Infos für Erstsemester - Bachelor-Studiengang Informationsrecht Master-Studiengang Internationales Lizenzrecht - Kurse der Hochschule Darmstadt
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h_da HOCHSCHULE DARMSTADT Fachbereich Gesellschaftswissenschaften Infos für Erstsemester Bachelor-Studiengang Informationsrecht Master-Studiengang Internationales Lizenzrecht
Inhaltsverzeichnis Impressum 2 Wann benutze ich dieses Heft? 3 Belegung Lehrveranstaltungen 5 Bibliothek 6 E-Mail-Adresse 7 Fachschaft und Studentische Studienberatung 8 Fahrrad 9 Informationsrechtstag 10 IR-Homepage 11 Klausur 12 Krankheit 15 Lernen 18 Lernräume 19 Mensa 20 Moodle 21 Praxisphase 22 QIS 23 RMV 24 Sekretariat 25 Sport 26 Sprachen 27 SuK (Sozial- und Kulturwissenschaftliches Begleitstudium) 28 WLAN 29 Zum Schluss... 30 1
Impressum Stand: Wintersemester 2020/21 Auflage: 100 Herausgeber: Fachschaft Gesellschaftswissenschaften / Informationsrechtliche Studiengänge Haardtring 100 64295 Darmstadt Diese Publikation stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers/der Leserin. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. 2
Wann benutze ich dieses Heft? Hallo Erstsemester! Erst einmal ein herzliches WILLKOMMEN in unserem Studiengang. Wir freuen uns, dass du dich entweder für den Bachelorstudiengang Informationsrecht oder den Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht entschieden hast, und hoffen, dass du hier genau das gefunden hast, für was du dich in Zukunft begeistern kannst. Vielleicht ist das hier das erste Fach, das du studierst, vielleicht aber nur ein weiteres auf dem Weg zur Selbstfindung. Doch egal, wie es auch sein mag, an jeder Hochschule, in jedem Studiengang gibt es unterschiedliche Abläufe, die man im Laufe der Zeit kennenlernen muss. Einige davon haben wir in diesem Heft niedergeschrieben und hoffen, dass es dir einige AHA!-Effekte beschert und dich sicher über den Pfad der Erkenntnis geleitet. Bei diesem Heft handelt es sich nicht um einen Studienführer, wie man ihn an jeder Ecke bekommt, denn er befasst sich vorwiegend mit Fakten rund um unsere Hochschule, speziell um unsere Studiengänge. Wenn du also Infos über BAföG, Liniennetzpläne und sonstigen Firlefanz benötigst, dann wirst du hier nicht fündig werden. Dieses Heft greift viele Fragen und Probleme auf, die wir als Erstsemester ebenfalls hatten oder die auf Seiten der Studiengangsleitungen in den vergangenen Semestern per Mail verkündet wurden. Es sollten also die meisten wiederkehrenden Fragen durch eine einfache Lektüre dieses Heftes beantwortet werden. Sollte das nicht der Fall sein, dann schaue auf die Homepage der Studiengänge. Dort gibt es jeweils einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ), der auf die meisten Fragen Antwort weiß. Außerdem findest du dort die „Hinweise zum Studium“, die etwas dazu aussagen, welches Verhalten im Studium erwartet wird und welche Unterschiede zum Lernen in der Schule bestehen. Natürlich können auch wieder ganz neue Fragen aufgeworfen werden, die nicht so einfach beantwortet werden können. Daher der Hinweis, dass du dich bei Fragen jeglicher Art gerne an die Fachschaft wenden kannst. Wir werden dir in den meisten Fällen helfen oder zumindest an den richtigen Ansprechpartner verweisen können. Wir raten dir auch dringend, die ABPO und die BBPO deines Studienganges durchzulesen, da dort viele für das Studium wichtige Regelungen aufgeführt sind. Die ABPO gilt für die ganze Hochschule und alle Studiengänge. 3
So, nun genug geplappert, wird Zeit mal über die Seiten zu fliegen. Wir wünschen dir viel Spaß bei der Lektüre, dem Studium und dem studentischen Leben ;-). Viele Grüße Deine Fachschaft und deine Informationsrechtlichen Studiengänge 4
Belegung Lehrveranstaltungen Am Anfang eines jeden Semesters ist es besonders wichtig, die Vorlesungen online im „QIS“ zu belegen. Dabei muss die dafür vorgegebene Frist unbedingt eingehalten werden! Andernfalls ist eine Prüfungsanmeldung bzw. -zulassung nicht möglich, denn die Anmeldefrist gilt für Klausuren ebenso wie für Haus- und Projektarbeiten oder auch Referate! Hast du die Frist verpasst, dann kann dich das mehr als ein Semester an Zeit bis zu deinem Abschluss kosten. Also, pass BITTE auf die Fristen auf!!! Es besteht auch die Möglichkeit, alle für das Fachsemester angebotenen Lehrveranstaltungen mit nur einem Klick zu belegen (Simultan-Belegung). Dabei werden jedoch auch automatisch alle Wahlpflichtveranstaltungen (WP) mit belegt. Solltest du nicht alle WPs belegen wollen, so musst du dich von diesen wieder eigenhändig abmelden. Wichtig! Belege die Lehrveranstaltungen möglichst frühzeitig und überprüfe, ob die Belegung in allen Fällen erfolgreich war, damit möglicherweise auftretende Probleme noch innerhalb der Frist behoben werden können. Andernfalls kann dies nach Ablauf der Frist nicht mehr nachgeholt werden. Hä? Und wie geht das jetzt? 1. → Im „QIS“ anmelden (qis.h-da.de) 2. → Veranstaltungen (neben „Meine Funktionen“) 3. → Vorlesungsverzeichnis (im linken Menü) 4. → Fachbereich: Gesellschaftswissenschaften 5. → Studiengang: Informationsrecht (Bachelor) oder Internationales Lizenzrecht (Master) 6. → 1. Semester Hier entweder direkt „belegen/abmelden“, um sich für alle Veranstaltungen anzumelden, oder mit Klick auf „1. Semester“ die Veranstaltungsübersicht aufrufen und die Kurse einzeln belegen. Eine genaue Anleitung findest du auch auf unserer Studiengangs-Homepage, der „IR- Homepage“: → https://irecht.h-da.de/ → Fristen und Termine → unter dem jeweils aktuellen Eintrag zur Belegfrist, z.B. „Belegfrist für das WiSe 2020/21“ → Verlinkung zur Anleitung zum Belegen von Lehrveranstaltungen 5
Bibliothek „Google can bring you back 100,000 answers. A librarian can bring you back the right one.” – Neil Gaiman Bibliothek h_da Die hochschuleigene Bibliothek ist die erste Anlaufstelle, um sonst oftmals teure Bücher (u.a. auch für Fremdsprachen) auszuleihen. Ein Ausweis ist schnell vor Ort erstellt und aktuell ausgeliehene Bücher können online über das Ausleihkonto verlängert werden. Darüber hinaus stellt die Bibliothek für Recherchezwecke auf ihrer Webseite zahlreiche Online-Datenbanken zur Verfügung. Zu beachten ist, dass für die Fachdatenbank „Beck“ eine spezifische Authentifizierung notwendig ist, der Zugriff auf die Fachdatenbank „JURIS“ ist aus lizenzrechtlichen Gründen teilweise ausschließlich auf dem Hochschulcampus möglich! Auf viele weitere Datenbanken kann ebenfalls von zu Hause aus zugegriffen werden. Bei Fragen hierzu und zur Bücherausleihe wendet euch bitte direkt an die Bibliothek → https://bib.h-da.de Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Für viele ein zweites Zuhause, bietet die ULB neben einem gemütlichen Café im Tiefgeschoss auch diverse Literatur. Zum Ausleihen benötigst du einen Ausweis, den du dir direkt vor Ort machen lassen oder, falls du ein schönes Foto von dir auf dem Ausweis willst, bequem von zu Hause aus ordern und vor Ort abholen kannst. → https://www.ulb.tu-darmstadt.de/service/bibliotheksausweis_1/ Die ULB stellt auch Einzel- oder Gruppen-Lernräume zur Verfügung, die du vorher online reservieren musst. Weitere Lernräume gibt es auch an der ULB Lichtwiese. → www.ulb.tu-darmstadt.de/service/lernort_bibliothek/arbeitsplaetze_2/ arbeitsplaetze.de.jsp Kurz vor Ende der Ausleihfrist bekommst du von den Bibliotheken auch eine Erinnerungsmail geschickt, die dich auf das nahende Ende der Frist hinweist. Jetzt solltest du entweder die Frist verlängern oder das Buch zurückgeben. Andernfalls werden Mahngebühren fällig, die sich nach der Länge des Versäumnisses richten. 6
E-Mail-Adresse Jeder Studierende erhält bei Antritt des Studiums eine eigene h_da-E-Mail-Adresse. Da die Dozentinnen und Dozenten nicht wissen können, ob babahaft94@gmx.net an der Hochschule immatrikuliert ist, aber auch aus Datenschutzgründen wird zur elektronischen Kommunikation die ausschließliche Nutzung deiner Hochschul-Mail- Adresse vorausgesetzt. Anfragen von einer privaten E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt und schon gar nicht beantwortet. RoundCube Ein normaler Web-Client, der mit der eigenen Hochschul-Mail-Adresse verknüpft ist. Passwort wie fürs „QIS“. → https://webmail.stud.h-da.de 7
Fachschaft und Studentische Studienberatung Fachschaft Die Fachschaft ist ein Zusammenschluss der studentischen Vertreter*innen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften (Studiengänge: Angewandte Sozialwissen- schaften, Informationsrecht, Internationales Lizenzrecht und Wirtschaftspsychologie sowie Risk Assessment and Sustainability Management (RASUM)). Deren Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Studierenden nach außen hin zu vertreten und die genannten Studiengänge miteinander zu verzahnen. Vertreter der Fachschaft: Benedikt Gerst Tugba Caliskan Johann Heinze Patrick Berger Ronja-Theres Stiebig Kontakt: fachschaft.fbgw@h-da.de Studentische Studienberatung Zudem kannst du dich bei Fragen rund ums Studium an den/die Studentische/n Studienberater/in des Student Service Centers (SSC), der immer aus dem eigenen Studiengang stammt, wenden. Kontaktdaten und Informationen zu den Sprechzeiten der Studentischen Studienberatung findest du unter → https://h-da.de/studium/beratung/studienberatung/studentische- studienberatung/?L=0 Derzeitige Studentische Studienberaterin: Marina Steenbergen 8
Fahrrad Der schnellste Weg, um von A nach B zu kommen! Wer sich den Weg zur Uni gemütlich bergab rollen lässt, kann anschließend auch das Fahrrad ohne Zusatzkosten mit der Tram zurück nach Hause nehmen. Sollte dem Drahtesel mal etwas zustoßen, kann man sich Rat im „zwanzig°“ holen, einer Selbsthilfefahrradwerkstatt der TU Darmstadt. Die Werkstatt befindet sich am Audimax-Gebäude der TU Darmstadt auf dem Campus Stadtmitte, auf der Rückseite in Richtung altes Hauptgebäude (Ende der Hochschulstraße). → www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/zwanziggrad 9
Informationsrechtstag Das Institut für Informationsrecht (i2r) der Hochschule Darmstadt veranstaltet jährlich, meist im November, den Informationsrechtstag. Das ist eine großartige Tagung! Hier könnt ihr Kontakte zu späteren Praktikumsgebern und Arbeitgebern knüpfen. Es gibt immer interessante Themen, die nur darauf zielen, darzustellen, womit wir uns als Studiengang beschäftigen. Wir machen da sozusagen „WERBUNG FÜR UNS!!!“ Während deines Studiums ist die Teilnahme an einem der Informationsrechtstage daher ganz klar verpflichtend, da dies eine Leistung im Rahmen des Praxismoduls darstellt (Berufspraktische Phase im Bachelor bzw. Internationalisierungsmodul im Master). I.d.R. wirst du in diesem Zusammenhang im 3. Semester (Bachelor) bzw. im 1. Semester (Master) an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Teilnahme lohnt sich jedoch immer – dabei kannst du echt viel von Praktikern lernen und – wie schon gesagt – auch externe Kontakte und Kontakte zu Alumni, also früheren Absolvent*innen, knüpfen! Die Themen variieren Jahr für Jahr, und Experten aus verschiedenen Unternehmen klären über aktuelle Problematiken auf. Wenn du dich vorab über das Institut oder vergangene Informationsrechtstage informieren möchtest, kannst du das gerne über diesen Link tun: → https://i2r.h-da.de/tagungen/informationsrechtstag-2019 Auch wenn es gerade am Anfang etwas überfordernd sein kann, den Vorträgen mit den Fachbegriffen zu folgen, so bietet der Tag auch die Gelegenheit, Kontakte mit den höheren Semestern und Unternehmensvertreter*innen zu knüpfen. Vergesse an diesem Tag deine Nachweiskarte („Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 26“ im Bachelor bzw. „Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 14“ im Master) nicht. Du benötigst zu Beginn der Veranstaltung und nach Beendigung einen Stempel, um deine Anwesenheit nachzuweisen. Das ist total praktisch. Geh auf jeden Fall hin – es lohnt sich schon wegen des Kaffees und der Verpflegung. Weitere Informationen zum Informationsrechtstag erhältst du rechtzeitig vom Inforechts-Planungsteam. Vielleicht willst du dabei auch bei Auf- und Abbau oder beim Verteilen der Namenskarten als HiWi aktiv sein!? 10
IR-Homepage Ganz, ganz wichtig ist während deines Studiums die IR-Homepage, die Homepage der Informationsrechtlichen Studiengänge → www.irecht.h-da.de . LIES einfach ALLES! Dort findest du wichtige Unterlagen, Formulare sowie Kontaktinfos zu Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Studiengänge, Infos zu Fristen und Terminen und einiges mehr. Diese Seite unbedingt zu Beginn deines Studiums gründlich studieren und während deines Studiums regelmäßig einen Besuch abstatten. So findest du unter Bachelor (LL.B.) → Studienunterlagen bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen Unterlagen wie ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen), BBPO (Besondere Bestimmungen für Prüfungsordnungen), Modulhandbuch, Modulübersicht und Prüfungsrichtlinien. Auch findest du hier die FAQ (Bachelor / Master), die dir bei vielen Fragen weiterhelfen können. Wichtig sind selbstredend die Bereiche „Fristen und Termine“ sowie „Aktuelles“. 11
Klausur Klausuren sind (k)eine Erfindung der Dozenten, mit dem Zweck, sich für die fehlende Aufmerksamkeit während des Semesters zu rächen. Sie sorgen unter Studierenden für einen Anstieg des Kaffee- und Energydrink-Konsums, um nach schlaflosen Nächten die zwingend benötigte Konzentration aufrechtzuerhalten. Bei Klausuren ist auf formale Bedingungen zu achten. Die Studiengangsleitungen machen deutlich, dass von den Studierenden erwartet wird, die ABPO und BBPO gelesen zu haben. Dazu kommen noch die Klausurrichtlinien. Bei Klausuren, die sich über zwei Lehrveranstaltungen hin erstrecken, müssen beide Klausuranteile bearbeitet werden. Wenn du also beispielsweise für einen der beiden Klausuranteile ein leeres Blatt abgibst, so ist die Leistung insgesamt nicht bestanden, da für einen Klausuranteil keine Leistung vorliegt. Dasselbe gilt, wenn du etwas geschrieben hast, das nicht als Bearbeitung qualifiziert werden kann. Entscheidend ist die Gesamtschau beider Klausuranteile. Es reicht also nicht aus, wenn du nur einen Klausuranteil bearbeitest. Pfuschen geht gar nicht. Die passen echt auf! Zweimal gepfuscht – aus dem Studiengang gehuscht. Das ist echt übel. Aber: wir wollen Juristen sein! Es ist kein Weltuntergang, sollte eine Klausur mal nicht bestanden werden. Beachte jedoch § 9 Abs. und § 17 ABPO, denn die Wiederholungsmöglichkeiten sind begrenzt und je nach Vorlesung gibt es eine unterschiedliche Anzahl an Wiederholungs- versuchen. Anmeldung Lehrveranstaltung: Bei den Lehrveranstaltungen der Informationsrechtlichen Studiengänge findet zunächst die Belegung und dann erst die Prüfungsanmeldung statt. Hierbei handelt es sich um zwei Vorgänge, jeweils innerhalb einer bestimmten Frist. Haus-/Projektarbeit: Führe bei Haus- und Projektarbeiten die Prüfungsanmeldung ebenfalls innerhalb der vorgegebenen Prüfungsanmeldefrist durch, auch wenn die Ausgabe der Themen oder der Abgabetermin vor Beginn der Prüfungsanmeldefrist liegen. Einsichtnahme Bitte beachte: Die Klausuren sollen zu den vom Sekretariat angekündigten allgemeinen Einsichtsterminen eingesehen werden. Eine Einsicht im Sekretariat ist 12
nur möglich, wenn du einen allgemeinen Einsichtstermin nicht wahrnehmen kannst (bspw. krankheitsbedingt). Eine Klausureinsichtnahme ist dann im Rahmen der regulären Sekretariatsöffnungszeiten möglich. Klausuren, die Sprachprüfungen betreffen, werden im Sprachenzentrum verwahrt; eine Einsichtnahme ist also nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Sprachensekretariat möglich. Da nicht immer alle Klausuren vorliegen oder verzögert eintreffen, solltest du vorher anfragen, ob die gewünschten Klausuren zur Einsichtnahme bereitliegen. Während der Einsicht ist lediglich eine handschriftliche Abschrift möglich. Das Vervielfältigen der Klausuren durch Kopieren oder Abfotografieren ist dagegen nicht gestattet. Die Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen wird empfohlen, auch bei guten Noten! Dort evtl. vermerkte Verbesserungshinweise können durchaus hilfreich sein. Nicht-Erscheinen zur Klausur Leider wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Studierende Klausuren unentschuldigt fernbleiben – trotz vorheriger Prüfungsanmeldung – was in der Konsequenz mit einem „Nicht Bestanden“ (NE = Nicht Erschienen) bewertet wird. In Bezug auf Prüfungsleistungen hat mehrmaliges Nichtbestehen nicht unerhebliche Folgen, bis hin zur Mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) und im schlimmsten Fall der Exmatrikulation! Wir spielen nachfolgend die folgenden Szenarien beispielhaft einmal durch (NE steht für „Nicht Erschienen“ bzw. unentschuldigtes Fehlen; NB steht für „Nicht Bestanden“ bzw. Teilnahme an der Klausur). Szenario 1 1. Klausur: Nicht erschienen – unentschuldigt (NE), dann Note 5 2. Klausur: Teilgenommen – nicht bestanden (NB), dann Note 5 3. Klausur: Nicht erschienen – unentschuldigt (NE), dann Note 5 = keine MEP = Exmatrikulation Szenario 2 Szenario 3 Szenario 4 Szenario 5 1. NB Zu drei Prüfungs- 1. NB 1. NE 2. NE terminen NIE 2. NB 2. NE 3. NE erschienen (immer 3. NB 3. NB = keine MEP unentschuldigt) = MEP = MEP = Exmatrikulation = keine MEP = Exmatrikulation 13
Fazit: Die MEP knüpft allein an den letzten schriftlichen Versuch an. Ist der durch unentschuldigtes Nichterscheinen nicht bestanden, dann gibt es keine MEP und es folgt die Exmatrikulation. → Siehe auch „Krankheit“ 14
Krankheit Neben einer der wichtigsten Ausreden, ist eine Krankheit gerade in der Prüfungsphase eine lästige Angelegenheit, die lange Prüfungsvorbereitungen mit einem Schlag zunichtemachen kann. Umso ärgerlicher, wenn man sich in dieser Zeit mit Formalitäten herumschlagen muss. Damit du in einem solchen Fall einen kühlen Kopf bewahren kannst, hier einige Hinweise (wichtig: ABPO und BBPO lesen!). ACHTUNG! Falls du krankheitsbedingt nicht an einer Klausur teilnehmen ! kannst, so melde einen PrüfungsRÜCKTRITT und keine PrüfungsABMELDUNG an das Sekretariat. Bei einem Prüfungsrücktritt kannst du etwas später die Nachklausur schreiben, bei einer Abmeldung ist dies erst im nächsten Semester bzw. ein Jahr später möglich! Eine krankheitsbedingte Entschuldigung von der Teilnahme an einem Leistungsnachweis ist nur möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen ist. Die Prüfungsunfähigkeit ist ein von den Prüfungsbehörden überprüfbarer Rechtsbegriff. Das bedeutet: Der Prüfling muss die Prüfungsunfähigkeit darlegen und beweisen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur akzeptiert werden mit Bezug auf Lehrveranstaltungen oder Projekte, von denen du dich krankheitsbedingt entschuldigen möchtest. Zur krankheitsbedingten Entschuldigung von Klausuren oder anderen Leistungsnachweisen ist die Einreichung von Prüfungsunfähigkeits- bescheinigungen erforderlich. Es genügt keineswegs ein Attest mit der Aussage „arbeitsunfähig“ oder „prüfungsunfähig“. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Im Arbeitsrecht gelten andere Maßstäbe. Im Prüfungsrecht gilt, dass die antragsbegründenden Tatsachen vom Antragsteller, also dem Prüfling, zu beweisen sind. Das heißt aber auch, dass in dem Fall, dass er die Prüfungsunfähigkeit nicht nachweisen kann, dieser Umstand zu seinen Lasten geht. Es gibt also keine Amtsermittlungspflicht seitens der Prüfungsbehörde, dem Prüfungsamt, der Studiengangsleitung oder des Prüfungsausschusses weitergehende Ermittlungen anzustellen. Bei der Einreichung eines Attests ist besonders auf die korrekte Form zu achten. Sollte das Attest nicht den Anforderungen entsprechen, ist es ungültig. Das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit findest du auf der IR-Homepage unter 15
→ Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen → „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung – Formular“. Häufig werden keine Original-Atteste, sondern lediglich eine Kopie abgegeben, ohne dass das Original nachgereicht wird oder es wird Arbeitsunfähigkeit attestiert. In diesen Situationen werden keine weiteren Nachforschungen angestellt. Ein Attest, das nicht den genannten Kriterien entspricht, kann damit nicht als Entschuldigung, etwa für ein Fernbleiben zur Klausur, Geltung beanspruchen – unabhängig davon, ob es sich um ein ärztliches oder amtsärztliches Attest handelt. Konsequenz: Es muss ein Nichtbestanden der Leistung eingetragen werden. Daneben sind Atteste, welche etwa Prüfungsangst bescheinigen, auch keine Belege für bestehende Prüfungsunfähigkeit. Denn hierbei handelt es sich um Beeinträchtigungen, die ihre Grundlage in der Prüfungssituation haben und denen jeder Prüfling ausgesetzt ist. Was wird anerkannt? Atteste, aus denen unmittelbar die Prüfungsunfähigkeit (PU) hervorgeht. Wie? Eine Diagnose ist nicht zu nennen. Die Krankheit muss weder beschrieben noch genannt werden. Aber: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass der Arzt sich selbst von der Prüfungsunfähigkeit infolge Untersuchung überzeugt hat. Bei offenkundiger Prüfungsunfähigkeit musst du natürlich nicht zum Amtsarzt (Bsp.: ein Rechtshänder hat eine Fraktur am rechten Arm und kann die Klausur nicht schreiben). Die Ärzte müssen keinerlei Angaben zu der Diagnose machen, nur die Symptomatik muss angegeben werden, damit die Prüfungsausschussvorsitzende eine Entscheidung über die PU treffen kann und darüber, ob man entschuldigt ist. Das gilt für Hausarbeiten natürlich ebenso. Zeitrahmen Grundsätzlich sind die Gründe des Rücktritts unverzüglich geltend zu machen. Die Atteste sind damit unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit, im Sekretariat einzureichen oder zuzusenden. Wenn es dir nicht möglich ist, das Attest unverzüglich einzureichen, so müssen die Gründe der Verspätung aus dem Attest bzw. einem Begleitschreiben hervorgehen. Ist dies nicht der Fall oder wird ein Attest verspätet eingereicht, wird ein „Nichtbestanden“ im System eingetragen. 16
Fazit Ist einmal die Note 5 wegen verspäteter oder fehlender krankheitsbedingter Entschuldigung im System eingetragen, so wird dies nicht ohne Beschreiten des hierfür geltenden Weges rückgängig gemacht. Dazu ist es erforderlich, Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung einzulegen. Das Sekretariat wird daher keine Note aus den vorgenannten Gründen korrigieren. 17
Lernen Was wäre das Studium ohne Lernen, wenn nicht ein Riesenspaß?! Doch irgendwie muss man zeigen, dass man auf den vom Dozenten abgewandten Laptops nicht nur gezockt, geshoppt und gechattet, sondern tatsächlich etwas – außer Müdigkeit – aus den Vorlesungen mitgenommen hat. Damit es gerade in der ungewohnten Anfangszeit nicht zur Eskalation kommt, hier einige Tipps: Lange Nacht der Hausarbeiten Diese Aktion wird vom Trainerpool umgesetzt. Sie bietet die Möglichkeit, mit anderen Studenten zusammen an den eigenen Hausarbeiten zu schreiben. Aufgrund des großen Interesses ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Der Trainerpool bietet allgemein nützliche Seminare und Workshops für das Studium an. → www.h-da.de/trainerpool Gesetzes-Vorwort lesen Wenn es sich nicht gerade um das BGB handelt, bieten so gut wie alle dtv- Gesetzestexte ein vorbildliches Vorwort, das neben Erläuterungen auch viele allgemeine Begriffe erklärt und dadurch schon viele Noten gerettet hat! Sei schlau und markiere dir vorher alle wichtigen Wörter und Passagen! Gesetze markieren AUFGEPASST: Bei uns dürfen NUR mit einer einfachen SCHWARZEN LINIE Hervorhebungen in Gesetzestexten vorgenommen werden. Alles Weitere gilt als Täuschungsversuch. Die wachsamen Prüferaugen durchschauen dreiste Täuschungsversuche und ahnden einen solchen Versuch mit einer nichtbestandenen Prüfungsleistung. Weiterhin ist die Verwendung von Post-its in den Gesetzen nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch geahndet werden! Diese Vorgaben sowie weitere kannst du in den „Prüfungsrichtlinien“ nochmals genau auf der IR-Homepage nachlesen unter → Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen → „Prüfungsrichtlinien“ 18
Lernräume Folgende offene Lernräume stehen euch an der h_da zur Verfügung Weitere Lernräume, die man vorher am besten reserviert, gibt es auch in der ULB. → Siehe auch „Bibliothek“ 19
Mensa Die Mensa bietet dir Gelegenheit, günstig an ein Mittagessen zu kommen. Es gibt täglich wechselnde Gerichte, sodass keiner leer ausgehen muss. In der Mensa kannst du entweder bar bezahlen – inzwischen nur gegen Aufpreis – oder dir für 5 € Pfand eine Mensa-Karte besorgen, die du an mehreren Automaten gegen Bares aufladen kannst. In manchen Mensen gibt es sogar extra Kassen, die nur die Karte akzeptieren. So kannst du zu Stoßzeiten die teils beachtlichen Schlangen umgehen. Die Karte lässt sich übrigens neben den Mensen auch im Bistro „Studentenfutter“ in der Nieder-Ramstädter-Straße 130A, Nähe Wohnheim „fair“ und Hochschulstadion, aufladen. Mensen in Darmstadt Mensa Schöfferstraße C10 (Hochhaus) – Drehort des Films „13 Semester“ Bistro Haardring A10 Mensa Stadtmitte Nähe Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Mensa Lichtwiese An der TU Lichtwiese #AppGehts! Android „Mensa Darmstadt“ von Christian Schadewald Zeigt die aktuellen und kommenden Tagesgerichte in den Mensen. „Mensa Guthaben“ von Jakob Wenzel Überprüfe dein Guthaben auf der Mensa-Karte (Handy benötigt NFC). iOS „H_DA“ von DannykkGroup Vereint alle für das Studium wichtigen Funktionen. 20
Moodle Die Moodle-Plattform wird von den meisten Dozenten genutzt, um Informationen wie etwa Texte, Aufgaben, Lösungen und Skripte für die jeweiligen Kursteilnehmer bereitzustellen. Um den Kursen beizutreten, wird meistens ein Passwort benötigt, das der Dozent in den ersten Vorlesungen verkündet. → https://lernen.h-da.de Es ist wichtig, sich gleich zu Beginn der Vorlesungen in die Moodle-Kurse einzutragen, um jede wichtige Info mitzubekommen. So nutzen viele der Dozent*innen Moodle auch, um die Studierenden zu informieren, falls einmal eine Vorlesung nicht stattfinden kann. Es wäre natürlich ärgerlich, wenn man das nicht mitbekommt ;-). Die Zugangsdaten, die du zur Anmeldung benötigst, sind die gleichen wie fürs „QIS“. ACHTUNG! Am Ende des Semesters werden die Kurse meist geschlossen und ! alle Informationen (z.B. PDFs) sind nicht mehr zugänglich! Daher solltest du dir vorsorglich alle PDFs lokal auf deinem Computer speichern, um später einmal etwas nachschauen zu können. 21
Praxisphase Sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang ist ein Praxismodul enthalten – im Bachelorstudiengang genannt „Berufspraktische Phase (BPP)“ im 6. Semester, im Masterstudiengang das „Internationalisierungsmodul“ im 3. Semester. Im Praxismodul sollst du Bekanntschaft mit deinem zukünftigen Arbeitsfeld machen und im Idealfall knüpfst du hier auch Kontakte für deine zukünftige Berufstätigkeit. Zudem hast du hier die Möglichkeit, heimische Gefilde zu verlassen und im Ausland Erfahrungen zu sammeln – bis beispielsweise nach Brasilien, China oder in die USA. Wichtig: Kümmere dich frühzeitig um die Organisation der Praxisphase – v.a., falls du dir vorstellen kannst, ins Ausland zu gehen. Weitere Informationen zur Praxisphase findest du auf der IR-Homepage unter → Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen sowie unter → Bachelor (LL.B.) → FAQ Bachelor bzw. → Master (LL.M.) → FAQ Master. Ansprechpartnerin ist die Praxisbeauftragte und Studiengangskoordinatorin: Bärbel Baker-Hanel, M.A. E-Mail: baerbel.baker-hanel@h-da.de Tel.: +49 (0) 6151 - 16 38621 Fax: +49 (0) 6151 - 16 38620 Gebäude A 10 , Raum 3.01 Sprechzeiten Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der IR-Homepage unter → Über Uns → Mitarbeiter 22
QIS It all started with a „QIS”. Das System ist zentraler Dreh- und Angelpunkt für die Organisation des eigenen Studiums. → https://qis.h-da.de Hier kannst du • Persönliche Daten (z.B. die Anschrift) ändern • Anträge/Bescheinigungen als PDF ausdrucken • Studienfächer belegen • Prüfungsanmeldungen vornehmen • Noten- und Klassenspiegel einsehen • Stundenplan nachschauen • Und vieles mehr! Yay! Bei Fragen kannst du dich gerne an den IT-Service wenden. → it-service@h-da.de Bei Problemen mit Belegung oder Prüfungsanmeldung wende dich bitte zunächst an das Studiengangssekretariat. Falls nötig, wird dein Problem von dort aus an den IT- Service weitergeleitet. 23
RMV Als Fahrkarte gilt der Studienausweis mit dem Vermerk „RMV-Semesterticket“ in Verbindung mit gültigem Personalausweis, Reisepass, deutschem/internationalem Führerschein oder ISIC Internationalem Studentenausweis. Das Laminieren des Semestertickets ist nicht zulässig. Im Fall, dass man ohne gültiges Ticket unterwegs ist, wird dies als „Schwarzfahrt“ gewertet und die üblichen 60 € sind fällig. Es besteht aber die Möglichkeit, das Ticket beim Verkehrsunternehmen nachzureichen. Dann reduziert sich der Betrag auf 7 € Bearbeitungsgebühr. Im RMV-Gebiet und in den Übergangsgebieten sind generell alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (wie Regionalbahn und Stadt- und RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der Verkehrsunternehmen sind Zuschläge zu bezahlen. Wer gern das komplette Gebiet des VRN mitnutzen will, hat die Möglichkeit, das VRN- Anschluss-Semesterticket zuzukaufen. Dies ist an jedem Bahnhof im VRN-Gebiet gegen Vorlage von Studien- und Personalausweis möglich (weitere Infos: www.vrn.de). Tarifdetails • Anschlussfahrkarte: Nein • Personenmitnahme: Nein • Übertragbarkeit: Nein • 1.-Klasse-Nutzung: Ja, mit Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte • Übergangstarif: Teilweise • IC-Nutzung: Nein • AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc.: ja, teilweise mit Zuschlag (Zuschlag pro Person und Fahrt) Weitere Informationen erhältst du auf www.rmv.de unter: Startseite → Fahrkarten → Alle Fahrkarten im Überblick → Fahrkarten für spezielle Personengruppen → RMV-Semesterticket Mehr zum Geltungsbereich, zu Rückerstattung und Fahrgastrechte gibt es beim AStA. 24
Sekretariat Das Sekretariat kann dir bei vielen Fragen rund um den Studiengang behilflich sein. Vergiss aber nicht, dass dir auch die Fachschaft in vielen allgemeinen organisatorischen Dingen helfen kann. Am besten, du fragst erst einmal dort nach, um das Sekretariat zu entlasten. Das Sekretariat hat sehr viel zu tun – auch wenn die Tür offensteht – haltet euch an die Sprechzeiten! Bitte berücksichtigt das! Sollte die Fachschaft einmal keine Antwort parat haben, so kennen sie auf jeden Fall den richtigen Ansprechpartner und du vermeidest so ein endloses Abenteuer an Weiterleitungen. Und bitte nicht vergessen: es gibt den FAQ-Katalog! Zu Beginn des Studiums sind darüber hinaus die studentischen Mentoren dein Ansprechpartner, um Fragen zu klären. ! ACHTUNG! Die An- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen (Sprachkurse) des Sprachenzentrums erfolgen über das „QIS“. Bei Anliegen zu den Sprachkursen steht dir das Sekretariat des Sprachenzentrums zur Verfügung. Bitte vermeide diesbezügliche Anfragen an das Studiengangssekretariat. → www.sprachen.h-da.de Sekretariat Nicole Steinberg sekretariatir@h-da.de Tel.: +49 (0) 6151 - 16 38748 Fax: +49 (0) 6151 - 16 38620 Gebäude A 10 , Raum 3.01 Sprechzeiten Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der IR-Homepage unter „Kontakt“. 25
Sport Auch wenn man sich nach einiger Zeit an die komfortablen Sitzmöglichkeiten in den Vorlesungsräumen gewöhnt hat, schadet es nicht, sich auch für sportliche Aktivitäten zu begeistern. Zusammen mit der Evangelischen Hochschule bietet die Hochschule Darmstadt viele sportliche Aktivitäten an. Eine Übersicht über alle angebotenen Sportarten findest du auf der Seite des Hochschulsports. → https://hochschulsport.h-da.de Für die Studierenden der Hochschule Darmstadt besteht auch die Möglichkeit, das Angebot der TU Darmstadt zu nutzen. Allerdings müssen die Studierenden der h_da über die Gastmitgliedschaft im Unisport-Zentrum eine Teilnahmeberechtigung für den Darmstädter Hochschulsport erwerben. Die Anmeldung kann online unter Gastmitgliedschaft im Unisport-Zentrum oder im Büro des USZ erfolgen. Der Semesterbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt 22 € und ermöglicht die Teilnahme am Hochschulsport und einen vergünstigten Eintritt ins Hochschulstadion. → https://www.usz.tu-darmstadt.de/unisport/infos_unisport/index.de.jsp Fitness-Studio Wer eine günstige Gelegenheit zum Trainieren sucht, wird beim Unifit der TU Darmstadt fündig. Das Unifit befindet sich direkt neben dem Campus Lichtwiese und bietet Fitness-Geräte, umfassende Trainingsbetreuung durch qualifiziertes Personal und studentenfreundliche Verträge. → https://www.unifit.tu-darmstadt.de/unifit/infos_unifit/index.de.jsp Des Weiteren gibt es in Darmstadt viele weitere Fitnessstudios: • McFit • Body Culture • Fitnessfabrik Darmstadt • FitnessFirst • etc. Mehr Infos bezüglich Sportangeboten in Darmstadt findest du auch unter: → https://www.darmstadt.de/darmstadt-erleben/sport 26
Sprachen Im Bachelor müssen neben der Absolvierung von Englisch-Kursen auch zwei Sprachscheine für sprachliche Lehrveranstaltungen erworben werden, um das Modul 23 (WP Fremdsprachen) zu bestehen. Bist du im Master, hast du keinen verpflichtenden Englisch-Unterricht mehr und Modul 7 ist für dich entscheidend. Es gelten aber dieselben Voraussetzungen für die weiteren Fremdsprachen wie im Bachelor. Dir stehen eine Menge verschiedener Fremdsprachen zur Auswahl. Das einfachste Sprachniveau ist A1 und steigert sich dann zu C2 (Muttersprache). Somit besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in einer Sprache den Schein A1 und danach A2 zu machen oder in zwei verschiedenen Sprachen jeweils die A1-Scheine zu erwerben, um das Modul zu bestehen. Beachte aber, dass du bei der Sprache an mind. 75 % der jeweiligen Lehrveranstaltung teilnehmen musst, um für eine Teilnahme an der Klausur berechtigt zu sein. ACHTUNG! Das Sprachenzentrum verbucht im System keine CP für die Kurse ! „Französisch A1“ sowie „Spanisch A1“. Solltest du diese Kurse belegt haben, so schreibe kurz eine E-Mail an das IR-Sekretariat – unter Angabe des Kurses und deiner Matrikelnummer – damit diese die CP verbuchen können. Für diejenigen, denen es zu stressig ist, eine Fremdsprache im laufenden Semester zu erlernen, besteht die Möglichkeit der Belegung von einigen Sprachkursen in den Semesterferien. Diese Intensivkurse dauern drei Wochen und vermitteln täglich mehrere Stunden die Fremdsprache. Am Ende wird, wie bei allen Sprachkursen, das erworbene Wissen in Form einer Klausur geprüft. Beachte hier, dass diese Kurse sehr beliebt und unter Umständen sehr schnell vollständig belegt sind. → sprachen.h-da.de Informationen zu den jeweiligen Intensivkursen findest du ebenfalls über das „QIS“: „Veranstaltungen“ „Vorlesungsverzeichnis“ „Fachbereich Gesellschaftswissenschaften“ „Sprachen“ „Intensivkurse“ Sprache auswählen belegen 27
SuK (Sozial- und Kulturwissenschaftliches Begleitstudium) Die SuK-Kurse sollen dazu beitragen, den eigenen Wissenshorizont zu erweitern. Für viele Studierende dienen sie jedoch als Erholungsmöglichkeit zwischen den wichtigen Vorlesungen. Zur Erreichung der benötigten vier SuK-Scheine im Bachelor ist weiterhin zu beachten: Für Modul 6 (SuK I) dürfen sowohl Lehrveranstaltungen aus SuK-Modul I als auch SuK-Modul II besucht werden (auch ZIS-Kurse = „Zertifikat Internationale Studien“). Für Modul 18 (SuK II) sind vorzugsweise SuK-ZIS-Kurse aus dem SuK- Modul II zu belegen, so wie in der Modulbeschreibung angegeben. Bist du im Master, musst du nur zwei der SuK-Scheine erlangen. In eurem Modulhandbuch findest du die Informationen unter Modul 6. Beachte aber, dass du nur Lehrveranstaltungen aus dem SuK-Modul II belegen darfst. Es sollen bei euch vorzugsweise Lehrveranstaltungen aus dem Bereich „Internationale Studien“ (ZIS) besucht werden. Es besteht die Möglichkeit, in den freien Vorlesungsblöcken SuK-Veranstaltungen zu besuchen. Diese beschränken sich nicht auf die vorgegebenen „SuK-Blöcke“. Für die SuK-Veranstaltungen gilt ein von den Informationsrechtlichen Studiengängen abweichendes Belegungsverfahren mit anderen Belegfristen. Informationen, u.a. zur Belegung findet ihr unter SuK-Begleitstudium Weiterhin erhältst du Informationen unter / bei: Sekretariat SuK Beratungsdesk SuK sekretariat.suk.fbgw@h-da.de beratungsdesk.fbgw@h-da.de Tel. +49 (0)6151 – 16 38731 Tel. +49 (0)6151 – 16 37943 Gebäude A12, Raum 322 Gebäude A12, Raum 322 28
WLAN An den Hochschul-Standorten gibt es über 350 mögliche WLAN-Access-Points und zwei Wege, diese zu nutzen. h_da Beliebt, da einfacher Zugang. Einfach nur Studentenkennung und Passwort eingeben. That's it! Anmeldename: st****** Passwort: [selbes PW wie für qis] 29
Zum Schluss... Auf unserer Homepage findest du auch ! „Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen“ (ABPO) „Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung“ (BBPO) welche du auf jeden Fall durchlesen solltest! Anfertigung juristischer Ausarbeitungen Das Merkblatt „Anfertigung juristischer Ausarbeitungen“, welches du auf unserer Homepage findest, gibt dir Tipps rund um das Thema, die du genau beachten solltest. Achte auch auf eine korrekte juristische Zitierweise. Tipps dazu gibt es hier: → https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Wissenschaftliche_Zitierrichtlinien AStA Der „Allgemeine Studierendenausschuss der Hochschule Darmstadt“ bietet viele weiterführende Informationen rund um das Studium an der h_da. Erwähnenswert ist auch die kostenfreie Rechtsberatung, welche nach vorheriger Terminvereinbarung jedem Studierenden zur Verfügung steht. →http://www.asta-hochschule-darmstadt.de/projekte- angebote/beratungsangebote Datenschutzzertifikat Nach erfolgreichem Abschluss von Modul 9 (Datenschutzrecht) kannst du über das IR- Sekretariat ein Zertifikat anfordern, welches dir die Kenntnisse im Bereich des Datenschutzrechts bescheinigt. Fachbücher Ganz ohne Bücher geht es natürlich auch nicht. Falls du etwas Spezielleres als einfache Gesetzestexte suchst, wirst du im Fachbuchladen Gebicke am Gericht fündig. Die Buchhandlung befindet sich am Steubenplatz 12. Luisenplatz Besichtigung An jedem ersten Samstag im Monat bietet das DRK Darmstadt die Möglichkeit, das Ludwigsmonument am Luisenplatz zu begehen. Für läppische 2€ steigt ihr erst in die Katakomben hinunter und dann den Turm hinauf, von wo aus ihr eine gute Aussicht auf Darmstadt habt. 30
Modulhandbuch ! Im Modulhandbuch kannst du dich anhand der Modulbeschreibungen darüber informieren, wie dein Studium aufgebaut ist, welche Inhalte dich dort erwarten und welche Leistungsnachweise von dir zu erbringen sind. Unbedingt durchlesen! Auch dieses findest du auf der IR-Homepage. Nachtleben Wenn du wissen möchtest, was abends in Darmstadt abgeht, klick einfach auf → www.partyamt.de │ www.darmstadt.de/veranstaltungskalender/?no_cache=1 Newsletter Um über aktuelle Rechtsprechungen auf dem Laufenden zu bleiben, eignet sich die Anmeldung bei Newslettern besonders. Empfehlenswert sind die Newsletter von Legal Tribune Online (LTO) sowie jurPC. Weitere Links findest du auf der IR-Seite unter Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.B.) unter dem Feld „Links“ auf der rechten unteren Seite. → www.lto.de/ │ www.jurpc.de/ Student Service Center (SSC) Neben der allgemeinen Beratung ist das SSC Ansprechpartner für die Zahlung der Semestergebühren und Immatrikulationsbescheinigungen. Die Bescheinigungen kannst du dir im „QIS“ als PDF herunterladen. → Student Service Center Studentischer Filmkreis Zum Besuch einer Filmkreis-Vorstellung im Audimax der TU Darmstadt ist eine Vereinsmitgliedschaft zwingend notwendig. Der Kartenverkauf findet im karo5 statt (Karolinenplatz 5). Die Mitgliedschaft kann problemlos beim ersten Besuch an der Abendkasse beantragt werden und ermöglicht zudem den Besuch der rexFilmkreis- Termine zum ermäßigten Sonderpreis. → www.filmkreis.de Stundenplan als .ics Wenn du deinen Kalender online verwaltest, bietet dir das „QIS“ eine Exportfunktion des Stundenplans im .ics-Format an. Melde dich dazu im „QIS“ an, gehe unter Stundenplan und klicke entweder auf das Kalender-Symbol oder rechtsklicke und wähle „Link-Adresse kopieren“. Beachte, dass dein Kalender dazu das .ics-Format 31
unterstützen muss und nur die von dir belegten Vorlesungen exportiert werden. Theaterticket Durch eine Kooperation mit dem Staatstheater Darmstadt besteht für dich die Möglichkeit, kostenlos die Aufführungen des Theaters zu besuchen. Unter Vorlage eures Ausweises im Staatstheater bekommt man einen Gutscheincode, der für alle Vorstellungen eines Semesters gültig ist. → http://www.asta-hochschule-darmstadt.de/projekte-angebote/kulturticket Danke fürs Lesen und noch viel Spaß und Erfolg beim Studieren! 32
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