Junges Wohnen Herzogenburg - Schillerring - ALLGEMEINE GEMEINNÜTZIGE WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT ST. PÖLTEN eingetragene Genossenschaft mit ...
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ALLGEMEINE GEMEINNÜTZIGE WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT ST. PÖLTEN eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung Junges Wohnen Herzogenburg - Schillerring SYMBOLBILD
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen Seite INHALTSVERZEICHNIS PROJEKTBESCHREIBUNG 3 PROJEKTBETREUUNG 4 VORAUSSETZUNGEN 5 TECHNISCHE BESCHREIBUNG 6-8 FINANZFRAGEN 9-11 ALLGEMEINES 12-15 FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT 16 BEILAGE F 17 LAGEPLAN UND GRUNDRISSE 18-30 2
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen PROJEKTBESCHREIBUNG Qualität zu günstigen Preisen D ie Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft errich- tet 12 Wohneinheiten auf einem Baurechtsgrund der Stadtge- meinde Herzogenburg. Das Gebäude wird mit Kellergeschoß, Erd- geschoß und zwei Obergeschoßen ausgeführt. Jeder Wohnung wird ein Autoabstellplatz in der Tiefgarage zugewiesen. Der Standort bie- tet beste Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke sowie der Bahnhof Herzogenburg befinden sich in unmittelbarer Nähe. D as Bauvorhaben zeichnet sich durch eine effiziente Raumgestaltung und die Verwendung gediegener Bau- materialien sowie einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis aus. Man bekommt also viel geboten - und zwar von der besonderen Wohnqualität bis hin zu einem gehobenen Ausstattungsstandard. M it den Bauarbeiten wur- de im August 2020 begon- nen, die Fertigstellung ist bei guter Witterung für Frühjahr 2022 geplant. Die Übergabe er- folgt nach Erteilung der Benüt- zungsbewilligung nach Fertig- stellung durch die Baubehörde. 3
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen PROJEKTBETREUUNG Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „St. Pölten“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung Josefstraße 70 - 72; 3100 St. Pölten Tel.: 02742-772 88-0 Fax: 02742-734 58 Internet: http:/ /www.wohnungsgen.at Wohnungsberatung Bettina Hoheneder DW 14 b.hoheneder@wohnungsgen.at Kontakt Bauabteilung Wohnungsgenossenschaft Stefan Klaus DW 33 s.klaus@wohnungsgen.at Patrick Tschellnig DW 48 p.tschellnig@wohnungsgen.at Örtliche Bauaufsicht/Bauleitung: Architekturbüro Haberl DI Dietmar Haberl Tel.: 01 545 89 00 DW 10 office@haberl.net 4
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen VORAUSSETZUNGEN DER NÖ LANDESREGIERUNG JUNGES WOHNEN • die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m² • die Verbindung von 2 Wohnungen gemäß § 32 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinie ist nicht möglich • die Vergabe darf nur in Miete erfolgen • der Finanzierungsbeitrag darf höchstens € 4.000,00 betragen • das Objekt muss auf einem Baurechtsgrund errichtet werden • die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer xd der Partner die Anforderungen erfüllen. Erdgeschoß und zwei Obergeschoße bieten Platz für 12 Wohnungen und in der Tiefgarage befinden sich 17 KFZ-Stellplätze. Zusätzlich stehen zwei Freistellplätze für Besucher zur Verfügung. Für den späteren Einbau einer optionalen Aufzugsanlage wurde Vorsehung getroffen. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen ca. 46 m² und ca. 60 m² Wohn- nutzfläche, wobei alle Wohnungen zusätzlich über einen Balkon oder eine Terrasse im Ausmaß von ca. 8 m² bis ca. 21 m² verfügen. Den Erdgeschoß-Wohnungen werden Gärten im Ausmaß von ca. 36 m² bis ca. 61 m² zugeordnet. 5
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen TECHNISCHE BESCHREIBUNG JUNGES WOHNEN • Fundament 30 cm Stahlbetonplatte • Außenmauerwerk 25 cm Mantelbetonstein 20 cm Wärmedämmung • Tragende Innenwände 25 cm Mantelbetonstein • Nichttragende Wände 10 cm Gipskartonwand • Geschoßdecken Stahlbetondecke lt. statischem Erfordernis • Isolierung Obergeschoßdecke 30 cm Mineralwolleplatten Der im Wohnzimmer vohandene Kamin wird als Notkamin (ohne An- schlüsse) ausgeführt und ist nicht zum Betrieb einer dauerhaften Zusatz- heizung gedacht. Das Trinkwasser wird der öffentlichen Wasserleitung entnommen, die Abwasserbeseitigung erfolgt über das öffentliche Kanalnetz. FENSTER Es sind Kunststofffenster mit 3-fach Verglasung und Innenjalousien vorgesehen. In den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer wird bei je einem Fenster ein hygrostatisch geregeltes Zuluftelement zwecks Optimierung der Raum- luftfeuchte eingebaut. Durch dieses System entstehen keine intensiven Wartungskosten. In den Sanitärräumen kommen Einzellüfter zur Ausführung. INNENTÜREN Oberfläche weiß lackiert. Dazupassend kommen weiß lackierte Stahl- zargen zur Ausführung. OBERFLÄCHENAUSFÜHRUNG Im Badezimmer und im WC werden keramische Beläge, in allen anderen Räumen Laminatböden zur Ausführung gelangen. Im Badezimmer sind die Wände bis ca. 2m Höhe verfliest, im WC wird der Fußboden mit einer Sockelfliese ausgeführt. 6
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen HEIZUNG/WARMWASSERAUFBEREITUNG JUNGES WOHNEN Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss. Es gelangt eine Radiatorenheizung zur Ausführung. Der voraussichtliche Heizwärmebedarf wird mit ≤ 27,2 kWh/m², fGEE 0,69 angenommen. Es ist dabei zu beachten, dass der individuelle Heizwärmebedarf aufgrund der Lage im Objekt und des Nutzungsverhaltens davon abweichen kann. SANITÄR Die Sanitärinstallation sieht die Rohinstallation für den Kalt- und Warmwasserbereich (Anschlussmöglichkeit für Geschirrspüler, Abwäsche in der Küche und Waschmaschinenanschluss im Bad) vor. Das WC ist mit Spülkasten und WC-Schale, das Bad mit einem Waschtisch und einer Dusche sowie mit entsprechenden Armaturen ausgestattet. ELEKTROINSTALLATION Die Elektroinstallation umfasst die Stromverteilung, Schalter- und Steckdosenmontage laut Mieterplan. Wir weisen darauf hin, dass die ordnungsgemäße Anmeldung bei der EVN von den Nutzungsberechtigten durchzuführen ist. Bauseits wird eine SAT-Anlage installiert. Für den privaten Anschluss (Kabelplus, Telefon) wird eine Leerverrohrung ausgeführt. Die Anmeldung muss durch den Nutzungsberechtigten erfolgen. In diesem Zusammenhang machen wir ausdrücklich aufmerksam, dass die Montage von SAT-Schirmen ausnahmslos unzulässig ist. Erfolgen diese Veränderungen dennoch, wird eine Demontage und Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlasst. MALERARBEITEN Sämtliche Wand- und Deckenflächen im Wohnbereich werden mit weißer Dispersionsfarbe ausgemalt. 7
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen BALKON/TERRASSE/DACHTERRASSE JUNGES WOHNEN Die Terrassen werden mit Betonestrichplatten, die Balkone mit Fliesen ausgeführt. GARTEN Um eine individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen wird das vorhandene Humusmaterial (kann Steine enthalten) höhenmäßig angeglichen, gefräst und gewalzt. Eine Bodenverbesserung, Bepflanzung sowie Rasenbesämung ist Eigenleistung des Nutzungsberechtigten. EINFRIEDUNG Die Eigengärten werden mit einem 1,00 m hohen Maschengitterzaun (PVC beschichtet) mit auf Punktfundamenten befestigten Stehern eingefriedet. Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass die Anbringung von Schilfmatten an den Gartenzäunen verboten ist. Desweiteren geben wir Ihnen bekannt, dass die Anbringung eines Sichtschutzes an den Zäunen der Gärten generell nicht vorgesehen bzw. nicht gestattet ist. Die Fassadengestaltung obliegt der Genossenschaft und kann vom Symbolbild abweichen. Jeder Wohnungswerber erhält 3 Wohnungspläne. Seitens der Genossenschaft können aus technischen oder statischen Gründen geringfügige Änderungen gegenüber dem Mieterplan vorgenommen werden. Diesbezüglich können von Ihnen keinerlei Schadenersatzansprüche gelden gemacht werden. Sonderwünsche sind n i c h t möglich. 8
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen FINANZFRAGEN FINANZFRAGEN Die Finanzierung der Errichtungskosten wird voraussichtlich wie nach stehend angeführt erfolgen: Förderungsdarlehen des Landes Hypothekardarlehen MUSTER Eigenmittel der Genossenschaft Vom Wohnungswerber (Nutzer) aufzubringender vorläufiger Finanzierungsbeitrag Förderungsdarlehen des Landes - Objektförderung Die Förderungen des Landes NÖ besteht aus einem bezuschusstem Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Land NÖ gewährt als Förderleistung ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwischen dem Darlehens- und Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz beträgt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahressprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst (siehe Seite 17). Sollte die der Kalkulation zugrunde liegende Punkteanzahl der NÖ Wohnbauförderung nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen. 9
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen FINANZFRAGEN Hypothekardarlehen (nicht gefördert) Zusätzlich wird ein Hypothekardarlehen aufgenommen. Die Laufzeit beträgt vorläufig 35 Jahre. Eigenmittel der Genossenschaft Hierfür werden die gesetzlichen Eigenmittelzinsen im Rahmen der monatlichen Mietenvorschreibung verrechnet. Es wird einvernehmlich festgehalten, dass die nachträgliche Aufnahme von Darlehen z.B. für die Umfinanzierung der Eigenmittel der Genossenschaft von Ihnen anerkannt und die sodann anfallenden Kosten übernommen werden. Ihr Finanzierungsbeitrag Im Falle der ordnungsgemäßen Auflösung des Nutzungsvertrages erhält der ausscheidende Nutzer den Finanzierungsbeitrag gemäß § 17 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vermindert um die ordnungsgemäße Absetzung für Abschreibung, d.s. 1 v. H. pro Jahr binnen 8 Wochen nach ordnungsgemäßer Räumung des Nutzungsgegenstandes ausbezahlt. Wohnzuschuss - Modell 2009 Zusätzlich zu den vorangeführten Förderungen kann vom Nutzungsbe- rechtigten beim Amt der NÖ Landesregierung um „Wohnzuschuss - Modell 2009“ angesucht werden. Information über die Beantragung ersehen Sie auf der Internetseite der NÖ Landesregierung unter www.noel.gv.at. Bei Gewährung eines solchen Wohnzuschusses wird dieser jeweils nur für die Dauer eines Jahres gewährt. Rücktritt Im Falle eines Rücktrittes während der Bauzeit müssen Sie alle der Genossenschaft hiedurch anfallenden Kosten ersetzen, mindestens jedoch € 444,--. Dieser Betrag wird von Ihren einbezahlten Eigenmitteln in Abzug gebracht. 10
Bauvorhaben Junges Wohnen Herzogenburg, Schillerring unter der Voraussetzung, dass eine Förderung für 135 Punkte gewährt wird vorläufige vom Mieter voraussichtliches Nutzfläche Nutzfläche Nutzfläche vorläufige direktes Eigenmittel aufzubringender Nutzungsentgelt brutto Wohnung Garten Terrasse/ Gesamt- Förderungs- Hypothekar- Genossenschaft FINANZIERUNGS- inkl.Betriebs- und Neben- Balkon Baukosten Darlehen Darlehen Baukosten BEITRAG kosten und Umsatzsteuer *) zirka zirka zirka zirka zirka zirka zirka zirka zirka m² m² m² € € € € € € Top 1 - EG 48,90 61 15,19 171 000,00 80 573,67 67 322,83 19 203,50 3 900,00 500,15 Top 2 - EG 48,84 36 15,20 165 000,00 80 474,80 64 960,63 15 664,57 3 900,00 478,34 Top 3 - EG 49,17 56 18,00 162 000,00 81 018,55 63 779,53 13 301,92 3 900,00 466,43 Top 4 - 1.OG 49,06 0 16,18 150 000,00 80 837,30 59 055,12 6 207,58 3 900,00 422,77 Top 5 - 1.OG 48,74 0 8,22 153 000,00 80 310,03 60 236,22 8 553,75 3 900,00 434,67 Top 6 - 1.OG 48,92 0 13,72 147 000,00 80 606,62 57 874,02 4 619,36 3 900,00 412,18 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen Top 7 - 1.OG 48,80 0 8,21 153 000,00 80 408,89 60 236,22 8 454,89 3 900,00 434,49 Top 8 - 1.OG 59,91 0 11,77 180 000,00 98 715,10 70 866,14 6 518,76 3 900,00 502,40 Top 9 - 2/DG 45,71 0 14,66 138 000,00 75 317,43 54 330,71 4 451,86 3 900,00 388,16 Top 10 - 2/DG 50,35 0 10,36 156 000,00 78 003,22 61 417,32 12 679,46 3 900,00 451,33 Top 11 - 2/DG 56,45 0 8,86 174 000,00 87 971,94 68 503,94 13 624,12 3 900,00 500,43 Top 12 - 2/DG 50,41 0 20,83 156 000,00 83 061,73 61 417,32 7 620,95 3 900,00 440,97 *) • die enthaltenen, geschätzten Betriebskosten werden jährlich abgerechnet • ohne Berücksichtigung eines "Wohnzuschuss" • zuzüglich Heiz- und Warmwasserkosten • inklusive Verzinsung und Abschreibung der Eigenmittel der Genossenschaft für Baukosten → Tiefgaragenstellplatz monatlich ca. € 78,-- inkl. USt. → Mitgliedscha (einmalig): 3 Genossenschasanteile zu je € 22,-- zuzüglich Beitrittsgebühr - insgesamt € 102,30 11 FINANZFRAGEN
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ALLGEMEINES ALLGEMEINES Wie schon erwähnt, wird dieses Wohnhausprojekt mit Unterstützung durch öffentliche Mittel errichtet und unterliegt dem „Förderungsmodell MH – NEU“ und den dazu ergangenen Verordnungen. Förderungsobjekt Die Wohnungen müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Wohnung muss lt. § 3 ZI. 12 Nö. WFG von der Baubehörde zur ganzjährigen Benützung bewilligt worden sein. Förderungswerber Die Förderungen dürfen nur jenen Personen gewährt werden, die den NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien (siehe Seite 16) sowie den Richtlinien für „Junges Wohnen“ entsprechen. Auch wird darauf verwiesen, dass Sie als Nutzungsberechtigter verpflichtet sind, Ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung, binnen 6 Monaten nach Bezug dieser geförderten Wohnungseinheit aufzugeben. 12
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ALLGEMEINES RECHTLICHES Jegliche Veränderung im und am Nutzungsgegenstand, insbesondere solche, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen (wie z.B. Antennen, SAT-Schirme, Verglasungen, Schilfmatten an Gartenzäunen) sind ausnahmslos unzulässig. Erfolgen derartige Veränderungen dennoch, wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlasst. Die vom Nutzungsberechtigten vorgenommene zusätzliche Ausstattung des Nutzungsgegenstandes oder Änderungen der ursprünglichen Aus- stattung sowie alle eingebrachten Fahrnisse, wie z.B. Einbaumöbel, wer- den bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses finanziell nicht abgelöst. Die Genossenschaft kann ihre Entfernung und die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen. Die Anbringung von Vorrichtungen und Aufschriften an der Baulichkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Genossenschaft festgesetzten Hausordnung. Der Nutzungsberechtigte haftet für die Befolgung der Hausordnung auch für seine Mitbewohner und jene Personen, denen er den Zutritt zum Nut- zungsgegenstand gestattet oder ermöglicht. Von der Hausordnung abweichende Handlungen sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Genossenschaft unzulässig. Den Beauftragten der Genossenschaft sind die genutzten Räume werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich zu machen. Bei Gefahr kann die Genossenschaft jederzeit auch in Abwesenheit des Nutzungsberechtigten den Nutzungsgegenstand betreten. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzungsberechtig- te verpflichtet, den Nutzungsgegenstand in ordnungsgemäßem und ge- brauchsfähigem Zustand geräumt zu übergeben. 13
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ALLGEMEINES Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Genossenschaft berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Nutzungsberechtigten herstellen zu lassen. Mit der Rückstellung (Übergabe) des Nutzungsgegenstandes verzichtet der Nutzungsberechtigte auf sein Eigentum an den im Nutzungsgegenstand verbleibenden Gegenständen. Bis zum Vollzug der Rückstellung (Übergabe) ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, monatlich einen Entschädigungsbeitrag in der Höhe des bis- herigen Entgeltes zu bezahlen. Sämtliche Angaben müssen vollkommen der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Genossenschaft für eventuell daraus entstehende Schäden, welcher Art immer, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters verweisen wir, dass diese Haftung solidarisch für alle Haushaltsangehörige gilt. Ausdrücklich machen wir darauf aufmerksam, dass das Wohnhaus ab Bezug gegen die Gebäuderisken Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden versichert wird. Weiters geben wir Ihnen bekannt, dass die Hausgemeinschaft für die Betreuung der allgemeinen Grünflächen zuständig ist. Sollte sich diese Betreuungsvariante nicht bewähren, werden wir eine Hausbetreuungsfirma mit diesen Arbeiten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind in den von uns genannten voraussichtlichen Betriebskosten nicht beinhaltet. Abschließend geben wir bekannt, dass bei Zuweisung einer Wohnung der Beitritt zu unserer Genossenschaft erforderlich ist. Aus diesem Anlass ist ein einmaliger Betrag in Höhe von € 102,30, das sind 3 Geschäftsanteile à € 22,-- zuzüglich Beitrittsge bühr, zu entrichten. 14
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft in St. Pölten ist stets bemüht die Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 99 Jahren sozialen Wohnbaus in unsere aktuellen Projekte einfließen zu lassen, um diese Wohnungen preiswert und lebensgerecht für Sie zu schaffen. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz sind die Sicherheiten für unse- re 12.000 Mitglieder und jene, die es noch werden wollen. Wir sind stolz auf die zahlreichen Aus- zeichnungen mit denen unsere Arbeit für die Menschen des Landes in den letzten Jahren gewürdigt wurden, zuletzt mit dem Anerkennungspreis des Niederöster- reichischen Wohnbaupreises 2019 in der Kategorie Geschosswohnbau für unser Projekt 3100 St. Pölten, Karl Pfeffer-Gasse, Junges Wohnen. Durch die Verwendung von zukunftsweisenden Materialien (z.B.: Hanf, gebrannte Ziegel) und Techniken (z.B.: Wärmepumpen, Photovoltaik) tragen wir bei, dass Sie sicher, sparsam und schön wohnen werden. St. Pölten, im September 2020 Unser Büro in der Josefstraße 70/72 in 3100 St. Pölten 15
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen INFORMATION ZUR FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige, österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte in das Eigentum übertragen werden. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften muss zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger oder Gleichgestellter stehen bzw. verbleiben. In Anwendung des § 4 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 ist förderungswürdig, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies nachweist. Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 40.000,00, von zwei Personen € 60.000,00 nicht überschreiten und erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Person um € 8.000,00. Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen; beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Unterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom LG Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen. Ist eine Wohnung nach den Bestimmungen des WFG 1968, WFG 1984, NÖ WFG oder NÖ WFG 2005 gefördert, und wird diese von nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Z. 6 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 bewohnt,müssen nur diese förderungswürdig sein. STICHTAGSREGELUNG: Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses des Vertrages (Vorvertrages, Kaufvertrages, vorangegangenen Mietvertrages) oder des Ansuchens um Zustimmung zur Eigentumsübertragung. Grundsätzlich kann der für die Bewohner günstigere Zeitraum nachgewiesen werden. INFORMATION ZUM EINKOMMENSNACHWEIS Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt für alle Einkommensbezieher für einen einheitlichen Zeitraum (Ausnahme: Zusammentreffen von selbständigen und unselbständigen Einkommen) durch: bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommen- steuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen; bei pauschalierten Landwirten sind der zuletzt festgestellte Einheitswertbescheid und gegebenenfalls die Pachtverträge mit Angabe des Einheitswertes beizulegen;bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines oder mehrerer Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr; gegebenenfalls kann mit einer monatlichen Lohnbestätigung über eines der drei vorangegangenen Monate vor Ansuchen um Förderung oder Zustimmung zur Eigentumsübertragung bzw. Abschluss des Vertrages (Vorvertrages) das Auslangen gefunden werden; die steuerfreien Einkünfte gem. § 3 EstG 1988 in der geltenden Fassung sind ebenfalls vorzulegen. Weiters kann die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Kanlenderjahre verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommens-verhältnisse notwendig ist. Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Einkommensnachweisen in ausländischer Währung ist eine bestätigte Umrechnung durch ein inländisches Geldinstitut zum Wechselkurs des Stichtages anzuschließen. Einkommensnachweise in fremder Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. 16
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen Beilage F BEILAGE F 17
Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen LAGEPLAN UND GRUNDRISSE 90 n fa 79 EZ evak abriel Ste e 130 p G 8 . S er 10 186 old Mag . Stög Str. EZ Leop ottl t l e Mag x-M Ber Evelin r. 7 0, F e l i tl r S t 119 Berser e . 7 se Strm rem r 30,,K K 310 313 lle) 2 2 7 .4 9 llset)e usateu B a( nn(B tufefe 44 131 Stu g bur 5 P9 85 2 2 8 .0 4 =Mo 2 2 7 .6 9 153 zogen 4 4 3 8 2 2 9 .3 2 3 2 .5 8 .1 2 2 8 .7 Btt B 22 2 Z 0 .0 E Her 8 WM 2 23 0 .0 . atz 23 em s pl 1813 dtg u WM 22 SC tha 1946 8 .6 22 Sta 0, Ra 15.0 8 .5 7 0 2 2 8 .8 9 HIL 313 329 LE LS WM RR R R IN LS G 9 4 2 2 8 .5 5 2 3 5 .9 h h ö h e 2 2 8 .5 LS =Dac AAss 7 fen 2 2 8 .5 Stu 7 2 2 8 .5 0 LS 2 2 8 .5 1 7 8 4 .6 8 132 2 2 8 .5 6 228 P7 de 2 8 .6 8 77 2 EZ Elfrie 27 22 LS 8 .4 22 se 8 8 .3 er a s 7 ing z-G Döll f Würt ristine 22 LS se h 8 .5 3 , Jo iser C splatz 9 30 e V 31 S p hau Rat 15 1 15152 LS 1 0 , 313 EZ 050/1 22 2 2 EZ /1 2 LS 2 SScchih AAss en LS uf lleille St rrinr SE grin S TRA LS g S S 22 8 .2 22 0 UM 2 2 8 .3 8 .1 4 7 7 2 2 8 .2 R B ILÄ /16 JU 22 N 8 .4 52 152/1 6 0 1 x = 349750.00 3G1 0-14 1913 y = -47400.00 e R HERZOGENBURG - NEMSCHITZ a ß LAGEPLAN r st JUNGES WOHNEN ALLGEMEINE GEMEINNÜTZIGE ÜBERSICHT WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Übersichtslageplan Miete M = 1:200 s 3100 St. Pölten, Josefstraße 70/72 m Tel: 02742/772 88 Fax : 02742/73458 18 u Email: office@wohnungsgen.at MIETERPLAN Internet: www.wohnungsgen.at FASSUNG ilä JUNI 2020 ub
TOP 01 Bad Erschl. Fliesen Terrazzo 4,47 m2 Terrasse Eigengarten 35,56 m2 Wohnküche Betonplatten 61 m2 WM Laminat 15,19 m2 0. Erdgeschoss 20,21 m2 VR Laminat 4,95 m2 TOP 01 Zimmer AR Laminat TOP 01 15,81 m2 Wohnnutzfläche 48,9 m2 Laminat Balkon/Terrasse 15,19 m2 3,46 m2 Eigengarten 61 m2 125,09 m2 TG Abfahrt Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 0. Erdgeschoss N IN N TOP 01 G 19
TOP 02 TOP 02 Bad Zimmer Wohnnutzfläche 48,84 m2 Laminat Balkon/Terrasse 15,2 m2 Fliesen 15,81 m2 Eigengarten 36 m2 5,29 m2 100,04 m2 0. Erdgeschoss WM VR Laminat 4,07 m2 Wohnküche Terrasse Eigengarten Laminat Betonplatten 36 m2 TOP 02 20,21 m2 15,2 m2 AR Laminat 3,46 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 0. Erdgeschoss N IN N TOP 02 G 20
TOP 03 TOP 03 Wohnnutzfläche 49,17 m2 Balkon/Terrasse 18 m2 0. Erdgeschoss Eigengarten Eigengarten 56 m2 123,17 m2 56 m2 Zimmer Bad Laminat Fliesen 15,65 m2 5,6 m2 WM Terrasse Betonplatten 18 m2 VR Laminat Wohnküche 4,28 m2 Laminat 20 m2 TOP 03 AR Laminat 3,64 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 0. Erdgeschoss Vorplatz N IN N TOP 03 G 21
TOP 04 TOP 04 Wohnnutzfläche 49,06 m2 Balkon/Terrasse 16,18 m2 1. Obergeschoss 65,24 m2 Zimmer Laminat Bad 15,65 m2 Fliesen 5,6 m2 WM Balkon Fliesen 16,18 m2 VR Laminat Wohnküche 4,28 m2 Laminat TOP 04 19,89 m2 AR Laminat 3,64 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 1. Obergeschoss N N TOP 04 22
TOP 05 1. Obergeschoss TOP 05 Zimmer Wohnnutzfläche 48,74 m2 Bad Balkon/Terrasse 8,22 m2 Laminat 56,96 m2 Fliesen 15,81 m2 5,29 m2 WM VR Wohnküche Laminat Laminat 4,07 m2 Balkon 20,11 m2 TOP 05 Fliesen 8,22 m2 Erschl. AR Terrazzo Laminat 17,79 m2 3,46 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 1. Obergeschoss N N TOP 05 23
TOP 06 1. Obergeschoss Bad Fliesen WM Wohnküche 4,47 m2 Laminat TOP 06 Balkon 20,22 m2 2 VR Wohnnutzfläche 48,92 m Balkon/Terrasse 13,72 m2 Fliesen Laminat 62,64 m2 13,72 m2 TOP 06 4,95 m2 TOP 08 Zimmer Laminat AR 15,82 m2 Laminat 3,46 m2 Balkon VR Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 1. Obergeschoss N N TOP 06 24
TOP 07 1. Obergeschoss Bad Fliesen Balkon 4,47 m2 Wohnküche Fliesen WM Laminat 8,21 m2 20,11 m2 VR Laminat 4,95 m2 TOP 07 TOP 08 TOP 07 Zimmer Wohnnutzfläche 48,8 m2 Balkon/Terrasse 8,21 m2 AR Laminat 57,01 m2 Laminat 15,81 m2 3,46 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 1. Obergeschoss N N TOP 07 25
TOP 08 1. Obergeschoss TOP 08 Zimmer Zimmer Laminat AR AR Laminat 15,82 m2 Laminat Laminat 15,81 m2 3,46 m2 3,46 m2 Balkon VR Fliesen Laminat 11,77 m2 Wohnküche 9,89 m2 Laminat TOP 08 22,66 m2 2 Zimmer Wohnnutzfläche 59,91 m AR Balkon/Terrasse 11,77 m2 Laminat Bad Laminat 71,68 m2 Fliesen 2,98 m2 18,58 m2 WM 5,8 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 1. Obergeschoss N N TOP 08 26
TOP 09 2. Obergeschoss Zimmer Laminat 17,02 m2 TOP 09 Wohnnutzfläche 45,71 m2 Balkon/Terrasse 14,66 m2 60,37 m2 Erschl. Terrasse Betonplatten 14,66 m2 Wohnküche TOP 09 Terrazzo Laminat 17,66 m2 20,56 m2 VR Laminat 3,55 m2 WM Bad Fliesen 4,58 m2 Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen ÜBERSICHT: 2. Obergeschoss N N TOP 09 27
TOP 10 2. Obergeschoss Bad >1,5m TOP 10 Fliesen Abzugsfläche >1,5m² 3,01 m2 Laminat Wohnnutzfläche 47,34 m2 5,29 m2 3,01 m2 Balkon/Terrasse 10,36 m2 WM 60,71 m2 VR Laminat 4,07 m2 Wohnküche TOP 10 Laminat AR 21,68 m2 Laminat 3,47 m2 Terrasse Betonplatten 10,36 m2 Bad Zimmer Fliesen Laminat Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen 5,11 m2 WM 12,83 m2 ÜBERSICHT: 2. Obergeschoss Terrasse Betonplatten 8,86 m2 TOP 11 TOP 12 N N TOP 10 28
TOP 11 Terrasse Betonplatten 10,36 m2 2. Obergeschoss Bad Zimmer Fliesen Laminat 5,11 m2 WM 12,83 m2 Terrasse Betonplatten 8,86 m2 TOP 11 TOP 12 VR Zimmer AR Laminat Laminat Laminat 7,59 m2 12,13 m2 2,39 m2 TOP 11 Abzugsfläche >1,5m² 3,06 m2 Wohnküche >1,5m Wohnnutzfläche 53,39 m2 Balkon/Terrasse 8,86 m2 Laminat Laminat Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen 65,31 m2 26,17 m2 3,06 m2 ÜBERSICHT: 2. Obergeschoss N N TOP 11 29
TOP 12 WM Bad 2. Obergeschoss Fliesen 4,58 m2 VR TOP 11 TOP 12 Laminat 7,87 m2 Terrasse Betonplatten 20,83 m2 Wohnküche TOP 12 Laminat AR Wohnnutzfläche 50,41 m2 23,48 m2 Laminat Balkon/Terrasse 20,83 m2 2,39 m2 71,24 m2 WM Bad Zimmer Fliesen Herzogenburg, Schillerring Junges Wohnen Laminat 6,93 m2 12,13 m2 ÜBERSICHT: 2. Obergeschoss N N TOP 12 30
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