Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.

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Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.
// Installateur-Mappe

  >> Ergänzung zu den Technischen
     Anschlussbedingungen (TAB) 2019,
     für den Anschluss an das Nieder-
     spannungsnetz.

  >> Netzbetreiber:
     Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
     - folgend ÜWM genannt -

                     Ausgabe: Januar 2020
Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

1.   Vorwort

     Der Hauptsitz des Unternehmens ist in 77933 Lahr, Lotzbeckstraße 45. Dort befinden sich
     die für die Versorgung in der Region wesentlichen technischen Einrichtungen. Dazu zählen
     die Netzleitstelle zur Überwachung und Steuerung des Stromnetzes oder der Bereich Mess-
     stellenbetrieb und die staatlich anerkannte Prüfstelle für elektrische Messgeräte sowie die
     Administration des Unternehmens einschließlich des Kundencenters. Ein schlagkräftiges Team
     an den Standorten in Hausach, Kehl, Lahr, Offenburg, Rheinmünster und Oberkirch sorgt für
     die Wartung und Instandhaltung des Netzes.

     Die Mappe beinhaltet Musteranmeldungen und Erläuterungen zu:
        Anmeldung zum Netzanschluss
        Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems
        Inbetriebsetzung der Kundenanlage
        Änderungsmitteilung/Auftrag zum Plombieren
        Anmeldeverfahren/Elektroheizung/Wärmepumpen/Durchlauferhitzer
        Technische Anschlussbedingungen 2019, Stand Februar 2019 für den Anschluss an
         das Niederspannungsnetz (Herausgeber: BDEW)
        VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: 2015-09, Anforderungen an Zählerplätze in
         elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz

     Basis dieser TAB-Erläuterungen ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasser-
     wirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut „TAB 2019, Stand Februar 2019 sowie
     die „ Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das
     Niederspannungsnetz“, TAB BW, Ausgabe April 2019 vom Verband für Energie- und
     Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW)“.

     Die Nummerierung folgt den Kapiteln der TAB 2019, Februar 2019.

     Die Information und Anwendung von aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und
     Formularen sowie ein enger Kontakt mit den Ansprechpartner des Netzbetreibers sind die
     Voraussetzungen für verantwortungsbewusstes Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die
     Eintragung ins das Installateurverzeichnis setzt den Fortbildungseinsatz im Bereich der
     Installationstechnik voraus.

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Stand: 01/2020
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Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

Inhaltsverzeichnis
1.          Vorwort .......................................................................................................................................... 2
1.1.        Netzgebiet...................................................................................................................................... 5
1.2.        Kontakt........................................................................................................................................... 6
1.3.        Servicerufnummern: ...................................................................................................................... 6
1.4.        Ansprechpartner ............................................................................................................................ 7
2.          derzeit nicht belegt ........................................................................................................................ 9

3.          derzeit nicht belegt ........................................................................................................................ 9

4.          Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte ................................................................................ 9
4.1.        Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz .................................................... 9
            Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“ ..................................................................... 10
4.2.        Anmeldeverfahren ....................................................................................................................... 11
            Versorgungsanfrage .................................................................................................................... 12
            Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung ....................................................... 12
            Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage ........................................................... 13
            Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers ................................................................. 14
            Inbetriebsetzung elektrische Anlage ........................................................................................... 15
            Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage ..................................................................... 16
4.3.        Plombenverschlüsse ................................................................................................................... 17
5.          Netzanschluss (Hausanschluss) ................................................................................................. 18
5.1.        Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen ................................................. 18
5.2.        Anschlusseinrichtungen in Gebäuden ......................................................................................... 19
5.3         Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden......................................................................... 20
6.          Hauptstromversorgung ................................................................................................................ 21
6.1.        Hauptleitungen ............................................................................................................................ 21
6.2.        Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung .............................................. 21
6.3.        Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter ...................................................................... 21
7.          Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze ............................................................................. 21
7.1.        Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02,
            7.0 Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen,
            Wärmepumpen ............................................................................................................................ 22
7.2.        Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22 .......................................... 23
            Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke: ......................................................... 23
7.3.        Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02 ................................................... 24

8.          Stromkreisverteiler ....................................................................................................................... 25

9.          Steuerung und Datenübertragung ............................................................................................... 25

10.         Elektrische Verbrauchsgeräte ..................................................................................................... 25
10.2.       Elektrowärmegeräte .................................................................................................................... 25
10.2.3.1.   Durchlauferhitzer ......................................................................................................................... 25
10.2.3.2.   Schwachlastregelung .................................................................................................................. 25
10.2.3.3.   Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage ............................................................ 27
10.2.4.     Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen .................................... 29
10.2.4.1.   Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen ........................... 29
10.2.4.2.   Flachspeicherheizungsanlagen ................................................................................................... 29
10.2.4.3.   Sonstige Anlagen ........................................................................................................................ 29
10.2.4.4.   Messeinrichtung .......................................................................................................................... 30
10.2.4.5.   Schaltungen Elektrospeicherheizungen ...................................................................................... 31
10.2.4.6.   Geräte zur Heizung, Wärmepumpe ............................................................................................. 35
10.2.4.7.   Messeinrichtung .......................................................................................................................... 36
10.2.4.8.   Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung .................................................................................. 36
10.3.4      Tonfrequenz-Rundsteueranlagen ................................................................................................ 40

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11.       Auswahl Schutzmaßnahmen ....................................................................................................... 40
11.1.     Schutz durch Abschaltung ........................................................................................................... 40
12.       derzeit nicht belegt ...................................................................................................................... 40
13.       Vorübergehend angeschlossene Anlagen .................................................................................. 40
13.1.     Allgemeines ................................................................................................................................. 40
13.2.     Anschluss Leitungsnetz ............................................................................................................... 41
13.3.     Innenausbau ................................................................................................................................ 41
          Musterformular - Baustromantrag................................................................................................ 42
13.4.     Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz ................................................................................... 43
13.5.     Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz ............................................................................................ 44
14.       Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb ................................................. 45
14.1.     Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz .......................................................................... 45
14.2.     Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungsausfall
          durch ÜWM .................................................................................................................................. 46
14.3.     Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen .................................................. 46

                                                                                                                                                             4
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1.1. Netzgebiet

                 Bezirksstelle Lahr

                 Bezirksstelle Offenburg

                 Bezirksstelle Hausach

                 Bezirksstelle Kehl

                 Bezirksstelle Rheinmünster/Oberkirch

                 Kappelrodeck / Ottenhöfen = Betreuung über Bezirksstelle Kehl

                 Partner-EVUs (Stadtwerke Gengenbach, Stadtwerke Haslach, Stadtwerke Oberkirch
                 Gebrüder Heinzelmann, Gemeindewerke Schutterwald)

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1.2. Kontakt

      Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG
      Lotzbeckstraße 45
      77933 Lahr/Schwarzwald
      www.uewm.de

      Technischer Geschäftsführer:      Michael Binder
      Kaufmännischer Geschäftsführer:   Dr. Ole Wittko

1.3. Servicerufnummern:

      Telefon:   07821 280-555
      Telefax:   07821 280-509
      E-Mail:    info@uewm.de

      24h-Störungsdienst:

      Telefon:   07821 280-0

      Sekretariat:

      Telefon:   07821 280-502
      Telefax:   07821 280-509

                                                         6
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1.4. Ansprechpartner

 Fachbereich      Funktion                        Ansprechpartner     Telefonnummer:    E-Mail

                                                                                        rieger.michaele
                  Fachbereichsleiter Prüfstelle   Michael Rieger      07821 280-350     @e-werk-mittelbaden.de

                  Fachbereichsleiter                                                    stange.christian
                                                  Christian Stange    07821 280-360     @e-werk-mittelbaden.de
                  operatvies Metering

                  Montageleitung,
                                                                                        wendle.daniel
                  Kundenanfragen,                 Daniel Wendle       07821 280-361     @e-werk-mittelbaden.de
                  Installateurverzeichnis

                  Team Arbeitsvorbereitung                            07821 280-914     metering@uewm.de

                                                                                        ramsteiner.bernd
                  Montagegebiet Hausach           Bernd Ramsteiner    07821 280-355     @e-werk-mittelbaden.de

                  Montagegebiet Lahr,                                                   zink.heiko
                                                  Heiko Zink          07821 280-351     @e-werk-mittelbaden.de
                  Schuttertal, Friesenheim
 Messstellen-                                                                           haerter.alexander
 betrieb          Montagegebiet Lahr              Alexander Härter    07821 280-357     @e-werk-mittelbaden.de

                  Montagegebiet Kehl,                                                   gutschmidt.daniel
                                                  Daniel Gutschmidt   0781 280-367      @e-werk-mittelbaden.de
                  Kappelrodeck, Ottenhöfen
                  Montagegebiet Offenburg,                                              schatz.georg
                                                  Georg Schatz        07821 280-363     @e-werk-mittelbaden.de
                  Neuried
                                                                                        schley.benjamin
                  Montagegebiet Offenburg         Benjamin Schley     0781 280-356      @e-werk-mittelbaden.de
                                                                                        berger.thomas
                                                  Thomas Berger       07821 280-461     @e-werk-mittelbaden.de
                  Montagegebiet
                  Rheinmünster/Oberkirch                                                roth.juergen
                                                  Jürgen Roth         07821 280-462
                                                                                        @e-werk-mittelbaden.de
                                                                                        heitz.thorsten
                  Sonderaufgaben                  Thorsten Heitz      07821 280-362     @e-werk-mittelbaden.de

                                                                                        andlauer.mirko
                  Sonderaufgaben                  Mirko Andlauer      07821 280-358     @e-werk-mittelbaden.de
                  per Mouseklick zum zuständigen Monteur unter:
                  www.uewm.de\Unternehmen\Messstellenbetreiber\Mounteure in Ihrer Nähe

 Energie-                                                                               geppert.konrad
                  E>welt Offenburg                Konrad Geppert      0781 280-223      @e-werk-mittelbaden.de
 beratung

                  Dienstleistung,
 Montagepool                                      Robert Braun        0781 280-520      braun.robert@uewm.de
                  kundeneigene Trafostationen

                  Leiter
                  Bezirksstelle Kehl,             Bernd Maier         07851 9128-650    maier.bernd@uewm.de
                  Kappelrodeck, Ottenhöfen
                  Leiter
                                                  Kurt Wingert        07821 280-610     wingert.kurt@uewm.de
                  Bezirksstelle Lahr
 Bezirksstellen   Leiter
                                                  Christian Lang      0781 280-630      lang.christian@uewm.de
                  Bezirksstelle Offenburg
                  Leiter
                                                  Bernhard Schmid     07831 9359-660    schmid.bernhard@uewm.de
                  Bezirksstelle Hausach
                  Leiter
                  Bezirksstelle                   Thomas Koch         07802 50553-420   koch.thomas@uewm.de
                  Rheinmünster/Oberkirch

                                                                                                                 7
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Fachbereich    Funktion                     Ansprechpartner        Telefonnummer:   E-Mail

                                            Berthold Kopf          0781 280-556     kopf.berthold@uewm.de

Dezentrale
Erzeugungs-    Netzberechnung               Simone Lapp            0781 280-558     lapp.simone@uewm.de
anlagen
                                                                                    weissenburger.pascal
                                            Pascal Weissenburger   0781 280-247     @uewm.de

Einspeise-                                                                          technik-einspeiser
               Team „Technik Einspeiser“                           07821 280-950    @uewm.de
anträge

Abrechnung
EEG-/KWK-                                                                           beck.hans-joachim
               Fachbereichsleiter           Hans-Joachim Beck      07821 280-507    @uewm.de
und Sonstige
Anlagen

Abrechnung
               Team „Einspeiser“                                   07821 280-599    einspeiser@uewm.de
EEG-Anlagen

Abrechnung
KWK-/                                                                               sonstige-einspeiser@
               Team „Sonstige Einspeiser“                          07821 280-951    uewm.de
Sonstige
Anlage

Lager-
                                                                                    waidele.gerhard
verwaltung     Fachbereichsleiter           Gerhard Waidele        0781 280-250     @e-werk-mittelbaden.de
und Einkauf
Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

2.    derzeit nicht belegt

3.    derzeit nicht belegt

4.    Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte

4.1. Anmeldung zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz

      Die Errichtung, Änderung und Erweiterung von elektrischen Anlagen und Geräten ist
      grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden.

      Die aktuellen Formulare des VfEW-Verbands sind hierbei zu verwenden. Online stehen die
      Vordrucke zur Verfügung unter:

                               www.uewm.de\downloads\netzanschluss

      Formular-Definition:

       Für alle Neuanschlüsse
        >> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“

       Freigabe zur Inbetriebnahme- und Inbetriebsetzung mit der Dokumentation
        der Erdungsanlage nach DIN 18014.
        >> Formulartitel: „Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung“ und „Erläuterungen“

       Anmeldung von Wärmepumpen, Speicherheizungen und Durchlauferhitzern
        >> Formulartitel: „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer Wärmepumpe,
        Speicherheizung, Durchlauferhitzer“

       Anmeldung von provisorischen Anschlüsse (Baustrom-/Festplatzanschlüsse)
        >> Formulartitel: „Antrag/Auftrag prov. Stromanschluss“

       Anmeldung von Erzeugungsanlagen
        >> Formulartitel: „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit den Vordrucken
        „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz F – G“ (VDE-AR-N 4105).

       Ergänzung Photovoltaikanlagen mit zusätzlichem Anmeldebogen
        >> Formulartitel: „Einspeisung von Energie aus Photovoltaikanlagen“

      Die Zustimmung des Netzbetreibers erfolgt in schriftlicher Form. Hierzu müssen die Formulare
      vollständig vorliegen und mit den Lage- und Grundrissplänen ergänzt sein.

         Lageplan = Maßstab 1:500, zum Beispiel Flurstückplan

         Grundrissplan = Maßstab 1:100, zum Beispiel Kellergeschoss mit Angabe des
          gewünschten Montageorts für Hausanschlusskasten und Zählerplatz.

                                                                                                 9
Stand: 01/2020
Installateur-Mappe - Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2019, für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz.
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

      Musterformular: „Anmeldung zum Netzanschluss“

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

4.2. Anmeldeverfahren

      Elektroheizung/Warmwasserbereitung

      Anschluss von Durchlauferhitzern, Speicherwassererwärmern, Speicherheizungen und
      Wärmepumpen ist mit Formular „Versorgungsanfrage zum Anschluss einer…“ möglich.

      Bei Geräten mit Anschlussleistung bis 4,6 kW entfällt die Einzelfallgenehmigung vor der
      Errichtung. Es genügt eine Anzeige der Geräte mit dem Anmeldeformular über unseren
      Bereich Netzplanung. Die Anmeldung zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung leiten Sie bitte
      direkt an unser Team vom Messstellenbetrieb zu.

      Bei Neubauten ist das Antragsformular um einen Lageplan zu ergänzen.

      Die Anschlussgenehmigungen für Elektroheizungsanlagen werden auf ein Jahr befristet erteilt.
      Danach muss die Genehmigung neu angefragt werden.

      Der Einbau eines einzelnen Speicherheizgerätes kann mit einem Doppeltarifzähler ohne
      Sonderabkommen betrieben werden.

      Grenzwerte spezifischer Wärmebedarf:

      Bei Neubauten oder Änderung/Erweiterung von Elektrowärmegeräten geltenden die Vorgaben
      der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV).

                                                                                                11
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

   Versorgungsanfrage

    Musterformular - Anschluss einer Elektro-Speicherheizung

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

    Musterformular - Anschluss einer Wärmepumpenanlage

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

    Musterformular - Anschluss eines Durchlauferhitzers

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

    Inbetriebsetzung elektrische Anlage

    Anlagen für Baustellen werden nach dem Zählereinbau bis zur geforderten Trennvorrichtung in
    Betrieb gesetzt.

    Geöffnete Trennvorrichtungen sind mit diesem Hinweisschild gekennzeichnet:

                                            ACHTUNG!
                                            D ieser S chalter
                                         d a rf n u r d u rc h d e n
                                       z u s tä n d ig e n E le k tro -
                                     In s ta lla te u r n a c h Ü b e r-
                                  p rü fu n g d e r K u n d e n a n la g e
                                      e in g e s c h a lt e t w e rd e n .

                                               E-Werk Mittelbaden

    Zur Prüfung darf die Anlage durch eine Elektrofachkraft eingeschaltet werden.

    Die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten
    Inbetriebsetzungstermin einzureichen (Wichtig: Wunschtermin im Anmeldeformular
    eintragen).

    Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und das Zuschalten des selektiven
    Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter) erfolgt grundsätzlich durch den Errichter.

    Hinweis: Konnte die Anlage wegen vorhandener Mängel gemäß § 15 NAV nicht plombiert
             werden, werden die anfallenden Kosten für die Nachbearbeitung und die Anfahrt dem
             Anschlussnehmer in Rechnung gestellt (siehe Erläuterungen zu den VfEW-
             Vordrucken).

                                                                                              15
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

    Musterformular – Inbetriebsetzung Kundenanlage

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

4.3. Plombenverschlüsse

    Zur Arbeitsdurchführung ist die Entfernung von Plomben an Hausanschlusskästen,
    Hauptleitungs-Abzweigkästen und Klemmendeckeln an Zählern und Tarifschaltgeräten durch
    einen eingetragenen Elektroinstallateur ohne vorherige Anfrage gestattet.

    Die Plombenentfernung beziehungsweise fehlende Plomben sind mittels
    Inbetriebsetzungsanzeige/Auftrag zum Plombieren zu melden.

    Hinweis: Bei Entfernung einer Eichplombe direkt am Zählergehäuse erlischt die Eichgültigkeit.
             Der Zähler muss dann ersetzt werden.

                                                                                                17
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

5. Netzanschluss (Hausanschluss)

5.1. Hausanschluss gewerbliche- und landwirtschaftlichen Anlagen

    Der zu bezahlende Baukostenzuschuss (BKZ) richtet sich nach der angegebenen/ benötigten
    Gesamtleistung gemäß "Anmeldung zum Netzanschluss".

    Die ÜWM behält sich vor, in reinen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben sowie in
    kombinierten Anlagen (Beispiel: Gewerbe/Haushalt, etc.) den Hausanschluss so herzustellen:

    Variante 1                              Variante 2
    „Gewerbe oder Landwirtschaft“           „kombinierte Anlage“
    16 kW zum Beispiel: 25 A SH-Schalter    Haushalt: zum Beispiel: 50 A SH-Schalter A
                                            Gewerbe: zum Beispiel: 25 A SH-Schalter

                      H                             H      G

                                                               3 x 16 A   * 9 kW
                                                               3 x 20 A    *12 kW
                                                               3 x 25 A    *15 kW
                                                               3 x 35 A    *22 kW
                                                               3 x 50 A    *31 kW
                                                               3 x 63 A    *39 kW
                                                               3 x 80 A    *50 kW
                                                               3 x100 A    *62 kW

                 HAK 3 x NH00               HAK 3 x NH00

    Befindet sich im Hausanschlusskasten eine Absicherung < 50 A, ist der SH-Schalter mit ÜWM
    abzustimmen.

                                                                                                 18
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

5.2. Anschlusseinrichtungen in Gebäuden

    Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die
    Voraussetzungen nach DIN VDE 0100-732 zu erfüllen:

        Auf brennbaren Wänden (Beispiel: Holzwand, blechverkleideten Holzwand,
         Gipskartonwand) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer
         lichtbogenfesten Unterlage (Beispiel: Fibersilikatplatte mit 20 mm Stärke) verlegt werden.
         Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen.

        Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden.

    Ergänzend dazu gelten diese Installationshinweise:

                                                                                                 19
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

5.3. Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden

        Anwendung der Vorgaben: VDE-AR-N 4100, Abs. 12 „Anschlussschränke im Freien“.

        Einrichtung von Montageplatz im Schrank mit Befestigungsmöglichkeit nach DIN 43627.

        Anwendung von DIN VDE 0660-505 und bei Hausanschlusskästen nach DIN 43627.

        Schutzart = mindestens IP 54

                                                                                               20
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

6.   Hauptstromversorgung

6.1. Hauptleitungen

        Werden in Ausnahmefällen Hauptleitungen zu dezentral angeordneten Zählerschränken
         verlegt, ist in unmittelbarer Nähe von Hausanschlusskasten/Zähleranlage ein plombierbarer
         Hauptleitungsverteiler zu installieren. Eine Schleifung durch die Zählerschränke ist nicht
         erlaubt.

        Hinweis "Hauptleitungsverteiler wurde installiert" ist unter Bemerkungen ist auf dem
         Formular „Anmeldung/Inbetriebsetzung“ einzutragen.

        Bei Hauptleitungsverlängerung ist der Spannungsfall gemäß Abschnitt 6.5, TAB 2019,
         Ausgabe 2019 einzuhalten.

        Die Verlängerung/Reparatur von Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen.

        Die Hauptleitungseinführung erfolgt im unteren Anschlussraum der Zähleranlage.

        In Freileitungsanschlüssen ist ab einer Hauptleitungslänge von > 10 m zwischen HAK und
         Zählerschrank ein weiterer für den ungezählten Bereich zugelassener Überspannungs-
         schutz Typ 1(in einem verplombbaren Gehäuse mit Sichtfenster) einzubauen.

6.2. Leistungsbedarf >> Dimensionierung der Hauptstromversorgung

     Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet von ÜWM
     eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt.

6.3. Dimensionierung Schutzpotenzialausgleichsleiter

     Dimensionierung des Schutzpotenzialausgleichsleiters vom Hausanschlusskasten/
     Zählerschrank zur Potenzialausgleichsschiene.

     Der Schutzpotenzialausgleichsleiter ist in > 10 mm² Kupfer auszuführen.

7.   Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze

     Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen 2019, Ausgabe 2019 für den Anschluss
     an das Niederspannungsnetz, ist durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100:2019-02
     „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und
     deren Betrieb CTAR, Niederspannung“ ersetzt worden.

     Die Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel
     VDE-AR-N 4100: 2019-02.

     Neuanlagen und Anlagenerweiterungen die im Netzgebiet von ÜWM eingebaut werden, sind
     als BKE-I einzubauen (= Zählerplätze nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 mit integrierter
     Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung).

     Neuanlagen, welche stattdessen als 3.HZ (= 3-Punktzählerkreuz) nur mit BKE-Adapter
     versehen sind, werden weder genehmigt, noch in Betrieb genommen.

     Zählerplätze sin im netzseitigen Anschlussraum mit einem dafür zugelassenen
     Überspannungsschutz auszurüsten.

                                                                                                 21
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Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

7.1. Technische Anforderungen an Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02, 7.0
    Dimensionierung von Zählerschränken für Erzeugungsanlagen, Elektroheizungen,
    Wärmepumpen

        Die ausreichende Dimensionierung von Zählerschränken liegt im Verantwortungsbereich
         des Anlagen-Errichters.

        Für die Kommunikation innerhalb des Messsystems zwischen Zähler und Gateway oder
         dem Funkrundsteuerempfänger (LMN-Schnittstelle) ist vom Anlagenbetreiben in allen
         neuen, umgebauten oder erweiterten Anlagen eine opto-elektrische Schnittstelle nach
         FNN-Spezifikation vorzusehen.

        Bei der Zählerplatzplanung ist zu beachten, dass die Zählerschränke für Bezugs-
         beziehungsweise Einspeiseanlagen gemäß VDE-AR-N 4100: 2019-02 ausgelegt und
         geprüft sind.

        Zählerschränke für elektrische Anlagen, die mit Dauerströmen betrieben werden, sind
         gesondert zu betrachten. Leitungen und Betriebsmittel sind höheren Anforderungen
         ausgesetzt. Gegebenenfalls ist mit dem Zählerschrankhersteller Kontakt vor einer
         Materialauswahl aufzunehmen.

        Die Zählerplatztiefe des Zählerschrankes mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier-
         Einrichtungen (BKE-I) beträgt mindestens 205 mm.

        Der Raum für Zusatzanwendungen nach DIN VDE 0603-3-2 enthält eine Hutschiene mit
         12 Teilungseinheiten (TE).

        Der Raum ist zu schotten. Er besitzt eine eigene Plombierung und die Abdeckstreifen für
         ungenutzte Teilungseinheiten sind von innen zu verriegeln.

        Bei der Bestückung von Zählerfeldern mit integrierter Befestigungs- und Kontaktier-
         Einrichtung sind die Vorgaben laut 7.3, (13) Bestückungsvarianten von Zählerplätzen der
         VDE-AR-N4100: 2019-02 zu entnehmen.

        Erfolgt eine Einspeisung nach EEG oder KWKG, so ist auf dem Zählerfeld –welches für den
         Rücklieferzähler vorgesehen ist- unterhalb der BKE-I eindeutig und dauerhaft ein Aufkleber
         anzubringen. Möglich sind hierbei ein Pfeil zur Verdeutlichung der Energieflussrichtung
         oder die Kennzeichnung mit dem Wort „Einspeisung“.

        Die Absicherung der Funkrundsteuergeräte erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach
         Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: 2019-02. Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung
         sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden und die Steuergerätesicherung muss
         einzeln plombierbar sein. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem
         Bemessungsstrom von mindestens 6 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 kA
         zu verwenden.

        Bei Zählerplätzen mit BKE-I-Befestigung werden Hutschienen-Funkrundsteuergeräte
         eingesetzt. Sie werden in den Raum für Zusatzanwendungen oberhalb des BKE-I montiert.

        Das Funkrundsteuergerät für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen ist mit
         einer 3.-HZ-Befestigung (3-Punktzählerkreuz) zu versehen und verbleibt im Eigentum
         des Anlagenbetreibers. Es darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren
         Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift „SG-
         EM“·(Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen.

                                                                                                   22
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

7.2. Wandlermessungen (halbindirekte Messung) gemäß VDE 0603-22

        Ist in der Kundenanlage ein Betriebsstrom von mehr als 50 A zu erwarten, stimmt der
         Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und die Ausführung des Zählerplatzes mit
         dem Netzbetreiber ab.

        Zähler-/Wandlerschränke nach ÜWM-Spezifikation sind im Handel in den Bemessungs-
         größen: 80 A / 100 A / 250 A / 600 A / 1.000 A lieferbar.

        Die Ansichtszeichnungen sind vor Bestellung durch den Errichter zur Genehmigung
         beim Messstellenbetreiber (siehe 1.4 Ansprechpartner) einzureichen.

    Muster-Ansichtszeichnungen - Zähler-/Wandlerschränke:

                              Zähler- und Wandlerschrank 250A

    Zähler- und Wandlerschrank 600 A                        Zähler- und Wandlerschrank 1000 A

                                                                                                 23
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

7.3. Anordnung Zählerschränke gemäß VDE-AR-N 4100:2019-02, 7.4

                                                                 24
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

8.   Stromkreisverteiler

     Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019.

9.   Steuerung und Datenübertragung

     Keine zusätzlichen Hinweise zur TAB 2019, Ausgabe 2019.

10. Elektrische Verbrauchsgeräte

10.2. Elektrowärmegeräte

10.2.3.1. Durchlauferhitzer

          Durchlauferhitzer dürfen bei getrennter Messung nicht an die Elektroheizungs-
          verteilung (Haushalt, Landwirtschaft oder Gewerbe) angeschlossen werden.

          Wird ein Durchlauferhitzer in Verbindung mit einer Elektro-Speicherheizung betrieben,
          so ist ein Lastabwurfrelais gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b)
          einzubauen. Dies gilt für das Ein- und Zwei-Zähler-Prinzip.

10.2.3.2. Schwachlastregelung

          Anwendungsbereich:
          Beim Grundtarif kann der Kunde zusätzlich die Schwachlastregelung wählen.

          Freigabedauer:
          Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden und erfolgt in der Zeit von 22:00 bis
          6:00 Uhr. Diese wird von ÜWM nach deren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann
          mit angemessener Vorankündigung geändert werden.

          Messeinrichtung:
          Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen. Die Schaltungen sind nach
          folgenden Prinzipschaltbildern vorzunehmen.

                                                                                                  25
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       a) Tarif mit Schwachlastregelung

                                               26
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.2.3.3. Sonderabkommen Speicher-Wassererwärmungsanlage

          Die Speicher der Wassererwärmungsanlagen, sind zu beantragen und von ÜWM zu
          genehmigen (betrifft Inhaltsgröße von mindestens 300 Liter).

          Freigabedauer:
          Die Freigabe zur Aufladung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit für 8 Stunden.

          Messeinrichtung:
          Der Strombezug wird durch einen Zweitarifzähler gemessen.

          Schaltung:
          Die Schaltung der Speicher-Wassererwärmungsanlage ist nach folgenden
          Prinzipschaltbildern vorzunehmen.

                                                                                            27
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       a) Im Haushalt kann der Stromverbrauch der Speicher-Wasser-Erwärmungsanlage
          gemeinsam mit dem übrigen Stromverbrauch des Kunden mittels Zweitarifzählers
          erfasst werden = Ein-Zähler-Prinzip

                                                                                     28
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.2.4.   Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen

10.2.4.1. Einzelspeicherheizgeräte, Fußboden- und Wasserzentralspeicherheizungen

                Die Freigabedauer beträgt maximal 10 Stunden pro Tag.

                Bei der Berechnung des Anschlusswertes für Elektro-Speicherheizungen ist von
                 einer maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal
                 2 Stunden auszugehen.

                Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig.

                Erweiterungen bestehender Anlagen können grundsätzlich mit dem jeweils
                 vorhandenen Auflademodell erfolgen.

10.2.4.2. Flachspeicherheizungsanlagen

                Die Freigabedauer beträgt maximal 14 Stunden pro Tag.

                Bei der Berechnung des Anschlusswertes für die Flachspeicherheizung ist von einer
                 maximalen Aufladezeit von 8 Stunden und einer Zusatzladezeit von maximal
                 6 Stunden auszugehen.

                Die Aufladezeit ist gegenüber der Zusatzladezeit vorrangig.

10.2.4.3. Sonstige Anlagen

          Der Betrieb einer Wohnungslüftungs- sowie einer Schwimmbecken-Wasser-
          erwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Speicherheizungsanlage oder mit
          einer Wärmepumpen-Zentralheizung im Rahmen des Sonderabkommens möglich.

          Freigabedauer:
          Die Freigabe beziehungsweise Sperrung der Anlagen erfolgt zeitflexibel über die Rund-
          steueranlage.

          Aufladesteuerung:
                Bei Speicherheizungsanlagen erfolgt die Aufladung mit einer Aufladesteuerung
                 witterungs- und restwärmeabhängig. Diese ist von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung
                 umschaltbar.

                Der Einbau erfolgt gemäß Abschnitt 10.2.4.5 Schaltbild a) beziehungsweise b).

                Bei Anschluss eines einzelnen Speicherheizgerätes bis 6 kW kann auf die Auflade-
                 steuerung verzichtet werden.

                Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Stromverbrauch eines einzelnen
                 Speicherheizgerätes über einen Doppeltarifzähler im Grundtarif mit Schwach-
                 lastregelung zu erfassen und abzurechnen = kein Sonderabkommen.

                                                                                                    29
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

          Einstelldaten Aufladesteuerungen für Speicherheizungsanlagen nach DIN 44574,
          Lademodell 8 + 2 Stunden:

                                                                                Einstellung
                  Einsteller       Einstellung             Erklärung
                                                                               erfolgt durch:
                     E1               - 6°C                Vollladung            Installateur
                                                                              Installateur und
                     E2               + 18°C              Ladebeginn
                                                                                  Betreiber
                     E3                7h                 Absenkzeit             Installateur
                     E4                24 h            Entladezeitpunkt          Installateur
                 Umlaufdauer           20 h          Laufzeit Zeitglied/Tag      Installateur

          Einstelldaten Aufladesteuerungen für Flachspeicherheizungsanlagen nach DIN 44574,
          Lademodell 14 Stunden

                                                                               Eingestellung
                  Einsteller       Einstellung            Erklärung
                                                                               erfolgt durch:
                      E1              + 2°C               Vollladung             Installateur
                                                                              Installateur und
                      E2              +18°C              Ladebeginn
                                                                                  Betreiber
                     E3                7h                 Absenkzeit             Installateur
                     E4                24 h            Entladezeitpunkt          Installateur
                 Umlaufdauer           22 h          Laufzeit Zeitglied/Tag      Installateur

10.2.4.4. Messeinrichtung

          Bei Neuanlagen, die beantragt und durch ÜWM genehmigt werden, ist grundsätzlich der
          Stromverbrauch der
                Nachtstrom-Speicherheizung sowie des zulässigen Direktheizungsanteils
                 (maximal 20 % der installierten Speicherheizungs-Anschlussleistung),
                Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen),
                Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter,
                Steuereinrichtungen (Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe),
          getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen
          (Zwei-Zähler-Prinzip).

                                                                                                 30
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.2.4.5. Schaltungen Elektrospeicherheizungen

          Die Schaltung der Elektrospeicherheizung ist nach folgenden Prinzipschaltbildern
          vorzunehmen:

       a) Elektro-Speicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-speicher
          > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche.
           Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung)
           = Lademodell 8 + 2 Stunden.

                                                                                               31
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

                                               32
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       b) Flachspeicherheizungsanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreis-
          speicher > 80 Liter und Direktheizung Bad/Dusche.

           Schaltung mit Aufladesteuerung (umschaltbar von Rückwärts- auf Vorwärtssteuerung)
           = Lademodell 14 Stunden.

                                                                                               33
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

                                               34
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.2.4.6. Geräte zur Heizung, Wärmepumpe

          Betriebsarten der Wärmepumpen-Zentralheizung
                Monoenergetisch: bivalent-parallele Betriebsweise; der zweite Wärmeerzeuger wird
                                  ebenfalls mit elektrischer Energie betrieben.
                Monovalent:        Die Wärmepumpe deckt allein den Wärmebedarf des Gebäudes.
                Bivalent:          Die Wärmepumpe und ein zweiter nicht elektrischer
                                    Wärmeerzeuger(alternativ/parallel) arbeiten unabhängig
                                    voneinander oder ergänzen sich in der Wärmedarbietung.

          Der Betrieb einer Wohnungslüftungsanlage mit Kühlung sowie einer Schwimmbecken-
          Wassererwärmungsanlage ist nur in Verbindung mit einer Wärmepumpen-
          Zentralheizung oder Speicherheizungsanlage im Rahmen eines Sonderabkommens
          zulässig.

          Sperrzeiten:

          Die Wärmepumpe-Heizungsanlage kann
                täglich bis zu 6 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 2 Stunden
                 dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils
                 vorangegangene Sperrzeit ist, oder
                täglich bis zu 3 Stunden gesperrt werden, wobei eine Sperrzeit maximal 1 Stunde
                 dauert und die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten nicht kürzer als die jeweils
                 vorangegangene Sperrzeit ist.

          Eine Zusatz- Direktheizung für monoenergetischen Betrieb unterliegt ebenfalls der
          Sperrzeitenregelung der Wärmepumpe.

                                                                                                      35
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.2.4.7. Messeinrichtung

          Bei allen Wärmepumpen-Zentralheizungsanlagen, die beantragt und durch ÜWM
          genehmigt werden, ist grundsätzlich der Stromverbrauch der
                Wärmepumpe und des zweiten elektrischen Wärmeerzeugers sowie des zulässigen
                 Direktheizungsanteils (maximal 20 % der installierten Anschlussleistung der Elektro-
                 Heizungsanlage),
                Direktheizung im Badezimmer/Dusche (fest angeschlossen),
                Speicher-Wassererwärmungsanlage > 80 Liter,
                Steuereinrichtungen, Thermostat, Gebläse, Witterungsfühler, Umwälzpumpe,

          getrennt vom übrigen Stromverbrauch des Kunden über einen Zweitarifzähler zu erfassen
          (Zwei-Zähler-Prinzip).

10.2.4.8. Schaltung Wärmepumpen-Zentralheizung

          Die Schaltung der Wärmepumpen-Zentralheizung ist nach den folgenden
          Prinzipschaltbildern vorzunehmen.

          Die Sperrung der Wärmepumpe kann über den Hauptstromkreis beziehungsweise
          über den Steuerstromkreis erfolgen.

                                                                                                    36
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       a) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter
          und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monovalent oder bivalent)

                                                                                     37
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       b) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter
          und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) /
          Sperrzeit = 3 x 1 h

                                                                                     38
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

       c) Wärmepumpenanlage, Warmwasserversorgung mit Zweikreisspeicher > 80 Liter
          und Direktheizung Bad/Dusche (Betriebsweise: monoenergetisch) /
          Sperrzeit = 3 x 2 h

                                                                                     39
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

10.3.4       Tonfrequenz-Rundsteueranlagen

             Derzeit werden die vorhandenen Tonfrequenzrundsteueranlagen durch Funkrund-
             steuerungen ersetzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Planung und Bau von
             Kompensationsanlagen ob, beziehungsweise welche Tonfrequenzen im jeweiligen
             Netzbereich verwendet werden.

11.      Auswahl Schutzmaßnahmen

11.1.    Schutz durch Abschaltung

         Das ÜWM-Niederspannungsnetz wird als TN-C-System betrieben.

         Zur Berechnung des Schleifenwiderstandes in einer Installationsanlage sind zu den
         Impedanzen (Schleifenwiderstand) der Kundenanlage (ab VNB-Hausanschlusskasten)
         ergänzend die Impedanzen des VNB-Niederspannungsnetzes zu addieren. Bei der
         Projektierung von Niederspannungsanlagen kann mit folgenden Werten gerechnet werden:
                Freileitungsnetz und Kabel/Freileitungsnetz (gemischt)      ZVNB = 0,6 Ω
                Kabelnetz                                                   ZVNB = 0,3 Ω
         Diese Werte dienen als Anhaltwerte. Zur Erstellung einer Erstprüfung oder bei Wieder-
         holungsprüfungen von Niederspannungsanlagen sind die tatsächlich gemessenen Werte zu
         dokumentieren.

12.      Derzeit nicht belegt

13.      Vorübergehend angeschlossene Anlagen

13.1.    Allgemeines

         Vorübergehend anzuschließende Anlagen (Baustellen, Schaustellerbetriebe, Fest-
         beleuchtungen, …) sind mit dem Formular "Antrag auf provisorische Stromversorgung"
         zu beantragen (siehe Musterformular). Der Antrag ist vollständig auszufüllen, dabei ist die
         Angabe des Anschlussortes zwingend.

         Der Einsatz von vorübergehenden Anlagen ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Nach
         Erhalt des Antrages schließt ÜWM die Anlage -sofern keine augenscheinlichen Mängel
         erkennbar sind- an das Netz an. Danach ist die Anlage von der Messeinrichtung bis zu den
         ersten Überstromschutzorganen nach dem Zähler unter Spannung.

         Die weitere Inbetriebsetzung erfolgt durch den Elektroinstallateur, welche nach Prüfung
         der Fehlerstromschutzschaltungen vorgenommen werden kann. Verantwortlich für die
         ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung oder Änderung sowie für den Betrieb der
         angeschlossenen Anlagen ist der Kunde. Er hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
         Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Beispiel:
         die Funktion der FI-Schutzschaltungen ist auf arbeitstäglich zu prüfen).

         Sofern für vorübergehend anzuschließende Anlagen kein fester EVU-Hausanschluss
         besteht oder errichtet wird, muss vom Kunden jeweils ein Baustromanschluss-Schrank
         bereitgestellt werden. Gleiches gilt für die Messeinrichtung, wenn kein geeigneter Raum mit
         Zählerplatz und Schutzeinrichtungen vorhanden ist.

                                                                                                       40
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Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

         Für größere Baustellen ist es zweckmäßig, einen Anschluss-Schrank und mehrere
         Verteilerschränke mit jeweils eigenen FI-Schutzschaltern aufzustellen. Diese Anordnung
         ermöglicht den getrennten Betrieb einzelner Baustellenbereiche oder einzelner Geräte
         unabhängig voneinander und im Fehlerfall wird nicht die gesamte Baustelle spannungs-los.

         Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Vordruck "Fertigstellungs-
         anzeige/Inbetriebsetzungsantrag" zu beantragen (siehe Musterformular). Im Formularfeld
         "Bemerkung" ist der Hinweis "Innenausbau" einzusetzen (Voraussetzung: Hausanschluss
         ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt).

13.2.    Anschluss Leitungsnetz

         a)      Freileitungsnetz
                  Für den Freileitungsanschluss sind Anschlussklemmensätze mit Isolierstangen
                   bauseits zur Verfügung zu stellen.
                  Bei isolierter Freileitung stellt das ÜWM als Ersatz für die Isolierstangen einen
                   Anschlusskasten zur Verfügung.

         b) Kabelnetz
                 Im Kabelnetz erfolgt der Anschluss normalerweise
                  in einem Kabelverteilerschrank,
                  in einer Transformatorenstation oder
                  im Hausanschlusskasten eines Nachbargebäudes.

                 Ist keine dieser Einrichtungen in der Nähe, aber bereits ein Ortsnetzkabel verlegt, so
                 kann für die Baustromversorgung vorab das spätere Hausanschlusskabel abgezweigt
                 werden. Voraussetzung ist dabei, dass ein gegen mechanische Beschädigungen und
                 Witterungseinflüsse geschützter Kabelanschlusskasten genutzt wird. Der Standort des
                 Kabelanschlusskastens ist so festzulegen, dass das Kabel in Trasse und Länge für den
                 endgültigen Hausanschluss verwendet werden kann.

                 Für bewegliche Anschluss- und Verbindungsleitungen -soweit diese mit dem Bau-
                 stromverteiler verbunden sind- müssen schwere Gummischlauchleitungen (H07RN-F
                 nach VDE 0281 und VDE 0282) verwendet werden. Die in VDE 0612, Tabelle 3
                 festgelegten Mindestquerschnitte sind einzuhalten.

                 Der Anschluss der zu versorgenden, vorübergehend anzuschließenden Anlagen erfolgt
                 ausschließlich durch ÜWM-Beauftragte.

13.3.    Innenausbau

         Anschlüsse für den Innenausbau von Gebäuden sind so vorzubereiten, dass ein
         vorschriftsmäßiger und sicherer Betrieb gewährleistet ist.

         Zähler für den Innenausbau von Gebäuden sind mit dem Formular „Inbetriebsetzung der
         Kundenanlage“ zu beantragen.

         Im Formularfeld Bemerkung ist der Hinweis „Innenausbau“ anzugeben (Voraussetzung:
         Hausanschluss ist hergestellt und Hauptpotentialausgleich ist ausgeführt).

         Der Einbau von Baustromzähler in den neuen Zählerschrank ist nicht erlaubt.

                                                                                                       41
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Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

         Musterformular - Baustromantrag

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Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

13.4.     Zuständigkeitsbereiche - Freileitungsnetz

                                                                                       L1    TN-C Netz
                                                                                       L2    Übergabe VNB
                                                                                       L3    z. B. Freileitungsnetz
                                                                                       PEN   (Abgriffstangen)

                                                                      Abgriffstangen *

                                                     EWM
                                                                      Zuständigkeitsgrenze
                 Lampendraht

                                                     Kunde
                                                                      Anschlusskabel *
                                                                      max. 30 m

                                                 Anschluss-
                                                 sicherung

                                                                         plombierbar
                                                              kWh

                                                    Einrichten der
                                                    elektrischen
                                                    Baustellenanlage
                                                    nach
                                                    VDE 0100 Teil 704

   *) Abgriffstangen und Anschlusskabel sind bauseits zur Verfügung zu stellen.

                                                                                                                      43
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

13.5.     Zuständigkeitsbereiche - Kabelnetz

         Kabelverteilerschrank

                                                                                     L1    TN-C Netz
                                                                                     L2    Übergabe VNB
                                                                                     L3    z. B. Trafostation
                                                                                     PEN   Kabelverteilerschrank

                                                     EWM
                                                                    Zuständigkeitsgrenze

                                                     Kunde
                                                                    Anschlusskabel *
                                                                    max. 30 m

                                                 Anschluss-
                                                 sicherung             plombierbar

                                                              kWh

                                                    Einrichten der
                                                    elektrischen
                                                    Baustellenanlage
                                                    nach
                                                    VDE 0100 Teil 704

   * Anschlusskabel ist bauseits zur Verfügung zu stellen.

                                                                                                                   44
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

14.      Erzeugungsanlagen mit beziehungsweise ohne Parallelbetrieb

14.1.    Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

         Es gilt die VDE-AR-N-4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz –
         Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungs-
         anlagen am Niederspannungsnetz“.

         Die zur Messung verwendete Zählertechnik ist bei diesen Anlagen generell für zwei
         Energie-Richtungen auszulegen.

         Hinweis:

         Im ÜWM-Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte
         Plug-In-Anlagen, betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten
         Regeln der Technik (siehe DIN VDE V 0100-551-1) ausgeführt, installiert, angeschlossen
         und betrieben werden.

         Steckdosenlösungen für den Anschluss mittels eines Schuko-Steckers in Schuko-Steck-
         dosen und/oder Einspeisungen in einen Endstromkreis sind nicht zulässig. Steckbare Plug-
         In-Anlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvor-
         richtung nach VDE 0628-1 verfügen. Diese Steckvorrichtung darf in keinem Falle durch
         einen Schuko-Stecker ersetzt werden.

         Alle Erzeugungsanlagen, auch diese Plug-In-Anlagen, müssen bei uns angemeldet und von
         einer in einem Installationsverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft in Betrieb gesetzt
         werden.

                                                                                                  45
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

         Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz
         für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz
         für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist in der Regel der Tausch ihres
         Stromzählers durch sie zu beauftragen.

         Weitere detailliertere Anforderungen über steckerfertige Erzeugungsanlagen sind auf der
         Homepage des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.)
         erläutert.

14.2.    Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Versorgungs-
         ausfall durch ÜWM

         Es gilt die aktuelle VDN-Version „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen
         mit Notstromaggregaten“.

14.3.    Anforderungen Kurzeitparallelbetrieb von Ersatzstromanlagen

         Soll bei Ersatzstrom-Versorgungsanlagen (Notstromaggregate), eine unterbrechungsfreie
         Umschaltung der Kundenanlage an das ÜWM-Netz und zurück auf die Ersatzstrom-
         Versorgungsanlage erreicht werden, so kann das Verfahren der Überlappungs-
         Synchronisation (= Kurzzeitparallelbetrieb) angewendet werden. Dies gilt für Anlagen, bei
         denen ein zeitlich begrenzter Parallelbetrieb nicht vorgesehen beziehungsweise möglich ist.

         Für den Kurzzeitparallelbetrieb sind diese Anforderungen zu erfüllen:

                Die Zeitdauer für den Kurzzeitparallelbetrieb umfasst nur die Umschaltzeit nach
                 erforderlicher Synchronisierung von Ersatzstrom-Versorgungsanlage und ÜWM-Netz
                 und beträgt maximal 0,1 s.

                Die kurzzeitige Parallelschaltung der Ersatzstrom-Versorgungsanlage mit dem ÜWM-
                 Netz darf nur möglich sein, wenn diese Synchronisationsbedingungen eingehalten
                 werden (einphasige Messung):
                 Spannungsdifferenz:                10 % UN
                 Frequenzdifferenz:                    0,5 Hz
                 Phasenwinkeldifferenz:                  10 °

                Es muss sichergestellt sein, dass die Ersatzstrom-Versorgungsanlage nicht auf das
                 spannungslose ÜWM-Netz zugeschaltet werden kann.

                Synchronisierung und Umschaltung dürfen nur automatisch erfolgen. Die Umschalt-
                 einrichtung muss so hergerichtet sein, dass nach Ablauf des Kurzzeitparallelbetriebs
                 die Umschaltung der Kundenanlage vom ÜWM-Netz auf die Ersatzstrom-
                 Versorgungsanlage oder umgekehrt mit zwangsläufiger allpoliger Trennung endet.

                Die automatische Synchronisierungseinrichtung sowie die Umschaltautomatik für den
                 Kurzzeitparallelbetrieb sind dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
                 Die Einstellwerte der Einrichtungen müssen plombierbar sein oder auf andere Weise
                 gegen eine Veränderung gesichert werden können.

         Werden diese Anforderungen an den Kurzzeitparallelbetrieb komplett erfüllt, kann auf die
         Entkupplungsschutzeinrichtung verzichtet werden.

                                                                                                        46
Stand: 01/2020
Erläuterungen TAB 2019, Ausgabe Februar 2019

                                        Kunden-Erklärung

über die Einhaltung von Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb von Ersatzstrom-
Versorgungsanlagen ohne Entkupplungsschutz-Einrichtungen mit dem 0,4-kV-/20-kV-ÜWM-Netz.

Der Kunde           ____________________________________________
                    (Vorname Name -nachstehend Kunde genannt-)

verpflichtet sich, die genannten Anforderungen beim Kurzzeitparallelbetrieb seiner Ersatzstrom-
Versorgungsanlage mit dem ÜWM-Netz einzuhalten.

Der Kunde zeigt dem ÜWM umgehend an, wenn in seiner Anlage Änderungen so vorgenommen
werden, dass die diese Anforderungen nicht mehr eingehalten werden.

_________________________                  _________________________________
Ort, Datum                                 Unterschrift und Stempel „Kunde“

                                                                                                  47
Stand: 01/2020
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