Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm

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Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Infoveranstaltung
Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Alle Angaben in dieser Präsentation
erfolgen ohne Gewähr
Bitte informieren Sie sich über aktuelle Fristen etc.
Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Übersicht

                              Integration von extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
  Austauschprogramme

                              •    Allgemeine Anerkennungsregeln
   Für Outgoings aller

                              •    Anerkennungskriterien
                              •    Übernahme bzw. Umrechnung von Credit Points
                                      •  Im Europäischen Hochschulraum
                                      •  Im Nicht-Europäischen Hochschulraum
                              •    Umrechnung von Noten

                              Externe Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten

                              Sonstiges: Finanzierung, Urlaubssemester, Corona, Zertifikat Internationales, BeBuddy

                              Weitere Schritte

                              Zeit für Fragen

                              Spezifische Regelungen im ERASMUS-Programm
  /SEMP-Outgoings
    Für ERASMUS-

                              Swiss European Mobility Program (SEMP)

                              BREXIT

                              Zeit für Fragen

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Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Integration von extern erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen
Allgemeine Anerkennungsregeln
Infoveranstaltung Anerkennung von auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Rahmenbedingungen ERASMUS-/SEMP-Programm
Allgemeine Regelungen

Terminologie

• Antrag auf externe Studienplanänderung (SPÄ)
   − Vorab-Integration auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen in das RWTH-Curriculum

• Nachträgliches Anerkennungsverfahren (AAV)
   − „Rettungsanker“ in begrenzten Fällen

• Transcript of Records (ToR)
   − Notenübersicht von der Gasthochschule

• Externe wissenschaftliche (Abschluss-) Arbeit
   − Arbeit, die zu mehr als 50% außerhalb der Fakultät 4 angefertigt wird

• Zusatzfach
   − Dieses Fach erscheint auf Antrag mit Note auf Ihrem Zeugnis, fließt aber nicht mit in Ihre
     Gesamtnote und –CP-Zahl ein (bedarf daher keiner inhaltlichen Prüfung)

6 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
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Allgemeine Regelungen

• Genehmigte Studienplanänderungen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung im
  Ausland vorliegen

• Eine Anerkennung kann für alle Prüfungen beantragt werden, in denen noch keine
  „positive“ Leistung erbracht wurde (auch bei Fehlversuchen ist nun eine
  Anerkennung möglich, sofern der Prüfungsanspruch noch nicht endgültig verloren
  wurde)

• Prüfungen aus dem Ausland werden in der Regel mit Note anerkannt
   − Es können Prüfungen nachträglich doch nicht anerkannt werden
   − Modulzuordnungen können nicht nach der Prüfung modifiziert werden (außer zu
     Zusatzmodulen)

• Fehlversuche im Ausland werden nicht anerkannt

• Nicht abgelegte Module verfallen von der Studienplanänderung

7 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
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Akteure im Anerkennungsverfahren

• Studierende
   − Antragstellung                                                                  Antragstellung
   − Nachweispflicht (v.a. inhaltlicher Art)
   − Widerspruchsrecht

• Berufsfeld-/Masterstudiengangbetreuer:
   − Identifizierung von ähnlichen RWTH-Modulen zu externen                        Formale Prüfung
     Modulen
   − Inhaltliche Stellungnahme zu externen Modulen ohne
     ähnliches RWTH-Modul (>Integration in den Studienplan)
                                                                                   Inhaltliche Prüfung
• Lehrstühle:
   − Inhaltliche Stellungnahme

• Prüfungsausschuss:
   − Vorprüfung und finale Genehmigung / Ablehnung

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Zeitlicher Ablauf Anerkennungsverfahren

                                   Mind. 8-10                                          Rückkehr
                                    Wochen                                              Ca. 3
                                                                           30 Tage
                                                                                       Wochen

                                                                                                     An-
           1           2a                 2b                         3             4   5    6     erkennung

 1.    Antragstellung durch Studierende, versehen mit
        Nachweisen zum Stunden-/ECTS-CP-Umfang &
        Nachweisen zu Fächerinhalten
 2.    a) Formale Prüfung (Prüfungsausschuss)
       b) Inhaltliche Prüfung (Berufsfeld-
       /Masterstudiengangbetreuer; ggf. Lehrstühle)
 3.    Abschließende Prüfung (Prüfungsausschuss)                                           Studierende
 4.    Widerspruchsfrist
 5.    Einreichung des Transcripts und der letzten Seite der                                Lehrende
       SPÄ                                                                                     PA
 6.    Anerkennungsbescheid & Notentransfer (Kopie: ZPA)

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Integration von extern erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen
Anerkennungskriterien
Anerkennungskriterien – Allgemein

Anerkennungskriterien (Inhalt)

• Wesentlicher Unterschied:
“In the assessment of foreign qualifications (…) differences should be considered in a flexible way, and only
substantial differences in view of the purpose for which recognition is sought (…) should lead to partial
recognition or non-recognition of the foreign qualifications.“
(Begleittext zur Lissabon Konvention)

“Substantial differences are differences between the foreign qualification and the national qualification that
are so significant, that they would most likely prevent the applicant from succeeding in the desired activity
such as further study, research activities or employment“
(European Area of Recognition Manual)

• Beweislastumkehr:
„Es liegt nicht in der Verantwortung der Studierenden nachzuweisen, dass die im Ausland erbrachten
Prüfungs- und Studienleistungen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen und damit anzuerkennen sind.
Die Beweislast nicht hinreichender Voraussetzungen liegt bei der anerkennenden Stelle (…). Die Nicht-
Anerkennung muss von der zuständigen Stelle begründet werden.“ (HRK Nexus Leitfaden)

11 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Anerkennung über einen Antrag auf externe Studienplanänderung
(SPÄ)
o Berufsfeld-/Masterbetreuer prüfen
   o Ob in Ihrem Studienplan ein ähnliches Modul zu
     einem Ihrer externen Module existiert (Pflicht- und
     Wahlpflichtmodule)
   o Ob – wenn o.g. Bedingung nicht erfüllt ist – das
     externe Modul Ihren Studienplan sinnvoll ergänzt
     (Wahlpflichtmodule)

o Fachdozenten/-innen prüfen
   o Ob ein externes Modul für ein internes Modul
     anerkannt werden kann

 Formale Unterschiede allein sind kein
  ausreichender Grund für Nicht-Anerkennung

 Mastervorzugsfächer möglich auch ohne
  Erreichen der CP-Grenze (120 CP)
       Falls Bachelor- und Mastervorzugsmodule beantragt
        werden und die Vertiefung in B.Sc. Und M.Sc.
        unterschiedlich sind: Bitte zwei separate SPÄs
        stellen (eine für B.Sc. und eine für M.Sc.)

12 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Anerkennungskriterien - nach Modulkategorie

Inhaltliche & Formale Prüfung

• Pflichtmodule: RWTH-Modul wird durch externes Modul ersetzt, sofern
   − kein wesentlicher Unterschied bei Inhalten und Lernzielen besteht (Inhalt)
   − kein wesentlicher Unterschied im Stunden-/CP-Umfang existiert (Form)

• Wahlpflichtmodule:
   − Der RWTH-Studienplan wird sinnvoll ergänzt, sofern ein externes Modul in inhaltlichem
     Zusammenhang mit der gewählten Vertiefungsrichtung existiert
   − RWTH-Modul wird durch externes Modul ersetzt, sofern kein wesentlicher Unterschied bei
     den Inhalten und Lernzielen besteht (CP des RWTH-Moduls werden angerechnet)

• Zusatzmodule: Einziges Kriterium: Es muss eine Art von Prüfung existieren, z.B. Klausur,
   Präsentation, Paper etc. (Anwesenheit reicht nicht)

13 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Anerkennungskriterien in Masterstudiengängen

Generell:

   Maximal 30 CP externe Module bei interner Masterarbeit, max. 15 CP bei externer
   Arbeit (in einem Master mit 90 CP)
           Achtung: Auch Mastervorzugsfächer im Ausland zählen als externe Module!

WING:
   Wahlpflichtfächer müssen inhaltlich in die M.Sc.-Vertiefungen passen

   Mindestens 60 CP des M.Sc. sowie jeweils mindestens 10 CP aus dem wirt.-wiss.
   und dem ing.-wiss. Bereich müssen intern erbracht werden

14 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Anerkennungskriterien in Masterstudiengängen

Anerkennung von ausländischen Leistungen bei externer MA:
            Masterarbeit?                                         intern              extern (Ausland/Industrie)

            Gewichtung der                                   30 interne CP           30 CP; davon gelten 15 CP
            Masterarbeit in CP?                                                              als extern

            Anerkennung von extern                      max. 30 externe CP           max. 15 externe CP zulässig
            erbrachten Leistungen?                           zulässig                  (Skalierung möglich bei
                                                                                     nicht-äquivalenten Fächern,
                                                                                          um vollen Umfang
                                                                                        anerkennen zu lassen)

15 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Integration von extern erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen
Übernahme bzw. Umrechnung von Credit Points
 im Europäischen Hochschulraum
 im Nicht-Europäischen Hochschulraum
Übernahme bzw. Umrechnung von Credit Points

im Europäischen Hochschulraum                                                           ECTS =
                                                                                       European
                                                                                     Credit Transfer
                                                                                        System
Die ECTS-CP für alle Fächer werden nicht umgerechnet

       •    Bei Pflichtfächern werden die CP des zu ersetzenden RWTH-Moduls angerechnet

       •    Bei Wahlpflichtfächern und Zusatzfächern werden die ECTS-CP der Gast-Hochschule
            übernommen, wenn dieses Modul den RWTH-Studienplan ergänzt (d.h. wenn es kein
            hinreichend ähnliches Modul im Studienplan an der RWTH gibt)
       •    Wenn es ein hinreichend ähnliches RWTH-Modul gibt, werden die CP des zu
            ersetzenden RWTH-Moduls angerechnet

17 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Übernahme bzw. Umrechnung von Credit Points

                                                                                        Umrechnung SWS:
im Nicht-Europäischen Hochschulraum                                                  Gesamtminutenanzahl
                                                                                       des externen Moduls
                                                                                     (anwesenheitspflichtig)
                                                                                     / 630 = Aachener SWS
                                                                                            * 1,5 = CP

• Die CP für alle Fächer werden nicht umgerechnet, sofern die Gasthochschule
  explizit ECTS-CP (oder eine Umrechnungsformel für lokale CP zu ECTS CP)
  ausweist
• Werden keine ECTS-CP ausgewiesen, dann werden die CP nach der bisherigen
  Methode umgerechnet
       •    Bei Pflichtfächern werden die CP des zu ersetzenden RWTH-Moduls angerechnet
       •    Bei Wahlpflichtfächern und Zusatzfächern werden die ECTS-CP der Gast-Hochschule
            übernommen, wenn dieses Modul den RWTH-Studienplan ergänzt (d.h. wenn es kein
            hinreichend ähnliches Modul im Studienplan an der RWTH gibt)
       •    Wenn es ein hinreichend ähnliches RWTH-Modul gibt, werden die CP des zu
            ersetzenden RWTH-Moduls angerechnet

18 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Integration von extern erbrachten Studien-
und Prüfungsleistungen
Umrechnung von Noten
Notenumrechnung

• Informationen sowie eine Umrechnungstabelle finden Sie auf der Webseite des
  International Office

20 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Externe Projekt-, Bachelor und
Masterarbeiten
Regelungen

• Projekt-/Bachelor-/Masterarbeit kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss im
  Ausland erbracht werden > Dieser Antrag erfolgt über den Erfassungsbogen
   − Die Projektarbeit kann bei einem Auslandsaufenthalt auch als Einzelarbeit angefertigt
     werden

• Es kann jedoch nur entweder die Projekt- oder die Bachelorarbeit extern
  angefertigt werden; die Masterarbeit bleibt davon unberührt

• Die Masterarbeit kann nur dann extern angefertigt werden, wenn nicht bereits
  mehr als 15 CP extern erbracht wurden (in einem 90 CP-Master)

Hinweis: Manche Universitäten fordern eine Nominierung durch die
Heimathochschule, wenn Studierende ein Forschungspraktikum oder eine
Abschlussarbeit dort absolvieren möchten (z.B. die ETH Zürich). Bitte informieren
Sie sich frühzeitig und kontaktieren ggf. die Auslandsstudienberatung.

22 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Vorgehen

                                 PA                                                      BA                   MA

                                                              Thema finden

                                                 Zulassung im ZPA einholen
            Fak. 4-interne Betreuung klären (Professor/-in, ggf. Assistenten/-in) >
                           Unterschrift > Bearbeitungszeit beginnt
                           Externe Betreuung klären > Unterschrift
                                                                                      Unterschrift Berufsfeld-/Master
                                                                                                 betreuer
                                            Unterschrift Prüfungsausschuss

                                                      Anmeldung beim ZPA

                                                    Ggf. Vollmacht ausstellen!
23 von 61     Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Sonstiges
Finanzierung, Urlaubssemester, Corona, BeBuddy, Zertifikat Internationales
Finanzierung

Stipendien
•    ERASMUS / SEMP
                                                                                    Übersicht über
•    PROMOS
                                                                                    Finanzierungs
•    IDEA League Research Grant
                                                                                    möglichkeiten
•    RWTH Ambassador
•    Fulbright
•    ...
Weitere Möglichkeiten
• Auslands-BAföG

25 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Urlaubssemester
Vorteile
• Die Fachsemesteranzahl steigt nicht (>BAföG; Streichung der schlechtesten
  Modulnote)
• Übergreifende Prüfungsordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge (mit
  Ausnahme der Lehramtsstudiengänge): §6 (8): „Beurlaubte Studierende sind
  berechtigt, an der RWTH Prüfungen abzulegen.“
        Dies bedeutet: Sie dürfen an der RWTH Klausuren ablegen und extern abgelegte
         Forschungsarbeiten und Praktika an der RWTH anerkennen lassen

Weitere Infos
Auch ohne Beurlaubung: Erstattung des Semestertickets über AStA möglich
Beurlaubung ist immer nur semesterweise möglich
Immatrikulation an RWTH während des Auslandsaufenthalts zwingend erforderlich!
                                   Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
                             Antrag auf Beurlaubung beim Studierendensekretariat
                           innerhalb der Rückmeldefrist des betreffenden Semesters
                                                   stellen

26 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Coronavirus . . . Und die Auswirkungen

Wunsch nach Wechsel des Austauschsemesters auf SoSe 2022

• Zumindest im Erasmus- und SEMP-Programm sowie für die außereuropäischen
  Fakultätspartnerschaften sollte ein Wechsel ins Sommersemester bei vorliegender
  Nominierung für das Wintersemester kein großes Problem darstellen
   − Voraussetzung: Es ist ein Austauschplatz im Sommersemester 2022 frei
   − Bei Interesse melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig bei der Auslandsstudienberatung

• Sollten Sie über eine hochschulweite Kooperation (d.h. durch das IO) nominiert
  worden sein und das Semester wechseln wollen, melden Sie sich bitte bei der
  zuständigen Koordinatorin / dem zuständigen Koordinator im International Office

„Virtuelle Mobilität“
• Falls das Austauschsemester nicht wie geplant beginnen kann und Ihre
  Gastuniversität eine „virtuelle Mobilität“ anbietet, nutzen Sie diese nach
  Möglichkeit

27 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
BeBuddy-Programm

• Im BeBuddy-Programm betreuen RWTH-Studierende internationale Studierende
  und unterstützen sie bei deren Einstieg ins Studium und in den Alltag in Aachen

• Vorteile für Sie als Buddy:
       o Sprachtandem
       o Internationale Kontakte
       o Schulung zur interkulturellen Sensibilisierung

28 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Zertifikat Internationales

 • Das Zertifikat Internationales versammelt alle
   Komponenten Ihrer interkulturellen Kompetenz

 • Mögliche Komponenten:
            o Auslandsaufenthalt
            o Interkulturelles Training
            o BeBuddy-Programm usw.

                              Alle Infos zum Zertifikat erhalten Sie bei Dominika Dudzik
                                               im International Office

29 von 61      Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Weitere Schritte
Anmeldung an der Gastuniversität, etc.
Anmeldung an der Gastuniversität

• Bitte machen Sie sich selbstständig mit den nächsten Schritten sowie der
  Deadlines bezüglich der Anmeldung / „Bewerbung / Application“ an der
  Gastuniversität vertraut. Diese ist Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt

• Unterschiedliche Prozedere: Manche Partnerunis erwarten Nominierung durch
  RWTH, bei anderen müssen die Studierenden sich anmelden und die RWTH
  muss Nominierung im nächsten Schritt bestätigen

• Nominierte, die im Sommersemester 2022 ins Ausland gehen, haben in den
  meisten Fällen spätere Deadlines für die Anmeldung an der Gastuniversität.
  Teilweise dürfen sie auch erst später im Jahr durch die RWTH nominiert werden.

31 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
„Etc.“

Ggf. ein Visum beantragen . . .
Einen Sprachkurs belegen . . .
Wohnung kündigen . . .
Beim Einwohnermeldeamt abmelden . . .
Etc.
Infos zu diesen und weiteren Schritten, die nun auf Sie
zukommen, entnehmen Sie bitte unserer Infobroschüre
für Outgoings

32 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Bis hierher…
Fragen? Unklarheiten? Anmerkungen?
Spezifische Regelungen im Erasmus- bzw.
SEMP-Programm
Spezifische Regelungen im Erasmus-
Programm (Folien von A. Sehlinger)
Allgemeine Regelungen
ERASMUS-Stipendium
ERASMUS-Pflichten
Erasmus-Studium – Ansprechpartner

   • Bewerbung/Auswahl, Nominierung und fachliche Fragen (Kurswahl,
     Anerkennung)
        Erasmus-Koordinator*innen der Fakultäten/Fachgruppen

   • Fragen zum Stipendium und den damit verbundenen Pflichten,
     Bescheinigungen (BAföG etc.), Vernetzung
         Erasmus Outgoing Student Support im International Office

   • Kursangebot, Deadline für Registrierung, Wohnungsvermittlung,
     Sprachkursangebote, Buddy-Programm
         International Office der Gasthochschule

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Erasmus-Studium – Vorzüge

   • Befristetes Auslandsstudium (min. 3 - max. 12 Monate) ohne Erlangung
     eines Abschlusses

   • Akademische Anerkennung der an Gasthochschule erbrachten
     Studienleistungen

   • Mehrfachmobilität:
     Teilnahme am Erasmus-Programm in jeder
     Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) möglich,
     pro Studienphase maximal 12 Monate

   • Erlass von Studiengebühren an Gasthochschule

   • Erasmus-Stipendium

37 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Erasmus-Stipendium

• Zusage für Erasmus-Studienplatz   Zusage für Erasmus-Stipendium
  - Ausnahme: Studierende mit DAAD- oder EU-Förderung

• Förderung durch Stiftungen, Bildungsfonds (Deutschlandstipendium),
  Bildungskredit, AuslandsBAföG neben Erasmus möglich
      Bitte erkundigen, ob Geldgeber ggf. Kürzungen vornehmen

• Finanzierung der reinen physischen Studienzeit – bestätigt durch
  Gasthochschule mittels Confirmation of study abroad

• Stipendienhöhe abhängig von Ländergruppe

• Höhere Förderrate für Studierende mit Sonderbedürfnissen (Behinderung,
  Alleinerziehende mit Kind)

38 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Erasmus-Stipendium
                                                                                    Stipendienmonats-
                                                                                    rate
                                                                                    LG1: 450 €
                                                                                    LG2: 390 €
                                                                                    LG3: 330 €

                                                                                    Fördermodalität
                                                                                    1 Semester: 3-5
                                                                                    Aufenthaltsmonate

                                                                                    2 Semester: 8-10
                                                                                    Aufenthaltsmonate

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Vor dem Erasmus-Studium – to do

•     Bafög-Bezieher*innen bitte frühzeitig Antrag auf Auslands-BAföG
      stellen

•     Versicherungen abschließen
      - Keine Versicherung durch Erasmus+ Programm
      - Keine Haftung für Schäden während der Programmteilnahme durch
        EU, RWTH und DAAD
      - Gruppenversicherung DAAD

•     Rechtzeitig Visumfrage für Gastland klären
      - Informationen: Konsulate, Botschaften, Auswärtiges Amt und DAAD

•     Abmelden beim Einwohnermeldeamt
      - Abmeldepflicht bei Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten

40 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Vor dem Erasmus-Studium – to do

   • Beurlaubung

       - Pro

       - Nur auf Antrag über Studierendensekretariat möglich

       - Beurlaubung erstmal nur für ein Semester möglich!

       - Immatrikulation während Erasmus-Studium zwingend
         erforderlich!

       - Auch ohne Beurlaubung: Erstattung des Semestertickets möglich
         (AStA)

41 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Erfahrungsberichte (www.rwth-aachen.de/erfahrungsberichte)

42 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Pflichten vor dem Erasmus-Studium

   • Online Learning Agreement „Before the Mobility“

   • Online-Sprachtest und ggf. Online-Sprachkurs

   • Grant Agreement (= Vertrag für Erasmus-Stipendium)
           • im Juli 2021 für WiSetler 21/22;
           • im November 2021 für SoSetler 22

   Bei Vollständigkeit dieser Pflichten sowie Einreichung einer Confirmation
   of arrival und eines Reisenachweis
           Auszahlung des Erasmus-Stipendiums

43 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Verlängerung (des Erasmus-Studienplatzes)

  • Verlängertes Erasmus-Studium findet an derselben Gasthochschule statt

  • Verlängerter Zeitraum schließt sich unmittelbar an das laufende Erasmus-
    Studium an

  • Verlängerung darf nicht die Überschreitung einer Aufenthaltsdauer von
    12 Monaten zur Folge haben

  • „Antrag“ Verlängerung = OLA Changes

  • Erasmus-Koordinator*in der hiesigen Fakultät/Fachgruppe sowie die
    Gasthochschule müssen der Verlängerung zugestimmt haben

  • Verlängerung des Erasmus-Stipendiums nicht gewährleistet

44 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Pflichten nach dem Erasmus-Studium

  • Confirmation of study abroad (Bestätigung der reinen physischen
    Studienzeit)

  • Online-Sprachtest

  • EU-Survey-Online-Fragebogen

  • Freier Erfahrungsbericht

  • Notenbescheinigung der Partnerhochschule (Transcript of Records)

  • Anerkennungsbescheid

            Prüfung dieser Pflichten und ggf. Rückforderung des überzahlten
            Erasmus-Stipendiums

45 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Nach dem Erasmus-Studium

   • Teilweise Rückforderung des Erasmus-Stipendiums bei Verkürzungen

   • Komplette Rückforderung des Erasmus-Stipendiums, sofern die
     Pflichten zum Stichtag nicht erfüllt werden

   • Teilweise Rückforderung des Erasmus-Stipendiums, wenn nicht
     mindestens 15 ECTS/Semester erreicht wurden

   • 0 ECTS-Punkte = 0 €

   Letztes Quartal 2022: Stipendien-Urkunde

46 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Erasmus-Studium in Zeiten der Corona-Pandemie
     •      Mögliche Mobilitätsformen und Förderung:

     •      Virtueller Zeitraum wird nicht auf Erasmus-Kontingent für Mehrfachmobilität
            angerechnet

     •      Zusätzliche Pflichten vor physischem Erasmus-Studienaufenthalt:
            Confirmation of arrival & Reisenachweis

     •      Vorgeschriebene Quarantänezeit im Gastland zu Beginn des Aufenthalts zählt zum
            Förderzeitraum

47 von 61     Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Neue Erasmus-Programmgeneration
     Alle 7 Jahre Überarbeitung des Erasmus-Programms durch EU
     Kommission > Start einer neuen Programmgeneration

     •      Studierende mit Erasmus-Studienstart im WiSe21/22:
            Mobilität im Rahmen der alten Programmgeneration

     •      Studierende mit Erasmus-Studienstart im SoSe22 (ab 01.01.22):
            Mobilität im Rahmen der neuen Programmgeneration

             Grundlegende Mobilitäts- und Förderbedingungen bleiben
             gleich, z.B. Höhe der Stipendienmonatsrate
             Änderung z.B. beim Online Language Support und der
             Sonderförderung erwartet

48 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Service IO (z.B. Bescheinigungen, Vernetzung)

   Erasmus Outgoing Student Support

   E-Mail: erasmus.outgoing@zhv.rwth-aachen.de

   Telefonische Sprechzeiten:
                 Di 9:30-12:30 Uhr
                 Mi 13:00-16:00 Uhr

49 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Spezifische Regelungen im ERASMUS-
Programm
Das Online Learning Agreement
Online Learning Agreement (OLA)

Anerkennungsvorgaben
• Learning Agreement überwölbt Ihre SPÄ
       •    Ohne SPÄ kein OLA
• Die genehmigte Anerkennung von Prüfungsleistungen ist 2 Wochen vor Beginn
  des Auslandsstudiums per OLA nachzuweisen
       •    Andernfalls kann Ihr Mobilitätszuschuss nicht ausgezahlt werden
• Es sind mind. 15 ECTS-CP pro Semester zu erbringen
       •    ECTS werden nur durch erfolgreiche Prüfungsteilnahme erworben
       •    Andernfalls ist der Mobilitätszuschuss (anteilig) zurückzuzahlen
       •    Sprachliche Probleme und nicht-Bestehen von Prüfungen können bei nicht-Erreichen
            der 15 ECTS-Grenze nicht geltend gemacht werden
       •    Ggf. kann die Partnerhochschule höhere CP-Anforderungen stellen, denen Folge zu
            leisten ist!
• Das OLA liegt vor, wenn alle drei Parteien unterzeichnet haben:
       •    Studierende
       •    Heimathochschule
       •    Gasthochschule

52 von 61    Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Online Learning Agreement (OLA)

Hilfreiche Links

OLA Plattform

RWH-Informationswebseite zum OLA

Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für das OLA

53 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Online Learning Agreement (OLA)

Hinweise zum Ausfüllen
• Daten zu Heimat- und Gastuniversität
       •    Contact Person RWTH: Seda Sancaktar-Zeybek (international@fb4.rwth-aachen.de;
            0049 241 80 98356)

• Tabelle A
       •    Alle Module, die Sie an der Gasthochschule belegen, werden in die Table A mit dem
            original Modulnamen eingetragen
       •    Die Spalte „Component Code“ ist optional
       •    Die Kurse können Sie im Kurskatalog auf der Website der Gasthochschule
            recherchieren
       •    Pro Semester sollte der Workload ca. 30 CP entsprechen.

• Tabelle B und C:
       •    Pflichtmodule und 1:1-Wahlpflichtmodule: Titel und CP des RWTH-Moduls in Table B/C
       •    „Freie“ Wahlpflichtmodule werden mit dem Titel, den die Gastuniversität ausweist, und
            den ECTS-CP eingetragen, die in der SPÄ bestätigt wurden
       •    Zusatzfächer bzw. nicht anzuerkennende Fächer, werden hier nicht eingetragen.

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Learning Agreement - Besonderheiten

 Externe Arbeiten können nur bei vorliegender Betreuungszusage auf dem Online
  Learning Agreement abgezeichnet werden

 Ändert sich die Kurswahl vor Ort, ist innerhalb von 7 Wochen nach Beginn der
  Mobilität das Online-Formular „Changes to the Online Learning“ zu beantragen

 Online Learning Agreements, die zur Anmeldung an der Gastuniversität benötigt
  werden (d.h. es liegt noch keine abgeschlossene SPÄ vor) müssen kenntlich
  gemacht werden. Sie werden dazu nochmal separat informiert.

55 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Swiss European Mobility Program (SEMP)
Unterschiede ERASMUS - SEMP

ERASMUS                                                                      SEMP
Finanzielle Förderung durch die EU                                           Finanzielle Förderung durch die Gast-
                                                                             Hochschule

Mindest-ECTS CP-Anzahl pro                                                   Mindest-ECTS CP-Anzahl pro
Semester: 15 pro Semester                                                    Semester bestimmt die Gasthochschule

Das Learning Agreement muss zwei                                             Das Learning Agreement muss nicht
Wochen vor Beginn der Mobilität beim                                         dem IO der RWTH vorgelegt werden,
IO der RWTH vorliegen                                                        sondern dient nur der Absprache mit
                                                                             der schweizerischen Gast-Uni

57 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
BREXIT
BREXIT

Aktuelle Situation

• Infolge einer Mittelverschiebung können im akademischen Jahr 2021/22 Erasmus-
  Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich ausnahmsweise noch mit dem
  Erasmus-Stipendium gefördert werden.

• Für Studienaufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Bei einer
  Studiendauer von mehr als 6 Monaten ist seit dem 1. Januar 2021 ein
  Studierenden-Visum zu beantragen.

• Achtung bei Krankenversicherung und Roaming-Gebühren

• Infowebseite des DAAD

59 von 61   Infoveranstaltung Anerkennung und Erasmus | Farah Jumpertz | Mai 2021
Fragen? Unklarheiten? Anmerkungen?
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit

Auslandsstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen
Eilfschornsteinstr. 18, 52062 Aachen

Sprechzeiten:   Regulär: Di./Do.: 13-15 Uhr (nur mit Terminbuchung)
                Aktuell: Nur telefonische Beratung Di./Do.: 13-15 Uhr
                unter 0049 241 80 77301
E-Mail:         international@fb4.rwth-aachen.de
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