Instrumente und Standards der UN und EU gegen Menschenhandel mit Minderjährigen und deren Umsetzung in Deutschland - Ecpat Deutschland eV

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Germany
                                    Instrumente und S
                                                    ­ tandards
                                    der UN und EU gegen
                                    ­Menschenhandel mit
                                                                                                             1N R.

                                                                                                      SHEET
                                                                                                      FACT
                                    ­Minderjährigen und deren
                                    Umsetzung in Deutschland

                                                                                                      ›H A N D E L M I T &

1   H A N D E L M I T K I N D E R N:                Kind, das sich in einer Ausbeutungssituation im
                                                                                                        AUSBEUTUNG

                                                    Sinne des Menschenhandels befindet, als Opfer     V O N ­K I N D E R N‹
D I E D E F I N I T I O N U N D E N T-              einer Straftat angesehen und hat dadurch An-
W I C K L U N G D E S S T R A F TAT-                spruch auf Opferschutz.

B E S TA N D E S I M I N T E R N AT I O -           Das vermeintliche Einverständnis des Kindes
                                                    mit einer Ausbeutungssituation kann daher
N A L E N, E U R O PÄ I S C H E N U N D
                                                    in der Verteidigung der Täter*innen nicht zur
DEUTSCHEN RECHT                                     Strafmilderung herangezogen werden.

                                                    Nachdem das Palermo-Protokoll darauf aus-
Die erste international verbindliche Defini-        gerichtet war, den Menschenhandel im Rah-
tion des Menschenhandels wurde im Jahr              men der grenzübergreifenden organisierten
2000 von den Vereinten Nationen erarbeitet.         Kriminalität zu bekämpfen, zeigte die Praxis
Sie ist Teil des ›Fakultativprotokolls zur Ver-     jedoch bald, dass diese Vertragsbestimmungen
hütung, Bekämpfung und Bestrafung des Men-          in vielen Fällen nicht greifen. Der Europarat
schenhandels, insbesondere des Frauen- und          reagierte darauf mit dem ݆bereinkommen zur
Kinderhandels‹.1 Dieser Vertrag wird auch als       Bekämpfung des Menschenhandels‹, welches
›Palermo-Protokoll‹ bezeichnet und ergänzt          im Jahr 2005 von den 47 Mitgliedsstaaten ver-
das UN-Übereinkommen gegen die grenz-               abschiedet wurde.2 Unter Beibehaltung der
überschreitende organisierte Kriminalität.          Definition des Menschenhandels der UN er-
                                                    weitert das Übereinkommen des Europarates
Die Definition des Menschenhandels besagt,          den Straftatbestand auch auf diejenigen Fälle,
dass es im Falle von minderjährigen Opfern          die innerhalb eines Landes oder ohne die In-
genügt, die Tathandlung und den ausbeuteri-         volvierung organisierter Kriminalität stattfin-
schen Zweck nachzuweisen, während das Vor-          den. Es stärkt zudem die Rechte der Opfer des
liegen unerlaubter Tatmittel irrelevant ist. Die-   Menschenhandels und enthält umfassendere
se Schutzklausel unterstreicht das Prinzip, dass    Bestimmungen zur Strafverfolgung und Prä-
ein Kind niemals seiner eigenen Ausbeutung          vention als das Palermo-Protokoll, jeweils mit
zustimmen kann: Auch wenn keinerlei Zwang           spezifischen Garantien und Schutzmaßnahmen
oder Drohung angewandt wurden, wird jedes           für Kinder.
Auch auf Ebene der Europäischen Union wur-         Ausbeutung und sexuellem Missbrauch‹ weg-
                                           den seit Beginn der 2000-er Jahre entsprechen-     weisend. Zusammengenommen haben die Be-
                                           de rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung          stimmungen aus diesen internationalen und
                                           des Menschenhandels erlassen. Insbesondere         europäischen Verträgen den Straftatbestand
                                           die ›Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung       des Menschenhandels und des Handels mit
                                           des Menschenhandels und zum Schutz seiner          Kindern in Deutschland maßgeblich beein-
                                           Opfer‹ von 2011 hat die Definition des Men-        flusst. Das Palermo-Protokoll ist in der Bundes-
                                           schenhandels in der EU nochmals weiterent-         republik seit dem Jahr 2006 und das Überein-
                                           wickelt.3 Auch dieses Dokument übernimmt           kommen des Europarates seit 2013 in Kraft.
                                           die Definition aus dem Palermo-Protokoll, er-      Als EU-Mitgliedsstaat ist die Bundesregierung
                                           weitert jedoch die Formen der Ausbeutung, die      dazu verpflichtet, EU-Recht in deutsches Recht
                                           im Rahmen des Menschenhandels unter Strafe         zu übertragen. Für die Menschenhandelsricht-
                                           gestellt werden.                                   linie (2011) wurde dazu in Deutschland das
                                                                                              ›Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des
                                           So wird der Begriff der Zwangsarbeit oder er-      Menschenhandels und zur Änderung des Bun-
                                           zwungener Dienstleistungen auch auf Bet-           deszentralregistergesetzes sowie des Sozial-
                                           teltätigkeiten und die Ausnutzung strafbarer       gesetzbuches VIII‹ verabschiedet, welches seit
                                           Handlungen ausgedehnt. Die Ausbeutung von          2016 in Kraft ist. Es beschränkt sich jedoch auf
                                           Betteltätigkeiten erfüllt jedoch nur dann die      die strafrechtliche Ausweitung der Definition
                                           Definition des Menschenhandels, wenn die An-       des Menschenhandels im Sinne der Richtlinie.
                                           wendung von Zwang und der ausbeuterische
                                           Zweck nachgewiesen werden können. Unter            Infolge dieser Gesetzesreformen wird heute
                                           der ›Ausnutzung strafbarer Handlungen‹ wird        unter § 232 des Strafgesetzbuches (StGB) we-
                                           die Ausnutzung einer Person beispielsweise         gen Menschenhandels bestraft, wer eine ande-
                                           zur Begehung von Taschendiebstahl, Drogen-         re Person unter Ausnutzung einer Zwangslage
›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K

                                           handel und ähnlichen Handlungen verstanden,        oder der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt
                                           die unter Strafe stehen und der Erzielung eines    in einem fremden Land verbunden ist, zum
                                           finanziellen Gewinns dienen.                       Zweck der Ausbeutung anwirbt, befördert, wei-
                                                                                              tergibt, beherbergt oder aufnimmt. Dazu zählen
                                           Neben den spezifischen Verträgen zum Men-          die Ausbeutung in der Prostitution oder ande-
                                           schenhandel gibt es weitere Quellen des inter-     rer sexueller Handlungen, in einer ausbeute-
                                           nationalen und europäischen Rechts, die Maß-       rischen Beschäftigung, bei der Ausübung der
                                           nahmen gegen die Ausbeutung von und den            Bettelei oder bei der Begehung von Straftaten
                                           Handel mit Kindern vorsehen. So widmet sich        sowie zur rechtswidrigen Entnahme von Orga-
                                           die ILO-Konvention 182 aus dem Jahr 2000           nen. Zusätzlich stehen unter § 233 StGB ver-
                                           der Beseitigung der schlimmsten Formen der         schiedene Handlungen unter Strafe, die dazu
                                           Kinderarbeit. Diese schließen unter anderem        dienen, eine Person in ausbeuterische Arbeits-
                                           auch den Handel mit und die Ausbeutung von         verhältnisse zu bringen. Wenn die Person, die
                                           Kindern in der Prostitution und der Pornogra-      ausgebeutet werden soll, unter 21 Jahre alt ist,
                               ­ INDERN‹

                                           phie mit ein.4 Das ›Fakultativprotokoll zur Kin-   bestehen diese Straftatbestände jeweils auch
                                           derrechtskonvention betreffend den Verkauf         ohne die Ausnutzung einer Zwangslage oder
                                           von Kindern, die Kinderprostitution und die        Hilflosigkeit.
                                           Kinderpornographie‹ hat seit dem Jahr 2000
                                           Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung
                                           von Kindern befördert. Auf europäischer Ebene
SEITE 2

                                           war besonders das ݆bereinkommen des Euro-
                                           parates zum Schutz von Kindern vor sexueller
ABGRENZUNG DES HANDELS                                Der ›Menschenhandel‹ zum Nachteil von Min-
                                                      derjährigen (§ 232 StGB), oder auch ›Handel
MIT KINDERN VON
                                                      mit Kindern‹, findet per Definition immer zum
A N D E R E N S T R A F TAT E N                       Zwecke der Ausbeutung statt. In manchen Fäl-
                                                      len kommt es dabei auch zum Verkauf von
   Seit der Verabschiedung des Palermo-Proto-         Kindern als eines der unerlaubten ›Tatmittel‹
   kolls im Jahr 2000 bestehen in Deutschland         des Menschenhandels, d. h. die Gewährung
   und weltweit immer wieder Schwierigkeiten          oder Entgegennahme von Zahlungen. Kinder,
   bei der Unterscheidung des Straftatbestandes       die Opfer des Menschenhandels sind, können
   des Handels mit Kindern von anderen Formen         deutsche Staatsangehörige sein oder einen ge-
   der Gewalt, Ausbeutung, dem Verkauf von Kin-       regelten oder ungeregelten Aufenthaltsstatus
   dern und der Schleusung. Dies wirkt sich auch      in Deutschland haben, manche sind mithilfe
   auf die effektive Identifizierung und Unterstüt-   von Schleusern unerlaubt ins Land gelangt.
   zung von minderjährigen Opfern von Handel
   und Ausbeutung aus.

A R T. 3 D E S P A L E R M O - P R O T O K O L L S
D E F I N I E RT M E N S C H E N H A N D E L A L S E I N E N
S T R A F TAT B E S TA N D, D E R S I C H A U S

                                                                                                      ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K
D R E I ­E L E M E N T E N Z U S A M M E N S E T Z T :

                       Die Tathandlung, nämlich »die Anwerbung, Beförderung,
                      ­Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen«;

                      Die unerlaubten Tatmittel, wie beispielsweise die »­Androhung oder
                      Anwendung von Gewalt oder andere Formen der N     ­ ötigung, (…)
                      ­Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnut­
                       zung besonderer Hilflosigkeit oder (…) Gewährung oder Entgegen­
                       nahme von ­Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständ­
                       nisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat«; und
                                                                                                                                     ­ INDERN‹

                      Der ausbeuterische Zweck der Handlung, wobei ­Ausbeutung nicht
                      definiert, aber über eine Auflistung von möglichen Ausbeutungs­
                      situationen beschrieben wird. Dazu zählen die Ausnutzung der Pros­
                      titution anderer oder andere Formen der sexuellen Ausbeutung,
                                                                                                      SEITE 3

                      die Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklaverei­
                      ähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
Der Verkauf von Kindern erfordert in jedem       schutzverfahren mit umfassender Fallanalyse
                                           Fall die Gewährung oder Entgegennahme von        notwendig, bestenfalls in multiprofessioneller,
                                           Zahlungen, wobei der Zweck jedoch nicht not-     behördenübergreifender Zusammenarbeit, mit
                                           wendigerweise an die Ausbeutung des Kindes       einer Einschätzung der spezifischen Risiken
                                           gebunden ist. Im Kontext der illegalen Adop-     des Kindes und unter Anhörung des Kindes
                                           tion beispielsweise werden Kinder in manchen     und der Berücksichtigung seiner Aussage und
                                           Fällen mittels Zahlungen ›erworben‹. Dies wird   Meinung.
                                           im deutschen Strafrecht als ›Kinderhandel‹ be-
                                           zeichnet (§ 236 StGB).                           Eine detailliertere Besprechung der Definition
                                                                                            des Menschenhandels und damit verbundener
                                           Mit Schleusung wird gemäß §§ 96 und 97 des       Formen der Ausbeutung im deutschen Straf-
                                           Aufenthaltsgesetzes die Herbeiführung der un-    recht findet sich im Bundeskooperationskonzept
                                           erlaubten Einreise gegen einen finanziellen      ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeu-
                                           oder sonstigen Vorteil bezeichnet.               tung von Kindern‹.5

                                           Die Schleusung hat somit die Ermögli-
                                           chung der unerlaubten Einreise zum Zweck S P R A C H E I M W A N D E L:
                                           und nicht die Ausbeutung der geschleusten
                                                                                          D E R T E R M I N O LO G I S C H E L E I T­
                                           Person. Eine Person, die die Dienste eines
                                           Schleusers in Anspruch nimmt, verstößt F A D E N Z U M K I N D E R S C H U TZ
                                           gegen das Aufenthaltsgesetz, ist im Gegen-
                                           satz zu Betroffenen des Menschenhandels je- Mit der fortschreitenden Umsetzung der Kin-
                                           doch nicht als Opfer einer Straftat anzusehen. derrechtskonvention und ihres Fakultativpro-
                                           Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass viele tokolls und der internationalen Verträge zur
                                           Erwachsene und Kinder, die die Dienste eines Bekämpfung des Menschenhandels hat sich
›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K

                                           Schleusers beanspruchen, im Einreiseland auf- die Sensibilität für die Terminologie im Bereich
                                           grund ihres ungeregelten Aufenthaltsstatus des Kinderschutzes weiterentwickelt. Während
                                           und der oft sehr hohen Kosten für die Schleu- im Jahr 2000, zum Zeitpunkt der Annahme des
                                           sung für verschiedene Formen der Ausbeutung Fakultativprotokolls, Begriffe wie ›Kinderpros-
                                           vulnerabel sind. Diese Vulnerabilität wird noch titution‹, ›Kinderpornografie‹ und ›Kindersex-
                                           verstärkt, wenn Schleuser und Menschenhänd- tourismus‹ gängig waren, werden diese heute
                                           ler in kriminellen Netzwerken zusammenarbei- zunehmend durch stärker rechtsbasierte Be-
                                           ten.                                              griffe wie ›sexuelle Ausbeutung von Kindern
                                                                                             in der Prostitution‹, ›Missbrauchsabbildungen‹
                                           In der Arbeit mit Kindern, die von Menschen- und ›sexuelle Ausbeutung im Kontext von Rei-
                                           handel oder anderen Formen der Ausbeutung sen und Tourismus‹ ersetzt.
                                           betroffen oder dem Risiko dafür ausgesetzt
                                           sind, ist es von zentraler Bedeutung, Fragen ECPAT Deutschland e. V. hat dies zum Anlass
                                           des Strafrechts und des Kinderschutzes klar genommen, in Zusammenarbeit mit staatli-
                               ­ INDERN‹

                                           zu trennen. Auch wenn der Straftatbestand des chen Stellen, Dienstleistern und zivilgesell-
                                           Menschenhandels nicht einwandfrei nachge- schaftlichen Akteuren den ›Terminologischen
                                           wiesen werden kann, wenn es gar nicht erst Leitfaden für den Schutz von Kindern vor se-
                                           zu Ermittlungen kommt oder von einem Straf- xueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt‹
                                           verfahren abgesehen wird, können durchaus zu erarbeiten. ECPAT ist es ein Anliegen, dass
                                           Schutzbedarfe bei dem Kind bestehen und Sprache Minderjährige als Betroffene von Se-
SEITE 4

                                           Hilfeleistungen notwendig sein. Dies gilt es in xualstraftaten weder stigmatisiert noch mit-
                                           jedem Einzelfall zu prüfen. Dazu ist ein Kinder- verantwortlich hält.
Die Kommunikation soll somit deren Würde          wicklung (Art. 6) und das Recht auf Anhörung
schützen und ihre Anerkennung als Rechtssub-      und Mitsprache (Art. 12).
jekte fördern.
                                                  Gemäß Artikel 3 Abs. 1 ist bei allen Maßnah-
Der Terminologische Leit­faden und                men, die Kinder betreffen, deren Wohl vor-
weiterführende Materialen finden sich             rangig zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz
auf ­terminologie.ecpat.de.                       gilt für alle Entscheidungen und Maßnahmen
                                                  öffentlicher oder privater Einrichtungen des
                                                  sozialen Hilfesystems, von Gerichten, Verwal-
2 DAS RECHT DES KINDES                            tungsbehörden und Gesetzgebungsorganen.
                                                  Der deutsche Begriff des Kindeswohls wird
A U F S C H U TZ VO R A U S B E U-                traditionell eher von einer Schutzperspektive
                                                  im Interesse der Schadensabwehr verstanden.
T U N G, H A N D E L U N D V E R K A U F
                                                  Dahingegen hat der Begriff ›best interests of
                                                  the child‹ der englischen Originalfassung der
Das ݆bereinkommen der Vereinten Nationen         Konvention eine umfassendere Bedeutung. Er
(UN) über die Rechte des Kindes‹ von 1989,        bezieht sich auf die Möglichkeit des Kindes,
auch ›Kinderrechtskonvention‹ genannt, ist das    seine Rechte vollumfänglich zu erfahren und
umfassendste rechtlich verbindliche Rahmen-       zu leben.
werk über die Menschenrechte der Kinder. Als
Kinder gelten alle Menschen unter 18 Jahren.      Zur Klärung dieses komplexen Begriffes für den
                                                  deutschen Kontext erklärt das Deutsche I­nstitut
Die Kinderrechtskonvention verbietet alle         für M
                                                      ­ enschenrechte den Kommentar des
Formen der Ausbeutung, des Handels und des        UN-­Kinderrechtsausschusses zum Kindeswohl.7
Verkaufs von Kindern (Artikel 32–36). Im Jahr

                                                                                                     ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K
2000 wurde sie durch das ›Fakultativprotokoll     Für die Arbeit mit Kindern bedarf das Kindes-
betreffend den Verkauf von Kindern, die Kin-      wohl immer einer Einzelfallprüfung. Fachkräfte
derprostitution und die Kinderpornographie‹       benötigen hierzu kindzentrierte Methoden, die
ergänzt. Ein drittes Fakultativprotokoll (2011)   am besten in multiprofessioneller Zusammen-
trat in Deutschland 2014 in Kraft. Es eröffnet    arbeit durchgeführt werden und die Anhörung
Minderjährigen die Möglichkeit zur Individual-    des Kindes strukturiert einbeziehen.
beschwerde vor dem UN-Kinderrechtsaus-
schuss. Dieser Weg kann dann gewählt werden,      So wird das Verfahren zur Ermittlung des Kin-
wenn ein Kind in Deutschland sich in seinen       deswohls transparent und nachprüfbar und
Rechten verletzt sieht und alle innerstaatli-     gibt den teilnehmenden Akteuren Handlungs-
chen Rechtsmittel ausgeschöpft hat.               sicherheit. Die Ermittlung des Kindeswohls ist
                                                  immer auch auf eine längerfristige Perspekti-
Das UN-Übereinkommen über die R   ­ echte des     ve für das Kind ausgerichtet. Bei Kindern, die
Kindes und seine Fakultativprotokolle in          (noch) nicht über einen geregelten Aufent-
                                                                                                                                    ­ INDERN‹

­deutscher Sprache finden sich beim Deutschen     haltsstatus für Deutschland verfügen, gehört
 ­Institut für Menschenrechte.6                   dazu auch die Klärung, an welchem Ort, bzw.
                                                  in welchem Land, das Kindeswohl am besten
Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention          gewährleistet werden kann. Dabei stehen oft
wird durch ihre vier grundlegenden Prinzipien     verschiedene Interessen und Rechtsgebiete in
geprägt: Das Nichtdiskriminierungsgebot (Art.     Konflikt miteinander und müssen unter vor-
                                                                                                     SEITE 5

2), die vorrangige Berücksichtigung des Kin-      rangiger Berücksichtigung des Kindeswohls
deswohls (Art. 3), das Recht auf Leben und Ent-   gegeneinander abgewogen werden.
3   E U R O PÄ I S C H E S TA N D A R D S          Personen strafrechtlich verantwortlich, die sol-
                                                                                                ches Material herstellen, anbieten, verbreiten
                                             ZUM SCHUTZ VON KINDERN                             oder beschaffen, es besitzen oder wissentlich
                                                                                                darauf zugreifen (Art. 20–21). Zum ersten Mal
                                             VO R H A N D E L U N D A U S B E U-
                                                                                                wird auch die Kontaktanbahnung zu Kindern
                                             TUNG                                               zu sexuellen Zwecken (›Grooming‹) unter Stra-
                                                                                                fe gestellt (Art. 23).

                                           VERTRÄGE UND LEITLINIEN
                                                                                                Neben seinen strafrechtlichen Bestimmungen
                                           DES EUROPARATES                                      zeichnet sich das Übereinkommen durch seine
                                                                                                umfassenden Bestimmungen zur Prävention
                                             Der Europarat ist eine internationale Organisa-    und Intervention sowie zum Schutz und zur
                                             tion mit 47 Mitgliedsstaaten. Er arbeitet neben    Unterstützung der Opfer, auch im Zusammen-
                                             menschenrechtlichen Verträgen auch Aktions-        hang von Ermittlungen, Strafverfolgung und
                                             pläne, Strategien und Programme im Bereich des     Verfahrensrecht, aus. Es fordert zudem die Ein-
                                             Kinderschutzes aus. Seine Konventionen müssen      richtung spezialisierter Behörden und Koordi-
                                             von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um    nierungsstellen und die internationale Zusam-
                                             auf nationaler Ebene in Kraft zu treten. Das       menarbeit der Vertragsstaaten. In Deutschland
                                             Ministerkomitee des Europarates verabschiedet      ist das Abkommen seit 2016 in Kraft.
                                             zudem Empfehlungen und Leitlinien, die für den
                                             Schutz von Kindern vor Ausbeutung und Handel
                                             und für die Arbeitspraxis von Fachkräften, die
                                             mit Kindern und Familien arbeiten, wegweisend
                                             sind.
›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K

                                             Neben des ݆bereinkommens des Europarates
                                             zur Bekämpfung des Menschenhandels‹ aus
                                             dem Jahr 2005 ist das ݆bereinkommen zum
                                             Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung
                                             und sexuellem Missbrauch‹ von 2007 (auch
                                             ›Lanzarote-Konvention‹ genannt)9 von zentra-
                                             ler Bedeutung. Diese beiden Verträge haben
                                             durch ihre weitreichenden Bestimmungen
                                             den Schutz von Kindern in Europa maßgeb-
                                             lich vorangebracht. Das ݆bereinkommen zum
                                             Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung
                                             und sexuellem Missbrauch‹ stellt verschiede-
                                             ne Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder
                                             unter Strafe, auch wenn die Straftat im Ausland
                               ­ INDERN‹

                                             begangen wurde. Im Kontext der Prostitution
                                             wird sowohl die Anwerbung oder Zuführung
                                             eines Kindes zur Prostitution, die Nötigung ei-
                                             nes Kindes zur Prostitution sowie die Gewinn-
                                             erzielung hieraus und die Inanspruchnahme
                                             der Prostitution von Kindern strafrechtlich ver-
SEITE 6

                                             boten (Art. 19). Das Verbot der sexuellen Aus-
                                             beutung von Kindern in der Pornographie hält
RICHTLINIEN DER                                     Sozial- und Sicherheitspolitik, hat die Europäi-
                                                    sche Union gesetzgebende Kompetenzen. Im
EUROPÄISCHEN UNION
                                                    Rahmen dieser Kompetenzen erarbeitet die
                                                    Kommission rechtlich verbindliche Standards
   Die Staatengemeinschaft der Europäischen         wie beispielsweise die Richtlinien zur Bekämp-
   Union besteht aus dem Europaparlament als        fung des Menschenhandels, zum Schutz von
   demokratische Vertretung der Bürger*innen,       Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung,
   dem Europäischen Rat als Vertretung der Re-      für den Opferschutz sowie im Asylrecht.
   gierungen der Mitgliedsstaaten und der Euro-
   päischen Kommission, die als Exekutive Geset-
   zesentwürfe vorbereitet und für die Umsetzung
   der EU-Politik und Programme zuständig ist. In
   bestimmten Bereichen, beispielsweise in der

*ZU 2

V O N I N T E R N AT I O N A L E R U N D
­E U R O PÄ I S C H E R S E I T E G I B T
E S D A Z U F O LG E N D E L E I T L I N I E N:

                                                                                                       ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K
                     Die Möglichkeit, dass das Kind Schaden nimmt, hat mehr Gewicht
                     als alle anderen Faktoren.

                     Das Recht des Kindes, bei seinen Eltern aufzuwachsen, ist ein
                     Grundprinzip und das Kindeswohl ist am besten bei der Her­
                     kunftsfamilie des Kindes gewährleistet, außer es bestehen dort
                     Risiken für die Sicherheit und Unversehrtheit des Kindes.

                     Das Recht auf Leben und Entwicklung des Kindes ist im Allgemei­
                     nen am besten gesichert, wenn das Kind in engem Kontakt
                                                                                                                                      ­ INDERN‹

                     zu ­seiner Familie und seinen sozialen und kulturellen Netzwerken
                     steht oder den Kontakt zu ihnen aufrechterhalten kann.

                     Die Bedarfe des Kindes in Bezug auf Gesundheit und B­ ildung so­
                     wie seine Vulnerabilität müssen ausreichend ge­wichtet werden.
                                                                                                       SEITE 7

                     Kontinuität und Stabilität in der Lebenssituation des Kindes sind
                     von großer Bedeutung.8
FÜR DIE PRÄVENTION UND                             schenhandels auf Schutz und Schadensersatz.
                                                                                              Kinder als Opfer haben das Recht auf Unterstüt-
                                           DIE BEKÄMPFUNG DES HANDELS
                                                                                              zung, Betreuung und Schutz, auch im Kontext
                                           MIT KINDERN UND DER AUSBEU-                        von Strafermittlung und Strafverfahren. Die
                                           TUNG SIND INSBESONDERE DIE                         Schutzbestimmungen gelten ausdrücklich auch
                                                                                              für unbegleitete Minderjährige und für Personen,
                                           FOLGENDEN RICHTLINIEN MASS-
                                                                                              deren Alter nicht festgestellt werden kann und
                                           GEBEND:                                            bei denen es Gründe für die Annahme gibt, dass
                                                                                              es sich um ein Kind handelt (Art. 13–16). Die
                                            Die oben genannte ›Richtlinie zur Verhütung und   vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls
                                            Bekämpfung des Menschenhandels‹ erweitert         gemäß der Kinderrechtskonvention (Art. 3) und
                                            nicht nur den Straftatbestand des Menschenhan-    der EU-Charta (Artikel 24) wird hervorgehoben
                                            dels durch zusätzliche Formen der Ausbeutung,     (Art. 13.1).
                                            sie stärkt auch die Rechte der Opfer des Men-

                                           D I E R E C H T E D E S K I N D E S U N D D A S V O R R A N-
›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K

                                           GIGE PRINZIP DES KINDESWOHLS SIND IM
                                           ­E U-R E C H T F E S T V E R A N K E RT. S O B E S A G T D I E
                                           E U-C H A RTA I N A RT I K E L 24:

                                                              1. K
                                                                  inder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge,
                                                                 die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre
                                                                 ­Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegen­
                                                                  heiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem
                                                                  ­Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
                               ­ INDERN‹

                                                              2. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher S­ tellen
                                                                  oder privater Einrichtungen muss das Wohl des K
                                                                                                                ­ indes eine
                                                                  ­vorrangige Erwägung sein.

                                                              3. Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche
SEITE 8

                                                                  ­Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen,
                                                                   es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.
Die ›Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen      Durch die Gesetzesreform haben minderjährige
Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung          Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte
von Kindern sowie der Kinderpornografie‹ von      einen Rechtsanspruch auf kostenlose psycho­
2011 verbietet verschiedene Gewaltformen          soziale Prozessbegleitung im Strafverfahren.
gegen Kinder und ergänzt Bestimmungen zum
Opferschutz.10 Die Richtlinie spiegelt einige
der Bestimmungen des entsprechenden Über-
einkommens des Europarates und harmoni-           4 M O N I TO R I N G U N D
siert die verschiedenen Straftatbestände und
                                                  HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Strafmaße in den Mitgliedsstaaten der EU. In
Deutschland wurde die Richtlinie 2015 durch       F Ü R D E U T S C H LA N D
das 49. Gesetz zu Änderungen des Strafgesetz-
buches umgesetzt.11
                                                  Die Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte von
 Die ›Opferschutzrichtlinie der EU‹ von 2012 12
                                                  Kindern und zu ihrem Schutz ­vor Handel und
vereinheitlicht den Schutz von Opfern von         Ausbeutung in der Bundesrepublik werden auf
Straftaten in der EU und sichert ihnen ange-      verschiedenen Ebenen begutachtet und beglei-
messene Informationen, Unterstützung und          tet:
Schutz zu sowie das Recht, sich am Strafver-
fahren zu beteiligen. Für Kinder als Opfer
                                               UN-AUSSCHUSS ÜBER
von Straftaten gilt es, das Wohl des Kindes
in den Mittelpunkt zu stellen und individu- DIE RECHTE DES KINDES
ell zu prüfen. Es muss eine kindgerechte
Vorgehensweise befolgt werden, wobei dem Durch das Staatenberichtsverfahren beglei-
Alter des Kindes, seiner Reife sowie seinen An- tet der UN-Kinderrechtsausschuss die fort-

                                                                                                   ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K
sichten, Bedürfnissen und Sorgen gebührend schreitende Umsetzung der Kinderrechte in
Rechnung zu tragen ist (Art. 1). Artikel 11 de- Deutschland. Die Bundesregierung legt dazu
finiert die Opferrechte bei Verzicht auf Straf- alle fünf Jahre einen Staatenbericht vor, der
verfolgung.                                      durch zivilgesellschaftliche Berichte und einen
                                                 Bericht des Deutschen Instituts für Menschen-
Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen ge- rechte ergänzt wird.14 Die zivilgesellschaft-
nießen während des Strafverfahrens gesonder- liche Berichterstattung wird vom Netzwerk
te Rechtsansprüche (Art. 23, 24). Dazu gehören zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention
alle minderjährigen Opfer, da sie in beson- (National Coalition Deutschland) federführend
derem Maße der Gefahr der sekundären und geleitet und u. a. in Zusammenarbeit mit EC-
wiederholten Viktimisierung, der Einschüchte- PAT Deutschland e. V. erarbeitet. Der Kinder-
rung und der Vergeltung ausgesetzt sind. Um rechtsausschuss prüft diese Berichte und er-
festzustellen, ob und inwieweit ihnen Sonder- lässt Handlungsempfehlungen für die weitere
maßnahmen zugutekommen würden, werden politische und praktische Arbeit. Sowohl der
                                                                                                                                  ­ INDERN‹

minderjährige Opfer einer individuellen Begut- Berichterstattungs- und Prüfungsprozess als
achtung unterzogen.                              auch die daraus hervorgehenden Abschließen-
                                                 den Bemerkungen des UN-Ausschusses geben
Die ›Opferschutzrichtlinie der EU‹ wurde in      Impulse und Orientierung für die Zusammenar-
Deutschland Ende 2015 durch das Gesetz           beit von Regierung, Staat und Zivilgesellschaft
zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfah-     zur Umsetzung und Förderung der Rechte des
                                                                                                   SEITE 9

ren (3. Opferrechtsreformgesetz) umgesetzt,      Kindes.15
­welches 2017 in Kraft getreten ist.13
Im Jahr 2014 lautete die Empfehlung, die Prä-       lungen für die weitere Arbeit zur Umsetzung
                                             vention von sexualisierter Gewalt und Ausbeu-       der Europarat-Konvention gegeben. Ein Län-
                                             tung von Kindern in Deutschland zu stärken          derbericht wird mit dem jeweiligen Vertrags-
                                             und den Zugang der Betroffenen zu Fachbera-         staat besprochen und anschließend durch das
                                             tung, Hilfe und Behandlung zu erleichtern. Zu-      Komitee der Vertragsstaaten verabschiedet.
                                             dem solle das Kindeswohl als grundlegendes
                                             Leitprinzip in Gesetzestexten, Verfahren, politi-   GRETA hat Deutschland bereits zwei Mal be-
                                             schen Programmen und in der Praxis systema-         sucht, 2014 und 2018. Die daraus hervorge-
                                             tisch verankert werden.16                           gangenen Monitoringberichte empfehlen eine
                                                                                                 stärkere Harmonisierung und Koordinierung
                                                                                                 von Institutionen und Maßnahmen auf Bun-
                                           BÜRO DER VEREINTEN ­N ATIONEN                         des- und Landesebene, um die politische Arbeit
                                                                                                 zur Bekämpfung des Menschenhandels und die
                                           GEGEN DROGEN- UND VERBRE-
                                                                                                 Praxis kohärenter zu gestalten. Dazu bedarf es
                                           CHENSBEKÄMPFUNG (UNODC )                              auch einer kontinuierlichen Fort- und Weiter-
                                                                                                 bildung der Fachkräfte.19 GRETA mahnt an, ins-
                                             Die UN-Generalversammlung hat der Agentur           besondere die Identifizierung minderjähriger
                                             UNODC das Mandat erteilt, die Fortschritte          Opfer des Menschenhandels, unabhängig von
                                             bei der Umsetzung des Palermo-Protokolls zu         der Art ihrer Ausbeutung, proaktiv und zeitnah
                                             dokumentieren. Dazu bringt die UNODC in re-         zu gewährleisten. Eine zentrale Forderung ist,
                                             gelmäßigen Abständen den Globalen Bericht           die behördenübergreifende Zusammenarbeit
                                             zum Menschenhandel heraus. Der Bericht wer-         zu stärken, unter anderem durch Kooperations-
                                             tet Daten und Statistiken zur Bekämpfung des        vereinbarungen und -strukturen in allen Län-
                                             Menschenhandels, einschließlich des Handels         dern, entsprechende Fortbildungen sowie eine
                                             mit Kindern, aus über 140 Ländern aus, darun-       Verstärkung der Präventionsmaßnahmen.20
›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K

                                             ter auch Deutschland, und analysiert die Fort-
                                             schritte und Herausforderungen.17                   GRETA begrüßt unter anderem die Veröffent-
                                                                                                 lichung des Bundeskooperationskonzeptes
                                                                                                 ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Aus-
                                           GRETA MONITORING ZUM ÜBER-                            beutung von Kindern‹ und empfiehlt dessen
                                           EINKOMMEN DES EUROPARATS                              Umsetzung auf allen Regierungsebenen unter
                                                                                                 Zuweisung der erforderlichen finanziellen und
                                           ZUR BEKÄMPFUNG DES MEN-
                                                                                                 personellen Ressourcen.21
                                           SCHENHANDELS

                                                                                             LANZAROTE-KOMITEE
                                             Das Übereinkommen des Europarats zur
                                             Bekämpfung des Menschenhandels ist mit DES EUROPARATS
                                             einem unabhängigen Monitoring-Mecha-
                                             nismus ausgestattet, der sogenannten GRETA Das Übereinkommen des Europarates zum
                               ­ INDERN‹

                                             Expert*‘innengruppe und dem Komitee der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung
                                             Vertragsstaaten.18 GRETA sammelt durch die und sexuellem Missbrauch begleitet seine Um-
                                             Aussendung von Fragebögen an staatliche setzung mit dem „Lanzarote-Komitee“, beste-
                                             und zivilgesellschaftliche Akteure und Moni- hend aus Vertreter*innen der Vertragsstaaten.22
                                             toring-Besuche in Vertragsstaaten Daten und Dazu erhebt das Komitee Daten und Informa-
S E I T E 10

                                             fasst diese in Länderberichten zusammen. tionen von staatlichen und zivilgesellschaftli-
                                             Dabei werden die Fortschritte bei der Um- chen Akteuren und analysiert die Umsetzung
                                             setzung begutachtet und Handlungsempfeh- im Allgemeinen und in Bezug auf spezifische
8 UNHCR, UNICEF, Safe and Sound, What States can do to ensure
 Themenbereiche.23 Zudem fördert das Komi-
                                                                        respect for the best interests of unaccompanied and separated
 tee durch Analysen, Expertisen und Veran-                              children in E
                                                                                    ­ urope, 2014, S. 43. Council of the Baltic Sea States,
 staltungen das Wissen und die Kompetenz im                             Guidelines Promoting the Human Rights and the Best Interests of
                                                                        the Child in Transnational Child Protection Cases, 2015, Part II.
 Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt
                                                                      9 Europarat, Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller
 und Ausbeutung. Deutschland ist gegenwärtig                             Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Nr. 201, 2007. Europarat,
 durch das Bundesministerium für Justiz und                              Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor
                                                                         sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, undatiert.
 Verbraucherschutz im Lanzarote-Komitee ver-
                                                                      10 Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des
 treten. ECPAT International nimmt neben ande-                            Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen
                                                                          Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie
 ren internationalen Organisationen mit einem
                                                                          der Kinderpornografie, 2011.
 Beobachterstatus an den Aktivitäten des Komi-
                                                                      11 Bundesgerichtshof, Neunundvierzigstes Gesetz zu Änderungen
 tees teil.                                                               des Strafgesetzbuches, Umsetzung europäischer Vorgaben zum
                                                                          Sexualstrafrecht, 21. Januar 2015.

                                                                      12 Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des
DEUTSCHES INSTITUT                                                        Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die
                                                                          Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straf-
                                                                          taten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/
FÜR MENSCHENRECHTE                                                        JI, 2012.

                                                                      13 Bundesgesetzblatt, Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im
 Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat                             Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21. Dezember
                                                                          2015.
 den Auftrag, die Umsetzung der Menschen-
                                                                      14 Deutsches Institut für Menschenrechte, Kinderrechtskonvention,
 rechte durch die Bundesregierung unabhängig                              Staatenberichtsverfahren zu Deutschland.
 zu begleiten. Das Institut befasst sich dabei                        15 United Nations Office of the High Commissioner for Human
 nicht nur gezielt mit der Prävention und Be-                             Rights, Committee on the Rights of the Child.

 kämpfung des Menschenhandels, sondern hat                            16 Committee on the Rights of the Child, Concluding observations
                                                                          on the combined third and fourth periodic reports of Germany,
 seit 2015 auch eine Monitoringstelle zur Kin-                            CRC/C/DEU/CO/3-4, 25 February 2014, par. 26-27; 34-35.
 derrechtskonvention eingerichtet.24                                  17 United Nations Office on Drugs and Crime, Global Report on
                                                                          Trafficking in Persons, 2018.

                                                                                                                                              ›HANDEL MIT UND AUSBEUTUNG VON K
                                                                      18 GRETA steht für “Group of Experts on Action against Trafficking
                                                                          in Human Beings”. Europarat, GRETA. Siehe dazu auch: Council of
                                                                          Europe, Action Against Trafficking in Human Beings, Monitoring
 1 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des          Mechanism. Die Berichte zum Monitoring in Deutschland stehen
  Men­schenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels,           teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung: Council of
                                                                          Europe, Action Against Trafficking in Human Beings, Germany.
  zum Ü
      ­ bereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenz-
  überschreitende organisierte Kriminalität, Bundesgesetzblatt III,   19 GRETA, Report Concerning the Implementation of the Council
  29. Dezember 2005, Nr. 220.                                             of ­Europe Convention on Action against Trafficking in Human
                                                                          Beings by Germany, Second Evaluation Round, GRETA(2019)07,
 2 Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhan-            Adopted 22 March 2019, Published 20 June 2019, Par. 31 und 48.
  dels, Nr. 197, 2005.
                                                                      20 Ibid., par. 99, 135, 170.
 3 Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des
                                                                      21 Ibid., par. 153, 170.
  Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des
  Menschen­handels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Erset-       22 Council of Europe, What is the Lanzarote Committee?, 2002.
  zung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates.                   23 Council of Europe, Monitoring, 2020.

 4 Internationale Arbeitsorganisation, Übereinkommen über das        24 Deutsches Institut für Menschenrechte, Die Monitoring-Stelle
  Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der                  UN Kinderrechtskonvention.
  schlimmsten Formen der Kinderarbeit, Übereinkommen Nr. 182,
  1999.
                                                                                                                                                                             ­ INDERN‹

 5 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  Miteinander statt nebeneinander!, Bundeskooperationskonzept
  ›Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern‹,
  2018.

 6 Deutsches Institut für Menschenrechte, UN-Kinderrechtskon-
 vention.
                                                                                                                                              S E I T E 11

 7 Deutsches Institut für Menschenrechte, Das Kindeswohl neu
  denken, Information Nr. 30, 2019.
A U TO R I N:
Daja Wenke

REDAKTION:
Dr. Dorothea Czarnecki

G E S T A LT U N G & S A T Z :
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                                   D-79100 Freiburg
April 2020
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