"Indian Summer" in Zehdenick

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"Indian Summer" in Zehdenick
Zehdenick, 8. Oktober 2021     Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister   19. Jahrgang | Nummer 11 | Woche 40

                             „Indian Summer“ in Zehdenick
"Indian Summer" in Zehdenick
|2|      8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40                                                                                                       AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick

                                                             — Amtliche Bekanntmachungen —

                                                                                Inhaltsverzeichnis

                                                                     I. Veröffentlichung von Beschlüssen

    – Beschlüsse des Hauptausschusses am 09.09.2021........................................................................................................................................Seite 2

    – Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2021.....................................................................................................................Seite 3

                                                                       II. Öffentliche Bekanntmachungen

    – Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Durchführung eines Bürgerentscheides
      über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick.............................................................................................................................Seite 3

    – Wahlbekanntmachung – Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
      von Wahlscheinen für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021.....................................Seite 3

    – Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oberhavel am 28. November 2021 – Wahlhelfer*innen gesucht................................Seite 5

    – Wahl und Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick.......................................................................Seite 5

    – Abstimmungsbekanntmachung – Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens
      „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten` “.............................................................................................Seite 5

    – Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur Thomas Kühl
      Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung, hier: Erben nach Frieda Poczatek.........................................................................................Seite 7

    – Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten 2021/2022........................................Seite 7

    – Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse ...............................................................................Seite 7

                                                                     I. Veröffentlichung von Beschlüssen

   In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 069/21                                                                                  in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 52.939,32
Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt                                                      Euro (p. a. 17.464,44 Euro) brutto.
den Zuschuss in Höhe von 2.600,00 € an den Fremdenverkehrsverein Zeh-
denick e. V. gemäß „Richtlinie der Stadt Zehdenick zur Förderung von Maß-                              Beschluss-Nr.: 071/21
nahmen und Projekten aus den Bereichen Soziales, Sport, Heimatpflege und                               Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt:
der sonstigen Aktivitäten“.                                                                            Den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen – Ausführung des Stra-
                                                                                                       ßenwinterdienstes in der Kernstadt Zehdenick und den Ortsteilen Badin-
Beschluss-Nr.: 070/21                                                                                  gen, Burgwall, Klein-Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und
Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt:                                                     Zabelsdorf – Los 2, erhält aufgrund der Richtlinie des Wettbewerbs nach
Den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistungen – Ausführung des Straßen-                              Abschluss der formalen, fachlichen und rechnerischen Prüfung und Auswer-
winterdienstes für die Stadt Zehdenick in den Ortsteilen Kappe, Krewelin,                              tung aller Angebote unter Beachtung der Unterschwellenvergabeordnung
Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf – Los 1, erhält aufgrund der Richtlinie                            (UVgO) §§ 41 ff. der Dienstanweisung der Stadt Zehdenick über die Vergabe
des Wettbewerbs nach Abschluss der formalen, fachlichen und rechneri-                                  von Aufträgen der wirtschaftlichste Bieter:
schen Prüfung und Auswertung aller Angebote unter Beachtung der Unter-
schwellenvergabeordnung (UVgO) §§ 41 ff. der Dienstanweisung der Stadt                                       Firma Zeder
Zehdenick über die Vergabe von Aufträgen der wirtschaftlichste Bieter:                                       Garten- und Landschaftsbau GmbH
                                                                                                             Alter Anger 41
    Windolf Kersten                                                                                          Ortsteil Klein-Mutz
    Kersten-Dienste                                                                                          16792 Zehdenick
    Wesendorfer Straße 35
    16792 Zehdenick                                                                                    in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 152.671,41
"Indian Summer" in Zehdenick
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                        8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40    |3|

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

Euro (p. a. 50.890,47 Euro) brutto.                                          leistungen – in Höhe von 24.120,57 €.
                                                                             Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 36501.448701 in Höhe von
Beschluss-Nr.: 072/21                                                        24.120,57 €.
Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt
die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ergebnishaushalt            Bert Kronenberg
2021 im Produktkonto 55200 529100 – Aufwendungen für sonstige Dienst-        Bürgermeister

                          In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2021
                                       wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 073/21                                                        Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt als Abstimmungstag für die
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt               Durchführung des Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters
die Einleitung und Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl      der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg, Sonntag, den 28. November
des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg.               2021.

Beschluss-Nr.: 074/21                                                        Dirk Wendland
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:              Stellv. Bürgermeister

                                                      II. Öffentliche Bekanntmachungen

             Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Durchführung eines Bürgerentscheides
                     über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat in ihrer Sitzung     Abs. 1 Satz 3 bis 5 BbgKWahlG gegenüber dem Vorsitzenden der Stadt-
am 20.09.2021 mit 20 Ja-Stimmen mehrheitlich den Beschluss zur Einleitung    verordnetenversammlung, Herrn Waldemar Schulz, schriftlich durch Amts-
eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zeh-    verzicht erklärt, auf eine Entscheidung über seine Abwahl durch Bürgerent-
denick, Herrn Bert Kronenberg, gefasst. (Beschluss-Nr. 073/21)               scheid zu verzichten.
In derselben Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung in der Folge des    Durch den Amtsverzicht ist der Bürgermeister, Herr Bert Kronenberg,
Beschlusses gemäß § 81 Abs. 7 des Brandenburgischen Kommunalwahlge-          ab dem 23.09.2021 abgewählt.
setzes (BbgKWahlG) den Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festge-        Die Durchführung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeis-
legt.                                                                        ters der Stadt Zehdenick, Herrn Bert Kronenberg, ist somit gegenstandslos
Der Bürgerentscheid über die Abwahl des Bürgermeisters, Herrn Bert Kro-      und gilt als aufgehoben.
nenberg, findet danach am Sonntag, den 28.11.2021 von 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr statt.                                                                   Zehdenick, 24.09.2021
Die Wahlzeit ergibt sich aus § 81 Abs. 10 i. V. m. § 64 Abs. 3 BbgKWahlG
sowie § 43 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV).              Bianca Bewersdorf
Am 22.09.2021 hat der Bürgermeister, Herr Bert Kronenberg, gemäß § 81        Wahlleiterin

 Bekanntmachung der Stadt Zehdenick über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
   und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der Landrätin oder des Landrates des
                       Landkreises Oberhavel am 28. November 2021
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl der Landrätin oder des Landrates für           prüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Voll-
   die Wahlbezirke der Stadt Zehdenick kann in der Zeit vom 8. November          ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen
   2021 bis zum 12. November 2021 während der allgemeinen Sprechzei-             Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen,
   ten                                                                           aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler-
   Dienstag       von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr         verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung nach Satz 1
   Donnerstag     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr         besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Personen,
   sowie nach Vereinbarung                                                       für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des
   in der Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohnermeldeamt (Zi. 129), Fal-           Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Die Einsichtnahme ist durch ein
   kenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick von wahlberechtigten Personen           Datensichtgerät möglich.
   eingesehen werden.
                                                                             3. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
2. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu      Auf Antrag kann in das Wählerverzeichnis eingetragen werden:
   ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-           a) eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des
"Indian Summer" in Zehdenick
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                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

        Wahlgebiets liegt, wenn sie am Ort der Nebenwohnung einen stän-             E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektroni-
        digen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat;                  scher Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der
    b) eine wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben               antragstellenden Person enthält. Eine fernmündliche Antragstellung ist
        sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhält;                                unzulässig.
    c) eine/ein wahlberechtigte/r Unionsbürgerin/-bürger, der nicht der             Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer
        Meldepflicht unterliegt.                                                    schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
    In den Fällen zu a) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigne-       Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung
    ter Weise glaubhaft zu machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung ei-             der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    nen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. In           Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen
    den Fällen zu b) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter        sind (Nr. 6.2 a) bis c)), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag,
    Weise glaubhaft zu machen, dass sie sich im Wahlgebiet gewöhnlich               15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzli-
    aufhält.                                                                        cher Erkrankung, das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren
    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder         Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
    als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 13. November 2021
    bei o. g. Wahlbehörde zu stellen. Der Antrag muss Familienname, Vor-        7. Wahlscheininhaber/innen können in einem beliebigen Wahlbezirk des
    namen, Tag der Geburt und, sofern vorhanden, die genaue Anschrift              Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen.
    der wahlberechtigten Person enthalten. Die antragstellende Person hat
    der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner ande-          8. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte
    ren Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt              Person vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält sie mit dem weißen
    hat. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich der Hilfe einer          Wahlschein zugleich folgende Briefwahlunterlagen:
    Person ihres Vertrauens bedienen; § 53 BbgKWahlV gilt sinngemäß für            a) ein amtlicher (weißer) Stimmzettel des Wahlgebiets,
    Hilfeleistung bei der Stimmabgabe.                                             b) ein amtlicher (blauer) Stimmzettelumschlag,
                                                                                   c) ein amtlicher (grüner) Wahlbriefumschlag und
4. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis                                           d) ein Merkblatt zur Briefwahl.
   Jede/r Wahlberechtigte, die/der das Wählerverzeichnis für unrich-               Die wahlberechtigte Person kann diese Unterlagen nachträglich bis
   tig oder unvollständig hält, kann bis zum 12. November 2021 in der              spätestens am Wahltag, 15.00 Uhr, abholen. Die Abholung von Wahl-
   Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohnermeldeamt (Zi. 129), Falkenthaler            scheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mög-
   Chaussee 1, 16792 Zehdenick Einspruch gegen das Wählerverzeichnis               lich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage
   einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen,      einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Außerdem darf die
   persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, bei der Wahlbehörde               bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
   einzulegen.                                                                     Dies hat sie der Wahlbehörde vor dem Empfang der Unterlagen für die
   Der Einspruch kann die Aufnahme einer neuen Eintragung oder Strei-              Bundestagswahl schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die
   chung oder Berichtigung einer vorhandenen Eintragung zum Gegenstand             bevollmächtigte Person auszuweisen.
   haben. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat             Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt.
   der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.              Bei der Briefwahl hat der/die Wähler/in den Wahlbrief so rechtzeitig zu
                                                                                   übersenden, dass dieser spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der
5. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhal-          zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht.
   ten bis spätestens 7. November 2021 eine Wahlbenachrichtigung.                  Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-               Der Wahlbrief muss in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag ent-
   rechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerver-             halten
   zeichnisses stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er          a) den Wahlschein,
   ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                          b) in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel.
   Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist                   Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem
   oder einen Wahlschein hat.                                                      Wahlschein zu entnehmen.
                                                                                   Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                              in der Lage ist, die Briefwahl persönlich auszuüben, kann sich der Hilfe
   6.1 eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetra-             einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat durch
       gen ist.                                                                    unterschreiben der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu bestä-
   6.2 eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis nicht einge-          tigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten
       tragen ist,                                                                 Person gekennzeichnet hat.
        a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- (bis          Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlun-
           zum 13. November 2021) oder Einspruchsfrist (bis zum 12. No-            terlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit
           vember 2021) versäumt hat,                                              haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
        b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der unter          Die Wahlbriefe werden ohne besondere Versendungsform ausschließ-
           a) genannten Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder          lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
        c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist
           und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss
           des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
   Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bis zum 26. November            Zehdenick, den 21.09.2021
   2021, 18.00 Uhr in der in der Stadtverwaltung Zehdenick, Einwohner-
   meldeamt (Zi. 129), Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick bean-
   tragt werden.                                                                Bert Kronenberg
   Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,           Bürgermeister
"Indian Summer" in Zehdenick
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                              8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40      |5|

                                                  — Amtliche Bekanntmachungen —

                              Wahlhelfer gesucht! – Landratswahl am 28. November 2021
Am Sonntag, dem 28. November 2021 findet im Landkreis Oberhavel die                Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld
Wahl zum Landrat/zur Landrätin statt.                                              gezahlt.
Eine mögliche Stichwahl ist für Sonntag, dem 12. Dezember 2021 vorge-              Die Wahlvorsteher*innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €,
sehen.                                                                             die Beisitzer*innen 35 €.
Um diese Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, sind wir auf die                Wenn Sie uns unterstützen möchten, melden Sie sich bitte bei:
tatkräftige Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.                    Frau Bianca Bewersdorf
Für die Durchführung dieser Wahl werden wahlberechtigte Bürgerinnen und                 Tel.: 03307-4684-114
Bürger der Stadt Zehdenick gesucht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben              E-Mail: B.Bewersdorf@zehdenick.de
und an diesem Tag als Wahlhelfer*innen in einem Wahllokal der Stadt Zeh-
denick tätig sein wollen.                                                          Zum Zweck der Kommunikation wird durch die Wahlbehörde eine Wahlhel-
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Nach dem Ende der Wahlzeit erfolgt         ferdatei angelegt. Folgende Daten werden verarbeitet: Vor- und Familienna-
die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch das Auszählen            me, Wohnort und Anschrift sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
der Stimmen.                                                                       Sie können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 21
Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Die Wahlvorsteher*innen           der EU-DSGVU widersprechen. Eine Berufung zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in
und Stellvertreter*innen werden in einer Informationsveranstaltung ge-             kann dann jedoch nicht erteilt werden.
schult.                                                                            Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Wahl gelöscht.

  Wahl und Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick
Die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat am 17.06.2021 gemäß                  im Bezirk des Amtsgerichts Zehdenick für den Schiedsstellenbezirk der Stadt
§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schieds-         Zehdenick bestätigt.
stellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2000
(GVBl. I/00, [Nr. 13], S.158, ber. GVBl. I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert    Die Berufung in das Amt und die Verpflichtung zur gewissenhaften und
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.03.2018 (GVBl. I/18, [Nr. 4]) für die Dau-     unparteiischen Wahrnehmung der Aufgaben sowie zur Verschwiegenheit
er von 5 Jahren die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson           der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson erfolgte am
für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Zehdenick gewählt.                          03.09.2021 durch die Direktorin des Amtsgerichts Zehdenick.
Die Wahl begründet noch nicht die Befugnis zur Amtsausübung. Dazu bedarf           Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Zehdenick findet jeden letzten
es der Berufung in das Amt und der Verpflichtung durch die Leitung des             Donnerstag im Monat von 17.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus, Am Markt 11,
Amtsgerichts Zehdenick.                                                            16792 Zehdenick statt. (Tel.: 03307-47 00 97 (dienstlich), Tel.: 03307-24 22
Durch Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 27.07.2021 wurden ge-               (privat), E-Mail: v.seidel-zehdenick@t-online.de)
mäß § 5 SchG nach erfolgter Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung
Zehdenick                                                                          Zehdenick, den 13.09.2021

Herr Volker Seidel im Amt als Schiedsperson und                                    Bert Kronenberg
Herr Roger Peters im Amt als stellvertretende Schiedsperson                        Bürgermeister

                                                       Abstimmungsbekanntmachung
        Abstimmungsbehörde: Der Bürgermeister der Stadt Zehdenick – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick
        Gemeinde:           Stadt Zehdenick
        Stimmkreis:		Nr. 10, Uckermark III/Oberhavel IV

                    Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens
              „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschlie-   Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17
ßungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines            Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht
Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder       durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungs-
des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des          behörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren
Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit               Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bun-
des Volksbegehrens anhängig gemacht.                                               desrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese
                                                                                   Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und                Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
Bürger ab dem
                                                                                   Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und
                 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022                           7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen
                                                                                   Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche       am 11. April 2022
"Indian Summer" in Zehdenick
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                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

–   das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 gebo-          Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der
    ren sind,                                                                      Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Absatz
–   seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständi-                  6 Satz 2 i. V. m. § 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg).
    gen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik              Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungs-
    Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie                   frist beantragt werden (§ 8a Absatz 5 VVVBbg).
–   nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.                    Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungs-
                                                                                   schein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgelt-
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintra-                    frei übersandt.
   gungslisten                                                                     Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer
   Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintra-             körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung
   gungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbe-               persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson)
   hörde bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden:                bedienen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein
                                                                                   hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber
 Eintragungsstellen         Eintragungszeiten                                      der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die
                                                                                   Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach
 Stadt Zehdenick            montags         08.00 – 12.00 Uhr und
                                                                                   dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben
 Falkenthaler Chaussee 1                    13.00 – 14.00 Uhr
                                                                                   hat (§ 15 Absatz 7 VAGBbg).
 Einwohnermeldeamt          dienstags       08.00 – 12.00 Uhr und                  Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Ein-
 (1. OG, Raum 129)                          13.00 – 18.00 Uhr                      tragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag
 16792 Zehdenick
                            mittwochs       08.00 – 12.00 Uhr und                  angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens
                                            13.00 – 14.00 Uhr                      am 11. April 2022, 16 Uhr eingeht.
                            donnerstags     08.00 – 12.00 Uhr und                  Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
                                            13.00 – 17.00 Uhr                      ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der
                                                                                   Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebe-
                            freitags        08.00 – 12.00 Uhr
                                                                                   nen Stelle abgegeben werden.
                            sowie nach Vereinbarung
                                                                               Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
    Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich
    über ihre Person auszuweisen (§ 7 Absatz 1 Volksbegehrensverfahrens-          Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für
    verordnung – VVVBbg).                                                                                 „Sandpisten“
    Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und hand-
    schriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname,       Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für
    Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Woh-            sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder
    nungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der            Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt
    Tag der Eintragung lesbar einzutragen (§ 18 Absatz 1 VAGBbg i. V. m.       oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entspre-
    § 8 Absatz 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Absatz 2 VAGBbg       chende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.
    nicht mehr zurückgenommen werden.
    Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behin-       Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseins-
    derung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und       vorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die
    dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, wer-     Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende
    den von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Absatz 2      Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschlie-
    Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 2 VVVBbg).                               ßungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Stra-
    Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Be-          ßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück
    hinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren            auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen
    Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrau-        „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten
    ens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftra-       die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen
    gen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch        Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die
    die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Absatz 2 Satz 2       Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün ent-
    VAGBbg i. V. m. § 7 Absatz 4 VVVBbg).                                      stehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den
                                                                               Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die
B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung                Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist
   Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbe-         es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträ-
   gehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von     gen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen
   der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevoll-        keine Erschließungsbeiträge erhoben.
   mächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax)     Zehdenick, den 09.09.2021
   oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde ge-                                                                           (Dienstsiegel)
   stellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung,
   bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen           Die Abstimmungsbehörde
   Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der
   Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Absatz 6 Satz 4          Bert Kronenberg
   VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.                  Bürgermeister
"Indian Summer" in Zehdenick
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                         8. Oktober 2021 | Nr. 11 | Woche 40     |7|

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                                Vermessungsbüro Thomas Kühl, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
                  Straße des Aufbaus 5, 16792 Zehdenick, Tel.: 03307-36164, Fax: 03307-313541, E-Mail: vbkuehl@gmail.com

                                       Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung
                                                                  Zeichen: K027-21

An die Erben nach Frieda Poczatek08.09.2021

Sehr geehrte Erben,

ich habe die öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung an Sie verfügt. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter
Anschrift einsehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Kühl

                                   Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“

                                          Gewässerunterhaltungsarbeiten 2021/2022
In der Zeit vom 02. August 2021 bis 28. Februar 2022 führt der Was-           In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger,
ser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ die planmäßigen Unter-                 die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z. B. Durchfahrten ge-
haltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch.                          öffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Gewäs-
In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflus-      serrandstreifen herausgesetzt werden.
ses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im    Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an
Sinne der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen        Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die Untere Was-
wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene       serbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig.
vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.                          Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewäs-
Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und             serunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungs- oder
§ 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), haben die Eigentü-         Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Gelän-
mer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu     deoberkante, gekennzeichnet werden.
dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grund-   Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der
stücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, das Räumgut ablegen        angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und
und auf den Grundstücken einebnen.                                            Bodenverband „Schnelle Havel“, Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und
-nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften,      Frodl
dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird!     Geschäftsführer Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“
Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41
Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.                                   Verbandssitz:           Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde
Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung         Telefon:                033054-209980; Fax: 033054-2099819
5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts.                            E-Mail:                 mail@wbv-schnelle-havel.de

                                                        Information der Stadt Zehdenick

       Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse
11.10.2021 – Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
13.10.2021 – Ausschuss für Bauen, Ordnung, Stadtentwicklung und Wirtschaft
Die Sitzungen finden regelmäßig um 19.00 Uhr statt. Den Sitzungsort entnehmen Sie bitte den jeweiligen öffentlichen Bekanntmachungen zu den o. g. Gre-
mien. Sollten sich kurzfristige Änderungen zum Sitzungstag, dem Sitzungsort oder der Sitzungszeit ergeben, entnehmen Sie Informationen hierzu bitte aus
der Tagespresse, dem Rathaus-Portal auf der Homepage der Stadt Zehdenick (www.zehdenick.de) oder dem Bekanntmachungskasten neben dem Rathaus.

                                       — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
                       Herausgeber: Stadt Zehdenick – Der Bürgermeister – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick
                       Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, 16792 Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1
                                               Auflage: 7.200 Exemplare – kostenlos verteilt
"Indian Summer" in Zehdenick
Zehdenick, 8. Oktober 2021           Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister          19. Jahrgang | Nummer 11 | Woche 40

Kinder und Jugendliche reden mit
Am 17. September fand die                                                                              in der Wahlkabine zur U18-
zweite Kinder- und Jugendkon-                                                                          Wahl direkt angewendet.
ferenz im Landkreis Oberhavel                                                                          Das Dach der Konferenz bildete
statt. Über 500 Kinder und                                                                             die Partnerschaft für Demokra-
Jugendliche haben an vier                                                                              tie im Landkreis Oberhavel.
verschiedenen Orten in Oberha-                                                                         Diese wird durch das Bundes-
vel, darunter auch am und im                                                                           ministerium für Familie,
Jugendzentrum Zehdenick,                                                                               Senioren, Frauen und Jugend im
mitgeredet, mitgemacht und                                                                             Rahmen des Bundesprogramms
mitgewählt.                                                                                            „Demokratie leben!“ gefördert.
Wie können junge Menschen in                                                                           Die Koordinierungs- und
den Kommunen und auf                                                                                   Fachstelle der Partnerschaft ist
Landeskreisebene zu Demokra-                                                                           ein Projekt des Kreisjugendring
tie gefragt und daran beteiligt                                                                        Oberhavel e. V. in Kooperation
werden? Mit dem diesjährigen                                                                           mit dem Fachbereich Jugend
Format der Konferenz „Eine        Vergleich zur ersten Konferenz      Kräfte und boten den jungen      des Landkreises Oberhavel. Die
Idee. Vier Orte“ wurde eine       2019 mehr als verdoppelt            Menschen in Oberhavel ein        Konferenz wurde zudem
wirksame Antwort gefunden.        werden. „Ein Beweis dafür, dass     abwechslungsreiches Mitmach-     gefördert duch den Deutsches
Demokratie findet im Wohn-        Beteiligung vor Ort wichtig und     Lern-Angebot rund um die         Kinderhilfswerk e. V.
zimmer, vor der Haustür, in       gewollt ist. Nicht nur die Anzahl   Themen Wahlen und Demokra-
Schulen und Jugendklubs statt.    verdoppelte sich, auch die          tie. Das erlernte Wissen wurde                          Jens Jäger
Kindern und Jugendlichen dort     Wirkung verstärkte sich.“, so
zu begegnen, nachzufragen und     Juliane Lang von der Partner-
zuzuhören, trifft deren Lebens-   schaft für Demokratie im
welt und damit deren Bedürf-      Landkreis Oberhavel.
nisse.                            Vier Veranstaltungsorte und
                                  mehr als 17 lokale Partner*in-
Demokratie ist für Leute,         nen und Mitwirkende als
die mehr wollen                   Ausgestaltende fanden sich
Zehdenick begrüßte 200, Velten    unter dem Slogan der diesjähri-
120, Hohen Neuendorf 200 und      gen Konferenz „Just Du it!
Glienicke 20 Teilnehmende.        Beteiligung ist für Leute, die
Damit konnte die Zahl der         mehr wollen.“ zusammen. Sie
erreichten jungen Menschen im     bündelten ihre Kompetenz und
"Indian Summer" in Zehdenick
NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40   |9|

Wahlergebnisse
"Indian Summer" in Zehdenick
| 10 |   NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40

Willkommen Babys! – Mittelzentrum
führt Projekt „Begrüßungspaket“ fort
                                  Köppen in Zehdenick, die
                                  Physiotherapiepraxis Karg aus
                                  Gransee und Heid Rumprecht,
                                  die spezielle Erste-Hilfe-Kurse
                                  am Kind und Baby anbietet. Die
                                  Idee kommt vom DRK-Kreisver-
                                  band mit Sitz in Gransee. „Ich
                                  freue mich sehr, dass aus der
                                  einstigen Idee vom Babybegrü-
500 Babybegrüßungspakete          ßungspaket ein praktisches
(Flyermappen, Gutscheine,         Willkommensgeschenk gewor-
Lätzchen) wurden seit Oktober     den ist, das nicht nur eine
2018 an die Kommunen verteilt.    Übersicht über regionale
Nun gibt es eine Neuauflage       Angebote enthält, sondern
(erneut 500 Stück), die in den    gleichzeitig auch mit dem
vergangenen Tagen von Ulrike      Gutschein zum Mitmachen
Kirsten von der REGiO-Nord        anregt. Und Lätzchen kann man
und Viviane Gruschinkse vom       sowieso nie genug haben“, sagt
DRK bereits gepackt (Lätzchen     Viviane Gruschinske, die beim
und Gutschein befinden sich in    DRK für den Bereich Frühe
der Flyermappe) und an die        Hilfen zuständig ist und mit der
Kommunen verteilt wurden,         Idee auf die REGiO-Nord zukam.
unter anderem in Gransee an       Sie bedanke sich bei allen
Peggy Lefevre und Merve Beuth     Unterstützern, die an der
vom Einwohnermeldeamt des         Umsetzung des Babybegrü-
Amtes Gransee und Gemein-         ßungspakets beteiligt waren.
den, die die Pakete coronabe-     „Über die 2. Auflage freue ich
dingt an die frisch gebackenen    mich sehr.“ Umgesetzt hat das
Eltern verschicken. „Ich habe     Projekt die REGiO-Nord mbH.
diese Geste mit dem Babybe-       Im Kooperationsrat erhielt das
grüßungspaket sehr lieb           Projekt 2018 rasch Zustim-
gewonnen und bin den Städten      mung. „Die finanzielle Verläss-    Zehdenicker Altstadtsommer
Gransee und Zehdenick dank-       lichkeit unseres Partners in
                                                                     auch in 2022
bar für die wiederholte Finan-    Zehdenick schätze ich sehr. Die
zierung der fortlaufenden         Zusammenarbeit funktioniert,       Nach dem Zehdenicker Alt-          kamen. Alle Stände waren gut
Aktion“, sagt REGiO-Nord-Ge-      auch bei vermeintlich kleineren    stadtsommer ist vor dem            besucht und oft waren auch die
schäftsführer Olaf Bechert.       Projekten, einwandfrei und         Altstadtsommer! Nur knapp          Eltern aktiv dabei.
Das Angebot zum Einlösen der      basiert auf großem Vertrauen“,     zwei Wochen danach hatten          Ein weiterer Dank ging an den
Gutscheine hat sich seit der      sagt der Kooperationsvorsitzen-    sich die Veranstalter des          diesjährigen besonderen
Premieren-Auflage sogar           de und Amtsdirektor des Amtes      2. Zehdenicker Altstadtsom-        Partner, die Stadtwerke Zehde-
erweitert: Neu dabei ist Judith   Gransee und Gemeinden, Frank       mers getroffen und die Aktion      nick GmbH. Die Hüpfburg und
Böhnke aus Bredereiche, die als   Stege. Die Kosten für das          ausgewertet. Und natürlich gab     die Trampolin-Anlage waren
zertifizierte Kursleiterin für    Begrüßungspaket werden             es wieder einige Hinweise, wie     den ganzen Tag über ein
vorsprachliche Kommunikation      durch den Kooperationsfonds        dieses Format noch besser          Anlaufpunkt und der DJ vor
mit Babys den Kurs Babyspra-      getragen, den die Städte           gestaltet werden kann. Ein         dem Rathaus sorgte nicht nur
che (Workshop & Coaching)         Gransee und Zehdenick jährlich     großer Dank seitens der städti-    für gute Musik, er führte auch
anbietet. Neben den bekannten     neu bilden.                        schen Wirtschaftsförderung         gekonnt durch die unterschied-
Angeboten wie Babymassage                                            ging an Frau Domke (Kietz-         lichen Angebote in der Altstadt.
und Rückbildung für die Mamas     INFO                               Punkt) und Frau Meyer (Lu-
hat sie sich auf das Kommuni-     Fragen zum Babybegrüßungspa-       pus-Team) für das tolle Stadtge-   Alle waren sich einig, dieses
zieren mit Baby spezialisiert,    ket beantwortet bei der            ländespiel sowie Frau Kutsch       Format wird es auch 2022
bevor diese überhaupt sprechen    REGiO-Nord: Ulrike Kirsten,        und Frau Kluge aus der Tou-        geben.
können. Dabei lernen Eltern die   E-Mail:                            rist-Information für die Unter-    Bitte merken Sie sich schon
Bedeutung reflexbasierter Laute   kirsten(at)regio-nord.com,         stützung beim Regionalmarkt.       einmal den Termin für den
(ab Geburt) und/oder einfache      03306/2028207.                   Insbesondere das Stadtgelän-       3. Zehdenicker Altstadtsommer
Handgesten (ab 6 Monate), über    Fragen zum Babybegrüßungspa-       despiel hatte dazu beigetragen,    vor: 27.08.2022 ab 10.00 Uhr.
die sie mit ihrem Baby „reden“    ket beantwortet beim DRK:          dass viele Familien an diesem
können, kennen.                   Viviane Gruschinske/Projektkoor-   Samstag in die Innenstadt
(www.eins-im-sein.com)            dinatorin beim DRK-Kreisverband
Weitere Anbieterinnen sind        Gransee,
Silke Dittmann aus Fürstenberg    E-Mail:
(Präventhera), das Therapiezen-   fruehehilfen(at)drk-gransee.de,
trum Körperwelt von Iris           03306/796924.
NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40                            | 11 |

NEUES AUS DER TAGESPFLEGE                                                Freundschaft mit Oberhavel schließen!
der Diakoniestation in Zehdenick                                         Kreisverwaltung setzt auf
                                                                         direkten und offenen Aus-
                                                                         tausch in sozialen Netzwer-
                                                                         ken. Oberhavel informiert
                                                                         künftig auf Facebook, Ins-
                                                                         tagram und Youtube.

                                                                         Schneller, direkter, kommunika-
                                                                         tiver – so stellt die Kreisverwal-
                                                                         tung des Landkreises Oberhavel
                                                                         ihre Kommunikationswelt
                                                                         künftig auf. Ab sofort ist der
                                                                         Landkreis Oberhavel damit auf                    Bauen, Sicherheit, Umwelt,
                                                                         gleich drei sozialen Kanälen                     Kultur oder Jobangebote:
                                                                         vertreten: Mit Facebook,                         Nutzerinnen und Nutzer
                                                                         Instagram und Youtube werden                     werden Einblicke in die Kreis-
                                                                         die am meisten genutzten                         verwaltung ebenso erhalten
Der Herbst steht auf der Leiter     Lächeln auf ein Gesicht zaubern.     Kanäle bedient.                                  wie Informationen zu aktuellen
und malt die Blätter, Früchte       Sie nehmen sich die Zeit, um         „Das Kommunikationsverhal-                       Themen. Das Angebot ergänzt
und Blumen in wunderschönen         mit unseren Gästen spazieren         ten der Menschen hat sich in                     damit unseren erst kürzlich neu
Farben an.                          zu gehen, hören zu, lesen vor,       den vergangenen Jahren rasant                    gestalteten Online-Auftritt“,
Auch unsere Gäste der Ta-           tauschen Gedanken, Erinnerun-        verändert. Dabei nehmen                          sagt Weskamp. „Wichtig ist uns
gespflege genießen diese            gen, Rezepte, Lebenserfahrung        soziale Netzwerke eine immer                     insbesondere der Austausch
Jahreszeit mit dem „Erzählen        aus, haben zusammen Spaß bei         größere Rolle ein. Dem wollen                    mit den Bürgerinnen und
von früher“, von Ernte, Arbeit      Gesellschaftsspielen und             wir mit unserem Schritt in                       Bürgern Oberhavels. Wir freuen
und Erntefesten. Dazu schmü-        geselligen Runden. Sie malen         Richtung Social Media gerecht                    uns schon jetzt auf ihre Anre-
cken und gestalten wir mit          und basteln, kochen und              werden“, erklärt Landrat Ludger                  gungen, Hinweise und Ideen.
Naturmaterialien und haben          backen, rätseln, singen, tanzen,     Weskamp.                                         Schließen Sie daher gerne
Freude am Malen unter der           begleiten bei Ausflügen und          Um selbst verstärkt in die                       Freundschaft mit uns, folgen
Anleitung einer ehemaligen          sind immer da, wenn sie              sozialen Kommunikationszwei-                     und liken Sie uns und seien Sie
Zeichenlehrerin, die uns gern in    gebraucht werden.                    ge einzusteigen, hat der Land-                   damit immer bestens über
ihrer freien Zeit mit hilfreichen   Wenn Sie auch gebraucht              kreis Oberhavel in den vergan-                   Neuigkeiten aus der Kreisver-
Tricks unterstützt. Es ist er-      werden möchten, Lust und             genen Monaten eine eigene                        waltung informiert.“
staunlich, wie unter ihrer Regie    Einfühlungsvermögen haben,           Social-Media-Strategie entwi-                    Dem Start der Kanäle ging eine
kleine Kunstwerke entstehen.        würden wir uns freuen, wenn          ckelt. „Dabei ist es uns wichtig,                intensive Marktanalyse und
Auch auf unser nächstes             Sie Teil unseres Teams werden.       mit einem Medien-Mix genau                       Vorbereitung der Kanäle voraus.
Vorhaben „Wir lernen Filzen“        Vielleicht begleiten Sie uns mal     dort zu kommunizieren, wo die                    Mit der Konzepterstellung und
sind wir schon sehr gespannt.       spontan bei unserem nächsten         Informationen gesucht werden.                    der künftigen Betreuung der
Natürlich werden wir auch           Ausflug.                             Unser Ziel ist es, als moderne                   Kanäle ist die Pressestelle des
wieder herbstliche Ausflüge         Auch für Gäste besteht jederzeit     Verwaltung ein transparentes                     Landkreises betraut worden.
zum Scheunenviertel und dem         die Möglichkeit, einen Ausflug       und vielseitiges Angebot für                     Die Kanäle des Landkreises
4-Jahreszeiten-Hof nach             mit uns zu erleben. Bei Interes-     Jung bis Alt zu schaffen, das                    Oberhavel sind hier zu finden:
Kremmen sowie zum Ofenmu-           se informieren wir Sie gern tele-    über eine reine Informations-                    Facebook: https://www.
seum nach Velten unterneh-          fonisch unter  03307 4682181        plattform hinausgeht und                         facebook.com/LKOberhavel
men. An dieser Stelle sei           oder bei einem Besuch in             Austausch ermöglicht.“                           Instagram: https://www.
bemerkt, dass unsere Ausflüge       unseren Räumen (Clara-Zet-           Die Inhalte der Beiträge sollen                  instagram.com/landkreisober-
und unsere gesamte Arbeit nur       kin-Str. 14, 16792 Zehdenick).       entsprechend die Bandbreite                      havel
mit Hilfe unserer ehrenamtli-                                            der Aufgaben und Handlungs-                      Youtube: https://www.youtube.
chen Helfer möglich sind. Sie        „Kunst gibt nicht das Sichtbare     felder der Kreisverwaltung                       com/channel/UCmzOoscbOG-
sind unverzichtbar für unsere                    wieder,                 zeigen. „Ob Gesundheit, Jugend,                  zCH2NoQ4uftLw
Einrichtung und unterstützen            sondern macht sichtbar“
die Pflege- und Betreuungskräf-                 Paul Klee
te und sind für die Tagesgäste
vertraute Personen, die durch
Empathie und Humor manches
                                                 Der rasende Reporter
                                                      der Tagespflege
                                                                           Bestattungsinstitut RUNGE
                                                                           Ta g u n d N a c h t f ü r S i e e r r e i c h b a r !
                                                                            Erledigung aller Formalitäten
                                                                            sofortige Überführung
                                                  Filiale                                                                   033 07 / 31 24 99
 Bestattungshaus                          ZEHDENICK
                                                                            Traueranzeigen
                                                                            Trauerkarten
                                                                                                                            bestattung-runge@t-online.de
                                           Berliner Straße 18
                                                                            Bestattungsvorsorge                            Berliner Straße 6
                             e.K.           16792 Zehdenick
                                         Telefon (03307) 312555             auf Wunsch auch Hausbesuche                    16792 Zehdenick
       Inhaber: Erik Uebel
          www.bestattungshaus-schloepping.de                                            w w w. b e s t a t t u n g s i n s t i t u t - r u n g e . d e
| 12 |   NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 8. Oktober 2021 | Woche 40

                                                                                     Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
                                                                                     mit neuem Standort
                                                                                     Der Kinder- und Jugendgesund-     Hintergrund
                                                                                     heitsdienst des Landkreises
                                                                                     Oberhavel am Standort Orani-      Der Kinder- und Jugendgesund-
                                                                                     enburg ist umgezogen.             heitsdienst ist unter anderem
                                                                                     Seit dem 23. September ist der    für Untersuchungen im Klein-
                                                                                     Kinder- und Jugendgesund-         kindalter, Schuleingangsunter-
                                                                                     heitsdienst in der Berliner       suchungen und Reihenuntersu-
                                                                                     Straße 37 bis 39 in Oranienburg   chungen in den Schulen sowie
                                                                                     zu finden. Die neuen Räume        Untersuchungen zum Schulab-
                                                                                     sind damit nur wenige Gehmi-      gang zuständig. Auch Untersu-
                                                                                     nuten vom bisherigen Standort     chungen nach dem Jugendar-
                                                                                     entfernt:                         beitsschutzgesetz,
                                                                                     Postalisch, telefonisch, per      Impfberatungen und Impfun-
                                                                                     E-Mail und Fax ist der Kinder-    gen, die Feststellung eines
                                                                                     und Jugendgesundheitsdienst       sonderpädagogischen Förderbe-
                                                                                     unter den bisherigen Kontakt-     darfs oder der medizinischen
                                                                                     möglichkeiten erreichbar:         Notwendigkeit von Schülerspe-
                                                                                     Postanschrift:                    zialverkehr und Begutachtun-
                                                                                     Adolf-Dechert-Str. 1,             gen im Rahmen der Beihilfe
                                                                                     16515 Oranienburg                 (zum Beispiel Kuren) gehören
                                                                                     Telefon: 03301 601 – 3950         zu den Aufgaben des Kinder-
                                                                                     Fax: 03301 601 – 80376            und Jugendgesundheitsdienst
                                                                                     E-Mail: GES.Kinder-Jugendge-      des Landkreises Oberhavel.
                                                                                     sundheit@oberhavel.de

                                                                                     »Jedermann-Impfen« gemeinsam mit
                                                                                     dem Landkreis Oberhavel
                                                                                     Jeden Mittwoch                    karte, wenn vorhanden der
                                                                                     17.00 Uhr bis 21.00 Uhr           Impfpass, sowie die ausgefüll-
                                                                                     DRK-Kreisgeschäftsstelle          ten Formulare zur Corona-
  IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE STADT ZEHDENICK – NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG
                                                                                     Koliner Straße 12a                Schutzimpfung, die auf der
                                Herausgeber und Verlag:                              16775 Gransee                     Webseite www.brandenburg-
          Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin
   Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de
                                                                                                                       impft.de unter „Downloads“ zu
                                                                                     Impfung erfolgt mit dem           finden sind.
               Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt:
                                    Ines Thomas                                      Impfstoff BioNTech
                                                                                                                       Es wird außerdem darum
                    Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes:
                          Stadt Zehdenick, Der Bürgermeister                         • Keine vorherige Anmeldung,      gebeten, vor Ort eine Schlan-
                      Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick                         keine Priorisierung             genbildung möglichst zu
                                  Vertrieb: Märker                                   • Keine Terminvergabe vorab       vermeiden und sich an die
                                                                                     • Anmelden vor Ort und            geltenden Hygieneregeln zu
                Die nächste Ausgabe erscheint am 5. November 2021.
              Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 21. Oktober 2021.                 Impfung erhalten                halten, das heißt es muss eine
                                                                                                                       FFP2-Maske getragen und die
                                                                                     Geimpft wird gemäß der            Abstände eingehalten werden.
                                                                                     Empfehlung der Ständigen
 Die Neue Zehdenicker Zeitung mit Amtsblatt erscheint
 monatlich in einer Auflage von 7.200 Exemplaren.                                    Impfkommission (STIKO).              DRK-Kreisverband Gransee e. V.
                                                                                     Mitzubringen sind der Perso-                   Tel. 0 33 06 / 79 69 0
 Darüber hinaus gibt der Heimatblatt Brandenburg Verlag viele                        nalausweis, die Krankenkassen-
 weitere Ortszeitungen heraus. In Ihrer Nähe:
 • Fürstenberger Anzeiger mit Amtsblatt        4.100 Exemplare
 • Granseer Nachrichten mit Amtsblatt          4.900 Exemplare
 • Amtsblatt Löwenberger Land                  4.000 Exemplare
 • Stadtmagazin Oranienburg mit Amtsblatt     23.000 Exemplare

 Alle weiteren Informationen unter www.heimatblatt.de.
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