"Indian Summer" in Zehdenick
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zehdenick, 8. Oktober 2021 Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister 19. Jahrgang | Nummer 11 | Woche 40 „Indian Summer“ in Zehdenick
|2| 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — Inhaltsverzeichnis I. Veröffentlichung von Beschlüssen – Beschlüsse des Hauptausschusses am 09.09.2021........................................................................................................................................Seite 2 – Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2021.....................................................................................................................Seite 3 II. Öffentliche Bekanntmachungen – Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick.............................................................................................................................Seite 3 – Wahlbekanntmachung – Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021.....................................Seite 3 – Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021 – Wahlhelfer*innen gesucht................................Seite 5 – Wahl und Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick.......................................................................Seite 5 – Abstimmungsbekanntmachung – Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten` “.............................................................................................Seite 5 – Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur Thomas Kühl Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung, hier: Erben nach Frieda Poczatek.........................................................................................Seite 7 – Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2021/2022........................................Seite 7 – Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse ...............................................................................Seite 7 I. Veröffentlichung von Beschlüssen In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 069/21 in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 52.939,32 Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt Euro (p. a. 17.464,44 Euro) brutto. den Zuschuss in Höhe von 2.600,00 € an den Fremdenverkehrsverein Zeh- denick e. V. gemäß „Richtlinie der Stadt Zehdenick zur Förderung von Maß- Beschluss-Nr.: 071/21 nahmen und Projekten aus den Bereichen Soziales, Sport, Heimatpflege und Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: der sonstigen Aktivitäten“. Den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen – Ausführung des Stra- ßenwinterdienstes in der Kernstadt Zehdenick und den Ortsteilen Badin- Beschluss-Nr.: 070/21 gen, Burgwall, Klein-Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: Zabelsdorf – Los 2, erhält aufgrund der Richtlinie des Wettbewerbs nach Den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen – Ausführung des Straßen- Abschluss der formalen, fachlichen und rechnerischen Prüfung und Auswer- winterdienstes für die Stadt Zehdenick in den Ortsteilen Kappe, Krewelin, tung aller Angebote unter Beachtung der Unterschwellenvergabeordnung Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf – Los 1, erhält aufgrund der Richtlinie (UVgO) §§ 41 ff. der Dienstanweisung der Stadt Zehdenick über die Vergabe des Wettbewerbs nach Abschluss der formalen, fachlichen und rechneri- von Aufträgen der wirtschaftlichste Bieter: schen Prüfung und Auswertung aller Angebote unter Beachtung der Unter- schwellenvergabeordnung (UVgO) §§ 41 ff. der Dienstanweisung der Stadt Firma Zeder Zehdenick über die Vergabe von Aufträgen der wirtschaftlichste Bieter: Garten- und Landschaftsbau GmbH Alter Anger 41 Windolf Kersten Ortsteil Klein-Mutz Kersten-Dienste 16792 Zehdenick Wesendorfer Straße 35 16792 Zehdenick in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 152.671,41
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 |3| — Amtliche Bekanntmachungen — Euro (p. a. 50.890,47 Euro) brutto. leistungen – in Höhe von 24.120,57 €. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 36501.448701 in Höhe von Beschluss-Nr.: 072/21 24.120,57 €. Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ergebnishaushalt Bert Kronenberg 2021 im Produktkonto 55200 529100 – Aufwendungen für sonstige Dienst- Bürgermeister In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 073/21 Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Abstimmungstag für die Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt Durchführung des Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters die Einleitung und Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg, Sonntag, den 28. November des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg. 2021. Beschluss-Nr.: 074/21 Dirk Wendland Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Stellv. Bürgermeister II. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat in ihrer Sitzung Abs. 1 Satz 3 bis 5 BbgKWahlG gegenüber dem Vorsitzenden der Stadt- am 20.09.2021 mit 20 Ja-Stimmen mehrheitlich den Beschluss zur Einleitung verordnetenversammlung, Herrn Waldemar Schulz, schriftlich durch Amts- eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zeh- verzicht erklärt, auf eine Entscheidung über seine Abwahl durch Bürgerent- denick, Herrn Bert Kronenberg, gefasst. (Beschluss-Nr. 073/21) scheid zu verzichten. In derselben Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung in der Folge des Durch den Amtsverzicht ist der Bürgermeister, Herr Bert Kronenberg, Beschlusses gemäß § 81 Abs. 7 des Brandenburgischen Kommunalwahlge- ab dem 23.09.2021 abgewählt. setzes (BbgKWahlG) den Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festge- Die Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeis- legt. ters der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg, ist somit gegenstandslos Der Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters, Herrn Bert Kro- und gilt als aufgehoben. nenberg, findet danach am Sonntag, den 28.11.2021 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Zehdenick, 24.09.2021 Die Wahlzeit ergibt sich aus § 81 Abs. 10 i. V. m. § 64 Abs. 3 BbgKWahlG sowie § 43 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV). Bianca Bewersdorf Am 22.09.2021 hat der Bürgermeister, Herr Bert Kronenberg, gemäß § 81 Wahlleiterin Bekanntmachung der Stadt Zehdenick über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Landrätin oder des Landrates für prüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Voll- die Wahlbezirke der Stadt Zehdenick kann in der Zeit vom 8. November ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen 2021 bis zum 12. November 2021 während der allgemeinen Sprechzei- Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, ten aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung nach Satz 1 Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Personen, sowie nach Vereinbarung für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des in der Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohnermeldeamt (Zi. 129), Fal- Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Die Einsichtnahme ist durch ein kenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick von wahlberechtigten Personen Datensichtgerät möglich. eingesehen werden. 3. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis 2. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu Auf Antrag kann in das Wählerverzeichnis eingetragen werden: ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- a) eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des
|4| 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — Wahlgebiets liegt, wenn sie am Ort der Nebenwohnung einen stän- E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektroni- digen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat; scher Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der b) eine wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben antragstellenden Person enthält. Eine fernmündliche Antragstellung ist sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhält; unzulässig. c) eine/ein wahlberechtigte/r Unionsbürgerin/-bürger, der nicht der Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer Meldepflicht unterliegt. schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. In den Fällen zu a) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigne- Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung ter Weise glaubhaft zu machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung ei- der Hilfe einer anderen Person bedienen. nen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. In Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen den Fällen zu b) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter sind (Nr. 6.2 a) bis c)), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, Weise glaubhaft zu machen, dass sie sich im Wahlgebiet gewöhnlich 15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzli- aufhält. cher Erkrankung, das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 13. November 2021 bei o. g. Wahlbehörde zu stellen. Der Antrag muss Familienname, Vor- 7. Wahlscheininhaber/innen können in einem beliebigen Wahlbezirk des namen, Tag der Geburt und, sofern vorhanden, die genaue Anschrift Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen. der wahlberechtigten Person enthalten. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner ande- 8. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte ren Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt Person vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält sie mit dem weißen hat. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich der Hilfe einer Wahlschein zugleich folgende Briefwahlunterlagen: Person ihres Vertrauens bedienen; § 53 BbgKWahlV gilt sinngemäß für a) ein amtlicher (weißer) Stimmzettel des Wahlgebiets, Hilfeleistung bei der Stimmabgabe. b) ein amtlicher (blauer) Stimmzettelumschlag, c) ein amtlicher (grüner) Wahlbriefumschlag und 4. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis d) ein Merkblatt zur Briefwahl. Jede/r Wahlberechtigte, die/der das Wählerverzeichnis für unrich- Die wahlberechtigte Person kann diese Unterlagen nachträglich bis tig oder unvollständig hält, kann bis zum 12. November 2021 in der spätestens am Wahltag, 15.00 Uhr, abholen. Die Abholung von Wahl- Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohnermeldeamt (Zi. 129), Falkenthaler scheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mög- Chaussee 1, 16792 Zehdenick Einspruch gegen das Wählerverzeichnis lich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen, einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Außerdem darf die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, bei der Wahlbehörde bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. einzulegen. Dies hat sie der Wahlbehörde vor dem Empfang der Unterlagen für die Der Einspruch kann die Aufnahme einer neuen Eintragung oder Strei- Bundestagswahl schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die chung oder Berichtigung einer vorhandenen Eintragung zum Gegenstand bevollmächtigte Person auszuweisen. haben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Bei der Briefwahl hat der/die Wähler/in den Wahlbrief so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der 5. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal- zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. ten bis spätestens 7. November 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe- Der Wahlbrief muss in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag ent- rechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerver- halten zeichnisses stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er a) den Wahlschein, ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. b) in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem oder einen Wahlschein hat. Wahlschein zu entnehmen. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag in der Lage ist, die Briefwahl persönlich auszuüben, kann sich der Hilfe 6.1 eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetra- einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat durch gen ist. unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestä- 6.2 eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis nicht einge- tigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten tragen ist, Person gekennzeichnet hat. a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- (bis Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlun- zum 13. November 2021) oder Einspruchsfrist (bis zum 12. No- terlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit vember 2021) versäumt hat, haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der unter Die Wahlbriefe werden ohne besondere Versendungsform ausschließ- a) genannten Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bis zum 26. November Zehdenick, den 21.09.2021 2021, 18.00 Uhr in der in der Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohner- meldeamt (Zi. 129), Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick bean- tragt werden. Bert Kronenberg Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, Bürgermeister
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 |5| — Amtliche Bekanntmachungen — Wahlhelfer gesucht! – Landratswahl am 28. November 2021 Am Sonntag, dem 28. November 2021 findet im Landkreis Oberhavel die Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld Wahl zum Landrat/zur Landrätin statt. gezahlt. Eine mögliche Stichwahl ist für Sonntag, dem 12. Dezember 2021 vorge- Die Wahlvorsteher*innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €, sehen. die Beisitzer*innen 35 €. Um diese Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, sind wir auf die Wenn Sie uns unterstützen möchten, melden Sie sich bitte bei: tatkräftige Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Frau Bianca Bewersdorf Für die Durchführung dieser Wahl werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Tel.: 03307-4684-114 Bürger der Stadt Zehdenick gesucht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben E-Mail: B.Bewersdorf@zehdenick.de und an diesem Tag als Wahlhelfer*innen in einem Wahllokal der Stadt Zeh- denick tätig sein wollen. Zum Zweck der Kommunikation wird durch die Wahlbehörde eine Wahlhel- Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Nach dem Ende der Wahlzeit erfolgt ferdatei angelegt. Folgende Daten werden verarbeitet: Vor- und Familienna- die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch das Auszählen me, Wohnort und Anschrift sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. der Stimmen. Sie können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 21 Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Die Wahlvorsteher*innen der EU-DSGVU widersprechen. Eine Berufung zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in und Stellvertreter*innen werden in einer Informationsveranstaltung ge- kann dann jedoch nicht erteilt werden. schult. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Wahl gelöscht. Wahl und Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick Die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat am 17.06.2021 gemäß im Bezirk des Amtsgerichts Zehdenick für den Schiedsstellenbezirk der Stadt § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schieds- Zehdenick bestätigt. stellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2000 (GVBl. I/00, [Nr. 13], S.158, ber. GVBl. I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert Die Berufung in das Amt und die Verpflichtung zur gewissenhaften und durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.03.2018 (GVBl. I/18, [Nr. 4]) für die Dau- unparteiischen Wahrnehmung der Aufgaben sowie zur Verschwiegenheit er von 5 Jahren die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson erfolgte am für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick gewählt. 03.09.2021 durch die Direktorin des Amtsgerichts Zehdenick. Die Wahl begründet noch nicht die Befugnis zur Amtsausübung. Dazu bedarf Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Zehdenick findet jeden letzten es der Berufung in das Amt und der Verpflichtung durch die Leitung des Donnerstag im Monat von 17.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus, Am Markt 11, Amtsgerichts Zehdenick. 16792 Zehdenick statt. (Tel.: 03307-47 00 97 (dienstlich), Tel.: 03307-24 22 Durch Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 27.07.2021 wurden ge- (privat), E-Mail: v.seidel-zehdenick@t-online.de) mäß § 5 SchG nach erfolgter Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick Zehdenick, den 13.09.2021 Herr Volker Seidel im Amt als Schiedsperson und Bert Kronenberg Herr Roger Peters im Amt als stellvertretende Schiedsperson Bürgermeister Abstimmungsbekanntmachung Abstimmungsbehörde: Der Bürgermeister der Stadt Zehdenick – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Gemeinde: Stadt Zehdenick Stimmkreis: Nr. 10, Uckermark III/Oberhavel IV Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschlie- Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 ßungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungs- des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des behörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bun- des Volksbegehrens anhängig gemacht. desrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Bürger ab dem Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche am 11. April 2022
|6| 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — – das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 gebo- Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der ren sind, Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Absatz – seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständi- 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg). gen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungs- Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie frist beantragt werden (§ 8a Absatz 5 VVVBbg). – nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungs- schein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgelt- A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintra- frei übersandt. gungslisten Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintra- körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung gungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbe- persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) hörde bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden: bedienen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber Eintragungsstellen Eintragungszeiten der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach Stadt Zehdenick montags 08.00 – 12.00 Uhr und dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben Falkenthaler Chaussee 1 13.00 – 14.00 Uhr hat (§ 15 Absatz 7 VAGBbg). Einwohnermeldeamt dienstags 08.00 – 12.00 Uhr und Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Ein- (1. OG, Raum 129) 13.00 – 18.00 Uhr tragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag 16792 Zehdenick mittwochs 08.00 – 12.00 Uhr und angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens 13.00 – 14.00 Uhr am 11. April 2022, 16 Uhr eingeht. donnerstags 08.00 – 12.00 Uhr und Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 13.00 – 17.00 Uhr ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebe- freitags 08.00 – 12.00 Uhr nen Stelle abgegeben werden. sowie nach Vereinbarung Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Absatz 1 Volksbegehrensverfahrens- Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für verordnung – VVVBbg). „Sandpisten“ Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und hand- schriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Woh- sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder nungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Absatz 1 VAGBbg i. V. m. oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entspre- § 8 Absatz 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Absatz 2 VAGBbg chende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen. nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behin- Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseins- derung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und vorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, wer- Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende den von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Absatz 2 Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschlie- Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 2 VVVBbg). ßungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Stra- Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Be- ßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück hinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrau- „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten ens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftra- die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen gen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün ent- VAGBbg i. V. m. § 7 Absatz 4 VVVBbg). stehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbe- es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträ- gehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von gen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevoll- keine Erschließungsbeiträge erhoben. mächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) Zehdenick, den 09.09.2021 oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde ge- (Dienstsiegel) stellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Die Abstimmungsbehörde Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Absatz 6 Satz 4 Bert Kronenberg VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Bürgermeister
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40 |7| — Amtliche Bekanntmachungen — Vermessungsbüro Thomas Kühl, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Straße des Aufbaus 5, 16792 Zehdenick, Tel.: 03307-36164, Fax: 03307-313541, E-Mail: vbkuehl@gmail.com Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung Zeichen: K027-21 An die Erben nach Frieda Poczatek08.09.2021 Sehr geehrte Erben, ich habe die öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung an Sie verfügt. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kühl Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Gewässerunterhaltungsarbeiten 2021/2022 In der Zeit vom 02. August 2021 bis 28. Februar 2022 führt der Was- In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, ser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ die planmäßigen Unter- die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z. B. Durchfahrten ge- haltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. öffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Gewäs- In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflus- serrandstreifen herausgesetzt werden. ses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Sinne der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die Untere Was- wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene serbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewäs- Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und serunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), haben die Eigentü- Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Gelän- mer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu deoberkante, gekennzeichnet werden. dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grund- Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der stücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, das Räumgut ablegen angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und und auf den Grundstücken einebnen. Bodenverband „Schnelle Havel“, Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, Frodl dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Geschäftsführer Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus. Verbandssitz: Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung Telefon: 033054-209980; Fax: 033054-2099819 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. E-Mail: mail@wbv-schnelle-havel.de Information der Stadt Zehdenick Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse 11.10.2021 – Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport 13.10.2021 – Ausschuss für Bauen, Ordnung, Stadtentwicklung und Wirtschaft Die Sitzungen finden regelmäßig um 19.00 Uhr statt. Den Sitzungsort entnehmen Sie bitte den jeweiligen öffentlichen Bekanntmachungen zu den o. g. Gre- mien. Sollten sich kurzfristige Änderungen zum Sitzungstag, dem Sitzungsort oder der Sitzungszeit ergeben, entnehmen Sie Informationen hierzu bitte aus der Tagespresse, dem Rathaus-Portal auf der Homepage der Stadt Zehdenick (www.zehdenick.de) oder dem Bekanntmachungskasten neben dem Rathaus. — Ende der amtlichen Bekanntmachungen — Herausgeber: Stadt Zehdenick – Der Bürgermeister – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, 16792 Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 Auflage: 7.200 Exemplare – kostenlos verteilt
Zehdenick, 8. Oktober 2021 Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister 19. Jahrgang | Nummer 11 | Woche 40 Kinder und Jugendliche reden mit Am 17. September fand die in der Wahlkabine zur U18- zweite Kinder- und Jugendkon- Wahl direkt angewendet. ferenz im Landkreis Oberhavel Das Dach der Konferenz bildete statt. Über 500 Kinder und die Partnerschaft für Demokra- Jugendliche haben an vier tie im Landkreis Oberhavel. verschiedenen Orten in Oberha- Diese wird durch das Bundes- vel, darunter auch am und im ministerium für Familie, Jugendzentrum Zehdenick, Senioren, Frauen und Jugend im mitgeredet, mitgemacht und Rahmen des Bundesprogramms mitgewählt. „Demokratie leben!“ gefördert. Wie können junge Menschen in Die Koordinierungs- und den Kommunen und auf Fachstelle der Partnerschaft ist Landeskreisebene zu Demokra- ein Projekt des Kreisjugendring tie gefragt und daran beteiligt Oberhavel e. V. in Kooperation werden? Mit dem diesjährigen mit dem Fachbereich Jugend Format der Konferenz „Eine Vergleich zur ersten Konferenz Kräfte und boten den jungen des Landkreises Oberhavel. Die Idee. Vier Orte“ wurde eine 2019 mehr als verdoppelt Menschen in Oberhavel ein Konferenz wurde zudem wirksame Antwort gefunden. werden. „Ein Beweis dafür, dass abwechslungsreiches Mitmach- gefördert duch den Deutsches Demokratie findet im Wohn- Beteiligung vor Ort wichtig und Lern-Angebot rund um die Kinderhilfswerk e. V. zimmer, vor der Haustür, in gewollt ist. Nicht nur die Anzahl Themen Wahlen und Demokra- Schulen und Jugendklubs statt. verdoppelte sich, auch die tie. Das erlernte Wissen wurde Jens Jäger Kindern und Jugendlichen dort Wirkung verstärkte sich.“, so zu begegnen, nachzufragen und Juliane Lang von der Partner- zuzuhören, trifft deren Lebens- schaft für Demokratie im welt und damit deren Bedürf- Landkreis Oberhavel. nisse. Vier Veranstaltungsorte und mehr als 17 lokale Partner*in- Demokratie ist für Leute, nen und Mitwirkende als die mehr wollen Ausgestaltende fanden sich Zehdenick begrüßte 200, Velten unter dem Slogan der diesjähri- 120, Hohen Neuendorf 200 und gen Konferenz „Just Du it! Glienicke 20 Teilnehmende. Beteiligung ist für Leute, die Damit konnte die Zahl der mehr wollen.“ zusammen. Sie erreichten jungen Menschen im bündelten ihre Kompetenz und
| 10 | NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40 Willkommen Babys! – Mittelzentrum führt Projekt „Begrüßungspaket“ fort Köppen in Zehdenick, die Physiotherapiepraxis Karg aus Gransee und Heid Rumprecht, die spezielle Erste-Hilfe-Kurse am Kind und Baby anbietet. Die Idee kommt vom DRK-Kreisver- band mit Sitz in Gransee. „Ich freue mich sehr, dass aus der einstigen Idee vom Babybegrü- 500 Babybegrüßungspakete ßungspaket ein praktisches (Flyermappen, Gutscheine, Willkommensgeschenk gewor- Lätzchen) wurden seit Oktober den ist, das nicht nur eine 2018 an die Kommunen verteilt. Übersicht über regionale Nun gibt es eine Neuauflage Angebote enthält, sondern (erneut 500 Stück), die in den gleichzeitig auch mit dem vergangenen Tagen von Ulrike Gutschein zum Mitmachen Kirsten von der REGiO-Nord anregt. Und Lätzchen kann man und Viviane Gruschinkse vom sowieso nie genug haben“, sagt DRK bereits gepackt (Lätzchen Viviane Gruschinske, die beim und Gutschein befinden sich in DRK für den Bereich Frühe der Flyermappe) und an die Hilfen zuständig ist und mit der Kommunen verteilt wurden, Idee auf die REGiO-Nord zukam. unter anderem in Gransee an Sie bedanke sich bei allen Peggy Lefevre und Merve Beuth Unterstützern, die an der vom Einwohnermeldeamt des Umsetzung des Babybegrü- Amtes Gransee und Gemein- ßungspakets beteiligt waren. den, die die Pakete coronabe- „Über die 2. Auflage freue ich dingt an die frisch gebackenen mich sehr.“ Umgesetzt hat das Eltern verschicken. „Ich habe Projekt die REGiO-Nord mbH. diese Geste mit dem Babybe- Im Kooperationsrat erhielt das grüßungspaket sehr lieb Projekt 2018 rasch Zustim- gewonnen und bin den Städten mung. „Die finanzielle Verläss- Zehdenicker Altstadtsommer Gransee und Zehdenick dank- lichkeit unseres Partners in auch in 2022 bar für die wiederholte Finan- Zehdenick schätze ich sehr. Die zierung der fortlaufenden Zusammenarbeit funktioniert, Nach dem Zehdenicker Alt- kamen. Alle Stände waren gut Aktion“, sagt REGiO-Nord-Ge- auch bei vermeintlich kleineren stadtsommer ist vor dem besucht und oft waren auch die schäftsführer Olaf Bechert. Projekten, einwandfrei und Altstadtsommer! Nur knapp Eltern aktiv dabei. Das Angebot zum Einlösen der basiert auf großem Vertrauen“, zwei Wochen danach hatten Ein weiterer Dank ging an den Gutscheine hat sich seit der sagt der Kooperationsvorsitzen- sich die Veranstalter des diesjährigen besonderen Premieren-Auflage sogar de und Amtsdirektor des Amtes 2. Zehdenicker Altstadtsom- Partner, die Stadtwerke Zehde- erweitert: Neu dabei ist Judith Gransee und Gemeinden, Frank mers getroffen und die Aktion nick GmbH. Die Hüpfburg und Böhnke aus Bredereiche, die als Stege. Die Kosten für das ausgewertet. Und natürlich gab die Trampolin-Anlage waren zertifizierte Kursleiterin für Begrüßungspaket werden es wieder einige Hinweise, wie den ganzen Tag über ein vorsprachliche Kommunikation durch den Kooperationsfonds dieses Format noch besser Anlaufpunkt und der DJ vor mit Babys den Kurs Babyspra- getragen, den die Städte gestaltet werden kann. Ein dem Rathaus sorgte nicht nur che (Workshop & Coaching) Gransee und Zehdenick jährlich großer Dank seitens der städti- für gute Musik, er führte auch anbietet. Neben den bekannten neu bilden. schen Wirtschaftsförderung gekonnt durch die unterschied- Angeboten wie Babymassage ging an Frau Domke (Kietz- lichen Angebote in der Altstadt. und Rückbildung für die Mamas INFO Punkt) und Frau Meyer (Lu- hat sie sich auf das Kommuni- Fragen zum Babybegrüßungspa- pus-Team) für das tolle Stadtge- Alle waren sich einig, dieses zieren mit Baby spezialisiert, ket beantwortet bei der ländespiel sowie Frau Kutsch Format wird es auch 2022 bevor diese überhaupt sprechen REGiO-Nord: Ulrike Kirsten, und Frau Kluge aus der Tou- geben. können. Dabei lernen Eltern die E-Mail: rist-Information für die Unter- Bitte merken Sie sich schon Bedeutung reflexbasierter Laute kirsten(at)regio-nord.com, stützung beim Regionalmarkt. einmal den Termin für den (ab Geburt) und/oder einfache 03306/2028207. Insbesondere das Stadtgelän- 3. Zehdenicker Altstadtsommer Handgesten (ab 6 Monate), über Fragen zum Babybegrüßungspa- despiel hatte dazu beigetragen, vor: 27.08.2022 ab 10.00 Uhr. die sie mit ihrem Baby „reden“ ket beantwortet beim DRK: dass viele Familien an diesem können, kennen. Viviane Gruschinske/Projektkoor- Samstag in die Innenstadt (www.eins-im-sein.com) dinatorin beim DRK-Kreisverband Weitere Anbieterinnen sind Gransee, Silke Dittmann aus Fürstenberg E-Mail: (Präventhera), das Therapiezen- fruehehilfen(at)drk-gransee.de, trum Körperwelt von Iris 03306/796924.
NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40 | 11 | NEUES AUS DER TAGESPFLEGE Freundschaft mit Oberhavel schließen! der Diakoniestation in Zehdenick Kreisverwaltung setzt auf direkten und offenen Aus- tausch in sozialen Netzwer- ken. Oberhavel informiert künftig auf Facebook, Ins- tagram und Youtube. Schneller, direkter, kommunika- tiver – so stellt die Kreisverwal- tung des Landkreises Oberhavel ihre Kommunikationswelt künftig auf. Ab sofort ist der Landkreis Oberhavel damit auf Bauen, Sicherheit, Umwelt, gleich drei sozialen Kanälen Kultur oder Jobangebote: vertreten: Mit Facebook, Nutzerinnen und Nutzer Instagram und Youtube werden werden Einblicke in die Kreis- die am meisten genutzten verwaltung ebenso erhalten Der Herbst steht auf der Leiter Lächeln auf ein Gesicht zaubern. Kanäle bedient. wie Informationen zu aktuellen und malt die Blätter, Früchte Sie nehmen sich die Zeit, um „Das Kommunikationsverhal- Themen. Das Angebot ergänzt und Blumen in wunderschönen mit unseren Gästen spazieren ten der Menschen hat sich in damit unseren erst kürzlich neu Farben an. zu gehen, hören zu, lesen vor, den vergangenen Jahren rasant gestalteten Online-Auftritt“, Auch unsere Gäste der Ta- tauschen Gedanken, Erinnerun- verändert. Dabei nehmen sagt Weskamp. „Wichtig ist uns gespflege genießen diese gen, Rezepte, Lebenserfahrung soziale Netzwerke eine immer insbesondere der Austausch Jahreszeit mit dem „Erzählen aus, haben zusammen Spaß bei größere Rolle ein. Dem wollen mit den Bürgerinnen und von früher“, von Ernte, Arbeit Gesellschaftsspielen und wir mit unserem Schritt in Bürgern Oberhavels. Wir freuen und Erntefesten. Dazu schmü- geselligen Runden. Sie malen Richtung Social Media gerecht uns schon jetzt auf ihre Anre- cken und gestalten wir mit und basteln, kochen und werden“, erklärt Landrat Ludger gungen, Hinweise und Ideen. Naturmaterialien und haben backen, rätseln, singen, tanzen, Weskamp. Schließen Sie daher gerne Freude am Malen unter der begleiten bei Ausflügen und Um selbst verstärkt in die Freundschaft mit uns, folgen Anleitung einer ehemaligen sind immer da, wenn sie sozialen Kommunikationszwei- und liken Sie uns und seien Sie Zeichenlehrerin, die uns gern in gebraucht werden. ge einzusteigen, hat der Land- damit immer bestens über ihrer freien Zeit mit hilfreichen Wenn Sie auch gebraucht kreis Oberhavel in den vergan- Neuigkeiten aus der Kreisver- Tricks unterstützt. Es ist er- werden möchten, Lust und genen Monaten eine eigene waltung informiert.“ staunlich, wie unter ihrer Regie Einfühlungsvermögen haben, Social-Media-Strategie entwi- Dem Start der Kanäle ging eine kleine Kunstwerke entstehen. würden wir uns freuen, wenn ckelt. „Dabei ist es uns wichtig, intensive Marktanalyse und Auch auf unser nächstes Sie Teil unseres Teams werden. mit einem Medien-Mix genau Vorbereitung der Kanäle voraus. Vorhaben „Wir lernen Filzen“ Vielleicht begleiten Sie uns mal dort zu kommunizieren, wo die Mit der Konzepterstellung und sind wir schon sehr gespannt. spontan bei unserem nächsten Informationen gesucht werden. der künftigen Betreuung der Natürlich werden wir auch Ausflug. Unser Ziel ist es, als moderne Kanäle ist die Pressestelle des wieder herbstliche Ausflüge Auch für Gäste besteht jederzeit Verwaltung ein transparentes Landkreises betraut worden. zum Scheunenviertel und dem die Möglichkeit, einen Ausflug und vielseitiges Angebot für Die Kanäle des Landkreises 4-Jahreszeiten-Hof nach mit uns zu erleben. Bei Interes- Jung bis Alt zu schaffen, das Oberhavel sind hier zu finden: Kremmen sowie zum Ofenmu- se informieren wir Sie gern tele- über eine reine Informations- Facebook: https://www. seum nach Velten unterneh- fonisch unter 03307 4682181 plattform hinausgeht und facebook.com/LKOberhavel men. An dieser Stelle sei oder bei einem Besuch in Austausch ermöglicht.“ Instagram: https://www. bemerkt, dass unsere Ausflüge unseren Räumen (Clara-Zet- Die Inhalte der Beiträge sollen instagram.com/landkreisober- und unsere gesamte Arbeit nur kin-Str. 14, 16792 Zehdenick). entsprechend die Bandbreite havel mit Hilfe unserer ehrenamtli- der Aufgaben und Handlungs- Youtube: https://www.youtube. chen Helfer möglich sind. Sie „Kunst gibt nicht das Sichtbare felder der Kreisverwaltung com/channel/UCmzOoscbOG- sind unverzichtbar für unsere wieder, zeigen. „Ob Gesundheit, Jugend, zCH2NoQ4uftLw Einrichtung und unterstützen sondern macht sichtbar“ die Pflege- und Betreuungskräf- Paul Klee te und sind für die Tagesgäste vertraute Personen, die durch Empathie und Humor manches Der rasende Reporter der Tagespflege Bestattungsinstitut RUNGE Ta g u n d N a c h t f ü r S i e e r r e i c h b a r ! Erledigung aller Formalitäten sofortige Überführung Filiale 033 07 / 31 24 99 Bestattungshaus ZEHDENICK Traueranzeigen Trauerkarten bestattung-runge@t-online.de Berliner Straße 18 Bestattungsvorsorge Berliner Straße 6 e.K. 16792 Zehdenick Telefon (03307) 312555 auf Wunsch auch Hausbesuche 16792 Zehdenick Inhaber: Erik Uebel www.bestattungshaus-schloepping.de w w w. b e s t a t t u n g s i n s t i t u t - r u n g e . d e
| 12 | NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit neuem Standort Der Kinder- und Jugendgesund- Hintergrund heitsdienst des Landkreises Oberhavel am Standort Orani- Der Kinder- und Jugendgesund- enburg ist umgezogen. heitsdienst ist unter anderem Seit dem 23. September ist der für Untersuchungen im Klein- Kinder- und Jugendgesund- kindalter, Schuleingangsunter- heitsdienst in der Berliner suchungen und Reihenuntersu- Straße 37 bis 39 in Oranienburg chungen in den Schulen sowie zu finden. Die neuen Räume Untersuchungen zum Schulab- sind damit nur wenige Gehmi- gang zuständig. Auch Untersu- nuten vom bisherigen Standort chungen nach dem Jugendar- entfernt: beitsschutzgesetz, Postalisch, telefonisch, per Impfberatungen und Impfun- E-Mail und Fax ist der Kinder- gen, die Feststellung eines und Jugendgesundheitsdienst sonderpädagogischen Förderbe- unter den bisherigen Kontakt- darfs oder der medizinischen möglichkeiten erreichbar: Notwendigkeit von Schülerspe- Postanschrift: zialverkehr und Begutachtun- Adolf-Dechert-Str. 1, gen im Rahmen der Beihilfe 16515 Oranienburg (zum Beispiel Kuren) gehören Telefon: 03301 601 – 3950 zu den Aufgaben des Kinder- Fax: 03301 601 – 80376 und Jugendgesundheitsdienst E-Mail: GES.Kinder-Jugendge- des Landkreises Oberhavel. sundheit@oberhavel.de »Jedermann-Impfen« gemeinsam mit dem Landkreis Oberhavel Jeden Mittwoch karte, wenn vorhanden der 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr Impfpass, sowie die ausgefüll- DRK-Kreisgeschäftsstelle ten Formulare zur Corona- IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE STADT ZEHDENICK – NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG Koliner Straße 12a Schutzimpfung, die auf der Herausgeber und Verlag: 16775 Gransee Webseite www.brandenburg- Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de impft.de unter „Downloads“ zu Impfung erfolgt mit dem finden sind. Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Ines Thomas Impfstoff BioNTech Es wird außerdem darum Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes: Stadt Zehdenick, Der Bürgermeister • Keine vorherige Anmeldung, gebeten, vor Ort eine Schlan- Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick keine Priorisierung genbildung möglichst zu Vertrieb: Märker • Keine Terminvergabe vorab vermeiden und sich an die • Anmelden vor Ort und geltenden Hygieneregeln zu Die nächste Ausgabe erscheint am 5. November 2021. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 21. Oktober 2021. Impfung erhalten halten, das heißt es muss eine FFP2-Maske getragen und die Geimpft wird gemäß der Abstände eingehalten werden. Empfehlung der Ständigen Die Neue Zehdenicker Zeitung mit Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 7.200 Exemplaren. Impfkommission (STIKO). DRK-Kreisverband Gransee e. V. Mitzubringen sind der Perso- Tel. 0 33 06 / 79 69 0 Darüber hinaus gibt der Heimatblatt Brandenburg Verlag viele nalausweis, die Krankenkassen- weitere Ortszeitungen heraus. In Ihrer Nähe: • Fürstenberger Anzeiger mit Amtsblatt 4.100 Exemplare • Granseer Nachrichten mit Amtsblatt 4.900 Exemplare • Amtsblatt Löwenberger Land 4.000 Exemplare • Stadtmagazin Oranienburg mit Amtsblatt 23.000 Exemplare Alle weiteren Informationen unter www.heimatblatt.de.
Sie können auch lesen