Im - stehst du. Kind und Beruf bei BILLA. Ansprechpartner, Schwangerschaft, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinstieg und Praxisbeispiele.

 
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                 stehst du.
 Kind und Beruf bei BILLA.
              Ansprechpartner, Schwangerschaft, Karenz,
Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinstieg und Praxisbeispiele.

                                                 Stand 1. 3. 2018
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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

    Alle im Folder vorkommenden personenbezogenen Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung im selben Maße für Mitarbeiter beiderlei
    Geschlechts, aller Nationalitäten und unabhängig von persönlichen Merkmalen.

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VORWORT
Unsere Glückwünsche und unsere Unterstützung kommen von Herzen
BILLA ist einer der größten Arbeitgeber Österreichs, bei dem – wie im Handel üblich –
mehrheitlich Frauen beschäftigt sind. Daher ist uns die Vereinbarkeit von Beruf und
­Familie besonders wichtig: Mit der Zertifizierung Beruf & Familie, dem staatlichen
 Gütezeichen für eine familienbewusste Personalpolitik, verpflichtet sich BILLA konkrete
 Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit umzusetzen – selbstverständlich freiwillig.
 Dazu zählt auch die beste und vor allem umfangreiche Information für unsere Mitarbeite-
 rinnen, wenn sie ein Baby bekommen.
 In dieser Informationsbroschüre haben wir alles Wissenswerte zusammengefasst, das
 Sie in dieser neuen Familiensituation und in Ihrem Job benötigen. Gemeinsam stehen
 die BILLA Vorstände und der BILLA Betriebsrat für eine offene Kommunikation, um die
 gegenseitigen Erwartungen zu klären – und für das Versprechen, auf Ihre Bedürfnisse
 bestmöglich einzugehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie sämtliche Schutzbestimmungen für werdende
Mütter ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Sie werden selbstverständlich auch ausreichend über Ihre Karenz, Ihr Kinderbetreuungs-
geld und Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben informiert. Auf den letzten Seiten finden
Sie Mustertexte und häufig gestellte Fragen.
Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen: Unsere BILLA Betriebsräte, das Beratungs­zentrum
des Betriebsrates sowie die BILLA Personalabteilung beraten Sie gerne rund um Schwan-
gerschaft, Karenz und Elternteilzeit und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite. Freuen Sie
sich auf eine schöne und aufregende Zeit.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt alles Gute!

  Elke Wilgmann           Robert Nagele             Werner Hackl
  Vorstand BILLA          Vorstand BILLA     Vorsitzender des Betriebsrates

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    INHALTSVERZEICHNIS
     1. KAPITEL            DEIN BETRIEBSRAT                      �������������������������������������������������������������������������������� 6

     2. KAPITEL            SCHWANGERSCHAFT                   ��������������������������������������������������������������������������� 20
                           Schwanger: Was ist zu tun? ��������������������������������������������������������������������� 20
                           Schwanger: Spezielle Rechte und Pflichten ����������������������������������������� 20
                           Schwanger: Kündigung möglich? ����������������������������������������������������������� 22
                           Fehlgeburten und Totgeburten ���������������������������������������������������������������� 24
                           Schwanger: Was passiert mit dem Urlaub?�������������������������������������������� 26
                           Bekommen Schwangere noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?����������� 26
                           Absolutes Beschäftigungsverbot/Wochenhilfe ������������������������������������� 27
                           Amtswege nach der Geburt: Was ist zu erledigen?������������������������������� 28
                           Familienbeihilfe ����������������������������������������������������������������������������������������� 29
                           Familienzeit ������������������������������������������������������������������������������������������������ 30

     3. KAPITEL            KARENZ     ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 32
                           Wie lange ist eine Karenz möglich?��������������������������������������������������������� 32
                           Wie wird eine Karenz beantragt?������������������������������������������������������������� 34
                           In Karenz und wieder schwanger? Was zu tun ist! ������������������������������ 34
                           Kann während der Karenz gekündigt werden?�������������������������������������� 35
                           Wie viel darf während der Karenz dazuverdient werden?�������������������� 36
                           Wie wirkt sich die Karenz auf das Dienstverhältnis aus?�������������������� 37

     4. KAPITEL            KINDERBETREUUNGSGELD            �������������������������������������������������������������� 38
                           Kinderbetreuungsgeld: Ab wann und wie lange? ��������������������������������� 38
                           Das Kinderbetreuungsgeldkonto ������������������������������������������������������������� 39
                           Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ���������������������������������� 40
                           Individuelle Zuverdienstgrenze ��������������������������������������������������������������� 41
                           Kinderbetreuungsgeld und Versicherung ���������������������������������������������� 42
                           Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldes in Härtefällen ����������������� 43
                           Auf den Punkt gebracht: Karenz versus Kinderbetreuungsgeld �������� 43

     5. KAPITEL            WIEDEREINSTIEG               ��������������������������������������������������������������������������������� 44
                           Verlängerung – außerordentliche Karenz ����������������������������������������������� 44
                           Mutterschaftsaustritt �������������������������������������������������������������������������������� 44
                           Elternteilzeit ����������������������������������������������������������������������������������������������� 45
                             Arbeiten in Elternteilzeit ���������������������������������������������������������������������� 45
                             Antrag auf Elternteilzeit: Das Prozedere �������������������������������������������� 46
                             Kündigungs- und Entlassungsschutz während
                             einer Elternteilzeit���������������������������������������������������������������������������������� 47
                             Beendigung des Dienstverhältnisses während
                             einer Elternteilzeit���������������������������������������������������������������������������������� 48
                           Stillende Mütter ����������������������������������������������������������������������������������������� 48
                           Zeit für Pflege:
                             Pflege-, Betreuungs- oder Begleitungsfreistellung �������������������������� 49
                             Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ���������������������������������������������������������� 50
                             Familienhospiz ��������������������������������������������������������������������������������������� 51
                             Pflegekarenzgeld ������������������������������������������������������������������������������������ 51
                             Pflegegeld ������������������������������������������������������������������������������������������������ 52
                           §12 AVRAG – Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes ��������� 53
                           Steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern �������������������������������� 54

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6. KAPITEL   MUSTERTEXTE UND PRAXIS             ������������������������������������������������������������ 56
             MUSTERTEXT: Meldung der Karenz ������������������������������������������������������ 56
             MUSTERTEXT: Mutterschaftsaustritt ����������������������������������������������������� 57
             MUSTERTEXT: Elternteilzeit ������������������������������������������������������������������� 58
             MUSTERTEXT: Änderung der Teilzeitbeschäftigung ��������������������������� 59
             MUSTERTEXT: Väterkarenz ��������������������������������������������������������������������� 60
             MUSTERTEXT: Antrag auf Familienzeit ������������������������������������������������ 61
             DIE PRAXIS: Häufig gestellte Fragen ���������������������������������������������������� 62

                                                                                                                                        5
1. KAPITEL

             WERNER HACKL                    MARTHA HRBACEK
             Vorsitzender                    Stv. Vorsitzende Osten
             Tel.    02236/600-4990          Tel.     02236/600-4580
             Mobil 0664/620 92 45            Mobil 0664/541 42 03
             E-Mail	w.hackl@rewe-br.at      E-Mail m.hrbacek@rewe-br.at
             Fax     02236/600-84990         Fax      02236/600-84580

             MARIA GLUCHMAN                  KARL GIETLER, MBA
             Stv. Vorsitzende Wien 1         Stv. Vorsitzender Wien 2
             Tel.     02236/600-4586         Tel.     02236/600-4583
             Mobil 0664/130 23 86            Mobil 0664/519 21 10
             E-Mail	m.gluchman@rewe-br.at   E-Mail	k.gietler@rewe-br.at
             Fax      02236/600-88074        Fax      02236/600-84583

       6
BRIGITTE KOLLER                                       GERHARD EGGER
Stv. Vorsitzende Süden                                Stv. Vorsitzender Westen
Tel.     03512/444 17                                 Tel.     02236/600-2972
Tel.     02236/600-8073                               Mobil 0664/150 04 35
Mobil 0664/151 21 91                                  E-Mail g.egger@rewe-br.at
E-Mail b.koller@rewe-br.at                            Fax      02236/600-88072
Fax      02236/600-88073

WOLFGANG HORNER
Stv. Vorsitzender und ­Beauftragter
für Regionalmanager und
­Frische­berater                      Alle Informationen rund um deinen Betriebsrat und dein
 Tel.     02236/600-4409                   Dienstverhältnis findest du auch auf der Homepage
 Mobil 0664/620 92 55                                                www.rewebetriebsrat.at!
 E-Mail w.horner@rewe-br.at
          w.horner@billa.at
 Fax      02236/600-84409
                                                                                               7
Beratungsteam des REWE Group ­Konzernbetriebsrates
    Das Beratungsteam des REWE Group Konzernbetriebsrates steht dir bei allen ­ar­beits-
    ­rechtlichen Fragen zur Verfügung und ist für die Herstellung sämtlicher ­Folder sowie für
     das Informationsmaterial zuständig.

                                             MAG. SABINE TILLINGER, MA
                                                                  Mobil 0664/920 06 09
                                                           E-Mail s.tillinger@rewe-br.at

                               RENATA METAJ, MA
                               Tel. 02236/600-4790
                               Mobil 0664/889 90 191
                               E-Mail r.metaj@rewe-br.at
                               Fax 02236/600-84790

                                                                             SANJA SMOLIC, MA
                                                                             Mobil 0664/320 09 55
                                                                             E-Mail s.smolic@rewe-br.at

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Organisationsteam des REWE Group ­Konzernbetriebsrates
  BETRIEBSRATSBÜRO ZENTRALE WR. NEUDORF
  IZ NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16, Stiege 8, 2355 Wr. Neudorf, Fax 02236/621 87
  Für Fragen rund um Gutscheine (für Geburt eines Kindes, Hochzeit, Pension, gutes
  Zeugnis, Weihnachten etc.) und Jubilarefeiern, Weihnachtsessen- und Betriebsausflugs­
  zuschuss sowie betreffend Verwaltung der Ferienwohnungen kannst du dich jederzeit
  an unser Organisationsteam wenden.

                           MARTINA MÖSSNER
                           Tel. 02236/600-4780
                           Mobil 0664/380 02 30
                           E-Mail m.moessner@rewe-br.at
                           Fax 02236/600-84780

                                                             DAGMAR FEIGEL
                                                               Tel. 02236/600-4400
                                                              Mobil 0676/750 24 05
                                                          E-Mail d.feigel@rewe-br.at
                                                              Fax 02236/600-84400

                                                                                  EVA FEHRINGER
GABRIELE WIEDEMANN                                                                GPA-djp-Beauftragte des
            Tel. 02236/600-4791                                                   REWE Group Konzernbetriebsrates
          Mobil 0676/712 05 82                                                    Tel. 02236/600-4584
E-Mail g.wiedemann@rewe-br.at                                                     Mobil 0664/231 49 84
          Fax 02236/600-84791                                                     E-Mail e.fehringer@rewe-br.at
                                                                                  Fax 02236/62 187

                                                                                                                    9
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     Kontakt zur BILLA Personalabteilung
     Wir, die Mitarbeiter der BILLA Personalabteilung, unterstützen dich tagtäglich bei allen
     arbeitsrechtlichen und organisatorischen Themen.
     So stehen wir dir natürlich auch bei Fragen während deiner Schwangerschaft, Wochenhilfe
     oder Karenzzeit zur Seite. Wir unterstützen dich auch bei deinem Wiedereinstieg. Bitte
     kontaktiere uns telefonisch unter 02236/600-3599.

     Kontakt zum BILLA Human Resource Management
     Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung, wenden Sie sich bitte an die BILLA HR-Abteilung:
     hr@billa.at

     BERUF & FAMILIE – DAS PROJEKT
     Bei BILLA arbeiten über 19.000 Mitarbeiter – darunter sind Mütter, Väter, Kinder, Tanten,
     Opas und noch ­vieles mehr. Uns ist die Vereinbarkeit von Beruf & Familie ein wichtiges
     Anliegen. Seit 2012 kümmert sich eine eigene Projektgruppe um die Anliegen von Mitar-
     beitern in allen Lebensphasen, von der Geburt eines BILLA-Babies bis hin zu Mitarbeitern,
     die einen Angehörigen pflegen.

                                                        Kontakt: Dominique Müllner
                                                        Tel.: 02236/600-7356
                                                        E-Mail: d.muellner@billa.at

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Kontakt zur BILLA Internen Kommunikation
Für uns stehst du und die Informationen, die wir dir bereitstellen dürfen, im Mittelpunkt!
Von ­Tages- oder W­ ochen-News bis hin zum umfangreichen BILLA Mitarbeiter-Magazin
„BILLA – Mit Herz dabei“ – wir ­informieren dich kontinuierlich und umfassend.
In deinem täglichen Arbeitsablauf haben wir ständig miteinander zu tun – aber auch jetzt,
zu Hause, sind wir gerne für dich da.
Du erreichst uns telefonisch unter 02236/600-7354 und
per E-Mail: internekommunikation@billa.at

„BILLA – Mit Herz dabei“ – Das Magazin der BILLA Mitarbeiter
                                     Was gibt’s Neues in unserer BILLA-Welt? Das erfährst
                                     du auch während der Wochen­hilfe und Karenzzeit.
                                     Das BILLA-Magazin „BILLA – Mit Herz dabei“ hält
                                     dich am Laufenden. Du erhältst unser Mitarbeiter-
                                     Magazin direkt nach Hause geschickt.

                                     Du bekommst deine persönliche „BILLA – Mit Herz
                                     dabei“-Ausgabe nicht nach Hause? Dann teile uns
                                     das bitte per E-Mail an mitarbeiterzeitung@billa.at
                                     mit.

Informationen für karenzierte Mitarbeiter im Internet
IN BABYPAUSE UND TROTZDEM ONLINE!
Zusätzlich zu den Broschüren setzen wir bei BILLA auch beim Thema Information für
karen­zierte Mitarbeiter auf neue Medien. So findest du diese Broschüre und alle weiteren
Unterlagen zu Beruf & Familie auf http://karriere.billa.at im Bereich „BILLA als Arbeit­
geber“.
So können alle Mitarbeiter von zu Hause via Internet auf alles Relevante zugreifen, und
bleiben so am Ball.

                                                                                                              11
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     Im Mittelpunkt stehst du!
     BERUF & FAMILIE BEI BILLA!
     All unseren Mitarbeitern ist es wichtig Beruf und Privatleben unter einen Hut zu ­bringen.
     Damit du alle Informationen, die du brauchst, zur Hand hast, gibt’s für BILLA ­Mitarbeiter
     maßgeschneiderte Info-Pakete:

     •   Schwangerschaft
     •   Geburt
     •   Karenz
     •   Wiedereinstieg bei BILLA
     •   Broschüren für Führungsverantwortliche

     Zu den Infofoldern gibt es dann auch noch Gesprächsleitfäden und praktische Briefvorla-
     gen für Meldung der Karenz, Antrag Elternteilzeit etc.

     DIE BILLA BABYBOX – WIR GRATULIEREN!
     Bitte denke daran: Melde uns die Geburt von deinem kleinen Schatz! Schicke die Geburts-
     urkunde an die Personalabteilung, du erhältst die BILLA Babybox ca. 2–3 Monate später
     direkt nach Hause geschickt. Die BILLA Babybox erhalten alle Mitarbeiter, die bei der
     Geburt länger als ein Jahr im Unternehmen sind und die Geburtsurkunde innerhalb eines
     Jahres nach der Geburt an die Personalabteilung übermitteln.

                                                                        Nutze auch die BILLA
                                                                             Mitarbeiter-App

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Wertvolle Infos von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg
                                                                 Infofolder                                                  Infofolder
                                                                 Schwangerschaft                                             Karenz
                                        Im
                                                                 Du bist schwan-                          Im
                                                                                                                             Hier findest du
                                                                 ger? Was gibt’s                                             alles, was du zu
                                                                 jetzt schon zu                                              deiner Karenzzeit
                                                                 beachten? Wann                                              wissen musst.
                                                                 musst du dem                                                (Kinderbetreu-
                                                                 Arbeitgeber bzw.                                            ungsgeld-Modelle,
                                                                 der Krankenkasse                                            Arbeiten während
                                                                 was melden? Alles                                           der Karenz etc).
                stehst du –
                                                                 Wissenswerte zu                stehst du –
             gerade in der                                       Schwangerschaft,      auch in der Karenz.
          Schwangerschaft.                                       Wochenhilfe und
                                                                 Karenz übersicht-
                                       Stand: April 2016         lich zusammenge-                        Stand: April 2016

                                                                 fasst.

                                                                 Infofolder für                                              Infofolder
                                                                 Führungsverant-                                             Wiedereinstieg
                                        Im
                                                                 wortliche                                Im
                                                                                                                             Alle Informationen
                                                                 Worauf muss ich                                             für dich, damit
                                                                 als Vorgesetzter                                            der Wiedereinstieg
                                                                 besonders achten?                                           und der Spagat
                                                                 Von Schutzbestim-                                           zwischen Familie
                                                                 mungen in der                                               und Beruf auch
                                                                 Schwangerschaft                                             langfristig perfekt
                                                                 bis hin zu Detail-                                          funktioniert.
                steht Ihr Team.                                  wissen zum Thema             stehst du –
       Information für Führungsverantwortliche
      Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg
                                                                 „Elternteilzeit“.    willkommen zurück!

                                       Stand: März 2017                                                  Stand: April 2016

                                                31.03.17 08:46

                                                                                                   Wie komme ich
                                                                                              zu den Broschüren?
                                                                                        Du bekommst die Infofolder
                                                                                       dann, wenn du sie brauchst
                                                                                         nach Hause geschickt! Du
                                                                                       kannst die Folder auch beim
                                                                                            BILLA Betriebsrat unter
                                                                                         organisation@rewe-br.at
                                                                                       oder unter 02236/600-4791
                                                                                                    nachbestellen.

                                                                                                                                                   13
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

                                                                             DER BETRIEBSRAT: RUND UM DIE UHR FÜR DICH DA
                                                                             Der Betriebsrat bietet allen Mitarbeitern rund um die Uhr einen umfassenden Service – in
                                                                             Wort und Bild, zum Nachschlagen und Surfen …

                                                                             Informationsfolder des Betriebsrates
                                                                             Die wichtigsten Informationen rund um dein Dienstverhältnis (Gehaltszettel, Arbeitsrecht
                                                                             von A bis Z, Sozial­versicherung und vieles mehr) findest du in unserem Folder „Rechte und
                                                                             Pflichten“. In unserer „Kind und Beruf“-Broschüre, die du in den Händen hältst, haben wir
                                                                             das Wichtigste zum Thema Schwangerschaft, K    ­ arenz oder Elternteilzeit zusammengefasst.
                                                                             Vielleicht bist du ja auch Pendler? Dann kann dir unser Pendler-Folder hilfreiche Informa-
                                                                             tionen liefern! Aber auch der „Jugend und Arbeit“-Folder, der eigens für unsere Lehrlinge
                                                                             und Jugendlichen erstellt wurde und alle anderen Folder.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        9 | 2017
                                                                                                                                      1| 2018                                                                                                                                                                                                                                                                                                            HILFE BEI PROBLEMEN
                                                                                                                                                         EN
                                                                                                                                       HILFE BEI PROBLEM G
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   11| 2017                                                                                                                                             RECHTLICHE BERATUNG

                                                                                                                                       RECHTLICHE
                                                                                                                                                   BERATUN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        FINANZIELLE LEISTUNGEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        INFORMATIONEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         7 | 2017
                                                                                                                                                    LEISTUNGEN                                                                                                                                      HILFE BEI PROBLEMEN
                                                                                                                                       FINANZIELLE                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       HILFE BEI PROBLEMEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    RECHTLICHE BERATUNG
                                                                                                                                        INFORMATIONEN                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    RECHTLICHE BERATUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    FINANZIELLE LEISTUNGEN

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   KIND UND
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    INFORMATIONEN                                                                                                                                                                                                                                                                       FINANZIELLE LEISTUNGEN
           DEIN KONTAKT                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 INFORMATIONEN
                                    n & Beratung
                        Organisatio     / DW 4791
            Betriebsrat    0 DW 4790
            Tel. 02236/60 n@rewe-br.at

                                                                             RECHTE &N
            Mail organisatio

                                                                                                                                                                                                   RECHTE UND PFLICHTEN                                                                                                                                            BERUF
                                                                             PFLICHTE
                                                                                                                                                                                                   JUGENDLICHER
                                                              PFLICHTEN
                                                                RECHTE UND

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Der erste
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schultag
                                                                                                                                                                                                                   t.at                                                                                                                                                                                                                                             rewebetriebsrat.at
                                                                                                                                                                                       rewebetriebsra

                                                 Smolic, MA
            Konzernbetriebsrat Metaj, MA | Sanja
REWE Group                | Renata
            Tillinger, MA       entur
Mag. Sabine
            GmbH / Inhouse-Ag
Marian & Co

                                                                             AKTIV nachlesen
                                                                             AKTIV, das brandaktuelle Magazin für unsere Mitarbeiter – mit allen News, brisanten
                                                                             Hinter­grundinformationen, Erfahrungsberichten aus den Filialen, Porträts und wertvollen
                                                                             Tipps für den Alltag. AKTIV erscheint vierteljährlich und kommt per Post direkt zu dir nach
                                                                             Hause.

                                                                                          AKTIV
                                                                                                                                                                                                                                            rewebetriebsrat.at
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            rewebetriebsrat.at

                                                                                                                                                                                                                                                                                    AKTIV                                                                                                                                                                                                                                                                                           AKTIV
                                                                                                                                                                                                2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        AKTIV
                                                                                                                                                                                                17                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             rewebetriebsrat.at
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     rewebetriebsrat.at
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       18
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                                                                                            D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T
                                                                                                                                                                                                                                                                                     DEIN BETRIEBS
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   R AT I N F O R M I E R                                                                                                               D E I N B E T R I E B S R AT I N F
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          T                                                                                                                                                ORMIERT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              EXTRA
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           NOTFALL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          NUMMERN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           AUF DER VORLETZTEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               SEITE – ZUM
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            HERAUSTRENNEN

                                                                                                             WAHL 2 17         Deine Stimme für Deine Interessen!
                                                                                                                                        4.–11. Mai 2017                                                                                                                                                                                                                                                                                   Alles
                                                                                                                      Du »                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gute!                                                                                                                                    »TRICKBETRÜGER
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     AM TELEFON

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  »
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Aufgepasst bei

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    »
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Anrufen in der Filiale
                                                                                                                                                                                                                                                                                               WIR                                                                                                                                                         WIR VERABSCHIEDEN

                                                                                                                     hast »
                                                                                                                                                                                                 DEINE BETRIEBSRÄTE                                                                           SAGEN                                                                                                                                                        UNS NACH 40 JAHREN                                                                                                         HORUS
                                                                                                                                                                                        Ziele, Goodies und mehr
                                                                                                                                                                                                                                                                                           DANKE                                                                                                                                                           von unserem geschätzten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Kollegen Alfred Greis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Welche Vereinbarungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      tatsächlich für euch gelten
                                                                                                                                                                                                 DIE WAHL

                                                                                                                      die »                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       »
                                                                                                                                                                                                                                                                                           BETRIEBSRATSWA
                                                                                                   HILFE BEI PROBLEMEN                                                                                                                                                                                   HL

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Wir sind
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 2017
                                                                                                   RECHTLICHE BERATUNG                                                                   Ablauf, Wahllokale:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          VOR- &

                                                                                                                                                                                                                                                                               Ihr wart »
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                                                                                                                                                                                            BILLA, MERKUR,                                                                                                                                                                              INFOS

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                                                                                                                                                                                         BIPA, PENNY & CO.                                                                                                                                                                              ZUM THEMA

                                                                                                                                                                                                                                                                                spitze! »
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       kündigungsfreie
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2017                                                              Für Fragen & detaillierte Information
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                                                                                                                                                                                                                                                                                over_L_XMP_ADLC_
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                                                         RECHTLICHE BERATUNG              Tel. 02236/600 DW 4790                                                                       INFORMATIONEN                                                                                                                           RECHTLICHE BERATUNG                   Betriebsrat Organisation &
                                                                                          Mail organisation@rewe-br.at                                                                                                                                                                                                                                                                          Beratung
                                                         FINANZIELLE LEISTUNGEN                                                                                                                                                                                                                                                FINANZIELLE LEISTUNGEN                Tel. 02236/600 DW 4400
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                / DW 4790
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Mail organisation@rewe-br.at
                                                         INFORMATIONEN                                                                                                                                                                                                                                                         INFORMATIONEN

                                                                                                                                                                                                                           I N F O R M AT I O N 2 / 2 017

                                                                                             I N F O R M AT I O N 1 / 2 0 1 8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      I N F O R M AT I O N 2 / 2 017

                                                                                                                                6 Wochen Urlaub
   Geset zlich e Ände rungen 2018
                                         über die wichtigsten Änderungen
                                                                          für das
                                                                                                                                Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter!
                                                                                                                                                                                                                                                                REWE Group Schicksalsfonds
    Wir haben dir einen kurzen Überblick                              aktuellen                                                 Du bist rund 20 Jahre im Unternehmen. Das ist nicht nur ein Anlass, um gemeinsam mit dem Betriebsrat zu
                                   auf den Folgeseiten findest du die
    Jahr 2018 zusammengestellt und                                                                                              feiern, sondern wir möchten dich auch darüber informieren, wie du vielleicht jetzt schon zu 6 Wochen Urlaub
                                                                                                                                kommst.                                                                                                                        Wenn das Schicksal zuschlägt
    Brutto-Netto-Tabellen.                                                                                                                                                                                                                                                                  … rasche und unbürokratische
                                                                                                                                                                                                                                                               Schicksalsfonds                                           Hilfe durch den
                                                                                                                                Um den Anspruch auf 6 Wochen Urlaub zu haben, sind grundsätzlich 25 Arbeitsjahre im Unternehmen notwen-
    KOLLEKTIVVERTRAG NEU                                                               In diesem Zusammenhang wur­
                                                                                                                                dig. Es werden bis zu einem gewissen Ausmaß auch Zeiten außerhalb des aktuellen Dienstverhältnisses ange-
                                            ein neuer Kollektivvertrag zur Verfügung.                                           rechnet. So könnte es sein, dass du bereits heuer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.
    Seit Dezember 2017 steht dem Handel                                         der Vordienstzeitenanrechnung und
                                                                                                                   der                                                                                                                                         Im Mai 2009 wurde der REWE
                                                                                                                                                                                                                                                                                             International AG Schicksalsfond
                                          insbesondere beim Gehaltssystem,                                                                                                                                                                                                                                                   s ins Leben gerufen. Das Ziel
    den einige Änderungen durchgeführt,                                      2021 Zeit, um auf den neuen Kollektiv­             Folgende Zeiten werden für den Urlaubsanspruch angerechnet:
                                                                                                                                                                                                                                                               REWE Group Mitarbeitern, die
                                                                                                                                                                                                                                                                                            in Not geraten sind, rasch und                                 dieser beeindruckenden Initiative:
                                      ruppe. Jede Firma hat bis Dezember                                                                                                                                                                                       100.000 € zur Verfügung. Seit                               unbürokratisch zu helfen, dafür
    Einstufung in die Beschäftigungsg                                               nicht entschieden und wird noch                                                                                                                                                                          seiner Gründung ist der Schicksalsfond                         stehen dem Schicksalsfonds
                                           Group umsteigen wird, ist zurzeit noch                                               1. Maximal 5 Jahre von anderen Arbeitgebern                                                                                                                                                          s für so manchen Mitarbeiter                       jährlich
    vertrag umzusteigen. Wann die REWE                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            zum Rettungsanker geworden.
                                                                                                                                   Angerechnet werden: Lehrzeiten und Zeiten als Arbeiter/Angestellter, sowie Zeiten als selbständig Beschäftigter LASS DIR HELFEN!
    rechtzeitig kommuniziert.
                                                                                                                                   oder Entwicklungshelfer (ACHTUNG: Mindestdauer des Dienstverhältnisses 6 Monate).                              Wenn ein            unvorhersehbares Ereignis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                dich aus der finanziellen Bahn
    ANGLEICHUNG ARBEITER & ANGESTELLTE                                                                                       2. Maximal 4 Jahre Schulzeiten von höheren Schulen, die über die allgemeine Schulpflicht (9. Schuljahr) hinaus-               lege bitte Scham und Scheu                                          geworfen hat, wenn du in einer
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ab: Stelle einen Antrag an den                                          prekären Lage bist, dann
                                                                                       Jahren schrittweise angeglichen                                                                                                                                                                                                 REWE International AG Schicksalsfond
                                             und Angestellten soll in den nächsten                                              gehen. Die Schule muss nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein. Lehrzeiten sind keine Schulzeiten und                                                                                                                   s.
     Die Rechtsstellung zwischen Arbeitern                                        g für alle Dienstverhinderungen. Somit        werden somit bei den Vordienstzeiten von Arbeitgebern berücksichtigt (siehe Punkt 1)!                                      WIE KOMMST DU ZU DER LEISTUNG?
                                             Regelung bei der Entgeltfortzahlun
     werden. Ab 1. Juli 2018 gilt eine neue                                              g für 8 Wochen zu, statt wie bisher
                                        nach einem Dienstjahr eine Entgeltfortzahlun                                                                                                                                                             • Voraussetzung: Es muss sich
     steht jedem Arbeitnehmer bereits                                                 eines halben Jahres bei den Ange­      Hast du sowohl eine höhere Schule besucht als auch Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern, dann werden                                            um eine absolute Notsituation
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               handeln!
                                              entfällt der Folgeanspruch innerhalb                                                                                                                                                               • Kontakt mit dem zuständigen
     erst nach fünf Dienstjahren. Allerdings                     Entgeltfortzahlun g zu. Die Anpassung bei den Kündi­        leider nicht die gesamten 9 Jahre, sondern maximal 7 Jahre angerechnet! Damit hättest du in so einem Fall,                                           Betriebsrat aufnehmen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             den Sachverhalt vorbringen
                                          zusätzlich  8 Wochen                                                                                                                                                                                                                                                                          oder
     stellten. Bei Arbeitsunfällen stehen                                                                                    bereits nach 18 Arbeitsjahren im Unternehmen, den Anspruch auf 6 Wochen Urlaub!                                       Herrn Karl Gietler, MBA persönlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                      kontaktieren:
                                             in Kraft treten.                                                                                                                                                                                      Tel. 02236/600-4583, Mobil:
     gungsfristen wird erst mit 01.01.2021                                                                                                                                                                                                                                       0664/519 21 10
                                                                                                                                Ein zusätzlicher Vorteil für Akademiker:                                                                          E-Mail: k.gietler@rewe-br.at,
                                                                                                                                                                                                                                                                                Fax: 02236/600-84583
     KEINE VERKÜRZTEN KÜNDIGUNGSFRISTEN
                                                                                                                                                                                                                                                  IZ NÖ-Süd, Straße 3, Objekt
                                                                                                                                                                                                                                                                              16, Stiege 8, 2355 Wr. Neudorf
                                                                                   keine verkürzten Kündigungs­                 Zusätzlich zu den 7 Jahren für Vordienstzeiten und Schulzeiten, dürfen 5 weitere Jahre für ein erfolgreich abge-
                                                mit sehr geringem Stundenausmaß
     Ab 01.01.2018 dürfen auch bei Angestellten                                            für alle Angestellte                 schlossenes Hochschulstudium (je nach Mindeststudienzeit) angerechnet werden.                                            • Nach der Kontaktaufnahme
                                                    bei einer Dienstgeberkündigung beträgt                                                                                                                                                                                              wird dir an die Heimadresse
     fristen angewendet werden. Die Kündigungsfrist                                                                                                                                                                                                        gefüllt mit sämtlichen Unterlagen/Bes                      ein Antragsformular geschickt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  tätigungen in Kopie (z. B. Schadensmeld            Das sendest du vollständig
     mindestens sechs Wochen.
                                                                                                                                Anrechnungsbestimmungen für die Dauer einer Karenz:                                                                        an Herrn Gietler eingeschrieben                                                 ungen, Rechnungen, Kontoauszüge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                aus­
                                                                                                                                                                                                                                                                                            zurück.                                                                            etc.)
                                                                                                                                Hat man Kinder und war in Karenz, ist zu beachten, dass Karenzzeiten grundsätzlich nicht zu den Arbeitsjahren• Antragsformular und sämtliche Belege bekommen
      ERWEITERUNG DES NICHTRAUCHERSCHUTZES
                                                                                                                                                                                                                                               nach Durchsicht aller Fakten,                     die Mitglieder des Schicksalsfond
                                                                                                                                zählen. Nur 10 Monate der ersten Karenz im Unternehmen werden für das Urlaubsausmaß angerechnet.                                             ob eine Unterstützung                                 s vorgelegt. Das Gremium beschließt
                                                                                     beschäftigt sind, absolut verboten.                                                                                                                                • Wenn dein Antrag positiv                                  gewährt wird.
                                           in Arbeitsstätten, in denen Nichtraucher                                                                                                                                                                                    bewertet wurde, erhältst du
      Ab 01.05.2018 wird das Rauchen                                              werden, allerdings muss darauf geachtet Anrechnung von ausländischen Vordienst- bzw. Schulzeiten:                                                           Gehaltskonto überwiesen.                              die Unterstützung des REWE
                                              Räume zum Rauchen eingerichtet                                                                                                                                                                                                                                                    Group Schicksalsfonds direkt
      Es können in Arbeitsstätten einzelne                                               (Büros), Aufenthalts­, Bereit­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auf dein
                                              anderen Bereiche gelangen darf. Arbeits­
      werden, dass der Rauch nicht in die                                             werden.
                                                                                                                             Angerechnet werden nur Zeiten, die mit den österreichischen Bestimmungen gleichgesetzt werden können undBEISPIELE FÜR
                                                                                                                                                                                                                                                               UNTERSTÜTZTE SCHICKSALS
                                                 dürfen nicht zum Rauchen genutzt                                            in einem EU-Mitgliedsstaat zurückgelegt wurden. Für die Anrechnung ist ein notariell beglaubigter und übersetz-                                                    SCHLÄGE:
      schafts­, Sanitäts­ und Umkleideräume                                                                                                                                                                                                 Finanzielle Not aufgrund von
                                                                                                                             ter Nachweis erforderlich. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass es sich um die Erfüllung von einer der                                Unfällen mit gesundheitlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     en Folgewirkungen, Pflegebedürftig
                                                                                                                                                                                                                                            Umweltschäden etc, sofern                                                                  keit, schweren Erkrankungen,
                                                                                                                             in Österreich geltenden Voraussetzungen in Bezug auf die Anrechnungsbestimmungen       handelt (Nostrifikation                            keine öffentlichen Gelder z.B.
      NEUE MUTTERSCHUTZ-REGELUNG                                                                Zeugnis vom Arbeitsinspek­ vom Bundesministerium).                                                                                          werden.                                                   Katastrophengelder von Bund,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Ländern und Gemeinden vergeben
                        ist für eine vorzeitige Freistellung einer Schwangeren nicht mehr ein                             ist
      Seit 01.01.2018                                                           für Frauenheilkunde oder innere   Medizin
                                             Eine Freistellung durch einen Arzt                                                                                                                                                             BEISPIELE FÜR                    NICHT UNTERSTÜTZTE SCHICKSALS
       tionsarzt oder Amtsarzt notwendig.                                                                                                                                                                                                                                                                                SCHLÄGE:
       ausreichend.                                                                                                                                                                                                                                    Beerdigungs­ und Bestattungskos
                                                                                                                                                                                                                                                                                             ten, Reparaturkosten für Autos
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              oder Elektrogeräte, eigenmächtig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 verursachte Schulden etc.
       GERINGFÜGIGKEITSGRENZE                                                  hinaus wird      sozialversicherungspflichtig.
                                          im Jahr 2018 € 438,05, alles darüber
       Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt
                                                     von € 11.000 zum Tragen.
       Die Lohnsteuer kommt ab einem Jahresgehalt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            15
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     Mitarbeiteraktionen
     Mit dem Betriebsrat günstig einkaufen: Gutscheine, Rabatte und Aktionen für alle
     Beschäftigten der REWE Group. Ob Freizeit, Reisen oder Alltägliches: Der Betriebsrat
     ­
     hilft, Geld zu sparen! Nähere Informationen über aktuelle Mitarbeiteraktionen auf unserer
     ­Website www.rewebetriebsrat.at oder im Intranet.

                                                                      HILFE BEI PROBLEMEN                 DEIN KONTAKT
                                                                                                          Betriebsrat Organisation & Beratung
                                                                      RECHTLICHE BERATUNG                 Tel. 02236/600 DW 4400 / DW 4790
                                                                      FINANZIELLE LEISTUNGEN              Mail organisation@rewe-br.at

                                                                      INFORMATIONEN

                                                                                                    M I TA R B E I T E R A K T I O N E N 12 / 2 017

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Mitarbeiterwelt
Die Mitarbeiterwelt br.mitarbeiterwelt.at präsentiert von Woche zu Woche zahlreiche
­exklusive Angebote und Vergünstigungen aus verschiedensten Freizeitbereichen! Komme
 in den Genuss einzigartiger Vorteile, die langweiligen Alltagsroutinen den Kampf ansagen
 und dem Leben den richtigen Schuss Glamour, Spaß und Abenteuer verleihen.
 Gleichzeitig kannst du über die Mitarbeiterwelt auch Gutscheine für bestimmte Firmen
 vergünstigt bestellen und über den Betriebsrat kaufen.

WIE KANN ICH DER MITARBEITERWELT BEITRETEN?
Registriere dich einmalig auf br.mitarbeiterwelt.at. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto,
das du mit dem Aktivierungslink, der dir per E-Mail zugesendet wird, bestätigen musst.
(Absender: office@corplife.at) Sofort tauchst du in eine Welt voller neuer Möglichkeiten
ein!

WAS SIND „WEEKLY OFFERS“?
Unsere Wochenzuckerl sind kurzfristige Angebote, bei denen du bis zu 80% Rabatt auf
den Originalpreis erhältst. Egal ob ein romantisches Candle-Light-Dinner, eine wohltuende
Massage oder ein tolles Freizeitevent. Hier ist einfach für jeden etwas dabei.

WAS SIND „PERMANENT OFFERS“?
Unsere Dauerbrenner sind exklusive und über einen längeren Zeitraum geltende Sonder-
konditionen. Tauche ein in eine Welt voller vielfältiger Angebote.
Was ist „Tischlein deck dich“?
„Tischlein deck dich“ ist eine Buchungsplattform für Restaurants, um dir unvergess­liche
­Gaumenfreuden zu bereiten. Die besten Gastronomen stellen hier freie Tische bzw. Kapa­zi­
 täten zur Verfügung! Für eine Buchungsgebühr von 5 Euro erhältst du einen Rabatt ­zwischen
 20 und 30% auf die Endrechnung!

WAS IST „BOS“?
Einkaufen leicht gemacht – mit dem BILLA Online Shop. Und dank der Mitarbeiterwelt ist
die Lieferung bei jeder Bestellung österreichweit GRATIS.

WISSENSWERTES
Über die Rubrik „Mein Wunsch“ kannst du dir zukünftige CorpLife-Kooperationen wün-
schen! Was wolltest du immer schon erleben? Ein Abendessen in deinem Lieblingsrestau-
rant, eine Verwöhn-Massage, um wieder Energie zu tanken, ein lustiger Bowlingnachmittag
mit Freunden oder ein unvergesslicher Traumurlaub – den Wünschen sind keine Grenzen
gesetzt! Wir werden uns um die neuen Kooperationen bemühen.
Bei Anregungen, Fragen oder Wünschen stehen wir dir jederzeit gerne unter
service@corplife.at zur Verfügung.

                                   JETZT REGISTRIEREN:
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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     Leistungen des Betriebsrates
     Auch zu besonderen Anlässen, wie Eheschließungen, eingetragene Partnerschaften,
     ­Geburten, Jubiläen, Pensionen oder bei besonderen Leistungen von Lehrlingen verteilt der
      Betriebsrat Gutscheinkarten. Zu Weihnachten erhalten Mitarbeiter Gutscheine, aber auch
      für die Weihnachtsfeier oder einen Ausflug gibt es Zuschüsse.
      Kaffeemaschine, Zeckenimpfung, Brillenzuschuss und vieles mehr – jeder Betriebs-
      rat der einzelnen Handelsfirmen hat unterschiedliche Zuschussregelungen. Was ge-
      nau du von deinem Betriebsrat erhalten kannst, findest du auf unserer Homepage
      www.rewebetriebsrat.at!

            10 20 25
                                                                              S   150*                                                      S   300*                                                      S   400*

                                        10 - J Ä H R I G E S    F I R M E N J U B I L Ä U M           2 0 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M           2 5 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M

          30 35 40 45
                                               S   500*                                                      S   600*                                                      S   600*                                                     S   600*

          3 0 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M          3 5 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M           4 0 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M           4 5 - J Ä H R I G E S   F I R M E N J U B I L Ä U M

     Betriebsvereinbarungen
     Neben Gesetz und Kollektivvertrag gibt es auch eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen,
     die nur im REWE Group Konzern gelten, wie z.B. 100%-Zuschlag vor 5.00 Uhr früh von
     20. bis 31. 12. eines Jahres oder ein bezahlter freier Tag beim 10-jährigen ­Jubiläum.
     Welche Betriebsvereinbarungen wo gelten, findest du ebenfalls auf unserer Homepage
     ­
     www.rewebetriebsrat.at.

18
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

DIE „CLEVERE“ REWE GROUP ALTERSVORSORGE
Für REWE Group Mitarbeiter ist es besonders günstig, fürs Alter vorzusorgen: Denn bei der
„Cleveren“ REWE Group Altersvorsorge – einer betrieblichen Pensionsvorsorge – bezahlt
der Arbeitgeber monatlich 25 Euro von deinem Bruttobezug direkt in die Rentenversiche-
rung ein. Dieser Betrag ist lohnsteuerfrei, sprich: Er kostet den Arbeitnehmer weniger! Am
Ende der Laufzeit hast du dann die Wahl zwischen einer steuerfreien Einmalauszahlung
oder einer monatlichen Rente auf Lebenszeit.
Du arbeitest Teilzeit und zahlst keine oder nur wenig Lohnsteuer? Dennoch profitierst du
von der „Cleveren“ REWE Group Altersvorsorge: erstens durch die Weitergabe der Lohn­
nebenkosten von 1,83 Euro durch den Arbeitgeber; und zweitens durch die speziellen
REWE Group Top-Konditionen, die auf dem freien Markt so nicht erhältlich sind!
Während der Karenz werden die Zahlungen übrigens ruhend gestellt. Erst danach zahlst du
wieder in die Altersvorsorge ein.

Gut beraten
Hast du Interesse an einer Vorsorge? Dann lass dich beraten: Unter der Telefon-Hotline
059 009 552 stehen dir alle Informationen in drei Sprachen – Deutsch, Kroatisch und
Türkisch – zur Verfügung! Dein persönliches Angebot wird dir direkt nach Hause geschickt.
Du möchtest dieses Angebot nutzen? Dann drucke dir in der Filiale eine Einverständnis­
erklärung aus und schicke diese unterzeichnet an die Personalabteilung. Fehlen dir noch
Informationen? Im Intranet findest du einen umfangreichen Frage-&-Antwort-Katalog rund
um die „Clevere“ REWE Group Altersvorsorge.

Jeder Cent gehört dir!
Sollte dein Dienstverhältnis vor dem Pensionsantritt zu Ende gehen: keine Sorge! Du
verlierst keinen Cent, den du für deine „Clevere“ REWE Group Altersvorsorge angespart
hast. Die Personalabteilung informiert die Allianz, unseren Versicherungspartner, darüber.
Nachfolgend wird deine Polizze umgestellt und gemeinsam mit einem Begleitbrief an dich
übermittelt. Dann kannst du entscheiden, ob du weiterhin privat einzahlst, den Vertrag
prämienfrei stellst oder dir den angesparten Betrag sofort auszahlen lässt.

                                                                                                              19
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T
2. KAPITEL

             SCHWANGERSCHAFT
             Schwanger: Was ist zu tun?
             MELDEN BEIM ARBEITGEBER
             Sobald eine Schwangerschaft feststeht, soll der Arbeitgeber darüber informiert werden!
             Die Meldung kann auch ohne Bestätigung vom Frauenarzt erfolgen, allerdings muss diese
             schnellstmöglich nachgebracht werden. Aber Achtung: Solange der Arbeitgeber nichts von
             der Schwangerschaft weiß, kann er auch nicht auf die besonderen Rechte und Schutzmaß-
             nahmen für Schwangere Rücksicht nehmen. Deshalb solltest du den Arbeitgeber sobald
             wie möglich über deine Schwangerschaft in Kenntnis setzen!

             MELDUNG DES ARBEITGEBERS
             Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, muss er das ­Arbeitsinspektorat
             darüber informieren. Dieses kann jederzeit die Arbeitsbedingungen der schwangeren
             Arbeit­nehmerin überprüfen. Denn: Der Arbeitgeber darf keine Schwangere für Arbeiten
             heranziehen, die ihr selbst oder dem ungeborenen Kind Schaden zufügen könnten.

             Schwanger: Spezielle Rechte und Pflichten
             BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
             Jegliche Tätigkeiten, die sich auf die Gesundheit des Kindes oder der Mutter negativ aus-
             wirken könnten, dürfen nicht mehr ausgeführt werden. Grundsätzlich sind alle schweren
             körperlichen Arbeiten sowie Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Geräten verboten.

                    GESUNDHEITSGEFÄHRDENDE TÄTIGKEITEN
                    •H  eben und Tragen von schweren Lasten (regelmäßig
                       mehr als 5 Kilogramm oder gelegentlich mehr als
                       10 Kilogramm)
                    • Arbeiten, die unter Einwirkung von Hitze, Kälte oder
                       Nässe geschehen, wenn diese schädigend sein ­könnten
                    • Arbeiten mit häufigem Strecken, Beugen oder Bücken
                    • Arbeiten unter Einwirkungen von gesundheitsgefähr­
                       denden Stoffen, Strahlen, Staub, Dämpfen oder G­ asen
                    • Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck (Akkordlohn)
                    • Arbeiten im ständigen Sitzen oder Stehen, wenn
                       keine ­Möglichkeit für kurze Unterbrechungen da ist

       20
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Im Zweifelsfall kann auch das Arbeitsinspektorat entscheiden, welche Tätigkeiten weiter­hin
erlaubt sind.

Ab der 20. Schwangerschaftswoche dürfen Arbeiten im Stehen maximal 4 Stunden täglich
ausgeübt werden. Ist keine andere Arbeit vorhanden, so bekommt die Dienstnehmerin trotz
geringerer oder keiner Arbeitsleistung ihre vollen Stunden bezahlt.

Beispiel:   Eine Feinkostverkäuferin darf ab der 20. SSW nur noch 4 Stunden pro Tag
            im Verkauf stehen. Gibt es für sie Arbeiten im Büro oder im Sitzen zu erledi­
            gen, kann sie noch weitere 4 Stunden eingeteilt werden. Mangelt es in der
     Filiale an Arbeiten, die im Sitzen zu absolvieren sind, darf man sie trotzdem nicht
     länger als 4 Stunden pro Tag stehend beschäftigen. Es dürfen keine Minusstunden
     verzeichnet werden. Die fehlende Wochenarbeitszeit ist als „sonstige bezahlte
     Abwesenheit“ im PEP (Personaleinsatzplan) zu erfassen.

LIEGE- UND SITZMÖGLICHKEITEN ZUM AUSRUHEN
Werdende Mütter müssen die Möglichkeit bekommen, sich hinzulegen und auszuruhen.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass hierfür etwa ein Liegebett zur Verfügung steht.
Diese Ruhezeiten sind wie Arbeitszeit zu bezahlen, wenn sie nicht in die normale, vorher
festgelegte, Pause fallen.

Weiters muss die schwangere Arbeitnehmerin vor Tabakrauch geschützt werden. Ein ge-
meinsam genutzter Aufenthaltsraum muss rauchfrei bleiben!

VERSETZUNG – FORTZAHLUNG DES ENTGELTES
Kann die schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr voll eingesetzt werden, so darf ihr dar-
aus kein finanzieller Nachteil entstehen. Ausnahme: Die Überstundenpauschale kann der
Arbeitgeber einseitig bis zur 40. Stunde kürzen, da ja keine Überstunden mehr geleistet
werden dürfen!

Manchmal erfordern es die Umstände, dass die schwangere Arbeitnehmerin an einen ande-
ren, für sie geeigneten Arbeitsplatz versetzt wird. Dann hat der Betriebsrat ein Mitwirkungs-
recht. Es darf nie zu einer verschlechternden Versetzung kommen.

                                                                                    JOBROTATION
                          Du bist schwanger und kannst eventuell nicht mehr alle Tätigkeiten so
                          ausführen wie früher! Nutze die Möglichkeit der Jobrotation. So achtest
                            du auf dein Wohlbefinden und das deines Kindes, lernst auch Neues
                                dazu und bringst dich auch in der Schwangerschaft optimal ein.

                                                                                                                       21
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     Lässt sich für die schwangere Arbeitnehmerin keine geeignete Tätigkeit finden und kann
     sie nicht voll eingesetzt werden, so muss trotz Änderung und/oder Einschränkung der
     ­Beschäftigung Lohn bzw. Gehalt in voller Höhe weiterbezahlt und die Arbeitnehmerin vom
      Dienst freigestellt werden.

     UNTERSUCHUNGEN
     Sollten schwangerschaftsbedingte Vorsorgeuntersuchungen – vor
     allem im Zusammenhang mit dem Mutter-Kind-Pass – außerhalb
     der Arbeitszeit nicht möglich sein, ist die dafür notwendige Zeit als
     ­Arbeitszeit zu erfassen.

     ÜBERSTUNDEN UND ÜBERSTUNDENPAUSCHALE
     Schwangere dürfen keine Überstunden leisten, sprich: Sie dürfen wöchentlich nicht mehr
     als 40 Stunden und täglich nicht mehr als 9 Stunden arbeiten.
     Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber berechtigt, die Pauschale ohne Zustimmung der
     Arbeit­nehmerin zu ­kürzen. Die Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf finanziellen Aus-
     gleich. Der Vorgesetzte kann jedoch eine befristete Prämie bis auf Widerruf gewähren,
     muss aber nicht.
     Auch Nacharbeitszeit ist Arbeitszeit, maximal darf daher eine Schwangere auch mit Nach-
     arbeitszeit nur 9 Stunden täglich beschäftigt werden.

     NACHTARBEIT, SONN- UND FEIERTAGSVERBOT
     Schwangere und stillende Mütter dürfen nachts in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
     an Sonntagen und an Feiertagen nicht arbeiten. Es gibt keine Ausnahme für den
     8. Dezember oder für Saisonfilialen!

     Schwanger: Kündigung möglich?
     KÜNDIGUNGSSCHUTZ WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
     Die schwangere Arbeitnehmerin hat in einem unbefristeten Dienstverhältnis einen Kündi-
     gungsschutz. Das heißt, eine Kündigung ist nur aus bestimmten, gesetzlich festgehaltenen
     Gründen möglich – außerdem muss der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Arbeits- und
     Sozialgerichtes einholen.
     Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, ohne von der Schwangerschaft zu wissen,
     kann die Arbeit­nehmerin diese noch innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage bekannt geben.
     Damit wird die Kündigung rechtlich unwirksam.
     Wenn die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Aussprechens der Kündigung jedoch selbst
     noch nichts von ihrer Schwangerschaft weiß, dann wird die Kündigung auch noch zu einem
     späteren Zeitpunkt rechtsunwirksam. Voraussetzung: Die Schwangerschaft muss unverzüg-
     lich nach der Kenntniserlangung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und endet 4 Monate
nach der Entbindung bzw. 4 Wochen nach dem Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag).
Die Schwangerschaft muss zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruches schon bestanden
haben. Eine Schwangerschaft während der Kündigungsfrist ändert nichts an der Rechts-
wirksamkeit der Kündigung. Das Dienstverhältnis endet dann normal mit dem Ende der
Kündigungsfrist.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ NACH EINER FEHLGEBURT
Arbeitnehmerinnen haben auch nach einer Fehlgeburt einen Kündigungsschutz von
4 Wochen.

PROBEMONAT
Wird eine Arbeitnehmerin während des Probemonats schwanger, hat sie keinen Kündi-
gungs- und Entlassungsschutz.
Kann die Arbeitnehmerin im Falle des Falles glaubhaft machen, dass das Probedienstver-
hältnis nur wegen ihrer Schwangerschaft gelöst wurde, besteht auf Basis des Gleichbe-
handlungsgesetzes jedoch die Möglichkeit, die Auflösung im Probemonat wegen Diskrimi-
nierung anzufechten.

BEFRISTETES DIENSTVERHÄLTNIS
Im REWE Group Konzern wird ein Dienstverhältnis bei Angestellten nach dem ersten Monat
(= Probemonat) noch für zwei weitere Monate befristet abgeschlossen. Erst nach insgesamt
3 Monaten ist man in einem unbefristeten Dienstverhältnis.
Wird die Arbeitnehmerin während eines befristeten Dienstverhältnisses schwanger, so ver-
längert sich das Ende der Befristung durch die Schwangerschaft bis zum Beginn des ab-
soluten Beschäftigungsverbotes/Wochenhilfe (oder einer vorherigen Freistellung). Nach der
Wochenhilfe/Karenz gibt es in diesem Fall kein bestehendes Dienstverhältnis mehr.

Kann glaubhaft gemacht werden, dass die Befristung nur wegen der Schwangerschaft nicht
verlängert wurde, lässt sich auch die Auflösung eines befristeten Dienstverhältnisses wegen
Diskriminierung anfechten. In diesem Fall kann man auf die Aufrechterhaltung des Dienst-
verhältnisses klagen.

EINVERNEHMLICHE LÖSUNG
Während einer Schwangerschaft ist auch eine einvernehmliche Lösung möglich, aber sie
muss jedenfalls schriftlich vereinbart werden.
Wird eine einvernehmliche Lösung unterzeichnet und erfährt man erst im Nachhinein von
einer Schwangerschaft, so lässt sich die einvernehmliche Lösung bis zum Beginn der Wo-
chenhilfe aufschieben. Wichtig: Die Schwangerschaft ist unverzüglich dem Arbeitgeber
mitzuteilen. Setze dich in weiterer Folge mit einem Betriebsrat in Verbindung.

                                                                                                               23
D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     ENTLASSUNGSSCHUTZ WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
     Für eine schwangere Arbeitnehmerin gilt nicht nur Kündigungs-, sondern auch Entlas-
     sungsschutz. Das bedeutet: Vor einer Entlassung muss beim Arbeits- und Sozialgericht die
     Zustimmung eingeholt werden. Diese wird nur aus ganz bestimmten, im Gesetz aufgezähl-
     ten Gründen erteilt, wobei auch auf den außerordentlichen Gemütszustand der werden-
     den Mutter Rücksicht zu nehmen ist. Nur in Fällen von bestimmten gerichtlich strafbaren
     Handlungen wie z.B.: Diebstahl, Tätlichkeiten und Ehrverletzungen kann der Dienstgeber
     die Zustimmung auch im Nachhinein einholen.
     Entlassungsgründe wären z.B.: strafbare Handlungen mit Bereicherungsvorsatz oder min-
     destens 1-jährige Freiheitsstrafe (z. B. wegen Diebstahls), schuldhaft grob verletzte Pflich-
     ten (z. B. Fernbleiben vom Dienst ohne Entschuldigungsgrund), Verrat von Betriebsgeheim-
     nissen etc.

     Fehlgeburten und Totgeburten
     Eine Fehlgeburt ist immer ein tragisches und einschneidendes Erlebnis für die betroffenen
     Eltern. Bei Fehlgeburten gibt es einen Kündigungsschutz.
     Wichtig ist jedoch zwischen Fehlgeburt und Totgeburt zu unterscheiden, da bei einer Tot-
     geburt die vollen Mutterschutzbestimmungen zur Anwendung gelangen.

       FEHLGEBURTEN                                     TOTGEBURTEN

       bis einschließlich 16. Schwangerschafts-         Geburtsgewicht über 500 Gramm und
       woche oder nach der 17. Schwanger-               ohne Lebenszeichen
       schaftswoche mit einem Gewicht unter
       500 Gramm

     SCHUTZ BEI FEHLGEBURTEN
     Nach einer Fehlgeburt sieht das Mutterschutzgesetz kein Beschäftigungsverbot für betrof-
     fene Frauen vor. Es ist jedoch eine Krankschreibung durch die Ärztin oder durch den Arzt
     möglich.
     Frauen haben nach einer Fehlgeburt einen Kündigungs- und Entlassungsschutz von
     4 Wochen – beginnend mit der Fehlgeburt.

     SCHUTZ UND RECHTE NACH TOTGEBURTEN
     Nach einer Totgeburt hat die betroffene Frau Anspruch auf Mutterschutz und Wochenhilfe.

     ENTBINDUNG
     Eine Entbindung liegt dann vor, wenn ein Kind entweder lebend geboren wird, oder wenn
     bei einer Totgeburt, dass Baby zumindest ein Geburtsgewicht von 500 Gramm (§8 Abs 1
     Hebammengesetz) hatte.

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Nach einer solchen Entbindung hat eine Mutter auch Anspruch auf Wochenhilfe, weiters
gilt für sie das Mutterschutzgesetz. Dies gilt sowohl für Lebend- als auch Totgeburten.

WOCHENSCHUTZ = ABSOLUTES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
Nach einer Totgeburt, fällt die Arbeitnehmerin unter die Regelungen des Mutterschutzge-
setzes und hat Anspruch auf die Wochenhilfe von 8 –16 Wochen gemäß § 5 Mutterschutz-
gesetz; wie lang konkret entscheidet der/das Arzt/Spital.
Während dieser Zeit ist das Dienstverhältnis ruhend, d.h. es dürfen keine Arbeitsleistungen
erbracht werden. Man erhält vom Arbeitgeber kein Gehalt, allerdings hat man Anspruch auf
Wochengeld (siehe nächste Seite).
Während der Wochenhilfe erwirbt man Urlaubstage und die Zeiten zählen auch zu ­allen
dienstverhältnisabhängigen Ansprüchen (Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlung, Abfertigung,
usw.) Die Geburtsurkunde bzw. Anzeige einer Totgeburt mitsamt der Bestätigung für die
­Wochenhilfe muss an die Personalabteilung geschickt werden.

KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ
Weiters besteht nach der Geburt (Totgeburt) ein 4-monatiger besonderer Kündigungs- und
Entlassungsschutz (§ 10 MSchG). Dies bedeutet, dass während der Wochenhilfe und bis
zu 4 Monate nach der Geburt keine Kündigung möglich ist. Bei einer Entlassung ist die
Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts notwendig.

    WOCHENGELD
    Gemäß § 162 ASVG besteht nach einer Entbindung ein
    Anspruch auf Wochengeld. Auch nach einer Totgeburt
    hat man Anspruch auf Wochengeld während man in der
    ­Wochenhilfe ist.
     Im Falle einer Fehlgeburt (Geburtsgewicht unter
     500 g) innerhalb der (vorzeitigen) ­Wochenhilfe, kann
     das Wochen­geld nur bis zum Eintritt der Fehlgeburt
     gewährt werden.
    OLG Linz 12 Rs 93/95 v. 31.10.1995. (ZAS Jud. 1/1997 ARD 4824/11/97)

RECHTE VON TOTGEBORENEN KINDERN
Totgeborene Kinder werden genauso behandelt wie tote Menschen. Demnach hat jedes
totgeborene Kind das Recht auf einen Namen, das Recht auf die Unversehrtheit seines
Körpers und das Recht auf eine Beerdigung. Bei Totgeburten (mehr als 500 Gramm zum
Zeitpunkt der Geburt) besteht in Österreich Bestattungspflicht. Bei Fehlgeburten (weniger
als 500 Gramm) besteht das Bestattungsrecht.

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

     Schwanger: Was passiert mit dem Urlaub?
     Pro Monat erwirbt man Urlaub im Ausmaß von 2,5 Tagen – je nachdem, ob du 5 oder
     6 Tage in der Woche arbeitest, insgesamt also 25 oder 30 Tage pro Jahr (bzw. 30 bis
     36 Tage nach 25 Dienstjahren).
     Auch während der Wochenhilfe, die 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt
     und bis 8 (bis 16) Wochen nach der Geburt andauert, besteht Urlaubsanspruch. Während
     der Karenz wird hingegen kein neuer Urlaub erworben.
     Nicht konsumierter Urlaub bleibt bis zum Wiedereintritt bestehen, er verfällt nicht! Bei Be-
     endigung des Dienstverhältnisses während oder mit Ende der Karenz wird der noch ­offene
     Urlaub ausbezahlt.
     Wird der komplette Urlaubsanspruch vor der Wochenhilfe verbraucht, darf dieser nicht
     ­aliquotiert werden!
      Achtung: Bedenke, dass die Anzahl der Urlaubstage stehen bleibt. In der Regel wird nach
      der Karenz die Arbeitszeit reduziert. Die Urlaubstage richten sich immer nach dem aktuel-
      len Stundenausmaß der Arbeitszeit.

     Beispiel:        DER RESTURLAUB BERECHNET SICH WIE FOLGT:
                  Beginn Wochenhilfe: 30. Juni 2017
                  (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin 25. August 2017)
            Voraussichtliches Ende der Wochenhilfe: 20. Oktober 2017
            (im Normalfall 8 Wochen nach Geburtstermin)
            Alter Urlaub                                bis 28.2.2017             10 Tage
            Neuer Anspruch:                             1.3.2017 bis 28.2.2018
            Aliquot Urlaubsanspruch                     1.3.2017 bis 20.10.2017   19 Tage
            + alter Urlaub                              bis 28.2.2017             10 Tage
            = Resturlaub bis Ende Wochenhilfe                                     29 Tage

     Bekommen Schwangere noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
     Bis zum Beginn der Wochenhilfe hat man Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld,
     allerdings nur im aliquoten Ausmaß zu den gearbeiteten Monaten im Kalenderjahr. Mit
     Beginn der Wochenhilfe wird im selben Monat das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot
     abgerechnet und ausbezahlt!

     Wird hingegen im Juni noch das Urlaubsgeld in voller Höhe ausbezahlt, so ist das zuviel be-
     zahlte Geld nicht zurückzubezahlen und darf auch nicht auf das noch ausstehende ­aliquote
     Weihnachtsgeld angerechnet werden.

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D E I N B E T R I E B S R AT I N F O R M I E R T

Absolutes Beschäftigungsverbot/ Wochenhilfe
WOCHENHILFE: WAS IST DAS?
Unter der Wochenhilfe versteht man die 8 Wochen vor und die 8 Wo­           chen nach dem
­Geburtstermin, in denen die Arbeitnehmerin nicht arbeiten darf!
 Das heißt: Die Schutzfrist beginnt in der Regel 8 Wochen vor dem errechneten Geburtster-
 min. Nach dem tatsächlichen Geburtstermin läuft sie noch weitere 8 Wochen. Verkürzt sich
 die 8-Wochen-Frist vor der Geburt, weil das Kind früher als errechnet zur Welt kommt, dann
 verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung entsprechend – und zwar auf maximal
 bis zu 16 Wochen. Bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten beträgt die verlängerte
 Wochenfrist nach der Geburt allgemein 12 Wochen.

VORZEITIGES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT / WOCHENHILFE
Bei Risikoschwangerschaften, Mehrlingsgeburten oder Komplikationen während der
Schwanger­schaft kann ein Frauenarzt, Amtsarzt oder das Arbeitsinspektorat ein vorzeiti-
ges ­Beschäftigungsverbot aussprechen. Eine Bestätigung muss an die Personalabteilung
übermittelt werden. Die Arbeitnehmerin wird „freigestellt“ und erhält schon vorzeitig das
­Wochengeld. Auch wenn das Dienstverhältnis ruht: Urlaubstage werden während der Zeit
 der Wochenhilfe erworben und bleiben bis nach der Karenz bestehen.

WOCHENGELD
Während der Wochenhilfe bekommt die Arbeitnehmerin Wochengeld. Berechnet nach dem
durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen vor Beginn der Wochenhilfe
enthält es auch Sonderzahlungen (rund 17 Prozent) und ist damit meist etwas höher als
der bisherige Nettoverdienst.
Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenkasse unter Vor-
lage der ärztlichen Bestä­tigung von der Arbeitnehmerin selbst be-
antragt werden. Die Arbeits- und Entgeltbestätigung wird von der
Personal­abteilung automatisch elektronisch an die Gebietskranken-
kasse übermittelt.
Bei vorzeitiger Freistellung erhält die Arbeitnehme­rin ab diesem
Zeitpunkt Wochengeld ausbezahlt.
Geringfügig Beschäftigte erhalten nur dann Wochen­geld, wenn sie
sich in der Kranken- und Pensions­versicherung selbst versichert
haben. Außer sie sind arbeitslos gemeldet oder sie haben noch
Anspruch auf Kinder­betreuungsgeld für ein älteres Kind.

                             Achtung: Wenn du 3 Monate vor der Wochenhilfe keine Bezüge hast,
                        dann bekommst du auch kein Wochengeld. Solltest du Kinderbetreuungs-
                             geld erhalten haben, wird dieses für die Berechnung herangezogen.

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