Intern 12 | 2018 KVBB-Vertreterversammlung: Digitalisierung diskutiert KBV-Vertreterversammlung: Resolution gegen TSVG-Entwurf Informationen für ...

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Intern                             12 | 2018

       KVBB-Vertreterversammlung:
           Digitalisierung diskutiert

         KBV-Vertreterversammlung:
     Resolution gegen TSVG-Entwurf

  Informationen für den Praxisalltag:
Abrechnung delegierbarer Tätigkeiten
         BARMER-Verträge angepasst
        eTerminservice für Mitglieder
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die letzte Vertreterversammlung eines jeden Jahres steht traditionell im Zeichen
des Haushalts.

Unsere Vertreter haben den Haushaltsplan für 2019 mehrheitlich beschlossen
(s. Details ab Seite 12). Zur Finanzierung des Haushalts müssen wir erstmals eine
Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes
für die Quartale I/2019 bis III/2019 erheben. Grund dafür sind die Eingriffe der Politik
in unsere funktionierende Selbstverwaltung und die Umsetzung von Koordinie-
rungsaufgaben durch die KV, die die ärztliche Zusammenarbeit fördern und damit
auch auf die ärztliche Tätigkeit entlastend wirken sollen.

Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen Vorhaben von Bundgesundheitsminister
Jens Spahn, dass die Terminservicestellen sieben Tage die Woche rund um die Uhr
zu erreichen sind und die KVen verpflichtet werden, Termine bei Haus- und Fach-
ärzten sowie Akuttermine zu Sprechstundenzeiten zu vermitteln.

Daher ist es notwendig, eine gesonderte Sicherstellungsumlage zu erheben. Damit
stellen wir die Kosten für die ärztlichen Bereitschaftspraxen, die Koordinierungs-
stelle bzw. das Management der Bereitschaftsdienstnummer 116117, den Fahrdienst
für den Bereitschaftsdienst, den internen Personalaufwand sowie weitere Kosten
im Zusammenhang mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz dar.

Der Haushaltsausschuss und der Gemeinsame Fachausschuss hatten sich im Vorfeld
der Vertreterversammlung mit einer prozentualen Sicherstellungsumlage und
anderen Umlagekonzepten befasst und schließlich für eine prozentuale Umlage
votiert.

Mit kollegialen Grüßen

MUDr./ČS Peter Noack
Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg

                                                                          AUSGABE 12 / 2018 | Seite 1
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     Inhaltsverzeichnis

           Berufspolitik       4   Die Digitalisierung ist längst da
                                   Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der
                                   neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet

                               8   KBV-VV: TSVG abgelehnt – Patientensteuerung
                                   gefordert

                              11   60 Tage für Papierkram
                                   Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen
           Praxis aktuell     12   Haushaltsplan 2019 der KVBB

                              13   Geschäftsjahr 2017 erfolgreich abgeschlossen

                              16   Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018

                              17   Abschlagszahlungen 2019

                              18   Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbus
                                   und Frankfurt (Oder)

                              18   Abrechnung delegierter Tätigkeiten durch den
                                   Vertragsarzt

                              22   Zuschlag zur Vermeidung postoperativer
                                   Wundinfektionen

                              23   Neugestaltung Check-up

                              24   Anpassungen der BARMER-Verträge

                              25   „Adieu Muster 80/81“ …

                              26   Hautkrebs-Screening – Änderung der
                                   elektronischen Dokumentation

                              26   HPV-Impfung jetzt auch für Jungen
                                   Kassenleistung

                              27   Heilfürsorge der Polizei Land Brandenburg

                              28   Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse!

Seite 2 | AUSGABE 12 / 2018
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                                                                  Inhaltsverzeichnis

                 30   Reha für chronisch kranke Kinder und
                      Jugendliche: Das gilt es zu beachten

                 31   Aufbewahrungsfristen beachten

Praxis digital   32   eTerminservice für Mitglieder

                 33   TSVG digital – AU-Bescheinigung digital,
                      aber noch nur ein wenig!

                 34   Ada – Eine App, zwei Meinungen

Sicherstellung   38   Niederlassungen im November 2018

                 38   Entscheidungen Zulassungsausschuss
                      Oktober/November 2018

                 50   Entscheidungen des Landesausschusses
                      für Ärzte und Krankenkassen

                 51   Öffentliche Ausschreibungen von
                      Vertragsarztsitzen
Service          54   Praxisbörse

                 63   Fortbildungen

                 67   Neue Prüfvereinbarung für die Wirtschaftlich-
                      keitsprüfung ab 1.1.2019

                 68   KVBB-Infotag für Existenzgründer und
                      Praxisabgeber

                 71   Das A und O für Existenzgründer

                 72   Kann Telemedizin helfen bei der dermatologischen
                      Versorgung im Flächenland Brandenburg?

                 76   Impressum

                                                          AUSGABE 12 / 2018 | Seite 3
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     Berufspolitik

                                                                        Vertreterversammlung

           Die Digitalisierung ist längst da
           KVBB-Vertreterversammlung diskutierte Auswirkungen der
           neuen Technologien/AG Digitalisierung gegründet
             „Wenn ein Populist und ein Ideologe    Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach
           mit Fliege gemeinsam Gesundheits-        geplante TSVG soll spätestens im Som-
           politik machen, dann entsteht ein Ge-    mer 2019 in Kraft treten.
           setz wie das TSVG!“ MUDr./ČS Peter
           Noack, Vorstandsvorsitzender der           Zu verhindern sei das Gesetz nicht
           Kassenärztlichen Vereinigung Branden-    mehr – es biete aber auch Chancen,
           burg (KVBB), machte auf der Vertreter-   die die Ärzteschaft nun nutzen müsse:
           versammlung der KVBB am 23. Novem-       „Das TSVG ist Zuckerbrot und Peitsche.
           ber keinen Hehl aus seiner Ablehnung     Der Zucker ist, dass es für bestimmte
           des Terminservice- und Versorgungs-      Leistungen zukünftig eine höhere Ver-
           gesetzes (TSVG). Das von Gesundheits-    gütung und eine Teil-Entbudgetierung
           minister Jens Spahn und dem SPD-         geben soll“, erläuterte der KVBB-Chef.

                                                       Mit Blick auf die Digitalisierung des
                                                    Gesundheitswesens sagte er, dass
                                                    Smartphones und Computer in der sich
                                                    so schnell verändernden Welt längst
                                                    Normalität seien. „Die Patienten nutzen
                                                    die Geräte und die Technologien. Da-
                                                    mit müssen wir umgehen. Unser Ziel
                                                    muss es sein, dass die Patienten wei-
                                                    terhin in unsere Praxen kommen, denn
                                                    der Kontakt zwischen Patient und Arzt
                                                    ist der Goldstandard einer medizini-
                                                    schen Behandlung. In einer digitali-
                                                    sierten Welt müssen wir jedoch unsere
                                                    eigenen Plattformangebote, wie die
                                                    116117, aufbauen, um beispielsweise
                                                    die Gesundheitskompetenz unserer
                                                    Patienten zu fördern oder eine medi-
                                                    zinisch sinnvolle Koordination der In-
                                                    anspruchnahme unserer Praxen zu
           MUDr./ČS Peter Noack

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                                                                                         Berufspolitik

Einstimmig votierten die Vertreter für eine bessere Patientenkoordination.
                                                                     Fotos: Christian Wehry

erreichen. Denn das bedeutet Zukunfts-         den Angebote wie die einheitliche
sicherung für uns und den ärztlichen           Bereitschaftsdienstnummer und die
Nachwuchs.“                                    Online-Arztsuche müssen wir zukunfts-
                                               sicher weiter ausbauen. Denn nur das
Patientenkoordination                          Praxisschild ist nicht mehr der letzte
  Dipl.-Med. Andreas Schwark, stell-           Schrei.“
vertretender Vorsitzender und nieder-
gelassener Hausarzt, berichtete aus               In einem entsprechenden Beschluss
seiner Praxis: „Die Patienten nutzen           bekannten sich die VV-Mitglieder ein-
Sprachassistenten wie Alexa und Siri           stimmig zu einer besseren Patienten-
oder Diagnose-Apps wie Ada. Ich er-            koordination. Dafür forderten sie unter
lebe selbst, dass der 90-jährige Patient       anderem die Krankenkassen auf, flä-
genauso im Internet nach Sprechstun-           chendeckend Überweisungssteue-
denzeiten schaut, wie die junge Frau,          rungsverträge zu vereinbaren.
die ihre Symptome googelt.“
                                               Telematikinfrastruktur
  Die ambulant tätigen Kolleginnen               Auch der stellvertretende Vorsitzende
und Kollegen müssten die Patienten,            Holger Rostek stellte die Digitalisierung
ihre Zielgruppe, wieder stärker in den         und neue Technologien in den Mittel-
Fokus nehmen. „Wichtig ist, dass wir           punkt seiner Rede. Zur Einführung der
die Patienten koordinieren. Das gelingt        Telematikinfrastruktur (TI) in Branden-
über die 116117 immer besser“, so der          burg berichtete er, dass mittlerweile
KVBB-Vize weiter. „Unsere bestehen-            52 Prozent der Praxen im Land Bran-

                                                                            AUSGABE 12 / 2018 | Seite 5
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     Berufspolitik

           denburg an die TI angeschlossen seien      Die Digitalisierung ist da
           oder den Anschluss beantragt hätten.         Viel diskutiert wurden Herr Rosteks
           Die übrigen 48 Prozent seien noch          Ausführungen zu technologischen
           nicht angeschlossen, da zum Beispiel       Trends und Entwicklungen, die aktuell
           die notwendigen Konnektoren fehlten.       Einzug in die Gesundheitsversorgung
           Es bestehe aber trotzdem die Pflicht       halten. Der IT-Vorstand berichtete
           zum Anschluss an die TI bis zum            von Milliardensummen, welche die
           1. Januar 2019, und es drohe weiterhin     großen Konzerne Google, Microsoft
           ein Honorarabzug von einem Prozent,        und Co. in die Digital-Health-Projekte
           falls kein Versichertenstammdatenab-       stecken, Krankenkassen, die mit elek-
           gleich durchgeführt werde. „Wenn Sie       tronischen Patientenakten auf den
           noch nicht an die Telematikinfrastruktur   Markt drängen und Gesundheits-Apps
           angeschlossen sind, wird diese Kürzung     wie Ada, die mittels Künstlicher Intelli-
           bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt.          genz Diagnose-Wahrscheinlichkeiten
           Voraussetzung hierzu ist, dass Sie         stellen.
           vor dem 1. April 2019 eine verbindliche
           Vereinbarung zur Installation abge-          „Die Technologien und Anbieter sind
           schlossen haben und uns diese nach-        längst da, und sie werden das Arzt-
           weisen, “ so Herr Rostek.                  Patienten-Verhältnis grundlegend ver-
                                                      ändern. Die Akteure und Systeme ver-
              Im kommenden Jahr sollen unter          suchen, sich zwischen Arzt und Patien-
           anderem der Notfalldatensatz (NFDM)        ten zu platzieren. Und das darf nicht
           und der elektronische Medikations-         ungeregelt passieren. Den Platz müssen
           plan (eMP) als verpflichtende Anwen-       wir besetzen und uns aktiv einbringen“,
           dungen in der TI eingeführt und auf        forderte der KVBB-Vorstand.
           den elektronischen Gesundheitskarten
           der Patienten gespeichert werden.             Vor diesem Hintergrund gründete
           „Das müssen Ärzte machen und nicht         sich aus der VV heraus eine neue AG
           das Praxisteam. Dafür werden Sie           Digitalisierung. 13 VV-Mitglieder wollen
           sicherlich weitere Kartenlesegeräte in     sich zukünftig gemeinsam mit Herrn
           Ihrer Praxis benötigen“, erläuterte        Rostek intensiv mit den Risiken und
           Herr Rostek. Zur Refinanzierung würde      Chancen, die die Digitalisierung für
           es eine einmalige Praxispauschale          die ambulante Versorgung und die
           von 530 Euro sowie eine quartals-          niedergelassenen Ärzte bringt,
           weise Betriebskostenpauschale von          beschäftigen.
           4,50 Euro geben.                                                   Christian Wehry

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                                                                                     Berufspolitik

Vertreterversammlungs-Beschluss:
Überweisungen und zeitnahe Termine
Für eine bessere Patientenkoordination fasste die Vertreterversammlung
einstimmig folgenden Beschluss:

„Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg bekennt sich grundsätzlich
zur Patientenkoordination in der innerärztlichen Zusammenarbeit. Eine quali-
fizierte innerärztliche Überweisung, vor allem zwischen Hausarzt und Gebiets-
arzt, ist ein Element der Patientenkoordination. Patienten mit solchen Über-
weisungen sollen zeitnahe Termine erhalten. Deshalb fordert die Vertreter-
versammlung der KV Brandenburg die Krankenkassen auf, die beschlossenen
Überweisungssteuerungsverträge fortzuführen oder weitere mit der KV Bran-
denburg zu vereinbaren.“

Herzlichen Glückwunsch!
  Dr. Johannes Becker ist Träger der
Ehrennadel der Landesärztekammer
Brandenburg (LÄKB). Der Hausarzt
aus Ruhland erhielt die Auszeichnung
am 24. November auf der Kammerver-
sammlung in Potsdam.

  LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank-
Ullrich Schulz würdigte in seiner Lau-
datio Dr. Beckers langjährige berufs-
politische Arbeit: „Sie haben die Inte-   Fürs Revers: Dr. Becker erhielt die Ehrennadel
ressen der Kolleginnen und Kollegen       von Dipl.-Med. Schulz.     Foto: LÄKB/Berger
immer ruhig, besonnen und unaufge-
regt und dennoch mit großem Engage-          Dr. Becker ist seit 1990 als niederge-
ment und Erfolg vertreten. Die gute       lassener Hausarzt tätig und engagiert
Zusammenarbeit zwischen Haus- und         sich seit 1992 ehrenamtlich für die
Gebietsärzten war und ist Ihnen immer     Ärzteschaft – unter anderem als Mit-
wichtig und zeigt, dass Sie immer die     glied der Vertreterversammlung, des
Interessen der gesamten Ärzteschaft       Regionalbeirates oder des Haushalts-
des Landes Brandenburg im Blick           ausschusses der Kassenärztlichen Ver-
hatten.“                                  einigung Brandenburg.               ute

                                                                       AUSGABE 12 / 2018 | Seite 7
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     Berufspolitik

           KBV-VV: TSVG abgelehnt –
           Patientensteuerung gefordert
             Ganz im Zeichen der Kritik am ge-       lichen“. Dr. Gassen betonte allerdings:
           planten Terminservice- und Versor-        „Patientensteuerung passt natürlich
           gungsgesetzes (TSVG) stand die Ver-       nicht zum Kundengedanken, nicht zu
           treterversammlung (VV) der Kassen-        der Überzeugung, dass der Bürger,
           ärztlichen Bundesvereinigung (KBV)        respektive Patient, respektive Wähler
           am 7. Dezember in Berlin.                 sich überall und jederzeit medizinischer
                                                     Leistungen erfreuen soll, wie er es für
              In seiner Rede machte Dr. Andreas      nötig hält.“
           Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV,
           die Risiken und Nebenwirkungen deut-      Eigenverantwortung gefordert
           lich: „Mit jedem neuen Gesetz, wie dem      „Eine Patientensteuerung ist alter-
           TSVG werden mehr und mehr Ärzte           nativlos“, sagte auch Dr. Stephan Hof-
           aus der Selbstständigkeit vertrieben.     meister, stellvertretender KBV-Vor-
           Selbst wenn die Zahl der Köpfe in der     standsvorsitzender. Mit der 116117
           Ärzteschaft steigt, steigt doch nicht     würde nun ein zentrales Instrument
           die zur Verfügung stehende Arztzeit.“     für die Patientensteuerung aufgebaut,
                                                     das auch mit den Terminservicestellen
             Angesichts der notorisch kleinen        gekoppelt werde. „Wir bekommen
           Absolventenzahlen im Studienfach          damit eine Versorgung aus einem Guss
           Medizin müsse alles getan werden,         und entlasten sowohl die Vertragsärzte
           damit die Ärzte, die jetzt noch in der    als auch die Kollegen in den Kliniken.
           Versorgung seien, so gute Bedingun-       Das ist gelebte Sicherstellung, die an
           gen hätten, dass sie auch weiterhin       der Basis gewiss nicht unkritisch ge-
           als wirtschaftlich-selbstständiger Ver-   sehen wird.“
           tragsarzt arbeiteten, so Dr. Gassen
           weiter. Er forderte deshalb erneut den      Gefordert sei endlich auch die Politik.
           konsequenten Einstieg in den Ausstieg     „Wo ist der schlichte Satz im TSVG,
           der Budgetierung und eine wirkungs-       dass die gesetzlichen Krankenkassen
           volle Patientensteuerung.                 einen Primärarzt- oder Steuerungstarif
                                                     anbieten müssen? Wie einfach wäre
             Mit dem Konzept KBV 2020 hätten         das? Dies ist ein freies Land, keiner
           die KBV und die Kassenärztlichen Ver-     muss, aber jeder kann dieses Angebot
           einigungen konkrete Vorschläge erar-      nutzen. Der Versicherte bekommt
           beitet. Die gezielte Patientensteuerung   einen Teil des Beitrages als Incentive
           sei „die einzige Lösung, um auch in Zu-   zurück, wenn er oder sie sich sinnvoll
           kunft eine adäquate und ressourcen-       steuern lässt.“ Weiter sagte Dr. Hof-
           schonende Terminvorgabe zu ermög-         meister: „Endlich wäre auch im Ge-

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Intern
                                                                                       Berufspolitik

sundheitswesen das zwingende Prin-           die medizinischen Standards in der
zip jeder solidarischen Struktur imple-      ePA übertragen. „Hier verfügt die KBV
mentiert: die Eigenverantwortung!            über Erfahrung und wird sich an inter-
Ohne diese scheitern solche Systeme          nationalen Standards orientieren. Bei
unweigerlich irgendwann.“                    der KBV spielen außerdem wirtschaft-
                                             liche Interessen keine Rolle, uns geht
   Vor diesem Hintergrund wies die VV        es um die Versorgung und vernünftige
einstimmig in einer Resolution das TSVG      Anwendungen“, wies Dr. Kriedel
in seiner vorliegenden Form zurück           Kritik an dieser Aufgabenverteilung
(siehe Seite 10).                            von sich.

Digitale Welt                                  Die KBV übernehme außerdem Ver-
  Dr. Thomas Kriedel, KBV-Vorstands-         antwortung bei der technischen Aus-
mitglied, betonte in seiner Rede die         gestaltung der 116117. „Die Vorarbeiten
Vorarbeit der KBV in den Bereichen           an diesem Projekt sind schon gut fort-
Qualität, Digitalisierung und Telematik-     geschritten“, berichtete Dr. Kriedel.

Nein zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz.             Foto: KBV/Funke

infrastruktur. „Wir, die Akteure im Ge-      Mit dem TSVG werde die KBV voraus-
sundheitswesen, können die Digitali-         sichtlich die Kompetenz erhalten, die
sierung am besten gestalten“, meinte         Bereitschaftsdienstnummer bundes-
er und verwies damit auf einen Erfolg        weit einheitlich zu regeln. „Die 116117
bei der elektronischen Patienenakte          ist die Fortführung des Sicherstellungs-
(ePA): In einem Letter of Intent von         auftrages in der digitalen Welt. Uns ist
KBV, Kassenzahnärztlicher Bundes-            daher wichtig, dass dieses Instrument
vereinigung und GKV-Spitzenverband           stabil funktioniert“, machte er deutlich.
wurde der KBV die Verantwortung für                        Lesen Sie weiter auf Seite 10.

                                                                         AUSGABE 12 / 2018 | Seite 9
Intern
     Berufspolitik

             Resolution:
             Gesetzentwurf für ein TSVG in der vorliegenden
             Form zurückweisen
             Der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Entwurf für ein TSVG
             (Terminservice- und Versorgungsgesetz) verortet das Missverhältnis zwischen
             eskalierender Inanspruchnahme und begrenzten ärztlichen Kapazitäten vor-
             dergründig in einer mangelnden Einsatzbereitschaft der Ärzte und psycholo-
             gischen Psychotherapeuten. Ein Instrumentarium aus monetären Anreizen
             sowie erweiterten Kontroll- und Sanktionsdrohungen soll bis ins Detail in die
             freiberuflich und hoch professionell organisierten Abläufe unserer vertrags-
             ärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen eingreifen. Darüber hinaus
             werden die Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung in bislang nicht
             gekanntem Ausmaß ihrer Gestaltungsbefugnisse beraubt.

             Wir, die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes-
             vereinigung, unterstreichen unsere Ablehnung des vorliegenden Gesetzent-
             wurfs. Er beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufs-
             standes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeits-
             leistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswir-
             kungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten.

             Es müssen jetzt die tatsächlich schwerwiegenden Unzulänglichkeiten der Ge-
             sundheitspolitik identifiziert und ursächlich angegangen werden. Nachhaltig
             genügende Arztzeit braucht ausreichenden beruflichen Nachwuchs. Budget-
             deckel auf den Honoraren, Regressdrohungen und zunehmender staatlicher
             Dirigismus im ärztlichen Alltag sind fatale Leistungsbremsen. Sie schrecken
             potenzielle Einsteiger ab und verschärfen so den Ärztemangel in der Zukunft.

             Wir fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen
             Gesetzentwurf in Hinsicht auf die obengenannten Punkte abzuändern. In der
             vorliegenden Form müssen wir Vertragsärzte ansonsten den Gesetzentwurf
             ablehnen.

Seite 10 | AUSGABE 12 / 2018
Intern
                                                                                  Berufspolitik

60 Tage für Papierkram
Bürokratieindex der KBV erneut gestiegen
  60 Tage oder rund 54,4 Mio. Netto-      Stunden) oder die Verordnung von
arbeitsstunden werden in einer nieder-    Heilmitteln (rund 2 Mio. Stunden) zu
gelassenen Arztpraxis pro Jahr für        Buche.
Bürokratie fällig. Das ist das Ergebnis
des Bürokratieindexes, den Kassen-          „Ärzte wünschen sich mehr Zeit für
ärztliche Bundesvereinigung (KBV)         ihre Patienten und weniger Zeit am
zusammen mit der Fachhochschule des       Schreibtisch. Daher betrachten wir die
Mittelstands (FHM) jetzt zum dritten      Entwicklung mit Sorge“, so Dr. Kriedel.
Mal erstellt hat. Demnach stieg die
Bürokratielast im Vergleich zu 2017         Doch es gab auch kleine Erfolge zu
um 0,6 Prozent oder 323.000 Stunden.      vermelden. So gab es Entlastungen
                                          bei der Informationspflicht „Erhebung
  Als Hauptfaktor für diese Entwick-      von Daten im Ersatzverfahren“ und
lung macht die Studie die Folgen des      durch den Wegfall der „Überweisung
demografischen Wandels aus. „Ältere       zum Durchgangsarzt“ und des „Behand-
und mehrfach erkrankte Patienten          lungsausweises“ für Opiatabhängige.
gehen öfter zum Arzt und benötigen
mehr ärztliche Leistungen. Dadurch          KBV-Vorstand Dr. Kriedel forderte
erhöht sich auch der bürokratische        erneut ein verbindliches Bürokratie-
Aufwand“, erläuterte KBV-Vorstand         abbau-Ziel von 25 Prozent. Dies ent-
Dr. Thomas Kriedel. Neben der allge-      spreche insgesamt rund 13 Mio. Stun-
meinen Patientendokumentation und         den pro Jahr oder 15 Arbeitstagen je
dem Datenaustausch mit Kollegen           Praxis. Auch die Digitalisierung biete
schlagen vor allem die Verordnung von     die Chance, Bürokratie abzubauen.
Krankenbeförderung (rund 3,9 Mio.                                              ute

Neue Entschädigungsordnung
Ab 2019 gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder der KV Brandenburg eine neue
Entschädigungsordnung. Details dazu finden Sie ab Januar 2019 auf unserer
Internetseite www.kvbb.de unter dem Webcode web163

                                                                    AUSGABE 12 / 2018 | Seite 11
Intern
     Haushalt

           Haushaltsplan 2019 der KVBB
           Aufstellung des Haushaltsplanes der KV Brandenburg für das Jahr 2019 mit

           Einnahmen und Ausgaben in Höhe von                         41.016.750,00 Euro
                  auf den Investitionshaushalt                        1.335.500,00 Euro
                  auf den Verwaltungshaushalt                         39.681.250,00 Euro

           Die Vertreterversammlung hat den Haushaltsplan 2019 am 23.11.2018 mehrheit-
           lich beschlossen.

           Die Verwaltungskostenumlage setzt sich wie folgt zusammen:
           • aus einer prozentualen Verwaltungskostenumlage in Höhe von 2,30 Pro-
               zent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018 bis III/2019,
           • aus einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 100,00 Euro je Quartal,
           • aus einer Umlage für die Förderung der Weiterbildung in Höhe von
               0,40 Prozent auf Basis des Honorarumsatzes für die Quartale IV/2018
               bis III/2019,
           • aus einer Sicherstellungsumlage in Höhe von 0,26 Prozent auf Basis des
               Honorarumsatzes für die Quartale I/2019 bis III/2019*.

           Verwaltungshaushalt
           Der Anteil der zusammengefassten Aufwands- und Ertragspositionen in den
           einzelnen Kontengruppen am Verwaltungshaushalt stellt sich im Haushaltsjahr
           2019 wie folgt dar:
            Verwaltungshaushalt gesamt                                            39.681 TEUR
            darunter Kontengruppe:
                60      Personalaufwand                                           25.139 TEUR
                61      Aufwand für die Selbstverwaltung                            480 TEUR
                62      Aufwand für die gemeinsame Selbstverwaltung                 800 TEUR
                63      Sachaufwand Verwaltung und Sachaufwand für Ärzte           4.240 TEUR
                64      Abschreibungen                                               919 TEUR
                65      Organisatorische Aufgaben                                  8.032 TEUR
                66-67   Vermögens- und Sonstiger Aufwand                              71 TEUR

           *gem. VV-Beschluss vom 14.09.2018

Seite 12 | AUSGABE 12 / 2018
Intern
                                                                                          Haushalt

Erträge gesamt                                                         39.681 TEUR
darunter Kontengruppe:
   70      Verwaltungskostenumlage                                    34.690 TEUR
   71      Kostenbeiträge/Erstattungen von Vertragspartnern              665 TEUR
   73-76   Gebühren/Grundstückserträge                                   985 TEUR
   77      Sonstige Erträge                                             2.946 TEUR
   78      Entnahmen aus Rücklagen                                        395 TEUR

Geschäftsjahr 2017 wurde erfolgreich
abgeschlossen
  Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wurde durch den Revisions-
verband ärztlicher Organisationen und Verbände e.V., Münster, der uneinge-
schränkte Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 erteilt, wonach die
Buchführung und der Jahresabschluss nach der pflichtgemäßen Prüfung den
gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen.

   Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
1.621.721,41 Euro ab, welcher der Betriebsmittelrücklage entnommen wurde.
Gegenüber dem Haushaltsansatz ist eine Verbesserung um 1.231.278,59 Euro zu
verzeichnen.

                                                        Lesen Sie weiter auf Seite 14.

                                                                     AUSGABE 12 / 2018 | Seite 13
Intern
     Haushalt

           Angaben gem. § 78 Abs. 3 in Verbindung mit § 305 b SGB V

            1. Abrechnungsdaten
            Ärzte/psychologische Psychotherapeuten                             4.556
            Honorarvolumen                                            1.078.628 TEUR
            Behandlungsfälle                                              17.552.383
            2. Haushaltsdaten
            Verwaltungshaushalt gesamt                                  33.340 TEUR
            Personalaufwand                                             23.765 TEUR
            Sachaufwand                                                  3.934 TEUR
            Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen                          1.207 TEUR
            Verwaltungskostenumlage                                     26.628 TEUR
            Sonstige Erträge                                              3.126 TEUR
            Investitionshaushalt                                           713 TEUR
            Fehlbetrag                                                    1.622 TEUR

            3. Sonstige Daten
            Verwaltungskostenumlage
                                                                         2,3 Prozent
            IV. Quartal 2016 bis III. Quartal 2017
            Mitarbeiter                                                         353
            Bilanzsumme                                                413,2 Mio EUR

Seite 14 | AUSGABE 12 / 2018
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Intern
     Praxis aktuell

           Abgabe Quartalsabrechnung 4/2018
           Frist endet am 8. Januar 2019
             Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
           form mit der Abrechnung einzureichen.

           Die ergänzenden Unterlagen wie:
           • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,
           • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
               Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
               GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
               der GOP 35152 EBM
           und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die
           KVBB möglich ist:
           • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
           • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter
           • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
               verwandte Rechtskreise

           senden Sie bitte per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen
           per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
           Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:
                          2. bis 8. Januar 2019, 9 bis 17 Uhr
                              bei der KVBB in Potsdam
            Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
            gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
            auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
            Versorgung (ASV).

            Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und
            begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das
            Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
            Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

            Zentrale Formularbestellung in Potsdam
            Fax: 0331/98 22 98 04    Tel.: 0331/98 22 98 05
            Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen

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                                                                          Praxis aktuell

Abschlagszahlungen 2019
Abschlagsmonat          Zahlungstermin          Wochentag

Januar                  05.02.2019              Dienstag

Februar                 04.03.2019              Montag

März                    03.04.2019              Mittwoch

April                   06.05.2019              Montag

Mai                     04.06.2019              Dienstag

Juni                    03.07.2019              Mittwoch

Juli                    06.08.2019              Dienstag

August                  03.09.2019              Dienstag

September               04.10.2019              Freitag

Oktober                 05.11.2019              Dienstag

November                03.12.2019              Dienstag

Dezember                06.01.2020              Montag

Die Restzahlung für das Quartal 3/2018 erfolgt
am 28. Januar 2019.
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachver-
rechnungen (Frau Schrader) 0331/23 09 409

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     Praxis aktuell

           Individuelle Abrechnungsberatungen
           in Cottbus und Frankfurt (Oder)
              Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir Ihnen am 13. Februar 2019 sowohl
           in Cottbus als auch in Frankfurt (Oder) wieder individuelle Beratungen zu
           folgenden Inhalten an:

              •       Umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung
              •       Weitere Themen rund um die Abrechnung

            Ort:                          Cottbus                       Frankfurt (Oder)
            Anschrift:                Thiemstraße 112               Berliner Straße 23a
            Datum:                                  13. Februar 2019
            Uhrzeit:                                    10 bis 16 Uhr

             Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer
           Beratungsthemen!

            Unsere Kontaktdaten:
            Telefon: 0331/98 22 98 03, Fax: 0331/23 09 543, E-Mail: ebmhotline@kvbb.de

           Abrechnung delegierter Tätigkeiten
           durch den Vertragsarzt
           Abrechnung von an den nichtärztlichen Mitarbeiter delegier-
           ten Tätigkeiten durch den Vertragsarzt
             Der Vertragsarzt darf die durchge-         achtung des Gebots zur persönlichen
           führte Diagnostik und Behandlung nur         Leistungserbringung erbracht hat. Eine
           dann zu Lasten der Gesetzlichen Kran-        entsprechende Klarstellung nimmt die
           kenversicherung abrechnen, wenn er           Gebührenordnung (EBM) unter Punkt
           die Inhalte der betreffenden Gebühren-       2.2 der allgemeinen Bestimmungen
           ordnungspositionen (GOP) unter Be-           vor. Einzelheiten ergeben sich insbe-

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                                                                                   Praxis aktuell

sondere aus den §§ 14a, 15 und 25 Bun-     •   Aufklärung und Beratung des
desmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Das            Patienten
bedeutet jedoch nicht, dass der Arzt       •   Entscheidung über die Therapie
jede Leistung höchstpersönlich erbrin-         und
gen muss. Persönliche Leistungserbrin-     •   Durchführung invasiver Thera-
gung bedeutet jedoch immer, dass er            pien einschließlich der Kernleis-
bei Inanspruchnahme seiner Mitarbeiter         tungen operativer Eingriffe.
zur Erbringung eigener beruflicher
Leistungen leitend und eigenverant-          Höchstpersönlich erbringen muss
wortlich tätig wird.                       er Leistungen wegen ihrer Art oder
                                           der mit ihnen verbundenen besonde-
Allgemeine Voraussetzungen                 ren Gefährlichkeit für den Patienten
für die Delegation                         oder wegen der Umstände ihrer Er-
   Hilfeleistungen nichtärztlicher Mit-    bringung, insbesondere der Schwere
arbeiter werden den persönlichen Leis-     des Krankheitsfalls.
tungen desjenigen Vertragsarztes hin-      • Der Arzt darf demnach Leistungen
zugerechnet, der sie anordnet und fach-         an nichtärztliche Mitarbeiter nur
lich überwacht, wenn der nichtärztliche         delegieren, die er nicht höchst-
Mitarbeiter zur Erbringung der jeweili-         persönlich erbringen muss.
gen Hilfeleistung qualifiziert ist.
                                             Bei der Delegation von Leistungen
Delegationsfähige Leistungen               an nichtärztliche Mitarbeiter muss der
   Zur Zulässigkeit der Delegation ärzt-   Arzt insbesondere beachten, dass
licher Leistungen gibt es ausführliche     • der Inhalt der Leistung in diesem
Stellungnahmen der Kassenärztlichen             Fall die Delegation zulässt und
Bundesvereinigung und der Bundes-          • die Entscheidung über die Indika-
ärztekammer, beispielsweise die Ver-            tion ausschließlich von ihm selbst
öffentlichung im Deutschen Ärzteblatt           getroffen wird.
in Heft 41 vom 10. Oktober 2008, auf
die hier verwiesen werden soll. Danach     Anforderungen bei Abwesen-
sind höchstpersönliche Leistungen          heit des Vertragsarztes
des Arztes, die im Regelfall nicht an         Grundsätzlich muss sich der Ver-
einen nichtärztlichen Mitarbeiter dele-    tragsarzt dann, wenn er Leistungen
giert werden dürfen, beispielsweise        an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert,
• Anamneseerhebung                         in unmittelbarer Nähe aufhalten. Folg-
• Indikationsstellung                      lich ist die generelle Anordnung an
• Untersuchung des Patienten ein-          das Praxispersonal, Leistungen bei
     schließlich invasiver diagnos-        Abwesenheit des Vertragsarztes durch-
     tischer Leistungen                    zuführen, unzulässig, wenn er nicht in
• Stellen der Diagnose                     der Praxis erscheinen kann oder für

                                                                     AUSGABE 12 / 2018 | Seite 19
Intern
     Praxis aktuell

           längere Zeit abwesend ist. Bei vorüber-    •   arztunterstützende Abstimmung
           gehender Abwesenheit können im                 mit Leistungserbringern.
           Einzelfall Leistungen angeordnet wer-
           den, wenn Kenntnisstand bzw. Erfah-           Neben den im EBM und den Verträ-
           rung des nichtärztlichen Mitarbeiters      gen ausdrücklich vorgesehenen Leis-
           dies erlauben und das mit den Leis-        tungen kommen weitere Gebühren-
           tungen verbundene Gefährdungspo-           ordnungspositionen für die Delegation
           tential dies zulässt.                      in Betracht.

             Entsprechendes gilt für die Tätigkeit       Inhalte von Gebührenordnungsposi-
           nichtärztlicher Mitarbeiter außerhalb      tionen können auch teilweise an nicht-
           der Praxisräume, die in zahlreichen        ärztliche Mitarbeiter delegiert werden,
           Regelungen auf Bundes- wie auch Lan-       wie
           desebene ausdrücklich vorgesehen ist       • Anlegen einer Langzeit-Blut-
           (NPA, agneszwei etc.).                          druckmessung,
                                                      • Anlegen der Elektroden für die
           Grundsätze der Abrechnung                       Aufzeichnung eines Langzeit-
              Qualifizierte nichtärztliche Mitar-          EKG.
           beiter können angeordnete Leistun-
           gen in der Häuslichkeit der Patienten,       Bei den delegierten Leistungsbe-
           in Alten- oder Pflegeheimen oder in        standteilen darf es sich nicht um
           anderen beschützenden Einrichtungen        Tätigkeiten handeln, die höchstper-
           sowie in der Vertragsarztpraxis auch       sönlich vom Arzt durchzuführen sind
           in Abwesenheit des Arztes erbringen.       (vergleiche: Delegationsfähige Leis-
           Die entsprechenden Gebührenord-            tungen).
           nungspositionen sind im EBM oder den
           landesspezifischen Verträgen ausdrück-       Erfordert eine Gebührenordnungs-
           lich benannt. Zu derartigen Hilfeleis-     position einen Arzt-Patienten-Kontakt,
           tungen gehören (Anlage 8 BMV-Ä)            dann kann dieser nicht auf einen nicht-
           • standardisierte Dokumentation            ärztlichen Mitarbeiter delegiert wer-
                der Patientenbeobachtung,             den. Behandlungs-, krankheits- oder
           • Erhebung von Daten standardi-            arztfallbezogene Leistungskomplexe
                sierter Testverfahren (z. B. Uhren-   und Pauschalen sind nur mit mindes-
                tests, MMST),                         tens einem persönlichen Arzt-Patien-
           • Patientenschulungen,                     ten-Kontakt abrechnungsfähig (4.3.3
           • Anleitung des Patienten zur              Allgemeine Bestimmungen EBM).
                Selbstanwendung TENS,
           • Bestimmung von Laborparame-                Das Gefährdungsrisiko kann sich mit
                tern vor Ort (z. B. Glukose,          der Form der Delegation ändern. Nicht
                Gerinnung) und                        jede Hilfeleistung, die der anwesende

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                                                                                 Praxis aktuell

Arzt innerhalb seiner Praxis delegie-     Arzt während des Praxisbetriebes
ren kann, darf der nichtärztliche Mit-    problemlos delegiert werden können,
arbeiter in seiner Abwesenheit durch-     ist das bei einem Besuch des nicht-
führen. Die Verantwortung für die Ent-    ärztlichen Mitarbeiters nicht möglich.
scheidung im Einzelfall trägt der Ver-    Nicht nur dass das Gesundheitsrisiko
tragsarzt.                                hoch ist, es mangelt in der Regel auch
                                          an der höchstpersönlichen Feststellung
Beispielfälle                             der Impffähigkeit durch den Arzt.
Laboruntersuchungen des Allgemein-
labors (Kapitel 32.2 EBM)                 Besuche im Heim oder in der
   Einige Laboruntersuchungen (Bei-       Häuslichkeit
spiel: Glukosebestimmung) können             Derartige Besuche zur Ausführung
an einen nichtärztlichen Mitarbeiter      ärztlich angeordneter Hilfeleistungen
delegiert werden und als persönliche      sind ausdrücklich für die Delegation an
Leistungen des Vertragsarztes abge-       geeignete nichtärztliche Mitarbeiter
rechnet werden, wenn die Einhaltung       vorgesehen und als gesonderte Gebüh-
eines vorgegebenen Wert-Korridors         renordnungspositionen abrechnungs-
überwacht werden soll. Die diagnos-       fähig. Auch in dem Fall, dass der nicht-
tische Erstbewertung des Wertes zum       ärztliche Mitarbeiter bei seinem Besuch
Zweck der Diagnose oder die Bewer-        einen anderen Arzt (Vertreter, Not-
tung eines abweichenden Ergebnisses       arzt, …) hinzuzieht, bleibt es bei der
bezüglich der Therapieentscheidung        Abrechnung der bis dahin ausgeführ-
sind jedoch nicht delegierbar.            ten Hilfeleistungen als persönliche
                                          Leistungen des Arztes, der den Besuch
Schulung des Patienten                    des nichtärztlichen Mitarbeiters ange-
   Patientenschulungen sind delegier-     ordnet hat.
bar, wenn der Vertragsarzt die Schu-
lung angeordnet hat. Aufgrund des         Versorgung einer chronischen Wunde
geringen Gesundheitsrisikos kann der         Die betreffenden Gebührenord-
nichtärztliche Mitarbeiter die Schulung   nungspositionen erfordern mehrere
auch während einer längeren Abwe-         persönliche Arzt-Patienten-Kontakte.
senheit des Arztes durchführen. Der       Diese können nicht an einen nichtärzt-
Vertragsarzt muss sich lediglich davon    lichen Mitarbeiter delegiert werden.
überzeugen, dass der nichtärztliche
Mitarbeiter über die notwendige Qua-      Physikalische Therapie
lifikation verfügt.                       (Kapitel 30.4 EBM)
                                            Die Gebührenordnungspositionen
Schutzimpfungen                           der physikalischen Therapie können
  Während Schutzimpfungen nach der        an entsprechend qualifizierte nicht-
Aufklärung des Versicherten durch den     ärztliche Mitarbeiter delegiert werden.

                                                                   AUSGABE 12 / 2018 | Seite 21
Intern
     Praxis aktuell

           Entscheidend über das Ob und die Form
                                                      Unser Service für Sie:
           ist im Einzelfall die Abwägung des Ge-
                                                      Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           sundheitsrisikos und die Anordnung
           durch den Arzt.

           Zuschlag zur Vermeidung post-
           operativer Wundinfektionen
              Der Bewertungsausschuss hat rück-       des Kapitels 31 und 36 des EBM, die
           wirkend zum 1. Januar 2018 einen Zu-       entsprechend der Spezifikation doku-
           schlag beschlossen, der für die Ein-       mentationsauslösende Leistungen
           richtungsbefragung im Rahmen der           beinhalten können.
           Qualitätssicherung zur Vermeidung
           nosokomialer Infektionen – postope-          Die GOP 01650 kann nur von:
           rative Wundinfektionen berechnet           •   Fachärzten für Chirurgie,
           werden kann.                               •   Fachärzten für Orthopädie,
                                                      •   Fachärzten für Frauenheilkunde
              Dabei geht es um die Abbildung              und Geburtshilfe sowie
           der Richtlinie des Gemeinsamen Bun-        • Fachärzten für Urologie
           desausschusses zur einrichtungs- und       berechnet werden.
           sektorenübergreifenden Qualitäts-
           sicherung im Einheitlichen Bewertungs-       Die Leistung ist mit 47 Punkten be-
           maßstab (EBM).                             wertet. Der Höchstwert beträgt je
                                                      Praxis 704 Punkte im Quartal.
             Ziel des sQS-Verfahrens ist die Ver-
           meidung von Wundinfektionen, die nach        Die Vergütung erfolgt außerhalb der
           einer Operation auftreten können. Die      morbiditätsbedingten Gesamtvergü-
           Richtlinie sieht eine jährliche einrich-   tung. Die GOP 01650 wird von der
           tungsbezogene QS-Dokumentation             Kassenärztlichen Vereinigung zuge-
           (Einrichtungsbefragung) vor.               setzt.

             Für diese Befragung des Vertrags-
           arztes wird ein Zuschlag nach der GOP      Unser Service für Sie:
           01650 in den Abschnitt 1.6 EBM aufge-      Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           nommen. Der Zuschlag gilt für die GOP

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Intern
                                                                               Praxis aktuell

Neugestaltung Check-up
Vergütungsverhandlungen laufen
  Die Gesundheitsuntersuchungs-             Die Neuausrichtung der Gesundheits-
Richtlinie (Check-up) wurde bereits       untersuchung zielt neben der Früher-
im Juli 2018 durch den Gemeinsamen        kennung von bevölkerungsmedizinisch
Bundesausschuss nach den Vorgaben         bedeutsamen Krankheiten insbeson-
des Präventionsgesetzes angepasst.        dere auch auf die Erfassung und Be-
                                          wertung von gesundheitlichen Risiken
  Die Vergütungsverhandlungen dazu        und Belastungen und eine darauf ab-
laufen. Die Durchführung und Abrech-      gestimmte präventionsorientierte
nung der neuen Gesundheitsunter-          Beratung ab.
suchung kann erst erfolgen, wenn da-
rüber entschieden wurde.                    Die Verpflichtung, die Ergebnisse
                                          der Gesundheitsuntersuchung auf
  Mit der Neugestaltung wurde die         dem Berichtsvordruck (Muster 30) zu
bislang geltende Altersgrenze (ab voll-   dokumentieren, entfällt. Die Doku-
endetem 35. Lebensjahr) auf das voll-     mentation erfolgt ausschließlich in
endete 18. Lebensjahr abgesenkt.          der Patientenakte.

  Ab Vollendung des 18. Lebensjahres        Bis zum Abschluss der Vergütungs-
bis zum Ende des 35. Lebensjahres ha-     verhandlungen erfolgt die Durchfüh-
ben die Versicherten einmalig Anspruch    rung und Abrechnung nach den bis-
auf die Gesundheitsuntersuchung.          her gültigen Regelungen. Wir werden
                                          Sie umgehend informieren.
  Ab Vollendung des 35. Lebensjahres
haben die Versicherten alle drei statt    Unser Service für Sie:
wie bisher alle zwei Jahre Anspruch       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
auf die Gesundheitsuntersuchung.

Früherkennung TK: neue Teilnahme-
erklärungen
  Ab 1. Januar 2019 gibt es neue Teil-    kasse. Zu Jahresbeginn werden diese
nahmeerklärungen für die Versicherten     Teilnahmeerklärungen auf unserer
zu den Verträgen über zusätzliche Früh-   Homepage zum Download zur Verfü-
erkennungsuntersuchungen (U10/ U11        gung gestellt.
und J2) von der Techniker Kranken-

                                                                 AUSGABE 12 / 2018 | Seite 23
Intern
     Praxis aktuell

           Anpassungen der BARMER-Verträge
           Beendigung der Überweisungssteuerungsvereinbarung
             Anlässlich der Aktualisierung der          Daneben erfolgten einige Aktuali-
           Teilnahmeerklärungen der Versicher-       sierungen und redaktionelle Überar-
           ten aufgrund der Datenschutzgrund-        beitungen. Die Teilnahmeerklärungen
           verordnung wurde ein ganzes Paket         und auch die neu gefassten Patienten-
           von Verträgen mit der BARMER über-        informationen finden Sie wie gewohnt
           arbeitet. Die neu vereinbarten Teil-      auf der Website der KVBB unter der
           nahmeerklärungen sind nicht mehr wie      Rubrik Praxis/Qualitätssicherung. Die
           bisher per Fax, sondern im Original per   aktualisierten Verträge finden Sie im
           Post an die BARMER zu versenden.          geschützten Bereich der KVBB unter
           Bitte verwenden Sie ab sofort nur         der Rubrik Verträge.
           noch die neuen Formulare.
                                                       Leider konnte (noch) nicht für alle
             Um die Kosten des Postversandes         Verträge mit der BARMER eine positive
           der neuen Teilnahmeerklärungen beim       Lösung erreicht werden: Die BARMER
           einschreibenden Arzt zu kompensieren,     hat die Überweisungssteuerungsver-
           wurden ab dem 1. Januar 2019 folgende     einbarung zum Jahresende gekündigt.
           Vergütungsanhebungen vereinbart:
                                                       Die Verhandlungen zu einer Anschluss-
             Die Betreuungspauschale bei kar-        vereinbarung dauern noch an, sodass
           diologischer Weiterbehandlung             ab dem 1. Januar 2019 für die BARMER
           (SNR 93458) des Cardio plus Branden-      folgende Symbolnummern zunächst
           burg-Vertrages wird von 60 Euro auf       nicht mehr abrechenbar sind: 93480A,
           60,80 Euro erhöht.                        93481A, 93480B und 93481B.

              In der Tonsillotomie-Vereinbarung        Sobald Ergebnisse zu der von der
           steigt die Vergütung der Operations-      KVBB eingeforderten Folgevereinba-
           leistungen (SNRn 92070 bis 92075)         rung vorliegen, informieren wir Sie.
           jeweils um 0,80 Euro.
                                                     Unser Service für Sie:
             Die monatliche Fallpauschale (SNR       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           93501) aus der agneszwei-Vereinbarung     Fachbereich Qualitätssicherung
           wird von 40 Euro auf 40,10 Euro ange-     Fachbereich Verträge
           hoben.

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Intern
                                                                                Praxis aktuell

„Adieu Muster 80/81“ …
  … sagten wir bereits am 1. Juli 2017.   Wirtschaftsraum und der Schweiz
Allerdings werden noch immer abrech-      dient nach wie vor die Europäische
nungsbegründende Unterlagen in Form       Krankenversicherungskarte (EHIC)
von Muster 80/81 bei den aushelfenden     oder die provisorische Ersatzbeschei-
Krankenkassen eingereicht. In diesen      nigung (PEB).
Fällen werden die Kosten für die Be-
handlung von den Krankenkassen               Muster 81 wurde durch das Formu-
nicht übernommen.                         lar „Patientenerklärung Europäische
                                          Krankenversicherung“ ersetzt. Dieses
  Bitte beachten Sie deshalb: Das         ist in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Muster 80, die „Dokumentation des         in 13 verschiedenen Sprachen hinter-
Behandlungsanspruches“, ist ersatz-       legt.
los entfallen.
                                          Unser Service für Sie:
  Als Anspruchsnachweis für den
                                          Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Patienten aus dem europäischen

                                                                                     Anzeige

                                                                  AUSGABE 12 / 2018 | Seite 25
Intern
     Praxis aktuell

           Hautkrebs-Screening – Änderung der
           elektronischen Dokumentation
             Die geänderte elektronische Doku-       sätzlich sollen die Übergänge eines
           mentation zum Hautkrebs-Screening         Patienten vom Hausarzt zum Derma-
           steht den Ärzten ab dem 1. Quartal 2019   tologen zukünftig besser nachvollzo-
           im Praxisverwaltungssystem zur Ver-       gen werden können.
           fügung. Mit der geänderten Dokumen-
           tation ist es möglich, Diagnosen diffe-     Der Beschluss ist auf der Internet-
           renzierter anzugeben.                     seite des G-BA veröffentlich.

             Bislang enthielt der hausärztliche
           Dokumentationsdatensatz keine Infor-      Unser Service für Sie:
           mationen dazu, ob eine Überweisung        Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
           an einen Dermatologen erfolgte. Grund-

           HPV-Impfung jetzt auch für Jungen
           Kassenleistung
             Die Kosten für die Impfung gegen          Generell können Jugendliche, die
           Humane Papillomviren (HPV) werden         das 14. Lebensjahr bereits vollendet
           zukünftig für alle Kinder zwischen 9      haben, Impfungen noch bis zum voll-
           und 14 Jahren von den gesetzlichen        endeten 18. Lebensjahr nachholen.
           Krankenkassen übernommen. Dies
           hat der Gemeinsame Bundesausschuss          Der Impfstoff wird über Sprech-
           (G-BA) in Berlin beschlossen.             stundenbedarf bezogen. Die Abrech-
                                                     nung der Leistung erfolgt über 89110.
             Grundlage der Änderung der Schutz-
           impfungs-Richtlinie (SI-RL) war die
                                                     Unser Service für Sie:
           erweiterte Impfempfehlung der Stän-
                                                     Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11
           digen Impfkommission (STIKO). Die
           STIKO hatte die HPV-Impfung bislang
           nur für Mädchen empfohlen.

Seite 26 | AUSGABE 12 / 2018
Intern
                                                                                  Praxis aktuell

„Gesund schwanger“: Weitere
Krankenkassen dabei
  Dem Vertrag „Gesund schwanger“             Auf unserer Website (www.kvbb.de/
nach § 140a SGB V zwischen der AG          praxis/qualitaetssicherung > Genehmi-
Vertragskoordinierung der KBV, den         gungspflichtige Leistungen > Übersicht
für diese Versorgung maßgeblichen          von A bis Z > Gesund schwanger) ist
Berufsverbänden und der GWQ ist die        eine aktuelle Aufstellung aller teilneh-
BKK B. Braun Melsungen sowie die           menden Krankenkassen hinterlegt.
BKK Linde mit Wirkung ab 1. Januar
2019 beigetreten.                          Unser Service für Sie:
                                           Fachbereich Qualitätssicherung

Heilfürsorge der Polizei Land
Brandenburg
Probleme beim Einlesen der Krankenversichertenkarte
   Die heilfürsorgeberechtigten Polizei-   bzw. erhalten haben, können neben
vollzugsbeamten des Landes Branden-        der elektronischen Gesundheitskarte
burg erhielten Ende Oktober eine neue      auch die KVK sonstiger Kostenträger
Krankenversichertenkarte (KVK). In         einlesen.“
einer Vielzahl von Praxen kann diese
nicht eingelesen werden. Die Ursache          Nur für heilfürsorgeberechtigte Po-
ist bisher unklar.                         lizeivollzugsbeamte gilt: Sofern die KVK
                                           vorgelegt wird, diese aber nicht einge-
   Die Vereinbarung zur Ausgabe von        lesen werden kann, erfolgt die Abrech-
KVK durch Kostenträger außerhalb           nung ohne gesonderte Bescheinigung
der gesetzlichen Krankenversicherung       im Ersatzverfahren über die Kassen-
in der Fassung vom 1. Oktober 2014         ärztliche Vereinigung.
ist unverändert gültig. Die Kassenärzt-
liche Bundesvereinigung informiert         Bewahren Sie bitte eine Kopie der
dazu auf ihrer Internetseite wie folgt:    KVK in der Praxis auf!

  „Die E-Health-Kartenterminals, die
                                           Unser Service für Sie:
die Praxen im Rahmen der Anbindung
                                           Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
an die Telematikinfrastruktur erhalten

                                                                    AUSGABE 12 / 2018 | Seite 27
Intern
     Praxis aktuell

           Cannabis: Nicht ohne die Krankenkasse!
             Aus aktuellem Anlass möchten wir        blüten und -extrakte verordnen. (Siehe
           noch einmal zum Leistungsrecht der        dazu auch unsere Veröffentlichungen
           gesetzlichen Krankenversicherung bei      zum Thema auf unserer Internetseite
           Cannabis-Verordnungen informieren.        unter www.kvbb.de/praxis/
                                                     verordnungen/arzneimittel)
             Patienten mit schwerwiegenden Er-
           krankungen können seit März 2017 mit        Es liegen zahlreiche Prüfanträge der
           Cannabis versorgt werden, wenn die        Krankenkassen vor, da Vertragsärzte
           Krankenkasse einen entsprechenden         ohne Genehmigung durch die Kranken-
           Antrag des Patienten genehmigt hat.       kassen Cannabis rezeptiert haben.

             Jeder Haus- und Facharzt darf seit-       Wir bitten um Beachtung!
           dem Arzneimittel mit den Wirkstoffen
           Dronabinol und Nabilon, standardisierte
                                                     Unser Service für Sie:
           Rezepturarzneimittel und Cannabis-
                                                     Marianna Kaiser 0331/98 22 98 11

           Vertrag klassische Homöopathie:
           neue Teilnahmeerklärungen
             Zum Vertrag zur Versorgung mit          „Teilnahmeerklärung Versicherter“
           klassischer Homöopathie gemäß             ersetzt.
           § 73c SGB V mit der IKK classic und
           der SECURVITA BKK werden mit Wir-           Ab 1. Januar 2019 sind die neuen
           kung zum 1. Januar 2019 die „Teilnah-     Teilnahmeerklärungen zu verwenden.
           meerklärung Vertragsarzt“ und die
                                                     Unser Service für Sie:
                                                     Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Seite 28 | AUSGABE 12 / 2018
Intern
     Praxis aktuell

           Reha für chronisch kranke Kinder und
           Jugendliche: Das gilt es zu beachten
             Adipositas, Hautprobleme, psychische     der Diagnose und der bisherigen Be-
           Störungen: Es gibt viele Gründe für eine   handlung ist vor allem anzugeben, wie
           Kinder- und Jugend-Reha. Um mehr           sich die gesundheitlichen und persön-
           Jugendlichen, die gesundheitlich und       lichen Probleme auf Alltag, Familie
           persönlich beeinträchtigt sind, eine       und Schule auswirken. Vorliegende
           Rehabilitation zu ermöglichen, setzt       wichtige Befunde und Arztbriefe soll-
           das Bündnis für Kinder- und Jugendreha     ten in Kopie mitgegeben werden. Für
           (BKJR) neben Kinderärzten auch auf         diesen Aufwand erhält der Arzt der-
           Hausärzte.                                 zeit 28,78 Euro und beantragt dies über
                                                      das Formular „Honorarabrechnung“.
           Tipps für die Antragstellung               Alle Formulare sind auf der Website
           Antrag durch die Eltern, Befundbericht     www.kinder-und-jugend-reha-im-
           vom Hausarzt/Kinderarzt                    netz.de zu finden.
              Kinder und Jugendliche erhalten
           Leistungen zur Rehabilitation durch die       Besteht bei den Eltern kein Anspruch
           Deutsche Rentenversicherung (DRV).         gegenüber der Rentenversicherung,
           Die Eltern beantragen sie bei der Ren-     ist der Antrag bei der Krankenver-
           tenversicherung eines Elternteils. Über    sicherung zu stellen.
           wen das Kind krankenversichert ist,
           spielt dabei keine Rolle. Aus der jähr-    Alle Kosten werden übernommen
           lichen Renteninformation wissen die          Die Rentenversicherung übernimmt
           Eltern, welche Rentenversicherung          die Kosten der Rehabilitation und die
           zuständig ist. Sind die Elternteile bei    Reisekosten. Eine Zuzahlung fällt nicht
           unterschiedlichen DRV-Trägern renten-      an. Wird das Kind von einem Elternteil
           versichert, können sie auswählen, wo       begleitet – dies ist grundsätzlich bis
           sie den Antrag stellen wollen. Kinder      zum zwölften Geburtstag möglich –
           und Jugendliche, die in einer Pflege-      werden die Kosten der Begleitperson
           familie leben, erhalten die Reha über      übernommen. Ist diese berufstätig,
           die Rentenversicherung der Pflege-         wird auch der Verdienstausfall bezahlt.
           eltern.                                    Muss ein gesundes Geschwisterkind
                                                      mit aufgenommen werden, werden
             Der Hausarzt füllt den zweiseitigen      auch diese Kosten übernommen.
           ärztlichen Befundbericht aus. Neben

Seite 30 | AUSGABE 12 / 2018
Intern
                                                                                   Praxis aktuell

Die richtige Klinik finden                 Befundbericht im Bemerkungsfeld
   Die Wahl der geeigneten Klinik kann     angeben.
man guten Gewissens der Rentenver-
sicherung überlassen. Sie kennt alle       Unterstützung bei der Antragstellung
Rehakliniken und überprüft diese im           Das Bündnis Kinder- und Jugendreha
Rahmen ihrer Qualitätssicherung regel-     unterstützt den Hausarzt und die Fa-
mäßig. Möchte der Hausarzt oder die        milie umfassend bei der Antragstel-
Familie aus berechtigten Gründen eine      lung. Alle Infos zur Kinder- und Jugend-
bestimmte Klinik in Anspruch nehmen,       reha, zur Antragstellung und zu den
so ist dies im Rahmen des Wunsch-          Kliniken sind auf der Website des BKJR
und Wahlrechts möglich. Hier sollte        www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de
der Hausarzt den Klinikwunsch im           zu finden.

Kontakt
Mailanfragen an kontakt@kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder
a.baumann@bkjr.de werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

Alle Formulare finden Sie online: www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de oder
www.deutsche-rentenversicherung.de

Aufbewahrungsfristen beachten
  Die Zeit rund um den Jahreswechsel         Aktuelle Informationen rund um die
wird in vielen Praxen genutzt, um das      Aufbewahrungsfristen für ärztliche
Archiv auf den neuesten Stand zu           Unterlagen finden Sie auf der Inter-
bringen. Nicht zuletzt auch mit Blick      netseite der Landesärztekammer
auf die neue Datenschutzgrundver-          Brandenburg unter:
ordnung stellt sich dabei oft die Frage:   www.laekb.de/files/146ADFB1CBB/02
Kann das weg oder muss ich das noch        Aufbewahrungsfristen.pdf oder über
aufheben?                                  den Webcode web162

                                                                     AUSGABE 12 / 2018 | Seite 31
Intern
     Praxis digital

           eTerminservice für Mitglieder
           Freie Termine selbst melden

             Für Fachärzte und Psychothera-            Termine auch absagen. Die bisherige
           peuten wird das Melden von Terminen         Meldung freier Termine an die Mitar-
           an die Terminservicestelle der Kassen-      beiterinnen der KV mittels Fax, Mail
           ärztlichen Vereinigung Brandenburg          oder auch telefonisch entfällt damit.
           (KVBB) in 2019 leichter: Sie können dann    Das spart für Sie wertvolle Zeit in der
           dafür die Software „eTerminservice“         Praxis.
           nutzen. Damit können sie mit wenigen
           Klicks freie Kapazitäten an die Termin-       Darüber hinaus werden Ihnen die
           servicestelle melden.                       zu den durch die Terminservicestelle
                                                       vermittelten Terminen zugehörigen
           Was ist der eTerminservice?                 vollständigen Patientennamen und
             Der eTerminservice ist eine im Auf-       Kontaktdaten angezeigt. Diese konn-
           trag der Kassenärztlichen Bundesver-        ten Ihnen in der per Fax zugegang-
           einigung für die Terminverwaltung           enen Buchungsmitteilung aus daten-
           und -vermittlung entwickelte Software.      schutzrechtlichen Gründen nicht ge-
           Sie wird über den aktuellen Webbrowser      nannt werden.
           angezeigt und kann sowohl von den
           Mitarbeiterinnen der Terminservice-         Wo ist der eTerminservice
           stelle als auch von den Arzt- und Psycho-   künftig zu finden?
           therapeutenpraxen genutzt werden.             Als Arzt oder Psychotherapeut fin-
                                                       den Sie den eTerminservice künftig in
             Die Mitarbeiter der KVBB-Termin-          Ihrem Zugang zum Abrechnungsportal
           servicestelle arbeiten seit Beginn mit      der KV Brandenburg (über DatenNerv
           dieser Anwendung.                           bzw. Telematikinfrastruktur).

           Welche Möglichkeiten und Vor-                 In der nächsten Ausgabe werden
           teile bringt der eTerminservice?            wir Sie über den Zeitpunkt der Frei-
             Im eTerminservice können Sie Ter-         schaltung der Software, Detailanwen-
           mine für die Vermittlung durch die          dungen wie das Einpflegen, Löschen
           Terminservicestelle selbstständig ein-      und Blockieren von Terminen sowie
           tragen, löschen, eingetragene Termine       Schulungstermine für die Software
           blockieren oder wenn nötig, gebuchte        informieren.

                                                       Unser Service für Sie:
                                                       Informationsdienst 0331/98 22 98 01

Seite 32 | AUSGABE 12 / 2018
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