Die Mindestsicherung beruhigt! ''
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GEGEN ARMUT − FÜR DAS LEBEN : ‚‚ Die Mindestsicherung Die Sozialreferentin beruhigt! ‘‘ Wer in eine schwierige Situation geraten ist, braucht die Unterstützung der Gemeinschaft. Diese Hilfe ist Aufgabe der Mindestsicherung. Damit ist das Mindeste für alle KärntnerInnen gesichert. Alle Informationen zur „Mindestsicherung“ unter 050 536/413 34. Zögern Sie nicht, uns anzurufen! Oder senden Sie ein EMail an: katrin.russek@ktn.gv.at Eine Initiative von
> Inhalt Broschüre zur Kärntner Mindestsicherung Vorwort Nicole Cernic 4 Vorwort Abteilung 13 5 1. Was ist unter Mindestsicherung zu verstehen? 6 2. Einsetzen der Mindestsicherung? 8 3. Wer bekommt die Mindestsicherung? 8 4. Welche wesentlichen Leistungen beinhaltet das Kärntner 10 Mindestsicherungsgesetz? 5. Hilfe zum Lebensunterhalt 11 6. Besteht ein Anspruch auf Unterstützung? 14 7. Höhe der Mindestsicherungsbeträge (2009) 16 8. Berechnungsbeispiel 1 17 9. Berechnungsbeispiel 2 18 10. Berechnungsbeispiel 3 19 11. Hilfe zur Arbeit – Einsatz der Arbeitskraft 20 12. Fragen zum Mindestsicherungsgesetz Sind Leistungen der Kärtner Mindestsicherung zurückzuzahlen? 22 Müssen meine Verwandten dafür zahlen, dass ich 23 Mindestsicherung bekomme? Übernimmt die Mindestsicherung auch Schulden? 24 Wie kann ich mich gegen Entscheidungen der Behörde wehren? 25 Was muss man tun, um Mindestsicherung zu erhalten? 26 Notwendige Unterlagen 27 13. Notizen 28 14. Kontaktadressen – Servicestellen 30 3
Kärntner Mindestsicherung > Vorwort nicole Cernic Kärntner Mindestsicherung > Vorwort abteilung 13 Eine moderne Sozialpolitik hat sich ständig weiterzuentwickeln und an die Lebens Im internationalen Vergleich verfügt Österreich über ein gut entwickeltes Sozialsystem, verhältnisse der Menschen anzupassen. Neue soziale Herausforderungen erfordern neue wobei die Systeme der sozialen Absicherung, welche für einen erheblichen Teil der Bevöl soziale Antworten. Das Konzept der Kärntner Mindestsicherung ist eine der Antworten kerung zeitweise die einzige oder zumindest eine sehr wesentliche Einkommensquelle darauf, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen in unserem Land geändert darstellen, durch ein vielfältig ausgeprägtes soziales Netz auf Landesebene ergänzt haben. werden. Durch einen völlig veränderten sozialpolitischen Zugang im Bereich der finanziellen Trotz vielfältiger Förderungsstrukturen und Unterstützungen steigt aber die Armutsge und leistungsmäßigen Absicherung geht das Kärntner Mindestsicherungsgesetz einen fährdung gerade gegenwärtig an. Der Begriff der „neuen Armut“, welcher oft auch mit solchen modernen Weg, indem es vor allem den Gedanken der Befähigung und „neuer Arbeit“ in Form von sozialrechtlich nicht abgesicherten Arbeitsverhältnissen Bestärkung der Menschen deutlich in den Vordergrund stellt und den reinen meist sehr einhergeht und ihre Erscheinungsbilder sowie Möglichkeiten der Beseitigung werden beschämenden Befürsorgungscharakter der bisherigen Sozialhilfe weit hinter sich vielfach diskutiert. lässt. Kärnten hat sich diesen Herausforderungen der Gegenwart durch die Erlassung des Jeder Mensch kann sich einmal in der Situation wieder Kärntner Mindestsicherungsgesetzes, welches am 01.07.2007 in Kraft getreten ist, finden, in der er auf die Hilfe der Gemeinschaft ange gestellt und sich als erstes Bundesland Österreichs zu einer umfassenden sozialen wiesen ist. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Mindestsicherung mit dem Ziel eines Rechtsanspruches auf Existenzsicherung für alle erwartet sich hier zurecht treffsichere und menschen bekannt und gesetzliche Möglichkeiten zur weitestgehenden Bündelung von Leistungen sozia Absicherung. würdige Formen der sozialen und Sicherstellung eines kundenfreundlichen und gerechten Zugangs zu den Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz sorgt dafür, dass Förderungen geschaffen. Nun geht es darum, die rechtlichen Möglichkeiten des alle Kärntnerinnen und Kärntner im Notfall auf eine Kärntner Mindestsicherungsgesetzes im Sinne jener Menschen in Kärnten, welche der entsprechende Absicherung vertrauen können – Hilfe bedürfen, mit Leben zu erfüllen. Dabei sei den im Sozialbereich tätigen denn dies ist für die Lebensqualität von ent MitarbeiterInnen bei Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, Sozial und scheidender Bedeutung! Gesundheitssprengeln und Land viel Erfolg beschieden. Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über In diesem Sinne mögen die umfassenden legistischen Neuerungen auch in der Praxis die Leistungen der Mindestsicherung und deren der Umsetzung zu jenen wesentlichen Verbesserungen führen, welche mit der Voraussetzungen geben und Ihnen damit einen Erlassung dieses Gesetzes angestrebt wurden und letztlich dazu beitragen, dass mög besseren Zugang ermöglichen. lichst viele Menschen in Notlagen oder mit besonderem Hilfebedarf mit Hilfe der Gemeinschaft einen Weg aus der Krise finden und zur Selbsterhaltung befähigt wer Ihre den. Für die Abt. 13 – Soziales, Jugend, Familie und Frau nicole Cernic dr. Barbara Berger-Malle landesrätin abteilungsleiterin
> Was ist die Mindestsicherung? > Was ist die Mindestsicherung? 1. Was ist unter Mindestsicherung zu verstehen? Das Gesetz regelt unter anderem den Zugang zu den Sozialleistungen für den Bürger, aber auch die Verpflichtungen der Leistungsträger: Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher >> über Leistungen umfassend zu informieren und zu beraten, Hilfe bedarf. Durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, >> dem Bürger die für ihn zuständigen Stellen zu nennen, durch Pflegebedürftigkeit, durch Tod des Partners, durch Arbeitslosigkeit >> Anträge an zuständige Stellen weiterzuleiten, oder zu geringes Erwerbseinkommen, durch irgendein Unglück, wie es >> eng mit anderen Leistungsträgern und Einrichtungen jeden von uns treffen kann. zusammenzuarbeiten, >> die Wünsche der Betroffenen im Rahmen der gesetzlich Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert: durch die vorgesehenen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen Krankenkasse, durch die Unfallversicherung, durch die Arbeitslosenversiche uvm. rung, durch die Altersversorgung zum Beispiel. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in Weiters bestimmt das Gesetz, unter welchen Voraussetzungen eine Ent der uns keine Versicherung, kein Arbeitsamt, keine Bank und kein Verwand scheidung der Behörde aufgehoben werden kann oder wann Bescheide ter hilft? schriftlich erfolgen und begründet werden müssen. Dann gibt es immer noch die Kärntner Mindestsicherung. Sie ist eine Leis Wenn es Sie interessiert, selbst einmal einen Blick in die Gesetzestexte zu tung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen werfen oder sich intensiver damit zu befassen, können Sie bei der zuständi Anspruch hat, wie z.B. auf Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld. gen Behörde (Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde, Magistrat und Darum muss auch niemand um die Mindestsicherung betteln, sondern bei der Gemeinde) oder im Internet unter www.ris.bka.gv.at das Gesetz kann sie in Anspruch nehmen als sein gutes Recht, das ihm gesetzlich einsehen (Kärntner Mindestsicherungsgesetz, K-MSG, LGBl. 15/2007 in der garantiert ist. Das gilt allerdings nur, wenn und soweit er sich nicht selbst geltenden Fassung) helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist. Wer sich selbst informiert, fängt bereits an, sich selbst zu helfen. Die Mindestsicherung leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt: Sie soll jedem Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert, ist das Kärntner Mindestsicherungs ermöglichen, aus eigener Kraft am Leben in der Gemeinschaft teilzuneh gesetz! Es ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten und stellt eine den geänderten men. Und wo die eigene Kraft nicht ausreicht, soll die Mindestsicherung so Verhältnissen angepasste Weiterentwicklung des bisherigen Sozialhilfe lange wie erforderlich die Unterstützung bringen, die für die Führung rechtes dar. eines menschenwürdigen Lebens nötig ist. In dieser Broschüre finden Sie Hinweise darauf, unter welchen Voraus setzungen Sie welche Art von Hilfe erhalten können. 6 7
> Einsetzen der Mindestsicherung > Wer bekommt die Mindestsicherung? 2. Einsetzen der Mindestsicherung? pflichtigen für die Kinder nicht genügend Unterhalt gezahlt wird oder gezahlt werden kann. Nicht wenige Empfänger sind wegen Krankheit, Die Mindestsicherung ist grundsätzlich eine „nachrangige“ Hilfe, d.h. bevor Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Mindestsicherung angewiesen, sie zuerkannt wird, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Hilfe vor allem dann, wenn sie nicht ausreichend versichert waren oder wenn ausgeschöpft sein. Die Hilfe setzt ein, sobald dem Sozialamt (auch dem nicht z.B. ein Heimaufenthalt wegen Pflegebedürftigkeit notwendig wird. zuständigen) bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen. Sie soll vorbeugend geleistet werden, wenn dadurch eine Anspruch auf Mindestsicherung besteht unabhängig davon, ob man seine drohende Notlage abgewendet werden kann. Sie soll aber auch nach Notlage selbst verschuldet hat oder nicht. Die überwiegende Mehrheit der Beseitigung einer Notlage weiter geleistet werden, wenn dies geboten ist, Leistungsempfänger ist aber ohne eigenes Verschulden in die Notsitua um die Wirksamkeit der Hilfe zu sichern. Die Hilfe richtet sich dabei immer tion geraten, derentwegen sie nun eine Unterstützung benötigt und nach den persönlichen Verhältnissen und der Art des Bedarfs. erhält. Es sind also ganz normale Mitbürger, die sich in einer schwierigen Lage befinden – so wie es jedem passieren kann. Mindestsicherung zu beantragen und zu erhalten ist also keine Schande, sondern unser aller 3. Wer bekommt die Mindestsicherung? gutes Recht, wenn es keine andere Möglichkeit der Hilfe mehr gibt. Es können grundsätzlich nur jene Personen (unabhängig davon, ob sie Die Mindestsicherung gibt es in sehr unterschiedlichen Formen – denn österreichische Staatsbürger sind oder nicht) Mindestsicherung erhalten, auch die Notsituationen der Hilfesuchenden sind sehr unterschiedlich! die zu einem mehr als viermonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet berech tigt sind und die ihren Hauptwohnsitz, bei Fehlen eines solchen ihren tat Darum gibt es die Mindestsicherung sächlichen Aufenthalt, in Kärnten haben. • in Form von Geld – und zwar sowohl als laufende Dieser Zugang wurde aufgrund von zahlreichen Gleichstellungsverpflich monatliche Zahlungen als auch als einmalige Leistungen tungen des EU-Gemeinschaftsrechts aber auch aufgrund von Staats (Hilfe zum Lebensunterhalt); verträgen gewählt. Dadurch wird auch gewährleistet, dass sich illegal in • als Sachleistungen; Kärnten aufhaltende Personen keinen Anspruch auf Leistungen der • als persönliche Hilfe, etwa durch Beratung und Mindestsicherung haben. Ausgenommen sind auch Asylbewerber. Sie Betreuung der Hilfe suchenden Person! erhalten Leistungen nach dem Grundversorgungsgesetz - Leistungen nach dem Mindestsicherungsgesetz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Sehr viele Mindestsicherungsempfänger sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie brauchen die Unterstützung, weil sie wegen der Kinder nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können und vom Unterhalts 8 9
> Leistungen der Mindestsicherung > Mindestsicherung als Hilfe zum Lebensunterhalt 4. Welche wesentl. Leistungen beinhaltet das Mindestsicherungsgesetz? • Unterstützung bei Schuldenproblemen; • Erhöhte, familienorientierte, finanzielle Unterstützungen zur • Leistungen für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen Bestreitung des Lebensunterhaltes unter weiterer besonderer > Dienste zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen Bedachtnahme auf die Bedürfnisse älterer Menschen und > Beratungsdienste für Familien und ältere Menschen auf Familien mit beeinträchtigten Kindern; > Erholungsangebote für Familien, ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung u.v.m. • Wohnbedarfsbeihilfe (finanzielle Zuwendung für Unterkunft inkl. Betriebskosten und Strom); • Hilfe bei Wohnungslosigkeit und anderen außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten • Heizkostenzuschuss sozial gestaffelt; > vorübergehende Wohnungsmöglichkeiten > Beratung zur Erarbeitung neuer Lebensperspektiven • Schaffung von Arbeitsprojekten zur Erleichterung > nichtrückzahlbare Aushilfen u.v.m. der Reintegration von vor allem langzeitarbeitslosen Menschen in die Berufswelt (z.B. nach längeren • umfangreiche Beratung sowie Erstellung eines individuellen Betreuungsverpflichtungen); Bedarfs- und Hilfeplanes. • Versorgung und Unterstützung in Angelegenheiten der Heim- und Anstaltsunterbringung; 5. Hilfe zum Lebensunterhalt • Hilfestellung bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung; Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) • verschiedenste Pflegeleistungen (soziale Dienste) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten > Hauskrankenhilfe kann. > Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes > Kurzzeitpflege u.v.m. Soziale Mindestsicherung zum Lebensunterhalt umfasst demnach den regelmäßigen – für ein möglichst selbst bestimmtes Leben und sozialer • Unterstützungen in Fragen der Erziehung sowie Hilfe bei der Teilhabe erforderlichen Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Schul- und Berufsausbildung; Hausrat, andere persönliche Bedürfnisse aber auch für die Unterkunft (z.B. Miete, Betriebskosten, Strom). Die Heizkosten werden durch einen eige • Hilfe bei Gewaltbedrohung (vor allem gegen Frauen und Kinder!); nen Heizkostenzuschuss berücksichtigt und sind daher hier nicht 10 11
> Mindestsicherung als Hilfe zum Lebensunterhalt > Mindestsicherung als Hilfe zum Lebensunterhalt erwähnt. Zahlungen Hilfe Suchender in einem Ausmaß in Abzug zu bringen, das zur Hilfe zum Lebensunterhalt kann Ihnen z.B. zustehen, wenn Sie kein ausrei Überwindung der sozialen Notlage erforderlich ist. Ob bzw. inwieweit chendes Erwerbseinkommen haben, wenn Sie nicht mehr arbeiten können Zahlungen tatsächlich nicht zu berücksichtigen sind, ist freilich im konkre oder nicht am Arbeitsmarkt zu vermitteln sind, kein ausreichendes Arbeits ten Einzelfall zu prüfen. losengeld oder Notstandshilfe, Pension oder Leistungen anderer Sozial leistungsträger erhalten oder wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder Dies gilt vor allem für: zu gering sind. • Zahlungen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung; • Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Hilfe zum Lebensunterhalt wird vorübergehend oder für längere Zeit (insbesondere Selbstbehalte) oder zur Sicherung einer gewährt – je nach der Dauer der persönlichen Notlage des Empfängers. angemessenen Altersvorsorge für die Hilfe suchende Person; Auch der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich danach, was • Aufwendungen, die zur Erlangung oder Aufrechterhaltung einer im Einzelfall erforderlich ist. Im Kärntner Mindestsicherungsgesetz sind Erwerbstätigkeit unbedingt erforderlich sind; dabei eigene Mindeststandards vorgesehen (z.B. für AlleinerzieherInnen • Zahlungen im Rahmen eines von einer geeigneten Einrichtung u.v.m.), wobei Einkommen anzurechnen sind. begleiteten Schuldenregulierungsverfahrens. Zum Einkommen gehören grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Weiters wird z.B. folgendes Vermögen nicht verwertet, wenn dessen Geldeswert, so z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Verwertung eine soziale Notlage auslösen, verlängern oder die Pensionen, Kinderbetreuungsgeld (inkl. möglicher Erhöhungsbetrag), Überwindung gefährden würde: Familienzuschuss des Landes, Unterhalt, Leistungen nach dem Unterhalts • Ersparnisse bis zu einer Höhe von derzeit 7.590,– vorschussgesetz und die Wohnbeihilfe – Leistungen aufgrund von anderen • Vermögen, das zur Fortsetzung (Aufnahme) einer Erwerbstätigkeit gesetzlichen oder vertraglichen Auszahlungen. oder der Befriedigung angemessener kultureller Bedürfnisse der Hilfe suchenden Person dient; Jedenfalls nicht zum Einkommen gehören Leistungen nach dem Familien • ein Kraftfahrzeug, das unmittelbar zur Erwerbsausübung lastenausgleichsgesetz (Familienbeihilfe), sowie das Pflegegeld nach bun oder aufgrund einer Behinderung benötigt wird, bzw. wegen des- oder landesrechtlichen Vorschriften. Allerdings – in verfassungskon exponierter Wohnsituation erforderlich ist; former Weise – nur soweit im Rahmen der sozialen Mindestsicherung Leistungen zur (stationären) Pflege in Anspruch genommen werden. Lebensunterhalt: Gleiches gilt für die Familienbeihilfe und den dazu allenfalls bezogenen Wenn laufende Leistungen der Sozialen Mindestsicherung zum Erhöhungsbetrag. Lebensunterhalt benötigt werden, richtet sich die Höhe nach den soge nannten Mindeststandards. Wie hoch diese Mindeststandards sind, kön Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens sind weiters nen Sie in der Tabelle (Höhe der Mindestsicherungsbeträge) nachlesen. 12 13
> Anspruch auf Unterstützung > Anspruch auf Unterstützung Wohnbedarfsbeihilfe: Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass das jeweilige Haushaltsein Weiters können im Rahmen der Mindestsicherung Kosten für den ange kommen dem entsprechenden mindestgesicherten Betrag gegenüberzu messenen Wohnbedarf übernommen werden. Bei Haus- oder Wohnungs stellen ist. Ergibt sich daraus, dass das Haushaltseinkommen niedriger als eigentümern unter Umständen auch laufende Kosten für das Eigenheim das gesicherte Mindesteinkommen ist, bekommt man die Differenz aufge (allerdings keine Tilgungsraten, denn die tragen zur Vermehrung des zahlt – ist das gemeinsame Haushaltseinkommen höher als das gesicherte Vermögens bei und das ist nicht Aufgabe der Mindestsicherung). Mindesteinkommen, hat man keinen Anspruch auf eine finanzielle Unter stützung zum Lebensunterhalt. Heizkostenzuschuss: Einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften können pro Auskünfte werden bei der zuständigen Sozialabteilung der Gemeinde, Heizperiode einen einmaligen Heizkostenzuschuss beantragen. Die Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat bei den Städten Klagenfurt und Einkommenshöhe, bis zu welcher der Heizkostenzuschuss gewährt wird, Villach oder Landesregierung erteilt. richtet sich nach der Haushaltsgröße. Die Heizkosten müssen nachgewie sen werden und erfolgt die Auszahlung einmalig zwischen Oktober und März auf Antrag durch die Wohnsitzgemeinde. 6. Besteht ein Anspruch auf Unterstützung? Grundintention des Mindestsicherungsmodells ist es, jedem Menschen (in Kärnten) eine garantierte finanzielle Absicherung zu gewährleisten und es werden dabei auch die Grundsätze der Frauenförderung und Gleichstellung berücksichtigt und umgesetzt. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich grundsätzlich an der Struktur des jeweiligen Haushaltes. Vorrangige Unterscheidungskriterien sind hier die Anzahl und das jeweilige Alter sowie die Arbeitsfähigkeit der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Für die Höhe des mindest gesicherten Betrages ist stets der jeweilige individuelle Anspruch der einzelnen Personen im Haushalt ausschlaggebend. 14 15
> Höhe der Mindestsicherungsbeträge > Berechnungsbeispiele 7. Höhe der Mindestsicherungsbeträge (2009) 8. Berechnungsbeispiele (Achtung: Jeder mögliche Anspruch ist immer im Einzelfall zu überprüfen) Basismindestsicherungsbetrag für das Jahr 2009: 506,– Ausgangssituation 1: Mindeststandards 2009: >> Alleinerzieherin mit einem 31/2-jährigen Kind (Anspruch auf Alleinstehende bzw. AlleinerzieherInnen 506,– erhöhte Familienbeihilfe – daher Betreuungsverpflichtung!) Personen in Haushaltsgemeinschaften je 379,50 >> erwerbslos – keinen Anspruch auf Unterstützung durch das AMS Personen mit Anspruch auf Familienbeihilfe >> bisher keine Sozialhilfe (Angst vor der Rückzahlung) > nach Vollendung des 10. Lebensjahres 202,40 > vor Vollendung des 10. Lebensjahres 151,80 Einkommenssituation derzeit: Unterhaltszahlungen 250,– Mögliche Erhöhungsbeträge: Familienzuschuss des Landes Kärnten 402,– Anrechenbares Einkommen 652,– Für als arbeitsunfähig geltende Personen iSd. Gesetzes (z.B. aufgrund von Betreuungsverpflichtungen) + 50,60 + Pflegegeld + erhöhte Familienbeihilfe Für Personen nach Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind + 75,90 Wenn für eine Person eine erhöhte Familienbeihilfe Einkommenssituation nach dem K-MSG: bezogen wird (Grad der Behinderung mind. 50 Prozent) + 151,80 Mindestsicherungsbeträge: Alleinerzieherin 506,– Wohnbedarfsbeihilfe 2009: + Erhöhungsbetrag (Betreuungsverpflichtung) 50,60 Bei einer Haushaltsgröße von: Kind 151,80 1 Person 126,50 + Erhöhungsbetrag (erhöhte Familienbeihilfe) 151,80 2 Personen 151,80 Lebensunterhalt gesamt 860,20 3 Personen 177,10 + Wohnbedarfsbeihilfe 151,80 4 Personen 202,40 Mindestgesicherter Betrag nach dem K-MSG: 1.012,– mehr als 4 Personen 227,70 + Sonderzahlungen (1/4-jährlich) Heizkostenzuschuss 2008/2009: Auszahlung des Differenzbetrages Einmalige Sonderleistung im Zeitraum Oktober bis März für Heizkosten (soziale Staffelung!). 16 17
> Berechnungsbeispiele > BerechnuNgsbeispiele Ausgangssituation 2: Ausgangssituation 3: >> Alleinerzieherin mit drei Kindern im Alter von 8, 11 und 13 Jahren >> Ehepaar mit einem 14-jährigen schulpflichtigen Kind >> erwerbslos – keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen durch AMS >> Privatkonkurs – laufendes Abschöpfungsverfahren Einkommenssituation derzeit: Einkommenssituation derzeit: Unterhaltszahlungen in Höhe von insgesamt 500,– Ehemann: AMS – Notstandshilfebezug: 22,44 tgl. = 673,20 Geringfügige Beschäftigung 200,– Ehefrau: Hausfrau (Geringfügige Beschäftigung) 150,– Familienzuschuss des Landes Kärnten 289,74 Kind schulpflichtig (kein Einkommen) 0,– Kinder schulpflichtig (kein Einkommen) 0,– Anrechenbares Einkommen 823,20 Anrechenbares Einkommen 989,74 + Familienbeihilfe + Familienbeihilfe Einkommenssituation nach dem K-MSG: Einkommenssituation nach dem K-MSG: Mindestsicherungsbeträge: Mindestsicherungsbeträge: Ehemann 379,50 Alleinerzieherin 506,– Ehefrau 379,50 + Erhöhungsbetrag (Betreuungsverpflichtung) 50,60 Kind 202,40 1. Kind (8 Jahre alt) 151,80 Lebensunterhalt gesamt 961,40 2. Kind (11 Jahre alt) 202,40 + Wohnbedarfsbeihilfe 177,10 3. Kind (13 Jahre alt) 202,40 Mindestgesicherter Betrag nach dem K-MSG: 1.138,50 Lebensunterhalt gesamt 1.113,20 + Sonderzahlungen (1/4-jährlich) + Wohnbedarfsbeihilfe 202,40 Mindestgesicherter Betrag nach dem K-MSG: 1.315,60 Auszahlung des Differenzbetrages + Sonderzahlungen (1/4-jährlich) Auszahlung des Differenzbetrages 18 19
> Mindestsicherung als Hilfe zur Arbeit > Mindestsicherung als Hilfe zur Arbeit 11. Hilfe zur Arbeit – Einsatz der Arbeitskraft suchenden nämlich auch leichter, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu fin den. Jeder muss zunächst seine Arbeitskraft einsetzen, um den Lebensunter halt für sich und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern. Schaffung von Arbeitsprojekten: Dies gilt auch bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Reicht der Verdienst Leider sind nicht immer alle arbeitsfähigen und -willigen Personen zu ver aus dieser Arbeit für die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts mitteln. Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz betont die zentrale und nicht aus und gibt es auch keine andere Möglichkeit der Unterstützung, integrative Funktion von Arbeit und Beschäftigung und zudem bietet das greift die Mindestsicherung ein. Mindestsicherung soll und darf aber nur Gesetz die Möglichkeit, als Alternative zur bloßen Auszahlung von Geld dann einspringen, wenn keine andere Möglichkeit mehr gegeben ist. leistungen, der Hilfe suchenden Person „Hilfe zur Arbeit“ anzubieten. Mindestsicherung bedeutet nicht nur finanzielle Zuwendungen, sondern auch Beratung und vor allen Dingen Hilfe zur Selbsthilfe. Das Sozialamt Vor allem arbeitsfähigen und arbeitswilligen Langzeit- oder jungen Arbeits muss darauf hinwirken, dass arbeitsfähige Erwerbslose sich um Arbeit losen soll dadurch eine realistische Perspektive auf einen Wiedereinstieg bemühen. Dabei hilft natürlich in erster Linie das AMS, bei dem sich eine in den regulären Arbeitsmarkt gegeben werden, da diese möglicherweise arbeitsfähige Hilfe suchende Person in regelmäßigen Abständen immer beim AMS (insb. weil keine Ansprüche nach dem Arbeitslosenversicherungs wieder melden muss. Wichtig ist auch zu wissen, dass Berufsunfähigkeit gesetz bestehen) keine ausreichende Betreuung erhalten. Ziel der nicht unbedingt mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Das AMS finan Maßnahme ist die Zurückführung in eine reguläre Arbeitswelt. ziert ggf. Fortbildungen und Umschulungen, nach deren Abschluss man auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen hat. Diese Vorkehrungen können am besten von den Gemeinden selbst getrof fen werden; es könnte aber auch auf bestehende Projekte (z.B. sozioökono Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu verrichten, hat nur einen einge mische Betriebe) nach Maßgabe entsprechender Verträge zurückgegriffen schränkten Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt – nach Belehrung und oder solche insb. in Kooperation mit dem AMS ins Leben gerufen werden. Ermahnung kann die Hilfe auf das für Nahrung und Unterkunft unerlässli che Ausmaß beschränkt werden, wobei aber jedenfalls für unterhaltsbe Die anzubietenden Arbeitsmöglichkeiten müssen dem individuellen Schutz rechtigte Familienangehörige (z.B. Kinder) entsprechend Vorsorge getrof ebenso wie der Erreichung der Ziele der Maßnahme dienen. Durch die fen wird. Das ist nicht ungerecht. Auf diese Leistung hat jedermann ein Sozialversicherungspflicht wird es vielfach ohnedies zu einem (Wieder-) gesetzlich verbürgtes Recht, wenn er in Not gerät. Er muss aber auch alles Aufstieg in den sozialversicherungsrechtlichen Bereich kommen. Mit der ihm Mögliche tun, diese Notlage zu überwinden. Begrenzung der Arbeitszeit (auf rund 26 Stunden pro Woche) soll zum Der Sinn der Mindestsicherungsunterstützung liegt also darin, dass sie für einen gewährleistet werden, dass die betreffende Person erst wieder lang eine Übergangsphase praktische und finanzielle Hilfe leistet und sich dann sam an höhere Belastungen herangeführt werden kann. Zum anderen selbst überflüssig macht. Im Anschluss an eine Arbeitsgelegenheit samt wird auch sichergestellt, dass weiterhin ein Anreiz für entsprechende notwendiger, flankierender Integrationsmaßnahmen gelingt es Hilfe eigenständige Bemühungen entsteht. 20 21
> Fragen zum Mindestsicherungsgesetz > Fragen zum Mindestsicherungsgesetz 12. Fragen zum Mindestsicherungsgesetz der Pensionsversicherung bzw. vom unterhaltspflichtigen Geschiedenen eine entsprechende Nachzahlung erhält, muss diese Nachzahlung natür Sind Leistungen der Kärtner Mindestsicherung zurückzuzahlen? lich mit der erhaltenen Leistung verrechnen, aber nur in Höhe der tatsäch Nein! Grundsätzlich besteht für die Hilfe suchende Person keine Rück lich geleisteten Hilfe. Sonst würde er ja für dieses halbe Jahr sowohl Pension zahlungsverpflichtung hinsichtlich der bezogenen Geldleistungen zum oder Unterhalt als auch Leistungen aus der Mindestsicherung beziehen. Lebensunterhalt. Eine solche Verrechnung von Nachzahlungen ist also etwas anderes als eine Rückzahlung. Der nunmehrige Entfall des Kostenersatzes soll es Menschen in einem schwachen sozialen Umfeld erleichtern, sich eine eigene Existenz aufzu Müssen meine Verwandten dafür zahlen, dass ich Mindestsicherung bauen. Eine unabhängige finanzielle Existenzsicherung bedeutet speziell bekomme? für Frauen einen wichtigen Schritt in Richtung Stärkung ihrer Position in Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, und auch Kinder allgemeinen Entscheidungsprozessen und bei Konfliktlösungen. Werden gegenüber ihren Eltern. Diese Beistandsverpflichtung ergibt sich aus dem sie nun sofort zur Rückzahlung der finanziellen Hilfe verpflichtet, führt sie Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Das gleiche gilt für das leicht wiederum in ein Abhängigkeitsverhältnis. Durch die hier vorge Ehepartner, und zwar in vielen Fällen auch nach einer Scheidung, soweit sehene Änderung soll der Aufbau einer eigenen Existenz gefördert und die nicht etwas anderes wirksam vereinbart worden ist. Darum erkundigt sich Erhaltung derselben ermöglicht werden. das Sozialamt in jedem Fall danach, ob eine Hilfe suchende Person statt der Mindestsicherung aus der öffentlichen Hand nicht Unterhalt von Leistungen aus der Mindestsicherung, die rechtswidrig, z.B. durch bewusst unterhaltspflichtigen Angehörigen oder vom früheren Ehepartner zu falsche Angaben erwirkt worden sind, können zurückgefordert werden. bekommen hätte. Denn grundsätzlich soll die Hilfe aus der Mindest Erhält der Rückzahlungspflichtige weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt, so sicherung immer erst einsetzen, wenn alle anderen zur Hilfe Verpflichteten kann diese bis auf das zum Lebensunterhalt unerlässliche Ausmaß mit ihrer Pflicht nicht nachkommen. Das Sozialamt kann u.U. auch den Hilfe den Rückforderungsansprüchen aufgerechnet werden. suchenden darauf verweisen, dass er seine Unterhaltsansprüche zunächst selbst geltend zu machen hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Hilfeempfänger z.B. vom Sozialamt Zahlungen für die Kosten der Unterkunft erhält und trotzdem die laufende Was aber, wenn z.B. ein geschiedener Ehemann seiner Unterhaltspflicht Miete nicht an den Vermieter gezahlt hat. nicht nachkommt und die Frau deshalb ohne ausreichende Hilfe dasteht? Wohl aber muss die Mindestsicherung in einigen Fällen (nach-)verrechnet Auch in solchen Fällen hilft das Mindestsicherungsgesetz. Es leistet Hilfe, werden, z.B. mit Pensionsnachzahlungen oder Unterhaltsleistungen. Wer versucht aber gleichzeitig, die entstandenen Kosten von den Unterhalts ein halbes Jahr auf seine Pension oder auf die Unterhaltszahlungen des pflichtigen einzutreiben. Die Ansprüche auf Unterhaltszahlung können geschiedenen Ehepartners warten muss, in dieser Zeit Hilfe zum Lebens dann bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Sozialamt über unterhalt vom Sozialamt bekommt und dann nach diesem halben Jahr von gehen. Dies geschieht natürlich nur dann, wenn die Unterhaltspflichtigen 22 23
> Fragen zum Mindestsicherungsgesetz > Fragen zum Mindestsicherungsgesetz zur Erstattung der geleisteten Hilfe in der Lage sind! Was aber passiert, wenn sich das Leben durch unvorhergesehene Ereignisse plötzlich ändert, die fälligen Raten nicht mehr gezahlt werden können und Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz enthält keine detaillierten Vor die Schulden durch den Zahlungsverzug (Verzugszinsen!) – statt abzuneh schriften über die Festsetzung der Höhe des Unterhaltsbeitrages. Über das men – Monat für Monat größer werden? Ein aufgenommener Kredit kann Bestehen oder Nichtbestehen zivilrechtlicher Unterhaltsansprüche sowie dann für die Betroffenen sehr schnell zum Verhängnis werden. deren Höhe entscheidet bei Uneinigkeit letztlich das Bezirksgericht. Sind die Unterhaltspflichtigen ebenfalls bedürftig, vielleicht sogar selbst auf Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden durch die Mindestsiche Leistungen der Mindestsicherung angewiesen, brauchen sie selbstver rung besteht normalerweise nicht. Es gibt aber Ausnahmen im Einzelfall. ständlich nicht für die Leistungen aufzukommen, die ihre Angehörigen So können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung der ange erhalten. messenen Unterkunft gefährden – also z.B. Mietschulden. An die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen unver Im Rahmen der Beratungspflicht sollen die Mitarbeiter der zuständigen heirateten Kindern werden strengere Anforderungen gestellt. Weiter ent Behörde die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen fernte Verwandte werden auf keinen Fall herangezogen, auch wenn sie Leistungen der Mindestsicherung zum Lebensunterhalt erforderlich oder nach bürgerlichem Recht unterhaltspflichtig sind: Kein Enkel muss also z.B. zu erwarten sind, durch Beratung und Unterstützung fördern. Hierzu für Hilfeleistungen aufkommen, die sein Großvater erhalten hat und auch gehört auch der Hinweis auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot nicht umgekehrt. durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstellen. Die Behörde soll auf ihre Inanspruchnahme auch hinwirken. Übernimmt die Mindestsicherung auch Schulden? Jeder weiß in der Regel, ob und bei wem er wie viele Schulden hat. Meistens Wie kann ich mich gegen Entscheidungen der Behörde wehren? handelt es sich dabei um Kreditverpflichtungen bei Banken und Sparkassen. Gegen Bescheide des Sozialamtes (1. Instanz) steht Ihnen das Rechtsmittel Viele private Haushalte nehmen heute für die Finanzierung einer größe der Berufung zu. ren Anschaffung einen Ratenkredit auf. Aber nicht nur Banken und Folgendes ist dabei wichtig: Der schriftliche Bescheid des Sozialamtes (dar Sparkassen vergeben Kredite, sondern auch bei Versand- und Kaufhäusern auf haben Sie einen Rechtsanspruch) enthält eine Rechtsmittelbelehrung. kann man Schulden haben. Nicht wenige Haushalte bezahlen ihre In dieser Rechtsmittelbelehrung erfahren Sie, wo und bis wann Sie sich Bestellungen bei Versandhäusern, indem sie bei einer Bank, die mit dem gegen den Bescheid wehren können. Versandhaus zusammenarbeitet, einen Kredit aufnehmen. Weitere mögli che Verschuldungsformen sind Versicherungsschulden, Mietschulden, Schulden bei Strom- und/oder Wärmeversorgungsunternehmen, Schulden Die Berufung ist innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides aus Unterhaltsverpflichtungen usw. bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Diese hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, zu bezeichnen und 24 25
> Fragen zum Mindestsicherungsgesetz > Fragen zum Mindestsicherungsgesetz einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Die Berufung ist Notwendige Unterlagen: gebührenfrei und hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. während des Wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung aus dem Mindestsicherungsgesetz Verfahrens erhalten Sie die Ihnen zugesprochenen Leistungen weiterhin stellen, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen alle ausgezahlt. für die Bearbeitung eines solchen Antrages notwendigen Tatsachen ange ben und Nachweise vorlegen. Erst dann kann die zuständige Behörde dar Hierauf ergeht ein schriftlicher Berufungsbescheid, den Sie mit Beschwerde über entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie Hilfe erhalten können. beim Verwaltungsgerichtshof anfechten können. Die Frist für die Einbringung der Beschwerde beträgt 6 Wochen. Die Beschwerde ist von Sie sollten deshalb am besten möglichst alle Unterlagen mitbringen, die einem Rechtsanwalt zu unterschreiben. Bei der Einbringung einer über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben, also solchen Beschwerde ist eine Gebühr von 220,- zu entrichten. Während z.B.: des Verfahrens erhalten Sie die Ihnen zugesprochenen Leistungen weiter • Einkommensnachweis hin ausgezahlt. (Pensionsbescheid, Nachweise über Arbeitslosengeld und Notstandshilfebezug, Dienstvertrag usw.) Was muss man tun, um Mindestsicherung zu erhalten? • Mietvertrag Um Leistungen der Kärntner Mindestsicherung zu erhalten, ist grundsätz • Belege über Versicherungsbeiträge lich bei der zuständigen Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirks • Personalausweis hauptmannschaft/Magistrat – Sozialamt) bzw. bei der Landesregierung • Kinderbetreuungsgeld ein entsprechender Antrag einzubringen. • Wohnbeihilfen Nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz können auch mündige • Scheidungs- und Unterhaltsurteile Minderjährige (Vollendung des 14. Lebensjahres) sowie der Leiter einer sta • Heizkostenquittung tionären Einrichtung Anträge stellen. Ebenso antragsberechtigt sind • Behindertenausweis gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter, der Sachwalter, die Familien • ggf. Sozialversicherungsausweis mitglieder oder Haushaltsangehörige auch ohne Nachweis der Bevoll • sowie alle anderen relevanten Unterlagen, welche mächtigung, wenn kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungs die Einkommens- und Ausgabensituation betreffen! befugnis besteht. 26 27
> Notizen > Notizen 13. Notizen 28 29
> Kontakt & Service > Kontakt & Service 14. Kontaktadressen – Servicestellen Aufgabengebiet der Abteilung 13 – Soziales, Jugend, Familie und Frau: • Kärntner Mindestsicherung Kärntner LANDESREGIERUNG • Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Homepage der Kärntner Landesregierung: www.verwaltung.ktn.gv.at Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten • Jugendschutz einschließlich der Beschäftigung von ABTEILUNG 13 – SOZIALES, JUGEND, FAMILIE UND FRAU Kindern und Jugendlichen Leiterin: Dr. Barbara BERGER-MALLE • Kärntner Pflegegeldgesetz Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee • Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer Telefon: 050/536 - 31302, Fax: 050/ 536 - 413 00 • Rettungswesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet E-Mail: post.abt13@ktn.gv.at einer anderen Abteilung fällt • Flüchtlingswesen, hinsichtlich der Finanzierung Sachgebietsleiterin: Dr. Ursel Jamnig-Pätzold • Rechtliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, Telefon: 050/536-31393, Fax: 050/536-41300 ausgenommen die gemeinnützige Stiftung „Fachhochschule E-Mail: post.abt13@ktn.gv.at Technikum Kärnten“ • Kinder- und Jugendanwaltschaft Auskünfte: Frau Mag. Katrin Russek • Behindertenanwaltschaft Telefon: 050/536 -41334, Fax: 050/ 536 - 413 00 • Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen E-Mail: post.abt13@ktn.gv.at • Frauenberatung • Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete • Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission • Kärntner Heimgesetz • Opferhilfefonds • Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten • Sozialplanung • Kärntner Seniorengesetz, soweit es nicht in das Aufgabengesetz der Abteilung 1 fällt • Schüler- und Studentenheime • Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat • Sozialbetreuungsberufe • Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung fallenden Gemeindeverbände 30 31
> Kontakt & Service > Kontakt & Service Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau Soziales, Jugend und Familie Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Tiroler Straße 13, Amtsgebäude II, 9800 Spittal an der Drau Sozial- und Sicherheitswesen E-Mail: bhsp.jugendamt@ktn.gv.at Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt Fax: 050/536- 62337 E-Mail: bhkl.sozialamt@ktn.gv.at Telefon: 050 / 536-62297, Auskünfte: Frau Mag. Angelika Seebacher Fax: 050 / 536-64700 oder Telefon: 050/ 536 - 62289, Auskünfte: Frau DSA Elisabeth Haßlacher Telefon: 050 /536-641 74, Auskünfte: Herr Josef Gradischnig oder Telefon: 050 /536-641 71, Auskünfte: Herr Gernot Steiner Bezirkshauptmannschaft Hermagor Sozialwesen – Bereich Soziales – Jugend und Familie Bezirkshauptmannschaft St.Veit/Glan Hauptstraße 44, 9620 Hermagor Sozialwesen E-Mail: bhhe.sozialamt@ktn.gv.at Marktstraße 15, Amtsgebäude II, 9300 St.Veit/Glan Telefon: 050/536 -63460, Fax: 050/ 536 - 634 51 E-Mail: bhsv.sozialamt@ktn.gv.at Auskünfte: Herr Andreas Patterer Telefon: 050 / 536-683 39, Fax: 050 /536-684 00 Auskünfte: Frau Silvia Radaelli Bezirkshauptmannschaft Villach Soziales Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach Sozialwesen – Sozial- und Gesundheitssprengel – Katastrophenfonds E-Mail: bhvl.sozialamt@ktn.gv.at Am Weiher 5/6, 9400 Wolfsberg, E-Mail: bhwo.sozialamt@ktn.gv.at Telefon: 050/536 -611 43, Fax: 050/ 536 - 613 43 Telefon: 050 / 536-664 50, Fax: 050 / 536-664 59 Auskünfte: Frau Maria Blüml-Huber Auskünfte: Herr Johann Riegler Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt Sozialamt Soziales Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen Klagenfurter Straße 9, Amtsgebäude II, 9100 Völkermarkt E-Mail: bhfe.sozialamt@ktn.gv.at E-Mail: bhvk.sozialamt@ktn.gv.at, Telefon: 050/ 536 -67247, Fax: 050/ 536 -672 00 Telefon: 050 / 536-665 41, Fax: 050 /536-655 82, Auskünfte: Herr Franz Kogler Auskünfte: Herr Wolfgang Knauder 32 33
> Kontakt & Service Magistrat der Stadt Villach Abteilung „Soziales und Kindergärten“ Rathaus, 9500 Villach E-Mail: soziales@villach.at Telefon: 04242 / 205 -3210, Fax: 04242/ 205- 3299 Auskünfte: Herr Karl Cernic Magistrat der Stadt Klagenfurt Abteilung „Soziales und Kindergärten“ Bahnhofstraße 35, 1. Stock, 9020 Klagenfurt E-Mail: soziales@klagenfurt.at Telefon: 0463 / 537-4820, Fax: 0463 / 537-6265 Auskünfte: Herr Ferdinand Mossegger 34
Impressum: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 13 – Soziales, Jugend, Familie und Frau Mießtaler Straße 1 • 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.soziales.ktn.gv.at
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