NEU:NEU: SAV Service GmbH

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NEU:NEU: SAV Service GmbH
SAV Service GmbH

                   NEU:

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NEU:NEU: SAV Service GmbH
Inhalt

Seminare für Fachanwälte und Praktiker

Arbeitsrecht … … … … … … … … …         4
Bankrecht     ………………………               10
Baurecht … … … … … … … … … …          11
Datenschutz … … … … … … … … …         13
Erbrecht … … … … … … … … … …          15
Familienrecht … … … … … … … …         18
Handels- und Gesellschaftsrecht …     23
Insolvenzrecht … … … … … … … …        26
IT-Recht … … … … … … … … … …          29
Medizinrecht     ……………………             31
Miet- und WEG-Recht … … … … …         32
Sozialrecht … … … … … … … … …         36
Steuerrecht … … … … … … … … …         39
Strafrecht … … … … … … … … … …        42
Verkehrsrecht … … … … … … … …         47
Seminare für MitarbeiterInnen … … …   51
Ausblick 2. Halbjahr 2019 … … … …     54
Seminargebühren und Leistungen …      57
Teilnahmebedingungen | Treue-Bonus    58
Förderung KdW … … … … … … … …         59
Anmeldung … … … … … … … … …           60
Veranstaltungsorte … … … … … …        61
Notizen … … … … … … … … … … …         63

Aktuelle Informationen zu den Seminaren
finden Sie unter www.sav-service.de
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Grußwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die SAV Service GmbH steht auch dieses Jahr wieder für
ein vielfältiges und praxisorientiertes Seminarprogramm
für die interessierte Anwaltschaft.
Als Erleichterung für eine einfache Fort- und Weiterbil-
dung werden wir 2019 erstmals Online-Seminare anbie-
ten. Diese werden nochmals gesondert angekündigt.
Mitglieder des Saarländischen Anwaltsvereins als auch
auswärtige DAV-Mitglieder profitieren von unseren Mit-
gliedskonditionen. Wie bereits im letzten Jahr gilt auch
2019 wieder die Durchführungsgarantie und unser An-
gebot „nimm 3 und spar dabei“.
Auch für Ihre Mitarbeiter bieten wir ein interessantes An-
gebot an Seminaren an, ab Seite 51.
Unser Tipp: Das Förderprogramm „Kompetenz durch
Weiterbildung – KdW“ bietet im Saarland die Möglichkeit,
einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für Mitar-
beiter und angestellte Anwälte zu erhalten.
Wir möchten unser Angebot stets an Ihren Wünschen und
Bedürfnissen ausrichten, sodass wir Ihnen im Anschluss
an jedes Seminar die Möglichkeit geben, einen Bewer-
tungsbogen abzugeben. Mit ein bisschen Glück gehören
Sie dann auch zu den Gewinnern der alljährlichen Tom-
bola im Rahmen unseres traditionellen Gänseessens im
Herbst. Hier werden unter den personalisierten Bewer-
tungsbögen drei Preise ausgelost.
Beachten Sie auch unser Angebot „SAV SchreibService“ –
nach einmaliger Anmeldung können Sie uns jederzeit, re-
gelmäßig oder auch nur zu Stoßzeiten, Phonodiktate zur
Verschriftlichung, gerne direkt auf Ihren Briefkopf, zu-
senden. Nähere Informationen über www.sav-service.de
Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß bei der Planung Ihrer
Seminare für das Jahr 2019! Alle Angebote finden Sie
auch im Internet unter www.sav-service.de
Wir freuen uns auf Sie!

            Ihre
            Marthe Gampfer

                                                     3
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Arbeitsrecht
7,5 Zeitstunden

Krankheit im Arbeitsverhältnis

Freitag, 08. Februar 2019
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referentin: Angela Huber | RAin | FAin für Sozialrecht |
Mediatorin BM | Disability Managerin DCMP | München

Zum Inhalt:
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen,
aktuelle Rechtsprechung und praxisnahes Wissen zur
optimalen Durchführung des Betrieblichen Eingliede-
rungsmanagements. Es wird das Spannungsfeld zur
krankheitsbedingten Kündigung dargestellt sowie die
datenschutzrechtlichen Neuerungen anhand des DSGVO
sowie das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderun-
gen durch das BTHG.
Schwerpunkte:
• Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
  zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  und zur krankheitsbedingten Kündigung
• Strukturen im BEM - die Betriebsvereinbarung:
  Ziele und Nutzen des BEM, Einleitung und Ablauf,
  Dokumentation und Datenschutz mit den Neuerungen
  anhand der EU-DSGVO
• Einzelfallmanagement in der Praxis: Analyse des
  Arbeitsplatzes und des Leistungsbildes, Planung der
  Maßnahmen, Durchführung und Evaluation
• Zumutbarkeit der Maßnahmen für den Arbeitgeber
  für (schwer)behinderte und nicht behinderte Men-
  schen
• Unterstützung der Sozialleistungsträger für den
  Arbeitnehmer mit Kranken-, Verletzten-, Arbeits-
  losengeld, beruflicher und medizinischer Reha;
  Neuerungen durch das BTHG
• Kündigung als Ultima Ratio sowie sozialrechtliche
  Folgen für Arbeitnehmer
Zielgruppe: Im Arbeits- und Sozialrecht tätige Rechts-
anwälte, insbesondere Fachanwälte für Arbeits- und
Sozialrecht, Personalverantwortliche und Betriebsräte

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Arbeitsrecht
5 Zeitstunden

Datenschutz und andere Rechtsfragen
rund um den PC am Arbeitsplatz
Freitag, 22. Februar 2019
09.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Alexander Hirschmann | Rechtsanwalt |
Mediator | Bochum

Zum Inhalt:
• Das Seminar beschäftigt sich eingehend mit den
  Regelungen der DS-GVO und dem BDSG neu, soweit
  sie im Beschäftigtenkontext relevant sind. Dabei gibt
  es umfassende Einblicke in die eingetretenen Ände-
  rungen und einen Überblick in die zu erwartenden
  Änderungen der Rechtsprechung. So werden beispiels-
  weise die Auswirkungen der Neuregelungen auf die
  bisherige Rechtsprechung zur Einsicht in Personal-
  akten oder zum Widerruf bei Bildrechten aber auch
  die mögliche Geltendmachung des datenschutzrecht-
  lichen Auskunftsanspruchs im Beschäftigtenkontext
  umfassend beleuchtet. Ferner verschafft es anhand
  der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über
  die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen
  Probleme im Zusammenhang mit dem Technik-
  einsatz.
• Insofern werden die Fragestellungen sowohl aus indi-
  vidualarbeitsrechtlicher, als auch aus betriebsver-
  fassungsrechtlicher Sicht beleuchtet und auch aus
  Arbeitgeber- und Betriebsratssicht unterschiedliche
  Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen, Ein-
  willigungserklärungen und Betriebsvereinbarungen
  erörtert. Betrachtet werden auch Unterschiede der
  arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Recht-
  sprechung der allgemeinen Zivilgerichte.
• Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Kolleginnen
  und Kollegen, die entweder arbeitsrechtlich oder/
  (und) IT-rechtlich ausgerichtet sind. Dabei werden
  gezielt durch die Auswahl der Themen sowohl Kolle-
  ginnen und Kollegen angesprochen, die bisher keine
  Berührung mit dem Themenbereich haben und tech-
  nisch unerfahren sind, als auch fachlich versierte
  Kolleginnen und Kollegen.

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Arbeitsrecht
5 Zeitstunden

Aktuelles Befristungsrecht

Freitag, 15. März 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Prof. Dr. Markus Stoffels | Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Arbeits- und Unternehmensrecht |
Ruprecht-Karls-Universität | Heidelberg

Zum Inhalt:
• Gegenstand des Seminars ist das Befristungsrecht.
  Das äußert praxisrelevante Rechtsgebiet ist in stän-
  diger Bewegung. Nicht nur die Rechtsprechung des
  EuGH und des BAG schreitet stetig voran. Auch von
  Seiten der Gesetzgebung sind in näherer Zukunft
  einschneidende Veränderungen zu erwarten.
  Das Seminar will über diese aktuellen Entwicklungen
  informieren, aber auch Grundstrukturen aufzeigen
  und auf typische Fehler im Befristungsrecht auf-
  merksam machen.

  Im Einzelnen wird es um folgende Themen gehen:
• Neuerungen nach dem Koalitionsvertrag;
• Fallstricke bei Formfragen;
• Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag;
• Probleme der Befristung mit Sachgrund: Vertretungs-
  befristung, Kettenbefristungen und Missbrauchs
  kontrolle, Person des Arbeitnehmers – insbesondere
  Profi-Fußballer, Haushaltsbefristung, gerichtlicher
  Vergleich;
• Aktuelles zur sachgrundlosen Befristung: Reichweite
  des Vorbeschäftigungsverbots, derselbe Arbeitgeber,
  Verlängerung;
• Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Alters-
  grenze hinaus (§ 41 S. 3 SGB VI);
• Entfristung;
• befristete Arbeitszeiterhöhung

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Arbeitsrecht
5 Zeitstunden

Fremdpersonaleinsatz | Werkverträge |
Scheinselbständigkeit
Freitag, 05. April 2019
09.00 bis 15.15 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referentin: Bettina Schmidt | Rechtsanwältin | Fach-
anwältin für Arbeitsrecht | Fachanwältin für Sozialrecht

Zum Inhalt:
• Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von
  anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes unter
  Berücksichtigung der Neuregelungen im AÜG und
  in § 611a BGB
• Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag
  und Arbeitnehmerüberlassung
• Versicherungs- und Beitragspflicht als abhängig
  Beschäftigter – Entstehungsprinzip
• Abgrenzung abhängige Beschäftigung –
  Freie Mitarbeit
• Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer
  unzutreffenden Einordnung
• Abgrenzungskriterien
• Konsequenzen und Absicherungsmöglichkeiten
  für den Auftraggeber

Zur Referentin: Bettina Schmidt, Rechtsanwältin, Fachanwältin
für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Buchautorin
zum Thema Scheinselbständigkeit und freie Mitarbeit sowie
sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung.

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Arbeitsrecht
5 Zeitstunden

Das arbeitsrechtliche Mandat in der Praxis
der Zwangsvollstreckung
Mittwoch, 15. Mai 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Peter Mock | Dipl. Rechtspfleger | Koblenz

Zum Inhalt:
Vollstreckungsfallen: Vollstreckbarkeit vor Titulierung /
Vollstreckbarkeit nach Titulierung / Probleme bei der
vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Urteil
meistern
Grundsätze der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen
Titeln: Vollstreckung (V.) wegen Geldforderungen (Brut-
tolohntitel) / V. und Herausgabe von Arbeitspapieren /
V. der Entfernung einer Abmahnung / Anspruch auf Ur-
laub und Teilzeit / V. des Anspruchs auf Weiterbeschäf-
tigung / V. eines Auskunftsanspruchs / V. des Anspruchs
auf Zeugniserteilung
Der Arbeitgeber als Drittschuldner: Berechnung des
pfändbaren Einkommens, unpfändbare und bedingt
pfändbare Bezüge / Besonderheiten bei der Lohnpfän-
dung wegen Deliktshandlungen oder Unterhaltsansprü-
chen / Wegfall Unterhaltsberechtigter bei der Ermittlung
des unpfändbaren Einkommens / Addition mehrerer
Einkünfte – wer führt ab / Vorpfändung / Drittschuldner-
erklärung / Herausgabe von Lohnabrechnungen/ Wenn
der Arbeitgeber zu viel zahlt / Lohnvorschüsse und Ar-
beitgeberdarlehen/ Kündigung und Neuanstellung des
Schuldners – was passiert mit der „alten“ Lohnpfändung/
Lohnpfändung und Abfindung, Urlaubsabgeltungsan-
spruch/ Prioritätsprinzip / Lohnpfändung und Abtre-
tung / Erhöhung des unpfändbaren Betrages/ Änderung
der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen / Wer trägt Kosten
der Lohnpfändung?
Arbeitgeber als Gläubiger des Arbeitnehmers:
Vorschusszahlungen / Arbeitgeberdarlehen
Insolvenz und Arbeitseinkommen des Schuldners:
Insolvenzeröffnungsverfahren / Eröffnetes Insolvenz-
verfahren

Zum Referenten: Peter Mock, Dipl. Rechtspfleger, Koblenz, Lehr-
beauftragter an der Universität und FH Trier, Mitherausgeber
und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-,
Insolvenz- und Kostenrecht.

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Arbeitsrecht
5 Zeitstunden

Direktionsrecht – Arbeitsrecht 4.0

Freitag, 24. Mai 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Knut Müller | Rechtsanwalt | Fachanwalt
für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Sozialrecht | München

Zum Inhalt:
Die Arbeitswelt steht vor großen Herausforderungen.
Die Arbeitsbedingungen sind zu flexibilisieren, um
diese an neue Technologien, Anforderungen der Kun-
den und sich wandelnde Interessen der Arbeitnehmer
anzupassen. Arbeitsrecht 4.0 und „agile Arbeit“ sind
nur zwei Stichworte in diesem Zusammenhang.
In dem Seminar soll das arbeitsrechtliche Instrumen-
tarium daraufhin untersucht werden, wie das Arbeits-
recht den notwendigen Anpassungsprozess unterstüt-
zen kann.
Schwerpunktmäßig werden folgende Themen behan-
delt:
• Arbeitsrecht 4.0
• Ausübung und Grenzen des Direktionsrechts
• Freiwillige Betriebsvereinbarungen
• Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden
• Aktuelle gesetzliche Neuregelungen“

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Bankrecht
5 Zeitstunden

Haftungsfallen im Bank-, Kapitalmarkt-
und Gesellschaftsrecht inkl. prozessualer
Sondersituationen und Verjährungsfragen
Freitag, 17. Mai 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Bernd Nenninger | Rechtsanwalt | Fach-
anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Fachanwalt
für Handels- und Gesellschaftsrecht | Heinsberg

Zum Inhalt:
• Überblick und Einführung: Haftungsgefahren und
  ihre Vermeidung, Grundsätze der Bewältigung von
  Haftungsfallen, Meldung an die Haftpflichtversiche-
  rung, Verhalten gegenüber Haftpflichtversicherung
  und Gegner, Einlassung
• Haftungsfallen im Bankvertragsrecht: Verjährung,
  Beendigung des Darlehensvertrages, Kreditsicher-
  heiten, Bürgschaft, Mithaft, Schuldbeitritt, AGB-
  Pfandrechte, Prozessuales (Vollstreckungsabwehr-
  klage und e.A., Streitverkündung, Zuständigkeiten:
  Gerichtswahl, Kammer für Handelssachen, Internati-
  onale Zuständigkeit und Rüge
• Haftungsfallen im Kapitalmarktrecht: ausgesuchte
  gesellschaftsrechtliche Fragen im Kapitalmarktrecht,
  Prozessuales: Abtretung und Drittwiderklage /
  Belehrung hierzu/ Forum-Shopping
• Haftungsfallen im Gesellschaftsrecht: ausgesuchte
  Fragen zur Anfechtung von Beschlüssen der Gesell-
  schafter-/Hauptversammlungen: Aktiengesellschaft,
  GmbH Personengesellschaften, Zuständigkeiten
  (Konzentrationsvorschriften), Zustellungen, Sonder-
  probleme der §§ 171 ff. HGB, Kapitalaufbringung
  und Kapitalerhaltung

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Baurecht
5 Zeitstunden

Brandschutzrecht für Baujuristen

Mittwoch, 20. März 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Till Fischer | Rechtsanwalt | Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht | Mannheim

Zum Inhalt: Brandschutzrecht im öffentlichen Bau-
recht und Verwaltungsrecht
• Begriff und Entwicklung des akt. Brandschutzrechts
• Die Besonderheiten bei Mandaten mit brandschutz-
  rechtlichen Bezügen aus anwaltlicher Sicht; Vermei-
  dung besonderer Haftungsrisiken für den beratenden/
  vertretenden Anwalt
• Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vor-
  gehen bei Recherche und Prüfung; Verwaltungspro-
  zessuale Besonderheiten und deren Berücksichtigung
• Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Bau-
  genehmigung bei Bestandsbauten mit brandschutz-
  bezogenen Problematiken
• Brandschutzrechtliche Auflagen / Nebenbestimmun-
  gen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
• Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen
  Ordnungsverfügungen / (drohendem) bauaufsicht-
  lichem Einschreiten
• Exkurs: Die rechtlichen Auswirkungen der neuen
  Verwaltungsvorschriften für technische Baubestim-
  mungen (M-VVTB).
Die Bearbeitung brandschutzrechtlicher Mandate im
privaten Baurecht / Architekten- und Ingenieurrecht
• Die geschuldete Leistung des Planers, Objektüberwa-
  chers, sowie Bauunternehmers im Brandschutzbereich
• Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im
  Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und
  Sonderbauten
• Die anwaltliche Beratung des Auftraggebers bei brand-
  schutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen
• Anwaltl. Beratung des Auftragnehmers bei der Konfron-
  tation mit brandschutzbezogenen Mängelvorwürfen
• Die anwaltliche Beratung zur Haftungsvorsorge im
  Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren,
  Bauunternehmern
• Die anwaltliche Beratung zur Haftungsvorsorge im
  Brandschutz gegenüber Bauherren und Gebäude-
  eigentümern.

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Baurecht
5 Zeitstunden

Ausgewählte Aspekte des privaten Bau-
mangelrechts und des (Bau-)Prozessrechts
Mittwoch, 10. April 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. iur. Mark Seibel | Vizepräsident des LG
Siegen/Wenden

Zum Inhalt:
Ausgewählte Aspekte des privaten Baumangelrechts
I. Konkretisierung der „allgemein anerkannten Regeln
der Technik“ - insbesondere außerhalb von schriftlichen
technischen Regelwerken
II. OLG München, Urteil v. 26.02.2013 – 9 U 1553/12 Bau:
Wie lässt sich ein Unterschreiten der „allgemein anerkannten
Regeln der Technik“ wirksam im Werkvertrag vereinbaren?
III. OLG Celle, Urteil v. 16.05. 2013 – 16 U 160/12: Sanie-
rungsauftrag – Kann der Unternehmer davon ausgehen, dass
die bei Errichtung des Objekt geltenden „allgemein anerkannten
Regeln der Technik“ eingehalten wurden?
IV. OLG Oldenburg, Urteil v. 28.02.2012 – 2 U 62/11:
Entkoppelungsmatten als Fliesenuntergrund entsprechen nicht
den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
V. OLG Brandenburg, Urteil v. 13.02.2014 – 12 U 133/13:
Auftrag zur Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit = Trocken-
legung des Kellers geschuldet!
VI. OLG Frankfurt, Urteil v. 15.06.2012 – 2 U 205/11:
Führt der Verstoß gegen Herstellerrichtlinien zur Mangelhaftig-
keit der Werkleistung?
VII. LG Aachen, Urteil v. 20.09.2013 – 7 O 312/12: Vor-
sätzliches Abweichen des Unternehmers vom LV: Konsequenzen
für den Unverhältnismäßigkeitseinwand (§ 635 Abs. 3 BGB, § 13
Abs. 6 VOB/B)?
VIII. BGH, Urteil v. 22.02.2018 – VII ZR 46/17: Kein Scha-
densersatz mehr auf der Grundlage von fiktiven Mängelbeseiti-
gungskosten – kritische Anmerkungen zu diesem Urteil
Ausgewählte Aspekte des privaten (Bau-)Prozessrechts
I. Gerichtlicher Beweisbeschluss – Aufgabenverteilung zwi-
schen Gericht und Sachverständigem
II. „Verjährungsfalle“ selbständiges Beweisverfahren:
Jeder (eigenständige) Mangel kann sein eigenes verjährungsrecht-
liches Schicksal haben!
III. Sachverständigenvergütung: Welche Konsequenzen hat
ein Verstoß des Sachverständigen gegen seine Hinweispflicht nach
§ 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO (erhebliche Überschreitung des Kosten-
vorschusses) für die spätere Festsetzung seiner Vergütung?

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Datenschutz
5 Zeitstunden

Datenschutz und andere Rechtsfragen
rund um den PC am Arbeitsplatz
Freitag, 22. Februar 2019
09.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Alexander Hirschmann | Rechtsanwalt |
Mediator | Bochum

Zum Inhalt:
• Das Seminar beschäftigt sich eingehend mit den
  Regelungen der DS-GVO und dem BDSG neu, soweit
  sie im Beschäftigtenkontext relevant sind. Dabei gibt
  es umfassende Einblicke in die eingetretenen Ände-
  rungen und einen Überblick in die zu erwartenden
  Änderungen der Rechtsprechung. So werden beispiels-
  weise die Auswirkungen der Neuregelungen auf die
  bisherige Rechtsprechung zur Einsicht in Personal-
  akten oder zum Widerruf bei Bildrechten aber auch
  die mögliche Geltendmachung des datenschutzrecht-
  lichen Auskunftsanspruchs im Beschäftigtenkontext
  umfassend beleuchtet. Ferner verschafft es anhand
  der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über
  die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen
  Probleme im Zusammenhang mit dem Technik-
  einsatz.
• Insofern werden die Fragestellungen sowohl aus indi-
  vidualarbeitsrechtlicher, als auch aus betriebsver-
  fassungsrechtlicher Sicht beleuchtet und auch aus
  Arbeitgeber- und Betriebsratssicht unterschiedliche
  Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen, Ein-
  willigungserklärungen und Betriebsvereinbarungen
  erörtert. Betrachtet werden auch Unterschiede der
  arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Recht-
  sprechung der allgemeinen Zivilgerichte.
• Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Kolleginnen
  und Kollegen, die entweder arbeitsrechtlich oder/
  (und) IT-rechtlich ausgerichtet sind. Dabei werden
  gezielt durch die Auswahl der Themen sowohl Kolle-
  ginnen und Kollegen angesprochen, die bisher keine
  Berührung mit dem Themenbereich haben und tech-
  nisch unerfahren sind, als auch fachlich versierte
  Kolleginnen und Kollegen.

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Datenschutz
5 Zeitstunden

Datenschutz in Anwaltskanzleien

Dienstag, 26. März 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Dr. Philipp Kramer | Gliss & Kramer | KG |
Kramer + Collegen RA GmbH | 1. Vorsitzender der
Hamburger Datenschutzgesellschaft

Zum Inhalt: 10 Monate nach Wirksamwerden der neuen
DSGVO und BDSG haben die meisten Kanzleien den „Au-
ßendatenschutz“ erledigt. Die Checkliste aller Daten-
schutzaufgaben ist aber häufig nicht weiter abgearbeitet
worden. Da heißt es, eine Bestandsaufnahme zu machen
und die offenen Punkte abzuarbeiten: Datenschutzleit-
linie, Mitarbeiterarbeitsanweisung /-schulung, Daten-
schutzinformationen, Dienstleisterdatenschutzverträge,
Datensicherheitsdokumentation. Das Seminar beantwortet
typische Datenschutzfragen auf Basis der aktuellen Ent-
wicklungen, unter anderem:
• Wie sollte man die Pflicht zur Datenschutzinformation
   bei Mandanten erfüllen?
• Muss beim Empfang von Visitenkarten informiert werden?
• Wie sind Einwilligungen zu dokumentieren?
• Wie sind Veranstaltungen datenschutzkonform vorzu-
   bereiten?
• Wie sind Verarbeitungsverzeichnisse zu führen?
• Wann eine Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen?
   Wie ist sie durchzuführen?
• Wann sind die Mandantendaten zu löschen? Wie die
   Löschung umzusetzen? Handhabung personenbezoge-
   ner Daten in E-Mails? Wann Dokumente mit dienstlichen
   Kontaktdaten löschen?
• Was geschieht mit personenbezogenen Daten von
   Mandanten und Dritten in Prozessakten?
• Einschaltung von Dienstleistern
• Gremienkommunikation durch offene E-Mail-Verteiler
   – zulässig nur mit Einwilligung?
• Verwendung von E-Mail-Kommunikation unter Daten-
   sicherheitsaspekten?
• Cookie-Layer/-Banner notwendig?
Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Fragen einzu-
bringen. Aspekte der künftigen E-Privacy-Verordnung
werden kurz beleuchtet und Übergangslösungen vorge-
schlagen.

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Erbrecht
5 Zeitstunden

Unternehmensbewertung im Familien-
und Erbrecht
Donnerstag, 07. Februar 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referenten:
Benjamin Ballhorn | Dipl. Kfm. |Steuerberater | CVA
Jan König | Dipl. Kaufmann | Steuerberater | CVA

Zum Inhalt:
• Grundlagen der Unternehmensbewertung
• Ertragswertverfahren, Substanzwert, Liquidiations-
  wert, Multiplikatorverfahren
• Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
• Maßgebliche Bewertungsstandards
• Besonderheiten bie der Unternehmenbewertung im
  Familien- und Erbrecht
• Bereinigung personenbezogener Faktoren
• Abgrenzung zum individuellen Unternehmerlohn
• Berücksichtigung latenter Ertragssteuern
• Berücksichtigung eines Tax Amortisation Benefit

Praxisbeispiele:
• Ermittlung der Ertragskraft
• Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes
• Ableitung des Unternehmenswerts

Zu den Referenten: Benjamin Ballhorn, Diplom-Kaufmann,
Steuerberater, CVA. Herr Ballhorn ist Mitglied des Arbeitskrei-
ses „Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht“ der
EACVA Germany e.V. , Autor zahlreicher Veröffentlichungen und
regelmäßiger Referent zur Unternehmensbewertung.
Jan König, Dipl. Kfm., Steuerberater, CVA, öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung,
Vorsitzender des Arbeitskreises „Unternehmensbewertung im
Familien- und Erbrecht“ der EACVA Germany e.V. Jan König ist
Autor zahlreicher Veröffentlichungen und regelmäßiger Refe-
rent zur Unternehmensbewertung.

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Erbrecht
5 Zeitstunden

Die Gestaltung von Testamenten, Pflicht-
teilsverzichts- und Eheverträgen sowie
Vorsorgevollmachten mit internationalem Bezug
Donnerstag, 21. Februar 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Andreas Otto Kühne | Rechtsanwalt |
Fachanwalt für Erbrecht | Bonn

Zum Inhalt:
• Die Gestaltung von Testamenten, Pflichtteilsver-
  zichts- und Eheverträgen sowie Vorsorgevollmachten
  mit internationalem – v. a. französischen - Bezug.
• Wichtige Voraussetzungen und typische Vorgehens
  weise bei der Gestaltung von Verträgen und letzt-
  willigen Verfügungen mit internationaler Berührung
• Testamentsgestaltung bei internationalen Sach-
  verhalten, insbesondere im Hinblick auf die EU-ErbVO
  und ausgewählte Drittländer
• Beachtung ausländischer Form- und Aufklärungs-
  pflichten
• Typische Abweichungen und Unterschiede gesetz-
  licher Güterstände ausländischen Rechts gegenüber
  der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft deutschen
  Rechts
• Bedeutung von Rechtswahlmöglichkeiten und
  Gerichtsstandvereinbarungen
• Wirksamkeitsvoraussetzungen von Pflichtteilsver-
  zichts- und Eheverträgen
• Gerichtliche Anerkennung von Eheverträgen und
  letztwilligen Verfügungen in ausgesuchten Dritt-
  staaten
• Anerkennung von Vorsorgevollmachten im Ausland
• Beispielsfälle und Empfehlungen zur Vermögens-
  nachfolgeplanung bei Bezug zu Frankreich, Spanien,
  Schweiz, USA, Italien und Großbritannien

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Erbrecht
5 Zeitstunden

Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
und zum Nachlassverfahrensrecht

Freitag, 10. Mai 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Prof. Dr. Ludwig Kroiß | Vizepräsident des LG
Traunstein

Zum Inhalt:
• EU-Erbrechtsverordnung und IntErbRVG
  (Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht,
  Europäisches Nachlasszeugnis)
• Erbscheinsverfahren (die örtlichen Zuständigkeit,
  § 343 FamFG;  die Verfahrensvorschriften, §§ 352 ff
  FamFG; der „quotenlose Erbschein“; der gegenständ-
  lich beschränkte Erbschein; der Erbnachweis im
  Grundbuch)
• Testamentsvollstreckung (Pflichten des Testaments-
  vollstreckers,
• Testamentsvollstreckerzeugnis, Entlassung des
  Testamentsvollstreckers, Vergütungsfragen)
• Auslegung letztwilliger Verfügungen (gemeinschaft-
  liches Testament; Pflichtteilsstrafklauseln; Wieder-
  verheiratungsklauseln)
• Erbprozess (Erbenfeststellungsklage; Pflichtteils-
  klage; Erbunwürdigkeitsklage)
• Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht (Pflichtteils-
  streitigkeiten; Entlassung des Testamentsvoll-
  streckers)

Zum Referenten: Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaats-
anwalt, Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Uni-
versität Passau. Prof. Dr. Kroiß war von 2001 bis 2003 Richter
am OLG München, ab 2003 Vorsitzender Richter am LG Traun-
stein, ab 2006 Direktor des Amtsgerichts. Von 2011 bis 2013
war er Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages,
von 2013 bis 2017 Vizepräsident des Landgerichts Traunstein.
Von ihm sind zahlreiche Veröffentlichungen in der ZERB, FPR
und Zeitschrift ErbR. Er ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift für
die Steuer- und Erbrechtspraxis.

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Familienrecht
5 Zeitstunden

Ermittlung des unterhaltsrelevanten
Einkommens
Freitag, 25. Januar 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Dr. Jürgen Soyka | Vorsitzender Richter am
OLG Düsseldorf | Ersteller des Gutdeutsch-Programms
zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

Zum Inhalt:
I. Einkommensarten /Einkommen aus nicht selbständiger
Tätigkeit / Einkommen aus selbständiger Tätigkeit/ Miet-
einnahmen / Einkünfte aus Kapitalvermögen/ Einkünfte
aus Pension und Renten / Einkünfte aus sozialstaatlichen
Leistungen / Nebentätigkeit/ Versorgungsleistungen /
Fiktive Einkünfte / Freiwillige unentgeltliche Leistungen
Dritter / Vermögenswirksame Leistungen / Angemessene
Altersvorsorge / Berufsbedingte Aufwendungen / Kosten
des Umgangsrechts/ Kinderbetreuungskosten / Überob-
ligationsmäßiges Einkommen / Das begrenzte Realsplit-
ting / Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte /
Geltendmachung der Steuervorteileim laufenden Unter-
haltsrechtsstreit
II. Darlegungs- und Beweislast
III. Wohnvorteil
Arten des Wohnvorteils / Grundlagen des Wohnvorteils
/Einstellung des Wohnvorteils in die Unterhaltsberech-
nung/ Berechnung des eheprägenden Wohnvorteils/ Be-
rücksichtigung von Hauslasten/ Verbrauchsunabhängige
Kosten/ Instandhaltungskosten/ Hausschulden, die den
Wohnwert übersteigen / Verbrauch des Veräußerungser-
lös aus dem Verkauf der Immobilie nach Trennung oder
Scheidung/ Veräußerung des Miteigentumsanteils an den
anderen Ehegatten
IV. Kostenlose Überlassung des Firmenfahrzeugs für
private Zwecke
V. Berücksichtigung des Splittingvorteils durch Wie-
derheirat des Unterhaltspflichtigen beim nacheheli-
chen Unterhalt (BVerfG FamRZ 2003, 1821)/Darstellung
der Entscheidung/ Allgemein zur Besteuerung/ Auswir-
kungen der Entscheidung auf den Ehegattenunterhalt/
Auswirkungen der Entscheidung auf den Kindesunterhalt

 18
Familienrecht
5 Zeitstunden

Unternehmensbewertung im Familien-
und Erbrecht
Donnerstag, 07. Februar 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referenten:
Benjamin Ballhorn | Dipl. Kfm. |Steuerberater | CVA
Jan König | Dipl. Kaufmann | Steuerberater | CVA

Zum Inhalt:
• Grundlagen der Unternehmensbewertung
• Ertragswertverfahren, Substanzwert, Liquidiations-
  wert, Multiplikatorverfahren
• Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
• Maßgebliche Bewertungsstandards
• Besonderheiten bie der Unternehmenbewertung im
  Familien- und Erbrecht
• Bereinigung personenbezogener Faktoren
• Abgrenzung zum individuellen Unternehmerlohn
• Berücksichtigung latenter Ertragssteuern
• Berücksichtigung eines Tax Amortisation Benefit

Praxisbeispiele:
• Ermittlung der Ertragskraft
• Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes
• Ableitung des Unternehmenswerts

Zu den Referenten: Benjamin Ballhorn, Diplom-Kaufmann,
Steuerberater, CVA. Herr Ballhorn ist Mitglied des Arbeitskrei-
ses „Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht“ der
EACVA Germany e.V. , Autor zahlreicher Veröffentlichungen und
regelmäßiger Referent zur Unternehmensbewertung.
Jan König, Dipl. Kfm., Steuerberater, CVA, öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung,
Vorsitzender des Arbeitskreises „Unternehmensbewertung im
Familien- und Erbrecht“ der EACVA Germany e.V. Jan König ist
Autor zahlreicher Veröffentlichungen und regelmäßiger Refe-
rent zur Unternehmensbewertung.

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Familienrecht
5 Zeitstunden

Die Gestaltung von Testamenten, Pflicht-
teilsverzichts- und Eheverträgen sowie
Vorsorgevollmachten mit internationalem Bezug
Donnerstag, 21. Februar 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Andreas Otto Kühne | Rechtsanwalt |
Fachanwalt für Erbrecht | Bonn

Zum Inhalt:
• Die Gestaltung von Testamenten, Pflichtteilsver-
  zichts- und Eheverträgen sowie Vorsorgevollmachten
  mit internationalem – v. a. französischen - Bezug.
• Wichtige Voraussetzungen und typische Vorgehens
  weise bei der Gestaltung von Verträgen und letzt-
  willigen Verfügungen mit internationaler Berührung
• Testamentsgestaltung bei internationalen Sach-
  verhalten, insbesondere im Hinblick auf die EU-ErbVO
  und ausgewählte Drittländer
• Beachtung ausländischer Form- und Aufklärungs-
  pflichten
• Typische Abweichungen und Unterschiede gesetz-
  licher Güterstände ausländischen Rechts gegenüber
  der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft deutschen
  Rechts
• Bedeutung von Rechtswahlmöglichkeiten und
  Gerichtsstandvereinbarungen
• Wirksamkeitsvoraussetzungen von Pflichtteilsver-
  zichts- und Eheverträgen
• Gerichtliche Anerkennung von Eheverträgen und
  letztwilligen Verfügungen in ausgesuchten Dritt-
  staaten
• Anerkennung von Vorsorgevollmachten im Ausland
• Beispielsfälle und Empfehlungen zur Vermögens-
  nachfolgeplanung bei Bezug zu Frankreich, Spanien,
  Schweiz, USA, Italien und Großbritannien

 20
Familienrecht
5 Zeitstunden

Familienrecht kompakt III

Mittwoch, 03. April 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Dieter Hollinger | Richter am Amtsgericht a.D.
Saarlouis

Zum Inhalt:
Schwerpunkt: Kindschaftsrecht
• Sorgerecht
• Umgang
• Kindeswohgefährdung
• Pflegekindverhältnisse
• Verfahrensbeistand
• Verfahren
• Begutachtung
• Vollstreckung

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Familienrecht
5 Zeitstunden

Steuern in der familienrechtlichen Praxis

Mittwoch, 08. Mai 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Ralf Engels | Rechtsanwalt | Fachanwalt für
Steuer- und Familienrecht | Mediator | Euskirchen

Zum Inhalt:
• Steuerrechtliche Grundlagen
• Einkunftsarten , Gewinnermittlung
• Steuerrechtliche Beziehungen zwischen Ehegatten
und Lebenspartnern
• Ehegattenveranlagung
• Lohnsteuerklassenwahl
• Veranlagung in der Krise
• Zustimmungs- und Mitwirkungspflichten
• Steuererstattung und -nachzahlung
• Unterhaltsrechtliche Korrekturen
• AfA, Investitionsabzugsbetrag
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Auskunftsansprüche
• Der Abzug von Unterhaltsleistungen, Realsplitting,
  außergewöhnliche Belastungen
• Kosten des Scheidungsverfahrens
• Güterstand und Steuern
• Versorgungsausgleich und Steuern
• Immobilien und Wohnungsbauförderung
• Private Veräußerungsgewinne und begünstigtes
  Familienheim
• Gewerblicher Grundstückshandel
• Grunderwerbssteuer

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Handels- und Gesellschaftsrecht
7,5 Zeitstunden

Der Gesellschaftsvertrag im Zivil- und
Steuerrecht
Donnerstag, 24. Januar 2019
09.00 bis 18.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Klaus Bauer | Rechtsanwalt | Fachanwalt
für Steuerrecht | Pullach

Zum Inhalt:
Jede Klausel hat ihre zivil- und steuerrechtlichen Fall-
stricke. Rechtsformübergreifend bespricht Dr. Bauer
häufige Klauseln eines Gesellschaftsvertrags. Themen
sind weiter auch die GmbH & Co KG sowie die steuerli-
che Betriebsaufspaltung.

Schwerpunkte:
• Überblick über zivil- und steuerrechtliche Eigen-
  heiten von GbR, Partnerschaft, OHG, KG, GmbH und
  GmbH & Co., KG
• Bilanzen und steuerlicher Belastungsvergleich für
  einen typischen Fall
• Häufige Klauseln eines Gesellschaftsvertrags im
  Zivil- und Steuerrecht (=Schwerpunkt des Seminars)
• Umwandlung der Muster-GmbH in GmbH & Co.KG
  (nur Zivilrecht)
• GmbH & Co. KG: Gestaltungstipps, Steuerfallen
• Betriebsaufspaltung: Faustregeln und Fallstricke

Die Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript mit
vielen Beispielen und Musterformulierungen.

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Handels- und Gesellschaftsrecht
5 Zeitstunden

Pflichten und Haftungsrisiken für
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
in der Unternehmenskrise
Donnerstag, 14. März 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Christoph Poertzgen | RA | CMS | Köln

Zum Inhalt:
• Update zu den Insolvenzgründen Zahlungsunfähigkeit
  (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO);
• (Innen-) Haftung wegen verbotener Zahlungen (§ 64
  Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Ziff. 6 AktG etc.), insbe-
  sondere :neue Rechtsprechung zur Berücksichtigung
  von Gegenleistungen; neue Rechtsprechung zu Zah-
  lungseingängen auf debitorischen Konten; neue Recht-
  sprechung zum Verhältnis der Innenhaftung zur An-
  fechtung (insbesondere Bargeschäftsprivileg); Beweis-
  lastproblematik; Innenhaftung bei besonderen Ver-
  fahrensformen; Innenhaftung nach Antragstellung?
• Neues zur Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO);
• Außen-) Haftung wegen Verletzung der Insolvenz-
  antragspflicht;
• Verhältnis der Innen- zur Außenhaftung;
• Innenhaftung und Antragspflicht bei Auslandsgesell-
  schaften („Kornhaas“-Rechtsprechung);
• Randbereiche: Haftung für Insolvenzgeldzahlung,
  Haftung des Aufsichtsrats, Insolvenzverursachungs-
  haftung
• Rechtsprechung zu (D&O-)Versicherungsschutz
  für Haftung wegen verbotener Zahlungen
• Ausblick auf vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
Zielgruppe: Berater von Managern und D&O-Versiche-
rungen / Sanierungsberater / Insolvenzverwalter /
Unternehmensjuristen / FA für Handels- und Gesell-
schaftsrecht / FA für Insolvenzrecht

Zum Referenten: Dr. Christoph Poertzgen ist Rechtsanwalt im
Kölner Büro von CMS Hasche Sigle und spezialisiert auf die kri-
sennahe und insolvenzrechtliche Beratung deutscher und inter-
nationaler Unternehmen. Er berät gleichermaßen Gläubiger und
Geschäftspartner krisenbelasteter Unternehmen als auch deren
Gesellschafter, Geschäftsführer und Insolvenzverwalter. Weitere
Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Begleitung von in-
solvenznahen M&A-Transaktionen und Restrukturierungen sowie
in der prozessrechtlichen Vertretung. Dr. Christoph Poertzgen ist
Mitglied des Herausgeberkreises der Zeitschrift für das gesamte
Insolvenzrecht (ZInsO).

 24
Handels- und Gesellschaftsrecht
5 Zeitstunden

Haftungsfallen im Bank-, Kapitalmarkt-
und Gesellschaftsrecht inkl. prozessualer
Sondersituationen und Verjährungsfragen
Freitag, 17. Mai 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Bernd Nenninger | Rechtsanwalt | Fach-
anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht | Fachanwalt
für Handels- und Gesellschaftsrecht | Heinsberg

Zum Inhalt:
• Überblick und Einführung: Haftungsgefahren und
  ihre Vermeidung, Grundsätze der Bewältigung von
  Haftungsfallen, Meldung an die Haftpflichtversiche-
  rung, Verhalten gegenüber Haftpflichtversicherung
  und Gegner, Einlassung
• Haftungsfallen im Bankvertragsrecht: Verjährung,
  Beendigung des Darlehensvertrages, Kreditsicher-
  heiten, Bürgschaft, Mithaft, Schuldbeitritt, AGB-
  Pfandrechte, Prozessuales (Vollstreckungsabwehr-
  klage und e.A., Streitverkündung, Zuständigkeiten:
  Gerichtswahl, Kammer für Handelssachen, Internati-
  onale Zuständigkeit und Rüge
• Haftungsfallen im Kapitalmarktrecht: ausgesuchte
  gesellschaftsrechtliche Fragen im Kapitalmarktrecht,
  Prozessuales: Abtretung und Drittwiderklage /
  Belehrung hierzu/ Forum-Shopping
• Haftungsfallen im Gesellschaftsrecht: ausgesuchte
  Fragen zur Anfechtung von Beschlüssen der Gesell-
  schafter-/Hauptversammlungen: Aktiengesellschaft,
  GmbH Personengesellschaften, Zuständigkeiten
  (Konzentrationsvorschriften), Zustellungen, Sonder-
  probleme der §§ 171 ff. HGB, Kapitalaufbringung
  und Kapitalerhaltung

                                                  25
Insolvenzrecht
5 Zeitstunden

Aktuelle Entwicklung im Insolvenzrecht

Samstag, 19. Januar 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Prof. Dr. Heinz Vallender | Geschäftsfüh-
render Direktor des Instituts für Internationales und
Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln

Zum Inhalt:
• Die ESUG-Evaluation – und wie geht es weiter?
• EU-Restrukturierungsrichtlinie kurz vor dem Ziel
• Berufsordnung für Insolvenzverwalter – führt daran
  noch ein Weg vorbei?
• Das neue Konzerninsolvenzrecht
• Ausgesuchte höchstrichterliche Entscheidungen

Zum Referenten: Prof. Dr. Heinz Vallender ist weiterer aufsicht-
führender Richter am Amtsgericht Köln und Leiter der Insol-
venzabteilung. Er ist Lehrbeauftragter sowie Direktor des Insti-
tuts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der
Universität zu Köln und Vorsitzender des Arbeitskreises für In-
solvenzwesen Köln e. V., des judicial wing von Insol Europe so-
wie Mitglied des Vorstands von Insol Europe und Fellow of the
American College of Bankruptcy. Professor Vallender ist Autor
zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht, Mitheraus-
geber der Zeitschriften NZI, KTS, ZIK, IILR, VIA, Mitkommenta-
tor und Mitherausgeber des „Uhlenbruck“ , Mitherausgeber des
Vallender/Undritz, Praxis des Insolvenzrechts sowie Mitautor
einiger insolvenzrechtlicher Monographien und Handbücher.

 26
Insolvenzrecht
5 Zeitstunden

Pflichten und Haftungsrisiken für
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
in der Unternehmenskrise
Donnerstag, 14. März 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Christoph Poertzgen | RA | CMS | Köln

Zum Inhalt:
• Update zu den Insolvenzgründen Zahlungsunfähigkeit
  (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO);
• (Innen-) Haftung wegen verbotener Zahlungen (§ 64
  Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Ziff. 6 AktG etc.), insbe-
  sondere :neue Rechtsprechung zur Berücksichtigung
  von Gegenleistungen; neue Rechtsprechung zu Zah-
  lungseingängen auf debitorischen Konten; neue Recht-
  sprechung zum Verhältnis der Innenhaftung zur An-
  fechtung (insbesondere Bargeschäftsprivileg); Beweis-
  lastproblematik; Innenhaftung bei besonderen Ver-
  fahrensformen; Innenhaftung nach Antragstellung?
• Neues zur Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO);
• Außen-) Haftung wegen Verletzung der Insolvenz-
  antragspflicht;
• Verhältnis der Innen- zur Außenhaftung;
• Innenhaftung und Antragspflicht bei Auslandsgesell-
  schaften („Kornhaas“-Rechtsprechung);
• Randbereiche: Haftung für Insolvenzgeldzahlung,
  Haftung des Aufsichtsrats, Insolvenzverursachungs-
  haftung
• Rechtsprechung zu (D&O-)Versicherungsschutz
  für Haftung wegen verbotener Zahlungen
• Ausblick auf vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
Zielgruppe: Berater von Managern und D&O-Versi-
cherungen / Sanierungsberater / Insolvenzverwalter /
Unternehmensjuristen / FA für Handels- und Gesell-
schaftsrecht / FA für Insolvenzrecht

Zum Referenten: Dr. Christoph Poertzgen ist Rechtsanwalt im
Kölner Büro von CMS Hasche Sigle und spezialisiert auf die kri-
sennahe und insolvenzrechtliche Beratung deutscher und inter-
nationaler Unternehmen. Er berät gleichermaßen Gläubiger und
Geschäftspartner krisenbelasteter Unternehmen als auch deren
Gesellschafter, Geschäftsführer und Insolvenzverwalter. Weitere
Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Begleitung von in-
solvenznahen M&A-Transaktionen und Restrukturierungen sowie
in der prozessrechtlichen Vertretung. Dr. Christoph Poertzgen ist
Mitglied des Herausgeberkreises der Zeitschrift für das gesamte
Insolvenzrecht (ZInsO).

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Insolvenzrecht
5 Zeitstunden

Strategieberatung des Insolvenzgläubigers

Donnerstag, 23. Mai 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Mark Boddenberg | Rechtsanwalt |
Fachanwalt für Insolvenzrecht | Köln

Zum Inhalt:
Das Seminar richtet sich an Vertreter von Gläubiger-
interessen und zeigt aus Sicht des Insolvenzverwalters
auf, welche Handlungsalternativen für die Gläubiger in
den unterschiedlichen Verfahrensstadien bestehen.
Schwerpunkte:
• Strategie vor der Insolvenz: Krisenanzeichen, insol -
  venzfeste Sicherungsmöglichkeiten, Vor- und Nach-
  teile einer Insolvenzantragstellung durch den Gläubi-
  ger, Prozesstaktik, Sicherheitenverwertung
• Strategie im Insolvenzantragsverfahren: Absicherung
  für neue Lieferungen und Leistungen, Wahrung der
  Sicherungsrechte, richtiges Verhalten von Arbeitneh-
  mern, Prozessführung, Zwangsvollstreckung, Haf-
  tung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Masse-
  kostenvorschuss, Massedarlehen, Interessen des
  vorläufigen Verwalters erkennen
• Strategie im eröffneten Verfahren: die häufigsten
  Fehler bei der Forderungsanmeldung, Forderungs-
  prüfung und Handlungsvarianten des Gläubigers,
  Gläubigerversammlung, vorläufiger und endgültiger
  Gläubigerausschuss, Rechte der Aus- und Abson-
  derungsgläubiger, Poolbildung, taktisches Verhalten
  bei Insolvenzplänen, Arbeitnehmerrecht ausschöpfen,
  Absicherung vor Massearmut, Fehler in der Verbrau-
  cherinsolvenz vermeiden
• Strategie nach Abweisung mangels Masse: Informati-
  onsquellen für Vermögenswerte, Zwangsvollstre-
  ckung, Durchgriffshaftung, richtige Arbeitnehmer
  entscheidungen
• Aktuelle Entwicklungen

 28
IT-Recht
5 Zeitstunden

Datenschutz und andere Rechtsfragen
rund um den PC am Arbeitsplatz
Freitag, 22. Februar 2019
09.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Alexander Hirschmann | Rechtsanwalt |
Mediator | Bochum

Zum Inhalt:
• Das Seminar beschäftigt sich eingehend mit den
  Regelungen der DS-GVO und dem BDSG neu, soweit
  sie im Beschäftigtenkontext relevant sind. Dabei gibt
  es umfassende Einblicke in die eingetretenen Ände-
  rungen und einen Überblick in die zu erwartenden
  Änderungen der Rechtsprechung. So werden beispiels-
  weise die Auswirkungen der Neuregelungen auf die
  bisherige Rechtsprechung zur Einsicht in Personal-
  akten oder zum Widerruf bei Bildrechten aber auch
  die mögliche Geltendmachung des datenschutzrecht-
  lichen Auskunftsanspruchs im Beschäftigtenkontext
  umfassend beleuchtet. Ferner verschafft es anhand
  der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über
  die arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen
  Probleme im Zusammenhang mit dem Technik-
  einsatz.
• Insofern werden die Fragestellungen sowohl aus indi-
  vidualarbeitsrechtlicher, als auch aus betriebsver-
  fassungsrechtlicher Sicht beleuchtet und auch aus
  Arbeitgeber- und Betriebsratssicht unterschiedliche
  Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen, Ein-
  willigungserklärungen und Betriebsvereinbarungen
  erörtert. Betrachtet werden auch Unterschiede der
  arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Recht-
  sprechung der allgemeinen Zivilgerichte.
• Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Kolleginnen
  und Kollegen, die entweder arbeitsrechtlich oder/
  (und) IT-rechtlich ausgerichtet sind. Dabei werden
  gezielt durch die Auswahl der Themen sowohl Kolle-
  ginnen und Kollegen angesprochen, die bisher keine
  Berührung mit dem Themenbereich haben und tech-
  nisch unerfahren sind, als auch fachlich versierte
  Kolleginnen und Kollegen.

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IT-Recht
5 Zeitstunden

Datenschutz in Anwaltskanzleien

Dienstag, 26. März 2019
09.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Hotel am Triller | Saarbrücken
Referent: Dr. Philipp Kramer | Gliss & Kramer | KG |
Kramer + Collegen RA GmbH | 1. Vorsitzender der
Hamburger Datenschutzgesellschaft

Zum Inhalt: 10 Monate nach Wirksamwerden der neuen
DSGVO und BDSG haben die meisten Kanzleien den „Au-
ßendatenschutz“ erledigt. Die Checkliste aller Daten-
schutzaufgaben ist aber häufig nicht weiter abgearbeitet
worden. Da heißt es, eine Bestandsaufnahme zu machen
und die offenen Punkte abzuarbeiten: Datenschutzleit-
linie, Mitarbeiterarbeitsanweisung /-schulung, Daten-
schutzinformationen, Dienstleisterdatenschutzverträge,
Datensicherheitsdokumentation. Das Seminar beantwortet
typische Datenschutzfragen auf Basis der aktuellen Ent-
wicklungen, unter anderem:
• Wie sollte man die Pflicht zur Datenschutzinformation
   bei Mandanten erfüllen?
• Muss beim Empfang von Visitenkarten informiert werden?
• Wie sind Einwilligungen zu dokumentieren?
• Wie sind Veranstaltungen datenschutzkonform vorzu-
   bereiten?
• Wie sind Verarbeitungsverzeichnisse zu führen?
• Wann eine Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen?
   Wie ist sie durchzuführen?
• Wann sind die Mandantendaten zu löschen? Wie die
   Löschung umzusetzen? Handhabung personenbezoge-
   ner Daten in E-Mails? Wann Dokumente mit dienstlichen
   Kontaktdaten löschen?
• Was geschieht mit personenbezogenen Daten von
   Mandanten und Dritten in Prozessakten?
• Einschaltung von Dienstleistern
• Gremienkommunikation durch offene E-Mail-Verteiler
   – zulässig nur mit Einwilligung?
• Verwendung von E-Mail-Kommunikation unter Daten-
   sicherheitsaspekten?
• Cookie-Layer/-Banner notwendig?
Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Fragen einzu-
bringen. Aspekte der künftigen E-Privacy-Verordnung
werden kurz beleuchtet und Übergangslösungen vorge-
schlagen.

 30
Medizinrecht
7,5 Zeitstunden

Materielles Arztstrafrecht: Rechtsprechung,
Verfahrensfragen, Besonderheiten
Donnerstag, 21. März 2019
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referenten:
Rüdiger Weidhaas | Rechtsanwalt
Patrick Weidinger | Rechtsanwalt

Zum Inhalt:
Die Klassiker: Körperverletzung, Tötung, Sterbehilfe,
unterlassene Hilfeleistung, Verletzung der ärztlichen
Schweigepflicht
Die Dauerbrenner: Abrechnungsbetrug inklusive Ver-
ordnungsuntreue
Die Neuen: Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswe-
sen, Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögens-
abschöpfung, Erscheinens- und Aussagepflicht vor der
Polizei
Prozessulales: Besonderheiten bei der Strafverteidung
von Ärzten, Zeugenbeistand und Verteidigungstaktik,
außerstrafrechtliche Nebenfolgen
Nicht Unwichtiges: Der Umgang mit der Haftpflicht-
und Rechtsschutzversicherung

Zu den Referenten:
Patrick Weidinger ist Rechtsanwalt und Abteilungsdirektor ei-
nes Versicherungsunternehmens. Er ist Lehrbeauftragter der
Hochschule Fresenius, Dozent der DeutschenAnwaltAkademie,
Dozent der Deutschen Versicherungsakademie und Autor zahl-
reicher Publikationen sowohl für Juristen als auch für Ärzte.
Rüdiger Weidhaas ist seit August 1981 Rechtsanwalt und seit
Juli 1997 Fachanwalt für Strafrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit
konzentriert auf das Medizinstrafrecht. Seit 2004 leitet er die
Arbeitsgruppe Arztstrafrecht in der Arbeitsgemeinschaft Medi-
zinrecht des Deutschen Anwaltvereins. Seit 2005 Dozent ist er
Dozent der DeutschenAnwaltAkademie für medizinstrafrecht-
liche Themen.

                                                          31
Miet- und WEG-Recht
7,5 Zeitstunden

Die Beendigung des Mietvertrags:
Systematik, Rechtsprechung und Handlungs-
tipps
Mittwoch, 20. Februar 2019
09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Dr. Harald Freytag | RA | FA für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht |  Offenbach am Main

Zum Inhalt:
Das Seminar befasst sich sowohl mit dem Wohnraum-
als auch mit dem Gewerberaummietrecht. Im Zentrum
der Betrachtung steht der praxisrelevante und aus an-
waltlicher Sicht besonders gebührenträchtige Bereich
des Mietrechts: Die Vertragsbeendigung.
Behandelt werden die formellen und materiellen Vor-
aussetzungen einer wirksam fristlosen und ordentlichen
Kündigung wie z. B. Abmahnung, Gründe (insbesonde-
re Eigenbedarf), Frist, Formalien, Zugangsproblematik
usw. Vorgestellt und erläutert werden die gesetzlichen
Sonderkündigungsrechte, aber auch mögliche gesetz-
liche oder vertragliche Kündigungsbeschränkungen.
Die Kündigung wird zur Anfechtung abgegrenzt und
die Voraussetzungen einer Anfechtung werden bespro-
chen. Weiterer Schwerpunkt sind Fragen zur Abwick-
lung und Prozessführung wie z.B. Versorgungssperre,
Räumungsfrist, Zwangsräumungsmodelle, Klage auf
künftige Räumung usw.
Ergänzend wird zu allen Punkten die aktuelle oberge-
richtliche Rechtsprechung dargestellt. Konkrete Hand-
lungstipps werden vorgeschlagen und erläutert.

 32
MIet- und WEG-Recht
5 Zeitstunden

Effektive Vollstreckung bei Wohnungs-
eigentum wegen rückständiger Hausgeld-
ansprüche
Mittwoch, 27. März 2019
13.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Hotel Domicil Leidinger | Saarbrücken
Referent: Peter Mock | Dipl. Rechtspfleger | Koblenz

Zum Inhalt:
Zahlungsunfähige Mitglieder einer WEG-Gemeinschaft
leben oft lange Zeit auf Kosten der anderen Eigentümer.
Seit der WEG-Novelle gibt es für betroffene Eigentümer
wieder konkrete Befriedigungs-chancen. Darüber hin-
aus ist zu beobachten, dass Gläubigervertreter (nur noch
Anwälte!) im Versteigerungsverfahren viele rechtliche
und taktische Möglichkeiten außer Acht lassen. Nur wer
alle verfahrensrechtlichen Maßnahmen ausschöpft, kann
für seine Mandanten das Optimum herausholen.
• Die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten
• Auf den Mandanten abgestimmte Taktik: Gläubiger,
   Schuldner, Eigentümer, Verwalter, Biet- Interessent
   oder Mieter?
• Wirkungen der Beschlagnahme
• Die Rangklasse 2 wegen Hausgeldrückständen:
   temporäres Befriedungsvorrecht - wann und wie?
• Strategie: Verfahrensanordnung oder nur Anmeldung?
• Versteigerungstermin, geringstes Geb ot, Bietver-
   halten und Sicherheitsleistung
• Zuschlag und Zuschlagsversagung: wann und wie?
• Verhandlung über den Zuschlag und die Zuschlags-
   aussetzung als Mittel der Nachverhandlung
• Verkündungstermin – Erlösverteilung – Nichtzahlung
• Verhalten bei Nichtzahlung des Meistgebots
• Die Wiederversteigerung gegen den Ersteher
Zielgruppe: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Miet- und
WEG-Recht, Sachbearbeiter der Zwangsvollstreckung

Zum Referenten: Peter Mock, Dipl. Rechtspfleger, Koblenz, Lehr-
beauftragter an der Universität und FH Trier, Mitherausgeber
und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-,
Insolvenz- und Kostenrecht.

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