Richtwerte für Prüffristen - Busch-Jaeger

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Richtwerte für Prüffristen - Busch-Jaeger
E- CHECK

Richtwerte
für Prüffristen
–
Richtwerte für Prüffristen - Busch-Jaeger
Richtwerte für Prüffristen - Busch-Jaeger
2C D C0 020 09 B 0 07                                            3

Richtwerte für Prüffristen
und Art der Prüfung von
elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln
–
Nach der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Erstellt in Zusammenarbeit mit ABB STOTZ-KONTAKT, Heidelberg und
dem Deutschen Elektrohandwerk.
Der E-CHECK ist ein geschütztes Markenzeichen und darf nur von zugelas-
senen Innungsbetrieben eingesetzt werden. Ein echter, barer Mehrwert für
Innungsmitglieder. Über 12.000 Innungsbetriebe setzen den E-CHECK ein.
Über die Zulassungsvoraussetzungen informiert Sie Ihr Landesinnungsverband.
www.e-check.de

                        Durchführung von Wiederholungsprü-          Ortsfeste Betriebsmittel
                        fungen an elektrischen Anlagen und          sind festangebrachte Betriebsmittel
                        Betriebsmitteln                             oder Betriebsmittel, die keine Trage-
                        Voraussetzung zur Durchführung der          vorrichtung haben und deren Masse
                        Prüfung ist es, dass die Elektrofachkraft   so groß ist, das sie nicht leicht bewegt
                        die anzuwendenden elektrotechnischen        werden können
                        Regeln, insbesondere DIN VDE 0105,          (DIN VDE 0100 T200 826-16-06).
                        „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und
                        DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach             Ortsveränderliche Betriebsmittel
                        Instandsetzung, Änderung elektrischer       sind Betriebsmittel, die während des
                        Geräte - Wiederholungsprüfung elektri-      Betriebes bewegt werden oder die
                        scher Geräte“ zur Verfügung hat, diese      leicht von einem Platz zu einem
                        kennt und anwenden kann. 1)                 anderen gebracht werden können,
                        Die zur Prüfung verwendeten Messge-         während sie an den Versorgungs­
                        räte müssen der DIN VDE 0413 bzw.           stromkreis angeschlossen sind
                        EN 61557 DIN 0404 entsprechen.              (DIN VDE 0100 T200 826-16-04).

                                                                                                                                     I 6 I 7 I 8 I 9 I
                                                                                                                                 I 5                   10
                                                                                                                            I4                              I
                                                                                                                      I3

                                                                                                                                                                11
                                                                                                                       2

                                                                                                                                                                 I 1
                                                                                                                   1 I

                                                                                                                                                                     2

 Anmerkung:
1)
                                                                                                                                                                20
                                                                                                                     20

Für den gewerblichen Bereich werden durch die
                                                                                                                                                            20
                                                                                                                       16

                                                                                                                            I                               I
                                                                                                                                20
                                                                                                                                     17            019
                                                                                                                                        I 2018 I 2
BetrSichV weitergehende Anforderungen gestellt.
4           2CDC002009B007

Auszug aus der DGUV-Vorschrift
3 (BGV A3) § 5 „Prüfungen“
–

                                                                                                                                                                      I 6 I 7 I 8 I 9 I
                                                                                                                                                                  I 5                   10
                                                                                                                                                             I4                                                              I

                                                                                                                                         I3

                                                                                                                                                                                                                                 11
                                                                                                                                    2

                                                                                                                                                                                                                                      I 1
                                                                                                                                1 I

                                                                                                                                                                                                                                 20       2
                                                                                                                                       20

                                                                                                                                                                                                                             20
                                                                                                                                           16
                                                                                                                                                             I                                                               I
                                                                                                                                                                 20
                                                                                                                                                                      17            019
                                                                                                                                                                         I 2018 I 2

                                                                                                                        I 6 I 7 I 8 I 9                                                 I 6 I 7 I 8 I 9                                         I 6 I 7 I 8 I 9
                                                                                                                    I 5                 I 1
                                                                                                                                            0                                       I 5                 I 1
                                                                                                                                                                                                            0                               I 5                 I 1
                                                                                                                                                                                                                                                                    0
                                                                                                               I4                               I                              I4                               I                      I4                               I

                                                                                                         I3

                                                                                                                                                                         I3

                                                                                                                                                                                                                                 I3
                                                                                                                                                    11

                                                                                                                                                                                                                    11

                                                                                                                                                                                                                                                                            11
                                                                                                          2

                                                                                                                                                                          2

                                                                                                                                                                                                                                 2
                                                                                                                                                     I 1

                                                                                                                                                                                                                     I 1

                                                                                                                                                                                                                                                                             I 1
                                                                                                      1 I

                                                                                                                                                                      1 I

                                                                                                                                                                                                                             1 I
                                                                                                                                                         2

                                                                                                                                                                                                                         2

                                                                                                                                                                                                                                                                                 2
                                                                                                                                                                                                                                 E-CHECK PV

                                                                                                                                                                                                                    20

                                                                                                                                                                                                                                                                            20
                                                                                                                                                    20
                                                                                                        20

                                                                                                                                                                        20

                                                                                                                                                                                                                                 20
                                                                                                                                                                                                                20

                                                                                                                                                                                                                                                                        20
                                                                                                                                                20
                                                                                                          16

                                                                                                                                                                          16

                                                                                                                                                                                                                                  16
                                                                                                               I                                I                              I                                I                      I                                I
                                                                                                                   20                                                              20                                                      20
                                                                                                                        17             19                                               17             19                                       17             19
                                                                                                                           I 2018 I 20                                                     I 2018 I 20                                             I 2018 I 20

            Für jede Prüfaufgabe                                                                      Nur vom zugelassenen
                                                                                                      Innungsfachbetrieb.
            der richtige E-CHECK.                                                                     www.rein-in-die-innung.de

1    Der Unternehmer hat dafür zu                 Die Fristen sind so zu bemessen, dass                4 Die Prüfung vor der ersten Inbe-
     sorgen, dass die elektrischen An-            entstehende Mängel, mit denen ge-                      triebnahme nach Absatz 1 ist nicht
     lagen und Betriebsmittel auf ihren           rechnet werden muss, rechtzeitig fest-                 erforderlich, wenn dem Unterneh-
     ordnungsgemäßen Zustand geprüft              gestellt werden.                                       mer vom Hersteller oder Errichter
     werden                                                                                              bestätigt wird, dass die elektrische
     » vor der ersten Inbetriebnahme              2 Bei der Prüfung sind die sich hierauf                Anlagen und Betriebsmittel den
       und nach einer Änderung oder                 beziehenden elektrotechnischen                       Bestimmungen dieser Unfallver-
       Instandsetzung vor der Wieder-               Regeln zu beachten.                                  hütungsvorschrift entsprechend
       inbetriebnahme durch eine                  3 Auf Verlangen der Berufsgenossen-                    beschaffen sind.
       Elektrofachkraft oder unter                  schaft ist ein Prüfbuch mit bestimm-
       Leitung und Aufsicht einer                   ten Eintragungen zu führen. 1)                     Durchführungsanweisungen zu
       Elektrofachkraft und                                                                            § 5 Abs. 1 Nr. 1
     » in bestimmten Zeitabständen                                                                     Elektrische Anlagen und Betriebsmit-
                                                                                                       tel dürfen nur in ordnungsgemäßem
                                                                                                       Zustand in Betrieb genommen werden
                                                                                                       und müssen in diesem Zustand erhal-
                                                                                                       ten werden. 2)
                                                  2)
                                                     Anmerkung:
 Anmerkung:
1)
                                                  Nach VOB Teil C und DIN VDE 0105, Abs 5.3.101.5
Für den gewerblichen Bereich werden durch die     sowie Betriebssicherheitsverordnung § 17 sind die
BetrSichV weitergehende Anforderungen gestellt.   Prüfungsergebnisse aufzuzeichnen (Prüfprotokoll).
2C D C0 020 09 B 0 07            5

Prüffristen – Richtwerte gemäß
DGUV-Vorschrift 3

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 1)

Anlagen/Betriebsmittel                             Prüffrist                                   Art der Prüfung                    Prüfer

Elektrische Anlagen und                            4 Jahre                                     Auf ordnungsgemäßen                Elektrofachkraft
ortsfeste Betriebsmittel                                                                       Zustand (DIN VDE 0105-100)

Elektrische Anlagen und ortsfeste                  1 Jahr                                      Auf ordnungsgemäßen                Elektrofachkraft
elektrische Betriebsmittel in „Betriebs­stätten,
Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN
VDE 0100 Gruppe 700)

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-                   1 Monat                                     Auf Wirksamkeit                    Elektrofachkraft oder elektro-
Schutzeinrichtungen in                                                                         (Messung des Auslösestromes)       technisch unterwiesene Person
nichtstationären Anlagen                                                                                                          bei Verwendung geeigneter
                                                                                                                                  Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und                                                               Auf einwandfreie Funktion durch    Benutzer
Fehlerspannungs-Schutzschalter                                                                 Betätigen der Prüfeinrichtung
» in stationären Anlagen                           6 Monate                                    Prüftaste
» in nichtstationären Anlagen                      arbeitstäglich

Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlagen/Betriebsmittel                             Prüffrist                                   Art der Prüfung                    Prüfer

» Ortsveränderliche elektrische                    Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3        Auf ordnungsgemäßen Zustand        Elektrofachkraft, bei Verwen-
  Betriebsmittel (soweit benutzt)                  Monate. Wird bei den Prüfungen eine         (Inaugenscheinnahme Prüfung        dung geeigneter Mess- und
» Verlängerungs- und Geräteanschluß­­-             Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüf-   auf mech. Beschädigung-,           Prüfgeräte auch elektrotech-
  leitungen mit Steckvorrichtungen                 frist entsprechend verlängert werden.       Prüfung der angewendeten           nisch unterwiesene Person
» Anschlußleitungen mit Stecker                    Auf Baustellen, in Fertigungsstätten        Schutzmaßnahmen zum Schutz
» Bewegliche Leitungen mit Stecker                 und Werk­stätten oder unter ähnlichen       bei indirektem Berühren und Iso-
  und Festanschluss                                Bedingungen mindestens jährlich. In         lationswiderstandsmessung, im
                                                   Büros oder unter ähnlichen Bedingungen      Einzelnen wie
                                                   mindestens alle zwei Jahre.                 DIN VDE 0701-0702)

1)
     auch für Gefährdungs- und Belastungsanalysen gem. BetrSichV
6               2CDC002009B007

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen
nach DIN VDE 0105-100

Messungen, Messverfahren und Werte-/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System

Messaufgaben                                             Messverfahren                                         Werte

Schutzpotentialausgleich und zusätzlicher                Niederohmige Widerstandsmessung                       < 1 Ω 1)
Schutzpotentialausgleich

Isolationswiderstand des Schutzleiters zu                Isolationswiderstandsmessung                          ≥ 300 Ω/V mit Verbraucher
Neutral- und Außenleitern                                                                                      ≥ 1000 Ω/V ohne Verbraucher
                                                                                                               bei einer Netzspannung bis 500 V
                                                                                                               und einer Messspannung von 500 V

Verwechslung Schutz- und Außenleiter                     Phasenprüfung oder Spannungsmessung gegen Erde Netzspannung

Verwechslung Schutz- und Neutralleiter                   Niederohmige Widerstandsmessung                       < 1 Ω 1)

Bei mehr als einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung                                                               < 1 Ω 1)
für die gesamte Anlage:
» Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den            Niederohmige Widerstandsmessung                       Siehe Isolationswiderstandsmessung
  jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfaßten
  Stromkreisen.
» Schluß zwischen Neutralleitern unterschiedlicher       Isolationswiderstandsmessung
  FI-Schutzeinrichtungen

1)
     Praxiswert, in der Norm nicht festgelegt, abhängig von Querschnitt, Länge, Material Zusatz: Durch messen des Schutzpotentialausgleichs ist festzustellen, dass
     zwischen fremden leitfähigen Teilen, z.B. metallenen Rohrsystemen und der Haupterdungsschiene eine zuverlässige Verbindung besteht.

Zusätzlich sind die Schutzeinrichtungen wie Überstrom-Schutzeinrichtung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu bewerten.
Beispielhaft sei hier die Überprüfung der Schutzmaßnahmen im TN-System dargestellt.

Schutzeinrichtung                                        Messaufgaben                                          Messverfahren

Überstrom-Schutzeinrichtung                              Schleifenimpedanz                                     Messen der Schleifenimpedanz (Kurzschluß­
                                                                U0                                             strommessung) oder Rechnung bzw. Nachweis
                                                         Zs ≤
                                                                                                               am Netzmodell
                                                                Ia
                                                         zw. Außenleiter und PE- bzw. PEN-Leiter
                                                         (U0 = Nennspannung gegen geerdeten Leiter,
                                                         Ia = Abschaltstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung)

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung                            » UB ≤ UL und I∆ ≤ I∆n                                Messen des Auslösestroms (I∆) und der Berührungs-
                                                                                                               spannung (UB) durch Erzeugen eines Fehlerstroms
                                                         (UL < 50 V, max. zulässige Berührungsspannung)        sowie Feststellung, dass die Fehlerstrom-Schutz-
                                                         » Verbindung aller anderen Körper mit                 einrichtung spätestens bei Nennfehlerstrom (I∆n)
                                                           der zentralen Schutzleiterschiene                   auslöst. Niederohmige Prüfung des Schutzleiters

Werte zur Beurteilung von Überstrom-Schutzeinrichtungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind in der DIN VDE 0100 Teil 600 angegeben.
2C D C0 020 09 B 0 07       7

Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte
nach DIN VDE 0701-0702

Messaufgabe                                 Messverfahren

                                                                                 Schutzklasse I                        Schutzklasse II

Schutzleiterwiderstand                      Niederohmige Widerstandsmessung      entfällt                              entfällt
                                            des Schutzleiters ≤ 0,3 Ω bei An-
                                            schlussleitungen mit Bemessungs-
                                            strom von 16 A bis max. 5 m.
                                            Zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m
                                            jedoch max. 1 Ω.
                                            Für andere Leitungen gilt als
                                            Grenzwert der errechnete
                                            Widerstandswert.
Isolationswiderstand                        ≥ 0,3 MΩ                             ≥ 2 MΩ                                ≥ 250 kΩ
                                            (Geräte mit eingeschalteten          (Schalter, Temperaturregler usw.      (Schalter, Temperaturregler usw. der
                                            Heizelementen)                       der Geräte müssen geschlossen         Geräte müssen geschlossen sein)
                                                                                 sein)

                                            ≥ 1 MΩ
                                            (Sonstige Geräte 1))

Schutzleiter-/ Differenz-/                  Heizleistung ≤ 3,5 kW                entfällt                              entfällt
Ersatzableitstrom                           ≤ 3,5 mA
                                            (die Messmethode ist frei wählbar)

                                            Heizleistung > 3,5 kW
                                            ≤ 1 mA/kW bis max.10mA
                                            (bei Geräten der Schutzklasse I
                                            mit Heizelementen, bei denen der
                                            geforderte Isolationswiderstand
                                            nicht erreicht wird)

Berührungsstrom                             ≤ 0,5 mA                             ≤ 0,5 mA                              entfällt
                                            (bei Geräten der Schutzklasse I,     Die Messung ist nur an berührba-
                                            deren berührbare leitfähigen         ren leitfähigen Teilen durchzufüh-
                                            Teile nicht mit dem Schutzleiter     ren, die nicht mit dem Schutzleiter
                                            verbunden sind)                      verbunden sind.

1)
     Grenzwerte (Mindestwerte) für den Isolationswiderstand
8              2CDC002009B007

Prüfablauf der Wiederholungsprüfung an elektrischen
Geräten nach DIN VDE 0701-0702
         Prüfablauf der Wiederholungsprüfung an elektrischen
–        Geräten nach DIN VDE 0701 -0702
DieDie
    Prüfungen     sindnach
       Prüfungen sind   nach   einer
                            einer     angegebenen
                                  angegebenen           Reihenfolge
                                                Reihenfolge            durchzuführen
                                                            durchzuführen                 und jede
                                                                          und jede der Prüfungen    der
                                                                                                 muss
   bestandenmuss
Prüfungen     sein, bevor mit der nächsten
                     bestanden             Prüfung
                                   sein, bevor   mitbegonnen wird.
                                                      der nächsten    Prüfung begonnen wird.

                                 SK I                                                SK II                       SK III

                           Schutzleiterwider-
                           stand < 0,3 Ω1)

               1                                                           1

                              Isolations-                                           Isolations-                 Isolations-
                               messung
                                                                                     messung                     messung
                             > 0,3 MΩ,
                                                                                     > 2 MΩ                     > 0,25 MΩ
                               1,0 MΩ,

         2a                          2                                2a                 2

         Schutzleiter-/ Differenz-       Schutzleiter-/ Differenz-/   Berührungs- oder       Berührungs-/ Differenz-/
         strom/Strommesszange            Ersatzableitstrom oder                              Ersatzableitstrom
                                         Strommesszange                Differenzstrom
                < 3,5 mA                                                 < 0,5 mA                  < 0,5 mA
                                                < 3,5 mA

                                     3

                            Berührungsstrom
                               < 0,5 mA

    1)
         Bei Anschlussleitungen mit Bemessungsstrom                                Prüfen der
         von 16A bis max. 5m, zuzügl. 0,1 Ω je                                 Schutzeinrichtungen
         weitere 7,5m, jedoch bis max. 1 Ω. Für
         andere Leitungen gilt als Grenzwert der
         errechnete Widerstandswert.
                                                                  Prüfung Aufschriften
         1     Wenn technisch nicht möglich, dass alle
               aktiven Teile im Gerät erfasste werden
               (z. B. bei Schaltnetzteilen endet die                    Prüfen der
               Messung am Netzanschluss), muss eine                  Gerätefunktionen
               Ableitstrommessung durchgeführt werden.
         2     Die Messmethode ist frei wählbar, bei
               SK I - Geräten mit Heizelementen über   Protokoll, ggf. Geräteaufkleber für nächsten
               3,5 kW, gilt 1mA/kW bis max. 10mA.                       Prüftermin
         2   Alternatives Messverfahren, wenn die ISO-Messung nicht durchführbar ist und das
               Gerät von der Erde isoliert werden kann.
         3     Die Messung ist nur an berührbaren leitfähigen Teilen durchzuführen, die nicht mit
               dem Schutzleiter verbunden sind.
2C D C0 020 09 B 0 07   9

Prüfung der Gebäudeinstallation und der Geräte

Prüfung der Gebäudeinstallation — Erstprüfung nach VDE 0100 T600 ­— Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100

Prüfung nach                                          DGUV-Vorschrift 3 1)

Veranlasser                                           Betreiber von

                                                      gewerbliche Betriebe                                 öffentliche Bauten
                                                      Büro                                                 Behörden

                                                      Hotel                                                Ämter

                                                      Fabriken                                             Kirchl. Gebäude

                                                      Banken                                               Heime

                                                      Geschäfte                                            Kindergärten

                                                      Hallen                                               Krankenhäuser

                                                      Gasthäuser                                           Vereinshäuser

                                                      Werkstätten

                                                      Baustellen

                                                      Bauträger

Dokumentation                                         Prüfbuch                                             Prüfbuch

Prüfung der Geräte ­­— Nach Änderung und Wiederholungsprüfung gemäß VDE 0701-070
Prüfung nach                                          BGB 535 und 536                                      BGB 535

Veranlasser                                           Vermieter 2)                                         Privatpersonen 3)

                                                      Vermieter                                            private Wohnung

                                                      Hausverwalter                                        Renovierer

                                                      Haus- und Grundeigentümer                            Einfamilienhauseigentümer

                                                      Organisationen                                       Wohnungs- und Immobilienmakler

                                                                                                           Private Käufer von Immobilien

Dokumentation                                         Prüfprotokoll                                        Prüfprotokoll
1)
   DGUV-Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (vorherige BGV A3)
2)
   Vermieterhaftung: OLG Saarbr. 4 U 109/92, Urteil Celle Vermieterhaftung; BGH anlassbezogen
3)
   Verkehrssicherungspflicht und Haftpflicht bei privater Nutzung
10   2CDC002009B007

Notizen.
Busch-Jaeger Elektro GmbH

                                                                                              Ein Unternehmen
                                                                                              der ABB-Gruppe
                                                                                              Freisenbergstraße 2
                                                                                              58513 Lüdenscheid

                                                                                              busch-jaeger.de
                                                                                              info.bje@de.abb.com

                                                                                              Zentraler Vertriebsservice:
                                                                                              Tel.: 02351 956-1600
                                                                                              Fax: 02351 956-1700

                                                                                              Busch-Jaeger Produkte gibt
                                                                                              es beim Elektroinstallateur

                                                                                                                            BJE 2CKA000001A1677/6.18/0502-KM, dpi 410318

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