Jobrad klimaaktiv mobil Web-Seminar Reihe - mobilitaetsmanagement.at
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klimaaktiv mobil Web-Seminar Reihe Jobrad Günther Stenico | Steuerberater | Partner Wien, 21. September 2021 Graz | Hermagor | Innsbruck | Klagenfurt | Krems | Langenlois | Lilienfeld | Linz | Schrems | St. Pölten | Telfs | Villach | W ien | Zwettl
Steuerliche Aspekte. Ertragsteuer (Körperschaftsteuer) Umsatzsteuer Lohnsteuer www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 2
Steuerliche Aspekte: Körperschaftsteuer. e-Bikes und e-Autos sind dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Es ist keine betriebliche Mindestnutzung erforderlich. Die Investitionsprämie kürzt die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbasis nicht. Sowohl für e-Bikes als auch für e-Autos, die nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden, kann die degressive Abschreibung gewählt werden. Die Wahl kann für jedes Fahrzeug einzeln getroffen werden. Eine vom Dienstnehmer gezahlte Nutzungsgebühr ist steuerpflichtige Einnahme und erhöht den Gewinn. www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 3
Steuerliche Aspekte: Körperschaftsteuer. e-Bikes Bei Kauf Aktivierung des e-Bikes im Anlagevermögen mit den Nettoanschaffungskosten Keine Angemessenheitsprüfung Keine Deckelung der Anschaffungskosten Keine „Luxustangente“ Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Für die Inanspruchnahme von Förderungen sind meist Nutzungsdauern von drei bis vier Jahren Voraussetzung. Degressive Abschreibung für nach dem 30.06.2020 angeschaffte, ungebrauchte e-Bikes möglich. Bei Leasing Leasingraten sind Betriebsausgaben keine Angemessenheitsprüfung Laufende Kosten sind ebenfalls Betriebsausgaben, zB: Wartung Instandhaltung Versicherung Abstellplätze www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 4
Umsatzsteuer. 100 % Vorsteuerabzug für E-Bikes ab 2020 für Anschaffungskosten (bei Kauf) für Leasingraten für laufende Betriebskosten, Wartung, Instandhaltung, Abstellplätze Voraussetzung: mindestens 10 % unternehmerische Nutzung Nachweis im Zeitpunkt der Anschaffung anhand objektiver Anhaltspunkte erforderlich, zB Schätzung dienstliche / private Kilometer Rein private Verwendung durch Arbeitnehmer bedeutet keine unternehmerische Nutzung ➢ Kein Vorsteuerabzug, wenn auschließlich private Nutzung ➢ In der Nutzungsvereinbarung festlegen, dass das E-Bike möglichst für dienstliche Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird. Nutzungsentgelt einheben ➢ Nutzungsentgelt (für Privatanteil) unterliegt der Umsatzsteuer ➢ dadurch unternehmerische Nutzung ➢ dadurch 100 % Vorsteuerabzug Späterer Verkauf unterliegt der Umsatzsteuer gilt bei Verkauf an Arbeitnehmer gilt bei Verkauf an Dritte Private Nutzung löst Verwendungseigenverbrauch aus www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 5
Umsatzsteuer | Zusammenfassende Darstellung. Anschaffung Vorsteuerabzug bei Anschaffung kein Vorsteuerabzug Überlassung als Vermietung (Nutzungsentgelt) bei einseitiger Sachzuwendung bei einseitiger Sachzuwendung Lohn/Gehaltsbestandteil gilt als für das Unternehmen angeschafft (100% unternehmerisch) 10% Schwelle als Voraussetzung kein Vorsteuerabzug, weil 10%- Grenze nicht erfüllt zB betriebliche Kilometer / Jahreskilometer Überlassung Umsatzsteuer aus Tausch, Vermietung oder (Verwendungs-) Eigenverbrauch Eigenverbrauch (Leistungsentnahme) Leistungsaustausch mit dem AN als Leistungsaustausch mit dem AN als Eigenverbrauch (so Leistung gegen Eigenverbrauch (so Leistung gegen tauschähnlicher Umsatz Umsatz Entgelt) nach § 3a (1a) Z1 Entgelt) nach § 3a (1a) Z2 (Verwendungsentnahme) (Leistungsentnahme) lt BMF Rz 672 Sachbezug lt LSt Ansatz Normalwert § 4 (9) UStG für Rz 672 Sachbezug lt LSt n.a. Leistungsaustausch AG - AN Rz 682 Sachbezug als Normalwert Ergebnis: § 4 (1) Z3 SachbezugsVO: Ergebnis: zeitanteilige Versteuerung Ergebnis: § 4 (1) Z3 SachbezugsVO: n.a. BMGL = Null BMGL = Null Bei Nutzungsvereinbarung: Achtung in Bezug auf sofortige umsatzsteuerpflichtige (und ertragsteuerliche) Übertragung als Lieferung www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 6
Lohnsteuer. Modell 1 – Zurverfügungstellung des E-Bikes ohne Nutzungsentgelt es liegt ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor E-Bikes: Sachbezugswert von EUR Null keine Lohnsteuer, keine Kürzung Pendlerpauschale Modell 2 – Abzug des monatlichen Nutzungsentgelts vom Nettogehalt Bruttogehalt bleibt unverändert Vorteil für Arbeitnehmer: ➢ Günstiger Einkaufspreis des Arbeitgebers kann weitergegeben werden, zB: ➢ Sofortiger Vorsteuerabzug, USt auf Überlassung ➢ Rabatte, Förderungen auf Unternehmensebene Modell 3 – Abzug des monatlichen Nutzungsentgelts vom Bruttogehalt unechte Gehaltsumwandlung: lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig echte Gehaltsumwandlung: lohnsteuerfrei und sozialversicherungspflichtig www.tpa-group.at www.tpa-group.com Seite 7
Günter Stenico Steuerberater | Partner Tel.: +43 (512) 214140-20 guenther.stenico@tpa-group.at www.tpa-group.at www.tpa-group.com Haftungsausschluss Trotz gewissenhafter Recherche können wir für Aussagen und Informationen in diesem Vortrag keine wie immer geartete Haftung übernehmen und empfehlen, bei Bedarf jedenfalls eine spezifische Fachmeinung einzuholen. Seite 8
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