ICOs vs. STOs vs. IEOs - Immer mehr digitale Assets erobern die regulierte Finanzwelt - Meyerlustenberger Lachenal
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Finanzierung & Investment ICOs vs. STOs vs. IEOs Immer mehr digitale Assets erobern die regulierte Finanzwelt Die Ausgabeformen von digitalen Assets entwickeln sich laufend weiter und werden zu einer immer stärkeren Konkurrenz der klassischen Finanzierungsformen. So sammelten EOS rund 4,2 Mrd. und TaTaTu 575 Mio. USD durch ein ICO, tZERO 134 Mio. und Nexo 52.5 Mio. USD durch ein STO sowie Bitfinex 1 Mrd. und TronGameGlobal 80 Mio. USD durch ein IEO1. Während in der klassischen Finanzwelt das IPO zur traditionellen Messlatte geworden ist, dreht sich die Welt der digitalen Assets immer schneller – von ICO zu STO zu IEO. Von Dr. Reto Luthiger, Dr. Wolfgang Müller und Dr. Alexander Vogel platziert und nachher auf dem Sekundär- markt gehandelt werden. Im Gegensatz zum ICO und zum STO tritt hierbei neben dem Emittenten und dem Investor eine Handelsplattform als Akteur auf. KYC-Prozesse sind heute für alle ICOs, STOs und IEOs (faktisch) Pflicht, da dem Emittenten ansonsten das Eröffnen eines Bankkontos in einer Jurisdiktion mit ver- nünftigem Ruf verwehrt bleibt. Foto: © knssr – stock.adobe.com Anlagetoken unter Schweizer Recht Gemäß der auch international viel beach- teten Wegleitung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu ICOs gehören der Kategorie Anlagetoken alle Token an, die Vermögenswerte repräsen- tieren. Solche Token können beispiels I nitial Coin Offerings (ICOs) waren die sich um die Ausgabe von Anlagetoken, weise eine schuldrechtliche Forderung erste Form der Tokenausgabe auf der also auf Effekten (Securities) basierenden gegenüber dem Emittenten oder ein Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Token, die oft direkt über die eigene Web- gesellschaftsrechtliches Mitgliedschafts- wozu auch die Blockchain zählt. Sie waren seite des Emittenten ausgegeben werden. recht darstellen, z.B. in Form von Anteilen vor allem im Jahr 2017 sehr populär und Die Beschränkung auf Anlagetoken zeigt, ermöglichen das direkte Ausgeben von dass STOs primär einen Finanzierungs- allen Arten von Token über die emittenten- zweck verfolgen – in allen bekannten eigene Webseite. Die eher stark regulierten Eigen- und Fremdkapitalformen. Da dies in Anlagetoken standen dabei weniger im der Sitzjurisdiktion des Emittenten prak- Fokus als die weniger regulierten Zahlungs tisch immer eine Prospekterstellungs- und token oder die unregulierten Nutzungs häufig auch eine Prospektprüfungspflicht token (Utility Tokens). ICOs waren sehr nach sich zieht (so mit dem Finanzdienst- betrugsanfällig, da die DLT-Welt noch in leistungsgesetz (FIDLEG) ab dem 1. Januar den Kinderschuhen steckte, die Regulie- 2020 auch in der Schweiz) und eine ZU DEN AUTOREN rung noch im Entstehen begriffen und die gewisse KYC-Prüfung der Investoren Dr. Reto Luthiger ist Rechts anwalt bei Geschäftsmodelle häufig unausgereift erfordert, gelten STOs grundsätzlich als Meyerlustenberger Lachenal AG. waren. regulierte Token Offerings. Dr. Wolfgang Müller, MBA, ist Rechts Die ICO-Blase platzte gegen Ende 2017 Im Jahr 2019 wurde dann das Initial anwalt und Partner bei Meyerlustenberger und Security Token Offerings (STOs) E xchange Offering (IEO) populär, wobei Lachenal AG. gewannen an Beliebtheit. Dabei handelt es alle Tokenarten direkt über eine „vermit- Dr. Alexander Vogel, LL.M., ist Rechts telnde“ Handelsplattform (Exchange) mit anwalt und Partner bei Meyerlustenberger 1) www.tokens-economy.com einer Art Listing auf dem Primärmarkt Lachenal AG. 24 Special „Kapitalmarkt Schweiz 2019“
Finanzierung & Investment Handel von Anlagetoken auf dem Sekundärmarkt Das öffentliche Angebot zum Erwerb von Effekten auf dem Sekundärmarkt unter- steht gemäß dem neuen FIDLEG ebenfalls der Prospekterstellungs- und -prüfpflicht. Beim Vertrieb unter gegenwärtigem Recht bzw. Angebot unter dem neuen FIDLEG von kollektiven Kapitalanlagen und struk- turierten Produkten müssen allfällig wei- tergehende Regulierungsvorgaben einge- halten werden. Der Handel von Effekten Foto: © knssr – stock.adobe.com für Dritte untersteht üblicherweise der Effektenhändlerbewilligung (ab dem 1. Januar 2020 unter dem neuen Finanz institutsgesetz (FINIG) Wertpapierhäuser genannt). Die Tätigkeit als Handelsplatt- form im Zusammenhang mit Anlagetoken, d.h. das Zusammenführen von Kauf- und Verkaufsangeboten, untersteht grund sätzlich der Bewilligungspflicht als Börse, an künftigen Unternehmenserträgen oder Wertpapiercharakter (sog. DLT-Wertrechte) multilaterale oder organisierte Handels- zukünftigen Kapitalflüssen. Der Token gegenüberzustellen. plattform. Die Tätigkeit als Zentral repräsentiert damit je nach wirtschaft Sind nun Anlagetoken vereinheitlicht verwahrer ist ebenfalls bewil ligungs licher Funktion insbesondere eine Aktie, und zum massenweisen Handel geeignet, pflichtig. Obligation oder ein derivatives Finanzins- werden sie also in gleicher Struktur und trument. Unter die Kategorie der Anlage- Stückelung öffentlich angeboten oder bei Ausblick token können auch Token fallen, die dazu mehr als 20 Kunden platziert, gelten sie Der Markt der digitalen Assets hat sich dienen, physische Wertgegenstände auf unter Schweizer Recht zudem als Effekten von ICOs über STOs zu IEOs stark weiter- der Blockchain handelbar zu machen. und es finden alle auf Effekten typischerweise entwickelt und dringt mit dem verstärkten Aus zivilrechtlicher Sicht kann die anwendbaren Vorschriften Anwendung. Fokus auf Anlagetoken schnell in die Tokenisierung, d.h. die elektronische regulierte Welt der Finanzierungsmöglich- Registrierung von Rechten in einem ver- Ausgabe von Anlagetoken auf dem keiten ein, wie sie aus dem Umgang mit teilten elektronischen Register (Distributed Primärmarkt a lthergebrachten Effekten bekannt ist. Ledger), funktional ähnlich wie der alt Die Ausgabe von Anlagetoken untersteht Aus steuerrechtlicher Sicht macht sich bekannte Vorgang der Verbriefung bei grundsätzlich der Prospektpflicht, wenn der starke Nachteil der Verrechnungssteuer Wertpapieren verstanden werden: Die diese unter gegenwärtigem Recht als für den Schweizer Finanzplatz als Emis Rechte werden in eine spezielle Form – sei A ktien, Anleihensobligationen, kollektive sionsstandort bemerkbar. Aus Kosten- es ein Wertrecht, eine Bucheffekte, ein Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte sicht sind STOs und IEOs trotz Regulie- Wertpapier oder ein (Anlage-)Token – resp. ab dem 1. Januar 2020 unter dem rung üblicherweise immer noch günstiger gekleidet und damit besonderen Regeln neuen FIDLEG generell als Effekten öffent- als IPOs, da weniger Intermediäre einge- unterworfen, welche insbesondere auch lich zum Erwerb angeboten werden. Das bunden sind. Kürzlich hat die FINMA die die Modalitäten der Übertragung fest FIDLEG wird zudem eine Prospektprü- ersten beiden Vollbanklizenzen an zwei legen. Mit dem Ziel, Rechtssicherheit fungspflicht einführen. Für die Ausgabe auf DLT fokussierte Finanzdienstleister, schaffen, hat der schweizerische Bundes- von kollektiven Kapitalanlagen und struk- SEBA Crypto AG und Sygnum AG, erteilt. rat in der ersten Jahreshälfte 2019 eine turierten Produkten müssen je nach Für die nächsten Monate werden schließ- Vernehmlassung zu einem Gesetzes konkretem Fall zusätzliche Regulierungs- lich weitere Bewilligungserteilungen vorentwurf zur Stärkung von DLT durch- anforderungen berücksichtigt werden. durch die FINMA für Banken, Effekten- geführt. Darin wird u.a. vorgeschlagen, Hilft ein Intermediär bei der Platzierung händler und auch Handelsplattformen mit die bisher bekannten Wertrechte aus Art. von Effekten oder Derivaten, unterliegt speziellem DLT-/Blockchain-Fokus erwar- 973c des Obligationenrechts (OR) als dieser allenfalls als Emissionshaus oder tet, was den Markt der digitalen Assets in sogenannte Wertrechte ohne Wertpapier- Derivathaus der Effektenhändlerregulie- größerem Stile für institutionelle Anleger charakter den neuen Wertrechten mit rung. öffnen dürfte. ■ 26 Special „Kapitalmarkt Schweiz 2019“
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