Informationen aus dem Mitteilungsblatt zur Gemeindeversammlung - Vechigen

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Vechigen
                       Gemeinde mit Aussicht

                       Informationen aus dem
                       Mitteilungsblatt zur
                       Gemeindeversammlung

    Informationen      Anstelle der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember
    4. November 2020   2020 wird aufgrund der Corona-Pandemie am 20. De
                       zember 2020 eine Urnenabstimmung durchgeführt.

                       Trotzdem möchten wir Ihnen die aktuellsten Informatio
                       nen zum „Gemeindegeschehen‘, wie sie üblicherweise
                       im Mitteilungsblatt stehen, zugänglich machen.

                       Ebenfalls finden Sie in den Informationen die Erläuterun
                       gen zum Finanz- und Investitionsplan 2021   —  2025, wie
                       sie jeweils im Mitteilungsblatt dargelegt werden. Der Fi
                       nanz- und lnvestitionsplan selber kann auf www.vechi
                       gen.ch, Aktuelles, heruntergeladen oder bei der Finanz
                       abteilung (Tel. 031 838 00 40) bezogen werden.

                       Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung interessante

O                      Lektüre und beste Gesundheit!

                       Der Gemeinderat
Inhaltsverzeichnis

Informationen
1.   Finanz- und Investitionsplan 2021 2025; Erläuterungen
                                       —                                                    1
2.   Orientierung zu laufenden Uberbauungen und Planungen                                   4
3.   Gemeindeeigene Tiefbauten                                                              5
4.   Gemeindeeigene Hochbauten/Liegenschaften                                               5
5.   e-Bau                                                                                  5
6.   eUmzugCH                                                                               6
7.   Ferienbetreuung für Schulkinder; neues Angebot ab 1. Juli 2021                         6
8.   Tagesschule-light; Zusatzangebot ab 1. Januar 2021                                     7
9.   Kita Gwundernäsli GmbH                                                                 8
10. SBB-Tageskarten                                                                         8
11. Ruf-Bus                                                                                 8
12. Gemeindeversammlungen 2021                                                              9
13. Gemeindeverwaltung Schalteröffnungszeiten
                             —
                                                                                            9

1.   Finanz- und Investitionsplan 2021 —2025; Erläuterungen

1.1. Einleitung
Die Finanzplanung 2021 2025 steht unter dem Einfluss von Covid-19, über dessen Auswirkun
                         -

gen betreffend Zeitdauer im momentanen Zeitpunkt nur begrenzte Informationen vorhanden sind.
Die zu erwartenden Steuereinbussen im Jahr 2021 sowie wahrscheinlich auch noch 2022 wurden
für das Jahr 2021 mit Sparmassnahmen in verschiedensten Bereichen kompensiert.

Der Investitionsplan ist ein Führungsinstrument, welches im Sinne einer rollenden Planung re
gelmässig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Investitionen werden so
gut wie möglich gleichmässig über die Jahre verteilt. Der Gemeinderat hat am 15. September
2020 den Finanz- und lnvestitionsplan überarbeitet und Prioritäten gesetzt.

Der lnvestitionsplan wird für die jeweils nächsten zwei Jahre möglichst genau ausgearbeitet. Für
die darauffolgenden 2 bis 3 Planungsjahre muss dann mit einer höheren Unsicherheit gerechnet
werden, weil Verschiebungen, Veränderungen und Streichungen aufgrund wirtschaftlicher Um
stände oder Setzung neuer Prioritäten jederzeit möglich sind.

Der Finanz- und Investitionsplan kann unter www.vechigen.ch, Aktuelles, heruntergeladen oder
am Schalter der Finanzabteilung (Tel. 031 838 00 40) bezogen werden.

1.2. Planungs- und Prognoseannahmen
Uber die ganze Prognoseperiode wurde mit einer jährlichen Zunahme des Sachaufwandes von
0.25% und des Personalaufwandes von 1.25% gerechnet. Die Veränderungen der Lastenaus
gleichsysteme basieren auf der Finanzplanungshilfe des Kantons. Diese zeigt für 2021 und die
Folgejahre jährliche Kostensteigerungen und Mehrkosten aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
von rund 2% auf.

Mit der Planung der nächsten 5, respektive 10 Jahre wurde dem Nachholbedarf bei den Gemein
deliegenschaften Rechnung getragen. Dadurch werden das Verwaltungsvermögen sowie die
Fremdschulden in den nächsten Jahren zunehmen. Gleichzeitig werden auch die linearen Ab
schreibungen auf dem Verwaltungsvermögen ansteigen, was die Erfolgsrechnung zunehmend
belastet. Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden sich die Fremdschulden in den nächsten
Jahren nur marginal belastend auswirken. Mit der vom Gemeinderat am 8. Februar 2018 geneh
migten Finanzstrategie, hat der Gemeinderat ein griffiges Instrument, um den Investitionsplan
    laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

    Die Hochrechnung für die Planungsjahre basiert auf den Budgetzahlen 2021, den Rechnungsjah
    ren 2019/2020, sowie den Prognosen des Kantons, insbesondere den Lastenausgleichsprogno
    sen. Die Konjunkturprognosen stehen stark unter dem Einfluss der Corona-Pandemie, weshalb
    die Steuererträge für 2021 und 2022 zurückhaltend budgetiert wurden. Ab 2023 wurden die Zu
    wachsraten wieder höher angesetzt.

    1.3. Steuerprognose
    Die Prognose der Steuerertragsentwicklung ergibt sich aus der schwierig zu wertenden Proble
    matik der Covid-19 Entwicklung, der durchschnittlichen Zunahme der letzten Jahre, der Entwick
    lung des aktuellen Jahres, der Prognose des Kantons sowie der erwarteten Bevölkerungsent
    wicklung.

    1.4. Investitionsprogramm
    Der Gemeinderat hat an seiner Herbst-Klausursitzung vom 15. September 2020 Schwerpunkte in
    der Investitionsplanung gesetzt und daraus den Investitionsplan entsprechend angepasst.

    Der Bruttobetrag aller bereits beschlossenen und noch geplanten Investitionen der nächsten 10
    Jahre beläuft sich auf CHF 32.2 Mio., davon entfallen auf die Spezialfinanzierungen CHF 6.9 Mio.
    und CHF 25.3 Mb. auf den Steuerhaushalt. Demgegenüber stehen zu erwartende Rückerstat
    tungen von Bund und Kanton von CHF 5 Mio. sowie Einnahmen aus Planungsmehrwerten und
    Liegenschaftsverkäufen von ca. CHF 6.5 Mio. Im Planungshorizont von 5 Jahren steigt das zins
    pflichtige Fremdkapital unter den getroffenen Annahmen auf ca. CHF 18 Mio. an. Die Selbstfi
    nanzierung der lnvestitionsvorhaben liegt mit einem Mittelwert von 21% um 8%-Punkte unter
    dem Vorjahreswert von 29%. Der Cash Flow erreicht im Durchschnitt jährlich ca. CHF 1 .0 Mio.
    und steht einer durchschnittlichen jährlichen Investitionsquote von CHF 3.4 Mio. gegenüber. Die
    se Differenz muss ab Mitte 2020 fremd finanziert werden.

    Investitionsplanung 2021       —   2025

           Investitionsplanung 2021-2025
Konto      Bezeichnung                         2021            2022      2023        2024       2025      Total
                                               (in CHF)        (in CHF) (in CHF)     (in CHF)   (in CHF) (in CHF)
           Liegenschaften                      6‘850‘000       4‘090‘000 41 5‘OOO    0          2‘500‘000 1 3‘855‘000
           Verwaltungsgebäude Kernstrasse
290        1                                   0               1 50‘OOO   0          0          0         1 50‘OOO
5040.xx    Sanierung Flachdach                                 150‘OOO                                    150‘OOO
2130       Informatik Schulen                  110000          80‘OOO    115‘OOO     0          0         305‘OOO
5200.xx    Informatik Schulen                  110000          80‘OOO    1 1 5‘OOO                        305‘OOO
2171       Schulanlage Utzigen                 0               0         300‘OOO     0          2‘500‘000 2‘800‘000
5040.xx    Haustechnik Lehrerhaus                                        100000                           100000
5040 .xx   Totalsanierung Klassentrakt                                   200‘OOO                2‘500‘000 2700‘OOO
2170       Schulanlage Stämpbach               6740‘OOO        3‘OOO‘OOO 0           0          0         9740‘OOO
5040.xx    Totalsanierung SH Stämpbach         6740‘OOO        3‘OOO‘OOO                                  9740000
           Kindergartengebäude      (freiste
2175       hend)                               0            800000        0          0          0         800‘OOO
           Neubau Kindergarten Sinnerin
5040.xx    gen                                             800‘OOO                                        800‘OOO
7710       Aufbahrungshalle Vechigen           0           60‘OOO         0          0          0         60000
5040.xx    Sanierung Flachdach                             60‘OOO                                         60000
1500       Feuerwehr                           0           0              0          130‘OOO    0         130‘OOO
5060.xx    Atemschutzfahrzeug                                                        130000               130000

                                                           2
Konto      Bezeichnung                        2021            2022      2023       2024      2025      Total
           Strassen                           V015‘OOO        250‘OOO   31 O‘OOO   0         0         1‘575‘000
6150       Gemeindestrassen                   1015‘OOO        230‘OOO   150‘OOO    0         0         1‘395‘000
           Obermoosstrasse (inkl. Sied
5010.xx    lungsentwässerung)                 65‘OOO                                                   65000
5010.xx    Sanierung Radelfingenstrasse                       80‘OOO                                   80000
           Erschliessung Boll Süd / Er-
501 0.xx   schliessung Bahnareal              950000                                                   950‘OOO
5010.xx    Strassenbeleuchtung auf LED                        150‘OOO   150000                         300‘OOO
6150       Gemeindefahrzeuge                  0               20‘OOO    160000     0         0         180‘OOO
5060.xx    Fahrzeuge Werkhof Claas/Div.                       20‘OOO    160000                         180‘OOO
           Wasserversorgung                   795‘OOO         300000    300000     300‘OOO   300000    1‘995‘000
7101       Werterhalt Infrastruktur           495‘OOO         300000    300‘OOO    300‘OOO   300‘OOO   1‘695000
5031.xx    Wasserleitung Sangernweg           125‘OOO                                                  125000
5031.xx    Ringleitung Obermoosstrasse        170000                                                   170‘OOO
5031 .xx   DRV-Schacht Utzigen                200000                                                   200‘OOO
5031 xx    Werterhalt Wasserleitungen                         300‘OOO   300‘OOO    300000    300‘OOO   1 ‘200‘000
7101       Neuerschliessungen                 300‘OOO         0         0          0         0         300‘OOO
           ZPP Nr. Xl Erschliessung Kern
5031 .1    Boll Süd‘                          300‘OOO                                                  300000
           Siedlungsentwässerung              700‘OOO         100‘OOO   100‘OOO    200‘OOO   200‘OOO   1‘300‘000
7201       Werterhalt Kanalisationsnetz       200000          100‘OOO   100‘OOO    200‘OOO   200‘OOO   800‘OOO
           Meteorwasserleitung         Ober
5032.xx    moosstrasse                        100000                                                   100‘OOO
5292.xx    Umsetzung GEP-Massnahmen           100000          100‘OOO   100‘OOO    200000    200‘OOO   700‘OOO
7201       Neuerschliessungen                 500‘OOO         0         0          0         0         500‘OOO
           ZPP Nr. XI Erschliessung “Kern
5032.xx    Boll Süd“                          500‘OOO                                                  500000
           Wasserbau                          2750‘OOO    -830‘OOO      -2$0‘OOO -30‘OOO     50‘OOO    1‘660‘000

7410    Wasserbaupläne                        2600000     1 400‘OOO 50000          0         50‘OOO    1 ‘300‘000
5020    Wasserbauplan Lindentalbach           2600000     2‘400‘000                                    5‘OOO‘OOO
5020.1  Wasserbauplan Worble                                        50000                    50000     100‘OOO
        Rückerstattungen Subventions-                     -

6310    beiträge Bund/Kanton                              3800000                                      -3‘800000
7410    Gewässerunterhalt                     150000      570000  -330‘OOO -30‘OOO           0         360000
5020    Vechigenbach Ersatz Holzverbau        50‘OOO      500000                                       550000
        Umsetzung       Massnahmenplan
5020.xx Wasserbau                             100‘OOO         100‘OOO   100000                         300‘OOO
        Rückerstattungen Subventions
6310    beiträge Kanton                                   -30000        -430000    -30‘OOO             -490000

           Total Neftoinvestitionen           12‘lfOOOO 3‘910000 845000            600‘OOO   3‘050000 20‘515‘000
           Nettoinvestitionen     Spezialfi
           nanzierung                         1‘495‘000   400‘OOO       400‘OOO    630‘OOO   500000    Y425‘OOO
           Bruttoausgaben Spezialfinanzie
           rung                               1495000     400000        400‘OOO    630‘OOO   500000    3425000
           Investitionseinnahmen Spezialfi
           nanzierung
           Nettoinvestitionen       Steuer-
           haushalt                           1W615‘OOO 3‘510‘000 445000           -30000    2‘550‘000 17090‘OOO
           Bruttoausgaben Steuerhaushalt      10615‘OOO 7340000 875‘OOO                      2550000 21‘380000
           lnvestitionseinnahmen    Steuer-               -

           haushalt                                       3830000 -430‘OOO         -30000              -4‘290‘000

                                                          3
1.5. Schlussfolgerungen des Gemeinderates
Der Finanzplan weist gegenüber der Vorjahresplanung aufgrund der zu erwartenden Belastun
gen durch die Corona-Pandemie eine negative Tendenz auf. Das Budgetjahr 2021 sollte auf
grund der vorgenommenen Sparmassnahmen positiv abschliessen. In den Folgejahren muss
tendenziell mit steigenden Defiziten gerechnet werden.
Zurzeit können Gemeinden am Kapitalmarkt zu sehr günstigen Bedingungen Darlehen aufneh
men. Die bestehenden Darlehen von CHF 8 Mio. mit unterschiedlichen Laufzeiten weisen eine
durchschnittliche Verzinsung von knapp 0.1% auf.
Die Hochrechnung für den ordentlichen Steuerertrag des laufenden Jahres 2020 liegt im Moment
leicht über den Budgeterwartungen. Mit den negativen Prognosen zur Entwicklung des Steuer-
haushaltes aufgrund der Corona-Pandemie muss für die Jahre 2021 und 2022 mit rückläufigen
Erträgen geplant werden. Erst ab 2023 wird wieder mit steigenden Steuererträgen gerechnet.
Das Eigenkapital „Bilanzüberschuss und Finanzpolitische Reserven‘ wird sich bis Ende der Plan-
periode auf ca. CHF 9.5 Mio. reduzieren.
Mit der Zunahme des abschreibungspflichten Verwaltungsvermögens aufgrund der Investitionstä
tigkeit werden die ordentlichen linearen Abschreibungen zunehmen. Die finanzielle Handlungsfä
higkeit kann aber beibehalten werden.

2.   Orientierung zu laufenden Überbauungen und Planungen

2.1. ZPP Nr. Xl „Kern Boll Süd“; Verlegung Bahnlinie RBS
Am 5. Oktober 2020 pünktlich um 05:34 Uhr fuhr offiziell die erste RBS-Komposition von Worb
her kommend auf der S-Bahnlinie S7 in den neuen Bahnhof in Boll-Utzigen ein. Bereits um 06:03
Uhr erfolgte dann die erste Kreuzung der in beide Richtungen verkehrenden Züge im neuen
Bahnhof. Mit der Eröffnung des neuen Bahnhofes konnte ein Jahrhundertbauwerk eingeweiht
werden. Bereits im Jahr 1912 wurde die Variante der nun realisierten Linienführung der Bahn
geprüft und damals aus Kostengründen verworfen. Mit der neuen Linienführung konnte vorab die
Sicherheit der Bahnanlage verbessert und die Eniflechtung der Bahnlinie von der Kantonsstrasse
umgesetzt werden. Viele Stunden und Tage der Planung und Realisierung, unzählige Sitzungen
und Besprechungen führten letztlich zu einer neuen Situation und einem Bauwerk für die Zukunft
der Gemeinde Vechigen. Das Zusammenspiel zwischen allen Erschliessungsträgern, Planern,
Architekten, Ingenieuren, Investoren und Grundeigentümern bildete die Voraussetzung für diese
neue Situation.

Bezüglich der unbefriedigenden Situation mit den Anschlüssen insb. an die RBS nach Worb,
konnte in der Zwischenzeit eine Verbesserung erzielt werden. Der Zug nach Worb wartet nun die
Einfahrt des Zuges Richtung Bern und die Offnung der Barriere beim Fussgängerübergang ab.
Die RBS ist bemüht die Anschlüsse jederzeit gewährleisten zu können. Auch bezüglich der Ein
haltung des Postauto-Fahrplanes wird es zu Verbesserungen kommen, sobald der Bau des neu
en Kreisels bei der Einmündung in die Schlossstrasse abgeschlossen ist. Wir bitten die Bevölke
rung für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

2.2. ZPP Nr. Xl „Kern Boll Süd“; Überbauung Bahnhofareal
Nach Abschluss des Projektes der Bahnverlegung erfolgt nun der Rückbau des alten Bahntras
sees und anschliessend werden die ersten Neubauten innerhalb des Uberbauungsperimeters der
TeiI-UeO realisiert. Die Baugesuche für die Baubereiche A + B werden im Verlauf des Monats
Dezember 2020 erwartet. Mit dem Baubeginn wird im Verlauf des Sommers 2021 gerechnet. Die
GVB wird als Investorin neuen Wohnraum realisieren, grösstenteils im Segment des Mietwoh
nungsbaus.

2.3. UeO ZPP Nr. XVI „Oberfeld“
Die Bauarbeiten der Überbauung „Oberfeld“ sind weit fortgeschritten. Ende des letzten Jahres
wurde mit der letzten Bauetappe begonnen. Erste Wohnungen in der neuen Uberbauung wurden
ebenfalls im letzten Jahr bezogen. In der Zwischenzeit konnten die neuen Wohnungen zum
überwiegenden Teil veräussert, bzw. vermietet werden. Unter dem Link www.oberfeld

                                              4
boll.ch!anqebot sind die noch verfügbaren Wohnungen ausgeschrieben und dokumentiert. Mit
dem Bezug der neuen Wohnungen in der Uberbauung wird eine langjährige Baulücke im Ober-
feld geschlossen. Trotzdem wird es noch eine Weile dauern, bis alle Wohnungen endgültig be
wohnt und die letzten Arbeiten abgeschlossen sind.

2.4. UeO ZPP Nr. XXII „Diessenberg“
 Im Oktober 2019 konnte mit der Uberbauung am Diessenberg begonnen werden. Die ersten
Wohnungen im Baubereich „A“ am Südhang des Diessenberges werden Ende Juni 2021 be
zugsbereit sein. Die Vermarktung der Wohnungen und der aktuelle Stand des Verkaufes können
jederzeit auf der Homepage der Ramseier und Stucki Architekten AG eingesehen werden:
https://r-st.ch/verkauf/obiekte-im-verkauf/diessenberq-boll-vechigen

3.    Gemeindeeigene Tiefbauten

3.1. Geh- und Radweg Lindental
Bis Ende dieses Jahres soll die zweite Etappe der Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen wer
den, so dass Fussgänger und Radfahrer sicher von Boll ins Lindental und wieder zurück gelan
gen können. Am 19. Oktober 2020 war die Einweihungsfeier des Geh- und Radweges in kleinem
Rahmen geplant. Leider musste jedoch dieser Anlass aufgrund der Mitte Oktober 2020 stark
steigenden Corona-Fallzahlen und den neuen Massnahmen des Bundesrates sehr kurzfristig
abgesagt werden.
Zusammen mit dem Geh- und Radweg wird das Lindental mit Trinkwasser der Wasserversor
gung Vechigen versorgt. Die Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasserversorgungsleitung
erfolgte parallel zum Bau des Gehweges. Die Anschlüsse der einzelnen Liegenschaften wurden
ebenfalls im Zuge der Bauarbeiten erstellt. Mit der Inbetriebnahme der neuen Versorgungsleitung
können alle angeschlossenen Liegenschaften mit der erforderlichen Trinkwasserqualität und dem
erforderlichen Hydrantenlöschschutz versorgt werden.

4.   Gemeindeeigene HochbautenlLiegenschaften

4.1. Sanierung der Schulanlage Stämpbach
Trotz der schwierigen Situation während der Covid-1 9-Krise, konnten die Arbeiten der Sanierung
und Erweiterung der Schulanlage mehr oder weniger planmässig vorangetrieben werden. Nach
den Sommerferien 2020 konnte die erste Bauetappe weitgehend abgeschlossen und der Schule
und den Vereinen zur Benützung übergeben werden. Zurzeit sind die Arbeiten der zweiten Baue-
tappe in vollem Gang.

Aufgrund verschiedener, unvorhergesehener Umstände, zusätzlichen Planungskosten sowie
Projektanpassungen geht der Gemeinderat heute von einer Kostenüberschreitung in der Grös
senordnung von ca. 5% gegenüber dem bewilligten Kredit aus. Das Potential an Sparmassnah
men und Projektoptimierungen wird laufend evaluiert und konsequent umgesetzt.

5.   eBau

Nach einem Pilotversuch mit Emmentaler-Gemeinden beabsichtigt der Kanton Bern das elektro
nische Baubewilligungsverfahren im laufenden Jahr flächendeckend einzuführen. Ein Grossteil
der Gemeinden konnte die Umstellung denn auch bereits im Verlauf des letzten Jahres vollzie
hen. Auch die Gemeinde Vechigen hat den elektronischen Zugang zum Portal von eBau in der
Zwischenzeit aufgeschaltet. Baugesuche können neu auch in elektronischer Form erfasst und bei
der Gemeinde eingereicht werden. Die Erfassung funktioniert ähnlich wie bei der Steuererklärung
mit TaxMe. Zudem werden neu auch die Baupublikationen auf der Homepage der Gemeinde
aufgeschaltet. Als massgebende und verbindliche Unterlagen im Baubewilligungsverfahren gel
ten aber nach wie vor die auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegten Unterla

                                              5
gen des Baugesuches. Die definitive Einführung von e-Bau erfordert noch eine gesetzliche An
passung durch den Kanton. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Gesuchsunterlagen zusätzlich
in Papierform in zweifacher Ausführung und unterzeichnet bei der Bauabteilung eingereicht wer
den. Auch der Bauentscheid wird den Parteien vorläufig noch per Post zugestellt. Weitere Infor
mationen sind unter folgendem Link des Kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung
auffindbar: www.be.ch/projekt-ebau

6. eUmzugCH

Im Frühjahr 2019 startete ein erster Versuch für den automatisierten elektronischen Umzug
(eUmzug) mit acht Pilotgemeinden. Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz wohn-
haften Personen, sich sowohl elektronisch an- als auch abzumelden wie auch Umzüge innerhalb
der Gemeinde zu melden. Somit ist ein persönlicher Gang zur Einwohnerkontrolle nicht mehr
zwingend notwendig. Für ausländische Personen hängt die Nutzung von eUmzug von der Aus
weiskategorie ab. Die Gemeinde Vechigen bietet den Onlinedienst eUmzugCH seit dem 1. März
2020 an. Weitere Informationen finden Sie unter www.vechigen.ch.

7.    Ferienbetreuung für Schulkinder; neues Angebot ab 1. Juli 2021

7.1. Allgemeines
Vechigen hat heute während der Schulwochen mit der Tagesschule ein familienergänzendes
Betreuungsangebot. Die vier Wochentage Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag haben sich
etabliert. Die einzige für viele Familien jedoch einschneidende Betreuungslücke entsteht jeweils
in der Zeit der Schulferien. Alleinerziehende, aber auch Eltern, die beide berufstätig sind, haben
in der Regel nicht genügend Ferien, um die Betreuung ihrer Kinder während den 13 Schulferien-
wochen umfassend übernehmen zu können. Gerade die Eltern der Kinder, die bisher eine Kin
dertagesstätte besuchten und neu in die Schule eintreten, sind mit der Problematik der nun feh
lenden Ferienbetreuung konfrontiert.

Um die Nachfrage für ein Ferienbetreuungsangebot ermitteln zu können, wurde eine entspre
chende Bedarfsumfrage durchgeführt. Bei der Auswertung der Befragung wurde der Bedarf an
externer Betreuung deutlich sichtbar.

7.2. Einführung eines Ferienbetreuungsangebotes in der Gemeinde Vechigen
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat an der Wintersession 2019 eine Kostenbeteiligung für die
Ferienbetreuung genehmigt.

Der Kanton hat für die Einführung von Ferienbetreuungsangeboten folgende Auflagen definiert:

• Die Betreuung findet in der Ferienzeit statt.
• Die Betreuung wird ganztags und ausschliesslich tagsüber angeboten.
• Der Beitrag der anbietenden Gemeinde für Kinder, die dort ihren Wohnsitz haben, ist mindes
  tens gleich hoch wie der Kantonsbeitrag.
• Die Gemeinde erhebt bei den Eltern Gebühren für die Betreuung.
• Die Gemeinde gewährleistet die Qualität des Angebots und die Aufsicht.
• Die Leitung der Ferienbetreuung verfügt über eine abgeschlossene pädagogische oder sozial
  pädagogische Ausbildung.

Die Gemeinde Vechigen erfüllt alle Auflagen und verfügt insbesondere dank der neuen Räum
lichkeiten für die Tagesschule im Schulhaus Stämpbach auch über die erforderliche Infrastruktur,
um ein Ferienbetreuungsangebot zu führen.

                                                6
Es gibt bereits einige Gemeinden, welche eine Ferienbetreuung anbieten. Im Gebiet Bern-
Mittelland sind dies die Gemeinden Bern, Bolligen, Bremgarten, Ittigen, Jegenstorf, Köniz, Moos
seedorf, Münsingen und Muri.

Der Gemeinderat hat am 15. September 2020 beschlossen, dass das Angebot während 4 Wo
chen pro Schuljahr während jeweils 3 Tagen stattfinden soll, sofern mindestens sechs Kinder pro
Tag angemeldet sind. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten immer in der Höhe wie sich auch
die Gemeinde Vechigen beteiligt, jedoch mit maximal CHF 30.00 pro Kind und Tag. Die Gemein
den haben dem Kanton jeweils per Ende Schuljahr Rechenschaft abzulegen. Der pro Kind Bei
trag reduziert sich grundsätzlich je mehr Kinder sich anmelden. Jedoch steigen dadurch die Ge
samtkosten, da der Beitrag für mehr Kinder gesprochen werden muss. Bei sechs Kindern ist mit
Bruttokosten für die Gemeinde pro Jahr von CHF 7500.00 zu rechnen. Davon kommen je ca.
CHF 2500.00 von den Eltern und dem Kanton zurück. Die Elternbeiträge werden sich um ca.
CHF 50.00 bewegen. Dies ist im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ wenig, das Ferienan
gebot soll jedoch für alle finanzierbar sein. Bei z. B. 50 Kindern liegt die finanzielle Belastung bei
ca. CHF 1 5‘000.00 pro Jahr. Das Essen ist in diesen Kosten enthalten. Ein Angebot für Ferienbe
treuung stellt für eine Gemeinde eindeutig eine Aufwertung dar.

Der Zeitpunkt der Einführung des Ferienbetreuungsangebotes wurde auf das Schuljahr 2020/21
festgelegt, bzw. erstmals soll in den Sommerferien 2021 ein Angebot geführt werden. Um Paral
lelangebote zu vermeiden, wird das Angebot „Ferienbetreuung“ mit anderen Betreuungsangebo
ten in der Gemeinde koordiniert (Elternverein / Kirche). Die Ferienbetreuung von Schülerinnen
und Schülern während der Schulferien ist kein Angebot der Tagesschule. Ferienbetreuung bein
haltet andere Ziele, ein teilweise anderes Angebot und eine andere Betreuungsqualität als die
Tagesschule.

8.    Tagesschule—Iight; Zusatzangebot ab 1. Januar 2021

Immer wieder kommt es bei einzelnen Familien zu Betreuungsengpässen. Kurzfristig wird für den
nächsten Tag eine Kinderbetreuung benötigt. Die Tagesschule könnte dafür eine Lösung sein,
umso mehr als mit den eigenen neuen Räumlichkeiten der Tagesschule im Schulhaus
Stämpbach eine optimale Infrastruktur zur Verfügung steht. Das Angebot „Tagesschule-light“ soll
künftig dafür eingesetzt werden können.

Dieses soll wie folgt funktionieren: Die Eltern informieren sich im Voraus beim Schulsekretariat,
ob die gewünschte Kapazität besteht, um ihr Kind kurzfristig für den nächsten Tag in der Tages-
schule anzumelden. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die An
meldung muss bis spätestens am Mittag des Vortages erfolgen. Das entsprechende Anmelde
formular wird zu gegebener Zeit auf der Homepage aufgeschaltet.

Bei den Kosten für die Betreuung wird unterschieden zwischen den Kindern, welche bereits in
der Tagesschule angemeldet sind und denjenigen, welche nur dieses Zusatzangebot nutzen wol
len.

Für die Tagesschulkinder werden die Betreuungskosten gestützt auf das Einkommen der Eltern
berechnet, bei den Kindern, welche das Zusatzangebot nutzen, wird pro Stunde eine Pauschale
von CHF 5.00 erhoben. Hinzu kommen allfällige Kosten für Mahlzeiten von CHF 8.70 bzw. CHF
1.50 für das Frühstück und/oder das Zvieri.

Das Angebot „Tagesschule-light“ generiert keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die Mahl
zeiten werden mit dem Elternbeitrag gedeckt. Durch die Organisation der Transporte für die Ta
gesschulkinder aus der PS Utzigen-Littewil und der Gesamtschule Lindental kann auch der
Transport für kurzfristige Anmeldungen aus diesen Schulen gewährleistet werden.

Das Angebot wird per 1. Januar 2021 eingeführt.

                                                  7
9.    Kita Gwundernäsli GmbH, Bernstrasse 20, Boll

Die Kita Gwundernäsli eröffnete anfangs August 2020 in der Liegenschaft an der Bernstrasse 20
in Boll eine Kita mit 10 Plätzen. Die Gemeinde Vechigen ist erfreut über die Bereicherung der
familienergänzenden Betreuungsmöglichkeit auf dem Gemeindegebiet. Die Existenz einer Kita in
unmittelbarer Nähe ist für viele junge Familien oftmals zentral bei der Wahl des Wohnortes. Auf
grund der regen Bautätigkeit in unserer Gemeinde und der stetig steigenden Einwohnerzahl
nimmt die Nachfrage nach einer Kita innerhalb der Gemeindegrenzen zu. Wir freuen uns des
halb, dass unsere Einwohner künftig die Möglichkeit haben, ihre Kinder in unmittelbarer Nähe
betreuen zu lassen. Die Kita Gwundernäsli wird durch Frau Beatrice Ziltener geführt. Nähere In
fos zur Kita erhalten Sie unter www.kita-gwundernäsli.ch.

10.   SBB-Tageskarten

10.1. Allgemeines
Die Gemeinde Vechigen stellt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern 6 Tageskarten zur Verfü
gung. Die Tageskarten berechtigen zur freien Fahrt in der 2. Klasse und zwar auf dem gesamten
Geltungsbereich des SBB-Generalabonnements.
Die Tageskarten können bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse
1, 3067 Boll, bezogen werden. Reservationen sind möglich über die Gemeinde-Website
www.vechiqen.ch, per Telefon Nr. 031 838 00 00 oder persönlich am Schalter.

Bezugsberechtigt sind alle Personen, die in der Gemeinde Vechigen gesetzlichen Wohnsitz ha
ben. Minderjährige benötigen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten.

10.2. Reservation und Abgabe der Tageskarten
Die Tageskarten können frühestens 2 Monate im Voraus reserviert werden. Es erfolgt kein Post-
versand. Die Tageskarten müssen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Reservation abgeholt
werden. Nach dieser Frist werden die Reservationen automatisch gelöscht.

1 0.3. Kosten
Die Tageskarten der Gemeinde Vechigen kosten CHF 45.00 pro Karte/Tag und müssen direkt
beim Bezug (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) am Schalter der Präsidialabteilung
bezahlt werden (bar, mittels EC-direkt, Post- oder Kreditkarte). Verkaufte Tageskarten werden
nicht zurückgenommen.

11.   Ruf-Bus

Der Ruf-Bus transportiert zur Optimierung der verkehrstechnischen Anbindung tagsüber und
abends Vechiger Einwohnerinnen und Einwohner von zu Hause bis zum gewünschten Ort und
holt sie auf Wunsch auch wieder ab. Ob alleine oder in Gruppen, der Ruf-Bus ist das Transport
mittel in und um Vechigen.
Der Gemeinderat hoffl, dass vom Angebot rege Gebrauch gemacht wird und dementsprechend
die Weiterführung des Ruf-Busses nicht in Frage gestellt werden muss.

Betrieben wird der Ruf-Bus durch die Firma Gerber Utzigen AG, Spirchen, 3068 Utzigen.

                                              8
RUFBUS VECHIGEN
                          TEL. 031 839 15 15
                          Auf Vorbestellung fahren wir Sie an Ihren Zielort und
                          holen Sie auch wieder ab.
                          Ob alleine oder in der Gruppe, der Rufbus ist Ihr
                          Transportmittel in und um Vechigen.

                           BETRIEBSZEITEN              BESTELLUNG
                          Montag bis Samstag
                          08.00 bis 19.00 Uhr          mmd. 2 Std. vorher
                          19.00 bis 24.00 Uhr          bis 17.00 Uhr
                          Sonntag
                          08.00 bis 20.00 Uhr          Samstag bis 17.00 Uhr

                          TARIF E
                          Grundpauschale               CHF 10.—
                          Montag bis Freitag
                          08.00 bis 19.00 Uhr          CHF4.-/km
                          ab 19.00 Uhr                 CHF4.50/km
                          Samstag/Sonntag              CHF 4.50/km

12.   Gemeindeversammlungen 2021

Donnerstag, 10. Juni 2021, 19.30 Uhr, Oberstufenschulanlage Boll
Samstag, 4. Dezember 2021, 13.30 Uhr, Schulanlage Utzigen

13.   Gemeindeverwaltung    —   Schalteröffnungszeiten

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind wie folgt geöffnet:
Montag                08.30 11 .30 Uhr
                             —              14.00 18.00 Uhr
                                                         —

Dienstag              08.30 11.30 Uhr
                             —              14.00 17.00 Uhr
                                                         —

Mittwoch              08.30 11.30 Uhr
                             —              14.00 17.00 Uhr
                                                         —

Donnerstag            08.30 12.30 Uhr
                             —             geschlossen
Freitag               08.30—11.30 Uhr       14.00—16.00 Uhr

Auf Verlangen von Behördenmitgliedern und/oder Dritten können soweit möglich und zumutbar
                                                                         -                -

ausserhalb der Schalteröffnungszeiten Besprechungstermine angesetzt werden. Die Termine
sind vorher telefonisch zu vereinbaren.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr
(vom Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis und mit Sonntag, 3. Januar 2021) geschlossen bleibt.

Der Gemeinderat wünscht allen Vechigerinnen und Vechigern alsbald eine schöne AU
vents- und Weihnachtszeit. Blibet gsung!

Gemeinderat und Verwaltung Gemeinde Vechigen

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