JAPAN 12 Tage: "Japan - im Land der aufgehenden Sonne" Eine Reiseidee für Sondergruppen in 2020/2021
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JAPAN 12 Tage: „Japan – im Land der aufgehenden Sonne“ Eine Reiseidee für Sondergruppen in 2020/2021 Harald Walter KIWI TOURS GmbH | Kapuzinerstraße 7a | 80337 München | Tel.: 089/746625-52
REISEROUTE HÖHEPUNKTE DER REISE Megacity Tokyo – traditionell und modern Landschaftsidylle im Fuji-Hakone-Nationalpark Fahrt mit dem Superexpress Shinkansen Abendliche Seilbahnfahrt auf den Berg Inasayama bei Nagasaki Kyoto – wunderschöne Stadt der Tempel Nara – Wiege der japanischen Kultur Vitamin C gegen Fernweh
REISEVERLAUF 1 Deutschland – Tokyo Heute beginnt Ihre Rundreise. Sie fliegen von Deutschland nach Tokyo. 2 Tokyo Sie landen in Tokyo und werden nach Ankunft in Ihr Hotel gebracht. Nachdem Sie sich kurz frisch machen konnten, warten ein erster geführter Spaziergang zur Orientierung auf Sie, sowie ein leichter Snack am Abend. Übernachtung: Hotel in Tokyo Verpflegung: Abendessen 3 Tokyo Heute lernen Sie die unterschiedlichen Gesichter der Megastadt Tokyo kennen. Der Meiji-Schrein, eine in einem weitläufigen Park eingebettete Gedenkstätte, erinnert an Kaiser Meiji. Bei einem Bummel durch das vornehme Stadtviertel Ginza genießen Sie das modische Flair der eleganten Boutiquen und Geschäfte. Anschließend fahren Sie mit Tokyo Bay Cruise durch die Bucht von Tokyo und bestaunen die Skyline auf der künstlichen Stadtinsel Odaiba. Zum Abschluss des Tages wartet dann noch ein Willkommens-Essen in einem typisch japanischen Lokal auf Sie. Übernachtung: Hotel in Tokyo Verpflegung: Frühstück, Abendessen Vitamin C gegen Fernweh
4 Tokyo Auch heute begeben Sie sich wieder auf eine Stadtbesichtigung durch die Hauptstadt Japans. Sie beginnen den Tag mit einem Besuch im Edo- Tokyo Museum. Im traditionellen Stadtteil Asakusa mischen Sie sich anschließend unter die Gläubigen im Kannon-Tempel. Der Weg dorthin führt über die belebte Ladenstraße Nakamise-dori und durch das Donnertor mit seiner 750 kg schweren Laterne. Auch die Besichtigung des Senso-ji Tempels, Tokyos ältester und bedeutendster Tempel, steht auf dem Programm. Das Highlight des heutigen Tages ist aber definitiv die Fahrt auf Tokyos „Skytree“, mit einer Höhe von 634 Metern das zweithöchste Bauwerk der Erde. Keine Angst, ganz so hoch kommen Sie nicht. Sie fahren „lediglich“ bis zur Aussichtsplattform des Fernsehturms 350 Meter über dem Grund. Übernachtung: Hotel in Tokyo Verpflegung: Frühstück, Abendessen 5 Tokyo – Fuji-Hakone Nationalpark Nach dem Frühstück geht es per Reisebus weiter in den Fuji-Hakone Nationalpark. Bei klarer Sicht bieten sich phantastische Impressionen des heiligen Berges Fuji-san. Sie besichtigen den Ashisee und das „große kochende Tal“ Ōwakudani. Abendessen im Hotel. Übernachtung: Hotel im Nationalpark Verpflegung: Frühstück, Abendessen Vitamin C gegen Fernweh
6 Fuji-Hakone Nationalpark – Nagasaki Mit dem Superexpress Shinkansen geht es weiter nach Nagasaki. In Nagasaki angekommen besichtigen Sie zunächst China-Town bevor Sie am Abend ein typisches Fischessen genießen. Übernachtung: Hotel in Nagasaki Verpflegung: Frühstück, Abendessen 7 Nagasaki In öffentlichen Verkehrsmitteln besichtigen Sie die Stadt. Sie besichtigen Dejima, den Hafen von Nagasaki und das Open-Air Museum Glover Garden. Abends geht es dann für Sie per Seilbahn auf den Berg Inasayama, inklusive fantastischem Blick auf die nächtliche Skyline. Das Abendessen wird in einem lokalen Restaurant eingenommen. Übernachtung: Hotel in Nagasaki Verpflegung: Frühstück, Abendessen 8 Nagasaki – Hiroshima Sie fahren weiter nach Hiroshima, erneut mit dem Superexpress Shinkansen. Hier werden Sie mit Japans Kriegsvergangenheit konfrontiert. Sie besuchen die Gedenkstätten mit dem Friedensmuseum und machen einen Spaziergang durch den Friedenspark zum Atombomben-Dom. Außerdem besuchen Sie den etwa 40.000 Quadratmeter großen Shukkei-en Garten. Zum Abschluss des Tages genießen Sie Okonomiyaki Spezialitäten. Übernachtung: Hotel in Hiroshima Verpflegung: Frühstück, Abendessen Vitamin C gegen Fernweh
9 Hiroshima – Himeji – Osaka Mit dem Shinkansen geht es weiter nach Himeji und anschließend nach Osaka. In Himeji besichtigen Sie zunächst die strahlende „Burg des weißen Reihers“ (UNESCO-Weltkulturerbe). Weiter nach Osaka, wo Sie angekommen einen Bummel durch die Innenstadt, in die Stadteile Dotonbori und Shinsaibashi unternehmen. Abendessen in einem lokalen Restaurant. Übernachtung: Hotel in Osaka Verpflegung: Frühstück, Abendessen 10 Osaka – Kyoto – Osaka Heute unternehmen Sie einen Ausflug in die nur eine Stunde entfernte Stadt Kyoto. Sie gelangen per Bahn in die ehemalige Kaiserstadt und begeben sich dort auf eine Erkundungstour zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Die Stadt zählt mit ihrer Fülle an Kulturgütern zu den interessantesten Städten Ostasiens. Grund hierfür ist die vielfältige Geschichte der Stadt, die ihr ein einzigartiges kulturelles Erbe hinterlassen hat. Sie entdecken den Ryoanji-Tempel mit seinem berühmten Zen-Garten sowie die reizvolle Anlage des Goldenen Pavillons (Kinkakuji). Beide Bauwerke sind Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Besuche im Bambuswald und im Affenpark stehen ebenfalls auf dem Programm. Abendessen in einem lokalen Restaurant. Übernachtung: Hotel in Osaka Verpflegung: Frühstück, Abendessen Vitamin C gegen Fernweh
11 Osaka – Nara – Osaka – Deutschland Am Vormittag unternehmen Sie einen Ausflug nach Nara, die Wiege der japanischen Kultur. Beeindruckend ist der Daibutsu, die größte bronzene Buddha- Statue der Welt. Er wird im Todaiji-Tempel, dem weltweit größten Holzgebäude verehrt. Lassen Sie sich gefangen nehmen von der Atmosphäre tausender Stein- und Bronzelaternen entlang des Weges zum Kasuga-Schrein. Nachmittags geht es zurück nach Osaka. Genießen Sie die letzten Stunden in Japan, bevor Sie zum Flughafen gebracht werden für Ihren Flug zurück nach Deutschland. Verpflegung: Frühstück 12 Deutschland Heute erreichen Sie wieder in Deutschland. Mit der Landung findet eine wundervolle Reise durch ein einzigartiges Land ihr Ende. Änderungen vorbehalten Vitamin C gegen Fernweh
LEISTUNGEN Im Reisepreis enthalten: Internationale Linienflüge ab/bis BRD nach Tokyo und zurück von Osaka-Kansai in der Economy Class Anfallende Flugsteuern und –gebühren, Treibstoffzuschläge Alle Transfers und Fahrten in landesüblichen Reisebussen (Fahrzeuggröße entsprechend der Teilnehmerzahl) und mit öffentlichen Verkehrsmitteln 9 Übernachtungen in Hotels der guten bis sehr guten Mittelklasse (oder gleichwertig) 9x Frühstück (Tag 3 - 11) und 9x Abendessen (Tag 2 - 10) Ausflüge und Besichtigungen wie im Reiseverlauf beschrieben inkl. der anfallenden Eintrittsgelder und Nationalparkgebühren Deutschsprechende Transfers bei Ankunft und Abflug 24 Stunden Notfall-Hotline Traditionelle Reiseunterlagen samt nützlichen Reiseutensilien 1 Reiseführer/Reiseführergutschein pro Buchung sowie Informationsmaterial Nicht im Preis enthalten: „Rail&Fly“-Bahnfahrtkarte 2. Klasse von allen deutschen Bahnhöfen zum Abflughafen und zurück Mittagessen Persönliche Ausgaben wie z.B. weitere Mahlzeiten, Getränke zu den Mahlzeiten, Trinkgelder, Telefon, Minibar etc. Reiseversicherungen NETTO-PREISE pro Person im Doppelzimmer EZ- Reisedatum 20 Personen 25 Personen Zuschlag 2020/2021 ab 4.350 € ab 4.150 € auf Anfrage Vitamin C gegen Fernweh
FREIPLATZ Ab 20 zahlenden Teilnehmern ist ein Freiplatz in einem Einzelzimmer auf das Grundprogramm enthalten. REISEVERSICHERUNG Bitte weisen Sie Ihre Kunden auf die Abschlussmöglichkeit bezüglich folgender Reiseversicherungen hin: Das RundumSorglos-Paket. Es bietet folgenden umfassenden Reiseschutz: - Stornokostenversicherung - Reiseabbruchversicherung - Reisekrankenversicherung - Reisegepäckversicherung Sollten Ihre Kunden keinen umfassenden Reiseschutz wünschen, empfehlen Sie bitte zumindest den Abschluss einer Stornokostenversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Die jeweiligen Preise und Konditionen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt. Bitte beachten Sie, dass wir bzw. Sie gemäß den vorvertraglichen Informationspflichten nach der EU-Verordnung 2015/2302 verpflichtet sind, unsere gemeinsamen Kunden auf eine Beratung zu Reiseschutz-Produkten hinzuweisen oder bestätigen zu lassen, dass unsere Kunden keine weiteren Informationen hierzu wünschen. Letzteres ist zu dokumentieren. Unsere Reiseanmeldung erfüllt diese Anforderungen. Vitamin C gegen Fernweh
INFORMATIONSABEND Wir bieten Ihnen und Ihren Kunden für einen Sonderpreis von 350 Euro professionelle Bildpräsentationen als Verkaufsunterstützung an. Den Betrag erstatten wir, wenn die Gruppenreise mit der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt worden ist. FOLDER/POSTER Sie erhalten von uns kostenlos bis zu 250 Vierfarb-Folder mit Ihrem Logo, damit Sie Ihre Reiseausschreibung optimal bewerben können. Poster zur Bewerbung Ihrer Reise erhalten Sie auf Anfrage. Bustransfer Gerne schließen wir den von Ihnen organisierten Bustransfer mit in die Reiseleistungen ein, um die Veranstalterhaftung zu gewährleisten. Dafür muss die Rechnung des Transportunternehmens an KIWI TOURS gestellt werden. Wir begleichen die Rechnung und stellen Ihnen diesen Betrag wiederum in Rechnung. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir hierfür eine Servicepauschale von netto 95 EUR pro Gruppe erheben. OPTIONSFRIST 3 Monate vor Abreise Bis zu diesem Optionstermin ist die kostenlose Rückgabe der Kontingente möglich. Nach dem Optionstermin gelten die Stornobedingungen unserer beiliegenden Reisebedingungen. Vitamin C gegen Fernweh
ABWICKLUNG UND BEZAHLUNG ANZAHLUNG: Wir stellen Ihnen ab o.g. Optionstermin eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises für die gebuchten Personen in Rechnung. RESTZAHLUNG: Wir stellen 4 Wochen vor Abreise die Restzahlung für die gebuchten Personen in Rechnung. Wichtige Hinweise Einreisebestimmungen* Nach Israel ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen. Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Japan benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Weitere Informationen zu Einreisebedingungen und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger finden Sie auf der Seite des Auswertigen Amtes: (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). *Bitte beachten Sie, dass die o.g. Angaben nur für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland gelten. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie uns umgehend darüber informieren, wenn Ihre Kunden einer anderen Nationalität angehören und/ oder Ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben. Barrierefreiheit Da diese Reise zu zahlreichen historischen Anlagen führt, die nicht barrierefrei sind, ist diese Reise für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zu empfehlen. Fragen Sie im Einzelfall gerne unsere Mitarbeiter. Vitamin C gegen Fernweh
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen KIWI TOURS GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen KIWI TOURS GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. KIWI TOURS GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG; Raiffeisenplatz 1; 65189 Wiesbaden +49 0800 533-111, ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von KIWI TOURS GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Stand: Juni 2018
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