Studienordnung für den Master of Science (M.Sc. KLIPPs) "Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" im Fachbereich ...

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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 83 -

       Studienordnung für den Master of Science (M.Sc. KLIPPs)
     „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
          Psychotherapie“ im Fachbereich 1: Erziehungs- und
           Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim

 Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in
 der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
 Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 1 – Erziehungs- und
 Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim am 20.01.2021 die folgende Studienordnung
 des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
 Psychotherapie (M.Sc. KLIPPs) beschlossen.

                                            §1
                                Aufgaben der Studienordnung

 Die Studienordnung legt – in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem
 Studienziel – den Aufbau und Inhalt des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt
 Klinische Psychologie und Psychotherapie“ fest. Insofern dient sie als Grundlage für die
 Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden sowie für
 die Planung des Lehrangebots seitens des Instituts und des Fachbereichs.

                                             §2
                               Ziele und Inhalte des Studiums

 (1) Ziel des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
     Psychotherapie“ ist es, die Voraussetzungen für die Ausübung der heilkundlichen Psycho-
     therapie in verschiedenen Berufsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu schaffen. Das
     Studium baut konsekutiv auf einem einschlägigen polyvalenten Bachelorabschluss in
     einem anerkannten Psychologie-Studiengang auf. Die zu behandelnden Themen
     umfassen laut Approbationsordnung methodische, Forschungs- und klinisch-
     psychotherapeutische Bereiche. Das Studium umfasst alle in der Approbationsordnung
     genannten Voraussetzungen für die staatliche Prüfung für Psychologische
     Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
 (2) Inhalte des Studiums sind Folgende: (1) Den Studierenden soll in den verschiedenen
     Grundlagenfächern die Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung gegeben
     werden. (2) Die zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie notwendigen und
     spezifischen (Forschungs-)Kenntnisse sowie Kompetenzen sollen erworben werden.
     Diese werden in einem Forschungspraktikum im Kontext der Psychotherapieforschung
     vertieft. (3) Den Studierenden sollen, neben wissenschaftlicher Vertiefung und
     Forschungsmethodik, die speziellen Krankheits- und Verfahrenslehren der Psychotherapie
     vermittelt werden. Zudem werden sie die Kenntnisse im Bereich der psychologischen
     Diagnostik und Begutachtung vertiefen. Sie erhalten Kenntnisse über das Gesundheits-
     und altersspezifische Versorgungssystem, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -
     management, sowie Kenntnisse über die angewandte Psychotherapie der klinischen
     (insbesondere in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie psychosozialen
     Versorgung (insbesondere in der Beratung, Prävention und Rehabilitation). (4) Den
     Studierenden werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten
     psychotherapeutischen Verfahren zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie bei
     Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen vermittelt, sodass sie
     anschließend praktische Erfahrungen in der psychotherapeutischen Versorgung durch
     Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung sammeln können. Neben den etablierten
     psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen auch andere wissenschaftlich
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     anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. der klinischen Neuropsychologie) oder
     wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. interpersonelle
     Psychotherapie) angeboten werden. Während der berufsqualifizierenden Tätigkeit sollen
     Studierende zur Selbstreflexion ihres Handelns angeleitet werden. (5) Die Fähigkeit zu
     eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit soll durch die selbstständige Anfertigung einer
     Masterarbeit vertieft und dokumentiert werden.

                                             §3
                                       Studienberatung

 Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Das Institut für Psychologie be-
 stimmt eine oder mehrere zentrale Ansprechpersonen für die Studienberatung (Fachstudien-
 berater_innen). Die Fachschaft der Studierenden der Psychologie leistet zur Studienberatung
 eigenständige Beiträge. Neben den Beratungsangeboten im Studiengang sollen die
 allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen genutzt werden (z. B. des
 Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle der Universität, des Studentenwerkes,
 des ASTA).

                                            §4
                                 Module des Masterstudiums

 Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation (10 LP)

 Das Modul umfasst zwei Teilmodule mit insgesamt vier Lehrveranstaltungen.
 In TM 1 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende anhand ausgewählter Verfahren die
 theoretischen Grundlagen und die praktische Anwendung multivariater Verfahren kennen.
 Hierzu gehören u.a. multiple Regressionsanalyse, generalisiertes lineares Modell, logistische
 Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponenten-
 analyse sowie klassifizierenden Verfahren wie z. B. Clusteranalyse.
 In TM 2 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende Grundlagen der Evaluationsforschung in
 psychologischen Handlungsfeldern kennen. Am Beispiel von Evaluationsstudien aus dem
 klinisch-psychologischen      Bereich     werden      verschiedene       Evaluationsmodelle,
 Vorgehensweisen und Methoden und ein breites Verständnis von Evaluation vermittelt.
 Studierende üben Evaluationen für unterschiedliche Fragestellung passgenau zu planen.
 Darüber hinaus setzen sie sich mit spezifischen Problemen der Datenerhebungs- und
 Auswertungsmethodik (z. B. Erfassung von Veränderung, klinische Signifikanz) auseinander.
 Studierende erwerben forschungsmethodische sowie fachliche Kompetenzen, um wissen-
 schaftliche Fragestellungen selbstständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des
 jeweiligen Forschungskontextes bearbeiten zu können. Sie lernen Forschungsergebnisse, in
 denen empirische Methoden zum Einsatz kamen, kritisch zu rezipieren sowie multivariate
 Auswertungsverfahren und Evaluationsmethoden eigenständig zur Prüfung wissenschaftlicher
 Fragestellungen einzusetzen.

 Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens (10 LP)

 Das Modul vertieft Grundlagen im Bereich des menschlichen Erlebens und Verhaltens ein-
 schließlich seiner sozialen Einflüsse und biologischen Komponenten. Das Verständnis für die
 aktualgenetischen (z. B. kognitive, emotionale, neuronale, biochemische, soziale) und onto-
 genetischen (z. B. Lernerfahrungen, Sozialisation, kritische Lebenserfahrungen) Bedingungen
 von Störungen des Erlebens und Verhaltens soll durch gründliche Auseinandersetzung mit
 den zugrundeliegenden allgemeinen intra- und interindividuellen Mechanismen und Prozesse
 vertieft werden. Durch die – im Rahmen des je verfügbaren Angebotes – bestehende
 thematische Wahlmöglichkeit können Studierende dabei auch eigene Interessen verfolgen. Zu
 wählen sind Seminare aus zwei von vier verschiedenen Grundlagengebieten (Allgemeine
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 Psychologie,    Biologische   Psychologie     /  Neuropsychologie,      Sozialpsychologie,
 Entwicklungspsychologie). Das Modul umfasst zwei Teilmodule, je Teilmodul ist genau eines
 der folgenden vier Gebiete zu wählen: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie /
 Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie. Dabei darf für TM 2 nicht das
 in TM 1 gewählte Gebiet gewählt werden. Im Teilmodul 1 sind zwei Seminare (4 SWS) zu
 absolvieren und 7 ECTS zu erwerben, in Teilmodul 2 ist ein Seminar zu absolvieren (2 SWS)
 und sind 3 ECTS zu erwerben.

 Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung (10 LP)

 Das Modul umfasst eine Vorlesung zur Vertiefung der Grundlagen psychologischer Diagnostik
 und psychologischer Begutachtung in verschiedenen Anwendungsfeldern. Es beinhaltet
 weiterhin eine praxisorientierte diagnostische Fallarbeit, in der vertiefte Kenntnisse (1) der
 Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und
 Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie (2) der Durchführung
 und Dokumentation psychologischer Diagnostik sowie Begutachtung vermittelt werden. In
 exemplarischer Anwendung werden Kompetenzen der Anamneseerhebung und weiterer
 Explorationstechniken, der Durchführung von Tests und weiterer psychologischer
 Untersuchungsverfahren sowie des Abfassens schriftlicher psychologischer Gutachten erwor-
 ben. Dies kann in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Pädagogischen Psychologie,
 der Klinischen Psychologie und Psychotherapie (einschließlich der Beurteilung der Arbeits-,
 Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) oder der Rechtspsychologie geschehen. Wenn möglich, wird
 die Fallarbeit in Kooperation mit den Hochschulambulanzen des Instituts durchgeführt. Sie
 ermöglicht den Erwerb eigenständiger Handlungskompetenzen der Studierenden im Bereich
 der Diagnose- und Indikationsstellung. Im Bereich der Rechtspsychologie wird es um Aufbau
 und Abfassung entsprechender Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen der Vollzugs- und
 Behandlungsplanung oder um straf- und zivilrechtliche Fragestellungen auf der Grundlage von
 Fallmaterial gehen.

 Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung (12 LP)

 In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen (d.h. Kinder und
 Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung), Störungsbildern
 und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie) unter
 Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen,
 ambulante und stationäre Behandlung) vermittelt. Dabei werden die wissenschaftlich
 geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden im Rahmen aktueller
 Behandlungsleitlinien vorgestellt. Zudem werden auch Weiterentwicklungen bestehender
 sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeutischer Ansätze berücksichtigt. Basierend auf
 in der Vorlesung erworbenem Wissen, sollen in den Seminaren die Kenntnisse vertieft (z. B.
 paarunterstützende Interventionen, verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert
 werden (z. B. im Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne
 des problemorientierten Lernens (z. B. Mikro- und Makroanalysen) werden individualisierte
 Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet. Dabei sollen auch altersgerechte,
 verfahrens- und störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten demonstriert und in Rollenspielen
 eingeübt werden.

 Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie (15 LP)

 In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten
 psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken in Seminaren vermittelt und
 eingeübt. Dabei werden Basistechniken der verschiedenen evidenzbasierten,
 psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie deren Weiterentwicklungen, die zur
 Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen sowie von
 Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt. Zudem sollen
 andere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. Neuro- und
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 Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie kennen-
 gelernt, demonstriert und erprobt werden. In Vorbereitung auf die staatliche
 Psychotherapeutische Prüfung sollen im Weiteren relevante Verfahren, Methoden und
 Techniken fallorientiert wiederholt sowie unter Einbezug von Simulationspatient_innen
 vertiefend eingeübt werden. Abschließend sollen Simulationen (u.a. eine, OSCE-Prüfung)
 durchgeführt werden.

 Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung (5 LP)

 Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von
 psychischen Störungen und psychisch mitbedingter bzw. psychosomatischer Erkrankungen
 und deren Behandlung mittels Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung
 menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen Einflüsse und biologi-
 schen Komponenten in Forschungseinrichtungen und Hochschulambulanzen der Universität
 oder kooperierenden Forschungseinrichtungen sowie klinischen Einrichtungen mit
 Forschungsbezug. In Kleingruppen sollen Studierende zur Planung, Durchführung, Auswer-
 tung     und    Präsentation     von     wissenschaftlichen     Untersuchungen      in    der
 Psychotherapieforschung, in der Klinischen Psychologie und anderen psychologischen
 Disziplinen sowie anderen nahestehenden Fachgebieten (z. B. der Psychosomatik und
 Psychiatrie) angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der Masterarbeit.

 Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung (6 LP)

 In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der Qualitätssicherung und des
 Qualitätsmanagements. In diesem Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Siche-
 rung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung
 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesundheitssystems eingegangen. Dabei
 werden u.a. die Merkmale der Struktur, die Prozess- und Ergebnisqualität, die Evaluation im
 Einzelfall sowie das Behandlungssetting in den Blick genommen. Außerdem werden unter-
 schiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen und psychisch
 bedingten körperlichen Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die
 ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische Behandlung bei Kindern,
 Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Auch wird auf die klinische
 Versorgung u.a. in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie sowie die psychosoziale
 Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation fokussiert. Hinzu kommt die
 angemessene Überführung der Patient_innen bei Bedarf in die weitere Versorgung der
 entsprechenden Einrichtung, die Einschätzung der Notwendigkeit einer alternativen oder
 additiven     Versorgung    durch     psychologische,      psychosoziale,      pädagogische,
 sozialpädagogische, rehabilitative oder medizinische Interventionen sowie die Einleitung
 dieser Interventionen, sofern erforderlich. Zudem werden die für eine Tätigkeit im
 Gesundheitswesen notwendigen sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und
 berufsethischen Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah
 diskutiert.

 Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion (22 LP)

 Das Modul dient dem Erwerb von vertieften praktischen Erfahrungen in der psychotherapeuti-
 schen Versorgung durch die aktive Beteiligung an der Diagnostik und der Behandlung von
 Patient_innen unter Anwendung von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen
 Verfahren und umfasst zwei berufsqualifizierende Praktika in der ambulanten sowie in der
 teilstationären oder stationären Versorgung mit begleitenden Seminaren und die
 Selbstreflexion des eigenen psychotherapeutischen Handelns. Umfang und Form der zwei
 Praktika sowie die Einzelleistungen während der Praktika regelt die Approbationsordnung. Die
 Studierenden erwerben vertiefte Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen, Risiko- und
 Prognoseeinschätzungen,           Indikationsstellungen,      Patientenaufklärung       und
 Interventionsmethoden bei Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder
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 bzw. Erkrankungen. Sie sollen psychotherapeutische Basismaßnahmen bei Patient_innen und
 bedeutsamen Bezugspersonen in unterschiedlichen Settings durchführen können und sind
 befähigt, die Zwischen- und Abschlussevaluierung von Behandlungen zu leisten. In einem
 weiteren Seminar werden Studierende in Kleingruppen durch praktische Übungen mit Bezug
 auf die eigenen Erfahrungen während der Anwendung diagnostischer und
 psychotherapeutischer Maßnahmen zur Selbstreflexion angeleitet. So sollen die Studierenden
 beispielsweise in Kleingruppen eigene und beobachtete therapeutische Interaktionen reflek-
 tieren, eigene Anteile bei schwierigen Situationen erkennen und spezifische
 Interaktionsmuster bewältigen lernen.

 Modul 9: Masterarbeit (30 LP)

 Die Masterarbeit bildet formal den Abschluss des Studiums; sie wird im vierten Studien-
 semester angefertigt. Sie bildet einen eigenen Bestandteil des Studiums, da Themenfindung
 und Anfertigung eigenständige Lernprozesse beinhalten. Die Arbeit soll zeigen, dass die Stu-
 dierenden in der Lage sind, ein selbst gewähltes Thema mit wissenschaftlichen Methoden zu
 bearbeiten. Im Rahmen der Masterarbeit wird in der Regel eine empirische Fragestellung
 bearbeitet. Die Masterarbeit bedarf einer intensiven Beratung und Betreuung, die in der Regel
 durch die/den für die Themenstellung verantwortliche(n) Lehrende/n erfolgt. Lehrende wie
 Studierende sollten sicherstellen, dass hinreichende Gelegenheit zu Beratung und Betreuung
 besteht.

                                               §5
                                          Inkrafttreten

 Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der
 Universität Hildesheim mit Wirkung zum 01.10.2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende,
 die zum Wintersemester 2021/2022 ihr Studium im Master-Studiengang Psychologie mit dem
 Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie aufgenommen haben.
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      Tabellarische Modulübersicht für den Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
  Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) und Bezug zu Modulen, die in Anlage 2 und in den §§ 14 und 15
                          der PsychThApprO (vom 4.3.2020) gefordert werden

     Module                                                      Inhalte gem.      Semester/
                                                               PsychThApprO        Dauer der
                                                                    sowie
                                                                Anlage 2 (zu §
                                                                                    Module               ECTS-
                                                                8 Nummer 2)                      SWS      LP
     Module des 1. Studienjahres
     Forschungsmethoden und Evaluation                          PsychThApprO
                                                                      § 8,          1. – 2.
                                                               Anlage 2 Nr. 2a                     8      10
     Grundlagen des Erlebens und Verhaltens                     PsychThApprO
                                                                      § 8,          1. – 2.
                                                                Anlage 2 Nr. 1                     6      10
     Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre,                 PsychThApprO
     klinische Forschung                                              § 8,          1. – 2.
                                                               Anlage 2 Nr. 3a)
                                                                     bis f)                        8      12
     Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) –                   PsychThApprO
     Vertiefte Praxis der Psychotherapie                        § 11, Anlage 2      1. – 2.
                                                                Nr. 7 a) bis h)                   10      15
     Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung                 PsychThApprO
                                                                      § 8,          1. – 2.
                                                                Anlage 2 Nr. 4
                                                                a) bis a-e) und
                                                                 Nr. 5 a) bis f)                   4       6
     Teil 1 des Moduls „Berufsqualifizierende                   PsychThApprO
     Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“                      § 11 und 18,        1.- 2.
                                                                Anlage 2 Nr. 8
                                                                   a) bis d)                      4       7
                                                                                                  40      60
     Module des 2. Studienjahres
     Psychologische Diagnostik und Begutachtung                 PsychThApprO
                                                                     § 8,           3. – 4.
                                                                Anlage 2 Nr. 6
                                                                   a) bis g)                       6      10
     Forschungsorientiertes Praktikum,                          PsychThApprO
     Psychotherapieforschung                                         § 17,
                                                                Anlage 2 Nr. 1
                                                                                    3. – 4.        2       5
                                                                und 2a) bis d)
     Teil 2 des Moduls „Berufsqualifizierende                   PsychThApprO
     Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“                      § 11 und 18,       3. – 4.
                                                                Anlage 2 Nr. 8
                                                                   a) bis d)                       8       15
     Masterarbeit                                                                    3. - 4.               30
                                                                                                  16       60
                                                                                   SUMME          56      120
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                                     Masterstudiengang

 „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“

                                       (M.Sc. KLIPPs)

                                   Modulbeschreibungen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 90 -

  Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation
  Modulverantwortlich:                   Soellner
  Kompetenzen und Lernziele:             Studierende beherrschen anhand ausgewählter Verfahren die
                                         theoretischen Grundlagen multivariater Verfahren und können
                                         diese praktisch anwenden. Hierzu gehören u.a. multiple
                                         Regressionsanalyse, multivariate Varianzanalyse, logistische
                                         Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren-
                                         und Hauptkomponentenanalyse sowie klassifizierenden Verfahren
                                         wie z. B. Clusteranalyse.
                                         Studierende können in diesem Modul folgende Kompetenzen
                                         erwerben:
                                            Ausgewählte multivariate Verfahren erklären und
                                             voneinander abgrenzen zu können.
                                            Ausgewählte multivariate Verfahren in spezifischen
                                             Forschungskontexten anwenden zu können.
                                            Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen
                                             zu können.
                                            Verschiedene Evaluationsmodelle und damit verbundene
                                             Vorgehensweisen und Methoden anwenden zu können.
                                            Gegenstandsadäquate Untersuchungspläne entwickeln,
                                             anwenden und kriterienorientiert bewerten zu können.
                                            Einschlägige Analysesoftware auf eigene Datensätze
                                             anwenden zu können.
  Verwendbarkeit:                        Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                                         Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:                   Vorlesung, Seminar
  Teilmodule                              TM1: Multivariate Methoden I; Multivariate Methoden II
                                         (Vorlesung, Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)
                                         TM 2: Evaluation, Spezifische Evaluationsverfahren (Vorlesung,
                                         Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)
  Lehrinhalte:                           In diesem Modul werden anhand ausgewählter Verfahren die
                                         theoretischen Grundlagen und praktischen
                                         Anwendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren sowie der
                                         Evaluationsforschung vermittelt. Die Anwendbarkeit der
                                         Verfahren auf spezifische Forschungsfragen wird vertiefend
                                         behandelt. Die Studierenden lernen anhand gängiger
                                         Computerprogramme, wie multivariate Verfahren auf empirische
                                         Daten angewandt und entsprechende Ergebnisse interpretiert
                                         werden können.
  Voraussetzung für die Teilnahme am     keine
  Modul:
  Voraussetzung für die Zulassung zur    Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
  Prüfung:
  ECTS:                                  10
  Workload (Zeitstunden):                300 (120 Stunden Präsenzstudium, 180 Stunden Selbststudium)
  Semesterwochenstunden:                 8
  Dauer in Semestern:                    2
  Häufigkeit des Angebots:               Jährlich (Veranstaltungen beider Teilmodule werden i.d.R. im
                                         WiSe und im SoSe angeboten; dabei ist die Reihenfolge der
                                         Veranstaltungen in TM 1 obligatorisch
  Empfohlenes Fachsemester:              1-2
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  Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation
  Prüfungsart/-form:                     Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder
                                         Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP (ECTS))
  Studienleistungen                      Regelmäßige aktive Teilnahme

  Zuständige Prüfungskommission:         Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang
                                         „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
                                         Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
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  Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens

  Modulverantwortlich:                   Bermeitinger, Folta-Schoofs, Greve, Mojzisch
  Verwendbarkeit:                        Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt
                                         Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Kompetenzen und Lernziele:             Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle Theorien und empi-
                                         rische Befunde verschiedener Teilgebiete der Psychologie zu
                                         rezipieren und zu diskutieren. Die Studierenden können insbe-
                                         sondere aktuelle Forschungsbefunde auf hohem Niveau inte-
                                         grieren, kritisch bewerten, das Potenzial aktueller methodischer
                                         Entwicklungen nachvollziehen und reflektieren, und auf dieser
                                         Basis eigene Forschungsfragen entwickeln.

  Verwendbarkeit:                        Masterstudiengang „Klinische Psychologie und
                                         Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:                  Seminare
  Teilmodule:                            TM 1: Grundlagenvertiefung 1 (2 Seminare) (5 LP (ECTS) / 4
                                         SWS)
                                         TM 2: Grundlagenvertiefung 2 (1 Seminar) (3 LP (ECTS) / 2
                                         SWS)
  Lehrinhalte:                           Allgemeine Psychologie: In der Allgemeinen Psychologie
                                         werden basale Prozessen und Mechanismen untersucht, die dem
                                         Denken, Fühlen und Handeln zugrunde liegen. Klassische The-
                                         men der Allgemeinen Psychologie sind Wahrnehmung, Auf-
                                         merksamkeit, Bewusstsein, kognitive und exekutive Kontrolle,
                                         Gedächtnis, Lernen, Sprache, Emotion, Motivation, Handlung,
                                         Denken, Entscheiden und Problemlösen sowie deren wechsel-
                                         seitiges Zusammenspiel.
                                         Biologische Psychologie / Neuropsychologie: Untersucht wer-
                                         den grundlegende Zusammenhänge zwischen neurobiologischen
                                         Strukturen und Prozessen des Gehirns und Erlebens- und Ver-
                                         haltensleistungen. Dazu werden auch Kenntnisse der Neuro-
                                         anatomie, Neurophysiologie und Neuroendokrinologie sowie
                                         spezifische Kenntnisse zur Struktur und Funktionsweise der Sin-
                                         nessysteme und des motorischen Systems des Menschen vertieft.
                                         Das schließt auch spezielles Methodenwissen zur Untersuchung
                                         des Gehirns und seiner Leistungen sowie Wissen zur struktu-
                                         rellen und funktionalen Organisation des Zentralnervensystems
                                         mit besonderem Fokus auf die Initiierung und Steuerung von
                                         kognitiven und affektiven Prozessen ein.
                                         Entwicklungspsychologie: Die Entwicklungspsychologie unter-
                                         sucht insbesondere Entwicklungsprozesse aus der Perspektive
                                         der Lebensspannen-Entwicklungspsychologie. Gegenstand der
                                         Diskussion sind neben klassischen Kontroversen (z. B. Anlage-
                                         Umwelt-Diskussion) aktuelle Forschungsansätze (z. B. Persön-
                                         lichkeitsentwicklung im Erwachsenenalter, Emotionsregulation
                                         in Kindheit und Jugend), übergreifende theoretische Ansätze (z.
                                         B. Prozesse der Entwicklungsregulation), grundlegende theore-
                                         tische Konzepte (z. B. Adaptation, Coping) sowie spezifische
                                         Themenfelder (z. B. kritische Lebensereignisse).
                                         Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie beinhaltet die weiter-
                                         führende Erarbeitung und Diskussion von grundlegenden Theo-
                                         rien und neuerer Forschung im Themenspektrum sozialer Ein-
                                         fluss, soziale Konformität und soziale Normen, Gruppenleistung
                                         und Gruppenentscheiden, soziale Identität und sozial-evaluati-
                                         ver Stress, situative Determinanten von Authentizität, Führung,
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  Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens

                                         soziale Endokrinologie und neurowissenschaftliche Grundlagen
                                         sozialer Interaktionen.
  Voraussetzung für die Teilnahme am     keine
  Modul:
  Voraussetzung für die Zulassung zur    Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
  Prüfung:
  ECTS:                                  10
  Workload (Zeitstunden):                300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium)
  Semesterwochenstunden:                 6
  Dauer in Semestern:                    2
  Häufigkeit des Angebots:               jedes Semester
  Empfohlenes Fachsemester:              1-2
  Prüfungsart/-form:                     Modulprüfung im Rahmen des TM1: Präsentation oder
                                         mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (2
                                         ECTS)
  Studienleistungen                      Regelmäßige aktive Teilnahme, veranstaltungsbezogene
                                         Studienleistungen
  Zuständiger Prüfungsausschuss:         Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang
                                         „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und
                                         Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
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  Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung

  Modulverantwortlich:        Mähler
  Kompetenzen und             Die Studierenden besitzen vertiefte praktische Kompetenzen in der
  Lernziele:                  Durchführung und Dokumentation der Diagnostik mit Kindern,
                              Jugendlichen und Erwachsenen sowie vertiefte Fähigkeiten zum Abfassen
                              psychologischer Gutachten.
  Verwendbarkeit:             Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                              Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:       Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar und Fallarbeit
  Teilmodule:                 TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
                              TM 2: Seminar (Fallarbeit) (6 LP (ECTS) / 2 SWS)
  Lehrinhalte:                Symptome, Ursachen und Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-,
                              Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-,
                              Jugend- und Erwachsenenalter, Durchführung von Anamnesen und Explo-
                              rationen, klinischen Interviews, psychometrischen Tests und anderweitigen
                              Untersuchungsverfahren; Psychologische Gutachten bei klinischen und
                              forensischen (straf- und familienrechtlichen) Fragestellungen
  Voraussetzung für die       keine
  Teilnahme am Modul:
  Voraussetzung für die       Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
  Zulassung zur Prüfung:
  ECTS:                       10
  Workload (Zeitstunden):     300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium)
  Semesterwochenstunden       6
  Dauer in Semestern:         2
  Häufigkeit des Angebots:    Vorlesung: jährlich, Seminare: jedes Semester
  Empfohlenes Fachsemester:   3-4
  Prüfungsart/-form:          Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit
                              (Gutachten) oder Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP)
  Studienleistungen           Vorlesungs- und Seminarteilnahme; aktive Teilnahme an diagnostischen
                              Prozessen ggfs. in den Hochschulambulanzen; Durchführung
                              psychologischer Diagnostik und Abfassen eines psychologischen
                              Gutachtens
  Zuständiger                 Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
  Prüfungsausschuss:          mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
                              KLIPPs)
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  Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung

  Modulverantwortlich:          Kröger
  Kompetenzen und Lernziele:    Kompetenzen:
                                    Studierende besitzen breite Kenntnisse in der Behandlung
                                       psychischer   Störungen    im    Kindes-,   Jugend-    und
                                       Erwachsenenalter     und     kennen    zentrale    aktuelle
                                       Forschungsergebnisse dazu.
                                        Sie    sind    mit    den     wichtigsten   evidenzbasierten
                                         psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie den ihnen
                                         zugeordneten Techniken vertraut.
                                        Sie sind in der Lage, empirische Wirksamkeitsnachweise
                                         psychotherapeutischer Interventionsmethoden zu beurteilen.
                                        Sie kennen altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische
                                         Gesprächsfertigkeiten und haben diese beispielhaft in
                                         Rollenspielen eingeübt.
                                        Dabei haben sie ihre kommunikativen Fertigkeiten erweitert und
                                         gleichzeitig das Verständnis von Störungen und ihrer Behandlung
                                         vertieft.

                                Lernziele:
                                Die Studierenden lernen die (neuro-)psychologischen Störungs-
                                bilder sowie psychischen Aspekte bei körperlichen Erkrankungen
                                bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung
                                wissenschaftlicher Erkenntnisse erkennen. Dabei sollen sie die
                                Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissen-
                                schaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Ver-
                                fahren und Methoden wissenschaftlich fundiert und in Abhängigkeit
                                von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen und Persönlichkeits-
                                merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und in-
                                tellektuellen Entwicklungsstand der betroffenen Patientinnen oder
                                Patienten einschätzen lernen. In diesem Zusammenhang sollen die
                                Studierenden ihre fachliche Einschätzung der Chancen, Risiken
                                und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und
                                anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden den
                                Patient_innen, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen,
                                Institutionen oder Behörden erläutern können. Zudem sollen sie
                                dazu befähigt werden – auf der Grundlage vorangegangener Dia-
                                gnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation – die dem Befund
                                sowie dem/der Patient_in angemessene, wissenschaftlich fundierte
                                Behandlungsleitlinie auszuwählen. Darüber hinaus sollen sie selb-
                                ständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und die ent-
                                sprechenden Behandlungsplanungen entwickeln und die Beson-
                                derheiten der jeweiligen Altersgruppe, der jeweiligen Störungs- und
                                Krankheitsbilder und des jeweiligen Kontextes sowie des emotiona-
                                len und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen
                                Patient_innen beachten. Dies schließt die Fähigkeit ein, psychische
                                Störungen und psychisch mitbedingte Erkrankungen im Kindes-,
                                Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des höheren Lebens-
                                alters, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, zu
                                erklären.
  Verwendbarkeit:               Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                                Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:         Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar zur Fallkonzeption, und
                                Behandlungsplanung, Seminare
  Teilmodule:                   TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
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  Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung

                                TM 2: Seminar zur Fallkonzeption und Behandlungsplanung (2 LP
                                (ECTS) / 2 SWS)
                                TM 3: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
                                TM 4: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
  Lehrinhalte:                  In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Ziel-
                                gruppen (d.h. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen),
                                Störungs- und Krankheitsbilder und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar-
                                und Familientherapie, Gruppentherapie) unter Berücksichtigung ihrer je-
                                weiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen, ambulante
                                und stationäre Behandlung) vermittelt. Hierbei werden auch Weiterent-
                                wicklungen bestehender sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeu-
                                tischer Ansätze berücksichtigt (z. B. paarunterstützende Interventionen,
                                verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert werden (z. B. im
                                Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne
                                des problemorientierten Lernens (Mikro- und Makroanalyse) werden indi-
                                vidualisierte Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet.
  Voraussetzung für die         keine
  Teilnahme am Modul:
  Voraussetzung für die         Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
  Zulassung zur Prüfung:
  ECTS:                         12
  Workload (Zeitstunden):       360 (120 Stunden Präsenzstudium, 240 Stunden Selbststudium)
  Semesterwochenstunden:        8
  Dauer in Semestern:           2
  Häufigkeit des Angebots:      jährlich
  Empfohlenes Fachsemester:     1-2
  Prüfungsart/-form:            Modulprüfung: Klausur (max. 120 Minuten) (4 LP)
  Studienleistungen             Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
                                Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion,
                                Rollenspiele und Simulationen
  Zuständiger                   Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
  Prüfungsausschuss:            mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
                                KLIPPs)
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  Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

  Modulverantwortlich            Kröger
  Kompetenzen und Lernziele:     Kompetenzen:
                                         Studierende verfügen über breite Erfahrung mit typischen
                                          Interventionsmethoden bei psychischen Störungen im Kindes-,
                                          Jugend- und Erwachsenenalter.
                                         Sie können die Indikation für die jeweilige Interventionsmethode
                                          und das Vorgehen beschreiben.
                                         Sie verfügen über vertiefte altersgerechte, verfahrens- und
                                          störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten.
                                         Sie können auftretende Probleme in der Behandlungs- und
                                          Veränderungsmotivation sowie in der Interaktion von
                                          Patient_innen erkennen, angemessen thematisieren und in
                                          geeigneter Weise lösen.
                                         Sie erwerben die Fähigkeit, Notfall- und Krisensituationen
                                          einschließlich    Suizidalität    oder     Anzeichen      von
                                          Kindeswohlgefährdung, von Gewalterfahrungen körperlicher,
                                          psychischer und sexueller Art sowie Fehlentwicklungen im
                                          Behandlungsverlauf selbständig zu erkennen und als Konsequenz
                                          geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von
                                          Patient_innen abzuwenden.
                                         Die Studierenden sind in der Lage, ihre kommunikativen
                                          Fertigkeiten und die anzuwendenden Interventionsmethoden zu
                                          reflektieren und beherrschen gleichzeitig den verantwortlichen
                                          Umgang mit erkrankten Menschen.

                                 Lernziele:
                                 Die Studierenden lernen Erstgespräche, Problem-, Ziel- und
                                 Interaktionsanalysen sowie die Therapieplanung durchzuführen. Dabei
                                 setzen sie psychotherapeutische Basistechniken als Grundlage der
                                 unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten
                                 psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und
                                 Jugendlichen sowie bei Erwachsenen unter Berücksichtigung von
                                 Besonderheiten der jeweiligen Alters- und Patientengruppe ein. Sie
                                 führen allgemeine Beratungsgespräche unter Berücksichtigung
                                 wissenschaftlich relevanter Erkenntnisse und mittels eines der Situation
                                 angemessenen Gesprächsverhaltens durch. Hierbei werden Aspekte der
                                 partizipativen Entscheidungsfindung berücksichtigt. Des Weiteren lernen
                                 die Studierenden Patient_innen sowie andere Beteiligte oder zu
                                 beteiligende Personen individuell angemessen über die
                                 wissenschaftlichen Erkenntnisse, Störungs- und Krankheitsmodelle und
                                 wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien zu den verschiedenen
                                 Störungs- und Krankheitsbildern der unterschiedlichen Alters- und
                                 Patientengruppen aufzuklären. In diesem Zusammenhang führen sie
                                 psychoedukative Maßnahmen durch, erklären den Patient_innen das
                                 Behandlungsrational unterschiedlicher wissenschaftlich geprüfter und
                                 anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden individuell
                                 angemessen.
  Verwendbarkeit:                Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                                 Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:          Trainingskurse

  Teilmodule:                    TM 1: Trainingskurs I – Psychotherapie von Erwachsenen (3 LP (ECTS) /
                                 2 SWS)
                                 TM 2: Trainingskurs II – Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen (3
                                 LP (ECTS) / 2 SWS)
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  Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

                                 TM 3: Trainingskurs III – Vermittlung weiterer wissenschaftlich erprobter
                                 Methoden und fundierter Neuentwicklungen der Psychotherapie (3 LP
                                 (ECTS) / 2 SWS)
                                 TM 4: Trainingskurs IV – Vorbereitung auf die staatliche
                                 Psychotherapeutische Prüfung, u.a. OSCE-Prüfung (6 LP (ECTS) / 4
                                 SWS)
  Lehrinhalte:                   In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich
                                 anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken
                                 in vier Seminaren vermittelt und eingeübt:
                                 In Teil 1 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische
                                 Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen,
                                 die zur Behandlung von Erwachsenen und älteren Menschen zur
                                 Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.
                                 In Teil 2 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische
                                 Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen,
                                 die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen
                                 mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.
                                 In Teil 3 sollen weitere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische
                                 Methoden (z. B. Neuro- und Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte
                                 Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. Interpersonelle
                                 Psychotherapie) kennengelernt, demonstriert und erprobt werden.
                                 In Vorbereitung auf die außeruniversitäre staatliche Psychotherapeutische
                                 Prüfung sollen in Teil 4 die relevanten Verfahren, Methoden und
                                 Techniken fallorientiert wiederholt und unter Einbezug von
                                 Simulationspatient_innen vertiefend erprobt werden. Abschließend sollen
                                 Simulationen, u.a. eine OSCE-Prüfung, durchgeführt werden.
  Voraussetzung für die          keine
  Teilnahme am Modul:
  Voraussetzung für die          Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
  Zulassung zur Prüfung:
  ECTS/LP:                       15
  Workload (Zeitstunden):        450 (150 Stunden Präsenzstudium, 300 Stunden Selbststudium)
  Semesterwochenstunden:         10
  Dauer in Semestern:            2
  Häufigkeit des Angebots:       jährlich
  Empfohlenes Fachsemester:      1-2
  Prüfungsart/-form:             Modulprüfung im Rahmen des TM 4: Mündliche Prüfung – Simulation
                                 standardisierter typischer Situationen in der Behandlung im Rahmen einer
                                 Objective Structured Clinical Examination (OSCE)
  Studienleistungen              Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
                                 Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion,
                                 verpflichtende Rollenspiele und Simulationen. Regelmäßige Anwesenheit
                                 in allen Teilmodulen ist erforderlich (max. zwei Sitzungen Abwesenheit).
  Zuständiger                    Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
  Prüfungsausschuss:             mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
                                 KLIPPs)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 99 -

  Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

  Modulverantwortlich:         Kröger
  Kompetenzen und Lernziele:   Kompetenzen:
                                       Eigenverantwortliches Selbststudium von Originalarbeiten und
                                        Sekundärliteratur
                                       Planung einer eigenen wissenschaftlichen Untersuchung:
                                        Fragestellung, Durchführung, Auswertung, Beurteilung der
                                        Ergebnisse und deren Relevanz für die Theorie und Praxis
                                       Koordination und Kooperation          bei method(olog)ischen
                                        Entscheidungen, z. B. Auswahl         von Messinstrumenten,
                                        experimentellen Paradigmen
                                       Durchführung von Maßnahmen zum Kompetenzaufbau und zur
                                        Qualitätssicherung bei teilnehmenden Studientherapeut_innen
                                       Kritische Reflektionsfähigkeit auf der Basis von Fachwissen,
                                        Selbstorganisation in einer Kleingruppen
                                       Kenntnis der Regeln und Praxis bei der Teilnahme am
                                        wissenschaftlichen Diskurs zu ausgewählten Fragestellungen
                                       Kenntnis      relevanter     rechtlicher       und      ethischer
                                        Rahmenbedingungen (u.a. Ethikantrag, Datenschutzverordnung,
                                        Patientenrechtegesetz, Declaration of Interest) in der klinischen
                                        Forschung

                               Lernziele:
                               Die Studierenden sollen vertiefte praktische Erfahrungen in der
                               Erforschung von psychischen Störungen und psychischen Aspekten bei
                               körperlichen Krankheiten und von deren psychotherapeutischer
                               Behandlung erwerben. Dabei werden sie befähigt, wesentliche
                               Qualitätskriterien psychologisch-klinischer Forschung sowie der
                               Forschung von Nachbardisziplinen der Psychologie bzw. anderer nahe
                               stehender Fachgebiete (z. B. der Psychosomatik, Psychiatrie) zu
                               benennen und zu diskutieren und bei der Planung, Durchführung,
                               Auswertung und Darstellung einer eigenen Studie umzusetzen. Während
                               der Planung und Gestaltung der eigenen wissenschaftlichen Studien
                               müssen die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen
                               berücksichtigt werden. Zudem sind Maßnahmen einzubeziehen, die dem
                               Erwerb von psychotherapeutischen Kompetenzen bei den teilnehmenden
                               Studientherapeut_innen dienen und zur Qualitätssicherung beitragen.
  Verwendbarkeit:              Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                               Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
  Lehr- und Lernformen:        Praktikum, Seminar
  Teilmodule:                  TM 1: Praktikum (2 LP (ECTS))
                               TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
  Lehrinhalte:                 Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in
                               der Erforschung von psychischen Störungen und psychisch mitbedingten
                               bzw. psychosomatischen Erkrankungen und deren Behandlung mittels
                               Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung
                               menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen
                               Einflüsse und biologischen Komponenten. Im Seminar sollen Studierende
                               zur Planung, Durchführung, Auswertung und Präsentation von
                               wissenschaftlichen Untersuchungen in der Psychotherapieforschung
                               angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der
                               Masterthesis.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 100 -

   Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

   Voraussetzung für die        keine
   Teilnahme am Modul:
   Voraussetzung für die        Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
   Zulassung zur Prüfung:
   ECTS:                        5
   Workload (Zeitstunden):      150 (30 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium
   Semesterwochenstunden:       2
   Dauer in Semestern:          2
   Häufigkeit des Angebots:     jährlich
   Empfohlenes Fachsemester:    3-4
   Prüfungsart/-form:           Exposé oder Vortrag über eine selbst geplante Untersuchung (1 LP)
   Studienleistungen            Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
                                Lesen einer Originalstudie, Präsentationen bzw. Demonstrationen mit
                                anschließender Diskussion
   Zuständiger                  Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
   Prüfungsausschuss:           mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
                                KLIPPs)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 101 -

   Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung

   Modulverantwortlich:         Kröger
   Kompetenzen und Lernziele:   Kompetenzen:
                                        Studierende verfügen über breite Kenntnisse über Methoden der
                                         Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der
                                         Psychotherapie und können diese anwenden.
                                        Sie besitzen Kenntnisse über das Versorgungssystem mit setting-
                                         und altersspezifischen Besonderheiten und berufliche
                                         Einsatzfelder.
                                        Sie sind mit den sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie
                                         medizin- und berufsethischen Rahmenbedingungen vertraut und
                                         können einen fachlichen Diskurs führen.
                                        Studierende kennen Netzwerke im Gesundheitssystem und
                                         können sich aktiv in die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
                                         fachlicher Expertise einbringen.
                                        Sie wissen um die Zuständigkeiten und Kompetenzen der
                                         Berufsgruppen im Gesundheitswesen und besitzen Fertigkeiten
                                         zur Leitung interdisziplinärer Teams.

                                Lernziele:
                                Die Studierenden sollen Methoden der Qualitätssicherung und des
                                Qualitätsmanagements kennenlernen. Dazu gehören Maßnahmen zur
                                Prüfung, Sicherung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der
                                psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der
                                Anforderungen des Gesundheitssystems. Die Studierenden sollen
                                Merkmale        der     Struktur,    Prozess-     und     Ergebnisqualität
                                psychotherapeutischer und psychosozialer Maßnahmen beurteilen und
                                psychotherapeutisches Handeln sowohl bei Einzelfällen wie auch im
                                Behandlungssetting unter Anwendung wissenschaftsmethodischer
                                Kenntnisse und unter Berücksichtigung qualitätsrelevanter Aspekte
                                evaluieren lernen. Des Weiteren sollen sie Maßnahmen des
                                kontinuierlichen Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen zur
                                kontinuierlichen Qualitätsverbesserung beurteilen und einführen können.
                                Außerdem werden unterschiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei
                                psychischen Störungen und psychisch bedingten körperlichen
                                Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die
                                die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische
                                Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren
                                Menschen dargestellt. Die Studierende sollen befähigt werden, die
                                Behandlungsplanung gemäß den unterschiedlichen Settings (z. B.
                                Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie) und unter
                                Berücksichtigung der indizierten klinischen Versorgung (u.a. in den
                                Bereichen der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie die
                                psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation
                                vorzunehmen. Dazu müssen Studierende Merkmale der klinischen
                                Versorgung der jeweiligen Bereiche bei vorliegendem Bedarf und
                                Notwendigkeit kennen, um die indizierte Überführung der Patient_innen
                                zu einer alternativen oder additiven Versorgung durch psychologische,
                                psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder
                                medizinische Interventionen einzuleiten und zu rechtfertigen. Zudem
                                werden die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen sozial-,
                                straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen
                                Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah
                                diskutiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Zuständigkeiten
                                und Kompetenzen der Berufsgruppen im Gesundheitswesen
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 102 -

   Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung

                               berücksichtigt sowie Fertigkeiten zum Leiten interdisziplinärer Teams
                               vermittelt.
   Verwendbarkeit:             Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische
                               Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)
   Lehr- und Lernformen:       Interaktive Vorlesung, Seminar
   Teilmodule:                 TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
                               TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)
   Lehrinhalte:                In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der
                               Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. In diesem
                               Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung,
                               Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen
                               Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des
                               Gesundheitssystems eingegangen. Außerdem werden unterschiedliche
                               Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen vorgestellt.
                               Hierbei wird die ambulante, stationäre und teilstationäre
                               psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen,
                               Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Es wird auch auf die
                               klinische Versorgung in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie
                               sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und
                               Rehabilitation fokussiert. Zudem werden sozial-, straf- und
                               berufsrechtliche sowie medizin- und berufsethische Rahmenbedingungen
                               behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert. Außerdem
                               werden die Studierenden auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit und
                               Besonderheiten der Leitungsfunktionen vorbereitet.
   Voraussetzung für die       Keine
   Teilnahme am Modul:
   Voraussetzung für die       Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen
   Zulassung zur Prüfung:
   ECTS:                       6
   Workload (Zeitstunden):     180 (60 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium)
   Semesterwochenstunden:      4
   Dauer in Semestern:         2
   Häufigkeit des Angebots:    Jährlich
   Empfohlenes Fachsemester:   1–2
   Prüfungsart/-form:          Klausur (max. 120 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten)
                               (2 LP)
   Studienleistungen           Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,
                               Präsentationen, Simulationen, Plan- und Rollenspiele und Diskussionen
   Zuständiger                 Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie
   Prüfungsausschuss:          mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.
                               KLIPPs)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05 / 2021 (16.04.2021) - Seite 103 -

   Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion

   Modulverantwortlich:           Kröger
   Kompetenzen und Lernziele:     Kompetenzen:
                                          Studierende besitzen Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen,
                                           Risiko- und Prognoseeinschätzungen, Indikationsstellungen,
                                           Patientenaufklärung      und     Interventionsmethoden    bei
                                           Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder
                                           bzw. Erkrankungen.
                                          Studierende können psychotherapeutische Basismaßnahmen bei
                                           Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.
                                          Sie sind befähigt, psychotherapeutische        Maßnahmen      in
                                           unterschiedlichen Settings durchzuführen.
                                          Die    Studierenden     können     die   Zwischen-           und
                                           Abschlussevaluierungen von Behandlungen durchführen.
                                          Sie besitzen zudem vertiefte Kenntnisse              über    das
                                           Versorgungssystem und die Indikationsgebiete.
                                          Sie sind in der Lage, eigene und beobachtete therapeutische
                                           Interaktionen zu reflektieren und eigene Anteile bei schwierigen
                                           Situationen zu erkennen sowie spezifische Interaktionsmuster zu
                                           bewältigen.

                                  Lehrziele:
                                  Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III werden die
                                  Studierenden dazu befähigt, die Inhalte, die sie in der hochschulischen
                                  Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II erworben haben, in
                                  realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient_innen
                                  umzusetzen. Die genauen Bestimmungen sind in § 18 und § 38 sowie § 11
                                  der PsychThApprO niedergelegt:
                                  Bei der Beteiligung an der Diagnostik und psychotherapeutischen
                                  Behandlung führen die Studierenden bei mindestens zehn Patient_innen
                                  Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen auf der Basis
                                  wissenschaftlich fundierter Kenntnisse zu psychischen Funktionen,
                                  Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich
                                  geprüfter Methoden durch. Außerdem erbringen Studierende Risiko- und
                                  Prognoseeinschätzungen, einschließlich der Abklärung von Suizidalität,
                                  und üben sich in der Indikationsstellungen sowie Patientenaufklärung über
                                  diagnostische und klassifikatorische Befunde. Des Weiteren nehmen sie an
                                  psychotherapeutischen Behandlungen von Patient_innen unterschiedlicher
                                  Altersbereiche,       Störungsbilder     bzw.      Erkrankungen        und
                                  Indikationsgebieten regelmäßig teil. Diese werden unter Verknüpfung von
                                  klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen
                                  Grundlagen unter Anleitung vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet
                                  sowie reflektiert. Die Studierenden führen die Zwischen- und
                                  Abschlussevaluierungen durch. Auch sollen die Studierenden selbständig,
                                  aber unter Anleitung verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen
                                  (z .B. Entspannungsverfahren und psychoedukative Informationsvermitt-
                                  lung) bei Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.
                                  Außerdem führen sie unter Anleitung gruppenpsychotherapeutische
                                  Sitzungen durch. Ergänzt werden diese Inhalte durch die selbständige und
                                  eigenverantwortliche      Erstellung   eines    ausführlichen    klinisch-
                                  psychologisch Gutachtens sowie die Teilnahme an einrichtungsinternen
                                  Fortbildungen.
                                  Im Rahmen der Selbstreflexion werden die Studierenden angeleitet, das
                                  eigene Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit
                                  und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln zu
                                  reflektieren. In diesem Zusammenhang sollen sie die aus der
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