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INFORMATIONEN FÜR (WERDENDE) ELTERN Ratgeber Corona IG METALL Zielgruppenarbeit und Gleichstellung Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik
Entgeltsicherung für Eltern Angesichts der behördlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtun- IG Metall setzt sich für weitere Verbesserun- gen und Schulen und der Nutzung von Kurzarbeit gen ein gibt es für (werdende) Eltern einiges zu berück- sichtigen. Die IG Metall begrüßt die von der Bundesregie- Da Eltern auf ihr regelmäßiges Einkommen ange- rung geschaffene Möglichkeit einer Entschädi- wiesen sind, setzt sich die IG Metall auf gesetzli- gung für Eltern. Allerdings drängt sie auf eine Fa- miliensoforthilfe für Eltern und Pflegende. Dazu cher, tariflicher und betrieblicher Ebene dafür ein, zählt eine Anhebung der Leistung auf mind. 80%, dass Eltern ihre Kinder betreuen können, ohne in ein vereinfachtes Antragsverfahren sowie eine finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. zügige, zeitnahe Auszahlung an die Eltern, z.B. über die Krankenkassen. Auch eine Ausweitung Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auf weitere Beschäftigtengruppen (ins. Beschäf- Ende März wurde im Infektionsschutzgesetz eine tigte im Homeoffice) ist wünschenswert. Entschädigungszahlung für erwerbstätige Eltern (dies gilt auch für Selbstständige) verankert, die Ende Mai sowie im November und Dezember nach- § 616 BGB, Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten, gebessert wurde. Eltern können – unter bestimm- tarifliche Freistellungszeit. 1 ten Voraussetzungen – für bis zu 10 Wochen eine Anspruch besteht nicht, wenn die Einrichtung Entschädigung für ausfallendes Entgelt erhalten, sowieso wegen regulärer Schulferien geschlos- um ihre Kinder zu betreuen. Das gilt auch für El- sen wäre. tern, die ihr Kind betreuen, das in Quarantäne ist Wenn ein Elternteil in Kurzarbeit ist, besteht und wenn die zuständige Behörde Schul- oder kein Anspruch auf die Entschädigung. Kitaferien aus Gründen des Infektionsschutzes an- ordnet, verlängert oder die Präsenzpflicht aufhebt Beschäftigte müssen gegebenenfalls gegenüber (bitte beachten Sie auch den Abschnitt Kinder- dem Arbeitgeber belegen können, dass es keine krankengeld auf der nächsten Seite). Dieser An- andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit gibt. spruch besteht für beide Elternteile, Alleinerzie- Das bedeutet, es kann nicht auf den anderen El- hende können die Entschädigungsleistung 20 Wo- ternteil oder auf eine Notbetreuung in der Einrich- chen in Anspruch nehmen. Die Entschädigung tung zurückgegriffen werden, es gibt keine ande- kann tageweise in Anspruch genommen werden ren Familienmitglieder oder Verwandte, die bereit und beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls (ma- wären, das Kind zu betreuen. Personen, die offizi- ximal 2.016 Euro monatlich), ist aber an eine Reihe ell zur Risikogruppe gehören, gelten nicht als zu- von Voraussetzungen gebunden: mutbare Betreuungspersonen. Anspruch auf Ent- schädigung erhalten Sorgeberechtigte von Kin- Andere gesetzliche, tarifliche, betriebliche oder dern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht voll- individualrechtliche Grundlagen zur Fortzah- endet haben oder die behindert und hilfebedürftig lung des Entgelts oder anderer Leistungen, die sind. Die Regelung ist befristet bis März 2021. sich am Entgelt orientieren, sind ausgeschöpft. Dazu gehören unter anderem Leistungen nach 1Ob und in welchem Umfang Erholungsurlaub eingesetzt wer- rend des Zeitraums der Kita- bzw. Schulschließung in An- den muss, ist eine Frage der Zumutbarkeit. Arbeitnehmer*in- spruch zu nehmen. Das Einbringen von Resturlaub aus dem nen ist es nicht zumutbar, ihren gesamten Jahresurlaub wäh- Vorjahr und von bereits genehmigten Urlaub muss dagegen als zumutbar angesehen werden.
Wenn das zu betreuende Kind krank ist oder die Betreuung des Kindes zuhause erforderlich ist: nderzuschlag Kinderkrankengeld IG Metall setzt Verbesserungen beim Eltern- Für Eltern mit geringen Einkommen kommt ggfs. geld durch auch der Kinderzuschlag in Frage, um finanzielle Gesetzlich Krankenversicherte können Kranken- Engpässe zu verhindern. Die IG Metall Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür einge- geld erhalten, wenn sie ihr erkranktes Kind zu hat am 23. März 2020 einen erleichterten Zu- setzt, dass Corona-bedingte Verdienstausfälle Hause versorgen. Voraussetzung: das Kind ist jün- gang (Notfall-Kinderzuschlag) die Höhe beschlossen.nicht des künftigen Elterngeldes El- ger als zwölf, selbst gesetzlich versichert und eine tern mit niedrigen schmälern. Mit derEinkommen können neuen Regelung hier prü- können El- andere in ihrem Haushalt lebende Person kann fen, tern ob sie dendass angeben, Kinderzuschlag die Zeit vomerhalten können. 1. März 2020 bis das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pfle- 31. Dezember 2021 bei der Berechnung des El- gen. In der Regel muss die Arbeitgeberin jeden El- terngelds nicht berücksichtigt wird. ternteil für zehn Tage pro Kind und Jahr – bei mehr Dies ist sinnvoll für (werdende) Eltern, die in die- als zwei Kindern maximal 25 Tage – von der Arbeit ser Zeit zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Ar- freistellen. Alleinerziehende haben Anspruch auf beitslosengeld bezogen haben. Diese Sozial- doppelt so viele Tage. leistungen würden ansonsten dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfallen würde. Wenn für diese Zeit kein Entgelt bezahlt wird, kön- nen gesetzlich Krankenversicherte Kinderkranken- dürfen. Das gilt gegebenenfalls auch für Medika- geld beziehen (90 Prozent des ausgefallenen Net- mente, die zur Behandlung einer Corona-Erkran- toentgelts, allerdings maximal 112,88 Euro/Tag). kung eingesetzt werden. Mit der entsprechenden Bestätigung des Kinder- Für den Arbeitsplatz von Schwangeren sollte auf- arztes wird das Kinderkrankengeld bei der Kran- grund der aktuellen Situation vom Arbeitgeber kenkasse beantragt. eine erneute Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Für 2021 haben Bund und Länder angekündigt, Mutterschutzgesetz (MuSchG) durchgeführt wer- eine Ausnahme zu schaffen: Das Kinderkranken- den. geld soll im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Die Schwangere sollte zudem auf die konsequente Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerzie- Einhaltung der persönlichen Hygiene (regelmäßi- hende) gewährt werden. Der Anspruch soll auch ges Händewaschen, Husten- und Niesen-Etikette, für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Abstand halten zu Kolleg*innen/Kund*innen) be- Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule sonderen Wert legen. Der Arbeitgeber hat dafür oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe Sorge zu tragen, dass regelmäßiges Händewa- pandemiebedingt geschlossen ist oder die Prä- schen und Abstandhalten mög- senzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. De- lich sind und muss erforder- tails zur Beantragung sind noch nicht bekannt. So- liche Schutzkleidung zur bald weitere Informationen vorliegen, wird dieser Verfügung stellen. Dabei Flyer aktualisiert. ist zu beachten, dass Schwangerschaft Atemschutzmasken für Schwangere nur bedingt Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts geeignet sind. scheinen Schwangere kein erhöhtes Risiko für ei- nen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es ist Ist der bisherige Arbeitsplatz der aber zu beachten, dass Schwangere zum Schutz Schwangeren nicht so umzugestalten, dass ein er- des Kindes nicht jedes Medikament einnehmen höhtes Infektionsrisiko ausgeschlossen werden
kann, muss der Arbeitgeber einen anderen Ar- Und wenn alles nicht klappt? Unbezahlte Freistel- beitsplatz anbieten. Eine Pflicht der Beschäftigten lungsmöglichkeiten für die Betreuung von Kindern der Arbeit im Homeoffice nachzugehen, gibt es da- bis 12 Jahren bei nicht. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung mit Gegebenenfalls können Eltern noch bestehende beiderseitigem Einverständnis. Wenn beides nicht Ansprüche auf Elternzeit nutzen. Einen Anspruch möglich ist, muss der Arbeitgeber ein Beschäfti- auf Entgeltzahlung besteht dann allerdings nicht. gungsverbot aussprechen. Dies ist nur möglich, wenn noch Ansprüche auf El- terngeld bestehen. Bei einem nachgewiesenen Corona-Erkrankungs- Ein Anspruch auf Elternzeit besteht maximal für 36 fall oder ärztlich bestätigtem Verdachtsfall im un- Monate. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf mittelbaren Arbeitsbereich, empfehlen die Auf- Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebens- sichtsbehörden der Länder für Schwangere ein 14- jahrs des Kindes. Ein bis dahin noch nicht in An- tägiges vom Arbeitgeber ausgesprochenes Be- spruch genommener Anteil von bis zu 24 Monaten schäftigungsverbot. kann bis zum achten Geburtstag des Kindes bean- Bei einem Beschäftigungsverbot erhält die tragt werden. Nähere Informationen dazu gibt die Broschüre „Mutterschutz-Elternzeit-Elterngeld- Schwangere nach § 18 Mutterschutzgesetz Teilzeit“ der IG Metall. (MuSchG) Mutterschaftslohn in Höhe des durch- schnittlichen Entgelts der letzten drei abgerechne- Gesetzlich gilt schon heute: Eltern können von ih- ten Kalendermonate vor Eintritt der Schwanger- rem Recht zur Leistungsverweigerung nach § 275 Abs. 3 BGB Gebrauch machen, wenn ihnen die Er- schaft. Wird während des Bezugs von Mutter- bringung ihrer Arbeitsleistung nicht zumutbar ist, schaftslohn im Betrieb Kurzarbeit angemeldet, weil sie ihre Kinder – dies gilt jedenfalls für Kinder kürzt sich der Mutterschaftslohn entsprechend. unter 12 Jahren (analog § 45 SGB V) – betreuen Das gleiche gilt für den Arbeitgeberzuschuss zum müssen. Sie sind dann von der Arbeit freizustel- Mutterschaftsgeld während gesetzlichen Schutz- len. Dies gilt unabhängig davon, ob sie einen Ent- fristen vor und nach der Geburt des Kindes. geltfortzahlungs- oder Entschädigungsanspruch Im Betrieb stehen Betriebsrat und Betriebsarzt für haben. alle Fragen rund um Ihre Schwangerschaft in Zei- ten von Corona als Ansprechpartner zur Verfü- gung. Impressum IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt Vertreten durch den Vorstand, 1. Vorsitzender: Jörg Hofmann V.i.s.d.P / Verantwortlich nach § 55 Abs. 2 RStV: Sibylle Wankel, Stabsstelle Justitiariat Stefanie Geyer, Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik Wilhelm-Leuschner-Str. 79, Frankfurt Kontakt: frauen@igmetall.de Stand: 05. Januar 2021 www.igmetall.de
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