BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst
i WEITERE BROSCHÜREN IM ÜBERBLICK BF 01 – „Altes Recht“ BF 03 – „SaZ < 4 und FWDL“ Berufsförderung für SaZ und BO41, deren Dienstver- Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit hältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde von weniger als 4 Jahren und Freiwillig Wehrdienst Leistende BF 02 – „Neues Recht“ BF 05 – Informationen für Arbeitgeber Berufsförderung für SaZ und BO41, deren Dienstver- Informationen zu Netzwerkarbeit und Kooperationen hältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde Bundeswehrfachschulen – Wege zum Erfolg Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen, jedoch nicht ersetzen. WEITERE INFORMATIONSBROSCHÜREN DES BFD: www.bfd.bundeswehr.de
INHALTSVERZEICHNIS DIE EINGLIEDERUNG IN DEN ÖFFENTLICHEN DIENST. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 AUF EINEN BLICK: EINLIEDERUNGS- UND ZULASSUNGSSCHEIN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN EINGLIEDERUNGS- ODER ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . 7 WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH AUF EINEN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 BEWERBUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 WAS GESCHIEHT NACH EINER EINSTELLUNGSZUSAGE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 VORMERKSTELLEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 ANSCHRIFTEN DES BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3
DIE EINGLIEDERUNG in den öffentlichen Dienst Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr kann den Weg in den öffentlichen Dienst unterstützen. Für einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zu- lassungsschein oder Eingliederungsschein erhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammen- gestellt und beantwortet. WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN? Der Zulassungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Ein- ! ZULASSUNGSSCHEIN: stellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter Der Anspruch auf Förderung beziehungsweise als Beamtin oder Beamter zu be- Ihrer schulischen und berufli- werben. chen Bildung sowie auf Über- gangsgebührnissen bleibt Der Zulassungsschein ermöglicht eine Einstellung unverändert. bis acht Jahre nach Dienstzeitende. 4
WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN? Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Be- Der Eingliederungsschein dient dem unmittelbaren rechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung Übergang aus dem Wehrdienstverhältnis als Soldatin auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als auf Zeit oder Soldat auf Zeit (SaZ) in das Dienstverhält- Beamtin oder Beamter zu bewerben. nis als Beamtin beziehungsweise Beamter. ! EINGLIEDERUNGSSCHEIN: Ihren Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und gliederungsscheins leben die Ansprüche nicht auf. Beim beruflichen Bildung können Sie bis zum Ablauf der Ver- Ausscheiden aus dem Dienst unter Beibehaltung des pflichtungszeit nutzen. Mit der Aushändigung des Ein- Eingliederungsscheins jedoch erlöschen die Ansprüche. gliederungsscheines haben Sie keinen Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung Gemäß § 11a SVG zahlt die Bundeswehr Inhaberinnen nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG). und Inhabern eines Eingliederungsscheins nach Been- digung des Wehrdienstverhältnisses Ausgleichsbezüge Wenn Sie am Tag des Ablaufs der festgesetzten an Stelle von Übergangsgebührnissen. Diese werden Dienstzeit noch nicht zur Beamtin oder zum Beamten gewährt beim Bezug von: ernannt worden sind, wird Ihr Dienstverhältnis als SaZ 1. Anwärterbezügen als Beamtin oder Beamter auf bis zum Zeitpunkt der Ernennung verlängert, maximal Widerruf im Vorbereitungsdienst oder von Bezügen um eineinhalb Jahre. Sollten Sie innerhalb der Dienst- in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis als Be- zeitverlängerung das Erlöschen des Rechts aus dem amtin oder Beamter auf Widerruf in Höhe des Unter- Eingliederungsschein beantragen, so endet das Dienst- schiedsbetrags zwischen diesen Bezügen und dem verhältnis mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats des Rechts aus dem Eingliederungsschein unanfecht- als SaZ, bar festgestellt worden ist. 2. Dienstbezügen als Beamtin oder Beamter in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundge- Beispiel: halt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der Antrag auf Erlöschen des Rechts aus dem Eingliede- Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, längstens rungsschein: 01.12.2020. Ende des Dienstverhältnis als jedoch für die Dauer von zehn Jahren. SaZ am 31.01.2021. Die Ausgleichsbezüge erhalten Sie nicht, wenn Sie Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst lebt nach nach Ende der Dienstzeitverlängerung weder An- Rückgabe des Eingliederungsscheins der Anspruch auf wärter- noch Dienstbezüge als Beamtin oder Beamter den Bezug von Übergangsgebührnissen wie auch der erhalten. Da Sie in diesem Fall keinerlei Leistungen Förderanspruch nach § 5 SVG wieder auf. Beim Aus- zum Lebensunterhalt seitens der Bundeswehr erhal- scheiden aus dem Dienst und Beibehaltung des Ein- ten, sollten Sie umgehend den BFD aufsuchen. 5
AUF EINEN BLICK: Eingliederungs- und Zulassungsschein Einzelheiten zum Zahlungsverfahren erfahren Sie bei Ihrer gebührnisbearbeitenden Stelle. EINGLIEDERUNGS- ZULASSUNGS- SCHEIN SCHEIN Eintritt in die Beamtenlaufbahn ja ja Übernahme als Tarifbeschäftigte nein ja oder Tarifbeschäftigter Verlängerung der Dienstzeit bis zur Verbeamtung ja nein (max. 1,5 Jahre) Übergangsbeihilfe wird gekürzt um 75 % 50 % Anspruch auf Übergangsgebührnisse nein ja* Anspruch auf Ausgleichsbezüge ja nein (bis zu 10 Jahre) * Es gilt nach § 53 Abs. 9 SVG die sogenannte „Ruhensregelung“, wonach besondere Höchstgrenzen bei gleich- zeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen und Einkünften aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst greifen. 6
WER HAT ANSPRUCH auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein? » SaZ, deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer » das letzte Dienstverhältnis nach einer ununter- festgesetzten Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren brochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren endet. geendet hat. » SaZ, deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ver- fügt wird, nachdem Die Erteilung eines Eingliederungs- oder Zulassungs- » ihre Dienstzeit auf zwölf oder mehr Jahre fest- scheins ist ausgeschlossen, wenn die Soldatin oder der gesetzt worden ist und sie mindestens vier Jahre Soldat rechtskräftig zur Dienstgradherabsetzung ver- ihrer Dienstzeit abgeleistet haben oder urteilt worden ist. » sie sich für zwölf oder mehr Jahre verpflichtet ha- ben, ihre Dienstzeit aber im Hinblick auf eine be- GEMEINSAM sondere Ausbildung zunächst für einen kürzeren BFD Zeitraum festgesetzt wurde und sie mindestens vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben. » Wiedereingestellte SaZ mit einer Gesamtdienstzeit RICHTUNG von zwölf oder mehr Jahren können einen Eingliede- rungsschein nur dann erhalten, wenn ZUKUNFT » ihnen nach Beendigung des früheren Dienst- verhältnisses Übergangsgebührnisse nicht zuge- standen haben oder WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH auf einen Zulassungsschein? » Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem voll- endeten 40. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbe- schädigung endet. Der Zulassungsschein kann auch erteilt werden, wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht. » Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41). 7
WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN? Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Vorbehaltene Stellen auf Bundesebene werden bei der sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Vormerkstelle des Bundes (Bundesverwaltungsamt), öffentlichen Rechts haben eine bestimmte Anzahl von auf Ebene der Länder und Gemeinden bei der Vormerk- Stellen für die Einstellung von Soldatinnen und Solda- stelle des jeweiligen Landes erfasst. Die Anschriften ten mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein vorzu- aller Vormerkstellen finden Sie auf Seite 10 dieser Bro- behalten (einfacher und mittlerer Dienst jede sechste, schüre. Auf www.bfd.bundeswehr.de finden Sie in der gehobener Dienst jede neunte und Tarifbeschäftigte Rubrik „Formulare und Anträge” zusätzlich eine Liste jede zehnte Stelle). Es gibt aber Ausnahmen. Beispiels- mit Ansprechpersonen sowie deren Kontaktdaten und weise gibt es keine vorbehaltenen Stellen im höheren E-Mail-Adressen. Dienst und im Polizeivollzugsdienst. WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? Sie beantragen den Eingliederungs- beziehungsweise Zulassungsschein bei Ihrem BFD. Da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende erteilt werden kann, muss Ihr Antrag rechtzeitig beim BFD vorliegen. Der BFD stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine schriftliche Bestätigung über Ihren An- spruch aus. Damit können Sie sich bereits auf vorbehaltene Stellen bewerben. Der jeweilige Originalschein wird Ihnen spätestens am letzten Tag Ihrer fest- gesetzten Dienstzeit ausgehändigt. RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH? Bis zum Ende der Dienstzeit können Sie die Originalbestätigung an den zustän- 8 JAHRE digen BFD zurückgeben oder tauschen. Nach Dienstzeitende können die Ori- ginalscheine zurückgegeben werden, wenn sie nicht zur Eingliederung in den öffentlichen Dienst genutzt wurden. FRIST Hier ist beim Zulassungsschein eine Frist von acht Jahren zu beachten. 8
BEWERBUNGSVERFAHREN Bewerbungen erfolgen über Ihren BFD bei den Vor- zum Verfahren zusammengestellt sowie Anträge be- merkstellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine ziehungsweise Bewerbungsvordrucke erstellt. Diese Einstellung anstreben. Im Hinblick auf die Bewerbungs- erhalten Sie bei den Vormerkstellen. Einstellungsbehör- schlusstermine sollte dies möglichst 18 Monate vor den, Einstellungstermine sowie weitere nützliche Infor- Ihrem geplanten Einstellungstermin erfolgen, damit Sie mationen finden Sie unter anderem in den Broschüren an den im öffentlichen Dienst üblichen Auswahlverfah- der Vormerkstellen oder im Internet (siehe Seite 10). ren teilnehmen können. Über das weitere Verfahren werden Sie von der Vor- Jede Vormerkstelle hat für ihren Bereich Informationen merkstelle informiert. EINSTELLUNGSVERFAHREN Zunächst müssen Sie die für die jeweilige Stelle vorge- Weiterhin müssen Sie ein Auswahlverfahren bestehen. Erst schriebenen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung festgestellt hat Dies können beispielsweise sein: und Sie sie im Rahmen der Bestenauslese von sich über- » ein bestimmter Schulabschluss, zeugt haben, weist die Vormerkstelle Sie dieser Behörde zu. » berufliche Erfahrungen oder fachliche Qualifikationen, BFD und Vormerkstelle haben keinen Einfluss auf die Ent- » charakterliche Eignung (zum Beispiel geordnete wirt- scheidung der Einstellungsbehörde. schaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen, anhängige Es besteht trotz Eingliederungs- beziehungsweise Zulas- Strafverfahren, Disziplinarverfahren). sungsschein kein Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle eingestellt zu werden! WAS GESCHIEHT nach einer Einstellungszusage? Nach Ihrer erfolgreichen Einstellung wird der Eingliede- eingestellt worden, können Sie auf Antrag den Eingliede- rungs- oder Zulassungsschein bei Ihrer Dienststelle zu rungsschein zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, um Ihrer Personalakte genommen. Ausgleichsbezüge zu erhalten. Einzelheiten erfragen Sie Sind Sie als Inhaberin oder Inhaber des Eingliederungs- bitte bei Ihrem zuständigen BFD. scheins auf eine andere als eine vorbehaltene Stelle 9
VORMERKSTELLEN Bundesverwaltungsamt Baden-Württemberg VORMERKSTELLEN Vormerkstelle des Bundes Regierungspräsidium Tübingen BUNDES/ Husarenstraße 32 Vormerkstelle des Landes 53117 Bonn Baden-Württemberg DES Tel.: 0228 / 99 358 - 8750/8784 Konrad-Adenauer-Straße 20 DER LÄNDER: www.bva.bund.de 72072 Tübingen Tel.: +49 (0)7071 757 3589/3106 https://rp.baden-wuerttemberg.de Bayern Berlin Brandenburg Bayer. Landesamt für Steuern Verwaltungsakademie Berlin Ministerium des Innern des Vormerkstelle des Freistaates Bayern Vormerkstelle des Landes Berlin Landes Brandenburg Krelingstraße 50 Turmstraße 86 Referat IV/3 (Vormerkstelle) 90408 Nürnberg 10559 Berlin Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 Tel.: 0911 / 991 - 1917 Tel.: 030 / 90229 - 8045 14467 Potsdam www.finanzamt.bayern.de/lfst www.berlin.de/vak/lernen-und- Tel.: 0331 / 866 - 2439 qualifizieren/vormerkstelleberlin www.mik.brandenburg.de Bremen Hamburg Hessen - Berufsförderungsdienst - Senat der Freien und Hansestadt Regierungspräsidium Gießen Vormerkstelle des Landes Bremen Hamburg Vormerkstelle des Landes Senatorin für Finanzen, Referat 33 Personalamt/Vormerkstelle - P 323 Hessen Postfach 10 15 40 Steckelhörn 12 Landgraf-Phillipp-Platz 1-7 28015 Bremen 20457 Hamburg 35390 Gießen Tel.: 0421 / 361 - 5333 Tel.: 040 / 42831 - 1434 / 2142 Tel.: 0641 / 303 - 2011 www.finanzen.bremen.de www.hamburg.de/vormerkstelle www.rp-giessen.hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Finanzministerium Niedersächsisches Ministerium Bezirksregierung Köln Mecklenburg-Vorpommern für Inneres und Sport Vormerkstelle NRW Vormerkstelle Referat 35 / Vormerkstelle Zeughausstr. 2-10 Zentrales Personalmanagement Postfach 221 50606 Köln 19048 Schwerin 30002 Hannover Tel.: 0221 / 147 - 3478 Tel.: 0385 / 588 - 4075 Tel.: 0511 / 120 - 6323 www.bezreg-koeln.nrw.de www.regierung-mv.de www.mi.niedersachsen.de Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Aufsichts- und Ministerium für Inneres und Sport Landesdirektion Sachsen Dienstleistungsdirektion (ADD) Vormerkstelle Referat 27 (Vormerkstelle) Vormerkstelle des Landes Franz-Josef-Röder-Str. 21 Altchemnitzer Str. 41 Rheinland-Pfalz 66119 Saarbrücken 09120 Chemnitz Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Tel.: 0681 / 501 - 2117 Tel.: 0371 / 532 - 1256 Tel.: 0651 / 9494 - 120 www.saarland.de/ministerium www.lds.sachsen.de www.add.rlp.de _inneres_sport.htm Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ministerium für Inneres und Thüringer Landesverwaltung Referat 105 – Personalentwicklung, Bundesangelegenheiten Referat 120 - Vormerkstelle Aus- und Fortbildung – des Landes Schleswig-Holstein Jorge-Semprún-Platz 4 Ernst-Kamieth-Straße 2 Vormerkstelle - IV 327 99423 Weimar 06112 Halle/Saale Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel.: 0361 / 57332 - 1230 Tel.: 0345 / 514 - 1278 Tel.: 0431 / 988 - 3132/3110 www.thueringen.de/de/tlvwa www.sachsen-anhalt.de www.schleswig-holstein.de
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Potsdam Dresden - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Behlertstraße 4 August-Bebel-Straße 19 14467 Potsdam 01219 Dresden Tel.: +49 (0)331 2978-223 Tel.: +49 (0)351 4654-4181 FspNBw: 90 8572-223 FspNBw: 90 8911-4181 Karrierecenter der Bundeswehr III Karrierecenter der Bundeswehr III Karrierecenter der Bundeswehr regionales Karrierecenter Köln regionales Karrierecenter Münster Erfurt - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Brühler Straße 309 Nieberdingstraße 24 Zeppelinstraße 18 50968 Köln 48155 Münster 99096 Erfurt Tel.: +49 (0)221 934503-4484 Tel.: +49 (0)251 60948-303 Tel.: +49 (0)361 342-85803 FspNBw: 90 3813-4484 FspNBw: 90 3324-303 FspNBw: 90 8700-85803 Karrierecenter der Bundeswehr I Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr regionales Karrierecenter Hannover Kassel Kiel - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - General-Wever-Straße 119 Ludwig-Mond-Straße 41 Rostocker Straße 2 30657 Hannover 34121 Kassel 24106 Kiel Tel.: +49 (0)511 6798-447 Tel.: +49 (0)561 2077-3213 Tel.: +49 (0)431 384-7961 FspNBw: 90 2225-447 FspNBw: 90 4351-3213 FspNBw: 90 7400-7961 Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr II Karrierecenter der Bundeswehr IV Magdeburg regionales Karrierecenter Koblenz regionales Karrierecenter München - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Am Buckauer Tor 2 Ellingshohl 69-75 Dachauer Straße 128 39104 Magdeburg 56076 Koblenz 80637 München Tel.: +49 (0)391 662462-655 Tel.: +49 (0)261 679992-5178 Tel.: +49 (0)89 1249-5813 FspNBw: 90 8844-655 FspNBw: 90 4813-5178 FspNBw: 90 6227-5813 Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Nürnberg Saarlouis Schwerin - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Allersberger Straße 190 Wallerfanger Straße 31 Schlossgartenallee 66 90461 Nürnberg 66740 Saarlouis 19061 Schwerin Tel: +49 (0)911 4396-202 Tel.: +49 (0)6831 1271-2538 Tel.: +49 (0)385 3051-401 FspNBw: 90 6723-202 FspNBw: 90 4730-2538 FspNBw: 90 8637-401 Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Stuttgart - Berufsförderungsdienst - Heilbronner Straße 188 Wilhelmshaven - Berufsförderungsdienst - Ebertstraße 74 MEHR UNTER: 70191 Stuttgart 26382 Wilhelmshaven Tel.: +49 (0)711 2540-3852 Tel.: +49 (0)4421 4838-3211 WWW.BFD.BUNDESWEHR.DE FspNBw: 90 5824-3852 FspNBw: 90 2813-3211
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