INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK

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INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK
© Stefan Leitner

                   INFORMATIONSMAPPE
                       AG/R TAGESKLINIK
                        Geriatrische Gesundheitszentren
                              Albert-Schweitzer-Gasse 36
                                                 8020 Graz
                                  Tel.: +43 316 7060-1999
                                  Fax: +43 316 7060-1039
                                                ggz.graz.at
INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK
Erstellt am/von:               17.02.2021 / Nadine Supper
 Geprüft am/von:                18.02.2021 / Paul Voggeneder
 Freigeben ab/von:              18.02.2021/ Iris Knausz
 Prozess:                       Marketing/PR
 Verteiler                      Extern

© Geriatrische Gesundheitszentren der Stadt Graz

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INFORMATIONSMAPPE AG/R TAGESKLINIK
Inhaltsverzeichnis

1     Vorwort .................................................................................................................................... 4
2     Herzlich Willkommen in der Tagesklinik .................................................................................. 5
    2.1      Was ist die Tagesklinik? .................................................................................................... 5
    2.2      Die Spezialgebiete der Tagesklinik ................................................................................... 5
    2.3      Ziele der Tagesklinik ......................................................................................................... 5
    2.4      Aktiv – Kreativ ................................................................................................................... 5
    2.5      Unser interdisziplinäres, multiprofessionelles Team ....................................................... 6
    2.6      Zuweisung ......................................................................................................................... 6
    2.7      Kosten ............................................................................................................................... 6
    2.8      Transport .......................................................................................................................... 6
    2.9      Voraussetzungen für die Aufnahme in die Tagesklinik .................................................... 6
    2.10        Patientinnen- und Patientenrechte .............................................................................. 7
3     Allgemeine Informationen über die GGZ ................................................................................. 8
    3.1      Informationen zur Anmeldung ......................................................................................... 9
4     Lageplan des Standortes ........................................................................................................ 10
5     „Ihre Meinung zählt“ – Unser Meinungsmanagement.......................................................... 11
6     Hausordnung .......................................................................................................................... 12
7     Anhang ................................................................................................................................... 14

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1 Vorwort

Tagesklinik – „Tagsüber – aktiv - kreativ“

Liebe Patientinnen, Patienten und Angehörige!

In dieser Informationsbroschüre dürfen wir Ihnen die „AG/R-Tagesklinik“ der Geriatrischen
Gesundheitszentren der Stadt Graz vorstellen.

Dieser Teil unserer Albert Schweitzer Klinik, ein teilstationäres Angebot für Menschen höheren
Lebensalters zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes oder vorbeugend bei
möglichem Verlust der Selbstständigkeit und stellt die ideale Ergänzung zum stationären Bereich der
Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R) dar. Es wird eine ambulante Behandlung mit dem Vorteil
geboten, im gewohnten familiären und sozialen Umfeld zu bleiben und trotzdem Behandlungen und
Unterstützung erfahren zu können.

Den Patientinnen und Patienten der Tagesklinik werden sowohl stabilisierende als auch
remobilisierende Interventionen angeboten, welche die Selbstständigkeit der Patientinnen und
Patienten nachhaltig fördern, sodass einerseits das Verbleiben im gewohnten Umfeld abgesichert
werden kann und andererseits stationäre Aufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden können. Die
Hauptaufgabengebiete der AG/R-Tagesklinik liegen neben der medizinischen Behandlung in der
Betreuung durch Ergo-, Physiotherapie und Logopädie, im Wundmanagement, der
Inkontinenzberatung und der Vorbeugung von Stürzen.

Die tagesklinischen Therapieplätze stehen Menschen bei drohendem Verlust der Selbstständigkeit
zur Verfügung. Das Angebot der Tagesklinik kann mehrmals in der Woche in Anspruch genommen
werden, bis das von den Patientinnen und Patienten gemeinsam mit dem therapeutischen Team
gemeinsam definierte Ziel erreicht ist.

Getreu dem Motto „Tagsüber – aktiv – kreativ“ wird den Patientinnen und Patienten der Tagesklinik
ein individuell erstelltes Programm bestehend aus ärztlicher Betreuung, maßgeschneiderten
Therapien und Ruhemöglichkeiten geboten.

Die Patientinnen und Patienten können sowohl von den Hausärztinnen und Hausärzten als auch von
Krankenhausabteilungen an die AG/R-Tagesklinik überwiesen werden.

In Hinblick auf die Kosten ist festzuhalten, dass Patientinnen und Patienten bis auf einen üblichen
Selbstbehalt nicht selbst für ihren Aufenthalt aufkommen müssen – dieser Organisationsbereich
wird über die öffentliche Hand finanziert.

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2 Herzlich Willkommen in der Tagesklinik

2.1 Was ist die Tagesklinik?

Die Tagesklinik ist ein teilstationäres Angebot für Menschen höheren Alters mit dem Ziel,
Selbstständigkeit und Mobilität zu fördern. Die tagesklinische Einheit stellt die ideale
Verbindung zwischen dem ärztlich niedergelassenen und dem stationären Bereich dar und bietet
den Vorteil, im gewohnten familiären Umfeld zu verbleiben und trotzdem umfassende
Behandlungen und Unterstützungen erfahren zu können.

2.2 Spezialgebiete der Tagesklinik

         liegen in der Sturzprävention: Erkennen von Sturzursachen, Förderung des
          Gleichgewichtes, Kraft- und Ausdauertraining, Schmerzbehandlung, Verbesserung der
          Gelenksbeweglichkeit und Einübung funktioneller Bewegungen durch die in der
          Tagesklinik tätigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
         liegen im Wundmanagement: Versorgung von postoperativen und chronischen Wunden
          durch Wundmanager vor Ort.

2.3 Ziele der Tagesklinik

         Lebensqualität und Autonomie fördern
         Durchführung von Therapien
         Verbesserung der Selbstständigkeit
         Prävention bei drohendem
          Selbstständigkeitsverlust
         Vermeidung oder Verkürzung eines
          stationären Aufenthaltes

2.4 Aktiv – Kreativ

         Täglich 3 Therapieeinheiten, welche individuell auf die Patientin / den Patienten
          abgestimmt werden. Ergänzende autonome Therapieeinheiten mittels
          Trainingscomputer / Tablets, Massagesessel, oder THERA-Vital-Trainer über den
          Behandlungstag verteilt.
         Die Behandlungsplätze werden pro Patientin/Patient an durchschnittlich 2 Tagen pro
          Woche in der Zeit von 8.00 bis 15:30 Uhr genutzt.
              o Aktivierung kreativer Fähigkeiten durch ein angebotenes
                  Reaktivierungsprogramm (Keramikwerkstätte, künstlerisches Gestalten)
                  zwischen den Therapien
         Ausreichende Ruhemöglichkeiten
         Frühstück, Mittagessen und Kaffeejause inkludiert

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2.5 Unser interdisziplinäres, multiprofessionelles Team

Unser hochqualifiziertes Team bemüht sich, Sie bestens zu behandeln und zu betreuen:

    Ärzte und Ärztinnen
    Pflegepersonen
    Physio- und ErgotherapeutInnen, MasseurInnen und LogopädInnen
    Klinische PsychologInnen
    SozialarbeiterInnen
    DiätologInnen
    SeelsorgerInnen

Weiters übernimmt eine Seniorenanimateurin die Betreuung der Aktivitäten zwischen den
Behandlungen.

2.6 Zuweisung

Die Überweisung wird sowohl von Hausärzten als auch von Krankenhausabteilungen
durchgeführt. Nach erfolgter Anmeldung mittels Anmeldeformular, welches ausgefüllt und an
die Aufnahme der GGZ übermittelt wird, erfolgt eine durch das Tagesklinik-Team getroffene
Entscheidung, ob eine tagesklinische Behandlung zielführend sein könnte. Wenn dies so beurteilt
wird, ergeht die Einladung zu einem Ersttermin.

2.7 Kosten

Für sozialversicherte Patientinnen und Patienten der Tagesklinik entsteht lediglich ein
Selbstbehalt wie auch in anderen Krankenanstalten üblich.

2.8 Transport

Der Transport zur und von der Tagesklinik kann durch Angehörige, mit dem Taxi, öffentlichen
Verkehrsmitteln oder durch ein Krankentransportunternehmen erfolgen. Bei der Organisation
eines kostengünstigen Patiententaxis (innerhalb von Graz) sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Tagesklinik gerne behilflich.

2.9 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Tagesklinik

         Antragsformular
         Aufnahme erfolgt nach der Beurteilung des Remobilisationspotentials durch das
          interdisziplinäre Assessmentteam.

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2.10 Patientinnen- und Patientenrechte

Stmk. KALG, LGBl. Nr. 8/1999 idF LGBl. Nr. 5/2010

§ 6a Patientenrechte
(1) Der Träger der Krankenanstalt ist unter Beachtung des Anstaltszweckes und des
Leistungsangebotes verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Rechte der Patienten in der
Krankenanstalt beachtet werden und dass den Patienten die Wahrnehmung ihrer Rechte in der
Krankenanstalt ermöglicht wird.
(2) Dies betrifft insbesondere folgende Rechte der Patienten: (1)
     a) Recht auf Informationsmöglichkeit über die zustehenden Patientenrechte;
     b) Recht auf rücksichtsvolle Behandlung;
     c) Recht auf Verschwiegenheit (§ 12);
     d) Recht auf Aufklärung und Information über Behandlungsmöglichkeiten samt Risken;
     e) Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung (§ 11 Abs. 3);
     f) Recht auf Sicherstellung der Einsichtsmöglichkeit in die Krankengeschichte bzw. auf
     Ausfertigung einer Kopie gegen Ersatz der Kosten unter Berücksichtigung therapeutischer
     Vorbehalte (§ 13 a Abs. 3);
     g) Recht auf ausreichende Kontakt und Besuchsmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie
     durch Angehörige und Vertrauenspersonen;
     h) Möglichkeit einer seelsorgerischen Betreuung auf Wunsch des Patienten;
     i) Recht auf vorzeitige Entlassung nach Maßgabe des § 31 Abs. 4 bis 6;
     j) Recht auf Ausstellung eines Arztbriefes (§ 31 Abs. 2);
     k) Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden;
     l) Recht auf ausreichende Wahrung der Intimsphäre auch in Mehrbetträumen;
     m) Möglichkeit einer psychologischen Unterstützung auf Wunsch des Patienten;
     n) Recht auf möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer
     Versorgung von Kindern;
     o) Recht auf würdevolles Sterben bzw. Sicherstellung der Kontaktmöglichkeit mit
     Vertrauenspersonen bei Sterbenden sowie außerhalb der Besuchszeit bei nachhaltiger
     Verschlechterung des Gesundheitszustandes;
     p) Recht auf medizinische Information, die auf Wunsch des Patienten ihm oder
     Vertrauenspersonen gegenüber durch einen zur selbstständigen Berufsausübung
     berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben wird.
(3) Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen
der Patienten so weit auszurichten, als dadurch ein ungestörter und effizienter Betriebsablauf
nicht nachteilig beeinträchtigt wird; dabei ist auf die Möglichkeit des Trägers und die
kostengünstige Erbringung von Anstaltsleistungen Bedacht zu nehmen.
(4) Der Träger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patienten bzw. deren Angehörige
auf Verlangen über ihre Rechte in der Krankenanstalt informiert werden.
(5) In jeder Krankenanstalt ist den Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen
für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.
(6) Der Träger der Krankenanstalt hat die Patienten über die Steiermärkische Patientinnen
/Patienten und Pflegevertretung zu informieren. (4)

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3 Allgemeine Informationen über die GGZ
Die Geriatrischen Gesundheitszentren sind ein Eigenbetrieb der Stadt Graz und umfassen:

      die Albert Schweitzer Klinik, welche sich gliedert in die:
           o Abteilung für Innere Medizin (Leitung: Prim. Priv.-Doz. Dr. Walter Schippinger,
              MBA)
                   Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation
                   AG/R-Tagesklinik

               o Abteilung für Neurologie (Leitung: Prim. Dr. Gerald Pichler, MSc)
                     Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation
                     Department Wachkoma
                     Memory Klinik
                     Neurogeriatrische Ambulanz
                     Gedächtnisambulanz

               o Abteilung für Medizinische Geriatrie (Leitung: Prim.a Dr.in Brigitte Hermann)
                     Medizinische Geriatrie
                     Stationäre Akutgeriatrie/Remobilisation und Remobilisation/Nachsorge
                        (RNS)

               o und das Albert Schweitzer Hospiz
                     Albert Schweitzer Hospiz
                     Tageshospiz

         das Pflegewohnheim Aigner Rollett am Rosenhain mit dem Memory Tageszentrum
         die SeniorInnenresidenz Robert Stolz mit dem Tageszentrum Robert Stolz sowie
         das Pflegewohnheim Peter Rosegger
         das Pflegewohnheim Erika Horn und
         das Betreute Wohnen am Oeverseepark

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3.1 Informationen zur Anmeldung

Die Anmeldung für alle stationären Einrichtungen und für die Tagesklinik der GGZ erfolgt im
Patientinnen- und Patientenservice, 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36:

Das Team der Anmeldung ist erreichbar unter:
Tel.: 7060/1111
Fax: 7060/1119
E-Mail: ggz.aufnahme@stadt.graz.at

Anmeldung/Patientinnen- Patientenservice:
Mo – Do 7.00 bis 16.00 und
Fr 7.00 – 15.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kassenstunden:
Mo, Mi und Fr: 7.30 bis 12.30 Uhr

Auf unserer Homepage (www.ggz.graz.at) finden Sie nähere Informationen zu den für eine
Anmeldung erforderlichen Unterlagen und zu den bei einem Aufenthalt entstehenden Kosten.

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4 Lageplan des Standortes

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5 „Ihre Meinung zählt“ – Unser Meinungsmanagement

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6 Hausordnung
        Für das Verhalten von Patientinnen und Patienten und BesucherInnen in der Krankenanstalt
                                     gelten folgende Bestimmungen:

1. Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten ist es
      erforderlich, die Anordnungen der Ärztinnen bzw. der Ärzte, der Pflegepersonen und des
      sonstigen Personals zu befolgen.
2. Patientinnen und Patienten und deren Vertrauenspersonen haben das Recht, Wünsche und
      Beschwerden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzutragen, welche diese an die
      zuständige Stelle (Meinungsmanagement) weiterzuleiten haben. Patientinnen und Patienten
      und Vertrauenspersonen können Beschwerden auch direkt beim Meinungsmanagement
      einbringen.
      Auf die Möglichkeit, dass Beschwerden auch bei der Steiermärkischen Patientinnen-/Patienten-
      und Pflegevertretung eingebracht werden können, wird hingewiesen.
3. Anstaltsräumlichkeiten und alle übrigen Einrichtungen, wie Wege, Grünanlagen und Gärten, sind
      schonend zu benützen und rein zu halten.
4. Das Abstellen von Fahrzeugen und das Fahren mit Fahrzeugen aller Art im Anstaltsgelände sind
      Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besuchern nur mit ausdrücklicher
      Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
      Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sind dabei unbedingt zu beachten und unnötiger
      Lärm sowie unnötige Abgase sind zu vermeiden. Die Geschäftsführung ist berechtigt, ohne
      Genehmigung abgestellte Fahrzeuge vom Anstaltsgelände entfernen zu lassen.
5. Das Mitnehmen von Tieren in den Anstaltsbereich ist generell nicht gestattet und bedarf im
      Ausnahmefall einer Genehmigung der Anstaltsleitung.
6. Wertgegenstände müssen von Patientinnen und Patienten diebstahlsicher verwahrt oder dem
      Träger der Krankenanstalt zur Verwahrung übergeben werden, ansonsten übernimmt der
      Träger der Krankenanstalt bei Diebstahl keine Haftung. Der Träger der Krankenanstalt haftet
      gegenüber den Patientinnen und Patienten im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die
      einwandfreie und sichere Beschaffenheit aller Einrichtungen und Leistungen. Hinterlegte oder
      hinterbliebene Geldbeträge, Wertgegenstände und andere Sachen, die zu einer Nachlassmasse
      gehören, können nur über Beschluss des Nachlassgerichtes ausgefolgt werden.
7. Jede Patientin bzw. jeder Patient hat Anspruch auf ein von der Stationsleitung zugewiesenes Bett
      mit dazugehörigem Mobiliar. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder Bett besteht
      jedoch nicht.
8. Küchen, Wäschekammern, Versorgungsbetriebe sowie die Aufenthaltsräume des Personals der
      ASK dürfen von Patientinnen und Patienten und von Besucherinnen und Besuchern nicht
      betreten werden.
9. Patientinnen und Patienten dürfen aus gesundheitlichen Gründen mitgebrachte Medikamente nur
      nach Rücksprache mit der Ärztin bzw. mit dem Arzt verwenden.
10. Im Interesse des vorbeugenden Brandschutzes und der Sicherheit aller Patientinnen und
      Patienten ist den Anweisungen der Verwaltung und der bzw. dem Brandschutzbeauftragten
      Folge zu leisten. Hierzu zählen das Rauchverbot sowie die Verwendung von offenem Feuer (z. B.
      Kerzen, Adventkerzen, Christbaumkerzen) und offenem Licht (Geräte mit offenen Heizdrähten).

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11. Das Aufbewahren von verderblichen Nahrungsmitteln, verschmutzter Wäsche, Altpapier und
      Abfällen in Schränken und Nachtkästchen ist nicht erlaubt. Kann eine Patientin bzw. ein Patient
      diesbezüglich nicht selbst für Abhilfe sorgen, werden die notwendigen Reinigungs- und
      Räumungsarbeiten vom Pflegepersonal/Reinigungspersonal veranlasst.
12. Die Verwendung eigener Möbel, Pflegebehelfe, Bettwäsche, Decken u. a. ist nur mit Bewilligung
      der Stationsleitung erlaubt.
13. Das Halten von Haustieren und das Aufstellen von Topfpflanzen in den Patientinnen- und
      Patientenzimmern und im Funktionsraum ist nicht erlaubt. Das Aufstellen von Vasen mit
      Schnittblumen ist gestattet.
14. Besuchszeiten Albert Schweitzer Klinik
      ACU täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung
      AG/R und IMC täglich 13:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung
      AG/R Sonderklasse täglich 09:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung
      Med. Geriatrie täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung
      Memory Klinik täglich 11:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung
      ASH Besuche rund um die Uhr möglich (keine festgelegten Besuchszeiten)
      Während dieser Zeit können Patientinnen und Patienten Besuche uneingeschränkt, darüber
      hinaus in begründeten Fällen im Einvernehmen mit der Stationsleitung empfangen. Im
      Interesse der Patientinnen und Patienten haben Besucherinnen und Besucher bei
      erforderlichen Pflegeverrichtungen oder ärztlichen Visiten die Krankenzimmer für die Dauer
      dieser Tätigkeiten zu verlassen.
15. Im Krankenzimmer sind Gespräche leise zu führen, Lichter abzudunkeln, Fernsehgeräte und
      Radioapparate leise und ohne Störung von Mitpatientinnen und -patienten zu verwenden.
      Nachtruhe ist von 21 bis 6 Uhr.
16. Für den Fall, dass das Verhalten der Patientin bzw. des Patienten eine unzumutbare Belastung aus
      Sicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt, behalten sich die GGZ das Recht vor,
      die Patientin bzw. den Patienten wegen Missachtung der Anstaltsordnung aus disziplinären
      Gründen entweder nach Hause oder in eine andere Einrichtung zu entlassen, sofern keine
      Unabweisbarkeit aus medizinischen Gründen vorliegt.
17. Für den Fall, dass das Verhalten der Angehörigen bzw. der Besucherinnen und Besucher der
      Patientin bzw. des Patienten eine unzumutbare Belastung aus Sicht unserer Mitarbeiterinnen
      und Mitarbeiter darstellt, haben diese über Anordnung des zuständigen Personals mit einem
      Verweis aus der Anstalt zu rechnen.
18. Wenn eine Patientin bzw. ein Patient eine Besucherin bzw. einen Besucher ausdrücklich ablehnt,
      so kann diese bzw. dieser auf Ersuchen der Patientin bzw. des Patienten von Mitarbeiterinnen
      bzw. Mitarbeitern aus der Krankenanstalt verwiesen werden.
19. Das Betreten und Befahren des Krankenhausbereiches und seiner Einrichtungen erfolgt auf
      eigene Gefahr.
20. Betteln, Hausieren und das Feilhalten von Waren und jede Art von Werbung sind im Bereich der
      Krankenanstalt nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist der Verkauf von Waren und die
      Erbringung von Dienstleistungen durch die in der Krankenanstalt bestehenden geschäftlichen
      Einrichtungen sowie über Beschluss der Anstaltsleitung.

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7 Anhang

Werte Patientin, werter Patient!
Werte Angehörige!

Wir bitten Sie, während Ihres Aufenthaltes bei uns folgende Punkte zur Kenntnis zu nehmen:

                                     Therapie- und Öffnungszeiten

Anreise (Taxi oder privat) 07:30-08:00 Uhr

Therapietage: werden bei der Erstaufnahme festgelegt: 2 Tage in der Woche
Therapieeinheiten in der Zeit von 08.00 bis 15.30 Uhr!

Bitte beachten Sie, dass pro Therapietag 3 unterschiedliche Therapieeinheiten erfolgen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei unbegründetem Fernbleiben oder nicht abgemeldetem
Verlassen der Tagesklinik Ihren Therapieplatz anderweitig vergeben!
Im Krankheitsfall bitten wir um Verständigung bis 7.30 Uhr.

                                          Mitzubringen sind:

         E-Card
         Einzunehmende Medikamente
         Aktuelle Befunde und Medikamentenliste
         Bequeme Kleidung
         Festes Schuhwerk (Turnschuhe)
         Hilfsmittel (Lesebrille, Hörgeräte usw.)

Ein Umkleideraum und Schließfächer stehen zur Verfügung.

     Bei Verlust von Wertgegenständen oder persönlichen Gegenständen kann keine Haftung
                                    übernommen werden!

                                      Selbstbehalt/Kostenbeitrag

Am letzten Therapietag sind die angefallenen Kosten für die Behandlung im Patientenservice zu
entrichten, bzw. per Erlagschein zu begleichen.

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