ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018 - Ausschreibung - www.bmwfw.gv.at - BMNT

 
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ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018 - Ausschreibung - www.bmwfw.gv.at - BMNT
ÖIT - Österreichischer
Innovationspreis Tourismus
2018
Ausschreibung

                     www.bmwfw.gv.at
ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018 - Ausschreibung - www.bmwfw.gv.at - BMNT
Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018

                          Vizekanzler und Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner

Innovationen sind ein entscheidender Faktor für den heimischen Tourismus - nur so kann die Wettbe-
werbsfähigkeit des Tourismusstandorts langfristig gesichert und ausgebaut werden. Aufgrund der stei-
genden Umweltsensibilität, der demografischen Entwicklung und dem Trend zu Kurzreisen und saisonalen
Spitzen stehen unsere Destinationen vor neuen Herausforderungen. Darüber hinaus werden nachhaltige
Mobilitätskonzepte immer wichtiger.

Um Österreich auch in Zukunft als qualitativ hochwertiges und umweltfreundliches Urlaubsland zu posi-
tionieren sind nachhaltige und kundenfreundliche Mobilitätslösungen gefragt - sowohl im Hinblick auf die
Erreichbarkeit der Destination als auch auf die Mobilität vor Ort.

In diesem Sinne loben Bund und Länder zum vierten Mal den Österreichischen Innovationspreis Touris-
mus (ÖIT) aus. Im Fokus stehen innovative, touristische Produkte und Angebotspakete, die einen nach-
haltigen Mobilitätsaspekt einschließen. Auch die Digitalisierung gewinnt von Saison zu Saison an Bedeu-
tung. Wer daher seine Digitalisierungspotentiale in der Kommunikation und Vermarktung von Angeboten
ausschöpft, erhält auch entsprechende Bonuspunkte im Wettbewerb um unseren Preis. Der ÖIT 2018 wird
einzelbetrieblichen Initiativen sowie Kooperationen von Betrieben der österreichischen Tourismus- und
Freizeitwirtschaft zuerkannt.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Innovationskultur im Tourismus auf allen Ebenen zu stärken und neue,
richtungsweisende Produkte und Angebote auszuzeichnen. Daher lade ich Sie herzlich ein, sich mit Ihren
Projekten am Wettbewerb zu beteiligen, und freue mich auf spannende Einreichungen.

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

                                                          Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter:
                                                          w w w. b mw f w. g v. a t / t o u r i s m u s
                                                          Einreichschluss ist der 10. November 2017
Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018

Veranstalter des Wettbewerbs
Im Rahmen des Aktionsplans Tourismus 2011 wurde eine von Bund und Bundesländern gemeinsam
getragene Auszeichnung für Tourismusinnovation vereinbart, welche erstmals 2012 vergeben wurde und
für Innovationsfähigkeit und –freude steht.

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verleiht gemeinsam mit den Bundes-
ländern alle zwei Jahre auf Basis der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Österreichischen
Innovationspreis Tourismus (ÖIT), um die Bedeutung des Tourismus zu unterstreichen und die wichtigen,
innovativen Impulse in diesem Wirtschaftssektor zu würdigen.

Der Wettbewerb ist zweistufig: Die Bundesländer ermitteln im Wege einer Jury ihre Landessieger pro
Kategorie und nominieren diese an den Bund. Aus den Nominierungen der Bundesländer werden die
Wettbewerbssieger durch eine unabhängige Fachjury ermittelt und vom Bundesminister für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft sowie den Landes-Vertretern ausgezeichnet.

Zielsetzung
Innovationen sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
des österreichischen Tourismus und Treiber für nachhaltige Qualitätsverbesserungen. Ideen entstehen in
einer Atmosphäre, die neues, kreatives Denken und Handeln fördert – einem positiven Innovationsklima.

Der ÖIT 2018 wird Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie deren Kooperationen mit
anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen
Dienstleistern, etc. zuerkannt, die mit der Implementierung innovativer und nachhaltiger Mobilitätslösun-
gen im österreichischen Tourismus Außerordentliches geleistet haben. Die Komponente Digitalisierung
wird heuer erstmals in die Bewertung anhand von Bonuspunkten einfließen - denn individuelle Kundenbin-
dung kann durch Big Data Unterstützung, speziell im Tourismus, entlang der gesamten Customer Journey
erzielt werden.
Die Auszeichnung basiert insbesondere auf folgenden wirtschaftspolitischen Zielen:
Q      Stärkung der Innovationskraft im Tourismus;
Q      Vorbildwirkung für andere Unternehmen;
Q      Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit;
Q      Nachhaltige Qualitätsverbesserung;
Q      Wirtschaftliche Tragfähigkeit;
Q      Steigerung der Wertschöpfung.

Wettbewerbsgegenstand und Einreichbedingungen
Im Fokus des ÖIT 2018 stehen innovative touristische Produkte und Angebotspakete, die einen
nachhaltigen Mobilitätsaspekt einschließen. Eingereicht können all jene Projekte werden, die eine
nachhaltige Mobilitätslösung beinhalten - dabei kann es sich sowohl um die Mobilität zum/vom Urlaubsort
selbst als auch um die Mobilität vor Ort handeln.

Der ÖIT 2018 wird in zwei Kategorien verliehen:

1. Kategorie: Einzelbetriebliche Initiativen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
2. Kategorie: Kooperationen von Betrieben der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft
bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung gemeinsam mit anderen Tourismusbetrieben,
Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern (z.B. Freizeitan-
lagen, touristische Projekt-Initiativen, Mobilitätszentralen, Verkehrsträger), Angebotsgruppen, Marketing-
gruppen, etc.
Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018

Angebote, die lediglich einmalig (d.h. nicht wiederkehrend oder nicht über einen längeren Zeitraum)
verfügbar sind (z.B. singuläre Veranstaltungen) und/oder deren Nachfrage bzw. Ausrichtung primär auf
den lokalen Naherholungs-Markt abzielen (z.B. kommunale Freizeiteinrichtungen), sind nicht Wettbe-
werbsgegenstand und werden nicht berücksichtigt. Eingereicht können nur jene Innovationsprojekte wer-
den, die ab 1. Jänner 2014 implementiert wurden. Das Innovationsprojekt muss zum Zeitpunkt der
Einreichung bereits seit mindestens 4 Monaten am Markt bestehen. Reine Konzepte und mit dem ÖIT
bereits ausgezeichnete Projekte sind nicht einreichberechtigt.

Bewertungskriterien
Die Nominierungen der Bundesländer zum ÖIT 2018 werden von einer Fachjury in ihrer Gesamtheit
beurteilt. Folgende Kriterien kommen hierbei in Übereinstimmung mit den wirtschaftspolitischen Zielen
des ÖIT 2018 zur Anwendung:
Q       Innovationskraft bzw. Neuartigkeit des touristischen Produktes oder Angebotspaketes;
Q       Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Marktfähigkeit des Projektes (z.B. Steigerung der touristischen
		      Wertschöpfung insbesondere in der Region, Belebung der Region);
Q       Touristische Vorbildwirkung und Vorzeigecharakter für andere Unternehmen;
Q       Entwicklung von kundenfreundlichen, unkomplizierten, leistbaren,
		      nachhaltigen Mobilitätslösungen;
Q       Nutzung der Digitalisierungspotentiale.

Jury
Q      GF Mag. Wolfgang Kleemann, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Q      DIin Dr.in Alexandra Millonig, Austrian Institute of Technology
Q      DI Dr. Romain Molitor, komobile
Q      Dipl.-Kfm. Ferdinand Posnik, International Consultant
Q      Dr.in Christa Riffert, Riffert Communication, Direktorin und GF IBS
Q      Andrea Stifter, GF Vorderegger Reisen und Cultours Europe GmbH, Vizepräsidentin der
		     WK Salzburg
Q      MR Mag.a Gerlinde Weilinger, Tourismus-Servicestelle im BMWFW und Juryvorsitzende
Q      Univ.-Prof.in DIin Sibylla Zech, Technische Universität Wien

Die ehrenamtlich arbeitende Jury hat die Gründe für die Vergabe der Platzierungen schriftlich festzuhal-
ten. In einer gesonderten Begründung hat die Jury zu erklären, was den/die Sieger je Kategorie gegen-
über den anderen Nominierungen auszeichnet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterlie-
gen nicht dem Rechtsweg.

Einreichung
Die Einreichung zum ÖIT 2018 erfolgt mittels vollständig ausgefülltem Einreichbogen, der sowohl bei den
Landes-Einreichstellen als auch online unter www.bmwfw.gv.at/tourismus erhältlich ist.

Die Projekte sind jeweils bei den nachstehenden Landes-Einreichstellen einzureichen.

Bundesländerübergreifende Projekte können nur einmal eingereicht werden und sind jenem Bundesland
zuzuordnen, in dem die hauptsächliche Leistungserbringung erfolgt. Die Einreichungen gemäß dieser
Ausschreibung müssen bis 10. November 2017 bei der Einreichstelle des jeweiligen Bundeslandes abge-
geben werden bzw. per Post eingelangt sein (Datum des Poststempels). Die Bundesländer ermitteln im
Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund.
Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2018

Dotierung
Pro Kategorie werden die besten drei Projekte ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld. Dem Siegerpro-
jekt in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe von 5.000 € zuerkannt, welches zu gleichen
Teilen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und vom Bundesland des
Siegerprojektes zur Verfügung gestellt wird.

Die Zweitplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils 3.000 € und die Drittplatzierten von je 2.000 €.
Auch diese Dotierungen werden zu gleichen Teilen vom BMWFW und dem Bundesland des Zweit- bzw.
Drittplatzierten zur Verfügung gestellt. Alle Nominierungen erhalten eine vom Bundesminister für Wissen-
schaft, Forschung und Wirtschaft unterzeichnete Anerkennungsurkunde.

Alle eingereichten Projekte werden zudem on- und offline vorgestellt.

Präsentation und Preisverleihung
Die öffentliche Präsentation und Ehrung der Siegerprojekte erfolgt im 2. Quartal (voraussichtlich im Mai)
2018 im Rahmen des „Tourismus-Mobilitätstag 2018”.

Sonstige Wettbewerbsbedingungen
Die Bewerber verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen zum Zweck der Präsentation und ggf. zur
Nachreichung weiterer Unterlagen, die zu einer Bewertung notwendig sind.

Projektunterlagen können ohne gesonderte Zustimmung der Bewerber veröffentlicht werden. Zudem
stellen die Bewerber die Rechte am abgegebenen Bildmaterial in Druckqualität (jpg, mindestens 300 dpi)
zu Präsentationszwecken in der Verleihungsveranstaltung sowie zum Zwecke der on- und offline Vorstel-
lung des Wettbewerbs sicher.

                                                           Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter:
                                                           w w w. b mw f w. g v. a t / t o u r i s m u s
                                                           Einreichschluss ist der 10. November 2017
Landes-Einreichstellen

Burgenland:                                     Kärnten:
Amt der Bgld. Landesregierung                   Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 2 – Referat Tourismus                 Abteilung 7-Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur
OAR Paul Mayerhofer                             und Mobilität
Europaplatz 1                                   Dipl.-Ing. Winfried Steiner
7000 Eisenstadt                                 Arnulfplatz 1
Tel.: 05/7600-2542                              9021 Klagenfurt am Wörthersee
post.a2-tourismus@bgld.gv.at                    Tel.: 050 536 17125
                                                winfried.steiner@ktn.gv.at
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung                      Oberösterreich:
Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie   Wirtschaftskammer Oberösterreich
Gerlinde Kaiselgruber                           Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Landhausplatz 1                                 Dr. Peter-Paul Frömmel
3109 St. Pölten                                 Hessenplatz 3
Tel.: 02742-9005-16171                          4020 Linz
post.wst3@noel.gv.at                            Tel.: 05 90909-4603
                                                tourismus@wkooe.at
Salzburg:
ITG – Innovationsservice für Salzburg           Steiermark:
Mag.(FH) Florian Dürager                        Wirtschaftskammer Steiermark
Faberstraße 18                                  Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
5027 Salzburg                                   Dr. Gerhard Kienzl
Tel.: 0662 254 300-58                           Körblergasse 111-113
florian.duerager@itg-salzburg.at                8010 Graz
                                                Tel.: 0316 601-464
Tirol:                                          gerhard.kienzl@wkstmk.at
Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft         Vorarlberg:
Dr. Peter Trost                                 Vorarlberg Tourismus GmbH
Wilhelm-Greil-Straße 7                          Mag. Brigitte Plemel
6020 Innsbruck                                  Poststraße 11, Postfach 99
Tel.: 05 90 905 1216                            6850 Dornbirn
peter.trost@wktirol.at                          Tel.: 05572 377033-18
                                                Brigitte.Plemel@vorarlberg.travel
Wien:
Wirtschaftskammer Wien
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Susanne Eilmer
Judenplatz 3-4
1010 Wien
Tel.: 01 514 50 4104
tourismus@wkw.at
Die Jurypartnerorganisationen:

     Der Wettbewerb wird betreut von:

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
     1010 Wien │ Stubenring 1 │ www.bmwfw.gv.at
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