Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen - Pachtperiode 2016 2023
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Jagdrevierbewertung des Kantons St. Gallen Pachtperiode 2016 - 2023 Erstellt im Auftrag des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen Martina Bächtiger, Dr. Stefan Suter & Prof. Dr. Roland Graf Forschungsgruppe Wildtiermanagement WILMA, ZHAW Wädenswil 14.07.2015
Auftraggeber Dr. Dominik Thiel Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen Autoren Martina Bächtiger, Dr. Stefan Suter & Prof. Dr. Roland Graf Forschungsgruppe Wildtiermanagement WILMA Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen IUNR Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW Grüental, Postfach CH-8820 Wädenswil Copyright © 2015 WILMA/ZHAW, ANJF SG
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung........................................................................................................................................................ 2 2. Berechnung Sockelbeitrag ............................................................................................................................ 3 2.1. Bejagbare Waldfläche 4 2.2. Bejagbare Feldfläche 5 2.3. Bejagbare Wasserfläche 6 3. Lebensraumpotential Wildtiere ..................................................................................................................... 7 3.1. Reh 8 3.2. Gämse 8 3.3. Rothirsch 8 3.4. Steinbock 9 4. Berechnung der Jagdwertminderung ........................................................................................................ 10 4.1. Bevölkerungsdruck 10 5. Excel- Tabelle zur Berechnung der Revierpreise ...................................................................................... 11 6. Grundlagedaten............................................................................................................................................ 12
1. Einleitung In einem Rhythmus von acht Jahren werden im Kanton St. Gallen die Pachtzinsen für die Jagdreviere neu berechnet. Die Neubewertung steht an, damit die Pachtzinsen für die nächste Periode 2016-2023 rechtzeitig festgelegt sind. Die Pachtzinssumme soll mit der Neuverpachtung von CHF 1.96 Mio. auf CHF 1.6 Mio. sinken. Im Gegensatz zu frühe- ren Perioden ist für die kommende Pachtperiode keine Zwischenbewertung vorgesehen. Das neue Bewertungssystem lehnt sich methodisch an die beiden vorangehenden Bewertungen vom Jahr 2000 durch das Büro Robin Habitat AG (Robin et al. 2000) sowie vom Jahr 2006 durch WildArk (Eyholzer et al. 2006). Der Wert der Jagdreviere setzt sich aus den drei Komponenten Sockelbeitrag, Lebensraumpotential für Wildtiere und Jagwertminderung zusammen. Ziele des Bewertungssystems: - Revierwerte werden neutral und nach einheitlichen Kriterien festgelegt - wildbiologische Grundlagen fliessen in den Bewertungsprozess ein - Möglichkeit einer Gewichtung der verschiedenen Faktoren - Berechnungen sollen transparent und reproduzierbar sein 2
2. Berechnung Sockelbeitrag Eine Grundlage für die Berechnung des relativen Wertes der Jagdreviere stellt die effektiv bejagbare Fläche dar. Diese wird in Wald-, Feld- und Wasserfläche unterteilt (Abb. 1). Die Feldfläche wird, um die Distanz zum Wald zu berücksichtigen, zusätzlich in drei Unterkategorien eingeteilt: Waldabstand 200m (Abb. 2). Abb. 1: Für die Berechnung des Sockelbeitrags werden die effektiv bejagbaren Wald-, Feld- und Wasserflächen verwendet. Abb. 2: Abstand der bejagbaren Feldfläche zum Wald in drei unterschiedlichen Kategorien. 3
2.1. Bejagbare Waldfläche Um die bejagbare Waldfläche zu berechnen, werden von der Gesamtwaldfläche jagdlich nicht nutzbare Flächen abgezogen (Tab. 1). Zusätzlich wird um Siedlungen, Einzelgebäude und Verkehrsträger ein Pufferstreifen berechnet und abgezogen (Tab. 2). Um die bejagbare Waldfläche pro Revier zu definieren, verschneiden wir die bejagbare Waldfläche mit den Jagdreviergrenzen. Tab. 1: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Waldfläche. Gesamtwaldfläche Jagdlich nicht nutzbare Waldfläche Datensatz Objektart Datensatz Objektart TLM_BB Bodenbede- Wald, Wald offen, Gebue- TLM_OEV Eisenbahn ckung schwald Vec25_Primärflächen Siedlung TLM_Bauten Gebaeude TLM_Strassen Autobahn, Autostrasse, 10m_Strasse, 8m_Strasse, 6m_Strasse, 4m_Strasse, 3m_Strasse ohne Tunnel (Objektart Kunstbaute) Jagdreviere nicht Jagdgebiete TLM_Areale Freizeitareal, Verkehrsa- real TLM_Areale Nutzungsareal Abwasserreinigung, Baumschule, Deponien, Kraftwerke, Friedhof, Schrebergärten, Schula- real, Spitalareal Tab. 2: Definition der Pufferzonen für die verschiedenen Objektarten. Objektart Puffer Siedlung 50m Eisenbahn 25m Gebäude 30m Autobahn, Autostrasse 25m >3 m Strassen 25m 3m Strassen 10m Resultierender Datensatz: Sockelbeitrag_Wald (WILMA) 4
2.2. Bejagbare Feldfläche Für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche werden von der Gesamtfeldfläche jagdlich nicht nutzbare Flächen sowie die Waldfläche, um Überschneidungen zu vermeiden, abgezogen (Tab. 3). Auch hier wird um Siedlungen, Einzelgebäude und Verkehrsträger ein Pufferstreifen berechnet und abgezogen (Tab. 4). Um die Fläche pro Revier zu definieren, verschneiden wir die bejagbare Feldfläche mit den Jagdreviergrenzen. Da jagdlich vor allem die waldrandnahen Feldgebiete interessant sind, wird der Abstand der bejagbaren Feldfläche zum Wald berücksichtigt und in folgende drei Kategorien 200m differenziert. Tab. 3: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche. Gesamtfeldfläche Jagdlich nicht nutzbare Feldfläche Datensatz Objektart Datensatz Objektart Vec25_Primärflächen Uebriges Gebiet TLM_OEV Eisenbahn TLM_BB Bodenbede- Fels, Feuchtgebiet, Glet- Vec25_Primärflächen Siedlung ckung scher, Lockergestein TLM_Areale Nutzungsa- Kiesabbauareal, Stein- TLM_Strassen Autobahn, Autostrasse, real bruchareal, Obstanlage, 10m_Strasse, Reben 8m_Strasse, 6m_Strasse, 4m_Strasse, 3m_Strasse ohne Tunnel (Objektart Kunstbaute) TLM_Bauten Gebaeude Jagdreviere nicht Jagdgebiete Wald Bejagbare Waldfläche TLM_Areale Freizeitareal, Verkehrsa- real TLM_Areale Nutzungsareal Abwasserreinigung, Baumschule, Deponien, Kraftwerke, Friedhof, Schrebergärten, Schula- real, Spitalareal Tab. 4: Definition der Pufferzonen für die verschiedenen Objektarten. Objektart Puffer Siedlung 50m Eisenbahn 25m Gebäude 30m Autobahn, Autostrasse 25m >3 m Strassen 25m 3m Strassen 10m Resultierende Datensätze: Sockelbeitrag_Feld Feld_100m_zum_Wald Feld_100-200m_zum_Wald Feld_200m_zum_Wald 5
2.3. Bejagbare Wasserfläche Für die Berechnung der bejagbaren Wasserfläche werden von der Gesamtwasserfläche die Nichtjagdgebiete abge- zogen (Tab. 5). Tab. 5: Grundlagen für die Berechnung der bejagbaren Feldfläche. Gesamtwasserfläche Jagdlich nicht nutzbare Wasserfläche Datensatz Objektart Datensatz Objektart Vec25_Primärflächen See, Fluss Jagdreviere nicht Jagdgebiete Resultierender Datensatz: Sockelbeitrag_Wasser (WILMA) 6
3. Lebensraumpotential Wildtiere GIS-basierte Habitatmodelle sind Rasterkarten, welche eine grobe Information über die Eignung von Rasterzellen als Lebensraum für Wildtiere enthalten. Eine Reihe von Grundlagendaten (Landnutzung, Topographie, etc.) fliessen in ein Habitatmodell ein und werden über eine geeignete Klassierung und Gewichtung in einer Karte kombiniert. Für die Verrechnung der einzelnen Grundlagendaten zu dem Habitatmodell verwendeten wir vorwiegend dieselbe Methodik, welche bereits für die Jagdrevierbeurteilung des Kantons St. Gallen verwendet wurde (Robin et al. 2000). Diese Methode kombiniert in einem ersten Schritt Informationen zur Landnutzung (Arealstatistik) und zur Topographie (DHM25) zum Naturpotenzial. Dieses Naturpotenzial erfährt Abwertungen durch die Präsenz oder Nachbarschaft von zivilisatorischen Einrichtungen (Siedlungen, Autobahnen, Haupt- und Nebenstrassen). Das resultierende Modell beschreibt das Lebensraumpotenzial unter Berücksichtigung von zivilisatorischen Einflüssen. Das Schlussmodell enthält 6 Eignungsstufen von 0 bis 5: Vorkommen ausgeschlossen (0), Vereinzelte Vorkommen möglich (1), Schlechte Bedingungen (2), Mittlere Bedingungen (3), Gute Bedingungen (4), Ideale Bedingungen (5). Abb. 3: Grundlage für das Lebensraumpotenzial bilden Habitatmodelle. Die Rasterzellwerte der Eignungsstufen werden pro Art und Jagdrevier aufsummiert und ergeben das Potenzial des Schalenwildlebensraums. 7
3.1. Reh Um das Lebensraumpotenzial für das Reh pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit den Jagdreviergrenzen (Tab. 6). Das Lebensraumpotenzial für das Reh ergibt sich durch Aufsummieren der Rasterzell- werte pro Jagdrevier. Dies ermöglicht anhand des flächenmässigen Anteils die relative Bewertung der Jagdreviere zueinander. Tab. 6: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Reh. Lebensraumpotenzial Reh Datensatz Objektart hm_reh Eignungsstufen Jagdreviere R_Nr 3.2. Gämse Um das Lebensraumpotenzial der Gämse pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit den Jagdreviergrenzen (Tab. 7). Die aufsummierten Rasterzellwerte pro Revier ergeben das Lebensraumpotenzial. Tab. 7: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Gämse. Lebensraumpotenzial Gämse Datensatz Objektart hm_gaemse Eignungsstufen Jagdreviere R_Nr 3.3. Rothirsch Um das Lebensraumpotenzial des Rothirsches pro Jagdrevier zu definieren, verrechneten wir das Habitatmodell mit den Jagdreviergrenzen (Tab. 8). Beim Rothirsch wird zusätzlich zum Lebensraumpotenzial die aktuelle Verbreitung berücksichtigt. Dafür wird der Mittelwert der Abgänge in den Jahren 2010-2013 berechnet und die Jagdreviere da- nach kategorisiert (Tab. 9). Das Lebensraumpotenzial Rothirsch verrechnen wir mit dem entsprechenden Faktor um Jagdreviere zu entlasten in welchen viel Lebensraumpotenzial vorhanden ist, aber noch keine Rothirscheinstände haben. Tab. 8: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Rothirsch. Lebensraumpotenzial Rothirsch Datensatz Objektart hm_rothirsch Eignungsstufen Jagdreviere R_Nr Tab. 9: Der Rothirschabgang der Jahre 2010-2013 dient als Grundlage für die aktuelle Verbreitung. Die Jagdreviere werden auf- grund ihrer Abgänge in sieben Kategorien eingeteilt. Kategorien Verbreitung Abschuss/Fallwild Faktor 1 nie 0 0.25 2 selten 1-10 0.5 3 10-20 0.75 regelmässig 4 20-30 1 5 30-40 2 häufig 6 40-50 2.5 7 sehr häufig >50 3 8
3.4. Steinbock Als Grundlage für das Lebensraumpotenzial des Steinbocks wird die Fläche der tatsächlichen Verbreitung (Sommer- und Wintereinstände) verwendet. Für den flächenmässigen Anteil pro Jagdrevier werden die Sommer- und Winter- einstände mit den Jagdreviergrenzen verrechnet (Tab. 10). Zusätzlich zum Lebensraumpotenzial wird die aktuelle Verbreitung berücksichtigt. Dafür wird der Mittelwert der Abgänge in den Jahren 2010-2013 berechnet und die Jagd- reviere danach kategorisiert (Tab. 11). Tab. 10: Grundlagen für die Berechnung des Lebensraumpotenzials Steinbock. Lebensraumpotenzial Steinbock Datensatz Objektart WLR_Steinbock Sommereinstand, Wintereinstand, GbwB- Sommer, GbwB- Winter Jagdreviere R_Nr Tab. 11: Der Steinbockabgang der Jahre 2010-2013 dient als Grundlage für die aktuelle Verbreitung. Die Jagdreviere werden auf- grund ihrer Abgänge in fünf Kategorien eingeteilt. Kategorien Verbreitung Abschuss/Fallwild Faktor 1 selten 0 0.5 2 0.25-2 1 regelmässig 3 2-5 1.25 4 häufig 5-10 1.5 5 sehr häufig >10 2 9
4. Berechnung der Jagdwertminderung 4.1. Bevölkerungsdruck Die siedlungsnahen Gebiete werden durch die Bevölkerung intensiv genutzt, was die Jagd in den umliegenden Wäl- dern erschwert. Mit dem Faktor Bevölkerungsdruck, wird die qualitative Abwertung der bejagbaren Fläche berück- sichtigt. Ausgangslage für die Berechnung der Jagdwertminderung bildet die Bevölkerungsdichte (ständige Wohnbevölke- rung) im Hektarraster von der Volkszählung im Jahr 2013. Der Bevölkerungsdruck wird in Funktion der Bevölke- rungsdichte pro Hektar und der Distanz zur jeweiligen bejagbaren Fläche berechnet. Durch dieses Vorgehen wird die bejagbare Fläche in Agglomerationsnähe abgewertet. Die Berechnung berücksichtigt jeweils den Medianwert der Bevölkerungsdichte aus allen umliegenden Zellen im gewählten Radius. Die Berechnungen werden für die Radien 0m (Originaldaten), 500m, 1000m, 2000m, 3000m, 4000 und 5000m durchgeführt und die Werte dann zu einem neuen Layer „stoerungen“ addiert (Abb. ). Die relativen Störungswerte werden für die effektiv bejagbare Fläche (So- ckelbeitrag) in jedem Jagdrevier addiert und ergeben den Wert für die Jagdwertminderung. Abb. 4: Einfluss der ständigen Wohnbevölkerung auf die Jagdreviere im Kanton St. Gallen. In Jagdrevieren mit einer hohen Bevöl- kerungsdichte sind Störungen häufiger. Je dunkler eine Fläche, desto stärker ist der Bevölkerungsdruck und damit die berücksich- tigte qualitative Abwertung in den Jagdrevieren. 10
5. Excel- Tabelle zur Berechnung der Revierpreise Die bisherige Tabelle für die Berechnung der Revierpreise ist durch eine neue Tabelle (Revierbewertung_SG_2015- 07-13.xlsx) ersetzt worden. Im Blatt „Berechnung“ kann die Gesamtpachtsumme im Feld „D11“ festgelegt werden. Die drei Komponenten So- ckelbeitrag, Lebensraumpotenzial und Jagdwertminderung können in den Feldern „I6-I8“ gewichtet werden. Eine detaillierte Gewichtung kann beim Sockelbeitrag für Wald, Feld und Wasser (C19, C23-C29, C36) und beim Lebens- raumpotenzial für Rothirsch, Gämse, Reh und Steinbock (C45-C48) vorgenommen werden. Die Gesamtpachtsumme von 1.6 Mio. verteilt sich, basierend auf der relativen Gewichtung der einzelnen Komponen- ten, auf die Jagdreviere. Die Werte der verschiedenen Komponenten sowie die Revierpreise sind im Blatt „Jagdrevie- re“ aufgelistet. Ein Vergleich zwischen den alten und neuen Revierpreisen befindet sich im Blatt „Ver- gleich_JR_Preise“. 11
6. Grundlagedaten Ausgangsdatensätze swiss TLM3D 1.1, Swisstopo VECTOR25, Swisstopo Jagdreviere des Kantons St. Gallen, ANJF 2015 Habitatmodell Reh, WILMA 2012 Habitatmodell Rothirsch, WILMA 2012 Habitatmodell Gämse, WILMA 2012 Wildlebensraum Steinbock, ANJF 2012 Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) ab 2010, ständige Wohnbevölkerung 2013, BFS GEOSTAT Landeskarten 1:25‘000, Swisstopo erstellte Datensätze für die Bewertung Sockelbeitrag Wald, WILMA 2015 Sockelbeitrag Wasser, WILMA 2015 Sockelbeitrag Feld, WILMA 2015 Bejagbare Feldfläche Distanz 200m zum Wald, WILMA 2015 Störungen, WILMA 2015 Schalenwildlebensraum (Attributtabelle), WILMA 2015 Die Datensätze werden in digitaler Form dem Amt für Natur Jagd und Fischerei St. Gallen zur Verfügung gestellt (JR_Bewertung_SG_ANJF_WILMA.gdb). 12
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