Niederschrift - Markt ...

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Niederschrift
                          über die
  Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
             des Marktes Garmisch-Partenkirchen
                am Dienstag, 04. August 2020
                   im Großer Sitzungssaal
                                   HA-FA/20-26/002

                    Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr

                             Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Koch, Elisabeth                            Vorsitzende
Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied
Edenhofer, Lilian                          Geht um 19:08 Uhr
Gefrörer, Claus
Grasegger, Andreas
Simon, Michael                             Kommt um 17:10 Uhr
Sontheim, Christine
Dr. Thiel, Stephan
Witting, Anton
Zolk, Claudia                              stellv. Vorsitzende

Mitarbeiter der Verwaltung
Maier, Christoph
Berger, Hubert
Streitel, Georg
Hahn, Jörg
Velten, Ernst
Staltmair, Martin
Korber, Hans

Nicht stimmberechtigt:
Gemeinderatsmitglied
Buchwieser, Anton

Presse
Garmisch-Partenkirchner Tagblatt
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                            Seite 2

                                 ÖFFENTLICHER TEIL
1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder
des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der
Marktgemeinderat

                                              mit 8 Stimmen

beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die
Niederschrift der 1. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift
der 95. Sitzung (vergangene Wahlperiode) erhoben wurden, ist die Niederschrift
genehmigt.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                               Seite 3

            Öffentliche Tagesordnung

01          FF Garmisch und FF Partenkirchen - Kauf von zwei BMW X3 zum
            Leasingende Mitte August 2020 - beschließend
02          Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen und
            Straßenausbaupauschalen nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge
            durch den Freistaat Bayern - Zur Information
03          Haushaltsvollzug 2020;
            Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt:
            Umrüstung der Straßenbeleuchtung - beschließend
04          KiGa Partenkirchen - Erweiterung Containeranlage - beschließend
05          Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt:
            Brandschutzmaßnahmen am Kongresshaus - beschließend
06          Vertagt: Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt:
            Errichtung einer Schrankenanlage an der Tiefgarage Badgasse - vertagt
07          Bauhof; Haushaltsvollzug 2020 Vermögenshaushalt incl.
            Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne -
            beschließend

TOP 01           FF Garmisch und FF Partenkirchen - Kauf von zwei BMW X3 zum
                 Leasingende Mitte August 2020 - beschließend

Sachvortrag:

Seit August Jahres 2014 wurden den Feuerwehren Partenkirchen und Garmisch durch ein
Sponsoring der Firma BMW jeweils ein BMW X3 auf Leasingbasis zur Verfügung gestellt. Dieses
Leasing endet nun zum 13. August 2020.

Mit Schreiben vom 07. Juli 2020 beantragten die Kommandanten der Feuerwehren
Partenkirchen und Garmisch den Erwerb der BMW X3 zum Leasingende am 13. August 2020
(siehe Anlage).

Laut Stellungnahme der Kommandanten haben sich diese „Kommando-Fahrzeuge“ bei den
Feuerwehren als Vorausfahrzeuge für den Einsatzleiter oder Fahrten zu den
Feuerwehrschulen sowie den regelmäßigen Besprechungsterminen im gesamten Landkreis
sehr bewährt. In dem Schreiben wurde zudem ein entsprechendes Finanzierungskonzept
vorgelegt, welches durch das Ordnungsamt und die Kämmerei geprüft wurde.

Von Seiten der Verwaltung besteht mit dem Erwerb dieser Fahrzeuge durch den Markt
Garmisch-Partenkirchen Einverständnis.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                              Seite 4

Beschluss:

Der Markt Garmisch-Partenkirchen beschafft die derzeit geleasten BMW X3. Die Fahrzeuge
werden den jeweiligen Feuerwehren bis auf weiteres zur Verfügung gestellt.

Die überplanmäßigen Ausgaben auf den Haushaltsstellen 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch
/ Beschaffung von Fahrzeugen -Ersatzbeschaffung) in Höhe von 11.500 € und 1.1312.9347
(Feuerwehr Partenkirchen / Beschaffung von Fahrzeugen -Ersatzbeschaffung) in Höhe von
21.500 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt über die Haushaltstellen 1.1311.9357 in
Höhe von 7.500 €, 1.1312.9351 in Höhe von 11.000 € und 1.1312.9352 (in Höhe von 14.500 €).

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  8
 Nein-Stimmen:                0
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              8
 Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag
angenommen.

TOP 02           Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen und
                 Straßenausbaupauschalen nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge
                 durch den Freistaat Bayern - Zur Information

Sachvortrag:

Mit Gesetz zur Änderung des KAG vom 26.06.2018 hat der Gesetzgeber das
Straßenausbaubeitragsrecht in Bayern mit Wirkung vom 01.01.2018 abgeschafft.
Den Gemeinden ist es verboten, Beiträge für die Erneuerung und Verbesserung
von Ortsstraßen zu erheben. Im Gegenzug wurden gemeindliche
Erstattungsansprüche gegenüber dem Freistaat Bayern geschaffen. Dieser
erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die durch die Änderungen des KAG
unmittelbar entgehenden Beitragseinnahmen (sogenannte Spitzabrechnung).
Dies betrifft Straßenbaumaßnahmen bis 2018, die einige Voraussetzungen
erfüllen müssen. U.a. setzt ein Anspruch voraus, daß die Gemeinde für die
Maßnahme in einem der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens am 11.04.2018
vorgelegten Haushaltsplan Ausgaben im Vermögenshaushalt veranschlagt hatte.
Zu dem hierfür durchzuführenden staatlichen Verfahren wurden in einer
Erstattungsverordnung nähere Regelungen getroffen.
Die Regierungen sind zuständige Verwaltungsbehörden für die Erstattungen.
Ihnen ist das Straßenausbaubeitragsrecht bekannt, da sie auch bisher schon
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                  Seite 5

über Widersprüche bei kreisfreien Städten zu entscheiden hatten. Dies war auch
maßgebend, da Im Rahmen der Erstattungsansprüche das bisherige
Ausbaubeitragsrecht -und damit ein schwieriges und komplexes Rechtsgebiet-
eine große Rolle spielen und die Prüfung der Anträge dementsprechend sehr
aufwendig ist.

Im Antragsformular sind auf 11 Seiten alle beitragsrechtlichen Aspekte
darzustellen und genau zu erläutern. Außerdem sind Nachweise zu allen
Punkten zu übermitteln. Die Erstattungsbehörden können darüber hinaus
uneingeschränkt weitere Angaben und Unterlagen anfordern, soweit dies im
Einzelfall erforderlich ist. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird von den
Regierungen genauestens geprüft, ob eine Auszahlung abgelehnt bzw. gekürzt
werden kann.
Die Erstattungsbehörde hat im Bescheid die Fälligkeit der Leistung zu
bestimmen. Sind im laufenden Kalenderjahr noch ausreichende Mittel
vorhanden, so kann die Erstattungsbehörde einen Zeitpunkt im laufenden
Kalenderjahr vorsehen; andernfalls wählt sie einen Zeitpunkt im darauffolgenden
Kalenderjahr, für das noch ausreichende Mittel vorhanden sind.
Die Gemeinden haben dem Grunde und der Höhe nach einen Rechtsanspruch
auf die Erstattungsleistungen. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Auszahlung haben
es die Gemeinden allerdings hinzunehmen, daß eine Auszahlung nicht sofort
erfolgt, sondern erst, wenn ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Für das Jahr 2019 und für die folgenden Jahre wird vom Freistaat hierfür ein
Betrag in Höhe von jeweils 65 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Neben den durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar
entstehenden Beitragsausfällen, für die die Gemeinden evtl.
Erstattungsansprüche haben, gewährt der Freistaat Bayern ab dem Jahre 2019
pauschale Zuweisungen (Straßenausbaupauschalen) für künftige
Straßenbaumaßnahmen.
Im Jahr 2019 wurden für die Pauschale zunächst 35 Mio. € durch Umschichtung
innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Ab dem
Jahr 2020 wird die Pauschale dann auf 85 Mio. € aufgestockt und nach Auslauf
der oben beschriebenen sogenannten Spitzabrechnungen ist eine Zielgröße für
die Straßenausbaupauschale in Höhe von 150 Mio. € vorgesehen. Die
Pauschalen werden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen gewährt und können
nur für diesen Zweck verwendet werden. Die Gemeinden sollen sie im Rahmen
der Zweckbindung eigenverantwortlich bewirtschaften.
Im Jahr 2019 wurde zusätzlich ein sog. „Härtefallfonds“ mit 50 Mio. €
eingerichtet, der Beitragszahlern zugute kommt, die in der Zeit vom 01.01.2014
bis 31.12.2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt haben und weitere Kriterien
erfüllen. Von unserer Seite wurden alle betreffenden Eigentümer darüber
informiert.

Grundsätzlich soll die Finanzmasse für die Pauschalen ab dem Jahr 2022 nur
nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen auf alle Gemeinden verteilt werden.
Die maßgeblichen Flächen können dem Statistischen Bericht des Bayer.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                     Seite 6

Landesamts entnommen werden, der jährlich fortgeschrieben wird. Dieser
Verteilungsmaßstab wurde aus unserer Sicht gewählt, weil damit eine feste, für
alle Gemeinden vorhandene Einheit festgelegt und vor allem auf Anhieb
festzustellen ist. Dies soll hier nicht weiter ausgeführt werden. Von unserer Seite
ist nicht festzustellen, wie diese ‚Siedlungsflächen‘ ermittelt wurden bzw. wie die
jährliche Überprüfung erfolgen soll. Für das Jahr 2020 (Stichtag 31.12.18) wurde
die maßgebliche Siedlungsfläche des Marktes um 3,0 ha erhöht (vermutlich
entwidmete Flächen auf ehemaligem Bahnhofsgelände); Im Vergleich mit
anderen Landkreisgemeinden im Verhältnis zu den Einwohnerwerten schneidet
der Markt Garmisch-Partenkirchen eher schlecht ab.

Für die Jahre 2019 bis 2021 gibt es Übergangsvorschriften, wonach die
Straßenausbaupauschalen verteilt werden. Für 2019 konnten davon nur die
Gemeinden profitieren, die bisher schon Straßenausbaubeiträge als
Finanzierungsquelle genutzt hatten. Bis spätestens 11.04.2018 mußten sie u.a.
eine entsprechende Satzung erlassen und in den Jahren 2008 bis 2017 für eine
beitragsfähige Maßnahme Ausbaubeiträge hierauf erhoben haben.
Für die Gemeinden, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird in den Jahren 2019
bis 2021 ein Sondertopf gebildet, der nach dem Verhältnis der von 2008 bis 2017
durchschnittlich erhobenen Einnahmen aus Beiträgen verteilt wird (siehe beil.
Aufstellung der Berechnung; 2020 25 % und 2021 15 % der Gesamtsumme).
Ab 2020 erhalten jetzt alle bayerischen Gemeinden die entsprechende
Pauschale; also auch diejenigen, die bisher die Möglichkeit zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen gar nicht genutzt hatten (z.B. Stadt München).

Die Straßenausbaupauschalen werden jeweils zum 1. Juli ausbezahlt (2019
noch am 15. Dezember).

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat den Bescheid für Zuweisungen nach Art.
13h BayFAG vom 15.06.2020 erhalten. Die entsprechende Straßenausbau-
pauschale 2020 beträgt demnach 181.570,-- €. Davon liegt der Anteil nach den
früher erhobenen Ausbaubeiträgen (25 % der Gesamt-Fördersumme) bei 93.208
€ und der Anteil nach Siedlungsfläche (75 % der Gesamt-Fördersumme) bei
88.362 €.
Geht man für 2021 und 2022 auch von einer unveränderten Fördersumme sowie
von unveränderten Siedlungsflächen aus, so würde sich unser Gemeindeanteil
entsprechend vermindern:
2021: ca. 156.000,-- € (15 % nach Beitragseinnahmen; 85 % nach
Siedlungsflächen)
2022: ca. 118.000,-- € (komplett nach Siedlungsflächen).
Falls die oben beschriebenen „Spitzabrechnungen“ der Gemeinden geringer
werden bzw. irgendwann ganz wegfallen, so erhöht sich die Gesamtsumme der
Straßenausbaupauschale von 85 Mio. € bis auf insgesamt 150 Mio. € und
dementsprechend auch die Gemeindeanteile.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                       Seite 7

Die tatsächlich notwendigen Aufwendungen für die Erneuerung bzw.
Verbesserung aller beitragsfähigen Straßen und Wege im Gemeindegebiet (ca.
100 km) sind ein Vielfaches dieser vom Freistaat zur Verfügung gestellten
Straßenausbaupauschale.

Der Bayer. Städtetag hat in einem Artikel vom März 2019 bereits auf die
unbefriedigende Situation für die Bayerischen Gemeinden hingewiesen und
folgendes festgestellt:
„..Die Städte und Gemeinden sind deshalb auf ein auskömmliches staatliches
Ersatzeinnahmesystem angewiesen. Mit der bislang in Aussicht gestellten
Mittelausstattung für ein pauschales Finanzierungssystem mit einer Zielgröße
von 150 Mio. € pro Jahr können die Beitragsausfälle nicht vollständig
kompensiert werden. Etwaige Unterfinanzierungen könnten dann mittels
anderweitiger allgemeiner Deckungsmittel (z.B. Anhebung Grundsteuer B)
aufgefangen werden müssen“.

Der Sachverhalt dient zur Information der Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses.
Zur Übersicht dient eine vereinfachte Darstellung über die
Straßenausbaupauschalen (3 Seiten).

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen den Sachverhalt zur
Kenntnis.

TOP 03           Haushaltsvollzug 2020;
                 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im
                 Vermögenshaushalt: Umrüstung der Straßenbeleuchtung -
                 beschließend

Sachvortrag:

Im Haushalt 2020 sind auf Haushaltstelle 1.6709.9400 Mittel in Höhe von 130.000 EUR
vorgesehen für die letztjährigen Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen
Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung des Marktes Garmisch-Partenkirchen
wird durch die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen unterhalten.

Hierbei führt der Austausch der bestehenden alten Leuchten zu modernen LED-
Strahler zu einer deutlichen Stromeinsparung.
Durch die Umrüstung von 260 Leuchten kann der Markt jährlich bereits über 42.000
Kilowattstunden (kWh) einsparen. Beim aktuellen Strompreis ist dies eine Einsparung
von etwa 10.000 EUR pro Jahr. Die restlichen 948 Leuchten sollen in den kommenden
Jahren umgerüstet werden.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                            Seite 8

Insgesamt wurde seit Beginn der Energieeinspar-Maßnahmen (seit 1991) der
Verbrauch von 1.585.965 kWh auf 792.724 kWh (Stand 2019) bei annähernd gleicher
Leuchten Anzahl reduziert.

Da Aufgrund des Haushaltschlusses im Dezember 2019 nicht mehr alle Rechnung der
Umrüstung rechtzeitig bezahlt werden konnten, müssen in diesem Haushaltsjahr
zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 60.000 EUR beglichen werden. Hierfür ist eine
außerplanmäßige Ausgabe notwendig.

Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung die Umrüstung auf LED-Leuchten weiter voran zu
treiben. Aufgrund von Kapazitäten der Gemeindewerke können dieses Jahr noch
Leuchten für eine Summe von ca. 40.000 EUR umgerüstet werden.

Der im Vermögenshaushalt vorgesehene Ansatz von 130.000 EUR reicht daher nicht
aus. Es ist mit einer Überschreitung von 100.000 EUR zu rechnen.

Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei der Haushaltstelle 1.6901.9500
‚Herstellung Kanker Rechen (Beteiligten Beitrag)‘ gedeckt werden. Auf dieser
Haushaltstelle fallen diese Jahr keine Kosten mehr an, da der fällige Beitrag für die
Herstellung des Kanker Rechens bereits an das Wasserwirtschaftsamt bezahlt wurde.
Da sich die Baumaßnahme verzögerte fallen die restlichen Kosten erst im kommenden
Haushaltsjahr an.

Beschluss:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 EUR auf der Haushaltstelle
1.6709.9400 (Straßenbeleuchtung – Hochbaumaßnahmen Investitionen Vorjahr) wird
genehmigt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltstelle
1.6901.9500 (Wasserläufe, Wasserbau – Tiefbaumaßnahmen Herstellung Rechen
Kanker (Beteiligtenbeitrag)).

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  9
 Nein-Stimmen:                0
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              9
 Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag
angenommen ist.

TOP 04           KiGa Partenkirchen - Erweiterung Containeranlage - beschließend
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                       Seite 9

Sachvortrag:

Seit Juli 2020 steht fest, dass zwei weitere Gruppen zur Betreuung von Krippen- und
Kindergartenkinder notwendig sind.
Die schnellste Bereitstellung kann mit der Erweiterung der Containeranlage auf der
Tiefgarage Partenkirchen erreicht werden.
Bis zum Herbst kann der 2019 ausgeschriebene Hersteller weitere Elemente liefern,
um so alle Krippenkinder zentral an dieser Stelle zu betreuen.
Herstellungs- und Lieferkosten belaufen sich auf geschätzte € 80.000,- brutto.

Beschluss:

Der Erweiterung der Containeranlage um zwei weitere Gruppen auf der Tiefgarage
Badgasse wird zugestimmt.
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € wir genehmigt.
Die endgültige Mittelbereitstellung wird am Jahresende festgesetzt und im Zuge
Jahresrechnung 2020 vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  9
 Nein-Stimmen:                0
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              9
 Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag
angenommen ist.

TOP 05           Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt:
                 Brandschutzmaßnahmen am Kongresshaus - beschließend
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                          Seite 10

Sachvortrag:
Aufgrund der zahlreichen baulichen Mängel am Kongresszentrum und der Defizite
beim Brandschutz, wurden Sofortmaßnahmen zur Ertüchtigung der Flucht- und
Rettungswege geplant und größtenteils bereits umgesetzt.

Bei der Durchführung der Baumaßnahme kam es zu zahlreichen nicht
vorhersehbaren Mehraufwendungen wie z.B. beim Einbau von Brandmeldeanlagen
für die beiden Foyers (Festsaal Werdenfels und Richard-Strauss-Saal), Einbau einer
Sicherheitsbeleuchtung für den Richard-Strauss-Saal, Schaffung zusätzlicher und
Sanierung bestehender Flucht- und Rettungswege (Herstellungskosten und Mieten
für z.B. Treppenprovisorien), Asbestsanierungen, Außenanlagen usw.

Die im Haushalt veranschlagten Kosten in Höhe von 500.000 Euro/netto reichen
nicht aus um die Sofortmaßnahmen fertig stellen, welche für eine Fortführung des
Kongressbetriebes und der bereits vertraglich vereinbarten Veranstaltungen bis 2024
erforderlich sind. U.a. musste die freiwillige Feuerwehr häufig vor Ort in Bereitschaft
sein um die baulichen Defizite zu kompensieren.

Es kommt zu überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von ca. 270.000 Euro.

Beschluss:

Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HHSt. 1.8622.9450 (Kongresshaus,
Sanierung und Brandschutz) in Höhe von 270.000 € werden genehmigt.

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der HHSt 1.8622.9451 (Kongresshaus
- Küchensanierung) in Höhe von 100.000 €, für welches es derzeit keine konkreten
Vorgaben gibt, sowie der HHSt 1.8646.9400 (Richard-Strauss-Platz 2;
Hochbaumaßnahmen: Umbaumaßnahme) in Höhe von 170.000 €.

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  9
 Nein-Stimmen:                0
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              9
 Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag
angenommen ist.

TOP 06           Vertagt: Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt:
                 Errichtung einer Schrankenanlage an der Tiefgarage Badgasse -
                 vertagt
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                        Seite 11

Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Dr. Stephan Thiel

Dieser TOP soll vertagt werden.

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  5
 Nein-Stimmen:                4
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              9
 Mitglieder:

Beschluss:

Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

TOP 07           Bauhof; Haushaltsvollzug 2020 Vermögenshaushalt incl.
                 Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne -
                 beschließend

Sachvortrag:

Die 1993 erworbene Hebebühne (GAP- PS 61) soll altersbedingt durch eine neue
Hebebühne ersetzt werden. Die jährlichen Betriebsstunden belaufen sich
durchschnittlich auf ca. 400 im Jahr. Die Hubarbeitsbühne wird im Bereich der
Gärtnerei zur Baumpflege, Christbaumbeleuchtung und allgemein im Bauhof
eingesetzt. Die jetzige Hubarbeitsbühne wird als Anhänger gezogen und hat durch ihr
geringes Eigengewicht eine sehr große Aufstellfläche (4,2 Meter). Die zukünftige
Hebebühne soll eine Aufstellfläche von 2,5 Meter haben. Es können viele geplante
Baumpflegearbeiten aus Platzmangel nicht durchgeführt werden und müssen extern
vergeben werden. Durch die neue Hubarbeitsbühne wird eine bessere Auslastung
erwartet. Des Weiteren lässt sich diese bei Unwettern und anderen Ereignissen
einsetzen. Die Hebebühne war und ist ein großer Diskussionspunkt in den diversen
Gremien des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Sie wurde aber durch den Haushalt
2019 sowie 2020 durch den Gemeinderat genehmigt und soll nun endlich beschafft
werden. Es wurden ebenfalls schon die Option einer Langzeitmiete (jährliche Kosten
ca. 43.000 € zzgl. MwSt.) in Betracht gezogen hier stellt sich jedoch raus, dass sich
ein Kauf (geschätzter Auftragswert 200.000 € zzgl. MwSt.) in ca. fünf Jahren
amortisiert hat. Durch die Firma Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde eine
Nationale Ausschreibung durchgeführt. Der Eröffnungstermin der Angebote wurde auf
den 03.08.2020 gesetzt. Es wird durch das Vergabebüro versucht, alle Angebote bis
zur Sitzung auszuwerten und als Tischvorlage den Mitgliedern vorlegen zu können.

Anbei noch die Reparaturkosten der letzten Jahre zur Info:

   -    2016:       8.001,76 €
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020                        Seite 12

   -    2017:         620,77 €
   -    2018:       2.153,46 €
   -    2019:         327,91 €

Beschluss:

Der Ersatzbeschaffung einer neuen Hubarbeitsbühne der Firma Palfinger lt.
Ausschreibungsergebnis in Höhe von 203.926,00 € (zzgl. MwSt.) wird zugestimmt. Die
Mittel stehen auf der HH-Stelle 1.8611.9347 (Anlage des Kur- und Badebetriebs;
Beschaffung von Fahrzeugen) zur Verfügung.
Die alte Hebebühne soll versteigert werden. Es wird ein Mindestgebot von 5.000 €
angesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HH-Stelle 1.8611.3454 (Anlage des Kur- und
Badebetriebs; Verkauf von Fahrzeugen).

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen:                  8
 Nein-Stimmen:                0
 Persönlich beteiligt:        0
 Anwesende
                              8
 Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag
angenommen ist.

Außerhalb der Tagesordnung informiert die 1. Bürgermeisterin, Fr. Elisabeth Koch,
und der Leiter des Gemeindebauhofes, Hr. Martin Staltmair, am Ende der öffentlichen
Sitzung, anhand von Schadensbildern und Drohnenaufnahmen über die entstandenen
Schäden durch die Starkregenereignisse des letzten Tages.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:08 Uhr

Für die Richtigkeit:

Die Vorsitzende:                                          Für das Protokoll:

gez.                                                      gez.

Elisabeth Koch                                            Regina Fichtl
1. Bürgermeisterin                                        Sachbearbeiterin
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