Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023

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Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
Jagdrevierbewertung des Kantons St.
Gallen
Pachtperiode 2016 - 2023
Erstellt im Auftrag des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen

Martina Bächtiger, Dr. Stefan Suter & Prof. Dr. Roland Graf

Forschungsgruppe Wildtiermanagement WILMA, ZHAW Wädenswil

14.07.2015
Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
Auftraggeber
Dr. Dominik Thiel
Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen

Autoren
Martina Bächtiger, Dr. Stefan Suter & Prof. Dr. Roland Graf
Forschungsgruppe Wildtiermanagement WILMA
Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen IUNR
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW
Grüental, Postfach
CH-8820 Wädenswil

Copyright © 2015
WILMA/ZHAW, ANJF SG
Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
Inhaltsverzeichnis
1.     Einleitung........................................................................................................................................................ 2

2.     Berechnung Sockelbeitrag ............................................................................................................................ 3

2.1.   Bejagbare Waldfläche                                                                                                                                              4
2.2.   Bejagbare Feldfläche                                                                                                                                              5
2.3.   Bejagbare Wasserfläche                                                                                                                                            6

3.     Lebensraumpotential Wildtiere ..................................................................................................................... 7

3.1.   Reh                                                                                                                                                               8
3.2.   Gämse                                                                                                                                                             8
3.3.   Rothirsch                                                                                                                                                         8
3.4.   Steinbock                                                                                                                                                         9

4.     Berechnung der Jagdwertminderung ........................................................................................................ 10

4.1.   Bevölkerungsdruck                                                                                                                                               10

5.     Excel- Tabelle zur Berechnung der Revierpreise ...................................................................................... 11

6.     Grundlagedaten............................................................................................................................................ 12
Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
1.      Einleitung
In einem Rhythmus von acht Jahren werden im Kanton St. Gallen die Pachtzinsen für die Jagdreviere neu berechnet.
Die Neubewertung steht an, damit die Pachtzinsen für die nächste Periode 2016-2023 rechtzeitig festgelegt sind. Die
Pachtzinssumme soll mit der Neuverpachtung von CHF 1.96 Mio. auf CHF 1.6 Mio. sinken. Im Gegensatz zu frühe-
ren Perioden ist für die kommende Pachtperiode keine Zwischenbewertung vorgesehen.
Das neue Bewertungssystem lehnt sich methodisch an die beiden vorangehenden Bewertungen vom Jahr 2000
durch das Büro Robin Habitat AG (Robin et al. 2000) sowie vom Jahr 2006 durch WildArk (Eyholzer et al. 2006).
Der Wert der Jagdreviere setzt sich aus den drei Komponenten Sockelbeitrag, Lebensraumpotential für Wildtiere und
Jagwertminderung zusammen.
Ziele des Bewertungssystems:
     -   Revierwerte werden neutral und nach einheitlichen Kriterien festgelegt
     -   wildbiologische Grundlagen fliessen in den Bewertungsprozess ein
     -   Möglichkeit einer Gewichtung der verschiedenen Faktoren
     -   Berechnungen sollen transparent und reproduzierbar sein

                                                                                                                  2
Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
2.       Berechnung Sockelbeitrag
Eine Grundlage für die Berechnung des relativen Wertes der Jagdreviere stellt die effektiv bejagbare Fläche dar.
Diese wird in Wald-, Feld- und Wasserfläche unterteilt (Abb. 1). Die Feldfläche wird, um die Distanz zum Wald zu
berücksichtigen, zusätzlich in drei Unterkategorien eingeteilt: Waldabstand 200m (Abb. 2).

Abb. 1: Für die Berechnung des Sockelbeitrags werden die effektiv bejagbaren Wald-, Feld- und Wasserflächen verwendet.

Abb. 2: Abstand der bejagbaren Feldfläche zum Wald in drei unterschiedlichen Kategorien.
                                                                                                                         3
2.1. Bejagbare Waldfläche
Um die bejagbare Waldfläche zu berechnen, werden von der Gesamtwaldfläche jagdlich nicht nutzbare Flächen
abgezogen (Tab. 1). Zusätzlich wird um Siedlungen, Einzelgebäude und Verkehrsträger ein Pufferstreifen berechnet
und abgezogen (Tab. 2). Um die bejagbare Waldfläche pro Revier zu definieren, verschneiden wir die bejagbare
Waldfläche mit den Jagdreviergrenzen.

Tab. 1: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Waldfläche.

                     Gesamtwaldfläche                                       Jagdlich nicht nutzbare Waldfläche

 Datensatz                       Objektart                         Datensatz                  Objektart
 TLM_BB Bodenbede-               Wald, Wald offen, Gebue-          TLM_OEV                    Eisenbahn
 ckung                           schwald

                                                                   Vec25_Primärflächen        Siedlung

                                                                   TLM_Bauten                 Gebaeude

                                                                   TLM_Strassen               Autobahn, Autostrasse,
                                                                                              10m_Strasse,
                                                                                              8m_Strasse, 6m_Strasse,
                                                                                              4m_Strasse, 3m_Strasse
                                                                                              ohne Tunnel (Objektart
                                                                                              Kunstbaute)

                                                                   Jagdreviere                nicht Jagdgebiete

                                                                   TLM_Areale                 Freizeitareal, Verkehrsa-
                                                                                              real

                                                                   TLM_Areale Nutzungsareal   Abwasserreinigung,
                                                                                              Baumschule, Deponien,
                                                                                              Kraftwerke, Friedhof,
                                                                                              Schrebergärten, Schula-
                                                                                              real, Spitalareal

Tab. 2: Definition der Pufferzonen für die verschiedenen Objektarten.

Objektart                                                          Puffer
Siedlung                                                           50m
Eisenbahn                                                          25m
Gebäude                                                            30m
Autobahn, Autostrasse                                              25m
>3 m Strassen                                                      25m
3m Strassen                                                        10m

Resultierender Datensatz:
Sockelbeitrag_Wald (WILMA)

                                                                                                                          4
2.2. Bejagbare Feldfläche
Für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche werden von der Gesamtfeldfläche jagdlich nicht nutzbare Flächen
sowie die Waldfläche, um Überschneidungen zu vermeiden, abgezogen (Tab. 3). Auch hier wird um Siedlungen,
Einzelgebäude und Verkehrsträger ein Pufferstreifen berechnet und abgezogen (Tab. 4). Um die Fläche pro Revier
zu definieren, verschneiden wir die bejagbare Feldfläche mit den Jagdreviergrenzen.
Da jagdlich vor allem die waldrandnahen Feldgebiete interessant sind, wird der Abstand der bejagbaren Feldfläche
zum Wald berücksichtigt und in folgende drei Kategorien 200m differenziert.

Tab. 3: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche.

                      Gesamtfeldfläche                                      Jagdlich nicht nutzbare Feldfläche

 Datensatz                       Objektart                         Datensatz                  Objektart
 Vec25_Primärflächen             Uebriges Gebiet                   TLM_OEV                    Eisenbahn

 TLM_BB Bodenbede-               Fels, Feuchtgebiet, Glet-         Vec25_Primärflächen        Siedlung
 ckung                           scher, Lockergestein

 TLM_Areale Nutzungsa-           Kiesabbauareal, Stein-            TLM_Strassen               Autobahn, Autostrasse,
 real                            bruchareal, Obstanlage,                                      10m_Strasse,
                                 Reben                                                        8m_Strasse, 6m_Strasse,
                                                                                              4m_Strasse, 3m_Strasse
                                                                                              ohne Tunnel (Objektart
                                                                                              Kunstbaute)

                                                                   TLM_Bauten                 Gebaeude

                                                                   Jagdreviere                nicht Jagdgebiete

                                                                   Wald                       Bejagbare Waldfläche

                                                                   TLM_Areale                 Freizeitareal, Verkehrsa-
                                                                                              real

                                                                   TLM_Areale Nutzungsareal   Abwasserreinigung,
                                                                                              Baumschule, Deponien,
                                                                                              Kraftwerke, Friedhof,
                                                                                              Schrebergärten, Schula-
                                                                                              real, Spitalareal

Tab. 4: Definition der Pufferzonen für die verschiedenen Objektarten.

Objektart                                                          Puffer
Siedlung                                                           50m
Eisenbahn                                                          25m
Gebäude                                                            30m
Autobahn, Autostrasse                                              25m
>3 m Strassen                                                      25m
3m Strassen                                                        10m

Resultierende Datensätze:
Sockelbeitrag_Feld
Feld_100m_zum_Wald
Feld_100-200m_zum_Wald
Feld_200m_zum_Wald

                                                                                                                          5
2.3. Bejagbare Wasserfläche
Für die Berechnung der bejagbaren Wasserfläche werden von der Gesamtwasserfläche die Nichtjagdgebiete abge-
zogen (Tab. 5).

Tab. 5: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche.

                   Gesamtwasserfläche                                     Jagdlich nicht nutzbare Wasserfläche

 Datensatz                      Objektart                          Datensatz                 Objektart
 Vec25_Primärflächen            See, Fluss                         Jagdreviere               nicht Jagdgebiete

Resultierender Datensatz:
Sockelbeitrag_Wasser (WILMA)

                                                                                                                 6
3.       Lebensraumpotential Wildtiere
GIS-basierte Habitatmodelle sind Rasterkarten, welche eine grobe Information über die Eignung von Rasterzellen als
Lebensraum für Wildtiere enthalten. Eine Reihe von Grundlagendaten (Landnutzung, Topographie, etc.) fliessen in
ein Habitatmodell ein und werden über eine geeignete Klassierung und Gewichtung in einer Karte kombiniert. Für die
Verrechnung der einzelnen Grundlagendaten zu dem Habitatmodell verwendeten wir vorwiegend dieselbe Methodik,
welche bereits für die Jagdrevierbeurteilung des Kantons St. Gallen verwendet wurde (Robin et al. 2000). Diese
Methode kombiniert in einem ersten Schritt Informationen zur Landnutzung (Arealstatistik) und zur Topographie
(DHM25) zum Naturpotenzial. Dieses Naturpotenzial erfährt Abwertungen durch die Präsenz oder Nachbarschaft von
zivilisatorischen Einrichtungen (Siedlungen, Autobahnen, Haupt- und Nebenstrassen). Das resultierende Modell
beschreibt das Lebensraumpotenzial unter Berücksichtigung von zivilisatorischen Einflüssen.
Das Schlussmodell enthält 6 Eignungsstufen von 0 bis 5: Vorkommen ausgeschlossen (0), Vereinzelte Vorkommen
möglich (1), Schlechte Bedingungen (2), Mittlere Bedingungen (3), Gute Bedingungen (4), Ideale Bedingungen (5).

Abb. 3: Grundlage für das Lebensraumpotenzial bilden Habitatmodelle. Die Rasterzellwerte der Eignungsstufen werden pro Art und
Jagdrevier aufsummiert und ergeben das Potenzial des Schalenwildlebensraums.

                                                                                                                             7
3.1. Reh
Um das Lebensraumpotenzial für das Reh pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit den
Jagdreviergrenzen (Tab. 6). Das Lebensraumpotenzial für das Reh ergibt sich durch Aufsummieren der Rasterzell-
werte pro Jagdrevier. Dies ermöglicht anhand des flächenmässigen Anteils die relative Bewertung der Jagdreviere
zueinander.

Tab. 6: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Reh.

                    Lebensraumpotenzial Reh

 Datensatz                            Objektart
 hm_reh                               Eignungsstufen
 Jagdreviere                          R_Nr

3.2. Gämse
Um das Lebensraumpotenzial der Gämse pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit den
Jagdreviergrenzen (Tab. 7). Die aufsummierten Rasterzellwerte pro Revier ergeben das Lebensraumpotenzial.

Tab. 7: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Gämse.

                  Lebensraumpotenzial Gämse

 Datensatz                            Objektart
 hm_gaemse                            Eignungsstufen
 Jagdreviere                          R_Nr

3.3. Rothirsch
Um das Lebensraumpotenzial des Rothirsches pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit
den Jagdreviergrenzen (Tab. 8). Beim Rothirsch wird zusätzlich zum Lebensraumpotenzial die aktuelle Verbreitung
berücksichtigt. Dafür wird der Mittelwert der Abgänge in den Jahren 2010-2013 berechnet und die Jagdreviere da-
nach kategorisiert (Tab. 9). Das Lebensraumpotenzial Rothirsch verrechnen wir mit dem entsprechenden Faktor um
Jagdreviere zu entlasten in welchen viel Lebensraumpotenzial vorhanden ist, aber noch keine Rothirscheinstände
haben.

Tab. 8: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Rothirsch.

                 Lebensraumpotenzial Rothirsch

 Datensatz                            Objektart
 hm_rothirsch                         Eignungsstufen
 Jagdreviere                          R_Nr

Tab. 9: Der Rothirschabgang der Jahre 2010-2013 dient als Grundlage für die aktuelle Verbreitung. Die Jagdreviere werden auf-
grund ihrer Abgänge in sieben Kategorien eingeteilt.

  Kategorien            Verbreitung               Abschuss/Fallwild          Faktor

 1                 nie                        0                          0.25
 2                 selten                     1-10                       0.5
 3                                            10-20                      0.75
                   regelmässig
 4                                            20-30                      1
 5                                            30-40                      2
                   häufig
 6                                            40-50                      2.5
 7                 sehr häufig                >50                        3

                                                                                                                                8
3.4. Steinbock
Als Grundlage für das Lebensraumpotenzial des Steinbocks wird die Fläche der tatsächlichen Verbreitung (Sommer-
und Wintereinstände) verwendet. Für den flächenmässigen Anteil pro Jagdrevier werden die Sommer- und Winter-
einstände mit den Jagdreviergrenzen verrechnet (Tab. 10). Zusätzlich zum Lebensraumpotenzial wird die aktuelle
Verbreitung berücksichtigt. Dafür wird der Mittelwert der Abgänge in den Jahren 2010-2013 berechnet und die Jagd-
reviere danach kategorisiert (Tab. 11).

Tab. 10: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Steinbock.

                           Lebensraumpotenzial Steinbock

 Datensatz                      Objektart
 WLR_Steinbock                  Sommereinstand, Wintereinstand, GbwB- Sommer,
                                GbwB- Winter
 Jagdreviere                    R_Nr

Tab. 11: Der Steinbockabgang der Jahre 2010-2013 dient als Grundlage für die aktuelle Verbreitung. Die Jagdreviere werden auf-
grund ihrer Abgänge in fünf Kategorien eingeteilt.

  Kategorien            Verbreitung             Abschuss/Fallwild            Faktor

 1                selten                      0                          0.5
 2                                            0.25-2                     1
                  regelmässig
 3                                            2-5                        1.25
 4                häufig                      5-10                       1.5
 5                sehr häufig                 >10                        2

                                                                                                                                 9
4.       Berechnung der Jagdwertminderung
4.1. Bevölkerungsdruck
Die siedlungsnahen Gebiete werden durch die Bevölkerung intensiv genutzt, was die Jagd in den umliegenden Wäl-
dern erschwert. Mit dem Faktor Bevölkerungsdruck, wird die qualitative Abwertung der bejagbaren Fläche berück-
sichtigt.
Ausgangslage für die Berechnung der Jagdwertminderung bildet die Bevölkerungsdichte (ständige Wohnbevölke-
rung) im Hektarraster von der Volkszählung im Jahr 2013. Der Bevölkerungsdruck wird in Funktion der Bevölke-
rungsdichte pro Hektar und der Distanz zur jeweiligen bejagbaren Fläche berechnet. Durch dieses Vorgehen wird die
bejagbare Fläche in Agglomerationsnähe abgewertet. Die Berechnung berücksichtigt jeweils den Medianwert der
Bevölkerungsdichte aus allen umliegenden Zellen im gewählten Radius. Die Berechnungen werden für die Radien
0m (Originaldaten), 500m, 1000m, 2000m, 3000m, 4000 und 5000m durchgeführt und die Werte dann zu einem
neuen Layer „stoerungen“ addiert (Abb. ). Die relativen Störungswerte werden für die effektiv bejagbare Fläche (So-
ckelbeitrag) in jedem Jagdrevier addiert und ergeben den Wert für die Jagdwertminderung.

Abb. 4: Einfluss der ständigen Wohnbevölkerung auf die Jagdreviere im Kanton St. Gallen. In Jagdrevieren mit einer hohen Bevöl-
kerungsdichte sind Störungen häufiger. Je dunkler eine Fläche, desto stärker ist der Bevölkerungsdruck und damit die berücksich-
tigte qualitative Abwertung in den Jagdrevieren.

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5.      Excel- Tabelle zur Berechnung der Revierpreise
Die bisherige Tabelle für die Berechnung der Revierpreise ist durch eine neue Tabelle (Revierbewertung_SG_2015-
07-13.xlsx) ersetzt worden.
Im Blatt „Berechnung“ kann die Gesamtpachtsumme im Feld „D11“ festgelegt werden. Die drei Komponenten So-
ckelbeitrag, Lebensraumpotenzial und Jagdwertminderung können in den Feldern „I6-I8“ gewichtet werden. Eine
detaillierte Gewichtung kann beim Sockelbeitrag für Wald, Feld und Wasser (C19, C23-C29, C36) und beim Lebens-
raumpotenzial für Rothirsch, Gämse, Reh und Steinbock (C45-C48) vorgenommen werden.
Die Gesamtpachtsumme von 1.6 Mio. verteilt sich, basierend auf der relativen Gewichtung der einzelnen Komponen-
ten, auf die Jagdreviere. Die Werte der verschiedenen Komponenten sowie die Revierpreise sind im Blatt „Jagdrevie-
re“ aufgelistet. Ein Vergleich zwischen den alten und neuen Revierpreisen befindet sich im Blatt „Ver-
gleich_JR_Preise“.

                                                                                                               11
6.       Grundlagedaten

Ausgangsdatensätze

        swiss TLM3D 1.1, Swisstopo
        VECTOR25, Swisstopo
        Jagdreviere des Kantons St. Gallen, ANJF 2015
        Habitatmodell Reh, WILMA 2012
        Habitatmodell Rothirsch, WILMA 2012
        Habitatmodell Gämse, WILMA 2012
        Wildlebensraum Steinbock, ANJF 2012
        Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) ab 2010, ständige Wohnbevölkerung 2013, BFS
         GEOSTAT
        Landeskarten 1:25‘000, Swisstopo

erstellte Datensätze für die Bewertung
     Sockelbeitrag Wald, WILMA 2015
     Sockelbeitrag Wasser, WILMA 2015
     Sockelbeitrag Feld, WILMA 2015
     Bejagbare Feldfläche Distanz 200m zum Wald, WILMA 2015
     Störungen, WILMA 2015
     Schalenwildlebensraum (Attributtabelle), WILMA 2015

Die Datensätze werden in digitaler Form dem Amt für Natur Jagd und Fischerei St. Gallen zur Verfügung gestellt
(JR_Bewertung_SG_ANJF_WILMA.gdb).

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