Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
// Installateur-Mappe >> Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder- spannungsnetz. >> Netzbetreiber: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG - folgend ÜWM genannt - Ausgabe: Januar 2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 1. Vorwort Der Hauptsitz des Unternehmens ist in 77933 Lahr, Lotzbeckstraße 45. Dort befinden sich die für die Versorgung in der Region wesentlichen technischen Einrichtungen. Dazu zählen die Netzleitstelle zur Überwachung und Steuerung des Stromnetzes oder der Bereich Mess- stellenbetrieb und die staatlich anerkannte Prüfstelle für elektrische Messgeräte sowie die Administration des Unternehmens einschließlich des Kundencenters. Ein schlagkräftiges Team an den Standorten in Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg, Rheinmünster und Oberkirch sorgt für die Wartung und Instandhaltung des Netzes. Die Mappe beinhaltet Musteranmeldungen und Erläuterungen zu: ▪ Anmeldung zum Netzanschluss ▪ Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems ▪ Inbetriebsetzung der Kundenanlage ▪ Änderungsmitteilung/Auftrag zum Plombieren ▪ Anmeldeverfahren/Elektroheizung/Wärmepumpen/Durchlauferhitzer ▪ Technische Anschlussbedingungen 2019, Stand Februar 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Herausgeber: BDEW) ▪ VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09, Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz Basis dieser TAB-Erläuterungen ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasser- wirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut „TAB 2019, Stand Februar 2019 sowie die „ Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“, TAB BW, Ausgabe April 2019 vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW)“. Die Nummerierung folgt den Kapiteln der TAB 2019, Februar 2019. Die Information und Anwendung von aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und Formularen sowie ein enger Kontakt mit den Ansprechpartner des Netzbetreibers sind die Voraussetzungen für verantwortungsbewusstes Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die Eintragung ins das Installateurverzeichnis setzt den Fortbildungseinsatz im Bereich der Installationstechnik voraus. 2 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .......................................................................................................................................... 2 1.1. Netzgebiet...................................................................................................................................... 5 1.2. Kontakt........................................................................................................................................... 6 1.3. Servicerufnummern: ...................................................................................................................... 6 1.4. Ansprechpartner ............................................................................................................................ 7 2. derzeit nicht belegt ........................................................................................................................ 9 3. derzeit nicht belegt ........................................................................................................................ 9 4. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte ................................................................................ 9 4.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz .................................................... 9 Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“ ..................................................................... 10 4.2. Anmeldeverfahren ....................................................................................................................... 11 Versorgungsanfrage .................................................................................................................... 12 Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung ....................................................... 12 Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage ........................................................... 13 Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers ................................................................. 14 Inbetriebsetzung elektrische Anlage ........................................................................................... 15 Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage ..................................................................... 16 4.3. Plombenverschlüsse ................................................................................................................... 17 5. Netzanschluss (Hausanschluss) ................................................................................................. 18 5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen ................................................. 18 5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden ......................................................................................... 19 5.3 Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden......................................................................... 20 6. Hauptstromversorgung ................................................................................................................ 21 6.1. Hauptleitungen ............................................................................................................................ 21 6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung .............................................. 21 6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter ...................................................................... 21 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ............................................................................. 21 7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02, 7.0 Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen ............................................................................................................................ 22 7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22 .......................................... 23 Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke: ......................................................... 23 7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02 ................................................... 24 8. Stromkreisverteiler ....................................................................................................................... 25 9. Steuerung und Datenübertragung ............................................................................................... 25 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ..................................................................................................... 25 10.2. Elektrowärmegeräte .................................................................................................................... 25 10.2.3.1. Durchlauferhitzer ......................................................................................................................... 25 10.2.3.2. Schwachlastregelung .................................................................................................................. 25 10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage ............................................................ 27 10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen .................................... 29 10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen ........................... 29 10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen ................................................................................................... 29 10.2.4.3. Sonstige Anlagen ........................................................................................................................ 29 10.2.4.4. Messeinrichtung .......................................................................................................................... 30 10.2.4.5. Schaltungen Elektrospeicherheizungen ...................................................................................... 31 10.2.4.6. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe ............................................................................................. 35 10.2.4.7. Messeinrichtung .......................................................................................................................... 36 10.2.4.8. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung .................................................................................. 36 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen ................................................................................................ 40 3 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 11. Auswahl Schutzmaßnahmen ....................................................................................................... 40 11.1. Schutz durch Abschaltung ........................................................................................................... 40 12. derzeit nicht belegt ...................................................................................................................... 40 13. Vorübergehend angeschlossene Anlagen .................................................................................. 40 13.1. Allgemeines ................................................................................................................................. 40 13.2. Anschluss Leitungsnetz ............................................................................................................... 41 13.3. Innenausbau ................................................................................................................................ 41 Musterformular - Baustromantrag................................................................................................ 42 13.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz ................................................................................... 43 13.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz ............................................................................................ 44 14. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb ................................................. 45 14.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz .......................................................................... 45 14.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall durch ÜWM .................................................................................................................................. 46 14.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen .................................................. 46 4 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 1.1. Netzgebiet Bezirksstelle Lahr Bezirksstelle Offenburg Bezirksstelle Hausach Bezirksstelle Kehl Bezirksstelle Rheinmünster/Oberkirch Partner-EVUs (Stadtwerke Gengenbach, Stadtwerke Haslach, Stadtwerke Oberkirch Gebrüder Heinzelmann, Gemeindewerke Schutterwald) 5 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 1.2. Kontakt Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr/Schwarzwald www.uewm.de Technischer Geschäftsführer: Michael Binder Kaufmännischer Geschäftsführer: Dr. Ole Wittko 1.3. Servicerufnummern: Telefon: 07821 280-555 E-Mail: info@uewm.de 24h-Störungsdienst: Telefon: 07821 280-0 Sekretariat: Telefon: 07821 280-502 6 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 1.4. Ansprechpartner Fachbereich Funktion Ansprechpartner Telefonnummer: E-Mail rieger.michaele Fachbereichsleiter Prüfstelle Michael Rieger 07821 280-350 @e-werk-mittelbaden.de Fachbereichsleiter stange.christian Christian Stange 07821 280-360 @e-werk-mittelbaden.de operatvies Metering Montageleitung, wendle.daniel Kundenanfragen, Daniel Wendle 07821 280-361 @e-werk-mittelbaden.de Installateurverzeichnis Team Arbeitsvorbereitung 07821 280-914 metering@uewm.de ramsteiner.bernd Montagegebiet Hausach Bernd Ramsteiner 07821 280-355 @e-werk-mittelbaden.de Montagegebiet Lahr, zink.heiko Heiko Zink 07821 280-351 @e-werk-mittelbaden.de Schuttertal, Friesenheim Messstellen- haerter.alexander betrieb Montagegebiet Lahr Alexander Härter 07821 280-357 @e-werk-mittelbaden.de gutschmidt.daniel Montagegebiet Kehl Daniel Gutschmidt 0781 280-367 @e-werk-mittelbaden.de Montagegebiet Offenburg, schatz.georg Georg Schatz 07821 280-363 @e-werk-mittelbaden.de Neuried schley.benjamin Montagegebiet Offenburg Benjamin Schley 0781 280-356 @e-werk-mittelbaden.de Montagegebiet berger.thomas Thomas Berger 07821 280-461 @e-werk-mittelbaden.de Rheinmünster/Oberkirch, Kappelrodeck und roth.juergen Jürgen Roth 07821 280-462 Ottenhöfen @e-werk-mittelbaden.de heitz.thorsten Sonderaufgaben Thorsten Heitz 07821 280-362 @e-werk-mittelbaden.de berghof.johannes Sonderaufgaben Johannes Berghof 07821 280-358 @e-werk-mittelbaden.de per Mouseklick zum zuständigen Monteur unter: www.uewm.de\Unternehmen\Messstellenbetreiber\Mounteure in Ihrer Nähe Energie- geppert.konrad E>welt Offenburg Konrad Geppert 0781 280-223 @e-werk-mittelbaden.de beratung Dienstleistung, Montagepool Robert Braun 0781 280-520 braun.robert@uewm.de kundeneigene Trafostationen Leiter Bezirksstelle Kehl, Markus Lesniak 07851 9128-650 Lesniak.markus@uewm.de Kappelrodeck, Ottenhöfen Leiter Kurt Wingert 07821 280-610 wingert.kurt@uewm.de Bezirksstelle Lahr Bezirksstellen Leiter Christian Lang 0781 280-630 lang.christian@uewm.de Bezirksstelle Offenburg Leiter Manuel Armbruster 07831 9359-660 armbruster.manueluewm.de Bezirksstelle Hausach Leiter Bezirksstelle Thomas Koch 07227 50553-420 koch.thomas@uewm.de Rheinmünster/Oberkirch 7 Stand: 01/2021
Fachbereich Funktion Ansprechpartner Telefonnummer: E-Mail Reinhold Singler 0781 280-562 singler.reinhold@uewm.de Dezentrale Erzeugungs- Netzberechnung Dominik Panter 0781 280-558 panter.dominik@uewm.de anlagen weissenburger.pascal Pascal Weissenburger 0781 280-247 @uewm.de Einspeise- technik-einspeiser Team „Technik Einspeiser“ 07821 280-950 @uewm.de anträge Abrechnung EEG-/KWK- richter.reinhard Fachbereichsleiter Reinhard Richter 07821 280-490 @uewm.de und Sonstige Anlagen Abrechnung Team „Einspeiser“ 07821 280-599 einspeiser@uewm.de EEG-Anlagen Abrechnung KWK-/ sonstige-einspeiser@ Team „Sonstige Einspeiser“ 07821 280-951 uewm.de Sonstige Anlage Lager- waidele.gerhard verwaltung Fachbereichsleiter Gerhard Waidele 0781 280-250 @e-werk-mittelbaden.de und Einkauf
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 2. derzeit nicht belegt 3. derzeit nicht belegt 4. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von elektrischen Anlagen und Geräten ist grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Die aktuellen Formulare des VfEW-Verbands sind hierbei zu verwenden. Online stehen die Vordrucke zur Verfügung unter: www.uewm.de\downloads\netzanschluss Formular-Definition: ▪ Für alle Neuanschlüsse >> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“ ▪ Freigabe zur Inbetriebnahme- und Inbetriebsetzung mit der Dokumentation der Erdungsanlage nach DIN 18014. >> Formulartitel: „Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung“ und „Erläuterungen“ ▪ Anmeldung von Wärmepumpen, Speicherheizungen und Durchlauferhitzern >> Formulartitel: „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer Wärmepumpe, Speicherheizung, Durchlauferhitzer“ ▪ Anmeldung von provisorischen Anschlüsse (Baustrom-/Festplatzanschlüsse) >> Formulartitel: „Antrag/Auftrag prov. Stromanschluss“ ▪ Anmeldung von Erzeugungsanlagen >> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit den Vordrucken „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz F – G“ (VDE-AR-N 4105). ▪ Ergänzung Photovoltaikanlagen mit zusätzlichem Anmeldebogen >> Formulartitel: „Einspeisung von Energie aus Photovoltaikanlagen“ Die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt in schriftlicher Form. Hierzu müssen die Formulare vollständig vorliegen und mit den Lage- und Grundrissplänen ergänzt sein. ▪ Lageplan = Maßstab 1:500, zum Beispiel Flurstückplan ▪ Grundrissplan = Maßstab 1:100, zum Beispiel Kellergeschoss mit Angabe des gewünschten Montageorts für Hausanschlusskasten und Zählerplatz. 9 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“ 10 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 4.2. Anmeldeverfahren Elektroheizung/Warmwasserbereitung Anschluss von Durchlauferhitzern, Speicherwassererwärmern, Speicherheizungen und Wärmepumpen ist mit Formular „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer…“ möglich. Bei Geräten mit Anschlussleistung bis 4,6 kW entfällt die Einzelfallgenehmigung vor der Errichtung. Es genügt eine Anzeige der Geräte mit dem Anmeldeformular über unseren Bereich Netzplanung. Die Anmeldung zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung leiten Sie bitte direkt an unser Team vom Messstellenbetrieb zu. Bei Neubauten ist das Antragsformular um einen Lageplan zu ergänzen. Die Anschlussgenehmigungen für Elektroheizungsanlagen werden auf ein Jahr befristet erteilt. Danach muss die Genehmigung neu angefragt werden. Der Einbau eines einzelnen Speicherheizgerätes kann mit einem Doppeltarifzähler ohne Sonderabkommen betrieben werden. Grenzwerte spezifischer Wärmebedarf: Bei Neubauten oder Änderung/Erweiterung von Elektrowärmegeräten geltenden die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV). 11 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Versorgungsanfrage Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung 12 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage 13 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers 14 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Inbetriebsetzung elektrische Anlage Anlagen für Baustellen werden nach dem Zählereinbau bis zur geforderten Trennvorrichtung in Betrieb gesetzt. Geöffnete Trennvorrichtungen sind mit diesem Hinweisschild gekennzeichnet: ACHTUNG! D ieser S chalter d a rf n u r d u rc h d e n z u s tä n d ig e n E le k tro - In s ta lla te u r n a c h Ü b e r- p rü fu n g d e r K u n d e n a n la g e e in g e s c h a lt e t w e rd e n . E-Werk Mittelbaden Zur Prüfung darf die Anlage durch eine Elektrofachkraft eingeschaltet werden. Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin einzureichen (Wichtig: Wunschtermin im Anmeldeformular eintragen). Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und das Zuschalten des selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter) erfolgt grundsätzlich durch den Errichter. Hinweis: Konnte die Anlage wegen vorhandener Mängel gemäß § 15 NAV nicht plombiert werden, werden die anfallenden Kosten für die Nachbearbeitung und die Anfahrt dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt (siehe Erläuterungen zu den VfEW- Vordrucken). 15 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage 16 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 4.3. Plombenverschlüsse Zur Arbeitsdurchführung ist die Entfernung von Plomben an Hausanschlusskästen, Hauptleitungs-Abzweigkästen und Klemmendeckeln an Zählern und Tarifschaltgeräten durch einen eingetragenen Elektroinstallateur ohne vorherige Anfrage gestattet. Die Plombenentfernung beziehungsweise fehlende Plomben sind mittels Inbetriebsetzungsanzeige/Auftrag zum Plombieren zu melden. Hinweis: Bei Entfernung einer Eichplombe direkt am Zählergehäuse erlischt die Eichgültigkeit. Der Zähler muss dann ersetzt werden. 17 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 5. Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen Der zu bezahlende Baukostenzuschuss (BKZ) richtet sich nach der angegebenen/ benötigten Gesamtleistung gemäß "Anmeldung zum Netzanschluss". Die ÜWM behält sich vor, in reinen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben sowie in kombinierten Anlagen (Beispiel: Gewerbe/Haushalt, etc.) den Hausanschluss so herzustellen: Variante 1 Variante 2 „Gewerbe oder Landwirtschaft“ „kombinierte Anlage“ 16 kW zum Beispiel: 25 A SH-Schalter Haushalt: zum Beispiel: 50 A SH-Schalter A Gewerbe: zum Beispiel: 25 A SH-Schalter H H G 3 x 16 A * 9 kW 3 x 20 A *12 kW 3 x 25 A *15 kW 3 x 35 A *22 kW 3 x 50 A *31 kW 3 x 63 A *39 kW 3 x 80 A *50 kW 3 x100 A *62 kW HAK 3 x NH00 HAK 3 x NH00 Befindet sich im Hausanschlusskasten eine Absicherung < 50 A, ist der SH-Schalter mit ÜWM abzustimmen. 18 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE 0100-732 zu erfüllen: ▪ Auf brennbaren Wänden (Beispiel: Holzwand, blechverkleideten Holzwand, Gipskartonwand) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (Beispiel: Fibersilikatplatte mit 20 mm Stärke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. ▪ Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ergänzend dazu gelten diese Installationshinweise: 19 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 5.3. Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden ▪ Anwendung der Vorgaben: VDE-AR-N 4100, Abs. 12 „Anschlussschränke im Freien“. ▪ Einrichtung von Montageplatz im Schrank mit Befestigungsmöglichkeit nach DIN 43627. ▪ Anwendung von DIN VDE 0660-505 und bei Hausanschlusskästen nach DIN 43627. ▪ Schutzart = mindestens IP 54 20 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 6. Hauptstromversorgung 6.1. Hauptleitungen ▪ Werden in Ausnahmefällen Hauptleitungen zu dezentral angeordneten Zählerschränken verlegt, ist in unmittelbarer Nähe von Hausanschlusskasten/Zähleranlage ein plombierbarer Hauptleitungsverteiler zu installieren. Eine Schleifung durch die Zählerschränke ist nicht erlaubt. ▪ Hinweis "Hauptleitungsverteiler wurde installiert" ist unter Bemerkungen ist auf dem Formular „Anmeldung/Inbetriebsetzung“ einzutragen. ▪ Bei Hauptleitungsverlängerung ist der Spannungsfall gemäß Abschnitt 6.5, TAB 2019, Ausgabe 2019 einzuhalten. ▪ Die Verlängerung/Reparatur von Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. ▪ Die Hauptleitungseinführung erfolgt im unteren Anschlussraum der Zähleranlage. ▪ In Freileitungsanschlüssen ist ab einer Hauptleitungslänge von > 10 m zwischen HAK und Zählerschrank ein weiterer für den ungezählten Bereich zugelassener Überspannungs- schutz Typ 1(in einem verplombbaren Gehäuse mit Sichtfenster) einzubauen. 6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet von ÜWM eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. 6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter Dimensionierung des Schutzpotenzialausgleichsleiters vom Hausanschlusskasten/ Zählerschrank zur Potenzialausgleichsschiene. Der Schutzpotenzialausgleichsleiter ist in > 10 mm² Kupfer auszuführen. 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen 2019, Ausgabe 2019 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-02 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb CTAR, Niederspannung“ ersetzt worden. Die Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: 2019-02. Neuanlagen und Anlagenerweiterungen die im Netzgebiet von ÜWM eingebaut werden, sind als BKE-I einzubauen (= Zählerplätze nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung). Neuanlagen, welche stattdessen als 3.HZ (= 3-Punktzählerkreuz) nur mit BKE-Adapter versehen sind, werden weder genehmigt, noch in Betrieb genommen. Zählerplätze sin im netzseitigen Anschlussraum mit einem dafür zugelassenen Überspannungsschutz auszurüsten. 21 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02, 7.0 Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen, Wärmepumpen ▪ Die ausreichende Dimensionierung von Zählerschränken liegt im Verantwortungsbereich des Anlagen-Errichters. ▪ Für die Kommunikation innerhalb des Messsystems zwischen Zähler und Gateway oder dem Funkrundsteuerempfänger (LMN-Schnittstelle) ist vom Anlagenbetreiben in allen neuen, umgebauten oder erweiterten Anlagen eine opto-elektrische Schnittstelle nach FNN-Spezifikation vorzusehen. ▪ Bei der Zählerplatzplanung ist zu beachten, dass die Zählerschränke für Bezugs- beziehungsweise Einspeiseanlagen gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02 ausgelegt und geprüft sind. ▪ Zählerschränke für elektrische Anlagen, die mit Dauerströmen betrieben werden, sind gesondert zu betrachten. Leitungen und Betriebsmittel sind höheren Anforderungen ausgesetzt. Gegebenenfalls ist mit dem Zählerschrankhersteller Kontakt vor einer Materialauswahl aufzunehmen. ▪ Die Zählerplatztiefe des Zählerschrankes mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier- Einrichtungen (BKE-I) beträgt mindestens 205 mm. ▪ Der Raum für Zusatzanwendungen nach DIN VDE 0603-3-2 enthält eine Hutschiene mit 12 Teilungseinheiten (TE). ▪ Der Raum ist zu schotten. Er besitzt eine eigene Plombierung und die Abdeckstreifen für ungenutzte Teilungseinheiten sind von innen zu verriegeln. ▪ Bei der Bestückung von Zählerfeldern mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier- Einrichtung sind die Vorgaben laut 7.3, (13) Bestückungsvarianten von Zählerplätzen der VDE-AR-N4100: 2019-02 zu entnehmen. ▪ Erfolgt eine Einspeisung nach EEG oder KWKG, so ist auf dem Zählerfeld –welches für den Rücklieferzähler vorgesehen ist- unterhalb der BKE-I eindeutig und dauerhaft ein Aufkleber anzubringen. Möglich sind hierbei ein Pfeil zur Verdeutlichung der Energieflussrichtung oder die Kennzeichnung mit dem Wort „Einspeisung“. ▪ Die Absicherung der Funkrundsteuergeräte erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: 2019-02. Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden und die Steuergerätesicherung muss einzeln plombierbar sein. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 kA zu verwenden. ▪ Bei Zählerplätzen mit BKE-I-Befestigung werden Hutschienen-Funkrundsteuergeräte eingesetzt. Sie werden in den Raum für Zusatzanwendungen oberhalb des BKE-I montiert. ▪ Das Funkrundsteuergerät für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen ist mit einer 3.-HZ-Befestigung (3-Punktzählerkreuz) zu versehen und verbleibt im Eigentum des Anlagenbetreibers. Es darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift „SG- EM“·(Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen. ▪ Zählerplätze für Erzeugungsanlage > 20 kVA sind die Verdrahtungen in 16 mm² auszuführen. Dies gilt analog für Heizungs- und WP-Anlagen. 22 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22 ▪ Ist in der Kundenanlage ein Betriebsstrom von mehr als 50 A zu erwarten, stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. ▪ Zähler-/Wandlerschränke nach ÜWM-Spezifikation sind im Handel in den Bemessungs- größen: 80 A / 100 A / 250 A / 600 A / 1.000 A lieferbar. ▪ Die Ansichtszeichnungen sind vor Bestellung durch den Errichter zur Genehmigung beim Messstellenbetreiber (siehe 1.4 Ansprechpartner) einzureichen. Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke: Zähler- und Wandlerschrank 250A Zähler- und Wandlerschrank 600 A Zähler- und Wandlerschrank 1000 A 23 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02, 7.4 24 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 8. Stromkreisverteiler Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019. 9. Steuerung und Datenübertragung Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte 10.2. Elektrowärmegeräte 10.2.3.1. Durchlauferhitzer Durchlauferhitzer dürfen bei getrennter Messung nicht an die Elektroheizungs- verteilung (Haushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe) angeschlossen werden. Wird ein Durchlauferhitzer in Verbindung mit einer Elektro-Speicherheizung betrieben, so ist ein Lastabwurfrelais gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b) einzubauen. Dies gilt für das Ein- und Zwei-Zähler-Prinzip. 10.2.3.2. Schwachlastregelung Anwendungsbereich: Beim Grundtarif kann der Kunde zusätzlich die Schwachlastregelung wählen. Freigabedauer: Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden und erfolgt in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Diese wird von ÜWM nach deren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann mit angemessener Vorankündigung geändert werden. Messeinrichtung: Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Die Schaltungen sind nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. 25 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 a) Tarif mit Schwachlastregelung 26 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage Die Speicher der Wassererwärmungsanlagen, sind zu beantragen und von ÜWM zu genehmigen (betrifft Inhaltsgröße von mindestens 300 Liter). Freigabedauer: Die Freigabe zur Aufladung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit für 8 Stunden. Messeinrichtung: Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Schaltung: Die Schaltung der Speicher-Wassererwärmungsanlage ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. 27 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 a) Im Haushalt kann der Stromverbrauch der Speicher-Wasser-Erwärmungsanlage gemeinsam mit dem übrigen Stromverbrauch des Kunden mittels Zweitarifzählers erfasst werden = Ein-Zähler-Prinzip 28 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.2.4. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen 10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen ▪ Die Freigabedauer beträgt maximal 10 Stunden pro Tag. ▪ Bei der Berechnung des Anschlusswertes für Elektro-Speicherheizungen ist von einer maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 2 Stunden auszugehen. ▪ Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig. ▪ Erweiterungen bestehender Anlagen können grundsätzlich mit dem jeweils vorhandenen Auflademodell erfolgen. 10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen ▪ Die Freigabedauer beträgt maximal 14 Stunden pro Tag. ▪ Bei der Berechnung des Anschlusswertes für die Flachspeicherheizung ist von einer maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal 6 Stunden auszugehen. ▪ Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig. 10.2.4.3. Sonstige Anlagen Der Betrieb einer Wohnungslüftungs- sowie einer Schwimmbecken-Wasser- erwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Speicherheizungsanlage oder mit einer Wärmepumpen-Zentralheizung im Rahmen des Sonderabkommens möglich. Freigabedauer: Die Freigabe beziehungsweise Sperrung der Anlagen erfolgt zeitflexibel über die Rund- steueranlage. Aufladesteuerung: ▪ Bei Speicherheizungsanlagen erfolgt die Aufladung mit einer Aufladesteuerung witterungs- und restwärmeabhängig. Diese ist von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung umschaltbar. ▪ Der Einbau erfolgt gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b). ▪ Bei Anschluss eines einzelnen Speicherheizgerätes bis 6 kW kann auf die Auflade- steuerung verzichtet werden. ▪ Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Stromverbrauch eines einzelnen Speicherheizgerätes über einen Doppeltarifzähler im Grundtarif mit Schwach- lastregelung zu erfassen und abzurechnen = kein Sonderabkommen. 29 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Einstelldaten Aufladesteuerungen für Speicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 8 + 2 Stunden: Einstellung Einsteller Einstellung Erklärung erfolgt durch: E1 - 6°C Vollladung Installateur Installateur und E2 + 18°C Ladebeginn Betreiber E3 7h Absenkzeit Installateur E4 24 h Entladezeitpunkt Installateur Umlaufdauer 20 h Laufzeit Zeitglied/Tag Installateur Einstelldaten Aufladesteuerungen für Flachspeicherheizungsanlagen nach DIN 44574, Lademodell 14 Stunden Eingestellung Einsteller Einstellung Erklärung erfolgt durch: E1 + 2°C Vollladung Installateur Installateur und E2 +18°C Ladebeginn Betreiber E3 7h Absenkzeit Installateur E4 24 h Entladezeitpunkt Installateur Umlaufdauer 22 h Laufzeit Zeitglied/Tag Installateur 10.2.4.4. Messeinrichtung Bei Neuanlagen, die beantragt und durch ÜWM genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der ▪ Nachtstrom-Speicherheizung sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Speicherheizungs-Anschlussleistung), ▪ Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen), ▪ Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter, ▪ Steuereinrichtungen (Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe), getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip). 30 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.2.4.5. Schaltungen Elektrospeicherheizungen Die Schaltung der Elektrospeicherheizung ist nach folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen: a) Elektro-Speicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche. Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 8 + 2 Stunden. 31 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 32 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 b) Flachspeicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis- speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche. Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung) = Lademodell 14 Stunden. 33 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 34 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.2.4.6. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe Betriebsarten der Wärmepumpen-Zentralheizung ▪ Monoenergetisch: bivalent-parallele Betriebsweise; der zweite Wärmeerzeuger wird ebenfalls mit elektrischer Energie betrieben. ▪ Monovalent: Die Wärmepumpe deckt allein den Wärmebedarf des Gebäudes. ▪ Bivalent: Die Wärmepumpe und ein zweiter nicht elektrischer Wärmeerzeuger(alternativ/parallel) arbeiten unabhängig voneinander oder ergänzen sich in der Wärmedarbietung. Der Betrieb einer Wohnungslüftungsanlage mit Kühlung sowie einer Schwimmbecken- Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Wärmepumpen- Zentralheizung oder Speicherheizungsanlage im Rahmen eines Sonderabkommens zulässig. Sperrzeiten: Die Wärmepumpe-Heizungsanlage kann ▪ täglich bis zu 6 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 2 Stunden dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist, oder ▪ täglich bis zu 3 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 1 Stunde dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit ist. Eine Zusatz- Direktheizung für monoenergetischen Betrieb unterliegt ebenfalls der Sperrzeitenregelung der Wärmepumpe. 35 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.2.4.7. Messeinrichtung Bei allen Wärmepumpen-Zentralheizungsanlagen, die beantragt und durch ÜWM genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der ▪ Wärmepumpe und des zweiten elektrischen Wärmeerzeugers sowie des zulässigen Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Anschlussleistung der Elektro- Heizungsanlage), ▪ Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen), ▪ Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter, ▪ Steuereinrichtungen, Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe, getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen (Zwei-Zähler-Prinzip). 10.2.4.8. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung Die Schaltung der Wärmepumpen-Zentralheizung ist nach den folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen. Die Sperrung der Wärmepumpe kann über den Hauptstromkreis beziehungsweise über den Steuerstromkreis erfolgen. 36 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 a) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monovalent oder bivalent) 37 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 b) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 1 h 38 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 c) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) / Sperrzeit = 3 x 2 h 39 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Derzeit werden die vorhandenen Tonfrequenzrundsteueranlagen durch Funkrund- steuerungen ersetzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Planung und Bau von Kompensationsanlagen ob, beziehungsweise welche Tonfrequenzen im jeweiligen Netzbereich verwendet werden. 11. Auswahl Schutzmaßnahmen 11.1. Schutz durch Abschaltung Das ÜWM-Niederspannungsnetz wird als TN-C-System betrieben. Zur Berechnung des Schleifenwiderstandes in einer Installationsanlage sind zu den Impedanzen (Schleifenwiderstand) der Kundenanlage (ab VNB-Hausanschlusskasten) ergänzend die Impedanzen des VNB-Niederspannungsnetzes zu addieren. Bei der Projektierung von Niederspannungsanlagen kann mit folgenden Werten gerechnet werden: ▪ Freileitungsnetz und Kabel/Freileitungsnetz (gemischt) ZVNB = 0,6 Ω ▪ Kabelnetz ZVNB = 0,3 Ω Diese Werte dienen als Anhaltwerte. Zur Erstellung einer Erstprüfung oder bei Wieder- holungsprüfungen von Niederspannungsanlagen sind die tatsächlich gemessenen Werte zu dokumentieren. 12. Derzeit nicht belegt 13. Vorübergehend angeschlossene Anlagen 13.1. Allgemeines Vorübergehend anzuschließende Anlagen (Baustellen, Schaustellerbetriebe, Fest- beleuchtungen, …) sind mit dem Formular "Antrag auf provisorische Stromversorgung" zu beantragen (siehe Musterformular). Der Antrag ist vollständig auszufüllen, dabei ist die Angabe des Anschlussortes zwingend. Der Einsatz von vorübergehenden Anlagen ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Nach Erhalt des Antrages schließt ÜWM die Anlage -sofern keine augenscheinlichen Mängel erkennbar sind- an das Netz an. Danach ist die Anlage von der Messeinrichtung bis zu den ersten Überstromschutzorganen nach dem Zähler unter Spannung. Die weitere Inbetriebsetzung erfolgt durch den Elektroinstallateur, welche nach Prüfung der Fehlerstromschutzschaltungen vorgenommen werden kann. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung oder Änderung sowie für den Betrieb der angeschlossenen Anlagen ist der Kunde. Er hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Beispiel: die Funktion der FI-Schutzschaltungen ist auf arbeitstäglich zu prüfen). Sofern für vorübergehend anzuschließende Anlagen kein fester EVU-Hausanschluss besteht oder errichtet wird, muss vom Kunden jeweils ein Baustromanschluss-Schrank bereitgestellt werden. Gleiches gilt für die Messeinrichtung, wenn kein geeigneter Raum mit Zählerplatz und Schutzeinrichtungen vorhanden ist. 40 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Für größere Baustellen ist es zweckmäßig, einen Anschluss-Schrank und mehrere Verteilerschränke mit jeweils eigenen FI-Schutzschaltern aufzustellen. Diese Anordnung ermöglicht den getrennten Betrieb einzelner Baustellenbereiche oder einzelner Geräte unabhängig voneinander und im Fehlerfall wird nicht die gesamte Baustelle spannungs-los. Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Vordruck "Fertigstellungs- anzeige/Inbetriebsetzungsantrag" zu beantragen (siehe Musterformular). Im Formularfeld "Bemerkung" ist der Hinweis "Innenausbau" einzusetzen (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt). 13.2. Anschluss Leitungsnetz a) Freileitungsnetz ▪ Für den Freileitungsanschluss sind Anschlussklemmensätze mit Isolierstangen bauseits zur Verfügung zu stellen. ▪ Bei isolierter Freileitung stellt das ÜWM als Ersatz für die Isolierstangen einen Anschlusskasten zur Verfügung. b) Kabelnetz Im Kabelnetz erfolgt der Anschluss normalerweise ▪ in einem Kabelverteilerschrank, ▪ in einer Transformatorenstation oder ▪ im Hausanschlusskasten eines Nachbargebäudes. Ist keine dieser Einrichtungen in der Nähe, aber bereits ein Ortsnetzkabel verlegt, so kann für die Baustromversorgung vorab das spätere Hausanschlusskabel abgezweigt werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein gegen mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse geschützter Kabelanschlusskasten genutzt wird. Der Standort des Kabelanschlusskastens ist so festzulegen, dass das Kabel in Trasse und Länge für den endgültigen Hausanschluss verwendet werden kann. Für bewegliche Anschluss- und Verbindungsleitungen -soweit diese mit dem Bau- stromverteiler verbunden sind- müssen schwere Gummischlauchleitungen (H07RN-F nach VDE 0281 und VDE 0282) verwendet werden. Die in VDE 0612, Tabelle 3 festgelegten Mindestquerschnitte sind einzuhalten. Der Anschluss der zu versorgenden, vorübergehend anzuschließenden Anlagen erfolgt ausschließlich durch ÜWM-Beauftragte. 13.3. Innenausbau Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind so vorzubereiten, dass ein vorschriftsmäßiger und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Zähler für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Formular „Inbetriebsetzung der Kundenanlage“ zu beantragen. Im Formularfeld Bemerkung ist der Hinweis „Innenausbau“ anzugeben (Voraussetzung: Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt). Der Einbau von Baustromzähler in den neuen Zählerschrank ist nicht erlaubt. 41 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Musterformular - Baustromantrag 42 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 13.4. Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz L1 TN-C Netz L2 Übergabe VNB L3 z. B. Freileitungsnetz PEN (Abgriffstangen) Abgriffstangen * EWM Zuständigkeitsgrenze Lampendraht Kunde Anschlusskabel * max. 30 m Anschluss- sicherung plombierbar kWh Einrichten der elektrischen Baustellenanlage nach VDE 0100 Teil 704 *) Abgriffstangen und Anschlusskabel sind bauseits zur Verfügung zu stellen. 43 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 13.5. Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz Kabelverteilerschrank L1 TN-C Netz L2 Übergabe VNB L3 z. B. Trafostation PEN Kabelverteilerschrank EWM Zuständigkeitsgrenze Kunde Anschlusskabel * max. 30 m Anschluss- sicherung plombierbar kWh Einrichten der elektrischen Baustellenanlage nach VDE 0100 Teil 704 * Anschlusskabel ist bauseits zur Verfügung zu stellen. 44 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 14. Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb 14.1. Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Es gilt die VDE-AR-N-4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungs- anlagen am Niederspannungsnetz“. Die zur Messung verwendete Zählertechnik ist bei diesen Anlagen generell für zwei Energie-Richtungen auszulegen. Hinweis: Im ÜWM-Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe DIN VDE V 0100-551-1) ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steck- dosen und/oder Einspeisungen in einen Endstromkreis sind nicht zulässig. Steckbare Plug- In-Anlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvor- richtung nach VDE 0628-1 verfügen. Diese Steckvorrichtung darf in keinem Falle durch einen Schuko-Stecker ersetzt werden. Alle Erzeugungsanlagen, auch diese Plug-In-Anlagen, müssen bei uns angemeldet und von einer in einem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft in Betrieb gesetzt werden. 45 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist in der Regel der Tausch ihres Stromzählers durch sie zu beauftragen. Weitere detailliertere Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen sind auf der Homepage des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) erläutert. 14.2. Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungs- ausfall durch ÜWM Es gilt die aktuelle VDN-Version „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“. 14.3. Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen Soll bei Ersatzstrom-Versorgungsanlagen (Notstromaggregate), eine unterbrechungsfreie Umschaltung der Kundenanlage an das ÜWM-Netz und zurück auf die Ersatzstrom- Versorgungsanlage erreicht werden, so kann das Verfahren der Überlappungs- Synchronisation (= Kurzzeitparallelbetrieb) angewendet werden. Dies gilt für Anlagen, bei denen ein zeitlich begrenzter Parallelbetrieb nicht vorgesehen beziehungsweise möglich ist. Für den Kurzzeitparallelbetrieb sind diese Anforderungen zu erfüllen: ▪ Die Zeitdauer für den Kurzzeitparallelbetrieb umfasst nur die Umschaltzeit nach erforderlicher Synchronisierung von Ersatzstrom-Versorgungsanlage und ÜWM-Netz und beträgt maximal 0,1 s. ▪ Die kurzzeitige Parallelschaltung der Ersatzstrom-Versorgungsanlage mit dem ÜWM- Netz darf nur möglich sein, wenn diese Synchronisationsbedingungen eingehalten werden (einphasige Messung): Spannungsdifferenz: 10 % UN Frequenzdifferenz: 0,5 Hz Phasenwinkeldifferenz: 10 ° ▪ Es muss sichergestellt sein, dass die Ersatzstrom-Versorgungsanlage nicht auf das spannungslose ÜWM-Netz zugeschaltet werden kann. ▪ Synchronisierung und Umschaltung dürfen nur automatisch erfolgen. Die Umschalt- einrichtung muss so hergerichtet sein, dass nach Ablauf des Kurzzeitparallelbetriebs die Umschaltung der Kundenanlage vom ÜWM-Netz auf die Ersatzstrom- Versorgungsanlage oder umgekehrt mit zwangsläufiger allpoliger Trennung endet. ▪ Die automatische Synchronisierungseinrichtung sowie die Umschaltautomatik für den Kurzzeitparallelbetrieb sind dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Einstellwerte der Einrichtungen müssen plombierbar sein oder auf andere Weise gegen eine Veränderung gesichert werden können. Werden diese Anforderungen an den Kurzzeitparallelbetrieb komplett erfüllt, kann auf die Entkupplungsschutzeinrichtung verzichtet werden. 46 Stand: 01/2021
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019 Kunden-Erklärung über die Einhaltung von Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb von Ersatzstrom- Versorgungsanlagen ohne Entkupplungsschutz-Einrichtungen mit dem 0,4-kV-/20-kV-ÜWM-Netz. Der Kunde ____________________________________________ (Vorname Name -nachstehend Kunde genannt-) verpflichtet sich, die genannten Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb seiner Ersatzstrom- Versorgungsanlage mit dem ÜWM-Netz einzuhalten. Der Kunde zeigt dem ÜWM umgehend an, wenn in seiner Anlage Änderungen so vorgenommen werden, dass die diese Anforderungen nicht mehr eingehalten werden. _________________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift und Stempel „Kunde“ 47 Stand: 01/2021
Sie können auch lesen