Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...

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Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...
Informationen zum
    Grundlagenpraktikum
   für die Schüler*innen der Ausbildung
zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS)

        Jahrgang: FS F232-01 und -02
Praktikumszeitraum: 03.02.2023 bis 01.02.2024
Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...
Herzlich Willkommen
   an der FSP 2 !
Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...
In welchen Arbeitsfeldern kann ich im
Grundlagenpraktikum arbeiten?
   Kindertagesstätten (KiTa)
   Hilfen zur Erziehung (HzE)
   Erzieher*innen in Schulen (EiS)
   Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
   Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf (AMA)

•Hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Arbeitsfeldern
 finden Sie hier:
•www.fsp2-hamburg.de/willkommen/praktische-ausbildung/
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Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...
Welche allgemeinen Bedingungen muss die
Praxiseinrichtung erfüllen?
     Lage der Einrichtung im Hamburger Stadtgebiet
 Möglichkeit für achtstündigen Arbeitstag während des Praktikums
 Anleitung durch sozialpädagogische Fachkraft mit mindestens
  zweijähriger Berufserfahrung (Zusammenarbeit mind. 50%)
 regelmäßige Rückmeldungen zum Stand des Praxiswissens und -
  könnens durch die Anleitung in angemessenen Abständen
  (mindestens nach der Hälfte des Praxissemesters)
 (möglichst) wöchentliche pädagogische Anleitungsgespräche in
  angemessenem Umfang
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Zu welchen Zeiten findet das Grundlagenpraktikum statt?
Gesamtzeitraum:        03.02.2023 bis 01.02.2024
Praktikumstag: Freitag
Schultage: Montag - Donnerstag
1. Blockpraktikum im ersten Semester:
 11.04. – 05.05.2023
2. Blockpraktikum im zweiten Semester:
 02.10. – 10.11.2023 (unterbrochen von der Herbstferien)
Weitere Praxistage
 10. & 11.07.23, 29.01. bis 01.02.24

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Welchen zeitlichen Umfang hat das Praktikum?
 täglich 8,5 Stunden einschließlich ½ Stunde Pause
 davon mind. 7 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern,
  Jugendlichen oder Erwachsenen (je nach Arbeitsfeld)
 ggf. verbleibende Stunden: Ausbildungsgespräche,
  Praktikumsaufgaben der Schule, Reflexionen,
  Dienstbesprechungen usw.

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Was ist, wenn ich krank bin und nicht arbeiten
kann?
 Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an der Ausbildung in
  der Praxiseinrichtung
Im Krankheitsfall:
 Praxiseinrichtung und Klassenleitung umgehend und rechtzeitig
    vor Dienstbeginn informieren
 ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten
    Krankheitstag zunächst in der Praxisausbildungsstelle vorlegen
    und dann bei der Klassenleitung abgeben
Muss ich in den Schulferien auch in die Praxis?

 Ferien der Berufsfachschule gelten auch für die Praxiszeit

 Erscheinen in der Einrichtung nicht erforderlich, aber in
  Absprache mit der Einrichtung und der Schule möglich
Was mache ich, wenn ich auch an anderen Tagen
in die Einrichtung möchte oder muss?

 z.B. bei Teilnahme an einer Gruppenreise, an Kita-Festen, an
  Konzepttagen, bei Praxistagen in den Ferien o.ä.

 Versicherungsschutz nur bei vorheriger Ankündigung mit dem
  Formular „Verlegung der Praxiszeit“ (Download unter:
  www.fsp2-hamburg.de  Praktische Ausbildung  Dokumente)
Wie werde ich im Praktikum begleitet?
Praxisbesuche in der Einrichtung:
 regelhaft ein Besuch pro Semester von der praxisbegleitenden
   Lehrkraft aus dem Klassenteam
 bei Bedarf zusätzliche Beratungsgespräche ggf. telefonisch
In der Einrichtung:
 Unterstützung durch die Ausbildungsleitung
 Regelung der Aufgaben der Begleitung in den „Standards für die
   praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher“
       (Zu finden unter: www.fsp2-hamburg.de > Praktische Ausbildung >
Dokumente)
Worauf sollte ich in den Einrichtungen achten?
   Einführungsgespräch zur Klärung gegenseitiger Wünsche und
    Erwartungen und grundsätzlicher Aufgabenstellungen und für Überblick
    über die Organisationsstruktur
   Hinweis auf die Notwendigkeit situationsbezogener und
    regelmäßiger Ausbildungsgespräche
   Erfragen der Möglichkeit zur Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen
    und Teamsitzungen
Nicht vergessen!
Legen Sie Ihrer Praktikumseinrichtung das „Informationspapier zum
Grundlagenpraktikum“ vor.                                           11
Wer unterstützt mich, wenn Probleme in der
Praxiseinrichtung auftreten?
1. Ausbildungsleitung bzw. die Einrichtungsleitung
2. praxisbegleitende Lehrer*in
3. Gespräch mit der Fachberatung des Praxiszentrums
   (in N 106)
4. bei unlösbaren Konflikten  zusätzliche Besuche der
   praxisbegleitenden Lehrkraft
Was ist, wenn ich krank bin und nicht arbeiten
kann?
 Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an der Ausbildung in
  der Praxiseinrichtung
Im Krankheitsfall:
 Praxiseinrichtung umgehend und rechtzeitig vor Dienstbeginn
    informieren
 ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten
    Krankheitstag zunächst in der Praxisausbildungsstelle vorlegen
    und dann bei der Klassenleitung abgeben
Kann ich den Praktikumsplatz während der
Ausbildung wechseln?
   grundsätzlich keine Wechsel des Praktikumsplatzes
   bei zwingenden Gründen (z.B. schwerwiegende, nicht lösbare
    Konflikte) Zustimmung durch die praxisbegleitende Lehrkraft
    nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Praxiseinrichtung
    möglich
Wird das Praktikum bewertet?
 Bewertung Ihrer Leistungen durch die Ausbildungsleitung am
  Ende des Praktikums
 Entscheidung der Zeugniskonferenz über „Erfolg“ des
  Praktikums auf Grundlage dieser Beurteilung
 mögliche Gefährdung des Ausbildungserfolges bei der
  Ausbildungsleitung etwa zur Semestermitte erfragen
 Entscheidung „ohne Erfolg“ erfordert schriftliche Begründung
  von der Ausbildungsleitung und hat Wiederholung des Semesters
  zur Folge
 Achtung: Das Probehalbjahr kann nicht wiederholt werden!
Wir wünschen Ihnen viel Freude,
Erfolg und entdeckungsreiche Monate
         in Ihrer Einrichtung!

    Ihr Team des Praxiszentrums
           der FSP2 / BS21
   praxiszentrum@fsp2-altona.de
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