Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016

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Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
Warum der Qualitätswettbewerb
    im Gesundheitswesen (noch)
            nicht spielt
  Q-Day ANQ – 28. Januar 2016
   René Kühne, Helsana Versicherungen AG, Ökonomie und Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                  2
Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
These

                                                     26 PS
           € 4'000                     Erst die
                                    Kenntnis von
                                                                     100 km/h
                                      Preis und
                                    Qualität macht   1'200 PS
                                                             Preis
       € 1.3 Mio                     Leistungen
Ökonomie und Politik SO – René Kühne –vergleichbar
                                       April 2013
                                                                 420 km/h

     Qualität als strategische Ausrichtung bei Kostenträgern,
         Leistungserbringern und der öffentlichen Hand
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Facetten der Leistungsqualität:

                 Schrotthändler             VIP
Leistungs-

                                                             Jede Leistung
  inhalt

                                     oder                       hat ihre
                                                               Nachfrage

                  Auf gut Glück             Werkgarantie
erbringung
Leistungs-

                                                             Jede Leistung
                                     oder                       hat ihre
                                                             Wertschöpfung

                 Bussenjagd                 Verbrecherjagd
Leistungs-

                                                             Jede Leistung
  zweck

                                     oder                      hat ihren
                                                                Zweck

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Allgemeines Qualitätsverständnis

            Ich habe einen ganz einfachen
            Geschmack: Ich bin immer mit
                dem Besten zufrieden.
                    (Oscar Wilde)

                      Das wollen alle, aber das
                      können wir vielleicht bald
                       nicht mehr finanzieren!
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Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis …

                                     Entscheidend ist die
            Schlecht?               Kosten-Nutzen-Differenz!   Gut?

                                       Kosten: Gering
                                        Nutzen: Hoch

                                       Kosten: Hoch
                                       Nutzen: Gering

                                        Kosten: Hoch
                                        Nutzen: Hoch

        Eine Beurteilung der Qualitäten ist ohne Beachtung des
      Preis- (Kosten-) Leistungs- (Nutzen-) Verhältnis nicht sinnvoll

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Qualitätsverständnis: Fazit
                                    Versicherer und Leistungs-
 Ein allgemein                      erbringer müssen sich auf       Die OKP mit ihrem
 akzeptiertes,                      ein notwendiges gemein-         definierten
 „richtiges“                        sames Qualitätsverständnis      Leistungskatalog
 Grundverständnis                   verpflichten                    und einer
 von medizinischer
                                                                    obligatorischen
 Qualität oder
                                                                    „Kaufpflicht“ verlangt
 Versorgungsqualität
                                                                    einen minimalen
 gibt es nicht.
                                        Es wird aber immer davon    Konsens zum Gehalt
 Qualität ist immer
                                          abweichende Qualitäts-    des Qualitäts-
 eine subjektive
                                                    sichten geben   managements.
 Wertung.

             Es braucht einen für alle Stakeholder verbindlichen (gesetzlichen)
                            Rahmen zum Qualitätsmanagement

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Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

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Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
Qualität im KVG
                                    22a Abs 1        Daten der Leistungserbringer               KVV 31:
                                    Pflicht zur Bekanntgabe … medizinischer                     Veröffentlichung
                                    Qualitätsindikatoren
                                    39 Abs 2ter      Spitäler und andere Einrichtungen            KVV 58b:
                                    Einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von          Planungskriterien
                                    Qualität
                                    43 Abs 6        Tarife und Preise – Grundsatz                KVV 59d:
                                                                                                 Gewährleistung
                                    Beachtung einer qualitativ hoch stehenden Ver-               der Qualität

KVG
                                    sorgung zu möglichst günstigen Kosten

                                    49 Abs 1; 8        Tarifverträge mit Spitälern
                                    Spitaltarife orientieren sich an der notwendigen Qualität
                                    Betriebsvergleiche zu … medizinischer Ergebnisqualität

                                    58 Abs 1       Qualitätssicherung                           KVV 77:
                                    Systematische wissenschaftliche Kontrollen zur              Qualitätssicherung
                                    Sicherung der Qualität
                                    59 Abs 1; 3    Verletzung der Qualitätsanforderungen
                                    Sanktionen gegen Verstösse. Verstösse sind … die
                                    Verweigerung von Massnahmen zur Qualitätssicherung

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Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
Umsetzung in Verträgen heute

                                • Verpflichtung zum Beitritt zum Nationalen Q-Vertrag
                                  ANQ und damit Verpflichtung zur Q-Messung
  stationär
                                  gemäss den Anforderungen des ANQ.
                                • Keine weiteren Auflagen.

                                • Ärztenetze: Struktur- und Prozessqualität Managed
 ambulant                         Care; Q-Beitrag bei EQUAM-Zertifizierung
                                • Praxislabor: QUALAB

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Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

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Mit dem richtigen Mass
    Genauigkeit des Abbildes der Realität

                                               Indikationsqualität                                    wünschbar

                                                    Ergebnisqualität
                                                                                                      machbar
                                                                  Prozessqualität

                                                                               Strukturqualität

                                                                                                     Zulassung

                                            In Anlehnung an: Kurt Hess               Praktikabilität der Messung

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Aspekte der Ergebnisqualität

Messgrösse                 Messmethode          Gegenüberstellung    Publikation       Anwendung

Gewicht oder                  Thermometer oder Vergleichbarkeit?       Transparenz?
Temperatur?                    Thermogramm?

                                                                                         Anreiz
 Einheitliche,                                        Gleiches mit     Plausibilität   Benchmark
                                   Minimal-
standardisierte                                        Gleichem        Akzeptanz         Tarife
                                anforderungen
  Indikatoren                                         vergleichen        Anreiz         Planung
                                                                                        Auswahl
 René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                                 13
Qualitätsnachweis ist komplex!

                                       Instrumente
      Indikatoren                                            Vergleichbarkeit         Transparenz
                                       und Methode

     Einheitlich und                                          Differenziert nach       Plausibilität:
  standardisiert für die            Minimalanforderungen:    Leistungserbringer-     Verständliche und
     ganze Schweiz                   Messen was nötig ist          Gruppen           nachvollziehbare
                                                                                        Ergebnisse

      Wenn möglich                                                                       Akzeptanz:
                                      Maximalvorgaben:
      international                                           Differenziert nach      Wissenschaftlich
                                     Messen was sinnvoll
       anerkannt                                              Leistungsinhalten     gestütztes Abbild der
                                            ist
                                                                                     Versorgungsrealität

      Hoher Nutzwert                       Validität            Verwendung für
 • klinische Betroffenheit                                   • Auswahl               Herausforderung:
                                          (Gültigkeit)
 der Patienten                                               • Leistungskontrolle   Anreiz zur Qualitäts-
                                          Reliabilität
 • Kosten
                                      (Reproduzierbarkeit)
                                                             • Tarifgestaltung         Verbesserung
 • Q-Verbesserung                                            • Benchmarking

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                                           14
Erfolgsfaktoren

     • Schrittweises Vorgehen und vertrauensbildende
       Massnahmen
     • Gemeinsame Entwicklung sichert Akzeptanz bei
       Leistungserbringern und Kostenträgern
     • Praktikable Umsetzung
     • Vernünftige Kosten-Nutzen-Relation
     • Geringer administrativer Aufwand
     • National etablierte Instrumente
     • Bestehende Lösungen statt Eigenentwicklungen
     • Qualität muss verhandelbar sein
     • Nutzen für Patienten und Versicherte
René Kühne UO                                          15
8. Februar 2010
Aber einfach ist es nicht!

Studie Medikamenteninteraktion
• Können aus KV-Daten
  Indikatoren zu vermeidbaren
  Medikamenteninteraktionen
  abgeleitet werden und
  diskriminieren diese genügend
  zwischen den einzelnen Ärzten?
• Daten von 3.13 Mio Versicherten.
• Von 494 Interaktionsklassen
  waren nur 41 als kontraindiziert
  einzustufen.

     Fazit

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                  17
Viel Aktivismus, aber wenig Resultate
                       Immerhin                           Aber…

 KVG: Delegation und Vertragsprinzip      … keine funktionierende Sanktionierung

 Viele Aktivitäten                         … wenig Resultate, wenig Transparenz

                                                         …ohne klaren Auftrag
 National koordinierte Ansätze
                                               … …ohne gesicherte Finanzierung
 Aktive Qualitätsarbeit
                                                  … kaum im ambulanten Bereich
 im stationären Bereich

 Expertenwissen ist vorhanden                            … wird nur wenig genutzt

 Politik will Qualitätssicherung          … definiert keinen brauchbaren Rahmen

 Patientennutzen soll Priorität haben   … die Patientenorientierung ist mangelhaft

 Qualität hat einen Wert                           … der Preis wird nicht realisiert

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                  18
Überblick heute

                           Spitäler       ANQ              Verbände      Behörden        Q-Labels

                          Zufriedenheit       Akut
                                                                                          Hotellerie
                          Behandlungs-                        H+             BAG
stationär                   qualität
                                           Psychiatrie
                                                           Q-Reporting   Q-Indikatoren    sanaCERT
                                                                                         Brustzentren
                              Register    Rehabilitation

                                                                                           EQUAM

                                                            QUALAB                       Mehrfacharzt
ambulant                                                     Labor                       Qualimed.net

                                                                                         QBM Vedag

 René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Und sonst noch?

                                    Konzept nicht weiter verfolgt

                                    Man diskutiert - immerhin

                                    Fehlanzeige

                                    Fehlanzeige

                                    Fehlanzeige

                                    Fehlanzeige

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Wertung laufender Q-Aktivitäten

                                        Was                   allg. verfügbar        brauchbar

 Spitaleigene
                           Zufriedenheit
                           Behandlungsqualität
                                                         nein
                                                         nein                          nein
                                                                                                 
                           Register                      nein

                            Akut Behandlung              ab 2013                teilweise
                            Akut Zufriedenheit           ja                     ja

                                                                                                 
                            Psych Behandlung             ab 2013                ja
       ANQ                  Psych Zufriedenheit          in Entwicklung         ja
                            Rehab Behandlung             ab 2014                ja
                            Rehab Zufriedenheit          ab 2014                ja
                            Datenqualität                in Verhandlung         ja

      H plus               Q-Reporting                   teilweise              ja
                                                                                                 

                                                                                                 
    QUALAB                 Labor (Ringversuche)          (nein)                 ja

        BAG

  Label Spital
                           Fallzahlen / Mortalität

                           Hotellerie
                                                         ja

                                                         nein
                                                                                (ja)

                                                                                nein
                                                                                                 
                                                                                                 
    Q-Label                sanaCERT                      ja                     ja

                                                                                                 
    stationär              Brustzentren (Krebsliga)      nein                   ja

                           EQUAM                         ja                     ja
     Q-Label               Mehrfacharzt / Qualimed.net   nein                   (nein)
    ambulant               QBM Vedag                     nein                   (nein)
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                  22
Qualitätsdifferenzierte Tarife im stationären Bereich
                                      Stufe   Verpflichtung   • Qualitätsmessung und
Vertrauen                               1          zu           Lieferung Ergebnisse

schaffen
                                      Stufe    Diskussion     • Berichten und Ergebnissen
                                        2         von           bei (Tarif-) Verhandlungen

                                                              • Vereinbarung zur Offenlegung
Anreize                               Stufe
                                                                der Ergebnisse
                                               Anreiz über    • Umsetzung
setzen                                  3                       Patientensteuerung
                                                              • Qualitätszuschlag

                                                              • Tarifabschlag, wenn
                                                Sanktion        • keine Messungen / Bericht
                                      Stufe
                                                                • Datenqualität ungenügend
                                        4        mittels        • Ergebnisse ungenügend
Belohnen &
sanktionieren                                                 • Differenzierte Tarifierung, z.B.
                                      Stufe   Tarifrelevanz     • Normtarif in Bandbreite
                                        5         durch         • Tarifzuschlag über
                                                                  Referenz
                                                                • Tarifabschlag unter
  René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                               Referenz                         23
Grundlage: ANQ - Daten
                              Preis          2016                  2017                  2018                  2019

                                        Vereinbarung Q-       Vereinbarung Q-       Vereinbarung Q-       Vereinbarung Q-
                          Zuschlag 3
                                            Projekt               Projekt               Projekt               Projekt

   Zusatz-                              Q-Ergebnis über       Q-Ergebnis über       Vereinbarung Q-       Vereinbarung Q-
                          Zuschlag 2
anforderungen                             Benchmark             Benchmark               Projekt               Projekt

                                             Gute             Q-Ergebnis über       Q-Ergebnis über       Q-Ergebnis über
                          Zuschlag 1
                                         Datenqualität1)        Benchmark             Benchmark             Benchmark

  Standard-                            Ergebnisse werden           Gute              Q-Ergebnis im         Q-Ergebnis im
                          Baserate
 Anforderung                            an HSK geliefert       Datenqualität1)        Benchmark             Benchmark

                                       Beitritt Nationaler   Ergebnisse werden           Gute                  Gute
                                        Q-Vertrag ANQ         an HSK geliefert       Datenqualität1)       Datenqualität1)

                                       Teilnahme an Q—       Beitritt Nationaler   Ergebnisse werden     Ergebnisse werden
                                         Messungen2)          Q-Vertrag ANQ         an HSK geliefert      an HSK geliefert
   Minimal-
                          Abschlag
anforderungen                                                Teilnahme an Q—       Beitritt Nationaler   Beitritt Nationaler
                                                               Messungen2)          Q-Vertrag ANQ         Q-Vertrag ANQ

                                                                                   Teilnahme an Q—       Teilnahme an Q—
                                                                                     Messungen2)           Messungen2)

1)     Gemäss Auswertung ANQ
2)     Gemäss Messprotokoll ANQ

 René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                                                        24
Das BVG pfeift dazwischen (1)

                                          in Sachen

                                    • die Spitaltarife sollen sich an der Entschädigung
                                      jener Spitäler orientieren, welche die tarifierte
                                      obligatorisch versicherte Leistung in der
                                      notwendigen Qualität effizient und günstig
                                      erbringen.
                                    • Nur Leistungen in der "notwendigen Qualität"
 Art. 43 KVG                          können als Massstab dienen.
 Art. 49 KVG                        • Die qualitativ hochstehende gesundheitliche
                                      Versorgung wird bei der Preisbestimmung
                                      vorausgesetzt.
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                         25
Das BVG pfeift dazwischen (2)

                                     in Sachen

                                    Die gesundheitspolizeiliche Spitalbewilligung und
                                    die Aufnahme auf die Spitalliste gewährleistet
                                    bereits eine hohe Versorgungsqualität. Eine
                                    zusätzliche Differenzierung der Qualität ist nicht
                                    erforderlich und eine entsprechende
                                    Preisdifferenzierung ist nicht sachgerecht.

                   Zitat BVG: "Die Ausführungen der Vorinstanz ….
                                  sind überzeugend."
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                        26
Das BVG pfeift dazwischen (3)

                                     in Sachen

                                    Aus den Erwägungen:
                                    • nach dem Willen des Gesetzgebers soll das
                                      Postulat der Effizienz nicht auf Kosten
                                      desjenigen der Qualität durchgesetzt
                                      werden.
                                    • Eine Preisdifferenzierung kann sich nur in
                                      begründeten Einzelfällen rechtfertigen.
                                    • Unterschiede in der Behandlungsqualität
                                      rechtfertigen keine Preisdifferenzierung.

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                              27
Das BVG pfeift dazwischen (4)

                                     in Sachen

                                                         Fazit:
                                     … Spitäler, welche die Versorgungsleistung
                                     nicht in der notwendigen Qualität erbringen,
                                    sollten … nicht in der Spitalliste enthalten sein.

                                     Systemfremd wäre es, für Spitäler, welche
                                      nicht die erforderliche Qualität erbringen,
                                    Tarifreduktionen festzulegen, oder umgekehrt
                                            für höhere Behandlungsqualität
                                           Tariferhöhungen zuzugestehen.
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                    28
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                  29
Fazit

 Der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen spielt noch nicht, weil
 • kein einheitliches Qualitätsverständnis vorhanden ist
 • das gegenseitige Vertrauen häufig noch fehlt
 • der Qualitätsnachweis methodische Herausforderungen stellt
 • es schwierig ist, das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Waage zu
   bringen
 • die strukturellen Voraussetzungen fehlen (ambulanter Bereich)
 • die Datengrundlage vielerorts mangelhaft ist
 • die gesetzliche Grundlage ungenügend ist, vor allem ein
   verbindlicher gesetzlicher Rahmen fehlt
 • die Finanzierungsfrage nicht gelöst ist
 • …

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                      30
Agenda

      Problem 1: Verständnis von Qualität

      Problem 2: Gesetzliche Grundlagen

      Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis

      Problem 4: Qualitätsnachweis heute

      Problem 5: Und wenn man dann mal will…

      Fazit

      Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                  31
Motion NR Cassis
                              Motion Nationalrat:
                              Ausgewogene Versorgung dank differenzierten Taxpunktwerten
                              in den KVG-Tarifen, statt erneuter Zulassungsstopp

                               Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine
                               KVG-Reform vorzulegen, welche die Möglichkeit der
                               Abstufung von Taxpunktewerten auf regionaler Ebene,
                               nach Leistungsspektrum oder nach Qualitätskriterien
                               zulässt. Ein solches Instrument ermöglicht es den
                               Vertragspartner ihre Verantwortung zu übernehmen und
                               für eine territoriale ausgewogene Versorgung zu sorgen.

Fehlanreize müssen im Tarifsystem beseitigt werden. Heute besteht im
Gesundheitswesen ein alleiniger Preiswettbewerb: Qualitätskriterien spielen
hingegen bei der Preisgestaltung keine Rolle. Jeder Leistungserbringer wird mit
dem gleichen Preis vergütet, unbesehen der Qualität. Über einen
Qualitätswettbewerb lassen sich sowohl Fehl- wie auch Überversorgungen
abbauen und die Qualität verbessern.
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                          32
Botschaft BR KVG-Änderung

                          «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetztes über die Kranken-
                          versicherung: Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»
                          vom 4. Dezember 2015                 Geschäft des Bundesrats 13.080

 Die Neuformulierung von KVG Art. 58 und 59 soll:
 • die nationalen Programme zur Förderung der Qualität und
   Patientensicherheit ermöglichen
 • Projekte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren und zur
   Erreichung von Qualitätszielen finanziell unterstützen
 • die Verbindlichkeit von Qualitätsmassnahmen, die
   Qualitätstransparenz und die Zusammenarbeit der
   verschiedenen Partner im Gesundheitswesen stärken

                               … aber die Versicherer haben dazu
                                 noch ein paar Anmerkungen!
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016                                                               33
Fragen?

René Kühne, Ökonomie und Politik, Helsana Versicherungen AG, rene.kuehne@helsana.ch

                                Vielen Dank!
René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Backup

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016   35
Q-Labels bei praktizierenden Ärzten

                            EPA       EQUAM                                             GMP             QBM
                          European
                                      Externe QS in
                                                         QMN             MFA          Good medical   Qualitäts Basis
                           Practice                   Quali-med-net   MehrFachArzt
                                       der Medizin                                      Practice        Modul
                         Assessment

                           Stiftung     Stiftung                      Argomed Ärzte
Anbieter                                              medswiss.net                       SQS             Vedag
                           EQUAM        EQUAM                              AG

Transparenz                    Ja          Ja             Nein          Teilweise        Nein          Teilweise

Unabhängiges
                               Ja          Ja             Nein             Ja             Ja              Nein
Assessment

Zertifikat                   Nein          Ja             Nein             JA             Ja              Nein

Ergebnisqualität               Ja          Ja             Nein            Nein           Nein             Nein

Label-
                             Nein          Ja             Nein            Nein           Nein             Nein
Akkreditierung

René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Einschätzung / Wertung Instrumente

 •    ANQ:
       • Etabliert, akzeptiert, Ergebnisse zugänglich, Messungen verbindlich
       • Verhandlungspotential stationär vorhanden, Tarifsteuerung über Baserates möglich
       • Lerb stationär können sich der Q-Messung nach ANQ kaum mehr entziehen (Koppelung
           auch an Leistungsaufträge der Kantone!)
       • Geeignet für Rating / Benchmarking
 •    Q- Berichte H plus:
        • Akzeptiert aber nicht etabliert, da keine Verpflichtung
        • Verhandlungspotential stationär vorhanden, Tarifsteuerung über Baserates möglich
        • Rating / Benchmarking eingeschränkt (zwar einheitliche Struktur, aber variable Inhalte)
 •    BAG:
       • Akzeptanz in der heutigen Form nicht gegeben
 •    Labels Ärztenetze:
        • Wenig etabliert, Akzeptanz unterschiedlich
        • Verhandlungspotential nur bei Ärztenetzen vorhanden
        • Tarifsteuerung (Tarmed!) heute nicht möglich
 •    QUALAB:
       • Etabliert und akzeptiert, Messungen verbindlich
       • Problem: Intransparenz der Vertragsumsetzung (Ergebnisse für Versicherer nicht bekannt)
       • Die Durchsetzung der Verpflichtung gegenüber Lerb wäre rechtens, aber mit hohem
          Aufwand und Imagerisiken für Versicherer verbunden.

René Kühne UO                                                                                       37
8. Februar 2010
Position Helsana

      Qualität der Leistungserbringung                              Qualität der Leistungskomponente
              Leistungserbringer                         Nationale Plattform                        Produzent
                                                            Organisation
                                                            Finanzierung
                                                  Koordination und Auftragsvergabe
                                                      Erarbeitung Grundlagen
                                                              Kontrolle
                                                               Auftrag
Versicherer

                                                                                                         Versicherer
                                                                                                                       Preise
                Tarife

                                HPA                 Kosten-Nutzen-Betrachtung über      HTA
                            Health Professional        bestehende Institutionen      Health Technology
                               Assessment                                              Assessment
                                                              Ergebnis

                                                                Bund
                  Zulassung                                                                    Bewirtschaftung
              Leistungserbringer                        APPRAISAL:                             Leistungskatalog

                                                        Abgeltung OKP

      René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Vergleich Varianten HTA

                    1                 2                 3                 4               5
                             HS           Scoping        Assessment           Appraisal       Decision

                                                                               ELGK
EDI                       BAG              BAG               BAG                              BAG
                                                                               EAK

                                                         ?
Stiftung                Stakeholder   Kommissionen                       Kommissionen         BAG

                                                        Assessment:
                                          SMB, SwissHTA, Universitäten, IQWIG, weitere

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