Infos für Erstsemester - Bachelor-Studiengang Informationsrecht Master-Studiengang Internationales Lizenzrecht - Kurse der Hochschule Darmstadt

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Infos für Erstsemester - Bachelor-Studiengang Informationsrecht Master-Studiengang Internationales Lizenzrecht - Kurse der Hochschule Darmstadt
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                                           HOCHSCHULE
                                            DARMSTADT

                                              Fachbereich
                              Gesellschaftswissenschaften

Infos für Erstsemester

Bachelor-Studiengang
Informationsrecht

Master-Studiengang
Internationales Lizenzrecht
Inhaltsverzeichnis

Impressum                                                   2
Wann benutze ich dieses Heft?                               3
Belegung Lehrveranstaltungen                                5
Bibliothek                                                  6
E-Mail-Adresse                                              7
Fachschaft und Studentische Studienberatung                 8
Fahrrad                                                     9
Informationsrechtstag                                       10
IR-Homepage                                                 11
Klausur                                                     12
Krankheit                                                   15
Lernen                                                      18
Lernräume                                                   19
Mensa                                                       20
Moodle                                                      21
Praxisphase                                                 22
QIS                                                         23
RMV                                                         24
Sekretariat                                                 25
Sport                                                       26
Sprachen                                                    27
SuK (Sozial- und Kulturwissenschaftliches Begleitstudium)   28
WLAN                                                        29
Zum Schluss...                                              30

                                                             1
Impressum

Stand:        Wintersemester 2020/21

Auflage:      100

Herausgeber: Fachschaft Gesellschaftswissenschaften /
             Informationsrechtliche Studiengänge
             Haardtring 100
             64295 Darmstadt

Diese Publikation stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Es besteht kein Anspruch
auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation
nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher
in der eigenen Verantwortung des Lesers/der Leserin. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

2
Wann benutze ich dieses Heft?

Hallo Erstsemester!

Erst einmal ein herzliches WILLKOMMEN in unserem Studiengang. Wir freuen uns,
dass du dich entweder für den Bachelorstudiengang Informationsrecht oder den
Masterstudiengang Internationales Lizenzrecht entschieden hast, und hoffen, dass du
hier genau das gefunden hast, für was du dich in Zukunft begeistern kannst. Vielleicht
ist das hier das erste Fach, das du studierst, vielleicht aber nur ein weiteres auf dem
Weg zur Selbstfindung. Doch egal, wie es auch sein mag, an jeder Hochschule, in
jedem Studiengang gibt es unterschiedliche Abläufe, die man im Laufe der Zeit
kennenlernen muss. Einige davon haben wir in diesem Heft niedergeschrieben und
hoffen, dass es dir einige AHA!-Effekte beschert und dich sicher über den Pfad der
Erkenntnis geleitet. Bei diesem Heft handelt es sich nicht um einen Studienführer, wie
man ihn an jeder Ecke bekommt, denn er befasst sich vorwiegend mit Fakten rund
um unsere Hochschule, speziell um unsere Studiengänge. Wenn du also Infos über
BAföG, Liniennetzpläne und sonstigen Firlefanz benötigst, dann wirst du hier nicht
fündig werden.

Dieses Heft greift viele Fragen und Probleme auf, die wir als Erstsemester ebenfalls
hatten oder die auf Seiten der Studiengangsleitungen in den vergangenen Semestern
per Mail verkündet wurden. Es sollten also die meisten wiederkehrenden Fragen
durch eine einfache Lektüre dieses Heftes beantwortet werden. Sollte das nicht der
Fall sein, dann schaue auf die Homepage der Studiengänge. Dort gibt es jeweils einen
Frage-Antwort-Katalog (FAQ), der auf die meisten Fragen Antwort weiß. Außerdem
findest du dort die „Hinweise zum Studium“, die etwas dazu aussagen, welches
Verhalten im Studium erwartet wird und welche Unterschiede zum Lernen in der
Schule bestehen.

Natürlich können auch wieder ganz neue Fragen aufgeworfen werden, die nicht so
einfach beantwortet werden können. Daher der Hinweis, dass du dich bei Fragen
jeglicher Art gerne an die Fachschaft wenden kannst. Wir werden dir in den meisten
Fällen helfen oder zumindest an den richtigen Ansprechpartner verweisen können.
Wir raten dir auch dringend, die ABPO und die BBPO deines Studienganges
durchzulesen, da dort viele für das Studium wichtige Regelungen aufgeführt sind. Die
ABPO gilt für die ganze Hochschule und alle Studiengänge.

                                                                                     3
So, nun genug geplappert, wird Zeit mal über die Seiten zu fliegen. Wir wünschen dir
viel Spaß bei der Lektüre, dem Studium und dem studentischen Leben ;-).

Viele Grüße
Deine Fachschaft und deine Informationsrechtlichen Studiengänge

4
Belegung Lehrveranstaltungen

Am Anfang eines jeden Semesters ist es besonders wichtig, die Vorlesungen online im
„QIS“ zu belegen. Dabei muss die dafür vorgegebene Frist unbedingt eingehalten
werden! Andernfalls ist eine Prüfungsanmeldung bzw. -zulassung nicht möglich, denn
die Anmeldefrist gilt für Klausuren ebenso wie für Haus- und Projektarbeiten oder
auch Referate! Hast du die Frist verpasst, dann kann dich das mehr als ein Semester
an Zeit bis zu deinem Abschluss kosten. Also, pass BITTE auf die Fristen auf!!!

Es besteht auch die Möglichkeit, alle für das Fachsemester angebotenen
Lehrveranstaltungen mit nur einem Klick zu belegen (Simultan-Belegung). Dabei
werden jedoch auch automatisch alle Wahlpflichtveranstaltungen (WP) mit belegt.
Solltest du nicht alle WPs belegen wollen, so musst du dich von diesen wieder
eigenhändig abmelden.

Wichtig! Belege die Lehrveranstaltungen möglichst frühzeitig und überprüfe, ob die
Belegung in allen Fällen erfolgreich war, damit möglicherweise auftretende Probleme
noch innerhalb der Frist behoben werden können. Andernfalls kann dies nach Ablauf
der Frist nicht mehr nachgeholt werden.

Hä? Und wie geht das jetzt?
1. → Im „QIS“ anmelden (qis.h-da.de)
2. → Veranstaltungen (neben „Meine Funktionen“)
3. → Vorlesungsverzeichnis (im linken Menü)
4. → Fachbereich: Gesellschaftswissenschaften
5. → Studiengang: Informationsrecht (Bachelor) oder Internationales Lizenzrecht
   (Master)
6. → 1. Semester

Hier entweder direkt „belegen/abmelden“, um sich für alle Veranstaltungen
anzumelden, oder mit Klick auf „1. Semester“ die Veranstaltungsübersicht aufrufen
und die Kurse einzeln belegen.

Eine genaue Anleitung findest du auch auf unserer Studiengangs-Homepage, der „IR-
Homepage“:
→ https://irecht.h-da.de/ → Fristen und Termine → unter dem jeweils aktuellen
Eintrag zur Belegfrist, z.B. „Belegfrist für das WiSe 2020/21“ → Verlinkung zur
Anleitung zum Belegen von Lehrveranstaltungen

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Bibliothek

„Google can bring you back 100,000 answers. A librarian can bring you back the right one.”
– Neil Gaiman

Bibliothek h_da
Die hochschuleigene Bibliothek ist die erste Anlaufstelle, um sonst oftmals teure
Bücher (u.a. auch für Fremdsprachen) auszuleihen. Ein Ausweis ist schnell vor Ort
erstellt und aktuell ausgeliehene Bücher können online über das Ausleihkonto
verlängert werden.
Darüber hinaus stellt die Bibliothek für Recherchezwecke auf ihrer Webseite
zahlreiche Online-Datenbanken zur Verfügung. Zu beachten ist, dass für die
Fachdatenbank „Beck“ eine spezifische Authentifizierung notwendig ist, der Zugriff
auf die Fachdatenbank „JURIS“ ist aus lizenzrechtlichen Gründen teilweise
ausschließlich auf dem Hochschulcampus möglich! Auf viele weitere Datenbanken
kann ebenfalls von zu Hause aus zugegriffen werden.
Bei Fragen hierzu und zur Bücherausleihe wendet euch bitte direkt an die Bibliothek
→ https://bib.h-da.de

Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
Für viele ein zweites Zuhause, bietet die ULB neben einem gemütlichen Café im
Tiefgeschoss auch diverse Literatur. Zum Ausleihen benötigst du einen Ausweis, den
du dir direkt vor Ort machen lassen oder, falls du ein schönes Foto von dir auf dem
Ausweis willst, bequem von zu Hause aus ordern und vor Ort abholen kannst.
→ https://www.ulb.tu-darmstadt.de/service/bibliotheksausweis_1/

Die ULB stellt auch Einzel- oder Gruppen-Lernräume zur Verfügung, die du vorher
online reservieren musst. Weitere Lernräume gibt es auch an der ULB Lichtwiese.
→ www.ulb.tu-darmstadt.de/service/lernort_bibliothek/arbeitsplaetze_2/
arbeitsplaetze.de.jsp

Kurz vor Ende der Ausleihfrist bekommst du von den Bibliotheken auch eine
Erinnerungsmail geschickt, die dich auf das nahende Ende der Frist hinweist. Jetzt
solltest du entweder die Frist verlängern oder das Buch zurückgeben. Andernfalls
werden Mahngebühren fällig, die sich nach der Länge des Versäumnisses richten.

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E-Mail-Adresse

Jeder Studierende erhält bei Antritt des Studiums eine eigene h_da-E-Mail-Adresse.
Da die Dozentinnen und Dozenten nicht wissen können, ob babahaft94@gmx.net an
der Hochschule immatrikuliert ist, aber auch aus Datenschutzgründen wird zur
elektronischen Kommunikation die ausschließliche Nutzung deiner Hochschul-Mail-
Adresse vorausgesetzt. Anfragen von einer privaten E-Mail-Adresse werden nicht
berücksichtigt und schon gar nicht beantwortet.

RoundCube
Ein normaler Web-Client, der mit der eigenen Hochschul-Mail-Adresse verknüpft ist.
Passwort wie fürs „QIS“.
→ https://webmail.stud.h-da.de

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Fachschaft und Studentische Studienberatung

Fachschaft
Die Fachschaft ist ein Zusammenschluss der studentischen Vertreter*innen des
Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften (Studiengänge: Angewandte Sozialwissen-
schaften, Informationsrecht, Internationales Lizenzrecht und Wirtschaftspsychologie
sowie Risk Assessment and Sustainability Management (RASUM)). Deren
Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Studierenden nach außen hin zu
vertreten und die genannten Studiengänge miteinander zu verzahnen.

Vertreter der Fachschaft:
Benedikt Gerst
Tugba Caliskan
Johann Heinze
Patrick Berger
Ronja-Theres Stiebig

Kontakt: fachschaft.fbgw@h-da.de

Studentische Studienberatung
Zudem kannst du dich bei Fragen rund ums Studium an den/die Studentische/n
Studienberater/in des Student Service Centers (SSC), der immer aus dem eigenen
Studiengang stammt, wenden.

Kontaktdaten und Informationen zu den Sprechzeiten der Studentischen
Studienberatung findest du unter
→ https://h-da.de/studium/beratung/studienberatung/studentische-
studienberatung/?L=0

Derzeitige Studentische Studienberaterin: Marina Steenbergen

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Fahrrad

Der schnellste Weg, um von A nach B zu kommen! Wer sich den Weg zur Uni
gemütlich bergab rollen lässt, kann anschließend auch das Fahrrad ohne Zusatzkosten
mit der Tram zurück nach Hause nehmen.

Sollte dem Drahtesel mal etwas zustoßen, kann man sich Rat im „zwanzig°“ holen,
einer Selbsthilfefahrradwerkstatt der TU Darmstadt. Die Werkstatt befindet sich am
Audimax-Gebäude der TU Darmstadt auf dem Campus Stadtmitte, auf der Rückseite
in Richtung altes Hauptgebäude (Ende der Hochschulstraße).
→ www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/zwanziggrad

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Informationsrechtstag

Das Institut für Informationsrecht (i2r) der Hochschule Darmstadt veranstaltet
jährlich, meist im November, den Informationsrechtstag. Das ist eine großartige
Tagung! Hier könnt ihr Kontakte zu späteren Praktikumsgebern und Arbeitgebern
knüpfen. Es gibt immer interessante Themen, die nur darauf zielen, darzustellen,
womit wir uns als Studiengang beschäftigen. Wir machen da sozusagen „WERBUNG
FÜR UNS!!!“ Während deines Studiums ist die Teilnahme an einem der
Informationsrechtstage daher ganz klar verpflichtend, da dies eine Leistung im
Rahmen des Praxismoduls darstellt (Berufspraktische Phase im Bachelor bzw.
Internationalisierungsmodul im Master). I.d.R. wirst du in diesem Zusammenhang im
3. Semester (Bachelor) bzw. im 1. Semester (Master) an der Veranstaltung
teilnehmen. Eine Teilnahme lohnt sich jedoch immer – dabei kannst du echt viel von
Praktikern lernen und – wie schon gesagt – auch externe Kontakte und Kontakte zu
Alumni, also früheren Absolvent*innen, knüpfen! Die Themen variieren Jahr für Jahr,
und Experten aus verschiedenen Unternehmen klären über aktuelle Problematiken
auf.

Wenn du dich vorab über das Institut oder vergangene Informationsrechtstage
informieren möchtest, kannst du das gerne über diesen Link tun:
→ https://i2r.h-da.de/tagungen/informationsrechtstag-2019

Auch wenn es gerade am Anfang etwas überfordernd sein kann, den Vorträgen mit
den Fachbegriffen zu folgen, so bietet der Tag auch die Gelegenheit, Kontakte mit den
höheren Semestern und Unternehmensvertreter*innen zu knüpfen. Vergesse an
diesem Tag deine Nachweiskarte („Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 26“ im
Bachelor bzw. „Teilnahmenachweis für Praxis-Modul 14“ im Master) nicht. Du
benötigst zu Beginn der Veranstaltung und nach Beendigung einen Stempel, um deine
Anwesenheit nachzuweisen. Das ist total praktisch. Geh auf jeden Fall hin – es lohnt
sich schon wegen des Kaffees und der Verpflegung.

Weitere Informationen zum Informationsrechtstag erhältst du rechtzeitig vom
Inforechts-Planungsteam. Vielleicht willst du dabei auch bei Auf- und Abbau oder
beim Verteilen der Namenskarten als HiWi aktiv sein!?

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IR-Homepage

Ganz, ganz wichtig ist während deines Studiums die IR-Homepage, die Homepage
der Informationsrechtlichen Studiengänge
→ www.irecht.h-da.de . LIES einfach ALLES!

Dort findest du wichtige Unterlagen, Formulare sowie Kontaktinfos zu
Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Studiengänge, Infos zu Fristen und
Terminen und einiges mehr. Diese Seite unbedingt zu Beginn deines Studiums
gründlich studieren und während deines Studiums regelmäßig einen Besuch
abstatten.

So findest du unter Bachelor (LL.B.) → Studienunterlagen bzw. Master (LL.M.) →
Studienunterlagen Unterlagen wie ABPO (Allgemeine Bestimmungen für
Prüfungsordnungen), BBPO (Besondere Bestimmungen für Prüfungsordnungen),
Modulhandbuch, Modulübersicht und Prüfungsrichtlinien. Auch findest du hier die
FAQ (Bachelor / Master), die dir bei vielen Fragen weiterhelfen können.

Wichtig sind selbstredend die Bereiche „Fristen und Termine“ sowie „Aktuelles“.

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Klausur

Klausuren sind (k)eine Erfindung der Dozenten, mit dem Zweck, sich für die fehlende
Aufmerksamkeit während des Semesters zu rächen. Sie sorgen unter Studierenden
für einen Anstieg des Kaffee- und Energydrink-Konsums, um nach schlaflosen Nächten
die zwingend benötigte Konzentration aufrechtzuerhalten.

Bei Klausuren ist auf formale Bedingungen zu achten. Die Studiengangsleitungen
machen deutlich, dass von den Studierenden erwartet wird, die ABPO und BBPO
gelesen zu haben. Dazu kommen noch die Klausurrichtlinien. Bei Klausuren, die sich
über zwei Lehrveranstaltungen hin erstrecken, müssen beide Klausuranteile
bearbeitet werden. Wenn du also beispielsweise für einen der beiden Klausuranteile
ein leeres Blatt abgibst, so ist die Leistung insgesamt nicht bestanden, da für einen
Klausuranteil keine Leistung vorliegt. Dasselbe gilt, wenn du etwas geschrieben hast,
das nicht als Bearbeitung qualifiziert werden kann. Entscheidend ist die Gesamtschau
beider Klausuranteile. Es reicht also nicht aus, wenn du nur einen Klausuranteil
bearbeitest. Pfuschen geht gar nicht. Die passen echt auf! Zweimal gepfuscht – aus
dem Studiengang gehuscht. Das ist echt übel. Aber: wir wollen Juristen sein!

Es ist kein Weltuntergang, sollte eine Klausur mal nicht bestanden werden. Beachte
jedoch § 9 Abs. und § 17 ABPO, denn die Wiederholungsmöglichkeiten sind begrenzt
und je nach Vorlesung gibt es eine unterschiedliche Anzahl an Wiederholungs-
versuchen.

Anmeldung
Lehrveranstaltung: Bei den Lehrveranstaltungen der Informationsrechtlichen
Studiengänge findet zunächst die Belegung und dann erst die Prüfungsanmeldung
statt. Hierbei handelt es sich um zwei Vorgänge, jeweils innerhalb einer bestimmten
Frist.

Haus-/Projektarbeit: Führe bei Haus- und Projektarbeiten die Prüfungsanmeldung
ebenfalls innerhalb der vorgegebenen Prüfungsanmeldefrist durch, auch wenn die
Ausgabe der Themen oder der Abgabetermin vor Beginn der Prüfungsanmeldefrist
liegen.

Einsichtnahme
Bitte beachte: Die Klausuren sollen zu den vom Sekretariat angekündigten
allgemeinen Einsichtsterminen eingesehen werden. Eine Einsicht im Sekretariat ist

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nur möglich, wenn du einen allgemeinen Einsichtstermin nicht wahrnehmen kannst
(bspw. krankheitsbedingt). Eine Klausureinsichtnahme ist dann im Rahmen der
regulären Sekretariatsöffnungszeiten möglich. Klausuren, die Sprachprüfungen
betreffen, werden im Sprachenzentrum verwahrt; eine Einsichtnahme ist also nur
nach vorheriger Vereinbarung mit dem Sprachensekretariat möglich. Da nicht immer
alle Klausuren vorliegen oder verzögert eintreffen, solltest du vorher anfragen, ob die
gewünschten Klausuren zur Einsichtnahme bereitliegen. Während der Einsicht ist
lediglich eine handschriftliche Abschrift möglich. Das Vervielfältigen der Klausuren
durch Kopieren oder Abfotografieren ist dagegen nicht gestattet.
Die Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen wird empfohlen, auch bei guten Noten!
Dort evtl. vermerkte Verbesserungshinweise können durchaus hilfreich sein.

Nicht-Erscheinen zur Klausur
Leider wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Studierende Klausuren
unentschuldigt fernbleiben – trotz vorheriger Prüfungsanmeldung – was in der
Konsequenz mit einem „Nicht Bestanden“ (NE = Nicht Erschienen) bewertet wird. In
Bezug auf Prüfungsleistungen hat mehrmaliges Nichtbestehen nicht unerhebliche
Folgen, bis hin zur Mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) und im schlimmsten Fall der
Exmatrikulation!

Wir spielen nachfolgend die folgenden Szenarien beispielhaft einmal durch (NE steht
für „Nicht Erschienen“ bzw. unentschuldigtes Fehlen; NB steht für „Nicht Bestanden“
bzw. Teilnahme an der Klausur).

Szenario 1
1. Klausur: Nicht erschienen – unentschuldigt (NE), dann Note 5
2. Klausur: Teilgenommen – nicht bestanden (NB), dann Note 5
3. Klausur: Nicht erschienen – unentschuldigt (NE), dann Note 5
= keine MEP = Exmatrikulation

Szenario 2            Szenario 3            Szenario 4            Szenario 5
1. NB                 Zu drei Prüfungs-     1. NB                 1. NE
2. NE                 terminen NIE          2. NB                 2. NE
3. NE                 erschienen (immer     3. NB                 3. NB
= keine MEP           unentschuldigt)       = MEP                 = MEP
= Exmatrikulation     = keine MEP
                      = Exmatrikulation

                                                                                    13
Fazit: Die MEP knüpft allein an den letzten schriftlichen Versuch an. Ist der durch
unentschuldigtes Nichterscheinen nicht bestanden, dann gibt es keine MEP und es
folgt die Exmatrikulation.
→ Siehe auch „Krankheit“

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Krankheit

Neben einer der wichtigsten Ausreden, ist eine Krankheit gerade in der
Prüfungsphase eine lästige Angelegenheit, die lange Prüfungsvorbereitungen mit
einem Schlag zunichtemachen kann. Umso ärgerlicher, wenn man sich in dieser Zeit
mit Formalitäten herumschlagen muss. Damit du in einem solchen Fall einen kühlen
Kopf bewahren kannst, hier einige Hinweise (wichtig: ABPO und BBPO lesen!).

      ACHTUNG! Falls du krankheitsbedingt nicht an einer Klausur teilnehmen
  !   kannst, so melde einen PrüfungsRÜCKTRITT und keine PrüfungsABMELDUNG
      an das Sekretariat. Bei einem Prüfungsrücktritt kannst du etwas später die
      Nachklausur schreiben, bei einer Abmeldung ist dies erst im nächsten Semester
      bzw. ein Jahr später möglich!

Eine krankheitsbedingte Entschuldigung von der Teilnahme an einem
Leistungsnachweis ist nur möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen ist.
Die Prüfungsunfähigkeit ist ein von den Prüfungsbehörden überprüfbarer
Rechtsbegriff. Das bedeutet: Der Prüfling muss die Prüfungsunfähigkeit darlegen und
beweisen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur akzeptiert werden mit
Bezug auf Lehrveranstaltungen oder Projekte, von denen du dich krankheitsbedingt
entschuldigen möchtest. Zur krankheitsbedingten Entschuldigung von Klausuren oder
anderen Leistungsnachweisen ist die Einreichung von Prüfungsunfähigkeits-
bescheinigungen erforderlich. Es genügt keineswegs ein Attest mit der Aussage
„arbeitsunfähig“ oder „prüfungsunfähig“. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist
grundsätzlich keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Im Arbeitsrecht gelten
andere Maßstäbe.

Im Prüfungsrecht gilt, dass die antragsbegründenden Tatsachen vom Antragsteller,
also dem Prüfling, zu beweisen sind. Das heißt aber auch, dass in dem Fall, dass er die
Prüfungsunfähigkeit nicht nachweisen kann, dieser Umstand zu seinen Lasten geht.
Es gibt also keine Amtsermittlungspflicht seitens der Prüfungsbehörde, dem
Prüfungsamt, der Studiengangsleitung oder des Prüfungsausschusses weitergehende
Ermittlungen anzustellen.

Bei der Einreichung eines Attests ist besonders auf die korrekte Form zu achten. Sollte
das Attest nicht den Anforderungen entsprechen, ist es ungültig. Das Formular für die
Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit findest du auf der IR-Homepage unter

                                                                                    15
→ Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen →
„Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung – Formular“.

Häufig werden keine Original-Atteste, sondern lediglich eine Kopie abgegeben, ohne
dass das Original nachgereicht wird oder es wird Arbeitsunfähigkeit attestiert. In
diesen Situationen werden keine weiteren Nachforschungen angestellt. Ein Attest,
das nicht den genannten Kriterien entspricht, kann damit nicht als Entschuldigung,
etwa für ein Fernbleiben zur Klausur, Geltung beanspruchen – unabhängig davon, ob
es sich um ein ärztliches oder amtsärztliches Attest handelt. Konsequenz: Es muss ein
Nichtbestanden der Leistung eingetragen werden.

Daneben sind Atteste, welche etwa Prüfungsangst bescheinigen, auch keine Belege
für bestehende Prüfungsunfähigkeit. Denn hierbei handelt es sich um
Beeinträchtigungen, die ihre Grundlage in der Prüfungssituation haben und denen
jeder Prüfling ausgesetzt ist.

Was wird anerkannt?
Atteste, aus denen unmittelbar die Prüfungsunfähigkeit (PU) hervorgeht.

Wie?
Eine Diagnose ist nicht zu nennen. Die Krankheit muss weder beschrieben noch
genannt werden. Aber: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass der Arzt sich selbst
von der Prüfungsunfähigkeit infolge Untersuchung überzeugt hat. Bei offenkundiger
Prüfungsunfähigkeit musst du natürlich nicht zum Amtsarzt (Bsp.: ein Rechtshänder
hat eine Fraktur am rechten Arm und kann die Klausur nicht schreiben). Die Ärzte
müssen keinerlei Angaben zu der Diagnose machen, nur die Symptomatik muss
angegeben werden, damit die Prüfungsausschussvorsitzende eine Entscheidung über
die PU treffen kann und darüber, ob man entschuldigt ist. Das gilt für Hausarbeiten
natürlich ebenso.

Zeitrahmen
Grundsätzlich sind die Gründe des Rücktritts unverzüglich geltend zu machen. Die
Atteste sind damit unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Feststellung der
Prüfungsunfähigkeit, im Sekretariat einzureichen oder zuzusenden. Wenn es dir nicht
möglich ist, das Attest unverzüglich einzureichen, so müssen die Gründe der
Verspätung aus dem Attest bzw. einem Begleitschreiben hervorgehen. Ist dies nicht
der Fall oder wird ein Attest verspätet eingereicht, wird ein „Nichtbestanden“ im
System eingetragen.

16
Fazit
Ist einmal die Note 5 wegen verspäteter oder fehlender krankheitsbedingter
Entschuldigung im System eingetragen, so wird dies nicht ohne Beschreiten des
hierfür geltenden Weges rückgängig gemacht. Dazu ist es erforderlich, Widerspruch
gegen die Prüfungsentscheidung einzulegen. Das Sekretariat wird daher keine Note
aus den vorgenannten Gründen korrigieren.

                                                                              17
Lernen

Was wäre das Studium ohne Lernen, wenn nicht ein Riesenspaß?! Doch irgendwie
muss man zeigen, dass man auf den vom Dozenten abgewandten Laptops nicht nur
gezockt, geshoppt und gechattet, sondern tatsächlich etwas – außer Müdigkeit – aus
den Vorlesungen mitgenommen hat. Damit es gerade in der ungewohnten
Anfangszeit nicht zur Eskalation kommt, hier einige Tipps:

Lange Nacht der Hausarbeiten
Diese Aktion wird vom Trainerpool umgesetzt. Sie bietet die Möglichkeit, mit anderen
Studenten zusammen an den eigenen Hausarbeiten zu schreiben. Aufgrund des
großen Interesses ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Der Trainerpool bietet
allgemein nützliche Seminare und Workshops für das Studium an.
→ www.h-da.de/trainerpool

Gesetzes-Vorwort lesen
Wenn es sich nicht gerade um das BGB handelt, bieten so gut wie alle dtv-
Gesetzestexte ein vorbildliches Vorwort, das neben Erläuterungen auch viele
allgemeine Begriffe erklärt und dadurch schon viele Noten gerettet hat! Sei schlau
und markiere dir vorher alle wichtigen Wörter und Passagen!

Gesetze markieren
AUFGEPASST: Bei uns dürfen NUR mit einer einfachen SCHWARZEN LINIE
Hervorhebungen in Gesetzestexten vorgenommen werden. Alles Weitere gilt als
Täuschungsversuch. Die wachsamen Prüferaugen durchschauen dreiste
Täuschungsversuche und ahnden einen solchen Versuch mit einer nichtbestandenen
Prüfungsleistung. Weiterhin ist die Verwendung von Post-its in den Gesetzen nicht
gestattet und kann als Täuschungsversuch geahndet werden!

Diese Vorgaben sowie weitere kannst du in den „Prüfungsrichtlinien“ nochmals genau
auf der IR-Homepage nachlesen unter
→ Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen → „Prüfungsrichtlinien“

18
Lernräume

Folgende offene Lernräume stehen euch an der h_da zur Verfügung

Weitere Lernräume, die man vorher am besten reserviert, gibt es auch in der ULB.
→ Siehe auch „Bibliothek“

                                                                                   19
Mensa

Die Mensa bietet dir Gelegenheit, günstig an ein Mittagessen zu kommen. Es gibt
täglich wechselnde Gerichte, sodass keiner leer ausgehen muss. In der Mensa kannst
du entweder bar bezahlen – inzwischen nur gegen Aufpreis – oder dir für 5 € Pfand
eine Mensa-Karte besorgen, die du an mehreren Automaten gegen Bares aufladen
kannst. In manchen Mensen gibt es sogar extra Kassen, die nur die Karte akzeptieren.
So kannst du zu Stoßzeiten die teils beachtlichen Schlangen umgehen.

Die Karte lässt sich übrigens neben den Mensen auch im Bistro „Studentenfutter“ in
der Nieder-Ramstädter-Straße 130A, Nähe Wohnheim „fair“ und Hochschulstadion,
aufladen.

Mensen in Darmstadt
Mensa Schöfferstraße           C10 (Hochhaus) – Drehort des Films „13 Semester“
Bistro Haardring               A10
Mensa Stadtmitte               Nähe Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
Mensa Lichtwiese               An der TU Lichtwiese

#AppGehts!
Android
„Mensa Darmstadt“ von Christian Schadewald
Zeigt die aktuellen und kommenden Tagesgerichte in den Mensen.

„Mensa Guthaben“ von Jakob Wenzel
Überprüfe dein Guthaben auf der Mensa-Karte (Handy benötigt NFC).

iOS
„H_DA“ von DannykkGroup
Vereint alle für das Studium wichtigen Funktionen.

20
Moodle

Die Moodle-Plattform wird von den meisten Dozenten genutzt, um Informationen
wie etwa Texte, Aufgaben, Lösungen und Skripte für die jeweiligen Kursteilnehmer
bereitzustellen. Um den Kursen beizutreten, wird meistens ein Passwort benötigt, das
der Dozent in den ersten Vorlesungen verkündet.
→ https://lernen.h-da.de

Es ist wichtig, sich gleich zu Beginn der Vorlesungen in die Moodle-Kurse einzutragen,
um jede wichtige Info mitzubekommen. So nutzen viele der Dozent*innen Moodle
auch, um die Studierenden zu informieren, falls einmal eine Vorlesung nicht
stattfinden kann. Es wäre natürlich ärgerlich, wenn man das nicht mitbekommt ;-).

Die Zugangsdaten, die du zur Anmeldung benötigst, sind die gleichen wie fürs „QIS“.

      ACHTUNG! Am Ende des Semesters werden die Kurse meist geschlossen und
  !   alle Informationen (z.B. PDFs) sind nicht mehr zugänglich! Daher solltest du dir
      vorsorglich alle PDFs lokal auf deinem Computer speichern, um später einmal
      etwas nachschauen zu können.

                                                                                   21
Praxisphase

Sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang ist ein Praxismodul enthalten –
im Bachelorstudiengang genannt „Berufspraktische Phase (BPP)“ im 6. Semester, im
Masterstudiengang das „Internationalisierungsmodul“ im 3. Semester.

Im Praxismodul sollst du Bekanntschaft mit deinem zukünftigen Arbeitsfeld machen
und im Idealfall knüpfst du hier auch Kontakte für deine zukünftige Berufstätigkeit.
Zudem hast du hier die Möglichkeit, heimische Gefilde zu verlassen und im Ausland
Erfahrungen zu sammeln – bis beispielsweise nach Brasilien, China oder in die USA.
Wichtig: Kümmere dich frühzeitig um die Organisation der Praxisphase – v.a., falls
du dir vorstellen kannst, ins Ausland zu gehen.

Weitere Informationen zur Praxisphase findest du auf der IR-Homepage unter
→ Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.M.) → Studienunterlagen sowie unter
→ Bachelor (LL.B.) → FAQ Bachelor bzw. → Master (LL.M.) → FAQ Master.

Ansprechpartnerin ist die Praxisbeauftragte und Studiengangskoordinatorin:
Bärbel Baker-Hanel, M.A.
E-Mail: baerbel.baker-hanel@h-da.de
Tel.: +49 (0) 6151 - 16 38621
Fax: +49 (0) 6151 - 16 38620
Gebäude A 10 , Raum 3.01

Sprechzeiten
Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der IR-Homepage unter
→ Über Uns → Mitarbeiter

22
QIS

It all started with a „QIS”. Das System ist zentraler Dreh- und Angelpunkt für die
Organisation des eigenen Studiums.
→ https://qis.h-da.de

Hier kannst du
   • Persönliche Daten (z.B. die Anschrift) ändern
   • Anträge/Bescheinigungen als PDF ausdrucken
   • Studienfächer belegen
   • Prüfungsanmeldungen vornehmen
   • Noten- und Klassenspiegel einsehen
   • Stundenplan nachschauen
   • Und vieles mehr! Yay!

Bei Fragen kannst du dich gerne an den IT-Service wenden.
→ it-service@h-da.de

Bei Problemen mit Belegung oder Prüfungsanmeldung wende dich bitte zunächst an
das Studiengangssekretariat. Falls nötig, wird dein Problem von dort aus an den IT-
Service weitergeleitet.

                                                                                23
RMV

Als Fahrkarte gilt der Studienausweis mit dem Vermerk „RMV-Semesterticket“ in
Verbindung mit gültigem Personalausweis, Reisepass, deutschem/internationalem
Führerschein oder ISIC Internationalem Studentenausweis. Das Laminieren des
Semestertickets ist nicht zulässig.
Im Fall, dass man ohne gültiges Ticket unterwegs ist, wird dies als „Schwarzfahrt“
gewertet und die üblichen 60 € sind fällig. Es besteht aber die Möglichkeit, das Ticket
beim Verkehrsunternehmen nachzureichen. Dann reduziert sich der Betrag auf 7 €
Bearbeitungsgebühr.
Im RMV-Gebiet und in den Übergangsgebieten sind generell alle Busse,
Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (wie Regionalbahn
und Stadt- und RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der
Verkehrsunternehmen sind Zuschläge zu bezahlen.
Wer gern das komplette Gebiet des VRN mitnutzen will, hat die Möglichkeit, das VRN-
Anschluss-Semesterticket zuzukaufen. Dies ist an jedem Bahnhof im VRN-Gebiet
gegen Vorlage von Studien- und Personalausweis möglich (weitere Infos:
www.vrn.de).

Tarifdetails
   • Anschlussfahrkarte:         Nein
   • Personenmitnahme:           Nein
   • Übertragbarkeit:            Nein
   • 1.-Klasse-Nutzung:          Ja, mit Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte
   • Übergangstarif:             Teilweise
   • IC-Nutzung:                 Nein
   • AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc.:
      ja, teilweise mit Zuschlag (Zuschlag pro Person und Fahrt)

Weitere Informationen erhältst du auf www.rmv.de unter:
Startseite → Fahrkarten → Alle Fahrkarten im Überblick → Fahrkarten für spezielle
Personengruppen → RMV-Semesterticket

Mehr zum Geltungsbereich, zu Rückerstattung und Fahrgastrechte gibt es beim
AStA.

24
Sekretariat

Das Sekretariat kann dir bei vielen Fragen rund um den Studiengang behilflich sein.
Vergiss aber nicht, dass dir auch die Fachschaft in vielen allgemeinen
organisatorischen Dingen helfen kann. Am besten, du fragst erst einmal dort nach,
um das Sekretariat zu entlasten. Das Sekretariat hat sehr viel zu tun – auch wenn die
Tür offensteht – haltet euch an die Sprechzeiten! Bitte berücksichtigt das! Sollte die
Fachschaft einmal keine Antwort parat haben, so kennen sie auf jeden Fall den
richtigen Ansprechpartner und du vermeidest so ein endloses Abenteuer an
Weiterleitungen. Und bitte nicht vergessen: es gibt den FAQ-Katalog!

Zu Beginn des Studiums sind darüber hinaus die studentischen Mentoren dein
Ansprechpartner, um Fragen zu klären.

  !   ACHTUNG! Die An- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen (Sprachkurse) des
      Sprachenzentrums erfolgen über das „QIS“. Bei Anliegen zu den Sprachkursen
      steht dir das Sekretariat des Sprachenzentrums zur Verfügung. Bitte vermeide
      diesbezügliche Anfragen an das Studiengangssekretariat.
      → www.sprachen.h-da.de

Sekretariat
Nicole Steinberg
sekretariatir@h-da.de
Tel.: +49 (0) 6151 - 16 38748
Fax: +49 (0) 6151 - 16 38620
Gebäude A 10 , Raum 3.01

Sprechzeiten
Die aktuellen Sprechzeiten findest du auf der IR-Homepage unter „Kontakt“.

                                                                                   25
Sport

Auch wenn man sich nach einiger Zeit an die komfortablen Sitzmöglichkeiten in den
Vorlesungsräumen gewöhnt hat, schadet es nicht, sich auch für sportliche Aktivitäten
zu begeistern. Zusammen mit der Evangelischen Hochschule bietet die Hochschule
Darmstadt viele sportliche Aktivitäten an. Eine Übersicht über alle angebotenen
Sportarten findest du auf der Seite des Hochschulsports.
→ https://hochschulsport.h-da.de

Für die Studierenden der Hochschule Darmstadt besteht auch die Möglichkeit, das
Angebot der TU Darmstadt zu nutzen. Allerdings müssen die Studierenden der h_da
über die Gastmitgliedschaft im Unisport-Zentrum eine Teilnahmeberechtigung für
den Darmstädter Hochschulsport erwerben. Die Anmeldung kann online unter
Gastmitgliedschaft im Unisport-Zentrum oder im Büro des USZ erfolgen. Der
Semesterbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt 22 € und ermöglicht die Teilnahme am
Hochschulsport und einen vergünstigten Eintritt ins Hochschulstadion.
→ https://www.usz.tu-darmstadt.de/unisport/infos_unisport/index.de.jsp

Fitness-Studio
Wer eine günstige Gelegenheit zum Trainieren sucht, wird beim Unifit der TU
Darmstadt fündig. Das Unifit befindet sich direkt neben dem Campus Lichtwiese und
bietet Fitness-Geräte, umfassende Trainingsbetreuung durch qualifiziertes Personal
und studentenfreundliche Verträge.
→ https://www.unifit.tu-darmstadt.de/unifit/infos_unifit/index.de.jsp

Des Weiteren gibt es in Darmstadt viele weitere Fitnessstudios:
  • McFit
  • Body Culture
  • Fitnessfabrik Darmstadt
  • FitnessFirst
  • etc.

Mehr Infos bezüglich Sportangeboten in Darmstadt findest du auch unter:
→ https://www.darmstadt.de/darmstadt-erleben/sport

26
Sprachen

Im Bachelor müssen neben der Absolvierung von Englisch-Kursen auch zwei
Sprachscheine für sprachliche Lehrveranstaltungen erworben werden, um das Modul
23 (WP Fremdsprachen) zu bestehen. Bist du im Master, hast du keinen
verpflichtenden Englisch-Unterricht mehr und Modul 7 ist für dich entscheidend. Es
gelten aber dieselben Voraussetzungen für die weiteren Fremdsprachen wie im
Bachelor. Dir stehen eine Menge verschiedener Fremdsprachen zur Auswahl.

Das einfachste Sprachniveau ist A1 und steigert sich dann zu C2 (Muttersprache).
Somit besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in einer Sprache den Schein A1 und
danach A2 zu machen oder in zwei verschiedenen Sprachen jeweils die A1-Scheine zu
erwerben, um das Modul zu bestehen. Beachte aber, dass du bei der Sprache an mind.
75 % der jeweiligen Lehrveranstaltung teilnehmen musst, um für eine Teilnahme an
der Klausur berechtigt zu sein.

     ACHTUNG! Das Sprachenzentrum verbucht im System keine CP für die Kurse
 !   „Französisch A1“ sowie „Spanisch A1“. Solltest du diese Kurse belegt haben, so
     schreibe kurz eine E-Mail an das IR-Sekretariat – unter Angabe des Kurses und
     deiner Matrikelnummer – damit diese die CP verbuchen können.

Für diejenigen, denen es zu stressig ist, eine Fremdsprache im laufenden Semester zu
erlernen, besteht die Möglichkeit der Belegung von einigen Sprachkursen in den
Semesterferien. Diese Intensivkurse dauern drei Wochen und vermitteln täglich
mehrere Stunden die Fremdsprache. Am Ende wird, wie bei allen Sprachkursen, das
erworbene Wissen in Form einer Klausur geprüft. Beachte hier, dass diese Kurse sehr
beliebt und unter Umständen sehr schnell vollständig belegt sind.
→ sprachen.h-da.de

Informationen zu den jeweiligen Intensivkursen findest du ebenfalls über das „QIS“:
„Veranstaltungen“  „Vorlesungsverzeichnis“  „Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften“  „Sprachen“  „Intensivkurse“  Sprache
auswählen  belegen

                                                                                 27
SuK (Sozial- und Kulturwissenschaftliches Begleitstudium)

Die SuK-Kurse sollen dazu beitragen, den eigenen Wissenshorizont zu erweitern. Für
viele Studierende dienen sie jedoch als Erholungsmöglichkeit zwischen den wichtigen
Vorlesungen.

Zur Erreichung der benötigten vier SuK-Scheine im Bachelor ist weiterhin zu beachten:

     Für Modul 6 (SuK I) dürfen sowohl Lehrveranstaltungen aus SuK-Modul I als
     auch SuK-Modul II besucht werden (auch ZIS-Kurse = „Zertifikat Internationale
     Studien“). Für Modul 18 (SuK II) sind vorzugsweise SuK-ZIS-Kurse aus dem SuK-
     Modul II zu belegen, so wie in der Modulbeschreibung angegeben.

     Bist du im Master, musst du nur zwei der SuK-Scheine erlangen. In eurem
     Modulhandbuch findest du die Informationen unter Modul 6. Beachte aber,
     dass du nur Lehrveranstaltungen aus dem SuK-Modul II belegen darfst. Es sollen
     bei euch vorzugsweise Lehrveranstaltungen aus dem Bereich „Internationale
     Studien“ (ZIS) besucht werden.

Es besteht die Möglichkeit, in den freien Vorlesungsblöcken SuK-Veranstaltungen zu
besuchen. Diese beschränken sich nicht auf die vorgegebenen „SuK-Blöcke“.

Für die SuK-Veranstaltungen gilt ein von den Informationsrechtlichen Studiengängen
abweichendes Belegungsverfahren mit anderen Belegfristen. Informationen, u.a. zur
Belegung findet ihr unter
SuK-Begleitstudium
Weiterhin erhältst du Informationen unter / bei:

Sekretariat SuK                            Beratungsdesk SuK
sekretariat.suk.fbgw@h-da.de               beratungsdesk.fbgw@h-da.de
Tel. +49 (0)6151 – 16 38731                Tel. +49 (0)6151 – 16 37943
Gebäude A12, Raum 322                      Gebäude A12, Raum 322

28
WLAN

An den Hochschul-Standorten gibt es über 350 mögliche WLAN-Access-Points und
zwei Wege, diese zu nutzen.

h_da
Beliebt, da einfacher Zugang. Einfach nur Studentenkennung und Passwort eingeben.
That's it!

Anmeldename:      st******
Passwort:         [selbes PW wie für qis]

                                                                              29
Zum Schluss...

      Auf unserer Homepage findest du auch
  !   „Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen“ (ABPO)
      „Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung“ (BBPO)
      welche du auf jeden Fall durchlesen solltest!

Anfertigung juristischer Ausarbeitungen
Das Merkblatt „Anfertigung juristischer Ausarbeitungen“, welches du auf unserer
Homepage findest, gibt dir Tipps rund um das Thema, die du genau beachten solltest.
Achte auch auf eine korrekte juristische Zitierweise. Tipps dazu gibt es hier:
→ https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Wissenschaftliche_Zitierrichtlinien

AStA
Der „Allgemeine Studierendenausschuss der Hochschule Darmstadt“ bietet viele
weiterführende Informationen rund um das Studium an der h_da. Erwähnenswert ist
auch die kostenfreie Rechtsberatung, welche nach vorheriger Terminvereinbarung
jedem Studierenden zur Verfügung steht.
→http://www.asta-hochschule-darmstadt.de/projekte-
angebote/beratungsangebote

Datenschutzzertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss von Modul 9 (Datenschutzrecht) kannst du über das IR-
Sekretariat ein Zertifikat anfordern, welches dir die Kenntnisse im Bereich des
Datenschutzrechts bescheinigt.

Fachbücher
Ganz ohne Bücher geht es natürlich auch nicht. Falls du etwas Spezielleres als einfache
Gesetzestexte suchst, wirst du im Fachbuchladen Gebicke am Gericht fündig. Die
Buchhandlung befindet sich am Steubenplatz 12.

Luisenplatz Besichtigung
An jedem ersten Samstag im Monat bietet das DRK Darmstadt die Möglichkeit, das
Ludwigsmonument am Luisenplatz zu begehen. Für läppische 2€ steigt ihr erst in die
Katakomben hinunter und dann den Turm hinauf, von wo aus ihr eine gute Aussicht
auf Darmstadt habt.

30
Modulhandbuch
  !   Im Modulhandbuch kannst du dich anhand der Modulbeschreibungen darüber
      informieren, wie dein Studium aufgebaut ist, welche Inhalte dich dort erwarten
      und welche Leistungsnachweise von dir zu erbringen sind. Unbedingt
      durchlesen! Auch dieses findest du auf der IR-Homepage.

Nachtleben
Wenn du wissen möchtest, was abends in Darmstadt abgeht, klick einfach auf
→ www.partyamt.de │ www.darmstadt.de/veranstaltungskalender/?no_cache=1

Newsletter
Um über aktuelle Rechtsprechungen auf dem Laufenden zu bleiben, eignet sich die
Anmeldung bei Newslettern besonders. Empfehlenswert sind die Newsletter von
Legal Tribune Online (LTO) sowie jurPC. Weitere Links findest du auf der IR-Seite unter
Bachelor (LL.B.) bzw. Master (LL.B.) unter dem Feld „Links“ auf der rechten unteren
Seite.
→ www.lto.de/ │ www.jurpc.de/

Student Service Center (SSC)
Neben der allgemeinen Beratung ist das SSC Ansprechpartner für die Zahlung der
Semestergebühren und Immatrikulationsbescheinigungen. Die Bescheinigungen
kannst du dir im „QIS“ als PDF herunterladen.
→ Student Service Center

Studentischer Filmkreis
Zum Besuch einer Filmkreis-Vorstellung im Audimax der TU Darmstadt ist eine
Vereinsmitgliedschaft zwingend notwendig. Der Kartenverkauf findet im karo5 statt
(Karolinenplatz 5). Die Mitgliedschaft kann problemlos beim ersten Besuch an der
Abendkasse beantragt werden und ermöglicht zudem den Besuch der rexFilmkreis-
Termine zum ermäßigten Sonderpreis.
→ www.filmkreis.de

Stundenplan als .ics
Wenn du deinen Kalender online verwaltest, bietet dir das „QIS“ eine Exportfunktion
des Stundenplans im .ics-Format an. Melde dich dazu im „QIS“ an, gehe unter
Stundenplan und klicke entweder auf das Kalender-Symbol oder rechtsklicke und
wähle „Link-Adresse kopieren“. Beachte, dass dein Kalender dazu das .ics-Format

                                                                                    31
unterstützen muss und nur die von
dir belegten Vorlesungen exportiert
werden.

Theaterticket
Durch eine Kooperation mit dem Staatstheater Darmstadt besteht für dich die
Möglichkeit, kostenlos die Aufführungen des Theaters zu besuchen. Unter Vorlage
eures Ausweises im Staatstheater bekommt man einen Gutscheincode, der für alle
Vorstellungen eines Semesters gültig ist.
→ http://www.asta-hochschule-darmstadt.de/projekte-angebote/kulturticket

         Danke fürs Lesen und noch viel Spaß und Erfolg beim Studieren!

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