INFORMATIONEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Ausgabe 2021 - Stadt Frankenthal
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IMPRESSUM Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Herausgeber) Rheinallee 97-101 55118 Mainz Titelbild: © WavebreakMediaMicro – AdobeStock Bild Präsident: © LSJV – Kristina Schäfer Stand: Februar 2021 Wir bitten um Verständnis, dass die Aufzählung der Nachteilsausgleiche in dieser Informationsschrift nicht umfassend sein kann. Sie enthält die uns bei Redaktionsschluss (Februar 2021) bekannten Infor- mationen. Wir haben teilweise externe Textbei- träge verwendet, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen können. Verbindliche Aus- künfte können Ihnen nur diejenigen Einrichtungen, Institutionen, Behörden und Stellen erteilen, die den jeweiligen Nachteilsausgleich gewähren. 2
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Broschüre „Informationen für Menschen mit Behinderungen“ ist seit Jahren ein gefragter und gern genutzter Wegweiser. Sie soll Menschen mit Behinderungen auf ihre Rechte aufmerksam ma- chen und sie ermutigen, diese Rechte auch in An- spruch zu nehmen. Sie gibt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, enthält Antworten auf wichtige Fragen und weist den Weg durch das Antragsverfahren. Auch genannt werden in der Broschüre die für die einzelnen Leistungen und Nachteilsausgleiche zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz. Ich freue mich, Ihnen hiermit die neueste Auflage dieser Broschüre vorlegen zu können. Hilfreiche Informationen zum Thema Menschen mit Behinde- rungen finden Sie auch im Internetauftritt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (www.lsjv.rlp.de). Hier können Sie im Übrigen auch Ihren Antrag im Online-Verfahren stellen. Und in unseren Bürger-Service-Büros stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung. Die Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf Seite 20. Mit freundlichen Grüßen Detlef Placzek Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung 3
ZUNÄCHST EINIGE BEGRIFFE WAS IST EINE BEHINDERUNG? WER IST SCHWERBEHINDERTER MENSCH? Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Personen ab einem GdB von 50 mit Wohnsitz (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinder- oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. ter Menschen sind Menschen behindert, wenn Ausländer oder Staatenlose müssen außerdem im ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder Bundesgebiet rechtmäßig ihren Wohnsitz oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlich- gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung keit länger als sechs Monate von dem für das als Arbeitnehmer oder Auszubildender haben. Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. WER KANN EINE GLEICHSTELLUNG ERHALTEN? Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinde- Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die rung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft und wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten von 20 bis 100 festgestellt. Dabei kommt es nicht Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Die auf die ausgeübte oder angestrebte Erwerbstätig- Gleichstellung spricht die zuständige Agentur für keit an. Deshalb sagt der GdB nichts darüber aus, Arbeit aus. inwieweit jemand bei seiner Arbeit oder im Beruf beeinträchtigt ist. Beeinträchtigungen, die keinen GdB von mindestens 10 bedingen, gelten nicht als Behinderung im Sinne des Gesetzes. 4
NUN ZUM VERFAHRENSABLAUF ANTRAG ENTSCHEIDUNG Zunächst muss beim Landesamt für Soziales, Ju- Sind die gesundheitlichen Ermittlungen abge- gend und Versorgung ein Antrag gestellt werden. schlossen, entscheidet das Landesamt für Sozia- Am einfachsten und schnellsten geht das mit dem les, Jugend und Versorgung, welcher GdB vorliegt. Online-Antrag (www.lsjv.rlp.de). Wer diese Mög- Außerdem stellt es in dem Bescheid fest, ob be- lichkeit nicht nutzen möchte, sollte den Antrag stimmte gesundheitliche Merkmale, sogenannte mit einem Antragsvordruck stellen. Die Vordrucke Merkzeichen, gegeben sind. Von der Feststellung gibt es bei den Dienststellen des Landesamtes für hängt ab, welche Nachteilsausgleiche in Anspruch Soziales, Jugend und Versorgung (siehe Seite 20), genommen werden können. bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltun- gen, den Behindertenverbänden und bei den Ver- tretungen für schwerbehinderte Menschen in den AUSWEIS Betrieben und Dienststellen. Auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versor- Ab einem GdB von 50 stellt das Landesamt für gung www.lsjv.rlp.de gibt es die Vordrucke unter Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag einen Bürgerportale/Service – Downloads – Men- mit Lichtbild versehenen Schwerbehindertenaus- schen mit Behinderungen zum Herunterladen. weis aus. Damit können sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen, als auch die im Einzelfall zustehenden Rechte und Nach- ÄRZTLICHE BERICHTE teilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Um die gesundheitliche Beeinträchtigung feststel- len zu können, müssen meistens Berichte des be- handelnden Arztes angefordert werden. Eventuell werden auch Unterlagen von der Rentenversiche- rung, Pflegeversicherung oder der Berufsgenossen- schaft beigezogen. Falls Sie selbst aktuelle ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. Sie können damit unter Umständen die Bearbei- tungsdauer verkürzen. Reichen diese Unterlagen aus, führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung keine eigene ärztliche Untersuchung mehr durch. 5
RECHTE UND NACHTEILSAUSGLEICHE Was sind Rechte und Nachteilsausgleiche für behinderte und schwerbehinderte Menschen? IM ARBEITS- UND BERUFSLEBEN Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen, wie zum Beispiel Besonderer Kündigungsschutz für schwerbe- hinderte Menschen ■ technische Arbeitshilfen, (Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des Integrations- ■ Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes amtes; Ausnahme: z. B. Arbeitsverhältnis bestand (z. B. zum Erwerb des Führerscheins, Erst- und nicht länger als sechs Monate). Ersatzbeschaffung eines Kfz, behinderungsbe- dingte Zusatzausstattung eines Kfz), Beschäftigungsmöglichkeit in Werkstätten für behinderte Menschen, ■ Umzugshilfen, Hilfen zur Beschaffung, Ausstat- wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung tung und Erhaltung einer behindertengerech- eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ten Wohnung, nicht möglich ist. ■ Hilfen zum Erhalten/Erweitern beruflicher Beschäftigungsmöglichkeit in Integrations- Kenntnisse und Fertigkeiten, unternehmen, Integrationsbetrieben oder Integrationsabteilungen ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Ermögli- des allgemeinen Arbeitsmarktes, wenn eine son- chung, Erleichterung oder Sicherung der Teil- stige Beschäftigung auf Grund von Art und habe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Arbeitsmarkt, Umstände trotz Ausschöpfung aller Fördermög- lichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfach- ■ Darlehen oder Zinszuschüsse zum Gründen diensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. und Erhalten einer selbstständigen beruflichen Existenz, Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ■ Leistungen an Arbeitgeber zur Einrichtung im Rahmen der §§ 102 Absatz 4 SGB IX und 17 behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbil- Absatz 1 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe- dungsplätze. verordnung (SchwbAV) durch das zuständige 6
Integrationsamt. Der Anspruch ist dem Grund NACHTEILSAUSGLEICHE BEI DER LOHN- und/oder der Höhe nach auf die Mittel beschränkt, UND EINKOMMENSTEUER die dem Integrationsamt aus der Schwerbehinder- (Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2021) ten-Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen. Hinweis: Wahl einer Schwerbehindertenvertretung in Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten- Betrieben und Dienststellen, Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuer- in denen mindestens fünf schwerbehinderte Men- licher Regelungen sind zum 1. Januar 2021 folgende schen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten: Leistungen an Arbeitgeber für die Schaffung ■ die Verdoppelung der Behinderten-Pauschbe- neuer geeigneter Arbeits- und Ausbildungs- träge, plätze für schwerbehinderte Menschen ■ die Anpassung der Grade der Behinderung an Sie können sich an die für Ihren Wohnort zustän- das Sozialrecht, wodurch ein Behinderten- dige Dienststelle des Integrationsamtes wenden, Pauschbetrag bereits ab einem GdB von min- die Ihnen Auskunft gibt, und zwar: destens 20 berücksichtigt wird, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ■ der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraus- – Integrationsamt – setzungen zur Gewährung eines Behinderten- Baedekerstraße 2-20 Pauschbetrags bei einem GdB von unter 50, 56073 Koblenz Telefon 0261 4041-297 ■ die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale von 900 Euro bei Geh- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stär- – Integrationsamt – keren Einschränkungen, Schießgartenstraße 6 55116 Mainz ■ die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von Telefon 06131 967-383 924 Euro auf 1.800 Euro sowie Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ■ die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bei – Integrationsamt – Pflegegrad 2 und 3 in Höhe von 600 Euro bzw. Reiterstraße 16 1.100 Euro. 76829 Landau Telefon 06341 26-466 Pauschbetrag für behinderte Menschen (§ 33 b Einkommensteuergesetz – EStG) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die – Integrationsamt – Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises ihrer Moltkestraße 19 Aufwendungen für den täglichen behinderungsbe- 54292 Trier dingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pausch- Telefon 0651 1447-263 betrag zu beantragen. Mit dem Pauschbetrag wer- den Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhn- 7
lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich- 90 2.460 Euro tungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie 100 2.840 Euro für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten. Menschen, die hilflos sind (Merkzeichen H) oder Aufwendungen wie z. B. Krankheitskosten, Kur- pflegebedürftig mit Einstufung in die Pflegegrade 4 kosten oder behinderungsbedingte Umbaukosten oder 5, sowie Blinde und Taubblinde (Merkzeichen können neben dem Behinderten-Pauschbetrag als Bl oder TBl) erhalten einen Pauschbetrag von außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG 7.400 Euro. geltend gemacht werden. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie die Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der Pauschbetrags sind nachzuweisen. Bei Beginn, Än- zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Ge- derung oder Wegfall der Behinderung im Laufe des samtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und Kalenderjahres wird stets der volle Pauschbetrag ggf. der Anzahl der Kinder. nach dem höchsten GdB gewährt, der im Kalender- jahr festgestellt war. Das Finanzamt berücksichtigt den Behinderten- Pauschbetrag bei der Einkommensteuerveranla- Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen reicht die gung, wenn in der Steuererklärung die „Anlage Vorlage eines Bescheids über die Einstufung in Pfle- Außergewöhnliche Belastungen“ in der Rubrik gegrad 4 oder 5 aus; die zusätzliche Feststellung „Behinderten-Pauschbetrag“ entsprechend ausge- eines Grads der Behinderung ist für die Gewährung füllt ist. Bei Arbeitnehmern und Pensionären kann des Behinderten-Pauschbetrags nicht erforderlich. der Pauschbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber behält Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen dann bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug auch andere Personen können den Behinderten- weniger Lohnsteuer ein. Soll der Pauschbetrag Pauschbetrag für ein Kind mit Behinderungen auf erstmalig berücksichtigt werden, muss beim ört- sich übertragen lassen, wenn sie Anspruch auf Kin- lichen Finanzamt ein entsprechender Antrag auf dergeld oder den Kinderfreibetrag haben und das Lohnsteuer-Ermäßigung (mit der „Anlage Sonder- Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch ausgaben/außergewöhnliche Belastungen“) ge- nimmt. stellt werden. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Nach der neuen Gesetzeslage ab 2021 ist das Ver- Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe fahren für Steuerpflichtige mit einem GdB von Dienstleistungen (§ 35 a EStG) unter 50 vereinfacht worden. Zusatzvorausset- Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti- zungen für die Gewährung eines Behinderten- gungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleis- Pauschbetrags wie etwa eine dauernde Einbuße tungen werden über eine Ermäßigung der tarif- der körperlichen Beweglichkeit müssen nicht lichen Einkommensteuer gefördert. Die Steuerer- mehr nachgewiesen werden. Bereits ab einem mäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, Grad der Behinderung von mindestens 20 wird höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich (bzw. maxi- ein Pauschbetrag gewährt. mal 510 Euro im Falle eines geringfügigen Be- schäftigungsverhältnisses – sog. „Minijob“ –). Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei einem GdB von mindestens: Pflege- und Betreuungsleistungen sind ebenfalls von dieser steuerlichen Förderung umfasst. 20 384 Euro Nimmt die pflegebedürftige Person jedoch einen 30 620 Euro Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in 40 860 Euro Anspruch (siehe auch „Pauschbetrag für Men- 50 1.140 Euro schen mit Behinderungen“), schließt dies eine Be- 60 1.440 Euro rücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen aus. 70 1.780 Euro Der Ausschluss greift nicht, wenn der einem Kind 80 2.120 Euro zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf die 8
Eltern übertragen wird und diese für Pflege- und bei Pflegegrad 4 oder 5 Betreuungsleistungen des Kindes aufkommen. (oder Merkzeichen H) 1.800 Euro Berücksichtigung von erwachsenen Kindern Bei erstmaliger Feststellung, Änderung oder Weg- mit Behinderungen (§ 32 EStG) fall des Pflegegrads (oder des Merkzeichens H) im Bei der Gewährung von Kindergeld, im Rahmen Laufe des Kalenderjahres ist der Pflege-Pauschbe- des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (Kin- trag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der derfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und im Kalenderjahr festgestellt war. Bei Pflege durch Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) sowie bei mehrere Personen ist der Pauschbetrag nach weiteren steuerlichen Entlastungen, z. B. für Kin- Köpfen aufzuteilen. derbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) oder für den Entlastungsbetrag für Alleinerzie- hende (§ 24 b EStG), werden volljährige Kinder NACHTEILSAUSGLEICHE RUND UMS AUTO ohne Altersbegrenzung berücksichtigt, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte schen Behinderung nicht selbst finanziell unter- (§ 9 EStG) halten können. Voraussetzung ist, dass die Behin- Menschen mit einem GdB von mindestens 70 derung vor Vollendung des 25. Lebensjahres oder mit einem GdB von mindestens 50 und eingetreten ist. Kinder, bei denen die Behinderung dem Merkzeichen G können für Fahrten zwi- vor dem 01.01.2007 und vor Vollendung des schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 27. Lebensjahres eingetreten ist, sind auch anstelle der Entfernungspauschale (30 Cent je berücksichtigungsfähig. Entfernungskilometer; in den Jahren 2021 bis 2023 ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent je Pflegepauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Entfernungskilometer) die tatsächlichen Aufwen- Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die dungen der Hin- und Rückfahrt als Werbungskos- Steuerpflichtigen durch die häusliche Pflege einer ten abziehen. Das Gleiche gilt für Familienheim- Person entstehen, können diese anstelle einer fahrten im Rahmen einer doppelten Haushalts- Steuerermäßigung für die durch Einzelnachweis führung aus beruflichem Anlass. belegten Kosten nach § 33 EStG (außergewöhnli- che Belastungen) einen Pflege-Pauschbetrag be- Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten antragen. werden 30 Cent je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) bzw. 60 Cent je Entfernungskilo- Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die meter anerkannt. Wird bei Menschen mit Behin- Pflege entweder in ihrer Wohnung oder in der derungen der besondere Kilometersatz zugrunde Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich gelegt, können zusätzlich Gebühren für einen durchführt und dafür keine Einnahmen (z. B. an Parkplatz an der ersten Tätigkeitsstätte abgezo- die Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld) gen werden. Aufwendungen für Fahrten, die durch erhält. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittel- die An- und Abfahrt eines Dritten (z. B. des Ehe- baren Sicherung der erforderlichen Grundpflege gatten) zur ersten Tätigkeitsstätte entstehen (sog. der gepflegten Person verwendet (z. B. Bezahlung Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je eines unterstützenden Pflegedienstes), liegen gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. keine Einnahmen vor. Das von Eltern eines Kindes mit Behinderungen für dieses Kind erhaltene Pfle- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gegeld zählt nicht zu den Einnahmen. Der Pflege- (§ 33 Abs. 2 a EStG) Pauschbetrag wird ab 2021 bereits ab einem Für Aufwendungen für durch eine Behinderung Pflegegrad 2 bei der gepflegten Person gewährt. veranlasste Fahrten (private Fahrten) wird ab 2021 eine Pauschale, sog. behinderungsbedingte Der Pflege-Pauschbetrag beträgt: Fahrtkostenpauschale, gewährt. bei Pflegegrad 2 600 Euro bei Pflegegrad 3 1.100 Euro 9
Eine Pauschale von 900 Euro erhalten: ■ Blinde, Hilflose und außergewöhnlich Gehbe- hinderte (Merkzeichen Bl, H oder aG im ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 80 Schwerbehindertenausweis), ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 70 ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter und dem Merkzeichen G Menschen und bestimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozialismus. Eine Pauschale von 4.500 Euro erhalten: Diese schwerbehinderten Menschen können ■ Menschen mit dem Merkzeichen aG, Bl, TBl daneben auch die Freifahrt im öffentlichen Perso- oder H nenverkehr (siehe dazu Seiten 12-14) in Anspruch nehmen. ■ Menschen mit festgestelltem Pflegegrad 4 oder 5 Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer (§ 3 a KraftStG) Personen, die die Voraussetzungen für beide Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Be- Pauschalen erfüllen, können nur die höhere von einträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Stra- 4.500 Euro in Anspruch nehmen. ßenverkehr (Merkzeichen G im Schwerbehinder- tenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im Außer zu den vorgenannten Voraussetzungen Schwerbehindertenausweis) können für das auf müssen keine zusätzlichen Nachweise erbracht sie zugelassene Fahrzeug eine 50%ige Kfz-Steuer- werden. Über die Fahrtkostenpauschale hinaus ermäßigung erhalten. Für beide Gruppen gilt aber: sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten berücksichtigungsfähig. Die behinde- Entweder die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung rungsbedingte Fahrtkostenpauschale zählt zu den oder die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmit- außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG), die teln. Beides nebeneinander ist nicht möglich! sich steuerlich nur dann auswirken, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. An die getroffene Wahl ist der schwerbehinderte Mensch aber nicht auf Dauer gebunden. Vielmehr Der Behinderten-Pauschbetrag und auch der be- kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur sondere Kilometersatz für Wege zwischen Woh- Freifahrt oder umgekehrt gewechselt werden. nung und Arbeitsstätte bei Behinderung bleiben hiervon unberührt. Auch können neben der behin- Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist in derungsbedingten Fahrtkostenpauschale Aufwen- Rheinland-Pfalz zum 01.04.2014 von der dungen für die ggf. erforderliche behindertenge- Finanzverwaltung auf die Zollverwaltung über- rechte Umrüstung eines Pkws – im Jahr der gegangen. Informationen darüber, an welche Zahlung – als weitere außergewöhnliche Belas- nächstgelegene Kontaktstelle des Zolls sich tungen geltend gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger wenden können, finden sich auf der Internetseite www.zoll.de. Allgemeine Zu allen steuerlichen Fragen gibt Ihnen Ihr Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer werden durch die Finanzamt nähere Auskünfte. Kontaktdaten Zentrale Auskunft der Zollverwaltung finden Sie z. B. auf der Internetseite des Lan- (Informations- und Wissensmanagement Zoll; desamts für Steuern in Koblenz unter Telefon 0351 44834-550; www.lfst-rlp.de. E-Mail: info.kraftst@zoll.de) beantwortet. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Parkerleichterungen für außergewöhnlich (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz – KraftStG –) gehbehinderte oder blinde Menschen sowie Von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Menschen mit Amelie oder Phokomelie Fahrzeug werden auf Antrag befreit Schwerbehinderten Menschen mit außerge- wöhnlicher Gehbehinderung und blinden Men- schen (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehin- 10
dertenausweis) sowie schwerbehinderten Men- Bundesgebiet und in den Mitgliedstaaten der EU schen mit beidseitiger Amelie (Fehlen beider für die jeweils dort bestehenden Parkerleichterun- Arme) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße gen gilt. setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleich- baren Funktionseinschränkungen kann unter Parkerleichterungen für besondere Gruppen anderem gestattet werden, schwerbehinderter Menschen auf der Grund- lage einer bundesrechtlichen Regelung ■ auf den sogenannten Behindertenparkplätzen (mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ ■ Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzei- besonders gekennzeichneten Parkplätze) zu chen G und B und einem Grad der Behinderung parken, (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktions- störungen an den unteren Gliedmaßen (und ■ an Stellen, an denen das eingeschränkte Halt- der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf verbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu das Gehvermögen auswirken), parken, ■ schwerbehinderte Menschen mit den Merkzei- ■ im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelas- chen G und B und einem GdB von wenigstens sene Parkdauer zu überschreiten, 70 allein für Funktionsstörungen an den unte- ren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, ■ in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Ent- soweit sich diese auf das Gehvermögen auswir- laden für bestimmte Zeiten freigegeben ist, ken) und gleichzeitig einen GdB von wenig- während dieser Zeiten zu parken, stens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, ■ an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu ■ schwerbehinderte Menschen, die an Morbus parken, Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt, ■ auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stun- den zu parken, ■ schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnab- ■ in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der leitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens gekennzeichneten Flächen, ohne den durchge- 70 vorliegt, henden Verkehr zu behindern, zu parken, können ebenfalls eine bundesweit geltende Aus- sofern in zumutbarer Entfernung keine andere nahmegenehmigung erhalten. Diese beinhaltet im Parkmöglichkeit besteht. Wesentlichen die zuvor genannten Parkerleichte- rungen. Sie berechtigt jedoch nicht zum Parken Auch ohne Führerschein oder ohne eigenes, auf auf den sogenannten Behindertenparkplätzen! sie zugelassenes Kfz können die genannten Perso- nen diese Ausnahmegenehmigung erhalten. Aus Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi- der Ausnahmegenehmigung geht dann hervor, gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden. dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugfüh- rer von den entsprechenden Vorschriften der Sonderregelung für besondere Gruppen schwer- Straßenverkehrsordnung befreit ist. Auskunft und behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige Gehbehinderte Menschen (Merkzeichen G im Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt- oder Schwerbehindertenausweis), die nur noch einen Verbandsgemeindeverwaltung. Aktionsradius von ca. 100 m haben, können eben- falls eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese Die Straßenverkehrsbehörde stellt den Berech- gilt aber nur in Rheinland-Pfalz, Schleswig- tigten in diesen Fällen einen blauen Parkausweis Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie mit Rollstuhlfahrersymbol aus, der im gesamten räumt die gleichen Parkerleichterungen ein wie 11
die bundeseinheitliche Sonderregelung und be- ■ die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. rechtigt somit ebenfalls nicht zum Parken auf den sogenannten Behindertenparkplätzen. Dass gesundheitliche Gründe vorliegen, ist der Straßenverkehrsbehörde durch eine ärztliche Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen Bescheinigung nachzuweisen. sind auch hier die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Ausnahme von Verkehrsverboten bei hohen Ozonkonzentrationen Parkerleichterung für behinderte Menschen Außergewöhnlich Gehbehinderte, Hilflose oder mit Verlust oder starker Beeinträchtigung bei- Blinde (Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbe- der Hände und für kleinwüchsige Menschen hindertenausweis) sind von Verkehrsverboten Auch behinderte Menschen mit Verlust oder star- kraft Gesetzes befreit. ker Beeinträchtigung beider Hände erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eine Aus- Beitragsermäßigung für Automobilclubs nahmegenehmigung, um an Parkuhren und Park- Einige Automobilclubs räumen schwerbehinder- scheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalt- ten Mitgliedern eine Beitragsermäßigung ein. verbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begren- zung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken. Hilfe zur Kfz-Finanzierung Hierfür sind vorrangig die Rehabilitationsträger Kleinwüchsigen Menschen mit einer Körpergröße zuständig. Also z. B. die Rentenversicherung, die von 1,39 m und darunter kann genehmigt werden, Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit. Eine an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebüh- Finanzierungshilfe nach dem SGB IX vom Integra- renfrei zu parken. tionsamt ist nur als begleitende Hilfe im Arbeits- leben möglich; also nicht für die schwerbehinder- Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi- ten Menschen, die zum Beispiel aus Altersgründen gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden. bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Weitere Voraussetzung einer Finanzierungs- Reservierung von Parkplätzen hilfe durch das Integrationsamt ist, dass keine Blinden und Menschen mit außergewöhnlicher andere Stelle die Kfz-Finanzierungshilfe vorrangig Gehbehinderung (Merkzeichen Bl oder aG im zu leisten hat oder leistet. Schwerbehindertenausweis) sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder ver- gleichbaren Funktionseinschränkungen kann NACHTEILSAUSGLEICHE IM unter bestimmten Voraussetzungen ein Parkplatz PERSONENVERKEHR reserviert werden, zum Beispiel Freifahrt im Nahverkehr (§§ 145 ff. SGB IX) ■ in der Nähe der Wohnung und/oder des Mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis Arbeitsplatzes, und nach dem Erwerb/Erhalt einer Wertmarke sind im öffentlichen Personenverkehr kostenlos ■ in der Nähe von Behörden und Krankenhäusern. zu befördern Erforderlich ist ein besonderer Parkausweis; er wird ■ schwerbehinderte Menschen, die in der Bewe- von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. gungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G im Schwer- Befreiung von der Gurtanschnallpflicht behindertenausweis), Autofahrer und Beifahrer können von der Gurt- pflicht befreit werden, wenn ■ Hilflose oder Gehörlose (Merkzeichen H oder Gl im Schwerbehindertenausweis), ■ das Anlegen der Gurte aus Gesundheitsgründen nicht möglich ist oder ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Gesetzen, 12
die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für ■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im entsprechend anwendbar erklären, sowie be- Schwerbehindertenausweis), stimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozi- alismus, sofern sie bereits am 1. Oktober 1979 ■ außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen Anspruch auf Freifahrt hatten, aG im Schwerbehindertenausweis) und ■ die notwendige Begleitperson des schwer- ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter behinderten Menschen (Merkzeichen B im Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset- Schwerbehindertenausweis). zen, die das BVG für entsprechend anwendbar erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter Zur Freifahrt des schwerbehinderten Menschen des Nationalsozialismus. erforderlich sind der entsprechende Schwerbehin- dertenausweis und das Ausweisbeiblatt mit Wert- Dieser Personenkreis kann beides – Freifahrt marke. Die notwendige Begleitperson (Merkzei- und Kfz-Steuerbefreiung – nebeneinander chen B) fährt stets kostenlos, selbst dann, wenn beanspruchen. der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke gekauft hat. Die Wertmarke kostet derzeit Nahverkehr im Sinne des SGB IX ist der öffentli- 91 Euro für ein Jahr, 46 Euro für ein halbes Jahr. che Personenverkehr mit Sie wird, wie auch der Schwerbehindertenaus- weis, vom Landesamt für Soziales, Jugend und 1. Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Versorgung ausgestellt. Personenbeförderungsgesetzes, Kostenlos ist die Wertmarke für: 2. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz auf ■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderun- Schwerbehindertenausweis), gen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt, es sei denn, dass bei den Verkehrsformen nach ■ Empfänger von Leistungen zur Sicherung des § 43 Personenbeförderungsgesetz die Geneh- Lebensunterhalts nach dem SGB II, migungsbehörde auf die Einhaltung der Vor- schriften über die Beförderungsentgelte gemäß ■ Empfänger von Leistungen nach dem Dritten § 45 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz und Vierten Kapitel des SGB XII, ganz oder teilweise verzichtet hat, ■ Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII, 3. S-Bahnen in der 2. Wagenklasse, ■ Empfänger von Leistungen nach §§ 27 a und 4. Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse in Zügen 27 d BVG, und auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein von mehreren Unternehmern gebildetes, ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter mit den unter Nummer 1, 2 oder 7 genannten Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset- Verkehrsmitteln zusammenhängendes Linien- zen, die das BVG für entsprechend anwendbar netz mit einheitlichen oder verbundenen Beför- erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter derungsentgelten einbezogen sind (Verkehrs- des Nationalsozialismus, sofern sie bereits am verbund), 1. Oktober 1979 die Voraussetzungen für die Freifahrt erfüllten und bei ihnen weiterhin 5. Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse bestimmte Voraussetzungen vorliegen. in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Nahverkehr zu be- Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung können friedigen (Züge des Nahverkehrs). Dazu zählen: nicht nebeneinander in Anspruch genommen Regionalbahn – RB –, Stadtexpress – SE –, werden. Eine Ausnahme gilt nur für: Regionalexpress – RE –, Schnellzug – D –, InterRegio – IR –, 13
6. sonstigen Eisenbahnen des öffentlichen Ver- Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn AG kehrs im Sinne der §§ 2 Absatz 1, 3 Absatz 1 eine Reihe von weiteren Vergünstigungen und Allgemeines Eisenbahngesetz in der 2. Wagen- Serviceleistungen an, wie z. B.: klasse auf Strecken, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht ■ kostenfreie Platzreservierung, überschreiten, ■ rollstuhlgeeignete Plätze in Fernzügen, 7. Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Über- setzverkehr, wenn dieser der Beförderung von ■ Abteile für schwerbehinderte Menschen, Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb ■ Ein-, Aus- und Umsteigehilfen. dieses Bereiches liegen. Nachbarschaftsbereich ist der Raum zwischen benachbarten Gemein- Weitere wichtige Informationen und auch ganz den, die, ohne unmittelbar aneinander grenzen konkrete Hilfe für unterwegs erhalten Sie bei den zu müssen, durch einen stetigen, mehr als ein- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilitäts- mal am Tag durchgeführten Verkehr wirt- service-Zentrale. Die Mobilitätsservice-Zentrale schaftlich und verkehrsmäßig verbunden sind. ist über folgende Kontaktdaten täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar: Freifahrt im Fernverkehr (§§ 145 ff. SGB IX) Telefon 01805 512512 Die notwendige Begleitperson des schwerbehin- Telefax 01805 159357 derten Menschen wird im Fernverkehr, wie auch msz@deutschebahn.com im Nahverkehrsbereich, stets kostenlos befördert. Voraussetzung ist lediglich das im Schwerbehin- Flugpreisermäßigung dertenausweis eingetragene Merkzeichen B. Im Die Deutsche Lufthansa und Regionalfluggesell- Fernverkehr hat der schwerbehinderte Mensch schaften selbst den üblichen Fahrpreis zu zahlen, auch wenn er die Wertmarke besitzt. ■ gewähren schwerkriegsbeschädigten, schwer- wehrdienstbeschädigten sowie rassisch und Fernverkehr ist der öffentliche Personenverkehr politisch verfolgten Menschen im Sinne des § 1 mit Bundesentschädigungsgesetz mit einer vor dem 1. Oktober 1979 festgestellten schädigungsbe- 1. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 dingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Personenbeförderungsgesetz, ab 50 v.H. eine 30%ige Flugpreisermäßigung im innerdeutschen Luftverkehr, 2. Eisenbahnen, ausgenommen Sonderzugverkehr, ■ befördern die notwendige Begleitperson eines 3. Wasserfahrzeugen im Fähr- und Übersetzver- schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B kehr, sofern keine Häfen außerhalb der Bundes- im Schwerbehindertenausweis) im innerdeut- republik Deutschland angelaufen werden, schen Luftverkehr unentgeltlich. Der schwerbe- hinderte Mensch selbst hat, sofern er nicht soweit der Verkehr nicht zum Nahverkehr zählt. zum vorgenannten Personenkreis zählt, den vollen Flugpreis zu zahlen. Beförderung von Handgepäck etc. Auch ohne gültige Wertmarke ist die Beförderung Nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften. von Handgepäck, eines mitgeführten Kranken- fahrstuhles – falls die Beschaffenheit des Ver- kehrsmittels dies zulässt –, sonstiger orthopädi- scher Hilfsmittel und eines Führhundes für den schwerbehinderten Menschen im Nah- und Fern- verkehr kostenfrei. 14
NACHTEILSAUSGLEICHE UM DAS HAUS wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbe- hinderung, die nicht vorübergehend ist, Wohngeld Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wer- ■ hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind den abgesetzt: oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht mög- ■ Ein Freibetrag von 1.500 Euro für jeden schwer- lich ist, behinderten Menschen mit einem GdB von 100 oder von mindestens 80, wenn häusliche Pfle- ■ behinderte Menschen, deren Grad der Behinde- gebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elftes Buch rung nicht nur vorübergehend mindestens Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorliegt. 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilneh- ■ Ein Freibetrag von 1.200 Euro für jeden schwer- men können. behinderten Menschen mit einem GdB von unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 BVG, taubblinde Menschen und Empfänger von SGB XI ist. Blindenhilfe nach § 72 SGB XII haben weiterhin Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbei- Nähere Auskünfte erteilen die Wohngeldstellen tragspflicht. bei der Kreis- oder Stadtverwaltung. Die Beitragsermäßigung wird unabhängig davon Wohnraumförderung gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Rund- Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung funkprogramme über eine Antenne, Satelliten- werden schwerbehinderten Menschen unter an- schüssel oder über einen Breitbandkabelanschluss derem Freibeträge eingeräumt. Ferner können empfängt. unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Baudarlehen gewährt werden, wenn infolge der Die Ermäßigung gilt für die Beitragspflicht gegen- Behinderung besondere Anforderungen an die über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal- bauliche Umgebung zu stellen sind. Nähere Aus- ten, nicht aber für die Entgelte der privaten Rund- künfte erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung. funksender. Sie erhalten die Beitragsermäßigung ab dem im KOMMUNIKATION/MEDIEN Feststellungsbescheid genannten Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt worden Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten Personen mit Merkzeichen RF (siehe Seite 19) einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags worden ist. beantragen. Die Rundfunkgebühr ist am 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst wor- Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den. Ab diesem Zeitpunkt gilt grundsätzlich die den Städten und Gemeinden, beim Beitrags- Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag.“ service von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, sowie im Internet. Personen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbe- hindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf An- Telefongebührenermäßigung trag einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Viele Telekommunikationsunternehmen gewäh- Drittel. Anspruch auf einen reduzierten Beitrag ren schwerbehinderten Menschen (insbesondere haben demnach folgende behinderte Menschen: solchen mit Merkzeichen RF) vergünstigte Tarife. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Ein- ■ Blinde oder wesentlich sehbehinderte Men- zelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft. schen mit einem Grad der Behinderung von 15
SONSTIGE NACHTEILSAUSGLEICHE Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderten- eigenschaft, dass sie 35 anrechnungsfähige In der Sozialversicherung Versicherungsjahre nachweisen können. a) Schwerbehinderte Menschen können freiwilli- ges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversi- Bei schwerbehinderten Menschen, die vor 1964 cherung werden. Voraussetzung ist, dass geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf ■ der Antrag binnen drei Monaten nach Fest- 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der die vor 1964 stellung der Schwerbehinderung (siehe dazu Geborenen die Rente frühestens – jedoch mit Seiten 4 und 5) gestellt wird und Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre. ■ der schwerbehinderte Mensch, ein Elternteil oder der Ehegatte in den letzten fünf Jahren Auch für schwerbehinderte Beamte gelten beson- vor dem Beitritt mindestens drei Jahre in der dere Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand. gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, es sei denn, dass diese Voraussetzung Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem zuständi- wegen der Behinderung nicht erfüllt werden gen Träger der gesetzlichen Rentenversiche- konnte. Die Krankenkasse kann den Beitritt rung (Deutsche Rentenversicherung Bund oder von einer bestimmten Altersgrenze abhängig Land), bei den Versicherungsämtern und – für machen (§ 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Beamte – bei dem Dienstherren. – SGB V). Spezialbeförderungsdienst für b) Kinder eines Versicherten, die als behinderte schwerbehinderte Menschen Menschen außer Stande sind, sich selbst zu In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es unterhalten, sind im Rahmen der Familienversi- für schwerbehinderte Menschen spezielle Beför- cherung ohne Altersgrenze in der Krankenversi- derungsdienste zur Teilnahme am Gesellschafts- cherung nach Maßgabe des § 10 SGB V leben (z. B. für Besuche von Verwandten und versichert. Freunden, Theater- und Konzertbesuche). Nähere Auskünfte erteilen karitative Einrichtungen, c) In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversi- Alten- und Pflegeheime, das Sozialamt. cherung pflichtversichert (§ 5 SGB V, § 1 Sech- stes Buch Sozialgesetzbuch) sind Eintrittsermäßigungen für schwerbehinderte Menschen ■ behinderte Menschen, die in anerkannten Be- Vielerorts werden solche – teilweise auf freiwilli- hinderten- oder Blindenwerkstätten oder für ger Basis – gewährt, zum Beispiel beim Besuch diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, von Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstal- tungen, Schwimmbädern. ■ behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in Freifahrt für die Begleitperson eines Blinden im gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung in Ausland bestimmtem Umfang erbringen. Die Begleitperson eines Blinden fährt auf etlichen ausländischen Eisenbahnen frei. Nähere Auskunft erteilen die gesetzliche Kran- kenkasse, der Rentenversicherungsträger und Der Blinde selbst hat den üblichen Fahrpreis für das Versicherungsamt. Hin- und Rückfahrt zu zahlen. Die Begleitperson erhält einen unentgeltlichen Fahrausweis. Nähere Altersrente – Ruhestand Auskunft erteilt die Deutsche Bahn AG. Schwerbehinderte Menschen, die 1964 oder später geboren sind, können mit 65 Jahren ohne Renten-Abschläge oder mit 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. 16
Geringere Zuzahlungen in der gesetzlichen eingetragen ist. Auch bei einem GdB von 70 mit Krankenversicherung Merkzeichen G wird der Schlüssel vergeben. Werden Versicherte der gesetzlichen Krankenver- sicherung durch die Zuzahlungen zu Arznei-, Ver- Für den Schlüssel bzw. das Verzeichnis fallen fol- band- und Heilmitteln, Hilfsmittel, Fahrkosten, gende Gebühren an: Zahnersatz und stationären Vorsorge- oder Reha- bilitationsmaßnahmen unzumutbar belastet, hat ■ 23,00 Euro für einen EURO-Toilettenschlüssel sie die Krankenkasse zu befreien. Die Belastungs- oder grenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chro- ■ 30,00 Euro für den Schlüssel und das Verzeich- nisch Kranke bei ein Prozent. Eine chronische nis „DER LOCUS“ oder Krankheit liegt u. a. dann vor, wenn sich die/der Versicherte wegen einer Krankheit in Dauerbe- ■ 8,00 Euro für den Behindertentoilettenführer handlung befindet, für die ein GdB von mindes- „DER LOCUS“ als Einzelexemplar. tens 60 festgestellt ist. Diese Voraussetzungen können die Versicherten mit einer Kopie des Fest- Weitergehende Informationen erhalten Sie beim stellungsbescheides nachweisen. CBF. Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Menschen mit Behinderungen, die auf barriere- ZUM SCHLUSS NOCH EIN WICHTIGER RAT freie Toiletten angewiesen sind, können einen Zentralschlüssel für Behinderten-Toiletten erhal- Zur Vermeidung von Nachteilen sollten verschie- ten. Dieser Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle dene Nachteilsausgleiche für behinderte Men- Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten schen bereits vor Abschluss des Feststellungsver- sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, fahrens nach dem SGB IX schriftlich beantragt Museen oder Behörden vieler Städte in Deutsch- werden. Dies gilt insbesondere für den Zusatzur- land, Österreich, Schweiz und in weiteren europä- laub für schwerbehinderte Menschen; er muss vor ischen Ländern. Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht wer- den. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig mit Das Konzept wurde seinerzeit vom Club Behinder- Hinweis auf das beim Landesamt für Soziales, ter und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF) ent- Jugend und Versorgung anhängige Feststellungs- wickelt und umgesetzt. Der CBF Darmstadt ist verfahren an die für den Nachteilsausgleich zu- heute auch die Stelle, die den sogenannten ständige Stelle. EURO-Toilettenschlüssel zentral in Deutschland und in das europäische Ausland vertreibt. Es gibt Damit allerdings kein Missverständnis zudem ein vom CBF Darmstadt aufgelegtes Ver- entsteht zeichnis („DER LOCUS“), in dem die über 6.700 Ob Ihnen behinderungsbedingte Nachteilsausglei- Toilettenstandorte in Deutschland und Europa che letztlich gewährt werden können, hängt im enthalten sind. Wesentlichen vom Ausgang des Feststellungsver- fahrens ab. Wird also zum Beispiel kein GdB von Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur 50 festgestellt, kommt der Zusatzurlaub für Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt schwerbehinderte Menschen nicht in Betracht. wird, die auf behindertengerechte Toiletten ange- Oder können die gesundheitlichen Voraussetzun- wiesen sind. Das sind z. B. Menschen mit schwerer gen für das Merkzeichen RF nicht festgestellt wer- Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, den, kommt insoweit keine Ermäßigung von der Blinde, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind, Rundfunk- und Fernsehgebühr in Betracht. Menschen mit Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehinderten- ausweis eines der Merkzeichen aG, B, H, oder Bl 17
MERKZEICHEN G Bedeutung Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Merkzeichen hat u. a. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähig- keit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Orts- verkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Auskunft und Antragstellung Steuer: Zollverwaltung; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung aG Bedeutung Außergewöhnliche Gehbehinderung. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Parkerleichterungen und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen Außergewöhnlich gehbehindert sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchti- gung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilha- bebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchti- gung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Geh- fähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt bzw. Zollverwaltung; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde B Bedeutung Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson des schwerbehinder- ten Menschen im öffentlichen Personenverkehr. Gesundheitliche Voraussetzungen Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Ver- kehrsmitteln infolge ihrer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet aber nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Auskunft und Antragstellung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung H Bedeutung Hilflosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen Hilflos ist der behinderte Mensch, der für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Vor- aussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder zur Anleitung an diese Verrichtun- gen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereit- schaft zur Hilfeleistung erforderlich ist. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 18
Bl Bedeutung Blindheit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Nachteilsausgleiche bei der Steuer und für Parker- leichterungen. Gesundheitliche Voraussetzungen Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch anzusehen, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde Gl Bedeutung Gehörlosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder für die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung. Gesundheitliche Voraussetzungen Völliger Gehörverlust oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RF Bedeutung Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für Ermäßigung des Rundfunkbeitrages bzw. Telefongebührener- mäßigung („Sozialanschluss“). Gesundheitliche Voraussetzungen Die Voraussetzungen erfüllen u. a. ■ Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 60 allein wegen der Sehbehinderung, ■ Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, ■ schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (weder im Freien noch in geschlossenen Räumen), auch nicht mit Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) oder Begleitperson(en). Auskunft und Antragstellung Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Telekom 1. Kl Bedeutung Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse. Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG kann der schwer- behinderte Mensch die 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse benutzen. Dieser Nachteilsausgleich kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte und NS-Verfolgte mit einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 v. H. in Betracht. Gesundheitliche Voraussetzungen Der Zustand des Beschädigten muss bei Eisenbahnfahrten dessen Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordern. Bei dieser Beurteilung können nur die anerkannten Schädigungsfolgen, nicht aber schädigungsunabhängige Ge- sundheitsstörungen („zivile Behinderungen“) berücksichtigt werden. Auskunft und Antragstellung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Deutsche Bahn AG TBl Bedeutung Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung des Rundfunkbeitrages. Gesundheitliche Voraussetzungen Die Störung der Hörfunktion muss mindestens einen GdB von 70 und die Störung des Sehvermögens muss zusätz- lich einen GdB von 100 haben. Auskunft und Antragstellung Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 19
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