Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kreisausschuss
Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landwirtinnen und Landwirte,

mit diesem Info-Brief Landwirtschaft möchten wir Sie wieder über inte-
ressante Themen aus der und für die Landwirtschaft informieren.
Besonders wichtig sind sicherlich die Hinweise zu den Anforderungen
der neuen digitalen Antragstellung in der Agrarförderung. Weiterhin
möchte ich Ihnen die Hinweise zu Veränderungen in Anbaumethoden
oder Schutzmaßnahmen für Jungwild mit moderner Technik, z.B.
Drohneneinsatz zur Kitzsuche, ans Herz legen. Einblicke in den Be-
reich „aufbauende Landwirtschaft“, Klimaschutz in der Landwirtschaft
oder Informationen zu Betriebsumstellungen auf ökologische Bewirt-
schaftung haben wir ebenfalls für Sie zusammengestellt.
Das Projekt Heckenmangement ist erfolgreich in die Praxis gestartet. Das erarbeitete Kurzvideo
zeigt unsere Zielsetzung und Vorgehensweise. Allen Projektbeteiligten möchte ich herzlich für
ihr Engagement danken.
Besonders freut es mich, dass der Landwirt des Jahres 2020 des CeresAwards aus unserem
Landkreis kommt. Felix Hoffarth konnte sich mit dem Betriebskonzept der Eselsmühle, den Plä-
nen für die Weiterentwicklung, mit seinem fachlichen Wissen und Können sowie seinem
nachhaltigen Wirtschaften überzeugen. Zuvor hat Felix Hoffarth bereits den Titel in der Katego-
rie „Rinderhalter des Jahres 2020“ errungen. Meine herzlichen Glückwünsche zu diesen
besonderen Leistungen auch an die gesamte Familie Hoffarth und weiterhin viel Erfolg und gu-
tes Gelingen!
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich eine gute Zeit und viel Erfolg.

Herzlichst, Ihre

Kirsten Fründt
Landrätin

Foto: Markus Farnung,
Impressum:
Herausgeber: Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Redaktion: Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung; Dienstgebäude: Hermann-Jacobsohn-Weg 1,
35039 Marburg, Tel.: 06421 405-60, Fax: 06421 405-6100
E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de oder landkreis@marburg-biedenkopf.de | Internet: www.marburg-biedenkopf.de
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Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

© FBLRV

Inhalte:                                  Seite     Inhalte:                               Seite
Termine                                       2     Mit Bio besser durch die Krise?            16
Neues zur Agrarförderung                      3     Regenerative Landwirtschaft                17
Heckenmanagement                              7     Bodenleben aktivieren                      19
Aktuelles zur Düngung                         8     Klimawandel und Landwirtschaft             20
Wildtierschutz beim Mähen                    10     Bio-Ökonomie künftig bei LEADER            21
Geflügelschlachtmobil                        11     Verhalten von Nutztieren verstehen         21
Auf Bio umstellen                            13     Ortslandwirte – digital                    22
Unterstützung für geplante Umstellung        14     Sieger des CeresArward 2020                23
5 Schritte zur erfolgreichen Umstellung      14

Termine:
Leider sind in diesem Jahr viele Veranstaltungen ausgefallen. Auch für die Zukunft ist leider noch
keine genaue Planung möglich. Der Tag der Landwirtschaft wird in diesem Jahr leider nicht statt-
finden. Allerdings haben sich etliche „Digitale Veranstaltungen“ und Videoclips etabliert.
Informieren Sie sich auf www.marburg-biedenkopf.de unter Veranstaltungen, der Seite des
Wasser-und Bodenverbandes Marburgland www.wbv-marburgerland.de für Mitglieder und auf
www.llh.hessen.de.

11. Mai 2021         Für die Zukunft bauen – Dämmen mit Naturfasern » Landesbetrieb Land-
9–17 Uhr             wirtschaft Hessen
                     Online, Anmeldung
12. Mai 2021         Online-Veranstaltung – Wohnmobil-Stellplätze auf dem Bauernhof – lohnt
18:00–19:30 Uhr      sich das? » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                     Online, Anmeldung
26. Mai 2021         Der Anbau von Gemüse im Garten von A bis Z – mit Aspekten zum Klima-
                     wandel » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                     LLH-Geisenheim, Anmeldung
29. Mai 2021         Klimafreundliche Energieeffizienz – Dämmen und Heizen mit erneuerbaren
13–16 Uhr            Rohstoffen » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                     HeRo Witzenhausen, Anmeldung

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1.Juni 2021         Wichtige Gestaltungsbereiche einer erfolgreichen Legehennen-Haltung »
9:30–16 Uhr         Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                    Online, Anmeldung
2. Juni 2021        Nachhaltige Zukunftskonzepte für die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht »
9–16 Uhr            Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                    LLH-Eichhof/Online, Anmeldung
7. Juni 2021        1. Tag Strohbautagung: Modernes Bauen mit Stroh – Chance für die Zu-
ganztags            kunft oder ökologischer Traum? » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                    Witzenhausen, Anmeldung, 1. und 2. Tag jeweils einzeln buchbar
8. Juni 2021        2. Tag Strohbautagung: Modernes Bauen mit Stroh – Chance für die Zu-
ganztags            kunft oder ökologischer Traum? » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
                    Witzenhausen, Anmeldung, 1. und 2. Tag jeweils einzeln buchbar
10. Juni 2021       Pflanzen richtig bewässern » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
17–19 Uhr           LLH Kassel, Anmeldung
12. Juni 2021       Praxisseminar: Umgang mit Lehm in Theorie und Praxis » Landesbetrieb
9–17 Uhr            Landwirtschaft Hessen
                    Witzenhausen, Anmeldung
19. Juni 2021       Praxisseminar: Umgang mit Lehm in Theorie und Praxis » Landesbetrieb
9–17 Uhr            Landwirtschaft Hessen
                    Witzenhausen, Anmeldung

Neues aus der Agrarförderung
Online-Antragstellung zum Gemeinsamen Agrarantrag

Der Gemeinsame Agrarantrag ist ab diesem Jahr ausschließlich online möglich. Diese stellt Sie
als Antragsteller, aber auch die Verwaltung vor einige Neuerungen. Der Zugang war in den ers-
ten Wochen leider auch noch nicht einfach. Das System war teilweise überlastet. Die
Redensarten wie „Gut Ding braucht Weile“ konnte man hier bestätigt sehen.

Das Antragsportal zeigt sich grundsätzlich in einem recht anspruchsvollen und informativen De-
sign. Nicht nur in der eigentlichen Anwendung, sondern auch in den aufrufbaren Betriebsüber-
sichten und zur Verfügung gestellten abrufbaren Dokumenten wie Merkblätter, Düngeverord-
nung, Richtlinien und beispielsweise HALM-Zuwendungsanträgen. Darüber hinaus können zu
den unterschiedlichen Fördermaßnahmen unter dem jeweiligen Reiter die Links zur Homepage
des Ministeriums aufgerufen werden, so dass sich der Anwenderkreis umfassend informieren
kann.

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Zugang zum Agrarportal Hessen (hier Behördenzugang):

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Aber, wie es die oben genannte Redensart schon zum Ausdruck bringt, gab es Startschwierigkei-
ten.
Die Produktivschaltung konnte erst verspätet
am 15. März um 08:30 Uhr erfolgten. Die Zu-
griffsrate wurde systemseitig begrenzt und
vielfach wurde folgendes angezeigt:

Die Bewilligungsstelle in Marburg war dann vielfach die direkte Anlaufstelle. Eine Vielzahl der
Fragen richtete sich auf die Funktion „Antrag abgeben“, die bis Mitte April noch nicht freigeschal-
tet war.
Hier noch einmal die Kontaktdaten unserer „Telefon-Hotline“

 Mo–Do     07:00 Uhr – 15:00 Uhr
 Fr        07:00 Uhr – 12:30 Uhr

 Fr. Orth          06421 405-6731
 Fr. Klingelhöfer  06421 405-6227

Weiterhin bieten wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung Hilfestellung zur Antragserstel-
lung an. Beachten Sie bitte, dass dafür Ihr gültiges Passwort notwendig ist.
Wesentlich ist hierbei, dass das neue Passwort über die Funktion der Passwortzurücksetzung
über das Agrarportal 29 Tage Gültigkeit hatte und die Passwortänderung über die ZID (Zentrale
InVeKoS Datenbank) 400 Tage Gültigkeit erlangt.

Nachfolgend zwei beispielhafte Auszüge aus der Funktion „Meine Betriebsübersicht“

                                                                                         Seite 4 von 25
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Dieser Antrag hat von seinen 162 Schlägen 66 in den sogenannten „Gelben Gebieten“
(eutrophierte Gebiete – oder Phosphor-Gebiete) nach § 13 a der Düngeverordnung, die ab 2021
neu ausgewiesen wurden (einsehbar über www.geoportal.hessen.de ).
Wenn man nun Informationen zu den Bewirtschaftungsanforderungen in diesen Gebieten sucht,
bietet das Agrarportal über die Funktion „Dokumente – Allgemeine Dokumente“ die Option,
sich die entsprechende Verordnung über den Button „Download“ als PDF Dokument aufzurufen.

Nachfolgend als Beispiel:

Download als PDF Dokument:

Ansprechpartnerinnen zum Agrarportal:
- Frau Orth,          Tel.: 06421 405-6731, E-Mail: orthk@marburg-biedenkopf.de
- Frau Klingelhöfer, Tel.: 06421 405-6227 E-Mail: klingelhoefera@marburg-bie-
denkopf.de

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HALM-Hauptzahlung 2020
Im Gegensatz zu den Direktzahlungen (Basis-, Greening-, Umverteilungs-, Junglandwirteprämie,
sowie Erstattung Krisenfonds oder alternativ Kleinerzeugerregelung), der Ausgleichszulage in be-
nachteiligten Gebieten und der Schafprämie (Herdenschutz und Weidetierprämie) werden die
Zahlungen im Rahmen der bestehenden fünfjährigen HALM-Verpflichtungen erst jährlich nach
Ablauf des Verpflichtungsjahres gezahlt.

Vorab der Vollständigkeit halber aber zunächst die Zahlungen außerhalb des HALM für 2020:

Vorgang:    Maßnahme                                  Anzahl           Betrag_____
BP20        Basisprämie                               1.572         8.479.060,93 €
GRE20       Greeningprämie                            1.572         4.114.740,37 €
UP20        Umverteilungsprämie                       1.571         1.374.351,24 €
JLP20       Junglandwirteprämie                         191           205.513,68 €
ERK20       Erstattung Krisenfonds                                    172.518,76 €
                                     Direktzahlungen gesamt:       14.346.184,98 €

Vorgang: Maßnahme                               Anzahl                  Betrag____
HALMSB20 Schaf- und Ziegenbeweidung (Herdenschutz)34                   62.106,00 €
SchaZie  Weidetierprämie (Schafe/Ziegen)          39                   94.162,00 €
                          Schaf-/Ziegenprämie gesamt:                 156.268,00 €

Vorgang:    Maßnahme                                Anzahl              Betrag____
AGZ20       Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete  933            1.142.661,91 €

Vorgang:    Maßnahme                                  Anzahl             Betrag____
B252        Blühflächen Umgehung (Ausgleich)              9              7.785,00 €

Die HALM-Hauptzahlung 2020 wird aber nicht bereits im Januar, sondern erst nach Abschluss
der maßnahmenspezifischen Verwaltungskontrolle, somit ab Ende März, gezahlt. Die HALM-Zu-
wendungsempfänger kennen dies.
Für das Antrags- und Verpflichtungsjahr 2020 erfolgte die erste Zahlung bereits am 26. März für
1.630 Zuwendungsempfänger. Dies entsprach 95,13 % aller Zahlvorgänge.
Dass nun zum 26. März nicht 100 % zur Zahlung gebracht werden konnten, lag nicht daran, dass
dies die Bewilligungsstelle nicht wollte, sondern dass sie systembedingt nicht konnte.
Dies begründet sich auf sogenannte „Abhängigkeiten“ der Jahresvorgänge zu Vorjahresvorgän-
gen. Erst wenn die Vorjahresvorgänge aufgrund von Nachberechnungssignalen (sei es wegen
Nachbewilligung oder Teilrückforderung) abgeschlossen sind, kann der aktuelle Jahresvorgang
korrekt berechnet und zur Zahlung gebracht werden (gesteuert durch systemseitige Weitergabe-
sperren).

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Nachfolgend ein Überblick zum Stand der HALM Hauptzahlung 2020 zum Zeitpunkt der Erstel-
lung dieses Beitrags (08.04.2021):
Vorgang:            Maßnahme                          Anzahl                   Betrag
HALMO20 B.1         ökologischer Landbau               199              2.264.125,66 €
HALMVK20 C.1        vielfältige Kulturen im Ackerbau    70                409.477,26 €
HALMZ20 C.2         Beibehaltung Zwischenfrüchte        27                  7.612,20 €
HALMBE20 C.3.1      Einjährige Blühstreifen/-flächen   110                158.124,27 €
HALMBM20 C.3.2      Mehrjährige Blühstreifen/-flächen  202                241.980,84 €
HALMSG20 C.3.3      Gewässer-/Erosionsschutzstreifen    46                 29.837,60 €
HALMSA20 C.3.4      Ackerrandstreifen                   20                 30.868,20 €
HALMW20 C.3.5       Ackerwildkrautflächen               14                 19.808,00 €
HALMG20 D.1         Grünlandextensivierung             438                816.503,71 €
HALMB20 D.2         Bodenbrüterschutz                   15                  7.890,32 €
HALMS20 E.2         Erhaltung von Streuobstbeständen    38                 17.036,00 €
HALMNSL20           H.1 NSL auf Grünland               470                452.199,25 €
bereits in 2020:
HALML20 H.2         Arten- und Biotopschutz             47                 49.475,59 €
                                              Gesamt somit:             4.504.938,90 €

 Ansprechpartner: Hans Seerich, Tel.: 06421 405-6231
 E-Mail: seerichh@marburg-biedenkopf.de

Digitales Heckenmanagement – Video zum Pilotprojekt
Pressemitteilung des Landkreises Nr. 059/2020 vom 21.02.2020:
Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie die Städte Kirchhain,
Neustadt und Stadtallendorf bauen im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit
ein gebietsübergreifendes Heckenmanagement auf. Die Ende Februar in den Gemarkun-
gen Betziesdorf, Langenstein, Emsdorf und Speckswinkel geplanten Arbeiten zur Pflege
von Hecken sind Teil dieser Strategie. Über die Pflege von Hecken werden wichtige Ef-
fekte für den Erhalt der biologischen Vielfalt erzielt.
Hecken dienen in der Landschaft als wichtige
Strukturen zur Vernetzung von Biotopen und
bieten einer Vielzahl von Lebewesen Nahrung
und Unterschlupf. Sie prägen das Landschafts-
bild der Kulturlandschaft maßgeblich. Indem sie
zum Erosionsschutz beitragen und den Was-
serhaushalt von Böden positiv beeinflussen,
helfen sie der Landwirtschaft sich auf den Kli-   Videobildausschnitt
mawandel einzustellen.
Diese beachtlichen Leistungen können Hecken aber nur erbringen, wenn sie regelmäßig gepflegt
werden. Unterbleibt die Pflege, drohen Hecken genetisch zu verarmen und zu Baumreihen aus-
zuwachsen.

                                                                                Seite 7 von 25
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Im Rahmen des Heckenmanagements versuchen die kommunalen Akteure Ökologie und Ökono-
mie wieder in Einklang zu bringen. Die energetische Verwertung der Heckenbiomasse in der
Region soll zudem den Einsatz fossiler Brennstoff verringern und die Pflege wirtschaftlicher ma-
chen. Ein Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung ist das Ergebnis. Auch
werden kommunale Bauhöfe entlastet.
Nachfolgend der Link zum Video über das Pilotprojekt (Dauer: 4:50 Minuten):
https://www.marburg-biedenkopf.de/dienste_und_leistungen/kreisverwaltung_landkreis/hecken-
management.php

 Ansprechpartner:
 Jens Eidam, Tel.: 06421 405-6127
 E-Mail: eidamj@marburg-biedenkopf.de

Düngeverordnung – auf das Wesentliche konzentrieren!

Die Düngeverordnung regelt den Einsatz von Dünger besonders in Abhängigkeit von der regio-
nalen Belastungssituation von Boden und Wasser bezüglich Stickstoff und Phosphat. Das ist auf
der einen Seite gerecht, weil stärker belastete Gebiete auch stärker reglementiert werden, schafft
aber auf der anderen Seite eine Vielzahl von Verboten, die für viele Betriebe nicht zutreffend
sind. So müssen wir uns in unserem Landkreis nicht mit den Vorgaben für die „mit Nitrat belaste-
ten Gebiete“ befassen, weil wir hier nur ein stickstoffbelastetes Gebiet haben. Für die
sogenannten „mit Phosphat eutrophierten Gebiete“, ein hoher Flächenanteil im Kreis ist als
besonders Phosphat belastet eingestuft, haben wir zusätzlich zu beachten, dass beim Düngen
Abstände zu Gewässern von fünf Metern eingehalten werden müssen und für Wirtschaftsdün-
ger alle zwei Jahre eine Nährstoffanalyse erstellt werden muss. Für im Uferbereich sehr
hängige Flächen wird es allerdings so kompliziert, dass besser eine Beratung angefordert
wird. Auch wenn es um die Befreiung von Dokumentationspflichten geht, sollte eine Beratung in
Anspruch genommen werden.

Um hier eine gezielte Hilfestellung zu geben, hat sich unser Informationsregal mit Formblät-
tern und Informationen zur „Guten landwirtschaftliche Praxis“ über die Jahre bewährt. Die hier
bereitgestellten Hilfen sind auf die Situation in unserem Kreis ausgerichtet und haben nicht den
Anspruch, eine vollständige Orientierung zu geben. Es geht um das Wesentliche!

Besonders während der persönlichen Abgabe der Agrarförderanträge konnte in der Vergangen-
heit jede*r die für den Betrieb relevanten Unterlagen mitnehmen und aktuelle Fragen direkt vor
Ort im Fachdienst Landwirtschaft klären.

                                                                                  Seite 8 von 25
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                                                  Die Situation hat sich jetzt mit der digitalen
                                                  Antragstellung geändert, somit haben
                                                  auch wir unser Info-Regal digital gemacht
                                                  und die wichtigsten Dokumentationshil-
                                                  fen und Merkblätter auf unserer
                                                  Homepage unter Agrarwesen und Agrar-
                                                  förderung, dann Ordnungsgemäße
                                                  Landwirtschaft, zum Download bereitge-
                                                  stellt.

Foto: FBLRV

Link: https://www.marburg-biedenkopf.de/umwelt_und_laendlicher_raum/agrarwesen/landbewirt-
schaftung.php

Folgende Materialien sind aktuell eingestellt:

    Schlaggenaue Aufzeichnungen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz
    Merkblatt zur Düngung von Stickstoff und Phosphat im Landkreis Marburg-Biedenkopf
    Festmist-Zwischenlagerung außerhalb von ortsfesten Anlagen
    Stickstoffwerte im Frühjahr 2021
    Schlaggenaue Aufzeichnungen über erfolgte Düngergaben/Dokumentation der Weidehal-
     tung
    Nutzungsnachweis für Grünland im Rahmen des Hessischen Programmes für Agrarum-
     welt- und Maßnahmen in der Landschaftspflege (HALM)

Für Fragen rund um die Dünge-VO stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Ansprechpartner:
 Klaus Trümner, Tel.: 06421 405-6114
 E-Mail: TruemnerK@marburg-biedenkopf.de
 Torben Knoch, Tel.: 06421 405-6106
 E-Mail: KnochT@marburg-biedenkopf.de

                                                                               Seite 9 von 25
Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Möglichkeiten zur Wildtierrettung beim Mähen

Demnächst steht wieder die Mahd von Silo- bzw. Heuflächen an.
Wie jedes Jahr aufs Neue hat man es mit der Problematik des Anmähens bzw. Tötens von Jung-
tieren zu tun. In der Zeitschrift Profi (Nr. 5–2021) wurden Hinweise auf Maßnahmen bzw.
Möglichkeiten gegeben.

Für eine kurzfristige Lösung kann man die folgende Seite zu Rate ziehen:
https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft/ „Mach mit und rette Leben“
Als Landwirt kann man hier im darunter stehenden Tab seine Mähtermine in wenigen Minuten,
ohne sich anzumelden, einstellen und erhält Hilfe von einem Copter-Piloten aus der Nähe für
eine sichere Ernte.

                                                                 Im unteren Teil der Seite lässt
                                                                 sich auch, gezielt nach Bundes-
                                                                 land, die Adresse eines Copter-
                                                                 Piloten aussuchen.

Ausschnitt aus der Website

Für eine langfristige betriebsindividuelle Mechanisierungsmöglichkeit bietet sich derzeit die Lö-
sung über den Pöttinger SensoSafe an. Hierzu findet man unter dem nachfolgende Link eine
kurze Beschreibung des Projektes:
https://www.innovationfarm.at/projekte/einsatz-sensorbasierter-wildtierdetektion/

Im Vergleich der verschiedensten Maßnahmen (SensoSafe, Drohne mit Wärmebildkamera,
Akustisches Warnsignal am Mäher, Akustische oder Optische Warnsignal am Feld, Flächen mit
Freiwilligen absuchen) haben SensoSafe und Drohne die höchste Zuverlässigkeit.

 Ansprechpartner:
 Friedhelm Engelbach, Tel.: 06421 405-6502
 E-Mail: EngelbachF@marburg-biedenkopf.de

                                                                                  Seite 10 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Geflügelschlachtmobil für Direktvermarkter in Hessen

Tierschutzrechtliche und lebensmittelrechtliche Hinweise zum Einsatz

In der Europäischen Gemeinschaft werden sehr viele lebende Tiere auf sehr langen Transportwegen
zu weit entfernten Schlachtstätten gefahren. Ausgestallte hessische Legehennen oder Freilandmast-
hähnchen aus sogenannten Hühnermobilen, die regional vermarktet werden sollen, werden z.B. zu
Betrieben nach Niedersachsen, Belgien oder Polen gefahren, um dort geschlachtet zu werden. Viele
Hühnerhalter suchen vergeblich eine nahe gelegene Schlachtstätte, die auch eine geringe Anzahl von
Hühner oder Hähnchen schlachtet. Die Hühner solcher Halter leben in der Regel ganzjährig in Ihrem
Hühnermobil mit täglichem Weidegang.

Vorteile des Schlachtmobils:

1.   Vermeidung von langen Tiertransporten
     Die Schlachtung erfolgt im vertrauten Herdenverband ohne prämortale Belastungen,
     denn die Tiere müssen nur für kurze Zeit in Transportkäfige verladen werden. Sie müs-
     sen dann nicht mehr wie bisher unter erheblicher Witterungsbelastung (Hitze, Kälte,
     Regen) zu weit entfernten Schlachtstätten gefahren werden. Die Geflügeltransportkörbe
     werden mit einem Schubkarren zu Fuß oder mit einem Anhänger wenige 100m bis zum
     Schlachtmobil gefahren. Das Geflügel wird im Schlachtmobil auf einem befestigten Platz di-
     rekt beim Hühnermobil oder in Stallnähe betäubt und fachgerecht geschlachtet.

2.   Tierschutzgerechte Betäubung mit manueller Elektrobetäubung
     Im Schlachtmobil kommt eine hochmoderne, manuelle Elektrobetäubung zum Einsatz, die
     sonst für den einzelnen Direktvermarkter bei einer stationären Einrichtung schwer finanzierbar
     wäre. Durch die Elektrobetäubung werden die Tiere schonender betäubt als durch die sonst
     bei kleinen Direktvermarktern übliche Kopfschlagbetäubung mit einem Stock oder Bolzen-
     schussbetäubung.
     Manuell betäubtes Geflügel wird vom sachkundigen Schlachter fachgerecht und tierschonend
     gehalten, während er es mit dem Kopf in das Elektro-V drückt. Die Tiere müssen nicht lebend
     mit dem Kopf nach unten aufgehängt werden wie es bei einer Wasserbadbetäubung in mittel-
     großen Schlachtbetrieben erfolgt. Es kommt außerdem nicht zu den bei elektrischen
     Wasserbadbetäubungen gefürchteten Zwischenfällen, dass ein Tier plötzlich den Kopf hebt
     und unbetäubt mit dem Band in die Brühanlage befördert wird. Hier wird jedes Tier sachkundig
     einzeln betäubt und erst im betäubten Zustand an die Haken gehängt.

3.   Vermeidung von Schlachtgeflügeltransporten mit dem Risiko der Kühlkettenunterbre-
     chung
     Die frisch geschlachteten Hühner aus dem Schlachtmobil werden unmittelbar in das betriebs-
     eigene Kühlhaus des Direktvermarkters / Hühnerhalters / Hofladens gebracht.
     In Einzelfällen wird auch ein Kühlwagen von den Hühnerhaltern für diesen Zweck angemietet
     und aus dieser mobilen Kühlung heraus in den Folgetagen die Suppenhühner oder Masthähn-
     chen an die Kunden verkauft.

                                                                                  Seite 11 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

4.   Rechtliche Voraussetzung für mobile Geflügelschlachtung in der Geflügel-Direktver-
     marktung
     Schlachtung: Geflügel-Direktvermarkter dürfen nur hofeigenes Geflügel schlachten und dies
     bis zu 10.000 Stück pro Jahr. Der Landwirt muss über eine entsprechende Sachkunde verfü-
     gen. Durch die Anmietung der mobilen Schlachtstätte wird sachkundiges Personal mit
     angemietet, die einen entsprechenden Sachkundenachweis über ruhigstellen, betäuben,
     schlachten und töten besitzen.
     Der Landwirt muss bei der zuständigen Behörde als Direktvermarkter registriert sein.
     Zur Inbetriebnahme des Schlachtmobils sollten ein Starkstromanschluss, ein Wasseran-
     schluss mit ausreichendem Druck und ein Abfluss zu Verfügung stehen.
     Weiter zu beachten ist, dass nur Personen mit Belehrung nach § 43 Absatz 1 des Infektions-
     gesundheitsgesetzes und Hygieneschulung nach § 4 LMHV mit unverpacktem Geflügel
                                                       umgehen dürfen.
                                                       Das Schlachtmobil muss in unmittelbarer
                                                       Nähe zum Kühlhaus / Kühlanhänger aufge-
                                                       stellt werden.
                                                       Die Schlachtreste sind ordnungsgemäß
                                                       über die TKBA zu entsorgen.

Foto: Dr. V. Ibrahim: Erste Schlachtung im Wetteraukreis am 25.06.2020. Rechts ist der vom Hühnerhalter bereit
gestellte Kühlanhänger zu sehen, vorne die lebenden Hühner in den Plastikkörben.

5.   Klimaschutz
     Da die Transportwege zum stationären EU-zugelassenen Schlachtbetrieb entfallen, wird nicht
     nur dem Landwirt die lange Fahrtzeit erspart, sondern auch die Umwelt sehr viel weniger mit
     CO2 belastet (Klimaschutz).

 Ansprechpartner:
 Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
 Tel.: 06421 405-6601
 E-Mail: FBVuV@marburg-biedenkopf.de

                                                                                               Seite 12 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Auf Bio umstellen: Zusammen geht es leichter!
Unterstützung und Beratung für Umstellungsinteressierte:

Umstellungsberatung
In Anspruch genommen werden kann zum einen die Umstellungsberatung des LLH. Wichtige
Fragen zu den Richtlinien, dem Kontroll- und Antragsverfahren sowie Fördermöglichkeiten wer-
den angesprochen.
Weiterhin bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft neben dem Öko-Fax, Vorträgen, Feldtagen,
Gruppenberatungen in Arbeitskreisen sowie Anbauempfehlungen spezielle Fachberatung zu den
Themen Öko-Tierhaltung/Fütterung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Eiweiß-
pflanzenanbau, Betriebswirtschaft.
Unter dem Link Umstellung auf den Ökolandbau » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen finden
sich Info-Blätter zu Tierhaltung und Pflanzenbau sowie allgemeine Informationen
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Wir helfen Ihnen weiter und vermitteln den Kontakt.

Einen Überblick zu den Richtlinien der Bioverbände bietet folgende Seite:
https://www.oekolandbau.de/erzeuger/umstellung/oeko-verbaende-und-standards-im-vergleich/
Weiteres auch auf dem BÖLN-Portal oekolandbau.de oder Vereinigung Ökologischer Landbau in
Hessen e.V. VÖL – Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e. V. (VÖL) (voel-hessen.de)

Bio-Wertschöpfungsketten
Zusätzlich unterstützt der Landkreis im Rahmen der Öko-Modellregion beim Aufbau regionaler
Bio-Wertschöpfungsketten und -Vermarktungsstrategien sowie zur Information von Verbrau-
cher*innen, um die Produkte bekannter zu machen und die Nachfrage zu stärken.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6145
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de
HALM-Programm

Für Fragen zum Antragsverfahren des HALM-Programms B1 Ökologischer Landbau steht Ihnen
Frau Fink zur Verfügung.
Das grundsätzlich 5-jährige Förderprogramm wird unter dem Aspekt der neuen GAP Förderperi-
ode ab 2023 in Hessen im Jahr 2021 nur für einen einjährigen Zeitraum (für das Jahr 2022) zu
beantragen sein.
Die Höhe der Zuwendung beträgt z.Zt. jährlich 260 € für Ackerland, 190 € für Grünland und 420 €
für den Anbau von Gemüse je Hektar. Zudem werden die Kontrollkosten bezuschusst. Folgere-
gelungen werden im HALM 2.0 erwartet.

 Ansprechpartnerin:
 Christiane Fink, Tel.: 06421 405-6320
 E-Mail: Finkc@marburg-biedenkopf.de

                                                                               Seite 13 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Unterstützung für geplante Umstellung auf Öko-Landbau
Die hessischen Ökomodell-Regionen wurden vom zuständigen Ministerium (HMUKLV) über die
Einführung einer Prämie zur Umstellung auf Ökolandbau gem. der EG-VO 834/2007 infor-
miert. Da umstellende Betriebe die Öko-Bedingungen bereits einhalten müssen, ihre
Mehraufwände aber noch nicht über höhere Preise ausgleichen können, ist vorgesehen, sie in
den ersten drei Umstellungsjahren mit Landesmitteln zu unterstützen (bis 3.000 Euro/Jahr: Kon-
troll-Kosten, Beitritt zu Öko-Verbänden / zum Hess. Bio-Siegel u.a. können geltend gemacht
werden).
Die Antragstellung beim RP Gießen ist ab Mai vorgesehen. Bis Ende Mai gibt es die vorläu-
fige Antragsvordrucke beim RP-Gießen unter:
Umstellungsprämie | Regierungspräsidium Gießen (hessen.de)
Ab Juni bitte die neuen Vordrucke verwenden.

Voraussetzung für die Prämiengewährung:
Die Betriebe dürfen vor Antragstellung keine vertragliche Bindung mit einer Kontrollstelle
oder einem Bio-Verband eingegangen sein.
Das Merkblatt wird diesem Info-Brief angehängt. Haben Sie Interesse, dann informieren Sie sich.

Ansprechpartnerin:
Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6145
E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

Fünf Schritte zur erfolgreichen Umstellung auf den Ökolandbau
Auszug aus: www.llh.hessen.de:
Entwicklungsmöglichkeiten ausloten
„Die Umstellung fängt im Kopf an!“
Besprechen Sie Ideen und Vorstellungen im direk-
ten Umfeld. Die Umstellung auf eine ökologische
Bewirtschaftung bedeutet nicht nur Verzicht auf be-
stimmte Zusätze oder Mittel, damit die Richtlinien
erfüllt werden, sondern ist auch eine Einstellungs-
sache. Eine genaue Beobachtung, was auf dem
Acker und im Stall passiert, das Sammeln von Er-
fahrungen und der Austausch mit Beratern oder
Kollegen sowie Denken und Handeln in biologisch       Foto: LLH
komplexen Systemen sind dabei entscheidend.
Deshalb ist es auch wichtig, dass die Familie und das Umfeld Ihre Entscheidung unterstützen.
Wägen Sie Chancen und Risiken einer Umstellung ab! Ist Biovermarktung möglich? Rechnet sich
die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise? Das sind Fragen, die Sie unbedingt im
Vorfeld beantworten, beziehungsweise durchrechnen müssen, um eine sinnvolle Entscheidung
treffen zu können.

                                                                               Seite 14 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Know-how erwerben
Knüpfen Sie Kontakte! Es ist wichtig, dass Sie bei einer Umstellung nicht alleine dastehen. Kolle-
gen, die bereits Erfahrung mit einer Umstellung gemacht haben, können sehr hilfreich sein. Die
Beratungskräfte des Öko-Teams beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bieten eine
kompetente Begleitung bei der Umstellung an. Nehmen Sie Kontakt auf!
Zusätzlich bieten Bioverbände und Erzeugergemeinschaften gute individuelle Beratung an, die
man auch in Anspruch nehmen sollte. Der Erstbesuch ist in der Regel kostenfrei!
Besuchen Sie Umstellungsseminare! Um die Betriebsleitung auf den ökologischen Landbau vor-
zubereiten, werden seit mehreren Jahren beispielsweise im Bundesprogramm Ökologischer
Landbau (BÖLN) mehrtägige Einführungs-, Umstellungs- und Betriebsentwicklungsseminare
durchgeführt. Dabei stehen die betriebsindividuelle Gestaltung der Umstellungsphase, Manage-
mentmethoden zur Betriebsführung sowie Einblicke in den Biomarkt, in das Kontrollsystem und in
die regionale Vermarktung im Mittelpunkt.
Beratungsangebote des LLH nutzen
Im Beratungskatalog des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen haben wir spezielle Angebote
zur Beratung zum Ökologischen Landbau zusammengestellt. https://llh.hessen.de/beratung/bera-
tungsangebote/
Entscheidungen treffen
Legen Sie einen konkreten „Fahrplan“ fest! Nachdem Sie sich für eine Umstellung auf ökologi-
sche Wirtschaftsweise entschieden haben, sollten Sie einen ‚Fahrplan‘ festlegen: Wie gehen Sie
der Reihe nach vor? Welche Fristen gibt es zu beachten? Welche Zeitschiene ist vorgegeben?
Diese und andere Fragen sollten Sie sich nicht nur gedanklich stellen, sondern auch aufschrei-
ben und der Reihe nach beantworten und abarbeiten, um nichts zu übersehen oder falsch zu
machen.
Schließen Sie einen Vertrag! Machen Sie einen Vertrag mit der Kontrollstelle. Das Vertragsdatum
ist auch der Beginn der Betriebsumstellung.
Werden Sie Mitglied im Verband! Prüfen Sie, ob Sie Mitglied in einem Anbauverband bezie-
hungsweise einer Erzeugergemeinschaft werden wollen und nehmen Sie zeitnah Kontakt auf.
Nur so kann Marktbezogen geplant werden.
Agrarumweltförderung vorm 1. Oktober beantragen
Förderungsmaßnahmen wie Agrarumweltprogramme sollten schnellst möglich beantragt werden.
In Hessen:
Anträge im Rahmen des HALM sind bis 1. Oktober bei den zuständigen Stellen im jeweiligen
Landkreis möglich. (z.B.: B1 Ökolandbau, C2 Zwischenfrüchte, C3 Blühflächen/Ackerrandstrei-
fen, D1 Grünlandextensivierung, E2 Streuobst)
Wir beraten und begleiten Sie gerne!

Ansprechpartnerin zur Ökomodellregion Marburg-Biedenkopf:
Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6145
E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

Ansprechpartner Umstellungsberatung der Region Mitte/West:
Arnold Nau-Böhm, Tel.: 06421 405-6116
E-Mail: arnold.nau-boehm@llh.hessen.de
                                                                                 Seite 15 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Mit Bio besser durch die Krise?
Auszüge aus: LLH-Marktinformation und Preise:
23. Juni 2020. Geschrieben von Dr. Nikos Förster, Fachinformationen Ökonomie und Markt

Erste Auswertungen zeigen, dass die Ausgaben privater Haushalte in Deutschland für Bio-Le-
bensmittel während des Lockdowns stärker gestiegen sind als der Gesamtmarkt.
Gesundheitliche, umweltbezogene und ethische Motive könnten hier eine Rolle spielen.

Bio-Lebensmittel sind längst kein Nischenprodukt mehr für gutsituierte SUV-Fahrer, so das Er-
gebnis einer Studie der Universität Hohenheim. Mittels einer Befragung von 511 zufällig
ausgewählten Probanden konnten die Forscher zeigen, dass Bio raus ist aus der Nische und in-
zwischen Käufer aus allen sozialen Schichten anzieht.1 Dabei hat der kleine Bioladen von
nebenan jedoch starke Konkurrenz bekommen: „Die Kunden kaufen heute überall, im Super-
markt und Discounter, in Bio-Supermärkten, Bioläden und Wochenmärkten“, so Prof. Dr.
Vogelgesang. In weiteren Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass der Verzehr von Bio-Le-
bensmitteln bei Kindern in Deutschland kontinuierlich steigt. Eine kürzlich im Journal of Health
Monitoring erschienene Studie des Robert Koch Instituts2 lässt darauf schließen, dass etwa 63 %
der Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis elf Jahren regelmäßig Bio-Lebensmittel
verzehren.
„Der hohe Anteil von Kindern, die Bio-Lebensmittel verzehren, lässt vermuten, dass ge-
sundheitliche, umweltbezogene und ethische Motive bei der Lebensmittelauswahl für
Familien mit Kindern von Bedeutung sind“, so die Wissenschaftler. Offenbar treffen Bio-Le-
bensmittel bei den Verbrauchern einen Nerv, da sie häufig mit Regionalität, Tierwohl, Gesundheit
und Nachhaltigkeit konnotiert werden. Kriterien, die bei der Konsumentscheidung neben dem
Preis als Aktionsparameter eine immer größere Rolle spielen. Dies bestätigte sich auch während
des Lockdowns in der Corona-Krise. Zwar liegen belastbare Studienergebnisse dazu bislang
nicht vor, doch sind die Befunde der Marktberichterstattung eindeutig: Bio hat in den vergange-
nen Monaten einen regelrechten Nachfrageboom erfahren.

Vollständiger Bericht unter:
Mit Bio besser durch die Krise? » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132,
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

                                                                               Seite 16 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Regenerative Landwirtschaft und Effektive Mikroorganismen“–
Bericht zur Online-Veranstaltung

Der Einsatz von Effektiven Mikroorganismen in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau war Thema
der Online-Veranstaltung, die die Ökolandbau Modellregionen Waldeck-Frankenberg und Mar-
burg-Biedenkopf in Zusammenarbeit mit der Gemeinwohl-Ökonomie Beraterin Gerlinde Lam-
berty im März durchführten. Viele Interessierte aus Landwirtschaft und Gartenbau schalteten sich
zu und folgten dem Vortrag von Christoph Fischer, Gründer des Familienunternehmens EM-
Chiemgau und des „Rosenheimer Projekts“.
Effektive Mikroorganismen sind natürlich vorkommende nützliche Mikroorganismen mit vie-
len positiven Eigenschaften. Sie unterstützen zum Beispiel dabei den Boden zu verbessern und
Umsetzungsvorgänge zu steuern. Dies bedeutet laut Fischer eine sogenannte Milieusteuerung/
-regulierung, die helfen kann, Krankheitsdruck und Wachstumsblockaden im Pflanzenbau
und im Gemüsebeet zu reduzieren. Gülle und Mist können mit EM, wie sie in Kurzform heißen,
stabilisiert werden, Geruchsbildung wird deutlich eingeschränkt, Stickstoff würde im Substrat
verbleiben und nicht vorzeitig abgebaut. Bei der Silage-Herstellung wird die Mikroorganismenbil-
dung und Vergärung positiv beeinflusst. Auch in der Heuernte können EM unerwünschte
Bakterien und Pilzentwicklungen vermeiden und eine gute Heuqualität fördern. Im Wald soll es
positive Effekte gegen den Borkenkäfer geben. Insgesamt steigert der Einsatz von EM den Auf-
bau von „positiven“ Organismen und den Abbau von Pathogenen, so Referent Fischer.
Die Einsatzgebiete sind also sehr zahlreich und die Anwendung kann sogar im Stall und im Fut-
termittelbereich erfolgen. In vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Seminaren kann
man sich bei dem Chiemgauer Hersteller über EM weitergehend informieren und sich mit ande-
ren Interessierten austauschen.
„Jemand, der zufrieden ist mit seinem Mist, dem empfehle ich nicht, ihn zu behandeln“ berichtet
Fischer. Im Großen und Ganzen geht es beim Einsatz von Effektiven Mikroorganismen also da-
rum, bestehende Fehlbesiedlungen, die zu unerwünschter Fäulnis oder Gärungen führt,
auszugleichen, Kreisläufe zu schließen und die Eigenaktivität zum Beispiel des Bodens
aufzubauen und zu stärken. Damit lassen sich viele positive Effekte erzielen, ist er überzeugt.
Z.B. würden der Humusgehalt sowie die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden durch EM in Ver-
bindung mit Pflanzenkohle verbessert. Bilder zu Versuchen zeigten eindrucksvolle Unterschiede.
Auch für Kompostierung im Hausgarten können EM unterstützen.
Die Produkte von EM-Chiemgauer sind zertifiziert und auch im Bio-Bereich einsetzbar. Weitere
Infos auch unter der entsprechenden Website. (Anmerkung: Daneben gibt es auch andere Anbie-
ter effektiver oder regenerativer Mikroorganismen.)
                                 Foto: Ausschwemmungsunterschiede verschieden behandelter
                                 und bearbeiteter Böden
                                 Quelle: Vortrag und Youtube-Link

                                                                                Seite 17 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Foto: Studentengruppe an mit EM und Pflanzenkohle
behandelter Gülle, die gerade gerührt wird – ohne Ge-
ruchsbelästigung
Quelle: Vortrag und Youtube-Link

                                                  Foto: Wasseraufnahmefähigkeit von Böden
                                                  links - regenerativ bewirtschaftete Böden
                                                  rechts – ohne regenerative Bewirtschaftung
                                                  Quelle: Vortrag und Youtube-Link

Weitere Informationen: unter https://www.youtube.com/watch?v=07QB25Vln7g
(Vortrag Christoph Fischer – Effektive Mikroorganismen | regenerative Landwirtschaft - (EM-
Chiemgau) – Teil2 - YouTube)

Triaterra.de bietet ebenfalls Informationen zu Herstellung und Einsatz von positiven wirkenden
Mikroorganismen, Pflanzenkohle und dem Einsatz von Gesteinsmehl. Neben dem Shop werden
auf dieser Seite die Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen ausführlicher erläutert. Zudem finden
sich unter youtube viele erläuternde Videos dieses Anbieters. Es gibt sicher auch noch andere
Firmen, die ähnliches bieten.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann sprechen Sie uns gerne an.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

                                                                               Seite 18 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Bodenleben bereichern, bessere Nährstoffausnutzung, Humusaufbau
Zu diesen Themen haben wir Ihnen einige Reportagen und Videos zusammengestellt, die neue
Aspekte aufgreifen. Diese Ansätze können für alle landwirtschaftlichen Betriebe, konventionelle
als auch Bio-Betriebe, hilfreich sein. Wir hoffen damit einige Anregungen zu geben und Sie neu-
gierig zu machen. Im weltweiten Web finden sich zwischenzeitlich viele anschauliche Berichte als
Video oder Hörbeitrag von Fachtagungen mit Experten und Berichten von Praktikern.

Beginnen möchten wir mit einem konventionellen Betrieb, der nach Starkregen-Ereignissen und
zunehmender Wetterveränderungen die Notwendigkeit für Veränderungen sah.
Über grüne Brücken zu einem zukunftsfähigen Ackerbau, Direktsaat –
ein Praktiker-Bericht
Maximilian Henne ist CERES Ackerbauer des Jahres 2014: Henne verfolgt einen innovativen,
pflanzenbaulich konsequenten Bewirtschaftungsansatz mit 100%-iger Direktsaat. Er setzt neue
Impulse für den Ackerbau durch das System „grün in grün“ als langfristiges Low-Input-System mit
permanentem Zwischenfruchtanbau.
Der Öko-Landwirtschaftsbetrieb Schloss Tempelhof war Gastgeber des Symposiums „Aufbau-
ende Landwirtschaft – Boden wieder gut machen. Methoden einer regenerativen Agrarkultur“
vom 26.-28. Januar 2018 in Kreßberg. Im Mittelpunkt standen praktische Methoden einer Res-
sourcen-aufbauenden Landwirtschaft. Hier berichtete Henne zu seinen Erfahrungen.
Maximilian Henne // Zukunftsfähiger Ackerbau // Symposium "Aufbauende Landwirtschaft" 2018 - YouTube

Bodenleben – Eine Radioreportage von Bayern 2 mit Dietmar Näser und Hans-Jörg Beck
Bakterien, Pilze, Pflanzen und Tiere, die im Boden leben und die Bodenfruchtbarkeit fördern.
Ohne Sie gedeihen die Pflanzen nicht. In einer Handvoll Boden leben mehr Lebewesen als es
Menschen auf der Erde gibt. Das Bodenleben zu fördern und zu schützen wird im Beitrag erläu-
tert.
Mitarbeiter im Untergrund - dem Bodenleben auf der Spur - eine Radioreportage auf Bayern 2 - YouTube

Gesteinsmehl zum Ausgleich der Spurenelemente im Boden
Der Einsatz von Basaltmehl für die Verbesserung der Bodenqualität wird im folgenden Video von
TriaTerra nachvollziehbar erläutert. Spurenelemente und basische Mineralien des Basaltmehls
werden langsam abgebaut und unterstützen das Pflanzenwachstum. Die Pflanzen werden wider-
standsfähiger gegen Pilze. Das Gesteinsmehl kann auch in Gülle eingerührt werden, schränkt
Gerüche ein und kann direkt mit der Gülle in einem Arbeitsgang ausgebracht werden. Der Zusatz
von Pflanzenkohle und Mikroorganismen würde zusätzlich unterstützen. Mit den Jahren wird der
Boden deutlich verbessert.
https://www.youtube.com/watch?v=2eVMpO2cM7M
In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Artikel „Bodenbakterien helfen Maispflanzen
beim Wachsen“ aufmerksam machen. Landw. Wochenblatt Nr. 17, Seite 19. Kopie im Mail.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de
                                                                                    Seite 19 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Klimawandel und Landwirtschaft – Herausforderungen
und Perspektiven
Landwirtschaft und Gartenbau sind direkt von den Fol-
gen des Klimawandels betroffen: Wetterextreme wie
Starkregen und Dürren nehmen zu. Die Winter werden
milder, die Hitzeperioden im Sommer häufiger.
Zukünftig wird sowohl im Pflanzenbau als auch in der
Tierhaltung die Entwicklung von Anpassungsstrategien
an die sich verändernden klimatischen Bedingungen
eine zentrale Rolle im Management landwirtschaftli-
cher Betriebe einnehmen.                                  Foto: Lisa Fröhlich

Um die Ertragsstabilität zu sichern, wird die Anpassung bestehender, aber auch die Entwicklung
neuer Anbauverfahren zukünftig eine stärkere Bedeutung einnehmen. Die Fruchtfolgegestaltung,
d.h. die Anpassung des Fruchtartenspektrums, die Integration von Leguminosen und Zwischen-
früchten, kann dazu beitragen, das Risiko von Ertragsausfällen zu verringern und die
Ausschöpfung des standortspezifischen Ertragspotenzials zu erhöhen. Gleichzeitig trägt eine
möglichst ganzjährige Begrünung zum Humusaufbau und zu einer Verbesserung der Was-
serhaltefähigkeit des Bodens bei. Ein Anpassungsbedarf zur Risikominderung besteht auch in
der Tierhaltung, zum Beispiel im Hinblick auf zunehmenden Hitzestress bei unseren Nutztieren.
Die erwarteten Klimaveränderungen bieten aber gleichzeitig auch Chancen für die Landwirt-
schaft. Ein Beispiel ist der Anbau neuer wärmeliebender Kulturen (z.B. Soja oder Sorghum) oder
auch der Anbau von Winterformen heimischer Leguminosen aufgrund milderer Winter. Ggf. ist
auch eine verlängerte Weidezeit im Herbst möglich.
Beratungsangebot zum Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Beratungskräfte des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) unterstützen die hessi-
schen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe beim Klimaschutz und bei der
Erarbeitung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Das Beratungsangebot wird von der
Hessischen Landesregierung über den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 gefördert und
steht den Betrieben kostenfrei zur Verfügung. Ein Teil des Beratungsangebotes ist die Erstellung
einer betrieblichen Klimabilanz. Daraus lassen sich anschließend individuelle Klimaschutzmaß-
nahmen ableiten.
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz möchten wir
die landwirtschaftlichen Betriebe bei den zukünftigen Herausforderungen unterstützen. So konn-
ten sich zum Beispiele interessierte Betriebe in einer online-Veranstaltung der AG Biodiversität
und Landwirtschaft & AG Lineare Strukturen über die Konsequenzen des Klimawandels für die
Landwirtschaft und mögliche Anpassungsmaßnahmen informieren und untereinander austau-
schen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des LLH unter
https://llh.hessen.de/umwelt/klimaschutz/

 Ansprechpartnerin beim LLH :
 Lisa Fröhlich, Tel.: 06421 405-6108, Mobil: 0160 4755179
 E-Mail: Lisa.Froehlich@llh.hessen.de

                                                                                Seite 20 von 25
Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

„Bio-Ökonomie“ – neues Handlungsfeld im LEADER-Programm des
Landes 2023–2027
Die neue Förderperiode für LEADER ist von 2023–2027 geplant. In Hessen sollen sich die Regi-
onen ab August 2021 finden und ihre Entwicklungskonzepte für die nächste Förderperiode mit
vielen Interessierten und Aktiven erarbeiten.
Vier Handlungsfelder werden dabei erstmals von der EU benannt, von denen drei in jeder Region
verankert werden sollen.
   1. Daseinsvorsorge
   2. Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und
      Kleinstunternehmen
   3. Erholungsräume für Naherholung und ländlicher Tourismus
   4. „Bio-Ökonomie“ – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten

Drei Querschnittsthemen (Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz) sind dabei zu beach-
ten.
Wir möchten Sie schon jetzt auf dieses Thema aufmerksam machen und Sie aufrufen sich für
Ihre Region zu engagieren. Bringen Sie sich aktiv ein, um das Themenfeld Bio-Ökonomie in die
Ziele der Regionen aufzunehmen.
Beachten Sie dazu bitte die Öffentlichkeitsarbeit der Regionen Burgwald-Ederbergland, Lahn-
Dill-Bergland und Marburger Land und bringen Sie sich ein.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

Verhalten von Nutztieren verstehen
– Hühner –- Rinder – Schweine
Die Uni-Gießen hat zum Verhalten von Nutztieren informative Kurzvideos und weitere hilfreiche
Sachverhalte unter folgendem Link zusammengestellt:
Verhalten von Nutztieren verstehen: Tierschutzprobleme angehen — Verhalten von Nutztieren
verstehen – Tierschutzprobleme angehen (uni-giessen.de))
Das Verhalten der Tiere wird erläutert, Auffälligkeiten erklärt, Lösungen und Tipps bei Problemen
werden aufgezeigt.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Pressemeldung des Landkreises vom 30.03.2021
Ortslandwirte treffen sich erstmals digital –
Austausch über aktuelle Entwicklungen in der Landwirtschaft
Marburg-Biedenkopf – 139 Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte aus dem Landkreis Mar-
burg-Biedenkopf haben sich zur ersten digitalen Ortslandwirteversammlung zusammen-
gefunden.
Die Online-Veranstaltung wurde vom Kreis mit seinem Fachbereich Ländlicher Raum und Ver-
braucherschutz organisiert. Die Themen erstreckten sich vom Bild der Landwirtschaft in der
Öffentlichkeit über den Stand der Radroute „Höferadeln“ und den Verkauf von regionalen Produk-
ten bis hin zum Kelterwiesen-Projekt.
Landrätin Kirsten Fründt nahm an der digitalen Ortslandwirteversammlung teil und betonte die
Bedeutung und Notwendigkeit der Ortslandwirte. Gerade auch in den schwierigen Zeiten der
Pandemie sei es wichtig, dass fachliche Informationen dennoch weitergegeben werden.
Frank Staubitz, Kreislandwirt und Vorsitzender des Gebietsagrarausschusses, erläuterte, dass
sich Landwirte oftmals mehr Verständnis für ihre Situation sowie Anerkennung für ihre gesell-
schaftlichen Leistungen wünschen würden. Wünschenswert sei dabei insbesondere mehr
Unterstützung seitens der Bundesregierung für diesen systemrelevanten Wirtschaftsbereich, an
den bei gleichzeitig steigendem Preisdruck immer höhere Anforderungen gestellt würden.
Staubitz machte außerdem die wichtige Funktion der Öffentlichkeitsarbeit durch den Berufsstand
deutlich. Gerade wenn es darum ginge, mehr Verständnis für die Situation der Landwirtinnen und
Landwirte in der Bevölkerung zu erzielen und in den Dialog mit Verbraucherinnen und Verbrau-
chern zu treten, sei die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument. Dies könne beispielsweise
durch besondere Aktionen geschehen. Als Beispiel nannte er die Besuche von Landwirten an
den Kinderkliniken und Altenheimen in der Vorweihnachtszeit durch den Schlepper-Konvoi der
Landwirte aus dem Landkreis.
Der Kreislandwirt gab außerdem einen Ausblick auf die Ende 2021 stattfindenden Agrarwahlen.
Dort werden die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte als Berufsstandsvertretung für die nächste
Wahlperiode (01.01.2022 bis 31.12.2027) gewählt. Hierzu werde der Landesagrarausschuss den
Berufsstand rechtzeitig über die Verbandszeitschriften informieren.
Herbert Becker vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen referierte über die Änderungen in der
Düngeverordnung 2021, die in der Landwirtschaft zu beachten sind. Dabei erläuterte er unter an-
derem, wie die Düngebedarfsermittlung erfolgt, was bei der Untersuchung von organischem
Dünger zu beachten ist sowie über den Umfang der Aufzeichnungspflichten von Landwirtinnen
und Landwirten.
Hans-Günther Seerich vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landkrei-
ses informierte über die Einführung der Online-Antragstellung in der Agrarförderung: Ab der
Saison 2021 können Landwirte alle Anträge auf Agrarfördermaßnahmen nur noch online über ein
Antragsportal der WI-Bank abgeben. Von 2017 bis 2020 erfolgte die Antragstellung bereits aus-
schließlich digital über einen USB-Stick und die Antragssoftware „HELENA“. Die Landwirte
wurden vom Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz im Kreis auf diese Umstellun-
gen vorbereitet und mit Schulungen, Infoveranstaltungen und Beratung unterstützt. Auch bei dem
neuen Online-Antragsverfahren sollen die Landwirte unterstützt werden. Dafür bietet der Kreis

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Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

eine telefonische Hotline zur Beantwortung von Fragen sowie bei Bedarf auch persönliche Bera-
tungstermine nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der Hygieneregeln an.
„Wir betrachten die Landwirtinnen und Landwirte als unsere Partner. Deshalb bieten wir mit den
Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten gerne Unterstützung an“, so die Landrätin.
Heike Wagner, Fachbereichsleiterin Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Kreises, be-
richtete über die Weiterentwicklung der Themen-Radroute „Höferadeln“, die als Audio-Tour
ausgebaut wird. Zukünftig sollen so interessante Audio-Informationen zur Tour wie Geschichten
und Wissenswertes über einzelne Stationen über das eigene Smartphone abrufbar sein. Auch
das Kelterwiesen-Projekt, bei dem im Landkreis inzwischen fast 1.000 Obstbäume von Landwir-
ten gepflanzt wurden, sowie die Unterstützung neuer Verkaufsstellen für regionale Produkte im
Landkreis waren Thema. Wagner informierte zudem über das Heckenprojekt des Kreises und
zeigte dazu einen Kurzfilm, der das Projekt vorstellt. Dieser findet sich online auf der Homepage
der Kreisverwaltung unter www.lkmb.de/heckenmanagement .

 Ansprechpartnerin:
 Heike Wagner, Tel.: 06421 405-6509
 E-Mail: WagnerHe@marburg-biedenkopf.de

CeresAward: Felix Hoffarth ist der Landwirt des Jahres 2020
und Rinderhalter des Jahres 2020
Auszüge aus agrarheute:
CeresAward: Felix Hoffarth ist der Landwirt des Jahres 2020 | agrarheute.com

© Timo Jaworr Felix Hoffarth ist der Landwirt des Jahres 2020
Bei Felix Hoffarth bildet alles einen Kreislauf. Alle Bereiche passen zusammen und ergän-
zen sich. Damit zeigt er auf seinem Betrieb, wie moderne, nachhaltige Landwirtschaft
aussehen kann.
Der CeresAward-Sieger hat ein Betriebskonzept, das in allen Bereichen wohl durchdacht ist. Die
Produktionssysteme greifen ineinander wie Zahnräder. Die Arbeitsspitzen sind so verteilt, dass
alles leistbar bleibt. Dabei hat er die Rentabilität seiner Betriebszweige immer im Blick. Er hat das
Kreislaufdenken auf seinem Hof perfektioniert. Damit schafft er Effizienz und Nachhaltigkeit. So
lautet die Begründung für den Landwirt des Jahres 2020.
Neben dem Kreislaufdenken zeichnete die CeresAward-Jury den Landwirt aus, weil er ein Händ-
chen und ein Auge für Tiere habe. Das zeigten nicht nur die Zuchterfolge. Er achte auf die
Haltung und darauf, dass sein Handeln von Außenstehenden verstanden werde. Dabei habe er
die Erzeugung von der Aufzucht bis zur Vermarktung selbst in der Hand. Außerdem sei er kein
Einzelkämpfer, sondern wirke und werbe aktiv für Kooperationen in und um die Landwirtschaft.

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Info-Brief Landwirtschaft
Mai 2021

Die Juroren waren Alexander Hörmann und Josef Reiter vom Hauptsponsor DEUTZ-FAHR,
Carsten Matthäus vom Deutschen Landwirtschaftsverlag, Simon Michel-Berger und Markus
Pahlke aus der Redaktion agrarheute und last but not least Linda Kelly, die Landwirtin des Jah-
res 2019.
Über 200 Bewerbungen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum waren letztes Jahr für den
CeresAward eingegangen. Neben zehn Kategoriensiegern, welche die gesamte Bandbreite der
Landwirtschaft widerspiegeln, wird ein Gesamtsieger, der „Landwirt des Jahres“ gekürt. So hatte
Felix Hoffarth schon in der Kategorie "Rinderhalter des Jahres" gewonnen.

Seine Eltern hatten begonnen, den Betrieb nach ökologischen Kriterien zu bewirtschaften. So
wurde der Junior auf einem ökologisch wirtschaftenden Hof groß und hat erlebt, dass ein Betrieb
auf diese Weise erfolgreich wachsen kann. Dem Agraringenieur ist es wichtig, dass ihn die Arbeit
nicht aus dem Tritt bringt. Deshalb legt er besonderes Augenmerk auf das Aufteilen und Koordi-
nieren der Tätigkeiten auf dem Hof.
Die Arbeitsspitzen in den Betriebsbereichen sind fein aufeinander abgestimmt. Bei der Betriebs-
entwicklung beachtet er genau, wie und ob sich zusätzliche Arbeit auf das Jahr verteilen lässt.
Neben dem Ackerbau sind es vor allem die Fleischrinder, die für den Landwirt im Mittelpunkt ste-
hen und den Kreislauf auf dem Betrieb schließen.

Puten im Rinderstall

Dazu kommen die Puten, die die Stallfläche der Rinder im Sommer nutzen und die Pensions-
und Zuchtpferde, die das Grünland beweiden. Wie konsequent die Bereiche durchdacht sind,
zeigt sich bei den Angusrindern im Betrieb. Sie werden seit 1989 auf dem Hof gezüchtet.
Die Herde umfasst 47 Muttertiere mit Nachzucht und drei Deckbullen, insgesamt 115 Tiere. Ei-
nen Großteil der Nachzucht verkauft Hoffarth als Zuchtvieh. Dass nicht nur die inneren Werte der
Angusrinder stimmen, sondern auch das Exterieur passt, machen die Schauerfolge deutlich, die
die Familie mit ihren Tieren erringen konnte, darunter einen Europa-Champion und mehrfache
Landessiegertitel.
Der vertrauensvolle Umgang mit den Rindern ist ein wichtiger Bestandteil der Hoffarth´schen
Fleischrinderphilosophie. Ohne dies wäre es kaum möglich, mit fremden Personen auf der Weide
direkt in die kälberführende Mutterkuhherde zu gehen, um Tiere aus der Nähe zu beurteilen.

Ruhiger Umgang und besondere Zuchtphilosophie

Der ruhige Umgang mit den Kühen ist zusätzlich auch eine hervorragende Grundlage für die vie-
len Kindergartengruppen und Schulklassen, die im Rahmen des Programms „Bauernhof als
Klassenzimmer“ zu Besuch auf die Eselsmühle kommen.
Hinsichtlich der Zuchtphilosophie tritt der Betriebsleiter in die Fußstapfen seiner Eltern. Weder
Kälber noch Muttertiere erhalten zusätzliches Kraftfutter. Nur die Bullen bekommen Bruchkorn
des Betriebs. So selektiert Felix Hoffarth auf eine gute Milchleistung der Mütter.
Auch beim Transport zum Schlachthof in den nicht weit entfernten Ort Wetter hat der ruhige und
möglichst stressfreie Umgang mit den Tieren Priorität. So werden immer mindestens zwei Tiere
gemeinsam transportiert.

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