BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr

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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST
Eingliederungs- und Zulassungsschein
Eingliederung in den öffentlichen Dienst
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
i     WEITERE BROSCHÜREN IM ÜBERBLICK

    BF 01 – „Altes Recht“                                BF 03 – „SaZ < 4 und FWDL“

    Berufsförderung für SaZ und BO41, deren Dienstver-   Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit
    hältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde           von weniger als 4 Jahren und Freiwillig Wehrdienst
                                                         Leistende

    BF 02 – „Neues Recht“                                BF 05 – Informationen für Arbeitgeber

    Berufsförderung für SaZ und BO41, deren Dienstver-   Informationen zu Netzwerkarbeit und Kooperationen
    hältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde

    Bundeswehrfachschulen – Wege zum Erfolg              Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr
                                                         (BiAMBw)

    Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen, jedoch
    nicht ersetzen.

         WEITERE INFORMATIONSBROSCHÜREN DES BFD:
         www.bfd.bundeswehr.de
INHALTSVERZEICHNIS
DIE EINGLIEDERUNG IN DEN ÖFFENTLICHEN DIENST. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

AUF EINEN BLICK: EINLIEDERUNGS- UND ZULASSUNGSSCHEIN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN EINGLIEDERUNGS- ODER ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . 7

WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH AUF EINEN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

BEWERBUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

WAS GESCHIEHT NACH EINER EINSTELLUNGSZUSAGE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

VORMERKSTELLEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

ANSCHRIFTEN DES BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

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DIE EINGLIEDERUNG
in den öffentlichen Dienst
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr kann den Weg in den öffentlichen Dienst unterstützen. Für
einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zu-
lassungsschein oder Eingliederungsschein erhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammen-
gestellt und beantwortet.

   WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN?
   Der Zulassungsschein ist eine schriftlich erteilte
   Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Ein-
                                                               !      ZULASSUNGSSCHEIN:
   stellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen
   Dienst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter            Der Anspruch auf Förderung
   beziehungsweise als Beamtin oder Beamter zu be-                 Ihrer schulischen und berufli-
   werben.                                                         chen Bildung sowie auf Über-
                                                                   gangsgebührnissen bleibt
   Der Zulassungsschein ermöglicht eine Einstellung                unverändert.
   bis acht Jahre nach Dienstzeitende.

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WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN?
Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Be-       Der Eingliederungsschein dient dem unmittelbaren
rechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung          Übergang aus dem Wehrdienstverhältnis als Soldatin
auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als          auf Zeit oder Soldat auf Zeit (SaZ) in das Dienstverhält-
Beamtin oder Beamter zu bewerben.                                nis als Beamtin beziehungsweise Beamter.

  !     EINGLIEDERUNGSSCHEIN:

Ihren Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und               gliederungsscheins leben die Ansprüche nicht auf. Beim
beruflichen Bildung können Sie bis zum Ablauf der Ver-            Ausscheiden aus dem Dienst unter Beibehaltung des
pflichtungszeit nutzen. Mit der Aushändigung des Ein-             Eingliederungsscheins jedoch erlöschen die Ansprüche.
gliederungsscheines haben Sie keinen Anspruch auf
Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung               Gemäß § 11a SVG zahlt die Bundeswehr Inhaberinnen
nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG).                        und Inhabern eines Eingliederungsscheins nach Been-
                                                                 digung des Wehrdienstverhältnisses Ausgleichsbezüge
Wenn Sie am Tag des Ablaufs der festgesetzten                    an Stelle von Übergangsgebührnissen. Diese werden
Dienstzeit noch nicht zur Beamtin oder zum Beamten               gewährt beim Bezug von:
ernannt worden sind, wird Ihr Dienstverhältnis als SaZ           1. Anwärterbezügen als Beamtin oder Beamter auf
bis zum Zeitpunkt der Ernennung verlängert, maximal                 Widerruf im Vorbereitungsdienst oder von Bezügen
um eineinhalb Jahre. Sollten Sie innerhalb der Dienst-              in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis als Be-
zeitverlängerung das Erlöschen des Rechts aus dem                   amtin oder Beamter auf Widerruf in Höhe des Unter-
Eingliederungsschein beantragen, so endet das Dienst-               schiedsbetrags zwischen diesen Bezügen und dem
verhältnis mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen              Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats
des Rechts aus dem Eingliederungsschein unanfecht-                  als SaZ,
bar festgestellt worden ist.                                     2. Dienstbezügen als Beamtin oder Beamter in Höhe
                                                                    des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundge-
Beispiel:                                                           halt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der
Antrag auf Erlöschen des Rechts aus dem Eingliede-                  Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, längstens
rungsschein: 01.12.2020. Ende des Dienstverhältnis als              jedoch für die Dauer von zehn Jahren.
SaZ am 31.01.2021.
                                                                   Die Ausgleichsbezüge erhalten Sie nicht, wenn Sie
Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst lebt nach                      nach Ende der Dienstzeitverlängerung weder An-
Rückgabe des Eingliederungsscheins der Anspruch auf                wärter- noch Dienstbezüge als Beamtin oder Beamter
den Bezug von Übergangsgebührnissen wie auch der                   erhalten. Da Sie in diesem Fall keinerlei Leistungen
Förderanspruch nach § 5 SVG wieder auf. Beim Aus-                  zum Lebensunterhalt seitens der Bundeswehr erhal-
scheiden aus dem Dienst und Beibehaltung des Ein-                  ten, sollten Sie umgehend den BFD aufsuchen.

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AUF EINEN BLICK:
Eingliederungs- und Zulassungsschein
Einzelheiten zum Zahlungsverfahren erfahren Sie bei Ihrer gebührnisbearbeitenden Stelle.

                                                           EINGLIEDERUNGS-              ZULASSUNGS-
                                                                SCHEIN                     SCHEIN

            Eintritt in die Beamtenlaufbahn                        ja                          ja

           Übernahme als Tarifbeschäftigte
                                                                  nein                         ja
               oder Tarifbeschäftigter

   Verlängerung der Dienstzeit bis zur Verbeamtung
                                                                   ja                        nein
                  (max. 1,5 Jahre)

          Übergangsbeihilfe wird gekürzt um                      75 %                        50 %

         Anspruch auf Übergangsgebührnisse                        nein                        ja*

           Anspruch auf Ausgleichsbezüge
                                                                   ja                        nein
                 (bis zu 10 Jahre)

* Es gilt nach § 53 Abs. 9 SVG die sogenannte „Ruhensregelung“, wonach besondere Höchstgrenzen bei gleich-
  zeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen und Einkünften aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst greifen.

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WER HAT ANSPRUCH
auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein?
» SaZ,   deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer             » das letzte Dienstverhältnis nach einer ununter-
  festgesetzten Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren              brochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren
  endet.                                                           geendet hat.
» SaZ, deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ver-
  fügt wird, nachdem                                          Die Erteilung eines Eingliederungs- oder Zulassungs-
  » ihre Dienstzeit auf zwölf oder mehr Jahre fest-           scheins ist ausgeschlossen, wenn die Soldatin oder der
     gesetzt worden ist und sie mindestens vier Jahre         Soldat rechtskräftig zur Dienstgradherabsetzung ver-
     ihrer Dienstzeit abgeleistet haben oder                  urteilt worden ist.
  » sie sich für zwölf oder mehr Jahre verpflichtet ha-
     ben, ihre Dienstzeit aber im Hinblick auf eine be-

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     sondere Ausbildung zunächst für einen kürzeren
                                                          BFD
     Zeitraum festgesetzt wurde und sie mindestens
     vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben.
» Wiedereingestellte SaZ mit einer Gesamtdienstzeit                           RICHTUNG
  von zwölf oder mehr Jahren können einen Eingliede-
  rungsschein nur dann erhalten, wenn                                         ZUKUNFT
  » ihnen nach Beendigung des früheren Dienst-
     verhältnisses Übergangsgebührnisse nicht zuge-
     standen haben oder

   WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH
   auf einen Zulassungsschein?
   » Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem voll-
      endeten 40. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbe-
      schädigung endet. Der Zulassungsschein kann auch erteilt werden, wenn die
      Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht.

   » Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41).

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WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN?
Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie                   Vorbehaltene Stellen auf Bundesebene werden bei der
sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des         Vormerkstelle des Bundes (Bundesverwaltungsamt),
öffentlichen Rechts haben eine bestimmte Anzahl von           auf Ebene der Länder und Gemeinden bei der Vormerk-
Stellen für die Einstellung von Soldatinnen und Solda-        stelle des jeweiligen Landes erfasst. Die Anschriften
ten mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein vorzu-          aller Vormerkstellen finden Sie auf Seite 10 dieser Bro-
behalten (einfacher und mittlerer Dienst jede sechste,        schüre. Auf www.bfd.bundeswehr.de finden Sie in der
gehobener Dienst jede neunte und Tarifbeschäftigte            Rubrik „Formulare und Anträge” zusätzlich eine Liste
jede zehnte Stelle). Es gibt aber Ausnahmen. Beispiels-       mit Ansprechpersonen sowie deren Kontaktdaten und
weise gibt es keine vorbehaltenen Stellen im höheren          E-Mail-Adressen.
Dienst und im Polizeivollzugsdienst.

   WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN?
   Sie beantragen den Eingliederungs- beziehungsweise Zulassungsschein bei
   Ihrem BFD.

   Da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende
   erteilt werden kann, muss Ihr Antrag rechtzeitig beim BFD vorliegen. Der BFD
   stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine schriftliche Bestätigung über Ihren An-
   spruch aus. Damit können Sie sich bereits auf vorbehaltene Stellen bewerben.

   Der jeweilige Originalschein wird Ihnen spätestens am letzten Tag Ihrer fest-
   gesetzten Dienstzeit ausgehändigt.

RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH?
                                Bis zum Ende der Dienstzeit können Sie die Originalbestätigung an den zustän-

           8
        JAHRE
                                digen BFD zurückgeben oder tauschen. Nach Dienstzeitende können die Ori-
                                ginalscheine zurückgegeben werden, wenn sie nicht zur Eingliederung in den
                                öffentlichen Dienst genutzt wurden.
        FRIST
                                Hier ist beim Zulassungsschein eine Frist von acht Jahren zu beachten.

                                                          8
BEWERBUNGSVERFAHREN
   Bewerbungen erfolgen über Ihren BFD bei den Vor-               zum Verfahren zusammengestellt sowie Anträge be-
   merkstellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine           ziehungsweise Bewerbungsvordrucke erstellt. Diese
   Einstellung anstreben. Im Hinblick auf die Bewerbungs-         erhalten Sie bei den Vormerkstellen. Einstellungsbehör-
   schlusstermine sollte dies möglichst 18 Monate vor             den, Einstellungstermine sowie weitere nützliche Infor-
   Ihrem geplanten Einstellungstermin erfolgen, damit Sie         mationen finden Sie unter anderem in den Broschüren
   an den im öffentlichen Dienst üblichen Auswahlverfah-          der Vormerkstellen oder im Internet (siehe Seite 10).
   ren teilnehmen können.
                                                          Über das weitere Verfahren werden Sie von der Vor-
   Jede Vormerkstelle hat für ihren Bereich Informationen merkstelle informiert.

EINSTELLUNGSVERFAHREN
Zunächst müssen Sie die für die jeweilige Stelle vorge-           Weiterhin müssen Sie ein Auswahlverfahren bestehen. Erst
schriebenen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.                 wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung festgestellt hat
Dies können beispielsweise sein:                                  und Sie sie im Rahmen der Bestenauslese von sich über-
» ein bestimmter Schulabschluss,                                  zeugt haben, weist die Vormerkstelle Sie dieser Behörde zu.
» berufliche Erfahrungen oder fachliche Qualifikationen,            BFD und Vormerkstelle haben keinen Einfluss auf die Ent-
» charakterliche Eignung (zum Beispiel geordnete wirt-            scheidung der Einstellungsbehörde.
  schaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen, anhängige           Es besteht trotz Eingliederungs- beziehungsweise Zulas-
  Strafverfahren, Disziplinarverfahren).                          sungsschein kein Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle
                                                                  eingestellt zu werden!

   WAS GESCHIEHT
   nach einer Einstellungszusage?
   Nach Ihrer erfolgreichen Einstellung wird der Eingliede-       eingestellt worden, können Sie auf Antrag den Eingliede-
   rungs- oder Zulassungsschein bei Ihrer Dienststelle zu         rungsschein zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, um
   Ihrer Personalakte genommen.                                   Ausgleichsbezüge zu erhalten. Einzelheiten erfragen Sie
   Sind Sie als Inhaberin oder Inhaber des Eingliederungs-        bitte bei Ihrem zuständigen BFD.
   scheins auf eine andere als eine vorbehaltene Stelle

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VORMERKSTELLEN
                                       Bundesverwaltungsamt                Baden-Württemberg
 VORMERKSTELLEN                        Vormerkstelle des Bundes            Regierungspräsidium Tübingen

     BUNDES/
                                       Husarenstraße 32                    Vormerkstelle des Landes
                                       53117 Bonn                          Baden-Württemberg
 DES                                   Tel.: 0228 / 99 358 - 8750/8784     Konrad-Adenauer-Straße 20

 DER LÄNDER:
                                       www.bva.bund.de                     72072 Tübingen
                                                                           Tel.: +49 (0)7071 757 3589/3106
                                                                           https://rp.baden-wuerttemberg.de

Bayern                                 Berlin                              Brandenburg
Bayer. Landesamt für Steuern           Verwaltungsakademie Berlin          Ministerium des Innern des
Vormerkstelle des Freistaates Bayern   Vormerkstelle des Landes Berlin     Landes Brandenburg
Krelingstraße 50                       Turmstraße 86                       Referat IV/3 (Vormerkstelle)
90408 Nürnberg                         10559 Berlin                        Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
Tel.: 0911 / 991 - 1917                Tel.: 030 / 90229 - 8045            14467 Potsdam
www.finanzamt.bayern.de/lfst            www.berlin.de/vak/lernen-und-       Tel.: 0331 / 866 - 2439
                                       qualifizieren/vormerkstelleberlin    www.mik.brandenburg.de

Bremen                                 Hamburg                             Hessen
- Berufsförderungsdienst -             Senat der Freien und Hansestadt     Regierungspräsidium Gießen
Vormerkstelle des Landes Bremen        Hamburg                             Vormerkstelle des Landes
Senatorin für Finanzen, Referat 33     Personalamt/Vormerkstelle - P 323   Hessen
Postfach 10 15 40                      Steckelhörn 12                      Landgraf-Phillipp-Platz 1-7
28015 Bremen                           20457 Hamburg                       35390 Gießen
Tel.: 0421 / 361 - 5333                Tel.: 040 / 42831 - 1434 / 2142     Tel.: 0641 / 303 - 2011
www.finanzen.bremen.de                  www.hamburg.de/vormerkstelle        www.rp-giessen.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern                 Niedersachsen                       Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium                      Niedersächsisches Ministerium       Bezirksregierung Köln
Mecklenburg-Vorpommern                 für Inneres und Sport               Vormerkstelle NRW
Vormerkstelle                          Referat 35 / Vormerkstelle          Zeughausstr. 2-10
Zentrales Personalmanagement           Postfach 221                        50606 Köln
19048 Schwerin                         30002 Hannover                      Tel.: 0221 / 147 - 3478
Tel.: 0385 / 588 - 4075                Tel.: 0511 / 120 - 6323             www.bezreg-koeln.nrw.de
www.regierung-mv.de                    www.mi.niedersachsen.de

Rheinland-Pfalz                        Saarland                            Sachsen
Aufsichts- und                         Ministerium für Inneres und Sport   Landesdirektion Sachsen
Dienstleistungsdirektion (ADD)         Vormerkstelle                       Referat 27 (Vormerkstelle)
Vormerkstelle des Landes               Franz-Josef-Röder-Str. 21           Altchemnitzer Str. 41
Rheinland-Pfalz                        66119 Saarbrücken                   09120 Chemnitz
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier      Tel.: 0681 / 501 - 2117             Tel.: 0371 / 532 - 1256
Tel.: 0651 / 9494 - 120                www.saarland.de/ministerium         www.lds.sachsen.de
www.add.rlp.de                         _inneres_sport.htm

Sachsen-Anhalt                         Schleswig-Holstein                  Thüringen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt    Ministerium für Inneres und         Thüringer Landesverwaltung
Referat 105 – Personalentwicklung,     Bundesangelegenheiten               Referat 120 - Vormerkstelle
Aus- und Fortbildung –                 des Landes Schleswig-Holstein       Jorge-Semprún-Platz 4
Ernst-Kamieth-Straße 2                 Vormerkstelle - IV 327              99423 Weimar
06112 Halle/Saale                      Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel   Tel.: 0361 / 57332 - 1230
Tel.: 0345 / 514 - 1278                Tel.: 0431 / 988 - 3132/3110        www.thueringen.de/de/tlvwa
www.sachsen-anhalt.de                  www.schleswig-holstein.de
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST
                                      Karrierecenter der Bundeswehr       Karrierecenter der Bundeswehr
                                      Potsdam                             Dresden
                                      - Berufsförderungsdienst -          - Berufsförderungsdienst -
                                      Behlertstraße 4                     August-Bebel-Straße 19
                                      14467 Potsdam                       01219 Dresden
                                      Tel.: +49 (0)331 2978-223           Tel.: +49 (0)351 4654-4181
                                      FspNBw: 90 8572-223                 FspNBw: 90 8911-4181

 Karrierecenter der Bundeswehr III    Karrierecenter der Bundeswehr III   Karrierecenter der Bundeswehr
 regionales Karrierecenter Köln       regionales Karrierecenter Münster   Erfurt
 - Berufsförderungsdienst -           - Berufsförderungsdienst -          - Berufsförderungsdienst -
 Brühler Straße 309                   Nieberdingstraße 24                 Zeppelinstraße 18
 50968 Köln                           48155 Münster                       99096 Erfurt
 Tel.: +49 (0)221 934503-4484         Tel.: +49 (0)251 60948-303          Tel.: +49 (0)361 342-85803
 FspNBw: 90 3813-4484                 FspNBw: 90 3324-303                 FspNBw: 90 8700-85803

 Karrierecenter der Bundeswehr I      Karrierecenter der Bundeswehr       Karrierecenter der Bundeswehr
 regionales Karrierecenter Hannover   Kassel                              Kiel
 - Berufsförderungsdienst -           - Berufsförderungsdienst -          - Berufsförderungsdienst -
 General-Wever-Straße 119             Ludwig-Mond-Straße 41               Rostocker Straße 2
 30657 Hannover                       34121 Kassel                        24106 Kiel
 Tel.: +49 (0)511 6798-447            Tel.: +49 (0)561 2077-3213          Tel.: +49 (0)431 384-7961
 FspNBw: 90 2225-447                  FspNBw: 90 4351-3213                FspNBw: 90 7400-7961

 Karrierecenter der Bundeswehr        Karrierecenter der Bundeswehr II    Karrierecenter der Bundeswehr IV
 Magdeburg                            regionales Karrierecenter Koblenz   regionales Karrierecenter München
 - Berufsförderungsdienst -            - Berufsförderungsdienst -         - Berufsförderungsdienst -
 Am Buckauer Tor 2                    Ellingshohl 69-75                   Dachauer Straße 128
 39104 Magdeburg                      56076 Koblenz                       80637 München
 Tel.: +49 (0)391 662462-655          Tel.: +49 (0)261 679992-5178        Tel.: +49 (0)89 1249-5813
 FspNBw: 90 8844-655                  FspNBw: 90 4813-5178                FspNBw: 90 6227-5813

 Karrierecenter der Bundeswehr        Karrierecenter der Bundeswehr       Karrierecenter der Bundeswehr
 Nürnberg                             Saarlouis                           Schwerin
 - Berufsförderungsdienst -           - Berufsförderungsdienst -          - Berufsförderungsdienst -
 Allersberger Straße 190              Wallerfanger Straße 31              Schlossgartenallee 66
 90461 Nürnberg                       66740 Saarlouis                     19061 Schwerin
 Tel: +49 (0)911 4396-202             Tel.: +49 (0)6831 1271-2538         Tel.: +49 (0)385 3051-401
 FspNBw: 90 6723-202                  FspNBw: 90 4730-2538                FspNBw: 90 8637-401

 Karrierecenter der Bundeswehr        Karrierecenter der Bundeswehr
 Stuttgart
 - Berufsförderungsdienst -
 Heilbronner Straße 188
                                      Wilhelmshaven
                                      - Berufsförderungsdienst -
                                      Ebertstraße 74
                                                                          MEHR UNTER:
 70191 Stuttgart                      26382 Wilhelmshaven
 Tel.: +49 (0)711 2540-3852           Tel.: +49 (0)4421 4838-3211         WWW.BFD.BUNDESWEHR.DE
 FspNBw: 90 5824-3852                 FspNBw: 90 2813-3211
IMPRESSUM
Herausgeber:
Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr
II 2.3 BFD
Brühler Str. 309
50968 Köln

Entwurf, Layout und Druck:
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr, DL I 4
Zentraldruckerei BAIUDBw

Bildnachweise:
© Bundeswehr

Neudruck 2020

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tionsarbeit des Bundesministeriums der
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