IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.
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IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei. ANTRAG PRIVATKUNDEN 2021
DER RICHTIGE RECHTSSCHUTZ FÜR GDP-MITGLIEDER ALLE 4 SEKUNDEN EREIGNET SICH IN DEUTSCHLAND EIN RECHTSSCHUTZFALL. EIN RECHTSSTREIT KOSTET ZEIT, NERVEN Vorschuss für Kosten bei Unterliegen UND VOR ALLEM EINES: GELD Streitfall Rechtsanwalt, in der zum Beispiel Gericht 1. Instanz 2. Instanz Ob als Privatperson, im Straßenverkehr oder zu Hause: Schnell ist ein Rechtsstreit da. Und das Streit mit Kfz-Werk- kann für Sie richtig teuer werden. Besser Sie sind statt um einen 506,23 € 768,25 € 1.561,00 € Reparaturschaden für den Rechtsschutzfall abgesichert. Streitwert 750 € Mit ADVOCARD haben Sie nicht nur jederzeit einen Streit mit Händler Top-Anwalt an Ihrer Seite. Wir übernehmen auch um ein defekt gelie- 1.125,05 € 1.746,83 € 3.565,89 € die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie. Ebenfalls fertes TV-Gerät Streitwert 2.500 € zahlen wir die Kosten für Zeugen, Gutachter und Sachverständige – damit Sie ganz abgesichert sind. Streit um die Rück- baukosten einer 1.621,34 € 2.546,62 € 5.197,42 € Photovoltaikanlage Streitwert 5.000 € Streit mit Vermieter wg. Mietminderung 2.862,26 € 4.546,12 € 9.276,24 € Streitwert 12x 800 € Miete ADVOCARD ÜBERNIMMT DIE KOSTEN BIS ZUR VEREINBARTEN VERSICHERUNGSSUMME JE RECHTSSCHUTZFALL, Z. B. FÜR Rechtsanwalt und Gericht, Auslandsreisen bei freier Anwaltswahl die gesetzliche Vergütung bei angeordnetem Erscheinen vor einem des am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes ausländischen Gericht. und die Gerichtskosten und Schiedsgerichtskosten. Übersetzungskosten Korrespondenzanwalt, für die schriftlichen Unterlagen, die für die wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 km Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im voneinander entfernt sind, bei inländischen Ausland notwendig sind. Zivilprozessen und bei allen versicherten – auch Steuerberater außergerichtlichen – Verfahren im Ausland. im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten. Zeugen und Sachverständige, Dolmetscher im Ausland die das Gericht heranzieht. im Verkehrs-Rechtsschutz übernehmen wir die Nebenkläger und Gegenseite, Dolmetscherkosten im Ausland, z. B. nach einem soweit das Gericht sie Ihnen auferlegt. Verkehrsunfall in der Türkei bei Haftandrohung oder Inhaftierung. UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ PRIVAT- UND WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ Versicherungssumme 1.000.000 € in Europa, Versicherungssumme unbegrenzt in Europa, weltweit 200.000 € weltweit 500.000 € Weltweite Deckung bis zu einem Jahr Zeitlich unbegrenzte weltweite Deckung Mitversicherung der leiblichen Eltern des Versiche- Mitversicherung der leiblichen Eltern und Großeltern des rungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit) häuslicher Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit), leibliche Eltern auch in vollstationärer Pflegeeinrichtung. Mitversicherung der Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungs nehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), gilt nicht für den Bereich Wohnung/Haus
IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ PRIVAT- UND WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ VERSICHERT SIND OHNE WARTEZEITEN: VERSICHERT SIND: Single-Tarif Sie als Eigentümer, Halter oder Insasse des gesam- Familien-/Partner-Tarif Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner (Angabe ten privaten Fuhrparks (Krafträder, Pkw, Kombi, Wohnmobile, im Antrag erforderlich), Ihre minderjährigen Kinder sowie Ihre Anhänger einschließlich Wohnwagen und mit einem Versiche- unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartner- rungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande) zu schaft lebenden, volljährigen Kinder bis zur ersten auf Dauer einem Beitrag. Sie als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Sie als angelegten beruflichen Tätigkeit. Ebenso die leiblichen Eltern Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer, Ihre minderjährigen Kinder, des Versicherungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspart- Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keiner beruflichen Tätigkeit nerschaft lebenden, volljährigen Kinder, auch mit eigenem nachgehend). Die leiblichen Eltern sind auch mitversichert, Kraftfahrzeug, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen wenn Sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung gemeldet sind. Tätigkeit. Mitversichert sind auch die leiblichen Großeltern des Ver sicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher Familien-/Partner-Tarif Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner (Angabe Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit) sowie die im Antrag erforderlich), auch mit eigenem Kraftfahrzeug, Ihre Enkelkinder, Stief-, Adoptiv und Pflege-Enkelkinder in Obhut des minderjährigen Kinder sowie Ihre unverheirateten, nicht in einer Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig, eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und Kinder bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend). auch mit eigenem Kraftfahrzeug. Ebenso die leiblichen Eltern des Versicherungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher DIE VERSICHERTEN LEISTUNGEN: Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/Renten- oder Pensionsbezüge Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von erhalten und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehend). Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht bestimmungen, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder DIE VERSICHERTEN LEISTUNGEN: Verdienstausfall. Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* für alle selbst Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht bewohnten Wohneinheiten im Inland (sofern beantragt) für die bestimmungen, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- Verdienstausfall. hältnissen und aus dinglichen Rechten, z. B. Kündigung des Mietvertrages oder nachbarrechtliche Streitigkeiten. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Geltend machung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltend und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, z. B. machung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen und aus Kfz-Kauf vertrag, Versicherungsvertrag. dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, z. B. Streit mit dem Reiseveranstalter wegen einer Großbaustelle am Urlaubsort, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung Versicherungsvertrag und Streitigkeiten aus der betrieblichen rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Altersversorgung. Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- Steuer-Rechtsschutz ab Einspruch* für die Wahrnehmung gerichten, z. B. Auseinandersetzung wegen der Kfz-Steuer. rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrneh- Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, mung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und z. B. Auseinandersetzung wegen der Lohnsteuer. -gerichten, z. B. Einschränkung des Führerscheins auf bestimmte Verwaltungs-Rechtsschutz ab Einspruch*1) für die Wahrnehmung Erlaubnisklassen. rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Ablehnung der Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungs- eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer fahrlässigen gesetz (Bafög). Verletzung sonstiger Strafvorschriften, z. B. fahrlässige Körperverletzung. Sozial-Rechtsschutz ab Widerspruch* für die rechtliche Interessenwahrnehmung vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft. des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeits- Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des überschreitung. Vorwurfs einer fahrlässigen Verletzung sonstiger Strafvorschrif- Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für die Wahrnehmung ten, z. B. fahrlässige Körperverletzung. rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Lärmbelästigung. werden, z. B. Kfz-Kaufvertrag über das Internet. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis zu 1.000 € Leistung für den Rat oder die Auskunft in familien- BITTE BEACHTEN SIE AUCH: und erbrechtlichen sowie das Recht der eingetragenen Lebens- partnerschaft betreffenden Angelegenheiten durch einen in Ihr Versicherungsschutz beginnt frühstens einen Tag nach Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar, wenn eine Antragseingang bei der OSG der Gewerkschaft der Polizei mbH/ Veränderung der Rechtslage vorliegt, z. B. bei Tod des Erblassers. ADVOCARD. In einigen Bereichen besteht zusätzlich eine Wartezeit Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich* für die Wahrnehmung von 3 Monaten. Für vorvertragliche oder in die Wartezeit fallende rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten, Ereignisse besteht kein Rechtsschutz, maßgebend ist das Datum nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden, der ersten Streitursache. Die Wartezeit entfällt bei Schadener- z. B. Kaufverträge, die über das Internet abgeschlossen wurden. satz-, Straf-, Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/Betreuungsverfügungen, Ordnungswidrigkeiten und Opfer-Rechtsschutz für Opfer von Verbrechen oder Straftaten Beratungs-Rechtsschutz (im Familien- und Erbrecht sowie im Recht gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Leben, gegen der eingetragenen Lebenspartnerschaft) und Opfer-Rechtsschutz. die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit. Geltendmachung auch von Ansprüchen nach dem Das Bonussystem bei Schadenfreiheit ist nicht im Versicherungs- Opferentschädigungsgesetz. umfang enthalten. Nicht jedes Risiko ist versicherbar. Rechtsschutz entfällt insbesondere in Bau-, Planfeststellungs-, Umlegungs- und Vorsorge-Rechtsschutz für die Erstellung eines Testaments bis Enteignungsangelegenheiten. zu 250 € pro Versicherungsjahr. Rechtsschutz in Betreuungsverfahren mit voller Kostenübernahme. ** 3 Monate Wartezeit. 1) In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe eines Studienplatzes besteht eine Wartezeit von einem Jahr, ansonsten 3 Monate.
GETESTET UND FÜR „SEHR GUT“ BEFUNDEN EINE KARTE – VIELE VORTEILE. Mit ADVOCARD genießen Sie jederzeit den besten Rechtsschutz und eine Vielzahl herausragender Leistungen. n E rstklassige Beratung durch erfahrene Rechtsschutz-Spezialisten n R und-um-die-Uhr-Betreuung: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche n E inzigartiger Service: Top-Anwalt kommt nach Hause n E mpfohlen vom Deutschen Anwaltverein IMMER FÜR SIE DA UND GANZ BESONDERS HIER: ADVOCARD Organisations- und Service-Gesellschaft Rechtsschutzversicherung AG der Gewerkschaft der Polizei mbh Telefon 040 23731-0 Telefon 0211 7104202 Telefax 040 23731-414 Telefax 0211 7104272 nachricht@advocard.de diana.luehr@gdp.de www.advocard.de www.gdp.de Organisations- und Service-Gesellschaft der Gewerkschaft der Polizei mbH Forststraße 3a, 40721 Hilden · Handelsregister AG Düsseldorf, HR B 44 964 537 AR 01.21 V2 Geschäftsführer: Joachim Kranz, Bodo Andrae ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG · Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg Postfach · 20066 Hamburg, Handelsregister AG Hamburg, HR B 12 516 Vorstand: Peter Stahl (Sprecher), Roland Stoffels Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Robert Wehn
Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Rechtsschutzversicherung Deutschland, Handelsregister AG Hamburg – gemäß ARB 2014 HRB 12 516 Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in den von Ihnen versicherten Bereichen wahrnehmen können. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen x Wir können nicht alle denkbaren Streitig keiten versichern. Sonst müssten wir einen Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz halb umfasst der Rechtsschutz einige für folgende Bereiche an: Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: Verkehrs-Rechtsschutzversicherung x Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finan- zierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll, x Streitigkeiten um Patent- oder Markenrechte, x Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, erwaltung und Finanzierung von Kapital V anlagen, Inklusive der telefonischen und Online- Rechtsberatung. x Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen. Versicherte Kosten Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Entschädigung für Zeugen und Sachverstän ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen un- dige, die das Gericht heranzieht. ter besonderen Umständen der Versiche- rungsschutz eingeschränkt ist, wie zum Kosten des Prozessgegners, wenn Sie ver- Beispiel: pflichtet sind, diese zu tragen. ! Für die Beratung im Familien-, Lebens Im außergerichtlichen Verfahren die übliche partner- und Erbrecht ist die Kosten Vergütung eines technisch sachkundigen übernahme auf den vereinbarten Betrag Sachverständigen (Einschränkungen siehe begrenzt. rechts). ! Für die Erstellung eines Gutachtens im ver- Kosten einer Mediation in unbegrenzter Höhe kehrsrechtlichen Verfahren bei einer Ord- (max. 180 €/Stunde). nungswidrigkeit durch einen öffentlich bestellten, technischen Sachverständigen Kosten eines Schieds- oder Schlichtungs oder eine amtlich anerkannte technische verfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die Prüforganisation (zum Beispiel TÜV) ist die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz Kostenübernahme auf den vereinbarten entstehen würden. Betrag begrenzt. Versicherungssumme ! Wir haben eine Selbstbeteiligung verein- Die Höhe der Versicherungssumme können bart: In Höhe der vereinbarten Selbstbetei- Sie Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungs- ligung müssen Sie die Kosten eines jeden schein entnehmen. Versicherungsfalls selbst tragen.
Wo bin ich versichert? Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre recht- lichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechts- schutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. − Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns rechtzeitig und vollständig bezahlen. − Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. − Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. − Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. − Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Es genügt zunächst die mündliche oder telefonische Meldung. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Die Rechtsschutzversicherung können Sie für eine Dauer von ein oder drei Jahren abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Sie können auch kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen. Advocard Rechtsschutzversicherung AG · Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg 889 AR 10.19 Postfach: 20066 Hamburg, Handelsregister AG Hamburg, HR B 12 516 Vorstand: Peter Stahl (Sprecher), Roland Stoffels Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Robert Wehn
ARB 2021 Privat- Rechtsschutz Privat- und Wohnungs-/Haus- Rechtsschutz
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