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Intern 5 | 2020
Interview mit MUDr./ČS Peter Noack:
Gemeinsam gegen COVID-19
KVBB-Vertreterversammlung:
Tagung per Videokonferenz möglich
Informationen für den Praxisalltag:
Gesamtvergütung 2020
Honorarverteilung IV/2019
Neue ImpfvereinbarungIntern
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Virus verändert die Welt und auch die politische Entscheidungsfindung. Wir
lernen zwar jeden Tag mehr und mehr über das Coronavirus, vieles ist jedoch
weiterhin ungewiss und löst eine diffuse Bedrohung aus. Daher wundert es mich
nicht, dass Virologen, Epidemiologen und andere Wissenschaftler verstärkt in der
Öffentlichkeit stehen und ihr Einfluss bei den politischen Entscheidern stetig
wächst. Ohne die wissenschaftliche Expertise ließe sich das Land auch sicherlich
nicht erfolgreich durch die Pandemie navigieren.
In all den Diskussionen muss der Arbeit der ambulant tätigen Ärzte von der Politik
vor allem mehr Beachtung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Schließ-
lich behandeln wir sechs von sieben Corona-Patienten in unseren Praxen, damit
diese nicht ins Krankenhaus müssen. Den Hauptteil dieser Arbeit leisten dabei die
hausärztlichen Kollegen. Wir entwickeln Versorgungskonzepte, die regionale
Besonderheiten berücksichtigen, und gleichzeitig halten wir die Regelversorgung
aufrecht. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.
Unseren politischen Einfluss konnten wir in den vergangenen Wochen und Monaten
an verschiedenen Stellen geltend machen. Zum Beispiel ist es uns als KV-System
gelungen, gesetzlich verankerte Umsatzgarantien für unsere Praxen zu erstreiten.
Als KVBB befinden wir uns zudem in enger Abstimmung mit unserer Gesundheits-
ministerin, den Landräten sowie dem Krisenstab der Landesregierung.
Wie das KVBB-Versorgungskonzept weiterentwickelt wurde, was sich hinter der
neuen KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte verbirgt und vieles mehr lesen Sie in
dieser „KV-Intern“-Ausgabe.
Kommen Sie gesund durch diese herausfordernde Zeit.
Kollegiale Grüße
MUDr./ČS Peter Noack
Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 1Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik 4 Interview mit Dr. Noack: Wir gegen COVID-19
6 Vertreterversammlung muss handlungsfähig
bleiben
8 Gemeinsam gegen das Virus
9 Wenn der Markt versagt
11 Gesundheitsministerin dankt Niedergelassenen
12 Schlemmereien für die Virus-Detektive
13 Eigentliche Arbeit liegt bei den Niedergelassenen
14 Sechs von sieben ambulant versorgt
16 Mehr testen und mehr melden
18 Neuer Geschäftsführer in Landesärztekammer
Praxis aktuell 20 Gesamtvergütung 2020
21 Honorarverteilung im IV. Quartal 2019
27 Abschlagszahlungen ab Juli 2020
28 Abgabe Quartalsabrechnung II/2020
29 Genehmigung der Krankenbeförderung wird
einfacher
30 Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020
32 EBM-Änderungen für Substitutionstherapie
Opioidabhängiger
33 Neu im EBM: Gen-Untersuchung vor Gabe von
Mayzent
33 Bauchaorten-Screening jetzt in
Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Seite 2 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Inhaltsverzeichnis
34 Onkologie-Vereinbarung: Klarstellung
„medikamentöse Tumortherapie“
35 COVID-19: Neue Regelungen zur Arzneimittel-
versorgung in Kraft
36 Vertrag „Hallo Baby“ der AG Vertrags-
koordinierung
37 Häusliche Krankenpflege: Neue Leistungen
Wundversorgung
38 Prüfvereinbarung, Praxisbesonderheiten, Ziele ...
38 Neuerungen in der Psychotherapie ab Juli 2020
40 Kurzarbeitergeld für Arztpraxen
41 Bereitschaftspraxis Nr. 15 am Netz
Sicherstellung 42 Niederlassungen im April 2020
46 Entscheidungen Zulassungsausschuss/
Berufungsausschuss März 2020
56 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
56 Entscheidungen des Landesausschusses für
Ärzte und Krankenkassen
57 Zulassungsförderungen
58 Öffentliche Ausschreibungen von Vertrags-
arztsitzen
Service 61 Praxisbörse
78 agneszwei: Neue Schulung startet
80 MHB fragt nach Corona-Auswirkungen auf Praxen
80 Impressum
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 3Intern
Berufspolitik
Wir gegen COVID-19
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat ein
Konzept zur Patientenversorgung während der Corona-Krise
entwickelt. „KV-Intern“ sprach dazu mit dem KVBB-Vorstands-
vorsitzenden MUDr./ČS Peter Noack
Bereits jetzt werden sechs von sieben zeiten liegen.
COVID-19-Patienten ambulant behandelt. Um einer
Wozu brauchen wir in Brandenburg noch eventuell
ein spezielles Versorgungskonzept? steigenden
Weil die Pandemie noch nicht aus- Zahl von
gestanden ist. Wir müssen weiterhin erkrankten
mit einem wachsamen „epidemiolo- Patienten in
gischen Auge“ die Infektionszahlen Quarantäne,
beobachten – gerade auch mit Blick den Besuchen
darauf, dass das öffentliche Leben in Alten- und
schrittweise wieder hochgefahren Pflegeheimen MUDr./ČS Peter Noack
wird. Der Herausforderung, COVID-19- oder einem
Infizierte in den Praxen zu betreuen, eventuellen Ausfall von hausärztlichen
gleichzeitig jedoch die reguläre Ver- Kollegen begegnen zu können, sollte
sorgung aller anderen Patienten nicht vor Ort eine Hausbesuchsbereitschaft
zu vernachlässigen, müssen wir uns abgesichert sein.
stellen.
Sind auch die anderen Fachgruppen
Wie kann das gelingen? gefordert?
Grundsätzlich muss es darum gehen Selbstverständlich, dies kann nur
– soweit das in den Praxen nicht bereits gemeinsam gelingen. Auch fachärzt-
geschieht –, COVID-19-Erkrankte, Ver- liche Kollegen müssen in ihren Praxen
dachtsfälle und Patienten mit Erkäl- COVID-19-Infizierte von anderen Pa-
tungssymptomen konsequent von tienten trennen. Um Haus- und Kinder-
nicht-infizierten Patienten zu trennen. ärzte zu entlasten, muss bei Bedarf
Dafür sollen vor allem Hausärzte, Kinder- die schnelle Patientenübernahme zur
ärzte, HNO-Ärzte, Pulmologen und Mit- oder Weiterbehandlung durch
Augenärzte spezielle Infektsprech- Fachärzte kollegial organisiert werden.
stunden anbieten. Diese müssen zeit- Dabei ist es wichtig zu übermitteln, ob
lich getrennt von den regulären Sprech- Patienten an COVID-19 erkrankt sind.
Seite 4 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
Darüber hinaus kann jede Fachgruppe konzept war noch ein zusätzlicher
durch individuelle Angebote ihren Bei- Tagesdienst gefordert.
trag leisten. Einige haben dies bereits
getan, etwa die Pneumologen. Ziel ist Und wie gehen Sie mit der harschen
es, regionale Kooperationen aufzu- Kritik des Hartmannbundes und des
bauen, um die Behandlungsnotwendig- Hausärzteverbandes Brandenburg um?
keiten fachgruppenübergreifend ge- Dem Vorwurf, mit dem Konzept
meinsam zu bewältigen. quasi per Vorstandsdekret die funk-
tionierende Versorgung zu zerschlagen
Es gibt also nicht die eine Lösung, die und stattdessen ein Sammelsurium
für alle taugt? von Einzelbausteinen zu entwickeln,
Nein. In Potsdam gibt es andere Ver- das die Versorgung weder sicherstellt
sorgungsstrukturen und Infektions- noch ergänzt und nicht praxistauglich
zahlen als in Neuruppin oder in länd- sei, widerspreche ich entschieden.
lichen Regionen der Uckermark. Dem-
entsprechend braucht es regional an- Warum?
gepasste Lösungen. Die Organisation Weil wir die erste Fassung des Kon-
der Versorgung kann deshalb nur durch zeptes vor dem Hintergrund explodie-
die Kollegen vor Ort erfolgen. Die KV render Fallzahlen und der befürchteten
unterstützt Sie dabei und steht bera- Überlastung des gesamten Gesund-
tend zur Seite. heitssystems mit den bekannten Bildern
aus Italien oder Spanien verabschiedet
Wie ist die Resonanz der Kollegen? haben. Außergewöhnliche Situationen
Wir haben das Versorgungskonzept erfordern außergewöhnliche Maßnah-
intensiv mit der Vertreterversammlung men, für die der Vorstand auch gesetz-
und den Berufsverbänden diskutiert. lich legitimiert und verantwortlich ist.
Außerdem haben wir nach der Veröf- Letztlich ist es unsere ethische Ver-
fentlichung Rückmeldungen einiger pflichtung als Ärzte, die Pandemie mit
Kollegen erhalten. all unseren ärztlichen Möglichkeiten
zu bekämpfen.
Sind diese Diskussionen im Versorgungs-
konzept berücksichtigt worden? Wie geht es mit der Umsetzung des
Wir haben viele Anregungen und eine Konzeptes weiter?
neue Bewertung der epidemiologischen Wir alle wissen nicht, wie sich die
Lage, nämlich sinkende Infektionszah- Pandemie entwickeln wird. Sollte es
len in Folge der Eindämmungsstrategie, ruhig bleiben und das Infektionsge-
in die Weiterentwicklung des Konzep- schehen abflachen, benötigen wir kein
tes einfließen lassen. So ist nun zum Versorgungskonzept. Auch der beste-
Beispiel eine Hausbesuchsbereitschaft hende Hintergrunddienst könnte dann
vor Ort vorgesehen. Im Ursprungs- eingestellt werden. Wir müssen aber
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Berufspolitik
auf alles gefasst sein. Daher werden engagierter Kolleginnen und Kollegen
wir kontinuierlich die Lage bewerten kommen wir durch diese Pandemie.
und gegebenenfalls Anpassungen Dafür herzlichen Dank.
vornehmen. Das Wichtigste ist, dass
wir weiter im engen Kontakt mit den Herr Dr. Noack, vielen Dank für das
Ärzten vor Ort stehen. Denn nur Dank Gespräch.
Zweite Version des Versorgungskonzeptes
Das ursprüngliche Versorgungskonzept des Vorstandes, das wir Ihnen gemeinsam
mit dem „KV-Intern“-Sonderheft im April übersandt hatten, wurde mit der Ver-
treterversammlung sowie den Berufsverbänden diskutiert und weiterentwickelt.
Sie finden die aktuelle überarbeitete Version online im geschützten DatenNerv.
Vertreterversammlung muss
handlungsfähig bleiben
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg (KVBB) kann künftig auch per Videokonferenz
tagen. Entsprechende Änderungen in ihrer Satzung und
Geschäftsordnung hat sie auf einer außerordentlichen
Sitzung am 15. April beschlossen. Dazu sprach „KV-Intern“
mit Frank Fischer, Justitiar der KVBB
Warum mussten Satzung und Geschäfts- gende Beschlüsse fassen kann, auch
ordnung der Vertreterversammlung wenn sie nicht zu einer Präsenzsitzung
geändert werden? zusammenkommen kann. Die Vertre-
Ziel der neuen Regelungen ist es, terversammlung hat ja insbesondere
trotz der derzeit beschränkten Bewe- alle Entscheidungen zu treffen, die für
gungs- und Versammlungsfreiheit durch die KVBB von grundsätzlicher Bedeu-
die Corona-Pandemie die Handlungs- tung sind, die Körperschaft gegenüber
fähigkeit unserer Vertreterversamm- dem Vorstand und deren Mitgliedern
lung zu sichern. zu vertreten, den Vorstand zu über-
wachen sowie die Satzung und sons-
Es musste gewährleistet werden, tiges autonomes Recht zu beschließen.
dass die Vertreterversammlung drin- Dazu gehören auch Haushalt und HVM.
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Berufspolitik
Was sind die wesentlichen Änderungen? treter sitzen
Zum einen kann nun bei Vorliegen dann unmittel-
eines wichtigen Grundes eine Vertreter- bar beiein-
versammlung ohne Anwesenheit der ander und
Mitglieder am Versammlungsort als hören nicht
Videokonferenz stattfinden. Zum nur, was ein
anderen können Abstimmungen nun Anderer sagt,
nicht mehr nur schriftlich, sondern sondern sehen
auch per E-Mail in Textform erfolgen. auch, wie er das
Zudem können Einberufungen zu den tut. Welche Frank Fischer
Foto: KVBB
Sitzungen online versandt werden. Mimik, welche
Gestik unterstützen seine Argumente?
Wie haben die Mitglieder der Vertreter- Dies kann mittels Videokonferenz
versammlung die vorgeschlagenen ebenfalls übermittelt werden. In einer
Änderungen diskutiert? Telefonkonferenz hingegen ist es
Nachfragen und Diskussionsbedarf unmöglich.
gab es insbesondere zu unbestimmten
Rechtsbegriffen. So wurde darüber Wie wird die Mitgliederöffentlichkeit
diskutiert, wann ein wichtiger Grund im Falle einer Videokonferenz gewähr-
vorliegt, um eine Vertreterversamm- leistet?
lung als Videokonferenz einzuberufen. Wenn die Vertreterversammlung in
Diesen Fall bestimmt der Präsident einer Videokonferenz zusammentritt,
der Vertreterversammlung im Einver- sind die Tagesordnungspunkte, die der
nehmen mit dem Vorstand, wenn sich Mitgliederöffentlichkeit unterliegen
inhaltlich die dringende Notwendigkeit würden, allen Mitgliedern auf der
ergibt, darüber zu beraten und zu be- Website der KVBB in einem geschütz-
schließen. Der wichtige Grund muss ten Bereich bekanntzugeben. Dies
also nicht wie derzeit die epidemische ermöglicht es ihnen, Hinweise an ihre
Lage sein, sondern inhaltlich dringend. Vertreter zu geben, dass diese in der
Beratung oder bei Abstimmungen
Warum wird nur die Videokonferenz berücksichtigt werden können. Viel-
vorgesehen, nicht jedoch die Telefon- leicht ist ja der nächste Schritt, Sitzun-
konferenz? gen der Vertreterversammlung im
Normalerweise trifft sich die Vertre- Livestream verfolgen zu können …
terversammlung zu ihren regelmäßigen
Sitzungen im Haus der Brandenburgi- Herr Fischer, vielen Dank für das Gespräch.
schen Ärzteschaft in Potsdam. Die Ver- Die Fragen stellte Christian Wehry
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 7Intern
Berufspolitik
Gemeinsam gegen das Virus
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bisher hat uns die Corona-Krise vor allem eines gelehrt: Nur
wenn wir uns gemeinsam anstrengen, dann können wir die
Pandemie bewältigen. Die bundesweite Eindämmung der
Infektionszahlen gelingt, wenn sich alle an die strengen Kon-
takt- und Hygieneregeln halten. Und die ambulante Versor-
gung im Land Brandenburg ist sichergestellt, wenn vor Ort
kollegial bedarfsgerechte Lösungen entwickelt und umge-
setzt werden.
Mit viel Engagement machen Sie mit Ihren Kollegen vor Ort
gemeinsam eine großartige Arbeit. Als die Fallzahlen an-
stiegen, richteten Sie COVID-19-Abklärungsstellen ein. Sie
organisieren Hausbesuche sowie Heimbetreuung und bewältigen weiterhin
die Regelversorgung. Dafür danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ganz herzlich.
Unsere Aufgabe als Verwaltung ist es, Sie in dieser außergewöhnlichen Zeit
bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen Sie in Ihren spezifischen regionalen
Strukturen unterstützen und befähigen, tragfähige Lösungen vor Ort zu eta-
blieren und zu betreiben. Daher ist uns der Kontakt zu den Regionalbeiräten
bzw. den koordinierenden Kolleginnen und Kollegen vor Ort so wichtig. Seit
Ende März stimmen wir uns wöchentlich in Telefon- und Videokonferenzen mit
diesen ab. Die Erfahrungen mit diesem für uns neuen Dialogformat sind so gut,
dass wir die regelmäßigen Konferenzen fortsetzen wollen. Aber nicht nur inter-
kollegial gibt es einen regen Austausch, es finden auch regelmäßige Abstim-
mungsrunden mit den Landräten und Bürgermeistern statt.
Innerhalb der KVBB-Verwaltung haben wir feste Ansprechpartner für die Regio-
nalbeiräte und kommunalen Verwaltungen definiert. Wenn Hilfe vor Ort benötigt
wird, dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da – und dies auch
weit über die üblichen Bürozeiten hinaus. Dafür sage ich ebenfalls ganz herzlich
Danke!
Freundliche Grüße
Dipl.-Med. Andreas Schwark
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
Seite 8 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
Wenn der Markt versagt
Wie Beschaffung und Verteilung von Masken funktioniert
Als Vorstandsmit- Doch auf regulären Beschaffungs-
glied der Kassenärzt- wegen gab es leider schlichtweg keine
lichen Vereinigung Masken und Schutzmaterial mehr.
Brandenburg (KVBB) Der Markt versagte! Ebenso hielten
kümmert sich Holger weder der Bund noch das Land oder
Rostek mit seinem die Landkreise Lagerbestände für
Team eigentlich vor einen Pandemiefall vorrätig.
allem um die Verwal-
tung und die IT. Mit Aufgrund des massiven Drucks und
Beginn der Corona- Einwirkens, insbesondere des KV-Sys-
Pandemie beschäf- tems, erklärte schließlich das Bundes-
tigte ihn dann aber gesundheitsministerium: „Der Bund
ein für ihn bis dato beschafft kurzfristig Schutzausrüstung.“
Holger Rostek unter- unbekanntes Betäti- Jedoch wurden diese Versprechungen
stützt beim Verladen gungsfeld – die welt- kurzfristig nicht erfüllt! Als KV mussten
Foto: Christian Wehry weite Beschaffung wir notgedrungen in ein für uns voll-
von persönlichen kommen neues Betätigungsfeld ein-
Schutzartikeln. Im Folgenden berich- steigen: die Beschaffung und Logistik
tet er von den abenteuerlichen Er- von Schutzmaterial. Denn unser Ziel
fahrungen bei dieser neuen Aufgabe: war und ist es, Sie und Ihre Mitarbeiter
zu schützen und die Versorgung der
Nicht erst als wir im März die Fern- Patienten sicherzustellen.
sehbilder aus Norditalien und Spanien
sahen und die Nachrichten hörten, dass Bevor unsere ersten eigenen Be-
überdurchschnittlich viele ambulante stellungen in Potsdam eintrafen, er-
Ärzte in den Krisenregionen schwer hielten wir Schutzmasken, die von uns
an COVID-19 erkrankten, war es meinen bezahlt wurden und vom brandenbur-
Vorstandskollegen und mir klar: Wir gischen Gesundheitsministerium be-
benötigen dringend persönliche Schutz- stellt waren. Unsere Aufgabe war es
ausrüstung und vor allem FFP2-Masken dann, diese an die mehr als 4.700 Ärzte
für die ambulant tätigen Ärzte im Land und Psychotherapeuten im Land zu
Brandenburg. Dies ist entscheidend verteilen. Dabei zeigte sich sehr schnell,
für die Sicherstellung der medizinischen dass die bekannten großen Logistik-
Versorgung. dienstleister nicht in der Lage waren,
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 9Intern
Berufspolitik
den Versand kurzfristig zu übernehmen. Wochenende wurde Ware an unsere
Mit Lieferzeiten von über vier Wochen eigens in Potsdam gemietete und be-
und einem Annahmestopp für Neukun- wachte Halle angeliefert, musste ab-
den kamen sie als Partner nicht in geladen, kontrolliert, inventarisiert
Betracht. und eingelagert werden. Die Qualität
musste – soweit möglich – geprüft
werden. Mülltüten waren dabei die
einzige Verpackungseinheit für den Ver-
sand, die schnell und flexibel dafür ein-
setzbar waren. Auch wenn der opti-
sche Eindruck eher merkwürdig war.
Für die Auslieferung erstellte das
DRK Tourenpläne und fuhr mit bis zu
30 Fahrzeugen gleichzeitig ins gesamte
Land Brandenburg. Mit einer Erfolgs-
quote von über 85 Prozent hat dies
auch meist geklappt. Bei den Praxen,
die nicht beliefert wurden, entschul-
digen wir uns. Für uns und das DRK
Schutzartikel-Lagerhalle der KVBB war dies Neuland.
Foto: Holger Rostek
Es musste somit eine neue Lösung In der letzten Gesamtauslieferung
her. Im Deutschen Roten Kreuz (DRK) haben wir Ware im Wert von über
in Potsdam fanden wir schließlich einen 2,5 Mio. Euro verteilt und konnten
Partner, der uns in Kommissionierung damit einen größeren Grundbestand
und Auslieferung unterstützte. Unsere an Masken in die Praxen liefern. Ohne
klare Zielvorgabe lautete, dass mög- die vielen engagierten Mitarbeiterinnen
lichst binnen 48 Stunden nach Waren- und Mitarbeiter in der KV und beim
eingang die Schutzartikel an die Praxen DRK wäre dies nicht möglich gewesen.
sowie auch an die von ambulanten Dafür sage ich ganz herzlichen Dank!
Kollegen organisierten Abklärungs-
stellen und Bereitschaftspraxen ver- Für die Zukunft planen wir ein Be-
teilt werden sollten. stellsystem und hoffen, mit einem
Postdienstleister die Schutzartikel
Dies war eine große Herausforde- verteilen zu können.
rung. Rund um die Uhr und auch am
Seite 10 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
Gesundheitsministerin dankt
Niedergelassenen
Foto: MSGIV
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher
hat sich in einem Brief vom 16. April 2020 für das Engagement und
den Einsatz der niedergelassenen Ärzte in der Corona-Pandemie
bedankt. Der Brief im Wortlaut:
Unterstützungsschreiben an die KVBB
Sehr geehrter Herr Dr. Noack, sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Schreiben wende ich mich an die niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte, um Ihnen meinen Dank für Ihre engagierte Arbeit in dieser außerge-
wöhnlich schwierigen Situation auszusprechen.
Mit dem neuartigen Coronavirus verzeichnen wir ein Infektionsgeschehen, das
unser Gesundheitssystem enorm belastet. Dabei gehören die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte und die ambulant Tätigen zu den Ersten, die möglicher-
weise mit infizierten Patienten umgehen müssen. Gleichzeitig halten Sie die
Regelversorgung aufrecht. Das fordert Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter auf eine nie da gewesene Art und Weise. Wie Sie diese schwierige Auf-
gabe angehen, verdient meinen Respekt und meine Anerkennung. Als ehemals
tätige Ärztin vermag ich einzuschätzen, wie wertvoll Ihre Arbeit ist.
Bei der Ausstattung mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat sich unsere
anfängliche Hoffnung leider nicht erfüllt, dass die Bundesländer mit Unter-
stützung des Bundes in kurzer Zeit Schutzausrüstung in ausreichender Stück-
zahl beschaffen können. Nach Verabredung auf Bundesebene werden die
Kassenärztlichen Vereinigungen vom Bund direkt beliefert. Auch Eigenbeschaf-
fung und kreative Lösungen sind daher weiter gefragt, um mit dem Mangel an
Material und Personal klar zu kommen. Ich bin beispielsweise froh, dass mittler-
weile in Brandenburg Desinfektionsmittel produziert wird. Das ist auch für Ihre
Arbeit wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Ziel, die Ausbreitung der Pandemie maßgeblich abzubremsen, erreichen
wir nur mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch in der
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 11Intern
Berufspolitik
Verwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung sieben Tagen in der Woche an
der Bewältigung der Herausforderung durch die Corona-Pandemie arbeiten.
Auch dafür möchte ich Ihnen herzlich danken! Sie und Ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stellen eigene Bedürfnisse zurück und nehmen persönliche
Härten in Kauf.
Mit der Verwaltung der KVBB stehen wir in einem engen, konstruktiven guten
Austausch. Ich bin sicher: Wenn wir uns alle gemeinsam so weiter engagieren,
werden wir diese Krise gemeinsam bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Nonnemacher
Schlemmereien für die Virus-Detektive
Ministerpräsident dankt Cottbuser Gemeinschaftslabor für
Corona-Einsatz
Mit der Aktion „Helden des Alltags“
dankte das Land Brandenburg stellver-
tretend über 50 engagierten Frauen
und Männern für ihren selbstlosen
Einsatz in der Corona-Pandemie.
Einen Dankeschön-Schlemmerkorb
überbrachte Ministerpräsident
Dr. Dietmar Woidke zum Abschluss
der Aktion am 1. Mai persönlich: an
Dr. Babett Wintsche, Leiterin des
Teams für die COVID-19-Tests im
MVZ-Gemeinschaftslabor in Cottbus.
Dr. Dietmar Woidke (Mitte) beim Rundgang
Frau Dr. Wintsche und ihre Mitarbei- durchs Gemeinschaftslabor in Cottbus
ter werten derzeit vorrangig Tests auf Foto: Dr. Peter Thorausch
SARS-CoV-2 aus.
tet Labor-Geschäftsleiter Dr. Peter
Bei einem Rundgang durchs Labor Thorausch. Dabei ließ er sich nicht nur
ließ sich der Ministerpräsident die wich- erklären, wie die PCR-Diagnostik zum
tigsten Bereiche zeigen, um einen Ein- Nachweis des neuartigen Coronavirus
blick in die Arbeit zu gewinnen, berich- funktioniert, sondern diskutierte mit
Seite 12 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
dem ärztlichen Leiter Dr. Karsten Erlebnis, welches eine hohe Anerken-
Mydlak die MALDI-TOF-Technologie nung für die Arbeit des gesamten
zur Massenanalyse von chemischen MVZ darstellt.“
Verbindungen und mit Dr. Kristin
Thorausch die Zytoflowmetrie zur Hintergrund: Die Alltagshelden-Aktion
Leukosediagnostik. Der einstündige war eine gemeinsame Initiative des
Besuch endete mit einem Blick in das Landesmarketings und eines Branden-
Hochdurchsatzlabor. burger Radiosenders. Sie hatten alle
Brandenburger aufgerufen, engagierte
„Wir haben mit Dr. Woidke einen Menschen im Einsatz gegen Corona
medizinisch und naturwissenschaftlich für die Ehrung mit einem Dankes-Prä-
sehr interessierten Ministerpräsidenten sentkorb vorzuschlagen. Über 400
erlebt“, sagt Laborchef Dr. Thorausch. Brandenburger machten mit und
„Für uns war sein Besuch eine große benannten ihre persönlichen Helden
Überraschung und ein sehr angenehmes des Alltags.
Eigentliche Arbeit liegt bei den
Niedergelassenen
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvor- Doch die
sitzender der Kassenärztlichen Bundes- eigentliche
vereinigung (KBV) zum Einfluss von Arbeit in Zei-
Epidemiologen und Virologen auf die ten der Coro-
Gesundheitspolitik während der Coro- na-Krise liegt
na-Pandemie und zur Berücksichti- in den Praxen
gung der Positionen der ambulanten der niederge-
Ärzteschaft: lassenen Kol-
leginnen und
Die Expertise der Virologen und Kollegen.
Epidemiologen hat einen großen Ein- Sechs von Dr. Andreas Gassen
Foto: KBV
fluss auf die Gesundheitspolitik. Das sieben
ist einerseits gut, weil so eine eher COVID-19-Patienten werden ambulant
faktenorientierte Diskussion stattfin- behandelt. Dies geschieht offenbar so
det. Andererseits wird es schwierig, erfolgreich und vor allem lautlos, dass
wenn sich die Experten in ihren Aus- wir Politik, Medien und breite Öffent-
sagen widersprechen. Leider stellt lichkeit daran erinnern müssen, welche
sich zudem das eine oder andere Mal enormen Leistungen die Niedergelas-
das Gefühl ein, dass so mancher Rat- senen gemeinsam mit den Medizini-
schlag schlicht realitätsfern ist. schen Fachangestellten erbringen. Das
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 13Intern
Berufspolitik
funktioniert auch! So hatte Bundesge- Der Fokus darf aber nicht nur auf
sundheitsminister Jens Spahn ja zu Corona gerichtet sein. Die große Zahl
Recht die Praxen der Niedergelassenen der Erkrankungen, die wir in Deutsch-
als ersten Schutzwall unseres Gesund- land haben, hat mit COVID-19 über-
heitssystems bezeichnet. Gerade in der haupt nichts zu tun. Wir müssen an
jetzigen Situation zeigt sich die Leis- die alten und chronisch kranken Pa-
tungsstärke des ambulanten Sektors. tienten denken, deren Behandlungen
Mit der Kampagne #IhreAbwehrkräfte nicht aufgeschoben oder ausgesetzt
informieren KBV und KVen über die werden können!
zentrale Rolle der ambulanten Ver-
sorgung. Die KBV hat für einen stufenweisen
Exit aus dem gesellschaftlichen Shut-
Vor dem Hintergrund der Corona- down das Strategie-Papier „Back to
Krise müssen wir die Kolleginnen und life“ vorgelegt – aus unserer Sicht sind
Kollegen vor finanziellen Einbußen erste Lockerungen dringend notwendig.
schützen. Uns ist es gelungen, die
Praxen unter den jüngst gesetzlich Hinweis der Redaktion:
definierten Schutzschirm zu bringen. Das Strategie-Papier „Back to life“
Leider ist das entsprechende Gesetz finden Sie auf der Internetseite der
extrem kleinteilig ausgefallen. Wir ver- KBV unter www.kbv.de/media/sp/
trauen auf die Zusagen der Politik, dass 2020_04_16_Backtolife.pdf
wirtschaftliche Folgen aufgefangen
beziehungsweise ausgeglichen werden.
Sechs von sieben ambulant versorgt
KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte informiert über Corona-
Einsatz der Praxen
Sechs von sieben COVID-19-Patienten fünf überregionalen Tageszeitungen
werden ambulant betreut und müssen gestartet.
nicht ins Krankenhaus. Diese und wei-
tere Leistungen der ambulant tätigen Die Kampagne verdeutlicht in ver-
Ärzte und Psychotherapeuten sowie schiedenen Medien (Tageszeitungen,
der Kassenärztlichen Vereinigungen Wochenmagazine, online), dass die
während der Corona-Pandemie ste- Leistungsfähigkeit des Gesundheits-
hen im Mittelpunkt der Kampagne systems maßgeblich von der Arbeit in
#IhreAbwehrkräfte. Diese hat die den 100.000 niedergelassenen Praxen
Kassenärztliche Bundesvereinigung abhängt.
(KBV) Mitte April mit Anzeigen in
Lesen Sie weiter auf Seite 16.
Seite 14 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
Anhand vieler griffiger Fakten und flankiert wird. Um diese Rolle für das
persönlicher Einzelgeschichten doku- Gesundheitssystem zu untermauern,
mentiert die Aktion insbesondere, in steht die Kampagne unter dem Motto
welchem Ausmaß COVID-19-Patienten „#IhreAbwehrkräfte“.
im ambulanten Bereich behandelt wer-
den, wie Praxen den Regelbetrieb auf- Mehr Informationen:
rechterhalten und wie die anlaufende www.kbv.de/html/
Phase der Lockerung medizinisch ihreabwehrkraefte.php
Mehr testen und mehr melden
Bundesregierung legt zweites Corona-Gesetzespaket vor
Ein weiteres Gesetzespaket zur Das Gesetz enthält eine Vielzahl von
Bewältigung der Corona-Pandemie Maßnahmen sowohl für den ambulan-
wurde auf den Weg gebracht. Der ten als auch den stationären Bereich.
Bundestag hat das „Zweite Gesetz Zudem sollen der Öffentliche Gesund-
zum Schutz der Bevölkerung bei einer heitsdienst gestärkt werden und Pfle-
epidemischen Lage von nationaler gekräfte einen Bonus erhalten.
Tragweite“ am 14. Mai beschlossen.
Der Bundesrat befasste sich damit Unter anderem folgende Punkte
einen Tag darauf. sind für die ambulant tätigen Ärzte
wichtig:
Der Bundesgesundheitsminister
plant unter anderem, die Testkapazi- Mehr Tests
täten massiv auszubauen und die Mel- Das Bundesgesundheitsministerium
depflichten zu erweitern. „Wir wollen (BMG) kann die gesetzlichen Kranken-
Corona-Infizierte künftig schneller fin- kassen per Verordnung verpflichten,
den, testen und versorgen können“, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich
sagte Jens Spahn. Ziel sei es, Infekti- zu bezahlen – auch für Personen, die
onsketten wirksam zu durchbrechen keine Symptome haben. Gesundheits-
und einen unkontrollierten Ausbruch ämter sollen Tests auf das Coronavirus
der Epidemie in Deutschland zu ver- ebenfalls über die gesetzliche Kranken-
hindern. versicherung abrechnen dürfen.
Seite 16 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Berufspolitik
Vorgesehen ist zudem, dass im Um- seien Patienten nicht verpflichtet, sich
feld besonders gefährdeter Menschen, nach überstandener Krankheit beim
zum Beispiel in Pflegeheimen, verstärkt Arzt zu melden.
auf SARS-CoV-2 getestet wird.
Ausreichend Grippeimpfstoff
Das meint die KBV: Die medizinische Für die Grippesaison 2020/21 soll ge-
Einschätzung zur Notwendigkeit eines nug Impfstoff zur Verfügung stehen.
Tests müsse immer Voraussetzung jeder Das BMG möchte im Falle einer an-
Maßnahme im Kampf gegen die Pande- dauernden COVID-19-Pandemie die
mie sein. Das eigentliche Problem blie- zusätzliche Belastung des Gesundheits-
ben die gegebenenfalls nicht ausreichen- systems durch die Influenza möglichst
den Testmaterialien. niedrig halten.
Erweiterte Meldepflicht Damit Ärzte ausreichend Grippe-
Ärzte und Labore sollen künftig auch impfstoff bestellen, soll ihnen ein
alle negativen Testbefunde sowie wie- höherer „Sicherheitszuschlag“ einge-
der genesene Fälle an die Gesundheits- räumt werden, um das Regressrisiko
ämter melden. Übermittelt werden zu verringern. „Eine Überschreitung
soll auch, wo sich jemand wahrschein- der Verordnung von saisonalen Grippe-
lich infiziert hat. impfstoffen im Wege des Sprechstun-
denbedarfs von bis zu 30 Prozent ge-
Geplant ist außerdem, dass Labore genüber den tatsächlich erbrachten
durch das BMG verpflichtet werden Impfungen gilt grundsätzlich nicht als
können, Probe-Daten pseudonymisiert unwirtschaftlich“, heißt es in dem
an das Robert Koch-Institut zu über- Entwurf.
mitteln.
Das meint die KBV: Diese Regelung
Das meint die KBV: Wer gilt als gene- führe weder zu weniger Verunsicherung
sen? Die Kriterien für eine Genesung in punkto Regress bei den Ärzten noch
müssten klar definiert werden. Zudem zu einer Verbesserung der Impfraten.
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 17Intern
Berufspolitik
Neuer Geschäftsführer in
Landesärztekammer
Dr. jur. Daniel Sobotta ist seit 1. April Die Kassen-
neuer Geschäftsführer der Landesärzte- ärztliche Ver-
kammer Brandenburg (LÄKB). Er hat einigung Bran-
die Nachfolge des langjährigen Ge- denburg
schäftsführers Herbert Krahforst an- wünscht
getreten. Dr. Sobotta
alles Gute und
Er freue sich auf die Herausforde- viel Erfolg für
rungen im neuen Amt, sagte Dr. Sobotta seine neue
in einem Online-Interview auf der LÄKB- Tätigkeit und
Website. Unter anderem drei Dinge freut sich auf
wolle er angehen. Zum einen soll die eine weiterhin Dr. jur. Daniel Sobotta
hausinterne Kommunikation zwischen gute Zusam- Foto: Privat
Geschäftsführung und Referaten so- menarbeit.
wie den Referaten untereinander opti-
miert werden. Zweitens soll sich die Herbert Krahforst hat sich nach fast
LÄKB noch mehr als bisher in politische drei Jahrzehnten in der LÄKB in den
Entscheidungsprozesse einmischen. Ruhestand verabschiedet. Er kam 1992
Drittens soll der Austausch mit den als Justitiar zur brandenburgischen
anderen Landesärztekammern sowie Ärztekammer, als sich die ärztliche
der Bundesärztekammer verstärkt Selbstverwaltung noch im Aufbau be-
werden. fand. An der Erstellung und Umsetzung
der ersten Ordnungen und Satzungen
Dr. Sobotta ist seit 2008 für die LÄKB der LÄKB war er maßgeblich beteiligt.
tätig, bisher als Kammerjustitiar.
Seite 18 | AUSGABE 5 / 2020Anzeige
Intern
Praxis aktuell
Gesamtvergütung 2020
Erstmals seit Langem haben sich die Für förderungswürdige Leistungen
Vertragspartner bereits im Vorjahr auf stellen die Krankenkassen abermals
die Eckpunkte der Gesamtvergütung 5,5 Mio. Euro bereit. Eine Veränderung
des Folgejahres verständigt, sodass des Leistungskatalogs gegenüber dem
die Gesamtvergütungsvereinbarung Vorjahr war auf Drängen des Bundes-
für das Jahr 2020 zwischenzeitlich amtes für Soziale Sicherung notwendig,
unterzeichnet werden konnte. Die da dieses die bisherige Förderpraxis
Vereinbarung steht noch unter dem zum Teil in Frage gestellt hat. Die KVBB
Vorbehalt der Genehmigung durch die hat daraufhin nach Diskussion mit den
Aufsichtsbehörden. betroffenen Berufsverbänden und den
beratenden Fachausschüssen den
Wie in den vergangenen Jahren neuen Katalog für förderungswürdige
haben sich KVBB und Krankenkassen Leistungen mit den Krankenkassen
auf die Übernahme der auf der Bun- konsentiert. Ihnen ist dieser Katalog
desebene getroffenen Vorgaben ver- als Anlage 3 zum HVM bekannt. Über
ständigt. Daher gilt der bundeseinheit- die Veränderungen gegenüber 2019
liche Orientierungswert in Höhe von hatten wir bereits im Rahmen der
10,9871 ct als regionaler Punktwert Honorarverteilung zum I. Quartal 2020
(Steigerung um 1,52 Prozent). Der Be- informiert („KV-Intern“ 12/2019, S. 20).
handlungsbedarf wird nur geringfügig
um etwas mehr als 0,054 Prozent an- Neu in den EBM aufgenommene
gehoben, weil das Durchschnittsalter Leistungen werden wie in den Vor-
der Versicherten erneut gesunken ist jahren extrabudgetär vergütet, wenn
und die Morbiditätsentwicklung eine eine Empfehlung der Bundesebene
minimale Steigerung aufweist. dies vorsieht. Das gilt beispielsweise
für biomarkerbasierte Tests beim
An den Strukturkosten für den Be- primären Mammakarzinom.
reitschaftsdienst beteiligen sich die
Krankenkassen in diesem Jahr mit Bekanntermaßen hat die Bundes-
1,5 Mio. Euro und damit mit einem ebene vor Kurzem Beschlüsse gefasst,
höheren Betrag als noch 2019. die regeln, dass die durch das Corona-
virus verursachten Mehrkosten extra-
Die Wegepauschalen steigen eben- budgetär durch die Krankenkassen
so wie der regionale Punktwert um vergütet werden. Auch diese Regelung
1,52 Prozent. ist in unserer Gesamtvergütungsver-
einbarung bereits umgesetzt.
Seite 20 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Praxis aktuell
Das Verhandlungsergebnis insge- tragsärzte und die Versorgung der
samt gleicht den Abschlüssen der an- Versicherten auszuschöpfen.
deren Kassenärztlichen Vereinigungen.
Beide Vertragspartner haben versucht, Den Vertrag finden Sie im geschütz-
den vorgegebenen Rahmen so weit ten Bereich unserer Homepage unter
als möglich für die Vergütung der Ver- der Rubrik Verträge der KVBB.
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Fachbereich Statistik/Honorar, Fachbereich Verträge
Honorarverteilung im IV. Quartal 2019
Das IV. Quartal war nicht nur das letzte Quartal des Jahres 2019, sondern
wahrscheinlich auch das vorerst letzte Quartal, in dem noch keine Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie auf die Abrechnung zu verzeichnen sind.
Grundlage für die Honorarverteilung waren zum einen der von der Vertreter-
versammlung am 20. September 2019 beschlossene Honorarverteilungsmaß-
stab und zum anderen die am 5. November 2019 geschlossene Vereinbarung
zur Gesamtvergütung für das Jahr 2019.
Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung
Für die Vergütung innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)
standen nach Berücksichtigung des TSVG insgesamt ca. 220,4 Mio. Euro zur Ver-
fügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:
Bereiche Hausärzte Fachärzte
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 220,4 Mio. Euro
Honorarfonds Labor 16,7 Mio. Euro
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 6,0 Mio. Euro
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 99,9 Mio. Euro 97,8 Mio. Euro
davon: haus- und fachärztliches 99,9 Mio. Euro 91,7 Mio. Euro
Vergütungsvolumen
davon: Honorarfonds genetisches Labor 1,7 Mio. Euro
davon: Honorarfonds PFG 4,4 Mio. Euro
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 21Intern
Praxis aktuell
Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und
32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 95,902 Prozent des Orientierungs-
wertes (OW) vergütet werden. Die Leistungen, die dem Honorarfonds „gene-
tisches Labor“ zuzuordnen sind, wurden mit einer Quote von 77,404 Prozent
des OW vergütet.
Die Verteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist
nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Hausärztliches Vergütungsvolumen
99,9 Mio. Euro Quoten
Quartal IV/2019
darunter:
Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 0,3 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro
Entnahme für den
4,4 Mio. Euro
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Überschüsse/Defizite der zentralen
-0,7 Mio. Euro
Honorarfonds
Leistungsbezogene Honorarfonds 7,8 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der Kosten-
0,1 Mio. Euro 100 %
pauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
0,001 Mio. Euro 100 %
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
(Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
0,002 Mio. Euro 100 %
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
2,5 Mio. Euro 100 %
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
3,0 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 3.2.4 EBM)
Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
Leistungen der Sozialpädiatrie 0,2 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 4.2.4 EBM)
Seite 22 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Praxis aktuell
Hausärztliches Vergütungsvolumen
99,9 Mio. Euro Quoten
Quartal IV /2019
Honorarfonds für Leistungen der allgemeinen
palliativmedizinischen Versorgung der 0,1 Mio. Euro 100 %
Abschnitte 3.2.5 bzw. 4.2.5 EBM
Honorarfonds für ärztlich angeforderte
Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,06 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 38.2 EBM)
Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfe-
leistungen nach den Gebührenordnungsposi-
1,2 Mio. Euro 100 %
tionen 03060 bis 03065 EBM (nichtärztliche
Praxisassistenten)
Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
0,006 Mio. Euro 100 %
behandlung akuter Behandlungsfälle
Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 95,902 %
(Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
Laborleistungen
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
87,9 Mio. Euro
für Überschreitungsleistungen
Fachärztliches Vergütungsvolumen
91,7 Mio. Euro Quoten
Quartal IV/2019
darunter:
Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,7 Mio. Euro 77,404 %
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,4 Mio. Euro 100 %
Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen 1,0 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro
Entnahme für den
16,9 Mio. Euro
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Stützung der zentralen
-0,4 Mio. Euro
Honorarfonds/PFG/Humangenetik
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 23Intern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
91,7 Mio. Euro Quoten
Quartal IV/2019
Leistungsbezogene Honorarfonds 7,7 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der
1,6 Mio. Euro 100 %
Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
1,6 Mio. Euro 85,380 %
der Fachärzte für Pathologie und
Neuropathologie
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
1,7 Mio. Euro 100 %
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
(Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
0,01 Mio. Euro 100 %
Langzeit-EKG-Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
0,4 Mio. Euro 100 %
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
Honorarfonds Strukturpauschale
1,2 Mio. Euro 63,628 %
konservative Augenheilkunde
Honorarfonds für anästhesiologische Leistun-
gen im Zusammenhang mit vertragszahn-
0,001 Mio. Euro 100 %
ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein-
geschränkter Kooperationsfähigkeit
Honorarfonds für ärztlich angeordnete
Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern 0,01 Mio. Euro 100 %
(Abschnitt 38.2 EBM)
Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
0,001 Mio. Euro 100 %
behandlung akuter Behandlungsfälle
Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften 0,7 Mio. Euro 95,902 %
(Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
Laborleistungen
Vergütung der Laborgrundpauschale
0,4 Mio. Euro 100 %
(GOP 12210 und 12220 EBM)Intern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
91,7 Mio. Euro Quoten
Quartal IV/2019
Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,4 Mio. Euro
Honorarfonds Strahlentherapie
(übrige Leistungen von Fachärzten für 0,05 Mio. Euro 77,404 %
Strahlentherapie)
Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
(übrige Leistungen von Fachärzten für Labo- 0,02 Mio. Euro 82,107 %
ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
Honorarfonds Nephrologie
(Leistungen von Fachärzten für Innere Medi-
zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent- 0,2 Mio. Euro 78,963 %
sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro-
logischem Schwerpunkt)
Honorarfonds Psychotherapie
(übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
1,2 Mio. Euro 77,404 %
psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
und Vertragstherapeuten)
Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,03 Mio. Euro 77,404 %
Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein
RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
64,8 Mio. Euro
für Überschreitungsleistungen
Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im hausärztli-
chen Versorgungsbereich zum vollen Preis des Orientierungswertes vergütet
werden. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden
Leistungsanteile mit einer Quote von 37,005 Prozent des Orientierungswertes
vergütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs-
mengen i. H. v. 9,1 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü-
tung allerdings nur 3,4 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis-
tungen im Wert von 5,7 Mio. Euro nicht vergütet werden.
Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 4 Prozent, Fachärzte
um ca. 14 Prozent.
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AUSGABE 5 / 2020 | Seite 25Intern
Praxis aktuell
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang
von ca. 92,3 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:
Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
Gesamt
Quartal IV/2019
Leistungen des ambulanten Operierens 9,8 Mio. Euro
Präventionsleistungen 11,3 Mio. Euro
Strahlentherapie 4,1 Mio. Euro
Wegepauschalen 0,7 Mio. Euro
Antrags- und genehmigungspflichtige
13,8 Mio. Euro
psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
Nephrologische Leistungen 2,5 Mio. Euro
Dialysesachkosten 15,1 Mio. Euro
Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,4 Mio. Euro
DMP 9,8 Mio. Euro
Mammographie-Screening 1,7 Mio. Euro
Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro
Onkologie 1,3 Mio. Euro
Sozialpsychiatrie 0,9 Mio. Euro
Schutzimpfungen 5,6 Mio. Euro
Weitere Leistungen außerhalb der MGV 12,9 Mio. Euro
Seite 26 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Praxis aktuell
Die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen im Land Brandenburg als ein
Faktor der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung ist als konstant einzu-
schätzen. Leichte Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die
Ersatzkassen.
Versichertenentwicklung IV/2019 zu IV/2018
GKV 0,15 %
AOK -1,97 %
BKK 2,04 %
Kassenarten
IKK -0,80 %
IV/2019
LKK -2,27 %
IV/2018
KN -0,99 %
EK 1,10 %
Versicherte 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio.
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Fachbereich Statistik/Honorar
Abschlagszahlungen ab Juli 2020
Abschlagsmonat Zahlungstermin Wochentag
Juli 04.08.2020 Dienstag
August 03.09.2020 Donnerstag
September 05.10.2020 Montag
Oktober 04.11.2020 Mittwoch
November 03.12.2020 Donnerstag
Dezember 05.01.2021 Dienstag
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 27Intern
Praxis aktuell
Abgabe Quartalsabrechnung II/2020
Wegen Corona: Frist endet am 14. Juli 2020
Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
form mit der Abrechnung einzureichen.
Die ergänzenden Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung
• Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
der GOP 35152 EBM
und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB
möglich ist:
• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
(außer Polizei Land Brandenburg 79870)
• Abrechnungsscheine für Asylämter
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
Versorgung (ASV).
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Zentrale Formularbestellung in Potsdam
Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05
Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen
Seite 28 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Praxis aktuell
Genehmigung der Krankenbeförderung
wird einfacher
Geändertes Verordnungsformular ab 1. Juli 2020
Zum 1. Juli 2020 ergeben sich für die per Stichtagsregelung zum 1. Juli 2020
Krankenbeförderung Neuerungen in eingeführt. Die bisherigen Formulare
folgenden Bereichen: dürfen nicht aufgebraucht werden.
• Vereinfachtes Genehmigungs-
verfahren für mobilitätsbeein- Sie können das neue Verordnungs-
trächtigte Patientengruppen formular ab 8. Juni 2020 bei der Kassen-
• Verordnung einer Krankenbe- ärztlichen Vereinigung Brandenburg
förderung (Formular 4) bestellen: Tel. 0331/98 22 98 05, Fax:
• Verordnung durch Kranken- 0331/9822 98 04. Auch die Online-
häuser im Entlassmanagement Bestellung (www.kvbb.de/praxis/
service/formularbestellung/) ist erst
Vereinfachtes Genehmigungs- ab 8. Juni möglich.
verfahren für mobilitätsbeein-
trächtigte Patientengruppen Ein Muster des neuen Formulars 4
Die Genehmigung einer Kranken- und die dazugehörige Vordrucker-
fahrt für dauerhaft mobilitätsbeein- läuterung finden Sie auf der ent-
trächtigte Patientengruppen (Merk- sprechenden Themenseite der KBV:
zeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflege- www.kbv.de/html/krankentransport.php
grad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbe-
einträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5) Verordnung durch Kranken-
zur ambulanten Behandlung gilt mit häuser im Entlassmanagement
der Ausstellung der ärztlichen Verord- Der G-BA hat die Verordnungsmöglich-
nung als erteilt. Zum 4. März 2020 ist keiten der Krankenhäuser im Entlass-
diese Vereinfachung nach Beschluss management um die Krankenbeför-
durch den Gemeinsamen Bundesaus- derung erweitert. Der Beschluss ist
schuss (G-BA) in Kraft getreten. am 5. März 2020 in Kraft getreten. Ent-
lassfahrten nach einer stationären
Verordnung einer Krankenbe- Krankenhausbehandlung können nun
förderung – Anpassung von von Ärzten und Psychotherapeuten
Formular 4 zum 1. Juli 2020 im Krankenhaus verordnet werden,
Durch das wie oben beschriebene soweit dies medizinisch erforderlich ist.
vereinfachte Genehmigungsverfahren
ist eine Änderung des Formulars 4 er- Unser Service für Sie:
forderlich. Weiterhin wurden einige Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Detailänderungen auf Anmerkungen Beratender Arzt 0331/23 09 603
der Praxen und Transporteure veran-
lasst. Das geänderte Formular wird
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 29Intern
Praxis aktuell
Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020
Gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten wird mehr als sonst bewusst, wie
wichtig Impfungen sind bzw. sein können. Da uns als Kassenärztliche Vereinigung
Brandenburg die Durchimpfungsrate der Bevölkerung und die Förderung dieser
für uns alle wichtigen Präventionsmaßnahme sehr am Herzen liegen, sind wir seit
fast einem Jahr mit den Krankenkassen im Gespräch, die Vergütung für Impfun-
gen weiter anzuheben.
Nunmehr ist es uns nach langen und zähen Verhandlungen gelungen, alle Imp-
fungen in 2020 und 2021 um jeweils 3 Prozent anzuheben. Ausnahme ist die Imp-
fung gegen Herpes zoster in diesem Jahr, da das Vergütungsniveau seitens der
Krankenkassen als bereits sehr hoch eingestuft wird.
Leider sind die Krankenkassen unserem Wunsch nicht gefolgt, die doch sehr
zeitaufwändigen Beratungen von Impfskeptikern zu vergüten. Aber vielleicht tritt
diesbezüglich jetzt auch ein Umdenken bei den Versicherten ein.
Bekanntermaßen haben Versicherte aufgrund des Terminservice- und Ver-
sorgungsgesetzes nunmehr auch Anspruch auf Schutzimpfungen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob entsprechende An-
sprüche weiterhin gegen andere Kostenträger (z. B. Arbeitgeber) bestehen.
Daher sind beruflich bedingte Impfungen und Impfungen aufgrund von beruf-
lich bedingten Auslandsreisen nun Bestandteil der Impfvereinbarung. Für die
Abrechnung nutzen Sie bitte ausschließlich die auch in der Schutzimpfungs-
Richtlinie genannten speziellen Dokumentationsziffern, die grundsätzlich die
Buchstaben V (erste Impfdosis/unvollständige Impfserie), W (letzte Impfdosis
eines Impfzyklus), X (Auffrischungsimpfung) oder Y (einmalige Impfdosis)
enthalten.
Die neuen berufsbedingten Impfungen werden wie die bereits bestehenden
Standard- und Indikationsimpfungen vergütet. Für die Impfungen gegen Cholera,
Tollwut und Typhus konnte in den Verhandlungen eine Vergütung in Höhe von
8,25 Euro im Jahr 2020 bzw. 8,50 Euro ab dem Jahr 2021 erzielt werden. Die je-
weiligen Impfstoffe sind ebenfalls über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.
Bereits durchgeführte Impfungen aufgrund beruflich bedingter Indikationen
können für den Zeitraum ab Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie – dem
28. Dezember 2019 – nach den Bestimmungen der neuen Vereinbarung abge-
rechnet werden.
Seite 30 | AUSGABE 5 / 2020Intern
Praxis aktuell
Da die Impfung gegen Gelbfieber nur durch autorisierte Gelbfieberimpfstellen
durchgeführt werden darf und hier der Beratungsbedarf bei den Versicherten
außergewöhnlich hoch ist, haben sich die Vertragspartner dazu entschlossen,
dass diese Impfung kein Bestandteil der Impfvereinbarung wird und weiterhin
nach GOÄ abzurechnen ist.
Die bisherige Regelung, dass Grundimmunisierungen bzw. deren Nachholung
zur Vervollständigung des Impfschutzes, die vor Vollendung des 18. Lebens-
jahres begonnen wurden, in Ausnahmefällen auch nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres abgeschlossen werden dürfen, bleibt weiterhin bestehen.
Nach wie vor sind die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beachten,
somit bleiben auch die Dokumentationsnummern für die Standard- und Indika-
tionsimpfungen unverändert.
Folgende Vergütungen wurden vereinbart:
Vergütung Vergütung
ab 1. April 2020 ab 1. Januar 2021
Einfachimpfung 7,30 Euro 7,50 Euro
Herpes zoster 8,00 Euro 8,25 Euro
HPV 9,30 Euro 9,60 Euro
Influenza/Rotavirus/ Cholera/
8,25 Euro 8,50 Euro
Tollwut/Typhus
2- bis 5-fach Impfung 11,85 Euro 12,20 Euro
6-fach Impfung 20,10 Euro 20,70 Euro
Eine Liste aller Impfungen incl. der Dokumentationsnummern und Vergütungen
finden Sie auf unserer Internetseite.
Den Vertragstext der neuen Impfvereinbarung finden Sie im geschützten
Bereich der Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge.
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Fachbereich Verträge
AUSGABE 5 / 2020 | Seite 31Sie können auch lesen