Intern 5 | 2020 Interview mit MUDr./ČS Peter Noack: Gemeinsam gegen COVID-19 KVBB-Vertreterversammlung: Tagung per Videokonferenz möglich ...

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Intern 5 | 2020 Interview mit MUDr./ČS Peter Noack: Gemeinsam gegen COVID-19 KVBB-Vertreterversammlung: Tagung per Videokonferenz möglich ...
Intern                            5 | 2020

Interview mit MUDr./ČS Peter Noack:
         Gemeinsam gegen COVID-19

       KVBB-Vertreterversammlung:
 Tagung per Videokonferenz möglich

 Informationen für den Praxisalltag:
            Gesamtvergütung 2020
           Honorarverteilung IV/2019
            Neue Impfvereinbarung
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Intern
                                                                                      Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Virus verändert die Welt und auch die politische Entscheidungsfindung. Wir
lernen zwar jeden Tag mehr und mehr über das Coronavirus, vieles ist jedoch
weiterhin ungewiss und löst eine diffuse Bedrohung aus. Daher wundert es mich
nicht, dass Virologen, Epidemiologen und andere Wissenschaftler verstärkt in der
Öffentlichkeit stehen und ihr Einfluss bei den politischen Entscheidern stetig
wächst. Ohne die wissenschaftliche Expertise ließe sich das Land auch sicherlich
nicht erfolgreich durch die Pandemie navigieren.

In all den Diskussionen muss der Arbeit der ambulant tätigen Ärzte von der Politik
vor allem mehr Beachtung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Schließ-
lich behandeln wir sechs von sieben Corona-Patienten in unseren Praxen, damit
diese nicht ins Krankenhaus müssen. Den Hauptteil dieser Arbeit leisten dabei die
hausärztlichen Kollegen. Wir entwickeln Versorgungskonzepte, die regionale
Besonderheiten berücksichtigen, und gleichzeitig halten wir die Regelversorgung
aufrecht. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.

Unseren politischen Einfluss konnten wir in den vergangenen Wochen und Monaten
an verschiedenen Stellen geltend machen. Zum Beispiel ist es uns als KV-System
gelungen, gesetzlich verankerte Umsatzgarantien für unsere Praxen zu erstreiten.
Als KVBB befinden wir uns zudem in enger Abstimmung mit unserer Gesundheits-
ministerin, den Landräten sowie dem Krisenstab der Landesregierung.

Wie das KVBB-Versorgungskonzept weiterentwickelt wurde, was sich hinter der
neuen KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte verbirgt und vieles mehr lesen Sie in
dieser „KV-Intern“-Ausgabe.

Kommen Sie gesund durch diese herausfordernde Zeit.

Kollegiale Grüße

MUDr./ČS Peter Noack
Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

                                                                     AUSGABE 5 / 2020 | Seite 1
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Intern
     Inhaltsverzeichnis

           Berufspolitik     4    Interview mit Dr. Noack: Wir gegen COVID-19

                             6    Vertreterversammlung muss handlungsfähig
                                  bleiben

                             8    Gemeinsam gegen das Virus

                             9    Wenn der Markt versagt

                             11   Gesundheitsministerin dankt Niedergelassenen

                             12   Schlemmereien für die Virus-Detektive

                             13   Eigentliche Arbeit liegt bei den Niedergelassenen

                             14   Sechs von sieben ambulant versorgt

                             16   Mehr testen und mehr melden

                             18   Neuer Geschäftsführer in Landesärztekammer

           Praxis aktuell    20   Gesamtvergütung 2020

                             21   Honorarverteilung im IV. Quartal 2019

                             27   Abschlagszahlungen ab Juli 2020

                             28   Abgabe Quartalsabrechnung II/2020

                             29   Genehmigung der Krankenbeförderung wird
                                  einfacher

                             30   Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020

                             32   EBM-Änderungen für Substitutionstherapie
                                  Opioidabhängiger

                             33   Neu im EBM: Gen-Untersuchung vor Gabe von
                                  Mayzent

                             33   Bauchaorten-Screening jetzt in
                                  Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Seite 2 | AUSGABE 5 / 2020
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                                                                  Inhaltsverzeichnis

                 34   Onkologie-Vereinbarung: Klarstellung
                      „medikamentöse Tumortherapie“

                 35   COVID-19: Neue Regelungen zur Arzneimittel-
                      versorgung in Kraft

                 36   Vertrag „Hallo Baby“ der AG Vertrags-
                      koordinierung

                 37   Häusliche Krankenpflege: Neue Leistungen
                      Wundversorgung

                 38   Prüfvereinbarung, Praxisbesonderheiten, Ziele ...

                 38   Neuerungen in der Psychotherapie ab Juli 2020

                 40   Kurzarbeitergeld für Arztpraxen

                 41   Bereitschaftspraxis Nr. 15 am Netz

Sicherstellung   42   Niederlassungen im April 2020

                 46   Entscheidungen Zulassungsausschuss/
                      Berufungsausschuss März 2020

                 56   Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

                 56   Entscheidungen des Landesausschusses für
                      Ärzte und Krankenkassen

                 57   Zulassungsförderungen

                 58   Öffentliche Ausschreibungen von Vertrags-
                      arztsitzen

Service          61   Praxisbörse

                 78   agneszwei: Neue Schulung startet

                 80   MHB fragt nach Corona-Auswirkungen auf Praxen

                 80   Impressum
                                                           AUSGABE 5 / 2020 | Seite 3
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     Berufspolitik

           Wir gegen COVID-19
           Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat ein
           Konzept zur Patientenversorgung während der Corona-Krise
           entwickelt. „KV-Intern“ sprach dazu mit dem KVBB-Vorstands-
           vorsitzenden MUDr./ČS Peter Noack

           Bereits jetzt werden sechs von sieben       zeiten liegen.
           COVID-19-Patienten ambulant behandelt.      Um einer
           Wozu brauchen wir in Brandenburg noch       eventuell
           ein spezielles Versorgungskonzept?          steigenden
             Weil die Pandemie noch nicht aus-         Zahl von
           gestanden ist. Wir müssen weiterhin         erkrankten
           mit einem wachsamen „epidemiolo-            Patienten in
           gischen Auge“ die Infektionszahlen          Quarantäne,
           beobachten – gerade auch mit Blick          den Besuchen
           darauf, dass das öffentliche Leben          in Alten- und
           schrittweise wieder hochgefahren            Pflegeheimen MUDr./ČS Peter Noack
           wird. Der Herausforderung, COVID-19-        oder einem
           Infizierte in den Praxen zu betreuen,       eventuellen Ausfall von hausärztlichen
           gleichzeitig jedoch die reguläre Ver-       Kollegen begegnen zu können, sollte
           sorgung aller anderen Patienten nicht       vor Ort eine Hausbesuchsbereitschaft
           zu vernachlässigen, müssen wir uns          abgesichert sein.
           stellen.
                                                       Sind auch die anderen Fachgruppen
           Wie kann das gelingen?                      gefordert?
              Grundsätzlich muss es darum gehen           Selbstverständlich, dies kann nur
           – soweit das in den Praxen nicht bereits    gemeinsam gelingen. Auch fachärzt-
           geschieht –, COVID-19-Erkrankte, Ver-       liche Kollegen müssen in ihren Praxen
           dachtsfälle und Patienten mit Erkäl-        COVID-19-Infizierte von anderen Pa-
           tungssymptomen konsequent von               tienten trennen. Um Haus- und Kinder-
           nicht-infizierten Patienten zu trennen.     ärzte zu entlasten, muss bei Bedarf
           Dafür sollen vor allem Hausärzte, Kinder-   die schnelle Patientenübernahme zur
           ärzte, HNO-Ärzte, Pulmologen und            Mit- oder Weiterbehandlung durch
           Augenärzte spezielle Infektsprech-          Fachärzte kollegial organisiert werden.
           stunden anbieten. Diese müssen zeit-        Dabei ist es wichtig zu übermitteln, ob
           lich getrennt von den regulären Sprech-     Patienten an COVID-19 erkrankt sind.

Seite 4 | AUSGABE 5 / 2020
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                                                                                  Berufspolitik

  Darüber hinaus kann jede Fachgruppe     konzept war noch ein zusätzlicher
durch individuelle Angebote ihren Bei-    Tagesdienst gefordert.
trag leisten. Einige haben dies bereits
getan, etwa die Pneumologen. Ziel ist     Und wie gehen Sie mit der harschen
es, regionale Kooperationen aufzu-        Kritik des Hartmannbundes und des
bauen, um die Behandlungsnotwendig-       Hausärzteverbandes Brandenburg um?
keiten fachgruppenübergreifend ge-           Dem Vorwurf, mit dem Konzept
meinsam zu bewältigen.                    quasi per Vorstandsdekret die funk-
                                          tionierende Versorgung zu zerschlagen
Es gibt also nicht die eine Lösung, die   und stattdessen ein Sammelsurium
für alle taugt?                           von Einzelbausteinen zu entwickeln,
   Nein. In Potsdam gibt es andere Ver-   das die Versorgung weder sicherstellt
sorgungsstrukturen und Infektions-        noch ergänzt und nicht praxistauglich
zahlen als in Neuruppin oder in länd-     sei, widerspreche ich entschieden.
lichen Regionen der Uckermark. Dem-
entsprechend braucht es regional an-      Warum?
gepasste Lösungen. Die Organisation          Weil wir die erste Fassung des Kon-
der Versorgung kann deshalb nur durch     zeptes vor dem Hintergrund explodie-
die Kollegen vor Ort erfolgen. Die KV     render Fallzahlen und der befürchteten
unterstützt Sie dabei und steht bera-     Überlastung des gesamten Gesund-
tend zur Seite.                           heitssystems mit den bekannten Bildern
                                          aus Italien oder Spanien verabschiedet
Wie ist die Resonanz der Kollegen?        haben. Außergewöhnliche Situationen
  Wir haben das Versorgungskonzept        erfordern außergewöhnliche Maßnah-
intensiv mit der Vertreterversammlung     men, für die der Vorstand auch gesetz-
und den Berufsverbänden diskutiert.       lich legitimiert und verantwortlich ist.
Außerdem haben wir nach der Veröf-        Letztlich ist es unsere ethische Ver-
fentlichung Rückmeldungen einiger         pflichtung als Ärzte, die Pandemie mit
Kollegen erhalten.                        all unseren ärztlichen Möglichkeiten
                                          zu bekämpfen.
Sind diese Diskussionen im Versorgungs-
konzept berücksichtigt worden?            Wie geht es mit der Umsetzung des
   Wir haben viele Anregungen und eine    Konzeptes weiter?
neue Bewertung der epidemiologischen        Wir alle wissen nicht, wie sich die
Lage, nämlich sinkende Infektionszah-     Pandemie entwickeln wird. Sollte es
len in Folge der Eindämmungsstrategie,    ruhig bleiben und das Infektionsge-
in die Weiterentwicklung des Konzep-      schehen abflachen, benötigen wir kein
tes einfließen lassen. So ist nun zum     Versorgungskonzept. Auch der beste-
Beispiel eine Hausbesuchsbereitschaft     hende Hintergrunddienst könnte dann
vor Ort vorgesehen. Im Ursprungs-         eingestellt werden. Wir müssen aber

                                                                     AUSGABE 5 / 2020 | Seite 5
Intern
     Berufspolitik

           auf alles gefasst sein. Daher werden     engagierter Kolleginnen und Kollegen
           wir kontinuierlich die Lage bewerten     kommen wir durch diese Pandemie.
           und gegebenenfalls Anpassungen           Dafür herzlichen Dank.
           vornehmen. Das Wichtigste ist, dass
           wir weiter im engen Kontakt mit den      Herr Dr. Noack, vielen Dank für das
           Ärzten vor Ort stehen. Denn nur Dank     Gespräch.

            Zweite Version des Versorgungskonzeptes
            Das ursprüngliche Versorgungskonzept des Vorstandes, das wir Ihnen gemeinsam
            mit dem „KV-Intern“-Sonderheft im April übersandt hatten, wurde mit der Ver-
            treterversammlung sowie den Berufsverbänden diskutiert und weiterentwickelt.
            Sie finden die aktuelle überarbeitete Version online im geschützten DatenNerv.

           Vertreterversammlung muss
           handlungsfähig bleiben
           Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
           Brandenburg (KVBB) kann künftig auch per Videokonferenz
           tagen. Entsprechende Änderungen in ihrer Satzung und
           Geschäftsordnung hat sie auf einer außerordentlichen
           Sitzung am 15. April beschlossen. Dazu sprach „KV-Intern“
           mit Frank Fischer, Justitiar der KVBB

           Warum mussten Satzung und Geschäfts-     gende Beschlüsse fassen kann, auch
           ordnung der Vertreterversammlung         wenn sie nicht zu einer Präsenzsitzung
           geändert werden?                         zusammenkommen kann. Die Vertre-
             Ziel der neuen Regelungen ist es,      terversammlung hat ja insbesondere
           trotz der derzeit beschränkten Bewe-     alle Entscheidungen zu treffen, die für
           gungs- und Versammlungsfreiheit durch    die KVBB von grundsätzlicher Bedeu-
           die Corona-Pandemie die Handlungs-       tung sind, die Körperschaft gegenüber
           fähigkeit unserer Vertreterversamm-      dem Vorstand und deren Mitgliedern
           lung zu sichern.                         zu vertreten, den Vorstand zu über-
                                                    wachen sowie die Satzung und sons-
             Es musste gewährleistet werden,        tiges autonomes Recht zu beschließen.
           dass die Vertreterversammlung drin-      Dazu gehören auch Haushalt und HVM.

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Intern
                                                                                   Berufspolitik

Was sind die wesentlichen Änderungen?     treter sitzen
  Zum einen kann nun bei Vorliegen        dann unmittel-
eines wichtigen Grundes eine Vertreter-   bar beiein-
versammlung ohne Anwesenheit der          ander und
Mitglieder am Versammlungsort als         hören nicht
Videokonferenz stattfinden. Zum           nur, was ein
anderen können Abstimmungen nun           Anderer sagt,
nicht mehr nur schriftlich, sondern       sondern sehen
auch per E-Mail in Textform erfolgen.     auch, wie er das
Zudem können Einberufungen zu den         tut. Welche        Frank Fischer
                                                                        Foto: KVBB
Sitzungen online versandt werden.         Mimik, welche
                                          Gestik unterstützen seine Argumente?
Wie haben die Mitglieder der Vertreter-   Dies kann mittels Videokonferenz
versammlung die vorgeschlagenen           ebenfalls übermittelt werden. In einer
Änderungen diskutiert?                    Telefonkonferenz hingegen ist es
  Nachfragen und Diskussionsbedarf        unmöglich.
gab es insbesondere zu unbestimmten
Rechtsbegriffen. So wurde darüber         Wie wird die Mitgliederöffentlichkeit
diskutiert, wann ein wichtiger Grund      im Falle einer Videokonferenz gewähr-
vorliegt, um eine Vertreterversamm-       leistet?
lung als Videokonferenz einzuberufen.        Wenn die Vertreterversammlung in
Diesen Fall bestimmt der Präsident        einer Videokonferenz zusammentritt,
der Vertreterversammlung im Einver-       sind die Tagesordnungspunkte, die der
nehmen mit dem Vorstand, wenn sich        Mitgliederöffentlichkeit unterliegen
inhaltlich die dringende Notwendigkeit    würden, allen Mitgliedern auf der
ergibt, darüber zu beraten und zu be-     Website der KVBB in einem geschütz-
schließen. Der wichtige Grund muss        ten Bereich bekanntzugeben. Dies
also nicht wie derzeit die epidemische    ermöglicht es ihnen, Hinweise an ihre
Lage sein, sondern inhaltlich dringend.   Vertreter zu geben, dass diese in der
                                          Beratung oder bei Abstimmungen
Warum wird nur die Videokonferenz         berücksichtigt werden können. Viel-
vorgesehen, nicht jedoch die Telefon-     leicht ist ja der nächste Schritt, Sitzun-
konferenz?                                gen der Vertreterversammlung im
  Normalerweise trifft sich die Vertre-   Livestream verfolgen zu können …
terversammlung zu ihren regelmäßigen
Sitzungen im Haus der Brandenburgi-       Herr Fischer, vielen Dank für das Gespräch.
schen Ärzteschaft in Potsdam. Die Ver-       Die Fragen stellte Christian Wehry

                                                                       AUSGABE 5 / 2020 | Seite 7
Intern
     Berufspolitik

           Gemeinsam gegen das Virus
                             Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                             bisher hat uns die Corona-Krise vor allem eines gelehrt: Nur
                             wenn wir uns gemeinsam anstrengen, dann können wir die
                             Pandemie bewältigen. Die bundesweite Eindämmung der
                             Infektionszahlen gelingt, wenn sich alle an die strengen Kon-
                             takt- und Hygieneregeln halten. Und die ambulante Versor-
                             gung im Land Brandenburg ist sichergestellt, wenn vor Ort
                             kollegial bedarfsgerechte Lösungen entwickelt und umge-
                             setzt werden.

                           Mit viel Engagement machen Sie mit Ihren Kollegen vor Ort
                           gemeinsam eine großartige Arbeit. Als die Fallzahlen an-
                           stiegen, richteten Sie COVID-19-Abklärungsstellen ein. Sie
           organisieren Hausbesuche sowie Heimbetreuung und bewältigen weiterhin
           die Regelversorgung. Dafür danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und
           Mitarbeitern ganz herzlich.

           Unsere Aufgabe als Verwaltung ist es, Sie in dieser außergewöhnlichen Zeit
           bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen Sie in Ihren spezifischen regionalen
           Strukturen unterstützen und befähigen, tragfähige Lösungen vor Ort zu eta-
           blieren und zu betreiben. Daher ist uns der Kontakt zu den Regionalbeiräten
           bzw. den koordinierenden Kolleginnen und Kollegen vor Ort so wichtig. Seit
           Ende März stimmen wir uns wöchentlich in Telefon- und Videokonferenzen mit
           diesen ab. Die Erfahrungen mit diesem für uns neuen Dialogformat sind so gut,
           dass wir die regelmäßigen Konferenzen fortsetzen wollen. Aber nicht nur inter-
           kollegial gibt es einen regen Austausch, es finden auch regelmäßige Abstim-
           mungsrunden mit den Landräten und Bürgermeistern statt.

           Innerhalb der KVBB-Verwaltung haben wir feste Ansprechpartner für die Regio-
           nalbeiräte und kommunalen Verwaltungen definiert. Wenn Hilfe vor Ort benötigt
           wird, dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da – und dies auch
           weit über die üblichen Bürozeiten hinaus. Dafür sage ich ebenfalls ganz herzlich
           Danke!

           Freundliche Grüße

           Dipl.-Med. Andreas Schwark
           Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

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Intern
                                                                                       Berufspolitik

   Wenn der Markt versagt
   Wie Beschaffung und Verteilung von Masken funktioniert

                         Als Vorstandsmit-      Doch auf regulären Beschaffungs-
                      glied der Kassenärzt-   wegen gab es leider schlichtweg keine
                      lichen Vereinigung      Masken und Schutzmaterial mehr.
                      Brandenburg (KVBB)      Der Markt versagte! Ebenso hielten
                      kümmert sich Holger     weder der Bund noch das Land oder
                      Rostek mit seinem       die Landkreise Lagerbestände für
                      Team eigentlich vor     einen Pandemiefall vorrätig.
                      allem um die Verwal-
                      tung und die IT. Mit      Aufgrund des massiven Drucks und
                      Beginn der Corona-      Einwirkens, insbesondere des KV-Sys-
                      Pandemie beschäf-       tems, erklärte schließlich das Bundes-
                      tigte ihn dann aber     gesundheitsministerium: „Der Bund
                      ein für ihn bis dato    beschafft kurzfristig Schutzausrüstung.“
Holger Rostek unter- unbekanntes Betäti-      Jedoch wurden diese Versprechungen
stützt beim Verladen gungsfeld – die welt-    kurzfristig nicht erfüllt! Als KV mussten
Foto: Christian Wehry weite Beschaffung       wir notgedrungen in ein für uns voll-
                      von persönlichen        kommen neues Betätigungsfeld ein-
    Schutzartikeln. Im Folgenden berich-      steigen: die Beschaffung und Logistik
    tet er von den abenteuerlichen Er-        von Schutzmaterial. Denn unser Ziel
    fahrungen bei dieser neuen Aufgabe:       war und ist es, Sie und Ihre Mitarbeiter
                                              zu schützen und die Versorgung der
     Nicht erst als wir im März die Fern-     Patienten sicherzustellen.
   sehbilder aus Norditalien und Spanien
   sahen und die Nachrichten hörten, dass       Bevor unsere ersten eigenen Be-
   überdurchschnittlich viele ambulante       stellungen in Potsdam eintrafen, er-
   Ärzte in den Krisenregionen schwer         hielten wir Schutzmasken, die von uns
   an COVID-19 erkrankten, war es meinen      bezahlt wurden und vom brandenbur-
   Vorstandskollegen und mir klar: Wir        gischen Gesundheitsministerium be-
   benötigen dringend persönliche Schutz-     stellt waren. Unsere Aufgabe war es
   ausrüstung und vor allem FFP2-Masken       dann, diese an die mehr als 4.700 Ärzte
   für die ambulant tätigen Ärzte im Land     und Psychotherapeuten im Land zu
   Brandenburg. Dies ist entscheidend         verteilen. Dabei zeigte sich sehr schnell,
   für die Sicherstellung der medizinischen   dass die bekannten großen Logistik-
   Versorgung.                                dienstleister nicht in der Lage waren,

                                                                          AUSGABE 5 / 2020 | Seite 9
Intern
     Berufspolitik

           den Versand kurzfristig zu übernehmen.         Wochenende wurde Ware an unsere
           Mit Lieferzeiten von über vier Wochen          eigens in Potsdam gemietete und be-
           und einem Annahmestopp für Neukun-             wachte Halle angeliefert, musste ab-
           den kamen sie als Partner nicht in             geladen, kontrolliert, inventarisiert
           Betracht.                                      und eingelagert werden. Die Qualität
                                                          musste – soweit möglich – geprüft
                                                          werden. Mülltüten waren dabei die
                                                          einzige Verpackungseinheit für den Ver-
                                                          sand, die schnell und flexibel dafür ein-
                                                          setzbar waren. Auch wenn der opti-
                                                          sche Eindruck eher merkwürdig war.

                                                            Für die Auslieferung erstellte das
                                                          DRK Tourenpläne und fuhr mit bis zu
                                                          30 Fahrzeugen gleichzeitig ins gesamte
                                                          Land Brandenburg. Mit einer Erfolgs-
                                                          quote von über 85 Prozent hat dies
                                                          auch meist geklappt. Bei den Praxen,
                                                          die nicht beliefert wurden, entschul-
                                                          digen wir uns. Für uns und das DRK
Schutzartikel-Lagerhalle der KVBB                         war dies Neuland.
                                    Foto: Holger Rostek

              Es musste somit eine neue Lösung              In der letzten Gesamtauslieferung
           her. Im Deutschen Roten Kreuz (DRK)            haben wir Ware im Wert von über
           in Potsdam fanden wir schließlich einen        2,5 Mio. Euro verteilt und konnten
           Partner, der uns in Kommissionierung           damit einen größeren Grundbestand
           und Auslieferung unterstützte. Unsere          an Masken in die Praxen liefern. Ohne
           klare Zielvorgabe lautete, dass mög-           die vielen engagierten Mitarbeiterinnen
           lichst binnen 48 Stunden nach Waren-           und Mitarbeiter in der KV und beim
           eingang die Schutzartikel an die Praxen        DRK wäre dies nicht möglich gewesen.
           sowie auch an die von ambulanten               Dafür sage ich ganz herzlichen Dank!
           Kollegen organisierten Abklärungs-
           stellen und Bereitschaftspraxen ver-             Für die Zukunft planen wir ein Be-
           teilt werden sollten.                          stellsystem und hoffen, mit einem
                                                          Postdienstleister die Schutzartikel
             Dies war eine große Herausforde-             verteilen zu können.
           rung. Rund um die Uhr und auch am

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Intern
                                                                                 Berufspolitik

Gesundheitsministerin dankt
Niedergelassenen

                                                                                            Foto: MSGIV
  Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher
hat sich in einem Brief vom 16. April 2020 für das Engagement und
den Einsatz der niedergelassenen Ärzte in der Corona-Pandemie
bedankt. Der Brief im Wortlaut:

Unterstützungsschreiben an die KVBB
Sehr geehrter Herr Dr. Noack, sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Schreiben wende ich mich an die niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte, um Ihnen meinen Dank für Ihre engagierte Arbeit in dieser außerge-
wöhnlich schwierigen Situation auszusprechen.

Mit dem neuartigen Coronavirus verzeichnen wir ein Infektionsgeschehen, das
unser Gesundheitssystem enorm belastet. Dabei gehören die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte und die ambulant Tätigen zu den Ersten, die möglicher-
weise mit infizierten Patienten umgehen müssen. Gleichzeitig halten Sie die
Regelversorgung aufrecht. Das fordert Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter auf eine nie da gewesene Art und Weise. Wie Sie diese schwierige Auf-
gabe angehen, verdient meinen Respekt und meine Anerkennung. Als ehemals
tätige Ärztin vermag ich einzuschätzen, wie wertvoll Ihre Arbeit ist.

Bei der Ausstattung mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat sich unsere
anfängliche Hoffnung leider nicht erfüllt, dass die Bundesländer mit Unter-
stützung des Bundes in kurzer Zeit Schutzausrüstung in ausreichender Stück-
zahl beschaffen können. Nach Verabredung auf Bundesebene werden die
Kassenärztlichen Vereinigungen vom Bund direkt beliefert. Auch Eigenbeschaf-
fung und kreative Lösungen sind daher weiter gefragt, um mit dem Mangel an
Material und Personal klar zu kommen. Ich bin beispielsweise froh, dass mittler-
weile in Brandenburg Desinfektionsmittel produziert wird. Das ist auch für Ihre
Arbeit wichtig.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Ziel, die Ausbreitung der Pandemie maßgeblich abzubremsen, erreichen
wir nur mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch in der

                                                                    AUSGABE 5 / 2020 | Seite 11
Intern
     Berufspolitik

           Verwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung sieben Tagen in der Woche an
           der Bewältigung der Herausforderung durch die Corona-Pandemie arbeiten.
           Auch dafür möchte ich Ihnen herzlich danken! Sie und Ihre Mitarbeiterinnen
           und Mitarbeiter stellen eigene Bedürfnisse zurück und nehmen persönliche
           Härten in Kauf.

           Mit der Verwaltung der KVBB stehen wir in einem engen, konstruktiven guten
           Austausch. Ich bin sicher: Wenn wir uns alle gemeinsam so weiter engagieren,
           werden wir diese Krise gemeinsam bewältigen.

           Mit freundlichen Grüßen
           Ursula Nonnemacher

           Schlemmereien für die Virus-Detektive
           Ministerpräsident dankt Cottbuser Gemeinschaftslabor für
           Corona-Einsatz
             Mit der Aktion „Helden des Alltags“
           dankte das Land Brandenburg stellver-
           tretend über 50 engagierten Frauen
           und Männern für ihren selbstlosen
           Einsatz in der Corona-Pandemie.

             Einen Dankeschön-Schlemmerkorb
           überbrachte Ministerpräsident
           Dr. Dietmar Woidke zum Abschluss
           der Aktion am 1. Mai persönlich: an
           Dr. Babett Wintsche, Leiterin des
           Teams für die COVID-19-Tests im
           MVZ-Gemeinschaftslabor in Cottbus.
                                                       Dr. Dietmar Woidke (Mitte) beim Rundgang
           Frau Dr. Wintsche und ihre Mitarbei-        durchs Gemeinschaftslabor in Cottbus
           ter werten derzeit vorrangig Tests auf                        Foto: Dr. Peter Thorausch
           SARS-CoV-2 aus.
                                                       tet Labor-Geschäftsleiter Dr. Peter
              Bei einem Rundgang durchs Labor          Thorausch. Dabei ließ er sich nicht nur
           ließ sich der Ministerpräsident die wich-   erklären, wie die PCR-Diagnostik zum
           tigsten Bereiche zeigen, um einen Ein-      Nachweis des neuartigen Coronavirus
           blick in die Arbeit zu gewinnen, berich-    funktioniert, sondern diskutierte mit

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Intern
                                                                                   Berufspolitik

dem ärztlichen Leiter Dr. Karsten         Erlebnis, welches eine hohe Anerken-
Mydlak die MALDI-TOF-Technologie          nung für die Arbeit des gesamten
zur Massenanalyse von chemischen          MVZ darstellt.“
Verbindungen und mit Dr. Kristin
Thorausch die Zytoflowmetrie zur          Hintergrund: Die Alltagshelden-Aktion
Leukosediagnostik. Der einstündige        war eine gemeinsame Initiative des
Besuch endete mit einem Blick in das      Landesmarketings und eines Branden-
Hochdurchsatzlabor.                       burger Radiosenders. Sie hatten alle
                                          Brandenburger aufgerufen, engagierte
  „Wir haben mit Dr. Woidke einen         Menschen im Einsatz gegen Corona
medizinisch und naturwissenschaftlich     für die Ehrung mit einem Dankes-Prä-
sehr interessierten Ministerpräsidenten   sentkorb vorzuschlagen. Über 400
erlebt“, sagt Laborchef Dr. Thorausch.    Brandenburger machten mit und
„Für uns war sein Besuch eine große       benannten ihre persönlichen Helden
Überraschung und ein sehr angenehmes      des Alltags.

Eigentliche Arbeit liegt bei den
Niedergelassenen
   Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvor-         Doch die
sitzender der Kassenärztlichen Bundes-    eigentliche
vereinigung (KBV) zum Einfluss von        Arbeit in Zei-
Epidemiologen und Virologen auf die       ten der Coro-
Gesundheitspolitik während der Coro-      na-Krise liegt
na-Pandemie und zur Berücksichti-         in den Praxen
gung der Positionen der ambulanten        der niederge-
Ärzteschaft:                              lassenen Kol-
                                          leginnen und
   Die Expertise der Virologen und        Kollegen.
Epidemiologen hat einen großen Ein-       Sechs von         Dr. Andreas Gassen
                                                                            Foto: KBV
fluss auf die Gesundheitspolitik. Das     sieben
ist einerseits gut, weil so eine eher     COVID-19-Patienten werden ambulant
faktenorientierte Diskussion stattfin-    behandelt. Dies geschieht offenbar so
det. Andererseits wird es schwierig,      erfolgreich und vor allem lautlos, dass
wenn sich die Experten in ihren Aus-      wir Politik, Medien und breite Öffent-
sagen widersprechen. Leider stellt        lichkeit daran erinnern müssen, welche
sich zudem das eine oder andere Mal       enormen Leistungen die Niedergelas-
das Gefühl ein, dass so mancher Rat-      senen gemeinsam mit den Medizini-
schlag schlicht realitätsfern ist.        schen Fachangestellten erbringen. Das

                                                                      AUSGABE 5 / 2020 | Seite 13
Intern
     Berufspolitik

           funktioniert auch! So hatte Bundesge-         Der Fokus darf aber nicht nur auf
           sundheitsminister Jens Spahn ja zu         Corona gerichtet sein. Die große Zahl
           Recht die Praxen der Niedergelassenen      der Erkrankungen, die wir in Deutsch-
           als ersten Schutzwall unseres Gesund-      land haben, hat mit COVID-19 über-
           heitssystems bezeichnet. Gerade in der     haupt nichts zu tun. Wir müssen an
           jetzigen Situation zeigt sich die Leis-    die alten und chronisch kranken Pa-
           tungsstärke des ambulanten Sektors.        tienten denken, deren Behandlungen
           Mit der Kampagne #IhreAbwehrkräfte         nicht aufgeschoben oder ausgesetzt
           informieren KBV und KVen über die          werden können!
           zentrale Rolle der ambulanten Ver-
           sorgung.                                      Die KBV hat für einen stufenweisen
                                                      Exit aus dem gesellschaftlichen Shut-
             Vor dem Hintergrund der Corona-          down das Strategie-Papier „Back to
           Krise müssen wir die Kolleginnen und       life“ vorgelegt – aus unserer Sicht sind
           Kollegen vor finanziellen Einbußen         erste Lockerungen dringend notwendig.
           schützen. Uns ist es gelungen, die
           Praxen unter den jüngst gesetzlich         Hinweis der Redaktion:
           definierten Schutzschirm zu bringen.       Das Strategie-Papier „Back to life“
           Leider ist das entsprechende Gesetz        finden Sie auf der Internetseite der
           extrem kleinteilig ausgefallen. Wir ver-   KBV unter www.kbv.de/media/sp/
           trauen auf die Zusagen der Politik, dass   2020_04_16_Backtolife.pdf
           wirtschaftliche Folgen aufgefangen
           beziehungsweise ausgeglichen werden.

           Sechs von sieben ambulant versorgt
           KBV-Kampagne #IhreAbwehrkräfte informiert über Corona-
           Einsatz der Praxen
             Sechs von sieben COVID-19-Patienten      fünf überregionalen Tageszeitungen
           werden ambulant betreut und müssen         gestartet.
           nicht ins Krankenhaus. Diese und wei-
           tere Leistungen der ambulant tätigen         Die Kampagne verdeutlicht in ver-
           Ärzte und Psychotherapeuten sowie          schiedenen Medien (Tageszeitungen,
           der Kassenärztlichen Vereinigungen         Wochenmagazine, online), dass die
           während der Corona-Pandemie ste-           Leistungsfähigkeit des Gesundheits-
           hen im Mittelpunkt der Kampagne            systems maßgeblich von der Arbeit in
           #IhreAbwehrkräfte. Diese hat die           den 100.000 niedergelassenen Praxen
           Kassenärztliche Bundesvereinigung          abhängt.
           (KBV) Mitte April mit Anzeigen in
                                                                    Lesen Sie weiter auf Seite 16.

Seite 14 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
     Berufspolitik

             Anhand vieler griffiger Fakten und       flankiert wird. Um diese Rolle für das
           persönlicher Einzelgeschichten doku-       Gesundheitssystem zu untermauern,
           mentiert die Aktion insbesondere, in       steht die Kampagne unter dem Motto
           welchem Ausmaß COVID-19-Patienten          „#IhreAbwehrkräfte“.
           im ambulanten Bereich behandelt wer-
           den, wie Praxen den Regelbetrieb auf-      Mehr Informationen:
           rechterhalten und wie die anlaufende       www.kbv.de/html/
           Phase der Lockerung medizinisch            ihreabwehrkraefte.php

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           Bundesregierung legt zweites Corona-Gesetzespaket vor
             Ein weiteres Gesetzespaket zur             Das Gesetz enthält eine Vielzahl von
           Bewältigung der Corona-Pandemie            Maßnahmen sowohl für den ambulan-
           wurde auf den Weg gebracht. Der            ten als auch den stationären Bereich.
           Bundestag hat das „Zweite Gesetz           Zudem sollen der Öffentliche Gesund-
           zum Schutz der Bevölkerung bei einer       heitsdienst gestärkt werden und Pfle-
           epidemischen Lage von nationaler           gekräfte einen Bonus erhalten.
           Tragweite“ am 14. Mai beschlossen.
           Der Bundesrat befasste sich damit            Unter anderem folgende Punkte
           einen Tag darauf.                          sind für die ambulant tätigen Ärzte
                                                      wichtig:
             Der Bundesgesundheitsminister
           plant unter anderem, die Testkapazi-       Mehr Tests
           täten massiv auszubauen und die Mel-         Das Bundesgesundheitsministerium
           depflichten zu erweitern. „Wir wollen      (BMG) kann die gesetzlichen Kranken-
           Corona-Infizierte künftig schneller fin-   kassen per Verordnung verpflichten,
           den, testen und versorgen können“,         Tests auf das Coronavirus grundsätzlich
           sagte Jens Spahn. Ziel sei es, Infekti-    zu bezahlen – auch für Personen, die
           onsketten wirksam zu durchbrechen          keine Symptome haben. Gesundheits-
           und einen unkontrollierten Ausbruch        ämter sollen Tests auf das Coronavirus
           der Epidemie in Deutschland zu ver-        ebenfalls über die gesetzliche Kranken-
           hindern.                                   versicherung abrechnen dürfen.

Seite 16 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                                   Berufspolitik

  Vorgesehen ist zudem, dass im Um-        seien Patienten nicht verpflichtet, sich
feld besonders gefährdeter Menschen,       nach überstandener Krankheit beim
zum Beispiel in Pflegeheimen, verstärkt    Arzt zu melden.
auf SARS-CoV-2 getestet wird.
                                           Ausreichend Grippeimpfstoff
  Das meint die KBV: Die medizinische        Für die Grippesaison 2020/21 soll ge-
Einschätzung zur Notwendigkeit eines       nug Impfstoff zur Verfügung stehen.
Tests müsse immer Voraussetzung jeder      Das BMG möchte im Falle einer an-
Maßnahme im Kampf gegen die Pande-         dauernden COVID-19-Pandemie die
mie sein. Das eigentliche Problem blie-    zusätzliche Belastung des Gesundheits-
ben die gegebenenfalls nicht ausreichen-   systems durch die Influenza möglichst
den Testmaterialien.                       niedrig halten.

Erweiterte Meldepflicht                      Damit Ärzte ausreichend Grippe-
   Ärzte und Labore sollen künftig auch    impfstoff bestellen, soll ihnen ein
alle negativen Testbefunde sowie wie-      höherer „Sicherheitszuschlag“ einge-
der genesene Fälle an die Gesundheits-     räumt werden, um das Regressrisiko
ämter melden. Übermittelt werden           zu verringern. „Eine Überschreitung
soll auch, wo sich jemand wahrschein-      der Verordnung von saisonalen Grippe-
lich infiziert hat.                        impfstoffen im Wege des Sprechstun-
                                           denbedarfs von bis zu 30 Prozent ge-
  Geplant ist außerdem, dass Labore        genüber den tatsächlich erbrachten
durch das BMG verpflichtet werden          Impfungen gilt grundsätzlich nicht als
können, Probe-Daten pseudonymisiert        unwirtschaftlich“, heißt es in dem
an das Robert Koch-Institut zu über-       Entwurf.
mitteln.
                                              Das meint die KBV: Diese Regelung
  Das meint die KBV: Wer gilt als gene-    führe weder zu weniger Verunsicherung
sen? Die Kriterien für eine Genesung       in punkto Regress bei den Ärzten noch
müssten klar definiert werden. Zudem       zu einer Verbesserung der Impfraten.

                                                                      AUSGABE 5 / 2020 | Seite 17
Intern
     Berufspolitik

           Neuer Geschäftsführer in
           Landesärztekammer
             Dr. jur. Daniel Sobotta ist seit 1. April      Die Kassen-
           neuer Geschäftsführer der Landesärzte-        ärztliche Ver-
           kammer Brandenburg (LÄKB). Er hat             einigung Bran-
           die Nachfolge des langjährigen Ge-            denburg
           schäftsführers Herbert Krahforst an-          wünscht
           getreten.                                     Dr. Sobotta
                                                         alles Gute und
              Er freue sich auf die Herausforde-         viel Erfolg für
           rungen im neuen Amt, sagte Dr. Sobotta        seine neue
           in einem Online-Interview auf der LÄKB-       Tätigkeit und
           Website. Unter anderem drei Dinge             freut sich auf
           wolle er angehen. Zum einen soll die          eine weiterhin    Dr. jur. Daniel Sobotta
           hausinterne Kommunikation zwischen            gute Zusam-                    Foto: Privat
           Geschäftsführung und Referaten so-            menarbeit.
           wie den Referaten untereinander opti-
           miert werden. Zweitens soll sich die            Herbert Krahforst hat sich nach fast
           LÄKB noch mehr als bisher in politische       drei Jahrzehnten in der LÄKB in den
           Entscheidungsprozesse einmischen.             Ruhestand verabschiedet. Er kam 1992
           Drittens soll der Austausch mit den           als Justitiar zur brandenburgischen
           anderen Landesärztekammern sowie              Ärztekammer, als sich die ärztliche
           der Bundesärztekammer verstärkt               Selbstverwaltung noch im Aufbau be-
           werden.                                       fand. An der Erstellung und Umsetzung
                                                         der ersten Ordnungen und Satzungen
             Dr. Sobotta ist seit 2008 für die LÄKB      der LÄKB war er maßgeblich beteiligt.
           tätig, bisher als Kammerjustitiar.

Seite 18 | AUSGABE 5 / 2020
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Intern
     Praxis aktuell

           Gesamtvergütung 2020
             Erstmals seit Langem haben sich die       Für förderungswürdige Leistungen
           Vertragspartner bereits im Vorjahr auf    stellen die Krankenkassen abermals
           die Eckpunkte der Gesamtvergütung         5,5 Mio. Euro bereit. Eine Veränderung
           des Folgejahres verständigt, sodass       des Leistungskatalogs gegenüber dem
           die Gesamtvergütungsvereinbarung          Vorjahr war auf Drängen des Bundes-
           für das Jahr 2020 zwischenzeitlich        amtes für Soziale Sicherung notwendig,
           unterzeichnet werden konnte. Die          da dieses die bisherige Förderpraxis
           Vereinbarung steht noch unter dem         zum Teil in Frage gestellt hat. Die KVBB
           Vorbehalt der Genehmigung durch die       hat daraufhin nach Diskussion mit den
           Aufsichtsbehörden.                        betroffenen Berufsverbänden und den
                                                     beratenden Fachausschüssen den
              Wie in den vergangenen Jahren          neuen Katalog für förderungswürdige
           haben sich KVBB und Krankenkassen         Leistungen mit den Krankenkassen
           auf die Übernahme der auf der Bun-        konsentiert. Ihnen ist dieser Katalog
           desebene getroffenen Vorgaben ver-        als Anlage 3 zum HVM bekannt. Über
           ständigt. Daher gilt der bundeseinheit-   die Veränderungen gegenüber 2019
           liche Orientierungswert in Höhe von       hatten wir bereits im Rahmen der
           10,9871 ct als regionaler Punktwert       Honorarverteilung zum I. Quartal 2020
           (Steigerung um 1,52 Prozent). Der Be-     informiert („KV-Intern“ 12/2019, S. 20).
           handlungsbedarf wird nur geringfügig
           um etwas mehr als 0,054 Prozent an-         Neu in den EBM aufgenommene
           gehoben, weil das Durchschnittsalter      Leistungen werden wie in den Vor-
           der Versicherten erneut gesunken ist      jahren extrabudgetär vergütet, wenn
           und die Morbiditätsentwicklung eine       eine Empfehlung der Bundesebene
           minimale Steigerung aufweist.             dies vorsieht. Das gilt beispielsweise
                                                     für biomarkerbasierte Tests beim
              An den Strukturkosten für den Be-      primären Mammakarzinom.
           reitschaftsdienst beteiligen sich die
           Krankenkassen in diesem Jahr mit             Bekanntermaßen hat die Bundes-
           1,5 Mio. Euro und damit mit einem         ebene vor Kurzem Beschlüsse gefasst,
           höheren Betrag als noch 2019.             die regeln, dass die durch das Corona-
                                                     virus verursachten Mehrkosten extra-
              Die Wegepauschalen steigen eben-       budgetär durch die Krankenkassen
           so wie der regionale Punktwert um         vergütet werden. Auch diese Regelung
           1,52 Prozent.                             ist in unserer Gesamtvergütungsver-
                                                     einbarung bereits umgesetzt.

Seite 20 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                                 Praxis aktuell

  Das Verhandlungsergebnis insge-        tragsärzte und die Versorgung der
samt gleicht den Abschlüssen der an-     Versicherten auszuschöpfen.
deren Kassenärztlichen Vereinigungen.
Beide Vertragspartner haben versucht,      Den Vertrag finden Sie im geschütz-
den vorgegebenen Rahmen so weit          ten Bereich unserer Homepage unter
als möglich für die Vergütung der Ver-   der Rubrik Verträge der KVBB.

Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Fachbereich Statistik/Honorar, Fachbereich Verträge

Honorarverteilung im IV. Quartal 2019
  Das IV. Quartal war nicht nur das letzte Quartal des Jahres 2019, sondern
wahrscheinlich auch das vorerst letzte Quartal, in dem noch keine Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie auf die Abrechnung zu verzeichnen sind.

  Grundlage für die Honorarverteilung waren zum einen der von der Vertreter-
versammlung am 20. September 2019 beschlossene Honorarverteilungsmaß-
stab und zum anderen die am 5. November 2019 geschlossene Vereinbarung
zur Gesamtvergütung für das Jahr 2019.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung
  Für die Vergütung innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)
standen nach Berücksichtigung des TSVG insgesamt ca. 220,4 Mio. Euro zur Ver-
fügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:

Bereiche                                       Hausärzte        Fachärzte
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung                   220,4 Mio. Euro
Honorarfonds Labor                                     16,7 Mio. Euro
Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst             6,0 Mio. Euro
Honorarfonds Hausarzt/Facharzt                 99,9 Mio. Euro   97,8 Mio. Euro
  davon: haus- und fachärztliches              99,9 Mio. Euro   91,7 Mio. Euro
  Vergütungsvolumen
  davon: Honorarfonds genetisches Labor                         1,7 Mio. Euro
  davon: Honorarfonds PFG                                       4,4 Mio. Euro

                                                                  AUSGABE 5 / 2020 | Seite 21
Intern
     Praxis aktuell

              Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und
           32.3 konnten mit einer Auszahlungsquote von 95,902 Prozent des Orientierungs-
           wertes (OW) vergütet werden. Die Leistungen, die dem Honorarfonds „gene-
           tisches Labor“ zuzuordnen sind, wurden mit einer Quote von 77,404 Prozent
           des OW vergütet.

             Die Verteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist
           nachfolgend tabellarisch dargestellt:

            Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                                99,9 Mio. Euro    Quoten
            Quartal IV/2019
            darunter:
               Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen          0,3 Mio. Euro
               Entnahme für den Strukturfonds                    0,2 Mio. Euro
               Entnahme für den
                                                                 4,4 Mio. Euro
               Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
               Überschüsse/Defizite der zentralen
                                                                 -0,7 Mio. Euro
               Honorarfonds
               Leistungsbezogene Honorarfonds                    7,8 Mio. Euro
                Honorarfonds zur Vergütung der Kosten-
                                                                 0,1 Mio. Euro     100 %
                pauschalen des Kapitels 40 EBM
                Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
                der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                               0,001 Mio. Euro      100 %
                Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
                (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
                Honorarfonds zur Vergütung der als
                Auftragsleistung durchgeführten
                                                               0,002 Mio. Euro     100 %
                Langzeit-EKG-Auswertungen
                (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
                Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                                 2,5 Mio. Euro     100 %
                (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
                Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
                                                                 3,0 Mio. Euro      100 %
                (Abschnitt 3.2.4 EBM)
                Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
                Leistungen der Sozialpädiatrie                   0,2 Mio. Euro      100 %
                (Abschnitt 4.2.4 EBM)

Seite 22 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                            Praxis aktuell

Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                  99,9 Mio. Euro     Quoten
Quartal IV /2019
   Honorarfonds für Leistungen der allgemeinen
   palliativmedizinischen Versorgung der            0,1 Mio. Euro      100 %
   Abschnitte 3.2.5 bzw. 4.2.5 EBM
   Honorarfonds für ärztlich angeforderte
   Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern         0,06 Mio. Euro       100 %
   (Abschnitt 38.2 EBM)
   Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfe-
   leistungen nach den Gebührenordnungsposi-
                                                     1,2 Mio. Euro     100 %
   tionen 03060 bis 03065 EBM (nichtärztliche
   Praxisassistenten)
   Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
                                                  0,006 Mio. Euro      100 %
   behandlung akuter Behandlungsfälle
   Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
   brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
   u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften        0,7 Mio. Euro 95,902 %
   (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
   Laborleistungen
 RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                  87,9 Mio. Euro
 für Überschreitungsleistungen

Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                   91,7 Mio. Euro    Quoten
Quartal IV/2019
darunter:
  Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)        1,7 Mio. Euro 77,404 %
  Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)                     4,4 Mio. Euro       100 %
  Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen          1,0 Mio. Euro
  Entnahme für den Strukturfonds                    0,2 Mio. Euro
  Entnahme für den
                                                   16,9 Mio. Euro
  Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
  Stützung der zentralen
                                                    -0,4 Mio. Euro
  Honorarfonds/PFG/Humangenetik

                                                               AUSGABE 5 / 2020 | Seite 23
Intern
Praxis aktuell

       Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                           91,7 Mio. Euro   Quoten
       Quartal IV/2019
          Leistungsbezogene Honorarfonds                   7,7 Mio. Euro
           Honorarfonds zur Vergütung der
                                                            1,6 Mio. Euro    100 %
           Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
           Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
           des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
                                                            1,6 Mio. Euro 85,380 %
           der Fachärzte für Pathologie und
           Neuropathologie
           Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
           der Empfängnisregelung, Sterilisation und
                                                            1,7 Mio. Euro    100 %
           Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
           (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
           Honorarfonds zur Vergütung der als
           Auftragsleistung durchgeführten
                                                          0,01 Mio. Euro     100 %
           Langzeit-EKG-Auswertungen
           (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
           Honorarfonds Haus- und Heimbesuche
                                                           0,4 Mio. Euro     100 %
           (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
           Honorarfonds Strukturpauschale
                                                            1,2 Mio. Euro 63,628 %
           konservative Augenheilkunde
           Honorarfonds für anästhesiologische Leistun-
           gen im Zusammenhang mit vertragszahn-
                                                          0,001 Mio. Euro    100 %
           ärztlicher Behandlung von Patienten mit ein-
           geschränkter Kooperationsfähigkeit
           Honorarfonds für ärztlich angeordnete
           Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern          0,01 Mio. Euro    100 %
           (Abschnitt 38.2 EBM)
           Honorarfonds zur Förderung der Weiter-
                                                          0,001 Mio. Euro    100 %
           behandlung akuter Behandlungsfälle
           Honorarfonds zur Vergütung der eigener-
           brachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2
           u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften       0,7 Mio. Euro 95,902 %
           (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete
           Laborleistungen
           Vergütung der Laborgrundpauschale
                                                           0,4 Mio. Euro     100 %
           (GOP 12210 und 12220 EBM)
Intern
                                                                                 Praxis aktuell

Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                     91,7 Mio. Euro     Quoten
Quartal IV/2019
  Arztgruppenbezogene Honorarfonds                    1,4 Mio. Euro
    Honorarfonds Strahlentherapie
    (übrige Leistungen von Fachärzten für            0,05 Mio. Euro 77,404 %
    Strahlentherapie)
    Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
    (übrige Leistungen von Fachärzten für Labo-      0,02 Mio. Euro     82,107 %
    ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
    Honorarfonds Nephrologie
    (Leistungen von Fachärzten für Innere Medi-
    zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie ent-        0,2 Mio. Euro 78,963 %
    sprechender Institute bzw. Ärzten mit nephro-
    logischem Schwerpunkt)
    Honorarfonds Psychotherapie
    (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
                                                      1,2 Mio. Euro 77,404 %
    psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten
    und Vertragstherapeuten)
    Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
    (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
    Biochemie oder Klinische Pharmakologie und       0,03 Mio. Euro 77,404 %
    Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein
    RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)
  RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                     64,8 Mio. Euro
  für Überschreitungsleistungen

  Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im hausärztli-
chen Versorgungsbereich zum vollen Preis des Orientierungswertes vergütet
werden. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wurden die überschreitenden
Leistungsanteile mit einer Quote von 37,005 Prozent des Orientierungswertes
vergütet. Insgesamt forderten die Fachärzte RLV/QZV überschreitende Leistungs-
mengen i. H. v. 9,1 Mio. Euro an. Von den Krankenkassen standen für die Vergü-
tung allerdings nur 3,4 Mio. Euro zur Verfügung. Somit konnten erbrachte Leis-
tungen im Wert von 5,7 Mio. Euro nicht vergütet werden.

 Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 4 Prozent, Fachärzte
um ca. 14 Prozent.
                                                     Lesen Sie weiter auf Seite 26.

                                                                   AUSGABE 5 / 2020 | Seite 25
Intern
     Praxis aktuell

             Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang
           von ca. 92,3 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick:

            Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
                                                                                 Gesamt
            Quartal IV/2019
            Leistungen des ambulanten Operierens                           9,8 Mio. Euro
            Präventionsleistungen                                          11,3 Mio. Euro
            Strahlentherapie                                                4,1 Mio. Euro
            Wegepauschalen                                                 0,7 Mio. Euro
            Antrags- und genehmigungspflichtige
                                                                          13,8 Mio. Euro
            psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
            Nephrologische Leistungen                                      2,5 Mio. Euro
            Dialysesachkosten                                              15,1 Mio. Euro
            Zuschläge zur PFG                                               1,0 Mio. Euro
            Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)                                   1,4 Mio. Euro
            DMP                                                            9,8 Mio. Euro
            Mammographie-Screening                                          1,7 Mio. Euro
            Hausarztzentrierte Versorgung                                  0,3 Mio. Euro
            Onkologie                                                       1,3 Mio. Euro
            Sozialpsychiatrie                                              0,9 Mio. Euro
            Schutzimpfungen                                                5,6 Mio. Euro
            Weitere Leistungen außerhalb der MGV                          12,9 Mio. Euro

Seite 26 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                                                                   Praxis aktuell

                Die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen im Land Brandenburg als ein
              Faktor der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung ist als konstant einzu-
              schätzen. Leichte Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die
              Ersatzkassen.

              Versichertenentwicklung IV/2019 zu IV/2018
              GKV                                                                                         0,15 %

              AOK                                   -1,97 %

              BKK                      2,04 %
Kassenarten

              IKK               -0,80 %
                                                                                                        IV/2019
              LKK           -2,27 %
                                                                                                        IV/2018
              KN             -0,99 %

              EK                                                         1,10 %

              Versicherte               0,5 Mio.              1,0 Mio.            1,5 Mio.   2,0 Mio.

                                                                           Unser Service für Sie:
                                                                           Fachbereich Statistik/Honorar

              Abschlagszahlungen ab Juli 2020
              Abschlagsmonat                    Zahlungstermin                Wochentag
              Juli                              04.08.2020                    Dienstag
              August                            03.09.2020                    Donnerstag
              September                         05.10.2020                    Montag
              Oktober                           04.11.2020                    Mittwoch
              November                          03.12.2020                    Donnerstag
              Dezember                          05.01.2021                    Dienstag

                                                                                                  AUSGABE 5 / 2020 | Seite 27
Intern
     Praxis aktuell

           Abgabe Quartalsabrechnung II/2020
           Wegen Corona: Frist endet am 14. Juli 2020
             Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
           form mit der Abrechnung einzureichen.

           Die ergänzenden Unterlagen wie:
           • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung
           • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
               Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
               GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
               der GOP 35152 EBM
           und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB
           möglich ist:
           • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
               (außer Polizei Land Brandenburg 79870)
           • Abrechnungsscheine für Asylämter
           • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
               verwandte Rechtskreise

           senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
           Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.

            Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals-
            gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
            auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
            Versorgung (ASV).

            Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
            schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
            das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
            Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

            Zentrale Formularbestellung in Potsdam
            Fax: 0331/98 22 98 04    Tel.: 0331/98 22 98 05
            Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen

Seite 28 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                                 Praxis aktuell

Genehmigung der Krankenbeförderung
wird einfacher
Geändertes Verordnungsformular ab 1. Juli 2020
  Zum 1. Juli 2020 ergeben sich für die   per Stichtagsregelung zum 1. Juli 2020
Krankenbeförderung Neuerungen in          eingeführt. Die bisherigen Formulare
folgenden Bereichen:                      dürfen nicht aufgebraucht werden.
• Vereinfachtes Genehmigungs-
    verfahren für mobilitätsbeein-          Sie können das neue Verordnungs-
    trächtigte Patientengruppen           formular ab 8. Juni 2020 bei der Kassen-
• Verordnung einer Krankenbe-             ärztlichen Vereinigung Brandenburg
    förderung (Formular 4)                bestellen: Tel. 0331/98 22 98 05, Fax:
• Verordnung durch Kranken-               0331/9822 98 04. Auch die Online-
    häuser im Entlassmanagement           Bestellung (www.kvbb.de/praxis/
                                          service/formularbestellung/) ist erst
Vereinfachtes Genehmigungs-               ab 8. Juni möglich.
verfahren für mobilitätsbeein-
trächtigte Patientengruppen                 Ein Muster des neuen Formulars 4
  Die Genehmigung einer Kranken-          und die dazugehörige Vordrucker-
fahrt für dauerhaft mobilitätsbeein-      läuterung finden Sie auf der ent-
trächtigte Patientengruppen (Merk-        sprechenden Themenseite der KBV:
zeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflege-      www.kbv.de/html/krankentransport.php
grad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbe-
einträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5)      Verordnung durch Kranken-
zur ambulanten Behandlung gilt mit        häuser im Entlassmanagement
der Ausstellung der ärztlichen Verord-      Der G-BA hat die Verordnungsmöglich-
nung als erteilt. Zum 4. März 2020 ist    keiten der Krankenhäuser im Entlass-
diese Vereinfachung nach Beschluss        management um die Krankenbeför-
durch den Gemeinsamen Bundesaus-          derung erweitert. Der Beschluss ist
schuss (G-BA) in Kraft getreten.          am 5. März 2020 in Kraft getreten. Ent-
                                          lassfahrten nach einer stationären
Verordnung einer Krankenbe-               Krankenhausbehandlung können nun
förderung – Anpassung von                 von Ärzten und Psychotherapeuten
Formular 4 zum 1. Juli 2020               im Krankenhaus verordnet werden,
   Durch das wie oben beschriebene        soweit dies medizinisch erforderlich ist.
vereinfachte Genehmigungsverfahren
ist eine Änderung des Formulars 4 er-     Unser Service für Sie:
forderlich. Weiterhin wurden einige       Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Detailänderungen auf Anmerkungen          Beratender Arzt 0331/23 09 603
der Praxen und Transporteure veran-
lasst. Das geänderte Formular wird
                                                                    AUSGABE 5 / 2020 | Seite 29
Intern
     Praxis aktuell

           Neue Impfvereinbarung ab 1. April 2020
             Gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten wird mehr als sonst bewusst, wie
           wichtig Impfungen sind bzw. sein können. Da uns als Kassenärztliche Vereinigung
           Brandenburg die Durchimpfungsrate der Bevölkerung und die Förderung dieser
           für uns alle wichtigen Präventionsmaßnahme sehr am Herzen liegen, sind wir seit
           fast einem Jahr mit den Krankenkassen im Gespräch, die Vergütung für Impfun-
           gen weiter anzuheben.

             Nunmehr ist es uns nach langen und zähen Verhandlungen gelungen, alle Imp-
           fungen in 2020 und 2021 um jeweils 3 Prozent anzuheben. Ausnahme ist die Imp-
           fung gegen Herpes zoster in diesem Jahr, da das Vergütungsniveau seitens der
           Krankenkassen als bereits sehr hoch eingestuft wird.

             Leider sind die Krankenkassen unserem Wunsch nicht gefolgt, die doch sehr
           zeitaufwändigen Beratungen von Impfskeptikern zu vergüten. Aber vielleicht tritt
           diesbezüglich jetzt auch ein Umdenken bei den Versicherten ein.

              Bekanntermaßen haben Versicherte aufgrund des Terminservice- und Ver-
           sorgungsgesetzes nunmehr auch Anspruch auf Schutzimpfungen zu Lasten der
           gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob entsprechende An-
           sprüche weiterhin gegen andere Kostenträger (z. B. Arbeitgeber) bestehen.
           Daher sind beruflich bedingte Impfungen und Impfungen aufgrund von beruf-
           lich bedingten Auslandsreisen nun Bestandteil der Impfvereinbarung. Für die
           Abrechnung nutzen Sie bitte ausschließlich die auch in der Schutzimpfungs-
           Richtlinie genannten speziellen Dokumentationsziffern, die grundsätzlich die
           Buchstaben V (erste Impfdosis/unvollständige Impfserie), W (letzte Impfdosis
           eines Impfzyklus), X (Auffrischungsimpfung) oder Y (einmalige Impfdosis)
           enthalten.

             Die neuen berufsbedingten Impfungen werden wie die bereits bestehenden
           Standard- und Indikationsimpfungen vergütet. Für die Impfungen gegen Cholera,
           Tollwut und Typhus konnte in den Verhandlungen eine Vergütung in Höhe von
           8,25 Euro im Jahr 2020 bzw. 8,50 Euro ab dem Jahr 2021 erzielt werden. Die je-
           weiligen Impfstoffe sind ebenfalls über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.

             Bereits durchgeführte Impfungen aufgrund beruflich bedingter Indikationen
           können für den Zeitraum ab Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie – dem
           28. Dezember 2019 – nach den Bestimmungen der neuen Vereinbarung abge-
           rechnet werden.

Seite 30 | AUSGABE 5 / 2020
Intern
                                                                                 Praxis aktuell

  Da die Impfung gegen Gelbfieber nur durch autorisierte Gelbfieberimpfstellen
durchgeführt werden darf und hier der Beratungsbedarf bei den Versicherten
außergewöhnlich hoch ist, haben sich die Vertragspartner dazu entschlossen,
dass diese Impfung kein Bestandteil der Impfvereinbarung wird und weiterhin
nach GOÄ abzurechnen ist.

  Die bisherige Regelung, dass Grundimmunisierungen bzw. deren Nachholung
zur Vervollständigung des Impfschutzes, die vor Vollendung des 18. Lebens-
jahres begonnen wurden, in Ausnahmefällen auch nach Vollendung des 18. Lebens-
jahres abgeschlossen werden dürfen, bleibt weiterhin bestehen.

   Nach wie vor sind die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beachten,
somit bleiben auch die Dokumentationsnummern für die Standard- und Indika-
tionsimpfungen unverändert.

  Folgende Vergütungen wurden vereinbart:

                                       Vergütung            Vergütung
                                       ab 1. April 2020     ab 1. Januar 2021
 Einfachimpfung                        7,30 Euro            7,50 Euro
 Herpes zoster                         8,00 Euro            8,25 Euro
 HPV                                   9,30 Euro            9,60 Euro
 Influenza/Rotavirus/ Cholera/
                                       8,25 Euro            8,50 Euro
 Tollwut/Typhus
 2- bis 5-fach Impfung                 11,85 Euro           12,20 Euro
 6-fach Impfung                        20,10 Euro           20,70 Euro

  Eine Liste aller Impfungen incl. der Dokumentationsnummern und Vergütungen
finden Sie auf unserer Internetseite.

  Den Vertragstext der neuen Impfvereinbarung finden Sie im geschützten
Bereich der Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge.

                                          Unser Service für Sie:
                                          Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11
                                          Fachbereich Verträge

                                                                   AUSGABE 5 / 2020 | Seite 31
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