Informationen für Erstsemestrige 2015 - Veterinärmedizinische Universität Wien

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Informationen für Erstsemestrige 2015 - Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für
Erstsemestrige 2015

Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für Erstsemestrige 2015 - Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für StudienanfängerInnen

Inhalt

         Willkommensbrief der Rektorin ..................................................................................... 2
         Willkommensbrief der Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin ................ 3
         Willkommensbrief der HochschülerInnenschaft............................................................. 4
         Wichtige Termine .......................................................................................................... 5
         Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat .......................... 7

         Informationen zum Studienbeitrag ................................................................................ 9
         Die Universitätsbibliothek ............................................................................................ 11
         Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen ................................................................ 12
         Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat für Lehre und klinische Veterinärmedizin ...... 17
         Rechte und Pflichten der Studierenden ....................................................................... 20
         IT-Services für Studierende ........................................................................................ 22
         Infoblatt zum Tollwutimpfschutz .................................................................................. 27
         Nützliche Informationen, Links und Kontakte .............................................................. 28
         Studieren mit Hund ..................................................................................................... 33
         FAQ‘s für Erstsemestrige ............................................................................................ 35
         Anhang ....................................................................................................................... 39
         - Skills Lab VetSim ...................................................................................................... 39
         - Informationen zur Evaluierung von Lehrveranstaltungen .......................................... 39
         - Informationssysteme in der Lehre ............................................................................. 39
         - Informationsfolder zu Vetucation® ............................................................................. 39
         - Campusplan der Vetmeduni Vienna ......................................................................... 39

Inhalt
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Informationen für StudienanfängerInnen

Willkommensbrief der Rektorin
     Liebe StudienanfängerInnen,

     herzlich willkommen an der Vetmeduni Vienna, eine der führenden
     veterinärmedizinischen Bildung- und Forschungsstätten Europas. Ich
     gratuliere Ihnen zu Ihrem Studienplatz und freue mich, dass Sie sich für
     unsere Universität, für unsere „Vetmed“ entschieden haben.
     Jetzt kann es richtig losgehen: Die erste Vorlesung besuchen,
     Lehrunterlagen kaufen, das erste „Voting“ mit dem Klicker,
     Studienkolleginnen und -kollegen kennen lernen, sich mit Lehrenden
     austauschen, den Campus erkunden. Sie werden rasch feststellen, dass
     sich das Leben und Lernen an einer Universität grundlegend von dem
     unterscheidet, was Sie bisher aus der Schule kennen. Vieles, was Ihnen bislang vorgegeben
     bzw. abgenommen wurde, können Sie nun frei entscheiden und obliegt Ihrer persönlichen
     Eigenverantwortung.
     Ihr Universitätsstudium legt den Grundstein für Ihre akademische und berufliche Bildung. Sie
     haben mit Ihrer Entscheidung an der Vetmeduni Vienna zu studieren eine hervorragende Wahl
     getroffen. Die Vetmeduni Vienna bietet Ihnen viele Vorzüge: Einen erstklassig ausgestatteten
     Campus mit Top-Infrastruktur, ein umfassendes Angebot an Lehrveranstaltungen, fünf
     Universitätskliniken und ein unieigenes Lehr- und Forschungsgut mit vier Höfen. Zum Üben
     ihrer klinisch-praktischen Fähigkeiten haben wir für Sie ein eigenes Trainingszentrum, das Skills
     Lab VetSim, eingerichtet.
     Auch beim Studienangebot übernimmt die Vetmeduni Vienna eine Vorreiterrolle im
     europäischen Vergleich: Nach mehrjähriger Vorbereitung startete ein neuer Studienplan für
     Veterinärmedizin. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes für den Berufseinstieg praktischer
     TierärztInnen sind hoch. Daher war es notwendig, den Studienplan zu reformieren. Es erwartet
     Sie von Beginn an mehr Praxis. Fächerübergreifendes, problemorientiertes Lernen und die
     Entwicklung von Soft Skills wie Kommunikationsfähigkeit werden groß geschrieben. Außerdem
     wurde ein Mobilitätsfenster eingerichtet. Dabei handelt es sich um einen mehrwöchigen
     Zeitraum ohne Lehrveranstaltungen und Prüfungen, den Sie für Auslandsaufenthalte nutzen
     können.
     Das Bachelor- und Masterprogramm der Vetmeduni Vienna wurde in den Vorjahren weiter
     ausgebaut und zeichnet sich vor allem durch ein Studieren in kleinen Gruppen aus.
     Ein Universitätsstudium ist aber mehr als eine akademische Fachbildung. Das Studium bietet
     Ihnen die Chance, sich zu einer verantwortungsbewussten Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
     Verantwortung zu übernehmen, zu gestalten, konstruktiv Kritik zu üben und Initiative zu zeigen
     – das wird in Zukunft von Ihnen erwartet. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst und ergreifen
     Sie die Chance, die Ihnen ein Studium an der Vetmeduni Vienna – sowohl in fachlicher als auch
     in persönlichkeitsbildender Hinsicht – bietet.
     In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude und Erfolg bei Ihrem Studium und auf Ihrem
     persönlichen Weg. Nun bleibt mir nur mehr, Ihnen einen wunderbaren Studienbeginn zu
     wünschen. Ich hoffe, Sie fühlen sich auf der Vetmeduni Vienna wohl und verbringen eine
     fantastische und bereichernde Zeit!

     Ihre Sonja Hammerschmid

Willkommensbrief der Rektorin                                                              Seite 2/39
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                                                                                  Vizerektorat für Lehre
                                                                         und klinische Veterinärmedizin
Willkommensbrief der Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
      Liebe Studierende!
      Willkommen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie haben sich für
      ein Studium bei uns entschieden und wir möchten Sie auf unserem Campus
      herzlich begrüßen!
      Damit Sie in Ihren neuen Lebensabschnitt starten können, haben wir für Sie
      diese Mappe zusammengestellt. Alle Dokumente können Sie in elektronischer
      Form auf beigelegtem USB-Stick oder auch online in unserer E-Learning-
      Plattform Vetucation® (http://vetucation.vetmeduni.ac.at) nachlesen.
      Es ist uns ein Anliegen, dass Sie bestmöglich informiert an den Start gehen –
      nehmen Sie sich daher die Zeit, die bereitgestellten Informationen aufmerksam
      durchzulesen. Bei Fragen finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen, alle wichtigen Termine,
      FAQ’s zum Thema „Studieren und Organisieren“ sowie die Neuigkeiten, die Sie in diesem Jahr
      beim Studienstart erwarten, hier in dieser Mappe gesammelt. Ein guter Einstieg in das Studium
      der Veterinärmedizin ist ein wichtiger und erster Schritt in eine erfolgreiche Gestaltung Ihres
      weiteren Studienablaufes.
      Behalten Sie den Elan, den Sie beim Start mitbringen, für die kommenden Aufgaben, dann fällt
      Ihnen sicher Vieles leicht. Sollten Sie glauben, einer Herausforderung nicht gewachsen zu sein,
      fragen Sie rechtzeitig Ihre KollegInnen der HochschülerInnenschaft oder die MitarbeiterInnen
      des Studienreferats – wir alle stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite! Vergessen Sie jedoch bei
      allen Rechten nicht auf die Pflichten, wie im Universitätsgesetz 2002 (§ 59) festgehalten. Denn
      Sie als StudentIn sind Angehörige der Vetmeduni Vienna, also ein wichtiger Teil dieser Alma
      Mater und dem Wohle und dem Ansehen dieser verpflichtet. Von 1.643 Bewerberinnen und
      Bewerbern für die Grundstudien haben 1.101 am Eignungstest teilgenommen und deren
      studienrelevante Vorleistungen vorgelegt. Nur die Besten können am 1. Oktober 2015 ihr
      Studium beginnen. Nehmen Sie die Chance eines heißbegehrten Studienplatzes daher ernst.
      Mit dieser Verantwortung geht auch die Eigenverantwortung einher, die von der Universität
      angebotenen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. In unserem Skills Lab, dem VetSim,
      können vor allem die angehenden VeterinärmedizinerInnen alltägliche Fähigkeiten und
      Fertigkeiten erlangen und üben. Gerade die Lehrveranstaltungsevaluierung ist ein wichtiges
      Feedback für uns, was an der Lehre und am Studienplan gut und was verbesserungswürdig ist.
      Apropos Studienplan: In diesem studierendenzentrierten Curriculum kommen Sie bereits am
      Beginn direkt mit Tieren in Kontakt. Ihre Ausbildung ist interdisziplinär aufgebaut, wodurch
      gewährleistet sein soll, dass die Fächer statt nacheinander, gemeinsam zu einem Thema
      gelehrt werden. Hier sind Sie aufgefordert, einiges im Selbststudium zu erlernen, was neben
      Eigenverantwortung auch Selbstmanagement erfordert. Meine Bitte an Sie: Nehmen Sie den
      straffen Plan für das 1. Semester nicht auf die leichte Schulter. Dafür möchte ich Ihnen den
      vielleicht nicht neuesten Spruch mitgeben, der das Leben beinahe immer erleichtert:
      „Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.“
      Freuen Sie Sich auf die vielen neuen Eindrücke, die neuen Freundschaften und das große
      Angebot an Wissen, das es hier am Campus zu entdecken gibt. Für Ihr Studium wie auch für Ihr
      Berufsziel wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg,

      Ihre Petra Winter
      Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

Willkommensbrief der Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin                 Seite 3/39
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HochschülerInnenschaft
der Veterinärmedizinischen Universität Wien
1210 Wien, Veterinärplatz 1, T +43 1 25077-1700
www.hvu.vetmeduni.ac.at, vorsitz@hvu.vetmeduni.ac.at

Willkommensbrief der HochschülerInnenschaft
      Lieber Kollege, liebe Kollegin,
      herzlichen Glückwunsch, ab heute studierst du auf der
      Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ich begrüße dich als
      Vorsitzender unserer HochschülerInnenschaft im Namen aller
      Studierenden und freue mich, dass du jetzt ein Teil von uns bist. In den
      kommenden Jahren werden wir dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite
      stehen, damit dir bei all deinen Anliegen geholfen werden kann.
      Wir hoffen, dass du dich hier wohlfühlen wirst!
      Wer ist die HochschülerInnenschaft der Vetmeduni Vienna?
      Services der Österreichischen HochschülerInnenschaft
      Die HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien (HVU) ist die von den
      Studierenden gewählte Interessensvertretung. Wir kümmern uns um wirtschaftliche Belange,
      die Repräsentation der Studierenden nach außen, sowie ihre Vertretung in allen Gremien der
      Vetmeduni Vienna und die Koordination der Studienvertretungen und der verschiedenen
      Referate. Geleitet wird die HVU von einem Team aus 3 Studierenden. Bei Fragen zur HVU und
      anderen studentischen Belangen steht dir täglich unser HVU-Sekretariat zur Verfügung.
      Außerdem findest du in unserem VetShops alles rund um dein Studium und deinen
      Berufseinstieg.
      Studienvertretung Vetmed, Studienvertretung Pferdewissenschaften/Biomed
      Hast du Anliegen oder Fragen zu deinem Studium, wendest du dich an deine
      Studienrichtungsvertretung (STV), die Studienvertreter sind jeweils in den täglichen
      Sprechzeiten anzutreffen. Bis dein Semester im zweiten Semester eine/n
      SemestersprecherIn wählt, sind deine Erstitutoren, sowie die STV deine erste
      Anlaufstelle bei Fragen aller Art. Ansonsten liegt der Aufgabenbereich der
      Studienvertretungen vor allem darin, euch in Belangen der Lehre gegenüber der Universität zu
      vertreten.
      Wo kannst du uns finden?
      Sämtliche Einrichtungen der HVU findest du im Erdgeschoss des Mensa-Gebäudes. Sollte
      einmal niemand da sein, findest du an den Türen auch die Öffnungs- bzw. Sprechzeiten.
      Scheue dich nicht zu fragen, wenn du einmal unsicher bist.
      Suche Kontakt zu anderen Studierenden!
      Durch unsere geringe Studierendenzahl, wenige Studienrichtungen, unseren tollen Campus
      und vor allem unser großes Angebot an Aktivitäten, wie Ausflügen, Festen und unsere ÖH-Bar,
      hast du bei uns die einzigartige Möglichkeit, sehr leicht andere Studierende aus
      verschiedensten Semestern kennenzulernen und so ein Teil unserer "Familie" und unseres
      Campus zu werden. Nutze diese Chance, denn gemeinsam studiert es sich leichter!
      Zusammenhalt
      Im Zuge des Aufnahmeverfahrens standest du in gewisser Konkurrenz zu deinen
      MitbewerberInnen. Ab heute seid ihr KollegInnen! Auf der Vetmeduni Vienna gibt es keine
      sogenannten Knock-Out-Prüfungen, d. h., dass ihr nicht in einem Konkurrenzkampf zueinander
      steht. Im Gegenteil! Teile deine Informationen und unterstütze deine KollegInnen, denn ein
      starker Zusammenhalt untereinander bringt alle voran. Auch das zeichnet unsere Uni-
      Gemeinschaft aus!
      Dein HVU-Vorsitzender
      Moritz Bünger

Willkommensbrief der HochschülerInnenschaft                                              Seite 4/39
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Wichtige Termine
     Damit Sie keinen Termin verpassen, haben wir in diesem Dokument für Sie die wichtigsten
     Termine und Fristen zusammengefasst.

Studieneingangsphase
     Tutorials (Anleitungen) zu unseren Informationssystemen (VetmedOnline, Vetucation®,
     E-Mail) finden Sie auf den Websiten der IT-Services (www.vetmeduni.ac.at/it) und der
     Arbeitsgruppe E-Learning und AV-Medien (www.vetmeduni.ac.at/elearning). Details zu den
     Informationssystemen finden Sie weiters im Kapitel „IT-Services für Studierende“.

Das Programm für Donnerstag, den 1. Oktober 2015:
     Allgemeiner Teil (für alle Studienrichtungen)
     Uhrzeit             Veranstaltung                                    Ort
     09:15 - 10:45 Uhr   Begrüßung und Einführung durch die Rektorin      Hörsaal A
                         und durch weitere FunktionsträgerInnen
     13:00 - 14:00 Uhr   Tutoriumseinteilung der HVU                      Hörsaal A

     Vorstellung der Curricula der Bachelor- und Masterstudien (Diplomstudium
     Veterinärmedizin siehe Stundenplan 02.10.2015)
     Bachelorstudium Pferdewissenschaften
     11:15 - 13:00 Uhr   Organisation des Bachelorstudiums                Hörsaal F
                         Pferdewissenschaften und
                         Vorstellung des Curriculums
     Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie
     15:15 - 17:00 Uhr   Organisation des Bachelorstudiums                Hörsaal D
                         Biomedizin und Biotechnologie und
                         Vorstellung des Curriculums
     Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie
     13:15 - 15:00 Uhr   Organization of Master’s Programme and           Hörsaal D
                         presentation of the curriculum
     Interdisciplinary Master in Human-Animal Interactions
     11:15 - 13:00 Uhr   Organization of Master’s Programme and           Messerli-Haus
                         presentation of the curriculum

Ab Freitag, 2. Oktober 2015…
     … starten für alle Studienrichtungen die Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan!
     (www.vetmeduni.ac.at/de/studium/vorlesungsverzeichnis)

Wichtige Termine                                                                       Seite 5/39
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Einteilung des Studienjahres 2015/16
     Wintersemester (WS)
     Allgemeine Zulassungsfrist:                         17.08.2015 - 04.10.2015
     Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag):                05.10.2015 - 30.11.2015
     Semester- und Vorlesungsbeginn:                     01.10.2015
     Weihnachtsferien:                                   23.12.2015 - 10.01.2016
     Semesterferien:                                     01.02.2016 - 29.02.2016
     Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:   01.02.2016 - 29.02.2016

     Sommersemester (SS)
     Allgemeine Zulassungsfrist:                         01.02.2016 - 06.03.2016
     Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag):                07.03.2016 - 30.04.2016
     Semester- und Vorlesungsbeginn:                     01.03.2016
     Osterferien:                                        21.03.2016 - 28.03.2016
     Pfingstmontag (Vorlesungs- und Übungsfrei):         16.05.2016
     Hauptferien:                                        01.07.2016 - 30.09.2016
     Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:   01.07.2016 - 22.07.2016
                                                         01.08.2016 - 30.09.2016

Prüfungstermine
     Es besteht kein Zusammenhang zwischen Anmeldungstag (innerhalb der Anmeldefrist) und
     dem Prüfungstag (innerhalb des Prüfungsblocks). Abmeldungen haben innerhalb der jeweiligen
     Anmeldefristen zu erfolgen, spätere Abmeldungen beziehungsweise nicht in Anspruch
     genommene Prüfungstermine führen zu einer Sperre von 10 Wochen für den neuerlichen Antritt
     zu dieser Prüfung.

     Wintersemester allgemeiner Termin       Prüfungsblock
     1.                                      07.09.2015 - 25.09.2015
     2.                                      16.11.2015 - 22.12.2015
     3.                                      12.01.2016 - 05.02.2016

Wichtige Termine                                                                     Seite 6/39
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Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im
Scheckkartenformat
     Sehr geehrte Studierende!

     Im Rahmen Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie die VetmedCard, den Studierenden-
     ausweis im Scheckkartenformat.

     Die Vorderseite:                                    Die Rückseite:

     Die VetmedCard dient primär als Studierendenausweis.
     Sie ist erst dann gültig, wenn Sie…

     1.   den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag eingezahlt haben (Übermittlungsdauer
          von der Einzahlung bis zur Universität ca. 4 Werktage!) und

     2.   die Karte am Verlängerungsterminal validiert wurde (das Datum, bis wann die Karte gültig
          ist, wird aufgedruckt).

     Der Verlängerungsterminal steht im Erdgeschoss des Festsaalgebäudes (Gebäude CA) rechts
     vom Ampelsystem des Studienreferats bereit.

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis                                                 Seite 7/39
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     Bei der Erstzulassung erhalten Sie den Zahlschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages direkt
     im Studienreferat. In den folgenden Semestern Sie können einfach und bequem von zu Hause
     aus die Einzahlung vornehmen. Nach erfolgtem Login in VetmedOnline finden Sie auf Ihrer
     Visitenkarte im Block „Studium“ den "Studienbeitragsstatus".

     Dort finden Sie:

        Ihren aktuellen Studienbeitragsstatus sowie

        zu Semesterbeginn alle Daten für die Einzahlung: die Zahlungsfrist, den Einzahlungsbetrag,
         die Überweisungsdetails (BIC, IBAN und Ihre persönliche Zahlungsreferenz). Bitte
         beachten Sie, dass sich die Zahlungsreferenz jedes Semester ändert. Es wird daher von
         Daueraufträgen abgeraten!

     Die VetmedCard ist auch für die Entlehnung in der Universitätsbibliothek zu verwenden.

     Weitere Features der Karte werden gemeinsam mit Studierenden und MitarbeiterInnen der
     Universität entwickelt und in den folgenden Semestern ausgerollt. Informationen diesbezüglich
     stellen wir Ihnen in der Studierendenzeitung „Rectum“ zur Verfügung.

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis                                                 Seite 8/39
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Informationen zum Studienbeitrag

Sehr geehrte Studierende!
     Mit 11.01.2013 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, in der die Studienbeiträge
     neu geregelt wurden, verlautbart. Im folgenden Artikel möchten wir die wichtigsten
     Informationen rund um das Thema Studienbeitragsregelung zusammenfassen.

Die Fortsetzungsmeldung
     Gem. Universitätsgesetz 2002 § 59 (2) Z2 sind Sie verpflichtet, die Fortsetzung des Studiums
     der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der
     allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Für die Fortsetzung Ihres Studiums
     müssen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist
     einzahlen.

     Sollten Sie den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag an einer anderen
     österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie – sofern Sie Ihr Studium/Ihre
     Studien an der Vetmeduni Vienna fortsetzen wollen – eine E-Mail an eine/n MitarbeiterIn des
     Studienreferats schicken:
     „Ich bitte um Fortsetzung meines Studiums „xy“. Ich habe den Studienbeitrag an einer anderen
     Universität bereits bezahlt.“

     Ihr Studium wird automatisch geschlossen, wenn Sie:
      Ihr Studium nicht innerhalb der Zulassungsfrist inkl. Nachfrist zur Fortsetzung melden,
      die falschen Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl sowie Kundendaten)
       verwenden – Achtung! Die Kundendaten bestehen eine Zahlenkombination, die sich jedes
       Semester ändert (von Daueraufträgen wird abgeraten! Verwenden Sie daher immer den
       zugesandten Zahlschein),
      den Betrag nicht fristgerecht einzahlen oder
      den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichten.

     Die Zahlungsfristen, Informationen zur Zahlung (Kontonummer, Bankleitzahl sowie
     Kundendaten) und die Beitragshöhe finden Sie in VetmedOnline unter "Studienbeitragsstatus".
     Dort können Sie den Zahlungseingang mitverfolgen.

Die Höhe des Studienbeitrages
     Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer
     Staatszugehörigkeit, oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind,
     müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen.

     Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72
     Euro pro Semester. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zu
     zahlen (im Studienjahr 2015/2016: 18,70 Euro pro Semester). Daraus resultiert für das
     Semester ein Gesamtbeitrag von 382,06 Euro bzw. 745,42 Euro pro Semester.

Informationen zum Studienbeitrag                                                         Seite 9/39
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     Der ÖH-Beitrag bleibt auch in der Nachfrist gleich. Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%.
     Dadurch ergibt sich eine Summe von 418,40 Euro pro Semester für Studierende, die erst in der
     Nachfrist (im Wintersemester 2015 vom 5. Oktober bis 30. November 2015; im
     Sommersemester 2016 vom 7. März bis 30. April 2016) bezahlen. Der Beitrag erhöht sich nicht
     für:

      außerordentliche Studierende bzw.
      für Studierende, die in der allgemeinen Zulassungsfrist den Beitrag von 745,42 Euro zahlen
       müssen.

Studienbeitragspflichtig sind Studierende, die …
      die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester) überschritten
       haben,
      auf Grund Ihrer Staatszugehörigkeit beitragspflichtig sind oder
      ein außerordentliches Studium (d.h. Sie haben kein Reifezeugnis) betreiben.

Studienbeitragsbefreiung aufgrund von Gleichstellung mit
EU-/EWR-BürgerInnen
     EU-/EWR-BürgerInnen, die ein Bachelor- oder Masterstudium betreiben, sind innerhalb der
     Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Wenn Sie ein
     Diplomstudium studieren, sind Sie für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester pro
     Abschnitt vom Studienbeitrag befreit.

     Damit Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn dieser Gruppe von Studierenden gleichgestellt werden
     können, müssen Sie einen Nachweis zur Befreiung vom Studienbeitrag erbringen. Folgende
     Studierende können den Nachweis einbringen:

      Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben
       Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B.
       Konventionsflüchtlinge)
      Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU"
      Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei
       Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht
       möglich!)
      Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen
       (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine
       Befreiung nicht möglich!)

     Fragen zum Studienbeitrag richten Sie bitte an studieninfo@vetmeduni.ac.at.
     Einen erfolgreichen Start wünscht Ihnen
     das Team des Studienreferats

Informationen zum Studienbeitrag                                                       Seite 10/39
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Informationen für StudienanfängerInnen

                                                                                  Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek
     Für Ihr Studium bietet die Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
     vielerlei Serviceleistungen an. Zum Einstieg werden für Sie vor allem die angebotenen
     Lehrbücher wichtig sein, später für Ihre Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeit zunehmend
     spezielle wissenschaftliche Literatur in physischer und elektronischer Form. Der Großteil
     unserer Medien ist elektronisch erfasst und online über unsere Suchmaschine vetmed:seeker
     auffindbar. Über unsere Homepage (www.vetmeduni.ac.at/bibliothek) können Sie problemlos
     auf den vetmed:seeker und viele andere elektronische Ressourcen zugreifen.

     Neben Büchern, Zeitschriften und Zeitungen finden Sie bei uns auch Platz zum Lernen und
     Schmökern, PCs mit Internetzugang, WLAN, Kopierer, Scanner und vieles mehr.

Einführung in die Bibliotheksbenutzung
     Um unsere Serviceleistungen optimal nutzen zu können empfehlen wir Ihnen den Besuch
     unserer Veranstaltung “Einführung in die Bibliotheksnutzung”. In einer Stunde führen wir Sie
     durch die Universitätsbibliothek und zeigen Ihnen, wie Sie sich in unseren Freihandbereich
     zurecht finden können. Darüber hinaus erfahren Sie wo Sie die Medien finden, wie Sie diese
     ausleihen und die Ausleihfrist verlängern können.

     Termine:       Täglich im Oktober um 14 Uhr
     Anmeldung:     Persönlich in der Bibliothek oder telefonisch unter +43 1 25077-1414 oder
                    per E-Mail unter bibliothekinfo@vetmeduni.ac.at.
     Treffpunkt:    Im Eingangsbereich am Entlehnschalter der Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek
     Die Universitätsbibliothek ist während des Semesterbetriebes Montag bis Freitag von 8:30 bis
     22:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Büchern aus den
     Magazinen, die Durchführung von Fernleihwünschen und die Bezahlung fälliger Gebühren nur
     bis 17 Uhr bzw. Freitag bis 16 Uhr möglich ist. Für die Abendstunden steht Ihnen ein
     Selbstverbucher zur Verfügung und unsere Studentischen Hilfskräfte beantworten gerne Ihre
     Fragen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bibliothek unter
     www.vetmeduni.ac.at/bibliothek und mehr Details im Quick Info Menü unter „FAQs“.

Entlehnausweis
     Ihre VetmedCard, der Studierendenausweis im Scheckkartenformat, dient als Entlehnausweis.
     Für eine Aktivierung bzw. Initialisierung der Karte müssen Sie diese einmalig am
     Entlehnschalter vorlegen.

     Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium!

Universitätsbibliothek                                                                  Seite 11/39
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                                                                      und klinische Veterinärmedizin

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen

Anmeldung zu den Pflicht-Lehrveranstaltungen und den Kursen für
die Zusatzprüfung aus Latein im Diplomstudium Veterinärmedizin
      Anmeldung zu Pflichtlehrveranstaltung für alle Studienrichtung:
       Die Anmeldung erfolgt über VetmedOnline.
       Eine Auflistung aller relevanten Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich selbständig
       anmelden müssen, finden Sie nach erfolgtem Login in VetmedOnline auf Ihrer persönlichen
       Visitenkarte im Block „Dienste“  Formulare, Stundenpläne, Infos  „Informationen zur
       Lehrveranstaltungsanmeldung“.
       Für die Anmeldung zu konkreten Lehrveranstaltungen müssen Sie nach erfolgtem Login in
       VetmedOnline auf Ihrer persönlichen Visitenkarte im Block „Studium“  LV-An/Abmeldung.
       Die genaue Anleitung finden Sie im Tutorial „LV-An/Abmeldung“.
       (www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/LV_An_Abmeldung/L
       V_An_Abmeldung.htm)
     Sollten Sie die Zusatzprüfung Latein absolvieren müssen, bieten wir folgende
     Lehrveranstaltungen an:

      Latein für VeterinärmedizinerInnen: Grammatik (LV-Nr. 971702): wird im
       Wintersemester angeboten [https://online.vu-
       wien.ac.at/VUWonline/wblv.wbShowLvDetail?pStpSpNr=53110&pSpracheNr=1&pMUISuch
       e=FALSE]

      Latein für VeterinärmedizinerInnen: Texte (LV-Nr. 971703): wird im Sommersemester
       angeboten [https://online.vu-
       wien.ac.at/VUWonline/wblv.wbShowLvDetail?pStpSpNr=52705&pSpracheNr=1&pMUISuch
       e=FALSE]

     Genaue Informationen bezüglich Ort und Zeit entnehmen Sie bitte den
     Lehrveranstaltungsdetails (Links s.o.) bzw. für 15W unter dem Link 15W unter dem Link
     https://online.vu-
     wien.ac.at/VUWonline/wbTermin_list.wbLehrveranstaltung?pStpSpNr=53110&pHighlightDate=
     &pSort=&pFilter=&pMaskAction= bzw. 16S https://online.vu-
     wien.ac.at/VUWonline/wbTermin_list.wbLehrveranstaltung?pStpSpNr=52705&pHighlightDate=
     &pSort=&pFilter=&pMaskAction=.
     Die Anmeldung erfolgt im Laufe der ersten Semesterwochen ebenfalls über VetmedOnline.

     Die Lateinprüfungstermine (schriftlich und mündlich) werden im Rahmen der
     Lehrveranstaltungen bekanntgegeben und festgelegt. Die Unterrichtsmaterialien werden zur
     Verfügung gestellt. Ein positiver Abschluss ist notwendig, um die Lehrveranstaltungen des
     3. Studienjahres absolvieren zu können.

     Da Latein eine Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist, können die entsprechenden
     Lehrveranstaltungen aus Latein nicht als Wahlfächer berücksichtigt werden.

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                                             Seite 12/39
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                                                                      und klinische Veterinärmedizin

     Zusatzprüfung aus Latein
     Die Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) sieht für das Fach Latein eine Zusatzprüfung
     für Studierende der Veterinärmedizin vor. Diese Prüfung muss nur dann nicht absolviert
     werden, wenn das Fach Latein im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich
     besucht wurde.

     Von deutschen Schulen werden folgende Lateinnachweise ausgestellt:

      Großes Latinum
      Kleines Latinum
      Latinum

     Da es im deutschen Schulsystem große Unterschiede in den Lehrplänen zwischen den
     einzelnen Bundesländern gibt, beinhalten gleichlautende Abschlüsse oft sehr unterschiedliche
     Ausbildungen, was den Inhalt und den Umfang betrifft.

     Das „Große Latinum“ beinhaltet das in Österreich gesetzlich geforderte Mindestausmaß an
     Lateinunterreicht und ist daher als Äquivalent der Zusatzprüfung zu werten. Die Lateinprüfung
     entfällt daher in diesem Fall!

     Das „Kleine Latinum“ sowie das „Latinum“ decken die gesetzlichen Forderungen nicht in
     jedem Fall ab, sodass bei diesen Nachweisen die Anzahl der erfolgreich absolvierten
     Wochenstunden sowie deren Verteilung auf die einzelnen Schuljahre nachzuweisen ist.

     Sollte Latein in der Matura/Abiturprüfung abgelegt worden sein, entspricht dies den
     Anforderungen der UBVO. Daher ist – unabhängig von der Bezeichnung des Abschlusses
     (großes, kleines oder nur „Latinum“) – keine Zusatzprüfung aus Latein vorzuschreiben.

     Beispiel für den Text einer Bestätigung
     Wir bestätigen, dass Herr/Frau Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, an unserer
     Schule im Fach Latein im folgenden Ausmaß unterrichtet wurde:

      9. Klasse: x Wochenstunden

     10. Klasse: x Wochenstunden

     11. Klasse: x Wochenstunden

     12. Klasse: x Wochenstunden

     13. Klasse: x Wochenstunden

     Den Unterricht hat sie/er jeweils positiv abgeschlossen.

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                                              Seite 13/39
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                                                                       und klinische Veterinärmedizin

Anerkennungen von bereits absolvierten
Lehrveranstaltungen/Prüfungen (gem. § 78 Universitätsgesetz 2002)
     Wenn Sie bereits Prüfungen/Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten oder
     postsekundären Bildungseinrichtungen bzw. Praktika an externen Einrichtungen abgelegt
     haben, können diese anerkannt werden, wenn:

      die Gleichwertigkeit nach Inhalt, Umfang und Art der Überprüfung gegeben ist…
       Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen finden Sie in VetmedOnline
       (http://online.vetmeduni.ac.at  Suche  Studien). Die Inhalte der Prüfungen entsprechen
       den Inhalten der zugeordneten Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsarten sowie auch die
       Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Prüfungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
       Curriculum.

         Achtung: Die Curricula an der Vetmeduni Vienna beinhalten Gesamtprüfungen, d.h.
         Prüfungen aus mehreren Fächern. Gleichwertigkeit ist nur gegeben, wenn alle Teile einer
         Prüfung absolviert wurden, d.h. die Prüfung im Gesamten anerkannt werden kann.
         Einzelne Teile von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen werden nicht anerkannt.

         Für Praktika gilt zusätzlich: Die gem. Curriculum vorgeschriebenen Voraussetzung zur
         Absolvierung eines Praktikums müssen gegeben sein. Praktika, die vor der Zulassung zum
         Studium abgeleistet wurden, können nicht angerechnet werden.

      ein vollständig ausgefüllter Antrag im Studienreferat eingereicht wird.
       Das Formular für die Anerkennungen finden Sie ebenfalls in VetmedOnline. Loggen Sie
       sich dazu in Ihren VetmedOnline-Account ein (http://online.vetmeduni.ac.at). Unter Ihrer
       Visitenkarte finden Sie im Block „Dienste“ die Rubrik „Formulare, Stundenpläne, Infos“. Im
       Ordner „Formulare Anerkennungen“ können Sie das Antragsformular auswählen und
       downloaden.
     Um die Gleichwertigkeit prüfen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

      Der Antrag muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
      Das/die Nachweisdokument/e ist/sind im Original beizulegen:
              Zeugnis über die positive Absolvierung sowie
              Nachweis über die gelehrten/geprüften Inhalte*
     * Der Nachweis der gelehrten Inhalte hat aus dem Studienjahr der absolvierten Studienleistung
     zu stammen und muss mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Institution bzw.
     gültigem Quellenverweis (Link) versehen sein.

     Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.

     Erst wenn Ihr Antrag vollständig ist, kann dieser bearbeitet werden. Beachten Sie, dass gem.
     Universitätsgesetz 2002 §78 eine Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten vorgesehen ist.

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                                               Seite 14/39
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     Ausfüllhilfe zur Seite 2 des Anerkennungs-Formulars

      Im ersten Block tragen Sie bitte ein, für welche Prüfung/Lehrveran-staltung/Praktikum) Sie
       eine Anerkennung beantragen möchten (siehe http://online.vetmeduni.ac.at  Suche 
       Studien).

      Hinweise:
       Wenn Sie mehrere Prüfungen/Lehrveranstaltungen/Praktika anerkannt haben möchten,
       verwenden Sie pro Prüfung/Lehrveranstaltung/Praktikum eine separate Seite 2. Die Seite 1
       muss nur einmal ausgedruckt werden.

      Wenn Sie mehrere Seiten „2“ verwenden, kennzeichnen Sie diese Bitte mit zusätzlichen
       Kleinbuchstaben (z.B. 2a, 2b, 2c, etc.)

      Im zweiten Block tragen Sie bitte jene Leistung/en ein, die Sie bereits absolviert haben und
       die Ihrer Meinung nach die Inhalte, Umfang und Art der anzuerkennenden
       Prüfung/Lehrveranstaltung/Praktikum abdecken.

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                                              Seite 15/39
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Informationen für Erstsemestrige des Diplomstudiums
Veterinärmedizin:

Curriculum Neu 2014
      Sie starten als zweiter Jahrgang vom ersten Semester weg im Curriculum Diplomstudium
      Veterinärmedizin, das mit 01.10.2014 in Kraft trat. Hier möchten wir Ihnen einige Vorteile des
      neuen Studienplans nennen:

       Studierendenzentrierter Aufbau:
        Präsenzzeiten wurden reduziert – mehr Raum für das Selbststudium
       Reduktion der „großen Prüfungen“ – stattdessen laufende Überprüfungen in den
        Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter
       Steigerung der klinischen Ausbildung
               Klinische Lehre bereits ab dem 3. Semester
               Horizontale und vertikale Vernetzung
               Interdisziplinäre (fächerübergreifende) Lehrveranstaltungen
               Klinische Demonstrationen – 3. bis 8. Semester gemeinsam
Die Grafik verdeutlicht, dass bereits ab dem ersten Semester parallel zu den Grundlagen die Lehre im
klinischen Bereich startet. Der Kontakt mit Tieren ist von Beginn an Bestandteil Ihrer Ausbildung und
ebenso liegt ein Fokus auf der wissenschaftlichen/persönlichen Ausbildung.

Curriculum Diplomstudium Veterinärmedizin NEU                                             Seite 16/39
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                                                                           klinische Veterinärmedizin

Ihre Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre und klinische Veterinärmedizin
     Für alle Ihre studienbezogenen Fragen und Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
     und Mitarbeiter des Vizerektorats für Lehre und klinische Veterinärmedizin (VRLK) zur
     Verfügung. Dazu gehören:

        Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
        Studienreferat
        Internationale Studienangelegenheiten
        Zentrum für Studienangelegenheiten mit dem Student Point

Das Studienreferat
     Das Studienreferat ist für die Koordination des Lehrbetriebs und die Verwaltung der
     Studienleistungen (Datenevidenz) zuständig. Im Speziellen für die folgenden Belange:

        Stundenpläne
        Verwaltung der Anmeldung zu Pflicht-Lehrveranstaltungen
        Formale Zulassung von Studierenden
        Verwaltung von Lehrveranstaltungen
        Anerkennung und Wiederholung von Prüfungen
        Ausstellung von Bestätigungen (Zeugnis, Studienerfolgsnachweis, etc.)
        Organisation von Diplomprüfungen, Rigorosen, Bachelor- und Masterprüfungen
        Administration von eingereichten Abschlussarbeiten
        Administration von Leistungs- und Förderungsstipendien

     MitarbeiterInnen in alphabetischer Reihenfolge [inkl. Zuständigkeiten]

     David Braunecker
     [Pferdewissenschaften; Biomedizin und Biotechnologie (Bachelor- und Masterstudium)]
     david.braunecker@vetmeduni.ac.at

     Bianca Jakits
     [Stundenpläne Pferdewissenschaften; Studienbeitragsbefreiung und -erlass; Mitbelegung]
     bianca.jakits@vetmeduni.ac.at

Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre und klinische Veterinärmedizin                                               Seite 17/39
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                                                                             klinische Veterinärmedizin

     Dr. Elfriede Kalusch
     [Stundenpläne Veterinärmedizin; Lehrveranstaltungs-Anmeldung;
     Studienberechtigungsprüfung]
     elfriede.kalusch@vetmeduni.ac.at

     Birgit Locsmandy
     [Diplomstudium Veterinärmedizin]
     birgit.locsmandy@vetmeduni.ac.at

     Regine Major
     [Doktoratsstudium, PhD-Studium; Masterstudien Human-Animal Interactions (Mensch-Tier-
     Beziehung und Comparative Morphology (Komparative Morphologie, EUCOMOR)]
     regine.major@vetmeduni.ac.at

     Mag. Ulla Winkler
     [Leiterin des Studienreferats; Masterstudium Wildtierökologie und –management]
     ulla.winkler@vetmeduni.ac.at

Das Zentrum für Studienangelegenheiten
        Qualitätsmanagement in der Lehre
        Studienstatistik und Evaluierung
        Aufnahmeverfahren für Diplom-, Bachelor- und Masterstudien
        Koordination im Prüfungswesen (z.B. Online-Prüfungen, OSCE)

Der Student Point
     Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen rund ums Studium zuständig ist, dann ist
     der Student Point Ihre Anlaufstelle. Der Student Point wird vom Zentrum für
     Studienangelegenheiten betreut.

     Mitarbeiterin
     Mag. Miranda Dirnhofer
     T +43 1 25077-1024
     miranda.dirnhofer@vetmeduni.ac.at

Internationale Studienangelegenheiten
     Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, Antragstellung und Bearbeitung, um einen
     Auslandsstudienaufenthalt erfolgreich zu gestalten.

     Mitarbeiterin
     Mag. Michaela Pirker
     T +43 1 25077-1128
     michaela.pirker@vetmeduni.ac.at
     www.vetmeduni.ac.at/international

Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre und klinische Veterinärmedizin                                                 Seite 18/39
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                                                                           klinische Veterinärmedizin

Öffnungszeiten und Sprechstunden
     Studienreferat
      In der Vorlesungszeit:
        Montag, Mittwoch bis Freitag von 11:00-12:15 Uhr
        In der vorlesungsfreien Zeit:
         Montag & Mittwoch von 11:00-12:15 Uhr
        Dienstags nur nach telefonischer Terminvereinbarung
        Telefonische Erreichbarkeit: werktags von ca. 08:00-11:00 und 13:00-16:00 Uhr

     Student Point
      Immer montags von 11:00-12:15 Uhr
        (direkt im Vizerektorat für Lehre, gegenüber dem Studienreferat)
        Für Termine außerhalb der Sprechstunden ist eine Terminvereinbarung per E-Mail unter
         miranda.dirnhofer@vetmeduni.ac.at möglich.
         Aktuelle Termininformationen finden Sie auch in VetmedOnline auf der Visitenkarte von
         Mag. Miranda Dirnhofer.

     Sprechstunden Internationale Studienangelegenheiten
      Dienstag und Donnerstag: 13:00-15:00 Uhr
        Mittwoch: 10:00-12:00 Uhr

Ansprechpersonen im Vizerektorat
für Lehre und klinische Veterinärmedizin                                                 Seite 19/39
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Rechte und Pflichten der Studierenden
     Sehr geehrte Studierende!
     Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind im Universitätsgesetz 2002 im § 59 wie folgt
     festgehalten:

     (1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu.
         Sie umfasst insbesondere das Recht,

         1. sowohl an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, als auch an
             anderen Universitäten die Zulassung für andere Studien zu erlangen;
         2. nach Maßgabe des Lehrangebotes und nach Maßgabe der Curricula zwischen dem
             Lehrpersonal auszuwählen;
         3. neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen
             Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den
             Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;
         4. die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der
             Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, nach Maßgabe der
             Benützungsordnungen zu benützen;
         5. als ordentliche Studierende eines Diplom- oder Masterstudiums das Thema ihrer
             Diplom- oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder
             Masterarbeit nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus
             einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen;
         6. als ordentliche Studierende eines Doktoratsstudiums das Thema ihrer Dissertation nach
             Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
             Vorschlägen auszuwählen;
         7. wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin
             oder der Betreuer zustimmt;
         8. als ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen
             abzulegen;
         9. nach Erbringung der in den Curricula vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade
             verliehen zu erhalten;
         10. als außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen
             teilzunehmen und die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen;
         11. als außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen
             zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, für welche sie die in den Curricula
             festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der
             universitären Vorschriften Prüfungen abzulegen;
         12. auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger
             andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der
             vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der
             Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;
         13. auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind
             nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist
             dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität
             der Zulassung zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu
             entsprechen; und

Rechte und Pflichten der Studierenden                                                   Seite 20/39
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         14. nach Maßgabe des § 78 auf Anerkennung erbrachter, den Universitätsstudien
             gleichwertiger Vorleistungen zur Verkürzung der Studienzeit.
     (2) Die Studierenden haben

         1. der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und
            Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben;
         2. die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium
            besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu
            melden;
         3. sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden;
         4. sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und
         5. anlässlich der Verleihung des akademischen Grades je ein Exemplar ihrer Diplom- oder
            Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation oder eine
            Dokumentation ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit an die
            Universitätsbibliothek und je ein Exemplar der Dissertation an die Österreichische
            Nationalbibliothek abzuliefern.
     (3) Prüfungstermine sind jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden
         Semesters anzusetzen.

     (4) Die berufstätigen Studierenden und die Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten oder
         anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren, sondern nur
         einen Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, sind berechtigt zu melden, zu welchen
         Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die
         Universitäten haben diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der
         Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
         Bereits anlässlich der Zulassung zu einem Studium hat die Antragstellerin oder der
         Antragsteller das Recht, diesen Bedarf zu melden.

     (5) Als Information über den Titel, die Art, die Zeit und den Ort der Abhaltung der
         Lehrveranstaltungen jedes Semesters ist ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen
         mindestens einmal im Studienjahr zu veröffentlichen.

     (6) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die
         Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer
         Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die
         Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren.

     (7) Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend
         zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
         nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine
         Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend
         der Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen
         Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine
         Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der
         Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.

Rechte und Pflichten der Studierenden                                                    Seite 21/39
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IT-Services für Studierende
     Alle Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhalten automatisch einen
     Vetmed-Account, der Ihnen die Nutzung der verschiedenen IT-Services an der Universität
     ermöglicht.

Ihr Vetmed-Account
     Der Vetmed-Account steht Ihnen frühestens ab dem 17. August 2015 bzw. ab dem der
     Zulassung folgenden Werktag zur Verfügung; Sie erhalten damit Zugang zu allen IT-Services
     für Studierende:

        Ihre persönliche Mailbox
        Login im Students Computer Center der Abteilung IT-Services
        Zugang zum WLAN am Campus
        VetmedOnline: die zentrale Verwaltungsanwendung der Universität
                     ®
        Vetucation : die E-Learning-Plattform der Universität
                          ®
        Vetmediathek : die zentrale Multimediadatenbank der Universität
     Ihre Zugangsdaten:
     Benutzername = Matrikelnummer
     Standard-Passwort = Initialen und Geburtsdatum im Format XxJJJJMMTT (10-stellig)
     Domäne: vmudomain

     Das Passwort setzt sich wie folgt zusammen:

         1. Stelle: erster Buchstabe des Nachnamens großgeschrieben

         2. Stelle: erster Buchstabe des Vornamens kleingeschrieben

         dann

         4 Stellen       das GeburtsJahr

         2 Stellen       das GeburtsMonat

         2 Stellen       der GeburtsTag

     Sonderzeichen werden auf das deutsche Alphabet abgebildet.

     Um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses
     Passwort so rasch wie möglich zu ändern!

     Sie können Ihr Passwort entweder direkt an einem Computer am Universitätscampus
     (Tastenkombination Strg + Alt + Entf) oder in Ihrer Mailbox (Outlook Web Access) ändern.

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Vetmed-E-Mail
     E-Mail-Adresse
     Die E-Mailadressen für Studierende werden nach folgendem Schema erstellt:

     [Matrikelnummer]@students.vetmeduni.ac.at

     Ihre Mailbox
     Das Login zur Mailbox erfolgt mit Ihrem Vetmed-Account und Sie können hier auch Ihr
     Passwort ändern. Eine Weiterleitung der Nachrichten auf Ihre private Mailadresse ist möglich.

     Sie erreichen Ihre Mailbox unter http://owa.vetmeduni.ac.at.

     Ausführliche Informationen bezüglich Outlook Web Access und Passwort-Änderungen finden
     Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik „Dienstleistungen  Zugang zur
     Mailbox“. Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter www.vetmeduni.ac.at/it.

VetmedOnline
     VetmedOnline ist die zentrale Verwaltungsanwendung der Vetmeduni Vienna. Sie finden dort
     unter anderem die folgenden Informationen und Funktionen:

        Beschreibungen der verschiedenen Lehrveranstaltungen
        Prüfungsanmeldung und -abfrage
        Drucken von Zeugnissen
        Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Übungen
     Sie erreichen VetmedOnline unter http://online.vetmeduni.ac.at.

     Zum Tutorial VetmedOnline Login:
     www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
     Sämtliche/weitere Tutorials zu VetmedOnline finden Sie unter
     www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende.

Vetucation®
               ®
     Vetucation ist die Lernplattform für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
     Hier finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
                              ®
     Sie erreichen Vetucation unter http://vetucation.vetmeduni.ac.at.
     Nähere Informationen finden Sie auch unter www.vetmeduni.ac.at/elearning und im
                                                  ®
     beiliegendem Informationsblatt zu Vetucation .

                              ®
     Zum Tutorial Vetucation Login:
     www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-Allgemein/login/login_logout.htm
                                              ®
     Sämtliche/weitere Tutorials zu Vetucation finden Sie unter
     www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.

IT-Services für Studierende                                                              Seite 23/39
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VeTime – Der Studierendendienstkalender

     Studierende sind im Rahmen ihrer Ausbildung verpflichtet, an verschiedenen Einrichtungen der
     Universität „Dienste“ (Tag- und/oder Nachtdienste) zu absolvieren.

     Um Dienste in VeTime verwalten zu können, müssen Sie zur jeweiligen Lehrveranstaltung in
     VetmedOnline angemeldet sein. Spätestens einen Tag bevor der Kalender zur Eintragung der
     Dienste freigeschaltet wird, erhalten Sie eine Info-Email. Erst dann können Sie direkt über Ihre
     Visitenkarte in VeTime einsteigen. Der genaue Ablauf, wie man einen Dienst einträgt bzw.
     löscht, Berichte druckt oder den Kalender exportiert, wurde in 3 Online-Tutorials
     zusammengestellt: www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial

     VeTime ermöglicht die Synchronisierung aller Dienste an einer Organisationseinheit. Mittels
     Kalender-Abonnement können Sie alle Dienste in Ihren persönlichen, digitalen Kalender
     importieren. Weiters bietet VeTime auch die Option, dass Sie alle Dienste von Studierenden,
     die mit Ihnen gemeinsam in einer Lehrveranstaltung an derselben Organisationseinheit
     angemeldet sind, im Kalender sehen können.

     Sie finden das Icon „VeTime“ auf Ihrer persönlichen Visitenkarte in VetmedOnline (gleich nach
     dem Login) im Block „Studium“.

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VetMediathek®
                      ®
     Die VetMediathek ist die zentrale Multimediadatenbank der Vetmeduni Vienna. Sie dient den
     Einrichtungen zur Verwaltung ihrer Bilder, Videos, Audio- und PDF-Dateien. Ein Auszug aus
     dieser Datenbank steht auch den Studierenden zur Verfügung. Erreichbar ist der
     Studierendenzugang der VetMediathek über http://vetmediathek-students.vetmeduni.ac.at, zum
     Einloggen benutzen Sie bitte Ihren Vetmed-Account.

     Welche Dateien in den dort vorhandenen Archiven „Bilder“, „Videos“ und „PDF“ sichtbar sind,
     wird von den Einrichtungen über spezielle Freigaben definiert. Um unabsichtliche
     Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, lesen Sie bitte auch die über den linken Frame
     aufrufbaren Nutzungsbestimmungen genau durch.

     Fragen zum System richten Sie bitte an den
     IT-Services Helpdesk:
     +43 1 25077-1611
     it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
     www.vetmeduni.ac.at/it

WLAN am Campus
     In einigen Bereichen am Campus erhalten Sie mit Ihrem privaten Laptop Zugang zum WLAN
     der Vetmeduni Vienna. Somit können Sie alle webbasierten Informationen der Vetmeduni
     Vienna und Internet Connectivity nutzen.

     Ausführliche Informationen bezüglich Konfiguration und Netzabdeckung finden Sie auf der
     Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik "Dienstleistungen  WLAN".
     Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter www.vetmeduni.ac.at/it.

Tutorials zu unseren Informationssystemen
     Nach Ihrer Zulassung zum Studium haben Sie mit Ihrem Vetmed-Account Zugang zu den
     Informationssystemen unserer Universität. Damit Sie diese Systeme (VetmedOnline,
                ®
     Vetucation , E-Mail) und deren Einsatz während des Studiums kennen lernen können, bieten
     wir Ihnen Tutorials an:

        Tutorial VetmedOnline Login:
         www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/it/Schulungen_fuer_Erstsemestrige/login/login.htm
                           ®
        Tutorial Vetucation Login:
         www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-Allgemein/login/login_logout.htm
        Tutorial VeTime:
         www.vetmeduni.ac.at/vetime-tutorial
     Sämtliche/weitere Tutorials finden Sie unter
     www.vetmeduni.ac.at/it/infoservice/fuer-studierende
     sowie unter www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.

                                                      ®
     Weitere Informationen zu den Themen „Vetucation “ und „Studieren und Organisieren“ finden
     Sie auch im Kapitel „FAQ‘s für Erstsemestrige“.

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