Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kreisausschuss
Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landwirtinnen und Landwirte,

mit diesem Info-Brief Landwirtschaft möchten wir Sie wieder über inte-
ressante Themen aus der und für die Landwirtschaft informieren.
Einige grundsätzliche Informationen zu rechtlichen Anforderungen bei
Antragstellungen aber auch zu sich verändernden Anbaubedingungen
- z.B. das zunehmende Vorkommen des Maiszünslers - haben wir für
Sie zusammengestellt. Auch als Unterstützung Ihrer Vorbereitung der
kommenden Anbausaison.
Weiterhin freue ich mich sehr über den erfolgreichen Start des „Kelter-
wiesen-Projektes“, dass auf Initiative einiger Landwirte mit 750 hoch-
stämmigen Obstbäumen mit freundlicher Unterstützung des RP Gießen gestartet wurde und im
weiteren Verlauf über die HALM-Förderung unterstützt wird. Ich würde mich freuen, wenn wei-
tere Landwirte sich im kommenden Jahr anschließen würden.
Das Informationsangebot zur regionalen Direktvermarktung wird durch den neuen Bio-Einkaufs-
führer ergänzt, der ein wichtiges Projekt der Ökomodellregion Marburg-Biedenkopf darstellt. Im
Erzeuger-Verbraucher-Dialog werden Gespräche zur Vernetzung und zum Aufbau neuer Ver-
marktungswege geführt, u.a. bei einer Veranstaltung im Kreishaus mit begrenzter Teilnehmer-
zahl. Wichtige Anregungen hierzu kamen aus einer aus Landesmitteln geförderten Machbar-
keitsstudie. Zwischenzeitlich wurde bereits ein kleiner Laden mit regionalen Lebensmitteln in
der Marburger Oberstadt eingerichtet.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes und ruhiges Weihnachtsfest sowie
ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021

Herzlichst, Ihre

Kirsten Fründt
Landrätin

Fotos: Markus Farnung, Margot Schneider
Impressum:
Herausgeber: Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Redaktion: Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung; Dienstgebäude: Hermann-Jacobsohn-Weg 1,
35039 Marburg, Tel.: 06421 405-60, Fax: 06421 405-6100
E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de oder landkreis@marburg-biedenkopf.de | Internet: www.marburg-biedenkopf.de
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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

© FBLRV

Inhalte:                                  Seite     Inhalte:                              Seite
Termine                                       2     Bio-Einkaufsführer                        15
Neues zur Agrarförderung                      3     Bauernhof als Klassenzimmer               15
Schlaggrenzen und Fremdflächen                6     Kelterwiesenprojekt                       16
Grünlandumbruch                               8     Sachkunde Fortbildung                     17
Landpachtverträge                             9     Maiszünslerbekämpfung                     18
Neues zur Agrarinvestitionsförderung         10     Info zu GAP-Reform                        19
Auf Bio umstellen….                          11     Aktuelles zur ASP                         20
5 Schritte zur erfolgreichen Umstellung      12     „Zeitfenster“ Niederwalgern               21
Machbarkeitsstudie für regionale Ver-        14     Praktikantenplätze gesucht                21
marktung                                            Verdacht auf Schafdiebstahl               22

Termine:
Leider sind in diesem Jahr viele Veranstaltungen ausgefallen. Auch für die Zukunft ist noch keine
genaue Planung möglich. Allerdings haben sich etliche „Digitale Veranstaltungen“ und Videoclips
etabliert.
Informieren Sie sich auf www.marburg-biedenkopf.de unter Veranstaltungen, der Seite des
Wasser-und Bodenverbandes Marburgland www.wbv-marburgerland.de für Mitglieder und auf
www.llh.hessen.de.

12.-14. Januar       Einstieg in die Legehennenhaltung
2021                 LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich
                     https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39471/

20. Januar 2021      Nachhaltige Zukunftskonzepte für die Sauenhaltung und Ferkelauf-
                     zucht
                     LLH, Eichhof, Anmeldung erforderlich
                     https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38943/

23. Februar 2021     Für die Zukunft Bauern – Dämmen mit Naturfasern
                     LLH, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich
                     https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39055/

24. Februar 2021     Wichtige Gestaltungsbereiche einer erfolgreichen Legehennen-Hal-
                     tung
                     LLH und ALB, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich
                     https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38946/

                                                                                  Seite 2 von 22
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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

9.-11. März 2021      Einstieg in die Legehennen-Haltung
                      LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich
                      https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38759/
9. März 2021          Strohbautagung: Modernes Bauen mit Stroh
                      LLH-HeRo, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich
                      https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/39807

17. März 2021         Bau von Mehrzweckhallen
                      LLH, Eichhof – ALB-Halle, Anmeldung erforderlich
                      https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38949/

24. April 2021        Ist das Fachwerk noch zu retten?
                      LLH-HeRo, Witzenhausen, Anmeldung erforderlich
                      https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/38557/

Neues aus der Agrarförderung
Weidetierprämie

Die Schaf- und Ziegenhalter in Hessen konnten in
2020 erstmals neben der Herdenschutzförderung
auch eine Weidetierprämie beantragen. Während
beim Herdenschutz die beweidbare Grünlandfläche
mit 40,- €/ha gefördert wird, stellt die Weidetier-prä-
mie eine sogenannte Kopfprämie dar. Tiere, die am
Stichtag (01.01. d.J.) älter als 9 Monate waren und
im Haltungszeitraum vom 16. Mai bis 15. Septem-
ber 2020 im Betrieb gehalten wurden, werden mit
20,- €/Tier gefördert, sofern der Betrieb über min-       Foto: pixabay
destens 30 Tiere verfügt.
   Die Weidetierprämie beantragten 39 Antragsteller*innen, es wurde eine Zahlung in Höhe
    von 94.162,-€ gewährt
   Den Herdenschutz beantragten 34 Antragsteller*innen, die Zahlungen werden zur Zeit
    noch berechnet

Ansprechpartner*in:
Susanne Hof, Tel.: 06421 405-6143, E-Mail: hofs@marburg-biedenkopf.de
Andreas Rusch, Tel.: 06421 405-6149, E-Mail: ruscha@marburg-biedenkopf.de

                                                                              Seite 3 von 22
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Info-Brief Landwirtschaft
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Verzicht auf Info-Abende
Unsere jährlichen Informationsabende zum Gemeinsamen Agrarförderantrag (Antragstellung
vom März – 15. Mai d.J.) können wir in 2021 leider nicht durchführen.
Soweit bislang bekannt ist, wird die aktuelle Förderperiode eine Übergangsregelung bis ein-
schließlich 2022 erhalten, so dass die Umsetzung der neuen GAP-Reform erst zum 01.01.2023
greifen dürfte. Dies bedeutet zunächst, dass Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der
dann neuen Agrarumweltmaßnahmen (HALM), die bis 01.10.2022 beantragt werden müssten, im
Sommer 2022 zu erwarten sind.

Neu ab 2021 wird die generelle Online-An-
tragstellung zum Gemeinsamen Antrag im
Frühjahr sein.
Hierbei wird sich aber von der Bedienung
dem Grunde nach nicht besonders viel än-
dern, außer dass die Software nicht mehr
über USB Stick aufrufbar ist, sondern online
im Internet.
Den Benutzer stehen dann alle Luftbilder
hessenweit zur Verfügung und nicht mehr
nur begrenzt auf die im Vorjahr angegebe-
nen Gemarkungen.

Ende Februar beabsichtigen wir allen potentiellen Antragsteller*innen (soweit dem Fachdienst
bekannt) entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

Grünlanddifferenzflächen
Mit Umsetzung der GAP-Reform zum 01.01.2015 für den Finanzierungszeitrahmen 2014-2020
wurden auch Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsme-
thoden im Rahmen der Direktzahlungen eingeführt. Umgangssprachlich auch als „Greening“
bezeichnet. Als solche Landbewirtschaftungsmethoden gelten neben der Anbaudiversifizierung
und der Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (ökologische Vorrangflächen)
auch die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“.
Wesentliche Punkte bei der „Erhaltung“ des Grünlands:
   „Umwandlung“ von Wiese, Weide, Mähweide oder Hutung, die hinsichtlich Mahd oder Be-
    weidung der landwirtschaftlichen Produktion dienen, in Flächen, die dieser Nutzung entzogen
    werden. Dies können Lagerstätten, Mieten oder andere „NLF“-Flächen sein, also Flächen, die
    nicht mehr der landwirtschaftlichen Produktion/Erzeugung dienen.
    Eine Umwandlung ohne behördliche Genehmigung hat zur Folge, dass im Rahmen der Ver-
    waltungskontrolle solche Flächen, oder auch Teilflächen, als „Verstoß-Flächen“ festgestellt
    werden. Verstoß gegen die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“.
    Diese Thematik wurde im Rahmen der Infoabende vor der Antragstellung 2017 vorgestellt, da
    es im Rahmen der 2017er Antragstellung einmalig eine sogenannte „Heilungsmöglichkeit“
    gab.

                                                                                Seite 4 von 22
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    Auszug aus dem Formular des Gemeinsamen Antrags 2017:

    Nach dieser einmaligen Möglichkeit in 2017 stellen oben beschriebene Umwandlungen ohne
    Genehmigung einen Verstoß gegen die Regelungen zur „Erhaltung des bestehenden Dauer-
    grünlands“ dar.
    Für das jeweilige Antragsjahr sind „Umwandlungsgenehmigungen“ bis spätestens zum
    Ende der Antragstellung (15. Mai d.J.) vorzulegen.

   „Umbruch“ von Dauergrünlandflächen
    Hier gilt, dass „umweltsensibles Dauergrünland“, also Dauergrünland in NATURA2000 Ge-
    bieten (FFH und VSG), generell nicht umgebrochen werden darf.
    Das restliche Dauergrünland darf nur mit Genehmigung umgebrochen werden, sei es nun bei
    konventionellen Betrieben über den Fachdienst Landwirtschaft (Genehmigung i.S.d. Direkt-
    zahlungen) oder bei Betrieben des ökologischen Landbaus und anerkannten
    Kleinerzeugerbetrieben über die Untere Naturschutzbehörde (naturschutzrechtliche Eingriffs-
    genehmigung).
    Ein Umbruch ohne behördliche Genehmigung hat zur Folge, dass im Rahmen der Verwal-
    tungskontrolle solche Flächen, auch Teilflächen, als „Verstoß-Flächen“ festgestellt werden.
    Verstoß gegen die „Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands“. Eine Aufforderung zur
    Rückumwandlung bis 15. Mai des Folgejahres erfolgt daraus.

   „Differenzflächen“ – Hierunter sind Flächen zu verstehen, die im aktuellen Jahr im Rahmen
    der Agrarantragstellung nicht mehr in der Agrarsoftware als beantragte Parzellen erscheinen,
    also von keinem InVeKoS-Betrieb angegeben sind.
    Der Betrieb, der diese Parzelle als letzter im Antrag hatte, wird angeschrieben mit der Bitte
    mitzuteilen, was mit der Fläche geschehen ist. Ist dies Fläche an den Eigentümer zurückge-
    gangen, oder wurde versehentlich vergessen, sie anzugeben, oder, oder, oder?
     Bitte auf die Anfragen antworten, damit diese Flächen nicht zu „Verstoß-Flächen“ wer-
        den.

Nachfolgend eine Übersicht, wie sich die Grünland-Differenzflächen (GLDF) im Landkreis Mar-
burg-Biedenkopf nach der oben genannten 2017er Heilungsmöglichkeit darstellen:
2017       775 GLDF (> 500 m²) davon 42 unaufgeklärt => 42 Verstoß-Flächen
2018     1.612 GLDF (> 500 m²) davon 130 unaufgeklärt =>130 Verstoß-Flächen
2019       692 GLDF (> 500 m²) davon 113 unaufgeklärt =>113 Verstoß-Flächen
2020     1.412 GLDF (> 500 m²) davon 211 unaufgeklärt =>211 Verstoß-Flächen

Ansprechpartner*in:
Susanne Hof, Tel.: 06421 405-6143, E-Mail: hofs@marburg-biedenkopf.de
Andreas Rusch, Tel.: 06421 405-6149, E-Mail: ruscha@marburg-biedenkopf.de

Für den Fachdienst Agrarförderung und Agrarumwelt:
Hans Seerich, Tel.: 06421 405-6231, E-Mail: Seerichh@marburg-biedenkopf.de
E-Mail: seerichh@marburg-biedenkopf.de
                                                                                  Seite 5 von 22
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Grenzen - schon immer ein strittiges Thema
Grenzverletzungen
Seit Einführung der Luftbilder im Rahmen der Agrarantragstellung kann jährlich beobachtet wer-
den, wie sich Differenzen an den Schlaggrenzen auftuen. In aller Regel fällt dies durch
entsprechende Kontrollen im Rahmen der Fernerkundung oder Vor-Ort-Kontrollen des Prüfdiens-
tes der WiBank auf. Diese Problematik wurde bereits auf den Informationsabenden im Vorfeld
zur Agrarantragstellung des Öfteren angesprochen.
                                          Zwar werden die Schlaggrenzen auf die Kataster-
                                          grenzen des Flurstücks gelegt, doch gilt in Hessen
                                          NICHT das Kataster als Grundlage für die „beihil-
                                          fefähige Hektarfläche“, sondern die tatsächlich
                                          genutzte Fläche nach dem „Schlagprinzip“.
                                          Nebenstehend ein Beispiel aus der Fernerkundung
                                          2020. Die Fernerkundung (gelb gestrichelte Linie)
                                          hat den Schlag zu Recht angepasst (blaue Linie), da
                                          die Grünlandnutzung deutlich in das ackerbaulich ge-
                                          nutzte Flurstück hineinragt (im unteren Bereich sind
                                          dies 5 Meter).

Screenshot

Besteht diese Bewirtschaftung schon länger als 5 Jahre und wird
nun korrigiert, kann sich daraus ein Grünlandumbruch ergeben.
Wie die Flurstücksgrenze bei fehlendem Grenzstein beispielsweise
auf Teerwegen sichtbar gemacht werden kann, zeigt das neben-
stehende Foto. Eine Möglichkeit die Grenzpunkte zu ermitteln ist
unten angegeben.
                                                                   Foto: Landkreis

Mögliche Folgen von fehlerhaften Grenzverläufen:
      Werden Schläge kleiner, führt das zu Prämienabzügen. Für die größer gewordenen
       Schläge wird für die Prämienberechnung nur die Fläche bis zur Katastergrenze zugrunde
       gelegt. Zumindest gibt es hier für das „Landgrabbing“ keine erhöhte Prämie.

      Besonders negativ wirkt sich eine Schlagverkleinerung bei ökologischen Vorrangflächen
       sowie stillgelegtem oder brachliegendem Land aus. Flächenabzüge können hier dazu füh-
       ren, dass die Greening-Verpflichtung nicht mehr voll erfüllt wird. Es ist dann auch zu
       prüfen, ob CC-Auflagen verletzt wurden. Pflügt also ein Feldnachbar über die Schlag-
       grenze z. B. einer Brache, haben wir einen CC-Verstoß für den Betrieb, dessen Land
       „weggepflügt“ wurde. Der geschädigte Betrieb muss glaubhaft nachweisen, dass er nichts
       von der Grenzverschiebung gewusst hat, sonst hätte es bei der zuständigen Bewilli-
       gungsstelle angezeigt werden müssen.

                                                                                 Seite 6 von 22
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      Wird Grünland vom Feldnachbarn umgebrochen, wendet sich die Bewilligungsstelle an
       den geschädigten Betrieb wegen der Umwandlung von Grünland in Ackerland. Auch das
       kann im FFH-Gebiet zusätzlich zu einem CC-Verstoß führen. Es ist unerheblich, wie die
       Katastergrenzen verlaufen, maßgebend ist der reale Schlag.

Oft hat ein Betrieb, dem Fläche vom Feldnachbarn weggenommen wurde, zusätzliche Probleme
wegen nicht eingehaltener Förderbedingungen. Der genaue Sachverhalt wird nach der Feststel-
lung im Rahmen einer Anhörung geklärt und im Zweifelsfall noch einmal von der Bewilligungs-
stelle nachgeprüft. In 2020 waren in unserem Landkreis 324 Schläge strittig bzw. mussten ge-
prüft werden.
Die Konsequenz sollte eine Grenzbestimmung sein
Eine Feststellung der Grenzen im Feld ist bei gravierenden
Abweichungen und Unstimmigkeiten ratsam. Die Älteren
kennen noch die Grenzsteinsuche mit Spaten, Mistgabel
für eine exakte Ortsbestimmung. Heute wird dies durch
moderne Messtechnik ersetzt. Auf Grundlage der digitalen
Daten (Koordinaten Schlagkataster, Geodatenprogramme)
können Grenzverläufe zentimeter-genau bestimmt werden.
Die Maschinenringe, bei uns der Wasser- und Bodenver-
band Marburger Land, bieten Grenzsteinsuche mittels        Foto: DLG
einem GPS-Empfänger mit korrigierendem RTK-Signal
mit einer Genauigkeit von 2 cm Abweichung an.
Markus Rhiel ist Ansprechpartner beim MBV, E-Mail. info@wbv-marburgerland.de

Auch die Verwaltung hat Handlungsbedarf
Auch in der Verwaltung gab es im Verlauf der Jahre, während derer wir mit verschiedenen Flä-
chenprogrammen arbeiten, unterschiedliche Herangehensweisen bezüglich der Kataster- und
Bewirtschaftungsgrenzen. So ist für die Anerkennung von Landschaftselementen die Gesamt-
größe des Elements unabhängig vom Kataster auch aktuell maßgebend.
Auch wird diese Problematik auf europäischer und auch auf Bundeslandebene (Europa der Regi-
onen) sehr unterschiedlich gehandhabt. Im benachbarten Niedersachsen werden z. B.
Feldblöcke gebildet, für die dann die Gesamtgröße von zusammengefassten Schlägen auch un-
terschiedlicher Betriebe stimmen muss.
Positiv bleibt zu vermerken, dass wir den Betrieben, denen Land entzogen wird, Hilfe in Form der
Luftbilder und Positionsdaten zur Verfügung stellen, aufgrund derer Grenzbereinigungen stattfin-
den können.

Ansprechpartner*in:
Birgit Pfalz-Finke, Tel.: 06421 405-6211, E-Mail: Pfalz-FinkeB@marburg-biedenkopf.de
Klaus Trümner, Tel.: 06421 405-6114, E-Mail: TruemnerK@marburg-biedenkopf.de

                                                                                 Seite 7 von 22
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Umwandlung von Grünland in Ackerland
Durch das im Rahmen der GAP-Reform eingeführte „Greening“ muss ab 2015 der Schutz von
bestimmtem Dauergrünland und die Beibehaltung des Dauergrünlandanteils für eine Region (hier
Hessen) sichergestellt werden.
Diese Regelung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförde-
rung, den sogenannten „Gemeinsamen Antrag“, stellen.
Wegen erfolgter Grünlandumwandlung werden zur Zeit landwirtschaftliche Unternehmen ange-
schrieben. Daher möchten wir das für den Landkreis abgestimmte Verfahren für die
Beantragung bzw. Anzeige nachfolgend nochmals darstellen.

Ansprechpartner:
Friedhelm Engelbach, Tel.: 06421 405-6502
E-Mail: EngelbachF@marburg-biedenkopf.de

                                                                             Seite 8 von 22
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Landpachtverträge sinnvoll und notwendig
Das Winterhalbjahr sollte dafür genutzt werden, bestehende
Bewirtschaftungsverhältnisse durch den Abschluss von Pacht-
verträgen zu sichern. Diese Pachtverträge bieten eine
Planungssicherheit für die festgelegte Pachtdauer und werden
auch durch Kaufverträge nicht berührt.

Der Kündigungsschutz aus dem BGB greift jedoch nur für
Pachtverträge (mündlich oder doch besser schriftlich) ver-
bunden mit einer Pachtpreiszahlung. Dieser Pachtpreis
                                                                    Foto: pixabay
kann monetär oder in Naturalien geleistet werden. Beide Mög-
lichkeiten sollten jedoch in dem Pachtvertrag geregelt und von beiden Vertragsparteien durch
ihre Unterschrift anerkannt sein. Für diese Verträge gilt ein zweijähriger Kündigungsschutz, denn
eine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres zum Ende des nächsten
Pachtjahres schriftlich erfolgen. Bei mündlichen Pachtverträgen dient der Zahlungsbeleg als
Nachweis.

Eine unentgeltliche Nutzung, unabhängig der bisherigen Nutzungsdauer, bietet diesen soge-
nannten „Pächterschutz“ nicht. Hier gibt es keine Kündigungsfristen und man verliert die
Nutzungsrechte bei Veräußerung der Fläche oder anderweitige Verpachtung mit sofortiger Wir-
kung.

Ein weiterer wichtiger Vorteil für den Abschluss eines Pachtvertrages ist, dass diese vertragliche
Vereinbarung eine Klärung im Falle einer Doppelbelegung in den Flächenzahlungen herbeiführt.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf das Pachtjahr zu legen. In der Praxis orientiert sich das
Ende des Pachtjahres an der Ernte im Spätsommer/Herbst, da anschließend - also noch vor
Ende des Kalenderjahres - schon Vorarbeiten im Hinblick auf die nächste Vegetationsperiode
notwendig werden können. Landläufig beginnt das Pachtjahr, wenn keine besondere Vereinba-
rung getroffen, am 1. Oktober. Bei einer Förderung im HALM-Programm ist eine Überein-
stimmung des Pachtjahres mit dem Kalenderjahr (31.12.) sinnvoll, um die Förderverpflichtungen
einhalten zu können.

Landpachtverträge über Flächen von mehr als 1 ha müssen gemäß Landpachtverkehrsgesetz
durch den Verpächter oder aber den Pächter beim Fachdienst Landwirtschaft angezeigt wer-
den. Verträge mit Flächen unter 1 ha können beim Fachdienst Landwirtschaft vorgelegt werden.
Die Verträge werden mit einer Anzeigebestätigung an die Vertragsbeteiligten zurückgegeben. Ein
Exemplar wird in unserem Haus für 10 Jahre hinterlegt.

Ansprechpartnerin:
Regina Marschik, Tel.: 06421 405-6104
E-Mail: MarschikR@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Neues aus der Agrarinvestitionsförderung
Bundesprogramm: Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft 2021 - 2024

(Bauernmilliarde - Auswirkungen der geänderten DüVo abfedern)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat kürzlich die anhängende
Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die
Landwirtschaft vom 12. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Rahmen einer
Pressekonferenz hierzu erste Informationen bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank), Theodor-Heuss-Allee
80, 60486 Frankfurt am Main. Infos unter: https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundespro-
gramme/landwirtschaft

Eine Antragstellung soll ab dem 11. Januar 2021 über die Hausbanken möglich sein.

Zur weiteren Information sind nachfolgend einige Links zusammengestellt, aus denen die zu-
nächst wichtigsten Informationen zu dem Bundesförderprogramm hervorgehen. Innerhalb des
„agrarheute“-Artikels wird zudem auf den Livestream der Pressekonferenz vom 10. Dezember
2020 verlinkt, auf den wir ebenfalls hinweisen möchten:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-investitionsprogramm-landwirtschaft/FAQList.html

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/investitionsprogramm-landwirtschaft.html

https://www.agrarheute.com/politik/kloeckner-stellt-programm-fuer-klimaschutz-landwirtschaft-
576053?utm_campaign=ah-mo-fr-nl&utm_source=ah-nl&utm_medium=newsletter-link&utm_term=2020-
12-10

Gefördert werden Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste, Abdeckungen und Aufbereitung
durch Separierung, Silo- und Festmistplatten, emissionsarme Ausbringungstechnik, Technik zur
Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und elektronisch gesteuerte Bodenbear-
beitungstechnik. Förderung bei 40 % oder mehr ?

Konjunkturpaket 2020 - 2021

Tierwohl unterstützende Stallumbauten im Schweinebereich (Verzicht der Kastenstandhaltung im
Deckzentrum, Ferkelaufzucht und Mast entsprechend des Tierwohlkennzeichens)

Die Antragstellung und Förderung erfolgt über die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirt-
schaft.

Bei beiden Programmen steht der Termin für die Antragstellung noch nicht fest, voraussichtlich
ab 01.01.2021.

Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Förderung in der Landwirtschaft in Hessen können
mit folgenden Links abgerufen werden: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderange-
bote/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/agrarinvestitions und
https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/einzelbetriebliche-investitionsfoerde-
rung/foerderung-von

Den besten Überblick bzw. auch die besten Suchmöglichkeiten nach sämtlichen in Deutsch-
land aufgelegten Förderprogrammen bietet gegenwärtig die Förderdatenbank des BMWi,

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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

die Sie unter folgendem Link erreichen: https://www.foerderdaten-
bank.de/FDB/DE/Home/home.html Hier kann man gezielt z. B. nach Bundesland oder
Förderbereich (in diesem Fall Landwirtschaft/ländlicher Raum/Einzelbetriebliche Förderung usw.)
selektieren.

Link: https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Expertensuche_Formu-
lar.html?cl2Processes_Foerdergebiet=hessen&submit=Suchen&filterCategories=FundingProgra
m&templateQueryString=Landwirtschaft&cl2Processes_Foerderbereich=landwirtschaft_laend-
liche_entwicklung&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc

Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirt-
schaft und im Gartenbau, das aber auch erst kürzlich neu aufgelegt wurde (RL v. 18.09.2020) ist
zu finden unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Bundesprogramm-Energieeffizi-
enz/bundesprogramm-energieeffizienz_node.html

Ansprechpartner:
Paul Neubauer, Tel.: 06421 405-6107
E-Mail: NeubauerP@marburg-biedenkopf.de

Auf Bio umstellen: Zusammen geht es leichter!
Hessen hat Großes vor: 25 in 25 - 25% der Anbaufläche soll bis 2025 ökologisch bewirtschaftet
werden.
Wer darüber nachdenkt, seinen Betrieb auf ökologischen Landbau umzustellen, dem wird in Hes-
sen umfassend geholfen: In Anspruch genommen werden kann zum einen die
Umstellungsberatung des LLH, in der wichtige Fragen zu den Richtlinien, dem Kontroll- und
Antragsverfahren sowie Fördermöglichkeiten geklärt werden.
Weiterhin bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft neben dem Öko-Fax, Vorträgen, Feldtagen,
Gruppenberatungen in Arbeitskreisen sowie Anbauempfehlungen spezielle Fachberatung zu den
Themen Öko-Tierhaltung/Fütterung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Eiweiß-
pflanzenanbau, Betriebswirtschaft.

 Ansprechpartner Umstellungsberatung der Region Mitte/West:
 Arnold Nau-Böhm, Tel.: 06421 405-6116
 E-Mail: arnold.nau-boehm@llh.hessen.de

Beim Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Bie-
denkopf steht Ihnen außerdem Frau Fink für Fragen zum Antragsverfahren des HALM-
Programms B1 Ökologischer Landbau zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung beträgt u.a. jähr-
lich 260 € für Ackerland, 190 € für Grünland und 420 € für den Anbau von Gemüse je Hektar.
Zudem werden die Kontrollkosten bezuschusst.

Ansprechpartnerin:
Christiane Fink, Tel.: 06421 405-6320
E-Mail: Finkc@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
    Dezember 2020

    Zusätzlich unterstützt der Landkreis im Rahmen der Öko-Modellregion beim Aufbau regionaler
    Bio-Wertschöpfungsketten und -Vermarktungsstrategien sowie zur Information von Verbrau-
    cher*innen, um die Produkte bekannter zu machen und die Nachfrage zu stärken.

     Ansprechpartnerin:
     Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
     E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

    Sollten Sie an einer Zertifizierung nach den Richtlinien der Bioverbände interessiert sein, so
    können Sie sich zudem einen Überblick über die jeweiligen Inhalte und Ansprechpartner ver-
    schaffen:
    https://www.oekolandbau.de/erzeuger/umstellung/oeko-verbaende-und-standards-im-vergleich/

    Informieren können Sie sich zusätzlich auf der Website des LLH sowie
    auf dem BÖLN-Portal oekolandbau.de

    Zusammengestellt von Anja Bonzheim, LLH Marburg und Margot Schneider

    Fünf Schritte zur erfolgreichen Umstellung auf den Ökolandbau
    Auszug aus: www.llh.hessen.de:
    Entwicklungsmöglichkeiten ausloten
   „Die Umstellung fängt im Kopf an!“
    Besprechen Sie Ideen und Vorstellungen im direk-
    ten Umfeld. Die Umstellung auf eine ökologische
    Bewirtschaftung bedeutet nicht nur Verzicht auf be-
    stimmte Zusätze oder Mittel, damit die Richtlinien
    erfüllt werden, sondern ist auch eine Einstellungs-
    sache. Eine genaue Beobachtung, was auf dem
    Acker und im Stall passiert, das Sammeln von Er-
    fahrungen und der Austausch mit Beratern oder
    Kollegen sowie Denken und Handeln in biologisch       Foto: LLH
    komplexen Systemen sind dabei entscheidend.
    Deshalb ist es auch wichtig, dass die Familie und das Umfeld Ihre Entscheidung unterstützen.
   Wägen Sie Chancen und Risiken einer Umstellung ab! Ist Biovermarktung möglich? Rechnet
    sich die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise? Das sind Fragen, die Sie unbedingt
    im Vorfeld beantworten, beziehungsweise durchrechnen müssen, um eine sinnvolle Entschei-
    dung treffen zu können.
    Know-how erwerben
   Knüpfen Sie Kontakte! Es ist wichtig, dass Sie bei einer Umstellung nicht alleine dastehen. Kolle-
    gen, die bereits Erfahrung mit einer Umstellung gemacht haben, können sehr hilfreich sein. Die

                                                                                        Seite 12 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
    Dezember 2020

    Beratungskräfte des Öko-Teams beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bieten eine kom-
    petente Begleitung bei der Umstellung an. Nehmen Sie Kontakt auf!
    Zusätzlich bieten Bioverbände und Erzeugergemeinschaften gute individuelle Beratung an, die man
    auch in Anspruch nehmen sollte. Der Erstbesuch ist in der Regel kostenfrei!
   Besuchen Sie Umstellungsseminare! Um die Betriebsleitung auf den ökologischen Landbau vorzu-
    bereiten, werden seit mehreren Jahren beispielsweise im Bundesprogramm Ökologischer Landbau
    (BÖLN) mehrtägige Einführungs-, Umstellungs- und Betriebsentwicklungsseminare durchgeführt. Da-
    bei stehen die betriebsindividuelle Gestaltung der Umstellungsphase, Managementmethoden zur
    Betriebsführung sowie Einblicke in den Biomarkt, in das Kontrollsystem und in die regionale Vermark-
    tung im Mittelpunkt.

    Beratungsangebote des LLH nutzen
    Im Beratungskatalog des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen haben wir spezielle Angebote zur
    Beratung zum Ökologischen Landbau zusammengestellt. https://llh.hessen.de/beratung/beratungsan-
    gebote/

    Entscheidungen treffen
   Legen Sie einen konkreten „Fahrplan“ fest! Nachdem Sie sich für eine Umstellung auf ökologische
    Wirtschaftsweise entschieden haben, sollten Sie einen ‚Fahrplan‘ festlegen: Wie gehen Sie der Reihe
    nach vor? Welche Fristen gibt es zu beachten? Welche Zeitschiene ist vorgegeben? Diese und an-
    dere Fragen sollten Sie sich nicht nur gedanklich stellen, sondern auch aufschreiben und der Reihe
    nach beantworten und abarbeiten, um nichts zu übersehen oder falsch zu machen.
   Schließen Sie einen Vertrag! Machen Sie einen Vertrag mit der Kontrollstelle. Das Vertragsdatum ist
    auch der Beginn der Betriebsumstellung.
   Werden Sie Mitglied im Verband! Prüfen Sie, ob Sie Mitglied in einem Anbauverband beziehungs-
    weise einer Erzeugergemeinschaft werden wollen und nehmen Sie zeitnah Kontakt auf. Nur so kann
    Marktbezogen geplant werden.

    Förderung bis 1. Oktober beantragen
   Förderungsmaßnahmen wie Agrarumweltprogramme sollten schnellst möglich beantragt werden.
   In Hessen:
    Anträge im Rahmen des HALM sind bis 1. Oktober bei den zuständigen Stellen im jeweiligen Land-
    kreis möglich.
    (z.B.: B1 Ökolandbau, C2 Zwischenfrüchte, C3 Blühflächen/Ackerrandstreifen, D1 Grünlandextensi-
    vierung, E2 Streuobst)
    Wir beraten und begleiten Sie gerne!

     Ansprechpartner Umstellungsberatung der Region Mitte/West:
     Arnold Nau-Böhm, Tel.: 06421 405-6116
     E-Mail: arnold.nau-boehm@llh.hessen.de

     Ansprechpartnerin zur Ökomodellregion Marburg-Biedenkopf:
     Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
     E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

                                                                                       Seite 13 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Machbarkeitsstudie für Regionale Vermarktung

Die erarbeitete Machbarkeitsstudie zu einem Versorgungszentrum für regionale Lebensmittel hat
als Empfehlung den Aufbau einer Logistik mit verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten.

In verschiedenen Gesprächen mit Händlern regionaler Produkte (Marktscheune Wittelsberg,
Bosshammersch Hof) und dem Elisabeth-Verein (E-Verein) haben sich konkretere Ideen zur Um-
setzung entwickelt.
Erste Schritte dazu im Überblick:

      Aufbau einer Logistik und Verkaufsautomaten sowie in absehbarer Zeit eines kleinen La-
       dens in Cölbe durch E-Verein
   Aufstellen weiterer Verkaufsautomaten in Marburg und Süd- und Nordkreis durch Markt-
       scheune und E-Verein mit einem möglichst vielfältigen Angebot hochwertiger,
       handwerklich hergestellter regionaler oder ökologischer oder fair gehandelter Lebensmittel.
   Aufbau eines regionalen Angebotes in der Oberstadt Marburg durch Marktscheune
   Nutzung der bestehenden Logistik der Marktscheune und Ergänzung durch E-Verein
   Vermarktung weiterer Bio-Produkte aus dem Landkreis durch Bosshammersch Hof
   Verkaufsautomaten an Rad- und Wanderwegen als Produkt- und Verpflegungsangebot für
       Wanderer, Radfahrer und Einheimische auf Initiative der MSLT, Herrn Klementz
   Bildung von Arbeitsgruppen mit interessierten Erzeugern und beteiligten Akteuren
   Ermittlung von verfügbaren handwerklich erzeugten Lebensmitteln von Direktvermarkter
   Auswertung der Rückmeldungen durch FB LRV
   Bildung von Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen, die die Erzeuger als relevant sehen
   Unterstützung bei Marketingmaßnahmen um den „Produkten ein Gesicht“ zu geben – mit
       anderen Worten „Wer steht hinter dem jeweiligen Produkt“ oder neudeutsch Storytelling
       durch FB LRV und E- Verein
Etliche Anwesende haben direkt ihr Interesse bekundet.

                                                                                 Seite 14 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Eine Online-Veranstaltung zu Versorgungsautomaten an Rad- und Wanderwegen fand Anfang
Dezember statt.
Die weiteren Ansatzpunkte der o.a. Graphik sollen sukzessive angegangen werden.
Ein kleiner Regional-Laden in der Marburger Oberstadt wurde bereits im November eröffnet. Im
Januar wird ein Verkaufsautomat am Kreishaus rund um die Uhr regional erzeugte Lebensmittel
anbieten.

Ansprechpartnerin:
Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

Bio-Einkaufsführer im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Einkaufsführer erläutert was BIO eigentlich heißt, verdeut-
licht in einem Saisonkalender, in welchen Zeiträumen der
verschiedenen Gemüse und Obst in der Region erntefrisch oder
als Lagerware angeboten werden. In einer Übersichtskarte sind
die Betriebe wie Hof mit Direktvermarktung, Biomarkt, Initiativen
oder Bäcker- oder Metzgerei, Kaffeerösterei, Confiserie ange-
führt. Zudem werden die Betriebe mit ihrem Angebot und
Öffnungszeiten kurz beschrieben.
Die Broschüre kann man beim Fachbereich Ländlicher Raum
und Verbraucherschutz, Hermann-Jacobsohn-Weg 1 in Marburg, der Tourist-Info Marburg im Er-
win-Piscator-Haus oder den beteiligten Betrieben erhalten.
Online ist die Broschüre zu finden unter: http://lkmb.de/regioapp
^+0
Ansprechpartnerinnen:
Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de
Daniela Heilmann, Tel.: 06421 456-6510
E-Mail: HeilmannD@marburg-biedenkopf.de

Bauernhof als Klassenzimmer
Viele Betriebe in unserem Landkreis bieten immer wieder Schulklassen, Kindergartenkindern o-
der interessierten Gruppen Einblicke in die Landwirtschaft. Diese Öffentlichkeitsarbeit trägt viel
zum besseren Miteinander von Landwirten und der Bevölkerung bei.
Über Winter möchten wir in einer kleinen Broschüre Betriebe zusammenstellen, die bereit
sind interessierte Gruppen zu den verschiedensten Themen der Landwirtschaft zu informieren
und auf ihrem Hof zu empfangen.
Haben Sie Interesse mit dabei zu sein, dann rufen Sie uns kurz an, schreiben eine E-Mail oder
senden ein Fax. Uns bekannte Betriebe werden angesprochen.
 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132, Fax: 06421 405 92 6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de
                                                                                 Seite 15 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Kelterwiesenprojekt
Landkreis initiiert Kelterwiesen Projekt mit 750 Bäumen
Landwirte besuchen Pflanzworkshop in Wohratal
Das Kelterwiesen Projekt des Landkreises geht in die konkrete
Umsetzungsphase. Am 14.11. begannen die Pflanzaktionen mit
einem gemeinsamen Workshop „Obstbaumpflanzung“ und dem
Verteilen der Bäume. Dabei wird unter freien Himmel natürlich
Wert auf die Einhaltung der „Corona Regeln“ gelegt. Insgesamt
12 Landwirte aus dem Landkreis pflanzen bis Ende des Jahres
rund 750 hochstämmige Obstbäume. Das Regierungspräsi-
                                                                          Der erste gepflanzte Baum der Familie
dium Gießen fördert jeden Baum mit 25,- € aus Mitteln der                 Herbst (14.11.2020)
Hess. Biodiversitätsstrategie.                                            Von links: Kreislandwirt Staubitz, Herr Zerbe
                                                                          und Eheleute Herbst
In den folgenden Jahren erhalten die Landwirte dann einen Zu-             Fotos: Familie Herbst
schuss aus dem HALM (Hess. Programm für Agrarumwelt- und
Landschaftspflegemaßnahmen) für Pflege und Unterhaltung der Streuobstwiesen.
Der Landkreis mit dem Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz koordiniert das
Projekt, übernimmt die Abwicklung und stellt eine fachliche Beratung bereit. Nach ersten Gesprä-
chen im Frühjahr und einem Infoabend mit Interessierten im Juni zeichnete sich schnell ein
breites Interesse bei den Landwirten ab. Weiterhin konnte der Kreisverband für Obst-und Garten-
bau für eine Mitarbeit und Unterstützung des Projektes gewonnen werden.
                                             Das Kelterwiesen-Projekt geht auf die Initiative von einigen
                                             Landwirten aus dem Landkreis und der Firma Rapp`s Frucht-
                                             säfte zurück und hat zum einen den wirtschaftlichen Aspekt
                                             des Kelterobstanbaues (Äpfel) im Landkreis zum Ziel. Die
                                             hessischen Keltereien verzeichnen einen stetigen Rückgang
                                             von Kelterobst und müssen dies mit Importen ausgleichen.
                                             Obstanbauflächen und insbesondere Streuobstwiesen haben
                                             andererseits ein sehr hohes Potential für die Biodiversität.
                                             Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräu-
                                             men und bieten vielen seltenen Vogelarten wie Wendehals,
                                             Gartenrotschwanz oder Steinkauz einen Lebensraum. Meist
                                             sind die Wiesen und Weiden auf denen die Obstbäume ste-
                                             hen, extensiv genutzt und beherbergen eine große Vielfalt an
                                             Insekten und blütenreichen Pflanzenbeständen. Das Land
Pflanzworkshop unter Anleitung der Herrn     Hessen sieht sich in einer besonderen Verantwortung die
Zerbe mit Unterstützung von Herrn Dr. Cle-   Streuobstwiesen zu erhalten, zu pflegen und auch eine nach-
ment (14.11.2020)
                                             haltige Verwertung zu unterstützen.
Über die Jahrhunderte ist in Europa eine große Vielfalt an Sorten entstanden, die unterschiedli-
che Eigenschaften wie Geschmack, Standortanpassung, Lagerfähigkeit und
Verwertungseigenschaften besitzen. Auch diese Vielfalt gilt es zu erhalten. Für die optimale Qua-
lität von Apfelsaft und Apfelwein sind Sorten geeignet, die einen höheren Säuregehalt haben,
eben Kelterobstsorten wie Hilde, Topaz, Zitronenapfel, Trierer Weinapfel und viele mehr. Ein
möglichst großflächiger zusammenhängender Anbau dieser Kelterobstsorten soll auch später

                                                                                               Seite 16 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

eine maschinelle effektive Ernte ermöglichen. Hierzu werden im Landkreis schon erste Erfahrun-
gen mit Obsterntemaschinen gesammelt.
Landrätin Fründt unterstützt das Projekt von Beginn an begeistert: „Das Projekt bietet eine große
Chance, wichtige gesellschaftliche Belange, wie die regionale Versorgung mit Lebensmitteln,
nachhaltige Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Familienbetriebe und Biodiversität zu
vereinen.“ Dies gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen. Für den ur-
sprünglichen Ansatz, Kelterobst in Plantagenform anzubauen, ist das konkrete Interesse im
Landkreis bis jetzt eher gering. Die vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
initiierte Alternative des Kelterobstanbaus als Streuobstwiese konnte nun mit 750 Bäumen star-
ten. In den nächsten Jahren soll das Projekt weitergeführt werden und nach Möglichkeit um die
Unterstützung der Vermarktung von Tafelobst ergänzt werden. Der zum Start der Pflanzmaßnah-
men geplante gemeinsame große Pressetermin mit Frau Fründt und dem Regierungspräsidenten
Dr. Ullrich wird wegen der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie zu einem späteren Zeit-
punkt nachgeholt.
Rund 25 Interessierte haben am Pflanzworkshop auf dem Hof der Familie Herbst teilgenommen.
Dabei waren vor allem die 12 Teilnehmer am Kelterwiesenprojekt mit ihren Pflanzhelfern und
schon am Abend waren in Wohratal 68 Obstbäume in der Erde. Auch Kreislandwirt Frank
Staubitz pflanzt auf seinem Betrieb allein 112 Bäume.

 Ansprechpartner:
 Michael Zerbe, Tel.: 06421 405-6214
 E-Mail: zerbem@marburg-biedenkopf.de

Sachkunde Fortbildung
Im Moment wird immer wieder die Frage gestellt, wann finden die nächsten Sachkunde Fortbil-
dungslehrgänge statt, wann ist der nächste Lehrgang für dir Basissachkunde. Aufgrund der
aktuellen Situation werden keine Lehrgänge angeboten, ab wann dies wieder möglich ist,
kann im Moment nicht gesagt werden.
Mit Ausblick auf das Jahr 2021 wird unser Angebot der Präsenzveranstaltungen von den Pande-
mievorgaben abhängig sein. Im Bedarfsfall würden wir nach Möglichkeit entsprechende
Alternativen anbieten.
Weiterhin ist für 2021 eine Online-Sachkunde-Fortbildung beim LLH in Planung.
Unabhängig vom Pandemiegeschehen werden wir Ihnen auch 2021 wieder Beratungsvi-
deos im Rahmen des LLH-Ackerbauforums zu aktuellen Ackerbauthemen online zur
Verfügung stellen:
https://www.youtube.com/watch?v=glrapVvhz28&list=PL5B35D45F2324478B
Weitere aktuelle Infos zum Pflanzenbau und Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage:
https://llh.hessen.de

 Ansprechpartner:
 Herbert Becker LLH, Tel.: 06421 405-6112,
 E-Mail: herbert.Becker@llh.hessen.de

                                                                                Seite 17 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Zunehmendes Maiszünsler Auftreten im Mais
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Zur Silomaisernte 2020 konnte in allen Regionen des Landkreises ein sehr hoher Befall von
Maiszünsler in den Beständen beobachtet werden.
Neben dem offensichtlichen Befall, wie Fahnen-
abknicken, Pflanzen knicken in der Mitte ab, um-
fallende Pflanzen ist ein Teil der Maiszünsler auch
noch in den Pflanzen. Damit sagt diese Beobach-
tung nur wenig aus. Im Jahr 2019 mit einem
gefühlt niedrigeren Befall, konnte bei einer Kon-
trolle in den Flächen trotzdem ein Befall bis zu
50% festgestellt werden.
Einige Betriebe setzten in den letzten Jahren auf
den Einsatz von Trichogramma Schlupfwespen
um den Befall zu reduzieren. Der Einsatz wird je      Foto: Herbert Becker, LLH
nach Flughöhepunkt Ende Juni, Anfang Juli durch-
geführt. Erste Untersuchungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass bei einem hohen
Zuflug eine einmalige Ausbringung der Schlupfwespen nicht ausreicht, eine zweite Ausbringung
sinnvoll ist. Die dadurch anfallenden Kosten sind nicht unerheblich und die Wirkungsgrade kön-
nen, wenn die Termine mit der Ausbringung der Schlupfwespen mit der Eiablage nicht
übereinstimmen, nicht den erhofften Erfolg bringen. Dazu ist zu sagen, biologische Bekämpfung
von Schädlingen hat nie einen hundert prozentigen Erfolg. Die Wirkungsgrade können bei 60%
liegen, unter ungünstigen Bedingungen kann der Wirkungsgrad unter 10% liegen.
In 2020 konnte im Raum Kirchhain, trotz zweimaligen ausbringen der Schlupfwespen, nur ein
Wirkungsgrad von 8% erzielt werden. Wie sollte eine Strategie zur Reduktion des Auftretens des
Maiszünslers aussehen?
Drei Maßnahmen zu Reduktion des Befalls durch den Maiszünsler gibt es:
    Mulchen der Maisstoppel nach der Ernte
    Einsatz von Trichogramma Schlupfwespen
    Einsatz von Insektiziden im Mais

Da sich der Maisanbau im Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt auf wenige Regionen kon-
zentriert, sollte den Anbauern klar sein, dass alle Betriebe die Maßnahmen durchführen
müssen, damit das Auftreten des Maiszünslers reduziert wird.
Die erste Maßnahme, das Mulchen der Stoppeln, muss von allen konsequent durchgeführt wer-
den. Mittlerweile gibt es schon größere Mulcher in den einzelnen Regionen, diese sollten auf
allen Flächen eingesetzt werden. Durch das Mulchen der Maisstoppel werden die Larven die,
sich im unteren Internodium des Mais befinden und dort überwintern, gestört und überleben in
vielen Fällen den Winter nicht. Da nicht alle Stängel zerkleinert oder aufgerissen werden, ist nicht
mit einem hundert prozentigen Erfolg zu rechnen. Aber eine deutliche Reduktion der Larven wird
dadurch erreicht.
 Wichtig: jeder Maisschlag muss gemulcht werden

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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Schlupfwespenausbringung und Insektizideinsatz sind im-
mer an die aktuelle Eiablage gebunden. Das bedeutet, bei
einem verzettelten Auftreten des Maiszünslers sind die Wir-
kungsgrade schlechter.
In der Region muss der Zuflug kontrolliert werden. Da aber
nicht immer der Zuflug mit den Kontrollergebnissen überein-
stimmt ist, auch hier ein Unsicherheitsfaktor vorhanden.
Außerdem stößt die Schlupfwespe an ihre Grenzen bei ei-
nem sehr hohen Zuflug von Maiszünslern.
Der Einsatz von Coragen im Mais zur Bekämpfung des
Maiszünslers, hat sich in einigen Regionen bewährt. Zum
                                                              Foto: Michael Lenz PSD
Zeitpunkt der Applikation muss aber auch noch die Durch-
fahrt gewährleistet sein.
Bleibt fest zu halten: Wenn der Maisanbau im Landkreis in Zukunft, ohne größere Schäden
durch den Maiszünsler durchgeführt werden soll, ist ein Mulchen der Maisstoppel auf al-
len Flächen unbedingt notwendig.
Zusätzliche Maßnahmen, wie Schlupfwespen-Einsatz oder Insektizid-Einsatz, können den Befall
weiter reduzieren. Sie sind aber als alleinige Maßnahme nicht geeignet den Befall nachhaltig zu
reduzieren.

Ansprechpartner:
Herbert Becker LLH, Tel.: 06421 405-6112
E-Mail: Herbert.Becker@llh.hessen.de

Info zur geplanten GAP-Reform
Der Rat und das Parlament der EU haben sich festgelegt, dass als neues Politikinstrument die
„Eco-Schemes“ zur zentralen Komponente der grünen Architektur der künftigen GAP (Gemein-
same Agrarpolitik) werden sollen.
Das Institut für Agrarökonomie der Uni Kiel informiert in einem kurzen Video zu den Vorhaben.
Auf der Website: https://www.betriebslehre.agric-econ.uni-kiel.de/de/forschung/forschungspro-
jekte/1-die-neuen-eco-schemes erläutert Prof. Latacz-Lohmann in einem kurzen Vortrag die Eco-
Schemes im Grundsatz. Im Anschluss kann man die eigene Meinung dazu einbringen. Danach
erfolgt ein Einblick in die derzeit diskutierten Ausgestaltungsvorschläge der neuen Eco-Schemes
und die resultierenden betriebswirtschaftlichen Folgen für landwirtschaftliche Betriebe. (Anmer-
kung: den ersten Teil kann man sich ansehen, ohne an der Befragung teilzunehmen)
In dieser Befragung sollen mit landwirtschaftlichen Entscheidern, Praktiker zu Wort kommen und
ihre Sichtweise auf die Ausgestaltung des neuen Politikinstruments schildern. Je größer die Beei-
lung ist, desto aussage- und schlagkräftiger werden die Ergebnisse ausfallen.

Ansprechpartner*in:
Institut für Agrarökonomie der Uni Kiel
Marlene Noack und Jan-Hendrik Buhk,
E-Mail: mnoack@ae.uni-kiel.de

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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Aktuelles zur ASP-Situation in Brandenburg
(aus Presseerklärung des Landes Brandenburg vom 01.12.2020)
Die Zahl der in Deutschland bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wild-
schweinen wird aktuell mit 193 angegeben (Stand: 1.12.2020). Betroffen sind die Bundesländer
Brandenburg und Sachsen. Die infizierten Wildschweine wurden bislang in den brandenburgi-
schen Landkreisen Spree-Neiße oder Spree und Märkisch-Oderland gefunden. Inzwischen gibt
es auch im Landkreis Görlitz (Sachsen) weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen.
In einer Presseerklärung des Landes Brandenburg vom 01.12.2020 wird erklärt, dass die Einrich-
tung der weißen Zone (siehe Kartenausschnitt), fast abgeschlossen ist. Bei der weißen Zone
handelt es sich um einen circa 5 Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halb-
kreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Die weiße Zone soll mit zwei festen Drahtzaun-
reihen - einem äußeren und einem inneren Zaun- gesichert werden.
Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet begin-
nen. Bei der Einrichtung der weißen Zone wurden rund 125 Zaunkilometer verbaut und mehr als
120 Lebendfallen aufgestellt. Mit Unterstützung unter anderem der Bundeswehr, des Techni-
schen Hilfswerks und vieler Helferinnen und Helfer vor Ort wurde die weiße Zone mit rund 250
Quadratkilometern um das erste Kerngebiet mehrfach nach Fallwild abgesucht. Ziel dieser Maß-
nahmen ist die zügige, möglichst vollständige Entnahme des Schwarzwildes in dieser Zone, so
dass so die Infektionsketten wirksam durchbrochen werden können und sich die ASP möglichst
nicht weiter nach Westen ausbreitet.
Innerhalb des Kerngebiets sind ebenfalls Fallen- und Einzeljagd auf Anordnung des Kreises wie-
der möglich. In den Restriktionszonen außerhalb der weißen Zone gibt es keine jagdlichen
Einschränkungen.

Ansprechpartner:
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
Tel.: 06421 405-6601
E-Mail: FBVuV@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

Zeitfenster – Blick in unsere Herkunft und Tradition
Zeitfenster bedeutet, Blicke durch ein Zeitfenster in eine längst vergangene Zeit mit interessanten
Gerätschaften, Dokumenten, Alltagsszenen unserer Groß- und Urgroßeltern.
Die Liebe zum Beruf, verbunden mit Tradition und der
Überzeugung Vergangenes zu erhalten und sichtbar
für kommende Generationen aufzubewahren, sowie
das Leben und Arbeiten auf dem Land zu dokumentie-
ren, waren die Beweggründe ein solches Museum
einzurichten. In mittlerweile sieben Räumen sind Ge-
genstände, Werkstätten, eine Trachtenstube und das in
diesem Jahr entstandene Geschichtsstübchen zu se-
hen. Darüber hinaus sind Geräte des Ackerbaues der
letzten 200 Jahre, alte Schlepper und Mähdrescher
                                                           Foto: W. Gladisch
ausgestellt. Ergänzt wird das Zeitfenster durch eine Mi-
niaturlandwirtschaft. Das Modell entstand in den letzten Jahren auf dem Dachboden und ist bald
im Zeitfenster zu finden.

Das Zeitfenster befindet sich auf "Bremerschhof" in Niederwalgern, Gießener Straße. Ein Besuch
lohnt sich und eine telefonische Terminvereinbarung macht Sinn. Für eine Führung mit Erklärun-
gen sollten etwa 1,5 Stunden eingeplant werden.

Sobald die Corona bedingten Regelungen es zulassen, freuen wir uns auf Sie.

Ansprechpartner:
Familie Heuser, Tel.: 06426 1278, Gießener Straße 25, Niederwalgern

Praktikantenstellen in der Landwirtschaft gesucht
Projekt AUFGALOPP der IJB Gießen
Die gemeinnützige Gesellschaft für Integration, Jugend- und Berufsbildung (IJB
gGmbH) in Gießen qualifiziert junge Leute und führt sie so an Erwerbstätigkeiten heran. Dazu
entwickeln wir neue und kreative Angebote – angepasst an
die Bedürfnisse der Menschen, die wir betreuen, an den Ar-
beitsmarkt und an die sich ständig ändernden Regelungen im
sozialen Bereich.
Im Rahmen unseres Projekts AUFGALOPP, das durch das
Hessische Sozialbudget ermöglicht wird, wollen wir interes-
sierte junge Menschen an die Landwirtschaft und eine
landwirtschaftliche Berufsausbildung heranführen und
damit gleichzeitig zur Sicherung des Fachkräftenach-
                                                               Foto: Countrypixel.de
wuchses beitragen.
Beim AUFGALOPP handelt es sich um eine Berufsvorbereitungsmaßnahme, die bis zum
31.12.2021 läuft. Dabei sollen interessierten jungen Menschen, die bisher noch erfolglos einen
Ausbildungsplatz suchen, landwirtschaftliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt wer-
den. Für die theoretische Schulung und sozialpädagogische Betreuung ist die IJB in Gießen
                                                                                   Seite 21 von 22
Info-Brief Landwirtschaft
Dezember 2020

zuständig. Der Unterricht erfolgt teilweise auf digitalem Weg über zur Verfügung gestellte Tablet-
Computer. Teil des Projekts ist auch eine Fahrschulausbildung zu Beginn, in der die Teilnehmer
den Führerschein Klasse L erwerben. Die berufspraktischen Lerninhalte sollen in landwirt-
schaftlichen Kooperationsbetrieben vermittelt werden, in denen die Teilnehmer mehrere Tage
pro Woche tätig sind. Die Betriebsleiter erhalten dafür eine monatliche Aufwandsentschädi-
gung.
Für unser Projekt suchen wir noch einige jugendliche Bewerber und landwirtschaftliche Koopera-
tionsbetriebe in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen und Limburg-Weilburg sowie im
Lahn-Dill-Kreis. Interessierte Landwirte können sich an uns wenden. Für weitere Informationen
stehen wir gern zur Verfügung.

IJB Gießen gGmbH                        Ansprechpartner:
Nordanlage 33                           Gerhard Englbrecht (Sozialpädagoge)
35390 Gießen                            Dr. Richard Fett (Diplom-Agraringenieur)
Tel. 0641-969 8326
E-Mail: info@ijb-giessen.de

Verdacht auf Schafdiebstahl
Das Verschwinden von Schafen scheint auch bei uns im Land-
kreis anzukommen. In der Nacht vom 9. auf dem 10. Dezember
verschwand von einer Weide in Weimar (Lahn) der Schafbock
„Schnecki“. Die Spuren deuten auf Diebstahl hin.
In Nordhessen ist es bereits mehrfach zu Diebstahl von Tieren
und Equipment gekommen.
Wir möchten Alle bitten, achtsam zu sein und Auffälligkeiten in      Foto: Privat
den Gemarkungen auch der Polizei mitzuteilen.
Bei Hinweisen zum Verschwinden von „Schnecki“ informieren Sie bitte die Halterin,
Frau Solvay Nadine Keßler unter 0151 107 666 97. Der Schafbock ist Teil einer Zuchterhaltung
bedrohter Rassen.

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