Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende

 
WEITER LESEN
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Joint-Study Stipendien- &
Anerkennungsveranstaltung

 Masterstudierende
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Zuständigkeiten

                                    Zuständigkeiten

         Zentrum für Auslandsstudien              Studienrecht & Anerkennung

                                                        Anerkennung Kurse
           Joint-Study-Stipendium
                                                       (Feststellungsbescheid &
              Martina Stalitzer
                                                      tatsächliche Anerkennung
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Überblick

VOR dem Auslandsstudium
 Bewerbung
 Online Anerkennungsdatenbank
 Online Tool (Feststellungsbescheid)
WÄHREND des Auslandsstudiums
NACH dem Auslandsstudium
 Tatsächliche Anerkennung von Prüfungen (Bescheid)
 Leistungsnachweis
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Voraussetzungen

 Nominierung an einer WU Partneruniversität in Afrika, Amerika, Asien,
  Australien oder Russland
 für das WS 2020
 offenes Studium an der WU (Studienbeitrag für WS 2020 einzahlen!)

 Info Joint-Study-Stipendium:
 https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/joint-study-stipendium/
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Joint-Study Fördermittel

 Budgetabhängiger Zuschuss ≠ kein Vollstipendium
 Auszahlungsmodus:
  erste Rate (= Gesamtsumme minus 200€) im August
  Restrate 200€ nach Leistungsnachweis
 Überweisungen auf ausländische Konten – anfallende Bankspesen zu
  Lasten des Empfängers
 Joint-Study einmal pro Studienlevel
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Joint-Study
vor dem Auslandsstudium
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Bewerbung

 Bewerbung ausschließlich online über Internetdienste für Studierende
 https://bach.wu.ac.at/z/stud/zasstip/

 Das Bewerbungsformular muss fehlerfrei und vollständig ausgefüllt
  werden! Es folgt eine gesonderte E-Mail, wenn die Bewerbung
  freigeschaltet wird mit der Information bis zu welchem Termin sie
  möglich ist (Deadline).
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Bewerbung
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Bewerbung

            Mobilität
            Outgoing-Bewerbung
Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
Bewerbung

Semesterdaten der Gastuniversität inklusive verpflichtende Welcome days und
Prüfungswochen
Bewerbung
Bewerbung

            Status quo
Bewerbung
Bewerbung

                                                         √
Sie bekommen keine zusätzliche Bestätigung oder E-Mail
Studienbeihilfe

 Studienbeihilfe ≠ Familienbeihilfe
 Eine Doppelfinanzierung Joint-Study und österreichische Studienbeihilfe ist ab WS
  2020/2021 möglich!
 Studienbeihilfenbezieher/innen müssen sich parallel für eine Beihilfe für ein
  Auslandsstudium (BAS) bei der Studienbeihilfenbehörde bewerben
 Das Antragsformular SB-AS1 wird im Bereich Studienrecht & Anerkennung bestätigt -
  Schalter 2
 BAS wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt (Studienbeihilfe + BAS)

 Info Studienbeihilfe:
  https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/
Bewerbung

   Stipendienbewilligung und Annahmeerklärung werden ca.
    Ende Juni per Post zugesandt (Adresse aktuell halten!)

   Die Stipendienbewilligung verbleibt beim Studierenden
   Annahmeerklärung im Original unterschrieben ans ZAS     =
    Basis der Auszahlung! Die Deadline steht auf
    Stipendienbewilligung
Verhaltensregeln

 Einhaltung aller Verhaltensregeln und akademischen Standards der
  WU
 Sie haben als WU Vertreter/in eine Verantwortung!
 Verhalten im Kurs und im gesamten Universitäts-Umfeld
  (unterschiedliche Kulturen)
 Missachtung kann gravierende Konsequenzen haben!

 Verhaltensregeln:
 http://short.wu.ac.at/fbe9
Leistungsnachweis

 Joint-Study-Zuschuss an Leistungsnachweis gebunden!

 no loss of progress – Prinzip: Studienleistung an Gasthochschule soll
  dem an Heimathochschule entsprechen = 30 ECTS-Credits
 Rückforderungsgrenze für Mobilitätszuschuss: 15 ECTS-Credits (an
  WU anerkannt) bei Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten (ab 6 Monate: 30
  ECTS)
 Kurse müssen als Studienplanpunkte an WU anerkannt werden >
  Vorausbescheid verpflichtend (Kontrolle)!
Prüfungsanerkennung

 Feststellungs-                                 Anerkennungs-
   Bescheid                 Auslandssemester      Bescheid

 Feststellung der Gleich-                      Tatsächliche Anerkennung
 wertigkeit von Prüfungen                           von Prüfungen
         VOR                                          NACH
 dem Auslandsaufenthalt                         dem Auslandsaufenthalt
Prüfungsanerkennung

                          Inhaltliche
                       Gleichwertigkeit   
 Absolvierte Prüfung                           Anerkennung der
   (außerhalb der                             Prüfung an der WU
   WU/Studiums)
                       Umfangmäßige
                       Gleichwertigkeit   
                        + Masterlevel
SEITE 20
Vor dem Auslandsaufenthalt

https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen-und-
learning-agreement/
Online Anerkennungsdatenbank
CEMS

  Core-Courses sind vorgegeben (in Online-Antrag
    trotzdem beantragen!)

  Elective/CEMS Course abroad (nur Kurse, die als
  Electives auf cems.org gelistet sind)

       Online - Antrag
Online Antrag

                https://bach.wu.ac.at/z/stud/vorausbescheid/
Online Antrag

                             Studienplanpunkt
                             muss frei sein !!

  Link mit Nachweis über
Lehrinhalte + Masterniveau
+Credit/Units/AU-Nachweis!
Online Antrag
Online Antrag
Wahlfächer

 Anerkennung Ergänzende Wahlfächer / Courses Abroad:

  Masterniveau
  Note im Zeugnis (der Partneruniversität)

                         ACHTUNG !!
Auch inhaltlicher Bezug zum (jeweiligen) Masterstudium muss
gegeben sein!
Joint-Study
während des
Auslandsstudiums
Während des Auslandsaufenthalts

      Prüfungen, die nicht am Feststellungsbescheid
        und/oder Anerkennungsliste genannt sind:

    Lehrinhalte (Deutsch, Englisch)     Credits/Units/SSt. Nachweis
     von der Partneruniversität mit         (Abschlusszeugnis)
   Stempel und Unterschrift bestätigt
Joint-Study
nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt

                                                 ZEUGNIS
        Antragstellung                  mit Echtheitsbestätigung vom ZAS
                                       (E-Mail von Regionalkoordinator/in)
      im Study Service Center -
    Schalter 1 bis 3 (Anerkennung)

                                     eventuell Lehrinhalte
    Credits/Units/SSt. Nachweis
        (Abschlusszeugnis)
Leistungsnachweis Stipendium

 Kopie des Bescheids (Minimum: 15 ECTS Credits) innerhalb von 3
  Monaten im ZAS Front Office abgeben oder gescannt per E-Mail an
  martina.stalitzer@wu.ac.at schicken (eine etwaige Verzögerung des
  Zeugnisses bitte auch an diese Mailadresse melden)
 ZAS Erfahrungsbericht innerhalb von 3 Monaten in Internetdienste für
  Studierende
 https://bach.wu.ac.at/z/stud/zasstip/

 = Basis der Auszahlung der Restrate (200€)

 Auszahlung der Restrate bis 15. des darauffolgenden Monats
Leistungsnachweis Studienbeihilfe

Zusätzlich:

 Bestätigung des Formulars SB-AS2 im Bereich Studienrecht &
  Anerkennung - Schalter 1 und 2 nach Abschluss der tatsächlichen
  Anerkennung!!

 Achtung Fristen der Studienbeihilfenbehörde beachten!
Kontakt Zentrum für Auslandsstudien

 Stipendien: Martina Stalitzer
  martina.stalitzer@wu.ac.at
  01 31336 4319

 https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/dienstleistungseinrichtungen/zentrum-fuer-
  auslandsstudien/oeffnungszeiten/
Kontakt Studienrecht & Anerkennung

 Feststellungsbescheid & Studienbeihilfe:
 Schalter 2
 course.abroad@wu.ac.at
 01 31336 3505

 Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt:
 Schalter 1
 anerkennung@wu.ac.at
 01 31336 3504
Joint-Study Zuschusshöhen ab WS 2019

   Gastregion/Gastland       Zuschuss/Monat   Reisekosten einmalig
   Afrika                    200€             450€
   Lateinamerika             200€             450€
   Nordamerika               200€             300€
   Asien                     200€             450€
   Japan                     250€             450€
   Australien & Neuseeland   200€             450€
   Europa                    200€             200€
Fragen?

Bitte Fragen gerne an die zuständigen Kontaktpersonen richten
Sie können auch lesen