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Intern 12 | 2018
KVBB-Vertreterversammlung:
Digitalisierung diskutiert
KBV-Vertreterversammlung:
Resolution gegen TSVG-Entwurf
Informationen für den Praxisalltag:
Abrechnung delegierbarer Tätigkeiten
BARMER-Verträge angepasst
eTerminservice für MitgliederIntern
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die letzte Vertreterversammlung eines jeden Jahres steht traditionell im Zeichen
des Haushalts.
Unsere Vertreter haben den Haushaltsplan für 2019 mehrheitlich beschlossen
(s. Details ab Seite 12). Zur Finanzierung des Haushalts müssen wir erstmals eine
Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes
für die Quartale I/2019 bis III/2019 erheben. Grund dafür sind die Eingriffe der Politik
in unsere funktionierende Selbstverwaltung und die Umsetzung von Koordinie-
rungsaufgaben durch die KV, die die ärztliche Zusammenarbeit fördern und damit
auch auf die ärztliche Tätigkeit entlastend wirken sollen.
Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen Vorhaben von Bundgesundheitsminister
Jens Spahn, dass die Terminservicestellen sieben Tage die Woche rund um die Uhr
zu erreichen sind und die KVen verpflichtet werden, Termine bei Haus- und Fach-
ärzten sowie Akuttermine zu Sprechstundenzeiten zu vermitteln.
Daher ist es notwendig, eine gesonderte Sicherstellungsumlage zu erheben. Damit
stellen wir die Kosten für die ärztlichen Bereitschaftspraxen, die Koordinierungs-
stelle bzw. das Management der Bereitschaftsdienstnummer 116117, den Fahrdienst
für den Bereitschaftsdienst, den internen Personalaufwand sowie weitere Kosten
im Zusammenhang mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz dar.
Der Haushaltsausschuss und der Gemeinsame Fachausschuss hatten sich im Vorfeld
der Vertreterversammlung mit einer prozentualen Sicherstellungsumlage und
anderen Umlagekonzepten befasst und schließlich für eine prozentuale Umlage
votiert.
Mit kollegialen Grüßen
MUDr./ČS Peter Noack
Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 1Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik 4 Die Digitalisierung ist längst da
Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der
neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet
8 KBV-VV: TSVG abgelehnt – Patientensteuerung
gefordert
11 60 Tage für Papierkram
Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen
Praxis aktuell 12 Haushaltsplan 2019 der KVBB
13 Geschäftsjahr 2017 erfolgreich abgeschlossen
16 Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018
17 Abschlagszahlungen 2019
18 Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus
und Frankfurt (Oder)
18 Abrechnung delegierter Tätigkeiten durch den
Vertragsarzt
22 Zuschlag zur Vermeidung postoperativer
Wundinfektionen
23 Neugestaltung Check-up
24 Anpassungen der BARMER-Verträge
25 „Adieu Muster 80/81“ …
26 Hautkrebs-Screening – Änderung der
elektronischen Dokumentation
26 HPV-Impfung jetzt auch für Jungen
Kassenleistung
27 Heilfürsorge der Polizei Land Brandenburg
28 Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse!
Seite 2 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Inhaltsverzeichnis
30 Reha für chronisch kranke Kinder und
Jugendliche: Das gilt es zu beachten
31 Aufbewahrungsfristen beachten
Praxis digital 32 eTerminservice für Mitglieder
33 TSVG digital – AU-Bescheinigung digital,
aber noch nur ein wenig!
34 Ada – Eine App, zwei Meinungen
Sicherstellung 38 Niederlassungen im November 2018
38 Entscheidungen Zulassungsausschuss
Oktober/November 2018
50 Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
51 Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen
Service 54 Praxisbörse
63 Fortbildungen
67 Neue Prüfvereinbarung für die Wirtschaftlich-
keitsprüfung ab 1.1.2019
68 KVBB-Infotag für Existenzgründer und
Praxisabgeber
71 Das A und O für Existenzgründer
72 Kann Telemedizin helfen bei der dermatologischen
Versorgung im Flächenland Brandenburg?
76 Impressum
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 3Intern
Berufspolitik
Vertreterversammlung
Die Digitalisierung ist längst da
KVBB-Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der
neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet
„Wenn ein Populist und ein Ideologe Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach
mit Fliege gemeinsam Gesundheits- geplante TSVG soll spätestens im Som-
politik machen, dann entsteht ein Ge- mer 2019 in Kraft treten.
setz wie das TSVG!“ MUDr./ČS Peter
Noack, Vorstandsvorsitzender der Zu verhindern sei das Gesetz nicht
Kassenärztlichen Vereinigung Branden- mehr – es biete aber auch Chancen,
burg (KVBB), machte auf der Vertreter- die die Ärzteschaft nun nutzen müsse:
versammlung der KVBB am 23. Novem- „Das TSVG ist Zuckerbrot und Peitsche.
ber keinen Hehl aus seiner Ablehnung Der Zucker ist, dass es für bestimmte
des Terminservice- und Versorgungs- Leistungen zukünftig eine höhere Ver-
gesetzes (TSVG). Das von Gesundheits- gütung und eine Teil-Entbudgetierung
minister Jens Spahn und dem SPD- geben soll“, erläuterte der KVBB-Chef.
Mit Blick auf die Digitalisierung des
Gesundheitswesens sagte er, dass
Smartphones und Computer in der sich
so schnell verändernden Welt längst
Normalität seien. „Die Patienten nutzen
die Geräte und die Technologien. Da-
mit müssen wir umgehen. Unser Ziel
muss es sein, dass die Patienten wei-
terhin in unsere Praxen kommen, denn
der Kontakt zwischen Patient und Arzt
ist der Goldstandard einer medizini-
schen Behandlung. In einer digitali-
sierten Welt müssen wir jedoch unsere
eigenen Plattformangebote, wie die
116117, aufbauen, um beispielsweise
die Gesundheitskompetenz unserer
Patienten zu fördern oder eine medi-
zinisch sinnvolle Koordination der In-
anspruchnahme unserer Praxen zu
MUDr./ČS Peter Noack
Seite 4 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Berufspolitik
Einstimmig votierten die Vertreter für eine bessere Patientenkoordination.
Fotos: Christian Wehry
erreichen. Denn das bedeutet Zukunfts- den Angebote wie die einheitliche
sicherung für uns und den ärztlichen Bereitschaftsdienstnummer und die
Nachwuchs.“ Online-Arztsuche müssen wir zukunfts-
sicher weiter ausbauen. Denn nur das
Patientenkoordination Praxisschild ist nicht mehr der letzte
Dipl.-Med. Andreas Schwark, stell- Schrei.“
vertretender Vorsitzender und nieder-
gelassener Hausarzt, berichtete aus In einem entsprechenden Beschluss
seiner Praxis: „Die Patienten nutzen bekannten sich die VV-Mitglieder ein-
Sprachassistenten wie Alexa und Siri stimmig zu einer besseren Patienten-
oder Diagnose-Apps wie Ada. Ich er- koordination. Dafür forderten sie unter
lebe selbst, dass der 90-jährige Patient anderem die Krankenkassen auf, flä-
genauso im Internet nach Sprechstun- chendeckend Überweisungssteue-
denzeiten schaut, wie die junge Frau, rungsverträge zu vereinbaren.
die ihre Symptome googelt.“
Telematikinfrastruktur
Die ambulant tätigen Kolleginnen Auch der stellvertretende Vorsitzende
und Kollegen müssten die Patienten, Holger Rostek stellte die Digitalisierung
ihre Zielgruppe, wieder stärker in den und neue Technologien in den Mittel-
Fokus nehmen. „Wichtig ist, dass wir punkt seiner Rede. Zur Einführung der
die Patienten koordinieren. Das gelingt Telematikinfrastruktur (TI) in Branden-
über die 116117 immer besser“, so der burg berichtete er, dass mittlerweile
KVBB-Vize weiter. „Unsere bestehen- 52 Prozent der Praxen im Land Bran-
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 5Intern
Berufspolitik
denburg an die TI angeschlossen seien Die Digitalisierung ist da
oder den Anschluss beantragt hätten. Viel diskutiert wurden Herr Rosteks
Die übrigen 48 Prozent seien noch Ausführungen zu technologischen
nicht angeschlossen, da zum Beispiel Trends und Entwicklungen, die aktuell
die notwendigen Konnektoren fehlten. Einzug in die Gesundheitsversorgung
Es bestehe aber trotzdem die Pflicht halten. Der IT-Vorstand berichtete
zum Anschluss an die TI bis zum von Milliardensummen, welche die
1. Januar 2019, und es drohe weiterhin großen Konzerne Google, Microsoft
ein Honorarabzug von einem Prozent, und Co. in die Digital-Health-Projekte
falls kein Versichertenstammdatenab- stecken, Krankenkassen, die mit elek-
gleich durchgeführt werde. „Wenn Sie tronischen Patientenakten auf den
noch nicht an die Telematikinfrastruktur Markt drängen und Gesundheits-Apps
angeschlossen sind, wird diese Kürzung wie Ada, die mittels Künstlicher Intelli-
bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt. genz Diagnose-Wahrscheinlichkeiten
Voraussetzung hierzu ist, dass Sie stellen.
vor dem 1. April 2019 eine verbindliche
Vereinbarung zur Installation abge- „Die Technologien und Anbieter sind
schlossen haben und uns diese nach- längst da, und sie werden das Arzt-
weisen, “ so Herr Rostek. Patienten-Verhältnis grundlegend ver-
ändern. Die Akteure und Systeme ver-
Im kommenden Jahr sollen unter suchen, sich zwischen Arzt und Patien-
anderem der Notfalldatensatz (NFDM) ten zu platzieren. Und das darf nicht
und der elektronische Medikations- ungeregelt passieren. Den Platz müssen
plan (eMP) als verpflichtende Anwen- wir besetzen und uns aktiv einbringen“,
dungen in der TI eingeführt und auf forderte der KVBB-Vorstand.
den elektronischen Gesundheitskarten
der Patienten gespeichert werden. Vor diesem Hintergrund gründete
„Das müssen Ärzte machen und nicht sich aus der VV heraus eine neue AG
das Praxisteam. Dafür werden Sie Digitalisierung. 13 VV-Mitglieder wollen
sicherlich weitere Kartenlesegeräte in sich zukünftig gemeinsam mit Herrn
Ihrer Praxis benötigen“, erläuterte Rostek intensiv mit den Risiken und
Herr Rostek. Zur Refinanzierung würde Chancen, die die Digitalisierung für
es eine einmalige Praxispauschale die ambulante Versorgung und die
von 530 Euro sowie eine quartals- niedergelassenen Ärzte bringt,
weise Betriebskostenpauschale von beschäftigen.
4,50 Euro geben. Christian Wehry
Seite 6 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Berufspolitik
Vertreterversammlungs-Beschluss:
Überweisungen und zeitnahe Termine
Für eine bessere Patientenkoordination fasste die Vertreterversammlung
einstimmig folgenden Beschluss:
„Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg bekennt sich grundsätzlich
zur Patientenkoordination in der innerärztlichen Zusammenarbeit. Eine quali-
fizierte innerärztliche Überweisung, vor allem zwischen Hausarzt und Gebiets-
arzt, ist ein Element der Patientenkoordination. Patienten mit solchen Über-
weisungen sollen zeitnahe Termine erhalten. Deshalb fordert die Vertreter-
versammlung der KV Brandenburg die Krankenkassen auf, die beschlossenen
Überweisungssteuerungsverträge fortzuführen oder weitere mit der KV Bran-
denburg zu vereinbaren.“
Herzlichen Glückwunsch!
Dr. Johannes Becker ist Träger der
Ehrennadel der Landesärztekammer
Brandenburg (LÄKB). Der Hausarzt
aus Ruhland erhielt die Auszeichnung
am 24. November auf der Kammerver-
sammlung in Potsdam.
LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank-
Ullrich Schulz würdigte in seiner Lau-
datio Dr. Beckers langjährige berufs-
politische Arbeit: „Sie haben die Inte- Fürs Revers: Dr. Becker erhielt die Ehrennadel
ressen der Kolleginnen und Kollegen von Dipl.-Med. Schulz. Foto: LÄKB/Berger
immer ruhig, besonnen und unaufge-
regt und dennoch mit großem Engage- Dr. Becker ist seit 1990 als niederge-
ment und Erfolg vertreten. Die gute lassener Hausarzt tätig und engagiert
Zusammenarbeit zwischen Haus- und sich seit 1992 ehrenamtlich für die
Gebietsärzten war und ist Ihnen immer Ärzteschaft – unter anderem als Mit-
wichtig und zeigt, dass Sie immer die glied der Vertreterversammlung, des
Interessen der gesamten Ärzteschaft Regionalbeirates oder des Haushalts-
des Landes Brandenburg im Blick ausschusses der Kassenärztlichen Ver-
hatten.“ einigung Brandenburg. ute
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 7Intern
Berufspolitik
KBV-VV: TSVG abgelehnt –
Patientensteuerung gefordert
Ganz im Zeichen der Kritik am ge- lichen“. Dr. Gassen betonte allerdings:
planten Terminservice- und Versor- „Patientensteuerung passt natürlich
gungsgesetzes (TSVG) stand die Ver- nicht zum Kundengedanken, nicht zu
treterversammlung (VV) der Kassen- der Überzeugung, dass der Bürger,
ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) respektive Patient, respektive Wähler
am 7. Dezember in Berlin. sich überall und jederzeit medizinischer
Leistungen erfreuen soll, wie er es für
In seiner Rede machte Dr. Andreas nötig hält.“
Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV,
die Risiken und Nebenwirkungen deut- Eigenverantwortung gefordert
lich: „Mit jedem neuen Gesetz, wie dem „Eine Patientensteuerung ist alter-
TSVG werden mehr und mehr Ärzte nativlos“, sagte auch Dr. Stephan Hof-
aus der Selbstständigkeit vertrieben. meister, stellvertretender KBV-Vor-
Selbst wenn die Zahl der Köpfe in der standsvorsitzender. Mit der 116117
Ärzteschaft steigt, steigt doch nicht würde nun ein zentrales Instrument
die zur Verfügung stehende Arztzeit.“ für die Patientensteuerung aufgebaut,
das auch mit den Terminservicestellen
Angesichts der notorisch kleinen gekoppelt werde. „Wir bekommen
Absolventenzahlen im Studienfach damit eine Versorgung aus einem Guss
Medizin müsse alles getan werden, und entlasten sowohl die Vertragsärzte
damit die Ärzte, die jetzt noch in der als auch die Kollegen in den Kliniken.
Versorgung seien, so gute Bedingun- Das ist gelebte Sicherstellung, die an
gen hätten, dass sie auch weiterhin der Basis gewiss nicht unkritisch ge-
als wirtschaftlich-selbstständiger Ver- sehen wird.“
tragsarzt arbeiteten, so Dr. Gassen
weiter. Er forderte deshalb erneut den Gefordert sei endlich auch die Politik.
konsequenten Einstieg in den Ausstieg „Wo ist der schlichte Satz im TSVG,
der Budgetierung und eine wirkungs- dass die gesetzlichen Krankenkassen
volle Patientensteuerung. einen Primärarzt- oder Steuerungstarif
anbieten müssen? Wie einfach wäre
Mit dem Konzept KBV 2020 hätten das? Dies ist ein freies Land, keiner
die KBV und die Kassenärztlichen Ver- muss, aber jeder kann dieses Angebot
einigungen konkrete Vorschläge erar- nutzen. Der Versicherte bekommt
beitet. Die gezielte Patientensteuerung einen Teil des Beitrages als Incentive
sei „die einzige Lösung, um auch in Zu- zurück, wenn er oder sie sich sinnvoll
kunft eine adäquate und ressourcen- steuern lässt.“ Weiter sagte Dr. Hof-
schonende Terminvorgabe zu ermög- meister: „Endlich wäre auch im Ge-
Seite 8 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Berufspolitik
sundheitswesen das zwingende Prin- die medizinischen Standards in der
zip jeder solidarischen Struktur imple- ePA übertragen. „Hier verfügt die KBV
mentiert: die Eigenverantwortung! über Erfahrung und wird sich an inter-
Ohne diese scheitern solche Systeme nationalen Standards orientieren. Bei
unweigerlich irgendwann.“ der KBV spielen außerdem wirtschaft-
liche Interessen keine Rolle, uns geht
Vor diesem Hintergrund wies die VV es um die Versorgung und vernünftige
einstimmig in einer Resolution das TSVG Anwendungen“, wies Dr. Kriedel
in seiner vorliegenden Form zurück Kritik an dieser Aufgabenverteilung
(siehe Seite 10). von sich.
Digitale Welt Die KBV übernehme außerdem Ver-
Dr. Thomas Kriedel, KBV-Vorstands- antwortung bei der technischen Aus-
mitglied, betonte in seiner Rede die gestaltung der 116117. „Die Vorarbeiten
Vorarbeit der KBV in den Bereichen an diesem Projekt sind schon gut fort-
Qualität, Digitalisierung und Telematik- geschritten“, berichtete Dr. Kriedel.
Nein zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz. Foto: KBV/Funke
infrastruktur. „Wir, die Akteure im Ge- Mit dem TSVG werde die KBV voraus-
sundheitswesen, können die Digitali- sichtlich die Kompetenz erhalten, die
sierung am besten gestalten“, meinte Bereitschaftsdienstnummer bundes-
er und verwies damit auf einen Erfolg weit einheitlich zu regeln. „Die 116117
bei der elektronischen Patienenakte ist die Fortführung des Sicherstellungs-
(ePA): In einem Letter of Intent von auftrages in der digitalen Welt. Uns ist
KBV, Kassenzahnärztlicher Bundes- daher wichtig, dass dieses Instrument
vereinigung und GKV-Spitzenverband stabil funktioniert“, machte er deutlich.
wurde der KBV die Verantwortung für Lesen Sie weiter auf Seite 10.
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 9Intern
Berufspolitik
Resolution:
Gesetzentwurf für ein TSVG in der vorliegenden
Form zurückweisen
Der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Entwurf für ein TSVG
(Terminservice- und Versorgungsgesetz) verortet das Missverhältnis zwischen
eskalierender Inanspruchnahme und begrenzten ärztlichen Kapazitäten vor-
dergründig in einer mangelnden Einsatzbereitschaft der Ärzte und psycholo-
gischen Psychotherapeuten. Ein Instrumentarium aus monetären Anreizen
sowie erweiterten Kontroll- und Sanktionsdrohungen soll bis ins Detail in die
freiberuflich und hoch professionell organisierten Abläufe unserer vertrags-
ärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen eingreifen. Darüber hinaus
werden die Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung in bislang nicht
gekanntem Ausmaß ihrer Gestaltungsbefugnisse beraubt.
Wir, die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes-
vereinigung, unterstreichen unsere Ablehnung des vorliegenden Gesetzent-
wurfs. Er beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufs-
standes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeits-
leistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswir-
kungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten.
Es müssen jetzt die tatsächlich schwerwiegenden Unzulänglichkeiten der Ge-
sundheitspolitik identifiziert und ursächlich angegangen werden. Nachhaltig
genügende Arztzeit braucht ausreichenden beruflichen Nachwuchs. Budget-
deckel auf den Honoraren, Regressdrohungen und zunehmender staatlicher
Dirigismus im ärztlichen Alltag sind fatale Leistungsbremsen. Sie schrecken
potenzielle Einsteiger ab und verschärfen so den Ärztemangel in der Zukunft.
Wir fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen
Gesetzentwurf in Hinsicht auf die obengenannten Punkte abzuändern. In der
vorliegenden Form müssen wir Vertragsärzte ansonsten den Gesetzentwurf
ablehnen.
Seite 10 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Berufspolitik
60 Tage für Papierkram
Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen
60 Tage oder rund 54,4 Mio. Netto- Stunden) oder die Verordnung von
arbeitsstunden werden in einer nieder- Heilmitteln (rund 2 Mio. Stunden) zu
gelassenen Arztpraxis pro Jahr für Buche.
Bürokratie fällig. Das ist das Ergebnis
des Bürokratieindexes, den Kassen- „Ärzte wünschen sich mehr Zeit für
ärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Patienten und weniger Zeit am
zusammen mit der Fachhochschule des Schreibtisch. Daher betrachten wir die
Mittelstands (FHM) jetzt zum dritten Entwicklung mit Sorge“, so Dr. Kriedel.
Mal erstellt hat. Demnach stieg die
Bürokratielast im Vergleich zu 2017 Doch es gab auch kleine Erfolge zu
um 0,6 Prozent oder 323.000 Stunden. vermelden. So gab es Entlastungen
bei der Informationspflicht „Erhebung
Als Hauptfaktor für diese Entwick- von Daten im Ersatzverfahren“ und
lung macht die Studie die Folgen des durch den Wegfall der „Überweisung
demografischen Wandels aus. „Ältere zum Durchgangsarzt“ und des „Behand-
und mehrfach erkrankte Patienten lungsausweises“ für Opiatabhängige.
gehen öfter zum Arzt und benötigen
mehr ärztliche Leistungen. Dadurch KBV-Vorstand Dr. Kriedel forderte
erhöht sich auch der bürokratische erneut ein verbindliches Bürokratie-
Aufwand“, erläuterte KBV-Vorstand abbau-Ziel von 25 Prozent. Dies ent-
Dr. Thomas Kriedel. Neben der allge- spreche insgesamt rund 13 Mio. Stun-
meinen Patientendokumentation und den pro Jahr oder 15 Arbeitstagen je
dem Datenaustausch mit Kollegen Praxis. Auch die Digitalisierung biete
schlagen vor allem die Verordnung von die Chance, Bürokratie abzubauen.
Krankenbeförderung (rund 3,9 Mio. ute
Neue Entschädigungsordnung
Ab 2019 gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder der KV Brandenburg eine neue
Entschädigungsordnung. Details dazu finden Sie ab Januar 2019 auf unserer
Internetseite www.kvbb.de unter dem Webcode web163
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 11Intern
Haushalt
Haushaltsplan 2019 der KVBB
Aufstellung des Haushaltsplanes der KV Brandenburg für das Jahr 2019 mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 41.016.750,00 Euro
auf den Investitionshaushalt 1.335.500,00 Euro
auf den Verwaltungshaushalt 39.681.250,00 Euro
Die Vertreterversammlung hat den Haushaltsplan 2019 am 23.11.2018 mehrheit-
lich beschlossen.
Die Verwaltungskostenumlage setzt sich wie folgt zusammen:
• aus einer prozentualen Verwaltungskostenumlage in Höhe von 2,30 Pro-
zent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018 bis III/2019,
• aus einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 100,00 Euro je Quartal,
• aus einer Umlage für die Förderung der Weiterbildung in Höhe von
0,40 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018
bis III/2019,
• aus einer Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des
Honorarumsatzes für die Quartale I/2019 bis III/2019*.
Verwaltungshaushalt
Der Anteil der zusammengefassten Aufwands- und Ertragspositionen in den
einzelnen Kontengruppen am Verwaltungshaushalt stellt sich im Haushaltsjahr
2019 wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt gesamt 39.681 TEUR
darunter Kontengruppe:
60 Personalaufwand 25.139 TEUR
61 Aufwand für die Selbstverwaltung 480 TEUR
62 Aufwand für die gemeinsame Selbstverwaltung 800 TEUR
63 Sachaufwand Verwaltung und Sachaufwand für Ärzte 4.240 TEUR
64 Abschreibungen 919 TEUR
65 Organisatorische Aufgaben 8.032 TEUR
66-67 Vermögens- und Sonstiger Aufwand 71 TEUR
*gem. VV-Beschluss vom 14.09.2018
Seite 12 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Haushalt
Erträge gesamt 39.681 TEUR
darunter Kontengruppe:
70 Verwaltungskostenumlage 34.690 TEUR
71 Kostenbeiträge/Erstattungen von Vertragspartnern 665 TEUR
73-76 Gebühren/Grundstückserträge 985 TEUR
77 Sonstige Erträge 2.946 TEUR
78 Entnahmen aus Rücklagen 395 TEUR
Geschäftsjahr 2017 wurde erfolgreich
abgeschlossen
Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wurde durch den Revisions-
verband ärztlicher Organisationen und Verbände e.V., Münster, der uneinge-
schränkte Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 erteilt, wonach die
Buchführung und der Jahresabschluss nach der pflichtgemäßen Prüfung den
gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen.
Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.621.721,41 Euro ab, welcher der Betriebsmittelrücklage entnommen wurde.
Gegenüber dem Haushaltsansatz ist eine Verbesserung um 1.231.278,59 Euro zu
verzeichnen.
Lesen Sie weiter auf Seite 14.
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 13Intern
Haushalt
Angaben gem. § 78 Abs. 3 in Verbindung mit § 305 b SGB V
1. Abrechnungsdaten
Ärzte/psychologische Psychotherapeuten 4.556
Honorarvolumen 1.078.628 TEUR
Behandlungsfälle 17.552.383
2. Haushaltsdaten
Verwaltungshaushalt gesamt 33.340 TEUR
Personalaufwand 23.765 TEUR
Sachaufwand 3.934 TEUR
Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen 1.207 TEUR
Verwaltungskostenumlage 26.628 TEUR
Sonstige Erträge 3.126 TEUR
Investitionshaushalt 713 TEUR
Fehlbetrag 1.622 TEUR
3. Sonstige Daten
Verwaltungskostenumlage
2,3 Prozent
IV. Quartal 2016 bis III. Quartal 2017
Mitarbeiter 353
Bilanzsumme 413,2 Mio EUR
Seite 14 | AUSGABE 12 / 2018Anzeige
Intern
Praxis aktuell
Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018
Frist endet am 8. Januar 2019
Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
form mit der Abrechnung einzureichen.
Die ergänzenden Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,
• Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
der GOP 35152 EBM
und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die
KVBB möglich ist:
• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
• Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
verwandte Rechtskreise
senden Sie bitte per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen
per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:
2. bis 8. Januar 2019, 9 bis 17 Uhr
bei der KVBB in Potsdam
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und
begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das
Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Zentrale Formularbestellung in Potsdam
Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05
Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen
Seite 16 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
Abschlagszahlungen 2019
Abschlagsmonat Zahlungstermin Wochentag
Januar 05.02.2019 Dienstag
Februar 04.03.2019 Montag
März 03.04.2019 Mittwoch
April 06.05.2019 Montag
Mai 04.06.2019 Dienstag
Juni 03.07.2019 Mittwoch
Juli 06.08.2019 Dienstag
August 03.09.2019 Dienstag
September 04.10.2019 Freitag
Oktober 05.11.2019 Dienstag
November 03.12.2019 Dienstag
Dezember 06.01.2020 Montag
Die Restzahlung für das Quartal 3/2018 erfolgt
am 28. Januar 2019.
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachver-
rechnungen (Frau Schrader) 0331/23 09 409
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 17Intern
Praxis aktuell
Individuelle Abrechnungsberatungen
in Cottbus und Frankfurt (Oder)
Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir Ihnen am 13. Februar 2019 sowohl
in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) wieder individuelle Beratungen zu
folgenden Inhalten an:
• Umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung
• Weitere Themen rund um die Abrechnung
Ort: Cottbus Frankfurt (Oder)
Anschrift: Thiemstraße 112 Berliner Straße 23a
Datum: 13. Februar 2019
Uhrzeit: 10 bis 16 Uhr
Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer
Beratungsthemen!
Unsere Kontaktdaten:
Telefon: 0331/98 22 98 03, Fax: 0331/23 09 543, E-Mail: ebmhotline@kvbb.de
Abrechnung delegierter Tätigkeiten
durch den Vertragsarzt
Abrechnung von an den nichtärztlichen Mitarbeiter delegier-
ten Tätigkeiten durch den Vertragsarzt
Der Vertragsarzt darf die durchge- achtung des Gebots zur persönlichen
führte Diagnostik und Behandlung nur Leistungserbringung erbracht hat. Eine
dann zu Lasten der Gesetzlichen Kran- entsprechende Klarstellung nimmt die
kenversicherung abrechnen, wenn er Gebührenordnung (EBM) unter Punkt
die Inhalte der betreffenden Gebühren- 2.2 der allgemeinen Bestimmungen
ordnungspositionen (GOP) unter Be- vor. Einzelheiten ergeben sich insbe-
Seite 18 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
sondere aus den §§ 14a, 15 und 25 Bun- • Aufklärung und Beratung des
desmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Das Patienten
bedeutet jedoch nicht, dass der Arzt • Entscheidung über die Therapie
jede Leistung höchstpersönlich erbrin- und
gen muss. Persönliche Leistungserbrin- • Durchführung invasiver Thera-
gung bedeutet jedoch immer, dass er pien einschließlich der Kernleis-
bei Inanspruchnahme seiner Mitarbeiter tungen operativer Eingriffe.
zur Erbringung eigener beruflicher
Leistungen leitend und eigenverant- Höchstpersönlich erbringen muss
wortlich tätig wird. er Leistungen wegen ihrer Art oder
der mit ihnen verbundenen besonde-
Allgemeine Voraussetzungen ren Gefährlichkeit für den Patienten
für die Delegation oder wegen der Umstände ihrer Er-
Hilfeleistungen nichtärztlicher Mit- bringung, insbesondere der Schwere
arbeiter werden den persönlichen Leis- des Krankheitsfalls.
tungen desjenigen Vertragsarztes hin- • Der Arzt darf demnach Leistungen
zugerechnet, der sie anordnet und fach- an nichtärztliche Mitarbeiter nur
lich überwacht, wenn der nichtärztliche delegieren, die er nicht höchst-
Mitarbeiter zur Erbringung der jeweili- persönlich erbringen muss.
gen Hilfeleistung qualifiziert ist.
Bei der Delegation von Leistungen
Delegationsfähige Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter muss der
Zur Zulässigkeit der Delegation ärzt- Arzt insbesondere beachten, dass
licher Leistungen gibt es ausführliche • der Inhalt der Leistung in diesem
Stellungnahmen der Kassenärztlichen Fall die Delegation zulässt und
Bundesvereinigung und der Bundes- • die Entscheidung über die Indika-
ärztekammer, beispielsweise die Ver- tion ausschließlich von ihm selbst
öffentlichung im Deutschen Ärzteblatt getroffen wird.
in Heft 41 vom 10. Oktober 2008, auf
die hier verwiesen werden soll. Danach Anforderungen bei Abwesen-
sind höchstpersönliche Leistungen heit des Vertragsarztes
des Arztes, die im Regelfall nicht an Grundsätzlich muss sich der Ver-
einen nichtärztlichen Mitarbeiter dele- tragsarzt dann, wenn er Leistungen
giert werden dürfen, beispielsweise an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert,
• Anamneseerhebung in unmittelbarer Nähe aufhalten. Folg-
• Indikationsstellung lich ist die generelle Anordnung an
• Untersuchung des Patienten ein- das Praxispersonal, Leistungen bei
schließlich invasiver diagnos- Abwesenheit des Vertragsarztes durch-
tischer Leistungen zuführen, unzulässig, wenn er nicht in
• Stellen der Diagnose der Praxis erscheinen kann oder für
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längere Zeit abwesend ist. Bei vorüber- • arztunterstützende Abstimmung
gehender Abwesenheit können im mit Leistungserbringern.
Einzelfall Leistungen angeordnet wer-
den, wenn Kenntnisstand bzw. Erfah- Neben den im EBM und den Verträ-
rung des nichtärztlichen Mitarbeiters gen ausdrücklich vorgesehenen Leis-
dies erlauben und das mit den Leis- tungen kommen weitere Gebühren-
tungen verbundene Gefährdungspo- ordnungspositionen für die Delegation
tential dies zulässt. in Betracht.
Entsprechendes gilt für die Tätigkeit Inhalte von Gebührenordnungsposi-
nichtärztlicher Mitarbeiter außerhalb tionen können auch teilweise an nicht-
der Praxisräume, die in zahlreichen ärztliche Mitarbeiter delegiert werden,
Regelungen auf Bundes- wie auch Lan- wie
desebene ausdrücklich vorgesehen ist • Anlegen einer Langzeit-Blut-
(NPA, agneszwei etc.). druckmessung,
• Anlegen der Elektroden für die
Grundsätze der Abrechnung Aufzeichnung eines Langzeit-
Qualifizierte nichtärztliche Mitar- EKG.
beiter können angeordnete Leistun-
gen in der Häuslichkeit der Patienten, Bei den delegierten Leistungsbe-
in Alten- oder Pflegeheimen oder in standteilen darf es sich nicht um
anderen beschützenden Einrichtungen Tätigkeiten handeln, die höchstper-
sowie in der Vertragsarztpraxis auch sönlich vom Arzt durchzuführen sind
in Abwesenheit des Arztes erbringen. (vergleiche: Delegationsfähige Leis-
Die entsprechenden Gebührenord- tungen).
nungspositionen sind im EBM oder den
landesspezifischen Verträgen ausdrück- Erfordert eine Gebührenordnungs-
lich benannt. Zu derartigen Hilfeleis- position einen Arzt-Patienten-Kontakt,
tungen gehören (Anlage 8 BMV-Ä) dann kann dieser nicht auf einen nicht-
• standardisierte Dokumentation ärztlichen Mitarbeiter delegiert wer-
der Patientenbeobachtung, den. Behandlungs-, krankheits- oder
• Erhebung von Daten standardi- arztfallbezogene Leistungskomplexe
sierter Testverfahren (z. B. Uhren- und Pauschalen sind nur mit mindes-
tests, MMST), tens einem persönlichen Arzt-Patien-
• Patientenschulungen, ten-Kontakt abrechnungsfähig (4.3.3
• Anleitung des Patienten zur Allgemeine Bestimmungen EBM).
Selbstanwendung TENS,
• Bestimmung von Laborparame- Das Gefährdungsrisiko kann sich mit
tern vor Ort (z. B. Glukose, der Form der Delegation ändern. Nicht
Gerinnung) und jede Hilfeleistung, die der anwesende
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Arzt innerhalb seiner Praxis delegie- Arzt während des Praxisbetriebes
ren kann, darf der nichtärztliche Mit- problemlos delegiert werden können,
arbeiter in seiner Abwesenheit durch- ist das bei einem Besuch des nicht-
führen. Die Verantwortung für die Ent- ärztlichen Mitarbeiters nicht möglich.
scheidung im Einzelfall trägt der Ver- Nicht nur dass das Gesundheitsrisiko
tragsarzt. hoch ist, es mangelt in der Regel auch
an der höchstpersönlichen Feststellung
Beispielfälle der Impffähigkeit durch den Arzt.
Laboruntersuchungen des Allgemein-
labors (Kapitel 32.2 EBM) Besuche im Heim oder in der
Einige Laboruntersuchungen (Bei- Häuslichkeit
spiel: Glukosebestimmung) können Derartige Besuche zur Ausführung
an einen nichtärztlichen Mitarbeiter ärztlich angeordneter Hilfeleistungen
delegiert werden und als persönliche sind ausdrücklich für die Delegation an
Leistungen des Vertragsarztes abge- geeignete nichtärztliche Mitarbeiter
rechnet werden, wenn die Einhaltung vorgesehen und als gesonderte Gebüh-
eines vorgegebenen Wert-Korridors renordnungspositionen abrechnungs-
überwacht werden soll. Die diagnos- fähig. Auch in dem Fall, dass der nicht-
tische Erstbewertung des Wertes zum ärztliche Mitarbeiter bei seinem Besuch
Zweck der Diagnose oder die Bewer- einen anderen Arzt (Vertreter, Not-
tung eines abweichenden Ergebnisses arzt, …) hinzuzieht, bleibt es bei der
bezüglich der Therapieentscheidung Abrechnung der bis dahin ausgeführ-
sind jedoch nicht delegierbar. ten Hilfeleistungen als persönliche
Leistungen des Arztes, der den Besuch
Schulung des Patienten des nichtärztlichen Mitarbeiters ange-
Patientenschulungen sind delegier- ordnet hat.
bar, wenn der Vertragsarzt die Schu-
lung angeordnet hat. Aufgrund des Versorgung einer chronischen Wunde
geringen Gesundheitsrisikos kann der Die betreffenden Gebührenord-
nichtärztliche Mitarbeiter die Schulung nungspositionen erfordern mehrere
auch während einer längeren Abwe- persönliche Arzt-Patienten-Kontakte.
senheit des Arztes durchführen. Der Diese können nicht an einen nichtärzt-
Vertragsarzt muss sich lediglich davon lichen Mitarbeiter delegiert werden.
überzeugen, dass der nichtärztliche
Mitarbeiter über die notwendige Qua- Physikalische Therapie
lifikation verfügt. (Kapitel 30.4 EBM)
Die Gebührenordnungspositionen
Schutzimpfungen der physikalischen Therapie können
Während Schutzimpfungen nach der an entsprechend qualifizierte nicht-
Aufklärung des Versicherten durch den ärztliche Mitarbeiter delegiert werden.
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 21Intern
Praxis aktuell
Entscheidend über das Ob und die Form
Unser Service für Sie:
ist im Einzelfall die Abwägung des Ge-
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
sundheitsrisikos und die Anordnung
durch den Arzt.
Zuschlag zur Vermeidung post-
operativer Wundinfektionen
Der Bewertungsausschuss hat rück- des Kapitels 31 und 36 des EBM, die
wirkend zum 1. Januar 2018 einen Zu- entsprechend der Spezifikation doku-
schlag beschlossen, der für die Ein- mentationsauslösende Leistungen
richtungsbefragung im Rahmen der beinhalten können.
Qualitätssicherung zur Vermeidung
nosokomialer Infektionen – postope- Die GOP 01650 kann nur von:
rative Wundinfektionen berechnet • Fachärzten für Chirurgie,
werden kann. • Fachärzten für Orthopädie,
• Fachärzten für Frauenheilkunde
Dabei geht es um die Abbildung und Geburtshilfe sowie
der Richtlinie des Gemeinsamen Bun- • Fachärzten für Urologie
desausschusses zur einrichtungs- und berechnet werden.
sektorenübergreifenden Qualitäts-
sicherung im Einheitlichen Bewertungs- Die Leistung ist mit 47 Punkten be-
maßstab (EBM). wertet. Der Höchstwert beträgt je
Praxis 704 Punkte im Quartal.
Ziel des sQS-Verfahrens ist die Ver-
meidung von Wundinfektionen, die nach Die Vergütung erfolgt außerhalb der
einer Operation auftreten können. Die morbiditätsbedingten Gesamtvergü-
Richtlinie sieht eine jährliche einrich- tung. Die GOP 01650 wird von der
tungsbezogene QS-Dokumentation Kassenärztlichen Vereinigung zuge-
(Einrichtungsbefragung) vor. setzt.
Für diese Befragung des Vertrags-
arztes wird ein Zuschlag nach der GOP Unser Service für Sie:
01650 in den Abschnitt 1.6 EBM aufge- Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
nommen. Der Zuschlag gilt für die GOP
Seite 22 | AUSGABE 12 / 2018Intern
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Neugestaltung Check-up
Vergütungsverhandlungen laufen
Die Gesundheitsuntersuchungs- Die Neuausrichtung der Gesundheits-
Richtlinie (Check-up) wurde bereits untersuchung zielt neben der Früher-
im Juli 2018 durch den Gemeinsamen kennung von bevölkerungsmedizinisch
Bundesausschuss nach den Vorgaben bedeutsamen Krankheiten insbeson-
des Präventionsgesetzes angepasst. dere auch auf die Erfassung und Be-
wertung von gesundheitlichen Risiken
Die Vergütungsverhandlungen dazu und Belastungen und eine darauf ab-
laufen. Die Durchführung und Abrech- gestimmte präventionsorientierte
nung der neuen Gesundheitsunter- Beratung ab.
suchung kann erst erfolgen, wenn da-
rüber entschieden wurde. Die Verpflichtung, die Ergebnisse
der Gesundheitsuntersuchung auf
Mit der Neugestaltung wurde die dem Berichtsvordruck (Muster 30) zu
bislang geltende Altersgrenze (ab voll- dokumentieren, entfällt. Die Doku-
endetem 35. Lebensjahr) auf das voll- mentation erfolgt ausschließlich in
endete 18. Lebensjahr abgesenkt. der Patientenakte.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres Bis zum Abschluss der Vergütungs-
bis zum Ende des 35. Lebensjahres ha- verhandlungen erfolgt die Durchfüh-
ben die Versicherten einmalig Anspruch rung und Abrechnung nach den bis-
auf die Gesundheitsuntersuchung. her gültigen Regelungen. Wir werden
Sie umgehend informieren.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres
haben die Versicherten alle drei statt Unser Service für Sie:
wie bisher alle zwei Jahre Anspruch Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
auf die Gesundheitsuntersuchung.
Früherkennung TK: neue Teilnahme-
erklärungen
Ab 1. Januar 2019 gibt es neue Teil- kasse. Zu Jahresbeginn werden diese
nahmeerklärungen für die Versicherten Teilnahmeerklärungen auf unserer
zu den Verträgen über zusätzliche Früh- Homepage zum Download zur Verfü-
erkennungsuntersuchungen (U10/ U11 gung gestellt.
und J2) von der Techniker Kranken-
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 23Intern
Praxis aktuell
Anpassungen der BARMER-Verträge
Beendigung der Überweisungssteuerungsvereinbarung
Anlässlich der Aktualisierung der Daneben erfolgten einige Aktuali-
Teilnahmeerklärungen der Versicher- sierungen und redaktionelle Überar-
ten aufgrund der Datenschutzgrund- beitungen. Die Teilnahmeerklärungen
verordnung wurde ein ganzes Paket und auch die neu gefassten Patienten-
von Verträgen mit der BARMER über- informationen finden Sie wie gewohnt
arbeitet. Die neu vereinbarten Teil- auf der Website der KVBB unter der
nahmeerklärungen sind nicht mehr wie Rubrik Praxis/Qualitätssicherung. Die
bisher per Fax, sondern im Original per aktualisierten Verträge finden Sie im
Post an die BARMER zu versenden. geschützten Bereich der KVBB unter
Bitte verwenden Sie ab sofort nur der Rubrik Verträge.
noch die neuen Formulare.
Leider konnte (noch) nicht für alle
Um die Kosten des Postversandes Verträge mit der BARMER eine positive
der neuen Teilnahmeerklärungen beim Lösung erreicht werden: Die BARMER
einschreibenden Arzt zu kompensieren, hat die Überweisungssteuerungsver-
wurden ab dem 1. Januar 2019 folgende einbarung zum Jahresende gekündigt.
Vergütungsanhebungen vereinbart:
Die Verhandlungen zu einer Anschluss-
Die Betreuungspauschale bei kar- vereinbarung dauern noch an, sodass
diologischer Weiterbehandlung ab dem 1. Januar 2019 für die BARMER
(SNR 93458) des Cardio plus Branden- folgende Symbolnummern zunächst
burg-Vertrages wird von 60 Euro auf nicht mehr abrechenbar sind: 93480A,
60,80 Euro erhöht. 93481A, 93480B und 93481B.
In der Tonsillotomie-Vereinbarung Sobald Ergebnisse zu der von der
steigt die Vergütung der Operations- KVBB eingeforderten Folgevereinba-
leistungen (SNRn 92070 bis 92075) rung vorliegen, informieren wir Sie.
jeweils um 0,80 Euro.
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Die monatliche Fallpauschale (SNR Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
93501) aus der agneszwei-Vereinbarung Fachbereich Qualitätssicherung
wird von 40 Euro auf 40,10 Euro ange- Fachbereich Verträge
hoben.
Seite 24 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
„Adieu Muster 80/81“ …
… sagten wir bereits am 1. Juli 2017. Wirtschaftsraum und der Schweiz
Allerdings werden noch immer abrech- dient nach wie vor die Europäische
nungsbegründende Unterlagen in Form Krankenversicherungskarte (EHIC)
von Muster 80/81 bei den aushelfenden oder die provisorische Ersatzbeschei-
Krankenkassen eingereicht. In diesen nigung (PEB).
Fällen werden die Kosten für die Be-
handlung von den Krankenkassen Muster 81 wurde durch das Formu-
nicht übernommen. lar „Patientenerklärung Europäische
Krankenversicherung“ ersetzt. Dieses
Bitte beachten Sie deshalb: Das ist in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Muster 80, die „Dokumentation des in 13 verschiedenen Sprachen hinter-
Behandlungsanspruches“, ist ersatz- legt.
los entfallen.
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Als Anspruchsnachweis für den
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Patienten aus dem europäischen
Anzeige
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 25Intern
Praxis aktuell
Hautkrebs-Screening – Änderung der
elektronischen Dokumentation
Die geänderte elektronische Doku- sätzlich sollen die Übergänge eines
mentation zum Hautkrebs-Screening Patienten vom Hausarzt zum Derma-
steht den Ärzten ab dem 1. Quartal 2019 tologen zukünftig besser nachvollzo-
im Praxisverwaltungssystem zur Ver- gen werden können.
fügung. Mit der geänderten Dokumen-
tation ist es möglich, Diagnosen diffe- Der Beschluss ist auf der Internet-
renzierter anzugeben. seite des G-BA veröffentlich.
Bislang enthielt der hausärztliche
Dokumentationsdatensatz keine Infor- Unser Service für Sie:
mationen dazu, ob eine Überweisung Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
an einen Dermatologen erfolgte. Grund-
HPV-Impfung jetzt auch für Jungen
Kassenleistung
Die Kosten für die Impfung gegen Generell können Jugendliche, die
Humane Papillomviren (HPV) werden das 14. Lebensjahr bereits vollendet
zukünftig für alle Kinder zwischen 9 haben, Impfungen noch bis zum voll-
und 14 Jahren von den gesetzlichen endeten 18. Lebensjahr nachholen.
Krankenkassen übernommen. Dies
hat der Gemeinsame Bundesausschuss Der Impfstoff wird über Sprech-
(G-BA) in Berlin beschlossen. stundenbedarf bezogen. Die Abrech-
nung der Leistung erfolgt über 89110.
Grundlage der Änderung der Schutz-
impfungs-Richtlinie (SI-RL) war die
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erweiterte Impfempfehlung der Stän-
Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11
digen Impfkommission (STIKO). Die
STIKO hatte die HPV-Impfung bislang
nur für Mädchen empfohlen.
Seite 26 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
„Gesund schwanger“: Weitere
Krankenkassen dabei
Dem Vertrag „Gesund schwanger“ Auf unserer Website (www.kvbb.de/
nach § 140a SGB V zwischen der AG praxis/qualitaetssicherung > Genehmi-
Vertragskoordinierung der KBV, den gungspflichtige Leistungen > Übersicht
für diese Versorgung maßgeblichen von A bis Z > Gesund schwanger) ist
Berufsverbänden und der GWQ ist die eine aktuelle Aufstellung aller teilneh-
BKK B. Braun Melsungen sowie die menden Krankenkassen hinterlegt.
BKK Linde mit Wirkung ab 1. Januar
2019 beigetreten. Unser Service für Sie:
Fachbereich Qualitätssicherung
Heilfürsorge der Polizei Land
Brandenburg
Probleme beim Einlesen der Krankenversichertenkarte
Die heilfürsorgeberechtigten Polizei- bzw. erhalten haben, können neben
vollzugsbeamten des Landes Branden- der elektronischen Gesundheitskarte
burg erhielten Ende Oktober eine neue auch die KVK sonstiger Kostenträger
Krankenversichertenkarte (KVK). In einlesen.“
einer Vielzahl von Praxen kann diese
nicht eingelesen werden. Die Ursache Nur für heilfürsorgeberechtigte Po-
ist bisher unklar. lizeivollzugsbeamte gilt: Sofern die KVK
vorgelegt wird, diese aber nicht einge-
Die Vereinbarung zur Ausgabe von lesen werden kann, erfolgt die Abrech-
KVK durch Kostenträger außerhalb nung ohne gesonderte Bescheinigung
der gesetzlichen Krankenversicherung im Ersatzverfahren über die Kassen-
in der Fassung vom 1. Oktober 2014 ärztliche Vereinigung.
ist unverändert gültig. Die Kassenärzt-
liche Bundesvereinigung informiert Bewahren Sie bitte eine Kopie der
dazu auf ihrer Internetseite wie folgt: KVK in der Praxis auf!
„Die E-Health-Kartenterminals, die
Unser Service für Sie:
die Praxen im Rahmen der Anbindung
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
an die Telematikinfrastruktur erhalten
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 27Intern
Praxis aktuell
Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse!
Aus aktuellem Anlass möchten wir blüten und -extrakte verordnen. (Siehe
noch einmal zum Leistungsrecht der dazu auch unsere Veröffentlichungen
gesetzlichen Krankenversicherung bei zum Thema auf unserer Internetseite
Cannabis-Verordnungen informieren. unter www.kvbb.de/praxis/
verordnungen/arzneimittel)
Patienten mit schwerwiegenden Er-
krankungen können seit März 2017 mit Es liegen zahlreiche Prüfanträge der
Cannabis versorgt werden, wenn die Krankenkassen vor, da Vertragsärzte
Krankenkasse einen entsprechenden ohne Genehmigung durch die Kranken-
Antrag des Patienten genehmigt hat. kassen Cannabis rezeptiert haben.
Jeder Haus- und Facharzt darf seit- Wir bitten um Beachtung!
dem Arzneimittel mit den Wirkstoffen
Dronabinol und Nabilon, standardisierte
Unser Service für Sie:
Rezepturarzneimittel und Cannabis-
Marianna Kaiser 0331/98 22 98 11
Vertrag klassische Homöopathie:
neue Teilnahmeerklärungen
Zum Vertrag zur Versorgung mit „Teilnahmeerklärung Versicherter“
klassischer Homöopathie gemäß ersetzt.
§ 73c SGB V mit der IKK classic und
der SECURVITA BKK werden mit Wir- Ab 1. Januar 2019 sind die neuen
kung zum 1. Januar 2019 die „Teilnah- Teilnahmeerklärungen zu verwenden.
meerklärung Vertragsarzt“ und die
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Seite 28 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
Reha für chronisch kranke Kinder und
Jugendliche: Das gilt es zu beachten
Adipositas, Hautprobleme, psychische der Diagnose und der bisherigen Be-
Störungen: Es gibt viele Gründe für eine handlung ist vor allem anzugeben, wie
Kinder- und Jugend-Reha. Um mehr sich die gesundheitlichen und persön-
Jugendlichen, die gesundheitlich und lichen Probleme auf Alltag, Familie
persönlich beeinträchtigt sind, eine und Schule auswirken. Vorliegende
Rehabilitation zu ermöglichen, setzt wichtige Befunde und Arztbriefe soll-
das Bündnis für Kinder- und Jugendreha ten in Kopie mitgegeben werden. Für
(BKJR) neben Kinderärzten auch auf diesen Aufwand erhält der Arzt der-
Hausärzte. zeit 28,78 Euro und beantragt dies über
das Formular „Honorarabrechnung“.
Tipps für die Antragstellung Alle Formulare sind auf der Website
Antrag durch die Eltern, Befundbericht www.kinder-und-jugend-reha-im-
vom Hausarzt/Kinderarzt netz.de zu finden.
Kinder und Jugendliche erhalten
Leistungen zur Rehabilitation durch die Besteht bei den Eltern kein Anspruch
Deutsche Rentenversicherung (DRV). gegenüber der Rentenversicherung,
Die Eltern beantragen sie bei der Ren- ist der Antrag bei der Krankenver-
tenversicherung eines Elternteils. Über sicherung zu stellen.
wen das Kind krankenversichert ist,
spielt dabei keine Rolle. Aus der jähr- Alle Kosten werden übernommen
lichen Renteninformation wissen die Die Rentenversicherung übernimmt
Eltern, welche Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation und die
zuständig ist. Sind die Elternteile bei Reisekosten. Eine Zuzahlung fällt nicht
unterschiedlichen DRV-Trägern renten- an. Wird das Kind von einem Elternteil
versichert, können sie auswählen, wo begleitet – dies ist grundsätzlich bis
sie den Antrag stellen wollen. Kinder zum zwölften Geburtstag möglich –
und Jugendliche, die in einer Pflege- werden die Kosten der Begleitperson
familie leben, erhalten die Reha über übernommen. Ist diese berufstätig,
die Rentenversicherung der Pflege- wird auch der Verdienstausfall bezahlt.
eltern. Muss ein gesundes Geschwisterkind
mit aufgenommen werden, werden
Der Hausarzt füllt den zweiseitigen auch diese Kosten übernommen.
ärztlichen Befundbericht aus. Neben
Seite 30 | AUSGABE 12 / 2018Intern
Praxis aktuell
Die richtige Klinik finden Befundbericht im Bemerkungsfeld
Die Wahl der geeigneten Klinik kann angeben.
man guten Gewissens der Rentenver-
sicherung überlassen. Sie kennt alle Unterstützung bei der Antragstellung
Rehakliniken und überprüft diese im Das Bündnis Kinder- und Jugendreha
Rahmen ihrer Qualitätssicherung regel- unterstützt den Hausarzt und die Fa-
mäßig. Möchte der Hausarzt oder die milie umfassend bei der Antragstel-
Familie aus berechtigten Gründen eine lung. Alle Infos zur Kinder- und Jugend-
bestimmte Klinik in Anspruch nehmen, reha, zur Antragstellung und zu den
so ist dies im Rahmen des Wunsch- Kliniken sind auf der Website des BKJR
und Wahlrechts möglich. Hier sollte www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de
der Hausarzt den Klinikwunsch im zu finden.
Kontakt
Mailanfragen an kontakt@kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder
a.baumann@bkjr.de werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Alle Formulare finden Sie online: www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder
www.deutsche-rentenversicherung.de
Aufbewahrungsfristen beachten
Die Zeit rund um den Jahreswechsel Aktuelle Informationen rund um die
wird in vielen Praxen genutzt, um das Aufbewahrungsfristen für ärztliche
Archiv auf den neuesten Stand zu Unterlagen finden Sie auf der Inter-
bringen. Nicht zuletzt auch mit Blick netseite der Landesärztekammer
auf die neue Datenschutzgrundver- Brandenburg unter:
ordnung stellt sich dabei oft die Frage: www.laekb.de/files/146ADFB1CBB/02
Kann das weg oder muss ich das noch Aufbewahrungsfristen.pdf oder über
aufheben? den Webcode web162
AUSGABE 12 / 2018 | Seite 31Intern
Praxis digital
eTerminservice für Mitglieder
Freie Termine selbst melden
Für Fachärzte und Psychothera- Termine auch absagen. Die bisherige
peuten wird das Melden von Terminen Meldung freier Termine an die Mitar-
an die Terminservicestelle der Kassen- beiterinnen der KV mittels Fax, Mail
ärztlichen Vereinigung Brandenburg oder auch telefonisch entfällt damit.
(KVBB) in 2019 leichter: Sie können dann Das spart für Sie wertvolle Zeit in der
dafür die Software „eTerminservice“ Praxis.
nutzen. Damit können sie mit wenigen
Klicks freie Kapazitäten an die Termin- Darüber hinaus werden Ihnen die
servicestelle melden. zu den durch die Terminservicestelle
vermittelten Terminen zugehörigen
Was ist der eTerminservice? vollständigen Patientennamen und
Der eTerminservice ist eine im Auf- Kontaktdaten angezeigt. Diese konn-
trag der Kassenärztlichen Bundesver- ten Ihnen in der per Fax zugegang-
einigung für die Terminverwaltung enen Buchungsmitteilung aus daten-
und -vermittlung entwickelte Software. schutzrechtlichen Gründen nicht ge-
Sie wird über den aktuellen Webbrowser nannt werden.
angezeigt und kann sowohl von den
Mitarbeiterinnen der Terminservice- Wo ist der eTerminservice
stelle als auch von den Arzt- und Psycho- künftig zu finden?
therapeutenpraxen genutzt werden. Als Arzt oder Psychotherapeut fin-
den Sie den eTerminservice künftig in
Die Mitarbeiter der KVBB-Termin- Ihrem Zugang zum Abrechnungsportal
servicestelle arbeiten seit Beginn mit der KV Brandenburg (über DatenNerv
dieser Anwendung. bzw. Telematikinfrastruktur).
Welche Möglichkeiten und Vor- In der nächsten Ausgabe werden
teile bringt der eTerminservice? wir Sie über den Zeitpunkt der Frei-
Im eTerminservice können Sie Ter- schaltung der Software, Detailanwen-
mine für die Vermittlung durch die dungen wie das Einpflegen, Löschen
Terminservicestelle selbstständig ein- und Blockieren von Terminen sowie
tragen, löschen, eingetragene Termine Schulungstermine für die Software
blockieren oder wenn nötig, gebuchte informieren.
Unser Service für Sie:
Informationsdienst 0331/98 22 98 01
Seite 32 | AUSGABE 12 / 2018Sie können auch lesen