Infoblatt Dortmunder - Stadt Dortmund

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Infoblatt Dortmunder - Stadt Dortmund
Dortmunder
   Infoblatt

 für WERDENDE ELTERN
Notizen

          Für werdende Mütter und Väter

          ... ist diese kompakte Broschüre hilfreich. Sie informiert kurz
          und bündig über Angebote, Leistungen und Möglichkeiten,
          die in der Zeit der Geburtsvorbereitung, unmittelbar rund
          um den Geburtstermin oder nach der Entbindung von
          Interesse sind.

          Diese Broschüre gibt Auskunft zu Themen, die in der mo-
          mentanen Lebenssituation im Mittelpunkt stehen: Mutter-
          schutz, Mutterschaftsgeld, Anmeldung des Kindes, Eltern-
          geld, Unterhaltsvorschuss und/oder Vaterschaftsanerkennung
          bei nichtehelichen Geburten. Wobei sich die beschriebenen
          Angebote und Leistungen im Regelfall auf Institutionen,
          Organisationen und Einrichtungen in Dortmund beziehen.
          Sie geben einen Überblick und können keine persönliche
          oder rechtliche Beratung ersetzen. Eine Haftung für Voll-
          ständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben ist
          ausgeschlossen.

          Weitere Auskünfte, Tipps und Informationen, die insbeson-
          dere den wohnortnahen Bereich betreffen, erhalten Sie im
          Familienbüro, der Service- und Anlaufstelle Ihrer Familie im
          Stadtbezirk.

          www.familie.dortmund.de
Kontakte der Familienbüros

Innenstadt-Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 42 82                       Hörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 98 67
Leopoldstraße 16–20                                                                                                           Hörder Bahnhofstraße 16
44147 Dortmund                                                                                                                44263 Dortmund
FamilienbueroInnenstadt-Nord@stadtdo.de                                                                                       FamilienbueroHoerde@stadtdo.de

Innenstadt-Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 95 69                    Hombruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 83 27
Märkische Straße 24–26                                                                                                        Harkortstraße 58
44141 Dortmund                                                                                                                44225 Dortmund
FamilienbueroInnenstadt-Ost@stadtdo.de                                                                                        FamilienbueroHombruch@stadtdo.de

Innenstadt-West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 35 17                       Lütgendortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 89 40
Märkische Straße 24–26                                                                                                        Werner Straße 10
44141 Dortmund                                                                                                                44388 Dortmund
FamilienbueroInnenstadt-West@stadtdo.de                                                                                       FamilienbueroLuetgendortmund@stadtdo.de

Eving . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 79 23   Huckarde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 84 35
August-Wagner-Platz 2–4                                                                                                       Urbanusstraße 5
44339 Dortmund                                                                                                                44369 Dortmund
FamilienbueroEving@stadtdo.de                                                                                                 FamilienbueroHuckarde@stadtdo.de

Scharnhorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 88 26               Mengede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 80 40
Gleiwitzstraße 277                                                                                                            Bürenstraße 1
44328 Dortmund                                                                                                                44359 Dortmund
FamilienbueroScharnhorst@stadtdo.de                                                                                           FamilienbueroMengede@stadtdo.de

Brackel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 48 89
Brackeler Hellweg 170
44309 Dortmund
FamilienbueroBrackel@stadtdo.de                                                                                                  Öffnungszeiten der Familienbüros:
                                                                                                                                 montags und donnerstags 08.30–10.30 Uhr
                                                                                                                                 und nach Vereinbarung
Aplerbeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 93 09
Köln-Berliner-Straße 1                                                                                                           Familienhebammen-Hotline:
44287 Dortmund                                                                                                                   Tel. (0231) 50-1 01 88
FamilienbueroAplerbeck@stadtdo.de

4                                                                                                                                                                                                                                                   5
Stichwortverzeichnis

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Seite                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Seite

      Vor der Geburt                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nach der Geburt
Schwangerschaftsberatungsstellen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                                                                                        Beurkundung einer Geburt/Anmelden eines Neugeborenen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
Mutterschutzzeiten/Mutterschutzbestimmungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                                                                                                                                     Krankenversicherung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
Schwangerschaftsmehrbedarf (bei ALG II Bezug). .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10                                                                                                                                              Elternzeit .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
Einmalige Beihilfen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Elterngeld/ElterngeldPlus. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21
(Schwangerschaftsbekleidung/Säuglingserst- und -zweitausstattung
bei ALG II-Bezug).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10             Kindergeld. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 23

Stiftungsmittel für schwangere Frauen in Notlagen                                                                                                                                                                                                                                                                                       Kinderzuschlag. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 24
(Bundesstiftung „Mutter und Kind“) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11                                                                                     Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten (für die Geburt eines 7. Kindes) .  .  .  .  .  . 24
Geburtskliniken. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12                Unterhaltsvorschuss (UV) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25
Geburtshaus .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
Freiberuflich tätige Hebammen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
Familienhebammen/Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpfleger/-innen.  .  .  . 14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Allgemeine Informationen
Vaterschaftsanerkennung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Willkommensbesuch/Informationen zum Thema Familie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 26
Beistandschaft.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Wohngeld.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
Sorgerechtsfragen (bei nicht verheirateten Eltern). .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ALG II/Sozialgeld.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27
Familienname (Namensrecht) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        DO Pass .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bildungs- und Teilhabepaket.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28
Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sozialticket („Mein Ticket“).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verhütungsfonds .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 30
Vor der Geburt

                                   Beratungen sind vertraulich,                                           Bezugsdauer:
Schwangerschafts-                  kostenlos und in verschiedenen       Mutterschutzzeiten/
                                                                                                          • Normalerweise 6 Wochen vor
beratungsstellen                   Sprachen möglich.                    Mutterschutzbestim-                 Entbindung und 8 Wochen

                                   Wie viel/Was:
                                                                        mungen                              danach
Wo:                                                                                                       • Bei medizinischen Früh- und
                                   Infos und Beratung:                  Rechtsgrundlage: Mutterschutz-      Mehrlingsgeburten bis zum
AWO
                                   • zu finanziellen Hilfen             gesetz und Verordnung zum           Ablauf von 12 Wochen nach der
Klosterstraße 8–10
                                   • zu rechtlichen Fragen              Schutze der Mütter am Arbeits-      Entbindung
44135 Dortmund
                                     (z. B. Mutterschutz, Elterngeld,   platz
Tel. (0231) 99 34-2 22
www.awo-dortmund.de/beratung         Elternzeit)                                                          Voraussetzung:
                                   • zur vorgeburtlichen Diagnostik     Wo:
                                                                                                          Das Mutterschutzgesetz gilt für
donum vitae                        • zu Schwangerschaftskonflikten      Bei Ihrem Arbeitgeber/Personal-   alle werdenden Mütter, die in
Friedhof 4                         • bei psychischen und sozialen       betreuer                          einem Arbeitsverhältnis stehen,
44135 Dortmund                       Problemen vor und nach der                                           auch Minijobberinnen und Frauen
                                                                        www.bmfsfj.de oder
Tel. (0231) 1 76 38 74               Geburt                                                               in Ausbildung.
                                                                        www.familien-wegweiser.de
www.donumvitae-dortmund.de         • zu Familienplanung und
                                     Empfängnisverhütung                                                  Es gilt nicht für Hausfrauen,
                                                                        Publikation:
Sozialdienst katholischer Frauen   • zu unerfülltem Kinderwunsch                                          Selbstständige, Organmitglieder
                                                                        Leitfaden zum Mutterschutz
Propsteihof 10                     • nach Fehl- und Totgeburten                                           und Geschäftsführerinnen juris-
44137 Dortmund                     • zu Teenagerschwangerschaften                                         tischer Personen oder Gesell-
                                                                        Wann/Wie:
Tel. (0231) 18 48-2 20             • Informationen zur Entwicklung                                        schaften. Es gilt auch nicht für
www.skf-hoerde.de                    des Kindes bis zum 3. Lebens-      Sofort bei Bekanntwerden der
                                                                                                          Adoptivmütter. Für Beamtinnen
                                     jahr                               Schwangerschaft
                                                                                                          und Soldatinnen gelten die Rege-
Beratungsstelle Westhoffstraße                                                                            lungen des Beamtenrechtes.
Westhoffstraße 8–12                Bezugsdauer:                          TIPP:
44145 Dortmund                                                          Schwangerschaftsbescheinigung
                                   Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Tel. (0231) 84 03 40                                                    frühzeitig vorlegen
www.westhoffstrasse.de             Voraussetzung:
                                                                        Wie viel/Was:
                                   • Kinderwunsch
Wann/Wie:                                                               Kündigungsschutz und Freistel-
                                   • Schwangerschaft
Bitte einen persönlichen                                                lung im Job bei vollem Lohnaus-
                                   • Eltern von Kindern zwischen
Beratungstermin vereinbaren.                                            gleich (durch Arbeitgeber und
                                     0 und 3 Jahren
                                                                        Krankenkasse)

8                                                                                                                                       9
Vor der Geburt

                                     TIPP:                              Wie viel/Was:                     Schwangerschaftsberatungs-
Schwangerschafts-                   Mutterpass oder ärztliche                                             stellen
                                                                        • Schwangerschaftsbekleidung
mehrbedarf                          Bescheinigung über voraussicht-       max. 153 €
                                    lichen Entbindungstermin recht-     • Säuglingsausstattung (Beklei-   AWO
bei ALG II Bezug
                                    zeitig vorlegen                       dung und Hausrat) max. 500 €    Klosterstraße 8–10
                                                                        • Bei Geburt eines weiteren       44135 Dortmund
Wo:
                                    Wie viel/Was:                         Kindes innerhalb von 2 Jahren   Tel. (0231) 99 34-2 22
Jobcenter Dortmund                                                                                        www.awo-dortmund.de/beratung
                                    Plus 17 % der Regelleistung           werden nur 50 % der Pauschale
Hotline: (0231) 8 42-11 10
                                                                          gewährt.
www.jobcenterdortmund.de                                                                                  Donum vitae
                                    Bezugsdauer:
                                                                        Bezugsdauer:                      Friedhof 4
Standorte                           Monatliche Auszahlung                                                 44135 Dortmund
(Zuständigkeit nach PLZ)                                                Einmalig                          Tel. (0231) 1 76 38 74
                                    Voraussetzung:                                                        www.donumvitae-dortmund.de
Steinstraße 39                      ALG II-Bezug/Antragsstellung        Voraussetzung:
Do-Nordwest / U25 (18–24-jährige    mit Mutterpass bzw. ärztlicher      ALG II-Bezug                      Sozialdienst katholischer Frauen
mit eigener Wohnung ohne            Bescheinigung                                                         Propsteihof 10
                                                                        Antragsstellung mit Mutterpass
Ausbildung)                                                                                               44137 Dortmund
                                                                        bzw. ärztlicher Bescheinigung
Zentrale Anlaufstelle für Flücht-                                                                         Tel. (0231) 18 48-2 20
linge                               Einmalige Beihilfen                                                   www.skf-hoerde.de

Königshof 1                         Schwangerschaftsbekleidung/         Stiftungsmittel für               Beratungsstelle Westhoffstraße
Do-Nordost / Team akademische       Säuglingserst- und -zweitausstat-   schwangere Frauen in              Westhoffstraße 8–12
Berufe                              tung bei ALG II-Bezug                                                 44145 Dortmund
                                                                        Notlagen                          Tel. (0231) 84 03 40
Kaiserhain 1                        Wo:                                                                   www.westhoffstrasse.de
Do-Südwest-Südost                   Zuständiges Jobcenter Dortmund      Bundesstiftung „Mutter und
                                                                        Kind“
Südwall 5–9                         Wann/Wie:
Schwerbehinderte / Rehabilitanten                                       Wo:
                                    • Ab dem 4. Schwangerschafts-
                                      monat bei Vorliegen aller         www.bundesstiftung-mutter-und-
Wann/Wie:                             übrigen Voraussetzungen           kind.de
Ab der 13. Schwangerschafts-        • Ab dem 8. Schwangerschafts-
woche bis zum Entbindungstermin       monat bei Vorliegen aller
                                      übrigen Voraussetzungen

10                                                                                                                                      11
Vor der Geburt

Wann/Wie:                                                          Wann/Wie:                           Was:
                                   Geburtskliniken
• Nur in der Schwangerschaft                                       • In der Schwangerschaft/           Geburt im Geburtshaus und
  möglich (z. Zt. bis zur 20.      Wo:                               Anmeldung zur Entbindung          Betreuung in den ersten 3–4
  Woche) und wenn der Wohnsitz                                     • Kreißsaalbesichtigungen           Stunden nach der Geburt
  in Dortmund ist                  Klinikum Dortmund (Mitte)         möglich
• Vorlage Schwangerschaftsattest   Beurhaustraße 40                                                    Hausgeburt möglich, bitte
  oder Mutterpass                  44137 Dortmund                  Was:                                nachfragen!
• Nachweis über finanzielle        Tel. (0231) 9 53-0
                                   www.klinikumdo.de               Alle Kliniken haben eine Eltern-
  Notlage                                                          schule mit verschiedenen vor- und   Das Geburtshaus ist an eine
                                                                   nachgeburtlichen Angeboten.         Hebammenpraxis angegliedert
 TIPP:                             Klinikum Westfalen (Brackel)                                        und bietet vielfältige vor- und
frühzeitig Termin vereinbaren      Beleggeburten möglich                                               nachgeburtliche Angebote.
                                   Wieckesweg 27                   Bezugsdauer:

Wie viel/Was:                      44309 Dortmund                  Klinikaufenthalt nach ärztlicher
                                   Tel. (0231) 9 22-0              Verordnung                          Medizinische Kriterien, die eine
Höhe der Hilfe richtet sich nach   www.klinikum-westfalen.de                                           Geburtshausgeburt ausschließen:
den persönlichen Umständen                                         Voraussetzung:                      • Mehrlingsschwangerschaft
                                   St. Johannes Hospital (Mitte)                                       • Frühgeburt bis 37. Woche
Bezugsdauer:                                                       Mutterpass/Einweisungsschein        • Beckenendlage
                                   Johannesstraße 9–17
Einmalig (wird nicht als Einkom-   44137 Dortmund                                                      • schwere Allgemeinerkrankung
men auf ALG II und Sozialhilfe     Tel. (0231) 18 43-0                                                   der Mutter
angerechnet)                       www.joho-dortmund.de            Geburtshaus
                                    TIPP:
Voraussetzung:                                                     Wo:
                                   Babylotse vorhanden
Bedürftigkeit (kein rechtlicher    (Vermittlung von Hilfs- und     Hebammenpraxis rundum
Anspruch)                          Beratungsangeboten)             Hagener Straße 93
                                                                   44225 Dortmund
                                   St. Josefs Hospital (Hörde)     Tel. (0231) 1 38 58 81
                                   Wilhelm Schmidt Straße 4        www.hebammenpraxis-rundum.de
                                   44263 Dortmund
                                   Tel. (0231) 43 42-23 01         Wann/Wie:
                                   www.josefs-hospital.de          • Anmeldung vor der Geburt
                                                                   • Begleitung durch eine Hebamme
                                                                   • Kostenübernahme durch die
                                                                     Krankenkasse

12                                                                                                                                       13
Vor der Geburt

                                     Voraussetzung:                     Bezugsdauer:                         Wann/Wie:
Freiberuflich tätige
                                     • Mitglied einer gesetzlichen      • Familienhebammen; während          • Bereits vor der Geburt des
Hebammen                               Krankenkasse                       der Schwangerschaft und inner-       Kindes möglich
                                     • Bei privaten Krankenkassen         halb des ersten Lebensjahres des   • Beurkundung von Willenserklä-
Wo:                                    (vertragsabhängig) bitte die       neugeborenen Kindes                  rungen durch eine Urkundsper-
Hebammenhotline                        jeweiligen Leistungen erfragen   • Familien-Gesundheits-Kinder-         son: Anerkennungserklärung
Tel. (0231) 50-1 01 88                                                    krankenpfleger/-innen von            des Vaters und Zustimmungser-
jeden Dienstag von 15.00–17.00 Uhr                                        Geburt an bis zum dritten            klärung der Mutter und ggf. der
jeden Freitag von 10.00–12.00 Uhr    Familienhebammen/                    Lebensjahr des Kindes                gesetzlichen Vertreter
• Geburtskliniken                    Familien-Gesundheits-              Voraussetzung:                       Wie viel/Was:
• Frauenärzte                        Kinderkrankenpfleger/-             • Familien/Frauen und Kinder in      Beide Elternteile werden nach
• Hebammenpraxen                     innen                                besonderen Lebenslagen             rechtswirksamer Anerkennung in
                                                                        • Nichtkrankenversicherte            der Geburtsurkunde des Kindes
Wann:                                Wo:                                • Unterstützungsbedarf über die      als Elternteile aufgeführt.
                                                                          originären Hebammentätig-
Frühzeitige Kontaktaufnahme          Koordinierungsstelle
                                                                          keiten hinaus                      Bezugsdauer:
während der Schwangerschaft          Tel. 0173-5 29 00 96
notwendig                                                                                                    Unwiderruflich – die Anfechtung
                                     Gesundheitsamt                                                          ist nur durch ein familiengericht-
Was:                                 Tel. (0231) 50-2 76 16             Vaterschaftsanerkennung              liches Verfahren möglich.
• Schwangerenvorsorge/
                                     und alle Schwangerschaftsbera-     Wo:                                  Voraussetzung:
  Betreuung vor, während und
  nach der Geburt                    tungsstellen (siehe S. 8)          Standesamt in der Innenstadt         • Geburtsurkunden beider
• Aufsuchende Wochenbett-                                               Friedensplatz 5                        Elternteile
  betreuung                          Wann:                              Tel. (0231) 50-1 33 31               • ggf. Nachweis über rechtskräfti-
• Kostenübernahme durch die          Frühzeitige Kontaktaufnahme                                               ges Scheidungsurteil (nur beim
  gesetzlichen Krankenkassen         während der Schwangerschaft        Jugendamt, Abteilung Beistand-         Standesamt erforderlich)
  möglich                            notwendig                          schaften                             • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
                                                                        beistandschaften@stadtdo.de          • gültige Lichtbildausweise
Bezugsdauer:                         Was:                               Tel. (0231) 500                        (Personalausweise, Pässe, etc.)
                                                                        www.jugendamt.dortmund.de
• Von Beginn der Schwanger-          Intensive Begleitung und Bera-
                                                                                                             Möglichst Vorsprache beider
  schaft, bis 9 Monate nach der      tung für Familien/Frauen und
                                                                        Notare                               Elternteile, Beurkundungen sind
  Geburt möglich                     Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf
                                                                                                             aber auch separat möglich.

14                                                                                                                                          15
Vor der Geburt

                                    Bezugsdauer:                         Was:                               Wie viel/Was:
Beistandschaft
                                    • Die Erklärung gegenüber dem        Gemeinsames Sorgerecht             Beratung/Information zum
Wo:                                   Jugendamt gilt längstens bis zur                                      Namensrecht und zu den
                                      Volljährigkeit des Kindes.         Bezugsdauer:                       Konsequenzen
Jugendamt, Abteilung                • Neben anderen Beendigungs-
Beistandschaften                                                         Kann nur durch Familiengerichts-
                                      gründen ist die schriftliche       entscheidung geändert werden       Bezugsdauer:
Tel. (0231) 500                       Aufhebung durch den „beauf-
beistandschaften@stadtdo.de                                                                                 Der gemeinsam bestimmte/
                                      tragenden“ Elternteil immer        Voraussetzung:                     erteilte Name wird in die Geburts-
www.jugendamt.dortmund.de             möglich.
                                                                         Übereinstimmende Willenser-        urkunde eingetragen.
Wann/Wie:                           Voraussetzung:                       klärungen beider Eltern oder
                                                                         gerichtliche Entscheidung          Voraussetzung:
• Kontaktaufnahme und Klärung       Alleinsorgeberechtigter Elternteil
  sind bereits vor der Geburt des                                                                           Geburtsurkunden beider Eltern-
                                    oder der Elternteil, bei dem das                                        teile, Heiratsurkunde der Eltern,
  Kindes möglich.                   Kind lebt (bei gemeinsamer elter-
• Aus Anlass der Geburt eines                                            Familienname                       Ausweis/Staatsangehörigkeit
                                    licher Sorge)
  Kindes nicht miteinander
                                                                         (Namensrecht)
  verheirateter Eltern wird
  regelmäßig die Beratung und
  Unterstützung des Jugendamtes     Sorgerechtsfragen                    Wo:
  angeboten.                        bei nicht verheirateten Eltern       Standesamt Innenstadt
• Erklärung zur Einrichtung einer                                        Tel. (0231) 50-1 33 31
  Beistandschaft ist jederzeit      Wo:                                  www.dortmund.de
  möglich.
                                    Jugendhilfedienste in den
                                    Stadtbezirken                        Wann/Wie:
Wie viel/Was:
                                    Tel. (0231) 500                      Bereits vor der Geburt kann der
• Beratung und Unterstützung in     www.jugendamt.dortmund.de            Familienname des Kindes unter
  Sorgerechtsfragen                                                      bestimmten Voraussetzungen
• Rechtliche Interessenvertretung   Wann/Wie:                            festgelegt werden.
  des Kindes bei der Feststellung                                        Nähere Infos erfragen Sie bitte
                                    Erklärung bereits vor der Geburt
  der Vaterschaft und/oder in                                            beim Standesamt.
                                    des Kindes möglich und/oder zu
  Unterhaltsfragen
                                    jedem anderen von den Eltern
                                    gewünschten Zeitpunkt

16                                                                                                                                         17
Vor der Geburt

                                    Voraussetzung:                        Bezugsdauer:
Mutterschaftsgeld
                                    • Freiwillig oder pflichtversicher-   Während der Mutterschutzzeiten
der gesetzlichen Kranken-             te Arbeitnehmerinnen einer          (6 Wochen vor und 8 Wochen
versicherung                          gesetzlichen Krankenkasse           nach der Entbindung)
                                    • Auch Teilzeit- oder geringfügig     Die nachgeburtliche Schutzfrist
Wo:                                   Beschäftigte erhalten Mutter-       verlängert sich von 8 auf 12
Bei der jeweiligen gesetzlichen       schaftsgeld wenn sie selbst         Wochen bei Frühgeburten, Mehr-
Krankenkasse                          krankenversichert sind.             lingsgeburten und bei der Geburt
                                                                          eines Kindes mit Behinderung.
Wann/Wie:
                                    Mutterschaftsgeld                     Voraussetzung:
• Der Antrag kann 7 Wochen vor
  dem Entbindungstermin gestellt                                          Arbeitnehmerinnen, die nicht
                                    des Bundesversicherungsamtes
  werden.                                                                 selbst Mitglied einer gesetzlichen
• Bescheinigung eines Arztes oder                                         Krankenversicherung sind (z. B.
                                    Bundesversicherungsamt
  einer Hebamme mit dem mut-                                              privat Krankenversicherte, gesetz-
                                    Friedrich Ebert Allee 38,
  maßlichen Entbindungstermin                                             lich familienversicherte Frauen)
                                    53113 Bonn
                                    Tel. (0228) 6 19-18 88
Wie viel/Was:
• Maximal 13 € kalendertäglich      Antragsformulare:
  für die Dauer der Mutterschutz-   www.mutterschaftsgeld.de
  zeiten plus Arbeitgeberzuschuss
  (optional)                        Wann/Wie:
                                    • Frühestens 7 Wochen vor dem
Bezugsdauer:                          Entbindungstermin möglich
Während der Mutterschutzzeiten      • Bescheinigung eines Arztes oder
(6 Wochen vor und 8 Wochen            einer Hebamme mit dem mut-
nach der Entbindung)                  maßlichen Entbindungstermin
Die nachgeburtliche Schutzfrist
verlängert sich von 8 auf 12        Wie viel/Was:
Wochen bei Frühgeburten, Mehr-      • Höchstbetrag 210 €
lingsgeburten und bei der Geburt    • Plus Arbeitgeberzuschuss
eines Kindes mit Behinderung.

18                                                                                                             19
Nach der Geburt

                                                                                                                 Wie lange?
Beurkundung einer                   Krankenversicherung                     Elternzeit                           Elternzeit können Sie in Anspruch
Geburt                              Wo:                                                                          nehmen, bis das Kind das dritte
                                                                            Informationen zum Thema
Anmelden eines Neugeborenen                                                                                      Lebensjahr vollendet hat. Es ist
                                    Bei den Geschäftsstellen der            Elternzeit erhalten Sie hier:
                                                                                                                 aber auch möglich, zunächst nur
                                    gewünschten Krankenkasse                Hotline zur Elternzeit
Wo:                                                                                                              einen Teil der Elternzeit zu neh-
                                                                            Tel. 0211/8 37-19 12
                                                                                                                 men und bis zu 24 Monate Eltern-
Standesamt Innenstadt               Wann/Wie:                               elternzeit@mfkjks.nrw.de
                                                                                                                 zeit „aufzusparen“. Man kann
Friedensplatz 5                     Unmittelbar nach der Geburt des                                              dann die aufgesparte Elternzeit
Tel. (0231) 50-1 33 31              Kindes mit einer Bescheinigung          Wann/Wie/Wo:
                                                                                                                 bis zum achten Lebensjahr des
                                    vom Standesamt                          • spätestens sieben Wochen vor       Kindes zu einem frei gewählten
„Holservice“ aus den Dortmunder                                               Beginn der Elternzeit muss diese   Zeitpunkt nehmen.
Entbindungskliniken                 Wie viel/Was:                             schriftlich beim Arbeitgeber/      Während Sie Elternzeit nehmen,
                                    • Für gesetzlich pflichtversicherte       Personalbetreuer angemeldet        haben Sie in größeren Betrieben
Wann/Wie:                             Eltern besteht die Möglich-             werden                             einen Anspruch darauf, weiterhin
Innerhalb einer Woche (5 Werk-        keit, für das Kind den Beitritt                                            zwischen 15 und 30 Stunden
tage) nach der Geburt des Kindes      zur Familienversicherung zu           Gleichzeitig mit der schriftlichen   wöchentlich arbeiten zu können,
                                      beantragen (keine zusätzlichen        Anmeldung muss man sich              wenn Sie das möchten.
Wie viel/Was:                         Beitragskosten).                      verbindlich festlegen, für welche
                                    • Privat versicherte Eltern müs-        Zeiträume die Elternzeit genom-
Es werden drei gebührenfreie Ge-
                                      sen für das Kind eine eigene          men werden soll
burtsbescheinigungen ausgestellt.
                                      beitragspflichtige Versicherung
                                                                                                                 Elterngeld/Elterngeld-
Anmerkung:                            abschließen.                          Wer?                                 Plus
Geburtsurkunden sind kosten-        • Ist ein Elternteil pflicht- und der   Einen Anspruch auf Elternzeit
pflichtig (z. Zt. 14 €)               andere privat versichert beste-       haben Mütter und Väter, die in       Wo:
                                      hen Einkommensgrenzen!                einem Arbeits- bzw. Dienstver-       Gemeinsames Versorgungsamt
Voraussetzung:                                                              hältnis stehen.                      der Städte Dortmund, Bochum
• Geburtsanzeige der Klinik,        Bezugsdauer:                                                                 und Hagen
  oder bei Hausgeburten Geburts-    Bis eine eigene Versicherungs-          Väter und Mütter können auch
                                    pflicht des Kindes besteht                                                   Untere Brinkstraße 80
  anzeige der Hebamme                                                       gleichzeitig Elternzeit nehmen.
                                                                                                                 44141 Dortmund
• Geburtsurkunde der ledigen
  Mutter                            Voraussetzung:                                                               Tel. (0231) 500
• Gültige Eheurkunde/oder           In Deutschland besteht eine
                                                                                                                 elterngeldkasse@stadtdo.de
  internationale Heiratsurkunde,    gesetzlich geregelte Krankenver-
  Personalausweis oder Reisepass    sicherungspflicht.                                                           www.familien-wegweiser.de

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Nach der Geburt

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?   Wie viel/Was:                                                            Bezugsdauer:
                                                                       Kindergeld
Anspruch auf Elterngeld (Basis-    • das Basiselterngeld beträgt                                            • Für alle Kinder bis 18 Jahre,
elterngeld und ElterngeldPlus)       min. 300 € monatlich, das         Wo:                                    für Kinder in Ausbildung bis 25
haben Mütter und Väter, die          ElterngeldPlus mindestens 150 €                                          Jahre
• ihre Kinder nach der Geburt        monatlich.                        Familienkasse NRW Ost                • Sonderfälle sind möglich und
  selbst betreuen und erziehen,    • max. 1.800 € (einkommensab-       44117 Dortmund                         können bei der zuständigen
• nicht mehr als 30 Stunden in       hängig)                           Besuchsadresse:                        Familienkasse nachgefragt
  der Woche erwerbstätig sind      • Geschwisterbonus möglich          Märkische Straße 8–10                  werden.
  (Einkommensgrenzen sind zu       • Für Mehrlingsgeburten erhalten    (Siemens Gebäude)                    • Für behinderte Kinder, die sich
  beachten)                          Eltern einen Mehrlingszuschlag    44141 Dortmund                         nicht selbst unterhalten können,
• mit ihren Kindern in einem                                           Tel. 0800/4 55 55 30                   auch nach dem 25. Lebensjahr
  Haushalt leben und               Bezugsdauer:                        Familienkasse-Nordrhein-Westfa-
• einen Wohnsitz oder ihren        Basiselterngeld kann in den ers-    len-Ost@arbeitsagentur.de            Voraussetzung:
  gewöhnlichen Aufenthalt in       ten 14 Lebensmonaten des Kindes                                          Deutsche Staatsangehörige erhal-
  Deutschland haben                                                    www.familienkasse.de
                                   in Anspruch genommen werden.                                             ten nach dem Einkommensteuer-
                                                                       Wann/Wie:                            gesetz grundsätzlich Kindergeld,
Auch Auszubildende und Studie-     Partnermonate möglich!
                                                                                                            wenn sie in Deutschland ihren
rende erhalten Elterngeld.         ElterngeldPlus kann in maximal      • Nach der Geburt des Kindes         Wohnsitz oder gewöhnlichen
                                   halber Höhe des Basiselterngeldes   • Geburtsurkunde und schrift-        Aufenthalt haben.
Bei Ausländerinnen und Auslän-     bezogen werden, aber doppelt          licher Antrag
dern gelten besondere Bestim-      so lange.                                                                In Deutschland wohnende
mungen.                                                                TIPP:                                ausländische Staatsangehörige
                                   Partnerschaftsbonusmonate           Antrag online stellen unter          können unter bestimmten
Wann/Wie:                          möglich!                            https://formular.arbeitsagentur.de   Voraussetzungen ebenfalls
Bis zu 3 Monate nach der Geburt                                                                             Kindergeld erhalten.
des Kindes kann das Elterngeld/                                        Wie viel/Was:
ElterngeldPlus rückwirkend ge-                                         • Für die ersten zwei Kinder         Unanfechtbar anerkannte Flücht-
zahlt werden.                                                            jeweils mtl. 192 €                 linge und Asylberechtigte können
                                                                         Ab 01/2018 mtl. 194 €              ebenfalls Kindergeld erhalten.
www.elterngeld.nrw.de
                                                                       • Für ein drittes Kind mtl. 198 €
                                                                         Ab 01/2018 mtl. 200 €              Bitte informieren sie sich bei ihrer
                                                                       • Für jedes weitere Kind mtl.        zuständigen Familienkasse.
                                                                         223 €
                                                                         Ab 01/2018 mtl. 225 €

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Nach der Geburt

                                    Gut zu wissen:                       Voraussetzung:                        Weitere Voraussetzungen können
Kinderzuschlag                      Den Kinderzuschlag bekommt                                                 sich im Einzelfall ergeben.
                                                                         Bestätigung der Voraussetzungen
                                    immer der Elternteil, der auch das   durch Kommunalverwaltung
Wo:                                 Kindergeld erhält.                                                         Zur Antragstellung wird benötigt:
Familienkasse NRW Ost                                                                                          • Geburtsurkunde des Kindes/
44117 Dortmund                                                                                                   Personalausweis
                                                                         Unterhaltsvorschuss (UV)              • Pass und Aufenthaltstitel des al-
Besuchsadresse:                     Ehrenpatenschaft des
                                                                                                                 leinerziehenden Elternteils und
Märkische Straße 8–10               Bundespräsidenten                    Was:                                    des Kindes bei ausländischen
(Siemens Gebäude),
                                    für die Geburt eines 7. Kindes       Unterhaltsvorschuss ist eine Leis-      Familien
44141 Dortmund
                                                                         tung für Alleinerziehende, deren
Tel. 0800/4 55 55 30                                                                                           Weitere Unterlagen können im
                                    Wo:                                  Kinder keinen (ausreichenden)
Familienkasse-Nordrhein-Westfa-                                                                                Einzelfall notwendig werden.
                                                                         Unterhalt erhalten.
len-Ost@arbeitsagentur.de           Bundesverwaltungsamt Köln
                                    über die Kommunalverwaltung                                                Wie viel:
www.familienkasse.de                                                     Wo:
                                    Rathaus Dortmund                                                           • für Kinder unter 6 Jahren 150 €
oder
                                    Tel. (0231) 50-2 21 80               Es gibt aktuell 6 Standorte zur       • für Kinder unter 12 Jahren 201 €
www.kinderzuschlag.de
                                    www.bundespraesident.de              Beantragung des Unterhaltsvor-
Wann/Wie:                                                                schusses. Sollten Sie nicht wissen,   Bezugsdauer:
                                    Wann/Wie:                            bei welcher UV Stelle Sie den An-
• Wenn das Familieneinkommen                                                                                   Die Zahlung
                                    • Ab der Geburt des 7. gemein-       trag stellen können, wenden Sie
  unter die Mindesteinkommens-                                                                                 • erfolgt maximal 72 Monate
                                      samen Kindes                       sich bitte an die Hotline der Stadt
  grenze fällt und sie kein                                                                                    • endet spätestens, wenn das
                                    • Der Antrag muss innerhalb des      Dortmund Tel. (0231) 500
  ALG II, Sozialgeld oder Sozial-                                                                                Kind 12 Jahre alt wird
                                      ersten Lebensjahres des Kindes
  hilfe beziehen
                                      gestellt werden.                   Voraussetzung:                        Achtung geplante Änderung!
• Nachweis über Einkommen, Ver-
  mögen und Wohnverhältnisse                                             Unterhaltsvorschuss erhalten          Die Anspruchsvoraussetzungen
                                    Wie viel/Was:                        Kinder                                werden sich ändern, sobald
Wie viel/Was:                       Überweisung einer Geldleistung       • bis zum12. Lebensjahr               die bevorstehende Reform für
                                    im Rahmen der zur Verfügung          • die ihren Wohnsitz in               Unterhaltsvorschuss beschlossen
maximal 170 € pro Kind monat-
                                    stehenden Mittel (z. Zt. 500 €)        Deutschland haben                   wird. Dann würden auch Kinder
lich
                                                                         • die bei einem alleinerziehenden     ab dem 12. Lebensjahr Unter-
                                    Bezugsdauer:                           Elternteil leben                    haltsvorschuss erhalten, eine
Voraussetzung:
                                    Einmalig ohne Rechtsanspruch         • die keinen oder nicht ausrei-       Beschränkung der Bezugsdauer
• Kindergeldbezug                                                          chend Unterhalt vom anderen         würde wegfallen.
                                                                           Elternteil erhalten

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Allgemeine Informationen

                                        Wann/Wie:                                                                  Voraussetzung:
Willkommensbesuch                       Während der Öffnungszeiten
                                                                             Wohngeld                              Einkommensgrenze gemäß
Informationen zum Thema                 jeden Montag und Donnerstag                                                Wohngeldgesetz (WoGG)
                                                                             Wo:
Familie                                 von 8.30–10.30 Uhr
                                        und nach Vereinbarung                Wohngeldstelle
Wo:                                                                          Zentral in der Innenstadt
                                                                             Südwall 2–4, 44122 Dortmund           ALG II/Sozialgeld
Mitarbeiter/-innen der Familien-        Wie viel/Was:
                                                                             Hotline: (0231) 50-1 32 76
büros kommen zu Ihnen und dem           Alle Eltern eines neugeborenen                                             Wo:
                                                                             Antragsformulare können über
Neugeborenen nach Hause.                Kindes erhalten ein persönliches
                                                                             die Hotline angefordert werden        Jobcenter Dortmund
                                        Besuchsangebot.                                                            Hotline: (0231) 8 42-11 10
Weitere Infos in den Familien-
                                        Das Familienbüro im Stadtbezirk      Wann/Wie:                             www.jobcenterdortmund.de
büros der jeweiligen Stadt-
                                        ist Service- und Anlaufstelle für    • Wenn keine Leistungen des Job-      Standorte und Ansprechpartner
bezirke:
                                        alle Fragen rund um das Thema          centers, Grundsicherung nach        können bei der Hotline erfragt
• Innenstadt-Nord,                      Familie (z. B. Babysitter, Kinder-     SGB XII oder Leistungen wie         werden.
  Tel. (0231) 50-2 42 82                betreuung, Familienfreizeittipps,      Bafög, oder Berufsausbildungs-
• Innenstadt-Ost,                       frühkindliche Angebote).               beihilfe ausgezahlt werden          Wann/Wie:
  Tel. (0231) 50-2 95 69                Die Familienbüros organisieren       • Wenn die Einkommensgrenze
                                                                                                                   Jederzeit, bei Vorliegen aller
• Innenstadt-West,                      eine Vielzahl von frühkindlichen       nicht überschritten wird
                                                                                                                   Voraussetzungen
  Tel. (0231) 50-2 35 17                Bildungs- und Förderangeboten
                                        in ihrem Wohnumfeld.                 Wie viel/Was:
• Eving, Tel. (0231) 50-2 79 23                                                                                    Wie viel/Was:
                                                                             Wohngeld wird individuell be-
• Scharnhorst, Tel. (0231) 50-2 88 26                                                                              Einzelfallabhängig
                                        Bezugsdauer:                         rechnet und als Mietzuschuss bei
• Brackel, Tel. (0231) 50-2 48 89       • Jederzeit auf Nachfrage,           Mietern oder als Lastenzuschuss
                                                                                                                   Bezugsdauer:
• Aplerbeck, Tel. (0231) 50-2 93 09       telefonisch oder persönlich        bei Eigentümern ausgezahlt.
                                                                                                                   Solange Bedürftigkeit besteht
• Hörde, Tel. (0231) 50-2 98 67         • Das Familienbüro kennt eine
                                          Vielzahl geeigneter oder das für   Bezugsdauer:
• Hombruch, Tel. (0231) 50-2 83 27                                                                                 Voraussetzung:
                                          den Einzelfall geeignete Ange-     • Für den Bewilligungszeitraum
• Lütgendortmund,                         bot im Stadtbezirk und kann so       (erstmal nur für ein Jahr, danach   Bedürftigkeit
  Tel. (0231) 50-2 89 40                  passgenaue Ansprechpartner           muss erneut ein Antrag gestellt
• Huckarde, Tel. (0231) 50-2 84 35        vermitteln.                          werden)
• Mengede, Tel. (0231) 50-2 80 40                                            • Solange sich die Einkommens-
                                        Voraussetzung:                         verhältnisse und der Wohnraum
www.familie.dortmund.de                 Für alle Familien in Dortmund          nicht verändern

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Allgemeine Informationen

                                    Voraussetzung:                      Bezugsdauer:                           Wann/Wie:
DO Pass                             Für Leistungsberechtigte nach       Im Bewilligungszeitraum                • Jederzeit, bei Vorliegen aller
                                    dem SGB II, SGB VIII und SBG XII                                             Voraussetzungen
Wo:                                 sowie nach dem Asylbewerber-        Voraussetzung:                         • Zunächst Berechtigungsausweis
Sozialbüro (Sozialamt) in der       leistungsgesetz                     Kinder und junge Erwachsene bis          zur Vorlage bei der DSW
Innenstadt oder in den Bezirks-                                         zur Vollendung des 25. Lebens-           beantragen
verwaltungsstellen des Stadt-                                           jahres (bei sozialer und kultureller
bezirks
Telefon: (0231) 500
                                    Bildungs- und                       Teilhabe bis zur Vollendung des        Wie viel/Was:
                                                                        18. Lebensjahres), die im Bezug        „Mein Ticket“ zur Nutzung des
www.sozialamt.dortmund.de           Teilhabepaket                       von ALG II, Kinderzuschlag,            öffentlichen Personennahver-
                                                                        Wohngeld, Sozialhilfe oder Leis-       kehrs im Raum Dortmund
Für ALG II-Bezieher beim            Wo:                                 tungen nach dem Asylbewerber-
zuständigen Jobcenter               Sozialamt                           leistungsgesetz stehen und eine        Infos zum Geltungsbereich und zu
                                    Abteilung Bildung und Teilhabe      Tageseinrichtung für Kinder oder       Preisen bitte beim VRR oder der
Für SGB VIII-Bezieher beim                                              eine allgemein- oder berufsbil-        DSW21 erfragen.
                                    Leopoldstraße 16–20, 44147
zuständigen Jugendhilfedienst                                           dende Schule besuchen
                                    Dortmund
                                                                                                               Bezugsdauer:
Wie:                                                                                                           Im Bewilligungszeitraum
                                    Wann/Wie:
Personalausweis und Leistungs-      Jederzeit, bei Vorliegen aller      Sozialticket
nachweis sind bei Antragstellung    Voraussetzungen                                                            Voraussetzung:
vorzulegen.                                                             „Mein Ticket“
                                                                                                               Wenn Sie Leistungen nach dem
Ob im Einzelfall weitere            Wie viel/Was:                                                              • Sozialgesetzbuch
Unterlagen erforderlich sind,                                           Wo:
                                    • Lernförderung                                                              (SGB II, SGB VIII, SGB XII)
erfahren Sie bei den zuständigen                                        Für Wohngeld- und Grund-               • Wohngeldgesetz (WoGG)
                                    • Schulstartpaket
Mitarbeitern/-innen des Sozial-                                         sicherungsempfänger, Leistungs-        • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
                                    • Kostenübernahme von Klassen-
amtes.                                                                  empfänger wirtschaftlicher             • Asylbewerberleistungsgesetz
                                      fahrten und Ausflügen
                                                                        Jugendhilfe, Leistungsempfänger          (AsylbLG)
                                    • Bezuschussung der Mittagsver-
Wie viel/Was:                                                           nach dem Bundesversorgungsge-          erhalten
                                      pflegungskosten in Schule und
Ermäßigungen oder freien Eintritt                                       setz und Asylbewerber:
                                      Tageseinrichtung für Kinder
in Freizeiteinrichtungen                                                beim Sozialamt
                                    • Soziale und kulturelle Teilhabe
(z. B. Westfalenpark, Zoo)                                              Leopoldstraße 16–20,
                                      (z. B. Bezuschussung/Übernahme
                                                                        44147 Dortmund
                                      von Vereinsbeiträgen)
Bezugsdauer:                        • Schülerbeförderung bei            Für ALG II-Bezieher:
Im Bewilligungszeitraum               ermäßigtem Schokoticket           beim zuständigen Jobcenter

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Allgemeine Informationen

Verhütungsfonds
Wo:
AWO
Klosterstraße 8–10
44135 Dortmund
Tel. (0231) 99 34-2 22
www.awo-dortmund.de/beratung

Donum vitae
Friedhof 4
44135 Dortmund
Tel. (0231) 1 76 38 74
www.donumvitae-dortmund.de

Beratungsstelle Westhoffstraße
Westhoffstraße 8–12
44145 Dortmund
Tel. (0231) 84 03 40
www.westhoffstrasse.de

Wann/Wie:
Bitte einen persönlichen
Beratungstermin vereinbaren.

Was:
Alle ärztlich verordneten
Verhütungsmittel
                                 Impressum
Voraussetzung:                   Herausgeber: Stadt Dortmund, Familien-Projekt
                                 Redaktion: Kordula Leyk (verantwortlich), Susanne Kogge
Bei geringem Einkommen und       Titelfoto: arzt/photocase.com
einer besonders belastenden      Kommunikationskonzept, Satz, Layout, Produktion und Druck:
sozialen Notlagesituation        Dortmund-Agentur – 05/2017

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