Förderlinie "Transfer" an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 2020 Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft ...

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A USSCH RE IBUNG

                               Förderlinie „Transfer“

                   an Hochschulen für angewandte

                               Wissenschaften 2020

                     Intelligente Lösungen
             für eine älter werdende Gesellschaft

Carl-Zeiss-Stiftung
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1. THEMATISCHE AUSRICHTUNG

Die Geburtenrate in Deutschland ist seit Jahren niedrig, gleichzeitig wächst die

durchschnittliche Lebenserwartung an. Daraus resultiert ein steigendes Durchschnittsalter

der Bevölkerung. Die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen die Gesellschaft

vor Herausforderungen in Bezug auf das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, Wirtschaft

und Arbeitswelt. Zur Beantwortung dieser Zukunftsfragen kann die Wissenschaft

wesentliche Impulse liefern.

Um den Beitrag der Forschung in Mathematik, Informatik, Natur- und

Technikwissenschaften (MINT) zur Bewältigung der vorgenannten Herausforderungen zu

stärken, stellt die Carl-Zeiss-Stiftung ihre Förderung im Jahr 2020 unter das Motto

„Intelligente Lösungen für eine älter werdende Gesellschaft“.

Mit ihren Förderlinien adressiert die Stiftung die gesamte Bandbreite möglicher Projekte –

von der Grundlagenforschung über nutzerorientierte Forschung und Entwicklung bis hin

zu disruptiven Innovationen.

Die einzelnen Projekte sollen Megatrends aufgreifen – insbesondere Digitalisierung,

Künstliche Intelligenz und Big Data, Robotik und Automatisierung, technische

Assistenzsysteme und mobile Diagnostik. Sie können interdisziplinär angelegt sein und

gestalterische und/oder sozialwissenschaftliche Disziplinen einbeziehen.

Förderprojekte sollen mit den Mitteln und Ansätzen der genannten Disziplinen zur Lösung

folgender Herausforderungen beitragen:

     •    Steigerung der Lebensqualität älterer Menschen;

     •    Unterstützung ihrer Autonomie und Selbstbestimmung;

     •    Sicherung ihrer Teilhabe am Erwerbsleben sowie Erleichterung ihrer aktiven

          Partizipation am gesellschaftlichen Leben;

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•       Prävention altersbedingter Krankheiten und deren kostenbewusstes Management;

     •       Umgang mit steigendem Pflegebedarf.

Die Projekte können sich auf eine oder mehrere Phasen des Alters beziehen:

     •       Berufstätigkeit und Übergang ins Rentenalter;

     •       aktives Rentenalter;

     •       Hochaltrigkeit.

2. ZIELSETZUNG/ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN

Das Förderprogramm „Transfer“ soll Hochschulen für angewandte Wissenschaften dabei

unterstützen, Strukturen und Kompetenzen im Themenbereich „Intelligente Lösungen für

eine älter werdende Gesellschaft“ auszubauen.

Die Carl-Zeiss-Stiftung wird hierzu Forschungsprojekte fördern, die folgende

Voraussetzungen erfüllen:

         •    Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule und soll zur

              weiteren Stärkung der Forschungsleistung genutzt werden.

         •    Das Projekt besitzt große Potentiale in der praktischen Anwendung der

              gewonnenen Erkenntnisse.

         •    Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der

              Hochschule

         •    Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Förderbereich

              bei.

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3. FÖRDERGEGENSTAND

Die Förderung durch die Carl-Zeiss-Stiftung soll es Hochschulen für angewandte

Wissenschaften ermöglichen, das beantragte Forschungsprojekt bestmöglich umzusetzen

und ihnen den Anschluss an die nationale Spitzengruppe zu ermöglichen.

Grundsätzlich förderfähig sind im Rahmen des Programms:

       •     wissenschaftliches und technisches Personal inklusive Sachmittel

       •     Großgeräte und Forschungsinfrastrukturen (bis zu 30 % der Fördersumme)

       •     Vernetzungsaktivitäten

Die beantragende Hochschule entscheidet, welche Art der Förderung fachlich präferiert

wird. Der Finanzplan für die beantragte Förderung ist im Antrag entsprechend zu
begründen. Die Förderung soll über den dreijährigen Förderzeitraum hinaus einen

deutlichen Mehrwert generieren (Nachhaltigkeit).

Gefördert         werden      Anträge   aus   dem   Bereich   der   Natur-,   Lebens-   und/oder

Ingenieurwissenschaften. Nicht gefördert werden Anträge aus dem Bereich der klinischen

Medizin und der Architektur.

4. ANTRAGSBERECHTIGTE HOCHSCHULEN

Unter Berücksichtigung der regional begrenzten Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung

und der Konzentration der Fördertätigkeit auf die sogenannten MINT-Disziplinen

(Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) können Anträge zu dieser
Ausschreibung nur von den unten aufgeführten, staatlichen Hochschulen der drei

Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen eingereicht werden:

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Baden-Württemberg: Albstadt-Sigmaringen, Biberach, Esslingen, Furtwangen, Heilbronn,

                              Konstanz, Mannheim, Offenburg, Ulm

Rheinland-Pfalz:              Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier

Thüringen:                    Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden

5. UMFANG DER FÖRDERUNG

Durch das Programm kann bei jedem geförderten Projekt ein Bündel von Maßnahmen mit
bis zu

                                            1.000.000 Euro

finanziert werden, Förderzeitraum sind grundsätzlich drei Jahre.

Die Hochschulen sind in der Aufteilung der beantragten Fördermittel frei. Förderfähig sind

im Rahmen des Programms Personal-, Sach-, Reise- und Investitionsmittel. Für

Investitionen können höchstens 30 Prozent der Gesamtfördersumme verwendet werden.

Nach Ablauf der Förderung ist der Carl-Zeiss-Stiftung im Rahmen eines Abschlussberichts

ein rechnerischer Verwendungsnachweis vorzulegen. Zudem ist während der

Projektlaufzeit ein jährlicher Fortschrittsbericht anzufertigen.

Die Jahrestranche im letzten Projektjahr ist aufgeteilt. Der zweite und geringere Teil der

letzten Tranche wird erst nach Ende der Projektlaufzeit und der Vorlage eines

Verwendungsnachweises überwiesen.

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6. AUSWAHLVERFAHREN UND FÖRDERKRITERIEN

Auswahlverfahren:

Alle eingereichten Anträge werden wissenschaftlich begutachtet.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Auf Basis der schriftlichen Anträge wählt eine

Auswahlkommission zunächst die aussichtsreichsten Projekte aus. Die Vertreter dieser

Projekte werden eingeladen, das Vorhaben vor einer Gutachterkommission in Erfurt zu

präsentieren und Fragen der Kommissionsmitglieder zu beantworten.

Die Einladung zur Präsentation und Befragung erhalten die Projektvertreter voraussichtlich

bis Ende Juli 2020. Die Auswahlsitzung findet voraussichtlich im September 2020 in Erfurt

statt. Das genaue Datum der Auswahlsitzung wird den Antragstellern nach Einreichen der
Absichtserklärung für eine Antragstellung mitgeteilt.

Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage der

Empfehlungen der eingesetzten Gutachtergruppe. Ein Anspruch auf Förderung besteht

nicht. Ablehnende Entscheidungen werden nicht begründet, insbesondere wird keine

Auskunft über die Bewertungen der Gutachter/innen erteilt.

Förderkriterien:

Bei der Begutachtung der Anträge werden folgende Auswahlkriterien vorrangig

berücksichtigt:

Forschungsarbeit und Strategie

     •    Qualität des beantragten Forschungsvorhabens (Originalität, erwarteter

          Erkenntnisgewinn, wissenschaftliche Bedeutung)

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•    gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz der Forschungsarbeit (insbesondere

          Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse in die Praxis/praktizierter Wissens- und

          Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft)

     •    wissenschaftliche Reputation der beteiligten Wissenschaftler/innen und ihrer

          Forschungsarbeit (die Einbindung von Nachwuchswissenschaftler/innen in das

          Projekt wird ausdrücklich begrüßt)

     •    bisherige Qualität der Forschung, Originalität und Kohärenz des wissenschaftlichen

          Programms

     •    bestehende und geplante hochschulinterne sowie hochschulübergreifende

          und/oder externe Kooperationen z.B. mit Forschungseinrichtungen oder

          Unternehmen (Netzwerkstrukturen)

     •    Beitrag zur Stärkung eines bereits vorhandenen Forschungsbereichs

     •    Passfähigkeit des Vorhabens zur strategischen Ausrichtung der

          Hochschule/Einordnung in das Forschungsprofil der beantragenden Hochschule

     •    Nachhaltigkeit (zukunftsweisender Forschungsbereich mit langfristiger

          Tragfähigkeit)

Management

     •    Organisation und Management des Projekts

     •    Plausibilität der Zielerreichung durch die beantragten Fördermittel (Personal- und

          Geräteausstattung)

     •    Eigenbeitrag der Hochschule während des Förderzeitraums

     •    Maßnahmen der Hochschule zur Verstetigung

     •    Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit

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7. ANTRAGSTELLUNG

Anträge können nur von der Hochschulleitung eingereicht werden. Pro Hochschule kann

ein Antrag im Programm „Transfer“ gestellt werden.

Hochschulen, die die Einreichung eines Antrags beabsichtigen, werden aufgefordert, bis

zum 14. Februar 2020 eine Absichtserklärung bei der Carl-Zeiss-Stiftung einzureichen.

Diese soll das Thema und die grundsätzliche Ausrichtung des Antrags enthalten und

insgesamt nicht länger als eine DIN A4-Seite sein.

Bewerbungsschluss für die Vollanträge ist der 27. März 2020. Anträge, die nach diesem

Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich im November 2020 zu rechnen. Der

Projektstart kann frühestens zum 1. Februar 2021 erfolgen.

Die Anträge sind an folgende Adresse zu richten:

                     Carl-Zeiss-Stiftung

                     Herrn Matthias Stolzenburg

                     Kronprinzstraße 11

                     70173 Stuttgart

                     matthias.stolzenburg@carl-zeiss-stiftung.de

              Weitere Einzelheiten zur Antragstellung können den „Richtlinien zur
              Antragstellung“ entnommen werden.

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