Ing. Robert Preßlmayer - Tel.:+4359393-31704, Fax:+4359393-31798 Stellvertretender Abteilungsleiter des ...

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Ing. Robert Preßlmayer – robert.presslmayer@auva.at
Tel.: +43 5 93 93 – 31704, Fax: +43 5 93 93 – 31798
Stellvertretender Abteilungsleiter des
Unfallverhütungsdienst der Landesstelle Wien, 1203 Wien – Webergasse 4
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Was ist die AUVA ?
      Die Sozialversicherung in Österreich
           Kranken-                  Unfall-                Pensions-
         versicherung             versicherung             versicherung

                        Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

                                  VAEB – SVB – BVA

• Geschichte
• Prinzipien Finanzierungsprinzip, Kausalitätsprinzip, Ex-Offo-Prinzip
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Die 4 Säulen der AUVA

      Prävention    Unfallheil-   Rehabilitation   Entschädigung
                   behandlung

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Die Einrichtungen der AUVA
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AUVA-Versicherte

 ◼ Unselbständige
 ◼ Schüler, Studenten und
   Kindergartenkinder
 ◼ Selbständige

 Insgesamt ca. 4,9 Mio. Personen
                                   Arbeiter
                                   Angestellte
                                   Selbständige
                                   Schüler, Studenten, Kindergartenkinder
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Unfallversicherung - Aufgaben

 ◼   Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
 ◼   Vorsorge für Erste Hilfeleistung
 ◼   Unfallheilbehandlung
 ◼   Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
 ◼   Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufs-
     krankheiten
 ◼   Entgeltfortzahlung nach Unfällen und Krankheiten
     für Kleinbetriebe
 ◼   Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
     von Kleinbetrieben (AUVAsicher)
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Die Versicherungsfälle
◼ Arbeitsunfall
      - Definition
      - AU im engeren Sinn
      - "Auch-Arbeitsunfälle"
      - den Arbeitsunfällen gleichgestellte
         Unfälle

◼ Berufskrankheit
      - 53 anerkannte BK´s
      - Generalklausel

◼ Meldepflicht (§363 ASVG, Leiharbeiter)
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AUVA – Prävention

         AUVA - Hauptstelle                     AUVA – Landesstelle Wien
                                   AUVAsicher

HUB - Abteilung für Unfallverhütung und     WUV – Unfallverhütungsdienst
   Berufskrankheitenbekämpfung                der Landesstelle Wien
                                                     mit AUVAsicher
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Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP)

                  ◼ Produktprüfungen (Leitern,
                      Absturzsicherungen, Sicherheitsschuhe,…)
                  ◼ Messungen (Umgebungseinflüsse
                      wie Lärm und Schadstoffe)
                  ◼   Systemzertifizierung (S&G Management-
                      systeme wie AUVA-SGM, ISO 45001)
                  ◼ Personenzertifizierung
                      (Sicherheitsfachkräfte)
ÖSBS – Österreichische Staub- (Silikose-)
Bekämpfungsstelle

                ◼ Prüfstelle für Staubschutzeinrichtungen,
                  Staubschutzmaßnahmen und
                  gesundheitsgefährdende Stoffe
                ◼ Messungen bei Emissionen, Arbeitsplatz-
                  und Umgebungsatmosphären
                ◼ Materialbeprobungen
                  (z.B. Bestimmung von Asbestfasern)
                ◼ Röntgenuntersuchungen der Lunge
                  (gemäß VGÜ)
Was ist ein Unfall bzw. ein Arbeitsunfall?

 Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis (zeitlich begrenzt),
 das von außen schädigend auf den Körper einwirkt und
 vom Willen des Betroffenen unabhängig ist.

 Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen,
 zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der
 Berufstätigkeit ereignet.
Meldepflichten bei einem Arbeitsunfall
 Innerbetrieblich:
 Jeder Arbeitsunfall oder Beinaheunfall ist sofort dem zuständigen
 Vorgesetzen bzw. der sonst zuständigen Person zu melden.

 An die AUVA:
 Der Arbeitgeber bzw. die sonstigen meldepflichtigen Personen haben
 jeden Arbeitsunfall, durch den eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als
 3 Tagen entstanden ist (oder durch den der Tod hervorgerufen wurde)
 innerhalb von 5 Tagen an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu
 melden.
Versicherungsfälle -
ursächlicher Zusammenhang

◼ Gegeben:
      im Interesse / zum Nutzen des Betriebes

◼ Aufgelöst:
      wenn der Unfall durch Alkoholisierung oder andere Suchtgiftmittel
       verursacht wurde
      bei Mitbeteiligung an einem Raufhandel
      eigenwirtschaftliche Tätigkeit, Verfolgung privater Interessen

                15
Was zählt als Arbeitsunfall?
◼ Nicht meldepflichtiger Arbeitsunfall – Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage
◼ Meldepflichtiger Arbeitsunfall – mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit
  und bei Tod
◼ Arbeitsunfällen rechtlich gleichgestellte Unfälle z.B.:
       Besuch von Fortbildungen, die das berufliche Fortkommen fördern
       Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
       Tätigkeit als Mitglied von freiwilligen Hilfsorganisationen
       Blutspenden
◼ Wegunfälle
Wegunfälle

    Fahrgemeinschaft     Arztweg          Bankweg

                                                           Unterkunft
                       Kindergarten,Schule
                                                           Arbeitsweg
                                     Heimfahrt
                            direkte Arbeitsweg
                            Abwege

                                     nichtversicherte
                                     Unterbrechung
        Wohnung                                         Arbeitsstätte

                            nichtversicherter Umweg
Entwicklung der meldepflichtigen anerkannten Arbeitsunfälle
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
     0

                  AU ohne Wegunfälle   Wegunfälle

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Meldepflichtige Arbeitsunfälle und Wegunfälle

                      nicht tödlich   tödlich

      Arbeitsunfall     52.075          67

       Wegunfall          6.280         39

           Gesamt.      58.355        106
Unterschiede zwischen Unfallheilbehandlung
und Krankenbehandlung (lt. ASVG)

                                   Unfallversicherung                           Krankenversicherung

Versicherungsfälle                 Arbeitsunfall,                               Krankheit
                                   Berufskrankheit                              (inklusive Freizeitunfall)
SV-Träger (Beispiele)              AUVA                                         WGKK, NÖGKK, BGKK, usw.
Grundsätze der                     mit allen geeigneten Mitteln,                ausreichend und zweckmäßig,
Behandlung                         Ziel der vollständigen                       Maß des Notwendigen nicht
                                   Rehabilitation                               überschreiten
Beispiel                           Kein Selbstbehalt                            Selbstbehalte vorgesehen
Heilbehelfe, Hilfsmittel           muss aber den persönlichen und               Ausmaß: 10%
(Brillen, Hörgeräte, Prothesen…)   beruflichen Verhältnissen angemessen         mind. € 35,- von Versicherten zu zahlen
                                   sein, d.h. „nicht alles und nicht in jeder   max. € 1740 von SV-Träger
                                   Ausführung“                                  übernommen
                      20
Anerkannte Berufskrankheiten 2018
Erwerbstätige, Anzahl und Prozent

                                    Berufsdermatosen
                                        124 (11%)

                                                      Erkrankungen d.
                                                     Asbest 120 (10,5%)
                                                               chem./irr.
                                                          Lungenerkrankungen
  Lärmschwerhörigkeit
                                                              73 (6,5%)
      640 (56%)

                                                            Asthma Bronch.
                                                            allerg. 74 (6,5%)

                                                         Infektionskrankheiten
                                                               15 (1,5%)
                                                 Silikose 23 (2%)
                                                        Adenokarz. d.
                                                       Hartholzstaub 25
      Alle Fälle: 1140              Übrige 46 (4%)           (2%)
        (2017: 1195)

                   21
Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben
Die Präventionszentren von AUVAsicher:
                              Burgenland
                              AUVAsicher- 7400 Oberwart, Hauptplatz 11
                              Tel.: 05 93 93 – 31980
                              E-Mail: Oberwart.sicher@auva.at

                              Niederösterreich
                              AUVAsicher – 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 8
                              Tel.: 05 93 93 – 31880
                              E-Mail: Stpoelten.sicher@auva.at

                              Wien
                              AUVAsicher – 1200 Wien, Pasettistraße 65
                              Tel.: 05 93 93 – 31780
                              E-Mail: Wien.sicher@auva.at
Aktionen - Eigene

◼   Sicherheits- und Gesundheitstage
◼   Balancekreisel
◼   Gesunde Haut
◼   Sprungmessplatte („Denk ans Glenk“)
◼   Angepasster Gehörschutz
◼   Besser Sehen
◼   Gurteschlitten
◼   Schulstartaktion
Aktionen - Fremde

◼   Arbeitsplatz Straße
◼   Hallo Auto
◼   Blick und Klick
◼   Top Rider
◼   Sicherer Radfahrer
◼   Busschule
◼   Nimm Dir Zeit
Kanzerogene (krebserzeugende)
Arbeitsstoffe

◼ Präventionsschwerpunkt
  der AUVA 2018 - 2021
AUVA-Medien
▪   Merkblätter, Sicherheitsbroschüren, Checklisten, Evaluierungshefte:
    www.auva.at/publikationen
▪   Zeitschriften „Alle!Achtung!“ und „Sichere Arbeit“
▪   Videos und DVDs: www.auva.at/videos

▪   Apps: apps.auva.at
▪   Info-Blog: sichereswissen.info
▪   Facebook: www.facebook.com/MeineAUVA
▪   YouTube: www.auva.at/youtube
▪   …
AUVA-Merkblätter
für Arbeitnehmer
AUVA-Merkblätter „M.Plus“
für Arbeitgeber
AUVA - Zeitschriften
AUVA - Veranstaltungen
APPs der AUVA

                ◼ Lexikon Prävention
                ◼ Sicherheits- und
                  Gesundheitsmanagement
                ◼ Handverletzungen
                ◼ Bildschirmarbeitsplatz
                ◼ Heben und Tragen
                ◼ Zeichen der Sicherheit

                  http://apps.auva.at/
Unser Angebot für Betriebe
▪   Information, Fachberatung und Unterstützung für Firmen, Baustellen, Schulen –
    inkl. Lösungsvorschläge
▪   Vorträge und Schulungen (in Betrieben, Schulen, etc.)
▪   Seminare zu speziellen Fachthemen
▪   Messungen (Lärm, Chemie, Physik, Ergonomie, Elektrotechnik, etc.)
▪   Unfallerhebungen inkl. Beratungen dazu
▪   Projekte zur gezielten Senkung der Unfallrate, zur Erhöhung der Gesundheit
    und zur Motivation der Arbeitnehmer
▪   …

     Der Unfallverhütungsdienst der AUVA ist keine Behörde sondern eine
                       Serviceeinrichtung für die Betriebe.
www.auva.at/youtube
Unterschiedlichste Videos rund um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

        www.facebook.com/auvajetztsichern
ALLGEMEINE
           UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT
                                Landesstelle Wien

Ing. Robert Preßlmayer
Stellvertretender Abteilungsleiter
Unfallverhütungsdienst

Webergasse 4, A-1203 Wien
Telefon (+43 5) 9393-31704
Fax     (+43 5) 9393-31798
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