Informationen für Firmenkunden Gesetzgebung im Rahmen der COVID-19 - Andreas Busch Verbindungsstelle Betriebe der KNAPPSCHAFT
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Informationen für Firmenkunden Gesetzgebung im Rahmen der COVID-19 Andreas Busch Verbindungsstelle Betriebe der KNAPPSCHAFT COVID-19 14.10.2020 Seite 1
Minijob-Zentrale Rentenzusatz- versicherung Rentenversicherung Arbeitgeberversicherung Seemannskasse Kranken- und Fachstelle rehapro Pflegeversicherung Bundesfachstelle für Barrierefreiheit Neu: Verwaltung des Kurzarbeitergeld Europäischen Sozialfonds für Deutschland Medizinisches Netz COVID-19 14.10.2020 Seite 2
Gesetz vom 13. März 2020 zur befristeten krisenbe- Inkrafttreten ab 15.03.2020 dingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (BGBl. I Nr. 12) Verordnung vom 25. März 2020 über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergelverordnung-KugV, BGBl. I Nr. 14) COVID-19 14.10.2020 Seite 3
Kurzarbeitergeld Leistung der Bundesagentur für Arbeit Zahlung bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht Ziel: Erhaltung der Arbeitsplätze und Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Reduzierung der Arbeitszeit und Zahlung des Kurzarbeitergeldes als reduziertes Arbeitsentgelt COVID-19 14.10.2020 Seite 4
Kurzarbeitergeld Antrag durch Arbeitgeber oder Interessenvertreter erforderlich Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber Erstattung durch Bundesagentur für Arbeit Bezugsdauer grundsätzlich 12 Monate, 24 Monate durch Rechtsverordnung möglich Weitergehende Informationen insbesondere zu Voraussetzungen, Höhe und Berechnung unter Infos https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld- arbeitnehmer COVID-19 14.10.2020 Seite 5
Das Wichtigste in Kürze Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich erhalten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. COVID-19 14.10.2020 Seite 6
Das Wichtigste in Kürze: In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit. COVID-19 14.10.2020 Seite 7
Beitragsberechnung bei Bezug von Kurzarbeitergeld Ist- Entgelt Unterschiedsbetrag Soll- /Ist-Entgelt Beitragspflichtig zu 80 % Beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-* und zu allen SV-Zweigen Rentenversicherung Beitragstragung nur der Beitragstragung je zur Arbeitgeber (Agentur für Hälfte Arbeit erstattet in Sonderfällen, z. B. Corona) COVID-19 14.10.2020 Seite 8
Kurzarbeitergeld und Arbeitsunfähigkeit AU während des Bezuges von AU vor Bezug KUG von KUG Entgeltfortzahlung für bis zu Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen durch Arbeitgeber 6 Wochen durch Arbeitgeber in Höhe des gekürzten Lohnes in Höhe des gekürzten Lohnes Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeld für die Kurzarbeitergeldes durch die Ausfallstunden Krankenkasse durch Bundesagentur für (Vorleistung durch Arbeit Arbeitgeber) COVID-19 14.10.2020 Seite 9
Gesetz vom 25. Mai 2020 zu sozialen Maßnahmen zur Inkrafttreten Tag nach der Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz- Verkündung Paket II) BGBl I Nr. 24 Höhe des Kurzarbeitergeldes*-gestaffelte Anhebung des Kurzarbeitergeldes Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent Erhöhung ab 4. Monat des Bezuges auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern *Bisher: 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind oder 60 Prozent bei Arbeitnehmern ohne Kind. COVID-19 14.10.2020 Seite 10
Erhöhung ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern längstens bis Ende 2020 Verbesserung Hinzuverdienst Weitere Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020, begrenzt auf das bisherige volle Monatseinkommen COVID-19 14.10.2020 Seite 11
Gesetz vom 20. Mai 2020 zur Förderung der beruf- Inkrafttreten Tag nach der lichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Verkündung Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BGBl. I Nr. 24) Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Regelung des Kurzarbeitergeldes (§109 Abs. 1a) Möglichkeit der Verlängerung des Bezuges von Kurzarbeitergeld bis 24 Monate Zeitliche Befristung der Verordnung COVID-19 14.10.2020 Seite 12
Nebentätigkeit Keine Anrechnung einer Nebentätigkeit: Für Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während des Arbeitsausfalls als Minijobber eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Branchen aufnehmen. Ab April 2020 entfällt die Anrechnung des daraus erzielten Einkommens auf das Kurzarbeitergeld vollständig. COVID-19 14.10.2020 Seite 13
Beschluss Koalitionsausschuss vom 26.08.2020* Bezug von Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate (Verordnungsermächtigung) für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis längstens 31. Dezember 2021 Erstattung der SV-Beiträge durch BA bis zum 30. Juni 2021 zu 100 Prozent, ab 1. Juli bis 31. Dezember 2021 zu 50 Prozent, wenn Qualifizierung erfolgte *Vorbehaltlich der rechtlichen Regelung: Das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 1. Januar 2021 in Kraft treten (Regierungsentwurf vom 16.09.2020), Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung – Entwurf, Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld - Entwurf COVID-19 14.10.2020 Seite 14
Beschluss Koalitionsausschuss vom 26.08.2020* ebenso Verlängerung der bereits geltenden Erhöhung des Kurzarbeiter- geldes bis zum 31. Dezember 2021, wenn Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden ist Finanzierung durch BA über Steuermittel Hinweis Steuerrecht Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 durch das Jahressteuergesetz 2020 *vorbehaltlich der rechtlichen Regelung COVID-19 14.10.2020 Seite 15
Infos https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer- unternehmen-zum-kurzarbeitergeld https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen- corona.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/verlaengerung- kurzarbeitergeld-1774190 COVID-19 14.10.2020 Seite 16
Infos https://www.bmas.de/DE/Service/ Medien/Publikationen/a166-kurzarbeit- und-corona.html COVID-19 14.10.2020 Seite 17
Knappschaft - Eine Krankenkasse für alle Bleiben Sie gesund! Infos www.knappschaft.de www.kbs.de www.minijob-zentrale.de www.arbeitgeberversicherung.de Seite 18
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