STVO-NOVELLE UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DEN RADVERKEHR - MIRIAM DROSS, LL.M. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN

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STVO-NOVELLE UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DEN RADVERKEHR - MIRIAM DROSS, LL.M. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN
StVO-Novelle und ihre Bedeutung für den
Radverkehr

Miriam Dross, LL.M.
Sachverständigenrat für Umweltfragen

6.10.2020
Fahrradakademie
STVO-NOVELLE UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DEN RADVERKEHR - MIRIAM DROSS, LL.M. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN
Der SRU und seine Mitglieder

• Berufung der 7 Ratsmitglieder durch
  BundesumweltministerIn mit
  Zustimmung des Bundeskabinetts
• Berufungsperiode vier Jahre
  2020 - 2024: 15. Berufungsperiode
• Interdisziplinäre Zusammensetzung
• Nicht an Weisungen oder Aufträge
  gebunden
• Unterstützt durch eine Geschäftsstelle
  in Berlin

                                           Bild: SRU 2020   2
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Verkehr Thema des SRU seit 1973

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Entwicklung des Fahrradanteils am
Verkehrsaufkommen

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Entwicklung des Radverkehrs in Berlin

6. Oktober 2020                         Quelle: SRU 2020   5
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Schwerverletzte und Getötete innerorts

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Was ist neu in der StVO?

• Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden mit
  einem Kfz
   • innerorts mindestens 1,5 m Abstand
   • Außerorts mindestens 2 m Abstand

   • Dies galt schon vorher aufgrund von Gerichtsentscheidungen,
     wurde jetzt aber festgeschrieben.

   (§ 5 Absatz 4 Satz 2 StVO)

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Was ist neu in der StVO?

• Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn niemand
  behindert wird. (§ 2 Abs. 4 S. 1)
• Parken im Kreuzungsbereich 8 m vor und hinter der Kreuzung ist
  nicht erlaubt, wenn ein baulicher Radweg rechts neben der Fahrbahn
  ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 1)
• Erprobungsklausel in § 45 wird von dem Erfordernis des § 45 Abs. 9
  S. 3 befreit.

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Was ist neu in der StVO?

• Personen ab 16 Jahren dürfen Kinder und Erwachsene auf
  Lastenrädern mitnehmen. Auf Kindersitzen dürfen weiterhin nur
  Kinder bis 8 Jahren transportiert werden. (§ 21 Abs. 3 S. 1 StVO)
• Kfz > 3,5 t müssen beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren,
  wenn mit Fahrrad- oder Fußverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. 6 StVO).
• Grünpfeil auch für Radfahrende: erlaubt das
  Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende
  nach vorherigem Anhalten (§ 37 Abs.2 Nr. 1, Satz
  8 ff StVO).

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Was ist neu in der StVO?
Einrichtung von Fahrradzonen, §§ 45 Ab. 1i StVO,
Voraussetzungen entsprechen der Anordnung von Fahrradstraßen:
-         Gebiet mit hoher Fahrradverkehrsdichte
-         Nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-
          und Kreisstraßen)
-         Nicht auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)
-         darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30-Zone
          überschneiden
-         An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss
          rechts-vor-links gelten
Es darf nur 30 km/h gefahren werden.
Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden,
Elektrokleinstfahrzeuge sind zugelassen.

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Was ist neu in der StVO?

• Halteverbot auf Schutzstreife: Anders als
  vorher (Halten für 3 min erlaubt) dürfen Kfz
  nicht mehr auf Schutzstreifen halten
• § 2 V 7 StVO: Wird vor dem Überqueren
  einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt,
  müssen die Kinder und die diese
  begleitende Aufsichtsperson absteigen.

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Neue Verkehrszeichen

       Radschnellweg                      Fahrradzone

       Haifischzähne          Grünpfeil   Lastenfahrrad

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Und was ist mit dem Bußgeldkatalog?

Verstoß gegen das Zitiergebot, es fehlt ein Verweis auf § 26a Abs.1 Nr. 3 StVG
Ungültig höhere Sanktionen z. B. für:
• Geschwindigkeitsüberschreitung 21 – 30 km/h innerorts
• Geschwindigkeitsüberschreitung 26 – 40 km/h außerorts
• Nichtbilden der Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs
• Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
• Gefährliches Abbiegen
Vor allem die Sanktionen für zu schnelles Fahren standen auch in der Kritik.
Noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern bei BR Sitzung am 18.9.2020

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Pop-up Radwege

    Temporäre Radwege, nach Ausbruch der Coronakrise angelegt. In Berlin 21,5 km. Möglichkeit den
    Bedürfnissen der Rad Fahrenden nach mehr Platz aufgrund gestiegener Zahlen nachzukommen. Auch in
    anderen Städten (München, Hamburg…)

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Anstieg Radverkehr Berlin

                            Quelle: rbb|24

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Eilantrag beim VG gegen Pop-up
Radwege erfolgreich am 4.9.2020
•    Rechtsgrundlage für die Anordnungen ist § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1
     StVO
•    Temporäre Anordnung ist zulässig
•    Konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs muss
     vorliegen
•    Muss auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein (§ 45
     Abs. 9 S. 1 StVO)
•    -> Begründung erforderlich, die auf Verkehrssicherheit, die
     Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf abstellt, nicht-verkehrsbezogene
     Erwägungen (Sars-CoV-2) können nicht herangezogen werden.

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Was fehlt bei der StVO-Reform?

•   Straßenverkehrsrecht fördert Dominanz
    des Autoverkehrs.
•   Stellt flüssigen (Auto-)verkehr in den
    Mittelpunkt
•   Andere (Gemeinwohl-)Interessen
    werden vernachlässigt. Keine
    Zweckbestimmung in StVG für Umwelt,
    Klimaschutz, Gesundheit
•   Bessere Mitwirkungsbefugnisse für
    Kommunen erforderlich
•   Grundsätzliche Reform der StVG/StVO
    steht noch aus
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Umweltgutachten 2020
         Aktive und umweltfreundliche Stadtmobilität:
         Wandel ermöglichen

Vielen
Dank!    Kapitel als Download:
         bit.ly/ug20mobil

         miriam.dross@umweltrat.de
                                                        18
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