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Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 04. August 2020 im Großer Sitzungssaal HA-FA/20-26/002 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Koch, Elisabeth Vorsitzende Stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied Edenhofer, Lilian Geht um 19:08 Uhr Gefrörer, Claus Grasegger, Andreas Simon, Michael Kommt um 17:10 Uhr Sontheim, Christine Dr. Thiel, Stephan Witting, Anton Zolk, Claudia stellv. Vorsitzende Mitarbeiter der Verwaltung Maier, Christoph Berger, Hubert Streitel, Georg Hahn, Jörg Velten, Ernst Staltmair, Martin Korber, Hans Nicht stimmberechtigt: Gemeinderatsmitglied Buchwieser, Anton Presse Garmisch-Partenkirchner Tagblatt
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 2 ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat mit 8 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 1. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 95. Sitzung (vergangene Wahlperiode) erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 3 Öffentliche Tagesordnung 01 FF Garmisch und FF Partenkirchen - Kauf von zwei BMW X3 zum Leasingende Mitte August 2020 - beschließend 02 Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen und Straßenausbaupauschalen nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge durch den Freistaat Bayern - Zur Information 03 Haushaltsvollzug 2020; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt: Umrüstung der Straßenbeleuchtung - beschließend 04 KiGa Partenkirchen - Erweiterung Containeranlage - beschließend 05 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt: Brandschutzmaßnahmen am Kongresshaus - beschließend 06 Vertagt: Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt: Errichtung einer Schrankenanlage an der Tiefgarage Badgasse - vertagt 07 Bauhof; Haushaltsvollzug 2020 Vermögenshaushalt incl. Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne - beschließend TOP 01 FF Garmisch und FF Partenkirchen - Kauf von zwei BMW X3 zum Leasingende Mitte August 2020 - beschließend Sachvortrag: Seit August Jahres 2014 wurden den Feuerwehren Partenkirchen und Garmisch durch ein Sponsoring der Firma BMW jeweils ein BMW X3 auf Leasingbasis zur Verfügung gestellt. Dieses Leasing endet nun zum 13. August 2020. Mit Schreiben vom 07. Juli 2020 beantragten die Kommandanten der Feuerwehren Partenkirchen und Garmisch den Erwerb der BMW X3 zum Leasingende am 13. August 2020 (siehe Anlage). Laut Stellungnahme der Kommandanten haben sich diese „Kommando-Fahrzeuge“ bei den Feuerwehren als Vorausfahrzeuge für den Einsatzleiter oder Fahrten zu den Feuerwehrschulen sowie den regelmäßigen Besprechungsterminen im gesamten Landkreis sehr bewährt. In dem Schreiben wurde zudem ein entsprechendes Finanzierungskonzept vorgelegt, welches durch das Ordnungsamt und die Kämmerei geprüft wurde. Von Seiten der Verwaltung besteht mit dem Erwerb dieser Fahrzeuge durch den Markt Garmisch-Partenkirchen Einverständnis.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 4 Beschluss: Der Markt Garmisch-Partenkirchen beschafft die derzeit geleasten BMW X3. Die Fahrzeuge werden den jeweiligen Feuerwehren bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Ausgaben auf den Haushaltsstellen 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch / Beschaffung von Fahrzeugen -Ersatzbeschaffung) in Höhe von 11.500 € und 1.1312.9347 (Feuerwehr Partenkirchen / Beschaffung von Fahrzeugen -Ersatzbeschaffung) in Höhe von 21.500 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt über die Haushaltstellen 1.1311.9357 in Höhe von 7.500 €, 1.1312.9351 in Höhe von 11.000 € und 1.1312.9352 (in Höhe von 14.500 €). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 8 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen. TOP 02 Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen und Straßenausbaupauschalen nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge durch den Freistaat Bayern - Zur Information Sachvortrag: Mit Gesetz zur Änderung des KAG vom 26.06.2018 hat der Gesetzgeber das Straßenausbaubeitragsrecht in Bayern mit Wirkung vom 01.01.2018 abgeschafft. Den Gemeinden ist es verboten, Beiträge für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen zu erheben. Im Gegenzug wurden gemeindliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Freistaat Bayern geschaffen. Dieser erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die durch die Änderungen des KAG unmittelbar entgehenden Beitragseinnahmen (sogenannte Spitzabrechnung). Dies betrifft Straßenbaumaßnahmen bis 2018, die einige Voraussetzungen erfüllen müssen. U.a. setzt ein Anspruch voraus, daß die Gemeinde für die Maßnahme in einem der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens am 11.04.2018 vorgelegten Haushaltsplan Ausgaben im Vermögenshaushalt veranschlagt hatte. Zu dem hierfür durchzuführenden staatlichen Verfahren wurden in einer Erstattungsverordnung nähere Regelungen getroffen. Die Regierungen sind zuständige Verwaltungsbehörden für die Erstattungen. Ihnen ist das Straßenausbaubeitragsrecht bekannt, da sie auch bisher schon
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 5 über Widersprüche bei kreisfreien Städten zu entscheiden hatten. Dies war auch maßgebend, da Im Rahmen der Erstattungsansprüche das bisherige Ausbaubeitragsrecht -und damit ein schwieriges und komplexes Rechtsgebiet- eine große Rolle spielen und die Prüfung der Anträge dementsprechend sehr aufwendig ist. Im Antragsformular sind auf 11 Seiten alle beitragsrechtlichen Aspekte darzustellen und genau zu erläutern. Außerdem sind Nachweise zu allen Punkten zu übermitteln. Die Erstattungsbehörden können darüber hinaus uneingeschränkt weitere Angaben und Unterlagen anfordern, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird von den Regierungen genauestens geprüft, ob eine Auszahlung abgelehnt bzw. gekürzt werden kann. Die Erstattungsbehörde hat im Bescheid die Fälligkeit der Leistung zu bestimmen. Sind im laufenden Kalenderjahr noch ausreichende Mittel vorhanden, so kann die Erstattungsbehörde einen Zeitpunkt im laufenden Kalenderjahr vorsehen; andernfalls wählt sie einen Zeitpunkt im darauffolgenden Kalenderjahr, für das noch ausreichende Mittel vorhanden sind. Die Gemeinden haben dem Grunde und der Höhe nach einen Rechtsanspruch auf die Erstattungsleistungen. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Auszahlung haben es die Gemeinden allerdings hinzunehmen, daß eine Auszahlung nicht sofort erfolgt, sondern erst, wenn ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2019 und für die folgenden Jahre wird vom Freistaat hierfür ein Betrag in Höhe von jeweils 65 Mio. € zur Verfügung gestellt. Neben den durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar entstehenden Beitragsausfällen, für die die Gemeinden evtl. Erstattungsansprüche haben, gewährt der Freistaat Bayern ab dem Jahre 2019 pauschale Zuweisungen (Straßenausbaupauschalen) für künftige Straßenbaumaßnahmen. Im Jahr 2019 wurden für die Pauschale zunächst 35 Mio. € durch Umschichtung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2020 wird die Pauschale dann auf 85 Mio. € aufgestockt und nach Auslauf der oben beschriebenen sogenannten Spitzabrechnungen ist eine Zielgröße für die Straßenausbaupauschale in Höhe von 150 Mio. € vorgesehen. Die Pauschalen werden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen gewährt und können nur für diesen Zweck verwendet werden. Die Gemeinden sollen sie im Rahmen der Zweckbindung eigenverantwortlich bewirtschaften. Im Jahr 2019 wurde zusätzlich ein sog. „Härtefallfonds“ mit 50 Mio. € eingerichtet, der Beitragszahlern zugute kommt, die in der Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt haben und weitere Kriterien erfüllen. Von unserer Seite wurden alle betreffenden Eigentümer darüber informiert. Grundsätzlich soll die Finanzmasse für die Pauschalen ab dem Jahr 2022 nur nach dem Verhältnis der Siedlungsflächen auf alle Gemeinden verteilt werden. Die maßgeblichen Flächen können dem Statistischen Bericht des Bayer.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 6 Landesamts entnommen werden, der jährlich fortgeschrieben wird. Dieser Verteilungsmaßstab wurde aus unserer Sicht gewählt, weil damit eine feste, für alle Gemeinden vorhandene Einheit festgelegt und vor allem auf Anhieb festzustellen ist. Dies soll hier nicht weiter ausgeführt werden. Von unserer Seite ist nicht festzustellen, wie diese ‚Siedlungsflächen‘ ermittelt wurden bzw. wie die jährliche Überprüfung erfolgen soll. Für das Jahr 2020 (Stichtag 31.12.18) wurde die maßgebliche Siedlungsfläche des Marktes um 3,0 ha erhöht (vermutlich entwidmete Flächen auf ehemaligem Bahnhofsgelände); Im Vergleich mit anderen Landkreisgemeinden im Verhältnis zu den Einwohnerwerten schneidet der Markt Garmisch-Partenkirchen eher schlecht ab. Für die Jahre 2019 bis 2021 gibt es Übergangsvorschriften, wonach die Straßenausbaupauschalen verteilt werden. Für 2019 konnten davon nur die Gemeinden profitieren, die bisher schon Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle genutzt hatten. Bis spätestens 11.04.2018 mußten sie u.a. eine entsprechende Satzung erlassen und in den Jahren 2008 bis 2017 für eine beitragsfähige Maßnahme Ausbaubeiträge hierauf erhoben haben. Für die Gemeinden, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird in den Jahren 2019 bis 2021 ein Sondertopf gebildet, der nach dem Verhältnis der von 2008 bis 2017 durchschnittlich erhobenen Einnahmen aus Beiträgen verteilt wird (siehe beil. Aufstellung der Berechnung; 2020 25 % und 2021 15 % der Gesamtsumme). Ab 2020 erhalten jetzt alle bayerischen Gemeinden die entsprechende Pauschale; also auch diejenigen, die bisher die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gar nicht genutzt hatten (z.B. Stadt München). Die Straßenausbaupauschalen werden jeweils zum 1. Juli ausbezahlt (2019 noch am 15. Dezember). Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat den Bescheid für Zuweisungen nach Art. 13h BayFAG vom 15.06.2020 erhalten. Die entsprechende Straßenausbau- pauschale 2020 beträgt demnach 181.570,-- €. Davon liegt der Anteil nach den früher erhobenen Ausbaubeiträgen (25 % der Gesamt-Fördersumme) bei 93.208 € und der Anteil nach Siedlungsfläche (75 % der Gesamt-Fördersumme) bei 88.362 €. Geht man für 2021 und 2022 auch von einer unveränderten Fördersumme sowie von unveränderten Siedlungsflächen aus, so würde sich unser Gemeindeanteil entsprechend vermindern: 2021: ca. 156.000,-- € (15 % nach Beitragseinnahmen; 85 % nach Siedlungsflächen) 2022: ca. 118.000,-- € (komplett nach Siedlungsflächen). Falls die oben beschriebenen „Spitzabrechnungen“ der Gemeinden geringer werden bzw. irgendwann ganz wegfallen, so erhöht sich die Gesamtsumme der Straßenausbaupauschale von 85 Mio. € bis auf insgesamt 150 Mio. € und dementsprechend auch die Gemeindeanteile.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 7 Die tatsächlich notwendigen Aufwendungen für die Erneuerung bzw. Verbesserung aller beitragsfähigen Straßen und Wege im Gemeindegebiet (ca. 100 km) sind ein Vielfaches dieser vom Freistaat zur Verfügung gestellten Straßenausbaupauschale. Der Bayer. Städtetag hat in einem Artikel vom März 2019 bereits auf die unbefriedigende Situation für die Bayerischen Gemeinden hingewiesen und folgendes festgestellt: „..Die Städte und Gemeinden sind deshalb auf ein auskömmliches staatliches Ersatzeinnahmesystem angewiesen. Mit der bislang in Aussicht gestellten Mittelausstattung für ein pauschales Finanzierungssystem mit einer Zielgröße von 150 Mio. € pro Jahr können die Beitragsausfälle nicht vollständig kompensiert werden. Etwaige Unterfinanzierungen könnten dann mittels anderweitiger allgemeiner Deckungsmittel (z.B. Anhebung Grundsteuer B) aufgefangen werden müssen“. Der Sachverhalt dient zur Information der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. Zur Übersicht dient eine vereinfachte Darstellung über die Straßenausbaupauschalen (3 Seiten). Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 03 Haushaltsvollzug 2020; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt: Umrüstung der Straßenbeleuchtung - beschließend Sachvortrag: Im Haushalt 2020 sind auf Haushaltstelle 1.6709.9400 Mittel in Höhe von 130.000 EUR vorgesehen für die letztjährigen Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung des Marktes Garmisch-Partenkirchen wird durch die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen unterhalten. Hierbei führt der Austausch der bestehenden alten Leuchten zu modernen LED- Strahler zu einer deutlichen Stromeinsparung. Durch die Umrüstung von 260 Leuchten kann der Markt jährlich bereits über 42.000 Kilowattstunden (kWh) einsparen. Beim aktuellen Strompreis ist dies eine Einsparung von etwa 10.000 EUR pro Jahr. Die restlichen 948 Leuchten sollen in den kommenden Jahren umgerüstet werden.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 8 Insgesamt wurde seit Beginn der Energieeinspar-Maßnahmen (seit 1991) der Verbrauch von 1.585.965 kWh auf 792.724 kWh (Stand 2019) bei annähernd gleicher Leuchten Anzahl reduziert. Da Aufgrund des Haushaltschlusses im Dezember 2019 nicht mehr alle Rechnung der Umrüstung rechtzeitig bezahlt werden konnten, müssen in diesem Haushaltsjahr zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 60.000 EUR beglichen werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig. Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung die Umrüstung auf LED-Leuchten weiter voran zu treiben. Aufgrund von Kapazitäten der Gemeindewerke können dieses Jahr noch Leuchten für eine Summe von ca. 40.000 EUR umgerüstet werden. Der im Vermögenshaushalt vorgesehene Ansatz von 130.000 EUR reicht daher nicht aus. Es ist mit einer Überschreitung von 100.000 EUR zu rechnen. Die Mehrausgaben können durch Minderausgaben bei der Haushaltstelle 1.6901.9500 ‚Herstellung Kanker Rechen (Beteiligten Beitrag)‘ gedeckt werden. Auf dieser Haushaltstelle fallen diese Jahr keine Kosten mehr an, da der fällige Beitrag für die Herstellung des Kanker Rechens bereits an das Wasserwirtschaftsamt bezahlt wurde. Da sich die Baumaßnahme verzögerte fallen die restlichen Kosten erst im kommenden Haushaltsjahr an. Beschluss: Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 EUR auf der Haushaltstelle 1.6709.9400 (Straßenbeleuchtung – Hochbaumaßnahmen Investitionen Vorjahr) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Haushaltstelle 1.6901.9500 (Wasserläufe, Wasserbau – Tiefbaumaßnahmen Herstellung Rechen Kanker (Beteiligtenbeitrag)). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 9 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 04 KiGa Partenkirchen - Erweiterung Containeranlage - beschließend
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 9 Sachvortrag: Seit Juli 2020 steht fest, dass zwei weitere Gruppen zur Betreuung von Krippen- und Kindergartenkinder notwendig sind. Die schnellste Bereitstellung kann mit der Erweiterung der Containeranlage auf der Tiefgarage Partenkirchen erreicht werden. Bis zum Herbst kann der 2019 ausgeschriebene Hersteller weitere Elemente liefern, um so alle Krippenkinder zentral an dieser Stelle zu betreuen. Herstellungs- und Lieferkosten belaufen sich auf geschätzte € 80.000,- brutto. Beschluss: Der Erweiterung der Containeranlage um zwei weitere Gruppen auf der Tiefgarage Badgasse wird zugestimmt. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € wir genehmigt. Die endgültige Mittelbereitstellung wird am Jahresende festgesetzt und im Zuge Jahresrechnung 2020 vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 9 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 05 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt: Brandschutzmaßnahmen am Kongresshaus - beschließend
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 10 Sachvortrag: Aufgrund der zahlreichen baulichen Mängel am Kongresszentrum und der Defizite beim Brandschutz, wurden Sofortmaßnahmen zur Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege geplant und größtenteils bereits umgesetzt. Bei der Durchführung der Baumaßnahme kam es zu zahlreichen nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen wie z.B. beim Einbau von Brandmeldeanlagen für die beiden Foyers (Festsaal Werdenfels und Richard-Strauss-Saal), Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung für den Richard-Strauss-Saal, Schaffung zusätzlicher und Sanierung bestehender Flucht- und Rettungswege (Herstellungskosten und Mieten für z.B. Treppenprovisorien), Asbestsanierungen, Außenanlagen usw. Die im Haushalt veranschlagten Kosten in Höhe von 500.000 Euro/netto reichen nicht aus um die Sofortmaßnahmen fertig stellen, welche für eine Fortführung des Kongressbetriebes und der bereits vertraglich vereinbarten Veranstaltungen bis 2024 erforderlich sind. U.a. musste die freiwillige Feuerwehr häufig vor Ort in Bereitschaft sein um die baulichen Defizite zu kompensieren. Es kommt zu überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von ca. 270.000 Euro. Beschluss: Die überplanmäßigen Ausgaben auf der HHSt. 1.8622.9450 (Kongresshaus, Sanierung und Brandschutz) in Höhe von 270.000 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der HHSt 1.8622.9451 (Kongresshaus - Küchensanierung) in Höhe von 100.000 €, für welches es derzeit keine konkreten Vorgaben gibt, sowie der HHSt 1.8646.9400 (Richard-Strauss-Platz 2; Hochbaumaßnahmen: Umbaumaßnahme) in Höhe von 170.000 €. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 9 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. TOP 06 Vertagt: Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt: Errichtung einer Schrankenanlage an der Tiefgarage Badgasse - vertagt
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 11 Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Dr. Stephan Thiel Dieser TOP soll vertagt werden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 9 Mitglieder: Beschluss: Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt. TOP 07 Bauhof; Haushaltsvollzug 2020 Vermögenshaushalt incl. Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne - beschließend Sachvortrag: Die 1993 erworbene Hebebühne (GAP- PS 61) soll altersbedingt durch eine neue Hebebühne ersetzt werden. Die jährlichen Betriebsstunden belaufen sich durchschnittlich auf ca. 400 im Jahr. Die Hubarbeitsbühne wird im Bereich der Gärtnerei zur Baumpflege, Christbaumbeleuchtung und allgemein im Bauhof eingesetzt. Die jetzige Hubarbeitsbühne wird als Anhänger gezogen und hat durch ihr geringes Eigengewicht eine sehr große Aufstellfläche (4,2 Meter). Die zukünftige Hebebühne soll eine Aufstellfläche von 2,5 Meter haben. Es können viele geplante Baumpflegearbeiten aus Platzmangel nicht durchgeführt werden und müssen extern vergeben werden. Durch die neue Hubarbeitsbühne wird eine bessere Auslastung erwartet. Des Weiteren lässt sich diese bei Unwettern und anderen Ereignissen einsetzen. Die Hebebühne war und ist ein großer Diskussionspunkt in den diversen Gremien des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Sie wurde aber durch den Haushalt 2019 sowie 2020 durch den Gemeinderat genehmigt und soll nun endlich beschafft werden. Es wurden ebenfalls schon die Option einer Langzeitmiete (jährliche Kosten ca. 43.000 € zzgl. MwSt.) in Betracht gezogen hier stellt sich jedoch raus, dass sich ein Kauf (geschätzter Auftragswert 200.000 € zzgl. MwSt.) in ca. fünf Jahren amortisiert hat. Durch die Firma Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde eine Nationale Ausschreibung durchgeführt. Der Eröffnungstermin der Angebote wurde auf den 03.08.2020 gesetzt. Es wird durch das Vergabebüro versucht, alle Angebote bis zur Sitzung auszuwerten und als Tischvorlage den Mitgliedern vorlegen zu können. Anbei noch die Reparaturkosten der letzten Jahre zur Info: - 2016: 8.001,76 €
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2020 Seite 12 - 2017: 620,77 € - 2018: 2.153,46 € - 2019: 327,91 € Beschluss: Der Ersatzbeschaffung einer neuen Hubarbeitsbühne der Firma Palfinger lt. Ausschreibungsergebnis in Höhe von 203.926,00 € (zzgl. MwSt.) wird zugestimmt. Die Mittel stehen auf der HH-Stelle 1.8611.9347 (Anlage des Kur- und Badebetriebs; Beschaffung von Fahrzeugen) zur Verfügung. Die alte Hebebühne soll versteigert werden. Es wird ein Mindestgebot von 5.000 € angesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HH-Stelle 1.8611.3454 (Anlage des Kur- und Badebetriebs; Verkauf von Fahrzeugen). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt: 0 Anwesende 8 Mitglieder: 1. Bürgermeisterin Elisabeth Koch stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist. Außerhalb der Tagesordnung informiert die 1. Bürgermeisterin, Fr. Elisabeth Koch, und der Leiter des Gemeindebauhofes, Hr. Martin Staltmair, am Ende der öffentlichen Sitzung, anhand von Schadensbildern und Drohnenaufnahmen über die entstandenen Schäden durch die Starkregenereignisse des letzten Tages. Ende der öffentlichen Sitzung: 19:08 Uhr Für die Richtigkeit: Die Vorsitzende: Für das Protokoll: gez. gez. Elisabeth Koch Regina Fichtl 1. Bürgermeisterin Sachbearbeiterin
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