Instrumente und Standards der UN und EU gegen Menschenhandel mit Minderjährigen und deren Umsetzung in Deutschland - Ecpat Deutschland eV
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Germany Instrumente und S tandards der UN und EU gegen Menschenhandel mit 1N R. SHEET FACT Minderjährigen und deren Umsetzung in Deutschland ›H A N D E L M I T & 1 H A N D E L M I T K I N D E R N: Kind, das sich in einer Ausbeutungssituation im AUSBEUTUNG Sinne des Menschenhandels befindet, als Opfer V O N K I N D E R N‹ D I E D E F I N I T I O N U N D E N T- einer Straftat angesehen und hat dadurch An- W I C K L U N G D E S S T R A F TAT- spruch auf Opferschutz. B E S TA N D E S I M I N T E R N AT I O - Das vermeintliche Einverständnis des Kindes mit einer Ausbeutungssituation kann daher N A L E N, E U R O PÄ I S C H E N U N D in der Verteidigung der Täter*innen nicht zur DEUTSCHEN RECHT Strafmilderung herangezogen werden. Nachdem das Palermo-Protokoll darauf aus- Die erste international verbindliche Defini- gerichtet war, den Menschenhandel im Rah- tion des Menschenhandels wurde im Jahr men der grenzübergreifenden organisierten 2000 von den Vereinten Nationen erarbeitet. Kriminalität zu bekämpfen, zeigte die Praxis Sie ist Teil des ›Fakultativprotokolls zur Ver- jedoch bald, dass diese Vertragsbestimmungen hütung, Bekämpfung und Bestrafung des Men- in vielen Fällen nicht greifen. Der Europarat schenhandels, insbesondere des Frauen- und reagierte darauf mit dem ›Übereinkommen zur Kinderhandels‹.1 Dieser Vertrag wird auch als Bekämpfung des Menschenhandels‹, welches ›Palermo-Protokoll‹ bezeichnet und ergänzt im Jahr 2005 von den 47 Mitgliedsstaaten ver- das UN-Übereinkommen gegen die grenz- abschiedet wurde.2 Unter Beibehaltung der überschreitende organisierte Kriminalität. Definition des Menschenhandels der UN er- weitert das Übereinkommen des Europarates Die Definition des Menschenhandels besagt, den Straftatbestand auch auf diejenigen Fälle, dass es im Falle von minderjährigen Opfern die innerhalb eines Landes oder ohne die In- genügt, die Tathandlung und den ausbeuteri- volvierung organisierter Kriminalität stattfin- schen Zweck nachzuweisen, während das Vor- den. Es stärkt zudem die Rechte der Opfer des liegen unerlaubter Tatmittel irrelevant ist. Die- Menschenhandels und enthält umfassendere se Schutzklausel unterstreicht das Prinzip, dass Bestimmungen zur Strafverfolgung und Prä- ein Kind niemals seiner eigenen Ausbeutung vention als das Palermo-Protokoll, jeweils mit zustimmen kann: Auch wenn keinerlei Zwang spezifischen Garantien und Schutzmaßnahmen oder Drohung angewandt wurden, wird jedes für Kinder.
Auch auf Ebene der Europäischen Union wur- Ausbeutung und sexuellem Missbrauch‹ weg- den seit Beginn der 2000-er Jahre entsprechen- weisend. Zusammengenommen haben die Be- de rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung stimmungen aus diesen internationalen und des Menschenhandels erlassen. Insbesondere europäischen Verträgen den Straftatbestand die ›Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und des Handels mit des Menschenhandels und zum Schutz seiner Kindern in Deutschland maßgeblich beein- Opfer‹ von 2011 hat die Definition des Men- flusst. Das Palermo-Protokoll ist in der Bundes- schenhandels in der EU nochmals weiterent- republik seit dem Jahr 2006 und das Überein- wickelt.3 Auch dieses Dokument übernimmt kommen des Europarates seit 2013 in Kraft. die Definition aus dem Palermo-Protokoll, er- Als EU-Mitgliedsstaat ist die Bundesregierung weitert jedoch die Formen der Ausbeutung, die dazu verpflichtet, EU-Recht in deutsches Recht im Rahmen des Menschenhandels unter Strafe zu übertragen. Für die Menschenhandelsricht- gestellt werden. linie (2011) wurde dazu in Deutschland das ›Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des So wird der Begriff der Zwangsarbeit oder er- Menschenhandels und zur Änderung des Bun- zwungener Dienstleistungen auch auf Bet- deszentralregistergesetzes sowie des Sozial- teltätigkeiten und die Ausnutzung strafbarer gesetzbuches VIII‹ verabschiedet, welches seit Handlungen ausgedehnt. Die Ausbeutung von 2016 in Kraft ist. Es beschränkt sich jedoch auf Betteltätigkeiten erfüllt jedoch nur dann die die strafrechtliche Ausweitung der Definition Definition des Menschenhandels, wenn die An- des Menschenhandels im Sinne der Richtlinie. wendung von Zwang und der ausbeuterische Zweck nachgewiesen werden können. Unter Infolge dieser Gesetzesreformen wird heute der ›Ausnutzung strafbarer Handlungen‹ wird unter § 232 des Strafgesetzbuches (StGB) we- die Ausnutzung einer Person beispielsweise gen Menschenhandels bestraft, wer eine ande- zur Begehung von Taschendiebstahl, Drogen- re Person unter Ausnutzung einer Zwangslage ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K handel und ähnlichen Handlungen verstanden, oder der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt die unter Strafe stehen und der Erzielung eines in einem fremden Land verbunden ist, zum finanziellen Gewinns dienen. Zweck der Ausbeutung anwirbt, befördert, wei- tergibt, beherbergt oder aufnimmt. Dazu zählen Neben den spezifischen Verträgen zum Men- die Ausbeutung in der Prostitution oder ande- schenhandel gibt es weitere Quellen des inter- rer sexueller Handlungen, in einer ausbeute- nationalen und europäischen Rechts, die Maß- rischen Beschäftigung, bei der Ausübung der nahmen gegen die Ausbeutung von und den Bettelei oder bei der Begehung von Straftaten Handel mit Kindern vorsehen. So widmet sich sowie zur rechtswidrigen Entnahme von Orga- die ILO-Konvention 182 aus dem Jahr 2000 nen. Zusätzlich stehen unter § 233 StGB ver- der Beseitigung der schlimmsten Formen der schiedene Handlungen unter Strafe, die dazu Kinderarbeit. Diese schließen unter anderem dienen, eine Person in ausbeuterische Arbeits- auch den Handel mit und die Ausbeutung von verhältnisse zu bringen. Wenn die Person, die Kindern in der Prostitution und der Pornogra- ausgebeutet werden soll, unter 21 Jahre alt ist, INDERN‹ phie mit ein.4 Das ›Fakultativprotokoll zur Kin- bestehen diese Straftatbestände jeweils auch derrechtskonvention betreffend den Verkauf ohne die Ausnutzung einer Zwangslage oder von Kindern, die Kinderprostitution und die Hilflosigkeit. Kinderpornographie‹ hat seit dem Jahr 2000 Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern befördert. Auf europäischer Ebene SEITE 2 war besonders das ›Übereinkommen des Euro- parates zum Schutz von Kindern vor sexueller
ABGRENZUNG DES HANDELS Der ›Menschenhandel‹ zum Nachteil von Min- derjährigen (§ 232 StGB), oder auch ›Handel MIT KINDERN VON mit Kindern‹, findet per Definition immer zum A N D E R E N S T R A F TAT E N Zwecke der Ausbeutung statt. In manchen Fäl- len kommt es dabei auch zum Verkauf von Seit der Verabschiedung des Palermo-Proto- Kindern als eines der unerlaubten ›Tatmittel‹ kolls im Jahr 2000 bestehen in Deutschland des Menschenhandels, d. h. die Gewährung und weltweit immer wieder Schwierigkeiten oder Entgegennahme von Zahlungen. Kinder, bei der Unterscheidung des Straftatbestandes die Opfer des Menschenhandels sind, können des Handels mit Kindern von anderen Formen deutsche Staatsangehörige sein oder einen ge- der Gewalt, Ausbeutung, dem Verkauf von Kin- regelten oder ungeregelten Aufenthaltsstatus dern und der Schleusung. Dies wirkt sich auch in Deutschland haben, manche sind mithilfe auf die effektive Identifizierung und Unterstüt- von Schleusern unerlaubt ins Land gelangt. zung von minderjährigen Opfern von Handel und Ausbeutung aus. A R T. 3 D E S P A L E R M O - P R O T O K O L L S D E F I N I E RT M E N S C H E N H A N D E L A L S E I N E N S T R A F TAT B E S TA N D, D E R S I C H A U S ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K D R E I E L E M E N T E N Z U S A M M E N S E T Z T : Die Tathandlung, nämlich »die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen«; Die unerlaubten Tatmittel, wie beispielsweise die »Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere Formen der N ötigung, (…) Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnut zung besonderer Hilflosigkeit oder (…) Gewährung oder Entgegen nahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständ nisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat«; und INDERN‹ Der ausbeuterische Zweck der Handlung, wobei Ausbeutung nicht definiert, aber über eine Auflistung von möglichen Ausbeutungs situationen beschrieben wird. Dazu zählen die Ausnutzung der Pros titution anderer oder andere Formen der sexuellen Ausbeutung, SEITE 3 die Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklaverei ähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
Der Verkauf von Kindern erfordert in jedem schutzverfahren mit umfassender Fallanalyse Fall die Gewährung oder Entgegennahme von notwendig, bestenfalls in multiprofessioneller, Zahlungen, wobei der Zweck jedoch nicht not- behördenübergreifender Zusammenarbeit, mit wendigerweise an die Ausbeutung des Kindes einer Einschätzung der spezifischen Risiken gebunden ist. Im Kontext der illegalen Adop- des Kindes und unter Anhörung des Kindes tion beispielsweise werden Kinder in manchen und der Berücksichtigung seiner Aussage und Fällen mittels Zahlungen ›erworben‹. Dies wird Meinung. im deutschen Strafrecht als ›Kinderhandel‹ be- zeichnet (§ 236 StGB). Eine detailliertere Besprechung der Definition des Menschenhandels und damit verbundener Mit Schleusung wird gemäß §§ 96 und 97 des Formen der Ausbeutung im deutschen Straf- Aufenthaltsgesetzes die Herbeiführung der un- recht findet sich im Bundeskooperationskonzept erlaubten Einreise gegen einen finanziellen ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeu- oder sonstigen Vorteil bezeichnet. tung von Kindern‹.5 Die Schleusung hat somit die Ermögli- chung der unerlaubten Einreise zum Zweck S P R A C H E I M W A N D E L: und nicht die Ausbeutung der geschleusten D E R T E R M I N O LO G I S C H E L E I T Person. Eine Person, die die Dienste eines Schleusers in Anspruch nimmt, verstößt F A D E N Z U M K I N D E R S C H U TZ gegen das Aufenthaltsgesetz, ist im Gegen- satz zu Betroffenen des Menschenhandels je- Mit der fortschreitenden Umsetzung der Kin- doch nicht als Opfer einer Straftat anzusehen. derrechtskonvention und ihres Fakultativpro- Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass viele tokolls und der internationalen Verträge zur Erwachsene und Kinder, die die Dienste eines Bekämpfung des Menschenhandels hat sich ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K Schleusers beanspruchen, im Einreiseland auf- die Sensibilität für die Terminologie im Bereich grund ihres ungeregelten Aufenthaltsstatus des Kinderschutzes weiterentwickelt. Während und der oft sehr hohen Kosten für die Schleu- im Jahr 2000, zum Zeitpunkt der Annahme des sung für verschiedene Formen der Ausbeutung Fakultativprotokolls, Begriffe wie ›Kinderpros- vulnerabel sind. Diese Vulnerabilität wird noch titution‹, ›Kinderpornografie‹ und ›Kindersex- verstärkt, wenn Schleuser und Menschenhänd- tourismus‹ gängig waren, werden diese heute ler in kriminellen Netzwerken zusammenarbei- zunehmend durch stärker rechtsbasierte Be- ten. griffe wie ›sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Prostitution‹, ›Missbrauchsabbildungen‹ In der Arbeit mit Kindern, die von Menschen- und ›sexuelle Ausbeutung im Kontext von Rei- handel oder anderen Formen der Ausbeutung sen und Tourismus‹ ersetzt. betroffen oder dem Risiko dafür ausgesetzt sind, ist es von zentraler Bedeutung, Fragen ECPAT Deutschland e. V. hat dies zum Anlass des Strafrechts und des Kinderschutzes klar genommen, in Zusammenarbeit mit staatli- INDERN‹ zu trennen. Auch wenn der Straftatbestand des chen Stellen, Dienstleistern und zivilgesell- Menschenhandels nicht einwandfrei nachge- schaftlichen Akteuren den ›Terminologischen wiesen werden kann, wenn es gar nicht erst Leitfaden für den Schutz von Kindern vor se- zu Ermittlungen kommt oder von einem Straf- xueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt‹ verfahren abgesehen wird, können durchaus zu erarbeiten. ECPAT ist es ein Anliegen, dass Schutzbedarfe bei dem Kind bestehen und Sprache Minderjährige als Betroffene von Se- SEITE 4 Hilfeleistungen notwendig sein. Dies gilt es in xualstraftaten weder stigmatisiert noch mit- jedem Einzelfall zu prüfen. Dazu ist ein Kinder- verantwortlich hält.
Die Kommunikation soll somit deren Würde wicklung (Art. 6) und das Recht auf Anhörung schützen und ihre Anerkennung als Rechtssub- und Mitsprache (Art. 12). jekte fördern. Gemäß Artikel 3 Abs. 1 ist bei allen Maßnah- Der Terminologische Leitfaden und men, die Kinder betreffen, deren Wohl vor- weiterführende Materialen finden sich rangig zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz auf terminologie.ecpat.de. gilt für alle Entscheidungen und Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen des sozialen Hilfesystems, von Gerichten, Verwal- 2 DAS RECHT DES KINDES tungsbehörden und Gesetzgebungsorganen. Der deutsche Begriff des Kindeswohls wird A U F S C H U TZ VO R A U S B E U- traditionell eher von einer Schutzperspektive im Interesse der Schadensabwehr verstanden. T U N G, H A N D E L U N D V E R K A U F Dahingegen hat der Begriff ›best interests of the child‹ der englischen Originalfassung der Das ›Übereinkommen der Vereinten Nationen Konvention eine umfassendere Bedeutung. Er (UN) über die Rechte des Kindes‹ von 1989, bezieht sich auf die Möglichkeit des Kindes, auch ›Kinderrechtskonvention‹ genannt, ist das seine Rechte vollumfänglich zu erfahren und umfassendste rechtlich verbindliche Rahmen- zu leben. werk über die Menschenrechte der Kinder. Als Kinder gelten alle Menschen unter 18 Jahren. Zur Klärung dieses komplexen Begriffes für den deutschen Kontext erklärt das Deutsche Institut Die Kinderrechtskonvention verbietet alle für M enschenrechte den Kommentar des Formen der Ausbeutung, des Handels und des UN-Kinderrechtsausschusses zum Kindeswohl.7 Verkaufs von Kindern (Artikel 32–36). Im Jahr ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K 2000 wurde sie durch das ›Fakultativprotokoll Für die Arbeit mit Kindern bedarf das Kindes- betreffend den Verkauf von Kindern, die Kin- wohl immer einer Einzelfallprüfung. Fachkräfte derprostitution und die Kinderpornographie‹ benötigen hierzu kindzentrierte Methoden, die ergänzt. Ein drittes Fakultativprotokoll (2011) am besten in multiprofessioneller Zusammen- trat in Deutschland 2014 in Kraft. Es eröffnet arbeit durchgeführt werden und die Anhörung Minderjährigen die Möglichkeit zur Individual- des Kindes strukturiert einbeziehen. beschwerde vor dem UN-Kinderrechtsaus- schuss. Dieser Weg kann dann gewählt werden, So wird das Verfahren zur Ermittlung des Kin- wenn ein Kind in Deutschland sich in seinen deswohls transparent und nachprüfbar und Rechten verletzt sieht und alle innerstaatli- gibt den teilnehmenden Akteuren Handlungs- chen Rechtsmittel ausgeschöpft hat. sicherheit. Die Ermittlung des Kindeswohls ist immer auch auf eine längerfristige Perspekti- Das UN-Übereinkommen über die R echte des ve für das Kind ausgerichtet. Bei Kindern, die Kindes und seine Fakultativprotokolle in (noch) nicht über einen geregelten Aufent- INDERN‹ deutscher Sprache finden sich beim Deutschen haltsstatus für Deutschland verfügen, gehört Institut für Menschenrechte.6 dazu auch die Klärung, an welchem Ort, bzw. in welchem Land, das Kindeswohl am besten Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention gewährleistet werden kann. Dabei stehen oft wird durch ihre vier grundlegenden Prinzipien verschiedene Interessen und Rechtsgebiete in geprägt: Das Nichtdiskriminierungsgebot (Art. Konflikt miteinander und müssen unter vor- SEITE 5 2), die vorrangige Berücksichtigung des Kin- rangiger Berücksichtigung des Kindeswohls deswohls (Art. 3), das Recht auf Leben und Ent- gegeneinander abgewogen werden.
3 E U R O PÄ I S C H E S TA N D A R D S Personen strafrechtlich verantwortlich, die sol- ches Material herstellen, anbieten, verbreiten ZUM SCHUTZ VON KINDERN oder beschaffen, es besitzen oder wissentlich darauf zugreifen (Art. 20–21). Zum ersten Mal VO R H A N D E L U N D A U S B E U- wird auch die Kontaktanbahnung zu Kindern TUNG zu sexuellen Zwecken (›Grooming‹) unter Stra- fe gestellt (Art. 23). VERTRÄGE UND LEITLINIEN Neben seinen strafrechtlichen Bestimmungen DES EUROPARATES zeichnet sich das Übereinkommen durch seine umfassenden Bestimmungen zur Prävention Der Europarat ist eine internationale Organisa- und Intervention sowie zum Schutz und zur tion mit 47 Mitgliedsstaaten. Er arbeitet neben Unterstützung der Opfer, auch im Zusammen- menschenrechtlichen Verträgen auch Aktions- hang von Ermittlungen, Strafverfolgung und pläne, Strategien und Programme im Bereich des Verfahrensrecht, aus. Es fordert zudem die Ein- Kinderschutzes aus. Seine Konventionen müssen richtung spezialisierter Behörden und Koordi- von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um nierungsstellen und die internationale Zusam- auf nationaler Ebene in Kraft zu treten. Das menarbeit der Vertragsstaaten. In Deutschland Ministerkomitee des Europarates verabschiedet ist das Abkommen seit 2016 in Kraft. zudem Empfehlungen und Leitlinien, die für den Schutz von Kindern vor Ausbeutung und Handel und für die Arbeitspraxis von Fachkräften, die mit Kindern und Familien arbeiten, wegweisend sind. ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K Neben des ›Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels‹ aus dem Jahr 2005 ist das ›Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch‹ von 2007 (auch ›Lanzarote-Konvention‹ genannt)9 von zentra- ler Bedeutung. Diese beiden Verträge haben durch ihre weitreichenden Bestimmungen den Schutz von Kindern in Europa maßgeb- lich vorangebracht. Das ›Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch‹ stellt verschiede- ne Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder unter Strafe, auch wenn die Straftat im Ausland INDERN‹ begangen wurde. Im Kontext der Prostitution wird sowohl die Anwerbung oder Zuführung eines Kindes zur Prostitution, die Nötigung ei- nes Kindes zur Prostitution sowie die Gewinn- erzielung hieraus und die Inanspruchnahme der Prostitution von Kindern strafrechtlich ver- SEITE 6 boten (Art. 19). Das Verbot der sexuellen Aus- beutung von Kindern in der Pornographie hält
RICHTLINIEN DER Sozial- und Sicherheitspolitik, hat die Europäi- sche Union gesetzgebende Kompetenzen. Im EUROPÄISCHEN UNION Rahmen dieser Kompetenzen erarbeitet die Kommission rechtlich verbindliche Standards Die Staatengemeinschaft der Europäischen wie beispielsweise die Richtlinien zur Bekämp- Union besteht aus dem Europaparlament als fung des Menschenhandels, zum Schutz von demokratische Vertretung der Bürger*innen, Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, dem Europäischen Rat als Vertretung der Re- für den Opferschutz sowie im Asylrecht. gierungen der Mitgliedsstaaten und der Euro- päischen Kommission, die als Exekutive Geset- zesentwürfe vorbereitet und für die Umsetzung der EU-Politik und Programme zuständig ist. In bestimmten Bereichen, beispielsweise in der *ZU 2 V O N I N T E R N AT I O N A L E R U N D E U R O PÄ I S C H E R S E I T E G I B T E S D A Z U F O LG E N D E L E I T L I N I E N: ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K Die Möglichkeit, dass das Kind Schaden nimmt, hat mehr Gewicht als alle anderen Faktoren. Das Recht des Kindes, bei seinen Eltern aufzuwachsen, ist ein Grundprinzip und das Kindeswohl ist am besten bei der Her kunftsfamilie des Kindes gewährleistet, außer es bestehen dort Risiken für die Sicherheit und Unversehrtheit des Kindes. Das Recht auf Leben und Entwicklung des Kindes ist im Allgemei nen am besten gesichert, wenn das Kind in engem Kontakt INDERN‹ zu seiner Familie und seinen sozialen und kulturellen Netzwerken steht oder den Kontakt zu ihnen aufrechterhalten kann. Die Bedarfe des Kindes in Bezug auf Gesundheit und B ildung so wie seine Vulnerabilität müssen ausreichend gewichtet werden. SEITE 7 Kontinuität und Stabilität in der Lebenssituation des Kindes sind von großer Bedeutung.8
FÜR DIE PRÄVENTION UND schenhandels auf Schutz und Schadensersatz. Kinder als Opfer haben das Recht auf Unterstüt- DIE BEKÄMPFUNG DES HANDELS zung, Betreuung und Schutz, auch im Kontext MIT KINDERN UND DER AUSBEU- von Strafermittlung und Strafverfahren. Die TUNG SIND INSBESONDERE DIE Schutzbestimmungen gelten ausdrücklich auch für unbegleitete Minderjährige und für Personen, FOLGENDEN RICHTLINIEN MASS- deren Alter nicht festgestellt werden kann und GEBEND: bei denen es Gründe für die Annahme gibt, dass es sich um ein Kind handelt (Art. 13–16). Die Die oben genannte ›Richtlinie zur Verhütung und vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls Bekämpfung des Menschenhandels‹ erweitert gemäß der Kinderrechtskonvention (Art. 3) und nicht nur den Straftatbestand des Menschenhan- der EU-Charta (Artikel 24) wird hervorgehoben dels durch zusätzliche Formen der Ausbeutung, (Art. 13.1). sie stärkt auch die Rechte der Opfer des Men- D I E R E C H T E D E S K I N D E S U N D D A S V O R R A N- ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K GIGE PRINZIP DES KINDESWOHLS SIND IM E U-R E C H T F E S T V E R A N K E RT. S O B E S A G T D I E E U-C H A RTA I N A RT I K E L 24: 1. K inder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegen heiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. INDERN‹ 2. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher S tellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des K indes eine vorrangige Erwägung sein. 3. Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche SEITE 8 Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.
Die ›Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Durch die Gesetzesreform haben minderjährige Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte von Kindern sowie der Kinderpornografie‹ von einen Rechtsanspruch auf kostenlose psycho 2011 verbietet verschiedene Gewaltformen soziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. gegen Kinder und ergänzt Bestimmungen zum Opferschutz.10 Die Richtlinie spiegelt einige der Bestimmungen des entsprechenden Über- einkommens des Europarates und harmoni- 4 M O N I TO R I N G U N D siert die verschiedenen Straftatbestände und HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Strafmaße in den Mitgliedsstaaten der EU. In Deutschland wurde die Richtlinie 2015 durch F Ü R D E U T S C H LA N D das 49. Gesetz zu Änderungen des Strafgesetz- buches umgesetzt.11 Die Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte von Die ›Opferschutzrichtlinie der EU‹ von 2012 12 Kindern und zu ihrem Schutz vor Handel und vereinheitlicht den Schutz von Opfern von Ausbeutung in der Bundesrepublik werden auf Straftaten in der EU und sichert ihnen ange- verschiedenen Ebenen begutachtet und beglei- messene Informationen, Unterstützung und tet: Schutz zu sowie das Recht, sich am Strafver- fahren zu beteiligen. Für Kinder als Opfer UN-AUSSCHUSS ÜBER von Straftaten gilt es, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und individu- DIE RECHTE DES KINDES ell zu prüfen. Es muss eine kindgerechte Vorgehensweise befolgt werden, wobei dem Durch das Staatenberichtsverfahren beglei- Alter des Kindes, seiner Reife sowie seinen An- tet der UN-Kinderrechtsausschuss die fort- ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K sichten, Bedürfnissen und Sorgen gebührend schreitende Umsetzung der Kinderrechte in Rechnung zu tragen ist (Art. 1). Artikel 11 de- Deutschland. Die Bundesregierung legt dazu finiert die Opferrechte bei Verzicht auf Straf- alle fünf Jahre einen Staatenbericht vor, der verfolgung. durch zivilgesellschaftliche Berichte und einen Bericht des Deutschen Instituts für Menschen- Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen ge- rechte ergänzt wird.14 Die zivilgesellschaft- nießen während des Strafverfahrens gesonder- liche Berichterstattung wird vom Netzwerk te Rechtsansprüche (Art. 23, 24). Dazu gehören zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention alle minderjährigen Opfer, da sie in beson- (National Coalition Deutschland) federführend derem Maße der Gefahr der sekundären und geleitet und u. a. in Zusammenarbeit mit EC- wiederholten Viktimisierung, der Einschüchte- PAT Deutschland e. V. erarbeitet. Der Kinder- rung und der Vergeltung ausgesetzt sind. Um rechtsausschuss prüft diese Berichte und er- festzustellen, ob und inwieweit ihnen Sonder- lässt Handlungsempfehlungen für die weitere maßnahmen zugutekommen würden, werden politische und praktische Arbeit. Sowohl der INDERN‹ minderjährige Opfer einer individuellen Begut- Berichterstattungs- und Prüfungsprozess als achtung unterzogen. auch die daraus hervorgehenden Abschließen- den Bemerkungen des UN-Ausschusses geben Die ›Opferschutzrichtlinie der EU‹ wurde in Impulse und Orientierung für die Zusammenar- Deutschland Ende 2015 durch das Gesetz beit von Regierung, Staat und Zivilgesellschaft zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfah- zur Umsetzung und Förderung der Rechte des SEITE 9 ren (3. Opferrechtsreformgesetz) umgesetzt, Kindes.15 welches 2017 in Kraft getreten ist.13
Im Jahr 2014 lautete die Empfehlung, die Prä- lungen für die weitere Arbeit zur Umsetzung vention von sexualisierter Gewalt und Ausbeu- der Europarat-Konvention gegeben. Ein Län- tung von Kindern in Deutschland zu stärken derbericht wird mit dem jeweiligen Vertrags- und den Zugang der Betroffenen zu Fachbera- staat besprochen und anschließend durch das tung, Hilfe und Behandlung zu erleichtern. Zu- Komitee der Vertragsstaaten verabschiedet. dem solle das Kindeswohl als grundlegendes Leitprinzip in Gesetzestexten, Verfahren, politi- GRETA hat Deutschland bereits zwei Mal be- schen Programmen und in der Praxis systema- sucht, 2014 und 2018. Die daraus hervorge- tisch verankert werden.16 gangenen Monitoringberichte empfehlen eine stärkere Harmonisierung und Koordinierung von Institutionen und Maßnahmen auf Bun- BÜRO DER VEREINTEN N ATIONEN des- und Landesebene, um die politische Arbeit zur Bekämpfung des Menschenhandels und die GEGEN DROGEN- UND VERBRE- Praxis kohärenter zu gestalten. Dazu bedarf es CHENSBEKÄMPFUNG (UNODC ) auch einer kontinuierlichen Fort- und Weiter- bildung der Fachkräfte.19 GRETA mahnt an, ins- Die UN-Generalversammlung hat der Agentur besondere die Identifizierung minderjähriger UNODC das Mandat erteilt, die Fortschritte Opfer des Menschenhandels, unabhängig von bei der Umsetzung des Palermo-Protokolls zu der Art ihrer Ausbeutung, proaktiv und zeitnah dokumentieren. Dazu bringt die UNODC in re- zu gewährleisten. Eine zentrale Forderung ist, gelmäßigen Abständen den Globalen Bericht die behördenübergreifende Zusammenarbeit zum Menschenhandel heraus. Der Bericht wer- zu stärken, unter anderem durch Kooperations- tet Daten und Statistiken zur Bekämpfung des vereinbarungen und -strukturen in allen Län- Menschenhandels, einschließlich des Handels dern, entsprechende Fortbildungen sowie eine mit Kindern, aus über 140 Ländern aus, darun- Verstärkung der Präventionsmaßnahmen.20 ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K ter auch Deutschland, und analysiert die Fort- schritte und Herausforderungen.17 GRETA begrüßt unter anderem die Veröffent- lichung des Bundeskooperationskonzeptes ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Aus- GRETA MONITORING ZUM ÜBER- beutung von Kindern‹ und empfiehlt dessen EINKOMMEN DES EUROPARATS Umsetzung auf allen Regierungsebenen unter Zuweisung der erforderlichen finanziellen und ZUR BEKÄMPFUNG DES MEN- personellen Ressourcen.21 SCHENHANDELS LANZAROTE-KOMITEE Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ist mit DES EUROPARATS einem unabhängigen Monitoring-Mecha- nismus ausgestattet, der sogenannten GRETA Das Übereinkommen des Europarates zum INDERN‹ Expert*‘innengruppe und dem Komitee der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Vertragsstaaten.18 GRETA sammelt durch die und sexuellem Missbrauch begleitet seine Um- Aussendung von Fragebögen an staatliche setzung mit dem „Lanzarote-Komitee“, beste- und zivilgesellschaftliche Akteure und Moni- hend aus Vertreter*innen der Vertragsstaaten.22 toring-Besuche in Vertragsstaaten Daten und Dazu erhebt das Komitee Daten und Informa- S E I T E 10 fasst diese in Länderberichten zusammen. tionen von staatlichen und zivilgesellschaftli- Dabei werden die Fortschritte bei der Um- chen Akteuren und analysiert die Umsetzung setzung begutachtet und Handlungsempfeh- im Allgemeinen und in Bezug auf spezifische
8 UNHCR, UNICEF, Safe and Sound, What States can do to ensure Themenbereiche.23 Zudem fördert das Komi- respect for the best interests of unaccompanied and separated tee durch Analysen, Expertisen und Veran- children in E urope, 2014, S. 43. Council of the Baltic Sea States, staltungen das Wissen und die Kompetenz im Guidelines Promoting the Human Rights and the Best Interests of the Child in Transnational Child Protection Cases, 2015, Part II. Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt 9 Europarat, Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller und Ausbeutung. Deutschland ist gegenwärtig Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Nr. 201, 2007. Europarat, durch das Bundesministerium für Justiz und Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, undatiert. Verbraucherschutz im Lanzarote-Komitee ver- 10 Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des treten. ECPAT International nimmt neben ande- Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie ren internationalen Organisationen mit einem der Kinderpornografie, 2011. Beobachterstatus an den Aktivitäten des Komi- 11 Bundesgerichtshof, Neunundvierzigstes Gesetz zu Änderungen tees teil. des Strafgesetzbuches, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht, 21. Januar 2015. 12 Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des DEUTSCHES INSTITUT Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straf- taten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/ FÜR MENSCHENRECHTE JI, 2012. 13 Bundesgesetzblatt, Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21. Dezember 2015. den Auftrag, die Umsetzung der Menschen- 14 Deutsches Institut für Menschenrechte, Kinderrechtskonvention, rechte durch die Bundesregierung unabhängig Staatenberichtsverfahren zu Deutschland. zu begleiten. Das Institut befasst sich dabei 15 United Nations Office of the High Commissioner for Human nicht nur gezielt mit der Prävention und Be- Rights, Committee on the Rights of the Child. kämpfung des Menschenhandels, sondern hat 16 Committee on the Rights of the Child, Concluding observations on the combined third and fourth periodic reports of Germany, seit 2015 auch eine Monitoringstelle zur Kin- CRC/C/DEU/CO/3-4, 25 February 2014, par. 26-27; 34-35. derrechtskonvention eingerichtet.24 17 United Nations Office on Drugs and Crime, Global Report on Trafficking in Persons, 2018. ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K 18 GRETA steht für “Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings”. Europarat, GRETA. Siehe dazu auch: Council of Europe, Action Against Trafficking in Human Beings, Monitoring 1 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Mechanism. Die Berichte zum Monitoring in Deutschland stehen Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung: Council of Europe, Action Against Trafficking in Human Beings, Germany. zum Ü bereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenz- überschreitende organisierte Kriminalität, Bundesgesetzblatt III, 19 GRETA, Report Concerning the Implementation of the Council 29. Dezember 2005, Nr. 220. of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings by Germany, Second Evaluation Round, GRETA(2019)07, 2 Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhan- Adopted 22 March 2019, Published 20 June 2019, Par. 31 und 48. dels, Nr. 197, 2005. 20 Ibid., par. 99, 135, 170. 3 Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des 21 Ibid., par. 153, 170. Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Erset- 22 Council of Europe, What is the Lanzarote Committee?, 2002. zung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates. 23 Council of Europe, Monitoring, 2020. 4 Internationale Arbeitsorganisation, Übereinkommen über das 24 Deutsches Institut für Menschenrechte, Die Monitoring-Stelle Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der UN Kinderrechtskonvention. schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Übereinkommen Nr. 182, 1999. INDERN‹ 5 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Miteinander statt nebeneinander!, Bundeskooperationskonzept ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern‹, 2018. 6 Deutsches Institut für Menschenrechte, UN-Kinderrechtskon- vention. S E I T E 11 7 Deutsches Institut für Menschenrechte, Das Kindeswohl neu denken, Information Nr. 30, 2019.
A U TO R I N: Daja Wenke REDAKTION: Dr. Dorothea Czarnecki G E S T A LT U N G & S A T Z : Nea • Studio für neue Gestaltung HERAUSGEBERIN: ECPAT Deutschland e. V. Alfred-Döblin-Platz 1 © ECPAT Deutschland e. V., D-79100 Freiburg April 2020 Tel +49 761 887 926 3 - 0 Alle Rechte vorbehalten Fax +49 761 887 926 3 - 9 info@ecpat.de www.ecpat.de gefördert durch @ECPATgermany @ECPATgermany @ecpatgermany
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