Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
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Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landwirtinnen und Landwirte, mit diesem Info-Brief Landwirtschaft möchten wir Sie wieder über inte- ressante Themen aus der und für die Landwirtschaft informieren. Einige grundsätzliche Informationen zu rechtlichen Anforderungen bei Antragstellungen aber auch zu sich verändernden Anbaubedingungen - z.B. das zunehmende Vorkommen des Maiszünslers - haben wir für Sie zusammengestellt. Auch als Unterstützung Ihrer Vorbereitung der kommenden Anbausaison. Weiterhin freue ich mich sehr über den erfolgreichen Start des „Kelter- wiesen-Projektes“, dass auf Initiative einiger Landwirte mit 750 hoch- stämmigen Obstbäumen mit freundlicher Unterstützung des RP Gießen gestartet wurde und im weiteren Verlauf über die HALM-Förderung unterstützt wird. Ich würde mich freuen, wenn wei- tere Landwirte sich im kommenden Jahr anschließen würden. Das Informationsangebot zur regionalen Direktvermarktung wird durch den neuen Bio-Einkaufs- führer ergänzt, der ein wichtiges Projekt der Ökomodellregion Marburg-Biedenkopf darstellt. Im Erzeuger-Verbraucher-Dialog werden Gespräche zur Vernetzung und zum Aufbau neuer Ver- marktungswege geführt, u.a. bei einer Veranstaltung im Kreishaus mit begrenzter Teilnehmer- zahl. Wichtige Anregungen hierzu kamen aus einer aus Landesmitteln geförderten Machbar- keitsstudie. Zwischenzeitlich wurde bereits ein kleiner Laden mit regionalen Lebensmitteln in der Marburger Oberstadt eingerichtet. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 Herzlichst, Ihre Kirsten Fründt Landrätin Fotos: Markus Farnung, Margot Schneider Impressum: Herausgeber: Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf Redaktion: Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung; Dienstgebäude: Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg, Tel.: 06421 405-60, Fax: 06421 405-6100 E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de oder landkreis@marburg-biedenkopf.de | Internet: www.marburg-biedenkopf.de
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 © FBLRV Inhalte: Seite Inhalte: Seite Termine 2 Bio-Einkaufsführer 15 Neues zur Agrarförderung 3 Bauernhof als Klassenzimmer 15 Schlaggrenzen und Fremdflächen 6 Kelterwiesenprojekt 16 Grünlandumbruch 8 Sachkunde Fortbildung 17 Landpachtverträge 9 Maiszünslerbekämpfung 18 Neues zur Agrarinvestitionsförderung 10 Info zu GAP-Reform 19 Auf Bio umstellen…. 11 Aktuelles zur ASP 20 5 Schritte zur erfolgreichen Umstellung 12 „Zeitfenster“ Niederwalgern 21 Machbarkeitsstudie für regionale Ver- 14 Praktikantenplätze gesucht 21 marktung Verdacht auf Schafdiebstahl 22 Termine: Leider sind in diesem Jahr viele Veranstaltungen ausgefallen. Auch für die Zukunft ist noch keine genaue Planung möglich. Allerdings haben sich etliche „Digitale Veranstaltungen“ und Videoclips etabliert. Informieren Sie sich auf www.marburg-biedenkopf.de unter Veranstaltungen, der Seite des Wasser-und Bodenverbandes Marburgland www.wbv-marburgerland.de für Mitglieder und auf www.llh.hessen.de. 12.-14. Januar Einstieg in die Legehennenhaltung 2021 LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39471/ 20. Januar 2021 Nachhaltige Zukunftskonzepte für die Sauenhaltung und Ferkelauf- zucht LLH, Eichhof, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38943/ 23. Februar 2021 Für die Zukunft Bauern – Dämmen mit Naturfasern LLH, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39055/ 24. Februar 2021 Wichtige Gestaltungsbereiche einer erfolgreichen Legehennen-Hal- tung LLH und ALB, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38946/ Seite 2 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 9.-11. März 2021 Einstieg in die Legehennen-Haltung LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38759/ 9. März 2021 Strohbautagung: Modernes Bauen mit Stroh LLH-HeRo, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39807 17. März 2021 Bau von Mehrzweckhallen LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38949/ 24. April 2021 Ist das Fachwerk noch zu retten? LLH-HeRo, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38557/ Neues aus der Agrarförderung Weidetierprämie Die Schaf- und Ziegenhalter in Hessen konnten in 2020 erstmals neben der Herdenschutzförderung auch eine Weidetierprämie beantragen. Während beim Herdenschutz die beweidbare Grünlandfläche mit 40,- €/ha gefördert wird, stellt die Weidetier-prä- mie eine sogenannte Kopfprämie dar. Tiere, die am Stichtag (01.01. d.J.) älter als 9 Monate waren und im Haltungszeitraum vom 16. Mai bis 15. Septem- ber 2020 im Betrieb gehalten wurden, werden mit 20,- €/Tier gefördert, sofern der Betrieb über min- Foto: pixabay destens 30 Tiere verfügt. Die Weidetierprämie beantragten 39 Antragsteller*innen, es wurde eine Zahlung in Höhe von 94.162,-€ gewährt Den Herdenschutz beantragten 34 Antragsteller*innen, die Zahlungen werden zur Zeit noch berechnet Ansprechpartner*in: Susanne Hof, Tel.: 06421 405-6143, E-Mail: hofs@marburg-biedenkopf.de Andreas Rusch, Tel.: 06421 405-6149, E-Mail: ruscha@marburg-biedenkopf.de Seite 3 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Verzicht auf Info-Abende Unsere jährlichen Informationsabende zum Gemeinsamen Agrarförderantrag (Antragstellung vom März – 15. Mai d.J.) können wir in 2021 leider nicht durchführen. Soweit bislang bekannt ist, wird die aktuelle Förderperiode eine Übergangsregelung bis ein- schließlich 2022 erhalten, so dass die Umsetzung der neuen GAP-Reform erst zum 01.01.2023 greifen dürfte. Dies bedeutet zunächst, dass Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der dann neuen Agrarumweltmaßnahmen (HALM), die bis 01.10.2022 beantragt werden müssten, im Sommer 2022 zu erwarten sind. Neu ab 2021 wird die generelle Online-An- tragstellung zum Gemeinsamen Antrag im Frühjahr sein. Hierbei wird sich aber von der Bedienung dem Grunde nach nicht besonders viel än- dern, außer dass die Software nicht mehr über USB Stick aufrufbar ist, sondern online im Internet. Den Benutzer stehen dann alle Luftbilder hessenweit zur Verfügung und nicht mehr nur begrenzt auf die im Vorjahr angegebe- nen Gemarkungen. Ende Februar beabsichtigen wir allen potentiellen Antragsteller*innen (soweit dem Fachdienst bekannt) entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Grünlanddifferenzflächen Mit Umsetzung der GAP-Reform zum 01.01.2015 für den Finanzierungszeitrahmen 2014-2020 wurden auch Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsme- thoden im Rahmen der Direktzahlungen eingeführt. Umgangssprachlich auch als „Greening“ bezeichnet. Als solche Landbewirtschaftungsmethoden gelten neben der Anbaudiversifizierung und der Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (ökologische Vorrangflächen) auch die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“. Wesentliche Punkte bei der „Erhaltung“ des Grünlands: „Umwandlung“ von Wiese, Weide, Mähweide oder Hutung, die hinsichtlich Mahd oder Be- weidung der landwirtschaftlichen Produktion dienen, in Flächen, die dieser Nutzung entzogen werden. Dies können Lagerstätten, Mieten oder andere „NLF“-Flächen sein, also Flächen, die nicht mehr der landwirtschaftlichen Produktion/Erzeugung dienen. Eine Umwandlung ohne behördliche Genehmigung hat zur Folge, dass im Rahmen der Ver- waltungskontrolle solche Flächen, oder auch Teilflächen, als „Verstoß-Flächen“ festgestellt werden. Verstoß gegen die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“. Diese Thematik wurde im Rahmen der Infoabende vor der Antragstellung 2017 vorgestellt, da es im Rahmen der 2017er Antragstellung einmalig eine sogenannte „Heilungsmöglichkeit“ gab. Seite 4 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Auszug aus dem Formular des Gemeinsamen Antrags 2017: Nach dieser einmaligen Möglichkeit in 2017 stellen oben beschriebene Umwandlungen ohne Genehmigung einen Verstoß gegen die Regelungen zur „Erhaltung des bestehenden Dauer- grünlands“ dar. Für das jeweilige Antragsjahr sind „Umwandlungsgenehmigungen“ bis spätestens zum Ende der Antragstellung (15. Mai d.J.) vorzulegen. „Umbruch“ von Dauergrünlandflächen Hier gilt, dass „umweltsensibles Dauergrünland“, also Dauergrünland in NATURA2000 Ge- bieten (FFH und VSG), generell nicht umgebrochen werden darf. Das restliche Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgebrochen werden, sei es nun bei konventionellen Betrieben über den Fachdienst Landwirtschaft (Genehmigung i.S.d. Direkt- zahlungen) oder bei Betrieben des ökologischen Landbaus und anerkannten Kleinerzeugerbetrieben über die Untere Naturschutzbehörde (naturschutzrechtliche Eingriffs- genehmigung). Ein Umbruch ohne behördliche Genehmigung hat zur Folge, dass im Rahmen der Verwal- tungskontrolle solche Flächen, auch Teilflächen, als „Verstoß-Flächen“ festgestellt werden. Verstoß gegen die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“. Eine Aufforderung zur Rückumwandlung bis 15. Mai des Folgejahres erfolgt daraus. „Differenzflächen“ – Hierunter sind Flächen zu verstehen, die im aktuellen Jahr im Rahmen der Agrarantragstellung nicht mehr in der Agrarsoftware als beantragte Parzellen erscheinen, also von keinem InVeKoS-Betrieb angegeben sind. Der Betrieb, der diese Parzelle als letzter im Antrag hatte, wird angeschrieben mit der Bitte mitzuteilen, was mit der Fläche geschehen ist. Ist dies Fläche an den Eigentümer zurückge- gangen, oder wurde versehentlich vergessen, sie anzugeben, oder, oder, oder? Bitte auf die Anfragen antworten, damit diese Flächen nicht zu „Verstoß-Flächen“ wer- den. Nachfolgend eine Übersicht, wie sich die Grünland-Differenzflächen (GLDF) im Landkreis Mar- burg-Biedenkopf nach der oben genannten 2017er Heilungsmöglichkeit darstellen: 2017 775 GLDF (> 500 m²) davon 42 unaufgeklärt => 42 Verstoß-Flächen 2018 1.612 GLDF (> 500 m²) davon 130 unaufgeklärt =>130 Verstoß-Flächen 2019 692 GLDF (> 500 m²) davon 113 unaufgeklärt =>113 Verstoß-Flächen 2020 1.412 GLDF (> 500 m²) davon 211 unaufgeklärt =>211 Verstoß-Flächen Ansprechpartner*in: Susanne Hof, Tel.: 06421 405-6143, E-Mail: hofs@marburg-biedenkopf.de Andreas Rusch, Tel.: 06421 405-6149, E-Mail: ruscha@marburg-biedenkopf.de Für den Fachdienst Agrarförderung und Agrarumwelt: Hans Seerich, Tel.: 06421 405-6231, E-Mail: Seerichh@marburg-biedenkopf.de E-Mail: seerichh@marburg-biedenkopf.de Seite 5 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Grenzen - schon immer ein strittiges Thema Grenzverletzungen Seit Einführung der Luftbilder im Rahmen der Agrarantragstellung kann jährlich beobachtet wer- den, wie sich Differenzen an den Schlaggrenzen auftuen. In aller Regel fällt dies durch entsprechende Kontrollen im Rahmen der Fernerkundung oder Vor-Ort-Kontrollen des Prüfdiens- tes der WiBank auf. Diese Problematik wurde bereits auf den Informationsabenden im Vorfeld zur Agrarantragstellung des Öfteren angesprochen. Zwar werden die Schlaggrenzen auf die Kataster- grenzen des Flurstücks gelegt, doch gilt in Hessen NICHT das Kataster als Grundlage für die „beihil- fefähige Hektarfläche“, sondern die tatsächlich genutzte Fläche nach dem „Schlagprinzip“. Nebenstehend ein Beispiel aus der Fernerkundung 2020. Die Fernerkundung (gelb gestrichelte Linie) hat den Schlag zu Recht angepasst (blaue Linie), da die Grünlandnutzung deutlich in das ackerbaulich ge- nutzte Flurstück hineinragt (im unteren Bereich sind dies 5 Meter). Screenshot Besteht diese Bewirtschaftung schon länger als 5 Jahre und wird nun korrigiert, kann sich daraus ein Grünlandumbruch ergeben. Wie die Flurstücksgrenze bei fehlendem Grenzstein beispielsweise auf Teerwegen sichtbar gemacht werden kann, zeigt das neben- stehende Foto. Eine Möglichkeit die Grenzpunkte zu ermitteln ist unten angegeben. Foto: Landkreis Mögliche Folgen von fehlerhaften Grenzverläufen: Werden Schläge kleiner, führt das zu Prämienabzügen. Für die größer gewordenen Schläge wird für die Prämienberechnung nur die Fläche bis zur Katastergrenze zugrunde gelegt. Zumindest gibt es hier für das „Landgrabbing“ keine erhöhte Prämie. Besonders negativ wirkt sich eine Schlagverkleinerung bei ökologischen Vorrangflächen sowie stillgelegtem oder brachliegendem Land aus. Flächenabzüge können hier dazu füh- ren, dass die Greening-Verpflichtung nicht mehr voll erfüllt wird. Es ist dann auch zu prüfen, ob CC-Auflagen verletzt wurden. Pflügt also ein Feldnachbar über die Schlag- grenze z. B. einer Brache, haben wir einen CC-Verstoß für den Betrieb, dessen Land „weggepflügt“ wurde. Der geschädigte Betrieb muss glaubhaft nachweisen, dass er nichts von der Grenzverschiebung gewusst hat, sonst hätte es bei der zuständigen Bewilli- gungsstelle angezeigt werden müssen. Seite 6 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Wird Grünland vom Feldnachbarn umgebrochen, wendet sich die Bewilligungsstelle an den geschädigten Betrieb wegen der Umwandlung von Grünland in Ackerland. Auch das kann im FFH-Gebiet zusätzlich zu einem CC-Verstoß führen. Es ist unerheblich, wie die Katastergrenzen verlaufen, maßgebend ist der reale Schlag. Oft hat ein Betrieb, dem Fläche vom Feldnachbarn weggenommen wurde, zusätzliche Probleme wegen nicht eingehaltener Förderbedingungen. Der genaue Sachverhalt wird nach der Feststel- lung im Rahmen einer Anhörung geklärt und im Zweifelsfall noch einmal von der Bewilligungs- stelle nachgeprüft. In 2020 waren in unserem Landkreis 324 Schläge strittig bzw. mussten ge- prüft werden. Die Konsequenz sollte eine Grenzbestimmung sein Eine Feststellung der Grenzen im Feld ist bei gravierenden Abweichungen und Unstimmigkeiten ratsam. Die Älteren kennen noch die Grenzsteinsuche mit Spaten, Mistgabel für eine exakte Ortsbestimmung. Heute wird dies durch moderne Messtechnik ersetzt. Auf Grundlage der digitalen Daten (Koordinaten Schlagkataster, Geodatenprogramme) können Grenzverläufe zentimeter-genau bestimmt werden. Die Maschinenringe, bei uns der Wasser- und Bodenver- band Marburger Land, bieten Grenzsteinsuche mittels Foto: DLG einem GPS-Empfänger mit korrigierendem RTK-Signal mit einer Genauigkeit von 2 cm Abweichung an. Markus Rhiel ist Ansprechpartner beim MBV, E-Mail. info@wbv-marburgerland.de Auch die Verwaltung hat Handlungsbedarf Auch in der Verwaltung gab es im Verlauf der Jahre, während derer wir mit verschiedenen Flä- chenprogrammen arbeiten, unterschiedliche Herangehensweisen bezüglich der Kataster- und Bewirtschaftungsgrenzen. So ist für die Anerkennung von Landschaftselementen die Gesamt- größe des Elements unabhängig vom Kataster auch aktuell maßgebend. Auch wird diese Problematik auf europäischer und auch auf Bundeslandebene (Europa der Regi- onen) sehr unterschiedlich gehandhabt. Im benachbarten Niedersachsen werden z. B. Feldblöcke gebildet, für die dann die Gesamtgröße von zusammengefassten Schlägen auch un- terschiedlicher Betriebe stimmen muss. Positiv bleibt zu vermerken, dass wir den Betrieben, denen Land entzogen wird, Hilfe in Form der Luftbilder und Positionsdaten zur Verfügung stellen, aufgrund derer Grenzbereinigungen stattfin- den können. Ansprechpartner*in: Birgit Pfalz-Finke, Tel.: 06421 405-6211, E-Mail: Pfalz-FinkeB@marburg-biedenkopf.de Klaus Trümner, Tel.: 06421 405-6114, E-Mail: TruemnerK@marburg-biedenkopf.de Seite 7 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Umwandlung von Grünland in Ackerland Durch das im Rahmen der GAP-Reform eingeführte „Greening“ muss ab 2015 der Schutz von bestimmtem Dauergrünland und die Beibehaltung des Dauergrünlandanteils für eine Region (hier Hessen) sichergestellt werden. Diese Regelung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförde- rung, den sogenannten „Gemeinsamen Antrag“, stellen. Wegen erfolgter Grünlandumwandlung werden zur Zeit landwirtschaftliche Unternehmen ange- schrieben. Daher möchten wir das für den Landkreis abgestimmte Verfahren für die Beantragung bzw. Anzeige nachfolgend nochmals darstellen. Ansprechpartner: Friedhelm Engelbach, Tel.: 06421 405-6502 E-Mail: EngelbachF@marburg-biedenkopf.de Seite 8 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Landpachtverträge sinnvoll und notwendig Das Winterhalbjahr sollte dafür genutzt werden, bestehende Bewirtschaftungsverhältnisse durch den Abschluss von Pacht- verträgen zu sichern. Diese Pachtverträge bieten eine Planungssicherheit für die festgelegte Pachtdauer und werden auch durch Kaufverträge nicht berührt. Der Kündigungsschutz aus dem BGB greift jedoch nur für Pachtverträge (mündlich oder doch besser schriftlich) ver- bunden mit einer Pachtpreiszahlung. Dieser Pachtpreis Foto: pixabay kann monetär oder in Naturalien geleistet werden. Beide Mög- lichkeiten sollten jedoch in dem Pachtvertrag geregelt und von beiden Vertragsparteien durch ihre Unterschrift anerkannt sein. Für diese Verträge gilt ein zweijähriger Kündigungsschutz, denn eine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten Pachtjahres schriftlich erfolgen. Bei mündlichen Pachtverträgen dient der Zahlungsbeleg als Nachweis. Eine unentgeltliche Nutzung, unabhängig der bisherigen Nutzungsdauer, bietet diesen soge- nannten „Pächterschutz“ nicht. Hier gibt es keine Kündigungsfristen und man verliert die Nutzungsrechte bei Veräußerung der Fläche oder anderweitige Verpachtung mit sofortiger Wir- kung. Ein weiterer wichtiger Vorteil für den Abschluss eines Pachtvertrages ist, dass diese vertragliche Vereinbarung eine Klärung im Falle einer Doppelbelegung in den Flächenzahlungen herbeiführt. Besonderes Augenmerk ist dabei auf das Pachtjahr zu legen. In der Praxis orientiert sich das Ende des Pachtjahres an der Ernte im Spätsommer/Herbst, da anschließend - also noch vor Ende des Kalenderjahres - schon Vorarbeiten im Hinblick auf die nächste Vegetationsperiode notwendig werden können. Landläufig beginnt das Pachtjahr, wenn keine besondere Vereinba- rung getroffen, am 1. Oktober. Bei einer Förderung im HALM-Programm ist eine Überein- stimmung des Pachtjahres mit dem Kalenderjahr (31.12.) sinnvoll, um die Förderverpflichtungen einhalten zu können. Landpachtverträge über Flächen von mehr als 1 ha müssen gemäß Landpachtverkehrsgesetz durch den Verpächter oder aber den Pächter beim Fachdienst Landwirtschaft angezeigt wer- den. Verträge mit Flächen unter 1 ha können beim Fachdienst Landwirtschaft vorgelegt werden. Die Verträge werden mit einer Anzeigebestätigung an die Vertragsbeteiligten zurückgegeben. Ein Exemplar wird in unserem Haus für 10 Jahre hinterlegt. Ansprechpartnerin: Regina Marschik, Tel.: 06421 405-6104 E-Mail: MarschikR@marburg-biedenkopf.de Seite 9 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Neues aus der Agrarinvestitionsförderung Bundesprogramm: Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft 2021 - 2024 (Bauernmilliarde - Auswirkungen der geänderten DüVo abfedern) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat kürzlich die anhängende Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft vom 12. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Rahmen einer Pressekonferenz hierzu erste Informationen bekannt gegeben. Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank), Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main. Infos unter: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundespro- gramme/landwirtschaft Eine Antragstellung soll ab dem 11. Januar 2021 über die Hausbanken möglich sein. Zur weiteren Information sind nachfolgend einige Links zusammengestellt, aus denen die zu- nächst wichtigsten Informationen zu dem Bundesförderprogramm hervorgehen. Innerhalb des „agrarheute“-Artikels wird zudem auf den Livestream der Pressekonferenz vom 10. Dezember 2020 verlinkt, auf den wir ebenfalls hinweisen möchten: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-investitionsprogramm-landwirtschaft/FAQList.html https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/investitionsprogramm-landwirtschaft.html https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-stellt-programm-fuer-klimaschutz-landwirtschaft- 576053?utm_campaign=ah-mo-fr-nl&utm_source=ah-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2020- 12-10 Gefördert werden Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste, Abdeckungen und Aufbereitung durch Separierung, Silo- und Festmistplatten, emissionsarme Ausbringungstechnik, Technik zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und elektronisch gesteuerte Bodenbear- beitungstechnik. Förderung bei 40 % oder mehr ? Konjunkturpaket 2020 - 2021 Tierwohl unterstützende Stallumbauten im Schweinebereich (Verzicht der Kastenstandhaltung im Deckzentrum, Ferkelaufzucht und Mast entsprechend des Tierwohlkennzeichens) Die Antragstellung und Förderung erfolgt über die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirt- schaft. Bei beiden Programmen steht der Termin für die Antragstellung noch nicht fest, voraussichtlich ab 01.01.2021. Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Förderung in der Landwirtschaft in Hessen können mit folgenden Links abgerufen werden: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderange- bote/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/agrarinvestitions und https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/einzelbetriebliche-investitionsfoerde- rung/foerderung-von Den besten Überblick bzw. auch die besten Suchmöglichkeiten nach sämtlichen in Deutsch- land aufgelegten Förderprogrammen bietet gegenwärtig die Förderdatenbank des BMWi, Seite 10 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 die Sie unter folgendem Link erreichen: https://www.foerderdaten- bank.de/FDB/DE/Home/home.html Hier kann man gezielt z. B. nach Bundesland oder Förderbereich (in diesem Fall Landwirtschaft/ländlicher Raum/Einzelbetriebliche Förderung usw.) selektieren. Link: https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formu- lar.html?cl2Processes_Foerdergebiet=hessen&submit=Suchen&filterCategories=FundingProgra m&templateQueryString=Landwirtschaft&cl2Processes_Foerderbereich=landwirtschaft_laend- liche_entwicklung&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirt- schaft und im Gartenbau, das aber auch erst kürzlich neu aufgelegt wurde (RL v. 18.09.2020) ist zu finden unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Bundesprogramm-Energieeffizi- enz/bundesprogramm-energieeffizienz_node.html Ansprechpartner: Paul Neubauer, Tel.: 06421 405-6107 E-Mail: NeubauerP@marburg-biedenkopf.de Auf Bio umstellen: Zusammen geht es leichter! Hessen hat Großes vor: 25 in 25 - 25% der Anbaufläche soll bis 2025 ökologisch bewirtschaftet werden. Wer darüber nachdenkt, seinen Betrieb auf ökologischen Landbau umzustellen, dem wird in Hes- sen umfassend geholfen: In Anspruch genommen werden kann zum einen die Umstellungsberatung des LLH, in der wichtige Fragen zu den Richtlinien, dem Kontroll- und Antragsverfahren sowie Fördermöglichkeiten geklärt werden. Weiterhin bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft neben dem Öko-Fax, Vorträgen, Feldtagen, Gruppenberatungen in Arbeitskreisen sowie Anbauempfehlungen spezielle Fachberatung zu den Themen Öko-Tierhaltung/Fütterung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Eiweiß- pflanzenanbau, Betriebswirtschaft. Ansprechpartner Umstellungsberatung der Region Mitte/West: Arnold Nau-Böhm, Tel.: 06421 405-6116 E-Mail: arnold.nau-boehm@llh.hessen.de Beim Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Bie- denkopf steht Ihnen außerdem Frau Fink für Fragen zum Antragsverfahren des HALM- Programms B1 Ökologischer Landbau zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt u.a. jähr- lich 260 € für Ackerland, 190 € für Grünland und 420 € für den Anbau von Gemüse je Hektar. Zudem werden die Kontrollkosten bezuschusst. Ansprechpartnerin: Christiane Fink, Tel.: 06421 405-6320 E-Mail: Finkc@marburg-biedenkopf.de Seite 11 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Zusätzlich unterstützt der Landkreis im Rahmen der Öko-Modellregion beim Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und -Vermarktungsstrategien sowie zur Information von Verbrau- cher*innen, um die Produkte bekannter zu machen und die Nachfrage zu stärken. Ansprechpartnerin: Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de Sollten Sie an einer Zertifizierung nach den Richtlinien der Bioverbände interessiert sein, so können Sie sich zudem einen Überblick über die jeweiligen Inhalte und Ansprechpartner ver- schaffen: https://www.oekolandbau.de/erzeuger/umstellung/oeko-verbaende-und-standards-im-vergleich/ Informieren können Sie sich zusätzlich auf der Website des LLH sowie auf dem BÖLN-Portal oekolandbau.de Zusammengestellt von Anja Bonzheim, LLH Marburg und Margot Schneider Fünf Schritte zur erfolgreichen Umstellung auf den Ökolandbau Auszug aus: www.llh.hessen.de: Entwicklungsmöglichkeiten ausloten „Die Umstellung fängt im Kopf an!“ Besprechen Sie Ideen und Vorstellungen im direk- ten Umfeld. Die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bedeutet nicht nur Verzicht auf be- stimmte Zusätze oder Mittel, damit die Richtlinien erfüllt werden, sondern ist auch eine Einstellungs- sache. Eine genaue Beobachtung, was auf dem Acker und im Stall passiert, das Sammeln von Er- fahrungen und der Austausch mit Beratern oder Kollegen sowie Denken und Handeln in biologisch Foto: LLH komplexen Systemen sind dabei entscheidend. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Familie und das Umfeld Ihre Entscheidung unterstützen. Wägen Sie Chancen und Risiken einer Umstellung ab! Ist Biovermarktung möglich? Rechnet sich die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise? Das sind Fragen, die Sie unbedingt im Vorfeld beantworten, beziehungsweise durchrechnen müssen, um eine sinnvolle Entschei- dung treffen zu können. Know-how erwerben Knüpfen Sie Kontakte! Es ist wichtig, dass Sie bei einer Umstellung nicht alleine dastehen. Kolle- gen, die bereits Erfahrung mit einer Umstellung gemacht haben, können sehr hilfreich sein. Die Seite 12 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Beratungskräfte des Öko-Teams beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bieten eine kom- petente Begleitung bei der Umstellung an. Nehmen Sie Kontakt auf! Zusätzlich bieten Bioverbände und Erzeugergemeinschaften gute individuelle Beratung an, die man auch in Anspruch nehmen sollte. Der Erstbesuch ist in der Regel kostenfrei! Besuchen Sie Umstellungsseminare! Um die Betriebsleitung auf den ökologischen Landbau vorzu- bereiten, werden seit mehreren Jahren beispielsweise im Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖLN) mehrtägige Einführungs-, Umstellungs- und Betriebsentwicklungsseminare durchgeführt. Da- bei stehen die betriebsindividuelle Gestaltung der Umstellungsphase, Managementmethoden zur Betriebsführung sowie Einblicke in den Biomarkt, in das Kontrollsystem und in die regionale Vermark- tung im Mittelpunkt. Beratungsangebote des LLH nutzen Im Beratungskatalog des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen haben wir spezielle Angebote zur Beratung zum Ökologischen Landbau zusammengestellt. https://llh.hessen.de/beratung/beratungsan- gebote/ Entscheidungen treffen Legen Sie einen konkreten „Fahrplan“ fest! Nachdem Sie sich für eine Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise entschieden haben, sollten Sie einen ‚Fahrplan‘ festlegen: Wie gehen Sie der Reihe nach vor? Welche Fristen gibt es zu beachten? Welche Zeitschiene ist vorgegeben? Diese und an- dere Fragen sollten Sie sich nicht nur gedanklich stellen, sondern auch aufschreiben und der Reihe nach beantworten und abarbeiten, um nichts zu übersehen oder falsch zu machen. Schließen Sie einen Vertrag! Machen Sie einen Vertrag mit der Kontrollstelle. Das Vertragsdatum ist auch der Beginn der Betriebsumstellung. Werden Sie Mitglied im Verband! Prüfen Sie, ob Sie Mitglied in einem Anbauverband beziehungs- weise einer Erzeugergemeinschaft werden wollen und nehmen Sie zeitnah Kontakt auf. Nur so kann Marktbezogen geplant werden. Förderung bis 1. Oktober beantragen Förderungsmaßnahmen wie Agrarumweltprogramme sollten schnellst möglich beantragt werden. In Hessen: Anträge im Rahmen des HALM sind bis 1. Oktober bei den zuständigen Stellen im jeweiligen Land- kreis möglich. (z.B.: B1 Ökolandbau, C2 Zwischenfrüchte, C3 Blühflächen/Ackerrandstreifen, D1 Grünlandextensi- vierung, E2 Streuobst) Wir beraten und begleiten Sie gerne! Ansprechpartner Umstellungsberatung der Region Mitte/West: Arnold Nau-Böhm, Tel.: 06421 405-6116 E-Mail: arnold.nau-boehm@llh.hessen.de Ansprechpartnerin zur Ökomodellregion Marburg-Biedenkopf: Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de Seite 13 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Machbarkeitsstudie für Regionale Vermarktung Die erarbeitete Machbarkeitsstudie zu einem Versorgungszentrum für regionale Lebensmittel hat als Empfehlung den Aufbau einer Logistik mit verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten. In verschiedenen Gesprächen mit Händlern regionaler Produkte (Marktscheune Wittelsberg, Bosshammersch Hof) und dem Elisabeth-Verein (E-Verein) haben sich konkretere Ideen zur Um- setzung entwickelt. Erste Schritte dazu im Überblick: Aufbau einer Logistik und Verkaufsautomaten sowie in absehbarer Zeit eines kleinen La- dens in Cölbe durch E-Verein Aufstellen weiterer Verkaufsautomaten in Marburg und Süd- und Nordkreis durch Markt- scheune und E-Verein mit einem möglichst vielfältigen Angebot hochwertiger, handwerklich hergestellter regionaler oder ökologischer oder fair gehandelter Lebensmittel. Aufbau eines regionalen Angebotes in der Oberstadt Marburg durch Marktscheune Nutzung der bestehenden Logistik der Marktscheune und Ergänzung durch E-Verein Vermarktung weiterer Bio-Produkte aus dem Landkreis durch Bosshammersch Hof Verkaufsautomaten an Rad- und Wanderwegen als Produkt- und Verpflegungsangebot für Wanderer, Radfahrer und Einheimische auf Initiative der MSLT, Herrn Klementz Bildung von Arbeitsgruppen mit interessierten Erzeugern und beteiligten Akteuren Ermittlung von verfügbaren handwerklich erzeugten Lebensmitteln von Direktvermarkter Auswertung der Rückmeldungen durch FB LRV Bildung von Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen, die die Erzeuger als relevant sehen Unterstützung bei Marketingmaßnahmen um den „Produkten ein Gesicht“ zu geben – mit anderen Worten „Wer steht hinter dem jeweiligen Produkt“ oder neudeutsch Storytelling durch FB LRV und E- Verein Etliche Anwesende haben direkt ihr Interesse bekundet. Seite 14 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Eine Online-Veranstaltung zu Versorgungsautomaten an Rad- und Wanderwegen fand Anfang Dezember statt. Die weiteren Ansatzpunkte der o.a. Graphik sollen sukzessive angegangen werden. Ein kleiner Regional-Laden in der Marburger Oberstadt wurde bereits im November eröffnet. Im Januar wird ein Verkaufsautomat am Kreishaus rund um die Uhr regional erzeugte Lebensmittel anbieten. Ansprechpartnerin: Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de Bio-Einkaufsführer im Landkreis Marburg-Biedenkopf Der Einkaufsführer erläutert was BIO eigentlich heißt, verdeut- licht in einem Saisonkalender, in welchen Zeiträumen der verschiedenen Gemüse und Obst in der Region erntefrisch oder als Lagerware angeboten werden. In einer Übersichtskarte sind die Betriebe wie Hof mit Direktvermarktung, Biomarkt, Initiativen oder Bäcker- oder Metzgerei, Kaffeerösterei, Confiserie ange- führt. Zudem werden die Betriebe mit ihrem Angebot und Öffnungszeiten kurz beschrieben. Die Broschüre kann man beim Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Hermann-Jacobsohn-Weg 1 in Marburg, der Tourist-Info Marburg im Er- win-Piscator-Haus oder den beteiligten Betrieben erhalten. Online ist die Broschüre zu finden unter: http://lkmb.de/regioapp ^+0 Ansprechpartnerinnen: Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de Daniela Heilmann, Tel.: 06421 456-6510 E-Mail: HeilmannD@marburg-biedenkopf.de Bauernhof als Klassenzimmer Viele Betriebe in unserem Landkreis bieten immer wieder Schulklassen, Kindergartenkindern o- der interessierten Gruppen Einblicke in die Landwirtschaft. Diese Öffentlichkeitsarbeit trägt viel zum besseren Miteinander von Landwirten und der Bevölkerung bei. Über Winter möchten wir in einer kleinen Broschüre Betriebe zusammenstellen, die bereit sind interessierte Gruppen zu den verschiedensten Themen der Landwirtschaft zu informieren und auf ihrem Hof zu empfangen. Haben Sie Interesse mit dabei zu sein, dann rufen Sie uns kurz an, schreiben eine E-Mail oder senden ein Fax. Uns bekannte Betriebe werden angesprochen. Ansprechpartnerin: Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132, Fax: 06421 405 92 6132 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de Seite 15 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Kelterwiesenprojekt Landkreis initiiert Kelterwiesen Projekt mit 750 Bäumen Landwirte besuchen Pflanzworkshop in Wohratal Das Kelterwiesen Projekt des Landkreises geht in die konkrete Umsetzungsphase. Am 14.11. begannen die Pflanzaktionen mit einem gemeinsamen Workshop „Obstbaumpflanzung“ und dem Verteilen der Bäume. Dabei wird unter freien Himmel natürlich Wert auf die Einhaltung der „Corona Regeln“ gelegt. Insgesamt 12 Landwirte aus dem Landkreis pflanzen bis Ende des Jahres rund 750 hochstämmige Obstbäume. Das Regierungspräsi- Der erste gepflanzte Baum der Familie dium Gießen fördert jeden Baum mit 25,- € aus Mitteln der Herbst (14.11.2020) Hess. Biodiversitätsstrategie. Von links: Kreislandwirt Staubitz, Herr Zerbe und Eheleute Herbst In den folgenden Jahren erhalten die Landwirte dann einen Zu- Fotos: Familie Herbst schuss aus dem HALM (Hess. Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen) für Pflege und Unterhaltung der Streuobstwiesen. Der Landkreis mit dem Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz koordiniert das Projekt, übernimmt die Abwicklung und stellt eine fachliche Beratung bereit. Nach ersten Gesprä- chen im Frühjahr und einem Infoabend mit Interessierten im Juni zeichnete sich schnell ein breites Interesse bei den Landwirten ab. Weiterhin konnte der Kreisverband für Obst-und Garten- bau für eine Mitarbeit und Unterstützung des Projektes gewonnen werden. Das Kelterwiesen-Projekt geht auf die Initiative von einigen Landwirten aus dem Landkreis und der Firma Rapp`s Frucht- säfte zurück und hat zum einen den wirtschaftlichen Aspekt des Kelterobstanbaues (Äpfel) im Landkreis zum Ziel. Die hessischen Keltereien verzeichnen einen stetigen Rückgang von Kelterobst und müssen dies mit Importen ausgleichen. Obstanbauflächen und insbesondere Streuobstwiesen haben andererseits ein sehr hohes Potential für die Biodiversität. Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräu- men und bieten vielen seltenen Vogelarten wie Wendehals, Gartenrotschwanz oder Steinkauz einen Lebensraum. Meist sind die Wiesen und Weiden auf denen die Obstbäume ste- hen, extensiv genutzt und beherbergen eine große Vielfalt an Insekten und blütenreichen Pflanzenbeständen. Das Land Pflanzworkshop unter Anleitung der Herrn Hessen sieht sich in einer besonderen Verantwortung die Zerbe mit Unterstützung von Herrn Dr. Cle- Streuobstwiesen zu erhalten, zu pflegen und auch eine nach- ment (14.11.2020) haltige Verwertung zu unterstützen. Über die Jahrhunderte ist in Europa eine große Vielfalt an Sorten entstanden, die unterschiedli- che Eigenschaften wie Geschmack, Standortanpassung, Lagerfähigkeit und Verwertungseigenschaften besitzen. Auch diese Vielfalt gilt es zu erhalten. Für die optimale Qua- lität von Apfelsaft und Apfelwein sind Sorten geeignet, die einen höheren Säuregehalt haben, eben Kelterobstsorten wie Hilde, Topaz, Zitronenapfel, Trierer Weinapfel und viele mehr. Ein möglichst großflächiger zusammenhängender Anbau dieser Kelterobstsorten soll auch später Seite 16 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 eine maschinelle effektive Ernte ermöglichen. Hierzu werden im Landkreis schon erste Erfahrun- gen mit Obsterntemaschinen gesammelt. Landrätin Fründt unterstützt das Projekt von Beginn an begeistert: „Das Projekt bietet eine große Chance, wichtige gesellschaftliche Belange, wie die regionale Versorgung mit Lebensmitteln, nachhaltige Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Familienbetriebe und Biodiversität zu vereinen.“ Dies gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen. Für den ur- sprünglichen Ansatz, Kelterobst in Plantagenform anzubauen, ist das konkrete Interesse im Landkreis bis jetzt eher gering. Die vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz initiierte Alternative des Kelterobstanbaus als Streuobstwiese konnte nun mit 750 Bäumen star- ten. In den nächsten Jahren soll das Projekt weitergeführt werden und nach Möglichkeit um die Unterstützung der Vermarktung von Tafelobst ergänzt werden. Der zum Start der Pflanzmaßnah- men geplante gemeinsame große Pressetermin mit Frau Fründt und dem Regierungspräsidenten Dr. Ullrich wird wegen der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie zu einem späteren Zeit- punkt nachgeholt. Rund 25 Interessierte haben am Pflanzworkshop auf dem Hof der Familie Herbst teilgenommen. Dabei waren vor allem die 12 Teilnehmer am Kelterwiesenprojekt mit ihren Pflanzhelfern und schon am Abend waren in Wohratal 68 Obstbäume in der Erde. Auch Kreislandwirt Frank Staubitz pflanzt auf seinem Betrieb allein 112 Bäume. Ansprechpartner: Michael Zerbe, Tel.: 06421 405-6214 E-Mail: zerbem@marburg-biedenkopf.de Sachkunde Fortbildung Im Moment wird immer wieder die Frage gestellt, wann finden die nächsten Sachkunde Fortbil- dungslehrgänge statt, wann ist der nächste Lehrgang für dir Basissachkunde. Aufgrund der aktuellen Situation werden keine Lehrgänge angeboten, ab wann dies wieder möglich ist, kann im Moment nicht gesagt werden. Mit Ausblick auf das Jahr 2021 wird unser Angebot der Präsenzveranstaltungen von den Pande- mievorgaben abhängig sein. Im Bedarfsfall würden wir nach Möglichkeit entsprechende Alternativen anbieten. Weiterhin ist für 2021 eine Online-Sachkunde-Fortbildung beim LLH in Planung. Unabhängig vom Pandemiegeschehen werden wir Ihnen auch 2021 wieder Beratungsvi- deos im Rahmen des LLH-Ackerbauforums zu aktuellen Ackerbauthemen online zur Verfügung stellen: https://www.youtube.com/watch?v=glrapVvhz28&list=PL5B35D45F2324478B Weitere aktuelle Infos zum Pflanzenbau und Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage: https://llh.hessen.de Ansprechpartner: Herbert Becker LLH, Tel.: 06421 405-6112, E-Mail: herbert.Becker@llh.hessen.de Seite 17 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Zunehmendes Maiszünsler Auftreten im Mais im Landkreis Marburg-Biedenkopf Zur Silomaisernte 2020 konnte in allen Regionen des Landkreises ein sehr hoher Befall von Maiszünsler in den Beständen beobachtet werden. Neben dem offensichtlichen Befall, wie Fahnen- abknicken, Pflanzen knicken in der Mitte ab, um- fallende Pflanzen ist ein Teil der Maiszünsler auch noch in den Pflanzen. Damit sagt diese Beobach- tung nur wenig aus. Im Jahr 2019 mit einem gefühlt niedrigeren Befall, konnte bei einer Kon- trolle in den Flächen trotzdem ein Befall bis zu 50% festgestellt werden. Einige Betriebe setzten in den letzten Jahren auf den Einsatz von Trichogramma Schlupfwespen um den Befall zu reduzieren. Der Einsatz wird je Foto: Herbert Becker, LLH nach Flughöhepunkt Ende Juni, Anfang Juli durch- geführt. Erste Untersuchungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass bei einem hohen Zuflug eine einmalige Ausbringung der Schlupfwespen nicht ausreicht, eine zweite Ausbringung sinnvoll ist. Die dadurch anfallenden Kosten sind nicht unerheblich und die Wirkungsgrade kön- nen, wenn die Termine mit der Ausbringung der Schlupfwespen mit der Eiablage nicht übereinstimmen, nicht den erhofften Erfolg bringen. Dazu ist zu sagen, biologische Bekämpfung von Schädlingen hat nie einen hundert prozentigen Erfolg. Die Wirkungsgrade können bei 60% liegen, unter ungünstigen Bedingungen kann der Wirkungsgrad unter 10% liegen. In 2020 konnte im Raum Kirchhain, trotz zweimaligen ausbringen der Schlupfwespen, nur ein Wirkungsgrad von 8% erzielt werden. Wie sollte eine Strategie zur Reduktion des Auftretens des Maiszünslers aussehen? Drei Maßnahmen zu Reduktion des Befalls durch den Maiszünsler gibt es: Mulchen der Maisstoppel nach der Ernte Einsatz von Trichogramma Schlupfwespen Einsatz von Insektiziden im Mais Da sich der Maisanbau im Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt auf wenige Regionen kon- zentriert, sollte den Anbauern klar sein, dass alle Betriebe die Maßnahmen durchführen müssen, damit das Auftreten des Maiszünslers reduziert wird. Die erste Maßnahme, das Mulchen der Stoppeln, muss von allen konsequent durchgeführt wer- den. Mittlerweile gibt es schon größere Mulcher in den einzelnen Regionen, diese sollten auf allen Flächen eingesetzt werden. Durch das Mulchen der Maisstoppel werden die Larven die, sich im unteren Internodium des Mais befinden und dort überwintern, gestört und überleben in vielen Fällen den Winter nicht. Da nicht alle Stängel zerkleinert oder aufgerissen werden, ist nicht mit einem hundert prozentigen Erfolg zu rechnen. Aber eine deutliche Reduktion der Larven wird dadurch erreicht. Wichtig: jeder Maisschlag muss gemulcht werden Seite 18 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Schlupfwespenausbringung und Insektizideinsatz sind im- mer an die aktuelle Eiablage gebunden. Das bedeutet, bei einem verzettelten Auftreten des Maiszünslers sind die Wir- kungsgrade schlechter. In der Region muss der Zuflug kontrolliert werden. Da aber nicht immer der Zuflug mit den Kontrollergebnissen überein- stimmt ist, auch hier ein Unsicherheitsfaktor vorhanden. Außerdem stößt die Schlupfwespe an ihre Grenzen bei ei- nem sehr hohen Zuflug von Maiszünslern. Der Einsatz von Coragen im Mais zur Bekämpfung des Maiszünslers, hat sich in einigen Regionen bewährt. Zum Foto: Michael Lenz PSD Zeitpunkt der Applikation muss aber auch noch die Durch- fahrt gewährleistet sein. Bleibt fest zu halten: Wenn der Maisanbau im Landkreis in Zukunft, ohne größere Schäden durch den Maiszünsler durchgeführt werden soll, ist ein Mulchen der Maisstoppel auf al- len Flächen unbedingt notwendig. Zusätzliche Maßnahmen, wie Schlupfwespen-Einsatz oder Insektizid-Einsatz, können den Befall weiter reduzieren. Sie sind aber als alleinige Maßnahme nicht geeignet den Befall nachhaltig zu reduzieren. Ansprechpartner: Herbert Becker LLH, Tel.: 06421 405-6112 E-Mail: Herbert.Becker@llh.hessen.de Info zur geplanten GAP-Reform Der Rat und das Parlament der EU haben sich festgelegt, dass als neues Politikinstrument die „Eco-Schemes“ zur zentralen Komponente der grünen Architektur der künftigen GAP (Gemein- same Agrarpolitik) werden sollen. Das Institut für Agrarökonomie der Uni Kiel informiert in einem kurzen Video zu den Vorhaben. Auf der Website: https://www.betriebslehre.agric-econ.uni-kiel.de/de/forschung/forschungspro- jekte/1-die-neuen-eco-schemes erläutert Prof. Latacz-Lohmann in einem kurzen Vortrag die Eco- Schemes im Grundsatz. Im Anschluss kann man die eigene Meinung dazu einbringen. Danach erfolgt ein Einblick in die derzeit diskutierten Ausgestaltungsvorschläge der neuen Eco-Schemes und die resultierenden betriebswirtschaftlichen Folgen für landwirtschaftliche Betriebe. (Anmer- kung: den ersten Teil kann man sich ansehen, ohne an der Befragung teilzunehmen) In dieser Befragung sollen mit landwirtschaftlichen Entscheidern, Praktiker zu Wort kommen und ihre Sichtweise auf die Ausgestaltung des neuen Politikinstruments schildern. Je größer die Beei- lung ist, desto aussage- und schlagkräftiger werden die Ergebnisse ausfallen. Ansprechpartner*in: Institut für Agrarökonomie der Uni Kiel Marlene Noack und Jan-Hendrik Buhk, E-Mail: mnoack@ae.uni-kiel.de Seite 19 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Aktuelles zur ASP-Situation in Brandenburg (aus Presseerklärung des Landes Brandenburg vom 01.12.2020) Die Zahl der in Deutschland bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wild- schweinen wird aktuell mit 193 angegeben (Stand: 1.12.2020). Betroffen sind die Bundesländer Brandenburg und Sachsen. Die infizierten Wildschweine wurden bislang in den brandenburgi- schen Landkreisen Spree-Neiße oder Spree und Märkisch-Oderland gefunden. Inzwischen gibt es auch im Landkreis Görlitz (Sachsen) weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen. In einer Presseerklärung des Landes Brandenburg vom 01.12.2020 wird erklärt, dass die Einrich- tung der weißen Zone (siehe Kartenausschnitt), fast abgeschlossen ist. Bei der weißen Zone handelt es sich um einen circa 5 Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halb- kreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Die weiße Zone soll mit zwei festen Drahtzaun- reihen - einem äußeren und einem inneren Zaun- gesichert werden. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet begin- nen. Bei der Einrichtung der weißen Zone wurden rund 125 Zaunkilometer verbaut und mehr als 120 Lebendfallen aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Techni- schen Hilfswerks und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250 Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht. Ziel dieser Maß- nahmen ist die zügige, möglichst vollständige Entnahme des Schwarzwildes in dieser Zone, so dass so die Infektionsketten wirksam durchbrochen werden können und sich die ASP möglichst nicht weiter nach Westen ausbreitet. Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wie- der möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen Einschränkungen. Ansprechpartner: Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Tel.: 06421 405-6601 E-Mail: FBVuV@marburg-biedenkopf.de Seite 20 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 Zeitfenster – Blick in unsere Herkunft und Tradition Zeitfenster bedeutet, Blicke durch ein Zeitfenster in eine längst vergangene Zeit mit interessanten Gerätschaften, Dokumenten, Alltagsszenen unserer Groß- und Urgroßeltern. Die Liebe zum Beruf, verbunden mit Tradition und der Überzeugung Vergangenes zu erhalten und sichtbar für kommende Generationen aufzubewahren, sowie das Leben und Arbeiten auf dem Land zu dokumentie- ren, waren die Beweggründe ein solches Museum einzurichten. In mittlerweile sieben Räumen sind Ge- genstände, Werkstätten, eine Trachtenstube und das in diesem Jahr entstandene Geschichtsstübchen zu se- hen. Darüber hinaus sind Geräte des Ackerbaues der letzten 200 Jahre, alte Schlepper und Mähdrescher Foto: W. Gladisch ausgestellt. Ergänzt wird das Zeitfenster durch eine Mi- niaturlandwirtschaft. Das Modell entstand in den letzten Jahren auf dem Dachboden und ist bald im Zeitfenster zu finden. Das Zeitfenster befindet sich auf "Bremerschhof" in Niederwalgern, Gießener Straße. Ein Besuch lohnt sich und eine telefonische Terminvereinbarung macht Sinn. Für eine Führung mit Erklärun- gen sollten etwa 1,5 Stunden eingeplant werden. Sobald die Corona bedingten Regelungen es zulassen, freuen wir uns auf Sie. Ansprechpartner: Familie Heuser, Tel.: 06426 1278, Gießener Straße 25, Niederwalgern Praktikantenstellen in der Landwirtschaft gesucht Projekt AUFGALOPP der IJB Gießen Die gemeinnützige Gesellschaft für Integration, Jugend- und Berufsbildung (IJB gGmbH) in Gießen qualifiziert junge Leute und führt sie so an Erwerbstätigkeiten heran. Dazu entwickeln wir neue und kreative Angebote – angepasst an die Bedürfnisse der Menschen, die wir betreuen, an den Ar- beitsmarkt und an die sich ständig ändernden Regelungen im sozialen Bereich. Im Rahmen unseres Projekts AUFGALOPP, das durch das Hessische Sozialbudget ermöglicht wird, wollen wir interes- sierte junge Menschen an die Landwirtschaft und eine landwirtschaftliche Berufsausbildung heranführen und damit gleichzeitig zur Sicherung des Fachkräftenach- Foto: Countrypixel.de wuchses beitragen. Beim AUFGALOPP handelt es sich um eine Berufsvorbereitungsmaßnahme, die bis zum 31.12.2021 läuft. Dabei sollen interessierten jungen Menschen, die bisher noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, landwirtschaftliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt wer- den. Für die theoretische Schulung und sozialpädagogische Betreuung ist die IJB in Gießen Seite 21 von 22
Info-Brief Landwirtschaft Dezember 2020 zuständig. Der Unterricht erfolgt teilweise auf digitalem Weg über zur Verfügung gestellte Tablet- Computer. Teil des Projekts ist auch eine Fahrschulausbildung zu Beginn, in der die Teilnehmer den Führerschein Klasse L erwerben. Die berufspraktischen Lerninhalte sollen in landwirt- schaftlichen Kooperationsbetrieben vermittelt werden, in denen die Teilnehmer mehrere Tage pro Woche tätig sind. Die Betriebsleiter erhalten dafür eine monatliche Aufwandsentschädi- gung. Für unser Projekt suchen wir noch einige jugendliche Bewerber und landwirtschaftliche Koopera- tionsbetriebe in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen und Limburg-Weilburg sowie im Lahn-Dill-Kreis. Interessierte Landwirte können sich an uns wenden. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung. IJB Gießen gGmbH Ansprechpartner: Nordanlage 33 Gerhard Englbrecht (Sozialpädagoge) 35390 Gießen Dr. Richard Fett (Diplom-Agraringenieur) Tel. 0641-969 8326 E-Mail: info@ijb-giessen.de Verdacht auf Schafdiebstahl Das Verschwinden von Schafen scheint auch bei uns im Land- kreis anzukommen. In der Nacht vom 9. auf dem 10. Dezember verschwand von einer Weide in Weimar (Lahn) der Schafbock „Schnecki“. Die Spuren deuten auf Diebstahl hin. In Nordhessen ist es bereits mehrfach zu Diebstahl von Tieren und Equipment gekommen. Wir möchten Alle bitten, achtsam zu sein und Auffälligkeiten in Foto: Privat den Gemarkungen auch der Polizei mitzuteilen. Bei Hinweisen zum Verschwinden von „Schnecki“ informieren Sie bitte die Halterin, Frau Solvay Nadine Keßler unter 0151 107 666 97. Der Schafbock ist Teil einer Zuchterhaltung bedrohter Rassen. Seite 22 von 22
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