Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch - Maßnahmen zur Emissionsreduktion
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Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch - Maßnahmen zur Emissionsreduktion März 2002 von MMag. Klaus Guntner Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz Telefon +43/70/2468-5656 Altenberger Straße 69, HF-Gebäude, 3. Stock Fax +43/70/2468-5651 A-4040 Linz E-Mail office@energieinstitut-linz.at Bankverbindung: RLB OÖ, BLZ 34000, Kto.Nr. 2.605.632 www.energieinstitut-linz.at
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................................................................................. 1 2 Konferenzen der Vertragsstaaten......................................................................................... 3 2.1 Dritte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 3) 1997 in Kyoto........................................... 3 2.2 Vierte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 4) 1998 in Buenos Aires .............................. 4 2.3 Fünfte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 5) 1999 in Bonn........................................... 4 2.4 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) 2000 in Den Haag.................................... 5 2.5 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6, zweiter Teil) 2001 in Bonn ...................... 5 2.6 Siebte Vertragsstaatenkonferenz (COP 7) 2001 in Marrakesch ................................... 7 3 Veränderung der Reduktionsverpflichtungen seit Kyoto 1997 ........................................... 8 4 Reduktionsziele der EU und ausgewählter Länder.............................................................. 9 5 Stand der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls................................................................... 11 6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion ................................................................................ 11 6.1 Die Europäische Union ............................................................................................... 11 6.1.1 Maßnahmenvorschläge der Kommission im Rahmen des ECCP ........................ 12 6.1.1.1 Übergreifende Themen ..................................................................................... 12 6.1.1.2 Energie .............................................................................................................. 12 6.1.1.3 Verkehr ............................................................................................................. 12 6.1.1.4 Industrie ............................................................................................................ 13 6.1.2 Das ECCP – Der nächste Schritt .......................................................................... 13 6.2 Österreich.................................................................................................................... 13 6.2.1 Klimaschutzziele und CO2-Emissionsentwicklung in Österreich........................ 13 6.2.2 Das UN/EU-Ziel................................................................................................... 14 Anlagen .................................................................................................................................... 16 2
1 Einleitung Ein zentrales Ergebnis des Erdgipfels von Rio de Janeiro 1992 war die Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention (Framework Convention on Climate Change, FCCC) durch über 150 Länder. Es wurde vereinbart, dass die Industrieländer ihren Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) bis 2000 wieder auf das Niveau von 1990 zurückführen sollen. Der Klimagipfel 1995 in Berlin, d.h. die erste Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties 1, COP1) der Klimarahmenkonvention, beschloss dann die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls mit konkreten Verpflichtungen für Industrieländer (Berliner Mandat). Dieses Protokoll wurde Ende 1997 in Kyoto auf der COP3 verabschiedet.1 2 Konferenzen der Vertragsstaaten 2.1 Dritte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 3) 1997 in Kyoto Das Protokoll von Kyoto ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, welche den Industrienationen vorschreibt, in den Jahren 2008 bis 2012 ihren gemeinsamen Ausstoß von sechs klimatisch relevanten Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW, SF6) im Durchschnitt um 5,2% im Vergleich zu den Emissionen von 1990 zu reduzieren. Die Industriestaaten (Annex-I-Staaten2) sollen den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen verringern, aber in unterschiedlichem Maße (siehe Anlage 1). Gemäß Artikel 4 des Kyoto-Protokolls können die Staaten ihre Reduktionsverpflichtungen auch gemeinsam erreichen. Das so genannte "Bubble-Konzept" sieht vor, dass zwei oder mehrere Staaten ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen können. Es muss dabei nur die Gesamtsumme der Emissionen stimmen. Dieses Konzept wird von der EU genutzt. So müssen zum Beispiel die Länder der Europäischen Union diese Treibhausgase um 8% reduzieren, (wobei die EU diese Quote wiederum über ihre Mitgliedsländer verteilt, Österreich soll um 13% reduzieren). Die Reduktionsverpflichtungen der USA betragen nur rund 7%; Kanada, Ungarn, Japan und Polen müssen um nur 6% reduzieren; während Russland, Neuseeland und die Ukraine ihre Emissionen lediglich auf dem Stand von 1990 fixieren sollen. Unverständlicherweise dürfen andere Länder ihre Emissionen steigern: so darf Australien um 8% zulegen, Norwegen um 1% und Island um 10%. Rein rechnerisch ergibt dies eine Gesamtreduktion um ca. 5% bei den Annex-I-Staaten; Veränderungen bei den Entwicklungsländern sind hier nicht inbegriffen.3 Russland und die Ukraine müssen ihre Emissionen wie schon erwähnt auf dem Niveau von 1990 stabilisieren. Allerdings haben gerade diese Länder aufgrund des Zusammenbruchs des Industriesektors nach der politischen Wende einen Emissionsrückgang von ca. 30% seit 1990 erlebt. Die meisten Emissions-Prognosen zeigen, dass Russland und die Ukraine auch 2010 noch weit unter ihren Emissionen des Jahres 1990 sein werden. Diese Differenz wird als "Hot air", also "heiße Luft", bezeichnet. Aller Wahrscheinlichkeit wird sie auf dem freien Markt gehandelt werden können. Die Folge wird ein Ansteigen der Emissionen sein. 1 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen 2 vgl. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Anlage I. 3 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen 3
Im Protokoll von Kyoto blieben aber einige wichtige Punkte ungeklärt: So sieht das Protokoll die Möglichkeit eines flexiblen Mechanismus vor, durch den ein Teil der Reduktions- verpflichtungen anhand von Projekten in anderen Industriestaaten (Joint Implementation) oder in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) erreicht werden können. Auch wurden die prinzipiellen Grundsteine für ein Handelssystem mit Emissionsrechten gelegt. Wie jedoch dieses System tatsächlich funktionieren soll, konnte in Kyoto nicht mehr geklärt werden. Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden ist und dadurch gleichzeitig mindestens 55 % der 1990 von Industrieländern ausgestoßenen CO2- Emissionen abgedeckt sind. 2.2 Vierte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 4) 1998 in Buenos Aires In Buenos Aires wurde ein Zweijahres-Aktionsplan (Buenos Aires Plan of Action) zur Klärung der im Protokoll noch offengelassenen Fragen verabschiedet. Dieser besteht aus einer langen Liste von ungeklärten Punkten aus dem Kyoto-Protokoll, sowie aus der Festlegung, dass diese offenen Punkte bis zur sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP6) geklärt sein müssen.4 Der Plan enthält Einverständniserklärungen, Grundsätze, Maßnahmen und konventionsbezogene Erklärungen, z. B. über den Transfer klimaschonender Technologie an Entwicklungsländer und die besonderen Bedürfnisse der am meisten von der globalen Erwärmung und von den notwendigen Gegenmaßnahmen betroffenen Länder. Die Klärung der Ausgestaltung der flexiblen Instrumente, also die relevanten Prinzipien und Regeln für den Handel mit Emissionszertifikaten und der ,,gemeinsamen Umsetzung" von Verpflichtungen stehen im Mittelpunkt des Aktionsplanes. Hierunter fallen die Verfahrensregeln für Joint Implementation zwischen Industrieländern und die des Clean Development Mechanism, sowie die Ausgestaltung der Regeln, falls Verpflichtungen durch Staaten nicht eingehalten werden und schließlich die Methodologie zur Behandlung der Senken von Treibhausgasen (d.h. vor allem Wälder). Von der Einigung über die Ausgestaltung dieser Instrumente machte u. a. die USA die Ratifizierung des Protokolls abhängig. Um einen Anreiz- und Sanktionsmechanismus bei Nichterfüllung der völkerrechtlich verbindlichen Klimaschutzziele zu erarbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das war einer der größten Fortschritte seit Kyoto: zumindest, dass im Prinzip die Notwendigkeit eines solchen Mechanismus allgemein anerkannt wurde.5 Bis 6. November 1998 wurde das Protokoll von 2 Ländern (Fiji, Antigua und Barbuda) ratifiziert.6 2.3 Fünfte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 5) 1999 in Bonn Die Weltklimakonferenz COP5 in Bonn im Oktober 1999 diente primär als Zwischenetappe auf dem Weg zur Ratifikation des Protokolls von Kyoto. Neben den wirtschaftlichen Instrumenten zur Umsetzung des Protokolls gab vor allem der Stellenwert der Treibhausgas- 4 vgl. FCCC/CP/1998/16/Add. 1, S. 34ff. 5 http://www.germanwatch.org/rio/cop4resu.htm 6 vgl. FCCCP/CP/1998/16, S. 8. 4
Senken zu Diskussionen Anlass.7 Zu vielen Sachfragen (z.B. bei der Erfüllungskontrolle; oder neue Richtlinien für das Erstellen der Nationalberichte der Industrieländer, welche verabschiedet wurden) gab es eine Reihe von Fortschritten.8 Ein wichtiges Signal ist von dieser Konferenz ausgegangen: Viele der dort vertretenen Umweltminister haben sich für das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls spätestens 2002 ausgesprochen. Bis 25. Oktober 1999 wurde von 15 Vertragsparteien das Protokoll ratifiziert.9 2.4 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) 2000 in Den Haag Vom 13. bis 24. November 2000 hätten die restlichen offenen Punkte aus dem Kyoto- Protokoll geklärt werden sollen. Es kam jedoch zu keiner Einigung. Bis zur Konferenz in Den Haag wurde das Protokoll von 29 Staaten, jedoch keinem Industriestaat, ratifiziert.10 2.5 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6, zweiter Teil) 2001 in Bonn Das zentrale Ergebnis des Bonner Klimagipfels war das "Bonner Agreement zur Implementierung des Aktionsplans von Buenos Aires", dessen Verabschiedung den Weg für die Industrieländer zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls freimacht. Im Speziellen bedeutet das Bonner Agreement jedoch, dass viele Ziele des Kyoto-Protokolls stark verwässert wurden. Um diese nicht vollends zu gefährden, galt es nach dem Ausstieg der USA wenigstens Japan an Bord zu halten. Die Teilnahme Japans war unbedingt nötig, da sonst die erforderliche Mehrheit für ein In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls (Ratifizierung des Protokolls von 55 Staaten, die wiederum für mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich sind (siehe Anlage 2, Industrieländeremissionen)) gefehlt hätte. Bis 14. Juli 2001 wurde das Protokoll von 33 Ländern ratifiziert; darunter Rumänien als industrialisiertes Land, das mit 0,6% zur Erreichung der 55% Marke beiträgt.11 Wegen ihrer Verzögerungstaktik erhielten neben Japan auch Kanada und Australien weitreichende Zugeständnisse. Sie dürfen sich nun ihre Waldbewirtschaftungs-Maßnahmen auf die Klimaschutzziele anrechnen lassen, und zwar bis zu 3,5 Prozentpunkte ihrer gesamten Reduktions-Verpflichtungen. Für Japan bedeutet das ca. 4 % der Emissionen des Basisjahres und für Kanada ca. 10 %.12 Zudem können die Länder auch mit Emissionen Handel treiben. Insgesamt können Wälder bis zu einem Gegenwert von 169 Megatonnen Kohlenstoff angerechnet werden. Dies bedeutet allerdings zugleich, dass sich das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel je nach Ausnutzung dieses Mechanismus reduzieren wird: Nähmen alle Staaten ihre Freibeträge wahr, ginge der Ausstoß von Kohlendioxid nach Berechnungen des WWF weltweit lediglich um ca. 2 % zurück - und nicht um die im Protokoll veranschlagten 5,2 Prozent gegenüber 1990. Größter Nutznießer dieser Regelung ist Japan, das mehr als die Hälfte seines Reduktionszieles (6 %) über Waldbestände abdecken kann. Die Staaten können ihr Klimaschutzziel auch erreichen, indem sie mit Emissionen handeln („emission trading“) oder Umweltprojekte in ärmeren Staaten („clean development 7 http://www.proclim.unibe.ch/OcCC/reports/PDF/OCCCReport03D.pdf 8 http://www.germanwatch.org/rio/rescop5.htm 9 vgl. FCCC/CP/1999/6, S. 10. 10 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen 11 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3 12 http://www.pewclimate.org/bonn/daily.cfm 5
mechnism“) finanzieren. Entsprechend der Vereinbarung muss nur ein „signifikanter Anteil“ der Emissionen durch Maßnahmen im eigenen Land reduziert werden. Zur Sicherstellung der Erreichung der vereinbarten Reduktionsziele, sieht das Protokoll von Kyoto ein System der Kontrolle und Bestrafung vor. In Bonn vorgestellte Sanktionsmechanismen (Kompensation der Verfehlung mit dem Faktor 1,3) haben jedoch keinen rechtlich bindenden Charakter.13 Auszug aus den Vereinbarungen der Vertragsstaatenkonferenz (VSK = COP): • Die VSK hat zugestimmt, dass eine Expertengruppe zum Technologietransfer in Entwicklungsländer eingerichtet werden soll.14 • Für die Mechanismen des Kyoto-Protokolls wurde beschlossen, dass die Annex-I-Staaten in ihrem Land mit der Perspektive Aktivitäten durchführen sollen, die die Unterschiede der Pro-Kopf-Emissionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern annähern sollen.15 • Weiters wurde beschlossen, dass der Anteil der Einnahmen, durch den besonders verwundbare Entwicklungsländer unterstützt werden können, zwei Prozent der zertifizierten Emissionsreduktionen von CDM (Clean Development Mechanism) Projekten beträgt. • Die VSK erkennt an, dass Annex-I-Staaten die Anrechnung von zertifizierten Emissionsreduktionen von nuklearen Anlagen unterlassen sollen, um ihre Verpflichtungen unter Art. 3.1 des Protokolls zu erfüllen.16 • Es wurde zugestimmt, dass Waldmanagement, Ackerlandmanagement, Weidelandmanagement und Wiederbegrünung wählbare Landnutzungs- Landnutzungsänderungs- und Forstaktivitäten (LULUCF-Aktivitäten) sind.17 • Die Auswahl von LULUCF-Aktivitäten unter Art. 12 (Senken) ist auf Aufforstung und Wiederaufforstung beschränkt. • In der ersten Verpflichtungsperiode (2008 - 2012) dürfen die gesamten Additionen und Subtraktionen zur zugeteilten Menge von gewählten LULUCF-Aktivitäten unter Art. 12 nicht 1 % der Emissionen des Basisjahres dieses Vertragsstaats, multipliziert mit fünf, übersteigen. 18 • Zur Erfüllungskontrolle unter dem Kyoto-Protokoll sollen vom Durchsetzungsgremium Konsequenzen angewandt werden mit dem Ziel die Nichterfüllung rückgängig zu machen, um die Umweltintegrität zu sichern und Anreize zur Erfüllung zu liefern. Konsequenzen sind: - Zielverfehlungen der ersten Verpflichtungsperiode werden mit einem Faktor von 1,3 kompensiert. - Entwicklung eines Erfüllungs-Aktionsplans - Aufhebung der Teilnahmevoraussetzung für den Emissionshandel.19 13 vgl. http://science.orf.at/science/news/18242 und http://www.welt.de/daten/2001/07/24/0724de269936.htx 14 vgl. FCCC/CP/2001/L.7, S. 4. 15 ebd, S. 7. 16 ebd, S. 8. 17 ebd, S. 9. 18 ebd, S. 10. 19 ebd, S. 13. 6
2.6 Siebte Vertragsstaatenkonferenz (COP 7) 2001 in Marrakesch Die siebte Weltklimakonferenz hat mit einer Einigung geendet. Die Vereinbarungen basieren auf den Grundsatzbeschlüssen des Buenos Aires Plan of Action (COP4) und des Bonner Agreements (COP6b). Mit dieser Übereinkunft liegt ein detailliertes Regelwerk zur Durchsetzung des Kyoto-Protokolls von 1997 vor. Das Kyoto-Protokoll soll bis zum Weltumweltgipfel im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten. Dazu müssen es mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, auf die 1990 mindestens 55 Prozent des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) entfielen. Bis zum 24. Oktober 2001 wurde das Kyoto-Protokoll von 46 Vertragsstaaten ratifiziert.20 Davon zählen nur die Tschechische Republik (mit 1,2%) und Rumänien (mit 0,6%) zu den Staaten, die eine 55%ige Reduktion der Kohlendioxidemissionen erreichen sollen. Die Vereinigten Staaten nahmen an der Konferenz zwar teil, haben jedoch keine Intentionen das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren, obwohl sie im Basisjahr 1990 für 36,4% der Emissionen verantwortlich waren.21 Die Vereinbarung von Marrakesch erlaubt drei marktbasierende Mechanismen zur Verminderung der Treibhausgase um im Schnitt 5,2 Prozent bis 2012 (im Vergleich zu 1990). Neben der direkten nationalen Reduzierung sind erlaubt: 1. Handel mit so genannten Emissionsrechten Das ist der Kauf und Verkauf von „Emissionsgutscheinen“ unter Staaten (Annex-I- Staaten), die an Emissionsziele gebunden sind. Der internationale Handel mit Emissionen kann im Jahre 2008 beginnen. Es können so die Verpflichtungen zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) etwa durch Industrie und Verkehr gemindert werden. Hauptverkäuferland ist Russland, das durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch bereits weit weniger CO2 produziert als ihm laut Kyoto-Protokoll auf der Berechnungsbasis von 1990 zugestanden wurde. 2. Projekte von Industrieländern zur umweltfreundlichen Entwicklung in ärmeren Ländern („CDM – Clean Development Mechanism“), wie regenerative Energieanlagen Entwickelte Staaten erhalten für die Finanzierung von emissionssenkenden Projekten in Entwicklungsländer Emissionsgutschriften. In geringem Maße (maximal ein Prozent der Emissionen des Industrielandes) dürfen auch Forstmaßnahmen in Entwicklungsländern angerechnet werden. 3. Projekte von Industrieländern in anderen Industrieländern („JI - Joint Implementation“) Annex-I-Staaten erhalten Emissionsgutschriften für Projekte in anderen Annex-I-Staaten. Dazu zählen zum Beispiel energieeffizientere Kraftwerke von OECD-Staaten in Ländern Osteuropas. Es wurde weiters entschieden, dass die Emissionseinheiten aller drei flexiblen Mechanismen gleich zu behandeln sind. Emissionszuteilungen, die über die zur Zielerreichung notwendigen hinausgehen, können „gebunkert“ werden. Gutschriften die durch JI- oder CDM-Maßnahmen 20 http://www.iisd.ca/climate/cop7 21 http://www.climnet.org/EUenergy/ratification.htm#eulevel 7
generiert wurden, können nur bis zu 2,5% der ursprünglich zugeteilten Menge „gebunkert“ werden. Um einen Überverkauf von Emissionsgutscheinen zu verhindern, müssen von jedem Land 90% der Emissionszuteilungen vom Markt zurück gehalten werden. Im Protokoll ist festgehalten, dass auch Wälder und Böden („Senken“) in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag eingerechnet werden dürfen, da sie Kohlenstoff speichern. Dies soll datenmäßig kontrollierbar und transparent sein. Vor allem waldreiche Länder wie Russland und Kanada profitieren von dieser Möglichkeit. Russland konnte durch die Drohung das Kyoto-Protokoll nicht zu ratifizieren fast eine Verdopplung seiner Anrechnungen auf Waldmanagement (von 17,63 MioT im Bonner Agreement, auf 33 MioT in Marrakesch) erreichen. Solche Anrechnungen können auch für später "gebunkert" werden. Weiters wird jedes Land verpflichtet, regelmäßig Daten über den Treibhausgasausstoß und dessen Reduzierungen zu liefern. Eine Kommission soll über die Umsetzung wachen. Bei Nichterfüllen der Emissionsverpflichtungen drohen einem Land die in Bonn beschlossenen Sanktionen. Dazu zählt ein Strafzuschlag: Für jede bis 2012 zu wenig eingesparte Tonne CO2 müssen später 1,3 Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden. Außerdem darf ein Land, das seine Auflagen verfehlt, nicht mehr die flexiblen Mechanismen nutzen. Japan hat letztlich durchgesetzt, dass weniger verbindliche Sanktionsmaßnahmen im Falle einer Nichteinhaltung von Verpflichtungen gelten, als dies zuvor geplant war. Inwieweit diese tatsächlich völkerrechtlich verbindlich sind, soll im Übrigen erst später geklärt werden. Außerdem greifen die Sanktionen erst vom Jahr 2013 an.22 3 Veränderung der Reduktionsverpflichtungen seit Kyoto 1997 Vertragsstaatenkonferenz Zieldefinition COP 3, 1997 in Kyoto • Verpflichtung der Industrieländer ihre gemeinsamen („Kyoto-Protokoll“) Treibhausgase gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 – 2012 um 5,2% zu reduzieren. • Das Protokoll tritt nach Ratifizierung von mindestens 55 Ländern, darunter industrialisierte Staaten in Kraft, auf die 1990 mindestens 55% aller CO2-Emissionen entfallen sind. COP 4, 1998 in Buenos Aires • Zweijahres Aktionsplan zur Klärung der im Protokoll („Buenos Aires Plan of Action“) offengelassenen 150 Fragen • Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Anreiz- und Sanktionsmechanismus bei Nichterfüllung der Klimaschutzziele COP 5, 1999 in Bonn • Zwischenkonferenz • Fortschritte bei Richtlinien zur Erstellung der Nationalberichte und Erfüllungskontrolle COP 6, 2000 in Den Haag • Keine Einigung 22 http://www.pewclimate.org/cop7/update_110901.cfm und http://science.orf.at/science/news/31342 8
Vertragsstaatenkonferenz Zieldefinition COP 6, zweiter Teil 2001 in Bonn • Ausstieg der USA („Bonner Agreement“) • Zugeständnisse an Japan, Kanada und Australien: sie dürfen nun Waldbewirtschaftungsmaßnahmen bis 3,5% ihrer gesamten Reduktionsverpflichtungen anrechnen (= 4% für Japan und 10% für Kanada) • Wälder dürfen insgesamt im Gegenwert von 169 MioT CO2-Äquivalent angerechnet werden Î Reduktion der Klimaschutzziele auf 2 – 2,8% • Ziele können auch durch „emission trading“ und „clean development mechanism“ erreicht werden. • Sanktionsmechnismen, jedoch nicht rechtlich verbindlich COP 7, 2001 in Marrakesch • Emissionshandel ab 2008 • Clean Development Mechanism (Forstmaßnahmen in Entwicklungsländern bis max. 1% der Reduktionsverpflichtungen anrechenbar) • Joint Implementation • Einführung von RMU (Removal Units): sie repräsentieren Gutschriften aus „Senken“ in Annex-I- Staaten (einschließlich JI) • Anrechnungen durch JI oder CDM können bis 2,5% der zugeteilten Menge „gebunkert“ werden • Russland: Verdopplung der Anrechungen auf Waldmanagement (von 17,63 MioT (in Bonn) auf 33 MioT) • Strafzuschlag von 1,3 T CO2 je Tonne Fehlmenge • Sanktionsmaßnahmen erst ab 2013 (wegen Japan) 4 Reduktionsziele der EU und ausgewählter Länder Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die negative Auswirkung auf von Menschen verursachte Klimaänderungen durch Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die EU verpflichtete sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls die Emission im Zeitraum 2008 – 2012 um minus 8 %, auf Basis des Jahres 1990, zu reduzieren. Durch die politische Konstellation der EU sind sowohl Maßnahmen auf Ebene der EU als auch auf Länderebene zu treffen. Die gemeinschaftlichen Maßnahmen auf EU-Ebene sind jedoch nur eine Ergänzung zu den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Klimapolitik. Um das EU-Gesamtziel von minus 8% zu erreichen, wurde jeder Mitgliedsstaat im Rahmen des EU Burden Sharing Agreements zu Reduktionszielen verpflichtet. Der Erfolg einzelstaatlicher Klimaschutzmaßnahmen ist also entscheidend für die Erreichung des EU-Gesamtziels.23 23 http://www.climnet.org/EUenergy/implementation.htm 9
Die folgende Tabelle zeigt eine Aufstellung der Reduktionsziele der EU-Mitgliedsländer für den Zeitraum 2008 – 2012 auf Basis des Jahres 1990:24 Burden-sharing target of the EU % Ziel 2008 - 2012 Austria -13 Belgium -7.5 Denmark -21 Finland 0 France 0 Germany -21 Greece 25 Ireland 13 Italy -6.5 Luxembourg -28 Netherlands -6 Portugal 27 Spain 15 Sweden 4 UK -12.5 EU gesamt -8 Status der Emissionsentwicklung in der EU und anderen ausgewählten Ländern25: Veränderung 1998/99 Veränderung 1990/99 Ziel 2008 - 2012 Austria 0,0% + 2,6% - 13% Belgium - 3,4% + 2,8% - 7.5% Denmark - 4,6% + 4% (- 4,6%)* - 21% Finland - 0,8% - 1,1% 0% France - 2,2% - 0,2% 0% Germany - 3,7% - 18,7% - 21% Greece - 0,7% + 16,9% + 25% Ireland + 2,5% + 22,1% + 13% Italy + 0,9% + 4,4% - 6.5% Luxembourg + 4,6% - 43,3% - 28% Netherlands - 2,9% + 6,1% - 6% Portugal + 2,9% + 22,4% + 27% Spain + 6,1% + 23,2% + 15% Sweden - 2,6% + 1,5% + 4% UK - 6,5% - 14,0% - 12.5% EU gesamt - 2,0% - 4,0% - 8% * Quelle nicht bekannt; andere Zahlen sprechen von einer Reduktion um -10,5% im Zeitraum 1990 – 2001.26 24 http://www.climnet.org/resources/euburden.htm 25 http://www.climnet.org/EUenergy/implementation2.htm 10
Veränderung 1998/99 Veränderung 1990/99 Ziel 2008 - 2012 Japan + 6,8% - 7% US + 16% - 6% CAN + 15% - 6% Neuseeland + 22% 0% - 17% China kein Ziel seit Mitte 1990 5 Stand der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls Vertragsstaatenkonferenz Ratifizierungen seit Kyoto 1997 COP 3, 1997 in Kyoto - COP 4, 1998 in Buenos Aires 2 Länder, Fiji, Antigua und Barbuda27 COP 5, 1999 in Bonn 15 Länder, darunter kein Industrieland28 COP 6, 2000 in Den Haag 29 Länder, darunter kein Industrieland29 COP 6, zweiter Teil 2001 in Bonn 33 Ländern, darunter Rumänien als Industrieland30 COP 7, 2001 in Marrakesch 46 Länder, darunter die Tschechische Republik (mit 1,2%) und Rumänien (mit 0,6%) als Industrieländer31 19. Dezember 2001 Portugal ratifiziert das Kyoto-Protokoll32 6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion 6.1 Die Europäische Union Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Kyoto-Protokolls und dessen Implikationen für die EU festzustellen, wurden zahlreiche Analysen durchgeführt. Die gesamten Erfüllungskosten des Protokolls sind bis zu einem bestimmten Grad unsicher und reichen von 0,06% bis 0,3% des GDP im Jahre 2010, wobei einer kosteneffektiven Politik Priorität eingeräumt wurde. Obwohl es noch keine umfassenden Analysen der COP6-Vereinbarungen auf EU-Ebene gibt wird davon ausgegangen, dass die Erfüllungskosten niedriger sein werden, als die erwarteten. Gründe für diese Entwicklung sind, dass die Akzeptierung von verschiedenen „Senken“-Kategorien und der Rückgang von quantitativen Ergänzungsmaßnahmen flexiblere „low-cost“-Politiken zulassen. Laut dem 2. Fortschrittsbericht 2001 (Council Decision 99/296/EC) wurden die Treibhausgasemissionen seit 1990 in der EU um 4% verringert. Die EU liegt mit ihrer Reduktion also genau im Plan für das Jahr 2000 bzw. der Periode 2008 – 2012. Ohne zusätzliche Maßnahmen würden sich jedoch die Emissionen auf dem Stand von 1990 stabilisieren. Diese Entwicklung würde ein Verfehlen des Kyotoziels um – 8% bedeuten (ca. 340 Mt CO2-Äquivalent). 26 http://www.climnet.org/EUenergy/implementation2.htm 27 vgl. FCCCP/CP/1998/16, S. 8. 28 vgl. FCCC/CP/1999/6, S. 10. 29 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen 30 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3 31 http://www.iisd.ca/climate/cop7 32 http://www.climnet.org/news/Dec2001.htm#port 11
Die Kommission hat ihre Bindung an das Kyoto-Protokoll bekräftigt und durch den 6. Umwelt-Aktionsplan (6EAP) und der Sustainable Development Strategy weitere Schritte eingeleitet. Im Jahr 2000 wurde die Erstellung eines European Climate Change Programmes (ECCP) begonnen, um eine gemeinsame und koordinierte Klimapolitik auf EU-Ebene zu erreichen. Auf der Basis unterschiedlicher Kriterien wurden von einer Expertengruppe 40 mögliche Maßnahmen identifiziert, die zusammen ein CO2-Reduktionspotential von 664 – 765 Mt CO2-Äquivalent aufweisen. Die Mitteilung der Kommission33 zur Implementierung der ersten Phase des ECCP beinhaltet Maßnahmen in vier Sektoren: cross-cutting (Querverbindungen), Energie, Transport und Industrie. Diese Maßnahmen repräsentieren ein kosteneffizientes Einsparungspotential von 122 – 178 Mt CO2-Äquivalent. Über einen längeren Zeitraum betrachtet können Einsparungen von weiteren 100 Mt CO2-Äquivalent erzielt werden, wenn die kosteneffektive Beschränkung auf €20,-- pro Tonne CO2-Äquivalent festgelegt wird. 6.1.1 Maßnahmenvorschläge der Kommission im Rahmen des ECCP 6.1.1.1 Übergreifende Themen • Förderung der effizienten Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Einsparungspotential: 60 – 70 Mt CO2/Jahr) • Vorschlag für eine Richtlinie über die Verknüpfung projektbezogener Mechanismen einschließlich JI und CDM mit der EG-Regelung über den Emissionshandel (Reduzierung der Erfüllungskosten des Kyoto-Protokolls) • Vorschlag für eine Überarbeitung des Überwachungsmechanismus 6.1.1.2 Energie • Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Mindesteffizienzanforderungen an Endverbrauchsgeräte (Einsparungen ab 2008) • Vorschlag für eine Richtlinie über das Energienachfragemanagement (Einsparungspotential: 40 – 55 Mt CO2 ab 2010) • Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-/Wärmekopplung (KWK) (Einsparungspotential: bis zu 65 Mt CO2-Äquivalent) Zusätzliche nicht-legislative Vorschläge: • Initiativen über eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen • Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anschubkampagne 6.1.1.3 Verkehr • Vorschlag zur Wiederherstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern • Vorschlag für Verbesserungen bei der Infrastrukturnutzung und der Wegekostenanrechnung (Reduktionspotenial: 40 – 60 Mt CO2 pro Jahr) 33 COM(2001) 580 12
• Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr (Potential: 35 - 40 Mt CO2) 6.1.1.4 Industrie • Vorschlag einer Rahmendirektive für fluorierte Gase (Reduktionspotenial: 21 Mt CO2 ab 2010) 6.1.2 Das ECCP – Der nächste Schritt Im nächsten Abschnitt werden weitere Gemeinschaftsmaßnahmen vorgeschlagen, die jedoch erst einer detaillierten Elaboration ihres Reduktionspotentials und ihrer Kosteneffektivität bedürfen: • Vorschlag zur Unterstützung von Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Energie • E2MAS Energieaudit und Managementsystem • Die „Motor-Challange-Programme“-Initiative • Umweltvereinbarung mit der Automobilindustrie über leichte Nutzfahrzeuge • Ein Rahmenwerk für steuerliche Maßnahmen für Personenfahrzeuge, die ein Emissionsziel von 120g CO2/km • Maßnahmen, die entsprechend dem Bonner Agreement die Forstwirtschaft betreffen, um die Kohlenstoffbindung durch Aufforstung, Wiederaufforstung und Waldmanagement zu steigern • Einrichtung eines Rahmenwerks für projektbasierte Mechanismen 6.2 Österreich 6.2.1 Klimaschutzziele und CO2-Emissionsentwicklung in Österreich34 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die diversen Klimaschutzziele, die sich Österreich in den 90er Jahren gesetzt hat und an denen die inzwischen tatsächlich erreichten Werte gemessen werden müssen: Zielbezeichnung Verpflichtungsjahr Verpflichtete Reduktion Basis Zeit "Toronto-Ziel" 1990 Bund -20% 1988 2005 "EU-Ziel" 1990 Bund +/-0% 1990 2000 "UN/EU-Ziel" 1998 Bund -13% 1990 2012 "Klimabündnis-Ziel" 1990er Jahre Länder u. Gem. -50% 1987 2010 Tabelle: Zusammenfassung der CO2-Reduktionsziele in Österreich 34 http://www.fes.de/ipg/ipg4_99/artsteur.htm 13
Im Energiebericht des Jahres 1990 gab die Bundesregierung mit dem "Toronto-Ziel" erstmals eine klimapolitische Zielsetzung vor, die nicht nur in sämtlichen klimapolitisch relevanten Regierungsdokumenten wiederholt, sondern auch vom Nationalrat durch eine Entschließung eingemahnt wurde. Mit dieser anspruchsvollen Zielsetzung zählte Österreich damals zu den Pionieren der Klimapolitik. Die Tatsache, dass in Österreich, wie in den anderen Pionierländern, seitdem noch keine wirksame Klimapolitik etabliert werden konnte, kann an dieser Stelle vorerst durch die Entwicklung der CO2-Emissionen illustriert werden. Ungeachtet des "Toronto-Ziels" stiegen die CO2-Emissionen in Österreich von 57,2 MioT im "Toronto-Basisjahr" 1988 auf 66 MioT im Jahr 1997. Im Laufe der 1990er Jahre lagen die jährlichen CO2-Emissionen durchwegs höher als 1988. Die Emissionen werden zum Großteil von vier Verbrauchergruppen verursacht: an erster Stelle steht Verkehr gefolgt von Kleinverbrauchern, (kalorischer) Stromerzeugung und Industrie. Die Emissionssteigerung von 15,4% zwischen 1988 und 1997 ist zu gut 1/3 auf den überproportional zunehmenden Verkehr zurückzuführen. Angesichts der kontinuierlichen CO2-Emissionszuwächse begannen einige Akteure bereits Mitte der 1990er Jahre an der Erreichbarkeit des "Toronto-Ziels" zu zweifeln. In der Folge wurde das Ziel in Etappen aufgegeben: zunächst wurde es von Wirtschaftskreisen (allen voran die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer) totgesagt, kurz darauf zweifelte das Wirtschaftsministerium im Energiebericht 1996 die Erreichbarkeit an - und im Klimabericht 1997 reagierte man u.a. mit der Variante eines "verzögerten Toronto-Szenarios" (bis 2010 anstatt 2005). Die Einigung auf das "UN/EU-Ziel" im Juni 1998 setzte der Diskussion einen Schlusspunkt: seither ist vom anspruchsvolleren "Toronto-Ziel" so gut wie nicht mehr die Rede. 6.2.2 Das UN/EU-Ziel35 Österreich hat sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls bzw. gemäß des EU Burden Sharing Agreements vom Juni 1998 dazu verpflichtet, bis zur Zielperiode 2008 - 2012 seinen Ausstoß an Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW und SF6 ) um 13% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. 1990 lagen die Emissionen bei etwa 77 Mio Tonnen CO2- Äquivalent, und erhöhten sich bis 1998 auf rund 80 Mio Tonnen. Zur Erreichung des Kyoto- Zieles muss ein Wert von 67 Mio Tonnen CO2-Äquivalent erreicht werden. Unter Berücksichtigung des Trendszenarios ist bis 2010 eine weitere Steigerung der Emissionen auf 83 Mio Tonnen zu erwarten. Dies ist gleichbedeutend mit einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um insgesamt etwa 16 Mio t CO2-Äquivalent. Maßnahmenbereiche • Raumwärme (Reduktionspotential von rund 5 Mio Tonnen CO2) • Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung (Reduktionspotential von etwa 2,5 Mio Tonnen CO2) • Abfallwirtschaft (Reduktion um etwa 1,3 Mio Tonnen CO2-Äquivalent) • Verkehr (Einsparungspotentiale 3,7 Mio t CO2) • Industrie (Reduktionspotential 1,25 Mio Tonnen CO2). • Land- und Forstwirtschaft (Reduktion um 0,5 Mio Tonnen CO2-Äquivalent) • „Sonstige Gase„ (H-FKW, PFKW, SF6) (Reduktion um 1,2 Mio Tonnen CO2-Äquivalent) 35 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, GZ 14 3895/162-I/4U/00; Bundesministerium für Finanzen, GZ 18 0811/41-II/13/00, S. 2ff. 14
Im Rahmen dieses Europäischen Klimaschutzprogrammes (Maßnahmen der EU in den Sektoren Energiebereitstellung und -verbrauch, Verkehr, Industrie und „flexible Instrumente„ (insb. Emissionshandel)) ist für Österreich insgesamt eine Reduktion von über 0,5 Mio t CO2- Äquivalent zu erwarten. Eine Studie von Kratena/Schleicher36 über die Auswirkungen der österreichischen Politik zur Emissionsreduktion und der herbeigeführten technologischen Änderungen kam zu einem ähnlichen Ergebnis: pro Jahr über die nächsten 10 Jahre Auswirkungen Investitionen im Technologiebereich in 12,55 Mrd ATS Bezug auf die Klimaänderungspolitik Anreizfinanzierung 1,44 Mrd ATS Reduktion der Treibhausgase in der 16,11 MioT CO2-Äquivalent Zielperiode Netto-Effekt auf das öffentliche Budget +8 bis 12 Mrd ATS Beschäftigung + 12.000 bis 16.000 Personen Tabelle: Schlüsselzahlen des österreichischen Kyotopakets Emissionsreduktion Anreizfinanzierung Investitionen in Bezug 2010 auf die Klimapolitik in Mio Tonnen Pro Jahr (2000 – 2010) Pro Jahr (2000 – 2010) CO2-Äquivalent in Mrd ATS in Mrd ATS Energie 6,61 1,38 6,74 Abfallwirtschaft 2,20 0,00 0,00 Industrie 0,60 0,06 0,21 Raumwärme 4,40 0,00 5,60 Transport 2,10 0,00 0,00 Land- und 0,20 0,00 0,00 Forstwirtschaft Gesamt 16,11 1,44 12,55 Tabelle: Zusammenfassung der Maßnahmen des österreichischen Kyotopakets 36 Kratena, Kurt/Schleicher, Stefan P.: Emissions Reduction Policies and Induced Technological Change: Microeconomic Evidence and Macroeconomic Impacts of the Austrian Kyoto Policy Package, 1999, S. 19f. 15
Anlage 137 Vertragspartei Quantifizierte Emissionsbegrenzungs- oder -reduktionsverpflichtung (in v.H. des Basisjahrs oder Basiszeit- raums) Australien 108 Belgien 92 Bulgarien* 92 Dänemark 92 Deutschland 92 Estland* 92 Europäische Gemeinschaft 92 Finnland 92 Frankreich 92 Griechenland 92 Irland 92 Island 110 Italien 92 Japan 94 Kanada 94 Kroatien* 95 Lettland* 92 Liechtenstein 92 Litauen* 92 Luxemburg 92 Monaco 92 Neuseeland 100 Niederlande 92 Norwegen 101 Österreich 92 Polen* 94 Portugal 92 Rumänien* 92 Russische Föderation* 100 Schweden 92 Schweiz 92 Slowakei* 92 Slowenien* 92 Spanien 92 Tschechische Republik* 92 Ukraine* 100 Ungarn* 94 Vereinigte Staaten von Amerika 93 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 92 Länder, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden. 37 Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change, Annex B. 16
Anlage 2 Industrieländer-Emissionen des Jahres 1990 in %38 38 http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3 17
Anlage 3 Punkte des Kyoto-Protokolls die noch einer näheren Ausgestaltung bedürfen: Task Schedule Article 5.2 Complete technical guidance on methodologies COP9 (COP10 for for adjustments LULUCF adjustments) Article 7 Development of the IPCC good practice COP9 guidelines for LULUCF reporting Development of criteria for cases where parties As soon as practicable fail to submit information related to the GHG and after IPCC good practice sinks inventories guidelines on LULUCF reporting are available. Elaborate the guidelines for submitting COP8 information on AAs and national registries Consider how information submitted for COP8 review of demonstrable progress should be presented and evaluated Article 7.4 Develop technical standards for ensuring accurate, COP8 transparent and efficient data exchange between registries, transaction log and CDM registry Establish transaction log COP/MOP2 Article 8 Elaboration of the terms of service for lead COP8 reviewers on the ERTs and the characteristics of the training and assessment needed to ensure ERT Competence To further develop the guidelines for review of COP8 information on AA, national registries and the reinstatement of eligibility Consider options for how to treat COP8 confidential data during Article 8 review 18
Anlage 4 Wichtige Internetadressen Climate Network Europe http://www.climnet.org European Climate Change http://www.climnet.org/EUenergy/ECCP.html Program (ECCP) EU Climate Policy Issues http://www.climnet.org/resources/resources.htm#euenergy Relevant Council conclusions http://www.climnet.org/resources/resources.htm#euenergy on climate change Implementation of the Kyoto http://www.climnet.org/EUenergy/implementation.htm Protocol Klimabündnis und Links http://www.klimabuendnis.at/links.htm United Nations Framework http://www.unfccc.com oder http://www.unfccc.int Convention on Climate Change http://unfccc.int/resource/docs.html (dort sind COP-Texte zu finden) Tätigkeitsbereiche der EU http://europa.eu.int/scadplus/scad_de.htm Österreichischer Klimabeirat http://www.accc.gv.at/ GERMANWATCH http://www.germanwatch.org The PEW Center on Global http://www.pewclimate.org/events/ Climate Change European Climate Change http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm Program (ECCP) EU Documents on Climate http://europa.eu.int/comm/environment/climat/docs.htm Change EU Environmental Economics http://europa.eu.int/comm/environment/enveco/studies2.htm#5 19
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