Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt - Q-Day ANQ - 28. Januar 2016
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Warum der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen (noch) nicht spielt Q-Day ANQ – 28. Januar 2016 René Kühne, Helsana Versicherungen AG, Ökonomie und Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 2
These 26 PS € 4'000 Erst die Kenntnis von 100 km/h Preis und Qualität macht 1'200 PS Preis € 1.3 Mio Leistungen Ökonomie und Politik SO – René Kühne –vergleichbar April 2013 420 km/h Qualität als strategische Ausrichtung bei Kostenträgern, Leistungserbringern und der öffentlichen Hand René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 3
Facetten der Leistungsqualität: Schrotthändler VIP Leistungs- Jede Leistung inhalt oder hat ihre Nachfrage Auf gut Glück Werkgarantie erbringung Leistungs- Jede Leistung oder hat ihre Wertschöpfung Bussenjagd Verbrecherjagd Leistungs- Jede Leistung zweck oder hat ihren Zweck René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 4
Allgemeines Qualitätsverständnis Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (Oscar Wilde) Das wollen alle, aber das können wir vielleicht bald nicht mehr finanzieren! René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 5
Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis … Entscheidend ist die Schlecht? Kosten-Nutzen-Differenz! Gut? Kosten: Gering Nutzen: Hoch Kosten: Hoch Nutzen: Gering Kosten: Hoch Nutzen: Hoch Eine Beurteilung der Qualitäten ist ohne Beachtung des Preis- (Kosten-) Leistungs- (Nutzen-) Verhältnis nicht sinnvoll René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 6
Qualitätsverständnis: Fazit Versicherer und Leistungs- Ein allgemein erbringer müssen sich auf Die OKP mit ihrem akzeptiertes, ein notwendiges gemein- definierten „richtiges“ sames Qualitätsverständnis Leistungskatalog Grundverständnis verpflichten und einer von medizinischer obligatorischen Qualität oder „Kaufpflicht“ verlangt Versorgungsqualität einen minimalen gibt es nicht. Es wird aber immer davon Konsens zum Gehalt Qualität ist immer abweichende Qualitäts- des Qualitäts- eine subjektive sichten geben managements. Wertung. Es braucht einen für alle Stakeholder verbindlichen (gesetzlichen) Rahmen zum Qualitätsmanagement René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 7
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 8
Qualität im KVG 22a Abs 1 Daten der Leistungserbringer KVV 31: Pflicht zur Bekanntgabe … medizinischer Veröffentlichung Qualitätsindikatoren 39 Abs 2ter Spitäler und andere Einrichtungen KVV 58b: Einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Planungskriterien Qualität 43 Abs 6 Tarife und Preise – Grundsatz KVV 59d: Gewährleistung Beachtung einer qualitativ hoch stehenden Ver- der Qualität KVG sorgung zu möglichst günstigen Kosten 49 Abs 1; 8 Tarifverträge mit Spitälern Spitaltarife orientieren sich an der notwendigen Qualität Betriebsvergleiche zu … medizinischer Ergebnisqualität 58 Abs 1 Qualitätssicherung KVV 77: Systematische wissenschaftliche Kontrollen zur Qualitätssicherung Sicherung der Qualität 59 Abs 1; 3 Verletzung der Qualitätsanforderungen Sanktionen gegen Verstösse. Verstösse sind … die Verweigerung von Massnahmen zur Qualitätssicherung René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 9
Umsetzung in Verträgen heute • Verpflichtung zum Beitritt zum Nationalen Q-Vertrag ANQ und damit Verpflichtung zur Q-Messung stationär gemäss den Anforderungen des ANQ. • Keine weiteren Auflagen. • Ärztenetze: Struktur- und Prozessqualität Managed ambulant Care; Q-Beitrag bei EQUAM-Zertifizierung • Praxislabor: QUALAB René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 10
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 11
Mit dem richtigen Mass Genauigkeit des Abbildes der Realität Indikationsqualität wünschbar Ergebnisqualität machbar Prozessqualität Strukturqualität Zulassung In Anlehnung an: Kurt Hess Praktikabilität der Messung René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 12
Aspekte der Ergebnisqualität Messgrösse Messmethode Gegenüberstellung Publikation Anwendung Gewicht oder Thermometer oder Vergleichbarkeit? Transparenz? Temperatur? Thermogramm? Anreiz Einheitliche, Gleiches mit Plausibilität Benchmark Minimal- standardisierte Gleichem Akzeptanz Tarife anforderungen Indikatoren vergleichen Anreiz Planung Auswahl René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 13
Qualitätsnachweis ist komplex! Instrumente Indikatoren Vergleichbarkeit Transparenz und Methode Einheitlich und Differenziert nach Plausibilität: standardisiert für die Minimalanforderungen: Leistungserbringer- Verständliche und ganze Schweiz Messen was nötig ist Gruppen nachvollziehbare Ergebnisse Wenn möglich Akzeptanz: Maximalvorgaben: international Differenziert nach Wissenschaftlich Messen was sinnvoll anerkannt Leistungsinhalten gestütztes Abbild der ist Versorgungsrealität Hoher Nutzwert Validität Verwendung für • klinische Betroffenheit • Auswahl Herausforderung: (Gültigkeit) der Patienten • Leistungskontrolle Anreiz zur Qualitäts- Reliabilität • Kosten (Reproduzierbarkeit) • Tarifgestaltung Verbesserung • Q-Verbesserung • Benchmarking René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 14
Erfolgsfaktoren • Schrittweises Vorgehen und vertrauensbildende Massnahmen • Gemeinsame Entwicklung sichert Akzeptanz bei Leistungserbringern und Kostenträgern • Praktikable Umsetzung • Vernünftige Kosten-Nutzen-Relation • Geringer administrativer Aufwand • National etablierte Instrumente • Bestehende Lösungen statt Eigenentwicklungen • Qualität muss verhandelbar sein • Nutzen für Patienten und Versicherte René Kühne UO 15 8. Februar 2010
Aber einfach ist es nicht! Studie Medikamenteninteraktion • Können aus KV-Daten Indikatoren zu vermeidbaren Medikamenteninteraktionen abgeleitet werden und diskriminieren diese genügend zwischen den einzelnen Ärzten? • Daten von 3.13 Mio Versicherten. • Von 494 Interaktionsklassen waren nur 41 als kontraindiziert einzustufen. Fazit René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 17
Viel Aktivismus, aber wenig Resultate Immerhin Aber… KVG: Delegation und Vertragsprinzip … keine funktionierende Sanktionierung Viele Aktivitäten … wenig Resultate, wenig Transparenz …ohne klaren Auftrag National koordinierte Ansätze … …ohne gesicherte Finanzierung Aktive Qualitätsarbeit … kaum im ambulanten Bereich im stationären Bereich Expertenwissen ist vorhanden … wird nur wenig genutzt Politik will Qualitätssicherung … definiert keinen brauchbaren Rahmen Patientennutzen soll Priorität haben … die Patientenorientierung ist mangelhaft Qualität hat einen Wert … der Preis wird nicht realisiert René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 18
Überblick heute Spitäler ANQ Verbände Behörden Q-Labels Zufriedenheit Akut Hotellerie Behandlungs- H+ BAG stationär qualität Psychiatrie Q-Reporting Q-Indikatoren sanaCERT Brustzentren Register Rehabilitation EQUAM QUALAB Mehrfacharzt ambulant Labor Qualimed.net QBM Vedag René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Und sonst noch? Konzept nicht weiter verfolgt Man diskutiert - immerhin Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Wertung laufender Q-Aktivitäten Was allg. verfügbar brauchbar Spitaleigene Zufriedenheit Behandlungsqualität nein nein nein Register nein Akut Behandlung ab 2013 teilweise Akut Zufriedenheit ja ja Psych Behandlung ab 2013 ja ANQ Psych Zufriedenheit in Entwicklung ja Rehab Behandlung ab 2014 ja Rehab Zufriedenheit ab 2014 ja Datenqualität in Verhandlung ja H plus Q-Reporting teilweise ja QUALAB Labor (Ringversuche) (nein) ja BAG Label Spital Fallzahlen / Mortalität Hotellerie ja nein (ja) nein Q-Label sanaCERT ja ja stationär Brustzentren (Krebsliga) nein ja EQUAM ja ja Q-Label Mehrfacharzt / Qualimed.net nein (nein) ambulant QBM Vedag nein (nein) René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 22
Qualitätsdifferenzierte Tarife im stationären Bereich Stufe Verpflichtung • Qualitätsmessung und Vertrauen 1 zu Lieferung Ergebnisse schaffen Stufe Diskussion • Berichten und Ergebnissen 2 von bei (Tarif-) Verhandlungen • Vereinbarung zur Offenlegung Anreize Stufe der Ergebnisse Anreiz über • Umsetzung setzen 3 Patientensteuerung • Qualitätszuschlag • Tarifabschlag, wenn Sanktion • keine Messungen / Bericht Stufe • Datenqualität ungenügend 4 mittels • Ergebnisse ungenügend Belohnen & sanktionieren • Differenzierte Tarifierung, z.B. Stufe Tarifrelevanz • Normtarif in Bandbreite 5 durch • Tarifzuschlag über Referenz • Tarifabschlag unter René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 Referenz 23
Grundlage: ANQ - Daten Preis 2016 2017 2018 2019 Vereinbarung Q- Vereinbarung Q- Vereinbarung Q- Vereinbarung Q- Zuschlag 3 Projekt Projekt Projekt Projekt Zusatz- Q-Ergebnis über Q-Ergebnis über Vereinbarung Q- Vereinbarung Q- Zuschlag 2 anforderungen Benchmark Benchmark Projekt Projekt Gute Q-Ergebnis über Q-Ergebnis über Q-Ergebnis über Zuschlag 1 Datenqualität1) Benchmark Benchmark Benchmark Standard- Ergebnisse werden Gute Q-Ergebnis im Q-Ergebnis im Baserate Anforderung an HSK geliefert Datenqualität1) Benchmark Benchmark Beitritt Nationaler Ergebnisse werden Gute Gute Q-Vertrag ANQ an HSK geliefert Datenqualität1) Datenqualität1) Teilnahme an Q— Beitritt Nationaler Ergebnisse werden Ergebnisse werden Messungen2) Q-Vertrag ANQ an HSK geliefert an HSK geliefert Minimal- Abschlag anforderungen Teilnahme an Q— Beitritt Nationaler Beitritt Nationaler Messungen2) Q-Vertrag ANQ Q-Vertrag ANQ Teilnahme an Q— Teilnahme an Q— Messungen2) Messungen2) 1) Gemäss Auswertung ANQ 2) Gemäss Messprotokoll ANQ René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 24
Das BVG pfeift dazwischen (1) in Sachen • die Spitaltarife sollen sich an der Entschädigung jener Spitäler orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. • Nur Leistungen in der "notwendigen Qualität" Art. 43 KVG können als Massstab dienen. Art. 49 KVG • Die qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung wird bei der Preisbestimmung vorausgesetzt. René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 25
Das BVG pfeift dazwischen (2) in Sachen Die gesundheitspolizeiliche Spitalbewilligung und die Aufnahme auf die Spitalliste gewährleistet bereits eine hohe Versorgungsqualität. Eine zusätzliche Differenzierung der Qualität ist nicht erforderlich und eine entsprechende Preisdifferenzierung ist nicht sachgerecht. Zitat BVG: "Die Ausführungen der Vorinstanz …. sind überzeugend." René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 26
Das BVG pfeift dazwischen (3) in Sachen Aus den Erwägungen: • nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Postulat der Effizienz nicht auf Kosten desjenigen der Qualität durchgesetzt werden. • Eine Preisdifferenzierung kann sich nur in begründeten Einzelfällen rechtfertigen. • Unterschiede in der Behandlungsqualität rechtfertigen keine Preisdifferenzierung. René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 27
Das BVG pfeift dazwischen (4) in Sachen Fazit: … Spitäler, welche die Versorgungsleistung nicht in der notwendigen Qualität erbringen, sollten … nicht in der Spitalliste enthalten sein. Systemfremd wäre es, für Spitäler, welche nicht die erforderliche Qualität erbringen, Tarifreduktionen festzulegen, oder umgekehrt für höhere Behandlungsqualität Tariferhöhungen zuzugestehen. René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 28
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 29
Fazit Der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen spielt noch nicht, weil • kein einheitliches Qualitätsverständnis vorhanden ist • das gegenseitige Vertrauen häufig noch fehlt • der Qualitätsnachweis methodische Herausforderungen stellt • es schwierig ist, das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Waage zu bringen • die strukturellen Voraussetzungen fehlen (ambulanter Bereich) • die Datengrundlage vielerorts mangelhaft ist • die gesetzliche Grundlage ungenügend ist, vor allem ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen fehlt • die Finanzierungsfrage nicht gelöst ist • … René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 30
Agenda Problem 1: Verständnis von Qualität Problem 2: Gesetzliche Grundlagen Problem 3: Herausforderung Q-Nachweis Problem 4: Qualitätsnachweis heute Problem 5: Und wenn man dann mal will… Fazit Ausblick: alle(?) Hoffnung bei der Politik René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 31
Motion NR Cassis Motion Nationalrat: Ausgewogene Versorgung dank differenzierten Taxpunktwerten in den KVG-Tarifen, statt erneuter Zulassungsstopp Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine KVG-Reform vorzulegen, welche die Möglichkeit der Abstufung von Taxpunktewerten auf regionaler Ebene, nach Leistungsspektrum oder nach Qualitätskriterien zulässt. Ein solches Instrument ermöglicht es den Vertragspartner ihre Verantwortung zu übernehmen und für eine territoriale ausgewogene Versorgung zu sorgen. Fehlanreize müssen im Tarifsystem beseitigt werden. Heute besteht im Gesundheitswesen ein alleiniger Preiswettbewerb: Qualitätskriterien spielen hingegen bei der Preisgestaltung keine Rolle. Jeder Leistungserbringer wird mit dem gleichen Preis vergütet, unbesehen der Qualität. Über einen Qualitätswettbewerb lassen sich sowohl Fehl- wie auch Überversorgungen abbauen und die Qualität verbessern. René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 32
Botschaft BR KVG-Änderung «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetztes über die Kranken- versicherung: Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» vom 4. Dezember 2015 Geschäft des Bundesrats 13.080 Die Neuformulierung von KVG Art. 58 und 59 soll: • die nationalen Programme zur Förderung der Qualität und Patientensicherheit ermöglichen • Projekte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren und zur Erreichung von Qualitätszielen finanziell unterstützen • die Verbindlichkeit von Qualitätsmassnahmen, die Qualitätstransparenz und die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen stärken … aber die Versicherer haben dazu noch ein paar Anmerkungen! René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 33
Fragen? René Kühne, Ökonomie und Politik, Helsana Versicherungen AG, rene.kuehne@helsana.ch Vielen Dank! René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Backup René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016 35
Q-Labels bei praktizierenden Ärzten EPA EQUAM GMP QBM European Externe QS in QMN MFA Good medical Qualitäts Basis Practice Quali-med-net MehrFachArzt der Medizin Practice Modul Assessment Stiftung Stiftung Argomed Ärzte Anbieter medswiss.net SQS Vedag EQUAM EQUAM AG Transparenz Ja Ja Nein Teilweise Nein Teilweise Unabhängiges Ja Ja Nein Ja Ja Nein Assessment Zertifikat Nein Ja Nein JA Ja Nein Ergebnisqualität Ja Ja Nein Nein Nein Nein Label- Nein Ja Nein Nein Nein Nein Akkreditierung René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Einschätzung / Wertung Instrumente • ANQ: • Etabliert, akzeptiert, Ergebnisse zugänglich, Messungen verbindlich • Verhandlungspotential stationär vorhanden, Tarifsteuerung über Baserates möglich • Lerb stationär können sich der Q-Messung nach ANQ kaum mehr entziehen (Koppelung auch an Leistungsaufträge der Kantone!) • Geeignet für Rating / Benchmarking • Q- Berichte H plus: • Akzeptiert aber nicht etabliert, da keine Verpflichtung • Verhandlungspotential stationär vorhanden, Tarifsteuerung über Baserates möglich • Rating / Benchmarking eingeschränkt (zwar einheitliche Struktur, aber variable Inhalte) • BAG: • Akzeptanz in der heutigen Form nicht gegeben • Labels Ärztenetze: • Wenig etabliert, Akzeptanz unterschiedlich • Verhandlungspotential nur bei Ärztenetzen vorhanden • Tarifsteuerung (Tarmed!) heute nicht möglich • QUALAB: • Etabliert und akzeptiert, Messungen verbindlich • Problem: Intransparenz der Vertragsumsetzung (Ergebnisse für Versicherer nicht bekannt) • Die Durchsetzung der Verpflichtung gegenüber Lerb wäre rechtens, aber mit hohem Aufwand und Imagerisiken für Versicherer verbunden. René Kühne UO 37 8. Februar 2010
Position Helsana Qualität der Leistungserbringung Qualität der Leistungskomponente Leistungserbringer Nationale Plattform Produzent Organisation Finanzierung Koordination und Auftragsvergabe Erarbeitung Grundlagen Kontrolle Auftrag Versicherer Versicherer Preise Tarife HPA Kosten-Nutzen-Betrachtung über HTA Health Professional bestehende Institutionen Health Technology Assessment Assessment Ergebnis Bund Zulassung Bewirtschaftung Leistungserbringer APPRAISAL: Leistungskatalog Abgeltung OKP René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
Vergleich Varianten HTA 1 2 3 4 5 HS Scoping Assessment Appraisal Decision ELGK EDI BAG BAG BAG BAG EAK ? Stiftung Stakeholder Kommissionen Kommissionen BAG Assessment: SMB, SwissHTA, Universitäten, IQWIG, weitere René Kühne; Q-Day ANQ, 28.01.2016
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