INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK
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© Stefan Leitner INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK Geriatrische Gesundheitszentren Albert-Schweitzer-Gasse 36 8020 Graz Tel.: +43 316 7060-1999 Fax: +43 316 7060-1039 ggz.graz.at
Erstellt am/von: 17.02.2021 / Nadine Supper Geprüft am/von: 18.02.2021 / Paul Voggeneder Freigeben ab/von: 18.02.2021/ Iris Knausz Prozess: Marketing/PR Verteiler Extern © Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz Alle Rechte vorbehalten. Die gesamten Inhalte des hier vorliegenden Dokuments unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz, weder für private noch für berufliche Zwecke verwendet, kopiert oder verändert werden. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 2 von 14
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort .................................................................................................................................... 4 2 Herzlich Willkommen in der Tagesklinik .................................................................................. 5 2.1 Was ist die Tagesklinik? .................................................................................................... 5 2.2 Die Spezialgebiete der Tagesklinik ................................................................................... 5 2.3 Ziele der Tagesklinik ......................................................................................................... 5 2.4 Aktiv – Kreativ ................................................................................................................... 5 2.5 Unser interdisziplinäres, multiprofessionelles Team ....................................................... 6 2.6 Zuweisung ......................................................................................................................... 6 2.7 Kosten ............................................................................................................................... 6 2.8 Transport .......................................................................................................................... 6 2.9 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Tagesklinik .................................................... 6 2.10 Patientinnen- und Patientenrechte .............................................................................. 7 3 Allgemeine Informationen über die GGZ ................................................................................. 8 3.1 Informationen zur Anmeldung ......................................................................................... 9 4 Lageplan des Standortes ........................................................................................................ 10 5 „Ihre Meinung zählt“ – Unser Meinungsmanagement.......................................................... 11 6 Hausordnung .......................................................................................................................... 12 7 Anhang ................................................................................................................................... 14 Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 3 von 14
1 Vorwort Tagesklinik – „Tagsüber – aktiv - kreativ“ Liebe Patientinnen, Patienten und Angehörige! In dieser Informationsbroschüre dürfen wir Ihnen die „AG/R-Tagesklinik“ der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz vorstellen. Dieser Teil unserer Albert Schweitzer Klinik, ein teilstationäres Angebot für Menschen höheren Lebensalters zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes oder vorbeugend bei möglichem Verlust der Selbstständigkeit und stellt die ideale Ergänzung zum stationären Bereich der Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R) dar. Es wird eine ambulante Behandlung mit dem Vorteil geboten, im gewohnten familiären und sozialen Umfeld zu bleiben und trotzdem Behandlungen und Unterstützung erfahren zu können. Den Patientinnen und Patienten der Tagesklinik werden sowohl stabilisierende als auch remobilisierende Interventionen angeboten, welche die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten nachhaltig fördern, sodass einerseits das Verbleiben im gewohnten Umfeld abgesichert werden kann und andererseits stationäre Aufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden können. Die Hauptaufgabengebiete der AG/R-Tagesklinik liegen neben der medizinischen Behandlung in der Betreuung durch Ergo-, Physiotherapie und Logopädie, im Wundmanagement, der Inkontinenzberatung und der Vorbeugung von Stürzen. Die tagesklinischen Therapieplätze stehen Menschen bei drohendem Verlust der Selbstständigkeit zur Verfügung. Das Angebot der Tagesklinik kann mehrmals in der Woche in Anspruch genommen werden, bis das von den Patientinnen und Patienten gemeinsam mit dem therapeutischen Team gemeinsam definierte Ziel erreicht ist. Getreu dem Motto „Tagsüber – aktiv – kreativ“ wird den Patientinnen und Patienten der Tagesklinik ein individuell erstelltes Programm bestehend aus ärztlicher Betreuung, maßgeschneiderten Therapien und Ruhemöglichkeiten geboten. Die Patientinnen und Patienten können sowohl von den Hausärztinnen und Hausärzten als auch von Krankenhausabteilungen an die AG/R-Tagesklinik überwiesen werden. In Hinblick auf die Kosten ist festzuhalten, dass Patientinnen und Patienten bis auf einen üblichen Selbstbehalt nicht selbst für ihren Aufenthalt aufkommen müssen – dieser Organisationsbereich wird über die öffentliche Hand finanziert. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 4 von 14
2 Herzlich Willkommen in der Tagesklinik 2.1 Was ist die Tagesklinik? Die Tagesklinik ist ein teilstationäres Angebot für Menschen höheren Alters mit dem Ziel, Selbstständigkeit und Mobilität zu fördern. Die tagesklinische Einheit stellt die ideale Verbindung zwischen dem ärztlich niedergelassenen und dem stationären Bereich dar und bietet den Vorteil, im gewohnten familiären Umfeld zu verbleiben und trotzdem umfassende Behandlungen und Unterstützungen erfahren zu können. 2.2 Spezialgebiete der Tagesklinik liegen in der Sturzprävention: Erkennen von Sturzursachen, Förderung des Gleichgewichtes, Kraft- und Ausdauertraining, Schmerzbehandlung, Verbesserung der Gelenksbeweglichkeit und Einübung funktioneller Bewegungen durch die in der Tagesklinik tätigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. liegen im Wundmanagement: Versorgung von postoperativen und chronischen Wunden durch Wundmanager vor Ort. 2.3 Ziele der Tagesklinik Lebensqualität und Autonomie fördern Durchführung von Therapien Verbesserung der Selbstständigkeit Prävention bei drohendem Selbstständigkeitsverlust Vermeidung oder Verkürzung eines stationären Aufenthaltes 2.4 Aktiv – Kreativ Täglich 3 Therapieeinheiten, welche individuell auf die Patientin / den Patienten abgestimmt werden. Ergänzende autonome Therapieeinheiten mittels Trainingscomputer / Tablets, Massagesessel, oder THERA-Vital-Trainer über den Behandlungstag verteilt. Die Behandlungsplätze werden pro Patientin/Patient an durchschnittlich 2 Tagen pro Woche in der Zeit von 8.00 bis 15:30 Uhr genutzt. o Aktivierung kreativer Fähigkeiten durch ein angebotenes Reaktivierungsprogramm (Keramikwerkstätte, künstlerisches Gestalten) zwischen den Therapien Ausreichende Ruhemöglichkeiten Frühstück, Mittagessen und Kaffeejause inkludiert Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 5 von 14
2.5 Unser interdisziplinäres, multiprofessionelles Team Unser hochqualifiziertes Team bemüht sich, Sie bestens zu behandeln und zu betreuen: Ärzte und Ärztinnen Pflegepersonen Physio- und ErgotherapeutInnen, MasseurInnen und LogopädInnen Klinische PsychologInnen SozialarbeiterInnen DiätologInnen SeelsorgerInnen Weiters übernimmt eine Seniorenanimateurin die Betreuung der Aktivitäten zwischen den Behandlungen. 2.6 Zuweisung Die Überweisung wird sowohl von Hausärzten als auch von Krankenhausabteilungen durchgeführt. Nach erfolgter Anmeldung mittels Anmeldeformular, welches ausgefüllt und an die Aufnahme der GGZ übermittelt wird, erfolgt eine durch das Tagesklinik-Team getroffene Entscheidung, ob eine tagesklinische Behandlung zielführend sein könnte. Wenn dies so beurteilt wird, ergeht die Einladung zu einem Ersttermin. 2.7 Kosten Für sozialversicherte Patientinnen und Patienten der Tagesklinik entsteht lediglich ein Selbstbehalt wie auch in anderen Krankenanstalten üblich. 2.8 Transport Der Transport zur und von der Tagesklinik kann durch Angehörige, mit dem Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch ein Krankentransportunternehmen erfolgen. Bei der Organisation eines kostengünstigen Patiententaxis (innerhalb von Graz) sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tagesklinik gerne behilflich. 2.9 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Tagesklinik Antragsformular Aufnahme erfolgt nach der Beurteilung des Remobilisationspotentials durch das interdisziplinäre Assessmentteam. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 6 von 14
2.10 Patientinnen- und Patientenrechte Stmk. KALG, LGBl. Nr. 8/1999 idF LGBl. Nr. 5/2010 § 6a Patientenrechte (1) Der Träger der Krankenanstalt ist unter Beachtung des Anstaltszweckes und des Leistungsangebotes verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Rechte der Patienten in der Krankenanstalt beachtet werden und dass den Patienten die Wahrnehmung ihrer Rechte in der Krankenanstalt ermöglicht wird. (2) Dies betrifft insbesondere folgende Rechte der Patienten: (1) a) Recht auf Informationsmöglichkeit über die zustehenden Patientenrechte; b) Recht auf rücksichtsvolle Behandlung; c) Recht auf Verschwiegenheit (§ 12); d) Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risken; e) Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung (§ 11 Abs. 3); f) Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte (§ 13 a Abs. 3); g) Recht auf ausreichende Kontakt und Besuchsmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie durch Angehörige und Vertrauenspersonen; h) Möglichkeit einer seelsorgerischen Betreuung auf Wunsch des Patienten; i) Recht auf vorzeitige Entlassung nach Maßgabe des § 31 Abs. 4 bis 6; j) Recht auf Ausstellung eines Arztbriefes (§ 31 Abs. 2); k) Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden; l) Recht auf ausreichende Wahrung der Intimsphäre auch in Mehrbetträumen; m) Möglichkeit einer psychologischen Unterstützung auf Wunsch des Patienten; n) Recht auf möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer Versorgung von Kindern; o) Recht auf würdevolles Sterben bzw. Sicherstellung der Kontaktmöglichkeit mit Vertrauenspersonen bei Sterbenden sowie außerhalb der Besuchszeit bei nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes; p) Recht auf medizinische Information, die auf Wunsch des Patienten ihm oder Vertrauenspersonen gegenüber durch einen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben wird. (3) Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patienten so weit auszurichten, als dadurch ein ungestörter und effizienter Betriebsablauf nicht nachteilig beeinträchtigt wird; dabei ist auf die Möglichkeit des Trägers und die kostengünstige Erbringung von Anstaltsleistungen Bedacht zu nehmen. (4) Der Träger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten bzw. deren Angehörige auf Verlangen über ihre Rechte in der Krankenanstalt informiert werden. (5) In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht. (6) Der Träger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Steiermärkische Patientinnen /Patienten und Pflegevertretung zu informieren. (4) Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 7 von 14
3 Allgemeine Informationen über die GGZ Die Geriatrischen Gesundheitszentren sind ein Eigenbetrieb der Stadt Graz und umfassen: die Albert Schweitzer Klinik, welche sich gliedert in die: o Abteilung für Innere Medizin (Leitung: Prim. Priv.-Doz. Dr. Walter Schippinger, MBA) Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation AG/R-Tagesklinik o Abteilung für Neurologie (Leitung: Prim. Dr. Gerald Pichler, MSc) Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation Department Wachkoma Memory Klinik Neurogeriatrische Ambulanz Gedächtnisambulanz o Abteilung für Medizinische Geriatrie (Leitung: Prim.a Dr.in Brigitte Hermann) Medizinische Geriatrie Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation und Remobilisation/Nachsorge (RNS) o und das Albert Schweitzer Hospiz Albert Schweitzer Hospiz Tageshospiz das Pflegewohnheim Aigner Rollett am Rosenhain mit dem Memory Tageszentrum die SeniorInnenresidenz Robert Stolz mit dem Tageszentrum Robert Stolz sowie das Pflegewohnheim Peter Rosegger das Pflegewohnheim Erika Horn und das Betreute Wohnen am Oeverseepark Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 8 von 14
3.1 Informationen zur Anmeldung Die Anmeldung für alle stationären Einrichtungen und für die Tagesklinik der GGZ erfolgt im Patientinnen- und Patientenservice, 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36: Das Team der Anmeldung ist erreichbar unter: Tel.: 7060/1111 Fax: 7060/1119 E-Mail: ggz.aufnahme@stadt.graz.at Anmeldung/Patientinnen- Patientenservice: Mo – Do 7.00 bis 16.00 und Fr 7.00 – 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Kassenstunden: Mo, Mi und Fr: 7.30 bis 12.30 Uhr Auf unserer Homepage (www.ggz.graz.at) finden Sie nähere Informationen zu den für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen und zu den bei einem Aufenthalt entstehenden Kosten. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 9 von 14
4 Lageplan des Standortes Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 10 von 14
5 „Ihre Meinung zählt“ – Unser Meinungsmanagement Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 11 von 14
6 Hausordnung Für das Verhalten von Patientinnen und Patienten und BesucherInnen in der Krankenanstalt gelten folgende Bestimmungen: 1. Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten ist es erforderlich, die Anordnungen der Ärztinnen bzw. der Ärzte, der Pflegepersonen und des sonstigen Personals zu befolgen. 2. Patientinnen und Patienten und deren Vertrauenspersonen haben das Recht, Wünsche und Beschwerden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzutragen, welche diese an die zuständige Stelle (Meinungsmanagement) weiterzuleiten haben. Patientinnen und Patienten und Vertrauenspersonen können Beschwerden auch direkt beim Meinungsmanagement einbringen. Auf die Möglichkeit, dass Beschwerden auch bei der Steiermärkischen Patientinnen-/Patienten- und Pflegevertretung eingebracht werden können, wird hingewiesen. 3. Anstaltsräumlichkeiten und alle übrigen Einrichtungen, wie Wege, Grünanlagen und Gärten, sind schonend zu benützen und rein zu halten. 4. Das Abstellen von Fahrzeugen und das Fahren mit Fahrzeugen aller Art im Anstaltsgelände sind Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besuchern nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sind dabei unbedingt zu beachten und unnötiger Lärm sowie unnötige Abgase sind zu vermeiden. Die Geschäftsführung ist berechtigt, ohne Genehmigung abgestellte Fahrzeuge vom Anstaltsgelände entfernen zu lassen. 5. Das Mitnehmen von Tieren in den Anstaltsbereich ist generell nicht gestattet und bedarf im Ausnahmefall einer Genehmigung der Anstaltsleitung. 6. Wertgegenstände müssen von Patientinnen und Patienten diebstahlsicher verwahrt oder dem Träger der Krankenanstalt zur Verwahrung übergeben werden, ansonsten übernimmt der Träger der Krankenanstalt bei Diebstahl keine Haftung. Der Träger der Krankenanstalt haftet gegenüber den Patientinnen und Patienten im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die einwandfreie und sichere Beschaffenheit aller Einrichtungen und Leistungen. Hinterlegte oder hinterbliebene Geldbeträge, Wertgegenstände und andere Sachen, die zu einer Nachlassmasse gehören, können nur über Beschluss des Nachlassgerichtes ausgefolgt werden. 7. Jede Patientin bzw. jeder Patient hat Anspruch auf ein von der Stationsleitung zugewiesenes Bett mit dazugehörigem Mobiliar. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder Bett besteht jedoch nicht. 8. Küchen, Wäschekammern, Versorgungsbetriebe sowie die Aufenthaltsräume des Personals der ASK dürfen von Patientinnen und Patienten und von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. 9. Patientinnen und Patienten dürfen aus gesundheitlichen Gründen mitgebrachte Medikamente nur nach Rücksprache mit der Ärztin bzw. mit dem Arzt verwenden. 10. Im Interesse des vorbeugenden Brandschutzes und der Sicherheit aller Patientinnen und Patienten ist den Anweisungen der Verwaltung und der bzw. dem Brandschutzbeauftragten Folge zu leisten. Hierzu zählen das Rauchverbot sowie die Verwendung von offenem Feuer (z. B. Kerzen, Adventkerzen, Christbaumkerzen) und offenem Licht (Geräte mit offenen Heizdrähten). Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 12 von 14
11. Das Aufbewahren von verderblichen Nahrungsmitteln, verschmutzter Wäsche, Altpapier und Abfällen in Schränken und Nachtkästchen ist nicht erlaubt. Kann eine Patientin bzw. ein Patient diesbezüglich nicht selbst für Abhilfe sorgen, werden die notwendigen Reinigungs- und Räumungsarbeiten vom Pflegepersonal/Reinigungspersonal veranlasst. 12. Die Verwendung eigener Möbel, Pflegebehelfe, Bettwäsche, Decken u. a. ist nur mit Bewilligung der Stationsleitung erlaubt. 13. Das Halten von Haustieren und das Aufstellen von Topfpflanzen in den Patientinnen- und Patientenzimmern und im Funktionsraum ist nicht erlaubt. Das Aufstellen von Vasen mit Schnittblumen ist gestattet. 14. Besuchszeiten Albert Schweitzer Klinik ACU täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung AG/R und IMC täglich 13:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung AG/R Sonderklasse täglich 09:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung Med. Geriatrie täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Memory Klinik täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung ASH Besuche rund um die Uhr möglich (keine festgelegten Besuchszeiten) Während dieser Zeit können Patientinnen und Patienten Besuche uneingeschränkt, darüber hinaus in begründeten Fällen im Einvernehmen mit der Stationsleitung empfangen. Im Interesse der Patientinnen und Patienten haben Besucherinnen und Besucher bei erforderlichen Pflegeverrichtungen oder ärztlichen Visiten die Krankenzimmer für die Dauer dieser Tätigkeiten zu verlassen. 15. Im Krankenzimmer sind Gespräche leise zu führen, Lichter abzudunkeln, Fernsehgeräte und Radioapparate leise und ohne Störung von Mitpatientinnen und -patienten zu verwenden. Nachtruhe ist von 21 bis 6 Uhr. 16. Für den Fall, dass das Verhalten der Patientin bzw. des Patienten eine unzumutbare Belastung aus Sicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt, behalten sich die GGZ das Recht vor, die Patientin bzw. den Patienten wegen Missachtung der Anstaltsordnung aus disziplinären Gründen entweder nach Hause oder in eine andere Einrichtung zu entlassen, sofern keine Unabweisbarkeit aus medizinischen Gründen vorliegt. 17. Für den Fall, dass das Verhalten der Angehörigen bzw. der Besucherinnen und Besucher der Patientin bzw. des Patienten eine unzumutbare Belastung aus Sicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt, haben diese über Anordnung des zuständigen Personals mit einem Verweis aus der Anstalt zu rechnen. 18. Wenn eine Patientin bzw. ein Patient eine Besucherin bzw. einen Besucher ausdrücklich ablehnt, so kann diese bzw. dieser auf Ersuchen der Patientin bzw. des Patienten von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern aus der Krankenanstalt verwiesen werden. 19. Das Betreten und Befahren des Krankenhausbereiches und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 20. Betteln, Hausieren und das Feilhalten von Waren und jede Art von Werbung sind im Bereich der Krankenanstalt nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die in der Krankenanstalt bestehenden geschäftlichen Einrichtungen sowie über Beschluss der Anstaltsleitung. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 13 von 14
7 Anhang Werte Patientin, werter Patient! Werte Angehörige! Wir bitten Sie, während Ihres Aufenthaltes bei uns folgende Punkte zur Kenntnis zu nehmen: Therapie- und Öffnungszeiten Anreise (Taxi oder privat) 07:30-08:00 Uhr Therapietage: werden bei der Erstaufnahme festgelegt: 2 Tage in der Woche Therapieeinheiten in der Zeit von 08.00 bis 15.30 Uhr! Bitte beachten Sie, dass pro Therapietag 3 unterschiedliche Therapieeinheiten erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei unbegründetem Fernbleiben oder nicht abgemeldetem Verlassen der Tagesklinik Ihren Therapieplatz anderweitig vergeben! Im Krankheitsfall bitten wir um Verständigung bis 7.30 Uhr. Mitzubringen sind: E-Card Einzunehmende Medikamente Aktuelle Befunde und Medikamentenliste Bequeme Kleidung Festes Schuhwerk (Turnschuhe) Hilfsmittel (Lesebrille, Hörgeräte usw.) Ein Umkleideraum und Schließfächer stehen zur Verfügung. Bei Verlust von Wertgegenständen oder persönlichen Gegenständen kann keine Haftung übernommen werden! Selbstbehalt/Kostenbeitrag Am letzten Therapietag sind die angefallenen Kosten für die Behandlung im Patientenservice zu entrichten, bzw. per Erlagschein zu begleichen. Informationsmappe Tagesklinik AG/R Seite 14 von 14
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