Infoveranstaltung zum Direktstudium Psychotherapie an der Uni Bielefeld - Dr. Stefanie Riedel Prof. Dr. Angelika Schlarb

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Infoveranstaltung zum Direktstudium Psychotherapie an der Uni Bielefeld - Dr. Stefanie Riedel Prof. Dr. Angelika Schlarb
Infoveranstaltung zum
Direktstudium Psychotherapie
      an der Uni Bielefeld

          Dr. Stefanie Riedel
       Prof. Dr. Angelika Schlarb
Zeitplan

• Februar 2020:   Verabschiedung der Approbationsordnung im
                  Bundesrat

• Oktober 2020:   Start des polyvanten Bachelor-Studiengangs

• Oktober 2021:   Start des Masterstudiengangs Psychotherapie
                  und (voraussichtlich) des allgemeinen
                  Masterstudiengangs Psychologie
Polyvalenter Bachelor-Studiengang
  Nr.    Modul/Lehrveranstaltungen                                       LP      SWS        Empfohlenes         Modul(teil)prüfung (MP)   empfohlene Vorkenntnisse
                                                                                            Fachsemester          Studienleistung (SL)        (eV)/ notwendige
                                                                                                               unbenotet       benotet      Voraussetzungen (nV)

Allgemeine Grundlagen und Methoden sowie Berufspraxis in der Psychologie (50 LP)
A        Einführende Veranstaltungen und Forschungsmethoden              10
A.1      Einführung in die Psychologie: Geschichte und Systematik (V)     3
A.2      Einführung in die Forschungsmethoden der Psychologie (V)         3
A.3      Statistik I – Deskriptivstatistik (V)                            2
B        Inferenzstatistik und Datenauswertung                           10
B.1      Statistik II – Inferenzstatistik (V)                             4
B.2      Statistik III – Inferenzstatistik und computergestützte         4
         Datenauswertung (V)
E        Grundlagen der Diagnostik                                       10
E.1      Testtheorie und Testkonstruktion (V)                             2
E.2      Grundlagen der Psychologischen Diagnostik (V)                    2
E.3      Diagnostische Verfahren (S): Standardisierte Testverfahren       3
L        Forschungs- und Berufspraxis                                    20
L.1      VP-Stunden                                                      1
L.2      Empra                                                           6
L.3      Orientierungspraktikum                                          5
L.4      Berufsqualifizierende Tätigkeit                                 8
Grundlagenfächer (50 LP, 5 aus 6 Grundlagenfächer sind zu studieren, das 6. in der strukturierten Ergänzung)
F       Allgemeine Psychologie I                                         10
F.1     Wahrnehmung (V)                                                   3
F.2     Grundlagen der Kognitionspsychologie (V)                          3
F.3     Vertiefung zur Allgemeinen Psychologie I (S)                      3
G       Sozialpsychologie                                                10
G.1     Soziale Urteilsbildung (V)                                        3
G.2     Soziale Interaktion und Gruppenprozesse (V)                       3
G.3     Vertiefung zur Sozialpsychologie (S)                              3
H       Allgemeine Psychologie II                                        10
H.1     Lernen (V)                                                        3
H.2     Emotion und Motivation (V)                                        3
H.3     Seminar zur Allgemeinen Psychologie II (S)                        3
I_a     Biopsychologie                                                   10
I.1     Biopsychologie I (V)                                              3
I.2     Biopsychologie II (V)                                             3
Polyvalenter Bachelor-Studiengang
    Nr.   Modul/Lehrveranstaltungen                                   LP      SWS       Empfohlenes     Modul(teil)prüfung (MP)   empfohlene Vorkenntnisse
                                                                                        Fachsemester      Studienleistung (SL)        (eV)/ notwendige
                                                                                                       unbenotet       benotet      Voraussetzungen (nV)
I.3       Vertiefung zur Biopsychologie                                3

J         Entwicklungspsychologie                                     10
J.1       Entwicklungspsychologie I (V)                                3
J.2       Entwicklungspsychologie II (V)                               3
J.3       Vertiefung zur Entwicklungspsychologie (S)                   3
K         Differentielle Psychologie                                  10
K.1       Konzeption der Persönlichkeit (V)                            3
K.2       Dimensionen der Persönlichkeit (V)                           3
K.3       Seminar zur Differentiellen Psychologie und                  3
          Persönlichkeitsforschung (S)
Anwendungsfächer: Basismodule (20 LP – aus 4 Modulen sind 2 zu wählen)
M_a    Anwendungsfach I: Klinische Psychologie bei Kindern,           10
       Jugendlichen und Erwachsenen
M.1    Einführung in die Klinische Psychologie I (V)                   4
M.2    Einführung in die Klinische Psychologie II (V)                  4
N      Anwendungsfach II: Pädagogische Psychologie                    10
N.1    Pädagogische Psychologie (V)                                    4
N.2    Vertiefung zur Pädagogischen Psychologie                        4
O      Anwendungsfach III: Organisations- und Angewandte
                                                                      10
       Sozialpsychologie
O.1    Organisationspsychologie (V)                                    4
O.2    Arbeitspsychologie (V)                                          4
X_a    Anwendungsfach IV: Kognitive Neurowissenschaften               10
X.1    Kognitive Neurowissenschaft I (V)                               4
X.2    Kognitive Neurowissenschaft II (V)                              4
Anwendungsfächer: Aufbaumodule (20 LP – 2 gewählte Module der Basis sind weiter zu studieren)
P_a    Anwendungsfach I: Klinische Psychologie bei Kindern,          10
       Jugendlichen und Erwachsenen
P.1    Einführung in die Klinische Psychologie bei Kindern und        3
       Jugendlichen (V)
P.2    Klinisch-psychologische Diagnostik und Gesprächsführung (S)    3
Q      Anwendungsfach II: Pädagogische Psychologie                   10
Q.1    Vertiefung zur Pädagogischen Psychologie (S)                   3
Q.2    Pädagogisch-psychologische Diagnostik (S)                      3
Polyvalenter Bachelor-Studiengang
    Nr.   Modul/Lehrveranstaltungen                                    LP       SWS       Empfohlenes       Modul(teil)prüfung (MP)       empfohlene Vorkenntnisse
                                                                                          Fachsemester        Studienleistung (SL)            (eV)/ notwendige
                                                                                                           unbenotet       benotet          Voraussetzungen (nV)
R         Anwendungsfach III: Organisations- und Angewandte
          Sozialpsychologie                                             10

R.1       Seminar I zur Arbeits-/ Organisations- oder Angewandten
                                                                        4
          Sozialpsychologie (S)
R.2       Seminar II zur Arbeits-/ Organisations- oder Angewandten
                                                                        4
          Sozialpsychologie (S)
Y_a       Anwendungsfach IV: Neurowissenschaften                        10
Y.1       Neurowissenschaften 2 Vertiefung I (S)                         3
Y.2       Neurowissenschaften 2 Vertiefung II (S)                        3

Z         Abschlussmodul (10 LP)                                        10
          Bachelorarbeit                                                10

Individuelle Ergänzung (30 LP). Die strukturierte Ergänzung (12 LP) ist im Regelfall Pflicht. Die Ergänzenden Grundlagen der Psychotherapie (Modul 10 LP) sind
Voraussetzung, um die Zugangsvoraussetzungen für den „Master Direktstudium“ zu erfüllen. Der freie Wahlbereich kann gänzlich frei aus Nachbarfächern oder aus
Anwendungsfächern (Basis) gewählt werden.
         Strukturierte Ergänzung                                          12
         Begleitkolloquium                                                 2
         Nicht gewähltes Grundlagenfach                                  3+3
         Grundlagen klinisch-psychologischer Diagnostik(S): Anamnese,      3
         Beobachtung, Interview und Urteilsbildung
S        Ergänzende Grundlagen der Psychotherapie                         10
         Pharmakologie (S)                                                 2
         Grundlagen der Medizin (V)                                        4
         Pädagogik (V)                                                     4
         Freier Wahlbereich                                                8
Polyvalenter Bachelor-Studiengang

Folgende Inhalte fehlen im derzeitigen Bachelor, um sich für den
Master Psychotherapie zu qualifizieren:

   Pharmakologie
   Grundlagen der Medizin
   Grundlagen klinisch-psychologischer Diagnostik
   Pädagogik
   evtl. 90 Stunden Praktikum im therapeutischen Bereich

 Im Sommersemester 2020 soll es zusätzliche Lehrangebote geben, um
       sich qualifizieren zu können
 In einer längeren Übergangsphase sollen Adaptationen,
  Seminarentwicklungen und Lehrangebote ermöglicht werden
Polyvalenter Bachelor-Studiengang

 Studierenden, die im Wintersemester 2020/21 mit dem BSc
  noch nicht fertig sind bzw. noch weiter eingeschrieben bleiben,
  haben grundsätzlich die Möglichkeit in die neuen
  Fächerspezifischen Bestimmungen zu wechseln und nach den
  Kriterien das Studium zu beenden.
 Die erbrachten Leistungen werden alle angerechnet, sofern sie
  in dem Studienmodell vorgesehen sind.
Praktika im neuen Bachelorstudiengang

Berufspraktische Einsätze im „neuen“
Bachelorstudiengang

(1) Forschungsorientiertes Praktikum I (6 ECTS)
                                                   Damit auch
(2) Orientierungspraktikum (5 ECTS)                Zugangs-
                                                   voraussetzungen
                                                   für den MSC –
(3) BQT I (Berufsqualifizierende Tätigkeit I)-     Studiengang
    Einstieg in die Praxis der Psychotherapie (8   Psychotherapie
    ECTS)
Orientierungspraktikum (150h)
(1) dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen
    Bereichen mit Bezug zur Patientenversorgung .
- Den Studierenden sind die Einblicke in die berufsethischen Prinzipien
    sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen
    Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu vermitteln, die sie
    befähigen, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit angemessen anzuwenden.
- Darüber hinaus sind den Studierenden Einblicke in die Strukturen der
    interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in strukturelle Maßnahmen zur
    Patientensicherheit zu gewähren, die sie in die Lage versetzen, diese in
    ihrer späteren beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

(2) umfasst 5 ECTS Punkte, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden
    entsprechen.

(3) findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
    statt, im Block oder studienbegleitend
Berufsqualifizierende Tätigkeit I (240h)
(1) Dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der
    psychotherapeutischen Versorgung.

(2) Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der
    psychotherapeutischen Einrichtungen der Patientenversorgung sind zu vermitteln

(3) Studierende sollen die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit
    erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen
    Berufsgruppen zusammenarbeiten
    und
(4) grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie
    anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen entwickeln, anwenden und einüben.

(5) findet in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen
    oder neuropsychologischen Versorgung oder in diesen Einrichtungen vergleichbaren
    Einrichtungen der Prävention oder Rehabilitation, die einen Bezug auf die Psychotherapie
    haben, statt (im Block oder studienbegleitend)

(6) BQT I darf frühestens nach dem ersten Studienjahr abgeleistet werden.
Wie sind Studierende im
aktuellen BSc-Studiengang mit
ihren Praktika aufgestellt?

(1) Forschungsorientiertes Praktikum I

 wird anerkannt über Empirisches Praktikum (6
  ECTS) im aktuellen BSc-Studiengang
(2) Orientierungspraktikum (150 h)
            und
       (3) BQT I (240) = Summe: 390 h

Problem:

 zusammen 90 Stunden mehr als Praktikum im
  bisherigen BSc-Studium

 240 h MÜSSEN innerhalb der
  psychotherapeutischen Versorgung (Kliniken,
  Psychotherapie-Praxen etc.) durchgeführt
  werden
                                                1
Wie sollte man vorgehen?

Ausgangslage 1)
Bisher wurde noch kein Praktikum durchgeführt

   Man führt im aktuellen BSc-Studium ein Praktikum
    in einer psychotherapeutischen Einrichtung über
    insgesamt 390 h durch und deckt dadurch
    Orientierungspraktikum und BQT I ab.

   Die 90 zusätzlichen Stunden lassen sich im Rahmen
    des aktuellen BSc-Studiums für die Individuelle
    Ergänzung (freier Wahlbereich) anerkennen.
                                                        13
Wie sollten man vorgehen?
Ausgangslage 2)
Ein Praktikum über 300 h wurde bereits in einer
psychotherapeutischen Einrichtung durchgeführt (d.h. 90
Stunden fehlen)

    Man führt nochmals ein Praktikum über 150 h durch, das
     kann auch nur die Voraussetzungen für ein
     Orientierungspraktikum erfüllen (z.B. Beratungsstelle,
     Forschungspraktikum im Bereich der Patientenversorgung).

    Die 150 zusätzlichen Stunden lassen sich im Rahmen des
     aktuellen BSc-Studiums für die Individuelle Ergänzung
     (freier Wahlbereich) anerkennen.
                                                                14
Wie sollten man vorgehen?

Ausgangslage 3)
Ein klinisch-psychologisches Praktikum über 150 h wurde
bereits in durchgeführt (d.h. Orientierungspraktikum ist
abgedeckt, 240 Stunden BQT I fehlen)

    Man führt im aktuellen BSc-Studium ein Praktikum in
     einer psychotherapeutischen Einrichtung über 240h
     durch und deckt dadurch BQT I ab.

    Die 90 zusätzlichen Stunden lassen sich im Rahmen des
     aktuellen BSc-Studiums für die Individuelle Ergänzung
     (freier Wahlbereich) anerkennen.
                                                             15
Wie sollten man vorgehen?
Ausgangslage 4)
Bisher wurden nur Pflichtpraktika außerhalb der
Patientenversorgung durchgeführt bzw. solche, die weder die
Voraussetzungen für ein Orientierungspraktikum noch für BQT I
(z.B. A& O Bereich, Praktikum in der Grundlagenforschung, ist im
Einzelfall zu prüfen) erfüllen

     Man führt zusätzlich noch ein Praktikum in einer
      psychotherapeutischen Einrichtung über insgesamt 390 h durch
      und deckt dadurch Orientierungspraktikum und BQT I ab

     Die bereits erfolgten nicht klinisch-psychologischen
      Praktikumsstunden (evtl. nur ein Teil) lassen sich im Rahmen des
      aktuellen BSc-Studiums für die Individuelle Ergänzung (freier
      Wahlbereich) anerkennen.                                           16
Problem „Mindestlohn“ bei freiwilligen Praktika

Einige klinische Praktikumsstellen zögern, Praktikant*innen für
freiwillige Praktika einzustellen, weil diese „Mindestlohn einklagen
könnten“.

Der Gesetzgeber hat allerdings gemäß §22 MiLoG (neben den
Pflichtpraktika) folgende Ausnahmen vom Mindestlohn festgelegt:

1. Praktikum von maximal drei Monaten zur Orientierung für eine
   Berufsausbildung oder ein Studium.

2. Praktikum von maximal drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder
   Hochschulausbildung, sofern nicht bereits zuvor ein solches Praktikum
   beim gleichen Ausbildenden absolviert wird.
Wem fehlen noch 90 Stunden Praktikum im
psychotherapeutischen Bereich?
Was kommt nach dem Master?

Bisheriger Weg:

                                                  Ausbildung zum
  BSc-Psychologie           MSc Psychologie      Psychologischen
  RSZ 6 Semester            RSZ 4 Semester      Psychotherapeuten
                                                     3-5 Jahre

Neuer Weg:

                                                Weiterbildung zum
  BSc-Psychologie          MSc Psychotherapie
                                                Psychotherapeuten
  RSZ 6 Semester            RSZ 4 Semester
                                                     5 Jahre
Es gibt Entwicklung…

• Februar 2020:      Verabschiedung der Approbationsordnung im
                     Bundesrat

• Oktober 2020:      Start des polyvanten Bachelor-Studiengangs

• Oktober 2021:      Start des Masterstudiengangs Psychotherapie
                     und (voraussichtlich) des allgemeinen
                     Masterstudiengangs Psychologie

• Informationstransfer: wir informieren Sie über die studentische
  Studienberatung sowie in den Vorlesungen (Catani/Schlarb:
  Grundlagen und Schlarb: Klinische Kinder)
Fragen aus der Fachschaft:

• Nachqualifizierungs-Kurse nur im BSc oder nur im Master oder beides?
       Studierende im Bachelor und im aktuellen Master können die
         Nachqualifizierungs-Kurse belegen.
       Ob eine Zulassung zum Master Psychotherapie unter Auflagen möglich ist, wenn
         noch nicht alle Nachqualifizierungs-Kurse belegt wurden, ist noch unklar.

• Wo wird Neuro und Klinische Neuro angesiedelt, also in welchem Master?
       Neuro wird voraussichtlich im allgemeinen Master angeboten.
       Klinische Neuro wird auch Bestandteil des Psychotherapie Masters sein.

• Wann müssen welche Semester sich kümmern, sich zu entscheiden, Kurse nachzuholen?
       Die Kurse werden ab dem SoSe 2020 angeboten, sodass man ab dann jederzeit
        die Möglichkeit hat die Kurse zu belegen.

• Wie ist der Stand bei anderen Unis?
         Die anderen Unis haben voraussichtlich den gleichen Zeitplan wie wir.
Fragen aus der Fachschaft:

• Gibt es im allgemeinen Master überhaupt noch klinische Veranstaltungen?
         Nein, aus kapazitären Gründen wird das nicht möglich sein.

• Sind Module aus dem Psychotherapiemaster für andere Studiengänge (z.B. allg.
  Psychologie-Master geöffnet)?
        Nein, es wird nur vereinzelnd Veranstaltungen geben, die für den
          Psychotherapiemaster und den aktuellen Master geöffnet sind.

• Wahlbereich Psychotherapiemaster offen für andere Anwendungsfächer?
       Ja, es soll die Möglichkeit bestehen die Anwendungsfächer aus dem allgemeinen
         Master zu belegen.

• Möglichkeiten der Bevorzugung von Bielefeldern durch Nachqualifizierung?
        Durch das Angebot der Nachqualifizierungskurse sind die Bielefelder indirekt
          bevorzugt. Bei der Bewerbung müssen aber alle Bewerber gleich behandelt
          werden.
Fragen?
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