IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.

Die Seite wird erstellt Kasimir Forster
 
WEITER LESEN
IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.
IN ZUKUNFT ADVOCARD.
Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.

ANTRAG PRIVATKUNDEN 2021
IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.
DER RICHTIGE RECHTSSCHUTZ FÜR GDP-MITGLIEDER

ALLE 4 SEKUNDEN EREIGNET SICH IN
DEUTSCHLAND EIN RECHTSSCHUTZFALL.
   EIN RECHTSSTREIT KOSTET ZEIT, NERVEN
                                                                                        Vorschuss für   Kosten bei Unterliegen
   UND VOR ALLEM EINES: GELD                                             Streitfall
                                                                                        Rechtsanwalt,            in der
                                                                      zum Beispiel
                                                                                           Gericht      1. Instanz 2. Instanz
   Ob als Privatperson, im Straßenverkehr oder zu
   Hause: Schnell ist ein Rechtsstreit da. Und das              Streit mit Kfz-Werk-
   kann für Sie richtig teuer werden. Besser Sie sind               statt um einen
                                                                                          506,23 €      768,25 €    1.561,00 €
                                                                Reparaturschaden
   für den Rechtsschutzfall abgesichert.                           Streitwert 750 €
   Mit ADVOCARD haben Sie nicht nur jederzeit einen
                                                                Streit mit Händler
   Top-Anwalt an Ihrer Seite. Wir übernehmen auch              um ein defekt gelie-
                                                                                         1.125,05 €     1.746,83 € 3.565,89 €
   die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie. Ebenfalls              fertes TV-Gerät
                                                                Streitwert 2.500 €
   zahlen wir die Kosten für Zeugen, Gutachter und
   Sachverständige – damit Sie ganz abgesichert sind.           Streit um die Rück-
                                                                   baukosten einer
                                                                                         1.621,34 €     2.546,62 € 5.197,42 €
                                                                Photovoltaikanlage
                                                                 Streitwert 5.000 €
                                                                Streit mit Vermieter
                                                                wg. Mietminderung
                                                                                         2.862,26 €     4.546,12 € 9.276,24 €
                                                                           Streitwert
                                                                   12x 800 € Miete

   ADVOCARD ÜBERNIMMT DIE KOSTEN BIS ZUR VEREINBARTEN VERSICHERUNGSSUMME
   JE RECHTSSCHUTZFALL, Z. B. FÜR
   Rechtsanwalt und Gericht,                                 Auslandsreisen
   bei freier Anwaltswahl die gesetzliche Vergütung          bei angeordnetem Erscheinen vor einem
   des am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes              ausländischen Gericht.
   und die Gerichtskosten und Schiedsgerichtskosten.         Übersetzungskosten
   Korrespondenzanwalt,                                      für die schriftlichen Unterlagen, die für die
   wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 km                Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im
   voneinander entfernt sind, bei inländischen               Ausland notwendig sind.
   Zivilprozessen und bei allen versicherten – auch          Steuerberater
   außergerichtlichen – Verfahren im Ausland.                im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten.
   Zeugen und Sachverständige,                               Dolmetscher im Ausland
   die das Gericht heranzieht.                               im Verkehrs-Rechtsschutz übernehmen wir die
   Nebenkläger und Gegenseite,                               Dolmetscherkosten im Ausland, z. B. nach einem
   soweit das Gericht sie Ihnen auferlegt.                   Verkehrsunfall in der Türkei bei Haftandrohung
                                                             oder Inhaftierung.
   UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

    VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ                                 PRIVAT- UND WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ

    Versicherungssumme 1.000.000 € in Europa,             Versicherungssumme unbegrenzt in Europa,
    weltweit 200.000 €                                    weltweit 500.000 €
    Weltweite Deckung bis zu einem Jahr                   Zeitlich unbegrenzte weltweite Deckung
    Mitversicherung der leiblichen Eltern des Versiche-   Mitversicherung der leiblichen Eltern und Großeltern des
    rungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher        Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in
    Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit)      häuslicher Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit),
                                                          leibliche Eltern auch in vollstationärer Pflegeeinrichtung.
                                                          Mitversicherung der Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und
                                                          Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungs­
                                                          nehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig,
                                                          unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung
                                                          und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
                                                          lebend), gilt nicht für den Bereich Wohnung/Haus
IN ZUKUNFT ADVOCARD. Das besondere Rechtsschutz-Angebot für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei.
IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL

VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ                                                                   PRIVAT- UND WOHNUNGS-RECHTSSCHUTZ
VERSICHERT SIND OHNE WARTEZEITEN:                                                       VERSICHERT SIND:
Single-Tarif Sie als Eigentümer, Halter oder Insasse des gesam-                         Familien-/Partner-Tarif Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner (Angabe
ten privaten Fuhrparks (Krafträder, Pkw, Kombi, Wohnmobile,                             im Antrag erforderlich), Ihre minderjährigen Kinder sowie Ihre
Anhänger einschließlich Wohnwagen und mit einem Versiche-                               unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartner-
rungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande) zu                                  schaft lebenden, volljährigen Kinder bis zur ersten auf Dauer
einem Beitrag. Sie als Fahrer von fremden Fahrzeugen, Sie als                           angelegten beruflichen Tätigkeit. Ebenso die leiblichen Eltern
Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer, Ihre minderjährigen Kinder,                          des Versicherungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher
Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspart-                          Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keiner beruflichen Tätigkeit
nerschaft lebenden, volljährigen Kinder, auch mit eigenem                               nachgehend). Die leiblichen Eltern sind auch mitversichert,
Kraftfahrzeug, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen                          wenn Sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung gemeldet sind.
Tätigkeit.                                                                              Mitversichert sind auch die leiblichen Großeltern des Ver­
                                                                                        sicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher
Familien-/Partner-Tarif Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner (Angabe                          Gemeinschaft, ab 50 Jahre, ohne Berufstätigkeit) sowie die
im Antrag erforderlich), auch mit eigenem Kraftfahrzeug, Ihre                           Enkelkinder, Stief-, Adoptiv und Pflege-Enkelkinder in Obhut des
minderjährigen Kinder sowie Ihre unverheirateten, nicht in einer                        Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig,
eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen                                unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und
Kinder bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit                        nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend).
auch mit eigenem Kraftfahrzeug. Ebenso die leiblichen Eltern
des Versicherungsnehmers und Lebenspartners (in häuslicher                              DIE VERSICHERTEN LEISTUNGEN:
Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/Renten- oder Pensionsbezüge                             Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von
erhalten und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehend).                                  Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­
                                                                                        bestimmungen, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder
DIE VERSICHERTEN LEISTUNGEN:                                                            Verdienstausfall.
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von                                   Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* für alle selbst
Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­                              bewohnten Wohneinheiten im Inland (sofern beantragt) für die
bestimmungen, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder                                Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver-
Verdienstausfall.                                                                       hältnissen und aus dinglichen Rechten, z. B. Kündigung des
                                                                                        Mietvertrages oder nachbarrechtliche Streitigkeiten.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Geltend­
machung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen                                      Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* für die Geltend­
und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, z. B. ­                               machung und Abwehr aus privatrechtlichen Verträgen und aus
Kfz-­Kauf ­vertrag, Versicherungsvertrag.                                               dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, z. B. Streit mit dem
                                                                                        Reiseveranstalter wegen einer Großbaustelle am Urlaubsort,
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung                                   Versicherungsvertrag und Streitigkeiten aus der betrieb­lichen
rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen                                 Altersversorgung.
Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungs-                                  Steuer-Rechtsschutz ab Einspruch* für die Wahrnehmung
gerichten, z. B. Auseinandersetzung wegen der Kfz-Steuer.                               rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrneh-                             Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten,
mung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und                                 z. B. Auseinandersetzung wegen der Lohnsteuer.
-gerichten, z. B. Einschränkung des Führerscheins auf bestimmte                         Verwaltungs-Rechtsschutz ab Einspruch*1) für die Wahrnehmung
Erlaubnisklassen.                                                                       rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in
                                                                                        nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Ablehnung der
Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs                              Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungs-
eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer fahrlässigen                             gesetz (Bafög).
Verletzung sonstiger Strafvorschriften, z. B. fahrlässige
Körperverletzung.                                                                       Sozial-Rechtsschutz ab Widerspruch* für die rechtliche
                                                                                        Interessenwahrnehmung vor deutschen Sozialgerichten, z. B.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen                            bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft.
des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeits-
                                                                                        Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des
überschreitung.
                                                                                        Vorwurfs einer fahrlässigen Verletzung sonstiger Strafvorschrif-
Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für die Wahrnehmung                           ten, z. B. fahrlässige Körperverletzung.
rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten,                             Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen
nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen                               des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Lärmbelästigung.
werden, z. B. Kfz-Kaufvertrag über das Internet.
                                                                                        Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
                                                                                        bis zu 1.000 € Leistung für den Rat oder die Auskunft in familien-
BITTE BEACHTEN SIE AUCH:                                                                und erbrechtlichen sowie das Recht der eingetragenen Lebens­-
                                                                                        partnerschaft betreffenden Angelegenheiten durch einen in
Ihr Versicherungsschutz beginnt frühstens einen Tag nach                                Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar, wenn eine
Antragseingang bei der OSG der Gewerkschaft der Polizei mbH/                            Veränderung der Rechtslage vorliegt, z. B. bei Tod des Erblassers.
ADVOCARD. In einigen Bereichen besteht zusätzlich eine Wartezeit                        Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich* für die Wahrnehmung
von 3 Monaten. Für vorvertragliche oder in die Wartezeit fallende                       rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten,
Ereignisse besteht kein Rechtsschutz, maßgebend ist das Datum                           nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden,
der ersten Streitursache. Die Wartezeit entfällt bei Schadener-                         z. B. Kaufverträge, die über das Internet abgeschlossen wurden.
satz-, Straf-, Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und
bei Patienten-/Betreuungsverfügungen, Ordnungswidrigkeiten und                          Opfer-Rechtsschutz für Opfer von Verbrechen oder Straftaten
Beratungs-Rechtsschutz (im Familien- und Erbrecht sowie im Recht                        gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Leben, gegen
der eingetragenen Lebenspartnerschaft) und Opfer-Rechtsschutz.                          die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche
                                                                                        Freiheit. Geltendmachung auch von Ansprüchen nach dem
Das Bonussystem bei Schadenfreiheit ist nicht im Versicherungs-
                                                                                        Opferentschädigungsgesetz.
umfang enthalten. Nicht jedes Risiko ist versicherbar. Rechtsschutz
entfällt insbesondere in Bau-, Planfeststellungs-, Umlegungs- und                       Vorsorge-Rechtsschutz für die Erstellung eines Testaments bis
Enteignungsangelegenheiten.                                                             zu 250 € pro Versicherungsjahr.
                                                                                        Rechtsschutz in Betreuungsverfahren mit voller Kostenübernahme.
** 3 Monate Wartezeit.
 1) In
     verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe eines Studienplatzes besteht eine Wartezeit von einem Jahr, ansonsten 3 Monate.
GETESTET UND FÜR „SEHR GUT“ BEFUNDEN

                                                            EINE KARTE – VIELE VORTEILE.
                                           Mit ADVOCARD genießen Sie jederzeit den besten Rechtsschutz
                                                          und eine Vielzahl herausragender Leistungen.

                                                                                   n E
                                                                                      rstklassige Beratung durch erfahrene
                                                                                     Rechtsschutz-Spezialisten
                                                                                   n R
                                                                                      und-um-die-Uhr-Betreuung: 24 Stunden
                                                                                     am Tag, 7 Tage die Woche
                                                                                   n E
                                                                                      inzigartiger Service: Top-Anwalt kommt
                                                                                     nach Hause
                                                                                   n E
                                                                                      mpfohlen vom Deutschen Anwaltverein

                      IMMER FÜR SIE DA UND GANZ BESONDERS HIER:

                      ADVOCARD                                                         Organisations- und Service-Gesellschaft
                      Rechtsschutzversicherung AG                                      der Gewerkschaft der Polizei mbh
                      Telefon                        040 23731-0                       Telefon 0211 7104202
                      Telefax                        040 23731-414                     Telefax 0211 7104272
                      nachricht@advocard.de                                            diana.luehr@gdp.de
                      www.advocard.de                                                  www.gdp.de

                  Organisations- und Service-Gesellschaft der Gewerkschaft der Polizei mbH
                  Forststraße 3a, 40721 Hilden · Handelsregister AG Düsseldorf, HR B 44 964
537 AR 01.21 V2

                  Geschäftsführer: Joachim Kranz, Bodo Andrae

                  ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG · Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg
                  Postfach · 20066 Hamburg, Handelsregister AG Hamburg, HR B 12 516
                  Vorstand: Peter Stahl (Sprecher), Roland Stoffels
                  Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Robert Wehn
Rechtsschutzversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:                                                Produkt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG,                       Rechtsschutzversicherung
Deutschland, Handelsregister AG Hamburg –                   gemäß ARB 2014
HRB 12 516
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und
 ­Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen
in den von Ihnen versicherten Bereichen wahrnehmen können.

     Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
     Versicherte Sachen                                            x	Wir  können nicht alle denkbaren Streitig­
                                                                      keiten versichern. Sonst müssten wir einen
     	Mit   der Rechtsschutzversicherung bieten wir                 erheblich höheren Beitrag verlangen. Des-
         Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz                    halb umfasst der Rechtsschutz einige
         für folgende Bereiche an:                                    Rechtsangelegen­heiten nicht, zum Beispiel:
         Verkehrs-Rechtsschutzversicherung                         x	Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finan-
                                                                      zierung eines Grundstücks, das bebaut
                                                                      werden soll,
                                                                   x	Streitigkeiten um Patent- oder Marken­rechte,
                                                                   x	Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung,
                                                                      ­ erwaltung und Finanzierung von Kapital­
                                                                      V
                                                                      anlagen,
     	Inklusive   der telefonischen     und   Online-
         Rechts­beratung.                                          x	Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge
                                                                      oder um Gewinnzusagen.
     Versicherte Kosten
     	Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts.
     	Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
     	Entschädigung für Zeugen und Sachverstän­                  !	Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen un-
         dige, die das Gericht heranzieht.                            ter besonderen Umständen der Versiche-
                                                                      rungsschutz eingeschränkt ist, wie zum
     	Kosten     des Prozessgegners, wenn Sie ver-                  Beispiel:
         pflichtet sind, diese zu tragen.
                                                                   !	Für  die Beratung im Familien-, Lebens­
     	Im  außergerichtlichen Verfahren die übliche                  partner- und Erbrecht ist die Kosten­
         Vergütung eines technisch sachkundigen                       übernahme auf den vereinbarten Betrag
         Sachverständigen (Einschränkungen siehe                      begrenzt.
         rechts).
                                                                   !	Für die Erstellung eines Gutachtens im ver-
     	Kosten einer Mediation in unbegrenzter Höhe                   kehrsrechtlichen Verfahren bei einer Ord-
         (max. 180 €/Stunde).                                         nungswidrigkeit durch einen öffentlich
                                                                      ­bestellten, technischen Sachverständigen
     	Kosten    eines Schieds- oder Schlichtungs­­                   oder eine amtlich anerkannte technische
         verfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die                     Prüf­organisation (zum Beispiel TÜV) ist die
         bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz                    Kostenübernahme auf den vereinbarten
         ent­stehen würden.                                            Betrag begrenzt.
     Versicherungssumme                                            !	Wir  haben eine Selbstbeteiligung verein-
     	Die   Höhe der Versicherungssumme können                      bart: In Höhe der vereinbarten Selbstbetei-
         Sie Ihrem Antrag bzw. Ihrem Versicherungs-                   ligung müssen Sie die Kosten eines jeden
         schein entnehmen.                                            Versicherungsfalls selbst tragen.
Wo bin ich versichert?
                     	Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten
                      des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre recht-
                      lichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechts-
                      schutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem
                      vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweit Versicherungsschutz.

                     Welche Verpflichtungen habe ich?
                     −	Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft
                        auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen.
                     −	Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert
                        werden müssen.
                     −	Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns rechtzeitig und vollständig bezahlen.
                     −	Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
                     −	Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
                     −	Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten
                        werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.
                     −	Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Es genügt
                        zunächst die mündliche oder telefonische Meldung.

                     Wann und wie zahle ich?
                     Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
                     Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
                     zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag
                     überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

                     Wann beginnt und endet die Deckung?
                     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
                     ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
                     Die Rechtsschutzversicherung können Sie für eine Dauer von ein oder drei Jahren abschließen. Sie ver­längert
                     sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

                     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                     Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
                     Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
                     Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht
                     Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.
                     Sie können auch kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag ­erhöhen.

               Advocard Rechtsschutzversicherung AG · Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg
889 AR 10.19

               Postfach: 20066 Hamburg, Handelsregister AG Hamburg, HR B 12 516
               Vorstand: Peter Stahl (Sprecher), Roland Stoffels
               Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Robert Wehn
ARB 2021

Privat- Rechtsschutz

Privat- und Wohnungs-/Haus-
Rechtsschutz
Sie können auch lesen