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Intern 12 | 2018 KVBB-Vertreterversammlung: Digitalisierung diskutiert KBV-Vertreterversammlung: Resolution gegen TSVG-Entwurf Informationen für den Praxisalltag: Abrechnung delegierbarer Tätigkeiten BARMER-Verträge angepasst eTerminservice für Mitglieder
Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzte Vertreterversammlung eines jeden Jahres steht traditionell im Zeichen des Haushalts. Unsere Vertreter haben den Haushaltsplan für 2019 mehrheitlich beschlossen (s. Details ab Seite 12). Zur Finanzierung des Haushalts müssen wir erstmals eine Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale I/2019 bis III/2019 erheben. Grund dafür sind die Eingriffe der Politik in unsere funktionierende Selbstverwaltung und die Umsetzung von Koordinie- rungsaufgaben durch die KV, die die ärztliche Zusammenarbeit fördern und damit auch auf die ärztliche Tätigkeit entlastend wirken sollen. Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen Vorhaben von Bundgesundheitsminister Jens Spahn, dass die Terminservicestellen sieben Tage die Woche rund um die Uhr zu erreichen sind und die KVen verpflichtet werden, Termine bei Haus- und Fach- ärzten sowie Akuttermine zu Sprechstundenzeiten zu vermitteln. Daher ist es notwendig, eine gesonderte Sicherstellungsumlage zu erheben. Damit stellen wir die Kosten für die ärztlichen Bereitschaftspraxen, die Koordinierungs- stelle bzw. das Management der Bereitschaftsdienstnummer 116117, den Fahrdienst für den Bereitschaftsdienst, den internen Personalaufwand sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz dar. Der Haushaltsausschuss und der Gemeinsame Fachausschuss hatten sich im Vorfeld der Vertreterversammlung mit einer prozentualen Sicherstellungsumlage und anderen Umlagekonzepten befasst und schließlich für eine prozentuale Umlage votiert. Mit kollegialen Grüßen MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg AUSGABE 12 / 2018 | Seite 1
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Die Digitalisierung ist längst da Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet 8 KBV-VV: TSVG abgelehnt – Patientensteuerung gefordert 11 60 Tage für Papierkram Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen Praxis aktuell 12 Haushaltsplan 2019 der KVBB 13 Geschäftsjahr 2017 erfolgreich abgeschlossen 16 Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018 17 Abschlagszahlungen 2019 18 Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt (Oder) 18 Abrechnung delegierter Tätigkeiten durch den Vertragsarzt 22 Zuschlag zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen 23 Neugestaltung Check-up 24 Anpassungen der BARMER-Verträge 25 „Adieu Muster 80/81“ … 26 Hautkrebs-Screening – Änderung der elektronischen Dokumentation 26 HPV-Impfung jetzt auch für Jungen Kassenleistung 27 Heilfürsorge der Polizei Land Brandenburg 28 Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse! Seite 2 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Inhaltsverzeichnis 30 Reha für chronisch kranke Kinder und Jugendliche: Das gilt es zu beachten 31 Aufbewahrungsfristen beachten Praxis digital 32 eTerminservice für Mitglieder 33 TSVG digital – AU-Bescheinigung digital, aber noch nur ein wenig! 34 Ada – Eine App, zwei Meinungen Sicherstellung 38 Niederlassungen im November 2018 38 Entscheidungen Zulassungsausschuss Oktober/November 2018 50 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 51 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Service 54 Praxisbörse 63 Fortbildungen 67 Neue Prüfvereinbarung für die Wirtschaftlich- keitsprüfung ab 1.1.2019 68 KVBB-Infotag für Existenzgründer und Praxisabgeber 71 Das A und O für Existenzgründer 72 Kann Telemedizin helfen bei der dermatologischen Versorgung im Flächenland Brandenburg? 76 Impressum AUSGABE 12 / 2018 | Seite 3
Intern Berufspolitik Vertreterversammlung Die Digitalisierung ist längst da KVBB-Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet „Wenn ein Populist und ein Ideologe Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach mit Fliege gemeinsam Gesundheits- geplante TSVG soll spätestens im Som- politik machen, dann entsteht ein Ge- mer 2019 in Kraft treten. setz wie das TSVG!“ MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der Zu verhindern sei das Gesetz nicht Kassenärztlichen Vereinigung Branden- mehr – es biete aber auch Chancen, burg (KVBB), machte auf der Vertreter- die die Ärzteschaft nun nutzen müsse: versammlung der KVBB am 23. Novem- „Das TSVG ist Zuckerbrot und Peitsche. ber keinen Hehl aus seiner Ablehnung Der Zucker ist, dass es für bestimmte des Terminservice- und Versorgungs- Leistungen zukünftig eine höhere Ver- gesetzes (TSVG). Das von Gesundheits- gütung und eine Teil-Entbudgetierung minister Jens Spahn und dem SPD- geben soll“, erläuterte der KVBB-Chef. Mit Blick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens sagte er, dass Smartphones und Computer in der sich so schnell verändernden Welt längst Normalität seien. „Die Patienten nutzen die Geräte und die Technologien. Da- mit müssen wir umgehen. Unser Ziel muss es sein, dass die Patienten wei- terhin in unsere Praxen kommen, denn der Kontakt zwischen Patient und Arzt ist der Goldstandard einer medizini- schen Behandlung. In einer digitali- sierten Welt müssen wir jedoch unsere eigenen Plattformangebote, wie die 116117, aufbauen, um beispielsweise die Gesundheitskompetenz unserer Patienten zu fördern oder eine medi- zinisch sinnvolle Koordination der In- anspruchnahme unserer Praxen zu MUDr./ČS Peter Noack Seite 4 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Berufspolitik Einstimmig votierten die Vertreter für eine bessere Patientenkoordination. Fotos: Christian Wehry erreichen. Denn das bedeutet Zukunfts- den Angebote wie die einheitliche sicherung für uns und den ärztlichen Bereitschaftsdienstnummer und die Nachwuchs.“ Online-Arztsuche müssen wir zukunfts- sicher weiter ausbauen. Denn nur das Patientenkoordination Praxisschild ist nicht mehr der letzte Dipl.-Med. Andreas Schwark, stell- Schrei.“ vertretender Vorsitzender und nieder- gelassener Hausarzt, berichtete aus In einem entsprechenden Beschluss seiner Praxis: „Die Patienten nutzen bekannten sich die VV-Mitglieder ein- Sprachassistenten wie Alexa und Siri stimmig zu einer besseren Patienten- oder Diagnose-Apps wie Ada. Ich er- koordination. Dafür forderten sie unter lebe selbst, dass der 90-jährige Patient anderem die Krankenkassen auf, flä- genauso im Internet nach Sprechstun- chendeckend Überweisungssteue- denzeiten schaut, wie die junge Frau, rungsverträge zu vereinbaren. die ihre Symptome googelt.“ Telematikinfrastruktur Die ambulant tätigen Kolleginnen Auch der stellvertretende Vorsitzende und Kollegen müssten die Patienten, Holger Rostek stellte die Digitalisierung ihre Zielgruppe, wieder stärker in den und neue Technologien in den Mittel- Fokus nehmen. „Wichtig ist, dass wir punkt seiner Rede. Zur Einführung der die Patienten koordinieren. Das gelingt Telematikinfrastruktur (TI) in Branden- über die 116117 immer besser“, so der burg berichtete er, dass mittlerweile KVBB-Vize weiter. „Unsere bestehen- 52 Prozent der Praxen im Land Bran- AUSGABE 12 / 2018 | Seite 5
Intern Berufspolitik denburg an die TI angeschlossen seien Die Digitalisierung ist da oder den Anschluss beantragt hätten. Viel diskutiert wurden Herr Rosteks Die übrigen 48 Prozent seien noch Ausführungen zu technologischen nicht angeschlossen, da zum Beispiel Trends und Entwicklungen, die aktuell die notwendigen Konnektoren fehlten. Einzug in die Gesundheitsversorgung Es bestehe aber trotzdem die Pflicht halten. Der IT-Vorstand berichtete zum Anschluss an die TI bis zum von Milliardensummen, welche die 1. Januar 2019, und es drohe weiterhin großen Konzerne Google, Microsoft ein Honorarabzug von einem Prozent, und Co. in die Digital-Health-Projekte falls kein Versichertenstammdatenab- stecken, Krankenkassen, die mit elek- gleich durchgeführt werde. „Wenn Sie tronischen Patientenakten auf den noch nicht an die Telematikinfrastruktur Markt drängen und Gesundheits-Apps angeschlossen sind, wird diese Kürzung wie Ada, die mittels Künstlicher Intelli- bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt. genz Diagnose-Wahrscheinlichkeiten Voraussetzung hierzu ist, dass Sie stellen. vor dem 1. April 2019 eine verbindliche Vereinbarung zur Installation abge- „Die Technologien und Anbieter sind schlossen haben und uns diese nach- längst da, und sie werden das Arzt- weisen, “ so Herr Rostek. Patienten-Verhältnis grundlegend ver- ändern. Die Akteure und Systeme ver- Im kommenden Jahr sollen unter suchen, sich zwischen Arzt und Patien- anderem der Notfalldatensatz (NFDM) ten zu platzieren. Und das darf nicht und der elektronische Medikations- ungeregelt passieren. Den Platz müssen plan (eMP) als verpflichtende Anwen- wir besetzen und uns aktiv einbringen“, dungen in der TI eingeführt und auf forderte der KVBB-Vorstand. den elektronischen Gesundheitskarten der Patienten gespeichert werden. Vor diesem Hintergrund gründete „Das müssen Ärzte machen und nicht sich aus der VV heraus eine neue AG das Praxisteam. Dafür werden Sie Digitalisierung. 13 VV-Mitglieder wollen sicherlich weitere Kartenlesegeräte in sich zukünftig gemeinsam mit Herrn Ihrer Praxis benötigen“, erläuterte Rostek intensiv mit den Risiken und Herr Rostek. Zur Refinanzierung würde Chancen, die die Digitalisierung für es eine einmalige Praxispauschale die ambulante Versorgung und die von 530 Euro sowie eine quartals- niedergelassenen Ärzte bringt, weise Betriebskostenpauschale von beschäftigen. 4,50 Euro geben. Christian Wehry Seite 6 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Berufspolitik Vertreterversammlungs-Beschluss: Überweisungen und zeitnahe Termine Für eine bessere Patientenkoordination fasste die Vertreterversammlung einstimmig folgenden Beschluss: „Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg bekennt sich grundsätzlich zur Patientenkoordination in der innerärztlichen Zusammenarbeit. Eine quali- fizierte innerärztliche Überweisung, vor allem zwischen Hausarzt und Gebiets- arzt, ist ein Element der Patientenkoordination. Patienten mit solchen Über- weisungen sollen zeitnahe Termine erhalten. Deshalb fordert die Vertreter- versammlung der KV Brandenburg die Krankenkassen auf, die beschlossenen Überweisungssteuerungsverträge fortzuführen oder weitere mit der KV Bran- denburg zu vereinbaren.“ Herzlichen Glückwunsch! Dr. Johannes Becker ist Träger der Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Der Hausarzt aus Ruhland erhielt die Auszeichnung am 24. November auf der Kammerver- sammlung in Potsdam. LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank- Ullrich Schulz würdigte in seiner Lau- datio Dr. Beckers langjährige berufs- politische Arbeit: „Sie haben die Inte- Fürs Revers: Dr. Becker erhielt die Ehrennadel ressen der Kolleginnen und Kollegen von Dipl.-Med. Schulz. Foto: LÄKB/Berger immer ruhig, besonnen und unaufge- regt und dennoch mit großem Engage- Dr. Becker ist seit 1990 als niederge- ment und Erfolg vertreten. Die gute lassener Hausarzt tätig und engagiert Zusammenarbeit zwischen Haus- und sich seit 1992 ehrenamtlich für die Gebietsärzten war und ist Ihnen immer Ärzteschaft – unter anderem als Mit- wichtig und zeigt, dass Sie immer die glied der Vertreterversammlung, des Interessen der gesamten Ärzteschaft Regionalbeirates oder des Haushalts- des Landes Brandenburg im Blick ausschusses der Kassenärztlichen Ver- hatten.“ einigung Brandenburg. ute AUSGABE 12 / 2018 | Seite 7
Intern Berufspolitik KBV-VV: TSVG abgelehnt – Patientensteuerung gefordert Ganz im Zeichen der Kritik am ge- lichen“. Dr. Gassen betonte allerdings: planten Terminservice- und Versor- „Patientensteuerung passt natürlich gungsgesetzes (TSVG) stand die Ver- nicht zum Kundengedanken, nicht zu treterversammlung (VV) der Kassen- der Überzeugung, dass der Bürger, ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) respektive Patient, respektive Wähler am 7. Dezember in Berlin. sich überall und jederzeit medizinischer Leistungen erfreuen soll, wie er es für In seiner Rede machte Dr. Andreas nötig hält.“ Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, die Risiken und Nebenwirkungen deut- Eigenverantwortung gefordert lich: „Mit jedem neuen Gesetz, wie dem „Eine Patientensteuerung ist alter- TSVG werden mehr und mehr Ärzte nativlos“, sagte auch Dr. Stephan Hof- aus der Selbstständigkeit vertrieben. meister, stellvertretender KBV-Vor- Selbst wenn die Zahl der Köpfe in der standsvorsitzender. Mit der 116117 Ärzteschaft steigt, steigt doch nicht würde nun ein zentrales Instrument die zur Verfügung stehende Arztzeit.“ für die Patientensteuerung aufgebaut, das auch mit den Terminservicestellen Angesichts der notorisch kleinen gekoppelt werde. „Wir bekommen Absolventenzahlen im Studienfach damit eine Versorgung aus einem Guss Medizin müsse alles getan werden, und entlasten sowohl die Vertragsärzte damit die Ärzte, die jetzt noch in der als auch die Kollegen in den Kliniken. Versorgung seien, so gute Bedingun- Das ist gelebte Sicherstellung, die an gen hätten, dass sie auch weiterhin der Basis gewiss nicht unkritisch ge- als wirtschaftlich-selbstständiger Ver- sehen wird.“ tragsarzt arbeiteten, so Dr. Gassen weiter. Er forderte deshalb erneut den Gefordert sei endlich auch die Politik. konsequenten Einstieg in den Ausstieg „Wo ist der schlichte Satz im TSVG, der Budgetierung und eine wirkungs- dass die gesetzlichen Krankenkassen volle Patientensteuerung. einen Primärarzt- oder Steuerungstarif anbieten müssen? Wie einfach wäre Mit dem Konzept KBV 2020 hätten das? Dies ist ein freies Land, keiner die KBV und die Kassenärztlichen Ver- muss, aber jeder kann dieses Angebot einigungen konkrete Vorschläge erar- nutzen. Der Versicherte bekommt beitet. Die gezielte Patientensteuerung einen Teil des Beitrages als Incentive sei „die einzige Lösung, um auch in Zu- zurück, wenn er oder sie sich sinnvoll kunft eine adäquate und ressourcen- steuern lässt.“ Weiter sagte Dr. Hof- schonende Terminvorgabe zu ermög- meister: „Endlich wäre auch im Ge- Seite 8 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Berufspolitik sundheitswesen das zwingende Prin- die medizinischen Standards in der zip jeder solidarischen Struktur imple- ePA übertragen. „Hier verfügt die KBV mentiert: die Eigenverantwortung! über Erfahrung und wird sich an inter- Ohne diese scheitern solche Systeme nationalen Standards orientieren. Bei unweigerlich irgendwann.“ der KBV spielen außerdem wirtschaft- liche Interessen keine Rolle, uns geht Vor diesem Hintergrund wies die VV es um die Versorgung und vernünftige einstimmig in einer Resolution das TSVG Anwendungen“, wies Dr. Kriedel in seiner vorliegenden Form zurück Kritik an dieser Aufgabenverteilung (siehe Seite 10). von sich. Digitale Welt Die KBV übernehme außerdem Ver- Dr. Thomas Kriedel, KBV-Vorstands- antwortung bei der technischen Aus- mitglied, betonte in seiner Rede die gestaltung der 116117. „Die Vorarbeiten Vorarbeit der KBV in den Bereichen an diesem Projekt sind schon gut fort- Qualität, Digitalisierung und Telematik- geschritten“, berichtete Dr. Kriedel. Nein zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz. Foto: KBV/Funke infrastruktur. „Wir, die Akteure im Ge- Mit dem TSVG werde die KBV voraus- sundheitswesen, können die Digitali- sichtlich die Kompetenz erhalten, die sierung am besten gestalten“, meinte Bereitschaftsdienstnummer bundes- er und verwies damit auf einen Erfolg weit einheitlich zu regeln. „Die 116117 bei der elektronischen Patienenakte ist die Fortführung des Sicherstellungs- (ePA): In einem Letter of Intent von auftrages in der digitalen Welt. Uns ist KBV, Kassenzahnärztlicher Bundes- daher wichtig, dass dieses Instrument vereinigung und GKV-Spitzenverband stabil funktioniert“, machte er deutlich. wurde der KBV die Verantwortung für Lesen Sie weiter auf Seite 10. AUSGABE 12 / 2018 | Seite 9
Intern Berufspolitik Resolution: Gesetzentwurf für ein TSVG in der vorliegenden Form zurückweisen Der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Entwurf für ein TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) verortet das Missverhältnis zwischen eskalierender Inanspruchnahme und begrenzten ärztlichen Kapazitäten vor- dergründig in einer mangelnden Einsatzbereitschaft der Ärzte und psycholo- gischen Psychotherapeuten. Ein Instrumentarium aus monetären Anreizen sowie erweiterten Kontroll- und Sanktionsdrohungen soll bis ins Detail in die freiberuflich und hoch professionell organisierten Abläufe unserer vertrags- ärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen eingreifen. Darüber hinaus werden die Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung in bislang nicht gekanntem Ausmaß ihrer Gestaltungsbefugnisse beraubt. Wir, die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, unterstreichen unsere Ablehnung des vorliegenden Gesetzent- wurfs. Er beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufs- standes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeits- leistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswir- kungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten. Es müssen jetzt die tatsächlich schwerwiegenden Unzulänglichkeiten der Ge- sundheitspolitik identifiziert und ursächlich angegangen werden. Nachhaltig genügende Arztzeit braucht ausreichenden beruflichen Nachwuchs. Budget- deckel auf den Honoraren, Regressdrohungen und zunehmender staatlicher Dirigismus im ärztlichen Alltag sind fatale Leistungsbremsen. Sie schrecken potenzielle Einsteiger ab und verschärfen so den Ärztemangel in der Zukunft. Wir fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Gesetzentwurf in Hinsicht auf die obengenannten Punkte abzuändern. In der vorliegenden Form müssen wir Vertragsärzte ansonsten den Gesetzentwurf ablehnen. Seite 10 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Berufspolitik 60 Tage für Papierkram Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen 60 Tage oder rund 54,4 Mio. Netto- Stunden) oder die Verordnung von arbeitsstunden werden in einer nieder- Heilmitteln (rund 2 Mio. Stunden) zu gelassenen Arztpraxis pro Jahr für Buche. Bürokratie fällig. Das ist das Ergebnis des Bürokratieindexes, den Kassen- „Ärzte wünschen sich mehr Zeit für ärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Patienten und weniger Zeit am zusammen mit der Fachhochschule des Schreibtisch. Daher betrachten wir die Mittelstands (FHM) jetzt zum dritten Entwicklung mit Sorge“, so Dr. Kriedel. Mal erstellt hat. Demnach stieg die Bürokratielast im Vergleich zu 2017 Doch es gab auch kleine Erfolge zu um 0,6 Prozent oder 323.000 Stunden. vermelden. So gab es Entlastungen bei der Informationspflicht „Erhebung Als Hauptfaktor für diese Entwick- von Daten im Ersatzverfahren“ und lung macht die Studie die Folgen des durch den Wegfall der „Überweisung demografischen Wandels aus. „Ältere zum Durchgangsarzt“ und des „Behand- und mehrfach erkrankte Patienten lungsausweises“ für Opiatabhängige. gehen öfter zum Arzt und benötigen mehr ärztliche Leistungen. Dadurch KBV-Vorstand Dr. Kriedel forderte erhöht sich auch der bürokratische erneut ein verbindliches Bürokratie- Aufwand“, erläuterte KBV-Vorstand abbau-Ziel von 25 Prozent. Dies ent- Dr. Thomas Kriedel. Neben der allge- spreche insgesamt rund 13 Mio. Stun- meinen Patientendokumentation und den pro Jahr oder 15 Arbeitstagen je dem Datenaustausch mit Kollegen Praxis. Auch die Digitalisierung biete schlagen vor allem die Verordnung von die Chance, Bürokratie abzubauen. Krankenbeförderung (rund 3,9 Mio. ute Neue Entschädigungsordnung Ab 2019 gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder der KV Brandenburg eine neue Entschädigungsordnung. Details dazu finden Sie ab Januar 2019 auf unserer Internetseite www.kvbb.de unter dem Webcode web163 AUSGABE 12 / 2018 | Seite 11
Intern Haushalt Haushaltsplan 2019 der KVBB Aufstellung des Haushaltsplanes der KV Brandenburg für das Jahr 2019 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 41.016.750,00 Euro auf den Investitionshaushalt 1.335.500,00 Euro auf den Verwaltungshaushalt 39.681.250,00 Euro Die Vertreterversammlung hat den Haushaltsplan 2019 am 23.11.2018 mehrheit- lich beschlossen. Die Verwaltungskostenumlage setzt sich wie folgt zusammen: • aus einer prozentualen Verwaltungskostenumlage in Höhe von 2,30 Pro- zent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018 bis III/2019, • aus einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 100,00 Euro je Quartal, • aus einer Umlage für die Förderung der Weiterbildung in Höhe von 0,40 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018 bis III/2019, • aus einer Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale I/2019 bis III/2019*. Verwaltungshaushalt Der Anteil der zusammengefassten Aufwands- und Ertragspositionen in den einzelnen Kontengruppen am Verwaltungshaushalt stellt sich im Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar: Verwaltungshaushalt gesamt 39.681 TEUR darunter Kontengruppe: 60 Personalaufwand 25.139 TEUR 61 Aufwand für die Selbstverwaltung 480 TEUR 62 Aufwand für die gemeinsame Selbstverwaltung 800 TEUR 63 Sachaufwand Verwaltung und Sachaufwand für Ärzte 4.240 TEUR 64 Abschreibungen 919 TEUR 65 Organisatorische Aufgaben 8.032 TEUR 66-67 Vermögens- und Sonstiger Aufwand 71 TEUR *gem. VV-Beschluss vom 14.09.2018 Seite 12 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Haushalt Erträge gesamt 39.681 TEUR darunter Kontengruppe: 70 Verwaltungskostenumlage 34.690 TEUR 71 Kostenbeiträge/Erstattungen von Vertragspartnern 665 TEUR 73-76 Gebühren/Grundstückserträge 985 TEUR 77 Sonstige Erträge 2.946 TEUR 78 Entnahmen aus Rücklagen 395 TEUR Geschäftsjahr 2017 wurde erfolgreich abgeschlossen Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wurde durch den Revisions- verband ärztlicher Organisationen und Verbände e.V., Münster, der uneinge- schränkte Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 erteilt, wonach die Buchführung und der Jahresabschluss nach der pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen. Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.621.721,41 Euro ab, welcher der Betriebsmittelrücklage entnommen wurde. Gegenüber dem Haushaltsansatz ist eine Verbesserung um 1.231.278,59 Euro zu verzeichnen. Lesen Sie weiter auf Seite 14. AUSGABE 12 / 2018 | Seite 13
Intern Haushalt Angaben gem. § 78 Abs. 3 in Verbindung mit § 305 b SGB V 1. Abrechnungsdaten Ärzte/psychologische Psychotherapeuten 4.556 Honorarvolumen 1.078.628 TEUR Behandlungsfälle 17.552.383 2. Haushaltsdaten Verwaltungshaushalt gesamt 33.340 TEUR Personalaufwand 23.765 TEUR Sachaufwand 3.934 TEUR Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen 1.207 TEUR Verwaltungskostenumlage 26.628 TEUR Sonstige Erträge 3.126 TEUR Investitionshaushalt 713 TEUR Fehlbetrag 1.622 TEUR 3. Sonstige Daten Verwaltungskostenumlage 2,3 Prozent IV. Quartal 2016 bis III. Quartal 2017 Mitarbeiter 353 Bilanzsumme 413,2 Mio EUR Seite 14 | AUSGABE 12 / 2018
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Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018 Frist endet am 8. Januar 2019 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier- form mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung, • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist: • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise senden Sie bitte per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich: 2. bis 8. Januar 2019, 9 bis 17 Uhr bei der KVBB in Potsdam Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals- gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 16 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell Abschlagszahlungen 2019 Abschlagsmonat Zahlungstermin Wochentag Januar 05.02.2019 Dienstag Februar 04.03.2019 Montag März 03.04.2019 Mittwoch April 06.05.2019 Montag Mai 04.06.2019 Dienstag Juni 03.07.2019 Mittwoch Juli 06.08.2019 Dienstag August 03.09.2019 Dienstag September 04.10.2019 Freitag Oktober 05.11.2019 Dienstag November 03.12.2019 Dienstag Dezember 06.01.2020 Montag Die Restzahlung für das Quartal 3/2018 erfolgt am 28. Januar 2019. Ansprechpartner: Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachver- rechnungen (Frau Schrader) 0331/23 09 409 AUSGABE 12 / 2018 | Seite 17
Intern Praxis aktuell Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt (Oder) Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir Ihnen am 13. Februar 2019 sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) wieder individuelle Beratungen zu folgenden Inhalten an: • Umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung • Weitere Themen rund um die Abrechnung Ort: Cottbus Frankfurt (Oder) Anschrift: Thiemstraße 112 Berliner Straße 23a Datum: 13. Februar 2019 Uhrzeit: 10 bis 16 Uhr Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer Beratungsthemen! Unsere Kontaktdaten: Telefon: 0331/98 22 98 03, Fax: 0331/23 09 543, E-Mail: ebmhotline@kvbb.de Abrechnung delegierter Tätigkeiten durch den Vertragsarzt Abrechnung von an den nichtärztlichen Mitarbeiter delegier- ten Tätigkeiten durch den Vertragsarzt Der Vertragsarzt darf die durchge- achtung des Gebots zur persönlichen führte Diagnostik und Behandlung nur Leistungserbringung erbracht hat. Eine dann zu Lasten der Gesetzlichen Kran- entsprechende Klarstellung nimmt die kenversicherung abrechnen, wenn er Gebührenordnung (EBM) unter Punkt die Inhalte der betreffenden Gebühren- 2.2 der allgemeinen Bestimmungen ordnungspositionen (GOP) unter Be- vor. Einzelheiten ergeben sich insbe- Seite 18 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell sondere aus den §§ 14a, 15 und 25 Bun- • Aufklärung und Beratung des desmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Das Patienten bedeutet jedoch nicht, dass der Arzt • Entscheidung über die Therapie jede Leistung höchstpersönlich erbrin- und gen muss. Persönliche Leistungserbrin- • Durchführung invasiver Thera- gung bedeutet jedoch immer, dass er pien einschließlich der Kernleis- bei Inanspruchnahme seiner Mitarbeiter tungen operativer Eingriffe. zur Erbringung eigener beruflicher Leistungen leitend und eigenverant- Höchstpersönlich erbringen muss wortlich tätig wird. er Leistungen wegen ihrer Art oder der mit ihnen verbundenen besonde- Allgemeine Voraussetzungen ren Gefährlichkeit für den Patienten für die Delegation oder wegen der Umstände ihrer Er- Hilfeleistungen nichtärztlicher Mit- bringung, insbesondere der Schwere arbeiter werden den persönlichen Leis- des Krankheitsfalls. tungen desjenigen Vertragsarztes hin- • Der Arzt darf demnach Leistungen zugerechnet, der sie anordnet und fach- an nichtärztliche Mitarbeiter nur lich überwacht, wenn der nichtärztliche delegieren, die er nicht höchst- Mitarbeiter zur Erbringung der jeweili- persönlich erbringen muss. gen Hilfeleistung qualifiziert ist. Bei der Delegation von Leistungen Delegationsfähige Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter muss der Zur Zulässigkeit der Delegation ärzt- Arzt insbesondere beachten, dass licher Leistungen gibt es ausführliche • der Inhalt der Leistung in diesem Stellungnahmen der Kassenärztlichen Fall die Delegation zulässt und Bundesvereinigung und der Bundes- • die Entscheidung über die Indika- ärztekammer, beispielsweise die Ver- tion ausschließlich von ihm selbst öffentlichung im Deutschen Ärzteblatt getroffen wird. in Heft 41 vom 10. Oktober 2008, auf die hier verwiesen werden soll. Danach Anforderungen bei Abwesen- sind höchstpersönliche Leistungen heit des Vertragsarztes des Arztes, die im Regelfall nicht an Grundsätzlich muss sich der Ver- einen nichtärztlichen Mitarbeiter dele- tragsarzt dann, wenn er Leistungen giert werden dürfen, beispielsweise an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert, • Anamneseerhebung in unmittelbarer Nähe aufhalten. Folg- • Indikationsstellung lich ist die generelle Anordnung an • Untersuchung des Patienten ein- das Praxispersonal, Leistungen bei schließlich invasiver diagnos- Abwesenheit des Vertragsarztes durch- tischer Leistungen zuführen, unzulässig, wenn er nicht in • Stellen der Diagnose der Praxis erscheinen kann oder für AUSGABE 12 / 2018 | Seite 19
Intern Praxis aktuell längere Zeit abwesend ist. Bei vorüber- • arztunterstützende Abstimmung gehender Abwesenheit können im mit Leistungserbringern. Einzelfall Leistungen angeordnet wer- den, wenn Kenntnisstand bzw. Erfah- Neben den im EBM und den Verträ- rung des nichtärztlichen Mitarbeiters gen ausdrücklich vorgesehenen Leis- dies erlauben und das mit den Leis- tungen kommen weitere Gebühren- tungen verbundene Gefährdungspo- ordnungspositionen für die Delegation tential dies zulässt. in Betracht. Entsprechendes gilt für die Tätigkeit Inhalte von Gebührenordnungsposi- nichtärztlicher Mitarbeiter außerhalb tionen können auch teilweise an nicht- der Praxisräume, die in zahlreichen ärztliche Mitarbeiter delegiert werden, Regelungen auf Bundes- wie auch Lan- wie desebene ausdrücklich vorgesehen ist • Anlegen einer Langzeit-Blut- (NPA, agneszwei etc.). druckmessung, • Anlegen der Elektroden für die Grundsätze der Abrechnung Aufzeichnung eines Langzeit- Qualifizierte nichtärztliche Mitar- EKG. beiter können angeordnete Leistun- gen in der Häuslichkeit der Patienten, Bei den delegierten Leistungsbe- in Alten- oder Pflegeheimen oder in standteilen darf es sich nicht um anderen beschützenden Einrichtungen Tätigkeiten handeln, die höchstper- sowie in der Vertragsarztpraxis auch sönlich vom Arzt durchzuführen sind in Abwesenheit des Arztes erbringen. (vergleiche: Delegationsfähige Leis- Die entsprechenden Gebührenord- tungen). nungspositionen sind im EBM oder den landesspezifischen Verträgen ausdrück- Erfordert eine Gebührenordnungs- lich benannt. Zu derartigen Hilfeleis- position einen Arzt-Patienten-Kontakt, tungen gehören (Anlage 8 BMV-Ä) dann kann dieser nicht auf einen nicht- • standardisierte Dokumentation ärztlichen Mitarbeiter delegiert wer- der Patientenbeobachtung, den. Behandlungs-, krankheits- oder • Erhebung von Daten standardi- arztfallbezogene Leistungskomplexe sierter Testverfahren (z. B. Uhren- und Pauschalen sind nur mit mindes- tests, MMST), tens einem persönlichen Arzt-Patien- • Patientenschulungen, ten-Kontakt abrechnungsfähig (4.3.3 • Anleitung des Patienten zur Allgemeine Bestimmungen EBM). Selbstanwendung TENS, • Bestimmung von Laborparame- Das Gefährdungsrisiko kann sich mit tern vor Ort (z. B. Glukose, der Form der Delegation ändern. Nicht Gerinnung) und jede Hilfeleistung, die der anwesende Seite 20 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell Arzt innerhalb seiner Praxis delegie- Arzt während des Praxisbetriebes ren kann, darf der nichtärztliche Mit- problemlos delegiert werden können, arbeiter in seiner Abwesenheit durch- ist das bei einem Besuch des nicht- führen. Die Verantwortung für die Ent- ärztlichen Mitarbeiters nicht möglich. scheidung im Einzelfall trägt der Ver- Nicht nur dass das Gesundheitsrisiko tragsarzt. hoch ist, es mangelt in der Regel auch an der höchstpersönlichen Feststellung Beispielfälle der Impffähigkeit durch den Arzt. Laboruntersuchungen des Allgemein- labors (Kapitel 32.2 EBM) Besuche im Heim oder in der Einige Laboruntersuchungen (Bei- Häuslichkeit spiel: Glukosebestimmung) können Derartige Besuche zur Ausführung an einen nichtärztlichen Mitarbeiter ärztlich angeordneter Hilfeleistungen delegiert werden und als persönliche sind ausdrücklich für die Delegation an Leistungen des Vertragsarztes abge- geeignete nichtärztliche Mitarbeiter rechnet werden, wenn die Einhaltung vorgesehen und als gesonderte Gebüh- eines vorgegebenen Wert-Korridors renordnungspositionen abrechnungs- überwacht werden soll. Die diagnos- fähig. Auch in dem Fall, dass der nicht- tische Erstbewertung des Wertes zum ärztliche Mitarbeiter bei seinem Besuch Zweck der Diagnose oder die Bewer- einen anderen Arzt (Vertreter, Not- tung eines abweichenden Ergebnisses arzt, …) hinzuzieht, bleibt es bei der bezüglich der Therapieentscheidung Abrechnung der bis dahin ausgeführ- sind jedoch nicht delegierbar. ten Hilfeleistungen als persönliche Leistungen des Arztes, der den Besuch Schulung des Patienten des nichtärztlichen Mitarbeiters ange- Patientenschulungen sind delegier- ordnet hat. bar, wenn der Vertragsarzt die Schu- lung angeordnet hat. Aufgrund des Versorgung einer chronischen Wunde geringen Gesundheitsrisikos kann der Die betreffenden Gebührenord- nichtärztliche Mitarbeiter die Schulung nungspositionen erfordern mehrere auch während einer längeren Abwe- persönliche Arzt-Patienten-Kontakte. senheit des Arztes durchführen. Der Diese können nicht an einen nichtärzt- Vertragsarzt muss sich lediglich davon lichen Mitarbeiter delegiert werden. überzeugen, dass der nichtärztliche Mitarbeiter über die notwendige Qua- Physikalische Therapie lifikation verfügt. (Kapitel 30.4 EBM) Die Gebührenordnungspositionen Schutzimpfungen der physikalischen Therapie können Während Schutzimpfungen nach der an entsprechend qualifizierte nicht- Aufklärung des Versicherten durch den ärztliche Mitarbeiter delegiert werden. AUSGABE 12 / 2018 | Seite 21
Intern Praxis aktuell Entscheidend über das Ob und die Form Unser Service für Sie: ist im Einzelfall die Abwägung des Ge- Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 sundheitsrisikos und die Anordnung durch den Arzt. Zuschlag zur Vermeidung post- operativer Wundinfektionen Der Bewertungsausschuss hat rück- des Kapitels 31 und 36 des EBM, die wirkend zum 1. Januar 2018 einen Zu- entsprechend der Spezifikation doku- schlag beschlossen, der für die Ein- mentationsauslösende Leistungen richtungsbefragung im Rahmen der beinhalten können. Qualitätssicherung zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postope- Die GOP 01650 kann nur von: rative Wundinfektionen berechnet • Fachärzten für Chirurgie, werden kann. • Fachärzten für Orthopädie, • Fachärzten für Frauenheilkunde Dabei geht es um die Abbildung und Geburtshilfe sowie der Richtlinie des Gemeinsamen Bun- • Fachärzten für Urologie desausschusses zur einrichtungs- und berechnet werden. sektorenübergreifenden Qualitäts- sicherung im Einheitlichen Bewertungs- Die Leistung ist mit 47 Punkten be- maßstab (EBM). wertet. Der Höchstwert beträgt je Praxis 704 Punkte im Quartal. Ziel des sQS-Verfahrens ist die Ver- meidung von Wundinfektionen, die nach Die Vergütung erfolgt außerhalb der einer Operation auftreten können. Die morbiditätsbedingten Gesamtvergü- Richtlinie sieht eine jährliche einrich- tung. Die GOP 01650 wird von der tungsbezogene QS-Dokumentation Kassenärztlichen Vereinigung zuge- (Einrichtungsbefragung) vor. setzt. Für diese Befragung des Vertrags- arztes wird ein Zuschlag nach der GOP Unser Service für Sie: 01650 in den Abschnitt 1.6 EBM aufge- Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 nommen. Der Zuschlag gilt für die GOP Seite 22 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell Neugestaltung Check-up Vergütungsverhandlungen laufen Die Gesundheitsuntersuchungs- Die Neuausrichtung der Gesundheits- Richtlinie (Check-up) wurde bereits untersuchung zielt neben der Früher- im Juli 2018 durch den Gemeinsamen kennung von bevölkerungsmedizinisch Bundesausschuss nach den Vorgaben bedeutsamen Krankheiten insbeson- des Präventionsgesetzes angepasst. dere auch auf die Erfassung und Be- wertung von gesundheitlichen Risiken Die Vergütungsverhandlungen dazu und Belastungen und eine darauf ab- laufen. Die Durchführung und Abrech- gestimmte präventionsorientierte nung der neuen Gesundheitsunter- Beratung ab. suchung kann erst erfolgen, wenn da- rüber entschieden wurde. Die Verpflichtung, die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung auf Mit der Neugestaltung wurde die dem Berichtsvordruck (Muster 30) zu bislang geltende Altersgrenze (ab voll- dokumentieren, entfällt. Die Doku- endetem 35. Lebensjahr) auf das voll- mentation erfolgt ausschließlich in endete 18. Lebensjahr abgesenkt. der Patientenakte. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres Bis zum Abschluss der Vergütungs- bis zum Ende des 35. Lebensjahres ha- verhandlungen erfolgt die Durchfüh- ben die Versicherten einmalig Anspruch rung und Abrechnung nach den bis- auf die Gesundheitsuntersuchung. her gültigen Regelungen. Wir werden Sie umgehend informieren. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben die Versicherten alle drei statt Unser Service für Sie: wie bisher alle zwei Jahre Anspruch Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 auf die Gesundheitsuntersuchung. Früherkennung TK: neue Teilnahme- erklärungen Ab 1. Januar 2019 gibt es neue Teil- kasse. Zu Jahresbeginn werden diese nahmeerklärungen für die Versicherten Teilnahmeerklärungen auf unserer zu den Verträgen über zusätzliche Früh- Homepage zum Download zur Verfü- erkennungsuntersuchungen (U10/ U11 gung gestellt. und J2) von der Techniker Kranken- AUSGABE 12 / 2018 | Seite 23
Intern Praxis aktuell Anpassungen der BARMER-Verträge Beendigung der Überweisungssteuerungsvereinbarung Anlässlich der Aktualisierung der Daneben erfolgten einige Aktuali- Teilnahmeerklärungen der Versicher- sierungen und redaktionelle Überar- ten aufgrund der Datenschutzgrund- beitungen. Die Teilnahmeerklärungen verordnung wurde ein ganzes Paket und auch die neu gefassten Patienten- von Verträgen mit der BARMER über- informationen finden Sie wie gewohnt arbeitet. Die neu vereinbarten Teil- auf der Website der KVBB unter der nahmeerklärungen sind nicht mehr wie Rubrik Praxis/Qualitätssicherung. Die bisher per Fax, sondern im Original per aktualisierten Verträge finden Sie im Post an die BARMER zu versenden. geschützten Bereich der KVBB unter Bitte verwenden Sie ab sofort nur der Rubrik Verträge. noch die neuen Formulare. Leider konnte (noch) nicht für alle Um die Kosten des Postversandes Verträge mit der BARMER eine positive der neuen Teilnahmeerklärungen beim Lösung erreicht werden: Die BARMER einschreibenden Arzt zu kompensieren, hat die Überweisungssteuerungsver- wurden ab dem 1. Januar 2019 folgende einbarung zum Jahresende gekündigt. Vergütungsanhebungen vereinbart: Die Verhandlungen zu einer Anschluss- Die Betreuungspauschale bei kar- vereinbarung dauern noch an, sodass diologischer Weiterbehandlung ab dem 1. Januar 2019 für die BARMER (SNR 93458) des Cardio plus Branden- folgende Symbolnummern zunächst burg-Vertrages wird von 60 Euro auf nicht mehr abrechenbar sind: 93480A, 60,80 Euro erhöht. 93481A, 93480B und 93481B. In der Tonsillotomie-Vereinbarung Sobald Ergebnisse zu der von der steigt die Vergütung der Operations- KVBB eingeforderten Folgevereinba- leistungen (SNRn 92070 bis 92075) rung vorliegen, informieren wir Sie. jeweils um 0,80 Euro. Unser Service für Sie: Die monatliche Fallpauschale (SNR Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 93501) aus der agneszwei-Vereinbarung Fachbereich Qualitätssicherung wird von 40 Euro auf 40,10 Euro ange- Fachbereich Verträge hoben. Seite 24 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell „Adieu Muster 80/81“ … … sagten wir bereits am 1. Juli 2017. Wirtschaftsraum und der Schweiz Allerdings werden noch immer abrech- dient nach wie vor die Europäische nungsbegründende Unterlagen in Form Krankenversicherungskarte (EHIC) von Muster 80/81 bei den aushelfenden oder die provisorische Ersatzbeschei- Krankenkassen eingereicht. In diesen nigung (PEB). Fällen werden die Kosten für die Be- handlung von den Krankenkassen Muster 81 wurde durch das Formu- nicht übernommen. lar „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ ersetzt. Dieses Bitte beachten Sie deshalb: Das ist in Ihrem Praxisverwaltungssystem Muster 80, die „Dokumentation des in 13 verschiedenen Sprachen hinter- Behandlungsanspruches“, ist ersatz- legt. los entfallen. Unser Service für Sie: Als Anspruchsnachweis für den Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Patienten aus dem europäischen Anzeige AUSGABE 12 / 2018 | Seite 25
Intern Praxis aktuell Hautkrebs-Screening – Änderung der elektronischen Dokumentation Die geänderte elektronische Doku- sätzlich sollen die Übergänge eines mentation zum Hautkrebs-Screening Patienten vom Hausarzt zum Derma- steht den Ärzten ab dem 1. Quartal 2019 tologen zukünftig besser nachvollzo- im Praxisverwaltungssystem zur Ver- gen werden können. fügung. Mit der geänderten Dokumen- tation ist es möglich, Diagnosen diffe- Der Beschluss ist auf der Internet- renzierter anzugeben. seite des G-BA veröffentlich. Bislang enthielt der hausärztliche Dokumentationsdatensatz keine Infor- Unser Service für Sie: mationen dazu, ob eine Überweisung Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 an einen Dermatologen erfolgte. Grund- HPV-Impfung jetzt auch für Jungen Kassenleistung Die Kosten für die Impfung gegen Generell können Jugendliche, die Humane Papillomviren (HPV) werden das 14. Lebensjahr bereits vollendet zukünftig für alle Kinder zwischen 9 haben, Impfungen noch bis zum voll- und 14 Jahren von den gesetzlichen endeten 18. Lebensjahr nachholen. Krankenkassen übernommen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss Der Impfstoff wird über Sprech- (G-BA) in Berlin beschlossen. stundenbedarf bezogen. Die Abrech- nung der Leistung erfolgt über 89110. Grundlage der Änderung der Schutz- impfungs-Richtlinie (SI-RL) war die Unser Service für Sie: erweiterte Impfempfehlung der Stän- Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11 digen Impfkommission (STIKO). Die STIKO hatte die HPV-Impfung bislang nur für Mädchen empfohlen. Seite 26 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell „Gesund schwanger“: Weitere Krankenkassen dabei Dem Vertrag „Gesund schwanger“ Auf unserer Website (www.kvbb.de/ nach § 140a SGB V zwischen der AG praxis/qualitaetssicherung > Genehmi- Vertragskoordinierung der KBV, den gungspflichtige Leistungen > Übersicht für diese Versorgung maßgeblichen von A bis Z > Gesund schwanger) ist Berufsverbänden und der GWQ ist die eine aktuelle Aufstellung aller teilneh- BKK B. Braun Melsungen sowie die menden Krankenkassen hinterlegt. BKK Linde mit Wirkung ab 1. Januar 2019 beigetreten. Unser Service für Sie: Fachbereich Qualitätssicherung Heilfürsorge der Polizei Land Brandenburg Probleme beim Einlesen der Krankenversichertenkarte Die heilfürsorgeberechtigten Polizei- bzw. erhalten haben, können neben vollzugsbeamten des Landes Branden- der elektronischen Gesundheitskarte burg erhielten Ende Oktober eine neue auch die KVK sonstiger Kostenträger Krankenversichertenkarte (KVK). In einlesen.“ einer Vielzahl von Praxen kann diese nicht eingelesen werden. Die Ursache Nur für heilfürsorgeberechtigte Po- ist bisher unklar. lizeivollzugsbeamte gilt: Sofern die KVK vorgelegt wird, diese aber nicht einge- Die Vereinbarung zur Ausgabe von lesen werden kann, erfolgt die Abrech- KVK durch Kostenträger außerhalb nung ohne gesonderte Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung im Ersatzverfahren über die Kassen- in der Fassung vom 1. Oktober 2014 ärztliche Vereinigung. ist unverändert gültig. Die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung informiert Bewahren Sie bitte eine Kopie der dazu auf ihrer Internetseite wie folgt: KVK in der Praxis auf! „Die E-Health-Kartenterminals, die Unser Service für Sie: die Praxen im Rahmen der Anbindung Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 an die Telematikinfrastruktur erhalten AUSGABE 12 / 2018 | Seite 27
Intern Praxis aktuell Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse! Aus aktuellem Anlass möchten wir blüten und -extrakte verordnen. (Siehe noch einmal zum Leistungsrecht der dazu auch unsere Veröffentlichungen gesetzlichen Krankenversicherung bei zum Thema auf unserer Internetseite Cannabis-Verordnungen informieren. unter www.kvbb.de/praxis/ verordnungen/arzneimittel) Patienten mit schwerwiegenden Er- krankungen können seit März 2017 mit Es liegen zahlreiche Prüfanträge der Cannabis versorgt werden, wenn die Krankenkassen vor, da Vertragsärzte Krankenkasse einen entsprechenden ohne Genehmigung durch die Kranken- Antrag des Patienten genehmigt hat. kassen Cannabis rezeptiert haben. Jeder Haus- und Facharzt darf seit- Wir bitten um Beachtung! dem Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon, standardisierte Unser Service für Sie: Rezepturarzneimittel und Cannabis- Marianna Kaiser 0331/98 22 98 11 Vertrag klassische Homöopathie: neue Teilnahmeerklärungen Zum Vertrag zur Versorgung mit „Teilnahmeerklärung Versicherter“ klassischer Homöopathie gemäß ersetzt. § 73c SGB V mit der IKK classic und der SECURVITA BKK werden mit Wir- Ab 1. Januar 2019 sind die neuen kung zum 1. Januar 2019 die „Teilnah- Teilnahmeerklärungen zu verwenden. meerklärung Vertragsarzt“ und die Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Seite 28 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell Reha für chronisch kranke Kinder und Jugendliche: Das gilt es zu beachten Adipositas, Hautprobleme, psychische der Diagnose und der bisherigen Be- Störungen: Es gibt viele Gründe für eine handlung ist vor allem anzugeben, wie Kinder- und Jugend-Reha. Um mehr sich die gesundheitlichen und persön- Jugendlichen, die gesundheitlich und lichen Probleme auf Alltag, Familie persönlich beeinträchtigt sind, eine und Schule auswirken. Vorliegende Rehabilitation zu ermöglichen, setzt wichtige Befunde und Arztbriefe soll- das Bündnis für Kinder- und Jugendreha ten in Kopie mitgegeben werden. Für (BKJR) neben Kinderärzten auch auf diesen Aufwand erhält der Arzt der- Hausärzte. zeit 28,78 Euro und beantragt dies über das Formular „Honorarabrechnung“. Tipps für die Antragstellung Alle Formulare sind auf der Website Antrag durch die Eltern, Befundbericht www.kinder-und-jugend-reha-im- vom Hausarzt/Kinderarzt netz.de zu finden. Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen zur Rehabilitation durch die Besteht bei den Eltern kein Anspruch Deutsche Rentenversicherung (DRV). gegenüber der Rentenversicherung, Die Eltern beantragen sie bei der Ren- ist der Antrag bei der Krankenver- tenversicherung eines Elternteils. Über sicherung zu stellen. wen das Kind krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle. Aus der jähr- Alle Kosten werden übernommen lichen Renteninformation wissen die Die Rentenversicherung übernimmt Eltern, welche Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation und die zuständig ist. Sind die Elternteile bei Reisekosten. Eine Zuzahlung fällt nicht unterschiedlichen DRV-Trägern renten- an. Wird das Kind von einem Elternteil versichert, können sie auswählen, wo begleitet – dies ist grundsätzlich bis sie den Antrag stellen wollen. Kinder zum zwölften Geburtstag möglich – und Jugendliche, die in einer Pflege- werden die Kosten der Begleitperson familie leben, erhalten die Reha über übernommen. Ist diese berufstätig, die Rentenversicherung der Pflege- wird auch der Verdienstausfall bezahlt. eltern. Muss ein gesundes Geschwisterkind mit aufgenommen werden, werden Der Hausarzt füllt den zweiseitigen auch diese Kosten übernommen. ärztlichen Befundbericht aus. Neben Seite 30 | AUSGABE 12 / 2018
Intern Praxis aktuell Die richtige Klinik finden Befundbericht im Bemerkungsfeld Die Wahl der geeigneten Klinik kann angeben. man guten Gewissens der Rentenver- sicherung überlassen. Sie kennt alle Unterstützung bei der Antragstellung Rehakliniken und überprüft diese im Das Bündnis Kinder- und Jugendreha Rahmen ihrer Qualitätssicherung regel- unterstützt den Hausarzt und die Fa- mäßig. Möchte der Hausarzt oder die milie umfassend bei der Antragstel- Familie aus berechtigten Gründen eine lung. Alle Infos zur Kinder- und Jugend- bestimmte Klinik in Anspruch nehmen, reha, zur Antragstellung und zu den so ist dies im Rahmen des Wunsch- Kliniken sind auf der Website des BKJR und Wahlrechts möglich. Hier sollte www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de der Hausarzt den Klinikwunsch im zu finden. Kontakt Mailanfragen an kontakt@kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder a.baumann@bkjr.de werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Alle Formulare finden Sie online: www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder www.deutsche-rentenversicherung.de Aufbewahrungsfristen beachten Die Zeit rund um den Jahreswechsel Aktuelle Informationen rund um die wird in vielen Praxen genutzt, um das Aufbewahrungsfristen für ärztliche Archiv auf den neuesten Stand zu Unterlagen finden Sie auf der Inter- bringen. Nicht zuletzt auch mit Blick netseite der Landesärztekammer auf die neue Datenschutzgrundver- Brandenburg unter: ordnung stellt sich dabei oft die Frage: www.laekb.de/files/146ADFB1CBB/02 Kann das weg oder muss ich das noch Aufbewahrungsfristen.pdf oder über aufheben? den Webcode web162 AUSGABE 12 / 2018 | Seite 31
Intern Praxis digital eTerminservice für Mitglieder Freie Termine selbst melden Für Fachärzte und Psychothera- Termine auch absagen. Die bisherige peuten wird das Melden von Terminen Meldung freier Termine an die Mitar- an die Terminservicestelle der Kassen- beiterinnen der KV mittels Fax, Mail ärztlichen Vereinigung Brandenburg oder auch telefonisch entfällt damit. (KVBB) in 2019 leichter: Sie können dann Das spart für Sie wertvolle Zeit in der dafür die Software „eTerminservice“ Praxis. nutzen. Damit können sie mit wenigen Klicks freie Kapazitäten an die Termin- Darüber hinaus werden Ihnen die servicestelle melden. zu den durch die Terminservicestelle vermittelten Terminen zugehörigen Was ist der eTerminservice? vollständigen Patientennamen und Der eTerminservice ist eine im Auf- Kontaktdaten angezeigt. Diese konn- trag der Kassenärztlichen Bundesver- ten Ihnen in der per Fax zugegang- einigung für die Terminverwaltung enen Buchungsmitteilung aus daten- und -vermittlung entwickelte Software. schutzrechtlichen Gründen nicht ge- Sie wird über den aktuellen Webbrowser nannt werden. angezeigt und kann sowohl von den Mitarbeiterinnen der Terminservice- Wo ist der eTerminservice stelle als auch von den Arzt- und Psycho- künftig zu finden? therapeutenpraxen genutzt werden. Als Arzt oder Psychotherapeut fin- den Sie den eTerminservice künftig in Die Mitarbeiter der KVBB-Termin- Ihrem Zugang zum Abrechnungsportal servicestelle arbeiten seit Beginn mit der KV Brandenburg (über DatenNerv dieser Anwendung. bzw. Telematikinfrastruktur). Welche Möglichkeiten und Vor- In der nächsten Ausgabe werden teile bringt der eTerminservice? wir Sie über den Zeitpunkt der Frei- Im eTerminservice können Sie Ter- schaltung der Software, Detailanwen- mine für die Vermittlung durch die dungen wie das Einpflegen, Löschen Terminservicestelle selbstständig ein- und Blockieren von Terminen sowie tragen, löschen, eingetragene Termine Schulungstermine für die Software blockieren oder wenn nötig, gebuchte informieren. Unser Service für Sie: Informationsdienst 0331/98 22 98 01 Seite 32 | AUSGABE 12 / 2018
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