Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...

Die Seite wird erstellt Oliver Seifert
 
WEITER LESEN
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
Ausgabe 2/2019                                                                                                                                                                             Journal

                                                                                                                                                                                                                AdobeStock_ mavoimages
Erster Entwurf

Jahressteuergesetz 2019
Das Bundesfinanzministerium hat Anfang Mai 2019 den           lung EU-rechtskonform ist. Diese notwendige Zustim-         ■ Miet- oder Leasingentgelte für Elektrofahrzeuge
Entwurf eines umfassenden Jahressteuergesetzes mit der        mung der EU hat sich in zeitlicher und inhaltlicher         sollen bis Ende 2030 nur zu 50 Prozent der gewerbe-
amtlichen Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen       Hinsicht außerordentlich lange hingezogen. Nachdem          steuerlichen Hinzurechnung unterworfen werden.
Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer      die Zustimmung nunmehr zugesichert wird, könnten
steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Es folgt die Anhörung   die Neuregelungen nach einigen notwendigen Modi-            Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
der Verbände und Interessenvertreter, die nun Gelegenheit     fikationen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019          Bereits seit einiger Zeit hatte die Finanzministerkon-
haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss        umgesetzt werden.                                           ferenz Verschärfungen der grunderwerbsteuerlichen
daran ist der Einstieg in das Gesetzgebungsverfahren                                                                      Regelungen für sogenannte Share-Deals mit Grund-
geplant, das nach den Vorstellungen des Bundesfinanzmi­       Förderung der Elektromobilität                              besitz gefordert.
nisteriums noch im Jahr 2019 abgeschlossen werden soll.       ■ Bisher gibt es zur Förderung der Elektromobilität be-     Für alle grunderwerbsteuerlichen Ersatztatbestände für
Da nach den allgemeinen Erfahrungen davon auszugehen          reits verschiedene steuerliche Erleichterungen. So min-     grundbesitzende Gesellschaften, das heißt sowohl bei der
ist, dass im Gesetzgebungsprozess an der einen oder ande­     dert sich für Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2021 ange-     Anteilsvereinigung bei Kapitalgesellschaften als auch
ren Stelle noch Veränderungen eintreten werden, wird in       schafft werden, der maßgebliche Bruttolistenpreis für       beim Gesellschafterwechsel in Personengesellschaf-
diesem Beitrag auf eine ausführliche Darstellung des aktu­    die Versteuerung des Privatanteils um die Hälfte, wenn      ten, soll die Schwelle, ab der ein Fortsetzung auf S.2
ellen Planungsstandes verzichtet. Das SHBB Journal wird       bestimmte Kriterien erfüllt werden. Alternativ kann auf
über Einzelregelungen im Detail berichten, sobald Gesetzes­   eine Abschmelzlösung zurückgegriffen werden, nach
änderungen rechtswirksam beschlossen worden sind.             der sich die Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit der
                                                              Batterieleistung mindert. Diese Regelungen sollen bis                                                                                    Inhalt
Einige der wesentlichen geplanten Gesetzesänderungen          Ende 2030 verlängert werden.
betreffen folgende Bereiche:                                  ■ Die Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der
                                                              Überlassung betrieblich genutzter Elektrofahrräder soll      Steuern und Rechnungswesen | Seite 1 – 6
Tarifermäßigung für Land und Forstwirtschaft                  ebenfalls bis Ende 2030 verlängert werden. Bisher war die
                                                                                                                           Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 – Seite 1 – 2
Das SHBB Journal hatte in Ausgabe 1/2017 ausführ-             Regelung bis Ende 2021 befristet. Auch die Entnahme-         Einigung über Grundsteuerreform in Sicht – Seite 1
lich über die Einführung einer Nivellierung zeitlicher        vorschrift für die private Nutzung eines betrieblichen       Editorial – Seite 2
Schwankungen land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte        Elektrofahrrades soll verlängert werden.                     Vereinfachte Steuererklärung für Rentner – Pilotprojekt startet – Seite 2
berichtet. Das Gesetz ist zwar offiziell im Bundesgesetz-     ■ Für Elektrolieferfahrzeuge, die ab 2020 angeschafft        Neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen – Seite 3
blatt verkündet worden, die Neuregelungen können              werden, soll für das Jahr ihrer Anschaffung eine Son-        Einreichung von Belegen zur Steuererklärung – Was ändert sich? – Seite 3
aber erst dann wirksam werden, wenn die Kommission            derabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaf-          Sind Entschädigungen für einen Regenwasserkanal steuerpflichtig? – Seite 3
der EU festgestellt hat, dass die deutsche Gesetzesrege-      fungskosten eingeführt werden.                               Aufgepasst bei Minijobs! Neue Regeln für ”Arbeit auf Abruf ” – Seite 4
                                                                                                                           Pkw-Überlassung an Ehegatten bei Minijobs unüblich? – Seite 4
                                                                                                                           Sonderausgaben der Eltern für Krankenversicherungsbeiträge für Kinder – Seite 5
                                                                                                                           Kindergeldanspruch bei Berufstätigkeit während der Ausbildung? – Seite 5
                                                                                                                           Es bleibt bei 19 Prozent Umsatzsteuer auf Frühstück – Seite 6
                                                                                                                           Keine Umsatzsteuerbefreiung für allgemeinen Fahrschulunterricht – Seite 6
Einigung in Sicht
                                                                                                                           Recht | Seite 5, 7

Grundsteuerreform                                                                                                          Gesetzliche Regelungen zur Stiefkindadoption sind verfassungswidrig – Seite 5
                                                                                                                           A1-Bescheinigung bei Dienst- und Geschäftsreisen ins europäische Ausland – Seite 7
Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine verfassungskon­       vorgelegt. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit
forme Regelung der Grundsteuer herbeiführen. Hierzu hat       diesem Entwurf ist es bisher nicht gekommen. Das Bun-        GmbH Spezial | Seite 6 – 7
das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit Urteil       deskanzleramt hatte Vorbehalte gegen den Entwurf ange-       EuGH muss über Umsatzsteuerbefreiung von Schwimmunterricht entscheiden – Seite 6
aus April 2018 verpflichtet. Das SHBB Journal berichtete      meldet. Mittlerweile haben sich die Koalitionsspitzen auf    Neue Regeln für Finanzierungshilfen durch Gesellschafter – Seite 6
darüber zuletzt in Ausgabe 1/2019.                            eine Verfahrensweise verständigt: Den Bundesländern          Frist für die Anpassung von Gewinnabführungsverträgen beachten – Seite 7
                                                              sollen Öffnungsklauseln für eigene länderspezifische
Im April 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen           Regelungen gewährt werden. Es bleibt weiter abzuwar-         Internes | Seite 8
Referentenentwurf eines neuen Grundsteuergesetzes             ten, wie sich das Gesetzgebungsverfahen entwickelt.          Erfolgreiche Prüfungen der SHBB Steuerberatungsgesellschaft 2018/2019 – Seite 8
                                                                                                                           Steuertermine Juli bis September 2019 – Seite 8
                                                                                                                           Impressum – Seite 8
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                              A u s g a b e          2 / 2 0 1 9

                                                                                    Fortsetzung von Seite 1 (Jahressteuergesetz 2019)

                                                                                   grunderwerbsteuerbarer Vorgang vorliegt, von derzeit         ■ Klarstellende Definition des sogenannten umsatz-
                                                        Editorial                  95 auf 90 Prozent gesenkt werden. Dies hätte zur Folge,      steuerlichen Reihengeschäftes.
                                                                                   dass zukünftig mindestens 10,1 Prozent der Anteile bei       ■ Versagung der Steuerbefreiung für innergemein-
                                                                                   anderen Gesellschaftern liegen müssen, um die Grund-         schaftliche Lieferungen, wenn der liefernde Unterneh-
                       Liebe Leserin, lieber Leser,                                erwerbsteuer zu vermeiden.                                   mer die gesetzlich vorgeschriebene „zusammenfassende
                                                                                      Die derzeit für Personengesellschaften geltende Min-      Meldung“ nicht oder nicht vollständig einreicht.
                          in diesem Jahr wird das deutsche Steuersystem            destbehaltefrist von fünf Jahren, ab der nur noch die hin-   ■ Die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Iden-
                         100 Jahre alt: Von Mitte 1919 bis Frühjahr 1920 wur-      zuerworbene Anteilsquote grunderwerbsteuerpfichtig           tifikationsnummer durch den Abnehmer soll zu einer
                          den, benannt nach dem damaligen Reichsminister           ist, soll auf zehn Jahre verlängert werden. Damit könnte     weiteren zwingenden Voraussetzung für die steuerliche
                          Matthias Erzberger, in einem Kraftakt die „Erzber-       zukünftig der verbleibende Anteil von mindestens             Anerkennung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen
                                                  gerschen Steuer- und Finanz-     10,1 Prozent erst nach Ablauf von zehn Jahren hinzuer-       Lieferung werden.
                                                  reformen“ durchgezogen. An-      worben werden, ohne Grunderwerbsteuer auch für die
                                                  gesichts einer katastrophalen    restlichen Anteile auszulösen.                               Umsetzung der Rechtsprechung
                                                  Finanzlage nach dem Ersten          Ebenso wie bei Personengesellschaften soll zukünftig      ■ Land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche oder
                                                  Weltkrieg, unter extremem        auch bei Kapitalgesellschaften eine Zusammenrechnung         vermögensverwaltende Personengesellschaften können
                                                  Zeitdruck und in einer cha-      aller Anteilsübertragungen auf Neugesellschafter in-         nach der sogenannten Abfärbetheorie auch dann in
                                                  otischen politischen Lage ge-    nerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erfolgen. Bei        vollem Umfang gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn sie
                                                  lang in kurzer Zeit die nahezu   Erreichen der 90-Prozent-Schwelle soll in vollem Um-         daneben ausschließlich gewerbliche Verluste aus eigener
                                                  komplette Umgestaltung und       fang Grunderwerbsteuer ausgelöst werden. Bisher war          Tätigkeit oder einer Beteiligung erzielen.
                                                  Modernisierung des Steuer-       es möglich, trotz vollständigem Gesellschafterwechsel        ■ Für Arbeitnehmer wird der Tatbestand des Bar- be-
                                                  und Finanzsystems. Die Steu-     die Grunderwerbsteuer durch die Aufteilung des An-           ziehungsweise Sachlohns neu definiert. Hintergrund
                 Dr. Willi Cordts
                                                  erbelastungen wurden deut-       teilserwerbs auf zwei oder mehr Erwerber zu vermeiden.       ist, dass der Gesetzgeber künftig Gestaltungen durch
                                                  lich verschärft; das Aufkom-                                                                  den Einsatz von Gutscheinkartensystemen und gleich-
                                                  men nahezu verdoppelt.           Entlastungen für Arbeitnehmer                                zeitiger Ausnutzung der 44-Euro-Freigrenze oder ei-
                             Ohne Übertreibung wird von einer Jahrhun-             ■ Ab 2020 sollen die Pauschalen für Verpflegungs-            ner Steuerpauschalierung verhindern will. Zudem soll
                          dertreform gesprochen, der einzigen grundle-             mehraufwendungen von 24 auf 28 Euro beziehungs-              für Zukunftssicherungsleistungen, wie beispielsweise ei-
                          genden und umfassenden Steuerreform, die es in           weise von 12 auf 14 Euro pro Tag angehoben werden.           ne arbeitgeberfinanzierte Berufsunfähigkeitsversiche-
                          Deutschland seit dem 19. Jahrhundert bis heute ge-       ■ Für Berufskraftfahrer soll zusätzlich zu den bestehen-     rung, generell die 44-Euro-Freigrenze nicht mehr an-
                          geben hat. Wesentliche Grundstrukturen der Steu-         den Verpflegungspauschalen ein neuer Pauschbetrag in         wendbar sein. Gutscheine sollen künftig nur noch dann
                          errechtsordnung haben bis heute Bestand. Gemes-          Höhe von acht Euro pro Tag eingeführt werden.                als Sachbezug qualifiziert werden können, wenn der
                          sen an den damaligen Umbrüchen verliefen alle            ■ Des Weiteren soll eine Steuerbefreiung von Sachleis-       Aussteller identisch ist mit dem Unternehmen, dessen
                          Steuerreformen seither eher moderat. Das NS-Re-          tungen des Arbeitgebers in Gestalt von Wohnraumüber-         Waren oder Dienstleistungen damit bezogen werden
                          gime erhöhte die Steuer- und Abgabenlast weiter.         lassung eingeführt werden.                                   können. Mit den geplanten Änderungen würde eine
                          Nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Wieder-                                                                         ganz erhebliche Einschränkung der bisherigen Waren-
                          aufbau in Westdeutschland auch mit sehr hohen            Umsatzsteuerliche Änderungen                                 gutscheinmodelle eintreten.
                          Steuersätzen. In der Wirtschaftswunderzeit der           ■ Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
                          50er Jahre wurden diese wieder schrittweise ge-          von sieben Prozent auch für E-Books, das heißt Bücher,
                          senkt und Steuervergünstigungen zur Wirtschafts-         Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form.
                          und Strukturförderung eingeführt. Die Politik der
                          60er und 70er Jahre verfolgte vor allem struktur-
                          politische Ziele und die Konsolidierung der öffent-
                          lichen Haushalte. Die 80er Jahre waren durch wirt-
                          schaftsliberale Tendenzen mit einer Absenkung der
                          Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen sowie
                          einem Ausbau indirekter Steuern geprägt. Anfang
                          der 90er Jahre verlangten die Folgen der deutschen
                          Wiedervereinigung insbesondere den Bürgern der
                          ehemaligen DDR enorme Anpassungen an das für
                          sie gänzlich neue Steuer- und Abgabensystem ab. Seit
                          der Finanzkrise Ende der 210er Jahre stehen Vertei-                                                                                                                       AdobeStock_GordonGrand

                          lungsfragen wieder verstärkt im Interesse.
                             Und wie sieht es heute mit der (Steuer-)Reform-
                          kraft aus? Vor allem Unternehmer sind frustriert von
                          immer komplizierteren, unverständlichen Regeln
                          und der ständig zunehmenden Bürokratieflut. Ge-
                          richte müssen Gesetzgeber und Verwaltung immer
                          öfter in die Schranken verweisen und werden zu-          Vereinfachte Steuererklärung für Rentner
                          nehmend zum Motor der Gesetzgebung. Seit Jahr-
                          zehnten bleibt es bei Diskussionen über „große“ und
                        „grundlegende“ Steuerreformen, die das System ge-
                                                                                   Pilotprojekt startet
                          rechter, einfacher und effizienter machen sollen. Der    In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklen­           Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten
                          Blick auf das aktuelle politische Hick-Hack bei einer    burg­Vorpommern und Sachsen ist ein Pilotprojekt zur         hat. Dazu gehören beispielsweise die elektronisch an die
                        „relativ überschaubaren“ Aufgabe einer Grundsteuer-        Vereinfachung der Steuererklärungen von Rentnern und         Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder
                          reform lässt erahnen, dass sich so schnell nichts än-    Pensionären gestartet.                                       Pensionen sowie Krankenversicherungsbeiträge. In das
                          dern wird. Wahrscheinlich wird sich die Erkenntnis                                                                    neue Steuerformular können dann ergänzend Spenden,
                          des Ökonomen Gustav von Schmoller († 1917) wei-          Um es den Alterseinkünftebeziehern zu erleichtern, ih-       Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Be-
                          terhin bewahrheiten: „Steuerreformen glückten den        ren Steuererklärungspflichten nachzukommen, wurde            lastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe
                          fähigsten Staatsmännern auch in den bestorganisier-      eine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften          Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetra-
                          testen Staaten nur in Zeiten der größten Not oder des    entwickelt, die lediglich aus zwei DIN A 4-Seiten be-        gen werden. Damit sind sämtliche steuerliche Pflich-
                          größten nationalen Aufschwungs“.                         steht. In einem Pilotprojekt soll dieses nun zunächst in     ten erledigt. Wenn allerdings noch weitere Einkünfte,
                                                                                   vier Bundesländern auf die Praxistauglichkeit getestet       wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus
                       Ihr                                                         werden. Der zusätzliche Service richtet sich gezielt an      Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb,
                                                                                   Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt be-          vorliegen, kann diese vereinfachte Steuererklärung nicht
                                                                                   reits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten      genutzt werden.

                       2 | www.shbb.de
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
A u s g a b e           2 / 2 0 1 9                                                                                                          Steuern und Rechnungswesen | S H B B J o u r n a l

Abgabe der Steuererklärungen

Neue Fristen
Der Gesetzgeber hat die Fristen für die Abgabe von Steu­        Weitere Besonderheiten gelten für Land- und Forst-         zugrunde liegen. Erzielt also eine Personengesellschaft
ererklärungen verlängert. Allerdings sollten diese künftig   wirte mit einem Betrieb, dessen Wirtschaftsjahr vom           Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die gesondert
strikter eingehalten werden als bisher, da ab dem Veranla­   Kalenderjahr abweicht. Die Steuererklärungen sind spä-        und einheitlich festzustellen sind, gilt die verlängerte Ab-
gungszeitraum 2018 anderenfalls zwingend Verspätungs­        testens sieben Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres         gabefrist lediglich für die Feststellungserklärung der Per-
zuschläge anfallen – auch wenn vom Finanzamt im Ein­         einzureichen, das heißt zum Beispiel bei einem Wirt-          sonengesellschaft. Die Einkommensteuererklärungen der
zelfall eine Fristverlängerung gewährt wird. Bisher hatten   schaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni, bis zum 31. Ja-     einzelnen Gesellschafter sind bereits bis Ende Juli bezie-
die Finanzbehörden diesbezüglich Ermessensspielräume.        nuar des Folgejahres. Wird die Erklärung durch einen          hungsweise Ende Februar des Folgejahres einzureichen.
                                                             Steuerberater erstellt, gewährt der Gesetzgeber eine Frist       Eine Fristverlängerung über die genannten Zeitpunkte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs-          von 13 Monaten nach Wirtschaftsjahresende, das heißt          hinaus soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, wenn
verfahrens wurden die Fristen für die Abgabe von Steuer-     im oben genannten Beispiel bis zum 31. Juli des Folgejah-     der Steuerpflichtige beziehungsweise der steuerliche Bera-
erklärungen neu geregelt. Nach wie vor wird dabei            res. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Sonderrege-    ter ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
zwischen steuerlich nicht beratenen und steuerlich be-       lung ausschließlich auf solche Steuererklärungen bezieht,        Für Fragen rund um die Abgabefristen für Ihre
ratenen Personen unterschieden. Steuerpflichtige, die        denen die Gewinnermittlung für den landwirtschaft-            Steuererklärung steht Ihnen Ihre Beratungsstelle zur
keinen Steuerberater mit der Fertigung ihrer Steuerer-       lichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar         Verfügung.
klärung beauftragt haben, müssen ihre Erklärung bis
zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.                        Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2018
  Für steuerlich beratene Steuerpflichtige verlängert sich                                                                                                            steuerlich
                                                                Steuerpflichtige                                              steuerlich Beratene
die Abgabefrist auf Ende Februar des Zweitfolgejahres. Die                                                                                                       nicht Beratene
Einkommensteuererklärung 2018 ist beispielsweise spätes-        Land- und Forstwirte mit einem Betrieb,                           13 Monate nach                  7 Monate nach
tens bis zum 2. März 2020 einzureichen – da der letzte Tag      dessen WJ vom Kalenderjahr abweicht                                dem WJ-Ende                    dem WJ-Ende
im Februar 2020 auf einen Samstag fällt und sich die Frist
                                                                Alle übrigen Steuerpflichtigen                                         02.03.2020                      31.07.2019
dadurch auf den nächsten Werktag verlängert.

Entschädigung für einen Regen-
wasserkanal

Steuerpflichtig?
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat in einem
Urteil aus September 2018 entschieden, dass die Ent­
schädigung, die ein Landwirt für die Verlegung und den
dauerhaften Betrieb eines Regenwasserkanals auf seinen
Ackerflächen in einer Tiefe von 3 bis 4 m von der Gemeinde
erhalten hat, den Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung zuzurechnen ist.
                                                                                                                                                                                    fotlolia_Eisenhans

Das FG orientierte sich bei seiner Entscheidung an einem
Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2009.
Darin ging es um die Frage, wie in landwirtschaftlichen
Flächen vorhandene Kiesvorkommen steuerlich zu be-
handeln sind. Nach Ansicht des BFH sind Erdschichten         Einreichung von Belegen zur Steuererklärung
unterhalb der Erdoberfläche bis zu einer Tiefe von ein
bis zwei Metern zusammen mit der Erd- beziehungs-
weise Ackerkrume Bestandteil des landwirtschaftlichen
                                                             Was ändert sich?
Grund und Bodens. Tiefere Schichten einschließlich           Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die Pflicht zur Belegvorlage bei Übermittlung einer
erschlossener Bodenschätze gehören hingegen zum              Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 abgeschafft worden. Seitdem kann auf die Einreichung von Papier­
steuerlichen Privatvermögen.                                 belegen verzichtet werden. Es besteht allerdings für Steuererklärungen ab 2017 eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Nach
   Im Urteilsfall des niedersächsischen FG erfolgte die      den Vorstellungen der Finanzverwaltung sollen Belege nur noch bei einem entsprechenden Anlass durch das zuständige
Verlegung des Regenwasserkanals in einer Tiefe von           Finanzamt angefordert werden. Diese Wandlung von Belegvorlagepflichten in Belegvorhaltepflichten und einer Einreichung
3 bis 4 m unter der Erdoberfläche. Der Landwirt erhielt      auf Einzelanforderung des Finanzamtes führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen und oftmals auch Ärger mit der
als Gegenleistung eine Barentschädigung sowie ein            Finanzverwaltung.
Grundstück übereignet.
   Nach Ansicht des FG müsse ein erschlossener               Die neue Belegvorhaltepflicht wird von den Finanzbehör-       bereits mit Abgabe der Steuererklärung eingereicht, um
Bodenschatz und die sich in ähnlicher Tiefe befindenden      den in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich in-        zeitaufwendige Rückfragen zu vermeiden. Dabei gilt: Je
Bodenschichten gleich beurteilt werden. Die im Urteils-      terpretiert. Einige Finanzverwaltungen fordern Belege nur     bedeutender und / oder komplexer ein Sachverhalt in einer
fall betroffenen Bodenschichten gehören daher zum            noch bei entsprechenden Anlässen an. Andere wiederum          Steuererklärung ist, desto eher sollten entsprechende Nach-
Privatvermögen. Bei der von der Gemeinde gezahlten           empfehlen, dass mit der Steuererklärung nicht grundsätz-      weise übermittelt werden, um zeitraubende Rückfragen zu
Vergütung handelt es sich, so das FG, um eine Nutzungs-      lich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege ver-      vermeiden. Bedeutend ist ein Sachverhalt beispielswei-
entschädigung und damit um Vermietungseinkünfte.             zichtet werden sollte. Eine einheitliche Rechtsmeinung        se, wenn dieser erstmalig oder auch nur einmalig auftritt,
Der Landwirt hatte der Gemeinde nicht nur das Recht          und Rechtsanwendung sieht anders aus.                         eine erhebliche Änderung gegenüber dem Vorjahr dar-
eingeräumt, den Regenwasserkanal zu verlegen, sondern           Für den Buchführungsverband als Ihr steuerlicher           stellt oder eine spürbare steuerliche Auswirkung nach
darüber hinaus auch ein Betretungsrecht zur Durch-           Berater gibt es nun zwei Lösungswege: Entweder wird auf       sich zieht.
führung von Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen.            die Einreichung von entsprechenden Belegen in dem Wis-           Solange die Finanzverwaltung eine digitale Einreichung
   Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.          sen verzichtet, dass die Finanzverwaltung in bestimm-         von Belegen im Rahmen der Steuererklärungen noch nicht
Der BFH muss nun entscheiden, ob er der Rechtsauf-           ten Fällen Belege anfordern wird, oder aufgrund der Er-       ermöglicht, wird Ihnen als Steuerpflichtigen und Ihrer
fassung des FG folgt.                                        fahrungen werden entsprechende Belege wie auch bisher         Beratungsstelle diese Arbeit nicht erspart bleiben.

                                                                                                                                                                     www.shbb.de | 3
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                                A u s g a b e            2 / 2 0 1 9

                     Aufgepasst bei Minijobs!

                     Neue Regeln für „Arbeit auf Abruf”
                     Arbeit auf Abruf bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach den          Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die fiktive        Dies gilt wegen des im Sozialversicherungsrecht gelten-
                     arbeitsvertraglichen Vereinbarungen seine Arbeitsleistung       Mindeststundenzahl von zehn auf 20 Stunden pro Woche         den Entstehungsprinzips auch dann, wenn der Arbeit-
                     entsprechend dem Arbeitsanfall im Unternehmen erbrin­           erhöht. Außerdem wurde gesetzlich geregelt, dass der         geber wegen Unkenntnis der Rechtslage nur die gerin-
                     gen muss. Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die Rah­       Arbeitgeber höchstens 20 Prozent weniger und 25 Pro-         gere tatsächliche Arbeitszeit vergütet. Diese Auffassung
                     menbedingungen für Abrufarbeitsverhältnisse geändert.           zent mehr als die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit       wurde durch die Spitzenverbände der Krankenkassen
                                                                                     abrufen darf. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit          im März 2019 bestätigt.
                     Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht es               und Planbarkeit für die Beschäftigten erhöhen. Ent-            Auch steuerlich hat das Überschreiten der 450-Eu-
                     Arbeitgebern, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fle-        hält der Arbeitsvertrag eine vereinbarte wöchentliche        ro-Grenze Folgen: Der Arbeitgeber hat Lohnsteuer vom
                     xibel einzufordern. Der Arbeitnehmer erhält monatlich           Arbeitszeit von beispielsweise 20 Stunden, darf der Ar-      Arbeitslohn auf Grundlage der abgefragten Lohnsteuer-
                     eine Vergütung für die tatsächlich geleisteten Arbeits-         beitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr als 25 Stunden         abzugsmerkmale einzubehalten.
                     stunden. Je nach Arbeitsanfall schwankt das Arbeitsent-         in der Woche anfordern und bei einer Anforderung von
                     gelt daher. Das Gesetz sieht vor, dass im Arbeitsvertrag        weniger als 16 Stunden in einer Woche muss er dem            Unser Rat:
                     eine bestimmte Mindestdauer der wöchentlichen und               Arbeitnehmer mindestens 16 Stunden vergüten.
                     täglichen Arbeitszeit enthalten ist. Außerdem muss der             Die verdoppelte fiktive Mindestarbeitszeit birgt erheb-   Als Arbeitgeber sollten Sie die Arbeitsverträge angestell-
                     Arbeitgeber den Arbeitnehmer mindestens vier Tage im            liche Risiken bei geringfügigen Beschäftigungsverhält-       ter Minijobber kontrollieren und gegebenenfalls eine
                     Voraus über den Arbeitseinsatz informieren.                     nissen, den so genannten 450-Euro-Minijobs: Enthält          Mindestarbeitszeit in den Arbeitsvertrag aufnehmen.
                        Enthielt der Arbeitsvertrag keine entsprechenden An-         der Arbeitsvertrag des Minijobbers keine vertragliche        Alternativ könnten Arbeitszeitkonten vereinbart wer-
                     gaben, galt nach der bis zum 31. Dezember 2018 gelten-          Arbeitszeit, hat der Arbeitnehmer ab Januar 2019 unter       den. Anders als bei einem Abrufarbeitsverhältnis erhält
                     den Rechtslage eine Mindestarbeitszeit von zehn Stun-           Berücksichtigung des derzeit geltenden Mindestlohns          der Arbeitnehmer dann ein gleichbleibendes, verstetig-
                     den in der Woche und eine tägliche Arbeitszeit von drei         von 9,19 Euro je Stunde und durchschnittlich 4,33 Ar-        tes Arbeitsentgelt, arbeitet aber je nach Bedarf unter-
                     Stunden als vereinbart. Der Arbeitnehmer hatte also             beitswochen im Monat einen Vergütungsanspruch in             schiedlich viele Stunden im Monat. Die Plus- und Mi-
                     auch dann Anspruch auf eine Vergütung für zehn ge-              Höhe von 795,85 Euro. Das Überschreiten der 450-Euro-        nusstunden werden auf dem Arbeitszeitkonto gesammelt
                     leistete Arbeitsstunden pro Woche, wenn der Arbeitge-           Minijobgrenze hat zur Folge, dass für den Arbeitnehmer       und sind innerhalb eines arbeitsvertraglich vereinbarten
                     ber diese tatsächlich gar nicht eingefordert hatte.             Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.         Zeitraums auszugleichen.

                                                                                                                                                                                                        AdobeStock_Minerva Studio
                     Pkw-Überlassung an Ehegatten

                     Bei Minijobs unüblich?
                     In vielen Familienbetrieben arbeiten auch Ehegatten, Kin­       den Firmenwagen auch uneingeschränkt und selbstbe-           Ehemanns nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Werde
                     der und andere nahe Angehörige des Unternehmers mit. Er­        teiligungsfrei für Privatfahrten zu nutzen. Der Sachbe-      der Pkw zu mehr als zehn Prozent betrieblich genutzt,
                     folgt die Mitarbeit aufgrund eines Arbeitsvertrages, sind für   zug hieraus wurde nach der sogenannten Ein-Prozent-          könne das Fahrzeug dem gewillkürten Betriebsver-
                     die steuerliche Anerkennung bestimmte Regeln zu beach­          Regelung ermittelt und auf die monatliche Vergütung          mögen des Ehemanns zugeordnet werden. In diesem
                     ten. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil aus       von 400 Euro angerechnet.                                    Fall wären die gesamten Fahrzeugaufwendungen als
                     Oktober 2018 entschieden, dass die Firmenwagenüberlas­             Das Finanzamt erkannte nach einer Außenprüfung            Betriebsausgaben abzugsfähig, und es läge eine Nut-
                     sung bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis un­       das Arbeitsverhältnis nicht an und ordnete das der Ehe-      zungsentnahme des Ehemanns durch die tatsächliche
                     ter Ehegatten nur in sehr engen Grenzen anzuerkennen ist.       frau überlassene Fahrzeug dem steuerlichen Privatver-        Pkw-Nutzung der Ehefrau vor. Diese wäre entweder
                                                                                     mögen des Ehemanns zu. Die im Zusammenhang mit               anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder
                     Verträge unter nahen Angehörigen werden steuerlich              dem Fahrzeug stehenden Aufwendungen, die Lohnauf-            bei einer mindestens 50-prozentigen betrieblichen Nut-
                     nur dann anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam             wendungen sowie den als Betriebseinnahme erfassten           zung nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln.
                     sind, inhaltlich dem entsprechen, was auch fremde Dritte        Sachbezug ließ das Finanzamt unberücksichtigt.
                     miteinander vereinbaren würden und tatsächlich durch-           Der BFH gab dem Finanzamt teilweise Recht. Im Ur-
                     geführt werden.                                                 teilsfall seien die konkreten Konditionen der Firmen-
                                                                                                                                                  Unser Rat:
                       In dem vom BFH zu entscheidenden Verfahren war                wagenüberlassung fremdunüblich. Durch die unein-             Die Überlassung eines Firmenwagens an Ehegatten
                     die Ehefrau hauptberuflich teilzeitbeschäftigte Arbeit-         geschränkte und selbstbeteiligungsfreie Überlassung          kann auch nach dem aktuellen BFH-Urteil fremdüb-
                     nehmerin. Nebenbei war sie im Einzelhandelsbetrieb              des Firmenwagens sei die Ehefrau in der Lage, durch          lich sein, wenn die Privatnutzung zum Beispiel durch
                     ihres Ehegatten als Büro- und Kurierkraft auf Mini-             eine intensive private Verwendung den Wert ihres             Zuzahlungen oder eine Kilometerbegrenzung des Ar-
                     jobbasis angestellt. Zu ihren Aufgaben gehörten Büro-           Vergütungsanspruchs zu steigern. Dies führe beim             beitnehmer-Ehegatten beschränkt ist. Der Arbeitge-
                     tätigkeiten, die vom Homeoffice aus erledigt wurden,            Ehemann zu einem nicht kalkulierbaren Kostenrisiko.          ber-Ehegatte sollte daher vor Überlassung des Firmen-
                     sowie Außendiensttätigkeiten. Für die Erledigung der            Die Lohnaufwendungen sowie der Sachbezug waren               wagens prüfen, ob Barlohn und Pkw-Kosten einerseits
                     Kurierfahrten stellte der Ehemann seiner Ehefrau einen          daher steuerlich nicht anzuerkennen. Allerdings sei die      sowie die Arbeitskraft des Ehegatten andererseits weit-
                     Firmenwagen zur Verfügung. Die Ehefrau war berechtigt,          Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen des             gehend gleichwertig sind.

                      4 | www.shbb.de
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
A u s g a b e           2 / 2 0 1 9                                                                                                        Steuern und Rechnungswesen | S H B B J o u r n a l

Krankenkassenbeiträge für Kinder

Sonderausga-
ben der Eltern?
Seit 2010 können Eltern unter bestimmten Vorausset­
zungen die Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträge ih­
rer Kinder als eigene Sonderausgaben steuerlich geltend
machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem
Urteil aus März 2018 die Abzugsmöglichkeiten einge­
schränkt. Die Finanzverwaltung hält jedoch unverändert
an ihrer großzügigeren Auffassung fest.

Eltern können Kranken- und Pflegeversicherungsbei-

                                                                                                                                                                               photocase_peiler
träge ihrer Kinder ohne weiteres als Sonderausgaben
geltend machen, wenn die Eltern Versicherungsnehmer
sind. Sind hingegen die Kinder Versicherungsnehmer,
können die Beiträge nur dann bei den Eltern als eige-
ne Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn diese           Berufstätigkeit während der Ausbildung
die Beiträge aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsver-
pflichtung tatsächlich getragen haben und für das Kind
ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
                                                              Kindergeldanspruch?
   In einem Urteil aus März 2018 hatte der BFH über die       Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat mit Urteil      eine Ausbildung an der landwirtschaftlichen Fachschule.
Frage zu entscheiden, ob die Abzugsmöglichkeit auch           aus September 2017 entschieden, dass Eltern in der Zeit,    Die Eltern beantragten für die Zeit des Praxisjahrs Kin-
dann besteht, wenn sich das Kind in einer Ausbildung          in der ihr Kind vor Beginn der zweijährigen Ausbildung      dergeld mit der Begründung, dass die Ausbildung zum
befindet und der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträ-         an einer Fachschule für Agrarwissenschaften ein vorge­      Landwirt und die zweijährige Fachschule eine einheit-
ge von der Ausbildungsvergütung einbehält. Der BFH            schriebenes Praxisjahr absolviert, keinen Anspruch auf      liche Berufsausbildung darstellen.
bejahte diese Frage grundsätzlich, da die Unterhalts-         Kindergeld hatten.                                             Die Kindergeldkasse lehnte den Antrag ab, und das
verpflichtung der Eltern auch die Versicherungsbeiträ-                                                                    FG bestätigte diese Entscheidung. Das Kind habe be-
ge umfasst. Allerdings sei der Sonderausgabenabzug bei        Eltern haben für Kinder bis zur Vollendung des 25. Le-      reits mit Abschluss der Berufsausbildung zum Land-
den Eltern nur zulässig, wenn die Eltern die Versiche-        bensjahrs Anspruch auf Kindergeld, wenn sich diese in       wirt eine Erstausbildung abgeschlossen. Der Besuch der
rungsbeiträge entweder unmittelbar gezahlt oder sie dem       einer Berufsausbildung befinden oder ein Studium ab-        Fachschule sei als Zweitausbildung zu qualifizieren. Zwar
Kind als Barunterhalt erstattet haben.                        solvieren. Dies gilt sowohl für Erstausbildung / Erststu-   können mehrere Ausbildungen zu einer einheitlichen
   Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Ap-        dium als auch für ein/e weitere/s Ausbildung/Studium.       Berufsausbildung zusammengefasst werden, wenn die
ril 2019 beschlossen, ihre bisherige großzügigere Verwal-     Nach Abschluss einer/s erstmaligen Berufsausbildung/        einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich und inhaltlich
tungsauffassung trotz der jüngsten BFH-Rechtsprechung         Erststudiums wird ein Kind allerdings nur berücksich-       aufeinander abgestimmt sind. Davon könne vorliegend
weiterhin beizubehalten. Für den Sonderausgabenabzug          tigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschäd-    aber nicht ausgegangen werden, weil sich die zweijäh-
kommt es somit nicht darauf an, ob die Beiträge durch         lich sind Tätigkeiten bis zu einer wöchentlichen Arbeits-   rige Fachschule erst nach einer einjährigen Berufstä-
die Eltern in Form von Bar- oder Sachunterhaltsleistun-       zeit von bis zu 20 Wochenstunden.                           tigkeit anschließen kann. Die Berufstätigkeit führe zu
gen getragen werden. Damit tragen Eltern die Versiche-           In dem Urteilsfall absolvierte ein Kind zunächst ei-     einem Einschnitt und lasse den zeitlichen Bezug entfal-
rungsbeiträge ihrer Kinder auch dann, wenn sie ihnen          ne Ausbildung zum Landwirt und war anschließend             len. Den Eltern stand damit kein Anspruch auf Kinder-
im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung zum Beispiel          im Rahmen eines Praxisjahres in Vollzeit im Betrieb         geld zu, da das Praxisjahr als schädliche Erwerbstätig-
kostenlose Unterkunft und Verpflegung gewähren.               der Eltern tätig. Im Anschluss daran begann das Kind        keit anzusehen ist.

Derzeitige gesetzliche Regelungen sind verfassungswidrig

Stiefkindadoption
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Ende März           Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Eine Recht-     die Angleichung bedeuten, dass das adoptierte Stiefkind
2019 entschieden, dass die derzeit bestehenden Regeln zur     fertigung zur Ungleichbehandlung gebe es in diesen          in den Genuss des niedrigeren Steuersatzes der Steuer-
Adoption von Stiefkindern in nicht ehelichen Familien mit     Fällen nicht. Auch nicht eheliche Familien können ei-       klasse I käme sowie einen Steuerfreibetrag in Höhe von
dem Grundgesetz unvereinbar sind.                             nem Kind ein stabiles familiäres Umfeld bieten. Zudem       400.000 Euro beanspruchen könnte. Nach bisheriger
                                                              verhindere die derzeitige Rechtslage, eine Bindung zwi-     Rechtslage gehört das nichteheliche Stiefkind im Verhält-
Rechtliche Grundlagen                                         schen Kind und Stiefelternteil in nicht ehelichen Fami-     nis zum Stiefelternteil der ungünstigeren Steuerklasse
In nicht ehelichen Lebensgemeinschaften mit einem             lien rechtlich ausreichend abzusichern. Das BVerfG hat      III an und erhält einen Freibetrag in Höhe von lediglich
Kind, in denen nur einer der Partner rechtlich als El-        dem Gesetzgeber auferlegt, bis zum 31. März 2020 eine       20.000 Euro. Stiefkinder in ehelichen Familien sind be-
ternteil gilt, würde nach bisheriger Rechtslage eine Ad-      verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis dahin ist das    reits nach derzeitiger Rechtslage den rechtlichen Kindern
option des Kindes durch den anderen Partner oftmals           geltende Recht auf nicht eheliche Stiefkindfamilien nicht   in der Erbschaft- und Schenkungsteuer gleichgestellt.
zu einem ungewollten Ergebnis führen. Wollte in die-          anwendbar und Verfahren zur Adoption nicht ehelicher
sen nicht ehelichen Familien der Stiefelternteil das Kind     Stiefkinder sind auszusetzen.                               Volljährigenadoption
des rechtlichen Elternteils adoptieren, so war dies nur                                                                   Auch zur Volljährigenadoption gibt es Neuigkeiten aus
unter der Voraussetzung möglich, dass das Verwandt-           Mögliche steuerliche Folgen                                 der Rechtsprechung: Die Adoption eines Volljährigen
schaftsverhältnis zum rechtlichen Elternteil erlischt. Nur    Die Angleichung einer Stiefkindadoption in nicht ehe-       ist unter der Voraussetzung möglich, dass diese sittlich
wenn beide Partner verheiratet waren, konnte der Stief-       lichen Beziehungen an die in ehelichen Familien zöge        gerechtfertigt ist, was insbesondere dann der Fall sein
elternteil das Kind des rechtlichen Elternteils adoptieren,   auch steuerliche Veränderungen nach sich. Das adop-         soll, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzu-
ohne dass das Verwandtschaftsverhältnis zum recht-            tierte Stiefkind wäre im Verhältnis zum adoptierenden       nehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstan-
lichen Elternteil der Familie endete.                         Stiefelternteil einem eigenen Kind gleichgestellt. Im Be-   den ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Januar
   Die bisherige Regelung wurde damit begründet, dass         reich der Einkommensteuer hätte der adoptierende Stief-     2019 nun entschieden, dass ein solches Eltern-Kind-
zum Wohle des Kindes dieses nur in stabilen Familien-         elternteil einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag so-      Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem
verhältnissen adoptiert werden solle, was durch eine Ehe      wie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder    Anzunehmenden auch dann bestehen könne, wenn der
am besten gewährleistet sei. Hierin hat das BVerfG ei-        Ausbildungsbedarf des Kindes. Auch Kindergeld stünde        Anzunehmende ein gutes Verhältnis zu seinen leibli-
ne Benachteiligung gesehen, die gegen den allgemeinen         ihm zu. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer würde        chen Eltern hat.

                                                                                                                                                                  www.shbb.de | 5
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen / GmbH Spezial                                                                                                                      A u s g a b e           1 / 2 0 1 9

                    Allgemeiner Fahrschulunterricht
                    Keine Umsatzsteuerbefreiung
                    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt mit Urteil aus        nicht an. In der gerichtlichen Auseinandersetzung hat-

                                                                                                                                                                                                                            AdobeStock_vikakurylo81
                    März 2019 eine Umsatzsteuerbefreiung für den Fahrschul­        te der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2017 ein Vorab-
                    unterricht für die Kfz­Klassen B (Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen     entscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Dieser
                    Gesamtgewicht) und C1 (Fahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen        hat nun entschieden und lehnt eine Steuerbefreiung ab,
                    Gesamtgewicht) ab. Nach Auffassung des EuGH ist Fahr­          da der Fahrschulunterricht die Anforderungen an ei-
                    schulunterricht nicht mit einem umsatzsteuerfreien Schul­      nen umsatzsteuerbefreiten Schul- oder Hochschulun-
                    oder Hochschulunterricht vergleichbar.                         terricht nicht erfüllt. Es handelt sich vielmehr um einen

                    Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht sind bestimm-
                                                                                   spezialisierten Unterricht, der für sich allein nicht der für
                                                                                   den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden
                                                                                                                                                                       Frühstück
                    te Unterrichtsleistungen umsatzsteuerfrei, beispielswei-       Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kennt-                                  Es bleibt bei 19 % Umsatzsteuer
                    se auch der Unterricht                                                                            nissen und Fähigkeiten
                    durch Ersatzschulen,                                                                              in Bezug auf ein breites                         Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt für Übernachtungs­
                    Hochschulen oder Pri-                                                                             und vielfältiges Spekt-                          leistungen, beispielsweise in einem Hotel oder in einer
                    vatschulen, die nach ei-                                                                          rum von Stoffen gleich-                          Ferienwohnung, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sie­
                    ner Bescheinigung der                                                                             kommt.                                           ben Prozent. Keine Anwendung findet der ermäßigte Um­
                    Kultusbehörde auf ei-                                                                                Die abschließende                             satzsteuersatz auf Nebenleistungen der Übernachtung,

                                                                                                                 AdobeStock_Gerhard Seybert
                    nen Beruf oder auf ei-                                                                            Entscheidung über die                            wenn diese nicht unmittelbar der Vermietung dienen.
                    ne Prüfung vorbereiten.                                                                           Umsatzsteuerfreiheit
                       In dem Urteilsfall                                                                             der Fahrschule muss                              Mit der Rechtsfrage, ob ein Frühstück unmittelbar der
                    war eine Fahrschule                                                                               nun der Bundesfinanz-                            kurzfristigen Vermietung dient und wie in diesem Zu-
                    in der Rechtsform ei-                                                                             hof treffen. Allerdings                          sammenhang das Frühstück in einem Hotel zu besteuern
                    ner GmbH Klägerin.                                                                                bestehen nach dem Ur-                            ist, hatte sich jüngst das Finanzgericht Berlin-Branden-
                    Sie machte für den Fahrschulunterricht für die Klas-           teil des EuGH kaum noch Zweifel daran, dass die Um-                                 burg auseinanderzusetzen. Nach dessen Entscheidung
                    sen B und C1 die Umsatzsteuerfreiheit geltend. Die Fi-         satzsteuerfreiheit für den Fahrschulunterricht für die                              aus November 2018 ist das Frühstück im Hotel zwar ei-
                    nanzverwaltung erkannte die Umsatzsteuerfreiheit               Klassen B und C1 auch vom BFH verneint wird.                                        ne Nebenleistung der ermäßigt besteuerten Übernach-
                                                                                                                                                                       tungsleistung, aber aufgrund eines ausdrücklichen
                                                                                                                                                                       Aufteilungsgebots im Gesetz gesondert mit dem Regel-
                                                                                                                                                                       steuersatz von 19 Prozent zu besteuern. Das Urteil ist
                                                                                                                                                                       mittlerweile rechtskräftig geworden.
                                                                                                                                                                          Das Finanzgericht hält das gesetzliche Aufteilungs-
                                                                                                                                                                       gebot für rechtens, obwohl der Europäische Gerichts-
                                                                                                                                                                       hof bereits entschieden hat, dass eine einheitliche Leis-
                                                                                                                                                                       tung, die aus einer Haupt- und einer Nebenleistung
                                                                                                                                                                       besteht, mit dem für die Hauptleistung maßgeblichen
                                                                                                                                                                       Umsatzsteuersatz zu besteuern ist. Dies wäre bei einer
                                                                                                                                                                       Hotelübernachtung mit Frühstück der ermäßigte Um-
                                                                                                                                                                       satzsteuersatz von sieben Prozent. Nach Auffassung des
                                                                                                                                                                       Finanzgerichts ist der deutsche Gesetzgeber allerdings
                                                                                                                                                                       dazu befugt, ein spezielles Aufteilungsgebot gesetz-
                                                                                                                                                                       lich zu verankern. Da das oben genannte Urteil bereits
                                                                                                                                              AdobeStock_seventyfour

                                                                                                                                                                       rechtskräftig geworden ist, wird es leider nicht zu einer
                                                                                                                                                                       Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommen. Eine
                                                                                                                                                                       Überprüfung durch das oberste Finanzgericht wäre
                                                                                                                                                                       durchaus von Interesse gewesen.

                    Schwimmunterricht                                                                                                                                  Finanzierungshilfen
                                                                                                                                                                       durch Gesellschafter
                    umsatzsteuerfrei?
                    EuGH ist gefragt                                                                                                                                   Neue Regeln
                    Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt daran, ob die Um­           ist Schwimmunterricht steuerfrei, wenn er von Einzel-                               In Ausgabe 4/2017 hatte das SHBB Journal darüber be-
                    sätze einer Schwimmschule nach Unionsrecht steuerfrei          unternehmern erteilt wird. Die Vorlage an den EuGH                                  richtet, dass der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisheri-
                    sind. Nun muss der Gerichtshof der Europäischen Union          war nun allerdings erforderlich, weil dieser in einem                               ge Rechtsprechung, wonach Finanzierungshilfen, die ein
                    (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens             aktuellen Urteil zur Frage der Steuerbefreiung von Fahr-                            Gesellschafter seiner GmbH in Form von Darlehen oder
                    Stellung nehmen.                                               schulunterricht eine einschränkende Auslegung des Un-                               Bürgschaftsübernahmen gewährt, steuerlich zu nach-
                                                                                   terrichtsbegriffs vorgenommen hat. Darüber hinaus ist                               träglichen Anschaffungskosten seiner GmbH-Beteili-
                    In dem zugrunde liegenden Sachverhalt bietet die Klä-          die Frage zu klären, ob die Klägerin, in diesem Fall kei-                           gung führen, geändert hat. Der BFH begründete die neue
                    gerin in der Rechtsform einer GbR Schwimmkurse für             ne natürliche Person, sondern eine Gesellschaft bürger-                             Rechtsprechung mit der Aufhebung des sogenannten
                    Kinder an. Sie behandelt die von den Eltern vergüteten         lichen Rechts, eine Privatlehrerin im Sinne der EU-Mehr-                            Eigenkapitalersatzrechts im Jahr 2008 und entschied,
                    Schwimmkurse als umsatzsteuerfrei. Das nationale Um-           wertsteuersystemrichtlinie ist. Nach Auffassung des BFH                             dass die neue Rechtsprechung erst für Finanzierungs-
                    satzsteuergesetz sieht hierfür keine spezielle Steuerbefrei-   dürfte es sachlich nicht zu rechtfertigen sein, dass Ein-                           hilfen gilt, die ab Bekanntwerden des neuen Urteils ab
                    ung vor. Unter Bezugnahme auf die EU-Vorschriften ist          zelunternehmer Schwimmunterricht steuerfrei ertei-                                  dem 27. September 2017 gewährt werden.
                    allerdings eine umsatzsteuerfreie Behandlung möglich.          len können, während die gleichen Leistungen bei einer                                  Es war seinerzeit ungewiss, ob die Finanzverwaltung
                       Mit dem Vorabentscheidungsersuchen will der BFH             gemeinsamen Unterrichtstätigkeit in der Rechtsform                                  eine Übergangsregelung schaffen wird. Die Finanzver-
                    nun klären lassen, ob der Begriff des Schul- und Hoch-         einer Personengesellschaft steuerpflichtig sein sollen. Es                          waltung hat sich mit Schreiben aus April 2019 dagegen
                    schulunterrichts auch die Erteilung von Schwimmunter-          bleibt nun abzuwarten, wie der EuGH in dieser Rechts-                               entschieden und wendet die neue BFH-Rechtsprechung
                    richt umfasst. Für die Steuerfreiheit auf dieser Grundlage     frage entscheidet.                                                                  zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen konse-
                    spricht die bisherige Rechtsprechung des BFH. Danach                                                                                               quent an

                     6 | www.shbb.de
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
A u s g a b e            2 / 2 0 1 9                                                                                                                    GmbH-Spezial / Recht | S H B B J o u r n a l

Gewinnabführungsverträge anpassen

Frist beachten!
Hat sich eine GmbH durch einen Gewinnabführungsver­           2013 geschlossen wurden, ausdrücklich die Verlustüber-        nunmehr aus Vertrauensschutzgründen eine Über-
trag im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) verpflichtet, ih­     nahme entsprechend der Vorschriften des § 302 AktG            gangsregelung dergestalt getroffen, dass Gewinnabfüh-
ren ganzen Gewinn an ein anderes gewerbliches Unterneh­       vereinbart wurde. Dieser Paragraf des Aktiengesetzes          rungsverträge, die keinen Verweis auf die entsprechende
men als Organträger abzuführen, so hat der Organträger        wurde im Jahr 2004 um eine Verjährungsregelung er-            Anwendung von § 302 AktG enthalten, bis zum Ablauf
umgekehrt Verluste, die die GmbH erwirtschaftet, aus­         gänzt. Die Finanzverwaltung hatte es mit BMF-Schrei-          des 31. Dezember 2019 an die seit 2013 geltende Rege-
zugleichen.                                                   ben aus Dezember 2005 nicht beanstandet, wenn vor             lung angepasst werden müssen. Erfolgt eine solche An-
                                                              Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossene Gewinn-          passung nicht, entfällt danach die steuerliche Anerken-
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines           abführungsverträge nicht entsprechend angepasst wur-          nung des betreffenden Gewinnabführungsvertrages
Gewinnabführungsvertrages ist unter anderem, dass in          den. Aufgrund eines anders lautenden Urteils des Bun-
Gewinnabführungsverträgen, die vor dem 27. Februar            desfinanzhofes aus Mai 2017 hat die Finanzverwaltung

                                                                                                                                                                                   fotolia_Anselm Baumgart
Dienst- und Geschäftsreisen ins europäische Ausland

Ohne A1-Bescheinigung kann es teuer werden
Bereits seit 2010 haben deutsche Arbeitnehmer für einen       Das Gleiche gilt für Gewerbetreibende, Land- und Forst-       Beantragung alternativ auch über die kostenlose elek-
vorübergehenden Einsatz im europäischen Ausland die           wirte, Freiberufler oder andere selbständig Tätige, die       tronische Ausfüllhilfe im Internet unter „sv.net“ erfol-
sogenannte A1­Bescheinigung mit sich zu führen, um in so­     im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausge-              gen. Da die Umstellung auf das elektronische Verfahren
zialversicherungsrechtlicher Hinsicht eine Doppelverbeitra­   übten selbständigen Tätigkeit eine Geschäftsreise ins         in vielen Fällen nicht rechtzeitig erfolgen konnte, wurde
gung zu vermeiden. Das Gleiche gilt für Gewerbetreibende,     europäische Ausland machen. Auch sie benötigen als            von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Land­ und Forstwirte, Freiberufler oder andere selbstän­      Nachweis für die Weitergeltung des deutschen Sozial-          übergangsweise bis zum 30. Juni 2019 auch weiterhin die
dig Tätige, die im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland     versicherungsrechts die A1-Bescheinigung.                     Verwendung von Papier-Ausdrucken zugelassen.
ausgeübten selbständigen Tätigkeit eine Geschäftsreise ins
Ausland unternehmen. Neu ist allerdings, dass die auslän­     Bescheinigung bei Dienstreisen immer mitführen                Verstärkte Kontrollen im Ausland
dischen Behörden das Mitführen der A1­Bescheinigung ver­      Unbedingt zu beachten ist, dass die entsandten Arbeit-        Nach Verlautbarungen von Arbeitgeberseite finden der-
stärkt kontrollieren und gegebenenfalls empfindliche Buß­     nehmer und selbständig Tätigen bei jeder Dienst- oder         zeit verstärkt Kontrollen im EU-Ausland statt, insbeson-
gelder verhängen, wenn die Bescheinigung fehlt. Außerdem      Geschäftsreise eine gültige A1-Bescheinigung mit sich         dere in Österreich und Frankreich sowie in Rumänien
haben Arbeitgeber ab 1. Juli 2019 die A1­Entsendebeschei­     führen. Sie muss für jeden grenzüberschreitenden Ein-         und in der Schweiz. So werden entsandte Arbeitnehmer
nigung für ihre Mitarbeiter verpflichtend im elektronischen   satz gesondert beantragt und mitgeführt werden, nur           oftmals bereits auf Flughäfen kontrolliert. Prüfer lassen
Verfahren zu beantragen.                                      dann ist eine sozialversicherungsrechtliche Doppelver-        sich in Hotels die entsprechende Gästeliste zeigen und
                                                              sicherung ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, wie    gehen gezielt auf Dienst- und Geschäftsreisende zu. Im
Wer ausschließlich in Deutschland lebt und arbei-             lange der vorübergehende Einsatz im Ausland dauert, eine      Fokus der Prüfer stehen insbesondere auch Baustellen.
tet, hat es auch nur mit dem Sozialversicherungssys-          zeitliche Toleranz- oder Bagatellgrenze existiert nicht. Es   Können entsandte Arbeitnehmer oder aber auch Selbstän-
tem Deutschlands zu tun. Wird daneben eine vorüber-           gibt derzeit allerdings Bestrebungen, kurzzeitige Dienst-     dige im Rahmen ihrer Geschäftsreise bei entsprechenden
gehende Tätigkeit im Ausland aufgenommen, findet              und Geschäftsreisen aus dem Anwendungsbereich der             Kontrollen eine A1-Bescheinigung nicht vorlegen, dann
grundsätzlich auch das ausländische Sozialversiche-           Vorschriften herauszunehmen. Eine entsprechende Aus-          verhängen insbesondere Österreich und Frankreich der-
rungsrecht Anwendung. Es droht dann eine sozialver-           nahmeregelung liegt bisher allerdings noch nicht vor.         zeit empfindliche Bußgelder, und zwar sowohl gegen
sicherungsrechtliche Doppelverbeitragung. Diese wird                                                                        Arbeitgeber als auch gegen den entsandten Arbeitneh-
durch bilaterale Sozialversicherungsabkommen vermie-          Spätestens ab 1. Juli 2019 elektronische Antragstellung       mer. Andere Staaten erheben für jeden Tag der auslän-
den. Danach soll nur das Sozialversicherungsrecht eines       Seit Anfang 2019 haben Arbeitgeber für die Beantragung        dischen Erwerbstätigkeit Sozialversicherungsbeiträge.
Staates Anwendung finden. Auf europäischer Ebene re-          der A1-Bescheinigung das neue elektronische Antrags-          Außerdem kann entsandten Arbeitnehmern der Zutritt
geln dies entsprechende EU-Verordnungen. Sie gelten           und Bescheinigungsverfahren A1 zu nutzen. Dieses              zu einer Baustelle oder zu einem Messegelände versagt
für alle EU-Mitgliedstaaten, für die EWR-Staaten Island,      Verfahren gilt nur für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft      werden. Österreich und Frankreich sehen derzeit offen-
Liechtenstein und Norwegen sowie für die Schweiz. Für         und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, nicht aber        bar von Bußgeldern ab, wenn im Rahmen der Kontrollen
die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen ihres              für Beamte, Selbständige und für Personen, die gewöhn-        nachgewiesen werden kann, dass die A1-Bescheinigung
deutschen Beschäftigungsverhältnisses in einen der            lich in mehreren EU-Mitgliedstaaten beschäftigt sind.         zumindest vor der Entsendung beantragt wurde. Ist bei
vorgenannten Staaten, zum Beispiel um einen Auftrag           Für Letztere gilt weiterhin das bisherige Papierverfah-       kurzfristigen Dienst- oder Geschäftsreisen die A1-Be-
abzuwickeln oder eine Messe zu besuchen, ergibt sich          ren. Für eine Entsendung des Arbeitnehmers in einen           scheinigung nicht mehr rechtzeitig eingetroffen, sollte so-
danach Folgendes: Ist der Auslandseinsatz im Voraus           anderen EU-Mitgliedstaat, einen EWR-Staat oder in die         mit zumindest eine Kopie des Antrages mitgeführt wer-
auf maximal 24 Monate zeitlich begrenzt, dann findet          Schweiz hat der Arbeitgeber im Voraus den digitalen           den. Im Rahmen des elektronischen A1-Verfahrens ist es
für den entsandten Arbeitnehmer allein das deutsche           Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung an die          daher das Ziel der zuständigen Sozialversicherungsträger,
Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung, auch            zuständige Stelle zu senden. Die Zuständigkeit rich-          dass die verwendeten Entgeltabrechnungsprogramme
hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzes im Ausland.        tet sich danach, wie der Arbeitnehmer sozialversichert        eine entsprechende elektronische Auftragsbestätigung
Der Nachweis der Entsendung wird gegenüber den aus-           ist. Die Teilnahme am elektronischen Antrags- und Be-         generieren können, die nach Übermittlung des elektro-
ländischen Behörden durch eine vom deutschen Sozial-          scheinigungsverfahren A1 erfolgt über die gängigen            nischen Antrages unmittelbar ausgedruckt und sodann
versicherungsträger ausgestellte A1-Entsendebeschei-          systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme mit               mitgeführt werden kann. Bis dahin könnte in diesen Fäl-
nigung geführt. Diese A1-Bescheinigung bestätigt die          einem entsprechenden Zusatzmodul für A1. Steht ei-            len hilfsweise ein Screenshot des Antrages im Rahmen
Fortgeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts.          ne solche Lohnsoftware nicht zur Verfügung, kann die          der Dienst- oder Geschäftsreise mitgeführt werden.

                                                                                                                                                                      www.shbb.de | 7
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
S H B B J o u r n a l | Internes

Karrierestart bei der SHBB

Erfolgreiche Prüfungen des Abschlussjahrganges 2018/2019
Die SHBB bietet als überregionale Steuerberatungsorganisati­                       geber. Jedes Jahr beginnen 50 bis 60 Auszubildende sowie 10 bis                             und Studierende als auch bereits Berufserfahrene finden hier
on hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschan­                       15 Steuerberateranwärter/innen ihre berufliche Zukunft im Un­                               speziell auf sie abgestimmte, umfassende Informationen über die
cen für seine Auszubildenden. Darüber hinaus ist der Buchfüh­                      ternehmensverbund. Das Karriereportal deine­zukunft­steu­                                   verschiedenen Berufsbilder, über Aufstiegschancen und über den
rungsverband mit seinen verbundenen Unternehmen seit vielen                        ern.de informiert über die zahlreichen Ausbildungs­ und Kar­                                Unternehmensverbund.
Jahrzehnten ein attraktiver, leistungsfähiger und sicherer Arbeit­                 rieremöglichkeiten für seine Mitarbeiter/innen. Sowohl Schüler

 Im Prüfungszeitraum 2018/2019 haben 49 Auszubildende aus dem Unternehmensverbund erfolgreich die Prüfung zur/zum Steuerfachangestellten sowie eine Auszubildende die Prüfung zur Kauffrau
 für Büromanagement absolviert. Sieben Steuerfachangestellte haben sich zur/zum Steuerfachwirt/in weiterqualifiziert. (alphabetische Reihenfolge, in Klammern die jeweilige Ausbildungskanzlei)

  Steuerfachangestellte/r                                                                                                                                                                           Kauffrau für Büromanagement
 Jascha Ahrens (Henstedt-Ulzburg)          Sarah Koffmahn (Pattensen)                    Alexandra Peters (Kiel)                       Alana Nathalie Toelstede (Neumünster)                        Celina Reysen (Bad Oldesloe)
 Sinah Berthelsen (Bad Segeberg)           Julia Kramer (Wilster)                        Daniel Sachau (Nortorf)                       Franziska Waghals (Bad Doberan)
 Thorben Boysen (Kiel)                     Sarah Malewski (Eutin)                        Aron Schalk (Kappeln)                         Laura Weintraut (Schleswig)
                                                                                                                                                                                                    Steuerfachwirt/innen
                                                                                                                                                                                                   Carina Barthen (Preetz)
 Dominik Brauckmann (Kiel)                 Vanessa Matzkows (Kröpelin)                   Carolin Schlabes (Stuvenborn)                 Sarah Wenghöfer (Bad Segeberg)
                                                                                                                                                                                                   Stefan Dittmann (Bernau)
 Celine Gesterling (Bad Segeberg)          Merle Meetz (Burg)                            Ann-Cathrin Stahmer (HH-Vierlande)            Niklas Magnus Wimmer (Mittelangeln)
                                                                                                                                                                                                   Dennis Eichstedt (Heide)
 Bahne Hansen (Tellingstedt)               Marlene Meinert (Lübeck)                      Maja Steinmatz (Bad Oldesloe)                 Dustin-Niklas Winkelmann (Grömitz)
                                                                                                                                                                                                   Martje Helms (Tarp)
 Inke Hansen (Kropp)                       Edward Miller (Bad Oldesloe)                  Florian Steinmetz (Kiel)                      Juliane Winter (Kiel)
                                                                                                                                                                                                   Levke Möllgaard (Flensburg)
 Sönje Haß (Elmshorn)                      Henning Paustian (Kiel)                       Lisa Sophie Tedsen (Eiderstedt)               Carsten Wohler (Oldenburg)
                                                                                                                                                                                                   Viviane Schneider (Rostock)
 Lukas Kilian Heide (Neumünster)           Tobias Porczynski (Hildesheim)                Meral Temel (Bad Oldesloe)                    Luisa Wohlgemuth (Teterow)
                                                                                                                                                                                                   Anna-Maria Thiel (Rostock)
 Birgit Henningsen (Schleswig)             Johanna Ramm (Bredstedt)                      Katharina Teske (Schleswig)                   Jesper Wullweber (Bad Segeberg)
 Nils Johannsen (Heide)                    Johanna Reher (Bad Segeberg)                  Nathalie Thee (Leck)                                                                                       Das SHBB Journal gratuliert allen Absolventen
 Anneke Jochims (Meldorf)                  Magdalena Rohwein (Heide)                     Momme Ingwer Thiesen (Südtondern)                                                                          zu ihrer erfolgreich bestandenen Prüfung
 Jörn Junkuhn (Neumünster)                 Sönke Pay Rossen (Leck)                       Finn Thomsen (Heide)                                                                                       und wünscht ihnen viel Erfolg, Freude und
                                                                                                                                                                                                    Zufriedenheit in ihrem anspruchsvollen Beruf.

 Steuerberater/innen
 Anfang des Jahres 2019 haben elf Anwärter/innen erfolgreich die Steuerberaterprüfung absolviert:
                       Jan Borowitz, B.A.                                                            Markus Lüdtke                                                                                Ove Suhn, M.Sc.
                       • Steuerfachangestelltenausbildung                                            • Steuerfachangestelltenausbildung • Steuer-                                                 • Betriebswirtschaftsstudium • StB-Anwär-
                       • Betriebswirtschaftsstudium • StB-Anwärter                                   fachwirt • StB-Anwärter in der Kanzlei                                                       ter in der Kanzlei Bad Segeberg und in der
                       in den Kanzleien Greifswald und Stralsund                                     Henstedt-Ulzburg                                                                             zentralen Steuerabteilung in Kiel
                       ▶ Aufnahme in die Kanzleileitung Greifswald                                   ▶ weiterer Steuerberater in der Kanzlei                                                      ▶ weiterer Steuerberater in der Kanzlei
                                                                                                     Henstedt-Ulzburg                                                                             Marne

                       Paul Dunker                                                                   Johanna Christine Petersen,                                                                  Mandy Wosny, LL.M.
                       • Steuerfachangestelltenausbildung • Steuer-                                  Dipl. agr. oec., Dipl.-Vwin                                                                  • Wirtschaftsrechtstudium • StB-Anwärterin
                       fachwirt • StB-Anwärter in der Kanzlei                                        • Agrarstudium • StB-Anwärterin in der                                                       in der Kanzlei Altentreptow
                       Altentreptow                                                                  Kanzlei Heide                                                                                ▶ weitere Steuerberaterin in der Kanzlei
                       ▶ weiterer Steuerberater in der Kanzlei                                       ▶ weitere Steuerberaterin in der Kanzlei                                                     Altentreptow
                       Altentreptow                                                                  Heide

                       Clarissa Ehlers, LL.B.                                                        Johannes Corst Pferdmenges, M.Sc.                                                            Annemarie Wulf, LL.M.
                       • Betriebswirtschaftsstudium • StB-Anwärte-                                   • Betriebswirtschaftsstudium • StB-Anwärter                                                  • Wirtschaftsrechtstudium • StB-Anwärterin
                       rin in der Kanzlei Itzehoe und in der zentra-                                 in der Kanzlei Ahrensburg, bei der Treurat                                                   in den Kanzleien Schwentinental und Mölln
                       len Steuerabteilung in Kiel                                                   und in der zentralen Steuerabteilung in Kiel                                                 und in der zentralen Steuerabteilung in Kiel
                       ▶ Aufnahme in die Leitung der Kanzlei Itzehoe                                 ▶ weiterer Steuerberater bei der Treurat in                                                  ▶ Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb des
                                                                                                     Kiel                                                                                         Unternehmensverbundes

                       Nico Gremmel                                                                  Carolina Skoczynski, B.A.
                       • Steuerfachangestelltenausbildung • StB-                                     • Steuerfachangestelltenausbildung                             Das SHBB Journal gratuliert allen neuen Steuerberaterinnen und
                       Anwärter in der Kanzlei Bordesholm                                            • Betriebswirtschaftsstudium • StB-                            Steuerberatern sehr herzlich.
                       ▶ weiterer Steuerberater in der Kanzlei                                       Anwärterin in den Kanzleien Bad Sege-                          Allen Absolventen wünschen wir weiterhin viel Erfolg, Freude und
                       Bordesholm                                                                    berg und Neumünster und in der zentralen                       Zufriedenheit in ihrem anspruchsvollen Beruf und bei der Betreu-
                                                                                                     Steuerabteilung in Kiel                                        ung ihrer Mandanten!
                                                                                                     ▶ weitere Steuerberaterin in der Kanzlei
                                                                                                     Neumünster

                                 Steuertermine Juli bis September 2019
Zitat
                                 Steuerart                     Fälligkeit     Ende der Schonfrist
Die Zukunft gehört                                                             bei Überweisung
denen, die der                   Einkommensteuer
nachfolgenden                    Solidaritätszuschlag
                                                                 10.09.              13.09.
Generation Grund                 Kirchensteuer

zur Hoffnung geben.              Körperschaftsteuer

                                                                 10.07.              15.07.
 Pierre Teilhard de Chardin,     Umsatzsteuer                    12.08.              15.08.
     französischer Theologe
                                                                 10.09.              13.09.
             und Philosoph
                 1881 – 1951     Lohnsteuer                      10.07.              15.07.
                                                                                                       Impressum
                                 Kirchensteuer                   12.08.              15.08.
                                                                                                       HERAUSGEBER: SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lorentzendamm 39, 24103 Kiel Geschäftsführung: StB Dr. Willi Cordts, RA StB Dr. Marc Habersaat,
                                 Solidaritätszuschlag            10.09.              13.09.            WP StB Maik Jochens, WP StB Harald Jordan, StB Dr. Torben Tiedemann M.Sc. agr. Aufsichtsratsvorsitzender: Friedrich Bennemann ■ CHEFREDAKTION: Dr. Willi Cordts ■
                                 Gewerbesteuer                   15.08.              19.08.            LEKTORAT: Karen Jahn / Anja Meier ■ GESTALTUNG/AUSFÜHRENDE AGENTUR: stadt.werk konzeption.text.gestaltung GmbH ■ DRUCK: PerCom ■
                                                                                                       Titelköpfe v.l.: Andrzej Brandt, Stefanie Meißner, André Struve
                                 Grundsteuer                     15.08.              19.08.            Nachdruck und Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
                                                                                                       Das SHBB Journal erscheint vierteljährlich. Die in diesem Mandantenmagazin gemachten Angaben sind der Übersichtlichkeit halber kurz gehalten und dienen der allgemeinen
                                Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst        Unterrichtung, ersetzen aber keine individuelle persönliche Beratung. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen.
                                drei Tage nach Eingang des Schecks als erfolgt gilt.
                                                                                                       FÜR FRAGEN, ANREGUNGEN UND KRITIK: SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lorentzendamm 39, 24103 Kiel
                                                                                                       TELEFON: (0431) 5936-119 FAX: (0431) 5936-101 E-MAIL: info@shbb.de
8 | www.shbb.de
Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ... Jahressteuergesetz 2019 - Erster Entwurf - SHBB ...
Sie können auch lesen