F.A.Q. häufig gestellte Fragen - an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht - Frauenhauskoordinierung

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F.A.Q. häufig gestellte Fragen - an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht - Frauenhauskoordinierung
F.A.Q.
häufig gestellte Fragen
an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht
F.A.Q. häufig gestellte Fragen - an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht - Frauenhauskoordinierung
Impressum

IMPRESSUM
Autorinnen:
Barbara Wessel

Dorothee Frings, Tabelle: „Finanzierung des
Frauenhausaufenthalts für geflüchtete Frauen“

Redaktion:
Katharina   Göpner,    bff: Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe –
Frauen gegen Gewalt e.V.

Elisabeth Oberthür, Frauenhauskoordinierung
e.V.

Stand: August 2020, 3. erweiterte Ausgabe

Layout und barrierefreie PDF:
Satzdigital / satzdigital@mailbox.org

                                                        3
F.A.Q. – häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht

F.A.Q. – HÄUFIG GESTELLTE                        Anschließend beantworten wir zahlreiche häufig
FRAGEN AN DER SCHNITTSTELLE                      wiederkehrende Fragen an der Schnittstelle
                                                 zwischen      geschlechtsspezifischer  Gewalt
GEWALTSCHUTZ UND FLUCHT                          und Flucht, die wir nach Themenbereichen
                                                 geordnet haben. Einige der Fragen sind
Das vorliegende F.A.Q. beantwortet Fragen
                                                 mehrfach aufgeführt, weil sie verschiedene
rund um das Thema Gewaltschutz und Flucht.
                                                 Themenbereiche berühren und so leichter
Im Fokus stehen dabei die besonderen Belange
                                                 auffindbar sind.
geflüchteter Frauen (und Mädchen), die durch
Fachberatungsstellen      und   Frauenhäuser     In die aktuelle Auflage sind Änderungen der
unterstützt werden. Im F.A.Q. schreiben wir      letzten drei Jahre, insbesondere jene durch
daher primär von geflüchteten Frauen und         das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung
Mädchen. Es wird jedoch auch auf die Situation   der Ausreisepflicht“ – auch „Hau-Ab-Gesetz“
von geflüchteten LSBTIQ*-Personen, die von       genannt –, eingeflossen.
Gewalt betroffen sind, eingegangen.
                                                 Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass sich
In einem Glossar erläutern wir zunächst          rechtliche Regelungen in diesem Bereich auch
zentrale Begriffe und deren Konsequenzen         weiterhin oft verändern. Dieses F.A.Q. gibt den
für Geflüchtete. Dieses Glossar wird auf den     Stand von August 2020 wieder.
Webseiten von bff und FHK bei Bedarf ergänzt
oder aktualisiert.                               Wichtig ist auch, dass das F.A.Q. keine
                                                 Rechtsberatung ersetzt und an vielen Stellen
                                                 nur allgemeine Auskünfte und eine erste
                                                 Orientierung geben kann.

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Inhalt

INHALT

GLOSSAR	                                                                                 8
Schutzstatus	                                                                            8
Aufenthaltsgestattung	                                                                   8
Wohnsitznahmeverpflichtung (siehe auch 1.6)	                                             8
Residenzpflicht	                                                                         9
Wohnsitzauflage (§§ 12und 12a AufenthG)	                                                 9
Aufenthaltsbeendigung/ Ausreiseverpflichtung	                                            10
Duldung	                                                                                 10
Ausweisung	                                                                              10
Abschiebung	                                                                             11
1. ASYL- UND AUFENTHALTSRECHTLICHE REGELUNGEN	                                           11
1.1 Welche Rechte und Pflichten bestehen während eines Asylverfahrens?	                  11
1.2 Was sind Verfahren nach der Dublin III- Verordnung?	                                 13
1.3 Was sind die Unterschiede zwischen Duldung,
verschiedenen Aufenthaltstiteln und Schutzstatus?	                                       13
1.4 Wie unterscheidet sich das Asylverfahren für gewaltbetroffene Frauen aus
sogenannten sicheren Herkunftsstaaten? 	                                                 13
1.6 Was bedeuten Wohnsitznahmeverpflichtung und Residenzpflicht für
Asylsuchende und Geduldete?	                                                             14
1.7 Exkurs: Was bedeutet die Schaffung der sogenannten Ankerzentren für die dort
untergebrachten Geflüchteten?	                                                           16
1.8 Wie ist das Verhältnis zwischen Ausländerbehörde und BAMF und
was sind die jeweiligen Zuständigkeiten?	                                                16
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM
ASYLVERFAHREN	                                                                          17
2.1 Inwiefern kann geschlechtsspezifische Gewalt als Anerkennungsgrund des
Asylantrags bzw. als Abschiebeverbot/ Härtefall geltend gemacht werden?	                 17
2.2 Welche besonderen Möglichkeiten haben Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt
während des Asylverfahrens? 	                                                            18
2.3 Was gilt es bei Fachstellungnahmen von Beratungsstellen/Frauenhäusern zu beachten?	 19
2.4 Haben Gewaltschutzanordnungen Auswirkungen auf das Asylverfahren? Wenn ja, welche? 19
2.5 Was passiert im Falle einer Trennung,
wenn der Aufenthaltsstatus von dem/der (Ehe-) Partner*in abhängig ist?	                  19

                                                                                          5
Inhalt

3. EHE- UND FAMILIENRECHT	                                                                     20
3.1 Wie ist die familienrechtliche Situation im Asylverfahren (Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt bei Trennung)?	                                             20
3.2 Wird eine Ehe, die in einem anderen Land geschlossen wurde, in Deutschland anerkannt?	 20
3.3 Wie ist die Situation von verheirateten minderjährigen Geflüchteten in Deutschland?	 21
3.4 Was passiert im Falle einer Trennung, wenn der Aufenthaltsstatus von dem/der
(Ehe-) Partner*in abhängig ist?	                                                               22
4. MEDIZINISCHE VERSORGUNG UND SOZIALLEISTUNGEN	                                               23
5. FINANZIERUNG VON BERATUNG UND SCHUTZ
FÜR GEFLÜCHTETE FRAUEN	                                                                        24
5.1 Wer zahlt in welchen Fällen juristische Beratung und Prozesskostenhilfe?	                  24
5.2 Ist es möglich für geflüchtete Frauen während des Asylverfahrens oder
nach einer Ablehnung,einen Beratungshilfeschein zu erhalten?	                                  24
5.3 Wie wird der Frauenhausaufenthalt für geflüchtete Frauen finanziert?	                      25
5.4 Welche Möglichkeiten der Finanzierung von Dolmetscher*innen gibt es?	                      25
6. GEWALTSCHUTZMASSNAHMEN FÜR GEFLÜCHTETE FRAUEN,
DIE IN UNTERKÜNFTEN LEBEN	                                                                     26
6.1 Welche Schwierigkeiten können für gewaltbetroffene Frauen bei Verletzung der
Residenzpflicht entstehen?	                                                                    26
6.2 Gibt es für geflüchtete Frauen die Möglichkeit, im Falle von Gewalt früher in eine eigene
Wohnung umzuziehen oder die Wohnsitzzuweisung aufzuheben?	                                     26
6.3 Wie funktionieren Umverteilungsanträge? Gibt es die Möglichkeit,
eine Umverteilung wegen Gefährdung zu beschleunigen?
Gibt es die Möglichkeit, zu beeinflussen, wohin die betroffene Frau umverteilt wird?	          26
6.4 Gibt es die Möglichkeit der Wegweisung von Tätern aus Gemeinschaftsunterkünften und
eigenen Wohnungen trotz Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen?	                                 27
6.5 Haben Gewaltschutzanordnungen Auswirkungen auf das Asylverfahren?
Und wenn ja, welche?	                                                                          27
6.6 Welche Gewaltschutzkonzepte zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Unterkünften für
geflüchtete Menschen existieren bereits?	                                                      28
6.7 Kann im Falle von Gewaltbetroffenheit auch nach Abschluss des Asylverfahrens eine
Wohnsitzauflage nach § 12 oder 12 a AufenthG aufgehoben werden? 	                              29
6.8 Gibt es Beschwerdemöglichkeiten in Unterkünften?	                                          29

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Inhalt

7. AUFNAHME VON GEFLÜCHTETEN FRAUEN INS FRAUENHAUS	                                           30
7.1 Welche Auswirkungen haben die Wohnsitzauflage bzw. Residenzpflicht für gewalt-
betroffene Frauen bei der Aufnahme ins Frauenhaus oder dem Wechsel einer Unterkunft?	 30
7.2 Welche Schwierigkeiten können für gewaltbetroffene Frauen bei Verletzung der
Residenzpflicht entstehen?	                                                                   30
7.3 Wie funktionieren Umverteilungsanträge? Gibt es die Möglichkeit,
eine Umverteilung wegen Gefährdung zu beschleunigen? Gibt es die Möglichkeit,
zu beeinflussen, wohin die betroffene Frau umverteilt wird?	                                   31
7.4 Wie wird der Frauenhausaufenthalt für geflüchtete Frauen finanziert?	                      31
8. KÖNNEN GEFLÜCHTETE FRAUEN ZU IHREM SCHUTZ EINE
NAMENSÄNDERUNG BEANTRAGEN? 	                                                                  32
9. WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DAS NEUE SEXUALSTRAFRECHT
AUF AUFENTHALTSRECHTLICHE REGELUNGEN?	                                                        33
10. KIRCHENASYL	                                                                              34
10.1 Was ist Kirchenasyl?	                                                                    34
10.2 Wie funktioniert Kirchenasyl?	                                                           34
10.3 Änderungen seit August 2018	                                                             34
10.4 Links und Verweise	                                                                      35
11. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN HAT DIE GEBURT EINES
KINDES IN DEUTSCHLAND AUSWIRKUNGEN AUF DEN
AUFENTHALTSTITEL GEFLÜCHTETER ELTERN?	                                                        36
11.1 Der Vater des Kindes hat die deutsche Staatsangehörigkeit	                               37
11.2 Der Vater hat seit mindestens acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt und
ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis	                                                  37
11.3 Der Vater verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis	                             38
11.4 Der Vater ist anerkannter Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt
(und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 1. oder 2. Alt. AufenthG.)	      39
11.5 Der Vater ist Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU	                            39
11.6 Der Vater befindet sich noch im laufenden Asylverfahren	                                 40
11.7 Der Vater ist nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren im Besitz einer Duldung	 40
11.8 Der Vater weigert sich die Vaterschaft anzuerkennen	                                      41
11.9 Unbekannter Vater	                                                                        41
11.10 Geschwister	                                                                             41
12. (NEUE) WEGE AUS DER DULDUNG	                                                              41
13. DIE BEDEUTUNG DER ISTANBUL-KONVENTION
FÜR DEN SCHUTZ GEFLÜCHTETER FRAUEN 	                                                          44
Anhang 	                                                                                     46

                                                                                                7
Glossar

GLOSSAR                                            Inzwischen wird in der Regel von
                                                   internationalem Schutz gesprochen. Der
Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Gründe     Begriff internationaler Schutz kommt aus
für einen Aufenthalt in Deutschland. Zum einen     dem europäischen Flüchtlingsrecht. Sowohl
gibt es den Aufenthalt aus humanitären oder        der Flüchtlingsschutz als auch der subsidiäre
politischen Gründen (Asyl, Flüchtlingsschutz,      Schutz werden dort beide als internationaler
subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot, Härtefall).   Schutz bezeichnet.
Darüber hinaus gibt es Aufenthalt aus familiären
Gründen (Geburt, Ehe, Familiennachzug) und         Aufenthaltsgestattung
schließlich den Aufenthalt zur Ausbildung, zum
                                                   Asylsuchenden ist für die Dauer des
Studium oder zur Arbeit.
                                                   Asylverfahrens der Aufenthalt in Deutschland
Gleichzeitig kann aber auch während                rechtlich gestattet. Sie erhalten nach
des    Asylverfahrens     unter    bestimmten      Antragstellung zunächst für die ersten Tage
Voraussetzungen gearbeitet werden. Oder            einen so genannten Ankunftsnachweis
ein anerkannter Flüchtling bekommt ein Kind,       und      ab   förmlicher     Asylantragstellung
was Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel          für die Dauer des gesamten Verfahrens
haben kann. Dies kann einen sogenannten            die      „Aufenthaltsgestattung“      genannte
„Spurwechsel“ bedeuten, also z.B. einen            Bescheinigung in Form einer grünen
Wechsel aus dem humanitären in einen               Klappkarte. Die Aufenthaltsgestattung ist kein
Aufenthalt aus familiären Gründen.                 Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den
                                                   rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bis
Zunächst muss geklärt werden, was die aktuelle     zur Entscheidung über den Asylantrag. Sie
Grundlage des Aufenthaltes ist und von welchen     gilt also auch für die Dauer eines möglichen
Voraussetzungen der Aufenthalt abhängt, um         Gerichtsverfahrens nach Ablehnung des
dann zu prüfen, welche Rechte und Pflichten        Asylantrags durch das BAMF.
daran geknüpft sind.
                                                   Die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn die
In diesem FAQ stehen die Fragen des                Entscheidung des BAMF über den Asylantrag
humanitären Aufenthaltes im Mittelpunkt.           endgültig, d.h. unanfechtbar, geworden ist oder
Außerdem werden häufige „Spuränderungen“,          unabhängig von dieser Entscheidung, etwa
so z.B. bei Aufnahme einer Ausbildung,             wenn ein Asylantrag zurückgenommen wird.
Arbeit oder bei der Geburt eines Kindes,
mitbesprochen.                                     Beachte: Die Aufenthaltsgestattung wird
                                                   oftmals für die Dauer von sechs Monaten, in
Schutzstatus                                       einigen Bundesländern sogar für die Dauer eines
                                                   Jahres ausgestellt und verlängert. Wenn aber
Bei jedem „Asylantrag“ (Schutzantrag) wird vom     innerhalb dieses Zeitraums eine unanfechtbare
Bundesamt in dem folgenden Asylverfahren in        negative Entscheidung über den Antrag ergeht,
absteigender Reihenfolge geprüft, ob:              „gilt“ die Gestattung ab dieser endgültigen
                                                   Entscheidung nicht mehr. Die Person ist dann
    • die Person asylberechtigt im Sinne des Art   zur Ausreise verpflichtet. Wenn diese mangels
      16 a des Grundgesetzes ist                   Passbesitzes o.a. nicht (gleich) möglich ist, wird
                                                   sie aufgefordert die Aufenthaltsgestattung
    • die Person als Flüchtling nach der Genfer
                                                   abzugeben und erhält in der Regel eine Duldung.
      Flüchtlingskonvention anzuerkennen ist (§
      3 AsylG)
                                                   Wohnsitznahmeverpflichtung (siehe auch
    • der Person subsidiärer Schutz                1.6)
      zugesprochen werden muss (§ 4 AsylG)         Mit     der   sogenannten     Wohnsitznahme-
    • andere Abschiebeverbote hinsichtlich des     verpflichtung wird Asylsuchenden für das
      Herkunftsstaates der Person bestehen (§      gesamte Asylverfahren vorgeschrieben, an
      60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG).         welchem Ort sie ihren festen Wohnsitz haben,
                                                   also leben und registriert sein müssen. Die
                                                   Wohnsitznahmeverpflichtung gilt wie die
                                                   Residenzpflicht vom ersten Tag an.

8
Glossar

Auch bei einem Umzug in eine private Wohnung         AsylG), es sei denn die Person ist auch über die
oder     in    eine   Gemeinschaftsunterkunft        drei Monate hinaus verpflichtet, in einer (Erst-)
besteht weiter die Verpflichtung, in einem           Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
vorgeschriebenen Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt zu wohnen.                         Eine Residenzpflicht kann auch später erneut
                                                     angeordnet werden, etwa wenn die Person
Mit dem „Zweiten Gesetz zur besseren                 Straftaten begangen hat (mehr dazu unter 1.3).
Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung“ (in
Kraft seit August 2019) wurde geregelt, dass         Wohnsitzauflage (§§ 12und 12a AufenthG)
asylsuchende Personen nunmehr verpflichtet
sind, ab Antragstellung bis zur Entscheidung über    Eine Aufenthaltserlaubnis kann mit einer
ihren Asylantrag oder im Falle der Ablehnung         Bedingung oder einer Auflage versehen werden.
ihres Asylantrags bis zu ihrer Ausreise oder ihrer   Eine wichtige solcher Nebenbestimmungen
Abschiebung in einer Aufnahmeeinrichtung zu          ist die Wohnsitzauflage, mit der insbesondere
wohnen. Diese Pflicht darf allerdings längstens      Personen, die über einen humanitären
18 Monate, bei Familien mit Kindern längstens        Aufenthaltstiteln verfügen, verpflichtet werden,
sechs Monate, gelten.                                in einem bestimmten Bundesland oder an einem
                                                     bestimmten Ort zu wohnen.
Residenzpflicht                                      Diese Wohnsitzauflage im eigentlichen Sinne
Residenzpflicht      bedeutet,     dass     der      betrifft also nicht Personen im laufenden
Bewegungsradius einer betreffenden Person            Asylverfahren oder Menschen mit Duldung,
auf die Stadt oder den Landkreis begrenzt ist        sondern Personen, die bereits einen
und sie nicht ohne Erlaubnis an einen anderen        Aufenthaltstitel haben. Sie wird in der Regel
Ort reisen darf. Grundsätzlich benötigt die          so lange ausgesprochen, wie die betreffende
Person dann eine Erlaubnis des Bundesamtes           Person staatliche Transferleistungen bezieht.
oder der zuständigen Ausländerbehörde, um
sich außerhalb des ihr zugewiesenen Gebietes         Einem Antrag auf länderübergreifenden
zu bewegen. Für die Wahrnehmung eines                Wohnortswechsel soll insbesondere zugestimmt
Termins bei einer Behörde oder einem Gericht,        werden, wenn an dem neuen Wohnort der
bei dem das persönliche Erscheinen erforderlich      Lebensunterhalt    ohne     Inanspruchnahme
ist, bedarf es keiner vorherigen Erlaubnis zum       staatlicher Leistungen gesichert ist, wenn
Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsortes.         damit das Zusammenleben mit Ehe- oder
                                                     Lebenspartner*in ermöglicht wird, oder
Die Residenzpflicht gilt für Personen im             eben zum Schutz vor Gefährdungen durch
Asylverfahren ab dem Tag der Antragstellung          Familienangehörige oder Partner*innen.
und endet laut Gesetz nach drei Monaten (§59 a

Aufhebung der Wohnsitzauflage bei                    Strafanzeigen, gerichtliche Schutzanordnungen
Gewalt:                                              sowie gerichtliche Wohnungszuweisungen
                                                     nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch
Die      Wohnsitzauflage         kann       bei      nachvollziehbare          Stellungnahmen        von
geschlechtsspezifischer Gewalt aufgehoben            anerkannten Opfer- und Fachberatungsstellen.
werden. Die betroffene Person hat dabei              Hinreichend dargelegte und nachgewiesene
eine Mitwirkungspflicht. Sie muss im Rahmen          Gewaltschutzfälle stellen immer einen Grund
des     Aufhebungsantrags         grundsätzlich      zur Streichung der Wohnsitzauflage dar.
ihre    Umstände       darlegen.     Geeignete       In besonderen Ausnahmesituationen, in
Nachweise sind etwa ärztliche Atteste oder           denen eine dringende Schutzbedürftigkeit
Krankenhausberichte        über      physische       offensichtlich ist, soll auch von der Vorlage eines
oder     psychische      Verletzungen,      die      Nachweises abgesehen werden.
Aufnahmebestätigung eines Frauenhauses,

                                                                                                      9
Glossar

Neu hinzugekommen ist im Sommer 2016              Aufenthalt. Geduldete sind zum Beispiel, weil
eine entsprechende Regelung für anerkannte        ihr Aufenthalt endet oder das Asylverfahren
Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.      endgültig negativ abgeschlossen ist, weiterhin
Diesen wird mit der Wohnsitzauflage aus §         zur Ausreise verpflichtet. Diese Pflicht kann
12a AufenthG vorgeschrieben, dass sie für         nur aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit,
die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung          Passlosigkeit u.a.) derzeit oder auch länger nicht
in dem Bundesland wohnen bleiben müssen,          durchgesetzt werden.
das auch für ihr Asylverfahren zuständig war.
Selbst Flüchtlinge genießen somit nach ihrer      Ausweisung
Anerkennung nicht mehr die Freizügigkeit,
innerhalb der Bundesrepublik zu leben, wo         Im Unterschied zur Abschiebung, mit der
sie möchten. Das Gesetz ermöglicht darüber        die      Aufenthaltsbeendigung      behördlich
hinaus sogar, konkret zu bestimmen, in            durchgesetzt wird, wird mit der Ausweisung
welcher Kommune die betreffende Person            allein ein etwaiges Aufenthaltsrecht entzogen
ihren Wohnsitz nehmen muss. In den Fällen der     und ein Wiedereinreiseverbot statuiert.
Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung
                                                  Personen ohne deutschen Pass können
oder einer Arbeit oder zur Vermeidung einer
                                                  ausgewiesen werden, also ihr Aufenthaltsrecht
Härte kann eine solche Wohnsitzauflage
                                                  verlieren, wenn sie wegen begangener
selbstverständlich aufgehoben werden (vgl.
                                                  Straftaten in erheblichem Umfang verurteilt
Kapitel 6.2. und 7).
                                                  wurden oder aus anderen Gründen als besonders
Aufenthaltsbeendigung/                            „gefährlich“ für die Allgemeinheit angesehen
                                                  werden und deshalb eine Abwägung zwischen
Ausreiseverpflichtung                             dem staatlichen Ausweisungsinteresse und
Grundsätzlich    bedarf    jeder    Aufenthalt    ihrem privaten Bleibeinteresse zu Lasten der
einer Person aus einem Staat, der nicht zur       Personen durchgeführt wird.
Europäischen Union gehört, einer Erlaubnis.
Die Person ist zur Ausreise verpflichtet, wenn    Bis 2015 galt als ein „besonders schweres“
die Erlaubnis zum Aufenthalt nach einer Zeit      Ausweisungsinteresse, wenn die Person
abläuft, durch eine negative Entscheidung         zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe
über die Erteilung oder Verlängerung einer        verurteilt worden war. Nach den Vorfällen
Aufenthaltserlaubnis endet oder zum Beispiel      von Köln an Silvester 2015/16 wurde ein
ein Asylverfahren endgültig rechtskräftig         neuer Ausweisungsgrund geschaffen: Wenn
negativ abgeschlossen wird.                       eine Verurteilung wegen Straftaten gegen
                                                  Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle
Nicht immer bedeutet dies gleichermaßen, dass     Selbstbestimmung oder Eigentum erfolgte oder
eine Person auch sofort das Land verlässt bzw.    im Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
verlassen kann. Manchmal scheitert die Ausreise   bestand, dann reichte auch eine Verurteilung
an tatsächlichen oder rechtlichen Hindernissen,   zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nach weiterer
so zum Beispiel, weil ein Pass zur Ausreise       Gesetzesänderung reicht inzwischen für die
fehlt, weil sich die Person im Mutterschutz       Ausweisung auch eine Verurteilung zu einem
befindet und deshalb nicht reisen kann, weil      Jahr auf Bewährung wegen einer einfachen
das Herkunftsland keinen Flughafen hat oder       Körperverletzung. Auch der unberechtigte
aus anderen Gründen. In diesen Fällen wird der    Bezug von Sozialleistungen oder ein Verstoß
Person eine Duldung ausgestellt.                  gegen das Betäubungsmittelgesetz sollen nun
                                                  bereits ab einer Verurteilung zu einem Jahr für
Duldung                                           eine Ausweisung ausreichen.

Eine Duldung wird erteilt bei einer               In jedem Fall muss die Behörde bzw. das Gericht
„vorübergehenden      Aussetzung         der      für den konkreten Einzelfall abwägen, ob das
Abschiebung“     von     ausreisepflichtigen      Interesse der Bundesrepublik daran, dass die
Personen ohne deutschen Pass. Das bedeutet:       Person das Land verlässt, stärker wirkt als deren
Die Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel und         Bleibeinteresse. Hierbei sind insbesondere
begründet daher auch keinen rechtmäßigen          die „Verwurzelung“ in Deutschland und der
                                                  Aufenthaltsstatus von Bedeutung.

10
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Auch eine Person die ausgewiesen wurde, muss        1. ASYL- UND
aber nicht in jedem Fall das Land verlassen bzw.
wird nicht zwingend abgeschoben. Denn wenn
                                                    AUFENTHALTSRECHTLICHE
sie z.B. als Flüchtling anerkannt wurde und         REGELUNGEN
feststeht, dass ihr in ihrem Herkunftsland Folter
oder menschenrechtswidrige Behandlung               1.1 Welche Rechte und Pflichten bestehen
droht, wird sie auch dann in der Regel nicht        während eines Asylverfahrens?
abgeschoben, wenn sie sich hier (erheblich)
                                                    Grundlegende      Informationen   zu   asyl-
strafbar gemacht hat. Es wird ihr dann jedoch
                                                    und     aufenthaltsrechtlichen  Regelungen,
auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
                                                    zum     Asylverfahren,     aber auch     zur
Vielmehr bleibt eine solche Person oftmals
                                                    Familienzusammenführung oder besonders
dauerhaft im Status einer Duldung.
                                                    vulnerablen Gruppen Geflüchteter finden sich
Abschiebung                                         auf der Webseite der GGUA Flüchtlingshilfe:
                                                    http://www.ggua.de/aktuelles/
Abschiebung ist schließlich der Vollzug der
Ausreiseverpflichtung. D.h. einer Abschiebung       Folgende         Zusammenstellung           von
geht in jedem Fall eine Entscheidung voraus, mit    Arbeitsmaterialien zu Rechten und Pflichten
der der Aufenthalt beendet oder nicht weiter        während des Asylverfahrens ist hilfreich für die
verlängert wurde. Außerdem ist die Person in        Beratung und Unterstützung Geflüchteter:
den allermeisten Fällen zunächst aufzufordern,
                                                     • Ratgeber für Geflüchtete in Berlin 2017:
freiwillig das Land zu verlassen und damit ihrer
                                                       http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/
Ausreiseverpflichtung nachzukommen. Erst
                                                       pdf/ratgeber.pdf
wenn die Person nicht freiwillig ausreist, kann
die Behörde die zwangsweise Rückführung              • Arbeitshilfen von Asylnet zum Aufenthalts-
vorbereiten sowie durchführen und abschieben.          und Flüchtlingsrecht: https://www.asyl.net/
                                                       publikationen/unsere-arbeitshilfen/

                                                     • Basisinformationen von Asylnet
                                                       zum Asylverfahren, zu Rechten
                                                       und Pflichten von Asylsuchenden,
                                                       Dublinverfahren, Freiwilligenarbeit und
                                                       Diskriminierungsschutz: https://www.asyl.
                                                       net/view/basisinformationen-fuer-die-
                                                       beratungspraxis/

                                                     • Materialien für die Beratung vom
                                                       Niedersächsischen Flüchtlingsrat: https://
                                                       www.nds-fluerat.org/infomaterial/
                                                       materialien-fuer-die-beratung/

                                                     • Arbeitshilfen und Informationen zu
                                                       Leistungsansprüchen während des
                                                       Asylverfahrens der Bundesweiten
                                                       Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen
                                                       Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
                                                       e.V. (BAfF): http://www.baff-zentren.org/
                                                       veroeffentlichungen-der-baff/rechtliches/

                                                                                                    11
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Mitwirkungspflichten, insb.                        Im Status einer Duldung besteht allerdings sehr
Passbeschaffung                                    wohl die Verpflichtung einen Pass zu beschaffen,
                                                   wenn ein solcher noch nicht vorliegt und diese
Während des Asylverfahrens haben die               Nichtvorlage den Grund für die Duldung bildet.
Asylsuchenden besondere Pflichten. Hierzu          Diese Personen „ungeklärter Identität“ müssen,
gehört insbesondere die Pflicht, das Verfahren     wenn sie einen Pass nicht vorlegen können,
zu betreiben. Dies beinhaltet, nach unerlaubter    nachweisen, dass sie alle unter Berücksichtigung
Einreise unverzüglich den Asylantrag stellen,      der Umstände des Einzelfalls zumutbaren
sich unverzüglich zu der zugewiesenen              Handlungen vorgenommen haben, um einen
Aufnahmeeinrichtung zu begeben, persönlich         Pass oder einen Passersatz zu beschaffen.
beim BAMF vorzusprechen und an der Anhörung        Zu den als zumutbar geltenden Handlungen
zu den Asylgründen teilzunehmen. Außerdem          gehört insbesondere, bei den Botschaften des
müssen die Personen während des gesamten           Herkunftsstaates persönlich vorzusprechen
Verfahrens für die Behörden immer erreichbar       und dort die erforderlichen Angaben und
sein. Dies wird gewährleistet durch die            Erklärungen abzugeben – mitunter auch eine
Wohnsitzverpflichtung und die Residenzpflicht      Erklärung über die Freiwilligkeit der Ausreise,
in den ersten Monaten des Verfahrens. Ein          wenn davon die Passausstellung abhängig
Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann im         gemacht wird. Außerdem sind auch die vom
Extremfall die Einstellung des Verfahrens zur      Herkunftsstaat festgelegten Gebühren zu
Folge haben, ohne dass jemals die Gründe für       zahlen, soweit deren Höhe nicht unzumutbar
die Flucht und den Asylantrag geprüft wurden.      ist.
Außerdem haben die Personen die Pflicht,           Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, in dieser
Dokumente, die sich bereits in ihrem Besitz        Art an der Passbeschaffung mitzuarbeiten,
befinden, der Behörde auszuhändigen und so         kann zum einen dazu führen, dass nur noch
an der Klärung ihrer Identität mitzuwirken.        eine „Duldung für Personen mit ungeklärter
Eine Passbeschaffungspflicht besteht hingegen      Identität“ nach § 60 b AufenthG, die sogenannte
während des laufenden Asylverfahrens nicht.        „Duldung light“, erteilt wird. Diese ist mit noch
Im Gegenteil bedeutet eine Passbeantragung         weiter gehenden Einschränkungen versehen
bei der Botschaft des Herkunftslandes in diesem    ist. Zum anderen können die ohnehin schon
Stadium des Verfahrens, dass sich die Person       reduzierten Leistungen weiter gekürzt und ein
erneut unter den (diplomatischen) Schutz           Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 € verhängt
des Staates stellt, aus dem sie aus Furcht vor     werden.
Verfolgung geflohen zu sein angibt. Dies kann
im Widerspruch stehen zu ihren Fluchtgründen.
Einzige Ausnahme ist, wenn der Pass zur
Eheschließung benötigt wird, da eine solche
ohne Vorlage eines Passes schlicht nicht möglich
ist.

12
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

1.2 Was sind Verfahren nach der Dublin III-         Europäischen Union, Albanien, Bosnien und
Verordnung?                                         Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien,
                                                    Montenegro, Senegal, Serbien (Art. 16a GG,
Unter folgendem Link finden Sie Informationen       Anlage II zu § 29 AsylG).
zu Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung:
                                                    Weitere Einschränkungen für Personen aus
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.
de/de/dublin-iii-verordnung-verordnung-eg-          sogenannten sicheren Herkunftsstaaten:
nr-6042013 /                                        Es gibt weitere Einschränkungen für Personen
                                                    aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten,
1.3 Was sind die Unterschiede zwischen              welche die Unterbringung betreffen. Unter
Duldung, verschiedenen Aufenthaltstiteln            anderem sind für sie eigene, besondere
und Schutzstatus?                                   Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen, in
                                                    denen sie für die Dauer des Asylverfahrens
Für eine trennscharfe Erläuterung der Begriffe
                                                    und ggfls. bis zur Ausreise leben müssen. Die
siehe Glossar.
                                                    Betroffenen können in ihrer Bewegungsfreiheit
1.4 Wie unterscheidet sich das                      eingeschränkt werden, wenn sie Rechtsmittel
                                                    gegen eine negative Asyl-Entscheidung
Asylverfahren für gewaltbetroffene
                                                    einlegen, indem ihnen eine Residenzpflicht
Frauen aus sogenannten sicheren                     auferlegt wird. Oftmals werden sie auch mit
Herkunftsstaaten?                                   einem Arbeitsverbot belegt und ihnen können
Das Besondere für Geflüchtete und somit auch        Geldleistungen gekürzt werden. Wie schnell
für von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen        und strikt von diesen Sanktionsmaßnahmen
aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten           Gebrauch gemacht wird, ist von Bundesland
ist, dass die Bundesrepublik aufgrund einer         zu Bundesland unterschiedlich. Noch haben
Bewertung der Lage in dem jeweiligen                nicht alle Bundesländer diese gesetzlichen
Land grundsätzlich davon ausgeht, dass in           Vorgaben umgesetzt, so dass es in der Praxis
diesen Ländern keine politische Verfolgung          (noch) nicht immer zur Anwendung dieser
oder menschenrechtswidrige Behandlung               Regelungen kommt. In welchen Fällen
stattfindet. Daraus folgt für jede aus diesen       geschlechtsspezifische        Gewalt      bei
Ländern stammende Person in der Regel               geflüchteten Frauen aus sogenannten sicheren
die Vermutung, dass sie dort nicht verfolgt         Herkunftsstaaten als Asylgrund geltend
wird. Ihr Asylantrag wird daher regelmäßig          gemacht werden kann, wird in der Frage 2.1
als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.         beantwortet.
Die geflüchtete Person muss nun in einem
                                                     1.5 Was bedeutet es, wenn ein Asylantrag
deutlich verkürzten Verfahren Tatsachen und
Beweismitel vorlegen, dass ihr – abweichend         als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt
von dieser Vermutung – doch Verfolgung droht.       wird?
Dies bedeutet insbesondere, dass der Vortrag
                                                    Die Ablehnung eines Asylantrages         als
der Verfolgung sehr konkret und detailliert
                                                    „offensichtlich unbegründet“ bedeutet einen
erfolgen muss und sich nicht allein auf die
                                                    erheblich eingeschränkten Rechtsschutz und
allgemein schwierige Situation im Herkunftsland
                                                    weitere Einschränkungen beim Verbleib in
beschränken darf. Über Schutzgesuche
                                                    Deutschland.
von Personen aus sogenannten sicheren
Herkunftsstaaten soll in einem „beschleunigten      Gegen eine Entscheidung des Bundesamtes
Verfahren“ (§ 30 a AsylG) binnen Wochenfrist        über ein Asylbegehrens als „offensichtlich
vom Bundesamt entschieden werden.                   unbegründet“ muss Klage innerhalb von nur
                                                    einer Woche (statt wie sonst zwei Wochen)
Die sogenannten sicheren Herkunftsländer
                                                    erhoben werden. Die Klageerhebung führt
werden in einer Liste, die Anlage des
                                                    aber vor allem, anders als bei einer Ablehnung
Asylgesetzes ist, aufgeführt. Die Liste wird alle
                                                    als „einfach unbegründet“, nicht automatisch
zwei Jahre überprüft. Derzeit (Stand August
                                                    dazu, dass für die Personen bis zum Abschluss
2020) gehören dazu: die Mitgliedstaaten der
                                                    des Klageverfahrens alles so bleibt wie bisher.

                                                                                                13
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

Vielmehr kann die Ausländerbehörde während           dessen Ablehnung bis zur Ausreise, längstens
des laufenden Klageverfahrens dazu auffordern,       jedoch 18 Monate, bei Familien mit Kindern
an der Beschaffung von Reisedokumenten für           längstens 6 Monate (siehe Genaueres unten bei
eine Abschiebung mitzuwirken und im Extremfall       Wohnsitznahmeverpflichtung).
sogar ins Herkunftsland abschieben. Um dies zu
vermeiden, muss zusätzlich zur Klage ebenfalls       Die bedeutet, dass auch Personen, die später
binnen Wochenfrist ein Eilrechtsschutzantrag         als Flüchtlinge und Asylberechtigte anerkannt
gestellt werden. In diesem müssen bereits die        werden, möglicherweise 18 Monate verlieren,
Verfolgungsgeschichte und daraus resultierende       die sie andernfalls zur Integration hätten nutzen
Verfolgungsfurcht vollständig und ausführlich        können.
vorgetragen und begründet sowie Beweise
vorgelegt werden. Dies bedeutet unmittelbar          Beendet wird die Pflicht zum Wohnen in
nach Erhalt der negativen Entscheidung binnen        einer   Aufnahmeeinrichtung    und   damit
Wochenfrist einen enormen Arbeitsaufwand             die Residenzpflicht auch dadurch, dass
und damit eine schwer zu nehmende Hürde.             die betroffene Person Bescheid erhält, in
                                                     eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine
1.6 Was bedeuten                                     Wohnung     umzuziehen.   Dies    bedeutet,
Wohnsitznahmeverpflichtung und                       dass die Bundesländer die Möglichkeit
                                                     haben, die Dauer der Unterbringung in
Residenzpflicht für Asylsuchende und                 Erstaufnahmeeinrichtungen    durch       die
Geduldete?                                           Zuweisung auf die Kommunen zu verkürzen.
Ab der Stellung eines Asylantrages besteht
                                                     Für eine Beschäftigung in einem anderen
für Asylsuchende in der ersten Zeit eine
                                                     Landkreis, für den Schulbesuch, für eine
Reglementierung ihrer Freizügigkeit. So sind
                                                     betriebliche Aus- und Weiterbildung oder
sie verpflichtet, an einem bestimmten Ort
                                                     theoretisch auch für ein Studium kann die
zu wohnen (Wohnsitznahmeverpflichtung)
                                                     Genehmigung zum Verlassen des Ortes, für
und auch in ihrer Bewegungsfreiheit
                                                     den die räumliche Beschränkung gilt, erteilt
(Residenzpflicht) beschränkt.                        werden. Ob die Behörde die Erlaubnis erteilt,
                                                     liegt in den meisten Fällen in deren Ermessen.
Residenzpflicht
                                                     Ein Rechtsanspruch darauf besteht nur,
Residenzpflicht bedeutet, dass die betreffende       wenn ein dringendes öffentliches Interesse
Person nicht ohne Erlaubnis der zuständigen          besteht, zwingende Gründe es erfordern oder
Behörde die Stadt oder den Landkreis verlassen       die Versagung der Erlaubnis eine unbillige
darf. Wenn die Residenzpflicht endet, kann           Härte bedeuten würde. Erfahrungsgemäß
die Person in ganz Deutschland reisen und            ist es kein Problem, eine Erlaubnis für
unterwegs sein und auch bei Freund*innen             Familienangelegenheiten        (Krankenbesuch,
übernachten. Für die Wahrnehmung eines               Hochzeit, Sterbefall etc.) oder wichtige
Termins bei einer Behörde oder einem Gericht,        Arztbesuche zu bekommen.
bei dem das persönliche Erscheinen erforderlich
                                                     Wenn      der      Aufenthaltsbezirk     ohne
ist, bedarf es keiner vorherigen Erlaubnis zum
                                                     Erlaubnis verlassen wird, besteht darin eine
Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsortes.
                                                     Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld
Die Residenzpflicht gilt für Personen im
                                                     geahndet wird. Bei mehrfachen Verstößen
Asylverfahren ab dem Tag der Antragstellung
                                                     kann es auch zu einer Geldstrafe oder einer
und kann laut Gesetz nach drei Monaten enden
                                                     Gefängnisstrafe kommen. Noch wichtiger ist,
(§59 a AsylG), es sei denn die Person ist auch
                                                     dass eine höhere Geld- oder Gefängnisstrafe
über die drei Monate hinaus verpflichtet, in
                                                     zur Folge haben kann, dass ein späteres
einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
                                                     humanitäres Aufenthaltsrecht gefährdet ist
Dies ist seit einer Gesetzesverschärfung die Regel   (s. Ausweisung). Ein Strafverfahren wegen
geworden. Denn nunmehr besteht die Pflicht           Residenzpflichtverletzung sollte deshalb ernst
zum Wohnen in der Erstaufnahmeeinrichtung            genommen werden.
– und damit auch die Residenzpflicht – bis zur
                                                     Eine räumliche Beschränkung (Residenzpflicht)
Entscheidung über den Asylantrag und bei
                                                     kann auch nach Ablauf eines Asylverfahrens

14
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

angeordnet werden, wenn die betreffende            Monaten, Familien mit minderjährigen Kindern
Person im Besitz einer Duldung ist, insbesondere   bis zu 6 Monate, verpflichtet dort zu wohnen.
wenn die Person wegen einer Straftat verurteilt    Beendet wird die Pflicht zum Wohnen in einer
wurde oder konkrete Maßnahmen zur                  Aufnahmeeinrichtung aber sofort, wenn die
Beendigung ihres Aufenthaltes bevorstehen.         betroffene Person einen positiven Bescheid in
Verschärfend soll eine räumliche Beschränkung      ihrem Asylverfahren erhält.
auf den Bezirk der Ausländerbehörde auch dann
angeordnet werden, wenn eine Abschiebung           Sie wird auch dadurch verkürzt, dass der Person
vorher durch falsche Angaben oder durch            gestattet wird, in eine Gemeinschaftsunterkunft
eigene Täuschung über die Identität oder           oder eine Wohnung umzuziehen. Dies bedeutet,
Staatsangehörigkeit von der Person angeblich       dass die Bundesländer die Möglichkeit
selbst verhindert wurde oder wenn bei der          haben, die Dauer der Unterbringung in
Beschaffung von Passpapieren etc. nicht wie        Erstaufnahmeeinrichtungen        durch       die
erforderlich mitgewirkt wurde.                     Zuweisung auf die Kommunen zu verkürzen.

Bei Menschen mit einer Duldung kann die            Besondere Regeln gelten einmal mehr auch
Ausländerbehörde zusätzlich „Maßnahmen zur         für Personen aus sogenannten sicheren
Förderung der Ausreise“ treffen, wie z.B. die      Herkunftsstaaten. Bei den sogenannten sicheren
Verpflichtung, sich zur Aufenthaltsüberwachung     Herkunftsstaaten handelt es sich um Länder,
regelmäßig bei der Ausländerbehörde zu             von denen der Gesetzgeber annimmt, dass dort
melden oder eine Rückkehrberatung in               aufgrund eines demokratischen Systems und
Anspruch zu nehmen (§ 46 AufenthG). Im             der allgemeinen politischen Lage eine politische
Zusammenhang damit ist die Verpflichtung, sich     Verfolgung generell nicht zu befürchten ist und
nachts immer in der Unterkunft aufzuhalten,        dass der jeweilige Staat grundsätzlich auch vor
von Gerichten abgelehnt worden. Die Gerichte       Verfolgung durch andere Personen auf seinem
urteilten, dass eine entsprechende Anordnung       Staatsgebiet schützen kann. Die sogenannten
einen sinnvollen Bezug zum Zweck der               „sicheren    Herkunftsländer“     werden       in
Vorschrift haben müsse und nicht in Schikane       einer Liste, die Anlage des Asylgesetzes ist,
mit strafähnlichem Charakter ausarten dürfe.       aufgeführt. Die Liste wird alle zwei Jahre
Ein „nächtlicher Hausarrest“ sei aber eine         überprüft. Derzeit (Stand August 2020) gehören
Freiheitsbeschränkung für die es in dieser Form    dazu: die Mitgliedstaaten der Europäischen
keine Rechtsgrundlage gebe.                        Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina,
                                                   Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro,
Die Verpflichtung, der Ausländerbehörde            Senegal, Serbien (Art. 16a GG, Anlage II zu § 29
mitzuteilen, dass sich die Person nachts           AsylG).
außerhalb der Wohnung aufhalten möchte (z.B.
durch einen Zettel an der Zimmertür), wurde        Mit Ausnahme der EU-Bürger*innen unter ihnen
demgegenüber allerdings für rechtmäßig             sind diese Personen verpflichtet, für die Dauer
gehalten.                                          ihres Asylverfahrens in der für ihre Aufnahme
                                                   zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, die        Wird ihr Asylantrag als „offensichtlich
den asylsuchenden Personen auferlegt wurden,       unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnt, gilt
kann selbst diese Dauer von 18 Monaten             dies sogar bis zu ihrer Ausreise. Während dieser
nochmals verlängert werden. Zusätzlich können      Zeit dürfen sie nicht arbeiten und das in ihrer
die Länder regeln, dass die 18-Monatsfrist in      Aufenthaltsgestattung genannte Gebiet nur
bestimmten Fällen auf 24 Monate verlängert         dann vorübergehend verlassen, wenn sie eine
wird. Hiervon haben zum Beispiel Bayern und        Erlaubnis vom Bundesamt erhalten.
Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.
                                                   Informationen des Flüchtlingsrat Niedersachsen
Wohnsitznahmeverpflichtung                         zur Wohnsitzauflage:

Mit Antragstellung werden Asylsuchende             https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/11-
einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen.          fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-
Sie sind dann für die Dauer von längstens 18       abs-3-aufenthg-national-schutzberechtigte/92-
                                                   wohnen-umziehen-und-reisen/

                                                                                                 15
1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen

1.7 Exkurs: Was bedeutet die Schaffung der          Die     Asylverfahrensberatung         in     den
sogenannten Ankerzentren für die dort               Ankerzentren wird vom BAMF durchgeführt
untergebrachten Geflüchteten?                       – zunächst in Gruppengesprächen und bei
                                                    Bedarf in Einzelgesprächen. Oft wird jedoch
Zur leichteren Organisation und Durchsetzung        nur die Gruppenberatung durchgeführt, in der
der     Wohnsitzverpflichtung    und     der        allgemein über das Asylverfahren informiert,
damit      zusammenhängenden        Kontrolle       aber nicht auf die individuelle Situation der
der Bewohner*innen wurden in einigen                Geflüchteten eingegangen wird. Gelegentlich
Bundesländern so genannte Ankerzentren              darf – abgesehen von den Mitarbeitenden
geschaffen.                                         der Behörden oder der Wohlfahrtsverbände –
                                                    niemand in das Ankerzentrum hinein. Außerhalb
AnkER steht für „Ankunft, Entscheidung,             liegende Beratungsangebote müssen von
Rückführung“. Die im August 2018 geschaffenen       den asylsuchenden Personen erst einmal
Zentren sind Erstaufnahmeeinrichtungen, in          gefunden werden. Viele Betroffene fürchten
denen Geflüchtete im Gegensatz zu anderen           zudem, dass sich der Kontakt zu unabhängigen
Erstaufnahmeunterkünften bis zum Ende               Hilfsorganisationen negativ auf ihr Asylverfahren
ihres Asylverfahrens verbleiben. Zudem sollen       auswirkt. So wird der Zugang zu Rechtsberatung
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde,         erheblich erschwert, was insbesondere für
direkt aus den Ankerzentren abgeschoben             Personen mit „schlechter Bleibeperspektive“
werden.                                             oft einen negativen Verfahrensabschluss in sehr
                                                    kurzer Zeit bedeutet.
Erklärtes Ziel der Ankerzentren ist es, die
Asylverfahren „effizienter“ zu machen. Dafür        Ärzt*innen und Psychiater*innen kritisieren
sollen in den Einrichtungen alle Behörden           belastende Faktoren wie den unzureichenden
vertreten sein, die am Asylverfahren beteiligt      Schutz vor Übergriffen, fehlende Privatsphäre
sind, wie das BAMF, die Bundesagentur für           und nächtliche Ruhestörung. Es gebe in den
Arbeit, die Ausländerbehörde, das Sozialamt         Ankereinrichtungen     kein    systematisches
und Verwaltungsgerichte. Tatsächlich gibt es        Vorgehen, um besonders schutzbedürftige
aktuell in Deutschland acht Ankerzentren: sechs     Bewohner*innen zu identifizieren. Selbst
in Bayern sowie jeweils eins im Saarland und in     wenn besondere Bedarfe festgestellt worden
Sachsen. Ein Ankerzentrum in Bayern wurde           seien, gebe es kein Prozedere und kein
Ende 2019 wieder geschlossen.                       ausreichendes Personal, um den Menschen die
                                                    notwendige Unterstützung zu ermöglichen.
Oftmals geschieht die Anhörung dort Innerhalb
                                                    Die Organisation Ärzte der Welt hat sich
einer Woche, nach einem Monat kann der
                                                    deshalb aus Protest im Oktober 2019 aus
Bescheid kommen. Personen, die gegen einen
                                                    dem sogenannten Ankerzentrum Manching/
negativen Bescheid klagen, bleiben jedoch oft
                                                    Ingolstadt zurückgezogen.
zwei bis drei Jahre im Ankerzentrum – obwohl der
aktuelle Koalitionsvertrag eine Maximaldauer        1.8 Wie ist das Verhältnis zwischen
von 18 Monaten beziehungsweise 6 Monaten
                                                    Ausländerbehörde und BAMF und was sind
für Familien vorsieht.
                                                    die jeweiligen Zuständigkeiten?
Geflüchtete sind in den Ankerzentren mit
zahlreichen Problemen konfrontiert. In manchen      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Einrichtungen können die Bewohner*innen             (BAMF)
etwa ihre Zimmer nicht abschließen und haben
kaum Rückzugsmöglichkeiten. In einigen Fällen       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
müssen sich mehrere Familien einen Raum teilen.     (BAMF) ist dem Bundesinnenministerium
Polizeieinheiten, die auch bei Fußballspielen und   unterstellt. Das BAMF ist zuständig für die
Demonstrationen eingesetzt werden, gehen ein        Durchführung des Asylverfahrens, das heißt
und aus, um Lebensmittel, Wasserkocher oder         für die formale und inhaltliche Prüfung des
Deosprays zu konfiszieren.                          Asylantrags. Das BAMF hat in jedem Bundesland
                                                    mindestens eine, oft mehrere Außenstellen.
                                                    Die Antragsstellung erfolgt persönlich.

16
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

Beim BAMF bzw. in einer der Außenstellen          2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE
erfolgt auch die persönliche Anhörung im
Asylverfahren. Beim BAMF werden persönliche
                                                  GEWALT ALS ASYLGRUND UND
Daten und Fingerabdrücke der Asylsuchenden        IM ASYLVERFAHREN
aufgenommen und gespeichert. Die Daten
werden in die europäische Datenbank EURODAC       2.1 Inwiefern kann geschlechtsspezifische
eingespeist und zunächst wird abgeglichen,        Gewalt als Anerkennungsgrund des
ob nach der Dublin III-Verordnung ein anderes     Asylantrags bzw. als Abschiebeverbot/
europäisches Land für das Asylverfahren           Härtefall geltend gemacht werden?
zuständig ist. Falls nicht, ist Deutschland und
somit das BAMF für das Asylverfahren zuständig.   Geschlechtsspezifische Gewalt kann im
Außerdem gibt es in jedem Bundesland mehrere      Fluchtkontext in unterschiedlichen Situationen
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs). EAEs sind       stattfinden, was zu jeweils sehr unterschiedlicher
oft an BAMF-Außenstellen angedockt.               Berücksichtigung       im     Asylverfahren     in
                                                  Deutschland führt:
Ausländerbehörden
                                                  Geschlechtsspezifische Verfolgung im
Ausländerbehörden sind Landesbehörden oder        Herkunftsland
kommunale Behörden. Die Ausländerbehörden
sind    zuständig      für    die   Umsetzung     Zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
aufenthaltsrechtlicher Regelungen (gemäß          oder des subsidiären Schutzstatus kann nur
Aufenthaltsgesetz). Dazu zählt der Vollzug        erlittene Gewalt oder geschlechtsspezifische
von Entscheidungen im Asylverfahren, das          Verfolgung im Herkunftsland führen. Denn „ein
heißt Gestattung von Umzügen, Erteilung           Flüchtling“ ist laut dem Wortlaut der Genfer
von Arbeitserlaubnissen, Regelungen des           Flüchtlingskonvention eine Person, die sich
Aufenthalts nach positiven Entscheidungen,        „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung
aber auch die Umsetzung von Ausweisungen          wegen ihrer ‚Rasse‘1, Religion, Nationalität,
und Abschiebungen. Im Anschluss an ein            Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
positiv entschiedenes Asylverfahren sind          Gruppe oder wegen ihrer politischen
die Ausländerbehörden an die Entscheidung         Überzeugung außerhalb des Landes befindet,
des BAMF gebunden. D.h. sie erteilen              dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den
Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse        Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen
für anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge       kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in
und subsidiär Schutzberechtigte laut den          Anspruch nehmen will“. Es geht also um eine
gesetzlichen Vorgaben. Bei allen anderen          Verfolgung im Herkunftsland. Unter Verfolgung
Migrant*innen      also    z.B.   ausländischen   werden auch Formen geschlechtsspezifischer
Studierenden,        Hochschulabsolvent*innen,    Gewalt gefasst.
Arbeitenden, Familienangehörigen etc. sind die
Ausländerbehörden die Entscheidungsträger.        Die Verfolgung aufgrund des Geschlechts
                                                  wurde im Laufe der Auslegung und weiterer
Die Ausländerbehörden stellen für den             Konkretisierung    der     Verfolgungsgründe
Zeitraum des Asylverfahrens auch die              der    Genfer   Flüchtlingskonvention   dem
Aufenthaltsgestattungen   sowie   während         Verfolgungsgrund der „Zugehörigkeit zu einer
des Dublinverfahrens oder nach endgültigem        bestimmten sozialen Gruppe“ zugeordnet.
negativem Ausgang des Asylverfahrens die          Zunächst stand dabei die Verfolgung
Duldungen aus.                                    von Frauen aufgrund genderspezifischer
                                                  Merkmale im Fokus. Zur flüchtlingsrelevanten

                                                  1
                                                    Der Begriff Rasse wird hier verwendet, da er in Gesetzestexten
                                                  genutzt wird. Aktuell ist der Begriff und seine Streichung auch im
                                                  Grundgesetz sehr in der Diskussion. Zur Kritik siehe zum Beispiel:
                                                  https://heimatkunde.boell.de/de/2008/11/18/zur-problematik-des-be-
                                                  griffs-rasse-der-gesetzgebung und https://www.institut-fuer-men-
                                                  schenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/
                                                  policy_paper_10_und_welcher_rasse_gehoeren_sie_an.pdf

                                                                                                                17
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

geschlechtsspezifischen Verfolgung gehört an                      Geschlechtsspezifische Gewalt auf der
erster Stelle die ausgeübte sexualisierte Gewalt                  Flucht/ im Aufnahmestaat
durch Angehörige staatlicher Strukturen in
Ausübung ihrer Staatsgewalt im Herkunftsland                      Geschlechtsspezifische Verfolgung auf der Flucht
(u.a. Folter, Vergewaltigung in Polizeihaft oder                  oder im Aufnahmestaat hingegen kann nicht zur
im Gefängnis). Außerdem gehören hierher                           Flüchtlingsanerkennung führen. Sie kann aber,
Verfolgungsmaßnahmen des Staates gegen                            wenn sie zu einer starken physischen und/oder
Frauen, die allein an das Geschlecht anknüpfen.                   psychischen Verletzung der betroffenen Person
                                                                  führt, die ein (Über)Leben im Herkunftsland
Hierzu     gehören    u.a.    etwa      die                       unmöglich macht, dazu führen, dass ein
Genitalbeschneidung,   Zwangsverheiratung,                        Abschiebeverbot festzustellen ist und der
die Gefahr wegen vermeintlicher „westlicher                       betroffenen Person eine Aufenthaltserlaubnis
Prägung der Frauen“2.                                             erteilt wird.

Geht die Verfolgung nicht von Angehörigen                         2.2 Welche besonderen Möglichkeiten
der staatlichen Strukturen selber aus, sondern                    haben Betroffene geschlechtsspezifischer
von Ehemännern, Nachbarn, anderen Personen                        Gewalt während des Asylverfahrens?
aus der Gemeinschaft etc., muss neben der
Feststellung der Erheblichkeit der Verfolgung in                  Im Falle geschlechtsspezifischer Verfolgung
einem zweiten Schritt festgestellt werden, dass                   kann die schutzsuchende Person verlangen, von
der Staat und seine Organe nicht willens oder                     einer besonders geschulten bzw. sensibilisierten
nicht in der Lage sind, vor dieser Verfolgung                     Person angehört zu werden. Es gibt beim
zu schützen. Die Rechtsprechung ist allerdings                    BAMF so genannte Sonderbeauftragte für
uneinheitlich. So kommen die Gerichte z.B. bei                    geschlechtsspezifische Verfolgung. Darüber
Zwangsverheiratung von der Feststellung eines                     hinaus können Frauen und in der Regel auch
Abschiebehindernisses bis zur Zuerkennung der                     LSBTIQ* z.B. darauf bestehen, dass eine
Flüchtlingseigenschaft zu allen möglichen, sehr                   weibliche Person die Anhörung durchführt
unterschiedlichen Entscheidungsabstufungen.                       und auch Frauen als Sprachmittler*innen
                                                                  hinzugezogen werden, weil die Person nicht im
Wichtig für von Verfolgung Betroffene ist,                        Beisein von Männern über das ihr Widerfahrene
dass die Feststellung von Flüchtlingsschutz                       sprechen kann.
oder Abschiebehindernissen grundsätzlich
eine individuelle Einzelfallentscheidung ist und                  Im besten Fall beantragt die schutzsuchende
Verallgemeinerungen nicht möglich sind.                           Person dies – ggf. mit Unterstützung einer
                                                                  Beratungsstelle oder einem*r Anwält*in – schon
Auch wenn es z.B. Rechtsprechung gibt,                            vor der Anhörung, sodass an dem konkreten
welche die „starke Verwestlichung“3 einer                         Termin alle vorbereitet sind. Regelmäßig sollten
Frau aus einem Land wie Afghanistan als einen                     aber auch im Fall, dass dies nicht geschehen ist,
Grund für eine Verfolgungsgefahr ansieht,                         die Mitarbeiter*innen des BAMF die betroffene
gilt dies zum einen nicht für alle Gerichte,                      Person auch noch in der Anhörung fragen, ob
und kommt es zum anderen abermals auf die                         es für sie in Ordnung ist, dass das Interview von
Bewertung des Einzelfalls an. Ebenfalls unter                     einem Cis-Mann geführt wird, oder ob sie lieber
das Verfolgungsmerkmal „Zugehörigkeit zu                          eine Anhörer*in möchte.
einer bestimmten sozialen Gruppe“ gehört
inzwischen unstreitig die Verfolgung von                          Ergänzend können immer auch (Fach-)
LSBTIQ* aufgrund ihrer sexuellen Orientierung                     Stellungnahmen von Beratungsstellen zur
oder ihrer geschlechtlichen Identität.                            Unterstützung des Vorbringens erlebter
                                                                  geschlechtsspezifischer Gewalt beim BAMF
                                                                  vorgelegt werden. Diese ersetzen aber nicht das
                                                                  persönliche Vorbringen der antragstellenden
                                                                  Person. Es kommt nur ganz selten und in
2
 Der Begriff ist von der Rechtsprechung geprägt.                  besonderen Ausnahmefällen vor, dass aufgrund
3
 Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21.09.2015, - 9 LB   einer Stellungnahme, in der eine extreme
20/14; Urteil des VG München vom 14.08.2007 - M 23 K 07.50455;
Urteil des Asylgerichtshof Österreich vom 09.03.2012, Az: C2      Vulnerabilität der Person mitgeteilt wird, auf die
422385-1/2011/8E                                                  persönliche Anhörung verzichtet wird.

18
2. GESCHLECHTSSPEZIFISCHE GEWALT ALS ASYLGRUND UND IM ASYLVERFAHREN

Wichtig ist, dass auch bei umfangreichen               Widersprüchen, die ihr selber gar nicht klar sind.
Stellungnahmen der schutzsuchenden Person
klar sein muss, dass dies ihren Vortrag nicht          Hilfreicher sind vielfach Stellungnahmen, in
ersetzt und sie möglicherweise alles noch einmal       denen die schreibende Person mitteilt, wie
erzählen muss, selbst wenn ihre Geschichte             der (erste) Kontakt mit der schutzsuchenden
dem Bundesamt schon mit der Stellungnahme              Person verlief, wie diese ihr begegnet ist,
zugeschickt wurde.                                     wie der Gesprächsverlauf war und was der
                                                       stellungnehmenden Person aufgefallen ist.
2.3 Was gilt es bei Fachstellungnahmen
von Beratungsstellen/Frauenhäusern zu                  2.4 Haben Gewaltschutzanordnungen
beachten?                                              Auswirkungen auf das Asylverfahren?
                                                       Wenn ja, welche?
Fachstellungnahmen von Beratungsstellen
können gerade in Fällen, in denen Personen             Grundsätzlich haben Gewaltschutzanordnungen
aufgrund erlittener geschlechtsspezifischer            keinen direkten Einfluss auf das Asylverfahren.
Gewalt psychisch stark belastet sind, hilfreich        Im Asylverfahren geht es in erster Linie um die
sein, um der Person beim BAMF Gehör zu                 Beurteilung der Situation im Herkunftsland.
verschaffen, eine vertiefte Auseinandersetzung
mit dem Anliegen zu erreichen und das                  Wie bereits ausgeführt, kann aber die
persönliche Vorbringen zu stützen. Bei                 Gewalttätigkeit      des   Ehepartners      das
Erstellung einer solchen Stellungnahme sind            Asylverfahren     einer   Frau    dahingehend
unter anderen folgende Punkte unbedingt zu             beeinflussen, dass darin möglicherweise
beachten:                                              ein    hinzukommendes Abschiebehindernis
                                                       begründet liegt. Bewertet wird dann, ob die
Die Person, die Stellung nimmt, sollte dies            Gewalttätigkeit des Partners oder der Umstand,
immer sehr sorgfältig und nur in dem Rahmen            dass diesem z.B. die gemeinsamen Kinder
ihrer beruflichen Qualifikation tun, d.h. sie sollte   (vorübergehend) entzogen wurden oder
sich nicht zu Dingen äußern, die außerhalb             werden, eine Verfolgung bei einer unterstellten
ihrer Kenntnis liegen (etwa zu Zuständen im            Rückkehr ins Herkunftsland bedeuten kann.
Herkunftsland oder Sozialarbeitende nicht zu           Beispielsweise, wenn im Falle der Trennung
psychischen Erkrankungen etc.).                        die Kinder nach dem (Gewohnheits-) Recht
                                                       des Herkunftsstaates zur Familie des Mannes
Große Vorsicht ist bei der Wiedergabe der              gehören und die Frau, die mit den Kindern vor
persönlichen Lebensgeschichte geboten. Oft             dem Mann geflüchtet ist, durch die Familie des
führen Unklarheiten, Übersetzungsfehler oder           Mannes bedroht wird. Dies ist aber nur für den
andere Missverständnisse zu Fehlern oder               konkreten Einzelfall zu beantworten und kann
auch nur Ungenauigkeiten, die möglicherweise           nicht pauschalisiert werden.
später im Widerspruch zu dem stehen, was die
Person in der Anhörung sagt. Widersprüche in           Nicht nur bei einer längerfristigen Trennung,
der eigenen Verfolgungsgeschichte sind jedoch          sondern gerade auch im Falle einer
eines der größten Probleme im Asylverfahren.           Gewaltschutzanordnung sollte unbedingt daran
Denn die Behörden und auch die Gerichte gehen          gedacht werden, dass die Asylverfahren der
immer noch in großen Teilen davon aus, dass            Eheleute getrennt werden (können). Hierzu
eine geflüchtete Person das ihr Widerfahrene           ist es sehr wichtig, vorher anwaltlichen Rat
jederzeit inhaltlich völlig übereinstimmend,           einzuholen.
widerspruchsfrei, allenfalls mit wechselnden
Worten wiederholen und wiedergeben kann.               2.5 Was passiert im Falle einer Trennung,
                                                       wenn der Aufenthaltsstatus von dem/der
Jede allzu ausführliche Schilderung der                (Ehe-) Partner*in abhängig ist?
Ereignisse, die vor der persönlichen Anhörung
beim Bundesamt eingereicht wird, schränkt              Im Falle einer Trennung muss zunächst im
damit die eigenen Erklärungsmöglichkeiten              Einzelfall genau geklärt werden, welchen
der schutzsuchenden Person ein und verlangt            Aufenthaltsstatus die Eheleute haben, ob
von ihr möglicherweise die Aufklärung von              eine*r oder beide sich noch im Asylverfahren

                                                                                                      19
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