Informationen zum Grundlagenpraktikum - für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 ...
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Informationen zum Grundlagenpraktikum für die Schüler*innen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in (FS) Jahrgang: FS F232-01 und -02 Praktikumszeitraum: 03.02.2023 bis 01.02.2024
In welchen Arbeitsfeldern kann ich im Grundlagenpraktikum arbeiten? Kindertagesstätten (KiTa) Hilfen zur Erziehung (HzE) Erzieher*innen in Schulen (EiS) Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf (AMA) •Hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Arbeitsfeldern finden Sie hier: •www.fsp2-hamburg.de/willkommen/praktische-ausbildung/ 3
Welche allgemeinen Bedingungen muss die Praxiseinrichtung erfüllen? Lage der Einrichtung im Hamburger Stadtgebiet Möglichkeit für achtstündigen Arbeitstag während des Praktikums Anleitung durch sozialpädagogische Fachkraft mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung (Zusammenarbeit mind. 50%) regelmäßige Rückmeldungen zum Stand des Praxiswissens und - könnens durch die Anleitung in angemessenen Abständen (mindestens nach der Hälfte des Praxissemesters) (möglichst) wöchentliche pädagogische Anleitungsgespräche in angemessenem Umfang 4
Zu welchen Zeiten findet das Grundlagenpraktikum statt? Gesamtzeitraum: 03.02.2023 bis 01.02.2024 Praktikumstag: Freitag Schultage: Montag - Donnerstag 1. Blockpraktikum im ersten Semester: 11.04. – 05.05.2023 2. Blockpraktikum im zweiten Semester: 02.10. – 10.11.2023 (unterbrochen von der Herbstferien) Weitere Praxistage 10. & 11.07.23, 29.01. bis 01.02.24 5
Welchen zeitlichen Umfang hat das Praktikum? täglich 8,5 Stunden einschließlich ½ Stunde Pause davon mind. 7 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen (je nach Arbeitsfeld) ggf. verbleibende Stunden: Ausbildungsgespräche, Praktikumsaufgaben der Schule, Reflexionen, Dienstbesprechungen usw. 6
Was ist, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann? Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an der Ausbildung in der Praxiseinrichtung Im Krankheitsfall: Praxiseinrichtung und Klassenleitung umgehend und rechtzeitig vor Dienstbeginn informieren ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Krankheitstag zunächst in der Praxisausbildungsstelle vorlegen und dann bei der Klassenleitung abgeben
Muss ich in den Schulferien auch in die Praxis? Ferien der Berufsfachschule gelten auch für die Praxiszeit Erscheinen in der Einrichtung nicht erforderlich, aber in Absprache mit der Einrichtung und der Schule möglich
Was mache ich, wenn ich auch an anderen Tagen in die Einrichtung möchte oder muss? z.B. bei Teilnahme an einer Gruppenreise, an Kita-Festen, an Konzepttagen, bei Praxistagen in den Ferien o.ä. Versicherungsschutz nur bei vorheriger Ankündigung mit dem Formular „Verlegung der Praxiszeit“ (Download unter: www.fsp2-hamburg.de Praktische Ausbildung Dokumente)
Wie werde ich im Praktikum begleitet? Praxisbesuche in der Einrichtung: regelhaft ein Besuch pro Semester von der praxisbegleitenden Lehrkraft aus dem Klassenteam bei Bedarf zusätzliche Beratungsgespräche ggf. telefonisch In der Einrichtung: Unterstützung durch die Ausbildungsleitung Regelung der Aufgaben der Begleitung in den „Standards für die praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher“ (Zu finden unter: www.fsp2-hamburg.de > Praktische Ausbildung > Dokumente)
Worauf sollte ich in den Einrichtungen achten? Einführungsgespräch zur Klärung gegenseitiger Wünsche und Erwartungen und grundsätzlicher Aufgabenstellungen und für Überblick über die Organisationsstruktur Hinweis auf die Notwendigkeit situationsbezogener und regelmäßiger Ausbildungsgespräche Erfragen der Möglichkeit zur Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen und Teamsitzungen Nicht vergessen! Legen Sie Ihrer Praktikumseinrichtung das „Informationspapier zum Grundlagenpraktikum“ vor. 11
Wer unterstützt mich, wenn Probleme in der Praxiseinrichtung auftreten? 1. Ausbildungsleitung bzw. die Einrichtungsleitung 2. praxisbegleitende Lehrer*in 3. Gespräch mit der Fachberatung des Praxiszentrums (in N 106) 4. bei unlösbaren Konflikten zusätzliche Besuche der praxisbegleitenden Lehrkraft
Was ist, wenn ich krank bin und nicht arbeiten kann? Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an der Ausbildung in der Praxiseinrichtung Im Krankheitsfall: Praxiseinrichtung umgehend und rechtzeitig vor Dienstbeginn informieren ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem dritten Krankheitstag zunächst in der Praxisausbildungsstelle vorlegen und dann bei der Klassenleitung abgeben
Kann ich den Praktikumsplatz während der Ausbildung wechseln? grundsätzlich keine Wechsel des Praktikumsplatzes bei zwingenden Gründen (z.B. schwerwiegende, nicht lösbare Konflikte) Zustimmung durch die praxisbegleitende Lehrkraft nach einem gemeinsamen Gespräch mit der Praxiseinrichtung möglich
Wird das Praktikum bewertet? Bewertung Ihrer Leistungen durch die Ausbildungsleitung am Ende des Praktikums Entscheidung der Zeugniskonferenz über „Erfolg“ des Praktikums auf Grundlage dieser Beurteilung mögliche Gefährdung des Ausbildungserfolges bei der Ausbildungsleitung etwa zur Semestermitte erfragen Entscheidung „ohne Erfolg“ erfordert schriftliche Begründung von der Ausbildungsleitung und hat Wiederholung des Semesters zur Folge Achtung: Das Probehalbjahr kann nicht wiederholt werden!
Wir wünschen Ihnen viel Freude, Erfolg und entdeckungsreiche Monate in Ihrer Einrichtung! Ihr Team des Praxiszentrums der FSP2 / BS21 praxiszentrum@fsp2-altona.de
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