Förderlinie "Transfer" an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 2020 Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft ...
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A USSCH RE IBUNG Förderlinie „Transfer“ an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 2020 Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 1 von 8
1. THEMATISCHE AUSRICHTUNG Die Geburtenrate in Deutschland ist seit Jahren niedrig, gleichzeitig wächst die durchschnittliche Lebenserwartung an. Daraus resultiert ein steigendes Durchschnittsalter der Bevölkerung. Die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen die Gesellschaft vor Herausforderungen in Bezug auf das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeitswelt. Zur Beantwortung dieser Zukunftsfragen kann die Wissenschaft wesentliche Impulse liefern. Um den Beitrag der Forschung in Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften (MINT) zur Bewältigung der vorgenannten Herausforderungen zu stärken, stellt die Carl-Zeiss-Stiftung ihre Förderung im Jahr 2020 unter das Motto „Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft“. Mit ihren Förderlinien adressiert die Stiftung die gesamte Bandbreite möglicher Projekte – von der Grundlagenforschung über nutzerorientierte Forschung und Entwicklung bis hin zu disruptiven Innovationen. Die einzelnen Projekte sollen Megatrends aufgreifen – insbesondere Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Big Data, Robotik und Automatisierung, technische Assistenzsysteme und mobile Diagnostik. Sie können interdisziplinär angelegt sein und gestalterische und/oder sozialwissenschaftliche Disziplinen einbeziehen. Förderprojekte sollen mit den Mitteln und Ansätzen der genannten Disziplinen zur Lösung folgender Herausforderungen beitragen: • Steigerung der Lebensqualität älterer Menschen; • Unterstützung ihrer Autonomie und Selbstbestimmung; • Sicherung ihrer Teilhabe am Erwerbsleben sowie Erleichterung ihrer aktiven Partizipation am gesellschaftlichen Leben; Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 2 von 8
• Prävention altersbedingter Krankheiten und deren kostenbewusstes Management; • Umgang mit steigendem Pflegebedarf. Die Projekte können sich auf eine oder mehrere Phasen des Alters beziehen: • Berufstätigkeit und Übergang ins Rentenalter; • aktives Rentenalter; • Hochaltrigkeit. 2. ZIELSETZUNG/ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN Das Förderprogramm „Transfer“ soll Hochschulen für angewandte Wissenschaften dabei unterstützen, Strukturen und Kompetenzen im Themenbereich „Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft“ auszubauen. Die Carl-Zeiss-Stiftung wird hierzu Forschungsprojekte fördern, die folgende Voraussetzungen erfüllen: • Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule und soll zur weiteren Stärkung der Forschungsleistung genutzt werden. • Das Projekt besitzt große Potentiale in der praktischen Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse. • Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der Hochschule • Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Förderbereich bei. Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 3 von 8
3. FÖRDERGEGENSTAND Die Förderung durch die Carl-Zeiss-Stiftung soll es Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen, das beantragte Forschungsprojekt bestmöglich umzusetzen und ihnen den Anschluss an die nationale Spitzengruppe zu ermöglichen. Grundsätzlich förderfähig sind im Rahmen des Programms: • wissenschaftliches und technisches Personal inklusive Sachmittel • Großgeräte und Forschungsinfrastrukturen (bis zu 30 % der Fördersumme) • Vernetzungsaktivitäten Die beantragende Hochschule entscheidet, welche Art der Förderung fachlich präferiert wird. Der Finanzplan für die beantragte Förderung ist im Antrag entsprechend zu begründen. Die Förderung soll über den dreijährigen Förderzeitraum hinaus einen deutlichen Mehrwert generieren (Nachhaltigkeit). Gefördert werden Anträge aus dem Bereich der Natur-, Lebens- und/oder Ingenieurwissenschaften. Nicht gefördert werden Anträge aus dem Bereich der klinischen Medizin und der Architektur. 4. ANTRAGSBERECHTIGTE HOCHSCHULEN Unter Berücksichtigung der regional begrenzten Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung und der Konzentration der Fördertätigkeit auf die sogenannten MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) können Anträge zu dieser Ausschreibung nur von den unten aufgeführten, staatlichen Hochschulen der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen eingereicht werden: Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 4 von 8
Baden-Württemberg: Albstadt-Sigmaringen, Biberach, Esslingen, Furtwangen, Heilbronn, Konstanz, Mannheim, Offenburg, Ulm Rheinland-Pfalz: Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden 5. UMFANG DER FÖRDERUNG Durch das Programm kann bei jedem geförderten Projekt ein Bündel von Maßnahmen mit bis zu 1.000.000 Euro finanziert werden, Förderzeitraum sind grundsätzlich drei Jahre. Die Hochschulen sind in der Aufteilung der beantragten Fördermittel frei. Förderfähig sind im Rahmen des Programms Personal-, Sach-, Reise- und Investitionsmittel. Für Investitionen können höchstens 30 Prozent der Gesamtfördersumme verwendet werden. Nach Ablauf der Förderung ist der Carl-Zeiss-Stiftung im Rahmen eines Abschlussberichts ein rechnerischer Verwendungsnachweis vorzulegen. Zudem ist während der Projektlaufzeit ein jährlicher Fortschrittsbericht anzufertigen. Die Jahrestranche im letzten Projektjahr ist aufgeteilt. Der zweite und geringere Teil der letzten Tranche wird erst nach Ende der Projektlaufzeit und der Vorlage eines Verwendungsnachweises überwiesen. Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 5 von 8
6. AUSWAHLVERFAHREN UND FÖRDERKRITERIEN Auswahlverfahren: Alle eingereichten Anträge werden wissenschaftlich begutachtet. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Auf Basis der schriftlichen Anträge wählt eine Auswahlkommission zunächst die aussichtsreichsten Projekte aus. Die Vertreter dieser Projekte werden eingeladen, das Vorhaben vor einer Gutachterkommission in Erfurt zu präsentieren und Fragen der Kommissionsmitglieder zu beantworten. Die Einladung zur Präsentation und Befragung erhalten die Projektvertreter voraussichtlich bis Ende Juli 2020. Die Auswahlsitzung findet voraussichtlich im September 2020 in Erfurt statt. Das genaue Datum der Auswahlsitzung wird den Antragstellern nach Einreichen der Absichtserklärung für eine Antragstellung mitgeteilt. Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage der Empfehlungen der eingesetzten Gutachtergruppe. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ablehnende Entscheidungen werden nicht begründet, insbesondere wird keine Auskunft über die Bewertungen der Gutachter/innen erteilt. Förderkriterien: Bei der Begutachtung der Anträge werden folgende Auswahlkriterien vorrangig berücksichtigt: Forschungsarbeit und Strategie • Qualität des beantragten Forschungsvorhabens (Originalität, erwarteter Erkenntnisgewinn, wissenschaftliche Bedeutung) Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 6 von 8
• gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz der Forschungsarbeit (insbesondere Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in die Praxis/praktizierter Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft) • wissenschaftliche Reputation der beteiligten Wissenschaftler/innen und ihrer Forschungsarbeit (die Einbindung von Nachwuchswissenschaftler/innen in das Projekt wird ausdrücklich begrüßt) • bisherige Qualität der Forschung, Originalität und Kohärenz des wissenschaftlichen Programms • bestehende und geplante hochschulinterne sowie hochschulübergreifende und/oder externe Kooperationen z.B. mit Forschungseinrichtungen oder Unternehmen (Netzwerkstrukturen) • Beitrag zur Stärkung eines bereits vorhandenen Forschungsbereichs • Passfähigkeit des Vorhabens zur strategischen Ausrichtung der Hochschule/Einordnung in das Forschungsprofil der beantragenden Hochschule • Nachhaltigkeit (zukunftsweisender Forschungsbereich mit langfristiger Tragfähigkeit) Management • Organisation und Management des Projekts • Plausibilität der Zielerreichung durch die beantragten Fördermittel (Personal- und Geräteausstattung) • Eigenbeitrag der Hochschule während des Förderzeitraums • Maßnahmen der Hochschule zur Verstetigung • Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 7 von 8
7. ANTRAGSTELLUNG Anträge können nur von der Hochschulleitung eingereicht werden. Pro Hochschule kann ein Antrag im Programm „Transfer“ gestellt werden. Hochschulen, die die Einreichung eines Antrags beabsichtigen, werden aufgefordert, bis zum 14. Februar 2020 eine Absichtserklärung bei der Carl-Zeiss-Stiftung einzureichen. Diese soll das Thema und die grundsätzliche Ausrichtung des Antrags enthalten und insgesamt nicht länger als eine DIN A4-Seite sein. Bewerbungsschluss für die Vollanträge ist der 27. März 2020. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich im November 2020 zu rechnen. Der Projektstart kann frühestens zum 1. Februar 2021 erfolgen. Die Anträge sind an folgende Adresse zu richten: Carl-Zeiss-Stiftung Herrn Matthias Stolzenburg Kronprinzstraße 11 70173 Stuttgart matthias.stolzenburg@carl-zeiss-stiftung.de Weitere Einzelheiten zur Antragstellung können den „Richtlinien zur Antragstellung“ entnommen werden. Carl-Zeiss-Stiftung info@carl-zeiss-stiftung.de www.carl-zeiss-stiftung.de Seite 8 von 8
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