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Intern 5 | 2020 Interview mit MUDr./ČS Peter Noack: Gemeinsam gegen COVID-19 KVBB-Vertreterversammlung: Tagung per Videokonferenz möglich Informationen für den Praxisalltag: Gesamtvergütung 2020 Honorarverteilung IV/2019 Neue Impfvereinbarung
Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Virus verändert die Welt und auch die politische Entscheidungsfindung. Wir lernen zwar jeden Tag mehr und mehr über das Coronavirus, vieles ist jedoch weiterhin ungewiss und löst eine diffuse Bedrohung aus. Daher wundert es mich nicht, dass Virologen, Epidemiologen und andere Wissenschaftler verstärkt in der Öffentlichkeit stehen und ihr Einfluss bei den politischen Entscheidern stetig wächst. Ohne die wissenschaftliche Expertise ließe sich das Land auch sicherlich nicht erfolgreich durch die Pandemie navigieren. In all den Diskussionen muss der Arbeit der ambulant tätigen Ärzte von der Politik vor allem mehr Beachtung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Schließ- lich behandeln wir sechs von sieben Corona-Patienten in unseren Praxen, damit diese nicht ins Krankenhaus müssen. Den Hauptteil dieser Arbeit leisten dabei die hausärztlichen Kollegen. Wir entwickeln Versorgungskonzepte, die regionale Besonderheiten berücksichtigen, und gleichzeitig halten wir die Regelversorgung aufrecht. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. Unseren politischen Einfluss konnten wir in den vergangenen Wochen und Monaten an verschiedenen Stellen geltend machen. Zum Beispiel ist es uns als KV-System gelungen, gesetzlich verankerte Umsatzgarantien für unsere Praxen zu erstreiten. Als KVBB befinden wir uns zudem in enger Abstimmung mit unserer Gesundheits- ministerin, den Landräten sowie dem Krisenstab der Landesregierung. Wie das KVBB-Versorgungskonzept weiterentwickelt wurde, was sich hinter der neuen KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte verbirgt und vieles mehr lesen Sie in dieser „KV-Intern“-Ausgabe. Kommen Sie gesund durch diese herausfordernde Zeit. Kollegiale Grüße MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg AUSGABE 5 / 2020 | Seite 1
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Interview mit Dr. Noack: Wir gegen COVID-19 6 Vertreterversammlung muss handlungsfähig bleiben 8 Gemeinsam gegen das Virus 9 Wenn der Markt versagt 11 Gesundheitsministerin dankt Niedergelassenen 12 Schlemmereien für die Virus-Detektive 13 Eigentliche Arbeit liegt bei den Niedergelassenen 14 Sechs von sieben ambulant versorgt 16 Mehr testen und mehr melden 18 Neuer Geschäftsführer in Landesärztekammer Praxis aktuell 20 Gesamtvergütung 2020 21 Honorarverteilung im IV. Quartal 2019 27 Abschlagszahlungen ab Juli 2020 28 Abgabe Quartalsabrechnung II/2020 29 Genehmigung der Krankenbeförderung wird einfacher 30 Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020 32 EBM-Änderungen für Substitutionstherapie Opioidabhängiger 33 Neu im EBM: Gen-Untersuchung vor Gabe von Mayzent 33 Bauchaorten-Screening jetzt in Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie Seite 2 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Inhaltsverzeichnis 34 Onkologie-Vereinbarung: Klarstellung „medikamentöse Tumortherapie“ 35 COVID-19: Neue Regelungen zur Arzneimittel- versorgung in Kraft 36 Vertrag „Hallo Baby“ der AG Vertrags- koordinierung 37 Häusliche Krankenpflege: Neue Leistungen Wundversorgung 38 Prüfvereinbarung, Praxisbesonderheiten, Ziele ... 38 Neuerungen in der Psychotherapie ab Juli 2020 40 Kurzarbeitergeld für Arztpraxen 41 Bereitschaftspraxis Nr. 15 am Netz Sicherstellung 42 Niederlassungen im April 2020 46 Entscheidungen Zulassungsausschuss/ Berufungsausschuss März 2020 56 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 56 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 57 Zulassungsförderungen 58 Öffentliche Ausschreibungen von Vertrags- arztsitzen Service 61 Praxisbörse 78 agneszwei: Neue Schulung startet 80 MHB fragt nach Corona-Auswirkungen auf Praxen 80 Impressum AUSGABE 5 / 2020 | Seite 3
Intern Berufspolitik Wir gegen COVID-19 Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat ein Konzept zur Patientenversorgung während der Corona-Krise entwickelt. „KV-Intern“ sprach dazu mit dem KVBB-Vorstands- vorsitzenden MUDr./ČS Peter Noack Bereits jetzt werden sechs von sieben zeiten liegen. COVID-19-Patienten ambulant behandelt. Um einer Wozu brauchen wir in Brandenburg noch eventuell ein spezielles Versorgungskonzept? steigenden Weil die Pandemie noch nicht aus- Zahl von gestanden ist. Wir müssen weiterhin erkrankten mit einem wachsamen „epidemiolo- Patienten in gischen Auge“ die Infektionszahlen Quarantäne, beobachten – gerade auch mit Blick den Besuchen darauf, dass das öffentliche Leben in Alten- und schrittweise wieder hochgefahren Pflegeheimen MUDr./ČS Peter Noack wird. Der Herausforderung, COVID-19- oder einem Infizierte in den Praxen zu betreuen, eventuellen Ausfall von hausärztlichen gleichzeitig jedoch die reguläre Ver- Kollegen begegnen zu können, sollte sorgung aller anderen Patienten nicht vor Ort eine Hausbesuchsbereitschaft zu vernachlässigen, müssen wir uns abgesichert sein. stellen. Sind auch die anderen Fachgruppen Wie kann das gelingen? gefordert? Grundsätzlich muss es darum gehen Selbstverständlich, dies kann nur – soweit das in den Praxen nicht bereits gemeinsam gelingen. Auch fachärzt- geschieht –, COVID-19-Erkrankte, Ver- liche Kollegen müssen in ihren Praxen dachtsfälle und Patienten mit Erkäl- COVID-19-Infizierte von anderen Pa- tungssymptomen konsequent von tienten trennen. Um Haus- und Kinder- nicht-infizierten Patienten zu trennen. ärzte zu entlasten, muss bei Bedarf Dafür sollen vor allem Hausärzte, Kinder- die schnelle Patientenübernahme zur ärzte, HNO-Ärzte, Pulmologen und Mit- oder Weiterbehandlung durch Augenärzte spezielle Infektsprech- Fachärzte kollegial organisiert werden. stunden anbieten. Diese müssen zeit- Dabei ist es wichtig zu übermitteln, ob lich getrennt von den regulären Sprech- Patienten an COVID-19 erkrankt sind. Seite 4 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Darüber hinaus kann jede Fachgruppe konzept war noch ein zusätzlicher durch individuelle Angebote ihren Bei- Tagesdienst gefordert. trag leisten. Einige haben dies bereits getan, etwa die Pneumologen. Ziel ist Und wie gehen Sie mit der harschen es, regionale Kooperationen aufzu- Kritik des Hartmannbundes und des bauen, um die Behandlungsnotwendig- Hausärzteverbandes Brandenburg um? keiten fachgruppenübergreifend ge- Dem Vorwurf, mit dem Konzept meinsam zu bewältigen. quasi per Vorstandsdekret die funk- tionierende Versorgung zu zerschlagen Es gibt also nicht die eine Lösung, die und stattdessen ein Sammelsurium für alle taugt? von Einzelbausteinen zu entwickeln, Nein. In Potsdam gibt es andere Ver- das die Versorgung weder sicherstellt sorgungsstrukturen und Infektions- noch ergänzt und nicht praxistauglich zahlen als in Neuruppin oder in länd- sei, widerspreche ich entschieden. lichen Regionen der Uckermark. Dem- entsprechend braucht es regional an- Warum? gepasste Lösungen. Die Organisation Weil wir die erste Fassung des Kon- der Versorgung kann deshalb nur durch zeptes vor dem Hintergrund explodie- die Kollegen vor Ort erfolgen. Die KV render Fallzahlen und der befürchteten unterstützt Sie dabei und steht bera- Überlastung des gesamten Gesund- tend zur Seite. heitssystems mit den bekannten Bildern aus Italien oder Spanien verabschiedet Wie ist die Resonanz der Kollegen? haben. Außergewöhnliche Situationen Wir haben das Versorgungskonzept erfordern außergewöhnliche Maßnah- intensiv mit der Vertreterversammlung men, für die der Vorstand auch gesetz- und den Berufsverbänden diskutiert. lich legitimiert und verantwortlich ist. Außerdem haben wir nach der Veröf- Letztlich ist es unsere ethische Ver- fentlichung Rückmeldungen einiger pflichtung als Ärzte, die Pandemie mit Kollegen erhalten. all unseren ärztlichen Möglichkeiten zu bekämpfen. Sind diese Diskussionen im Versorgungs- konzept berücksichtigt worden? Wie geht es mit der Umsetzung des Wir haben viele Anregungen und eine Konzeptes weiter? neue Bewertung der epidemiologischen Wir alle wissen nicht, wie sich die Lage, nämlich sinkende Infektionszah- Pandemie entwickeln wird. Sollte es len in Folge der Eindämmungsstrategie, ruhig bleiben und das Infektionsge- in die Weiterentwicklung des Konzep- schehen abflachen, benötigen wir kein tes einfließen lassen. So ist nun zum Versorgungskonzept. Auch der beste- Beispiel eine Hausbesuchsbereitschaft hende Hintergrunddienst könnte dann vor Ort vorgesehen. Im Ursprungs- eingestellt werden. Wir müssen aber AUSGABE 5 / 2020 | Seite 5
Intern Berufspolitik auf alles gefasst sein. Daher werden engagierter Kolleginnen und Kollegen wir kontinuierlich die Lage bewerten kommen wir durch diese Pandemie. und gegebenenfalls Anpassungen Dafür herzlichen Dank. vornehmen. Das Wichtigste ist, dass wir weiter im engen Kontakt mit den Herr Dr. Noack, vielen Dank für das Ärzten vor Ort stehen. Denn nur Dank Gespräch. Zweite Version des Versorgungskonzeptes Das ursprüngliche Versorgungskonzept des Vorstandes, das wir Ihnen gemeinsam mit dem „KV-Intern“-Sonderheft im April übersandt hatten, wurde mit der Ver- treterversammlung sowie den Berufsverbänden diskutiert und weiterentwickelt. Sie finden die aktuelle überarbeitete Version online im geschützten DatenNerv. Vertreterversammlung muss handlungsfähig bleiben Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) kann künftig auch per Videokonferenz tagen. Entsprechende Änderungen in ihrer Satzung und Geschäftsordnung hat sie auf einer außerordentlichen Sitzung am 15. April beschlossen. Dazu sprach „KV-Intern“ mit Frank Fischer, Justitiar der KVBB Warum mussten Satzung und Geschäfts- gende Beschlüsse fassen kann, auch ordnung der Vertreterversammlung wenn sie nicht zu einer Präsenzsitzung geändert werden? zusammenkommen kann. Die Vertre- Ziel der neuen Regelungen ist es, terversammlung hat ja insbesondere trotz der derzeit beschränkten Bewe- alle Entscheidungen zu treffen, die für gungs- und Versammlungsfreiheit durch die KVBB von grundsätzlicher Bedeu- die Corona-Pandemie die Handlungs- tung sind, die Körperschaft gegenüber fähigkeit unserer Vertreterversamm- dem Vorstand und deren Mitgliedern lung zu sichern. zu vertreten, den Vorstand zu über- wachen sowie die Satzung und sons- Es musste gewährleistet werden, tiges autonomes Recht zu beschließen. dass die Vertreterversammlung drin- Dazu gehören auch Haushalt und HVM. Seite 6 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Was sind die wesentlichen Änderungen? treter sitzen Zum einen kann nun bei Vorliegen dann unmittel- eines wichtigen Grundes eine Vertreter- bar beiein- versammlung ohne Anwesenheit der ander und Mitglieder am Versammlungsort als hören nicht Videokonferenz stattfinden. Zum nur, was ein anderen können Abstimmungen nun Anderer sagt, nicht mehr nur schriftlich, sondern sondern sehen auch per E-Mail in Textform erfolgen. auch, wie er das Zudem können Einberufungen zu den tut. Welche Frank Fischer Foto: KVBB Sitzungen online versandt werden. Mimik, welche Gestik unterstützen seine Argumente? Wie haben die Mitglieder der Vertreter- Dies kann mittels Videokonferenz versammlung die vorgeschlagenen ebenfalls übermittelt werden. In einer Änderungen diskutiert? Telefonkonferenz hingegen ist es Nachfragen und Diskussionsbedarf unmöglich. gab es insbesondere zu unbestimmten Rechtsbegriffen. So wurde darüber Wie wird die Mitgliederöffentlichkeit diskutiert, wann ein wichtiger Grund im Falle einer Videokonferenz gewähr- vorliegt, um eine Vertreterversamm- leistet? lung als Videokonferenz einzuberufen. Wenn die Vertreterversammlung in Diesen Fall bestimmt der Präsident einer Videokonferenz zusammentritt, der Vertreterversammlung im Einver- sind die Tagesordnungspunkte, die der nehmen mit dem Vorstand, wenn sich Mitgliederöffentlichkeit unterliegen inhaltlich die dringende Notwendigkeit würden, allen Mitgliedern auf der ergibt, darüber zu beraten und zu be- Website der KVBB in einem geschütz- schließen. Der wichtige Grund muss ten Bereich bekanntzugeben. Dies also nicht wie derzeit die epidemische ermöglicht es ihnen, Hinweise an ihre Lage sein, sondern inhaltlich dringend. Vertreter zu geben, dass diese in der Beratung oder bei Abstimmungen Warum wird nur die Videokonferenz berücksichtigt werden können. Viel- vorgesehen, nicht jedoch die Telefon- leicht ist ja der nächste Schritt, Sitzun- konferenz? gen der Vertreterversammlung im Normalerweise trifft sich die Vertre- Livestream verfolgen zu können … terversammlung zu ihren regelmäßigen Sitzungen im Haus der Brandenburgi- Herr Fischer, vielen Dank für das Gespräch. schen Ärzteschaft in Potsdam. Die Ver- Die Fragen stellte Christian Wehry AUSGABE 5 / 2020 | Seite 7
Intern Berufspolitik Gemeinsam gegen das Virus Liebe Kolleginnen und Kollegen, bisher hat uns die Corona-Krise vor allem eines gelehrt: Nur wenn wir uns gemeinsam anstrengen, dann können wir die Pandemie bewältigen. Die bundesweite Eindämmung der Infektionszahlen gelingt, wenn sich alle an die strengen Kon- takt- und Hygieneregeln halten. Und die ambulante Versor- gung im Land Brandenburg ist sichergestellt, wenn vor Ort kollegial bedarfsgerechte Lösungen entwickelt und umge- setzt werden. Mit viel Engagement machen Sie mit Ihren Kollegen vor Ort gemeinsam eine großartige Arbeit. Als die Fallzahlen an- stiegen, richteten Sie COVID-19-Abklärungsstellen ein. Sie organisieren Hausbesuche sowie Heimbetreuung und bewältigen weiterhin die Regelversorgung. Dafür danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich. Unsere Aufgabe als Verwaltung ist es, Sie in dieser außergewöhnlichen Zeit bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen Sie in Ihren spezifischen regionalen Strukturen unterstützen und befähigen, tragfähige Lösungen vor Ort zu eta- blieren und zu betreiben. Daher ist uns der Kontakt zu den Regionalbeiräten bzw. den koordinierenden Kolleginnen und Kollegen vor Ort so wichtig. Seit Ende März stimmen wir uns wöchentlich in Telefon- und Videokonferenzen mit diesen ab. Die Erfahrungen mit diesem für uns neuen Dialogformat sind so gut, dass wir die regelmäßigen Konferenzen fortsetzen wollen. Aber nicht nur inter- kollegial gibt es einen regen Austausch, es finden auch regelmäßige Abstim- mungsrunden mit den Landräten und Bürgermeistern statt. Innerhalb der KVBB-Verwaltung haben wir feste Ansprechpartner für die Regio- nalbeiräte und kommunalen Verwaltungen definiert. Wenn Hilfe vor Ort benötigt wird, dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da – und dies auch weit über die üblichen Bürozeiten hinaus. Dafür sage ich ebenfalls ganz herzlich Danke! Freundliche Grüße Dipl.-Med. Andreas Schwark Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Seite 8 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Wenn der Markt versagt Wie Beschaffung und Verteilung von Masken funktioniert Als Vorstandsmit- Doch auf regulären Beschaffungs- glied der Kassenärzt- wegen gab es leider schlichtweg keine lichen Vereinigung Masken und Schutzmaterial mehr. Brandenburg (KVBB) Der Markt versagte! Ebenso hielten kümmert sich Holger weder der Bund noch das Land oder Rostek mit seinem die Landkreise Lagerbestände für Team eigentlich vor einen Pandemiefall vorrätig. allem um die Verwal- tung und die IT. Mit Aufgrund des massiven Drucks und Beginn der Corona- Einwirkens, insbesondere des KV-Sys- Pandemie beschäf- tems, erklärte schließlich das Bundes- tigte ihn dann aber gesundheitsministerium: „Der Bund ein für ihn bis dato beschafft kurzfristig Schutzausrüstung.“ Holger Rostek unter- unbekanntes Betäti- Jedoch wurden diese Versprechungen stützt beim Verladen gungsfeld – die welt- kurzfristig nicht erfüllt! Als KV mussten Foto: Christian Wehry weite Beschaffung wir notgedrungen in ein für uns voll- von persönlichen kommen neues Betätigungsfeld ein- Schutzartikeln. Im Folgenden berich- steigen: die Beschaffung und Logistik tet er von den abenteuerlichen Er- von Schutzmaterial. Denn unser Ziel fahrungen bei dieser neuen Aufgabe: war und ist es, Sie und Ihre Mitarbeiter zu schützen und die Versorgung der Nicht erst als wir im März die Fern- Patienten sicherzustellen. sehbilder aus Norditalien und Spanien sahen und die Nachrichten hörten, dass Bevor unsere ersten eigenen Be- überdurchschnittlich viele ambulante stellungen in Potsdam eintrafen, er- Ärzte in den Krisenregionen schwer hielten wir Schutzmasken, die von uns an COVID-19 erkrankten, war es meinen bezahlt wurden und vom brandenbur- Vorstandskollegen und mir klar: Wir gischen Gesundheitsministerium be- benötigen dringend persönliche Schutz- stellt waren. Unsere Aufgabe war es ausrüstung und vor allem FFP2-Masken dann, diese an die mehr als 4.700 Ärzte für die ambulant tätigen Ärzte im Land und Psychotherapeuten im Land zu Brandenburg. Dies ist entscheidend verteilen. Dabei zeigte sich sehr schnell, für die Sicherstellung der medizinischen dass die bekannten großen Logistik- Versorgung. dienstleister nicht in der Lage waren, AUSGABE 5 / 2020 | Seite 9
Intern Berufspolitik den Versand kurzfristig zu übernehmen. Wochenende wurde Ware an unsere Mit Lieferzeiten von über vier Wochen eigens in Potsdam gemietete und be- und einem Annahmestopp für Neukun- wachte Halle angeliefert, musste ab- den kamen sie als Partner nicht in geladen, kontrolliert, inventarisiert Betracht. und eingelagert werden. Die Qualität musste – soweit möglich – geprüft werden. Mülltüten waren dabei die einzige Verpackungseinheit für den Ver- sand, die schnell und flexibel dafür ein- setzbar waren. Auch wenn der opti- sche Eindruck eher merkwürdig war. Für die Auslieferung erstellte das DRK Tourenpläne und fuhr mit bis zu 30 Fahrzeugen gleichzeitig ins gesamte Land Brandenburg. Mit einer Erfolgs- quote von über 85 Prozent hat dies auch meist geklappt. Bei den Praxen, die nicht beliefert wurden, entschul- digen wir uns. Für uns und das DRK Schutzartikel-Lagerhalle der KVBB war dies Neuland. Foto: Holger Rostek Es musste somit eine neue Lösung In der letzten Gesamtauslieferung her. Im Deutschen Roten Kreuz (DRK) haben wir Ware im Wert von über in Potsdam fanden wir schließlich einen 2,5 Mio. Euro verteilt und konnten Partner, der uns in Kommissionierung damit einen größeren Grundbestand und Auslieferung unterstützte. Unsere an Masken in die Praxen liefern. Ohne klare Zielvorgabe lautete, dass mög- die vielen engagierten Mitarbeiterinnen lichst binnen 48 Stunden nach Waren- und Mitarbeiter in der KV und beim eingang die Schutzartikel an die Praxen DRK wäre dies nicht möglich gewesen. sowie auch an die von ambulanten Dafür sage ich ganz herzlichen Dank! Kollegen organisierten Abklärungs- stellen und Bereitschaftspraxen ver- Für die Zukunft planen wir ein Be- teilt werden sollten. stellsystem und hoffen, mit einem Postdienstleister die Schutzartikel Dies war eine große Herausforde- verteilen zu können. rung. Rund um die Uhr und auch am Seite 10 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Gesundheitsministerin dankt Niedergelassenen Foto: MSGIV Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat sich in einem Brief vom 16. April 2020 für das Engagement und den Einsatz der niedergelassenen Ärzte in der Corona-Pandemie bedankt. Der Brief im Wortlaut: Unterstützungsschreiben an die KVBB Sehr geehrter Herr Dr. Noack, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Schreiben wende ich mich an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, um Ihnen meinen Dank für Ihre engagierte Arbeit in dieser außerge- wöhnlich schwierigen Situation auszusprechen. Mit dem neuartigen Coronavirus verzeichnen wir ein Infektionsgeschehen, das unser Gesundheitssystem enorm belastet. Dabei gehören die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und die ambulant Tätigen zu den Ersten, die möglicher- weise mit infizierten Patienten umgehen müssen. Gleichzeitig halten Sie die Regelversorgung aufrecht. Das fordert Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter auf eine nie da gewesene Art und Weise. Wie Sie diese schwierige Auf- gabe angehen, verdient meinen Respekt und meine Anerkennung. Als ehemals tätige Ärztin vermag ich einzuschätzen, wie wertvoll Ihre Arbeit ist. Bei der Ausstattung mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat sich unsere anfängliche Hoffnung leider nicht erfüllt, dass die Bundesländer mit Unter- stützung des Bundes in kurzer Zeit Schutzausrüstung in ausreichender Stück- zahl beschaffen können. Nach Verabredung auf Bundesebene werden die Kassenärztlichen Vereinigungen vom Bund direkt beliefert. Auch Eigenbeschaf- fung und kreative Lösungen sind daher weiter gefragt, um mit dem Mangel an Material und Personal klar zu kommen. Ich bin beispielsweise froh, dass mittler- weile in Brandenburg Desinfektionsmittel produziert wird. Das ist auch für Ihre Arbeit wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel, die Ausbreitung der Pandemie maßgeblich abzubremsen, erreichen wir nur mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch in der AUSGABE 5 / 2020 | Seite 11
Intern Berufspolitik Verwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung sieben Tagen in der Woche an der Bewältigung der Herausforderung durch die Corona-Pandemie arbeiten. Auch dafür möchte ich Ihnen herzlich danken! Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eigene Bedürfnisse zurück und nehmen persönliche Härten in Kauf. Mit der Verwaltung der KVBB stehen wir in einem engen, konstruktiven guten Austausch. Ich bin sicher: Wenn wir uns alle gemeinsam so weiter engagieren, werden wir diese Krise gemeinsam bewältigen. Mit freundlichen Grüßen Ursula Nonnemacher Schlemmereien für die Virus-Detektive Ministerpräsident dankt Cottbuser Gemeinschaftslabor für Corona-Einsatz Mit der Aktion „Helden des Alltags“ dankte das Land Brandenburg stellver- tretend über 50 engagierten Frauen und Männern für ihren selbstlosen Einsatz in der Corona-Pandemie. Einen Dankeschön-Schlemmerkorb überbrachte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke zum Abschluss der Aktion am 1. Mai persönlich: an Dr. Babett Wintsche, Leiterin des Teams für die COVID-19-Tests im MVZ-Gemeinschaftslabor in Cottbus. Dr. Dietmar Woidke (Mitte) beim Rundgang Frau Dr. Wintsche und ihre Mitarbei- durchs Gemeinschaftslabor in Cottbus ter werten derzeit vorrangig Tests auf Foto: Dr. Peter Thorausch SARS-CoV-2 aus. tet Labor-Geschäftsleiter Dr. Peter Bei einem Rundgang durchs Labor Thorausch. Dabei ließ er sich nicht nur ließ sich der Ministerpräsident die wich- erklären, wie die PCR-Diagnostik zum tigsten Bereiche zeigen, um einen Ein- Nachweis des neuartigen Coronavirus blick in die Arbeit zu gewinnen, berich- funktioniert, sondern diskutierte mit Seite 12 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik dem ärztlichen Leiter Dr. Karsten Erlebnis, welches eine hohe Anerken- Mydlak die MALDI-TOF-Technologie nung für die Arbeit des gesamten zur Massenanalyse von chemischen MVZ darstellt.“ Verbindungen und mit Dr. Kristin Thorausch die Zytoflowmetrie zur Hintergrund: Die Alltagshelden-Aktion Leukosediagnostik. Der einstündige war eine gemeinsame Initiative des Besuch endete mit einem Blick in das Landesmarketings und eines Branden- Hochdurchsatzlabor. burger Radiosenders. Sie hatten alle Brandenburger aufgerufen, engagierte „Wir haben mit Dr. Woidke einen Menschen im Einsatz gegen Corona medizinisch und naturwissenschaftlich für die Ehrung mit einem Dankes-Prä- sehr interessierten Ministerpräsidenten sentkorb vorzuschlagen. Über 400 erlebt“, sagt Laborchef Dr. Thorausch. Brandenburger machten mit und „Für uns war sein Besuch eine große benannten ihre persönlichen Helden Überraschung und ein sehr angenehmes des Alltags. Eigentliche Arbeit liegt bei den Niedergelassenen Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvor- Doch die sitzender der Kassenärztlichen Bundes- eigentliche vereinigung (KBV) zum Einfluss von Arbeit in Zei- Epidemiologen und Virologen auf die ten der Coro- Gesundheitspolitik während der Coro- na-Krise liegt na-Pandemie und zur Berücksichti- in den Praxen gung der Positionen der ambulanten der niederge- Ärzteschaft: lassenen Kol- leginnen und Die Expertise der Virologen und Kollegen. Epidemiologen hat einen großen Ein- Sechs von Dr. Andreas Gassen Foto: KBV fluss auf die Gesundheitspolitik. Das sieben ist einerseits gut, weil so eine eher COVID-19-Patienten werden ambulant faktenorientierte Diskussion stattfin- behandelt. Dies geschieht offenbar so det. Andererseits wird es schwierig, erfolgreich und vor allem lautlos, dass wenn sich die Experten in ihren Aus- wir Politik, Medien und breite Öffent- sagen widersprechen. Leider stellt lichkeit daran erinnern müssen, welche sich zudem das eine oder andere Mal enormen Leistungen die Niedergelas- das Gefühl ein, dass so mancher Rat- senen gemeinsam mit den Medizini- schlag schlicht realitätsfern ist. schen Fachangestellten erbringen. Das AUSGABE 5 / 2020 | Seite 13
Intern Berufspolitik funktioniert auch! So hatte Bundesge- Der Fokus darf aber nicht nur auf sundheitsminister Jens Spahn ja zu Corona gerichtet sein. Die große Zahl Recht die Praxen der Niedergelassenen der Erkrankungen, die wir in Deutsch- als ersten Schutzwall unseres Gesund- land haben, hat mit COVID-19 über- heitssystems bezeichnet. Gerade in der haupt nichts zu tun. Wir müssen an jetzigen Situation zeigt sich die Leis- die alten und chronisch kranken Pa- tungsstärke des ambulanten Sektors. tienten denken, deren Behandlungen Mit der Kampagne #IhreAbwehrkräfte nicht aufgeschoben oder ausgesetzt informieren KBV und KVen über die werden können! zentrale Rolle der ambulanten Ver- sorgung. Die KBV hat für einen stufenweisen Exit aus dem gesellschaftlichen Shut- Vor dem Hintergrund der Corona- down das Strategie-Papier „Back to Krise müssen wir die Kolleginnen und life“ vorgelegt – aus unserer Sicht sind Kollegen vor finanziellen Einbußen erste Lockerungen dringend notwendig. schützen. Uns ist es gelungen, die Praxen unter den jüngst gesetzlich Hinweis der Redaktion: definierten Schutzschirm zu bringen. Das Strategie-Papier „Back to life“ Leider ist das entsprechende Gesetz finden Sie auf der Internetseite der extrem kleinteilig ausgefallen. Wir ver- KBV unter www.kbv.de/media/sp/ trauen auf die Zusagen der Politik, dass 2020_04_16_Backtolife.pdf wirtschaftliche Folgen aufgefangen beziehungsweise ausgeglichen werden. Sechs von sieben ambulant versorgt KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte informiert über Corona- Einsatz der Praxen Sechs von sieben COVID-19-Patienten fünf überregionalen Tageszeitungen werden ambulant betreut und müssen gestartet. nicht ins Krankenhaus. Diese und wei- tere Leistungen der ambulant tätigen Die Kampagne verdeutlicht in ver- Ärzte und Psychotherapeuten sowie schiedenen Medien (Tageszeitungen, der Kassenärztlichen Vereinigungen Wochenmagazine, online), dass die während der Corona-Pandemie ste- Leistungsfähigkeit des Gesundheits- hen im Mittelpunkt der Kampagne systems maßgeblich von der Arbeit in #IhreAbwehrkräfte. Diese hat die den 100.000 niedergelassenen Praxen Kassenärztliche Bundesvereinigung abhängt. (KBV) Mitte April mit Anzeigen in Lesen Sie weiter auf Seite 16. Seite 14 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Anhand vieler griffiger Fakten und flankiert wird. Um diese Rolle für das persönlicher Einzelgeschichten doku- Gesundheitssystem zu untermauern, mentiert die Aktion insbesondere, in steht die Kampagne unter dem Motto welchem Ausmaß COVID-19-Patienten „#IhreAbwehrkräfte“. im ambulanten Bereich behandelt wer- den, wie Praxen den Regelbetrieb auf- Mehr Informationen: rechterhalten und wie die anlaufende www.kbv.de/html/ Phase der Lockerung medizinisch ihreabwehrkraefte.php Mehr testen und mehr melden Bundesregierung legt zweites Corona-Gesetzespaket vor Ein weiteres Gesetzespaket zur Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Bewältigung der Corona-Pandemie Maßnahmen sowohl für den ambulan- wurde auf den Weg gebracht. Der ten als auch den stationären Bereich. Bundestag hat das „Zweite Gesetz Zudem sollen der Öffentliche Gesund- zum Schutz der Bevölkerung bei einer heitsdienst gestärkt werden und Pfle- epidemischen Lage von nationaler gekräfte einen Bonus erhalten. Tragweite“ am 14. Mai beschlossen. Der Bundesrat befasste sich damit Unter anderem folgende Punkte einen Tag darauf. sind für die ambulant tätigen Ärzte wichtig: Der Bundesgesundheitsminister plant unter anderem, die Testkapazi- Mehr Tests täten massiv auszubauen und die Mel- Das Bundesgesundheitsministerium depflichten zu erweitern. „Wir wollen (BMG) kann die gesetzlichen Kranken- Corona-Infizierte künftig schneller fin- kassen per Verordnung verpflichten, den, testen und versorgen können“, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich sagte Jens Spahn. Ziel sei es, Infekti- zu bezahlen – auch für Personen, die onsketten wirksam zu durchbrechen keine Symptome haben. Gesundheits- und einen unkontrollierten Ausbruch ämter sollen Tests auf das Coronavirus der Epidemie in Deutschland zu ver- ebenfalls über die gesetzliche Kranken- hindern. versicherung abrechnen dürfen. Seite 16 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Berufspolitik Vorgesehen ist zudem, dass im Um- seien Patienten nicht verpflichtet, sich feld besonders gefährdeter Menschen, nach überstandener Krankheit beim zum Beispiel in Pflegeheimen, verstärkt Arzt zu melden. auf SARS-CoV-2 getestet wird. Ausreichend Grippeimpfstoff Das meint die KBV: Die medizinische Für die Grippesaison 2020/21 soll ge- Einschätzung zur Notwendigkeit eines nug Impfstoff zur Verfügung stehen. Tests müsse immer Voraussetzung jeder Das BMG möchte im Falle einer an- Maßnahme im Kampf gegen die Pande- dauernden COVID-19-Pandemie die mie sein. Das eigentliche Problem blie- zusätzliche Belastung des Gesundheits- ben die gegebenenfalls nicht ausreichen- systems durch die Influenza möglichst den Testmaterialien. niedrig halten. Erweiterte Meldepflicht Damit Ärzte ausreichend Grippe- Ärzte und Labore sollen künftig auch impfstoff bestellen, soll ihnen ein alle negativen Testbefunde sowie wie- höherer „Sicherheitszuschlag“ einge- der genesene Fälle an die Gesundheits- räumt werden, um das Regressrisiko ämter melden. Übermittelt werden zu verringern. „Eine Überschreitung soll auch, wo sich jemand wahrschein- der Verordnung von saisonalen Grippe- lich infiziert hat. impfstoffen im Wege des Sprechstun- denbedarfs von bis zu 30 Prozent ge- Geplant ist außerdem, dass Labore genüber den tatsächlich erbrachten durch das BMG verpflichtet werden Impfungen gilt grundsätzlich nicht als können, Probe-Daten pseudonymisiert unwirtschaftlich“, heißt es in dem an das Robert Koch-Institut zu über- Entwurf. mitteln. Das meint die KBV: Diese Regelung Das meint die KBV: Wer gilt als gene- führe weder zu weniger Verunsicherung sen? Die Kriterien für eine Genesung in punkto Regress bei den Ärzten noch müssten klar definiert werden. Zudem zu einer Verbesserung der Impfraten. AUSGABE 5 / 2020 | Seite 17
Intern Berufspolitik Neuer Geschäftsführer in Landesärztekammer Dr. jur. Daniel Sobotta ist seit 1. April Die Kassen- neuer Geschäftsführer der Landesärzte- ärztliche Ver- kammer Brandenburg (LÄKB). Er hat einigung Bran- die Nachfolge des langjährigen Ge- denburg schäftsführers Herbert Krahforst an- wünscht getreten. Dr. Sobotta alles Gute und Er freue sich auf die Herausforde- viel Erfolg für rungen im neuen Amt, sagte Dr. Sobotta seine neue in einem Online-Interview auf der LÄKB- Tätigkeit und Website. Unter anderem drei Dinge freut sich auf wolle er angehen. Zum einen soll die eine weiterhin Dr. jur. Daniel Sobotta hausinterne Kommunikation zwischen gute Zusam- Foto: Privat Geschäftsführung und Referaten so- menarbeit. wie den Referaten untereinander opti- miert werden. Zweitens soll sich die Herbert Krahforst hat sich nach fast LÄKB noch mehr als bisher in politische drei Jahrzehnten in der LÄKB in den Entscheidungsprozesse einmischen. Ruhestand verabschiedet. Er kam 1992 Drittens soll der Austausch mit den als Justitiar zur brandenburgischen anderen Landesärztekammern sowie Ärztekammer, als sich die ärztliche der Bundesärztekammer verstärkt Selbstverwaltung noch im Aufbau be- werden. fand. An der Erstellung und Umsetzung der ersten Ordnungen und Satzungen Dr. Sobotta ist seit 2008 für die LÄKB der LÄKB war er maßgeblich beteiligt. tätig, bisher als Kammerjustitiar. Seite 18 | AUSGABE 5 / 2020
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Intern Praxis aktuell Gesamtvergütung 2020 Erstmals seit Langem haben sich die Für förderungswürdige Leistungen Vertragspartner bereits im Vorjahr auf stellen die Krankenkassen abermals die Eckpunkte der Gesamtvergütung 5,5 Mio. Euro bereit. Eine Veränderung des Folgejahres verständigt, sodass des Leistungskatalogs gegenüber dem die Gesamtvergütungsvereinbarung Vorjahr war auf Drängen des Bundes- für das Jahr 2020 zwischenzeitlich amtes für Soziale Sicherung notwendig, unterzeichnet werden konnte. Die da dieses die bisherige Förderpraxis Vereinbarung steht noch unter dem zum Teil in Frage gestellt hat. Die KVBB Vorbehalt der Genehmigung durch die hat daraufhin nach Diskussion mit den Aufsichtsbehörden. betroffenen Berufsverbänden und den beratenden Fachausschüssen den Wie in den vergangenen Jahren neuen Katalog für förderungswürdige haben sich KVBB und Krankenkassen Leistungen mit den Krankenkassen auf die Übernahme der auf der Bun- konsentiert. Ihnen ist dieser Katalog desebene getroffenen Vorgaben ver- als Anlage 3 zum HVM bekannt. Über ständigt. Daher gilt der bundeseinheit- die Veränderungen gegenüber 2019 liche Orientierungswert in Höhe von hatten wir bereits im Rahmen der 10,9871 ct als regionaler Punktwert Honorarverteilung zum I. Quartal 2020 (Steigerung um 1,52 Prozent). Der Be- informiert („KV-Intern“ 12/2019, S. 20). handlungsbedarf wird nur geringfügig um etwas mehr als 0,054 Prozent an- Neu in den EBM aufgenommene gehoben, weil das Durchschnittsalter Leistungen werden wie in den Vor- der Versicherten erneut gesunken ist jahren extrabudgetär vergütet, wenn und die Morbiditätsentwicklung eine eine Empfehlung der Bundesebene minimale Steigerung aufweist. dies vorsieht. Das gilt beispielsweise für biomarkerbasierte Tests beim An den Strukturkosten für den Be- primären Mammakarzinom. reitschaftsdienst beteiligen sich die Krankenkassen in diesem Jahr mit Bekanntermaßen hat die Bundes- 1,5 Mio. Euro und damit mit einem ebene vor Kurzem Beschlüsse gefasst, höheren Betrag als noch 2019. die regeln, dass die durch das Corona- virus verursachten Mehrkosten extra- Die Wegepauschalen steigen eben- budgetär durch die Krankenkassen so wie der regionale Punktwert um vergütet werden. Auch diese Regelung 1,52 Prozent. ist in unserer Gesamtvergütungsver- einbarung bereits umgesetzt. Seite 20 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Praxis aktuell Das Verhandlungsergebnis insge- tragsärzte und die Versorgung der samt gleicht den Abschlüssen der an- Versicherten auszuschöpfen. deren Kassenärztlichen Vereinigungen. Beide Vertragspartner haben versucht, Den Vertrag finden Sie im geschütz- den vorgegebenen Rahmen so weit ten Bereich unserer Homepage unter als möglich für die Vergütung der Ver- der Rubrik Verträge der KVBB. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Statistik/Honorar, Fachbereich Verträge Honorarverteilung im IV. Quartal 2019 Das IV. Quartal war nicht nur das letzte Quartal des Jahres 2019, sondern wahrscheinlich auch das vorerst letzte Quartal, in dem noch keine Auswirkun- gen der Corona-Pandemie auf die Abrechnung zu verzeichnen sind. Grundlage für die Honorarverteilung waren zum einen der von der Vertreter- versammlung am 20. September 2019 beschlossene Honorarverteilungsmaß- stab und zum anderen die am 5. November 2019 geschlossene Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2019. Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung Für die Vergütung innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) standen nach Berücksichtigung des TSVG insgesamt ca. 220,4 Mio. Euro zur Ver- fügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge: Bereiche Hausärzte Fachärzte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 220,4 Mio. Euro Honorarfonds Labor 16,7 Mio. Euro Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 6,0 Mio. Euro Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 99,9 Mio. Euro 97,8 Mio. Euro davon: haus- und fachärztliches 99,9 Mio. Euro 91,7 Mio. Euro Vergütungsvolumen davon: Honorarfonds genetisches Labor 1,7 Mio. Euro davon: Honorarfonds PFG 4,4 Mio. Euro AUSGABE 5 / 2020 | Seite 21
Intern Praxis aktuell Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 95,902 Prozent des Orientierungs- wertes (OW) vergütet werden. Die Leistungen, die dem Honorarfonds „gene- tisches Labor“ zuzuordnen sind, wurden mit einer Quote von 77,404 Prozent des OW vergütet. Die Verteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt: Hausärztliches Vergütungsvolumen 99,9 Mio. Euro Quoten Quartal IV/2019 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 0,3 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 4,4 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Überschüsse/Defizite der zentralen -0,7 Mio. Euro Honorarfonds Leistungsbezogene Honorarfonds 7,8 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der Kosten- 0,1 Mio. Euro 100 % pauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 0,001 Mio. Euro 100 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,002 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 2,5 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds für die geriatrische Versorgung 3,0 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 3.2.4 EBM) Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie 0,2 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 4.2.4 EBM) Seite 22 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Praxis aktuell Hausärztliches Vergütungsvolumen 99,9 Mio. Euro Quoten Quartal IV /2019 Honorarfonds für Leistungen der allgemeinen palliativmedizinischen Versorgung der 0,1 Mio. Euro 100 % Abschnitte 3.2.5 bzw. 4.2.5 EBM Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,06 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfe- leistungen nach den Gebührenordnungsposi- 1,2 Mio. Euro 100 % tionen 03060 bis 03065 EBM (nichtärztliche Praxisassistenten) Honorarfonds zur Förderung der Weiter- 0,006 Mio. Euro 100 % behandlung akuter Behandlungsfälle Honorarfonds zur Vergütung der eigener- brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 95,902 % (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 87,9 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Fachärztliches Vergütungsvolumen 91,7 Mio. Euro Quoten Quartal IV/2019 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,7 Mio. Euro 77,404 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,4 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 1,0 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 16,9 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Stützung der zentralen -0,4 Mio. Euro Honorarfonds/PFG/Humangenetik AUSGABE 5 / 2020 | Seite 23
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 91,7 Mio. Euro Quoten Quartal IV/2019 Leistungsbezogene Honorarfonds 7,7 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der 1,6 Mio. Euro 100 % Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen 1,6 Mio. Euro 85,380 % der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und 1,7 Mio. Euro 100 % Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten 0,01 Mio. Euro 100 % Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche 0,4 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Honorarfonds Strukturpauschale 1,2 Mio. Euro 63,628 % konservative Augenheilkunde Honorarfonds für anästhesiologische Leistun- gen im Zusammenhang mit vertragszahn- 0,001 Mio. Euro 100 % ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein- geschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,01 Mio. Euro 100 % (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds zur Förderung der Weiter- 0,001 Mio. Euro 100 % behandlung akuter Behandlungsfälle Honorarfonds zur Vergütung der eigener- brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 95,902 % (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Vergütung der Laborgrundpauschale 0,4 Mio. Euro 100 % (GOP 12210 und 12220 EBM)
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 91,7 Mio. Euro Quoten Quartal IV/2019 Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,4 Mio. Euro Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für 0,05 Mio. Euro 77,404 % Strahlentherapie) Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo- 0,02 Mio. Euro 82,107 % ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi- zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent- 0,2 Mio. Euro 78,963 % sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro- logischem Schwerpunkt) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich 1,2 Mio. Euro 77,404 % psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,03 Mio. Euro 77,404 % Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 64,8 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im hausärztli- chen Versorgungsbereich zum vollen Preis des Orientierungswertes vergütet werden. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden Leistungsanteile mit einer Quote von 37,005 Prozent des Orientierungswertes vergütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs- mengen i. H. v. 9,1 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü- tung allerdings nur 3,4 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis- tungen im Wert von 5,7 Mio. Euro nicht vergütet werden. Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 4 Prozent, Fachärzte um ca. 14 Prozent. Lesen Sie weiter auf Seite 26. AUSGABE 5 / 2020 | Seite 25
Intern Praxis aktuell Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 92,3 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick: Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal IV/2019 Leistungen des ambulanten Operierens 9,8 Mio. Euro Präventionsleistungen 11,3 Mio. Euro Strahlentherapie 4,1 Mio. Euro Wegepauschalen 0,7 Mio. Euro Antrags- und genehmigungspflichtige 13,8 Mio. Euro psychotherapeutische Leistungen/Probatorik Nephrologische Leistungen 2,5 Mio. Euro Dialysesachkosten 15,1 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,4 Mio. Euro DMP 9,8 Mio. Euro Mammographie-Screening 1,7 Mio. Euro Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro Onkologie 1,3 Mio. Euro Sozialpsychiatrie 0,9 Mio. Euro Schutzimpfungen 5,6 Mio. Euro Weitere Leistungen außerhalb der MGV 12,9 Mio. Euro Seite 26 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Praxis aktuell Die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen im Land Brandenburg als ein Faktor der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung ist als konstant einzu- schätzen. Leichte Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen. Versichertenentwicklung IV/2019 zu IV/2018 GKV 0,15 % AOK -1,97 % BKK 2,04 % Kassenarten IKK -0,80 % IV/2019 LKK -2,27 % IV/2018 KN -0,99 % EK 1,10 % Versicherte 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Unser Service für Sie: Fachbereich Statistik/Honorar Abschlagszahlungen ab Juli 2020 Abschlagsmonat Zahlungstermin Wochentag Juli 04.08.2020 Dienstag August 03.09.2020 Donnerstag September 05.10.2020 Montag Oktober 04.11.2020 Mittwoch November 03.12.2020 Donnerstag Dezember 05.01.2021 Dienstag AUSGABE 5 / 2020 | Seite 27
Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung II/2020 Wegen Corona: Frist endet am 14. Juli 2020 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier- form mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist: • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (außer Polizei Land Brandenburg 79870) • Abrechnungsscheine für Asylämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals- gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 28 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Praxis aktuell Genehmigung der Krankenbeförderung wird einfacher Geändertes Verordnungsformular ab 1. Juli 2020 Zum 1. Juli 2020 ergeben sich für die per Stichtagsregelung zum 1. Juli 2020 Krankenbeförderung Neuerungen in eingeführt. Die bisherigen Formulare folgenden Bereichen: dürfen nicht aufgebraucht werden. • Vereinfachtes Genehmigungs- verfahren für mobilitätsbeein- Sie können das neue Verordnungs- trächtigte Patientengruppen formular ab 8. Juni 2020 bei der Kassen- • Verordnung einer Krankenbe- ärztlichen Vereinigung Brandenburg förderung (Formular 4) bestellen: Tel. 0331/98 22 98 05, Fax: • Verordnung durch Kranken- 0331/9822 98 04. Auch die Online- häuser im Entlassmanagement Bestellung (www.kvbb.de/praxis/ service/formularbestellung/) ist erst Vereinfachtes Genehmigungs- ab 8. Juni möglich. verfahren für mobilitätsbeein- trächtigte Patientengruppen Ein Muster des neuen Formulars 4 Die Genehmigung einer Kranken- und die dazugehörige Vordrucker- fahrt für dauerhaft mobilitätsbeein- läuterung finden Sie auf der ent- trächtigte Patientengruppen (Merk- sprechenden Themenseite der KBV: zeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflege- www.kbv.de/html/krankentransport.php grad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbe- einträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5) Verordnung durch Kranken- zur ambulanten Behandlung gilt mit häuser im Entlassmanagement der Ausstellung der ärztlichen Verord- Der G-BA hat die Verordnungsmöglich- nung als erteilt. Zum 4. März 2020 ist keiten der Krankenhäuser im Entlass- diese Vereinfachung nach Beschluss management um die Krankenbeför- durch den Gemeinsamen Bundesaus- derung erweitert. Der Beschluss ist schuss (G-BA) in Kraft getreten. am 5. März 2020 in Kraft getreten. Ent- lassfahrten nach einer stationären Verordnung einer Krankenbe- Krankenhausbehandlung können nun förderung – Anpassung von von Ärzten und Psychotherapeuten Formular 4 zum 1. Juli 2020 im Krankenhaus verordnet werden, Durch das wie oben beschriebene soweit dies medizinisch erforderlich ist. vereinfachte Genehmigungsverfahren ist eine Änderung des Formulars 4 er- Unser Service für Sie: forderlich. Weiterhin wurden einige Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Detailänderungen auf Anmerkungen Beratender Arzt 0331/23 09 603 der Praxen und Transporteure veran- lasst. Das geänderte Formular wird AUSGABE 5 / 2020 | Seite 29
Intern Praxis aktuell Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020 Gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten wird mehr als sonst bewusst, wie wichtig Impfungen sind bzw. sein können. Da uns als Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg die Durchimpfungsrate der Bevölkerung und die Förderung dieser für uns alle wichtigen Präventionsmaßnahme sehr am Herzen liegen, sind wir seit fast einem Jahr mit den Krankenkassen im Gespräch, die Vergütung für Impfun- gen weiter anzuheben. Nunmehr ist es uns nach langen und zähen Verhandlungen gelungen, alle Imp- fungen in 2020 und 2021 um jeweils 3 Prozent anzuheben. Ausnahme ist die Imp- fung gegen Herpes zoster in diesem Jahr, da das Vergütungsniveau seitens der Krankenkassen als bereits sehr hoch eingestuft wird. Leider sind die Krankenkassen unserem Wunsch nicht gefolgt, die doch sehr zeitaufwändigen Beratungen von Impfskeptikern zu vergüten. Aber vielleicht tritt diesbezüglich jetzt auch ein Umdenken bei den Versicherten ein. Bekanntermaßen haben Versicherte aufgrund des Terminservice- und Ver- sorgungsgesetzes nunmehr auch Anspruch auf Schutzimpfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob entsprechende An- sprüche weiterhin gegen andere Kostenträger (z. B. Arbeitgeber) bestehen. Daher sind beruflich bedingte Impfungen und Impfungen aufgrund von beruf- lich bedingten Auslandsreisen nun Bestandteil der Impfvereinbarung. Für die Abrechnung nutzen Sie bitte ausschließlich die auch in der Schutzimpfungs- Richtlinie genannten speziellen Dokumentationsziffern, die grundsätzlich die Buchstaben V (erste Impfdosis/unvollständige Impfserie), W (letzte Impfdosis eines Impfzyklus), X (Auffrischungsimpfung) oder Y (einmalige Impfdosis) enthalten. Die neuen berufsbedingten Impfungen werden wie die bereits bestehenden Standard- und Indikationsimpfungen vergütet. Für die Impfungen gegen Cholera, Tollwut und Typhus konnte in den Verhandlungen eine Vergütung in Höhe von 8,25 Euro im Jahr 2020 bzw. 8,50 Euro ab dem Jahr 2021 erzielt werden. Die je- weiligen Impfstoffe sind ebenfalls über den Sprechstundenbedarf zu beziehen. Bereits durchgeführte Impfungen aufgrund beruflich bedingter Indikationen können für den Zeitraum ab Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie – dem 28. Dezember 2019 – nach den Bestimmungen der neuen Vereinbarung abge- rechnet werden. Seite 30 | AUSGABE 5 / 2020
Intern Praxis aktuell Da die Impfung gegen Gelbfieber nur durch autorisierte Gelbfieberimpfstellen durchgeführt werden darf und hier der Beratungsbedarf bei den Versicherten außergewöhnlich hoch ist, haben sich die Vertragspartner dazu entschlossen, dass diese Impfung kein Bestandteil der Impfvereinbarung wird und weiterhin nach GOÄ abzurechnen ist. Die bisherige Regelung, dass Grundimmunisierungen bzw. deren Nachholung zur Vervollständigung des Impfschutzes, die vor Vollendung des 18. Lebens- jahres begonnen wurden, in Ausnahmefällen auch nach Vollendung des 18. Lebens- jahres abgeschlossen werden dürfen, bleibt weiterhin bestehen. Nach wie vor sind die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beachten, somit bleiben auch die Dokumentationsnummern für die Standard- und Indika- tionsimpfungen unverändert. Folgende Vergütungen wurden vereinbart: Vergütung Vergütung ab 1. April 2020 ab 1. Januar 2021 Einfachimpfung 7,30 Euro 7,50 Euro Herpes zoster 8,00 Euro 8,25 Euro HPV 9,30 Euro 9,60 Euro Influenza/Rotavirus/ Cholera/ 8,25 Euro 8,50 Euro Tollwut/Typhus 2- bis 5-fach Impfung 11,85 Euro 12,20 Euro 6-fach Impfung 20,10 Euro 20,70 Euro Eine Liste aller Impfungen incl. der Dokumentationsnummern und Vergütungen finden Sie auf unserer Internetseite. Den Vertragstext der neuen Impfvereinbarung finden Sie im geschützten Bereich der Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11 Fachbereich Verträge AUSGABE 5 / 2020 | Seite 31
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