Informationen aus dem Mitteilungsblatt zur Gemeindeversammlung - Vechigen
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Vechigen Gemeinde mit Aussicht Informationen aus dem Mitteilungsblatt zur Gemeindeversammlung Informationen Anstelle der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 4. November 2020 2020 wird aufgrund der Corona-Pandemie am 20. De zember 2020 eine Urnenabstimmung durchgeführt. Trotzdem möchten wir Ihnen die aktuellsten Informatio nen zum „Gemeindegeschehen‘, wie sie üblicherweise im Mitteilungsblatt stehen, zugänglich machen. Ebenfalls finden Sie in den Informationen die Erläuterun gen zum Finanz- und Investitionsplan 2021 — 2025, wie sie jeweils im Mitteilungsblatt dargelegt werden. Der Fi nanz- und lnvestitionsplan selber kann auf www.vechi gen.ch, Aktuelles, heruntergeladen oder bei der Finanz abteilung (Tel. 031 838 00 40) bezogen werden. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung interessante O Lektüre und beste Gesundheit! Der Gemeinderat
Inhaltsverzeichnis Informationen 1. Finanz- und Investitionsplan 2021 2025; Erläuterungen — 1 2. Orientierung zu laufenden Uberbauungen und Planungen 4 3. Gemeindeeigene Tiefbauten 5 4. Gemeindeeigene Hochbauten/Liegenschaften 5 5. e-Bau 5 6. eUmzugCH 6 7. Ferienbetreuung für Schulkinder; neues Angebot ab 1. Juli 2021 6 8. Tagesschule-light; Zusatzangebot ab 1. Januar 2021 7 9. Kita Gwundernäsli GmbH 8 10. SBB-Tageskarten 8 11. Ruf-Bus 8 12. Gemeindeversammlungen 2021 9 13. Gemeindeverwaltung Schalteröffnungszeiten — 9 1. Finanz- und Investitionsplan 2021 —2025; Erläuterungen 1.1. Einleitung Die Finanzplanung 2021 2025 steht unter dem Einfluss von Covid-19, über dessen Auswirkun - gen betreffend Zeitdauer im momentanen Zeitpunkt nur begrenzte Informationen vorhanden sind. Die zu erwartenden Steuereinbussen im Jahr 2021 sowie wahrscheinlich auch noch 2022 wurden für das Jahr 2021 mit Sparmassnahmen in verschiedensten Bereichen kompensiert. Der Investitionsplan ist ein Führungsinstrument, welches im Sinne einer rollenden Planung re gelmässig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Investitionen werden so gut wie möglich gleichmässig über die Jahre verteilt. Der Gemeinderat hat am 15. September 2020 den Finanz- und lnvestitionsplan überarbeitet und Prioritäten gesetzt. Der lnvestitionsplan wird für die jeweils nächsten zwei Jahre möglichst genau ausgearbeitet. Für die darauffolgenden 2 bis 3 Planungsjahre muss dann mit einer höheren Unsicherheit gerechnet werden, weil Verschiebungen, Veränderungen und Streichungen aufgrund wirtschaftlicher Um stände oder Setzung neuer Prioritäten jederzeit möglich sind. Der Finanz- und Investitionsplan kann unter www.vechigen.ch, Aktuelles, heruntergeladen oder am Schalter der Finanzabteilung (Tel. 031 838 00 40) bezogen werden. 1.2. Planungs- und Prognoseannahmen Uber die ganze Prognoseperiode wurde mit einer jährlichen Zunahme des Sachaufwandes von 0.25% und des Personalaufwandes von 1.25% gerechnet. Die Veränderungen der Lastenaus gleichsysteme basieren auf der Finanzplanungshilfe des Kantons. Diese zeigt für 2021 und die Folgejahre jährliche Kostensteigerungen und Mehrkosten aufgrund der Bevölkerungsentwicklung von rund 2% auf. Mit der Planung der nächsten 5, respektive 10 Jahre wurde dem Nachholbedarf bei den Gemein deliegenschaften Rechnung getragen. Dadurch werden das Verwaltungsvermögen sowie die Fremdschulden in den nächsten Jahren zunehmen. Gleichzeitig werden auch die linearen Ab schreibungen auf dem Verwaltungsvermögen ansteigen, was die Erfolgsrechnung zunehmend belastet. Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden sich die Fremdschulden in den nächsten Jahren nur marginal belastend auswirken. Mit der vom Gemeinderat am 8. Februar 2018 geneh
migten Finanzstrategie, hat der Gemeinderat ein griffiges Instrument, um den Investitionsplan laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Hochrechnung für die Planungsjahre basiert auf den Budgetzahlen 2021, den Rechnungsjah ren 2019/2020, sowie den Prognosen des Kantons, insbesondere den Lastenausgleichsprogno sen. Die Konjunkturprognosen stehen stark unter dem Einfluss der Corona-Pandemie, weshalb die Steuererträge für 2021 und 2022 zurückhaltend budgetiert wurden. Ab 2023 wurden die Zu wachsraten wieder höher angesetzt. 1.3. Steuerprognose Die Prognose der Steuerertragsentwicklung ergibt sich aus der schwierig zu wertenden Proble matik der Covid-19 Entwicklung, der durchschnittlichen Zunahme der letzten Jahre, der Entwick lung des aktuellen Jahres, der Prognose des Kantons sowie der erwarteten Bevölkerungsent wicklung. 1.4. Investitionsprogramm Der Gemeinderat hat an seiner Herbst-Klausursitzung vom 15. September 2020 Schwerpunkte in der Investitionsplanung gesetzt und daraus den Investitionsplan entsprechend angepasst. Der Bruttobetrag aller bereits beschlossenen und noch geplanten Investitionen der nächsten 10 Jahre beläuft sich auf CHF 32.2 Mio., davon entfallen auf die Spezialfinanzierungen CHF 6.9 Mio. und CHF 25.3 Mb. auf den Steuerhaushalt. Demgegenüber stehen zu erwartende Rückerstat tungen von Bund und Kanton von CHF 5 Mio. sowie Einnahmen aus Planungsmehrwerten und Liegenschaftsverkäufen von ca. CHF 6.5 Mio. Im Planungshorizont von 5 Jahren steigt das zins pflichtige Fremdkapital unter den getroffenen Annahmen auf ca. CHF 18 Mio. an. Die Selbstfi nanzierung der lnvestitionsvorhaben liegt mit einem Mittelwert von 21% um 8%-Punkte unter dem Vorjahreswert von 29%. Der Cash Flow erreicht im Durchschnitt jährlich ca. CHF 1 .0 Mio. und steht einer durchschnittlichen jährlichen Investitionsquote von CHF 3.4 Mio. gegenüber. Die se Differenz muss ab Mitte 2020 fremd finanziert werden. Investitionsplanung 2021 — 2025 Investitionsplanung 2021-2025 Konto Bezeichnung 2021 2022 2023 2024 2025 Total (in CHF) (in CHF) (in CHF) (in CHF) (in CHF) (in CHF) Liegenschaften 6‘850‘000 4‘090‘000 41 5‘OOO 0 2‘500‘000 1 3‘855‘000 Verwaltungsgebäude Kernstrasse 290 1 0 1 50‘OOO 0 0 0 1 50‘OOO 5040.xx Sanierung Flachdach 150‘OOO 150‘OOO 2130 Informatik Schulen 110000 80‘OOO 115‘OOO 0 0 305‘OOO 5200.xx Informatik Schulen 110000 80‘OOO 1 1 5‘OOO 305‘OOO 2171 Schulanlage Utzigen 0 0 300‘OOO 0 2‘500‘000 2‘800‘000 5040.xx Haustechnik Lehrerhaus 100000 100000 5040 .xx Totalsanierung Klassentrakt 200‘OOO 2‘500‘000 2700‘OOO 2170 Schulanlage Stämpbach 6740‘OOO 3‘OOO‘OOO 0 0 0 9740‘OOO 5040.xx Totalsanierung SH Stämpbach 6740‘OOO 3‘OOO‘OOO 9740000 Kindergartengebäude (freiste 2175 hend) 0 800000 0 0 0 800‘OOO Neubau Kindergarten Sinnerin 5040.xx gen 800‘OOO 800‘OOO 7710 Aufbahrungshalle Vechigen 0 60‘OOO 0 0 0 60000 5040.xx Sanierung Flachdach 60‘OOO 60000 1500 Feuerwehr 0 0 0 130‘OOO 0 130‘OOO 5060.xx Atemschutzfahrzeug 130000 130000 2
Konto Bezeichnung 2021 2022 2023 2024 2025 Total Strassen V015‘OOO 250‘OOO 31 O‘OOO 0 0 1‘575‘000 6150 Gemeindestrassen 1015‘OOO 230‘OOO 150‘OOO 0 0 1‘395‘000 Obermoosstrasse (inkl. Sied 5010.xx lungsentwässerung) 65‘OOO 65000 5010.xx Sanierung Radelfingenstrasse 80‘OOO 80000 Erschliessung Boll Süd / Er- 501 0.xx schliessung Bahnareal 950000 950‘OOO 5010.xx Strassenbeleuchtung auf LED 150‘OOO 150000 300‘OOO 6150 Gemeindefahrzeuge 0 20‘OOO 160000 0 0 180‘OOO 5060.xx Fahrzeuge Werkhof Claas/Div. 20‘OOO 160000 180‘OOO Wasserversorgung 795‘OOO 300000 300000 300‘OOO 300000 1‘995‘000 7101 Werterhalt Infrastruktur 495‘OOO 300000 300‘OOO 300‘OOO 300‘OOO 1‘695000 5031.xx Wasserleitung Sangernweg 125‘OOO 125000 5031.xx Ringleitung Obermoosstrasse 170000 170‘OOO 5031 .xx DRV-Schacht Utzigen 200000 200‘OOO 5031 xx Werterhalt Wasserleitungen 300‘OOO 300‘OOO 300000 300‘OOO 1 ‘200‘000 7101 Neuerschliessungen 300‘OOO 0 0 0 0 300‘OOO ZPP Nr. Xl Erschliessung Kern 5031 .1 Boll Süd‘ 300‘OOO 300000 Siedlungsentwässerung 700‘OOO 100‘OOO 100‘OOO 200‘OOO 200‘OOO 1‘300‘000 7201 Werterhalt Kanalisationsnetz 200000 100‘OOO 100‘OOO 200‘OOO 200‘OOO 800‘OOO Meteorwasserleitung Ober 5032.xx moosstrasse 100000 100‘OOO 5292.xx Umsetzung GEP-Massnahmen 100000 100‘OOO 100‘OOO 200000 200‘OOO 700‘OOO 7201 Neuerschliessungen 500‘OOO 0 0 0 0 500‘OOO ZPP Nr. XI Erschliessung “Kern 5032.xx Boll Süd“ 500‘OOO 500000 Wasserbau 2750‘OOO -830‘OOO -2$0‘OOO -30‘OOO 50‘OOO 1‘660‘000 7410 Wasserbaupläne 2600000 1 400‘OOO 50000 0 50‘OOO 1 ‘300‘000 5020 Wasserbauplan Lindentalbach 2600000 2‘400‘000 5‘OOO‘OOO 5020.1 Wasserbauplan Worble 50000 50000 100‘OOO Rückerstattungen Subventions- - 6310 beiträge Bund/Kanton 3800000 -3‘800000 7410 Gewässerunterhalt 150000 570000 -330‘OOO -30‘OOO 0 360000 5020 Vechigenbach Ersatz Holzverbau 50‘OOO 500000 550000 Umsetzung Massnahmenplan 5020.xx Wasserbau 100‘OOO 100‘OOO 100000 300‘OOO Rückerstattungen Subventions 6310 beiträge Kanton -30000 -430000 -30‘OOO -490000 Total Neftoinvestitionen 12‘lfOOOO 3‘910000 845000 600‘OOO 3‘050000 20‘515‘000 Nettoinvestitionen Spezialfi nanzierung 1‘495‘000 400‘OOO 400‘OOO 630‘OOO 500000 Y425‘OOO Bruttoausgaben Spezialfinanzie rung 1495000 400000 400‘OOO 630‘OOO 500000 3425000 Investitionseinnahmen Spezialfi nanzierung Nettoinvestitionen Steuer- haushalt 1W615‘OOO 3‘510‘000 445000 -30000 2‘550‘000 17090‘OOO Bruttoausgaben Steuerhaushalt 10615‘OOO 7340000 875‘OOO 2550000 21‘380000 lnvestitionseinnahmen Steuer- - haushalt 3830000 -430‘OOO -30000 -4‘290‘000 3
1.5. Schlussfolgerungen des Gemeinderates Der Finanzplan weist gegenüber der Vorjahresplanung aufgrund der zu erwartenden Belastun gen durch die Corona-Pandemie eine negative Tendenz auf. Das Budgetjahr 2021 sollte auf grund der vorgenommenen Sparmassnahmen positiv abschliessen. In den Folgejahren muss tendenziell mit steigenden Defiziten gerechnet werden. Zurzeit können Gemeinden am Kapitalmarkt zu sehr günstigen Bedingungen Darlehen aufneh men. Die bestehenden Darlehen von CHF 8 Mio. mit unterschiedlichen Laufzeiten weisen eine durchschnittliche Verzinsung von knapp 0.1% auf. Die Hochrechnung für den ordentlichen Steuerertrag des laufenden Jahres 2020 liegt im Moment leicht über den Budgeterwartungen. Mit den negativen Prognosen zur Entwicklung des Steuer- haushaltes aufgrund der Corona-Pandemie muss für die Jahre 2021 und 2022 mit rückläufigen Erträgen geplant werden. Erst ab 2023 wird wieder mit steigenden Steuererträgen gerechnet. Das Eigenkapital „Bilanzüberschuss und Finanzpolitische Reserven‘ wird sich bis Ende der Plan- periode auf ca. CHF 9.5 Mio. reduzieren. Mit der Zunahme des abschreibungspflichten Verwaltungsvermögens aufgrund der Investitionstä tigkeit werden die ordentlichen linearen Abschreibungen zunehmen. Die finanzielle Handlungsfä higkeit kann aber beibehalten werden. 2. Orientierung zu laufenden Überbauungen und Planungen 2.1. ZPP Nr. Xl „Kern Boll Süd“; Verlegung Bahnlinie RBS Am 5. Oktober 2020 pünktlich um 05:34 Uhr fuhr offiziell die erste RBS-Komposition von Worb her kommend auf der S-Bahnlinie S7 in den neuen Bahnhof in Boll-Utzigen ein. Bereits um 06:03 Uhr erfolgte dann die erste Kreuzung der in beide Richtungen verkehrenden Züge im neuen Bahnhof. Mit der Eröffnung des neuen Bahnhofes konnte ein Jahrhundertbauwerk eingeweiht werden. Bereits im Jahr 1912 wurde die Variante der nun realisierten Linienführung der Bahn geprüft und damals aus Kostengründen verworfen. Mit der neuen Linienführung konnte vorab die Sicherheit der Bahnanlage verbessert und die Eniflechtung der Bahnlinie von der Kantonsstrasse umgesetzt werden. Viele Stunden und Tage der Planung und Realisierung, unzählige Sitzungen und Besprechungen führten letztlich zu einer neuen Situation und einem Bauwerk für die Zukunft der Gemeinde Vechigen. Das Zusammenspiel zwischen allen Erschliessungsträgern, Planern, Architekten, Ingenieuren, Investoren und Grundeigentümern bildete die Voraussetzung für diese neue Situation. Bezüglich der unbefriedigenden Situation mit den Anschlüssen insb. an die RBS nach Worb, konnte in der Zwischenzeit eine Verbesserung erzielt werden. Der Zug nach Worb wartet nun die Einfahrt des Zuges Richtung Bern und die Offnung der Barriere beim Fussgängerübergang ab. Die RBS ist bemüht die Anschlüsse jederzeit gewährleisten zu können. Auch bezüglich der Ein haltung des Postauto-Fahrplanes wird es zu Verbesserungen kommen, sobald der Bau des neu en Kreisels bei der Einmündung in die Schlossstrasse abgeschlossen ist. Wir bitten die Bevölke rung für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. 2.2. ZPP Nr. Xl „Kern Boll Süd“; Überbauung Bahnhofareal Nach Abschluss des Projektes der Bahnverlegung erfolgt nun der Rückbau des alten Bahntras sees und anschliessend werden die ersten Neubauten innerhalb des Uberbauungsperimeters der TeiI-UeO realisiert. Die Baugesuche für die Baubereiche A + B werden im Verlauf des Monats Dezember 2020 erwartet. Mit dem Baubeginn wird im Verlauf des Sommers 2021 gerechnet. Die GVB wird als Investorin neuen Wohnraum realisieren, grösstenteils im Segment des Mietwoh nungsbaus. 2.3. UeO ZPP Nr. XVI „Oberfeld“ Die Bauarbeiten der Überbauung „Oberfeld“ sind weit fortgeschritten. Ende des letzten Jahres wurde mit der letzten Bauetappe begonnen. Erste Wohnungen in der neuen Uberbauung wurden ebenfalls im letzten Jahr bezogen. In der Zwischenzeit konnten die neuen Wohnungen zum überwiegenden Teil veräussert, bzw. vermietet werden. Unter dem Link www.oberfeld 4
boll.ch!anqebot sind die noch verfügbaren Wohnungen ausgeschrieben und dokumentiert. Mit dem Bezug der neuen Wohnungen in der Uberbauung wird eine langjährige Baulücke im Ober- feld geschlossen. Trotzdem wird es noch eine Weile dauern, bis alle Wohnungen endgültig be wohnt und die letzten Arbeiten abgeschlossen sind. 2.4. UeO ZPP Nr. XXII „Diessenberg“ Im Oktober 2019 konnte mit der Uberbauung am Diessenberg begonnen werden. Die ersten Wohnungen im Baubereich „A“ am Südhang des Diessenberges werden Ende Juni 2021 be zugsbereit sein. Die Vermarktung der Wohnungen und der aktuelle Stand des Verkaufes können jederzeit auf der Homepage der Ramseier und Stucki Architekten AG eingesehen werden: https://r-st.ch/verkauf/obiekte-im-verkauf/diessenberq-boll-vechigen 3. Gemeindeeigene Tiefbauten 3.1. Geh- und Radweg Lindental Bis Ende dieses Jahres soll die zweite Etappe der Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen wer den, so dass Fussgänger und Radfahrer sicher von Boll ins Lindental und wieder zurück gelan gen können. Am 19. Oktober 2020 war die Einweihungsfeier des Geh- und Radweges in kleinem Rahmen geplant. Leider musste jedoch dieser Anlass aufgrund der Mitte Oktober 2020 stark steigenden Corona-Fallzahlen und den neuen Massnahmen des Bundesrates sehr kurzfristig abgesagt werden. Zusammen mit dem Geh- und Radweg wird das Lindental mit Trinkwasser der Wasserversor gung Vechigen versorgt. Die Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasserversorgungsleitung erfolgte parallel zum Bau des Gehweges. Die Anschlüsse der einzelnen Liegenschaften wurden ebenfalls im Zuge der Bauarbeiten erstellt. Mit der Inbetriebnahme der neuen Versorgungsleitung können alle angeschlossenen Liegenschaften mit der erforderlichen Trinkwasserqualität und dem erforderlichen Hydrantenlöschschutz versorgt werden. 4. Gemeindeeigene HochbautenlLiegenschaften 4.1. Sanierung der Schulanlage Stämpbach Trotz der schwierigen Situation während der Covid-1 9-Krise, konnten die Arbeiten der Sanierung und Erweiterung der Schulanlage mehr oder weniger planmässig vorangetrieben werden. Nach den Sommerferien 2020 konnte die erste Bauetappe weitgehend abgeschlossen und der Schule und den Vereinen zur Benützung übergeben werden. Zurzeit sind die Arbeiten der zweiten Baue- tappe in vollem Gang. Aufgrund verschiedener, unvorhergesehener Umstände, zusätzlichen Planungskosten sowie Projektanpassungen geht der Gemeinderat heute von einer Kostenüberschreitung in der Grös senordnung von ca. 5% gegenüber dem bewilligten Kredit aus. Das Potential an Sparmassnah men und Projektoptimierungen wird laufend evaluiert und konsequent umgesetzt. 5. eBau Nach einem Pilotversuch mit Emmentaler-Gemeinden beabsichtigt der Kanton Bern das elektro nische Baubewilligungsverfahren im laufenden Jahr flächendeckend einzuführen. Ein Grossteil der Gemeinden konnte die Umstellung denn auch bereits im Verlauf des letzten Jahres vollzie hen. Auch die Gemeinde Vechigen hat den elektronischen Zugang zum Portal von eBau in der Zwischenzeit aufgeschaltet. Baugesuche können neu auch in elektronischer Form erfasst und bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Erfassung funktioniert ähnlich wie bei der Steuererklärung mit TaxMe. Zudem werden neu auch die Baupublikationen auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Als massgebende und verbindliche Unterlagen im Baubewilligungsverfahren gel ten aber nach wie vor die auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegten Unterla 5
gen des Baugesuches. Die definitive Einführung von e-Bau erfordert noch eine gesetzliche An passung durch den Kanton. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Gesuchsunterlagen zusätzlich in Papierform in zweifacher Ausführung und unterzeichnet bei der Bauabteilung eingereicht wer den. Auch der Bauentscheid wird den Parteien vorläufig noch per Post zugestellt. Weitere Infor mationen sind unter folgendem Link des Kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung auffindbar: www.be.ch/projekt-ebau 6. eUmzugCH Im Frühjahr 2019 startete ein erster Versuch für den automatisierten elektronischen Umzug (eUmzug) mit acht Pilotgemeinden. Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz wohn- haften Personen, sich sowohl elektronisch an- als auch abzumelden wie auch Umzüge innerhalb der Gemeinde zu melden. Somit ist ein persönlicher Gang zur Einwohnerkontrolle nicht mehr zwingend notwendig. Für ausländische Personen hängt die Nutzung von eUmzug von der Aus weiskategorie ab. Die Gemeinde Vechigen bietet den Onlinedienst eUmzugCH seit dem 1. März 2020 an. Weitere Informationen finden Sie unter www.vechigen.ch. 7. Ferienbetreuung für Schulkinder; neues Angebot ab 1. Juli 2021 7.1. Allgemeines Vechigen hat heute während der Schulwochen mit der Tagesschule ein familienergänzendes Betreuungsangebot. Die vier Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag haben sich etabliert. Die einzige für viele Familien jedoch einschneidende Betreuungslücke entsteht jeweils in der Zeit der Schulferien. Alleinerziehende, aber auch Eltern, die beide berufstätig sind, haben in der Regel nicht genügend Ferien, um die Betreuung ihrer Kinder während den 13 Schulferien- wochen umfassend übernehmen zu können. Gerade die Eltern der Kinder, die bisher eine Kin dertagesstätte besuchten und neu in die Schule eintreten, sind mit der Problematik der nun feh lenden Ferienbetreuung konfrontiert. Um die Nachfrage für ein Ferienbetreuungsangebot ermitteln zu können, wurde eine entspre chende Bedarfsumfrage durchgeführt. Bei der Auswertung der Befragung wurde der Bedarf an externer Betreuung deutlich sichtbar. 7.2. Einführung eines Ferienbetreuungsangebotes in der Gemeinde Vechigen Der Grosse Rat des Kantons Bern hat an der Wintersession 2019 eine Kostenbeteiligung für die Ferienbetreuung genehmigt. Der Kanton hat für die Einführung von Ferienbetreuungsangeboten folgende Auflagen definiert: • Die Betreuung findet in der Ferienzeit statt. • Die Betreuung wird ganztags und ausschliesslich tagsüber angeboten. • Der Beitrag der anbietenden Gemeinde für Kinder, die dort ihren Wohnsitz haben, ist mindes tens gleich hoch wie der Kantonsbeitrag. • Die Gemeinde erhebt bei den Eltern Gebühren für die Betreuung. • Die Gemeinde gewährleistet die Qualität des Angebots und die Aufsicht. • Die Leitung der Ferienbetreuung verfügt über eine abgeschlossene pädagogische oder sozial pädagogische Ausbildung. Die Gemeinde Vechigen erfüllt alle Auflagen und verfügt insbesondere dank der neuen Räum lichkeiten für die Tagesschule im Schulhaus Stämpbach auch über die erforderliche Infrastruktur, um ein Ferienbetreuungsangebot zu führen. 6
Es gibt bereits einige Gemeinden, welche eine Ferienbetreuung anbieten. Im Gebiet Bern- Mittelland sind dies die Gemeinden Bern, Bolligen, Bremgarten, Ittigen, Jegenstorf, Köniz, Moos seedorf, Münsingen und Muri. Der Gemeinderat hat am 15. September 2020 beschlossen, dass das Angebot während 4 Wo chen pro Schuljahr während jeweils 3 Tagen stattfinden soll, sofern mindestens sechs Kinder pro Tag angemeldet sind. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten immer in der Höhe wie sich auch die Gemeinde Vechigen beteiligt, jedoch mit maximal CHF 30.00 pro Kind und Tag. Die Gemein den haben dem Kanton jeweils per Ende Schuljahr Rechenschaft abzulegen. Der pro Kind Bei trag reduziert sich grundsätzlich je mehr Kinder sich anmelden. Jedoch steigen dadurch die Ge samtkosten, da der Beitrag für mehr Kinder gesprochen werden muss. Bei sechs Kindern ist mit Bruttokosten für die Gemeinde pro Jahr von CHF 7500.00 zu rechnen. Davon kommen je ca. CHF 2500.00 von den Eltern und dem Kanton zurück. Die Elternbeiträge werden sich um ca. CHF 50.00 bewegen. Dies ist im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ wenig, das Ferienan gebot soll jedoch für alle finanzierbar sein. Bei z. B. 50 Kindern liegt die finanzielle Belastung bei ca. CHF 1 5‘000.00 pro Jahr. Das Essen ist in diesen Kosten enthalten. Ein Angebot für Ferienbe treuung stellt für eine Gemeinde eindeutig eine Aufwertung dar. Der Zeitpunkt der Einführung des Ferienbetreuungsangebotes wurde auf das Schuljahr 2020/21 festgelegt, bzw. erstmals soll in den Sommerferien 2021 ein Angebot geführt werden. Um Paral lelangebote zu vermeiden, wird das Angebot „Ferienbetreuung“ mit anderen Betreuungsangebo ten in der Gemeinde koordiniert (Elternverein / Kirche). Die Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern während der Schulferien ist kein Angebot der Tagesschule. Ferienbetreuung bein haltet andere Ziele, ein teilweise anderes Angebot und eine andere Betreuungsqualität als die Tagesschule. 8. Tagesschule—Iight; Zusatzangebot ab 1. Januar 2021 Immer wieder kommt es bei einzelnen Familien zu Betreuungsengpässen. Kurzfristig wird für den nächsten Tag eine Kinderbetreuung benötigt. Die Tagesschule könnte dafür eine Lösung sein, umso mehr als mit den eigenen neuen Räumlichkeiten der Tagesschule im Schulhaus Stämpbach eine optimale Infrastruktur zur Verfügung steht. Das Angebot „Tagesschule-light“ soll künftig dafür eingesetzt werden können. Dieses soll wie folgt funktionieren: Die Eltern informieren sich im Voraus beim Schulsekretariat, ob die gewünschte Kapazität besteht, um ihr Kind kurzfristig für den nächsten Tag in der Tages- schule anzumelden. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die An meldung muss bis spätestens am Mittag des Vortages erfolgen. Das entsprechende Anmelde formular wird zu gegebener Zeit auf der Homepage aufgeschaltet. Bei den Kosten für die Betreuung wird unterschieden zwischen den Kindern, welche bereits in der Tagesschule angemeldet sind und denjenigen, welche nur dieses Zusatzangebot nutzen wol len. Für die Tagesschulkinder werden die Betreuungskosten gestützt auf das Einkommen der Eltern berechnet, bei den Kindern, welche das Zusatzangebot nutzen, wird pro Stunde eine Pauschale von CHF 5.00 erhoben. Hinzu kommen allfällige Kosten für Mahlzeiten von CHF 8.70 bzw. CHF 1.50 für das Frühstück und/oder das Zvieri. Das Angebot „Tagesschule-light“ generiert keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Mahl zeiten werden mit dem Elternbeitrag gedeckt. Durch die Organisation der Transporte für die Ta gesschulkinder aus der PS Utzigen-Littewil und der Gesamtschule Lindental kann auch der Transport für kurzfristige Anmeldungen aus diesen Schulen gewährleistet werden. Das Angebot wird per 1. Januar 2021 eingeführt. 7
9. Kita Gwundernäsli GmbH, Bernstrasse 20, Boll Die Kita Gwundernäsli eröffnete anfangs August 2020 in der Liegenschaft an der Bernstrasse 20 in Boll eine Kita mit 10 Plätzen. Die Gemeinde Vechigen ist erfreut über die Bereicherung der familienergänzenden Betreuungsmöglichkeit auf dem Gemeindegebiet. Die Existenz einer Kita in unmittelbarer Nähe ist für viele junge Familien oftmals zentral bei der Wahl des Wohnortes. Auf grund der regen Bautätigkeit in unserer Gemeinde und der stetig steigenden Einwohnerzahl nimmt die Nachfrage nach einer Kita innerhalb der Gemeindegrenzen zu. Wir freuen uns des halb, dass unsere Einwohner künftig die Möglichkeit haben, ihre Kinder in unmittelbarer Nähe betreuen zu lassen. Die Kita Gwundernäsli wird durch Frau Beatrice Ziltener geführt. Nähere In fos zur Kita erhalten Sie unter www.kita-gwundernäsli.ch. 10. SBB-Tageskarten 10.1. Allgemeines Die Gemeinde Vechigen stellt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern 6 Tageskarten zur Verfü gung. Die Tageskarten berechtigen zur freien Fahrt in der 2. Klasse und zwar auf dem gesamten Geltungsbereich des SBB-Generalabonnements. Die Tageskarten können bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, bezogen werden. Reservationen sind möglich über die Gemeinde-Website www.vechiqen.ch, per Telefon Nr. 031 838 00 00 oder persönlich am Schalter. Bezugsberechtigt sind alle Personen, die in der Gemeinde Vechigen gesetzlichen Wohnsitz ha ben. Minderjährige benötigen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. 10.2. Reservation und Abgabe der Tageskarten Die Tageskarten können frühestens 2 Monate im Voraus reserviert werden. Es erfolgt kein Post- versand. Die Tageskarten müssen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Reservation abgeholt werden. Nach dieser Frist werden die Reservationen automatisch gelöscht. 1 0.3. Kosten Die Tageskarten der Gemeinde Vechigen kosten CHF 45.00 pro Karte/Tag und müssen direkt beim Bezug (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) am Schalter der Präsidialabteilung bezahlt werden (bar, mittels EC-direkt, Post- oder Kreditkarte). Verkaufte Tageskarten werden nicht zurückgenommen. 11. Ruf-Bus Der Ruf-Bus transportiert zur Optimierung der verkehrstechnischen Anbindung tagsüber und abends Vechiger Einwohnerinnen und Einwohner von zu Hause bis zum gewünschten Ort und holt sie auf Wunsch auch wieder ab. Ob alleine oder in Gruppen, der Ruf-Bus ist das Transport mittel in und um Vechigen. Der Gemeinderat hoffl, dass vom Angebot rege Gebrauch gemacht wird und dementsprechend die Weiterführung des Ruf-Busses nicht in Frage gestellt werden muss. Betrieben wird der Ruf-Bus durch die Firma Gerber Utzigen AG, Spirchen, 3068 Utzigen. 8
RUFBUS VECHIGEN TEL. 031 839 15 15 Auf Vorbestellung fahren wir Sie an Ihren Zielort und holen Sie auch wieder ab. Ob alleine oder in der Gruppe, der Rufbus ist Ihr Transportmittel in und um Vechigen. BETRIEBSZEITEN BESTELLUNG Montag bis Samstag 08.00 bis 19.00 Uhr mmd. 2 Std. vorher 19.00 bis 24.00 Uhr bis 17.00 Uhr Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr Samstag bis 17.00 Uhr TARIF E Grundpauschale CHF 10.— Montag bis Freitag 08.00 bis 19.00 Uhr CHF4.-/km ab 19.00 Uhr CHF4.50/km Samstag/Sonntag CHF 4.50/km 12. Gemeindeversammlungen 2021 Donnerstag, 10. Juni 2021, 19.30 Uhr, Oberstufenschulanlage Boll Samstag, 4. Dezember 2021, 13.30 Uhr, Schulanlage Utzigen 13. Gemeindeverwaltung — Schalteröffnungszeiten Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind wie folgt geöffnet: Montag 08.30 11 .30 Uhr — 14.00 18.00 Uhr — Dienstag 08.30 11.30 Uhr — 14.00 17.00 Uhr — Mittwoch 08.30 11.30 Uhr — 14.00 17.00 Uhr — Donnerstag 08.30 12.30 Uhr — geschlossen Freitag 08.30—11.30 Uhr 14.00—16.00 Uhr Auf Verlangen von Behördenmitgliedern und/oder Dritten können soweit möglich und zumutbar - - ausserhalb der Schalteröffnungszeiten Besprechungstermine angesetzt werden. Die Termine sind vorher telefonisch zu vereinbaren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr (vom Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis und mit Sonntag, 3. Januar 2021) geschlossen bleibt. Der Gemeinderat wünscht allen Vechigerinnen und Vechigern alsbald eine schöne AU vents- und Weihnachtszeit. Blibet gsung! Gemeinderat und Verwaltung Gemeinde Vechigen 9
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