Sachstand Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Wissenschaftliche Dienste

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Sachstand

Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union

© 2019 Deutscher Bundestag                            WD 4 - 3000 - 028/19
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Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Aktenzeichen:                      WD 4 - 3000 - 028/19
Abschluss der Arbeit:              4. März 2019
Fachbereich:                       WD 4: Haushalt und Finanzen

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages
bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei-
ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse-
rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit-
punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge-
ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge-
schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder
Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach-
bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
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Inhaltsverzeichnis

1.          Fragen                                         4

2.          Datenquelle                                    4

3.          Grundprinzipien und Berechtigte                6

4.          Wohnort des Kindes, sonstige Bedingungen und
            Altersgrenzen                                  10

5.          Leistungen                                     16
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1.    Fragen

Welche dem deutschen Kindergeld entsprechenden Leistungen gibt es in den anderen Mitglied-
staaten der Europäischen Union?

Wie hoch sind die Leistungen?

Welche Voraussetzungen gelten für diese Leistungen (zum Beispiel Alter des Kindes, Ausbil-
dung, Wohnsitz, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)?

2.    Datenquelle

Die nachfolgende Tabelle wurde zum einen mithilfe der MISSOC-Datenbank erstellt. Dahinter
verbirgt sich das „Gegenseitige Informationssystem für soziale Sicherheit“, das vergleichbare und
regelmäßig aktualisierte Informationen über nationale Systeme der sozialen Sicherheit liefert. Die
MISSOC-Datenbank wird halbjährlich aktualisiert, die verwendeten Daten stammen vom
1. Juli 2018. Zum MISSOC-Netzwerk gehören unter anderem die Europäische Kommission und
die offiziellen Repräsentanten der nationalen Ministerien oder Institutionen, die für den Bereich
des Sozialschutzes in den beteiligten Ländern zuständig sind.

Auf der Internetseite von MISSOC1 können unter „MISSOC-Datenbank“ und „Vergleichende Ta-
bellen“ die gewünschten Übersichten generiert werden. Bei den angebotenen Themen befindet
sich auch Abschnitt „IX. Familienleistungen“, zu denen das Kindergeld gehört. Die MISSOC-Da-
tenbank liefert sehr detaillierte Ergebnisse, zum Beispiel über den Kreis der Kindergeldberechtig-
ten in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und in Bezug auf die Unterhaltsberechtigung des Kin-
des. Auf die Darstellung dieser und anderer weitreichender Details wurde zugunsten der Über-
sichtlichkeit in der nachfolgenden Tabelle verzichtet.

Zum anderen wurde die vom Bundeszentralamt für Steuern am 16. Januar 2017 herausgegebene
Übersicht „Familienleistungsausgleich: Vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG“ verwendet. Die Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf,
welche die Zahlung von deutschem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausschließen
oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags führen. Mit der Anwendung
der Übersicht wird sichergestellt, dass auch Zulagen für Alleinerziehende oder für Kinder mit
Behinderungen, die mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind und angerechnet werden,
erfasst sind.

Beim Vergleich der Bedingungen und Leistungen beim Kindergeld in den Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union ist jedoch zu beachten, dass bei grenzüberschreitenden Kindergeldfällen un-
mittelbar die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlament und des Rates vom
29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gilt. Sie bestimmt unter
anderem, welche nationalen Rechtsvorschriften auf die beteiligten Personen anzuwenden sind.
Nach Artikel 67 der Verordnung hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem ande-

1     MISSOC – Gegenseitige Informationssystem für soziale Sicherheit, unter: https://www.missoc.org/?lang=de,
      abgerufen am 21. Februar 2019.
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ren Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zu-
ständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen wür-
den. Wenn in grenzüberschreitenden Kindergeldfällen in mehreren Staaten gleichzeitig Ansprü-
che auf Familienleistungen entstehen, werden diese Anspruchskonkurrenzen gemäß Artikel 68
der Verordnung gelöst. Eine Anpassung der Familienbeihilfen beispielsweise für Kinder in einem
anderen Wohnsitzstaat an die Lebenshaltungskosten des betreffenden Mitgliedstaats, wie es Ös-
terreich seit Beginn des Jahres 2019 praktiziert, widerspricht der Verordnung.2

2     Europäische Kommission: Indexierung von Familienleistungen: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsver-
      fahren gegen Österreich, Pressemitteilung von 24. Januar 2019, unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-
      19-463_de.htm, abgerufen am 4. März 2019.
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3.      Grundprinzipien und Berechtigte

          Belgien                 Bulgarien                Dänemark                Deutschland                Estland                  Finnland
Allocations familia-        Месечно обезщетение       børnefamilieydelse       Familienleistungsaus-    Peretoetused (Kinder-    Lapsilisä
les/                        за дете                   børne- og ungeydelse     gleich                   geld)
                                                                                                                                 Steuerfinanzierte pau-
Kinderbijslag                                         (Kinder- und Jugend-                              Lasterikka pere toetus
                            Universelles staatlich                             1. Aus Steuern finan-                             schale Geldleistung.
                                                      geld)                                             (Beihilfe für Familien
Obligatorische, durch       finanziertes System.                               ziertes System mit
                                                      børnetilskud (Kinder-                             mit vielen Kindern)      Alle ansässigen Eltern
föderale Mittel finan-                                                         festen Beträgen zur
                            Für alle Einwohner,       zulage)                                                                    oder Sorgeberechtig-
zierte Sozialversiche-                                                         Steuerfreistellung von   Steuerfinanziertes
                            Insbesondere für                                                                                     ten eines Kindes.
rung.                                                 Steuerfinanziertes       Elterneinkommen in       universelles System
                                Familien mit bul-    universelles System.     Höhe bestimmter Be-      mit Pauschalleistun-
Alle Personen, die als
                                 garischer Staats-                             darfe eines Kindes für   gen für alle Einwoh-
erwerbstätig gelten                                   Beim Kinder- und Ju-
                                 bürgerschaft (oder                            alle Eltern und zur      ner mit Wohnsitz im
(Arbeitnehmer,                                        gendgeld muss der
                                 mit einem Eltern-                             Familienförderung,       Staatsgebiet.
Selbstständige, Be-                                   Antragsteller
                                 teil mit bulgari-                             soweit Kindergeld
amte).
                                 scher Staatsbür-        nach dem Gesetz      nicht zur Steuerfrei-
                                 gerschaft);              über Quellenbe-      stellung benötigt
                                                          steuerung in Dä-     wird.
                                Schwangere
                                                          nemark steuer-
                                 Frauen mit bulga-                             2. Es handelt sich um
                                                          pflichtig sein.
                                 rischer Staatsbür-                            eine pauschale Leis-
                                 gerschaft.              einen Wohnsitz o-    tung.
                                                          der eine Beschäf-    Berechtigt sind
                                                          tigung in Däne-      grundsätzlich Steuer-
                                                          mark für mindes-     pflichtige, die in
                                                          tens sechs Jahre     Deutschland ihren
                                                          in einem 10-jähri-   Wohnsitz haben oder
                                                          gen Referenzzeit-    die hier unbeschränkt
                                                          raum vor jeder       einkommensteuer-
                                                          Leistungsgewäh-      pflichtig sind.
                                                          rung nachweisen.
                                                          Ansonsten richtet
                                                          sich die Höhe der
                                                          Leistungen nach
                                                          der Dauer des
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       Belgien                 Bulgarien              Dänemark                  Deutschland                 Estland                 Finnland
                                                     Aufenthalts oder
                                                     der Beschäftigung
                                                     (ab 8,3% des vol-
                                                     len Leistungsbe-
                                                     trags nach sechs
                                                     Monaten bis
                                                     91,7% nach 66
                                                     Monaten).
                                                 Kinderzulage erhalten
                                                 nur Einwohner mit:
                                                    dänischer Staats-
                                                     angehörigkeit, o-
                                                     der
                                                    einer anderen Na-
                                                     tionalität, die seit
                                                     1 oder 3 Jahren
                                                     ihren Wohnsitz in
                                                     Dänemark haben.

    Frankreich                Griechenland               Irland                    Italien                 Kroatien                 Lettland
Allocations familiales   Οικογενειακό Επίδομα    Child Benefit              Assegni familiari        Doplatak za djecu        Ģimenes valsts pabal-
(Kindergeld);                                                                                                                 sts
                         Steuerfinanziertes      Steuerfinanziertes         Hauptsächlich aus        Steuerfinanziertes
L'allocation de base
                         System.                 universelles System        Arbeitgeberbeiträgen     System.                  Steuerfinanziertes
de la prestation d'ac-
                                                 mit Pauschalbeträgen.      und teilweise aus Ar-                             universelles System
cueil du jeune enfant    Personen mit recht-                                                            Kroatische Staats-
                                                                            beitnehmerbeiträgen                               mit Pauschalleistun-
(Paje) (PAJE)“ (Klein-   mäßigem und dauer-      Alle Eltern oder Vor-                                   angehörige, die
                                                                            (wie in den Arbeits-                              gen.
kindbeihilfe);           haftem Wohnsitz in      münder von Kindern                                      seit mindestens 3
                                                                            verträgen festgelegt)
Complément familial      Griechenland seit                                                               Jahren ständig in    Berechtigt sind Perso-
                                                                            finanziertes System.
(CF) (Familienzu-        mindestens 5 Jahren                                                             Kroatien wohn-       nen, die ein Kind er-
schlag);                 vor Antragsstellung.                               Es gelten die gleichen       haft sind;           ziehen, und ihren
                                                                            Bestimmungen für                                  Wohnsitz in Lettland
                         Voraussetzung für die
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                       Seite 8
                                         WD 4 - 3000 - 028/19

     Frankreich               Griechenland                 Irland                 Italien                 Kroatien                 Lettland
Majoration“ (Alters-     Gewährung des Kin-                                alle Erwerbstätigen,        ausländische         haben.
zuschlag)                dergelds ist die jährli-                          arbeitnehmerähnliche         Staatsangehörige,
                         che Abgabe einer Ein-                             Selbständige und Ar-         die sich vor min-
Universelles System,
                         kommensteuererklä-                                beitslose.                   destens 3 Jahren
finanziert aus Beiträ-
                         rung.                                                                          dauerhaft in Kroa-
gen der Arbeitgeber                                                        Mindestens 70% der
                                                                                                        tien niedergelas-
und Selbstständigen                                                        Einkünfte müssen aus
                                                                                                        sen haben.
und einem Teil des                                                         abhängiger Arbeit
Allgemeinen Sozial-                                                        stammen.                    Eltern von Kin-
beitrags.                                                                                               dern, die länger
Alle Personen mit                                                                                       als drei Monate
dauerhaftem rechtmä-                                                                                    aus Kroatien ab-
ßigem Aufenthalt und                                                                                    wesend sind, sind
mindestens 2 zu un-                                                                                     nicht anspruchs-
terhaltende Kinder.                                                                                     berechtigt.

       Litauen                 Luxemburg                   Malta               Niederlande               Österreich                   Polen
išmoka vaikui            Allocations familiales     Allowance tat-Tfal     Kinderbijslag            Kindergeld (Familien-    Zasiłek rodzinny(Kin-
                                                                           kindgebonden budget      beihilfe)                dergeld)
Steuerfinanziertes       Steuerfinanziertes         Steuerfinanziertes
                                                                                                    Mehrkindzuschlag         „500 Plus“(Leistung
universelles System      universelles System.       universelles System    Steuerfinanziertes
                                                                                                    Kinderabsetzbetrag       zur Kindererziehung)
für alle Einwohner                                  mit einer einkom-      universelles System.
                         Individuelles Recht
mit Leistungen und                                  mensabhängigen Leis-                            Familienbeihilfe als     Steuerfinanziertes
                         des Kindes aufgrund                               Alle Einwohner.
zusätzlichen bedarfs-                               tung.                                           ein aus Arbeitgeber-     universelles System
                         des Wohnsitzes.
orientierten Leistun-                                                      Personen, die in den     beiträgen und Steuern    für alle Einwohner.
                                                    Alle maltesischen
gen.                                                                       Niederlanden arbei-      finanziertes univer-
                                                    Staatsbürger.                                                            Die Leistungsberech-
                                                                           ten und folglich Steu-   selles System für alle
Staatsbürger der Re-                                                                                                         tigten polnische
                                                                           ern auf Arbeitsein-      Einwohner.
publik Litauen.                                                                                                              Staatsangehörige sein.
                                                                           künfte entrichten,
                                                                                                    Anspruch auf Famili-
                                                                           sind ebenfalls leis-
                                                                                                    enbeihilfe haben
                                                                           tungsberechtigt.
                                                                                                    grundsätzlich Perso-
                                                                                                    nen, die im Bundes-
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                       Seite 9
                                         WD 4 - 3000 - 028/19

       Litauen                 Luxemburg                   Malta                Niederlande               Österreich                 Polen
                                                                                                     gebiet einen Wohn-
                                                                                                     sitz oder ihren ge-
                                                                                                     wöhnlichen Aufent-
                                                                                                     halt und den Mittel-
                                                                                                     punkt der Lebensinte-
                                                                                                     ressen haben.

      Portugal                 Rumänien                 Schweden                  Slowakei                Slowenien                Spanien
Abono de família          alocaţia de stat         Barnebidrag (Kinder-     Prídavok nadieťa         Otroški dodatek         Prestaciones por hijo
para crianças ejovens     pentru copii             geld)                                                                     a cargo
                                                                            Steuerfinanziertes       Steuerfinanziertes
                                                   Flerbarnstillägg
Aus Steuern finan-        Steuerfinanziertes                                universelles System      universelles System.    Steuerfinanzierte bei-
                                                   (Mehrkindzulage)
ziertes obligatorisches   universelles Fürsorge-                            mit Pauschalleistun-                             tragsunabhängige
                                                                                                     Alle Einwohner.
universelles System.      system mit Geld- und     Steuerfinanziertes ob-   gen.                                             Leistungen.
                          Sachleistungen.          ligatorisches und uni-
Persönlicher Rechts-                                                        Folgende Personen                                Eltern oder Erzie-
                                                   verselles System.
anspruch des Kindes       Die administrativen                               mit ständigem oder                               hungsberechtigte mit
aufgrund des Wohn-        Kosten werden teil-      Alle Eltern mit          zeitweiligem Wohn-                               legalem Wohnsitz in
sitzes.                   weise von den loka-      Wohnsitz in Schwe-       sitz:                                            Spanien.
                          len Haushalten ge-       den.
                                                                               Eltern;
                          deckt.
                          Alle Einwohner.                                      volljährige unter-
                                                                                haltsberechtigte
                                                                                Kinder.
                                                                            Anspruchsberechtigt
                                                                            ist auch Person, die
                                                                            die Betreuung eines
                                                                            Kindes außerhalb ei-
                                                                            nes gerichtlich ange-
                                                                            ordneten Kinderhei-
                                                                            mes wahrnimmt.
Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                                                    Seite 10
                                             WD 4 - 3000 - 028/19

 Tschechische Re-                 Ungarn               Vereinigtes König-             Zypern
      publik                                                 reich
Přídavek na dítě            Családi pótlék            Child Benefit (Kinder-   Επίδομα τέκνου
                                                      geld):
Steuerfinanziertes          Steuerfinanziertes                                 Das Kindergeld ist ein
universelles System.        universelles System.      Steuerfinanziertes       steuerfinanziertes
                                                      beitragsunabhängiges     universelles System.
Kinder, die dauerhaft       Alle Einwohner in
                                                      System für alle Eltern
Einwohner Tschechi-         Ungarn.                                            Familien mit Kin-
                                                      mit Kindern unter 16
ens oder andere, ge-                                                           dern, die ihren lega-
                                                      Jahren (bzw. 20 Jah-
setzlich bestimmte                                                             len und ununterbro-
                                                      ren unter bestimmten
Personen.                                                                      chenen Aufenthalt für
                                                      Bedingungen).
                                                                               mindestens 5 Jahre
                                                      Child Tax Credit         vor der Stellung des
                                                      (Steuerabsetzbetrag      Antrags in den Gebie-
                                                      für Kinder):             ten hatten, die der ef-
                                                                               fektiven Kontrolle der
                                                      Steuerfinanziertes
                                                                               Republik Zypern un-
                                                      beitragsunabhängiges
                                                                               terstehen.
                                                      und einkommensab-
                                                      hängiges System für
                                                      alle Eltern von Kin-
                                                      dern unter 16 Jahren
                                                      (bzw. 20 Jahren unter
                                                      bestimmten Bedin-
                                                      gungen), auf 2 Kinder
                                                      begrenzt.

4.      Wohnort des Kindes, sonstige Bedingungen und Altersgrenzen

          Belgien                Bulgarien                  Dänemark               Deutschland                 Estland              Finnland
Das Kind muss in            Das Kind muss seinen      Das Kind muss seinen     Das Kind muss in          Wohnsitz des Kindes   Wohnsitz des Kindes
Belgien aufgezogen          Wohnsitz in Bulga-        Wohnsitz in Däne-        Deutschland oder in       im Staatsgebiet.      im Lande.
werden und darf                                       mark haben.              einem anderen EU-
                                                                                                         Normal: 16 Jahre.     Bis zur Vollendung
                                                                               bzw. EWR- Staat oder
                                                      18 Jahre.                                                                des 17. Lebensjahres.
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                      Seite 11
                                         WD 4 - 3000 - 028/19

       Belgien                 Bulgarien                Dänemark               Deutschland                Estland                  Finnland
nicht außerhalb Belgi-   rien haben und dau-                               der Schweiz seinen       Schüler, die sich in
ens studieren.           erhaft in der Familie                             Wohnsitz haben.          höherer Schulbildung
                         leben.                                                                     befinden: 19 Jahre.
Normal: 18 Jahre.                                                          Normal: 18 Jahre.
                             Es muss regelmä-
Berufsausbildung und                                                       Nicht in einem Be-
                              ßig zur Schule ge-
Studium: 25 Jahre.                                                         schäftigungsverhält-
                              hen.
                                                                           nis Stehende und bei
Personen mit schwe-
                             Es muss alle not-                            einer Agentur für Ar-
rer Behinderung: 21
                              wendigen Schutz-                             beit im Inland als Ar-
Jahre
                              impfungen und                                beitsuchende Gemel-
(keine Altersbegren-
                              vorbeugenden                                 dete: 21 Jahre
zung für Personen,
die am 1.7.1987 das           Untersuchungen                               Bei Berufsausbil-
21. Lebensjahr vollen-        bekommen.                                    dung/Studium/be-
det hatten).             Das Kindergeld wird                               stimmten Freiwilli-
                         bis zum Abschluss                                 gendiensten: 25 Jahre.
                         der weiterführenden                               Behinderte: Keine Be-
                         Schule gewährt, aber                              grenzung; die Behin-
                         längstens bis zur                                 derung muss vor voll-
                         Vollendung des                                    endetem 25. Lebens-
                         20. Lebensjahrs.                                  jahr eingetreten sein.

     Frankreich               Griechenland                Irland                  Italien                 Kroatien                 Lettland
Wohnsitz des Kindes      Die unterhaltsberech-     In der Regel muss das   Das Kind kann seinen     Das Kind muss bei ei-    Kinder müssen ihre
im Staatsgebiet.         tigten Kinder müssen      Kind bei dem Zah-       Wohnsitz entweder in     ner anspruchsberech-     Persönliche Identi-
                         in Griechenland le-       lungsempfänger in Ir-   Italien, in einem an-    tigten Person in Kroa-   tätsnummer in Lett-
Einkünfte der Kinder:
                         ben.                      land leben und von      deren EU-Staat oder      tien wohnen.             land erhalten haben.
monatliches Nettoein-
                                                   diesem unterhalten      in einem Drittland                                Diese Registrierung
kommen unter                 Unverheiratete                                                           Normal: 15 Jahre,
                                                   werden.                 haben, das ein Ab-                                ist nicht an den (dau-
€ 918,35.                     Kinder unter 18
                                                                           kommen über die so-         Berufsausbildung:    erhaften oder vo-
                              Jahren;                 Normal: bis zum
20 Jahre.                                                                  ziale Sicherheit mit         in der Sekundar-     rübergehenden)
                                                       16. Lebensjahr;
                                                                           Italien abgeschlossen        schule (bis 19       Wohnsitz oder die
                                                                           hat.                         Jahre oder bei
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                         Seite 12
                                         WD 4 - 3000 - 028/19

    Frankreich                Griechenland                 Irland                   Italien                 Kroatien                  Lettland
                             unter 19 Jahren          Studium: bis zum        Generell 18 Jahre.       schwerer Krank-       Staatsangehörigkeit
                              bei weiterfüh-            Ende des 18. Le-                                  heit bis 21 Jahre),   gebunden.
                                                                                21 Jahre für Stu-
                              rende Bildungs-           bensjahres;
                                                                                 denten oder Aus-        Behindertes Kind:     Mindestens 1 Jahr,
                              einrichtung;
                                                       Schwere Behinde-         zubildende, die in       27 Jahre.             höchstens 15 Jahre.
                             unter 24 Jahren           rung: bis zum            einem Haushalt                                 20 Jahre bei Ausbil-
                              bei Hochschulstu-         Ende des 18. Le-         von 6 Personen                                 dung in einer weiter-
                              dium;                     bensjahres.              leben (Eltern + 4                              führenden Schule o-
                                                                                 Kinder).                                       der Berufsschule.
                             behinderte Kinder
                              mit einer Invalidi-                               Keine Alters-
                              tät von mindes-                                    grenze bei einem
                              tens 67% und                                       Kind mit Behin-
                              Waisenkinder.                                      derung.

      Litauen                  Luxemburg                   Malta                 Niederlande               Österreich                   Polen
Das Kind muss den        Jedes Kind, das stän-      Wohnsitz des Kindes      Der Anspruch auf         Grundsätzlich besteht     Die Voraussetzung für
ständigen Wohnsitz       dig in Luxemburg er-       im Lande.                Leistungen hängt vom     kein Anspruch auf         den Aufenthalt des
in Litauen haben.        zogen wird und dort                                 Ort ab, an dem der       Familienbeihilfe für      Kindes muss nur bei
                                                       Normalfall:
                         seinen gesetzlichen                                 Antragsteller lebt und   jene Kinder, die sich     Ausländern erfüllt
Für jedes Kind von                                      16 Jahre
                         Wohnsitz hat.                                       arbeitet.                ständig im Ausland        werden, die:
Geburt an bis zum Al-
                                                       Studenten:                                    aufhalten.
ter von 18 Jahren;       Normal: 18 Jahre.                                   Kind bis zu einem Al-                                 weder EU-Bürger
                                                        21 Jahre             ter von 18 Jahren.          Normal: 18 Jahre;         sind;
bis zu 21 Jahren,        Allgemeiner und
wenn es nach dem         technischer weiter-           Personen, die sich
                                                                                                         24 Jahre: Berufs-        sich in Polen auf-
allgemeinen Lehrplan     führender Bildungs-            erstmalig arbeits-
                                                                                                          ausbildung/-fort-         halten;
studiert.                weg: 25 Jahre.                 los melden:
                                                                                                          bildung (bis 25
                                                        21 Jahre.                                                                  Flüchtlingsstatus
                         Bei schwerer Behin-                                                              Jahre: Schwan-
                                                                                                                                    oder eine Aufent-
                         derung: 25 Jahre.                                                                gere, Frauen mit
                                                                                                                                    haltserlaubnis ha-
                                                                                                          Kind, Präsenzdie-
                                                                                                                                    ben.
                                                                                                          ner, Behinderte,
                                                                                                          langes Studium,       Kindergeld:
                                                                                                          freiwilliger Sozi-
                                                                                                          aldienst);               unter 18 Jahren;
Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                                                   Seite 13
                                   WD 4 - 3000 - 028/19

    Litauen                 Luxemburg                Malta   Niederlande        Österreich                  Polen
                                                                              unbegrenzt: Er-         bis 21 bei weite-
                                                                               werbsunfähige            rer Schulausbil-
                                                                               Kinder.                  dung;
                                                                           Unabhängig von die-         bis 24 bei einem
                                                                           sen Altersgrenzen be-        Kind mit einer
                                                                           steht ein Anspruch in        Behinderung und
                                                                           folgenden Situatio-          Fortsetzung einer
                                                                           nen:                         schulischen oder
                                                                                                        universitären
                                                                              Zwischen Ab-
                                                                                                        Ausbildung.
                                                                               schluss der
                                                                               Schulausbildung      Leistungen zur Kin-
                                                                               und frühestmögli-    dererziehung: bis 18
                                                                               chem Beginn ei-      Jahren.
                                                                               ner weiteren Be-
                                                                               rufsausbildung.
                                                                              Zwischen Beendi-
                                                                               gung des Präsenz-
                                                                               oder Ausbil-
                                                                               dungs- oder Zivil-
                                                                               dienstes und dem
                                                                               Beginn oder der
                                                                               Fortsetzung einer
                                                                               Berufsausbildung
                                                                              Bei Absolvierung
                                                                               einer Freiwilli-
                                                                               gentätigkeit: ma-
                                                                               ximal bis zur
                                                                               Vollendung des
                                                                               24. Lebensjahres.
                                                                           Das Einkommen eines
                                                                           Kindes ist bis zur
                                                                           Vollendung des 19.
Wissenschaftliche Dienste            Sachstand                                                                                       Seite 14
                                       WD 4 - 3000 - 028/19

       Litauen                Luxemburg                  Malta                Niederlande              Österreich                 Polen
                                                                                                  Lebensjahrs irrele-
                                                                                                  vant.
                                                                                                  Danach darf das zu
                                                                                                  versteuernde Gesamt-
                                                                                                  einkommen den Be-
                                                                                                  trag von € 10.000 pro
                                                                                                  Jahr nicht überstei-
                                                                                                  gen.
                                                                                                  Wird der Betrag von
                                                                                                  € 10.000 überschrit-
                                                                                                  ten, ist Familienbei-
                                                                                                  hilfe in Höhe des
                                                                                                  überschreitenden Be-
                                                                                                  trags zurückzuzahlen.

      Portugal                Rumänien                Schweden                 Slowakei                Slowenien                Spanien
16 Jahre.                Wohnsitz oder Auf-     Wohnsitz des Kindes       Das Kind erhält keine   Ständiger Wohnsitz      Wohnsitz in Spanien.
                         enthalt in Rumänien.   im Lande.                 Invalidenrente.         und Aufenthalt des
Es darf keine Berufs-                                                                                                     18 Jahren.
                                                                                                  Kindes im Lande.
tätigkeit ausüben mit    18 Jahre.              Leistungen werden         16 Jahre (Ablauf
                                                                                                                          Die Altersbegrenzung
Ausnahme Studen-                                von dem Monat nach        Schulpflicht)           18 Jahre.
                         Darüber hinaus bis                                                                               entfällt für Kinder mit
tenjobs in den Semes-                           der Geburt des Kin-
                         zum Abschluss einer                              Bis 18 Jahre: Im Fall                           einer mindestens
terferien.                                      des bis zu dem Vier-
                         weiterführenden                                  einer fehlgeschlage-                            65%-igen Behinde-
                                                teljahr, in dem das
Die Altersbeschrän-      Schule oder bis zum                              nen beruflichen Aus-                            rung.
                                                Kind das Alter von 16
kungen sind je nach      einem postsekundä-                               bildung und bei lang-
                                                Jahren erreicht, ge-
Situation, Berufsaus-    ren Abschluss.                                   fristigen Erkrankun-
                                                zahlt.
bildung oder Studium                                                      gen (danach ggf.
auf 18, 21 oder 24                              Wenn das Kind beim        Rente).
Jahre erhöht.                                   Erreichen des 16. Le-
                                                                          Bis 25 Jahre: Auszu-
                                                bensjahrs noch schul-
Verlängerung um 3                                                         bildende/Studierende
                                                pflichtig ist, wird an-
Jahre bei medizinisch                                                     und diejenigen Perso-
                                                stelle des Kindergelds
                                                                          nen, die aufgrund ei-
                                                                          ner Krankheit oder
Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                                 Seite 15
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      Portugal                Rumänien                 Schweden                Slowakei            Slowenien   Spanien
bescheinigter Krank-                              ein erweitertes Kin-    Verletzung nicht in
heit oder Unfall.                                 dergeld gezahlt.        der Lage sind, einen
                                                                          Beruf auszuüben oder
Für behinderte Kin-
                                                                          zu studieren.
der liegt das Höchst-
alter bei 24 Jahren.
Verlängerung um 3
Jahre bei Hochschul-
studium.

 Tschechische Re-               Ungarn            Vereinigtes König-            Zypern
      publik                                            reich
Das Kind muss seinen     Leistungen sind ab-      In der Regel muss das   Das Kind muss in der
ständigen Wohnsitz       hängig vom dauerhaf-     Kind seinen Aufent-     Republik Zypern
in der Tschechischen     ten Wohnsitz der Kin-    halt im Lande haben.    wohnen.
Republik haben.          der in Ungarn.
                                                  Normal: 16 Jahre.       Normal: 18 Jahre.
Bis zur Beendigung       Bis zur Beendigung
                                                  20 Jahre bei Berufs-    20 Jahre bei Teil-
Schulpflicht.            Schulpflicht, in der
                                                  /Schulausbildung.       nahme an sekundärer
                         Regel 18 Jahre.
Bis 26 Jahre bei Aus-                                                     Bildung.
bildung oder Krank-      20 Jahre bei weiter-
                                                                          21 Jahre (Männer) bei
heit/Behinderung.        führenden Schu-
                                                                          Wehrdienst in der
                         len/Ausbildung
                                                                          Nationalgarde.
                         23 Jahre bei besonde-
                                                                          Keine Altersgrenze:
                         rem Bildungsbedarf.
                                                                          Kinder, denen dauer-
                         Die Leistung entfällt,                           haft das Vermögen
                         wenn ein Kind über                               fehlt, ihren Lebensun-
                         18 Jahre ein regelmä-                            terhalt bestreiten zu
                         ßiges Einkommen hat.                             können.
Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                                                       Seite 16
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5.      Leistungen

          Belgien                 Bulgarien               Dänemark                Deutschland                 Estland                 Finnland
Monatliche Grund-           Pro Monat                Kinder- und Jugend-      bis 30.06.2019           Kindergeld pro Monat     Die folgenden Leis-
versorgung:                                          geld:                    monatlich                                         tungen werden mo-
                                mit einem Kind:                                                          1. und 2. Kind:
                                                                                                                                natlich gezahlt:
        Flandern                 € 20,                  Für jedes Kind       1. Kind          € 194       € 55;
                                                         von 0 - 2 Jahren:                                                         1. Kind: € 94,88;
1. Kind         € 92,09         mit 2 Kindern:                               2. Kind          € 194      3. und jedes wei-
                                                         € 605 pro Quartal.
                                 € 46,                                                                     tere Kind: € 100.       2. Kind: € 104,84;
2. Kind        € 170,39                                                       3. Kind          € 200
                                                        Für jedes Kind
                                mit 3 Kindern:                                                        Beihilfe pro Monat          3. Kind: € 133,79;
3. Kind        € 254,40                                  von 3-6 Jahren:      4. Kind          € 225
                                 € 69,                                                                 für Familien mit vie-
                                                         € 479 pro Quartal.   und fol-                                             4. Kind: € 153,24;
                                                                                                       len Kindern:
                                mit 4 Kindern:                               gende
                                                        Für jedes Kind                                                            und jedes weitere
     Wallonien und               € 74.                                                                    € 300 für Fami-
                                                         von 7-14 Jahren:                                                           Kind: € 172,69.
        Brüssel                                                                                            lien, die zwischen
                            Der Betrag der Beihil-       € 377 pro Quartal.
                                                                              ab 01.07.2019                3 und 6 Kinder       Bei Alleinerziehen-
1. Kind         € 93,93     fen erhöht sich um
                                                        Für jedes Kind       monatlich                    großziehen;          den erhöht sich die
                            € 10 für jedes weitere
2. Kind        € 173,80                                  von 15-17 Jahren:                                                      Leistung je Kind um
                            Kind.                                             1. Kind          € 204      € 400 für Fami-
                                                         monatlich € 126.                                                       € 53,50.
3. Kind        € 259,49                                                                                    lien, die sieben
                            Wenn das monatliche                               2. Kind          € 204
                                                     Kürzung des Kinder-                                   und mehr Kinder
Monatliche Alterszu-        Bruttoeinkommen pro
                                                     und Jugendgeldes um      3. Kind          € 201       großziehen.
schläge (Zuschlag für       Familie zwischen
                                                     2% des jährlichen
das älteste Kind, das       € 205 und € 256 be-                               4. Kind          € 235   Monatliche Zulage
                                                     Einkommens des Ehe-
den normalen Satz er-       trägt, belaufen sich                              und fol-                 zum Kindergeld für
                                                     partners, das
hält):                      die monatlichen Bei-                              gende                    Alleinerziehende:
                                                     € 100.523 übersteigt.
                            hilfen auf 80% des                                                         € 19,18.
Jahre(n)      Flandern      vollen Betrags.          Kinderzulage: € 190
                                                                                                       Monatliche Zulage
6-12            € 16,04                              pro Kind pro Quartal
                            Bei Mehrlingen be-                                                         für behinderte Kinder
                                                     = € 63) pro Monat.
12-18           € 24,43     trägt das Kindergeld                                                       zwischen € 69,04 und
                            für jedes Kind € 38.     Alleinerziehende: Er-                             € 80,55, je nach Grad
ab 18           € 28,16                              gänzung der Kinder-                               der Behinderung.
                            Der Betrag der Leis-
                                                     zulage um € 193 pro
                            tungen für Kinder mit
                                                     Quartal = € 64 monat-
                            Behinderung beläuft
                                                     lich je Haushalt.
                            sich € 51 und wird
Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                                      Seite 17
                                     WD 4 - 3000 - 028/19

        Belgien               Bulgarien             Dänemark            Deutschland   Estland   Finnland
Jahre(n)   Wallo-        unabhängig vom Fa-    Studierende Eltern er-
           nien und      milieneinkommen ge-   halten € 996 für jeden
           Brüssel       währt.                studierenden Eltern-
                                               teil pro Jahr pro Kind
6-12         € 16,36                           gewährt, ausgezahlt
12-18        € 24,92                           quartalsweise. Die
                                               Leistung wird ge-
ab 18        € 28,72                           kürzt, wenn das Jah-
Für andere Kinder:                             reseinkommen des
                                               Empfängers € 19.947
Jahre(n)   Flandern                            übersteigt.
6-12         € 31,99                           Rentner erhalten bis
12-18        € 48,88                           zu einer bestimmten
                                               Einkommensgrenze
ab 18        € 62,15                           eine Zulage von € 485
                                               pro Quartal pro Kind.

Jahre(n)   Wallo-
           nien und
           Brüssel
6-12         € 32,63
12-18        € 49,86
ab 18        € 63,40

Selbstständige erhal-
ten eine Zulage im
Rahmen des Gesetzes
„Droit passerelle“ im
Konkursfall.
Rentenempfänger, Er-
werbsunfähige und
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                    Seite 18
                                           WD 4 - 3000 - 028/19

         Belgien                 Bulgarien                Dänemark             Deutschland                Estland                 Finnland
Arbeitslose (ab dem
7. Monat der Arbeits-
losigkeit) haben in
Abhängigkeit von ih-
rem Einkommen An-
spruch auf das nor-
male Kindergeld (zu-
züglich dem Alter
entsprechenden Erhö-
hungen und dem
jährlichen Alterszu-
schlag) und auf wei-
tere Sozialzulagen.
Für behinderte Kin-
der unter 21 Jahren
gibt es je nach Grad
der Behinderung Zu-
schläge zwischen
€ 80,75 und € 538,36
(Flandern) und
€ 82,37 und € 549,12
(Wallonien und Brüs-
sel).

      Frankreich                Griechenland                Irland                 Italien               Kroatien                 Lettland
Pro Monat                  Familien mit einem       € 140 pro Kind pro      Der Betrag ist umge-    Monatliches Einkom-     Der monatliche Be-
                           Jahreseinkommen          Monat.                  kehrt proportional      men pro Haushalts-      trag beläuft sich auf
    2 Kinder:
                           von bis zu € 6.000 er-                           zum Einkommen und       mitglied und monatli-   € 11,38 für das 1.
     € 131,16                                       Bei Drillingen, Vier-
                           halten pro Monat:                                der Anzahl der Fami-    che Höhe der Leis-      Kind,
                                                    lingen und anderen
    3 Kinder:                                                              lienmitglieder. Die     tung (normal):          zweimal so viel für
                               € 70 für das 1.     Mehrlingsgeburten
     € 299,20                                                               Leistung variiert mit                           das 2.,
                                Kind;               wird für jedes Kind
                                                                                                                            dreimal so viel für
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                       Seite 19
                                           WD 4 - 3000 - 028/19

      Frankreich                Griechenland                Irland                  Italien                 Kroatien                 Lettland
    4 Kinder:                 € 70 für das 2.     doppeltes Kindergeld     ca. jeden € 100 der         bis € 74: Leistung   das 3. und
     € 467,24                   Kind;               gezahlt.                 Einkommensgruppe.            € 41;                4,4 Mal für das 4. und
                                                                                                                               jedes weitere Kind.
    Folgende Kinder:          € 140 für das 3.    Bei Zwillingen be-       Beispiel: Eine Familie      zwischen € 74
     € 168,04                   und jedes weitere   trägt das Kindergeld     mit 4 Mitgliedern            und € 152: Leis-     An Familien mit 2 o-
                                Kind.               das 1,5-fache des ers-   (zwei Eltern, zwei           tung € 34;           der mehr Kindern
Kleinkindbeihilfe (für                              ten Kindes.              Kinder, keine Kinder                              wird ein monatlicher
Eltern mit einem           zwischen € 6.001 und                              mit Behinderung) er-        zwischen € 152       Zuschlag gezahlt:
Kind unter 3 Jahren        € 10.000:                Alleinerziehende: Zu-                                 € 315): Leistung
                                                                             hält pro Monat bei ei-
und einkommensab-                                   lage in Höhe von                                      € 27.                   2 Kinder: € 10 ;
                               € 42 für das 1                               nem:
hängig) im Jahr 2019:                               € 31,80 pro Woche
                                Kind;                                                                 Ab einem Haushalts-         3 Kinder: € 66 ;
€ 184,62 bzw.                                       und Kind. sofern sie        Jahreseinkommen
                                                    bestimmte Einkom-            bis zu               einkommen von mehr
€ 92,31.                       € 42 für das 2.                                                                                   für jedes weitere
                                                    mensgrenzen nicht            € 14.541,59: Leis-   als € 225 kein An-
                                Kind;                                                                                              Kind: € 50 mehr
Familienzuschlag (für                               überschreiten.                                    spruch.
                                                                                 tung von                                          als für das vorige
Eltern mit mindestens          € 84 für das 3.                                  € 258,33;            Bei alleinerziehen-          Kind (d.h.
3 Kindern über 3 und            und jedes weitere                                                     dem Elternteil wird          € 116 für 4 Kin-
unter 21 Jahren und             Kind.                                           Jahreseinkommen
                                                                                                      entsprechend den             der, € 166 für 5
einkommensabhän-                                                                 zwischen
                           zwischen € 10.001                                                          drei vorgenannten            Kinder etc.).
gig) im Jahr 2019:                                                               € 27.221,84 und
                           und € 15.000:                                                              Einkommensgruppen
€ 256,09 bzw.                                                                    € 27.338,16: Leis-
                                                                                                      das Kindergeld um
€170,71                        € 28 für das 1.                                  tung von
                                                                                                      15% angehoben.
                                Kind;                                            € 139,17;
Alterszuschlag im
                                                                                                      Bei Vollwaisen oder
Jahr 2019 (einkom-             € 28 für das 2.                                 Einkommen über
                                                                                                      Kindern mit gesund-
mensabhängig):                  Kind;                                            € 78.640,85:
                                                                                                      heitlicher Beeinträch-
                                                                                 Keine Leistungen.
für Familien mit               € 56 für das 3.                                                       tigung wird entspre-
2 Kindern:                      und jedes weitere                                                     chend den drei vorge-
+ € 65,58 bzw.                  Kind.                                                                 nannten Einkom-
+ € 32,79 bzw.                                                                                        mensgruppen das
+ € 16,40,                 Die Leistung wird alle                                                     Kindergeld um 25%
wenn das 2. Kind           zwei Monate an den                                                         angehoben.
über 14 Jahre alt ist;     Erziehungsberechtig-
                           ten des Kindes ge-                                                         Kindern mit schwerer
für Familien mit 3         zahlt.                                                                     gesundheitlicher Be-
und 4 Kindern:                                                                                        einträchtigung wird
Wissenschaftliche Dienste           Sachstand                                                                                 Seite 20
                                        WD 4 - 3000 - 028/19

      Frankreich                Griechenland             Irland                Italien                Kroatien                Lettland
+ € 65,58 bzw.                                                                                  unabhängig vom Fa-
+ € 32,79 bzw.                                                                                  milieneinkommen:
+ € 16,40                                                                                       € 113 pro Monat ge-
pro Kind über 14                                                                                währt.
Jahre.
                                                                                                Die Geburtenzulage
Reduzierte Leistun-                                                                             für das 3. Kind be-
gen ab einem Jahres-                                                                            trägt € 68 oder € 135
gehalt von mehr als:                                                                            ab dem 4. Kind.
    € 67.542 bei einer
     Familie mit 2
     Kindern;
    € 73.170 bei einer
     Familie mit 3
     Kindern;
    € 78.798 bei einer
     Familie mit 4
     Kindern;
    + € 5.628 je zu-
     sätzlichem Kind
     bei einer Familie
     mit mehr als 4
     Kindern.

        Litauen                  Luxemburg                Malta             Niederlande              Österreich                Polen
Die monatlichen Be-        Die Leistung wird     Monatlich zahlbarer    Kindergeld (Geldleis-   Familienbeihilfe pro    Kindergeld:
träge sind wie folgt:      dem Kind zugewie-     Höchstbetrag:          tungen pro Quartal):    Kind monatlich
                                                                                                                        Die monatlichen Be-
                           sen.
0,79 der sozialen                                    1 Kind: € 96,32      bis 5 Jahre:           € 114,              träge pro Kind hän-
Grundleistung              Monatlicher Betrag:        (maximal);            € 201,05                                    gen vom Alter ab:
                           € 265 pro Kind ohne
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                                             Seite 21
                                           WD 4 - 3000 - 028/19

        Litauen                 Luxemburg                    Malta                  Niederlande                Österreich                    Polen
(€ 30,02) für alle Kin-    Abstufung nach Ein-          2 Kinder:                 6 - 11 Jahre:            ab Vollendung 3.         unter 5 Jahren:
der ungeachtet des         kommen.                       € 192,64 (maxi-            € 244,13                  Lebensjahr:               € 22;
Familieneinkom-                                          mal);                                                € 121,90;
                           Erhöhte Leistungen je                                   12 - 17 Jahre:                                     5 -18 Jahre: € 28;
mens.
                           nach Alter:                  3 Kinder:                  € 287,21.                ab Vollendung 10.
Für Familien mit                                                                                                                       18 -24 Jahre: € 31.
                                                         € 288,96 (maxi-                                      Lebensjahr:
                               ab 6 Jahren: € 20                              Doppelte Beträge kön-
niedrigem Einkom-                                        mal);                                                € 141,50;             Keine Leistungen,
                                pro Monat;                                     nen ausgezahlt wer-
men wird zusätzli-                                                                                                                  wenn das Pro-Kopf-
ches monatliches                                        4 Kinder:             den, wenn                     ab Vollendung 19.
                               ab 12 Jahren: € 50                                                                                  Einkommen der Fa-
Kindergeld gezahlt.                                      € 385,28 (maxi-                                      Lebensjahr:
                                pro Monat.                                         das Kind auf-                                   milie € 154 monatlich
Es beträgt:                                              mal);                                                € 165,10.
                                                                                    grund eines Stu-                                übersteigt (€ 175 bei
                           Die Gesetzgebung
    bei Kindern zwi-      wurde am 1. August           Weitere Kinder:            diums oder einer      Der monatliche Ge-        Familien mit einem
     schen 0 und 2                                       € 96,32 (maximal           Behinderung           samtbetrag an Famili-     Kind mit Behinde-
                           2016 geändert. Kin-
     Jahren 0,75 der                                     für jedes Kind).           nicht zu Hause        enbeihilfe erhöht sich    rung).
                           der, die Familienleis-
     sozialen Grund-                                                                lebt oder             durch die Geschwis-
                           tungen gemäß der zu-      Wenn das Gesamtein-                                                            Seit dem 1. Januar
     leistung BSB3                                                                                        terstaffelung für jedes
                           vor geltenden Gesetz-     kommen der Eltern             wenn die Eltern                                 2016 gilt das Prinzip
     (€ 28,50);                                                                                           Kind, wenn sie
                           gebung bezogen ha-        nicht über € 24.924            ihr schwer behin-                               „Złoty für Złoty”.
                           ben, erhalten densel-     pro Jahr liegt, ergibt         dertes Kind (zwi-        für 2 Kinder ge-      Übersteigt das Ein-
    für jedes Kind
                           ben Betrag wie zuvor,     sich der Leistungsbe-          schen 3 und 18            währt wird, um        kommen die Grenze,
     zwischen 2 und
                           falls dieser Betrag für   trag aus der Multipli-         Jahren) zu Hause          € 7,10 für jedes      besteht Anspruch auf
     18 Jahren 0,40
                           sie günstiger ist.        kation der Differenz           pflegen. Alleiner-        Kind,                 Kindergeld in Höhe
     BSB (€ 15,20)
                                                     zwischen € 24.924              ziehende oder Al-                               der Differenz zwi-
Beim zusätzlichen                                                                                            für 3 Kinder ge-
                                                     und dem Betrag des             leinverdiener, die                              schen dem Gesamtan-
Kindergeld muss bei                                                                                           währt wird, um        spruch auf Familien-
                                                     anrechenbaren Ein-             Pflege zu Hause
das Monatseinkom-                                                                                             € 17,40 für jedes     leistungen und dem
                                                     kommens mit                    leisten, erhalten
men pro Familienmit-                                                                                          Kind,                 Betrag, der die Ein-
                                                                                    einen zusätzli-
glied bei ein oder 2                                    6% für jedes Kind
                                                                                    chen jährlichen          für 4 Kinder ge-      kommensgrenze über-
Kindern weniger als                                      unter 16 Jahren;                                                           steigt, jedoch darf der
                                                                                                              währt wird, um

3      Die soziale Grundleistung (Bazinė socialinė išmoka) (BSB) wird von der Regierung festgesetzt und entspricht gegenwärtig einem Betrag von € 38 im
       Monat.
Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                                                          Seite 22
                                          WD 4 - 3000 - 028/19

        Litauen                 Luxemburg                   Malta                 Niederlande               Österreich                   Polen
das 1,5-fache der SSI4                                 2% für jedes Kind         Betrag von               € 26,50 für jedes     Anspruch € 4,58
(€ 183) betragen.                                       zwischen 16 und           € 2.040,19.              Kind,                 nicht unterschreiten.
                                                        21 Jahren in
Bei 3 oder mehr Kin-                                                          Kindbezogene Zu-            für 5 Kinder ge-      Zulage für die Ausbil-
                                                        Schule/Ausbil-
dern gibt es keine                                                            schläge, Zahlung mo-         währt wird, um        dung und Rehabilita-
                                                        dung;
Einkommensgrenze.                                                             natlich im voraus:           € 32 für jedes        tion behinderter Kin-
                                                       2% für jedes Kind                                  Kind,                 der in Höhe von € 35
                                                                              Kein Kapital über
                                                        zwischen 16 und                                                          pro Monat.
                                                                              € 113.415 für eine al-      für sechs Kinder
                                                        21 Jahren, das als    leinstehende Person                                Großfamilienzulage
                                                                                                           gewährt wird, um
                                                        arbeitslos gemel-     oder € 143.415 für                                 für Familien mit 3 o-
                                                                                                           € 35,70 für jedes
                                                        det ist und nie er-   Partner.                                           der mehr Kindern mit
                                                                                                           Kind,
                                                        werbstätig war.                                                          Anrecht auf Kinder-
                                                                              Bei Haushaltseinkom-        für 7 und mehr
                                                    Ein Gesamteinkom-                                                            geld: € 22 pro Monat
                                                                              men unter € 20.109           Kinder gewährt
                                                    men der Eltern unter                                                         für jedes dritte und
                                                                              Höchstbetrag pro Jahr        wird, um € 52 für
                                                    € 5.659 wird es als                                                          weitere Kind in einer
                                                                              für                          jedes Kind.
                                                    € 5.659 berechnet.                                                           Familie.
                                                                                 1 Kind: € 1.152      Für erheblich behin-
                                                    Pro Jahr wird ein Kin-                                                       Alleinerziehungszu-
                                                                                                       derte Kinder zusätz-      lage: € 44 pro Kind
                                                    dergeld von mindes-          2 Kinder: € 2.129
                                                                                                       lich € 155,90 pro Mo-
                                                    tens € 450 pro Kind                                                          bis zu maximal € 88
                                                                                 3 Kinder: € 2.417    nat.
                                                    gezahlt.                                                                     pro Familie. Bei Kin-
                                                                                 jedes weitere        Im September wird         dern mit Behinderung
                                                                                  Kind: € 288 pro      gemeinsam mit der         wird die Leistung um
                                                                                  Jahr                 Familienbeihilfe ein      € 18 pro Kind erhöht,
                                                                                                       Schulstartgeld in         jedoch maximal um
                                                                              Dieser jährliche Be-                               € 37 pro Familie.
                                                                                                       Höhe von € 100 für
                                                                              trag wird erhöht um
                                                                                                       jedes Kind im Alter
                                                                                                                                 Zulage für die Ausbil-
                                                                                 € 236 für Kinder     von 6 bis 15 Jahren
                                                                                                                                 dung und Rehabilita-
                                                                                  zwischen 12-15       ausgezahlt.
                                                                                                                                 tion behinderter Kin-
                                                                                  Jahren

4      SSI= Staatlichen Einkommensunterstützung (Valstybės remiamos pajamos), welche durch die Regierung festgelegt wird und derzeit € 122 pro Monat
       beträgt.
Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                                                   Seite 23
                                        WD 4 - 3000 - 028/19

      Litauen                 Luxemburg                   Malta              Niederlande              Österreich                 Polen
                                                                            € 421 für Kinder    Mehrkindzuschlag:       der: bis zu einem Al-
                                                                             zwischen 16-17                              ter von 16 Jahren oder
                                                                                                 Zusätzlich € 20 mo-
                                                                             Jahren                                      eines Kindes im Alter
                                                                                                 natlich für jedes
                                                                                                                         zwischen 16 und 24
                                                                         Der Leistungsbetrag     dritte und weitere
                                                                                                                         Jahren in Höhe von
                                                                         sinkt mit steigendem    Kind, für das Famili-
                                                                                                                         € 21 pro Kind bis zu
                                                                         Einkommen.              enbeihilfe gewährt
                                                                                                                         einem Alter von 5
                                                                                                 wird, wenn das zu
                                                                         Alleinerziehende er-                            Jahren oder € 25 pro
                                                                                                 versteuernde Fami-
                                                                         halten eine zusätzli-                           Kind zwischen 5 und
                                                                                                 lieneinkommen im
                                                                         che Leistung bis                                24 Jahren.
                                                                                                 Kalenderjahr € 55.000
                                                                         höchstens € 3.076 pro
                                                                                                 nicht übersteigt.       Leistungen zur Kin-
                                                                         Jahr.
                                                                                                                         dererziehung:
                                                                                                 Kinderabsetzbetrag:
                                                                                                                         Monatsbetrag pro
                                                                                                 € 58,40 pro Kind und
                                                                                                                         Kind in Höhe von
                                                                                                 Monat werden aus
                                                                                                                         € 115.
                                                                                                 allgemeinen Steuer-
                                                                                                 mitteln gemeinsam       Keine Leistungen für
                                                                                                 mit der Familienbei-    das erste oder einzige
                                                                                                 hilfe ausbezahlt.       Kind gezahlt, wenn
                                                                                                                         das Prokopfeinkom-
                                                                                                                         men der Familie
                                                                                                                         € 183 übersteigt (bei
                                                                                                                         Familien mit einem
                                                                                                                         behinderten Kind
                                                                                                                         € 275).

      Portugal                Rumänien                 Schweden               Slowakei                Slowenien                Spanien
Monatliche Leistun-      Monatlich gezahlt an     Kindergeld:            Kindergeld:             Monatliches Durch-      Kindergeld (monatli-
gen je nach dem Refe-    die Eltern bis das                                                      schnittseinkommen       che Beträge):
                                                  € 108 im Monat.        € 23,68 pro Kind im
renzeinkommen der        Kind 14 Jahre alt ist.                                                  pro Familienmitglied
                                                                         Monat.                                          Kinder unter 18 Jah-
Familie (Gesamtein-                               Zulage für große Fa-                           darf 64% des Netto-
                         Der Betrag variiert                                                                             ren:
kommen der Familie                                milien:                                        Durchschnittslohns
                         entsprechend dem
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                                          Seite 24
                                           WD 4 - 3000 - 028/19

        Portugal                Rumänien                     Schweden          Slowakei        Slowenien                 Spanien
dividiert durch die        Alter des Kindes und         für das 2. Kind                  in der Republik Slo-        ohne Behinde-
um 1 erhöhte Anzahl        dem SRI.6                     € 15;                            wenien im Vorjahr            rung: € 24,25;
der Familienmitglie-                                                                      nicht überschreiten
der), der Zusammen-
                           Jahre(n)                     für das 3. Kind:                                             Behinderungsgrad
                                                         € 75;                            Für Kinder vor/in der        von mindestens
setzung des Haushalts      bis zu 2      0,4*SRI                                          Grundschule und Se-          33%: € 83,33.
und dem Alter des                                       für das 4. Kind:
                           2 bis 18    0,168*SRI                                          kundarschule bei ei-
Kindes.                                                  € 179;                                                    Halbjährliche Zah-
                                                                                          nem Monatseinkom-
Drei Altersklassen:        18 bis      0,168*SRI                                          men von € 185,43:        lung bei Kindern un-
                                                        für jedes Kind ab                                         ter 18 Jahren.
                           Schul-
A bis 12 Monate                                          und nach dem                        1. Kind: € 114,31;
                           ab-
                                                         5. Kind zusätzlich                                        Behinderte Kinder
                           schluss/
B    zwischen 12                                         € 129.                              2. Kind: € 125,73;   über 18 Jahren:
     und 36 Monaten        postse-
                           kudärer                   Das erweiterte Kin-                     für jedes weitere       Behinderungsgrad
C    von über 36 Mo-       Ab-                       dergeld wird direkt                      Kind: € 137,18.          von mindestens
     naten                 schluss                   an das Kind gezahlt.                                              65%: € 380,10;
                                                                                          Für Kinder vor/in der
                                                                                          Grundschule (A) bzw.        Behinderungsgrad
                                                                                          Sekundarschule (B)           von mindestens
1. Referenzeinkom-         Kinder mit Behinde-
                                                                                          bei einem Monatsein-         75%: € 570,20.
men unter oder gleich      rungen: Der monatli-
                                                                                          kommen zwischen
dem 0,5-Fachen des         che Betrag liegt bei                                                                    Keine Leistung, wenn
                                                                                          € 844,74 und
IAS5 x 14:                 0,4*SRI für Kinder im                                                                   das jährliche Fami-
                                                                                          € 1.019,86:
                           Alter zwischen 3 und                                                                    lieneinkommen
    A: € 148,32
                           18 Jahren.                                                        1. Kind:             € 11.953,94 über-
     B: € 110,77
                                                                                              (A) € 19,88          steigt.
     C: € 37,08
                                                                                              (B) € 22,88
                                                                                                                   Diese Bemessungs-
2. Von 0,5- bis 1,0-Fa-
                                                                                             2. Kind              grenze steigt an auf
chen des IAS x 14:
                                                                                              (A) € 27,55          bis zu
Kinder im Alter                                                                               (B) € 30,50

5      IAS (indexante dos apoios sociais): Indexwerts für soziale Unterstützungen.

6      SRI = sozialer Referenzindikator = 500 RON (€ 107).
Wissenschaftliche Dienste         Sachstand                                                                 Seite 25
                                      WD 4 - 3000 - 028/19

        Portugal                Rumänien             Schweden   Slowakei        Slowenien                  Spanien
    A: € 122,43                                                              für jedes weitere        € 17.991,42 für
     B: € 91,43                                                                Kind:                     Familien mit 3
     C: € 61,00                                                                (A) € 35,11               Kindern
                                                                               (B) € 39,89.
3. Von 1,0- bis 1,5-Fa-                                                                                 und um zusätzli-
chen des IAS x 14:                                                         Bei Alleinstehenden           che € 2.914,12 für
                                                                           wird um 30% erhöht.           jedes weitere
Kinder im Alter
                                                                                                         Kind.
                                                                           Besucht ein Kind im
    A: € 96,32
                                                                           Vorschulalter (unter 4    Keine Einkommens-
     B: € 73,12
                                                                           Jahren) keine Kinder-     grenze im Falle eines
     C: € 27,71
                                                                           betreuungseinrich-        behinderten Kindes.
4. Über dem 1,5 und                                                        tung, wird das Kin-
2,5-Fachen des IAS x                                                       dergeld um 20% er-
14:                                                                        höht.
    A und B: € 38,31                                                      Beihilfe für kinderrei-
                                                                           che Familien (jährli-
5. Über dem 2,5-Fa-                                                        che Pauschale):
chen des IAS x 14
und bei beweglichen                                                           € 395 für Fami-
Vermögenswerte des                                                             lien mit 3 Kin-
Antragsteller und                                                              dern
dessen Haushalts
                                                                              € 480 für Fami-
über dem 240-Fachen
                                                                               lien mit 4 und
des IAS kein An-
                                                                               mehr Kindern.
spruch.
Bei der Geburt eines
2. Kindes wird das
Kindergeld je nach
Einkommenshöhe
zwischen € 147,85
und € 100 erhöht. Ab
dem dritten Kind und
alle folgenden Kinder
beträgt der Zuschlag
Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                               Seite 26
                                            WD 4 - 3000 - 028/19

        Portugal                 Rumänien                  Schweden              Slowakei            Slowenien   Spanien
zwischen € 184,93
und € 128,54.
Monatlicher Kinder-
geldzuschlag für be-
hinderte Kinder bis
zu 24 Jahren:
     bis zu 14 Jahren:
      € 62,37;
     von 14 bis 18 Jah-
      ren: € 90,84;
     von 18 bis 24 Jah-
      ren: € 121,60.
Alleinerziehende: Zu-
schlag von 35% für
das Kindergeld sowie
dazugehörige Leistun-
gen und Zulagen.

    Tschechische Re-               Ungarn             Vereinigtes König-           Zypern
         publik                                             reich
Kindergeld pro Mo-         Monatliche Beträge:        Kindergeld pro Mo-    Der Gesamtwert der
nat:                                                  nat:                  Immobilien, Gutha-
                               behindertes Kind
                                                                            ben und anderen Ver-
     € 19 pro Kind un-         alter als 18 Jahre:      Ältestes Kind:
                                                                            mögenswerte im Be-
      ter 6 Jahren,             € 62;                     € 101.
                                                                            sitz der Familie darf
     € 23 pro Kind            Kind im Pflege-          Jedes sonstige    € 1.200.000 (aktueller
      zwischen 6 und            heim/bei Pflegeel-        Kind: € 67.       Marktwert) nicht
      15 Jahren,                tern: € 45.                                 übersteigen.
                                                      Haben entweder der
                           Beträge für Familien:      Kindergeldempfänger
Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                  Seite 27
                                           WD 4 - 3000 - 028/19

    Tschechische Re-               Ungarn            Vereinigtes König-              Zypern
         publik                                            reich
     € 27 pro Kind            1 Kind: € 37 pro     oder dessen Partner      Bruttoeinkommen der
      zwischen 15 und           Kind;                ein individuelles        Familie des vorange-
      26 Jahren.                                     jährliches Einkom-       gangenen Kalender-
                               2 Kinder € 40 pro    men von mehr             jahres:
Der Anspruch auf                Kind;                € 56.484 unterliegen
Kindergeld be-                                                                A      bis € 19.500
                               3 oder mehr Kin-     sie der Steuerlast für
schränkt sich auf Fa-
                                der: € 49 pro        Familienbeihilfen für    B      bis € 39.000
milien, deren Ein-
                                Kind;                Spitzenverdiener
kommen niedriger als                                                          C      bis € 49.000
                                                     (High Income Child
das 2,4fache des Min-          behindertes Kind:    Benefit Charge           D      bis € 59.000
destbedarfs ist.                € 72;                (HICBC)). Das Kinder-
                                                     geld wird um 1% pro      Leistung für 1 Kind:
                           für Alleinerziehende:
                                                     € 113 des Einkom-        A               € 475
                               1 Kind: € 42;        mens über €56.484
                                                     verringert.              B               € 425
                               2 Kinder: € 45 pro
                                Kind;                Steuerabsetzbetrag für   C               € 380
                               3 oder mehr Kin-     Kinder pro Monat:        D                 €0
                                der: € 52 pro           Familiensatz:        für 2 Kinder:
                                Kind;                    € 51;
                                                                              A               € 570
                               behindertes Kind:       Satz für Kinder:
                                € 79.                    € 262 (begrenzt      B               € 520
                                                         auf 2 Kinder ab
                                                                              C               € 380
                                                         dem 06. April
                                                         2017);               D               € 375
                                                        Satz für behinder-   Für Familien mit
                                                         tes Kind:€ 308       mehr als 2 Kindern
                                                         pro Monat;           wird die Bemessungs-
                                                                              grenze des Familien-
                                                        Schwer behinder-
                                                                              einkommens um
                                                         tes Kind:
                                                                              € 5.000 pro Kind er-
                                                         GBP 110,41
                                                                              höht.
Wissenschaftliche Dienste        Sachstand                                                   Seite 28
                                 WD 4 - 3000 - 028/19

Tschechische Re-            Ungarn         Vereinigtes König-              Zypern
     publik                                      reich
                                               (€ 125) pro Mo-      3 Kinder:
                                               nat.
                                                                    A            € 1.045
                                          Der Steuerabsetzbe-
                                          trag setzt sich aus un-   B               € 995
                                          terschiedlichen Ele-      C               € 760
                                          menten zusammen.
                                          Sobald das Bruttoein-     D               € 690
                                          kommen des Berech-        4 Kinder:
                                          tigten eine erste
                                          Schwelle erreicht,        A            € 1.675
                                          entfallen alle Ele-       B            € 1.525
                                          mente außer dem Fa-
                                          milienelement. Dieses     C            € 1.260
                                          ist in voller Höhe        D            € 1.135
                                          zahlbar, so lange das
                                          Einkommen nicht           Monatliche zusätzli-
                                          eine zweite Schwelle      che Leistung an Al-
                                          überschreitet, und        leinerziehende bei ei-
                                          entfällt danach.          nem Bruttojahresein-
                                                                    kommen des vorange-
                                                                    gangenen Kalender-
                                                                    jahres
                                                                       bis zu € 39.000:
                                                                        € 180 pro Kind;
                                                                       bis zu € 49.000:
                                                                        € 160 pro Kind.
Wissenschaftliche Dienste   Sachstand              Seite 29
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