Infoblatt Dortmunder - Stadt Dortmund
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Notizen Für werdende Mütter und Väter ... ist diese kompakte Broschüre hilfreich. Sie informiert kurz und bündig über Angebote, Leistungen und Möglichkeiten, die in der Zeit der Geburtsvorbereitung, unmittelbar rund um den Geburtstermin oder nach der Entbindung von Interesse sind. Diese Broschüre gibt Auskunft zu Themen, die in der mo- mentanen Lebenssituation im Mittelpunkt stehen: Mutter- schutz, Mutterschaftsgeld, Anmeldung des Kindes, Eltern- geld, Unterhaltsvorschuss und/oder Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Geburten. Wobei sich die beschriebenen Angebote und Leistungen im Regelfall auf Institutionen, Organisationen und Einrichtungen in Dortmund beziehen. Sie geben einen Überblick und können keine persönliche oder rechtliche Beratung ersetzen. Eine Haftung für Voll- ständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben ist ausgeschlossen. Weitere Auskünfte, Tipps und Informationen, die insbeson- dere den wohnortnahen Bereich betreffen, erhalten Sie im Familienbüro, der Service- und Anlaufstelle Ihrer Familie im Stadtbezirk. www.familie.dortmund.de
Kontakte der Familienbüros Innenstadt-Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 42 82 Hörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 98 67 Leopoldstraße 16–20 Hörder Bahnhofstraße 16 44147 Dortmund 44263 Dortmund FamilienbueroInnenstadt-Nord@stadtdo.de FamilienbueroHoerde@stadtdo.de Innenstadt-Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 95 69 Hombruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 83 27 Märkische Straße 24–26 Harkortstraße 58 44141 Dortmund 44225 Dortmund FamilienbueroInnenstadt-Ost@stadtdo.de FamilienbueroHombruch@stadtdo.de Innenstadt-West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 35 17 Lütgendortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 89 40 Märkische Straße 24–26 Werner Straße 10 44141 Dortmund 44388 Dortmund FamilienbueroInnenstadt-West@stadtdo.de FamilienbueroLuetgendortmund@stadtdo.de Eving . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 79 23 Huckarde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 84 35 August-Wagner-Platz 2–4 Urbanusstraße 5 44339 Dortmund 44369 Dortmund FamilienbueroEving@stadtdo.de FamilienbueroHuckarde@stadtdo.de Scharnhorst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 88 26 Mengede . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 80 40 Gleiwitzstraße 277 Bürenstraße 1 44328 Dortmund 44359 Dortmund FamilienbueroScharnhorst@stadtdo.de FamilienbueroMengede@stadtdo.de Brackel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 48 89 Brackeler Hellweg 170 44309 Dortmund FamilienbueroBrackel@stadtdo.de Öffnungszeiten der Familienbüros: montags und donnerstags 08.30–10.30 Uhr und nach Vereinbarung Aplerbeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (0231) 50-2 93 09 Köln-Berliner-Straße 1 Familienhebammen-Hotline: 44287 Dortmund Tel. (0231) 50-1 01 88 FamilienbueroAplerbeck@stadtdo.de 4 5
Stichwortverzeichnis Seite Seite Vor der Geburt Nach der Geburt Schwangerschaftsberatungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Beurkundung einer Geburt/Anmelden eines Neugeborenen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mutterschutzzeiten/Mutterschutzbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Schwangerschaftsmehrbedarf (bei ALG II Bezug). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Elternzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Einmalige Beihilfen Elterngeld/ElterngeldPlus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 (Schwangerschaftsbekleidung/Säuglingserst- und -zweitausstattung bei ALG II-Bezug). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kindergeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Stiftungsmittel für schwangere Frauen in Notlagen Kinderzuschlag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 (Bundesstiftung „Mutter und Kind“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten (für die Geburt eines 7. Kindes) . . . . . . 24 Geburtskliniken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Unterhaltsvorschuss (UV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geburtshaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Freiberuflich tätige Hebammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Familienhebammen/Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpfleger/-innen. . . . 14 Allgemeine Informationen Vaterschaftsanerkennung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Willkommensbesuch/Informationen zum Thema Familie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Beistandschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Wohngeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Sorgerechtsfragen (bei nicht verheirateten Eltern). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 ALG II/Sozialgeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Familienname (Namensrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 DO Pass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bildungs- und Teilhabepaket. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Sozialticket („Mein Ticket“). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Verhütungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Vor der Geburt Beratungen sind vertraulich, Bezugsdauer: Schwangerschafts- kostenlos und in verschiedenen Mutterschutzzeiten/ • Normalerweise 6 Wochen vor beratungsstellen Sprachen möglich. Mutterschutzbestim- Entbindung und 8 Wochen Wie viel/Was: mungen danach Wo: • Bei medizinischen Früh- und Infos und Beratung: Rechtsgrundlage: Mutterschutz- Mehrlingsgeburten bis zum AWO • zu finanziellen Hilfen gesetz und Verordnung zum Ablauf von 12 Wochen nach der Klosterstraße 8–10 • zu rechtlichen Fragen Schutze der Mütter am Arbeits- Entbindung 44135 Dortmund (z. B. Mutterschutz, Elterngeld, platz Tel. (0231) 99 34-2 22 www.awo-dortmund.de/beratung Elternzeit) Voraussetzung: • zur vorgeburtlichen Diagnostik Wo: Das Mutterschutzgesetz gilt für donum vitae • zu Schwangerschaftskonflikten Bei Ihrem Arbeitgeber/Personal- alle werdenden Mütter, die in Friedhof 4 • bei psychischen und sozialen betreuer einem Arbeitsverhältnis stehen, 44135 Dortmund Problemen vor und nach der auch Minijobberinnen und Frauen www.bmfsfj.de oder Tel. (0231) 1 76 38 74 Geburt in Ausbildung. www.familien-wegweiser.de www.donumvitae-dortmund.de • zu Familienplanung und Empfängnisverhütung Es gilt nicht für Hausfrauen, Publikation: Sozialdienst katholischer Frauen • zu unerfülltem Kinderwunsch Selbstständige, Organmitglieder Leitfaden zum Mutterschutz Propsteihof 10 • nach Fehl- und Totgeburten und Geschäftsführerinnen juris- 44137 Dortmund • zu Teenagerschwangerschaften tischer Personen oder Gesell- Wann/Wie: Tel. (0231) 18 48-2 20 • Informationen zur Entwicklung schaften. Es gilt auch nicht für www.skf-hoerde.de des Kindes bis zum 3. Lebens- Sofort bei Bekanntwerden der Adoptivmütter. Für Beamtinnen jahr Schwangerschaft und Soldatinnen gelten die Rege- Beratungsstelle Westhoffstraße lungen des Beamtenrechtes. Westhoffstraße 8–12 Bezugsdauer: TIPP: 44145 Dortmund Schwangerschaftsbescheinigung Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Tel. (0231) 84 03 40 frühzeitig vorlegen www.westhoffstrasse.de Voraussetzung: Wie viel/Was: • Kinderwunsch Wann/Wie: Kündigungsschutz und Freistel- • Schwangerschaft Bitte einen persönlichen lung im Job bei vollem Lohnaus- • Eltern von Kindern zwischen Beratungstermin vereinbaren. gleich (durch Arbeitgeber und 0 und 3 Jahren Krankenkasse) 8 9
Vor der Geburt TIPP: Wie viel/Was: Schwangerschaftsberatungs- Schwangerschafts- Mutterpass oder ärztliche stellen • Schwangerschaftsbekleidung mehrbedarf Bescheinigung über voraussicht- max. 153 € lichen Entbindungstermin recht- • Säuglingsausstattung (Beklei- AWO bei ALG II Bezug zeitig vorlegen dung und Hausrat) max. 500 € Klosterstraße 8–10 • Bei Geburt eines weiteren 44135 Dortmund Wo: Wie viel/Was: Kindes innerhalb von 2 Jahren Tel. (0231) 99 34-2 22 Jobcenter Dortmund www.awo-dortmund.de/beratung Plus 17 % der Regelleistung werden nur 50 % der Pauschale Hotline: (0231) 8 42-11 10 gewährt. www.jobcenterdortmund.de Donum vitae Bezugsdauer: Bezugsdauer: Friedhof 4 Standorte Monatliche Auszahlung 44135 Dortmund (Zuständigkeit nach PLZ) Einmalig Tel. (0231) 1 76 38 74 Voraussetzung: www.donumvitae-dortmund.de Steinstraße 39 ALG II-Bezug/Antragsstellung Voraussetzung: Do-Nordwest / U25 (18–24-jährige mit Mutterpass bzw. ärztlicher ALG II-Bezug Sozialdienst katholischer Frauen mit eigener Wohnung ohne Bescheinigung Propsteihof 10 Antragsstellung mit Mutterpass Ausbildung) 44137 Dortmund bzw. ärztlicher Bescheinigung Zentrale Anlaufstelle für Flücht- Tel. (0231) 18 48-2 20 linge Einmalige Beihilfen www.skf-hoerde.de Königshof 1 Schwangerschaftsbekleidung/ Stiftungsmittel für Beratungsstelle Westhoffstraße Do-Nordost / Team akademische Säuglingserst- und -zweitausstat- schwangere Frauen in Westhoffstraße 8–12 Berufe tung bei ALG II-Bezug 44145 Dortmund Notlagen Tel. (0231) 84 03 40 Kaiserhain 1 Wo: www.westhoffstrasse.de Do-Südwest-Südost Zuständiges Jobcenter Dortmund Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Südwall 5–9 Wann/Wie: Schwerbehinderte / Rehabilitanten Wo: • Ab dem 4. Schwangerschafts- monat bei Vorliegen aller www.bundesstiftung-mutter-und- Wann/Wie: übrigen Voraussetzungen kind.de Ab der 13. Schwangerschafts- • Ab dem 8. Schwangerschafts- woche bis zum Entbindungstermin monat bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen 10 11
Vor der Geburt Wann/Wie: Wann/Wie: Was: Geburtskliniken • Nur in der Schwangerschaft • In der Schwangerschaft/ Geburt im Geburtshaus und möglich (z. Zt. bis zur 20. Wo: Anmeldung zur Entbindung Betreuung in den ersten 3–4 Woche) und wenn der Wohnsitz • Kreißsaalbesichtigungen Stunden nach der Geburt in Dortmund ist Klinikum Dortmund (Mitte) möglich • Vorlage Schwangerschaftsattest Beurhaustraße 40 Hausgeburt möglich, bitte oder Mutterpass 44137 Dortmund Was: nachfragen! • Nachweis über finanzielle Tel. (0231) 9 53-0 www.klinikumdo.de Alle Kliniken haben eine Eltern- Notlage schule mit verschiedenen vor- und Das Geburtshaus ist an eine nachgeburtlichen Angeboten. Hebammenpraxis angegliedert TIPP: Klinikum Westfalen (Brackel) und bietet vielfältige vor- und frühzeitig Termin vereinbaren Beleggeburten möglich nachgeburtliche Angebote. Wieckesweg 27 Bezugsdauer: Wie viel/Was: 44309 Dortmund Klinikaufenthalt nach ärztlicher Tel. (0231) 9 22-0 Verordnung Medizinische Kriterien, die eine Höhe der Hilfe richtet sich nach www.klinikum-westfalen.de Geburtshausgeburt ausschließen: den persönlichen Umständen Voraussetzung: • Mehrlingsschwangerschaft St. Johannes Hospital (Mitte) • Frühgeburt bis 37. Woche Bezugsdauer: Mutterpass/Einweisungsschein • Beckenendlage Johannesstraße 9–17 Einmalig (wird nicht als Einkom- 44137 Dortmund • schwere Allgemeinerkrankung men auf ALG II und Sozialhilfe Tel. (0231) 18 43-0 der Mutter angerechnet) www.joho-dortmund.de Geburtshaus TIPP: Voraussetzung: Wo: Babylotse vorhanden Bedürftigkeit (kein rechtlicher (Vermittlung von Hilfs- und Hebammenpraxis rundum Anspruch) Beratungsangeboten) Hagener Straße 93 44225 Dortmund St. Josefs Hospital (Hörde) Tel. (0231) 1 38 58 81 Wilhelm Schmidt Straße 4 www.hebammenpraxis-rundum.de 44263 Dortmund Tel. (0231) 43 42-23 01 Wann/Wie: www.josefs-hospital.de • Anmeldung vor der Geburt • Begleitung durch eine Hebamme • Kostenübernahme durch die Krankenkasse 12 13
Vor der Geburt Voraussetzung: Bezugsdauer: Wann/Wie: Freiberuflich tätige • Mitglied einer gesetzlichen • Familienhebammen; während • Bereits vor der Geburt des Hebammen Krankenkasse der Schwangerschaft und inner- Kindes möglich • Bei privaten Krankenkassen halb des ersten Lebensjahres des • Beurkundung von Willenserklä- Wo: (vertragsabhängig) bitte die neugeborenen Kindes rungen durch eine Urkundsper- Hebammenhotline jeweiligen Leistungen erfragen • Familien-Gesundheits-Kinder- son: Anerkennungserklärung Tel. (0231) 50-1 01 88 krankenpfleger/-innen von des Vaters und Zustimmungser- jeden Dienstag von 15.00–17.00 Uhr Geburt an bis zum dritten klärung der Mutter und ggf. der jeden Freitag von 10.00–12.00 Uhr Familienhebammen/ Lebensjahr des Kindes gesetzlichen Vertreter • Geburtskliniken Familien-Gesundheits- Voraussetzung: Wie viel/Was: • Frauenärzte Kinderkrankenpfleger/- • Familien/Frauen und Kinder in Beide Elternteile werden nach • Hebammenpraxen innen besonderen Lebenslagen rechtswirksamer Anerkennung in • Nichtkrankenversicherte der Geburtsurkunde des Kindes Wann: Wo: • Unterstützungsbedarf über die als Elternteile aufgeführt. originären Hebammentätig- Frühzeitige Kontaktaufnahme Koordinierungsstelle keiten hinaus Bezugsdauer: während der Schwangerschaft Tel. 0173-5 29 00 96 notwendig Unwiderruflich – die Anfechtung Gesundheitsamt ist nur durch ein familiengericht- Was: Tel. (0231) 50-2 76 16 Vaterschaftsanerkennung liches Verfahren möglich. • Schwangerenvorsorge/ und alle Schwangerschaftsbera- Wo: Voraussetzung: Betreuung vor, während und nach der Geburt tungsstellen (siehe S. 8) Standesamt in der Innenstadt • Geburtsurkunden beider • Aufsuchende Wochenbett- Friedensplatz 5 Elternteile betreuung Wann: Tel. (0231) 50-1 33 31 • ggf. Nachweis über rechtskräfti- • Kostenübernahme durch die Frühzeitige Kontaktaufnahme ges Scheidungsurteil (nur beim gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft Jugendamt, Abteilung Beistand- Standesamt erforderlich) möglich notwendig schaften • ggf. Geburtsurkunde des Kindes beistandschaften@stadtdo.de • gültige Lichtbildausweise Bezugsdauer: Was: Tel. (0231) 500 (Personalausweise, Pässe, etc.) www.jugendamt.dortmund.de • Von Beginn der Schwanger- Intensive Begleitung und Bera- Möglichst Vorsprache beider schaft, bis 9 Monate nach der tung für Familien/Frauen und Notare Elternteile, Beurkundungen sind Geburt möglich Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf aber auch separat möglich. 14 15
Vor der Geburt Bezugsdauer: Was: Wie viel/Was: Beistandschaft • Die Erklärung gegenüber dem Gemeinsames Sorgerecht Beratung/Information zum Wo: Jugendamt gilt längstens bis zur Namensrecht und zu den Volljährigkeit des Kindes. Bezugsdauer: Konsequenzen Jugendamt, Abteilung • Neben anderen Beendigungs- Beistandschaften Kann nur durch Familiengerichts- gründen ist die schriftliche entscheidung geändert werden Bezugsdauer: Tel. (0231) 500 Aufhebung durch den „beauf- beistandschaften@stadtdo.de Der gemeinsam bestimmte/ tragenden“ Elternteil immer Voraussetzung: erteilte Name wird in die Geburts- www.jugendamt.dortmund.de möglich. Übereinstimmende Willenser- urkunde eingetragen. Wann/Wie: Voraussetzung: klärungen beider Eltern oder gerichtliche Entscheidung Voraussetzung: • Kontaktaufnahme und Klärung Alleinsorgeberechtigter Elternteil sind bereits vor der Geburt des Geburtsurkunden beider Eltern- oder der Elternteil, bei dem das teile, Heiratsurkunde der Eltern, Kindes möglich. Kind lebt (bei gemeinsamer elter- • Aus Anlass der Geburt eines Familienname Ausweis/Staatsangehörigkeit licher Sorge) Kindes nicht miteinander (Namensrecht) verheirateter Eltern wird regelmäßig die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes Sorgerechtsfragen Wo: angeboten. bei nicht verheirateten Eltern Standesamt Innenstadt • Erklärung zur Einrichtung einer Tel. (0231) 50-1 33 31 Beistandschaft ist jederzeit Wo: www.dortmund.de möglich. Jugendhilfedienste in den Stadtbezirken Wann/Wie: Wie viel/Was: Tel. (0231) 500 Bereits vor der Geburt kann der • Beratung und Unterstützung in www.jugendamt.dortmund.de Familienname des Kindes unter Sorgerechtsfragen bestimmten Voraussetzungen • Rechtliche Interessenvertretung Wann/Wie: festgelegt werden. des Kindes bei der Feststellung Nähere Infos erfragen Sie bitte Erklärung bereits vor der Geburt der Vaterschaft und/oder in beim Standesamt. des Kindes möglich und/oder zu Unterhaltsfragen jedem anderen von den Eltern gewünschten Zeitpunkt 16 17
Vor der Geburt Voraussetzung: Bezugsdauer: Mutterschaftsgeld • Freiwillig oder pflichtversicher- Während der Mutterschutzzeiten der gesetzlichen Kranken- te Arbeitnehmerinnen einer (6 Wochen vor und 8 Wochen versicherung gesetzlichen Krankenkasse nach der Entbindung) • Auch Teilzeit- oder geringfügig Die nachgeburtliche Schutzfrist Wo: Beschäftigte erhalten Mutter- verlängert sich von 8 auf 12 Bei der jeweiligen gesetzlichen schaftsgeld wenn sie selbst Wochen bei Frühgeburten, Mehr- Krankenkasse krankenversichert sind. lingsgeburten und bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung. Wann/Wie: Mutterschaftsgeld Voraussetzung: • Der Antrag kann 7 Wochen vor dem Entbindungstermin gestellt Arbeitnehmerinnen, die nicht des Bundesversicherungsamtes werden. selbst Mitglied einer gesetzlichen • Bescheinigung eines Arztes oder Krankenversicherung sind (z. B. Bundesversicherungsamt einer Hebamme mit dem mut- privat Krankenversicherte, gesetz- Friedrich Ebert Allee 38, maßlichen Entbindungstermin lich familienversicherte Frauen) 53113 Bonn Tel. (0228) 6 19-18 88 Wie viel/Was: • Maximal 13 € kalendertäglich Antragsformulare: für die Dauer der Mutterschutz- www.mutterschaftsgeld.de zeiten plus Arbeitgeberzuschuss (optional) Wann/Wie: • Frühestens 7 Wochen vor dem Bezugsdauer: Entbindungstermin möglich Während der Mutterschutzzeiten • Bescheinigung eines Arztes oder (6 Wochen vor und 8 Wochen einer Hebamme mit dem mut- nach der Entbindung) maßlichen Entbindungstermin Die nachgeburtliche Schutzfrist verlängert sich von 8 auf 12 Wie viel/Was: Wochen bei Frühgeburten, Mehr- • Höchstbetrag 210 € lingsgeburten und bei der Geburt • Plus Arbeitgeberzuschuss eines Kindes mit Behinderung. 18 19
Nach der Geburt Wie lange? Beurkundung einer Krankenversicherung Elternzeit Elternzeit können Sie in Anspruch Geburt Wo: nehmen, bis das Kind das dritte Informationen zum Thema Anmelden eines Neugeborenen Lebensjahr vollendet hat. Es ist Bei den Geschäftsstellen der Elternzeit erhalten Sie hier: aber auch möglich, zunächst nur gewünschten Krankenkasse Hotline zur Elternzeit Wo: einen Teil der Elternzeit zu neh- Tel. 0211/8 37-19 12 men und bis zu 24 Monate Eltern- Standesamt Innenstadt Wann/Wie: elternzeit@mfkjks.nrw.de zeit „aufzusparen“. Man kann Friedensplatz 5 Unmittelbar nach der Geburt des dann die aufgesparte Elternzeit Tel. (0231) 50-1 33 31 Kindes mit einer Bescheinigung Wann/Wie/Wo: bis zum achten Lebensjahr des vom Standesamt • spätestens sieben Wochen vor Kindes zu einem frei gewählten „Holservice“ aus den Dortmunder Beginn der Elternzeit muss diese Zeitpunkt nehmen. Entbindungskliniken Wie viel/Was: schriftlich beim Arbeitgeber/ Während Sie Elternzeit nehmen, • Für gesetzlich pflichtversicherte Personalbetreuer angemeldet haben Sie in größeren Betrieben Wann/Wie: Eltern besteht die Möglich- werden einen Anspruch darauf, weiterhin Innerhalb einer Woche (5 Werk- keit, für das Kind den Beitritt zwischen 15 und 30 Stunden tage) nach der Geburt des Kindes zur Familienversicherung zu Gleichzeitig mit der schriftlichen wöchentlich arbeiten zu können, beantragen (keine zusätzlichen Anmeldung muss man sich wenn Sie das möchten. Wie viel/Was: Beitragskosten). verbindlich festlegen, für welche • Privat versicherte Eltern müs- Zeiträume die Elternzeit genom- Es werden drei gebührenfreie Ge- sen für das Kind eine eigene men werden soll burtsbescheinigungen ausgestellt. beitragspflichtige Versicherung Elterngeld/Elterngeld- Anmerkung: abschließen. Wer? Plus Geburtsurkunden sind kosten- • Ist ein Elternteil pflicht- und der Einen Anspruch auf Elternzeit pflichtig (z. Zt. 14 €) andere privat versichert beste- haben Mütter und Väter, die in Wo: hen Einkommensgrenzen! einem Arbeits- bzw. Dienstver- Gemeinsames Versorgungsamt Voraussetzung: hältnis stehen. der Städte Dortmund, Bochum • Geburtsanzeige der Klinik, Bezugsdauer: und Hagen oder bei Hausgeburten Geburts- Bis eine eigene Versicherungs- Väter und Mütter können auch pflicht des Kindes besteht Untere Brinkstraße 80 anzeige der Hebamme gleichzeitig Elternzeit nehmen. 44141 Dortmund • Geburtsurkunde der ledigen Mutter Voraussetzung: Tel. (0231) 500 • Gültige Eheurkunde/oder In Deutschland besteht eine elterngeldkasse@stadtdo.de internationale Heiratsurkunde, gesetzlich geregelte Krankenver- Personalausweis oder Reisepass sicherungspflicht. www.familien-wegweiser.de 20 21
Nach der Geburt Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Wie viel/Was: Bezugsdauer: Kindergeld Anspruch auf Elterngeld (Basis- • das Basiselterngeld beträgt • Für alle Kinder bis 18 Jahre, elterngeld und ElterngeldPlus) min. 300 € monatlich, das Wo: für Kinder in Ausbildung bis 25 haben Mütter und Väter, die ElterngeldPlus mindestens 150 € Jahre • ihre Kinder nach der Geburt monatlich. Familienkasse NRW Ost • Sonderfälle sind möglich und selbst betreuen und erziehen, • max. 1.800 € (einkommensab- 44117 Dortmund können bei der zuständigen • nicht mehr als 30 Stunden in hängig) Besuchsadresse: Familienkasse nachgefragt der Woche erwerbstätig sind • Geschwisterbonus möglich Märkische Straße 8–10 werden. (Einkommensgrenzen sind zu • Für Mehrlingsgeburten erhalten (Siemens Gebäude) • Für behinderte Kinder, die sich beachten) Eltern einen Mehrlingszuschlag 44141 Dortmund nicht selbst unterhalten können, • mit ihren Kindern in einem Tel. 0800/4 55 55 30 auch nach dem 25. Lebensjahr Haushalt leben und Bezugsdauer: Familienkasse-Nordrhein-Westfa- • einen Wohnsitz oder ihren Basiselterngeld kann in den ers- len-Ost@arbeitsagentur.de Voraussetzung: gewöhnlichen Aufenthalt in ten 14 Lebensmonaten des Kindes Deutsche Staatsangehörige erhal- Deutschland haben www.familienkasse.de in Anspruch genommen werden. ten nach dem Einkommensteuer- Wann/Wie: gesetz grundsätzlich Kindergeld, Auch Auszubildende und Studie- Partnermonate möglich! wenn sie in Deutschland ihren rende erhalten Elterngeld. ElterngeldPlus kann in maximal • Nach der Geburt des Kindes Wohnsitz oder gewöhnlichen halber Höhe des Basiselterngeldes • Geburtsurkunde und schrift- Aufenthalt haben. Bei Ausländerinnen und Auslän- bezogen werden, aber doppelt licher Antrag dern gelten besondere Bestim- so lange. In Deutschland wohnende mungen. TIPP: ausländische Staatsangehörige Partnerschaftsbonusmonate Antrag online stellen unter können unter bestimmten Wann/Wie: möglich! https://formular.arbeitsagentur.de Voraussetzungen ebenfalls Bis zu 3 Monate nach der Geburt Kindergeld erhalten. des Kindes kann das Elterngeld/ Wie viel/Was: ElterngeldPlus rückwirkend ge- • Für die ersten zwei Kinder Unanfechtbar anerkannte Flücht- zahlt werden. jeweils mtl. 192 € linge und Asylberechtigte können Ab 01/2018 mtl. 194 € ebenfalls Kindergeld erhalten. www.elterngeld.nrw.de • Für ein drittes Kind mtl. 198 € Ab 01/2018 mtl. 200 € Bitte informieren sie sich bei ihrer • Für jedes weitere Kind mtl. zuständigen Familienkasse. 223 € Ab 01/2018 mtl. 225 € 22 23
Nach der Geburt Gut zu wissen: Voraussetzung: Weitere Voraussetzungen können Kinderzuschlag Den Kinderzuschlag bekommt sich im Einzelfall ergeben. Bestätigung der Voraussetzungen immer der Elternteil, der auch das durch Kommunalverwaltung Wo: Kindergeld erhält. Zur Antragstellung wird benötigt: Familienkasse NRW Ost • Geburtsurkunde des Kindes/ 44117 Dortmund Personalausweis Unterhaltsvorschuss (UV) • Pass und Aufenthaltstitel des al- Besuchsadresse: Ehrenpatenschaft des leinerziehenden Elternteils und Märkische Straße 8–10 Bundespräsidenten Was: des Kindes bei ausländischen (Siemens Gebäude), für die Geburt eines 7. Kindes Unterhaltsvorschuss ist eine Leis- Familien 44141 Dortmund tung für Alleinerziehende, deren Tel. 0800/4 55 55 30 Weitere Unterlagen können im Wo: Kinder keinen (ausreichenden) Familienkasse-Nordrhein-Westfa- Einzelfall notwendig werden. Unterhalt erhalten. len-Ost@arbeitsagentur.de Bundesverwaltungsamt Köln über die Kommunalverwaltung Wie viel: www.familienkasse.de Wo: Rathaus Dortmund • für Kinder unter 6 Jahren 150 € oder Tel. (0231) 50-2 21 80 Es gibt aktuell 6 Standorte zur • für Kinder unter 12 Jahren 201 € www.kinderzuschlag.de www.bundespraesident.de Beantragung des Unterhaltsvor- Wann/Wie: schusses. Sollten Sie nicht wissen, Bezugsdauer: Wann/Wie: bei welcher UV Stelle Sie den An- • Wenn das Familieneinkommen Die Zahlung • Ab der Geburt des 7. gemein- trag stellen können, wenden Sie unter die Mindesteinkommens- • erfolgt maximal 72 Monate samen Kindes sich bitte an die Hotline der Stadt grenze fällt und sie kein • endet spätestens, wenn das • Der Antrag muss innerhalb des Dortmund Tel. (0231) 500 ALG II, Sozialgeld oder Sozial- Kind 12 Jahre alt wird ersten Lebensjahres des Kindes hilfe beziehen gestellt werden. Voraussetzung: Achtung geplante Änderung! • Nachweis über Einkommen, Ver- mögen und Wohnverhältnisse Unterhaltsvorschuss erhalten Die Anspruchsvoraussetzungen Wie viel/Was: Kinder werden sich ändern, sobald Wie viel/Was: Überweisung einer Geldleistung • bis zum12. Lebensjahr die bevorstehende Reform für im Rahmen der zur Verfügung • die ihren Wohnsitz in Unterhaltsvorschuss beschlossen maximal 170 € pro Kind monat- stehenden Mittel (z. Zt. 500 €) Deutschland haben wird. Dann würden auch Kinder lich • die bei einem alleinerziehenden ab dem 12. Lebensjahr Unter- Bezugsdauer: Elternteil leben haltsvorschuss erhalten, eine Voraussetzung: Einmalig ohne Rechtsanspruch • die keinen oder nicht ausrei- Beschränkung der Bezugsdauer • Kindergeldbezug chend Unterhalt vom anderen würde wegfallen. Elternteil erhalten 24 25
Allgemeine Informationen Wann/Wie: Voraussetzung: Willkommensbesuch Während der Öffnungszeiten Wohngeld Einkommensgrenze gemäß Informationen zum Thema jeden Montag und Donnerstag Wohngeldgesetz (WoGG) Wo: Familie von 8.30–10.30 Uhr und nach Vereinbarung Wohngeldstelle Wo: Zentral in der Innenstadt Südwall 2–4, 44122 Dortmund ALG II/Sozialgeld Mitarbeiter/-innen der Familien- Wie viel/Was: Hotline: (0231) 50-1 32 76 büros kommen zu Ihnen und dem Alle Eltern eines neugeborenen Wo: Antragsformulare können über Neugeborenen nach Hause. Kindes erhalten ein persönliches die Hotline angefordert werden Jobcenter Dortmund Besuchsangebot. Hotline: (0231) 8 42-11 10 Weitere Infos in den Familien- Das Familienbüro im Stadtbezirk Wann/Wie: www.jobcenterdortmund.de büros der jeweiligen Stadt- ist Service- und Anlaufstelle für • Wenn keine Leistungen des Job- Standorte und Ansprechpartner bezirke: alle Fragen rund um das Thema centers, Grundsicherung nach können bei der Hotline erfragt • Innenstadt-Nord, Familie (z. B. Babysitter, Kinder- SGB XII oder Leistungen wie werden. Tel. (0231) 50-2 42 82 betreuung, Familienfreizeittipps, Bafög, oder Berufsausbildungs- • Innenstadt-Ost, frühkindliche Angebote). beihilfe ausgezahlt werden Wann/Wie: Tel. (0231) 50-2 95 69 Die Familienbüros organisieren • Wenn die Einkommensgrenze Jederzeit, bei Vorliegen aller • Innenstadt-West, eine Vielzahl von frühkindlichen nicht überschritten wird Voraussetzungen Tel. (0231) 50-2 35 17 Bildungs- und Förderangeboten in ihrem Wohnumfeld. Wie viel/Was: • Eving, Tel. (0231) 50-2 79 23 Wie viel/Was: Wohngeld wird individuell be- • Scharnhorst, Tel. (0231) 50-2 88 26 Einzelfallabhängig Bezugsdauer: rechnet und als Mietzuschuss bei • Brackel, Tel. (0231) 50-2 48 89 • Jederzeit auf Nachfrage, Mietern oder als Lastenzuschuss Bezugsdauer: • Aplerbeck, Tel. (0231) 50-2 93 09 telefonisch oder persönlich bei Eigentümern ausgezahlt. Solange Bedürftigkeit besteht • Hörde, Tel. (0231) 50-2 98 67 • Das Familienbüro kennt eine Vielzahl geeigneter oder das für Bezugsdauer: • Hombruch, Tel. (0231) 50-2 83 27 Voraussetzung: den Einzelfall geeignete Ange- • Für den Bewilligungszeitraum • Lütgendortmund, bot im Stadtbezirk und kann so (erstmal nur für ein Jahr, danach Bedürftigkeit Tel. (0231) 50-2 89 40 passgenaue Ansprechpartner muss erneut ein Antrag gestellt • Huckarde, Tel. (0231) 50-2 84 35 vermitteln. werden) • Mengede, Tel. (0231) 50-2 80 40 • Solange sich die Einkommens- Voraussetzung: verhältnisse und der Wohnraum www.familie.dortmund.de Für alle Familien in Dortmund nicht verändern 26 27
Allgemeine Informationen Voraussetzung: Bezugsdauer: Wann/Wie: DO Pass Für Leistungsberechtigte nach Im Bewilligungszeitraum • Jederzeit, bei Vorliegen aller dem SGB II, SGB VIII und SBG XII Voraussetzungen Wo: sowie nach dem Asylbewerber- Voraussetzung: • Zunächst Berechtigungsausweis Sozialbüro (Sozialamt) in der leistungsgesetz Kinder und junge Erwachsene bis zur Vorlage bei der DSW Innenstadt oder in den Bezirks- zur Vollendung des 25. Lebens- beantragen verwaltungsstellen des Stadt- jahres (bei sozialer und kultureller bezirks Telefon: (0231) 500 Bildungs- und Teilhabe bis zur Vollendung des Wie viel/Was: 18. Lebensjahres), die im Bezug „Mein Ticket“ zur Nutzung des www.sozialamt.dortmund.de Teilhabepaket von ALG II, Kinderzuschlag, öffentlichen Personennahver- Wohngeld, Sozialhilfe oder Leis- kehrs im Raum Dortmund Für ALG II-Bezieher beim Wo: tungen nach dem Asylbewerber- zuständigen Jobcenter Sozialamt leistungsgesetz stehen und eine Infos zum Geltungsbereich und zu Abteilung Bildung und Teilhabe Tageseinrichtung für Kinder oder Preisen bitte beim VRR oder der Für SGB VIII-Bezieher beim eine allgemein- oder berufsbil- DSW21 erfragen. Leopoldstraße 16–20, 44147 zuständigen Jugendhilfedienst dende Schule besuchen Dortmund Bezugsdauer: Wie: Im Bewilligungszeitraum Wann/Wie: Personalausweis und Leistungs- Jederzeit, bei Vorliegen aller Sozialticket nachweis sind bei Antragstellung Voraussetzungen Voraussetzung: vorzulegen. „Mein Ticket“ Wenn Sie Leistungen nach dem Ob im Einzelfall weitere Wie viel/Was: • Sozialgesetzbuch Unterlagen erforderlich sind, Wo: • Lernförderung (SGB II, SGB VIII, SGB XII) erfahren Sie bei den zuständigen Für Wohngeld- und Grund- • Wohngeldgesetz (WoGG) • Schulstartpaket Mitarbeitern/-innen des Sozial- sicherungsempfänger, Leistungs- • Bundesversorgungsgesetz (BVG) • Kostenübernahme von Klassen- amtes. empfänger wirtschaftlicher • Asylbewerberleistungsgesetz fahrten und Ausflügen Jugendhilfe, Leistungsempfänger (AsylbLG) • Bezuschussung der Mittagsver- Wie viel/Was: nach dem Bundesversorgungsge- erhalten pflegungskosten in Schule und Ermäßigungen oder freien Eintritt setz und Asylbewerber: Tageseinrichtung für Kinder in Freizeiteinrichtungen beim Sozialamt • Soziale und kulturelle Teilhabe (z. B. Westfalenpark, Zoo) Leopoldstraße 16–20, (z. B. Bezuschussung/Übernahme 44147 Dortmund von Vereinsbeiträgen) Bezugsdauer: • Schülerbeförderung bei Für ALG II-Bezieher: Im Bewilligungszeitraum ermäßigtem Schokoticket beim zuständigen Jobcenter 28 29
Allgemeine Informationen Verhütungsfonds Wo: AWO Klosterstraße 8–10 44135 Dortmund Tel. (0231) 99 34-2 22 www.awo-dortmund.de/beratung Donum vitae Friedhof 4 44135 Dortmund Tel. (0231) 1 76 38 74 www.donumvitae-dortmund.de Beratungsstelle Westhoffstraße Westhoffstraße 8–12 44145 Dortmund Tel. (0231) 84 03 40 www.westhoffstrasse.de Wann/Wie: Bitte einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Was: Alle ärztlich verordneten Verhütungsmittel Impressum Voraussetzung: Herausgeber: Stadt Dortmund, Familien-Projekt Redaktion: Kordula Leyk (verantwortlich), Susanne Kogge Bei geringem Einkommen und Titelfoto: arzt/photocase.com einer besonders belastenden Kommunikationskonzept, Satz, Layout, Produktion und Druck: sozialen Notlagesituation Dortmund-Agentur – 05/2017 30
Sie können auch lesen