Jubiläumswanderung - "Durch die Schönecker Wälder, rund um die Bergstadt Schöneck" - Grundschule Schöneck / Vogtland
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Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtland und der Gemeinde Mühlental Herausgeber: Stadt Schöneck und Secundo-Verlag GmbH. – Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76. – Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Isa Suplie; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil Peter Geiger. – Der Schönecker Anzeiger erscheint einmal monatlich und ist bei der Stadtverwaltung Schöneck, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck, erhältlich. Annoncen können bei der Stadtverwaltung oder beim Secundo-Verlag aufgegeben werden. Jahrgang 2015 Donnerstag, 21. Mai 2015 Nummer 5 15. Jubiläumswanderung „Durch die Schönecker Wälder, rund um die Bergstadt Schöneck“ Veranstalter: Wandersperken Oelsnitz/Vogtl. e. V. und Schönecker Wanderfreunde Wolfgang Eschenbach Otto-Riedel-Straße 32 08606 Oelsnitz Termin: Sonntag, 21. Juni 2015 Tel.: 037421/27256 giswolf@gmx.net Schirmherrin der Wanderung: Frau Isa Suplie Bürgermeisterin der Stadt Schöneck Start und Ziel: Dorfgemeinschaftshaus Schilbach 7.00 – 9.30 Uhr
2 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck – Mühlental Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Schöneck/Vogtl. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. Schöneck-Mühlental A Bei der Landratswahl 4. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Landrat des Vogtlandkreises und des Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte An- Bürgermeisters der Gemeinde Mühlental schrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, findet - die Wahl des Landrates des Vogtlandkreises und 5. Der Wähler gibt seine Stimme bei der Wahl zum Landrat in der - die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlental Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel statt. aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der eindeutige Weise als gewählt kennzeichnet. 28. Juni 2015. B Bei der Bürgermeisterwahl Die Wahlzeit dauert jeweils von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 4. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. 2. Die Gemeinde Mühlental ist in folgende 2 Wahlbezirke ein- Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, Beruf geteilt: oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers des Wahlbezirk 1: zugelassenen Wahlvorschlages sowie eine freie Zeile. Ortsteile Hermsgrün, Marieney, Saalig, Wohlbach 5. Zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlental ist nur ein Wahlraum: Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Stimmzettel enthält des- Ehemaliges Gemeindeamt, Marieney, Hauptstraße 15, 08626 halb zusätzlich eine leere Zeile. Der Wähler kann seine Stimme dem Mühlental im Stimmzettel aufgeführten Bewerber oder einer anderen Person Wahlbezirk 2: geben. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf Ortsteile Elstertal, Oberwürschnitz, Tirschendorf, Unterwür- dem Stimmzettel den aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen schnitz, Willitzgrün, Zaulsdorf oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere wählbare Wahlraum: Person durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. Ehemaliges Gemeindeamt, Unterwürschnitz, Hauptstraße 11, 6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur 08626 Mühlental in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichti- zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk gung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wäh- ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder len kann. Reisepass, mitzubringen. Der Stimmzettel muss vom Wähler in Für Wahlberechtigte mit körperlicher Beeinträchtigung sind fol- einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gende Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet, dass ihnen die gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird: 7. Wer einen Wahlschein nur für die Wahl des Landrates hat, kann Mühlental: Wahlbezirk 1, Ehemaliges Gemeindeamt Marieney, durch persönliche Stimmabgabe in Wahlraum des für ihn zustän- Hauptstraße 15, 08626 Mühlental (barrierefrei) digen Wahlgebietes (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl wählen. Wer nicht in diesem Wahlbezirk wohnt, diesen Wahlraum aber nut- Wer einen Wahlschein für die Wahl des Landrates und des Bürger- zen will, muss bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Sonnen- meisters hat, kann durch persönliche Stimmabgabe nur in dem wirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., einen Wahlschein beantragen. Wahlraum des jeweils für ihn zuständigen Wahlgebietes in der Gemeinde Mühlental oder durch Briefwahl wählen. Die Zulassung der Wahlbriefe beginnt 16.00 Uhr durch den Ge- meindewahlausschuss im ehemaligen Gemeindeamt in Marie- 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimm- ney, Hauptstraße 15, 1. OG, 08626 Mühlental. Die Ermittlung des zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt Briefwahlergebnisses erfolgt gemeinsam mit der Ermittlung des lichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Ergebnisses im Wahllokal ab 18.00 Uhr durch den Wahlvorstand dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und des Wahlbezirkes 1 im ehemaligen Gemeindeamt in Marieney, dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an dem auf dem Hauptstraße 15, 08626 Mühlental. Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger übersenden, dass er 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief • Der Stimmzettel für die Wahl des Landrates ist von hellgrüner kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Farbe, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang von helloran- 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur ger Farbe. persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben • Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters der Ge- oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, meinde Mühlental ist von hellblauer Farbe, bei einem etwa- seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen igen zweiten Wahlgang von hellrosaer Farbe. Person bedienen.
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 3 Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person Wahlgeschäfts möglich ist. erlangt. Schöneck/Vogtl., 12.05.2015 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Suplie Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Schöneck/Vogtl. als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Schöneck-Mühlental Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 07.06.2015, in der Gemeinde Mühlental In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Mühlental am 11.05.2015 wurde für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürger- meister der Gemeinde Mühlental folgender Wahlvorschlag zugelassen: Bezeichnung des Wahlvor- Bewerber Beruf oder Stand Geburts- Anschrift (Hauptwohnung) schlags (Name der Partei oder (Familienname, jahr Wählervereinigung, Kurzbe- Vorname) zeichnung/Kennwort, bei Ein- zelbewerber Familienname) Mühlentalfreunde, Mtf Kracke, Andreas Kfz-Handwerksmeister 1972 Birkenweg 6, OT Oberwürschnitz, 08626 Mühlental Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, kann über den Wahlvorschlag hinaus jede wählbare Person gewählt werden. Der Stimmzettel wird deshalb neben der Zeile mit dem Bewerber des Wahlvorschlags eine freie Zeile enthalten, in die eine andere wählbare Person durch Benennung des Familiennamens, Vornamens, Berufs/Stands oder andere eindeutige Weise eingetragen und gewählt werden kann. Schöneck/Vogtl., 12.05.2015 Suplie, Bürgermeisterin 2016/2, 2019/1, 2019/2 und 2020 der Gemarkung Schöneck und Amtliche Bekanntmachungen wird folgendermaßen begrenzt: im Norden: Landwirtschaftliche Nutzfläche/Grünland der Stadt Schöneck im Osten: Oelsnitzer Straße (Staatsstraße S302)/gegenüber Altenpflegeheim Am Sohr 91 a im Süden: Bauhofstraße im Westen: Forststraße Ortsübliche Bekanntmachung über die Ziel und Zweck der Planung ist – analog des bereits in Kraft getre- öffentliche Auslegung des Entwurfes der tenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Schöneck/Vogtl.“ – die Errichtung einer 1. Änderung des vorhabenbezogenen Einzelhandelseinrichtung mit 1155 m² Verkaufsfläche. Bebauungsplanes „Errichtung eines Die 1. Änderung wurde nun im Rahmen des Baugenehmigungs- Lebensmittelmarktes in Schöneck/Vogtl.“ verfahrens erforderlich, da die Festsetzung der offenen Bauweise gem. § 22 Abs. 2 BauNVO (Gebäudelänge max. 50 m möglich) nicht Der Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. hat am 28.04.2015 in öffent der Länge des geplanten und mittels Baufeld festgesetzten Bau- licher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezoge- körpers (knapp 62 m) entspricht. nen Bebauungsplanes „Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Es wurde somit lediglich die Festsetzung „offene Bauweise“ in „ab- Schöneck/Vogtl.“ in der Fassung vom 20.04.2015 mit Begründung weichende Bauweise“ (vgl. § 22 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO) geän- inkl. Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nach dert. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Alle weiteren Inhalte und Festsetzungen des bereits in Kraft getre- Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes tenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bleiben unberührt. umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 269/17 (Teilfläche), 2015/4, 2016/1, Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Be
4 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger bauungsplanes „Errichtung eines Lebensmittelmarktes in • Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis als Untere Schöneck/Vogtl.“ einschließlich Begründung inkl. Umweltbericht Naturschutzbehörde vom 23.07.2014 und telefonisch am liegt in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 in der 06.10.2014 Stadtverwaltung Schöneck, Zimmer 30 (Hauptamt), Sonnenwirbel 3 - Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung überarbeiten. Ge- in 08261 Schöneck/Vogtl., während der üblichen Dienststunden gen das Vorhaben am gewählten Standort bestehen je- wie folgt aus: doch keine Bedenken. Montag 8 – 12 Uhr Schutzgut Landschaftsbild Dienstag 8 – 12 und 13 – 18 Uhr Mittwoch 8 – 12 Uhr • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Land- schaftsbild: Donnerstag 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Freitag 8 – 12 Uhr - Landschaftsbild wird weitere Baumasse zugefügt, jedoch harmonisiert die Hanglage und höhenmäßige differie- Es sind umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des rende Anordnung der Gebäude die unterschiedlichen Umweltberichtes und der Stellungnahmen im Rahmen der regu- Gebäudeformen im Landschaftsbild. lären Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) des bereits in Kraft getretenen vorha- Schutzgut Kultur- und Sachgüter benbezogenen Bebauungsplanes verfügbar. Diese Belange wur- • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Kultur- den am 15.10.2014 in der 10. Ausgabe des „Schönecker Anzeigers“ und Sachgüter: bekannt gemacht und werden folgend nochmals aufgeführt, da es - Keine Beschädigung/Vernichtung von Kultur- und Sach- bezüglich der umweltbezogenen Informationen keine Änderun- güter gen gegeben hat: - Meldepflicht bei Bodenfunden gem. § 20 SächSDSchG Art der vorhandenen Information Schutzgut Schutzgebiete und Objekte Schutzgut Geologie und Boden • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Schutz- • Bestandsaufnahme in Hinblick auf die Geologie und den Bo- gebiete und Objekte (z. B. Denkmalschutz): den sowie Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europä- Boden: ische Vogelschutz-, Naturschutz-, Trinkwasserschutz- oder - Plangebiet bisher als Wiese intensiv landwirtschaftlich Überschwemmungsgebiete sind im Geltungsbereich genutzt, nicht vorhanden. - alternative Vorhabensstandorte nicht verfügbar, Schutzgut Mensch - Umweltbericht mit Maßnahmen zum Schutze des Bodens • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Men- sowie grünordnerische Maßnahmen (Pflanzungen) vor- schen, insbesondere in Hinblick auf Lärm und der fußläufigen handen, Erreichbarkeit: - Baugrundgutachten wurde erstellt und liegt dem Um- weltbericht bei. - Alle Aspekte der Einwirkungen des Bauvorhabens auf den Menschen umfassend untersucht. • Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, SG Land- wirtschaft, vom 31.03.2014 - Bedürfnisse der Anlieger (fußläufige Erreichbarkeit und - Landwirtschaftsfläche geht verloren, innerstädtische nachteilige Geräuschimmissionen) berücksichtigt Möglichkeiten sollten nochmals geprüft werden. - Untersuchungen und Gutachten (z.B. Schallimmissions- • Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, SG Abfall- prognose) ausgewertet und entsprechende Festsetzun- recht/Bodenschutz, vom 23.07.2014 gen getroffen. - Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken. - Bei Einhaltung aller Festsetzungen und Hinweise aus der Schutzgut Wasser, Klima, Luft Bauleitplanung entstehen keine negativen Auswirkungen auf den Menschen. • Beschreibung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie Klima/Luft: • Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis als Untere - Neuversiegelung ist als umweltrelevant anzusehen. Immissionsschutzbehörde vom 23.07.2014 - Gebäude nach Regelungen der EnEV2014 geplant und - Bei Realisierung der immissionsschutzrechtlichen Festset- gebaut. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen zungen (Nr. 5.4 der Begründung zum B-Plan) bestehen des Vorhabens auf das regionale Klima unerheblich sein keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. werden. - Alternativ sind bauliche oder technische Vorkehrungen • Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis, SG Wasser- zum Lärmschutz am Standort möglich. wirtschaft/Wasserrecht, vom 23.07.2014 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich - Vorhaben wird zugestimmt. Kanalanschluss für Schmutz- oder mündlich zur Niederschrift jeweils bei der Stadtverwaltung wasser und Versickerung für das Oberflächenwasser. Schöneck, Hauptamt, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., ab- Schutzgut Biotope, Fauna und Flora gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung- • Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Biotope nahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers sowie der Fauna und Flora: zweckmäßig. - Vegetationsfläche von 4700 m² geht verloren, aber Durch- Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellung- führung der Planung wird nicht zu Beeinträchtigungen nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- von Biotopen, Flora und Fauna führen. rücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 5 Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen- 6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah- in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver- men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, zeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichti- aber hätten geltend gemacht werden können. gung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei Schöneck/Vogtl., den 29.04.2015 ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Der Stimmzettel muss vom Wähler in Suplie einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise Bürgermeisterin gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabga- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt be in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlge- bietes (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl wählen. Schöneck/Vogtl. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimm- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Landrat des zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt Vogtlandkreises lichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, findet die Wahl des Landrates dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und des Vogtlandkreises statt. dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den auf dem Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger übersenden, dass er 28. Juni 2015. dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 2. Die Stadt Schöneck ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben Wahlbezirk 1 oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, Wahlraum: seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Bürgerhaus, Kirchstraße 7, 08261 Schöneck/Vogtl. Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kennt- Wahlbezirk 2 nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer Wahlraum: anderen Person erlangt. Schule, Neue Schulstraße 1, 08261 Schöneck/Vogtl. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl Wahlbezirk 3 herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist straf- Wahlraum: bar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). Klubraum, Am Sohr 92, 08261 Schöneck/Vogtl. 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wäh- Wahlgeschäfts möglich ist. len kann. Für Wahlberechtigte mit körperlicher Beeinträchtigung ist folgen- Schöneck/Vogtl., 12.05.2015 der Wahlraum so ausgewählt und eingerichtet, dass ihnen die Teil- nahme an der Wahl möglichst erleichtert wird: Schöneck: Wahlbezirk 2, Schule, Neue Schulstraße 1, 08261 Schöneck/Vogtl. (barrierefrei) Suplie Wer nicht in diesem Wahlbezirk wohnt, diesen Wahlraum aber nut- Bürgermeisterin zen will, muss bei der Stadtverwaltung Schöneck, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. einen Wahlschein beantragen. Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um 16.00 Uhr im Rathaus Schöneck, Beratungsraum, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., zusammen. Die Ermittlung des Briefwah- Informationen der lergebnisses erfolgt ab 18.00 Uhr. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Verwaltungsgemeinschaft Der Stimmzettel für die Wahl des Landrates ist von hellgrüner Far- be, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang von helloranger Farbe. Schöneck - Mühlental Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wäh- ler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. Aus den Gremien 4. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Über die Ergebnisse der letzten Stadtrats- und Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte An- Gemeinderatssitzung möchten wir Sie informieren: schrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach - Stadtratssitzung am 28.4.2015: § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 1. Der Stadtrat beschloss die Legitimation zur Umsetzung der 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2014 – 2020 der Lokalen Ak- Stimmzettel einen der aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen tionsgemeinschaft Vogtland (LAG). oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, einstimmig
6 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger 2. Der Entwurf der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Be -- Anschaffung eines neuen bauungsplan„Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Schöneck/ Pistengerätes 161 T€ 205 T€ Vogtl.“ wurde gebilligt. (sh. Bekanntmachung) -- Anschaffung von Ausrüstung Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, einstimmig für die Feuerwehren 51 T€ 75 T€ 3. Der Verkauf des Flurstücks 977/9 der Gemarkung Schöneck und sowie BOS-Funk dessen Belastung mit einer Grundschulde/Hypothek vor Eigen- -- Anschaffung Löschfahrzeug für tumsübergang wurde bestätigt. die Feuerwehr Gunzen 89 T€ 160 T€ Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, einstimmig -- Ausbau Schulstraße Arnoldsgrün, 4. Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung 2015 mit Haus- 2. BA 165 T€ 280 T€ haltsplan und Stellenplan sowie Finanzplan und das Investitions- -- Ausbau Bierkeller Schöneck für programm bis 2018. Tourismuszwecke 5 T€ 10 T€ Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, einstimmig -- Anschaffung Spielgerät Bürgerhaushalt 2015 für OT Eschenbach 5 T€ 10 T€ -- Grunderwerb und Rückbau Der vorliegende Haushaltsplan beinhaltet im Rahmen der laufen- den Verwaltung insgesamt Einzahlungen in Höhe von 4.485.650 € Kirchstraße 8 40 T€ und Auszahlungen in Höhe von 4.673.550 €. -- Aufrüstung Lift zur Davon entfallen z. B. auf: Fahrradbeförderung 30 T€ Einzahlungen Auszahlungen Der finanzielle Fehlbetrag des Jahres 2015 kann aus Rücklagen der -- Kindertagesstätte Stadt abgedeckt werden. „Sonnenwirbel“ 583 T€ 898 T€ Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sowie -- Unterhaltung der kommunalen die Hundesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gebäude einschl. Schule, Kita, Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhäuser 192 T€ 444 T€ -- Kreisumlage 770 T€ Aus den Gremien -- Straßenunterhaltung, Sitzung des Gemeinderates Mühlental am 07.05.2015: Winterdienst, 1. Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Geldspende in Straßenbeleuchtung 99 T€ 343 T€ Höhe von 150,00 Euro für den Kindergarten Marieney. -- Schule 41 T€ 84 T€ -- Brandschutz (Freiwillige Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, einstimmig Feuerwehren Schöneck und 2. Der Gemeinderat stimmte über den Antrag, zur Bürgermeis- Ortsteile) 9 T€ 84 T€ terwahl am 7.6.2015 gleichzeitig eine Bürgerbefragung in Form -- Bewirtschaftung der Grünanlagen einer geheimen Wahl durchzuführen, ob die Gemeinde Mühlental und Spielplätze 1 T€ 90 T€ eigenständig bleibt oder eine Eingemeindung angestrebt wird, ab. -- Bewirtschaftung Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Kommunalwald 211 T€ 105 T€ Die nächste planmäßige Sitzung des Gemeinderates findet am Darüber hinaus sind auch im Haushalt 2015 wieder Mittel für eine 4. Juni 2015 statt. Ort, Zeit und Tagesordnung entnehmen Sie bitte Vielzahl von freiwilligen Ausgaben enthalten. So wurden z. B. den Bekanntmachungstafeln. Mittel der Stadt eingeplant für: • die Förderung der Heimat- und Kulturpflege, Theaterstück, Veranstaltungen, Märkte, Feste in Höhe von ca. 35.000 €, Langjährige Kommunalpolitiker geehrt • Vereinsförderung in Höhe von 4000 €, • Unterhaltung der Jugendclubs in Schöneck und den Ortstei- Peter Zeidler und Lothar Willer, Mitglieder des Stadtrates Schöneck, len (ohne Gebäudeunterhaltung) sowie mobile Jugendarbeit wurden auf Vorschlag der Stadt Schöneck und dem Kreisverband in Höhe von 2500 €, Vogtland des Sächsischen Städte- und Gemeindetages für ihr • Bibliothek 4800 €, 25-jähriges kommunalpolitisches Engagement geehrt. • Heimatmuseum 4100 €, Herr Zeidler ist Mitglied des Schönecker Stadtrates seit dem • Ausgaben für Geburtstage und Jubiläen 2500 €, 06.05.1990 und seit August 1998 bis heute stellvertretender Bür- • Begrüßungsgeld für Babys 1200 €. germeister. Folgende wesentlichen Baumaßnahmen und Anschaffungen Herr Willer, 1990 stellvertretender Bürgermeister der damals noch sind in der Stadt Schöneck und den Ortsteilen für 2015 vorgesehen eigenständigen Gemeinde Schilbach, wurde 1993 zum ehrenamt- (abhängig der Bereitstellung von Fördermitteln): lichen Bürgermeister gewählt. Einzahlungen Auszahlungen Mit der Eingemeindung der Gemeinde Schilbach in die Stadt -- Erwerb von Ausstattung Schöneck im Jahr 1995 wurde er Mitglied des Stadtrates, dem er für die Kita 9 T€ 25 T€ heute noch angehört. -- Neuausstattung Zusätzlich war Herr Willer zwischen 1995 und 2009 Ortsvorsteher Computerkabinett Grundschule 21 T€ der Ortschaft Schilbach und bis heute Mitglied des Ortschaftsrates. -- Weiterführung von Maßnahmen Beide Kommunalpolitiker haben sich in ihrer 25-jährigen Tätigkeit Stadtumbau Ost in hohem Maße und nachhaltig um die Entwicklung der Stadt Aufwertung und Rückbau 33 T€ 50 T€ Schöneck und ihrer Ortsteile verdient gemacht.
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 7 Vom jetzigen Besitzer, dem Obervogtländischen Verein für In- nere Mission Marienstift, wurde er einmal zum „Tag des offenen Denkmals“ in Schilbach angesprochen, für interessierte Besucher zwei, drei Seiten zum Rittergut zusammenzufassen. Heraus kamen 11 Bände mit insgesamt 855 Seiten zum Rittergut Schilbach. Und dies ist noch nicht der Schluss. In Kürze wird er im Staatsarchiv in Chemnitz dazu weiterforschen über die finanzielle Malaise der Rit- tergutsherren von Tettau. Den Anstoß dazu gab ihm Wibke Martin mit ihrem neuen Buch zur letzten Hinrichtung in Schöneck. Harald Bannert betonte, dass dies nicht die Geschichte des Ritter- gutes Schilbach sei, sondern nur eine Dokumentation. Ist unser Stadtpark eine Abfallhalde? Seit geraumer Zeit wird zunehmend beobachtet, dass in unseren Stadtpark Garten- und Pflanzabfälle sowie Äste abgelagert werden und dieser damit mehr und mehr verkommt. Bürgermeisterin Isa Suplie gratulierte im Rahmen der letzten Stadtrats- sitzung und überreichte u.a. eine Urkunde des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Sitzung des Gemeindewahlausschusses Am 08.06.2015 findet um 17.00 Uhr im Beratungsrarum des Schönecker Rathauses, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., die Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Müh- lental zur Ermittlung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Mühlental statt. Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt. Zöphel Vorsitzende Gemeindewahlausschuss Heimatforscher übergibt Dokumentation zum Rittergut Schilbach Wir weisen hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Ablagerungen auf städtischen Grundstücken verboten sind und durch die Stadt künftig verstärkt geahndet werden. Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der Verursacher führen, nimmt die Stadtverwaltung, Sachbereich Liegenschaften, Tel. 870- 120, gegen Belohnung entgegen. Am Donnerstag, 16.04., übergab der Schönecker Heimatforscher Harald Bannert seine Dokumentation zum Rittergut Schilbach an Bürgermeisterin Isa Suplie – für das Stadtarchiv. Die Bürgermeisterin bedankte sich ganz herzlich für die wertvolle Bau des neuen Netto-Marktes begonnen Sammlung. Dieser Tage begannen die Erdarbeiten für den Bau des neuen In mühevoller Kleinarbeit hat Harald Bannert drei Jahre alles akri- Netto-Marktes. bisch aus Stadt-, Kreis- und Pfarrarchiven, aber auch privaten Quel- Als Ausgleichsmaßnahme werden im Stadtgebiet zahlreiche Neu- len zusammengetragen und aufgearbeitet. Er sei dazu gekommen, pflanzungen durchgeführt, so u.a. 30 Kugelahorn auf dem Friedhof „Wie die Jungfrau zum Kinde“, so Harald Bannert. und 10 Kugelahorn am Stadtpark.
8 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger Diese sollen der Stadtparkstraße wieder ein einheitliches grünes Bild verleihen. Die teilweise noch vorhandenen unterschiedlichen, vereinzelt auch beschädigten Bäume werden dann im Herbst ge- fällt. 40-jähriges Dienstjubiläum Bürgermeister Dieter Weller beglückwünschte Frau Regina Ebert zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Seit 1975 ist Frau Ebert mit viel Engagement als Erzieherin im Kin- dergarten Marieney tätig. v. l. Dr. Peter Hörz, Marcus Richter Die interessierten Besucher lauschten aufmerksam dem Vortrag. Vorgestellt wurde ebenfalls an diesem Abend der von René Eckert produzierte Kurzfilm „Schöneck – bekannt durch gute Zigarren“. Am Samstag lud das Museum die Besucher zur Schauvorführung „Zigarren machen“ ein. Viele Gäste nutzten die Gelegenheit, den Zigarrenfrauen bei ihrer Arbeit einmal über die Schultern zu schau- en. Auch von den beiden Buchautoren, die an diesem Tag ebenfalls wieder mit vor Ort waren, war noch viel Interessantes aus ihrem Buch zu erfahren. V. l. 1. Reihe v. v. Frau Ebert, Bildmitte. Museumsfest Das Zigarren- & Heimatmuseum Schöneck lud am 8. und 9. Mai an- lässlich 150 Jahre Zigarre in Schöneck zu einem kleinen Museums- fest ein. Los ging es am Freitag, dem 8. Mai, mit einer Buchlesung mit den Autoren Dr. Peter F. N. Hörz und Marcus Richter aus ihrem Buch „Schöneck – bekannt durch gute Zigarren“. Karin Müller beim Zigarren machen über die Schultern geschaut. Dr. Hörz und Marcus Richter beim Fachsimpeln mit Angelika und Ulf Thiem Buch Schöneck – bekannt durch gute Zigarren. vom Museum.
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 9 Am Nachmittag sorgten die „Schönecker Lausbuam“ für die mu- Samstag, 13. Juni 2015: sikalische Umrahmung im Museum sowie im Museumscafé, das 20.30 Uhr Kirmestanz mit der Partyband „Karo“ die Besucher zu einer gemütlichen Einkehr bei Kaffee und Kuchen Sonntag, 14. Juni 2015: einlud. 09.30 Uhr Frühschoppen mit der Blasmusik „Junges Egerland“ Karussellbetrieb mit der Schaustellerfirma Hammerschmidt auf Kirmes Arnoldsgrün dem Dorfplatz. Auch für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Ausgelassen feierten zahlreiche Besucher am 9./10. Mai in Arnolds- grün die erste Kirmes 2015 im Vogtland. Einwohnermeldeamt geöffnet Am Samstag, 6. Juni 2015, ist das Einwohnermeldeamt von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schöneck Die Jagdgenossenschaft Schöneck lädt am Mittwoch, dem 27.05.2015, um 19.30 Uhr, zu ihrer diesjährigen Jahreshauptver- sammung in die „Brauereigaststätte“ Schöneck ein. Tagesordung: 1. Begrüßung der Anwesenden durch Frau Andrea Seltner 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht der Jagdvorsteherin 4. Kassenbericht 5. Wildschaden 6. Jahresstrecke 7. Jagdpachtverlängerung 8. Sonstiges Andrea Seltner, Jagdvorsteherin Hinweis der Stadtverwaltung Hier fehlt doch was! Vom 15.06. bis 19.06.2015 ist das Gewerbeamt der Stadt Dem Grafen am Sagenbrunnen am Albertplatz fehlt etwas – näm- Schöneck wegen Fortbildung geschlossen. lich seine Feder. Aber es ist nicht wie vermutet durch Vandalismus Wir bitten um Beachtung. entstanden, nein, nach Prüfung durch eine Schlosserei wurde fest- gestellt, dass es sich hierbei um Materialermüdung bei der abge- brochenen Bronzefeder handelt. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine Reparatur möglich ist. Mehrtagesfahrt 50 Plus – Tirol vom Feinsten 6 Tage Wilder Kaiser/Kitzbühler Alpen Man muss keine Berge versetzen für eine Reise nach Tirol. Marieney feiert Kirmes Kommen Sie mit dem Reiseunternehmen Fröhlich vom 15.07. bis Am 13./14. Juni 2015 lädt der Gasthof „Deutsche Eiche“ Einwohner 20.07.2015 mit nach Österreich in die Region Wilder Kaiser und und Gäste zur traditionellen Kirmes in Marieney recht herzlich ein. Kitzbühler Alpen. Unsere Leistungen: . An- und Abreise im modernen 4-Sterne-Reisebus . 5 x Ü/HP im 4-Sterne-Hotel in der Region Wilder Kaiser/Kitz- bühler Alpen . Begrüßungsschnaps . Stadtführung Innsbruck . Eintritt Bergisl-Stadion inkl. Schrägaufzug . Rundfahrt Wilder Kaiser . Tiroler Abend inkl. kleinem Getränk . Eintritt und Führung Schloss Tratzberg . Schifffahrt Achensee . Besichtigung Glasbläserei Rattenberg . Berg- und Talfahrt Hartkaiser . Bauernhofführung inkl. Verkostung . Pferdekutschfahrt mit Einkehr zu Kaffee und Kuchen
10 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger . örtliche Reiseleitung an. Dafür wird es zukünftig pro Quartal und Sozialregion eine . Reisesicherungsschein Sprechzeit geben. Termin: 15.07. – 20.07.2015 Im zweiten Quartal 2015 sind wir an folgenden Tagen für Sie Preis pro Person: 499,00 € da: EZ-Zuschlag: 12,00 € pro Übernachtung Am 27.05.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Anmeldeschluss: Donnerstag, 28.06.2015 Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Plauen, Neundorfer Anmeldung/Bezahlung: Str. 96, Raum kleiner Saal Stadtbibliothek Schöneck: Am 03.06.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Di 14 – 18 Uhr, Do 13 – 16 Uhr Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Reichenbach, Post- Tel.: 037464/870 131 platz 3, Zimmer 3.24, 2.Etage Am 03.06.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Schrottcontainer stehen bereit Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Klingenthal, Kirchstr. 6 5./6.06.2015 OT Schilbach, Wendeschleife Raum ist vor Ort ausgeschildert. 18. – 20.06.2015 OT Zwotental, Container-Standort Am 10.06.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Oelsnitz, Stephanstr. 9, Zimmer 0.07 Stadtbibliothek informiert Am 10.06.2015 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ort: Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Auerbach, Bahnhofstr. 8, Die Stadtbibliothek Schöneck bleibt am 23. und 26. Juni 2015 Haus A, Zimmer 4.8 geschlossen. Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit genügend Lesestoff ein. Kommen Sie vorbei. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Betreuungsbehörde im Landratsamt Vogtlandkreis Tel.: 03744 254 3010 Ferienspaßwoche Ferienspaß – wir erleben was! Geburtstagskinder der Hallo Kids im Alter von 6 bis 10 Jahren, es gibt sie wieder – unsere seit vielen Stadt Schöneck/Vogtl. Jahren beliebte FeSpaWo und ihr mit den Ortsteilen vom seid alle eingeladen, vom 11.08. bis 17.04. bis 21.05.2015 14.08.2015, täglich von 10.00 bis ca. Frau Ruth Lerchner am 18.04. zum 81. Geburtstag 16.30 Uhr, mit uns in Wald, Wiese, Frau Annemarie Kapitän am 20.04. zum 80. Geburtstag Bach, Bad und in den Bürgertreff in Frau Erika Lederer am 20.04. zum 74. Geburtstag Schöneck zu kommen und span- Frau Annelies Nowak am 20.04. zum 74. Geburtstag nende Ausflüge zu unternehmen. Frau Christiane Stark am 20.04. zum 79. Geburtstag Wir wollen mit euch Kneipp erleben, Frau Lotte Keil am 21.04. zum 84. Geburtstag wandern, spielen, bauen, baden, toben und so manches mehr!!! Frau Herta Schuster am 21.04. zum 93. Geburtstag Lasst euch überraschen! Herrn Klaus Weigand am 21.04. zum 73. Geburtstag Teilnehmer: min. 10, max. 20 Kinder Frau Ursula Gläser am 22.04. zum 71. Geburtstag (Reihenfolge der Anmeldung entscheidet) Frau Lotte Lederer am 22.04. zum 87. Geburtstag Teilnehmerbeitrag: Herrn Lothar Seidel am 23.04. zum 76. Geburtstag 35,00 € Herrn Alfred Warnke am 23.04. zum 76. Geburtstag (für Verpflegung, Eintritt, Fahrten usw.) Frau Ingrid Bormann am 24.04. zum 73. Geburtstag zu zahlen bei Anmeldung Frau Christa Kranz am 24.04. zum 85. Geburtstag Anmeldungen: bitte bis 10.07.2015 Frau Elfriede Thoß am 24.04. zum 87. Geburtstag Kontaktbüro Mobile Jugendarbeit, Herrn Rolf Dörfel am 26.04. zum 79. Geburtstag Frau Appelbohm Kirchstraße 7, 08261 Schöneck Herrn Klaus Meinel am 26.04. zum 74. Geburtstag Di., 16.00 – 18.00 Uhr und Do., 16.00 – 18.00 Uhr Frau Magdalena Möckel am 26.04. zum 80. Geburtstag Frau Roswitha König am 27.04. zum 74. Geburtstag Näheres telefonisch: 037464/88934 oder mit dem Infobrief für El- Frau Bärbel Gramm am 29.04. zum 72. Geburtstag tern und Kinder bei Anmeldung! Frau Ingeburg Hädrich am 29.04. zum 89. Geburtstag Veranstalter: Diakonisches Werk-Stadtmission Plauen e.V. Frau Anneliese Kreutz am 29.04. zum 78. Geburtstag Frau Ilse Rein am 30.04. zum 85. Geburtstag Frau Gerda Wunderlich am 30.04. zum 90. Geburtstag Sprechzeiten der Betreuungsbehörde für Frau Ruth Körner am 01.05. zum 80. Geburtstag Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer Herrn Dietmar Suplie am 01.05. zum 72. Geburtstag Sollten Sie als Bevollmächtigter (Vorsorgevoll- Herrn Herbert Götz am 02.05. zum 73. Geburtstag macht) oder ehrenamtlicher Betreuer Fragen Herrn Karl Marx am 02.05. zum 81. Geburtstag oder Probleme haben, unterstützen wir Sie Herrn Rudolf Ohnemüller am 02.05. zum 73. Geburtstag gern und bieten Ihnen unseren Rat und Hilfe Herrn Dieter Kirchhof am 03.05. zum 73. Geburtstag Frau Barbara Klitzsch am 05.05. zum 72. Geburtstag
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 11 Herrn Klaus Kapitän am 06.05. zum 80. Geburtstag Das Fest der Eisernen Hochzeit Herrn Gerhard Richter am 06.05. zum 72. Geburtstag Herrn Dieter Golla am 07.05. zum 79. Geburtstag feierten am 22.04.2015 Frau Rita Schneider am 07.05. zum 72. Geburtstag das Ehepaar Gerhard Richter und Elona geb. Seidel Frau Renate Meinel am 08.05. zum 78. Geburtstag wohnhaft in Schöneck/Vogtl. Herrn Gerhard Solbrig am 08.05. zum 89. Geburtstag Frau Elisabeth Dietzel am 09.05. zum 87. Geburtstag Das Fest der Diamantenen Hochzeit Frau Ruth Keil am 10.05. zum 89. Geburtstag feierten am 21.05.2015 Herrn Harald König am 10.05. zum 82. Geburtstag das Ehepaar Manfred Kurzenberger und Christa geb. Bergelt Frau Anneliese Männel am 10.05. zum 93. Geburtstag aus Schöneck/Vogtl., OT Kottenheide. Frau Ruth Serick am 10.05. zum 81. Geburtstag Herrn Johannes Fischer am 11.05. zum 77. Geburtstag Herrn Wolfgang Hepper am 11.05. zum 74. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit Frau Ingrid Ollik am 12.05. zum 78. Geburtstag feierten am 14.05.2015 Herrn Wolfgang Zimmer am 12.05. zum 77. Geburtstag das Ehepaar Harald Helm und Christa geb. Bernhardt Herrn Gottfried Baumann am 14.05. zum 80. Geburtstag aus Schöneck/Vogtl. Frau Christine Golla am 16.05. zum 74. Geburtstag Herrn Christoph Neuhierl am 16.05. zum 75. Geburtstag Frau Rosemarie Grabarek am 17.05. zum 74. Geburtstag Geburtstagskinder der Herrn Helmer Koch am 17.05. zum 71. Geburtstag Frau Irmgard Krause am 17.05. zum 73. Geburtstag Gemeinde Mühlental Frau Eva Schatz am 17.05. zum 79. Geburtstag vom 17.04. bis 21.05.2015 Frau Elke Teucher am 19.05. zum 72. Geburtstag Herrn Oskar Bernert am 17.04. zum 91. Geburtstag Frau Regina Ficker am 21.05. zum 75. Geburtstag OT Marieney Herrn Werner Jäkel am 21.05. zum 76. Geburtstag Herrn Rolf Wunderlich am 19.04. zum 72. Geburtstag Frau Marga Petrat am 21.05. zum 87. Geburtstag OT Tirschendorf Frau Herta Seeling am 21.05. zum 91. Geburtstag Frau Marianne Baumgärtel am 22.04. zum 88. Geburtstag OT Willitzgrün OT Arnoldsgrün Frau Renate Bürgel am 23.04. zum 78. Geburtstag Herrn Klaus Ficker am 17.04. zum 74. Geburtstag OT Marieney Frau Rotraut Braun am 18.04. zum 75. Geburtstag Frau Christine Taubner am 27.04. zum 80. Geburtstag Herrn Günter Ficker am 22.04. zum 76. Geburtstag OT Unterwürschnitz Herrn Hans-Joachim Deichsel am 23.04. zum 73. Geburtstag Herrn Helmut Eichler am 28.04. zum 105. Geburtstag Herrn Helfried Rudert am 24.04. zum 75. Geburtstag OT Hermsgrün Frau Helga Deichsel am 26.04. zum 77. Geburtstag Frau Christine Stöckel am 29.04. zum 70. Geburtstag Frau Christa Grube am 02.05. zum 81. Geburtstag OT Tirschendorf Herrn Horst Braun am 05.05. zum 73. Geburtstag Frau Elfriede Kramer am 30.04. zum 85. Geburtstag Frau Erika Penzler am 07.05. zum 84. Geburtstag OT Wohlbach Herrn Friedemann Klinger am 10.05. zum 85. Geburtstag Frau Isolde Milius am 30.04. zum 77. Geburtstag OT Tirschendorf OT Gunzen Frau Jenny Schlosser am 01.05. zum 92. Geburtstag Herrn Ernst Jaudzim am 25.04. zum 82. Geburtstag OT Marieney Herrn Roland Schlosser am 26.04. zum 76. Geburtstag Frau Dorothea Meinel am 02.05. zum 89. Geburtstag Herrn Ehrfried Dölling am 17.05. zum 79. Geburtstag OT Willitzgrün Herrn Manfred Enders am 05.05. zum 77. Geburtstag OT Eschenbach OT Elstertal Herrn Johannes Ittner am 28.04. zum 79. Geburtstag Frau Hannelore Fuchs am 07.05. zum 83. Geburtstag Frau Ruth Frank am 20.05. zum 81. Geburtstag OT Saalig Herrn Heinz Riedel am 09.05. zum 75. Geburtstag OT Schilbach OT Marieney Herrn Frowald Leupold am 28.04. zum 85. Geburtstag Herrn Reiner Wild am 10.05. zum 71. Geburtstag Frau Edda Weller am 11.05. zum 74. Geburtstag Frau Helga Zimmer am 21.05. zum 75. Geburtstag OT Wohlbach Herrn Dieter Ludwig am 12.05. zum 73. Geburtstag OT Wohlbach Frau Ingeburg Weirauch am 12.05. zum 88. Geburtstag OT Wohlbach Frau Gertraude Groß am 13.05. zum 72. Geburtstag OT Oberwürschnitz Frau Gisela Wilferth am 13.05. zum 77. Geburtstag OT Unterwürschnitz Frau Isolde Geipel am 18.05. zum 80. Geburtstag OT Marieney
12 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger Herrn Harald Goram am 18.05. zum 71. Geburtstag OT Wohlbach Frau Marianne Eichhorn am 20.05. zum 94. Geburtstag OT Zaulsdorf Allen Jubilaren wünschen wir nachträglich noch alles Gute! Berichtigung In der letzten Ausgabe des„Schönecker Anzeiger“ wurde Frau Eva Enders aus dem OT Elstertal am 26.03. versehentlich zum 81. Geburtstag gratuliert, es war aber erst der 75. Geburtstag. Wir bitten um Entschuldigung. Schulnachrichten Siegermannschaft Herzlichen Glückwunsch den Siegern! Grundschulnachrichten Sabine Sockol Anmeldung der Schulanfänger 2016/2017 Grundschule Schöneck Die Anmeldung für die kommenden Erstklässler der Grundschule Schöneck, Neue Schulstraße 1, findet am Donnerstag, dem 20.08.2015, von 8.00 bis 12.00 Uhr Sachkundeunterricht praktisch – Pflanzaktion mit der und 14.00 bis 17.00 Uhr Grundschule Schöneck am Freitag, dem 21.08.2015, von 8.00 bis 12.00 Uhr Das Bangen um das Gelingen der geplanten Pflanzaktion war im Sekretariat, Zi. E20, statt. groß, als es am Vortag des geplanten Pflanztermins zu dauerhaf- Die Anwesenheit der Schulanfänger ist nicht erforderlich. Die Ge- ten Schneefällen kam. Aber das Wetter meinte es dann doch gut burtsurkunde des Kindes ist bitte mitzubringen. mit der Klasse 3 der Grundschule Schöneck. Sie konnten sich am Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2016 das sechste Morgen des 29.04.2015 unter Führung von Herrn Schneider vom Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die bis zum 30.09.2010 ge- Forstbezirk Adorf bei strahlendem Sonnenschein auf den Weg in boren sind, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet den Schönecker Kommunalwald machen. werden. Sollten Sie die o. g. Zeiten nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Tel. 037464/88524. U. Hufnagl, Schulleiterin Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/2017 – Eichigt Für alle Kinder, die bis zum 30.06.2016 das 6. Lebensjahr vollen- det haben, erfolgt die Schulanmeldung für das Einzugsgebiet der Grundschule Eichigt, Dorfstraße 60, 08626 Eichigt, Telefon 037430/5292 im Sekretariat der Schule Donnerstag, 20.08.2015, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag, 21.08.2015, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Der Schulbezirk umfasst folgende Gemeinden: Eichigt, Triebel, Mühlental Die Geburtsurkunde ist bitte mitzubringen. K. Meinel, Schulleiterin Sieg im Völkerballturnier Am 7. Mai 2015 nahm die Grundschule Schöneck wie jedes Jahr am Völkerballturnier in Hammerbrücke teil. Die besten Spieler und Spielerinnen unserer Schule traten gegen Schüler aus Klingenthal, Markneukirchen und Hammerbrücke an. In einer 8-minütigen Spielzeit mussten möglichst viele Gegner„abgeschossen“ werden. Hoch motiviert und dennoch immer fair gelang es unserer Mann- schaft in allen drei Spielen noch vor Ablauf der regulären Spielzeit, die Gegner samt deren Strohmänner zu besiegen. Die Freude war riesengroß. Neben Medaillen und Urkunden gab es außerdem einen Ball sowie neue Trikots für die Schule.
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 13 „Erste Hilfe“ an der EVOS Ein steil ansteigender Waldweg wollte zuerst erklommen wer- den, bevor die Schüler an der PflanzsteIle in der Nähe des Stein- bruchs von Revierleiter Harald Stengel, Sachsenforst-Lehrausbilder Joachim Jobst und drei engagierten Lehrlingen in Empfang ge- nommen wurden. Anschaulich bekamen unsere Kinder den Unter- schied zwischen natürlicher Wuchsanordnung und menschlicher Baumpflanzung erklärt. Ebenso erhielten sie interessante Informa- tionen über den Feldahorn, den Baum des Jahres 2015, im Unter- schied zu Bergahorn und Spitzahorn. Anschließend durften die Schüler in Kleingruppen über 300 Setz- linge, neben dem Feldahorn überwiegend Rotbuchen, in die vorbereiteten Pflanzlöcher stecken und selbige mit Hilfe des so genannten „Göttinger Fahrradlenkers“ fachmännisch verschlie- ßen. Währenddessen kam Frau Dähn von der Stadtverwaltung Schöneck kurz vorbei und konnte die Klasse 3 in Aktion erleben. Hungrig von der „harten“ Arbeit und der vielen frischen Luft freu- ten sich die Kinder auf knusprige Roster vom Grill und Getränke, Für die Schülerinnen und Schüler unserer 10. Klassen hieß es am welche zum krönenden Abschluss gemeinsam verzehrt wurden. 7. Mai „traut euch“! Mit volIem Bauch und einer Broschüre über den Feldahorn mach- Jörg Neidhardt (Bergwacht Schöneck) unterwies die diesjährige ten sich Lehrerin und Schüler auf den Rückweg. Absolventenklasse in den Grundlagen der „Ersten Hilfe“, insbeson- Wir bedanken uns bei den Mitarbeitern des Forstbezirkes Adorf dere in der Thematik der Herz-Lungen-Wiederbelebung. für die gelungene Aktion und die vielen Informationen sowie bei Alle Teilnehmer hatten die Aufgabe, die empfohlene Handlungs- Bürgermeisterin Isa Suplie für die gesponserte Verpflegung. abfolge während einer Ersthilfe nachzustellen und an der Reani- mationspuppe praktisch werden zu lassen. Nadine Drechsler, Klassenlehrerin Spaß und Ernst lagen hier sehr nah aneinander, da Notfallsituatio- nen jeden betreffen können. Herzlich bedanken wir uns bei Herrn Neidhardt sowie der Berg- Evangelische Oberschule Schöneck wacht Schöneck für die Umsetzung einer solch praktischen Lek- Festveranstaltung zum Jubiläum tion. Ch. Korn Die Evangelische Oberschule Schöneck feiert in diesem Jahr ihr Evangelische Oberschule Schöneck 10-jähriges Bestehen. Lassen auch Sie sich herzlich dazu einladen! Kirchliche Nachrichten Evangelisch-Lutherische Kirche Schöneck Unsere Gottesdienste In Schöneck: Der Gottesdienst beginnt um 10.00 Uhr in unserer Kirche. Gleichzeitig wird Kindergottesdienst im Diakonat gehalten. Sonntag, 24. Mai 2015 – Pfingstsonntag 10:00 Uhr Hauptgottesdienst (Pfr. Engler)
14 Donnerstag, 21. Mai 2015 Schönecker Anzeiger Montag, 25. Mai 2015 – Pfingstmontag 10.00 Uhr gemeinsamer regionaler Waldgottesdienst in Korna (Pfr. Engler) -> Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Marienkirche zu Arnoldsgrün statt. Sonntag, 31. Mai 2015 – Trinitatis 14.00 Uhr gemeinsamer Festgottesdienst zur Jubelkonfirma tion in der Marienkirche zu Arnoldsgrün mit unserem Chor (Pfr. Engler) Achtung, geänderte Gottesdienstzeit! Sonntag, 7. Juni 2015 – 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Engler) Sonntag, 14. Juni 2015 – 2. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Taufgottesdienst (Pfr. Engler) In Arnoldsgrün: Montag, 25. Mai 2015 – Pfingstmontag 10.00 Uhr gemeinsamer regionaler Waldgottesdienst in Korna (Pfr. Engler) -> Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der Marienkirche zu Arnoldsgrün statt. Konfi Schöneck Sonntag, 31. Mai 2015 – Trinitatis 14.00 Uhr gemeinsamer Festgottesdienst zur Jubelkonfirma Veranstaltungen Schöneck tion in der Marienkirche zu Arnoldsgrün mit unserem Mittwoch, 27. Mai 2015 Chor (Pfr. Engler) 19.00 Uhr Frauenkreis Sonntag, 14. Juni 2015 – 2. Sonntag nach Trinitatis Montag, 1. Juni 2015 08.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Engler) 19.30 Uhr Gebetskreis In Gunzen: Mittwoch, 10. Juni 2015 18.30 Uhr Männerkreis Sonntag, 7. Juni 2015 – 1. Sonntag nach Trinitatis Mittwoch, 15. Juni 2015 09.45 Uhr Andacht zur Kirchweihe im Bierzelt (Pfr. Engler) 19.30 Uhr Gebetskreis Konfirmation 2015 Montag, 17. Juni 2015 19.00 Uhr Frauenkreis Am 29.03.2015 fand die Konfirmation von Thaddäus Meißner in der Marienkirche zu Arnoldsgrün statt. Veranstaltungen Arnoldsgrün Am 26. April 2015 fand die Konfirmation in der St.-Georgs-Kirche zu Schöneck statt. Dienstag, 9. Juni 2015 Konfirmiert wurden: 14.15 Uhr Frauenkreis Max Horlbeck Vorschau: Simeon Georgi Amy Glaß Johannisandacht – 24.06.2015 18.00 Uhr Friedhof Arnoldsgrün mit unserem Chor Luise Pasemann 19.30 Uhr Friedhof Schöneck mit dem Posaunenchor Werda & Linda Günther unserem Chor Lara-Sophie Neidhardt Julia Schilbach Taufgedächtnisgottesdienst Linda Stumpf 5. Juli 2015, um 10.00 Uhr, in der Kirche St. Georg zu Schöneck Jasmin Neudel Wir laden alle Täuflinge und ihre Familien herzlich zum Gottes- Wir wünschen allen Konfirmanden für ihren weiteren Lebensweg dienst sowie anschließenden kostenlosem Mittagessen ein. Gottes Segen. Wir freuen uns auf euch.
Schönecker Anzeiger Donnerstag, 21. Mai 2015 15 Gottesdienst mit unserer Superintendentin Frau Weyer Am 19.07.2015 findet um 10.00 Uhr ein Gottesdienst in der Kirche Vereinsnachrichten St.-Georg zu Schöneck statt. Diesen hält Frau Superintendentin Weyer als Urlaubsvertretung für Pfr. Engler. Feuerwehrnachrichten Jeder, der Frau Weyer gerne einmal kennenlernen möchte, ist herz- Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Schöneck und lich eingeladen, mal vorbeizuschauen. des Feuerwehrvereins Am Freitag, dem 10. April, dieses Jahres fanden die beiden Jahres- hauptversammlungen der Feuerwehr Schöneck sowie des Feuer- Evangelisch-methodistische Kirche wehrvereins statt. Gemeinde Schöneck Als geladene Gäste konnten wir unsere Bürgermeisterin Frau Monatsspruch: Isa Suplie und unseren Inspektionsbereichsleiter, Kamerad Jens Zeidler, begrüßen. Gemeindewehrleiter Jens Spranger referierte Alles vermag ich durch IHN, der mir Kraft gibt. Philipper 4,13 in seiner Rede unter anderem über die geleistete Zeit der Kame- Liebe Leser! raden – insgesamt immerhin 3.000 Stunden im Jahr 2014. Umge- Der Apostel Paulus schrieb die oben stehenden Worte an die Ge- rechnet auf eine Arbeitskraft ergäbe dies 375 Tage Vollzeitarbeit, meinde in Philippi. die durch die Feuerwehr unentgeltlich in der Freizeit abgeleistet Die Christen dieser Stadt hatten für den Apostel gesammelt und wurden – nur zu schultern durch Zusammenhalt und viele hel- ihm eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Der Apostel fende Hände. In die genannten Stunden entfällt Zeit für folgende freute sich von Herzen darüber, ließ aber gleichzeitig erkennen, Aufgaben: Einsätze, Ausbildungsdienste, Sonderausbildungen in dass er Hilfe nicht einforderte. Er nutzte die Gelegenheit, seinen speziellen Aufgaben wie der Höhenrettung und technischer Hilfe Glaubensgenossen ein Zeugnis zu geben, ein Zeugnis davon, dass nach Verkehrsunfällen, Wartung und Instandhaltung unserer Ein- er von GOTT selber immer die Kraft erhielt, die er in bestimmten satztechnik sowie die Absicherung verschiedener Veranstaltungen Lebenslagen brauchte. Paulus bezog das im Besonderen auch auf der Stadt. Darüber hinaus engagieren sich die Kameraden auch im seine finanzielle Situation. Zeiten des Überflusses, aber auch Zei- Katastrophenschutz. Diese Aufgaben teilen sich derzeit 36 aktive ten des Mangels kannte er. Dank der Hilfe „von oben“ kam er in Mitglieder – wir können also nach wie vor weitere Unterstützung allen Lagen zurecht. Diesem Zeugnis des Apostels schlossen sich in gebrauchen. Auch die Jugendfeuerwehr ist ein wichtiger Pfeiler den nächsten zwei Jahrtausenden unzählige Christen an. Auch ich in der Feuerwehr, und auch hier werden zahlreiche Stunden von gehöre zu diesen Zeugen. Im Sommer 1985 gab ich aus Glaubens- den Kameraden aufgebracht. In unserer Jugendfeuerwehr haben gründen einen sehr gut bezahlten Beruf auf. Die nächsten drei Jah- wir derzeit 16 Mitglieder. Hoffen wir, dass uns davon recht viele re musste ich mit meiner noch jungen Familien mit einem kargen erhalten bleiben und nicht später unsere Stadt und damit unsere Gehalt zurechtkommen, welches bloß noch 50 % des vorherigen Wehr verlassen. Einkommens ausmachte. Rein rechnerisch konnten wir unsere Le- Ein Highlight waren wie jedes Jahr die anstehenden Beförderun- bensqualität nicht aufrecht erhalten. Unsere Berechnungen waren gen und Ehrungen. So wurden diesmal die Kameraden Fiedler, mathematisch richtig, die Hilfe Gottes aber, Sein Schenken, Sein Benny und Schulze, Marvin zum Feuerwehrmann sowie Mosch, Führen – all das war mathematisch nicht zu erfassen. Der himmli- Maximilian; Rödel, Maik und Rüggeberg, Roy zum Hauptfeuer- sche Vater rechnete für uns ganz anders. Davon wurden wir über- wehrmann und die Kameraden Posselt, Maik und Seidel, Thomas rascht. Unsere Lebensqualität nahm keinen Schaden. Viele Sorgen zum Löschmeister befördert. müssten wir uns nicht machen, wenn wir GOTT vertrauen würden. Dazu muss ich mir selber immer wieder Mut machen und ich möch- te auch Sie dazu einladen. Es grüßt Pastor Friedemann Trommer Wir laden ein in die Kreuzkirche Am Alten Söll Sonntag, 24.05.2015 10.00 Uhr Gottesdienst + Kindergottesdienst (Pastor Trom- mer) Montag, 25.05.2015 10.00 Uhr Waldgottesdienst in Korna Dienstag, 26.05.2015 19.30 Uhr Hauskreis Donnerstag, 04.06.2015 15.00 Uhr Seniorenkreis Sonntag, 07.06.2015 10.00 Uhr Gottesdienst (P. i. R. R. Endler) Dienstag, 09.06.2015 19.30 Uhr Hauskreis Sonntag, 14.06.2015 10.00 Uhr Gottesdienst + Kindergottesdienst (B.Trützschler)
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