STVO-NOVELLE UND IHRE BEDEUTUNG FÜR DEN RADVERKEHR - MIRIAM DROSS, LL.M. SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN
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StVO-Novelle und ihre Bedeutung für den Radverkehr Miriam Dross, LL.M. Sachverständigenrat für Umweltfragen 6.10.2020 Fahrradakademie
Der SRU und seine Mitglieder • Berufung der 7 Ratsmitglieder durch BundesumweltministerIn mit Zustimmung des Bundeskabinetts • Berufungsperiode vier Jahre 2020 - 2024: 15. Berufungsperiode • Interdisziplinäre Zusammensetzung • Nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden • Unterstützt durch eine Geschäftsstelle in Berlin Bild: SRU 2020 2
Was ist neu in der StVO? • Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden mit einem Kfz • innerorts mindestens 1,5 m Abstand • Außerorts mindestens 2 m Abstand • Dies galt schon vorher aufgrund von Gerichtsentscheidungen, wurde jetzt aber festgeschrieben. (§ 5 Absatz 4 Satz 2 StVO) 6. Oktober 2020 7
Was ist neu in der StVO? • Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn niemand behindert wird. (§ 2 Abs. 4 S. 1) • Parken im Kreuzungsbereich 8 m vor und hinter der Kreuzung ist nicht erlaubt, wenn ein baulicher Radweg rechts neben der Fahrbahn ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 1) • Erprobungsklausel in § 45 wird von dem Erfordernis des § 45 Abs. 9 S. 3 befreit. 6. Oktober 2020 8
Was ist neu in der StVO? • Personen ab 16 Jahren dürfen Kinder und Erwachsene auf Lastenrädern mitnehmen. Auf Kindersitzen dürfen weiterhin nur Kinder bis 8 Jahren transportiert werden. (§ 21 Abs. 3 S. 1 StVO) • Kfz > 3,5 t müssen beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Fahrrad- oder Fußverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. 6 StVO). • Grünpfeil auch für Radfahrende: erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten (§ 37 Abs.2 Nr. 1, Satz 8 ff StVO). 6. Oktober 2020 9
Was ist neu in der StVO? Einrichtung von Fahrradzonen, §§ 45 Ab. 1i StVO, Voraussetzungen entsprechen der Anordnung von Fahrradstraßen: - Gebiet mit hoher Fahrradverkehrsdichte - Nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) - Nicht auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) - darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30-Zone überschneiden - An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss rechts-vor-links gelten Es darf nur 30 km/h gefahren werden. Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, Elektrokleinstfahrzeuge sind zugelassen. 6. Oktober 2020 10
Was ist neu in der StVO? • Halteverbot auf Schutzstreife: Anders als vorher (Halten für 3 min erlaubt) dürfen Kfz nicht mehr auf Schutzstreifen halten • § 2 V 7 StVO: Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen. 6. Oktober 2020 11
Neue Verkehrszeichen Radschnellweg Fahrradzone Haifischzähne Grünpfeil Lastenfahrrad 6. Oktober 2020 12
Und was ist mit dem Bußgeldkatalog? Verstoß gegen das Zitiergebot, es fehlt ein Verweis auf § 26a Abs.1 Nr. 3 StVG Ungültig höhere Sanktionen z. B. für: • Geschwindigkeitsüberschreitung 21 – 30 km/h innerorts • Geschwindigkeitsüberschreitung 26 – 40 km/h außerorts • Nichtbilden der Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte • Gefährliches Abbiegen Vor allem die Sanktionen für zu schnelles Fahren standen auch in der Kritik. Noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern bei BR Sitzung am 18.9.2020 6. Oktober 2020 13
Pop-up Radwege Temporäre Radwege, nach Ausbruch der Coronakrise angelegt. In Berlin 21,5 km. Möglichkeit den Bedürfnissen der Rad Fahrenden nach mehr Platz aufgrund gestiegener Zahlen nachzukommen. Auch in anderen Städten (München, Hamburg…) 6. Oktober 2020 14
Anstieg Radverkehr Berlin Quelle: rbb|24 6. Oktober 2020 15
Eilantrag beim VG gegen Pop-up Radwege erfolgreich am 4.9.2020 • Rechtsgrundlage für die Anordnungen ist § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 StVO • Temporäre Anordnung ist zulässig • Konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs muss vorliegen • Muss auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sein (§ 45 Abs. 9 S. 1 StVO) • -> Begründung erforderlich, die auf Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf abstellt, nicht-verkehrsbezogene Erwägungen (Sars-CoV-2) können nicht herangezogen werden. 6. Oktober 2020 16
Was fehlt bei der StVO-Reform? • Straßenverkehrsrecht fördert Dominanz des Autoverkehrs. • Stellt flüssigen (Auto-)verkehr in den Mittelpunkt • Andere (Gemeinwohl-)Interessen werden vernachlässigt. Keine Zweckbestimmung in StVG für Umwelt, Klimaschutz, Gesundheit • Bessere Mitwirkungsbefugnisse für Kommunen erforderlich • Grundsätzliche Reform der StVG/StVO steht noch aus 6. Oktober 2020 17
Umweltgutachten 2020 Aktive und umweltfreundliche Stadtmobilität: Wandel ermöglichen Vielen Dank! Kapitel als Download: bit.ly/ug20mobil miriam.dross@umweltrat.de 18
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