Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch - Maßnahmen zur Emissionsreduktion

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Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch - Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch
            - Maßnahmen zur Emissionsreduktion
                                                          März 2002

                                                            von

                                                 MMag. Klaus Guntner

Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz                Telefon            +43/70/2468-5656
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Entwicklung der Klimaschutzziele von Kyoto bis Marrakesch - Maßnahmen zur Emissionsreduktion
Inhaltsverzeichnis

1  Einleitung............................................................................................................................. 1
2  Konferenzen der Vertragsstaaten......................................................................................... 3
 2.1 Dritte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 3) 1997 in Kyoto........................................... 3
 2.2 Vierte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 4) 1998 in Buenos Aires .............................. 4
 2.3 Fünfte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 5) 1999 in Bonn........................................... 4
 2.4 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) 2000 in Den Haag.................................... 5
 2.5 Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6, zweiter Teil) 2001 in Bonn ...................... 5
 2.6 Siebte Vertragsstaatenkonferenz (COP 7) 2001 in Marrakesch ................................... 7
3 Veränderung der Reduktionsverpflichtungen seit Kyoto 1997 ........................................... 8
4 Reduktionsziele der EU und ausgewählter Länder.............................................................. 9
5 Stand der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls................................................................... 11
6 Maßnahmen zur Emissionsreduktion ................................................................................ 11
 6.1 Die Europäische Union ............................................................................................... 11
   6.1.1 Maßnahmenvorschläge der Kommission im Rahmen des ECCP ........................ 12
     6.1.1.1 Übergreifende Themen ..................................................................................... 12
     6.1.1.2 Energie .............................................................................................................. 12
     6.1.1.3 Verkehr ............................................................................................................. 12
     6.1.1.4 Industrie ............................................................................................................ 13
   6.1.2 Das ECCP – Der nächste Schritt .......................................................................... 13
 6.2 Österreich.................................................................................................................... 13
   6.2.1 Klimaschutzziele und CO2-Emissionsentwicklung in Österreich........................ 13
   6.2.2 Das UN/EU-Ziel................................................................................................... 14
Anlagen .................................................................................................................................... 16

                                                                                                                                             2
1     Einleitung

Ein zentrales Ergebnis des Erdgipfels von Rio de Janeiro 1992 war die Unterzeichnung der
Klimarahmenkonvention (Framework Convention on Climate Change, FCCC) durch über
150 Länder. Es wurde vereinbart, dass die Industrieländer ihren Ausstoß an Kohlendioxid
(CO2) bis 2000 wieder auf das Niveau von 1990 zurückführen sollen.

Der Klimagipfel 1995 in Berlin, d.h. die erste Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the
Parties 1, COP1) der Klimarahmenkonvention, beschloss dann die Erarbeitung eines
Zusatzprotokolls mit konkreten Verpflichtungen für Industrieländer (Berliner Mandat).
Dieses Protokoll wurde Ende 1997 in Kyoto auf der COP3 verabschiedet.1

2     Konferenzen der Vertragsstaaten

2.1     Dritte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 3) 1997 in Kyoto

Das Protokoll von Kyoto ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, welche den
Industrienationen vorschreibt, in den Jahren 2008 bis 2012 ihren gemeinsamen Ausstoß von
sechs klimatisch relevanten Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW, SF6) im
Durchschnitt um 5,2% im Vergleich zu den Emissionen von 1990 zu reduzieren. Die
Industriestaaten (Annex-I-Staaten2) sollen den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen
verringern, aber in unterschiedlichem Maße (siehe Anlage 1).

Gemäß Artikel 4 des Kyoto-Protokolls können die Staaten ihre Reduktionsverpflichtungen
auch gemeinsam erreichen. Das so genannte "Bubble-Konzept" sieht vor, dass zwei oder
mehrere Staaten ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen können. Es muss dabei nur die
Gesamtsumme der Emissionen stimmen. Dieses Konzept wird von der EU genutzt. So
müssen zum Beispiel die Länder der Europäischen Union diese Treibhausgase um 8%
reduzieren, (wobei die EU diese Quote wiederum über ihre Mitgliedsländer verteilt,
Österreich soll um 13% reduzieren).

Die Reduktionsverpflichtungen der USA betragen nur rund 7%; Kanada, Ungarn, Japan und
Polen müssen um nur 6% reduzieren; während Russland, Neuseeland und die Ukraine ihre
Emissionen lediglich auf dem Stand von 1990 fixieren sollen. Unverständlicherweise dürfen
andere Länder ihre Emissionen steigern: so darf Australien um 8% zulegen, Norwegen um
1% und Island um 10%. Rein rechnerisch ergibt dies eine Gesamtreduktion um ca. 5% bei den
Annex-I-Staaten; Veränderungen bei den Entwicklungsländern sind hier nicht inbegriffen.3

Russland und die Ukraine müssen ihre Emissionen wie schon erwähnt auf dem Niveau von
1990 stabilisieren. Allerdings haben gerade diese Länder aufgrund des Zusammenbruchs des
Industriesektors nach der politischen Wende einen Emissionsrückgang von ca. 30% seit 1990
erlebt. Die meisten Emissions-Prognosen zeigen, dass Russland und die Ukraine auch 2010
noch weit unter ihren Emissionen des Jahres 1990 sein werden. Diese Differenz wird als "Hot
air", also "heiße Luft", bezeichnet. Aller Wahrscheinlichkeit wird sie auf dem freien Markt
gehandelt werden können. Die Folge wird ein Ansteigen der Emissionen sein.

1
  http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen
2
  vgl. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Anlage I.
3
  http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen
                                                                                         3
Im Protokoll von Kyoto blieben aber einige wichtige Punkte ungeklärt: So sieht das Protokoll
die Möglichkeit eines flexiblen Mechanismus vor, durch den ein Teil der Reduktions-
verpflichtungen anhand von Projekten in anderen Industriestaaten (Joint Implementation) oder
in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) erreicht werden können. Auch
wurden die prinzipiellen Grundsteine für ein Handelssystem mit Emissionsrechten gelegt.
Wie jedoch dieses System tatsächlich funktionieren soll, konnte in Kyoto nicht mehr geklärt
werden.

Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden ist und
dadurch gleichzeitig mindestens 55 % der 1990 von Industrieländern ausgestoßenen CO2-
Emissionen abgedeckt sind.

2.2     Vierte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 4) 1998 in Buenos Aires

In Buenos Aires wurde ein Zweijahres-Aktionsplan (Buenos Aires Plan of Action) zur
Klärung der im Protokoll noch offengelassenen Fragen verabschiedet. Dieser besteht aus einer
langen Liste von ungeklärten Punkten aus dem Kyoto-Protokoll, sowie aus der Festlegung,
dass diese offenen Punkte bis zur sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP6) geklärt sein
müssen.4

Der Plan enthält           Einverständniserklärungen, Grundsätze, Maßnahmen und
konventionsbezogene Erklärungen, z. B. über den Transfer klimaschonender Technologie an
Entwicklungsländer und die besonderen Bedürfnisse der am meisten von der globalen
Erwärmung und von den notwendigen Gegenmaßnahmen betroffenen Länder. Die Klärung
der Ausgestaltung der flexiblen Instrumente, also die relevanten Prinzipien und Regeln für
den Handel mit Emissionszertifikaten und der ,,gemeinsamen Umsetzung" von
Verpflichtungen stehen im Mittelpunkt des Aktionsplanes. Hierunter fallen die
Verfahrensregeln für Joint Implementation zwischen Industrieländern und die des Clean
Development Mechanism, sowie die Ausgestaltung der Regeln, falls Verpflichtungen durch
Staaten nicht eingehalten werden und schließlich die Methodologie zur Behandlung der
Senken von Treibhausgasen (d.h. vor allem Wälder). Von der Einigung über die
Ausgestaltung dieser Instrumente machte u. a. die USA die Ratifizierung des Protokolls
abhängig.

Um einen Anreiz- und Sanktionsmechanismus bei Nichterfüllung der völkerrechtlich
verbindlichen Klimaschutzziele zu erarbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das war
einer der größten Fortschritte seit Kyoto: zumindest, dass im Prinzip die Notwendigkeit eines
solchen Mechanismus allgemein anerkannt wurde.5

Bis 6. November 1998 wurde das Protokoll von 2 Ländern (Fiji, Antigua und Barbuda)
ratifiziert.6

2.3     Fünfte Vertragsstaaten-Konferenz (COP 5) 1999 in Bonn

Die Weltklimakonferenz COP5 in Bonn im Oktober 1999 diente primär als Zwischenetappe
auf dem Weg zur Ratifikation des Protokolls von Kyoto. Neben den wirtschaftlichen
Instrumenten zur Umsetzung des Protokolls gab vor allem der Stellenwert der Treibhausgas-

4
  vgl. FCCC/CP/1998/16/Add. 1, S. 34ff.
5
  http://www.germanwatch.org/rio/cop4resu.htm
6
  vgl. FCCCP/CP/1998/16, S. 8.
                                                                                           4
Senken zu Diskussionen Anlass.7 Zu vielen Sachfragen (z.B. bei der Erfüllungskontrolle; oder
neue Richtlinien für das Erstellen der Nationalberichte der Industrieländer, welche
verabschiedet wurden) gab es eine Reihe von Fortschritten.8 Ein wichtiges Signal ist von
dieser Konferenz ausgegangen: Viele der dort vertretenen Umweltminister haben sich für das
In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls spätestens 2002 ausgesprochen.

Bis 25. Oktober 1999 wurde von 15 Vertragsparteien das Protokoll ratifiziert.9

2.4    Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) 2000 in Den Haag

Vom 13. bis 24. November 2000 hätten die restlichen offenen Punkte aus dem Kyoto-
Protokoll geklärt werden sollen. Es kam jedoch zu keiner Einigung. Bis zur Konferenz in Den
Haag wurde das Protokoll von 29 Staaten, jedoch keinem Industriestaat, ratifiziert.10

2.5    Sechste Vertragsstaatenkonferenz (COP 6, zweiter Teil) 2001 in Bonn

Das zentrale Ergebnis des Bonner Klimagipfels war das "Bonner Agreement zur
Implementierung des Aktionsplans von Buenos Aires", dessen Verabschiedung den Weg für
die Industrieländer zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls freimacht. Im Speziellen bedeutet
das Bonner Agreement jedoch, dass viele Ziele des Kyoto-Protokolls stark verwässert
wurden. Um diese nicht vollends zu gefährden, galt es nach dem Ausstieg der USA
wenigstens Japan an Bord zu halten. Die Teilnahme Japans war unbedingt nötig, da sonst die
erforderliche Mehrheit für ein In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls (Ratifizierung des
Protokolls von 55 Staaten, die wiederum für mindestens 55 Prozent der weltweiten
Emissionen verantwortlich sind (siehe Anlage 2, Industrieländeremissionen)) gefehlt hätte.
Bis 14. Juli 2001 wurde das Protokoll von 33 Ländern ratifiziert; darunter Rumänien als
industrialisiertes Land, das mit 0,6% zur Erreichung der 55% Marke beiträgt.11

Wegen ihrer Verzögerungstaktik erhielten neben Japan auch Kanada und Australien
weitreichende Zugeständnisse. Sie dürfen sich nun ihre Waldbewirtschaftungs-Maßnahmen
auf die Klimaschutzziele anrechnen lassen, und zwar bis zu 3,5 Prozentpunkte ihrer gesamten
Reduktions-Verpflichtungen. Für Japan bedeutet das ca. 4 % der Emissionen des Basisjahres
und für Kanada ca. 10 %.12 Zudem können die Länder auch mit Emissionen Handel treiben.

Insgesamt können Wälder bis zu einem Gegenwert von 169 Megatonnen Kohlenstoff
angerechnet werden. Dies bedeutet allerdings zugleich, dass sich das im Kyoto-Protokoll
festgelegte Klimaschutzziel je nach Ausnutzung dieses Mechanismus reduzieren wird:
Nähmen alle Staaten ihre Freibeträge wahr, ginge der Ausstoß von Kohlendioxid nach
Berechnungen des WWF weltweit lediglich um ca. 2 % zurück - und nicht um die im
Protokoll veranschlagten 5,2 Prozent gegenüber 1990. Größter Nutznießer dieser Regelung ist
Japan, das mehr als die Hälfte seines Reduktionszieles (6 %) über Waldbestände abdecken
kann.

Die Staaten können ihr Klimaschutzziel auch erreichen, indem sie mit Emissionen handeln
(„emission trading“) oder Umweltprojekte in ärmeren Staaten („clean development

7
  http://www.proclim.unibe.ch/OcCC/reports/PDF/OCCCReport03D.pdf
8
  http://www.germanwatch.org/rio/rescop5.htm
9
  vgl. FCCC/CP/1999/6, S. 10.
10
   http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen
11
   http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3
12
   http://www.pewclimate.org/bonn/daily.cfm
                                                                                          5
mechnism“) finanzieren. Entsprechend der Vereinbarung muss nur ein „signifikanter Anteil“
der Emissionen durch Maßnahmen im eigenen Land reduziert werden.

Zur Sicherstellung der Erreichung der vereinbarten Reduktionsziele, sieht das Protokoll von
Kyoto ein System der Kontrolle und Bestrafung vor. In Bonn vorgestellte
Sanktionsmechanismen (Kompensation der Verfehlung mit dem Faktor 1,3) haben jedoch
keinen rechtlich bindenden Charakter.13

Auszug aus den Vereinbarungen der Vertragsstaatenkonferenz (VSK = COP):

•    Die VSK hat zugestimmt, dass eine Expertengruppe zum Technologietransfer in
     Entwicklungsländer eingerichtet werden soll.14
•    Für die Mechanismen des Kyoto-Protokolls wurde beschlossen, dass die Annex-I-Staaten
     in ihrem Land mit der Perspektive Aktivitäten durchführen sollen, die die Unterschiede
     der Pro-Kopf-Emissionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern annähern
     sollen.15
•    Weiters wurde beschlossen, dass der Anteil der Einnahmen, durch den besonders
     verwundbare Entwicklungsländer unterstützt werden können, zwei Prozent der
     zertifizierten Emissionsreduktionen von CDM (Clean Development Mechanism)
     Projekten beträgt.
•    Die VSK erkennt an, dass Annex-I-Staaten die Anrechnung von zertifizierten
     Emissionsreduktionen von nuklearen Anlagen unterlassen sollen, um ihre
     Verpflichtungen unter Art. 3.1 des Protokolls zu erfüllen.16
•    Es      wurde      zugestimmt,    dass    Waldmanagement,         Ackerlandmanagement,
     Weidelandmanagement         und      Wiederbegrünung         wählbare     Landnutzungs-
     Landnutzungsänderungs- und Forstaktivitäten (LULUCF-Aktivitäten) sind.17
•    Die Auswahl von LULUCF-Aktivitäten unter Art. 12 (Senken) ist auf Aufforstung und
     Wiederaufforstung beschränkt.
•    In der ersten Verpflichtungsperiode (2008 - 2012) dürfen die gesamten Additionen und
     Subtraktionen zur zugeteilten Menge von gewählten LULUCF-Aktivitäten unter Art. 12
     nicht 1 % der Emissionen des Basisjahres dieses Vertragsstaats, multipliziert mit fünf,
     übersteigen. 18
•    Zur Erfüllungskontrolle unter dem Kyoto-Protokoll sollen vom Durchsetzungsgremium
     Konsequenzen angewandt werden mit dem Ziel die Nichterfüllung rückgängig zu
     machen, um die Umweltintegrität zu sichern und Anreize zur Erfüllung zu liefern.
     Konsequenzen sind:
             - Zielverfehlungen der ersten Verpflichtungsperiode werden mit einem Faktor
                 von 1,3 kompensiert.
             - Entwicklung eines Erfüllungs-Aktionsplans
             - Aufhebung der Teilnahmevoraussetzung für den Emissionshandel.19

13
   vgl. http://science.orf.at/science/news/18242 und http://www.welt.de/daten/2001/07/24/0724de269936.htx
14
   vgl. FCCC/CP/2001/L.7, S. 4.
15
   ebd, S. 7.
16
   ebd, S. 8.
17
   ebd, S. 9.
18
   ebd, S. 10.
19
   ebd, S. 13.
                                                                                                            6
2.6        Siebte Vertragsstaatenkonferenz (COP 7) 2001 in Marrakesch

Die siebte Weltklimakonferenz hat mit einer Einigung geendet. Die Vereinbarungen basieren
auf den Grundsatzbeschlüssen des Buenos Aires Plan of Action (COP4) und des Bonner
Agreements (COP6b). Mit dieser Übereinkunft liegt ein detailliertes Regelwerk zur
Durchsetzung des Kyoto-Protokolls von 1997 vor.

Das Kyoto-Protokoll soll bis zum Weltumweltgipfel im September 2002 in Johannesburg in
Kraft treten. Dazu müssen es mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, auf die 1990 mindestens
55 Prozent des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) entfielen. Bis zum 24. Oktober 2001
wurde das Kyoto-Protokoll von 46 Vertragsstaaten ratifiziert.20 Davon zählen nur die
Tschechische Republik (mit 1,2%) und Rumänien (mit 0,6%) zu den Staaten, die eine 55%ige
Reduktion der Kohlendioxidemissionen erreichen sollen.

Die Vereinigten Staaten nahmen an der Konferenz zwar teil, haben jedoch keine Intentionen
das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren, obwohl sie im Basisjahr 1990 für 36,4% der Emissionen
verantwortlich waren.21

Die Vereinbarung von Marrakesch erlaubt drei marktbasierende Mechanismen zur
Verminderung der Treibhausgase um im Schnitt 5,2 Prozent bis 2012 (im Vergleich zu 1990).
Neben der direkten nationalen Reduzierung sind erlaubt:

1. Handel mit so genannten Emissionsrechten
   Das ist der Kauf und Verkauf von „Emissionsgutscheinen“ unter Staaten (Annex-I-
   Staaten), die an Emissionsziele gebunden sind. Der internationale Handel mit Emissionen
   kann im Jahre 2008 beginnen. Es können so die Verpflichtungen zur Reduzierung des
   Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2) etwa durch Industrie und Verkehr gemindert werden.
   Hauptverkäuferland ist Russland, das durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch bereits
   weit weniger CO2 produziert als ihm laut Kyoto-Protokoll auf der Berechnungsbasis von
   1990 zugestanden wurde.

2. Projekte von Industrieländern zur umweltfreundlichen Entwicklung in ärmeren Ländern
   („CDM – Clean Development Mechanism“), wie regenerative Energieanlagen
   Entwickelte Staaten erhalten für die Finanzierung von emissionssenkenden Projekten in
   Entwicklungsländer Emissionsgutschriften. In geringem Maße (maximal ein Prozent der
   Emissionen des Industrielandes) dürfen auch Forstmaßnahmen in Entwicklungsländern
   angerechnet werden.

3. Projekte von Industrieländern in anderen Industrieländern („JI - Joint Implementation“)
   Annex-I-Staaten erhalten Emissionsgutschriften für Projekte in anderen Annex-I-Staaten.
   Dazu zählen zum Beispiel energieeffizientere Kraftwerke von OECD-Staaten in Ländern
   Osteuropas.

Es wurde weiters entschieden, dass die Emissionseinheiten aller drei flexiblen Mechanismen
gleich zu behandeln sind. Emissionszuteilungen, die über die zur Zielerreichung notwendigen
hinausgehen, können „gebunkert“ werden. Gutschriften die durch JI- oder CDM-Maßnahmen
20
     http://www.iisd.ca/climate/cop7
21
     http://www.climnet.org/EUenergy/ratification.htm#eulevel
                                                                                           7
generiert wurden, können nur bis zu 2,5% der ursprünglich zugeteilten Menge „gebunkert“
werden. Um einen Überverkauf von Emissionsgutscheinen zu verhindern, müssen von jedem
Land 90% der Emissionszuteilungen vom Markt zurück gehalten werden.

Im Protokoll ist festgehalten, dass auch Wälder und Böden („Senken“) in bestimmten
Grenzen als Klimaschutzbeitrag eingerechnet werden dürfen, da sie Kohlenstoff speichern.
Dies soll datenmäßig kontrollierbar und transparent sein. Vor allem waldreiche Länder wie
Russland und Kanada profitieren von dieser Möglichkeit. Russland konnte durch die Drohung
das Kyoto-Protokoll nicht zu ratifizieren fast eine Verdopplung seiner Anrechnungen auf
Waldmanagement (von 17,63 MioT im Bonner Agreement, auf 33 MioT in Marrakesch)
erreichen. Solche Anrechnungen können auch für später "gebunkert" werden.

Weiters wird jedes Land verpflichtet, regelmäßig Daten über den Treibhausgasausstoß und
dessen Reduzierungen zu liefern. Eine Kommission soll über die Umsetzung wachen. Bei
Nichterfüllen der Emissionsverpflichtungen drohen einem Land die in Bonn beschlossenen
Sanktionen. Dazu zählt ein Strafzuschlag: Für jede bis 2012 zu wenig eingesparte Tonne CO2
müssen später 1,3 Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden. Außerdem darf ein Land, das
seine Auflagen verfehlt, nicht mehr die flexiblen Mechanismen nutzen. Japan hat letztlich
durchgesetzt, dass weniger verbindliche Sanktionsmaßnahmen im Falle einer Nichteinhaltung
von Verpflichtungen gelten, als dies zuvor geplant war. Inwieweit diese tatsächlich
völkerrechtlich verbindlich sind, soll im Übrigen erst später geklärt werden. Außerdem
greifen die Sanktionen erst vom Jahr 2013 an.22

3      Veränderung der Reduktionsverpflichtungen seit Kyoto 1997

       Vertragsstaatenkonferenz                                      Zieldefinition
COP 3, 1997 in Kyoto                        • Verpflichtung der Industrieländer ihre gemeinsamen
(„Kyoto-Protokoll“)                           Treibhausgase gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 –
                                              2012 um 5,2% zu reduzieren.
                                            • Das Protokoll tritt nach Ratifizierung von mindestens
                                              55 Ländern, darunter industrialisierte Staaten in Kraft,
                                              auf die 1990 mindestens 55% aller CO2-Emissionen
                                              entfallen sind.
COP 4, 1998 in Buenos Aires                 • Zweijahres Aktionsplan zur Klärung der im Protokoll
(„Buenos Aires Plan of Action“)               offengelassenen 150 Fragen
                                            • Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
                                              Anreiz-       und      Sanktionsmechanismus         bei
                                              Nichterfüllung der Klimaschutzziele
COP 5, 1999 in Bonn                         • Zwischenkonferenz
                                            • Fortschritte bei Richtlinien zur Erstellung der
                                              Nationalberichte und Erfüllungskontrolle
COP 6, 2000 in Den Haag                     • Keine Einigung

22
     http://www.pewclimate.org/cop7/update_110901.cfm und http://science.orf.at/science/news/31342
                                                                                                     8
Vertragsstaatenkonferenz                                Zieldefinition
COP 6, zweiter Teil 2001 in Bonn           • Ausstieg der USA
(„Bonner Agreement“)                       • Zugeständnisse an Japan, Kanada und Australien: sie
                                             dürfen nun Waldbewirtschaftungsmaßnahmen bis
                                             3,5% ihrer gesamten Reduktionsverpflichtungen
                                             anrechnen (= 4% für Japan und 10% für Kanada)
                                           • Wälder dürfen insgesamt im Gegenwert von 169
                                             MioT      CO2-Äquivalent      angerechnet    werden
                                             Î Reduktion der Klimaschutzziele auf 2 – 2,8%
                                           • Ziele können auch durch „emission trading“ und
                                             „clean development mechanism“ erreicht werden.
                                           • Sanktionsmechnismen, jedoch nicht rechtlich
                                             verbindlich
COP 7, 2001 in Marrakesch                  • Emissionshandel ab 2008
                                           • Clean Development Mechanism
                                             (Forstmaßnahmen in Entwicklungsländern bis max.
                                             1% der Reduktionsverpflichtungen anrechenbar)
                                           • Joint Implementation
                                           • Einführung von RMU (Removal Units): sie
                                             repräsentieren Gutschriften aus „Senken“ in Annex-I-
                                             Staaten (einschließlich JI)
                                           • Anrechnungen durch JI oder CDM können bis 2,5%
                                             der zugeteilten Menge „gebunkert“ werden
                                           • Russland: Verdopplung der Anrechungen auf
                                             Waldmanagement (von 17,63 MioT (in Bonn) auf 33
                                             MioT)
                                           • Strafzuschlag von 1,3 T CO2 je Tonne Fehlmenge
                                           • Sanktionsmaßnahmen erst ab 2013 (wegen Japan)

4      Reduktionsziele der EU und ausgewählter Länder

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die negative Auswirkung auf von Menschen
verursachte Klimaänderungen durch Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die EU
verpflichtete sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls die Emission im Zeitraum 2008 – 2012
um minus 8 %, auf Basis des Jahres 1990, zu reduzieren. Durch die politische Konstellation
der EU sind sowohl Maßnahmen auf Ebene der EU als auch auf Länderebene zu treffen. Die
gemeinschaftlichen Maßnahmen auf EU-Ebene sind jedoch nur eine Ergänzung zu den
einzelstaatlichen Maßnahmen zur Klimapolitik. Um das EU-Gesamtziel von minus 8% zu
erreichen, wurde jeder Mitgliedsstaat im Rahmen des EU Burden Sharing Agreements zu
Reduktionszielen verpflichtet. Der Erfolg einzelstaatlicher Klimaschutzmaßnahmen ist also
entscheidend für die Erreichung des EU-Gesamtziels.23

23
     http://www.climnet.org/EUenergy/implementation.htm
                                                                                               9
Die folgende Tabelle zeigt eine Aufstellung der Reduktionsziele der EU-Mitgliedsländer für
den Zeitraum 2008 – 2012 auf Basis des Jahres 1990:24

                                Burden-sharing target of the EU
                                                   % Ziel 2008 - 2012
                      Austria                               -13
                      Belgium                               -7.5
                      Denmark                               -21
                      Finland                                 0
                      France                                  0
                      Germany                               -21
                      Greece                                 25
                      Ireland                                13
                      Italy                                 -6.5
                      Luxembourg                            -28
                      Netherlands                            -6
                      Portugal                               27
                      Spain                                  15
                      Sweden                                  4
                      UK                                   -12.5
                      EU gesamt                              -8

Status der Emissionsentwicklung in der EU und anderen ausgewählten Ländern25:

                        Veränderung 1998/99 Veränderung 1990/99         Ziel 2008 - 2012
Austria                                  0,0%                + 2,6%                    - 13%
Belgium                                - 3,4%                + 2,8%                   - 7.5%
Denmark                                - 4,6%        + 4% (- 4,6%)*                    - 21%
Finland                                - 0,8%                 - 1,1%                       0%
France                                 - 2,2%                 - 0,2%                       0%
Germany                                - 3,7%               - 18,7%                    - 21%
Greece                                 - 0,7%               + 16,9%                   + 25%
Ireland                               + 2,5%                + 22,1%                   + 13%
Italy                                 + 0,9%                 + 4,4%                   - 6.5%
Luxembourg                            + 4,6%                - 43,3%                    - 28%
Netherlands                            - 2,9%                + 6,1%                      - 6%
Portugal                              + 2,9%                + 22,4%                   + 27%
Spain                                 + 6,1%                + 23,2%                   + 15%
Sweden                                 - 2,6%                + 1,5%                     + 4%
UK                                     - 6,5%               - 14,0%                 - 12.5%
EU gesamt                              - 2,0%                - 4,0%                     - 8%
* Quelle nicht bekannt; andere Zahlen sprechen von einer Reduktion um -10,5% im Zeitraum
  1990 – 2001.26
24
     http://www.climnet.org/resources/euburden.htm
25
     http://www.climnet.org/EUenergy/implementation2.htm
                                                                                          10
Veränderung 1998/99 Veränderung 1990/99             Ziel 2008 - 2012
Japan                                                      + 6,8%                          - 7%
US                                                          + 16%                          - 6%
CAN                                                         + 15%                          - 6%
Neuseeland                                                  + 22%                            0%
                                                             - 17%
China                                                                                  kein Ziel
                                                   seit Mitte 1990

5     Stand der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls

       Vertragsstaatenkonferenz                      Ratifizierungen seit Kyoto 1997
COP 3, 1997 in Kyoto                      -
COP 4, 1998 in Buenos Aires               2 Länder, Fiji, Antigua und Barbuda27
COP 5, 1999 in Bonn                       15 Länder, darunter kein Industrieland28
COP 6, 2000 in Den Haag                   29 Länder, darunter kein Industrieland29
COP 6, zweiter Teil 2001 in Bonn          33 Ländern, darunter Rumänien als Industrieland30
COP 7, 2001 in Marrakesch                 46 Länder, darunter die Tschechische Republik (mit
                                          1,2%) und Rumänien (mit 0,6%) als Industrieländer31

19. Dezember 2001                         Portugal ratifiziert das Kyoto-Protokoll32

6     Maßnahmen zur Emissionsreduktion

6.1     Die Europäische Union

Um die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Kyoto-Protokolls und dessen Implikationen
für die EU festzustellen, wurden zahlreiche Analysen durchgeführt. Die gesamten
Erfüllungskosten des Protokolls sind bis zu einem bestimmten Grad unsicher und reichen von
0,06% bis 0,3% des GDP im Jahre 2010, wobei einer kosteneffektiven Politik Priorität
eingeräumt wurde. Obwohl es noch keine umfassenden Analysen der COP6-Vereinbarungen
auf EU-Ebene gibt wird davon ausgegangen, dass die Erfüllungskosten niedriger sein werden,
als die erwarteten. Gründe für diese Entwicklung sind, dass die Akzeptierung von
verschiedenen     „Senken“-Kategorien       und    der   Rückgang     von     quantitativen
Ergänzungsmaßnahmen flexiblere „low-cost“-Politiken zulassen.

Laut dem 2. Fortschrittsbericht 2001 (Council Decision 99/296/EC) wurden die
Treibhausgasemissionen seit 1990 in der EU um 4% verringert. Die EU liegt mit ihrer
Reduktion also genau im Plan für das Jahr 2000 bzw. der Periode 2008 – 2012. Ohne
zusätzliche Maßnahmen würden sich jedoch die Emissionen auf dem Stand von 1990
stabilisieren. Diese Entwicklung würde ein Verfehlen des Kyotoziels um – 8% bedeuten (ca.
340 Mt CO2-Äquivalent).
26
   http://www.climnet.org/EUenergy/implementation2.htm
27
   vgl. FCCCP/CP/1998/16, S. 8.
28
   vgl. FCCC/CP/1999/6, S. 10.
29
   http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6.htm#Rahmenbedingungen
30
   http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3
31
   http://www.iisd.ca/climate/cop7
32
   http://www.climnet.org/news/Dec2001.htm#port
                                                                                             11
Die Kommission hat ihre Bindung an das Kyoto-Protokoll bekräftigt und durch den 6.
Umwelt-Aktionsplan (6EAP) und der Sustainable Development Strategy weitere Schritte
eingeleitet. Im Jahr 2000 wurde die Erstellung eines European Climate Change Programmes
(ECCP) begonnen, um eine gemeinsame und koordinierte Klimapolitik auf EU-Ebene zu
erreichen. Auf der Basis unterschiedlicher Kriterien wurden von einer Expertengruppe 40
mögliche Maßnahmen identifiziert, die zusammen ein CO2-Reduktionspotential von 664 –
765 Mt CO2-Äquivalent aufweisen.

Die Mitteilung der Kommission33 zur Implementierung der ersten Phase des ECCP beinhaltet
Maßnahmen in vier Sektoren: cross-cutting (Querverbindungen), Energie, Transport und
Industrie. Diese Maßnahmen repräsentieren ein kosteneffizientes Einsparungspotential von
122 – 178 Mt CO2-Äquivalent. Über einen längeren Zeitraum betrachtet können
Einsparungen von weiteren 100 Mt CO2-Äquivalent erzielt werden, wenn die kosteneffektive
Beschränkung auf €20,-- pro Tonne CO2-Äquivalent festgelegt wird.

6.1.1     Maßnahmenvorschläge der Kommission im Rahmen des ECCP

6.1.1.1 Übergreifende Themen

• Förderung der effizienten Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und
  Verminderung der Umweltverschmutzung (Einsparungspotential: 60 – 70 Mt CO2/Jahr)
• Vorschlag für eine Richtlinie über die Verknüpfung projektbezogener Mechanismen
  einschließlich JI und CDM mit der EG-Regelung über den Emissionshandel
                                  (Reduzierung der Erfüllungskosten des Kyoto-Protokolls)
• Vorschlag für eine Überarbeitung des Überwachungsmechanismus

6.1.1.2 Energie

• Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Mindesteffizienzanforderungen an
  Endverbrauchsgeräte                (Einsparungen ab 2008)
• Vorschlag für eine Richtlinie über das Energienachfragemanagement
                                     (Einsparungspotential: 40 – 55 Mt CO2 ab 2010)
• Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-/Wärmekopplung (KWK)
                                    (Einsparungspotential: bis zu 65 Mt CO2-Äquivalent)

Zusätzliche nicht-legislative Vorschläge:
• Initiativen über eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen
• Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anschubkampagne

6.1.1.3 Verkehr

• Vorschlag zur Wiederherstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen den
  Verkehrsträgern
• Vorschlag    für  Verbesserungen    bei    der     Infrastrukturnutzung   und der
  Wegekostenanrechnung          (Reduktionspotenial: 40 – 60 Mt CO2 pro Jahr)
33
     COM(2001) 580
                                                                                       12
• Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr (Potential: 35 - 40 Mt CO2)

6.1.1.4 Industrie

• Vorschlag einer Rahmendirektive für fluorierte Gase
                                 (Reduktionspotenial: 21 Mt CO2 ab 2010)

6.1.2      Das ECCP – Der nächste Schritt

Im nächsten Abschnitt werden weitere Gemeinschaftsmaßnahmen vorgeschlagen, die jedoch
erst einer detaillierten Elaboration ihres Reduktionspotentials und ihrer Kosteneffektivität
bedürfen:

• Vorschlag zur Unterstützung von Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Energie
• E2MAS Energieaudit und Managementsystem
• Die „Motor-Challange-Programme“-Initiative
• Umweltvereinbarung mit der Automobilindustrie über leichte Nutzfahrzeuge
• Ein Rahmenwerk für steuerliche Maßnahmen für Personenfahrzeuge, die ein Emissionsziel
  von 120g CO2/km
• Maßnahmen, die entsprechend dem Bonner Agreement die Forstwirtschaft betreffen, um
  die Kohlenstoffbindung durch Aufforstung, Wiederaufforstung und Waldmanagement zu
  steigern
• Einrichtung eines Rahmenwerks für projektbasierte Mechanismen

6.2        Österreich

6.2.1      Klimaschutzziele und CO2-Emissionsentwicklung in Österreich34

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die diversen Klimaschutzziele, die sich
Österreich in den 90er Jahren gesetzt hat und an denen die inzwischen tatsächlich erreichten
Werte gemessen werden müssen:

     Zielbezeichnung          Verpflichtungsjahr    Verpflichtete   Reduktion Basis    Zeit

"Toronto-Ziel"                1990                 Bund             -20%     1988     2005

"EU-Ziel"                     1990                 Bund             +/-0%     1990    2000

"UN/EU-Ziel"                  1998                 Bund             -13%     1990     2012

"Klimabündnis-Ziel"           1990er Jahre         Länder u. Gem.   -50%      1987    2010

 Tabelle: Zusammenfassung der CO2-Reduktionsziele in Österreich

34
     http://www.fes.de/ipg/ipg4_99/artsteur.htm
                                                                                              13
Im Energiebericht des Jahres 1990 gab die Bundesregierung mit dem "Toronto-Ziel" erstmals
eine klimapolitische Zielsetzung vor, die nicht nur in sämtlichen klimapolitisch relevanten
Regierungsdokumenten wiederholt, sondern auch vom Nationalrat durch eine Entschließung
eingemahnt wurde. Mit dieser anspruchsvollen Zielsetzung zählte Österreich damals zu den
Pionieren der Klimapolitik.
Die Tatsache, dass in Österreich, wie in den anderen Pionierländern, seitdem noch keine
wirksame Klimapolitik etabliert werden konnte, kann an dieser Stelle vorerst durch die
Entwicklung der CO2-Emissionen illustriert werden. Ungeachtet des "Toronto-Ziels" stiegen
die CO2-Emissionen in Österreich von 57,2 MioT im "Toronto-Basisjahr" 1988 auf 66 MioT
im Jahr 1997. Im Laufe der 1990er Jahre lagen die jährlichen CO2-Emissionen durchwegs
höher als 1988. Die Emissionen werden zum Großteil von vier Verbrauchergruppen
verursacht: an erster Stelle steht Verkehr gefolgt von Kleinverbrauchern, (kalorischer)
Stromerzeugung und Industrie. Die Emissionssteigerung von 15,4% zwischen 1988 und 1997
ist zu gut 1/3 auf den überproportional zunehmenden Verkehr zurückzuführen.
Angesichts der kontinuierlichen CO2-Emissionszuwächse begannen einige Akteure bereits
Mitte der 1990er Jahre an der Erreichbarkeit des "Toronto-Ziels" zu zweifeln. In der Folge
wurde das Ziel in Etappen aufgegeben: zunächst wurde es von Wirtschaftskreisen (allen voran
die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer) totgesagt, kurz darauf zweifelte das
Wirtschaftsministerium im Energiebericht 1996 die Erreichbarkeit an - und im Klimabericht
1997 reagierte man u.a. mit der Variante eines "verzögerten Toronto-Szenarios" (bis 2010
anstatt 2005). Die Einigung auf das "UN/EU-Ziel" im Juni 1998 setzte der Diskussion einen
Schlusspunkt: seither ist vom anspruchsvolleren "Toronto-Ziel" so gut wie nicht mehr die
Rede.

6.2.2      Das UN/EU-Ziel35

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls bzw. gemäß des EU Burden
Sharing Agreements vom Juni 1998 dazu verpflichtet, bis zur Zielperiode 2008 - 2012 seinen
Ausstoß an Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, H-FKW, PFKW und SF6 ) um 13% gegenüber
dem Jahr 1990 zu reduzieren. 1990 lagen die Emissionen bei etwa 77 Mio Tonnen CO2-
Äquivalent, und erhöhten sich bis 1998 auf rund 80 Mio Tonnen. Zur Erreichung des Kyoto-
Zieles muss ein Wert von 67 Mio Tonnen CO2-Äquivalent erreicht werden. Unter
Berücksichtigung des Trendszenarios ist bis 2010 eine weitere Steigerung der Emissionen auf
83 Mio Tonnen zu erwarten. Dies ist            gleichbedeutend mit einer Reduktion der
Treibhausgasemissionen um insgesamt etwa 16 Mio t CO2-Äquivalent.

Maßnahmenbereiche
• Raumwärme (Reduktionspotential von rund 5 Mio Tonnen CO2)
• Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung (Reduktionspotential von etwa 2,5 Mio Tonnen CO2)
• Abfallwirtschaft (Reduktion um etwa 1,3 Mio Tonnen CO2-Äquivalent)
• Verkehr (Einsparungspotentiale 3,7 Mio t CO2)
• Industrie (Reduktionspotential 1,25 Mio Tonnen CO2).
• Land- und Forstwirtschaft (Reduktion um 0,5 Mio Tonnen CO2-Äquivalent)
• „Sonstige Gase„ (H-FKW, PFKW, SF6) (Reduktion um 1,2 Mio Tonnen CO2-Äquivalent)

35
     Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, GZ 14 3895/162-I/4U/00;
     Bundesministerium für Finanzen, GZ 18 0811/41-II/13/00, S. 2ff.
                                                                                                             14
Im Rahmen dieses Europäischen Klimaschutzprogrammes (Maßnahmen der EU in den
Sektoren Energiebereitstellung und -verbrauch, Verkehr, Industrie und „flexible Instrumente„
(insb. Emissionshandel)) ist für Österreich insgesamt eine Reduktion von über 0,5 Mio t CO2-
Äquivalent zu erwarten.

Eine Studie von Kratena/Schleicher36 über die Auswirkungen der österreichischen Politik zur
Emissionsreduktion und der herbeigeführten technologischen Änderungen kam zu einem
ähnlichen Ergebnis:

pro Jahr über die nächsten 10 Jahre        Auswirkungen
Investitionen im Technologiebereich in                   12,55 Mrd ATS
Bezug auf die Klimaänderungspolitik
Anreizfinanzierung                                        1,44 Mrd ATS
Reduktion der Treibhausgase in der          16,11 MioT CO2-Äquivalent
Zielperiode
Netto-Effekt auf das öffentliche Budget             +8 bis 12 Mrd ATS
Beschäftigung                              + 12.000 bis 16.000 Personen
Tabelle: Schlüsselzahlen des österreichischen Kyotopakets

                          Emissionsreduktion          Anreizfinanzierung        Investitionen in Bezug
                                 2010                                            auf die Klimapolitik

                            in Mio Tonnen           Pro Jahr (2000 – 2010) Pro Jahr (2000 – 2010)
                            CO2-Äquivalent               in Mrd ATS             in Mrd ATS
Energie                          6,61                         1,38                   6,74
Abfallwirtschaft                 2,20                         0,00                   0,00
Industrie                        0,60                         0,06                   0,21
Raumwärme                        4,40                         0,00                   5,60
Transport                        2,10                         0,00                   0,00
Land- und                        0,20                         0,00                   0,00
Forstwirtschaft
Gesamt                  16,11                   1,44                   12,55
Tabelle: Zusammenfassung der Maßnahmen des österreichischen Kyotopakets

36
     Kratena, Kurt/Schleicher, Stefan P.: Emissions Reduction Policies and Induced Technological Change:
     Microeconomic Evidence and Macroeconomic Impacts of the Austrian Kyoto Policy Package, 1999, S. 19f.
                                                                                                            15
Anlage 137

Vertragspartei                                             Quantifizierte Emissionsbegrenzungs-
                                                           oder -reduktionsverpflichtung
                                                           (in v.H. des Basisjahrs oder Basiszeit-
                                                           raums)

Australien                                                                  108
Belgien                                                                      92
Bulgarien*                                                                   92
Dänemark                                                                     92
Deutschland                                                                  92
Estland*                                                                     92
Europäische Gemeinschaft                                                     92
Finnland                                                                     92
Frankreich                                                                   92
Griechenland                                                                 92
Irland                                                                       92
Island                                                                      110
Italien                                                                      92
Japan                                                                        94
Kanada                                                                       94
Kroatien*                                                                    95
Lettland*                                                                    92
Liechtenstein                                                                92
Litauen*                                                                     92
Luxemburg                                                                    92
Monaco                                                                       92
Neuseeland                                                                  100
Niederlande                                                                  92
Norwegen                                                                    101
Österreich                                                                   92
Polen*                                                                       94
Portugal                                                                     92
Rumänien*                                                                    92
Russische Föderation*                                                       100
Schweden                                                                     92
Schweiz                                                                      92
Slowakei*                                                                    92
Slowenien*                                                                   92
Spanien                                                                      92
Tschechische Republik*                                                       92
Ukraine*                                                                    100
Ungarn*                                                                      94
Vereinigte Staaten von Amerika                                               93
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland                         92

Länder, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.

37
     Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change, Annex B.
                                                                                                     16
Anlage 2

                        Industrieländer-Emissionen des Jahres 1990 in %38

38
     http://www.germanwatch.org/rio/bpcop6b.htm#3
                                                                            17
Anlage 3

Punkte des Kyoto-Protokolls die noch einer näheren Ausgestaltung bedürfen:

              Task                                                 Schedule
Article 5.2   Complete technical guidance on methodologies         COP9 (COP10 for
              for adjustments                                      LULUCF adjustments)
Article 7     Development of the IPCC good practice                COP9
              guidelines for LULUCF reporting
              Development of criteria for cases where parties      As soon as practicable
              fail to submit information related to the GHG and    after IPCC good practice
              sinks inventories                                    guidelines on LULUCF
                                                                   reporting are available.
              Elaborate the guidelines for submitting              COP8
              information on AAs and national registries
              Consider how information submitted for               COP8
              review of demonstrable progress should
              be presented and evaluated
Article 7.4   Develop technical standards for ensuring accurate,   COP8
              transparent and efficient data exchange between
              registries, transaction log and CDM registry
              Establish transaction log                            COP/MOP2
Article 8     Elaboration of the terms of service for lead         COP8
              reviewers on the ERTs and the characteristics of
              the training and assessment needed to ensure ERT
              Competence
              To further develop the guidelines for review of      COP8
              information on AA, national registries and the
              reinstatement of eligibility

              Consider options for how to treat                    COP8
              confidential data during Article 8 review

                                                                                              18
Anlage 4

                               Wichtige Internetadressen

Climate Network Europe         http://www.climnet.org

European Climate      Change http://www.climnet.org/EUenergy/ECCP.html
Program (ECCP)

EU Climate Policy Issues       http://www.climnet.org/resources/resources.htm#euenergy

Relevant Council conclusions http://www.climnet.org/resources/resources.htm#euenergy
on climate change

Implementation of the Kyoto http://www.climnet.org/EUenergy/implementation.htm
Protocol

Klimabündnis und Links         http://www.klimabuendnis.at/links.htm

United Nations Framework http://www.unfccc.com oder http://www.unfccc.int
Convention   on   Climate
Change                    http://unfccc.int/resource/docs.html
(dort sind COP-Texte zu
finden)
Tätigkeitsbereiche der EU      http://europa.eu.int/scadplus/scad_de.htm

Österreichischer Klimabeirat   http://www.accc.gv.at/

GERMANWATCH                    http://www.germanwatch.org

The PEW Center on Global http://www.pewclimate.org/events/
Climate Change

European Climate      Change http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm
Program (ECCP)

EU Documents on Climate http://europa.eu.int/comm/environment/climat/docs.htm
Change

EU Environmental Economics http://europa.eu.int/comm/environment/enveco/studies2.htm#5

                                                                                         19
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