Studienordnung für den Master of Science (M.Sc. KLIPPs) "Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" im Fachbereich ...
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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 83 -
Studienordnung für den Master of Science (M.Sc. KLIPPs)
„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
Psychotherapie“ im Fachbereich 1: Erziehungs- und
Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim
Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in
der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 1 – Erziehungs- und
Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim am 20.01.2021 die folgende Studienordnung
des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
Psychotherapie (M.Sc. KLIPPs) beschlossen.
§1
Aufgaben der Studienordnung
Die Studienordnung legt – in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem
Studienziel – den Aufbau und Inhalt des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt
Klinische Psychologie und Psychotherapie“ fest. Insofern dient sie als Grundlage für die
Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden sowie für
die Planung des Lehrangebots seitens des Instituts und des Fachbereichs.
§2
Ziele und Inhalte des Studiums
(1) Ziel des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
Psychotherapie“ ist es, die Voraussetzungen für die Ausübung der heilkundlichen Psycho-
therapie in verschiedenen Berufsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu schaffen. Das
Studium baut konsekutiv auf einem einschlägigen polyvalenten Bachelorabschluss in
einem anerkannten Psychologie-Studiengang auf. Die zu behandelnden Themen
umfassen laut Approbationsordnung methodische, Forschungs- und klinisch-
psychotherapeutische Bereiche. Das Studium umfasst alle in der Approbationsordnung
genannten Voraussetzungen für die staatliche Prüfung für Psychologische
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
(2) Inhalte des Studiums sind Folgende: (1) Den Studierenden soll in den verschiedenen
Grundlagenfächern die Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung gegeben
werden. (2) Die zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie notwendigen und
spezifischen (Forschungs-)Kenntnisse sowie Kompetenzen sollen erworben werden.
Diese werden in einem Forschungspraktikum im Kontext der Psychotherapieforschung
vertieft. (3) Den Studierenden sollen, neben wissenschaftlicher Vertiefung und
Forschungsmethodik, die speziellen Krankheits- und Verfahrenslehren der Psychotherapie
vermittelt werden. Zudem werden sie die Kenntnisse im Bereich der psychologischen
Diagnostik und Begutachtung vertiefen. Sie erhalten Kenntnisse über das Gesundheits-
und altersspezifische Versorgungssystem, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -
management, sowie Kenntnisse über die angewandte Psychotherapie der klinischen
(insbesondere in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie psychosozialen
Versorgung (insbesondere in der Beratung, Prävention und Rehabilitation). (4) Den
Studierenden werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie bei
Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen vermittelt, sodass sie
anschließend praktische Erfahrungen in der psychotherapeutischen Versorgung durch
Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung sammeln können. Neben den etablierten
psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen auch andere wissenschaftlichVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 84 -
anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. der klinischen Neuropsychologie) oder
wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. interpersonelle
Psychotherapie) angeboten werden. Während der berufsqualifizierenden Tätigkeit sollen
Studierende zur Selbstreflexion ihres Handelns angeleitet werden. (5) Die Fähigkeit zu
eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit soll durch die selbstständige Anfertigung einer
Masterarbeit vertieft und dokumentiert werden.
§3
Studienberatung
Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Das Institut für Psychologie be-
stimmt eine oder mehrere zentrale Ansprechpersonen für die Studienberatung (Fachstudien-
berater_innen). Die Fachschaft der Studierenden der Psychologie leistet zur Studienberatung
eigenständige Beiträge. Neben den Beratungsangeboten im Studiengang sollen die
allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen genutzt werden (z. B. des
Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle der Universität, des Studentenwerkes,
des ASTA).
§4
Module des Masterstudiums
Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation (10 LP)
Das Modul umfasst zwei Teilmodule mit insgesamt vier Lehrveranstaltungen.
In TM 1 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende anhand ausgewählter Verfahren die
theoretischen Grundlagen und die praktische Anwendung multivariater Verfahren kennen.
Hierzu gehören u.a. multiple Regressionsanalyse, generalisiertes lineares Modell, logistische
Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponenten-
analyse sowie klassifizierenden Verfahren wie z. B. Clusteranalyse.
In TM 2 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende Grundlagen der Evaluationsforschung in
psychologischen Handlungsfeldern kennen. Am Beispiel von Evaluationsstudien aus dem
klinisch-psychologischen Bereich werden verschiedene Evaluationsmodelle,
Vorgehensweisen und Methoden und ein breites Verständnis von Evaluation vermittelt.
Studierende üben Evaluationen für unterschiedliche Fragestellung passgenau zu planen.
Darüber hinaus setzen sie sich mit spezifischen Problemen der Datenerhebungs- und
Auswertungsmethodik (z. B. Erfassung von Veränderung, klinische Signifikanz) auseinander.
Studierende erwerben forschungsmethodische sowie fachliche Kompetenzen, um wissen-
schaftliche Fragestellungen selbstständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des
jeweiligen Forschungskontextes bearbeiten zu können. Sie lernen Forschungsergebnisse, in
denen empirische Methoden zum Einsatz kamen, kritisch zu rezipieren sowie multivariate
Auswertungsverfahren und Evaluationsmethoden eigenständig zur Prüfung wissenschaftlicher
Fragestellungen einzusetzen.
Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens (10 LP)
Das Modul vertieft Grundlagen im Bereich des menschlichen Erlebens und Verhaltens ein-
schließlich seiner sozialen Einflüsse und biologischen Komponenten. Das Verständnis für die
aktualgenetischen (z. B. kognitive, emotionale, neuronale, biochemische, soziale) und onto-
genetischen (z. B. Lernerfahrungen, Sozialisation, kritische Lebenserfahrungen) Bedingungen
von Störungen des Erlebens und Verhaltens soll durch gründliche Auseinandersetzung mit
den zugrundeliegenden allgemeinen intra- und interindividuellen Mechanismen und Prozesse
vertieft werden. Durch die – im Rahmen des je verfügbaren Angebotes – bestehende
thematische Wahlmöglichkeit können Studierende dabei auch eigene Interessen verfolgen. Zu
wählen sind Seminare aus zwei von vier verschiedenen Grundlagengebieten (AllgemeineVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 85 - Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie). Das Modul umfasst zwei Teilmodule, je Teilmodul ist genau eines der folgenden vier Gebiete zu wählen: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie. Dabei darf für TM 2 nicht das in TM 1 gewählte Gebiet gewählt werden. Im Teilmodul 1 sind zwei Seminare (4 SWS) zu absolvieren und 7 ECTS zu erwerben, in Teilmodul 2 ist ein Seminar zu absolvieren (2 SWS) und sind 3 ECTS zu erwerben. Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung (10 LP) Das Modul umfasst eine Vorlesung zur Vertiefung der Grundlagen psychologischer Diagnostik und psychologischer Begutachtung in verschiedenen Anwendungsfeldern. Es beinhaltet weiterhin eine praxisorientierte diagnostische Fallarbeit, in der vertiefte Kenntnisse (1) der Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie (2) der Durchführung und Dokumentation psychologischer Diagnostik sowie Begutachtung vermittelt werden. In exemplarischer Anwendung werden Kompetenzen der Anamneseerhebung und weiterer Explorationstechniken, der Durchführung von Tests und weiterer psychologischer Untersuchungsverfahren sowie des Abfassens schriftlicher psychologischer Gutachten erwor- ben. Dies kann in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Pädagogischen Psychologie, der Klinischen Psychologie und Psychotherapie (einschließlich der Beurteilung der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) oder der Rechtspsychologie geschehen. Wenn möglich, wird die Fallarbeit in Kooperation mit den Hochschulambulanzen des Instituts durchgeführt. Sie ermöglicht den Erwerb eigenständiger Handlungskompetenzen der Studierenden im Bereich der Diagnose- und Indikationsstellung. Im Bereich der Rechtspsychologie wird es um Aufbau und Abfassung entsprechender Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen der Vollzugs- und Behandlungsplanung oder um straf- und zivilrechtliche Fragestellungen auf der Grundlage von Fallmaterial gehen. Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung (12 LP) In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen (d.h. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung), Störungsbildern und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie) unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen, ambulante und stationäre Behandlung) vermittelt. Dabei werden die wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden im Rahmen aktueller Behandlungsleitlinien vorgestellt. Zudem werden auch Weiterentwicklungen bestehender sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeutischer Ansätze berücksichtigt. Basierend auf in der Vorlesung erworbenem Wissen, sollen in den Seminaren die Kenntnisse vertieft (z. B. paarunterstützende Interventionen, verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert werden (z. B. im Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne des problemorientierten Lernens (z. B. Mikro- und Makroanalysen) werden individualisierte Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet. Dabei sollen auch altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten demonstriert und in Rollenspielen eingeübt werden. Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie (15 LP) In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken in Seminaren vermittelt und eingeübt. Dabei werden Basistechniken der verschiedenen evidenzbasierten, psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie deren Weiterentwicklungen, die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt. Zudem sollen andere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. Neuro- und
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 86 - Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie kennen- gelernt, demonstriert und erprobt werden. In Vorbereitung auf die staatliche Psychotherapeutische Prüfung sollen im Weiteren relevante Verfahren, Methoden und Techniken fallorientiert wiederholt sowie unter Einbezug von Simulationspatient_innen vertiefend eingeübt werden. Abschließend sollen Simulationen (u.a. eine, OSCE-Prüfung) durchgeführt werden. Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung (5 LP) Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen Störungen und psychisch mitbedingter bzw. psychosomatischer Erkrankungen und deren Behandlung mittels Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen Einflüsse und biologi- schen Komponenten in Forschungseinrichtungen und Hochschulambulanzen der Universität oder kooperierenden Forschungseinrichtungen sowie klinischen Einrichtungen mit Forschungsbezug. In Kleingruppen sollen Studierende zur Planung, Durchführung, Auswer- tung und Präsentation von wissenschaftlichen Untersuchungen in der Psychotherapieforschung, in der Klinischen Psychologie und anderen psychologischen Disziplinen sowie anderen nahestehenden Fachgebieten (z. B. der Psychosomatik und Psychiatrie) angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der Masterarbeit. Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung (6 LP) In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. In diesem Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Siche- rung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesundheitssystems eingegangen. Dabei werden u.a. die Merkmale der Struktur, die Prozess- und Ergebnisqualität, die Evaluation im Einzelfall sowie das Behandlungssetting in den Blick genommen. Außerdem werden unter- schiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen und psychisch bedingten körperlichen Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Auch wird auf die klinische Versorgung u.a. in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation fokussiert. Hinzu kommt die angemessene Überführung der Patient_innen bei Bedarf in die weitere Versorgung der entsprechenden Einrichtung, die Einschätzung der Notwendigkeit einer alternativen oder additiven Versorgung durch psychologische, psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder medizinische Interventionen sowie die Einleitung dieser Interventionen, sofern erforderlich. Zudem werden die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert. Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion (22 LP) Das Modul dient dem Erwerb von vertieften praktischen Erfahrungen in der psychotherapeuti- schen Versorgung durch die aktive Beteiligung an der Diagnostik und der Behandlung von Patient_innen unter Anwendung von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und umfasst zwei berufsqualifizierende Praktika in der ambulanten sowie in der teilstationären oder stationären Versorgung mit begleitenden Seminaren und die Selbstreflexion des eigenen psychotherapeutischen Handelns. Umfang und Form der zwei Praktika sowie die Einzelleistungen während der Praktika regelt die Approbationsordnung. Die Studierenden erwerben vertiefte Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen, Risiko- und Prognoseeinschätzungen, Indikationsstellungen, Patientenaufklärung und Interventionsmethoden bei Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder
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bzw. Erkrankungen. Sie sollen psychotherapeutische Basismaßnahmen bei Patient_innen und
bedeutsamen Bezugspersonen in unterschiedlichen Settings durchführen können und sind
befähigt, die Zwischen- und Abschlussevaluierung von Behandlungen zu leisten. In einem
weiteren Seminar werden Studierende in Kleingruppen durch praktische Übungen mit Bezug
auf die eigenen Erfahrungen während der Anwendung diagnostischer und
psychotherapeutischer Maßnahmen zur Selbstreflexion angeleitet. So sollen die Studierenden
beispielsweise in Kleingruppen eigene und beobachtete therapeutische Interaktionen reflek-
tieren, eigene Anteile bei schwierigen Situationen erkennen und spezifische
Interaktionsmuster bewältigen lernen.
Modul 9: Masterarbeit (30 LP)
Die Masterarbeit bildet formal den Abschluss des Studiums; sie wird im vierten Studien-
semester angefertigt. Sie bildet einen eigenen Bestandteil des Studiums, da Themenfindung
und Anfertigung eigenständige Lernprozesse beinhalten. Die Arbeit soll zeigen, dass die Stu-
dierenden in der Lage sind, ein selbst gewähltes Thema mit wissenschaftlichen Methoden zu
bearbeiten. Im Rahmen der Masterarbeit wird in der Regel eine empirische Fragestellung
bearbeitet. Die Masterarbeit bedarf einer intensiven Beratung und Betreuung, die in der Regel
durch die/den für die Themenstellung verantwortliche(n) Lehrende/n erfolgt. Lehrende wie
Studierende sollten sicherstellen, dass hinreichende Gelegenheit zu Beratung und Betreuung
besteht.
§5
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der
Universität Hildesheim mit Wirkung zum 01.10.2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende,
die zum Wintersemester 2021/2022 ihr Studium im Master-Studiengang Psychologie mit dem
Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie aufgenommen haben.Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 88 -
Tabellarische Modulübersicht für den Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) und Bezug zu Modulen, die in Anlage 2 und in den §§ 14 und 15
der PsychThApprO (vom 4.3.2020) gefordert werden
Module Inhalte gem. Semester/
PsychThApprO Dauer der
sowie
Anlage 2 (zu §
Module ECTS-
8 Nummer 2) SWS LP
Module des 1. Studienjahres
Forschungsmethoden und Evaluation PsychThApprO
§ 8, 1. – 2.
Anlage 2 Nr. 2a 8 10
Grundlagen des Erlebens und Verhaltens PsychThApprO
§ 8, 1. – 2.
Anlage 2 Nr. 1 6 10
Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, PsychThApprO
klinische Forschung § 8, 1. – 2.
Anlage 2 Nr. 3a)
bis f) 8 12
Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – PsychThApprO
Vertiefte Praxis der Psychotherapie § 11, Anlage 2 1. – 2.
Nr. 7 a) bis h) 10 15
Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung PsychThApprO
§ 8, 1. – 2.
Anlage 2 Nr. 4
a) bis a-e) und
Nr. 5 a) bis f) 4 6
Teil 1 des Moduls „Berufsqualifizierende PsychThApprO
Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“ § 11 und 18, 1.- 2.
Anlage 2 Nr. 8
a) bis d) 4 7
40 60
Module des 2. Studienjahres
Psychologische Diagnostik und Begutachtung PsychThApprO
§ 8, 3. – 4.
Anlage 2 Nr. 6
a) bis g) 6 10
Forschungsorientiertes Praktikum, PsychThApprO
Psychotherapieforschung § 17,
Anlage 2 Nr. 1
3. – 4. 2 5
und 2a) bis d)
Teil 2 des Moduls „Berufsqualifizierende PsychThApprO
Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“ § 11 und 18, 3. – 4.
Anlage 2 Nr. 8
a) bis d) 8 15
Masterarbeit 3. - 4. 30
16 60
SUMME 56 120Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 89 -
Masterstudiengang
„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“
(M.Sc. KLIPPs)
ModulbeschreibungenVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 90 -
Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation
Modulverantwortlich: Soellner
Kompetenzen und Lernziele: Studierende beherrschen anhand ausgewählter Verfahren die
theoretischen Grundlagen multivariater Verfahren und können
diese praktisch anwenden. Hierzu gehören u.a. multiple
Regressionsanalyse, multivariate Varianzanalyse, logistische
Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren-
und Hauptkomponentenanalyse sowie klassifizierenden Verfahren
wie z. B. Clusteranalyse.
Studierende können in diesem Modul folgende Kompetenzen
erwerben:
Ausgewählte multivariate Verfahren erklären und
voneinander abgrenzen zu können.
Ausgewählte multivariate Verfahren in spezifischen
Forschungskontexten anwenden zu können.
Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen
zu können.
Verschiedene Evaluationsmodelle und damit verbundene
Vorgehensweisen und Methoden anwenden zu können.
Gegenstandsadäquate Untersuchungspläne entwickeln,
anwenden und kriterienorientiert bewerten zu können.
Einschlägige Analysesoftware auf eigene Datensätze
anwenden zu können.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar
Teilmodule TM1: Multivariate Methoden I; Multivariate Methoden II
(Vorlesung, Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)
TM 2: Evaluation, Spezifische Evaluationsverfahren (Vorlesung,
Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)
Lehrinhalte: In diesem Modul werden anhand ausgewählter Verfahren die
theoretischen Grundlagen und praktischen
Anwendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren sowie der
Evaluationsforschung vermittelt. Die Anwendbarkeit der
Verfahren auf spezifische Forschungsfragen wird vertiefend
behandelt. Die Studierenden lernen anhand gängiger
Computerprogramme, wie multivariate Verfahren auf empirische
Daten angewandt und entsprechende Ergebnisse interpretiert
werden können.
Voraussetzung für die Teilnahme am keine
Modul:
Voraussetzung für die Zulassung zur Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Prüfung:
ECTS: 10
Workload (Zeitstunden): 300 (120 Stunden Präsenzstudium, 180 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden: 8
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen beider Teilmodule werden i.d.R. im
WiSe und im SoSe angeboten; dabei ist die Reihenfolge der
Veranstaltungen in TM 1 obligatorisch
Empfohlenes Fachsemester: 1-2Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 91 -
Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation
Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder
Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP (ECTS))
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme
Zuständige Prüfungskommission: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang
„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 92 -
Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens
Modulverantwortlich: Bermeitinger, Folta-Schoofs, Greve, Mojzisch
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt
Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Kompetenzen und Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle Theorien und empi-
rische Befunde verschiedener Teilgebiete der Psychologie zu
rezipieren und zu diskutieren. Die Studierenden können insbe-
sondere aktuelle Forschungsbefunde auf hohem Niveau inte-
grieren, kritisch bewerten, das Potenzial aktueller methodischer
Entwicklungen nachvollziehen und reflektieren, und auf dieser
Basis eigene Forschungsfragen entwickeln.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Klinische Psychologie und
Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Seminare
Teilmodule: TM 1: Grundlagenvertiefung 1 (2 Seminare) (5 LP (ECTS) / 4
SWS)
TM 2: Grundlagenvertiefung 2 (1 Seminar) (3 LP (ECTS) / 2
SWS)
Lehrinhalte: Allgemeine Psychologie: In der Allgemeinen Psychologie
werden basale Prozessen und Mechanismen untersucht, die dem
Denken, Fühlen und Handeln zugrunde liegen. Klassische The-
men der Allgemeinen Psychologie sind Wahrnehmung, Auf-
merksamkeit, Bewusstsein, kognitive und exekutive Kontrolle,
Gedächtnis, Lernen, Sprache, Emotion, Motivation, Handlung,
Denken, Entscheiden und Problemlösen sowie deren wechsel-
seitiges Zusammenspiel.
Biologische Psychologie / Neuropsychologie: Untersucht wer-
den grundlegende Zusammenhänge zwischen neurobiologischen
Strukturen und Prozessen des Gehirns und Erlebens- und Ver-
haltensleistungen. Dazu werden auch Kenntnisse der Neuro-
anatomie, Neurophysiologie und Neuroendokrinologie sowie
spezifische Kenntnisse zur Struktur und Funktionsweise der Sin-
nessysteme und des motorischen Systems des Menschen vertieft.
Das schließt auch spezielles Methodenwissen zur Untersuchung
des Gehirns und seiner Leistungen sowie Wissen zur struktu-
rellen und funktionalen Organisation des Zentralnervensystems
mit besonderem Fokus auf die Initiierung und Steuerung von
kognitiven und affektiven Prozessen ein.
Entwicklungspsychologie: Die Entwicklungspsychologie unter-
sucht insbesondere Entwicklungsprozesse aus der Perspektive
der Lebensspannen-Entwicklungspsychologie. Gegenstand der
Diskussion sind neben klassischen Kontroversen (z. B. Anlage-
Umwelt-Diskussion) aktuelle Forschungsansätze (z. B. Persön-
lichkeitsentwicklung im Erwachsenenalter, Emotionsregulation
in Kindheit und Jugend), übergreifende theoretische Ansätze (z.
B. Prozesse der Entwicklungsregulation), grundlegende theore-
tische Konzepte (z. B. Adaptation, Coping) sowie spezifische
Themenfelder (z. B. kritische Lebensereignisse).
Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie beinhaltet die weiter-
führende Erarbeitung und Diskussion von grundlegenden Theo-
rien und neuerer Forschung im Themenspektrum sozialer Ein-
fluss, soziale Konformität und soziale Normen, Gruppenleistung
und Gruppenentscheiden, soziale Identität und sozial-evaluati-
ver Stress, situative Determinanten von Authentizität, Führung,Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 93 -
Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens
soziale Endokrinologie und neurowissenschaftliche Grundlagen
sozialer Interaktionen.
Voraussetzung für die Teilnahme am keine
Modul:
Voraussetzung für die Zulassung zur Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Prüfung:
ECTS: 10
Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden: 6
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: jedes Semester
Empfohlenes Fachsemester: 1-2
Prüfungsart/-form: Modulprüfung im Rahmen des TM1: Präsentation oder
mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (2
ECTS)
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, veranstaltungsbezogene
Studienleistungen
Zuständiger Prüfungsausschuss: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang
„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 94 -
Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung
Modulverantwortlich: Mähler
Kompetenzen und Die Studierenden besitzen vertiefte praktische Kompetenzen in der
Lernziele: Durchführung und Dokumentation der Diagnostik mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie vertiefte Fähigkeiten zum Abfassen
psychologischer Gutachten.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar und Fallarbeit
Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
TM 2: Seminar (Fallarbeit) (6 LP (ECTS) / 2 SWS)
Lehrinhalte: Symptome, Ursachen und Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-,
Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-,
Jugend- und Erwachsenenalter, Durchführung von Anamnesen und Explo-
rationen, klinischen Interviews, psychometrischen Tests und anderweitigen
Untersuchungsverfahren; Psychologische Gutachten bei klinischen und
forensischen (straf- und familienrechtlichen) Fragestellungen
Voraussetzung für die keine
Teilnahme am Modul:
Voraussetzung für die Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Zulassung zur Prüfung:
ECTS: 10
Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden 6
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: Vorlesung: jährlich, Seminare: jedes Semester
Empfohlenes Fachsemester: 3-4
Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit
(Gutachten) oder Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP)
Studienleistungen Vorlesungs- und Seminarteilnahme; aktive Teilnahme an diagnostischen
Prozessen ggfs. in den Hochschulambulanzen; Durchführung
psychologischer Diagnostik und Abfassen eines psychologischen
Gutachtens
Zuständiger Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
Prüfungsausschuss: mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 95 -
Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung
Modulverantwortlich: Kröger
Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:
Studierende besitzen breite Kenntnisse in der Behandlung
psychischer Störungen im Kindes-, Jugend- und
Erwachsenenalter und kennen zentrale aktuelle
Forschungsergebnisse dazu.
Sie sind mit den wichtigsten evidenzbasierten
psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie den ihnen
zugeordneten Techniken vertraut.
Sie sind in der Lage, empirische Wirksamkeitsnachweise
psychotherapeutischer Interventionsmethoden zu beurteilen.
Sie kennen altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische
Gesprächsfertigkeiten und haben diese beispielhaft in
Rollenspielen eingeübt.
Dabei haben sie ihre kommunikativen Fertigkeiten erweitert und
gleichzeitig das Verständnis von Störungen und ihrer Behandlung
vertieft.
Lernziele:
Die Studierenden lernen die (neuro-)psychologischen Störungs-
bilder sowie psychischen Aspekte bei körperlichen Erkrankungen
bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung
wissenschaftlicher Erkenntnisse erkennen. Dabei sollen sie die
Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissen-
schaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Ver-
fahren und Methoden wissenschaftlich fundiert und in Abhängigkeit
von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen und Persönlichkeits-
merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und in-
tellektuellen Entwicklungsstand der betroffenen Patientinnen oder
Patienten einschätzen lernen. In diesem Zusammenhang sollen die
Studierenden ihre fachliche Einschätzung der Chancen, Risiken
und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und
anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden den
Patient_innen, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen,
Institutionen oder Behörden erläutern können. Zudem sollen sie
dazu befähigt werden – auf der Grundlage vorangegangener Dia-
gnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation – die dem Befund
sowie dem/der Patient_in angemessene, wissenschaftlich fundierte
Behandlungsleitlinie auszuwählen. Darüber hinaus sollen sie selb-
ständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und die ent-
sprechenden Behandlungsplanungen entwickeln und die Beson-
derheiten der jeweiligen Altersgruppe, der jeweiligen Störungs- und
Krankheitsbilder und des jeweiligen Kontextes sowie des emotiona-
len und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen
Patient_innen beachten. Dies schließt die Fähigkeit ein, psychische
Störungen und psychisch mitbedingte Erkrankungen im Kindes-,
Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des höheren Lebens-
alters, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, zu
erklären.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar zur Fallkonzeption, und
Behandlungsplanung, Seminare
Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 96 -
Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung
TM 2: Seminar zur Fallkonzeption und Behandlungsplanung (2 LP
(ECTS) / 2 SWS)
TM 3: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
TM 4: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
Lehrinhalte: In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Ziel-
gruppen (d.h. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen),
Störungs- und Krankheitsbilder und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar-
und Familientherapie, Gruppentherapie) unter Berücksichtigung ihrer je-
weiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen, ambulante
und stationäre Behandlung) vermittelt. Hierbei werden auch Weiterent-
wicklungen bestehender sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeu-
tischer Ansätze berücksichtigt (z. B. paarunterstützende Interventionen,
verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert werden (z. B. im
Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne
des problemorientierten Lernens (Mikro- und Makroanalyse) werden indi-
vidualisierte Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet.
Voraussetzung für die keine
Teilnahme am Modul:
Voraussetzung für die Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Zulassung zur Prüfung:
ECTS: 12
Workload (Zeitstunden): 360 (120 Stunden Präsenzstudium, 240 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden: 8
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: jährlich
Empfohlenes Fachsemester: 1-2
Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Klausur (max. 120 Minuten) (4 LP)
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion,
Rollenspiele und Simulationen
Zuständiger Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
Prüfungsausschuss: mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 97 -
Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie
Modulverantwortlich Kröger
Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:
Studierende verfügen über breite Erfahrung mit typischen
Interventionsmethoden bei psychischen Störungen im Kindes-,
Jugend- und Erwachsenenalter.
Sie können die Indikation für die jeweilige Interventionsmethode
und das Vorgehen beschreiben.
Sie verfügen über vertiefte altersgerechte, verfahrens- und
störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten.
Sie können auftretende Probleme in der Behandlungs- und
Veränderungsmotivation sowie in der Interaktion von
Patient_innen erkennen, angemessen thematisieren und in
geeigneter Weise lösen.
Sie erwerben die Fähigkeit, Notfall- und Krisensituationen
einschließlich Suizidalität oder Anzeichen von
Kindeswohlgefährdung, von Gewalterfahrungen körperlicher,
psychischer und sexueller Art sowie Fehlentwicklungen im
Behandlungsverlauf selbständig zu erkennen und als Konsequenz
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von
Patient_innen abzuwenden.
Die Studierenden sind in der Lage, ihre kommunikativen
Fertigkeiten und die anzuwendenden Interventionsmethoden zu
reflektieren und beherrschen gleichzeitig den verantwortlichen
Umgang mit erkrankten Menschen.
Lernziele:
Die Studierenden lernen Erstgespräche, Problem-, Ziel- und
Interaktionsanalysen sowie die Therapieplanung durchzuführen. Dabei
setzen sie psychotherapeutische Basistechniken als Grundlage der
unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und
Jugendlichen sowie bei Erwachsenen unter Berücksichtigung von
Besonderheiten der jeweiligen Alters- und Patientengruppe ein. Sie
führen allgemeine Beratungsgespräche unter Berücksichtigung
wissenschaftlich relevanter Erkenntnisse und mittels eines der Situation
angemessenen Gesprächsverhaltens durch. Hierbei werden Aspekte der
partizipativen Entscheidungsfindung berücksichtigt. Des Weiteren lernen
die Studierenden Patient_innen sowie andere Beteiligte oder zu
beteiligende Personen individuell angemessen über die
wissenschaftlichen Erkenntnisse, Störungs- und Krankheitsmodelle und
wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien zu den verschiedenen
Störungs- und Krankheitsbildern der unterschiedlichen Alters- und
Patientengruppen aufzuklären. In diesem Zusammenhang führen sie
psychoedukative Maßnahmen durch, erklären den Patient_innen das
Behandlungsrational unterschiedlicher wissenschaftlich geprüfter und
anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden individuell
angemessen.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Trainingskurse
Teilmodule: TM 1: Trainingskurs I – Psychotherapie von Erwachsenen (3 LP (ECTS) /
2 SWS)
TM 2: Trainingskurs II – Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen (3
LP (ECTS) / 2 SWS)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 98 -
Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie
TM 3: Trainingskurs III – Vermittlung weiterer wissenschaftlich erprobter
Methoden und fundierter Neuentwicklungen der Psychotherapie (3 LP
(ECTS) / 2 SWS)
TM 4: Trainingskurs IV – Vorbereitung auf die staatliche
Psychotherapeutische Prüfung, u.a. OSCE-Prüfung (6 LP (ECTS) / 4
SWS)
Lehrinhalte: In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich
anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken
in vier Seminaren vermittelt und eingeübt:
In Teil 1 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische
Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen,
die zur Behandlung von Erwachsenen und älteren Menschen zur
Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.
In Teil 2 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische
Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen,
die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen
mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.
In Teil 3 sollen weitere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische
Methoden (z. B. Neuro- und Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte
Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. Interpersonelle
Psychotherapie) kennengelernt, demonstriert und erprobt werden.
In Vorbereitung auf die außeruniversitäre staatliche Psychotherapeutische
Prüfung sollen in Teil 4 die relevanten Verfahren, Methoden und
Techniken fallorientiert wiederholt und unter Einbezug von
Simulationspatient_innen vertiefend erprobt werden. Abschließend sollen
Simulationen, u.a. eine OSCE-Prüfung, durchgeführt werden.
Voraussetzung für die keine
Teilnahme am Modul:
Voraussetzung für die Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Zulassung zur Prüfung:
ECTS/LP: 15
Workload (Zeitstunden): 450 (150 Stunden Präsenzstudium, 300 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden: 10
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: jährlich
Empfohlenes Fachsemester: 1-2
Prüfungsart/-form: Modulprüfung im Rahmen des TM 4: Mündliche Prüfung – Simulation
standardisierter typischer Situationen in der Behandlung im Rahmen einer
Objective Structured Clinical Examination (OSCE)
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion,
verpflichtende Rollenspiele und Simulationen. Regelmäßige Anwesenheit
in allen Teilmodulen ist erforderlich (max. zwei Sitzungen Abwesenheit).
Zuständiger Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
Prüfungsausschuss: mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 99 -
Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung
Modulverantwortlich: Kröger
Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:
Eigenverantwortliches Selbststudium von Originalarbeiten und
Sekundärliteratur
Planung einer eigenen wissenschaftlichen Untersuchung:
Fragestellung, Durchführung, Auswertung, Beurteilung der
Ergebnisse und deren Relevanz für die Theorie und Praxis
Koordination und Kooperation bei method(olog)ischen
Entscheidungen, z. B. Auswahl von Messinstrumenten,
experimentellen Paradigmen
Durchführung von Maßnahmen zum Kompetenzaufbau und zur
Qualitätssicherung bei teilnehmenden Studientherapeut_innen
Kritische Reflektionsfähigkeit auf der Basis von Fachwissen,
Selbstorganisation in einer Kleingruppen
Kenntnis der Regeln und Praxis bei der Teilnahme am
wissenschaftlichen Diskurs zu ausgewählten Fragestellungen
Kenntnis relevanter rechtlicher und ethischer
Rahmenbedingungen (u.a. Ethikantrag, Datenschutzverordnung,
Patientenrechtegesetz, Declaration of Interest) in der klinischen
Forschung
Lernziele:
Die Studierenden sollen vertiefte praktische Erfahrungen in der
Erforschung von psychischen Störungen und psychischen Aspekten bei
körperlichen Krankheiten und von deren psychotherapeutischer
Behandlung erwerben. Dabei werden sie befähigt, wesentliche
Qualitätskriterien psychologisch-klinischer Forschung sowie der
Forschung von Nachbardisziplinen der Psychologie bzw. anderer nahe
stehender Fachgebiete (z. B. der Psychosomatik, Psychiatrie) zu
benennen und zu diskutieren und bei der Planung, Durchführung,
Auswertung und Darstellung einer eigenen Studie umzusetzen. Während
der Planung und Gestaltung der eigenen wissenschaftlichen Studien
müssen die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen
berücksichtigt werden. Zudem sind Maßnahmen einzubeziehen, die dem
Erwerb von psychotherapeutischen Kompetenzen bei den teilnehmenden
Studientherapeut_innen dienen und zur Qualitätssicherung beitragen.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Praktikum, Seminar
Teilmodule: TM 1: Praktikum (2 LP (ECTS))
TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
Lehrinhalte: Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in
der Erforschung von psychischen Störungen und psychisch mitbedingten
bzw. psychosomatischen Erkrankungen und deren Behandlung mittels
Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung
menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen
Einflüsse und biologischen Komponenten. Im Seminar sollen Studierende
zur Planung, Durchführung, Auswertung und Präsentation von
wissenschaftlichen Untersuchungen in der Psychotherapieforschung
angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der
Masterthesis.Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 100 -
Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung
Voraussetzung für die keine
Teilnahme am Modul:
Voraussetzung für die Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Zulassung zur Prüfung:
ECTS: 5
Workload (Zeitstunden): 150 (30 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium
Semesterwochenstunden: 2
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: jährlich
Empfohlenes Fachsemester: 3-4
Prüfungsart/-form: Exposé oder Vortrag über eine selbst geplante Untersuchung (1 LP)
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
Lesen einer Originalstudie, Präsentationen bzw. Demonstrationen mit
anschließender Diskussion
Zuständiger Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
Prüfungsausschuss: mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 101 -
Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung
Modulverantwortlich: Kröger
Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:
Studierende verfügen über breite Kenntnisse über Methoden der
Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der
Psychotherapie und können diese anwenden.
Sie besitzen Kenntnisse über das Versorgungssystem mit setting-
und altersspezifischen Besonderheiten und berufliche
Einsatzfelder.
Sie sind mit den sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie
medizin- und berufsethischen Rahmenbedingungen vertraut und
können einen fachlichen Diskurs führen.
Studierende kennen Netzwerke im Gesundheitssystem und
können sich aktiv in die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
fachlicher Expertise einbringen.
Sie wissen um die Zuständigkeiten und Kompetenzen der
Berufsgruppen im Gesundheitswesen und besitzen Fertigkeiten
zur Leitung interdisziplinärer Teams.
Lernziele:
Die Studierenden sollen Methoden der Qualitätssicherung und des
Qualitätsmanagements kennenlernen. Dazu gehören Maßnahmen zur
Prüfung, Sicherung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der
psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der
Anforderungen des Gesundheitssystems. Die Studierenden sollen
Merkmale der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität
psychotherapeutischer und psychosozialer Maßnahmen beurteilen und
psychotherapeutisches Handeln sowohl bei Einzelfällen wie auch im
Behandlungssetting unter Anwendung wissenschaftsmethodischer
Kenntnisse und unter Berücksichtigung qualitätsrelevanter Aspekte
evaluieren lernen. Des Weiteren sollen sie Maßnahmen des
kontinuierlichen Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen zur
kontinuierlichen Qualitätsverbesserung beurteilen und einführen können.
Außerdem werden unterschiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei
psychischen Störungen und psychisch bedingten körperlichen
Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die
die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische
Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren
Menschen dargestellt. Die Studierende sollen befähigt werden, die
Behandlungsplanung gemäß den unterschiedlichen Settings (z. B.
Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie) und unter
Berücksichtigung der indizierten klinischen Versorgung (u.a. in den
Bereichen der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie die
psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation
vorzunehmen. Dazu müssen Studierende Merkmale der klinischen
Versorgung der jeweiligen Bereiche bei vorliegendem Bedarf und
Notwendigkeit kennen, um die indizierte Überführung der Patient_innen
zu einer alternativen oder additiven Versorgung durch psychologische,
psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder
medizinische Interventionen einzuleiten und zu rechtfertigen. Zudem
werden die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen sozial-,
straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen
Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah
diskutiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Zuständigkeiten
und Kompetenzen der Berufsgruppen im GesundheitswesenVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 102 -
Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung
berücksichtigt sowie Fertigkeiten zum Leiten interdisziplinärer Teams
vermittelt.
Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
Lehr- und Lernformen: Interaktive Vorlesung, Seminar
Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
Lehrinhalte: In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der
Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. In diesem
Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung,
Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen
Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des
Gesundheitssystems eingegangen. Außerdem werden unterschiedliche
Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen vorgestellt.
Hierbei wird die ambulante, stationäre und teilstationäre
psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen,
Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Es wird auch auf die
klinische Versorgung in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie
sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und
Rehabilitation fokussiert. Zudem werden sozial-, straf- und
berufsrechtliche sowie medizin- und berufsethische Rahmenbedingungen
behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert. Außerdem
werden die Studierenden auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit und
Besonderheiten der Leitungsfunktionen vorbereitet.
Voraussetzung für die Keine
Teilnahme am Modul:
Voraussetzung für die Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
Zulassung zur Prüfung:
ECTS: 6
Workload (Zeitstunden): 180 (60 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium)
Semesterwochenstunden: 4
Dauer in Semestern: 2
Häufigkeit des Angebots: Jährlich
Empfohlenes Fachsemester: 1–2
Prüfungsart/-form: Klausur (max. 120 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten)
(2 LP)
Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
Präsentationen, Simulationen, Plan- und Rollenspiele und Diskussionen
Zuständiger Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
Prüfungsausschuss: mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
KLIPPs)Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 103 -
Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion
Modulverantwortlich: Kröger
Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:
Studierende besitzen Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen,
Risiko- und Prognoseeinschätzungen, Indikationsstellungen,
Patientenaufklärung und Interventionsmethoden bei
Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder
bzw. Erkrankungen.
Studierende können psychotherapeutische Basismaßnahmen bei
Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.
Sie sind befähigt, psychotherapeutische Maßnahmen in
unterschiedlichen Settings durchzuführen.
Die Studierenden können die Zwischen- und
Abschlussevaluierungen von Behandlungen durchführen.
Sie besitzen zudem vertiefte Kenntnisse über das
Versorgungssystem und die Indikationsgebiete.
Sie sind in der Lage, eigene und beobachtete therapeutische
Interaktionen zu reflektieren und eigene Anteile bei schwierigen
Situationen zu erkennen sowie spezifische Interaktionsmuster zu
bewältigen.
Lehrziele:
Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III werden die
Studierenden dazu befähigt, die Inhalte, die sie in der hochschulischen
Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II erworben haben, in
realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient_innen
umzusetzen. Die genauen Bestimmungen sind in § 18 und § 38 sowie § 11
der PsychThApprO niedergelegt:
Bei der Beteiligung an der Diagnostik und psychotherapeutischen
Behandlung führen die Studierenden bei mindestens zehn Patient_innen
Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen auf der Basis
wissenschaftlich fundierter Kenntnisse zu psychischen Funktionen,
Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich
geprüfter Methoden durch. Außerdem erbringen Studierende Risiko- und
Prognoseeinschätzungen, einschließlich der Abklärung von Suizidalität,
und üben sich in der Indikationsstellungen sowie Patientenaufklärung über
diagnostische und klassifikatorische Befunde. Des Weiteren nehmen sie an
psychotherapeutischen Behandlungen von Patient_innen unterschiedlicher
Altersbereiche, Störungsbilder bzw. Erkrankungen und
Indikationsgebieten regelmäßig teil. Diese werden unter Verknüpfung von
klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen
Grundlagen unter Anleitung vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet
sowie reflektiert. Die Studierenden führen die Zwischen- und
Abschlussevaluierungen durch. Auch sollen die Studierenden selbständig,
aber unter Anleitung verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen
(z .B. Entspannungsverfahren und psychoedukative Informationsvermitt-
lung) bei Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.
Außerdem führen sie unter Anleitung gruppenpsychotherapeutische
Sitzungen durch. Ergänzt werden diese Inhalte durch die selbständige und
eigenverantwortliche Erstellung eines ausführlichen klinisch-
psychologisch Gutachtens sowie die Teilnahme an einrichtungsinternen
Fortbildungen.
Im Rahmen der Selbstreflexion werden die Studierenden angeleitet, das
eigene Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit
und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln zu
reflektieren. In diesem Zusammenhang sollen sie die aus derSie können auch lesen