Joint-Study Stipendien- & Anerkennungsveranstaltung - Masterstudierende
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zuständigkeiten Zuständigkeiten Zentrum für Auslandsstudien Studienrecht & Anerkennung Anerkennung Kurse Joint-Study-Stipendium (Feststellungsbescheid & Martina Stalitzer tatsächliche Anerkennung
Überblick VOR dem Auslandsstudium Bewerbung Online Anerkennungsdatenbank Online Tool (Feststellungsbescheid) WÄHREND des Auslandsstudiums NACH dem Auslandsstudium Tatsächliche Anerkennung von Prüfungen (Bescheid) Leistungsnachweis
Voraussetzungen Nominierung an einer WU Partneruniversität in Afrika, Amerika, Asien, Australien oder Russland für das WS 2020 offenes Studium an der WU (Studienbeitrag für WS 2020 einzahlen!) Info Joint-Study-Stipendium: https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/stipendien/joint-study-stipendium/
Joint-Study Fördermittel Budgetabhängiger Zuschuss ≠ kein Vollstipendium Auszahlungsmodus: erste Rate (= Gesamtsumme minus 200€) im August Restrate 200€ nach Leistungsnachweis Überweisungen auf ausländische Konten – anfallende Bankspesen zu Lasten des Empfängers Joint-Study einmal pro Studienlevel
Bewerbung Bewerbung ausschließlich online über Internetdienste für Studierende https://bach.wu.ac.at/z/stud/zasstip/ Das Bewerbungsformular muss fehlerfrei und vollständig ausgefüllt werden! Es folgt eine gesonderte E-Mail, wenn die Bewerbung freigeschaltet wird mit der Information bis zu welchem Termin sie möglich ist (Deadline).
Bewerbung Semesterdaten der Gastuniversität inklusive verpflichtende Welcome days und Prüfungswochen
Bewerbung
Bewerbung Status quo
Bewerbung
Bewerbung √ Sie bekommen keine zusätzliche Bestätigung oder E-Mail
Studienbeihilfe Studienbeihilfe ≠ Familienbeihilfe Eine Doppelfinanzierung Joint-Study und österreichische Studienbeihilfe ist ab WS 2020/2021 möglich! Studienbeihilfenbezieher/innen müssen sich parallel für eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) bei der Studienbeihilfenbehörde bewerben Das Antragsformular SB-AS1 wird im Bereich Studienrecht & Anerkennung bestätigt - Schalter 2 BAS wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt (Studienbeihilfe + BAS) Info Studienbeihilfe: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/
Bewerbung Stipendienbewilligung und Annahmeerklärung werden ca. Ende Juni per Post zugesandt (Adresse aktuell halten!) Die Stipendienbewilligung verbleibt beim Studierenden Annahmeerklärung im Original unterschrieben ans ZAS = Basis der Auszahlung! Die Deadline steht auf Stipendienbewilligung
Verhaltensregeln Einhaltung aller Verhaltensregeln und akademischen Standards der WU Sie haben als WU Vertreter/in eine Verantwortung! Verhalten im Kurs und im gesamten Universitäts-Umfeld (unterschiedliche Kulturen) Missachtung kann gravierende Konsequenzen haben! Verhaltensregeln: http://short.wu.ac.at/fbe9
Leistungsnachweis Joint-Study-Zuschuss an Leistungsnachweis gebunden! no loss of progress – Prinzip: Studienleistung an Gasthochschule soll dem an Heimathochschule entsprechen = 30 ECTS-Credits Rückforderungsgrenze für Mobilitätszuschuss: 15 ECTS-Credits (an WU anerkannt) bei Studienaufenthalt bis zu 5 Monaten (ab 6 Monate: 30 ECTS) Kurse müssen als Studienplanpunkte an WU anerkannt werden > Vorausbescheid verpflichtend (Kontrolle)!
Prüfungsanerkennung Feststellungs- Anerkennungs- Bescheid Auslandssemester Bescheid Feststellung der Gleich- Tatsächliche Anerkennung wertigkeit von Prüfungen von Prüfungen VOR NACH dem Auslandsaufenthalt dem Auslandsaufenthalt
Prüfungsanerkennung Inhaltliche Gleichwertigkeit Absolvierte Prüfung Anerkennung der (außerhalb der Prüfung an der WU WU/Studiums) Umfangmäßige Gleichwertigkeit + Masterlevel SEITE 20
Vor dem Auslandsaufenthalt https://www.wu.ac.at/studierende/im-ausland-studieren/master/anerkennung-von-pruefungen-und- learning-agreement/
Online Anerkennungsdatenbank
CEMS Core-Courses sind vorgegeben (in Online-Antrag trotzdem beantragen!) Elective/CEMS Course abroad (nur Kurse, die als Electives auf cems.org gelistet sind) Online - Antrag
Online Antrag https://bach.wu.ac.at/z/stud/vorausbescheid/
Online Antrag Studienplanpunkt muss frei sein !! Link mit Nachweis über Lehrinhalte + Masterniveau +Credit/Units/AU-Nachweis!
Online Antrag
Online Antrag
Wahlfächer Anerkennung Ergänzende Wahlfächer / Courses Abroad: Masterniveau Note im Zeugnis (der Partneruniversität) ACHTUNG !! Auch inhaltlicher Bezug zum (jeweiligen) Masterstudium muss gegeben sein!
Joint-Study während des Auslandsstudiums
Während des Auslandsaufenthalts Prüfungen, die nicht am Feststellungsbescheid und/oder Anerkennungsliste genannt sind: Lehrinhalte (Deutsch, Englisch) Credits/Units/SSt. Nachweis von der Partneruniversität mit (Abschlusszeugnis) Stempel und Unterschrift bestätigt
Joint-Study nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt ZEUGNIS Antragstellung mit Echtheitsbestätigung vom ZAS (E-Mail von Regionalkoordinator/in) im Study Service Center - Schalter 1 bis 3 (Anerkennung) eventuell Lehrinhalte Credits/Units/SSt. Nachweis (Abschlusszeugnis)
Leistungsnachweis Stipendium Kopie des Bescheids (Minimum: 15 ECTS Credits) innerhalb von 3 Monaten im ZAS Front Office abgeben oder gescannt per E-Mail an martina.stalitzer@wu.ac.at schicken (eine etwaige Verzögerung des Zeugnisses bitte auch an diese Mailadresse melden) ZAS Erfahrungsbericht innerhalb von 3 Monaten in Internetdienste für Studierende https://bach.wu.ac.at/z/stud/zasstip/ = Basis der Auszahlung der Restrate (200€) Auszahlung der Restrate bis 15. des darauffolgenden Monats
Leistungsnachweis Studienbeihilfe Zusätzlich: Bestätigung des Formulars SB-AS2 im Bereich Studienrecht & Anerkennung - Schalter 1 und 2 nach Abschluss der tatsächlichen Anerkennung!! Achtung Fristen der Studienbeihilfenbehörde beachten!
Kontakt Zentrum für Auslandsstudien Stipendien: Martina Stalitzer martina.stalitzer@wu.ac.at 01 31336 4319 https://www.wu.ac.at/universitaet/organisation/dienstleistungseinrichtungen/zentrum-fuer- auslandsstudien/oeffnungszeiten/
Kontakt Studienrecht & Anerkennung Feststellungsbescheid & Studienbeihilfe: Schalter 2 course.abroad@wu.ac.at 01 31336 3505 Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt: Schalter 1 anerkennung@wu.ac.at 01 31336 3504
Joint-Study Zuschusshöhen ab WS 2019 Gastregion/Gastland Zuschuss/Monat Reisekosten einmalig Afrika 200€ 450€ Lateinamerika 200€ 450€ Nordamerika 200€ 300€ Asien 200€ 450€ Japan 250€ 450€ Australien & Neuseeland 200€ 450€ Europa 200€ 200€
Fragen? Bitte Fragen gerne an die zuständigen Kontaktpersonen richten
Sie können auch lesen