich mit dem ebenfalls permanent anwesen-
den Steinmarder die Klinke in die Hand. Dieses        https://sz.de/1.5589288
Raubtier wird auch in der heutigen Ausgabe noch
eine bedeutsame Rolle spielen (s.u. III.).            Und vielleicht werden es auch keine Angebote
                                                      sein, sondern einmal mehr Vorgaben, wie ein bes-
Wir sind aber nicht die Einzigen, die Inventur ma-    seres Leben auszusehen hat.
chen. Und wenn wir auf den Feldberg blicken,
sinkt unsere Laune schon wieder ein wenig. Da         Nicht nur Igel und unter Brücken Wohnende
sind sie, der Luchs, der Dachs und der Wolf. Wir      werden gezählt, nein, das ganze Volk ist gleichfalls
denken darüber nach, uns dorthin zurückzuzie-         an der Reihe. Während der Volkszählung 1987
hen.                                                  noch massive Proteste vorausgingen, scheint es
                                                      dieses Mal geräuschlos abzulaufen. Sind die da-
https://strafrecht-online.org/bz-tiere-feldberg       tenschutzrechtlichen Belange tatsächlich beachtet
[Fotos abrufbar]                                      worden, hat man andere Sorgen oder seine Daten
                                                      schon längst ins Netz gestellt?
In Berlin wiederum könnte man auf überaus zahl-
reiche Wildschweine und Waschbären verweisen.         https://strafrecht-online.org/bpb-volkszaehlung
Und Obdachlose. Aber wie viele nur? Sie werden
NL vom 27.05.2022

II. Law & Politics
< Strobl unter Druck >

Wenn sich die Oppositionsfraktionen von SPD,          verdiene auch jenseits einer möglichen Straftat
FDP und AfD im Landtag einig sind, dann geht          Aufmerksamkeit.
es entweder um völlig evidente Lappalien. Oder
aber der Haussegen in der Regierung hängt richtig     https://strafrecht-online.org/ts-durchgestochen
schief und es lohnt sich, genauer hinzuschauen.       [kostenloses Probeabo]
In der Affäre um den baden-württembergischen
CDU-Innenminister Thomas Strobl scheint Letz-         Doch gehen wir einmal den umgekehrten Weg
teres der Fall zu sein. Die drei Fraktionen werfen    und fragen unabhängig von einer politischen und
ihm strafbares Verhalten vor und fordern seinen       datenschutzrechtlichen Einordnung, wie die von
Rücktritt.                                            der Opposition erhobenen und medial begierig
                                                      aufgegriffenen strafrechtlichen Vorwürfe materi-
Hintergrund ist der Fall des ranghohen Polizisten     ell-rechtlich zu bewerten sind.
R, gegen den seit November 2021 wegen des Ver-
dachts sexueller Belästigung Disziplinar- und Er-     Wie steht es also mit dem Vorwurf, Strobl habe
mittlungsverfahren laufen. Im Dezember hatte          den Journalisten mit der Weitergabe des Briefes
dessen Anwalt in einem Schreiben an das Innen-        zu einer Straftat nach § 353d StGB (Verbotene
ministerium um ein persönliches Gespräch gebe-        Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) angestif-
ten. Dort gab man das Schreiben an einen Jour-        tet?
nalisten weiter. Man habe in diesem Gesuch – so
heißt es nun – ein „fragwürdiges Gesprächsange-       Zunächst: Auch die öffentliche Mitteilung über
bot“ gesehen. Da nicht der Eindruck entstehen         „amtliche Dokumente“ aus Disziplinar- und Er-
dürfe, dass man „Angebote ‚zum persönlichen           mittlungsverfahren, wie sie seit einigen Monaten
Gespräch‘ außerhalb des rechtlich vorgesehenen        gegen R laufen, kann dem Tatbestand des § 353d
Verfahrens beschreite“, habe man durch die Ver-       Nr. 3 StGB unterfallen, sofern wie im vorliegen-
öffentlichung die Integrität des Verfahrens sicher-   den Fall der exakte Wortlaut öffentlich gemacht
stellen wollen.                                       wird. Aber handelt es sich auch um ein „amtliches
                                                      Dokument“? Herrschend wird insoweit vertreten,
https://strafrecht-online.org/rnd-veroeffentlichung   es komme zwar nicht auf eine amtliche Herkunft
                                                      an, wohl aber auf die konkrete Zuordnung zum
Strobl selbst wollte zwar ursprünglich unerkannt      Verfahren (MüKo/Puschke, 3. Aufl. 2019, § 353d
bleiben, räumte nun aber ein, selbst das Schreiben    Rn. 59). Erfasst sind also auch „Schriftstücke […],
durchgestochen zu haben. Und genau hierin wird        die zu Zwecken des Verfahrens in den Gewahr-
das politische Fehlverhalten gesehen: Noch vor        sam einer am Verfahren mitwirkenden Behörde
einem Jahr bei der Amtseinführung von R habe          gelangt sind.“
Strobl diesen als „bestens geeignet“ gepriesen. In-
dem Strobl nun als „heimlicher Informant“ agiert      Hier ist der Brief in den Gewahrsam des Innen-
habe, habe er einen Skandal inszeniert, um sich       ministeriums und damit einer Behörde gelangt.
von R distanzieren zu können. Ein Brief wie der       Allerdings geschah dies nicht zu Zwecken des
seines Anwalts sei nichts Ungewöhnliches. Au-         Verfahrens, der Anwalt wollte mit dem Brief die
ßerdem passe es schlicht nicht zusammen, auf der      Sache gerade außerhalb eines solchen „klären“.
einen Seite zu beteuern, man habe mit der Trans-      Es fehlt somit an einer amtlichen Zuordnung. Zu-
parenz die Integrität des Verfahrens sicherzustel-    dem wäre Strobl nachzuweisen, den Journalisten
len versucht, auf der anderen Seite aber den eige-    angestiftet zu haben, aus dem Brief wörtlich zu
nen Namen geheim zu halten. Jost Müller-Neu-          zitieren. Nach derzeit bekanntem Ermittlungs-
hof stellt deshalb im Tagesspiegel fest, der Fall     stand hat er ihn aber lediglich weitergegeben.

                                                                                                        -2-
NL vom 27.05.2022

Ferner steht § 353b I 1 Nr. 1 StGB im Raum, wo-        noch rechtlich ein Fehlverhalten. Denn dies sei
nach sich ein Amtsträger strafbar macht, der           nur konsequent, wenn man den Inhalt des anwalt-
wichtige öffentliche Interessen dadurch gefähr-        lichen Schreibens zuvor für nicht geheimhal-
det, dass er ein ihm anvertrautes oder sonst be-       tungsbedürftig gehalten habe.
kannt gewordenes Geheimnis unbefugt offen-
bart. Problematisch ist hier vor allem, ob Strobl      https://strafrecht-online.org/lto-ermächtigung
„wichtige öffentliche Interessen gefährdet“ hat.
Das Ministerium argumentiert hier gerade gegen-        Ganz so einfach ist es freilich nicht. Die nahelie-
teilig: Transparenz liege ja wohl im öffentlichen      gende Frage lautet doch: Wieso sollen die Ermitt-
Interesse.                                             lungen gegen Strobl überhaupt von seiner Er-
                                                       mächtigung abhängig sein? Zwar handelt es sich
https://strafrecht-online.org/ts-durchgestochen        bei der Ermächtigung nicht um einen Verwal-
                                                       tungsakt i.S.d. § 35 S. 1 LVwVfG. Allerdings kann
Ein solches Argument ist bereits vom Ausgangs-         man die Vorschriften des LVwVfG entsprechend
punkt her schief. Denn bei § 353b StGB geht es         heranziehen, sodass Strobl entsprechend § 20 I 2
ja per se um Veröffentlichungen und damit um           LVwVfG von einer Mitwirkung ausgeschlossen
„Transparenz“. Allerdings betraf das Schreiben         ist, weil er durch die Entscheidung einen unmit-
allein R und dessen Anwalt. Damit dürften jeden-       telbaren Vor- oder Nachteil erlangen könnte
falls keine „öffentlichen“ Interessen gefährdet        (Rogall FS-Schünemann [2014], S. 661 [663]). Da-
sein.                                                  her kann es auch auf seine Ermächtigung nicht
                                                       ankommen. Statt des Innenministers muss dem-
Diesen tatbestandlichen Fragen konnte sich die         nach der- oder diejenige entscheiden, der oder die
Staatsanwaltschaft aber gar nicht erst widmen.         im Verhinderungsfall als Leiter bzw. Leiterin des
Denn sie musste das Ermittlungsverfahren wegen         Innenministeriums an dessen Stelle tritt. Da er so-
mangelnder Ermächtigung gem. § 170 II StPO             mit gar nicht berechtigt war, die Ermächtigung zu
einstellen. Die FDP-Fraktion wittert in dieser         erteilen, sehen auch wir in deren Unterlassen kein
„verweigerten Ermächtigung“ durch Strobl nun           Fehlverhalten Strobls.
einen weiteren Skandal.
                                                       Mag Strobl auch gegen datenschutzrechtliche
https://strafrecht-online.org/faz-strobl-druck         Vorschriften verstoßen und sich mit seinen zum
[kostenloses Probeabo]                                 Teil widersprüchlichen Aussagen zudem politisch
                                                       wie moralisch verwerflich verhalten haben: Um
§ 353b StGB ist als Delikt, das häufig politisch be-   Strafrecht geht es nach derzeitigen Erkenntnissen
deutsame Sachverhalte erfasst, ein sog. Ermächti-      wohl nicht. Fast schade eigentlich, könnte einem
gungsdelikt. Zur Strafverfolgung ist gem. § 353b       als Kritiker zahlreicher seiner Hirngespinste und
IV 2 Nr. 4 StGB die Ermächtigung der obersten          leider auch vieler realisierter Verschärfungen des
Landesbehörde erforderlich, hier also des Innen-       Polizeirechts in den Sinn kommen. Aber wir be-
ministeriums, das Strobl als Innenminister „selb-      zähmen uns und setzen darauf, dass Strobl nach
ständig und unter eigener Verantwortung“ leitet        seinem Abschied aus der Bundespolitik hoffent-
(Art. 49 I 3 LV BW).                                   lich früher als später auch den nächsten Schritt
                                                       bergab erfolgreich beschreiten wird. Wir werden
Yves Georg sieht in seinem LTO-Beitrag im Un-          helfen, wo wir können.
terlassen der Ermächtigung indes weder politisch

                                                                                                        -3-
NL vom 27.05.2022

III. Gesellschaft
< Alles beim Alten >

Zur Sicherheit wollen wir es auch an dieser Stelle          https://sz.de/1.5574045 [kostenloses Probeabo]
betonen: Bundeswirtschaftsminister Robert Ha-
beck ist natürlich „der größte Schweinswal-Fan in           Vermutlich würde ihn die Frage regelrecht lang-
der Bundesregierung“. Schließlich kommt er ja               weilen, warum deutsche Panzer in schöner Tradi-
selbst von der Küste. Nur muss der Schweinswal              tion seit dem Nationalsozialismus Raubtiernamen
mit seinen feinen geräuschempfindlichen Ohren               tragen.
jetzt eben anderswo herumpaddeln, was anderes
macht er ja eh nicht groß. Denn es gilt beim Bau            https://strafrecht-online.org/bundeswehr-tiernamen
von Flüssiggas-Terminals an der Küste Dampf zu
machen, um von russischen Gaslieferungen unab-              Aber vielleicht freut ihn das gute alte Quartett, das
hängig zu werden. Die Umwelthilfe solle ja nicht            er mit letzten verbliebenen Freunden in Sauerlach
auf die Idee kommen sich querzulegen.                       spielen könnte, nachdem Taiwan von der Volks-
                                                            republik durch seinen Einsatz gerade noch ver-
https://sz.de/1.5579062                                     schont worden ist?

Der Hofreiter Toni wiederum könnte Robert Ha-               < Leopard >
beck eine echte Konkurrenz in der Schweinswal-
Liebe sein. Aber erstens ist er leider nicht im Ka-         Größe: Platz 4 (hinter Tiger, Löwe, Jaguar)
binett und zweitens hat er seine Kindheit nach ei-          sportliche Leistungen: zerrt doppelt so schwere
genem Bekunden möglichst im Wald und auf den                Beutetiere auf Bäume
Bäumen in Oberbayern verbracht. Momentan hat                soziale Organisation: Einzelgänger
für ihn die „Rettung des Planeten … Priorität Nr.           Beutegang: Schleich- und Lauerjäger
1“, für die es einer Agrarwende bedürfe.                    Status: gefährdet

https://strafrecht-online.org/abgeordnetenwatch-hofreiter   < Ozelot >

Momentan aber war gestern, jetzt hat sich Hofrei-           sportliche Aktivitäten: Klettern (der Baumozelot
ter erst einmal dem Frieden verschrieben, den er            auch kopfabwärts), Schwimmen
mit massiven Waffenlieferungen an die Ukraine               Speiseplan: kleine Nagetiere, ferner Affen, Vögel
zu befördern gedenkt. „Pazifist ist, wer Panzer             und Echsen
schickt.“ Alles andere sei paternalistisch, kolonia-        Lebensweise: paarweise, im ständigen stimmli-
listisch oder zumindest arrogant. Wer keine Waf-            chen Kontakt zum Partner
fen an die Ukraine liefere, gebe auch Taiwan preis          Verbreitungsgebiet: Baum- und Buschlandschaf-
und ermögliche also die Ausweitung des Krieges.             ten Amerikas
                                                            Verhalten am Tage: Ruhen
https://sz.de/1.5582437 [kostenloses Probeabo]              Streifgebiet eines männlichen Tieres: 43 km

Neben diesen weit ausholenden und eher grund-               < Puma >
sätzlichen Überlegungen hat Biologe Hofreiter
aber auch geradezu akribisch seine Hausaufgaben             Lebensweise: Einzelgänger, reviertreu, vorwie-
im Detail gemacht und rasselt Waffengattungen               gend dämmerungs- und nachtaktiv
herunter wie ein Einserschüler Lateinvokabeln.              Speiseplan: keine besonderen Ansprüche (Schafe,
Er weiß, dass Polen PT 91 hat, somit kampfwert-             Hirsche, Vögel, Echsen, Nagetiere)
gesteigerte T 72, und auch „schwere Scharfschüt-            Verbreitung: Nord- und Südamerika
zengewehre, also G 82, das hat 12,7 Millimeter“,            Lebensraum: Wälder, Grassteppe, Gebirgsregio-
nützlich seien. Auf alle Fälle!                             nen

                                                                                                                 -4-
NL vom 27.05.2022

sportliche Leistungen: bis 70 km/h, Hochsprung:      < Fennek >
5m
Status: gefährdet                                    Lebensweise: Familienverband
                                                     Lebensraum: Wüste, Halbwüste
< Marder >                                           Ernährungstyp: Allesfresser (Eidechsen, Nage-
                                                     tiere, Wurzelknollen, Vogeleier)
Ordnung: Raubtier                                    Gewicht: 800–1400 g
Ernährungstyp: Allesfresser (Amphibien, Beeren,      Feinde: Hyäne, Schakal
Fische, Vögel, Obst)                                 Status: gefährdet
Feinde: Greifvögel, Füchse
Körperlänge: 40–60 cm                                Wenn er auch beim Quartett erfolgreich gewesen
Reinlichkeit: hoch, verfügen über Speisekammer       sein sollte, wovon wir schwer ausgehen, würde er
und Toilette                                         sich am Abend vielleicht auch noch dieses Video
Lebensweise: möglichst keinen Kontakt mit Art-       reinziehen:
genossen
                                                     https://www.youtube.com/watch?v=e3a-VjtF1ko

IV. News aus der Forschung
< Vorlesungen und Realität >

Im letzten NL versuchte RH, auf die aktuelle Re-     das ewige Leben, wohl aber um ein allein erstre-
levanz des Vorlesungsklassikers Staschinskij im      benswertes, nämlich ein solches mit der Figur und
Ukrainekrieg hinzuweisen, vermutlich wie ge-         dem vollen Haar eines Filmstars.
wöhnlich mit nur mäßigem Erfolg.
                                                     Jeweils stellt sich die Frage, ob der Schutz des Be-
https://strafrecht-online.org/nl-2022-04-01 [VI.]    trugstatbestandes auch die in den Worten Sam-
                                                     sons „exquisit Dummen“ erfasse oder eben zu
Starten wir also einen neuen Versuch und verwei-     begrenzen sei. Insoweit hat der an die Viktimolo-
sen wir auf die Netflix-Doku-Serie „Bad Vegan“.      gie angelehnte Begriff der Viktimodogmatik eine
Vielleicht ist Netflix eben die neue Realität. Of-   eher unheilvolle Karriere gemacht. Die doch recht
fensichtlich soll Shane Sarma im Gegenzug für die    schlichte Idee mag dabei die folgende gewesen
Zahlung hoher Geldbeträge den Aufstieg in einen      sein: Das Opfer sei über lange Zeit in der Krimi-
übermenschlichen Daseinszustand versprochen          nologie vernachlässigt worden, es sei aber auch in
haben, in dem sie und ihr geliebter Pitbull das      der Dogmatik nicht auszublenden.
ewige Leben erwarte.
                                                     Während der Blick auf das Opfer in der Krimino-
https://www.lto.de/persistent/a_id/48099/            logie tatsächlich eine Forschungslücke schloss,
                                                     womit allerdings im selben Atemzug das Risiko
Möglicherweise kommen der einen oder dem an-         eines zunehmend repressiven Strafrechts virulent
deren Assoziationen zum Sirius-Fall (BGHSt. 32,      wurde, beschwor der Topos der Opfermitverant-
38 ff.), bei dem die Aussicht im Raume stand,        wortung ohne Not eine Begrenzung des Straf-
nach dem Zerfall des schnöden Körpers auf dem        rechts in Konstellationen, die man sich selbst zu-
Planeten Sirius weiterzuleben. Und zwei Bände        zuschreiben habe.
später (BGHSt. 34, 199 ff.) ging es zwar nicht um

                                                                                                    -5-
NL vom 27.05.2022

Dabei kann man es, genau besehen, eigentlich bei
einer solchen Umschreibung belassen: Diejeni-         Und wie sieht es nun im digitalen Zeitalter aus, in
gen, die sich von einer noch so plumpen Täu-          dem in Windeseile über eine Google-Suche der
schung durch noch so abwegige Versprechungen          Wunsch nach Unsterblichkeit zerplatzen kann?
haben leiten lassen, agieren aus einem Defizit her-   Ganz so sicher ist sich RH da übrigens nicht, er
aus und haben sich dies nicht zuzuschreiben. Sie      hat eigentlich auf jede noch so abwegige Recher-
verdienen gerade den Schutz des Strafrechts, wer-     che hin Treffer erzielt. Aber abgesehen davon
den ihn aber symptomatisch nicht geltend ma-          bleibt die Domäne des Betrugs noch immer die-
chen. Nur der eine bewusste Risikoentscheidung        jenige, die man natürlich hätte vermeiden können.
vornehmende Zocker bleibt außen vor, ohne dass
es hierfür des Rückgriffs auf die Viktimodogmatik
bedürfte (zum Ganzen MüKo/Hefendehl, 4.
Aufl. 2022, § 263 Rn. 40 ff., 361 ff.).

< Viktimodogmatik, die zweite >

Der Enkeltrick in all seinen möglichen Spielarten     Schließlich legten sie größeren Wert darauf, sozi-
bringt die Polizei nach ihren fortwährenden War-      ale Kontakte zu pflegen, hatten also mehr Angst
nungen geradezu um den Verstand, die Nachfah-         vor dem Verlust von Kontakten als vor objektiv
ren um ihr Geld. Denn dieses ist nun mal futsch.      riskanten Transaktionen.
„Oma, wie um alles in der Welt konntest Du nur
diesem Menschen glauben?“                             Vielleicht gäbe es vor diesem Hintergrund andere
                                                      Möglichkeiten, das Erbe zu sichern, als den eh re-
Nun, das ist vielleicht verständlicher, als man ge-   gelmäßig erfolglosen Ruf nach dem Strafrecht:
meinhin denkt, wie sich einer Studie von Psycho-      Einfach mal auf eine Runde Canasta vorbei-
loginnen und Psychologen von der University of        schauen. Und wenn auch dies nicht hilft: Ist das
Pennsylvania entnehmen lässt. Warum Seniorin-         erfolgreiche Verdrängen unfairer Begebenheiten
nen und Senioren überproportional häufig abge-        in der Vergangenheit nicht auch irgendwie lebens-
zockt werden, liegt daran, dass sich diese eher an    perspektivisch entlastend? Nun ja, das Geld ist
faire Transaktionen erinnern, mögen sie es auch       weg. Aber wenn es für den Lebensabend reicht,
nicht gewesen sein. In Experimenten wurde die         ist es doch auch ok. Mögen sich die Erben um ih-
Vertrautheit des Spielpartners übermäßig positiv      ren Reichtum selbst bekümmern, um ihn im An-
bewertet, womit es Wiederholungstäter bei älte-       schluss zu verplempern.
ren Menschen leichter haben. Zudem ließen sie
sich von einem guten ersten Eindruck leiten.          https://sz.de/1.5582947 [kostenloses Probeabo]

                                                                                                       -6-
NL vom 27.05.2022

V. News aus der Regio
< Sollen wir? >

… es wirklich noch einmal aufgreifen? Das haben       Gemeinderat bei der Vorstellung der Kriminali-
wir uns bereits im Newsletter vom ersten April        tätszahlen für einen stärkeren Vollzugsdienst ge-
dieses Jahres selbstgrüblerisch gefragt, als es mal   worben haben.
wieder um Freiburg als kriminellste Stadt in Ba-
den-Württemberg ging und wir uns weigerten,           Aber nein, wir wollen auch in diesem Falle stand-
Joachim Röderer von der Badischen Zeitung auch        haft bleiben und Semling nur für seine Klarstel-
nur als Witzfigur anzuerkennen.                       lung danken. Er fürchte, nicht umhinzukommen,
                                                      die Videoüberwachung im Bermudadreieck anzu-
https://strafrecht-online.org/nl-2022-04-01 [V.]      ordnen und den einen oder anderen Ort wieder
                                                      als „gefährlichen Ort“ einzustufen.
Das klingt ein wenig nach beleidigter Leberwurst
(hierzu sogleich VI.).                                https://strafrecht-online.org/bz-polizeipraesident-kvd

Nun werden wir ein weiteres Mal auf die Probe         Ist klar, Herr Präsident. Wer nicht hören will,
gestellt. Denn Polizeipräsident Semling soll im       muss fühlen. Die Konstruktion von Gefahr durch
                                                      Sie als Vertreter der Macht wirkt zugleich erfreu-
                                                      lich entlarvend.

VI. Die Kategorie, die man nicht braucht
< Beleidigte Leberwurst >

Wie Sie es von uns kennen, schmeißen wir uns          Der in diesem NL bereits zur Sprache kommende
überall da rein, wo es wehtut. Und weil es offen-     Toni Hofreiter wiederum war sein Status als be-
sichtlich zunehmende beleidigte Leberwürste von       leidigte Leberwurst nach der Entscheidung der
öffentlichem Interesse gibt, haben wir uns auf die    Grünen gegen ihn und für Cem Özdemir als Mi-
Suche begeben: Warum um alles in der Welt ist         nister für Ernährung und Landwirtschaft ohne ein
eine Leberwurst beleidigt?                            einziges Wort an seiner Mimik eindrucksvoll ab-
                                                      zulesen. Wer ihn in seinem Team hat, kann Cha-
Zunächst zum Anlass: Der durchaus für einige          rade nur gewinnen!
Zuspitzungen bekannte Botschafter der Ukraine
in Deutschland, Andrij Melnyk, hatte die damalige     https://strafrecht-online.org/taz-hofreiter-minister
Entscheidung des Bundeskanzlers, vorerst nicht
nach Kiew zu reisen, weil Bundespräsident Frank-      Wir gehen einmal zuversichtlich davon aus, dass
Walter Steinmeier zuvor von seinem geplanten          sich dieser Status eher verfestigt hat, nachdem der
Ukraine-Besuch ausgeladen worden war, wie folgt       Toni auch bei der Bahn überraschend doch noch
kommentiert: „Eine beleidigte Leberwurst zu           ausgebootet wurde. Läuft.
spielen, klingt nicht sehr staatsmännisch.“
                                                      https://sz.de/1.5582407
https://strafrecht-online.org/ndr-melnyk

                                                                                                             -7-
NL vom 27.05.2022

Und nun zur Redensart, bei der uns GEOlino, die        Leberwurst“ beruht auf einer alten Erzählung. Sie
Welt für junge Entdeckerinnen und Entdecker,           handelt von einer Leberwurst, die im kochenden
sowie Fachseiten für Phrasen eine unentbehrliche       Wasser eines Kessels vor Wut platzte. Denn der
Hilfe waren:                                           Metzger hatte alle anderen Würste, wie zum Bei-
                                                       spiel die Blutwurst, vor der Leberwurst herausge-
So kennen wir bereits aus der Antike die Vier-         nommen, weil sie nicht so lange kochen mussten.
Säfte-Lehre, die bis in das 15. Jahrhundert hinein     Und weil die Leberwurst allein im Kochtopf
die medizinische Vorstellungswelt beherrschte.         blieb, war sie eben beleidigt.
Die Leber galt insoweit als Ursprung der gelben
Galle. Diese wurde u.a. für einen cholerischen         https://strafrecht-online.org/geolino-leberwurst
Charakter verantwortlich gemacht. Darüber hin-
aus sah man in der Leber auch den Ort für weitere      So haben sich die Annahme, Gefühle entstünden
Gemütsregungen. Wenn sich jemand ärgerte,              in der Leber, und die Erzählung von der Leber-
dann hatte er halt eine beleidigte Leber.              wurst zu einer Redewendung vereint. Und der
                                                       Hofreiter Toni ist eine beleidigte Leberwurst.
https://strafrecht-online.org/pons-leberwurst          Zum Glück isst er gerne Fleisch.

Damit ist die „Leber“ erklärt, aber wieso heißt es     https://strafrecht-online.org/taz-hofreiter-klima
nun „Leberwurst“? Die Redewendung „beleidigte

VII. Das Beste zum Schluss
Dass Joko und Klaas mit ihrem Vergraul-Projekt „0,0 Prozent“ bei den 14- bis 49-Jährigen krachend schei-
terten und es vielmehr auf eine satte Einschaltquote von 14 Prozent brachten, scheint uns durchaus auch
Spielräume für die Akzeptanz von Vorlesungen zu eröffnen.

https://strafrecht-online.org/prosieben-null-prozent

https://strafrecht-online.org/spon-null-prozent

Wir wollen aber zum Schluss ausnahmsweise einmal nicht sarkastisch oder so werden, sondern auf Claudio
Ranieri und eine Begebenheit im Olympiastadion von Rom hinweisen. Wem eine derartige Reaktion wider-
fährt, der hat es irgendwie geschafft. Auch deshalb, weil es ihm gerade nicht darauf ankommt.

https://youtube.com/watch?v=sZxU2HOpuhE

https://strafrecht-online.org/ntv-ranieri

Ihr LSH, uns interessiert wenig mehr als uns selbst

                                                                                                           -8-
NL vom 27.05.2022

Bisherige Newsletter finden Sie hier:
https://strafrecht-online.org/newsletter/

Unter dem nachfolgenden Link können Sie Ihr Newsletter-Abonnement verwalten:
https://strafrecht-online.org/newsletter/verwaltung/#TOKEN

Roland Hefendehl & Team
Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht
Tel.: +49 (0)761 / 203-2210
Mail: hefendehl@jura.uni-freiburg.de
Netz: https://strafrecht-online.org

                                                                                            -9-
Sie können auch lesen